Freitag, 13. Mai 2011

GEBAB Ocean Shipping I GmbH & Co. KG: Schadenersatz für Anleger

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Mathias Nittel
Rechtsanwalt | Fachanwalt für
Bank- und Kapitalmarktrecht



Anleger des GEBAB Ocean Shipping I GmbH & Co. KG haben uns beauftragt, Schadenersatzansprüche gegen die sie beratenden Banken und Berater, die ihnen zur Zeichnung der Beteiligung an dem Schiffsfonds geraten haben, geltend zu machen.

Dabei haben wir unter anderem sowohl einige typische Fehler bei der Beratung im Zusammenhang mit Fondsbeteiligungen, als auch Fehler im Fondsprospekt festgestellt:
  • Die Berater haben die Vertriebsvergütung sowie den Ausgabeaufschlag als Rückvergütung erhalten. Über diese Kick-backs muss eine beratende Bank oder Sparkasse aufklären, anderenfalls ist sie zum Schadenersatz verpflichtet. Unsere Mandanten wurden darüber, das die entsprechenden Zahlungen an die Bank oder Sparkasse (zurück-) fließen, nicht informiert. Gegen eine Bank haben wir Klage auf Auskunft über die Höhe dieser kickback-Zahlungen eingereicht.
  • Bei der Anlage in dem Schiffsfonds handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung, bei der aufgrund der hohen Fremdfinanzierung das Risiko des Totalverlustes besteht. Eine solche Beteiligung ist nach Ansicht vieler Gerichte als Altersvorsorge nicht geeignet. Hierüber wurden unsere Mandanten von ihren Beratern nicht aufgeklärt.
  • Für unsere Mandanten, denen Ende 2008 zur Zeichnung geraten wurde, kam die wirtschaftliche Schieflage des Fonds, die zur Insolvenz der Gesellschaft führen kann, völlig überraschend. Hintergrund ist, dass die Frachtraten für alle Arten von Schiffen ab August/September 2008 infolge der Weltwirtschaftskrise massiv eingebrochen sind, so dass die Schiffe nicht einmal mehr kostendeckend betrieben werden konnten. Auf das aus konjunkturell schwankenden Charterraten resultierende Risiko wurden unsere Mandanten in der Beratung nicht hingewiesen.
  • Die Fondsbeteiligung kann erstmals zum 31. Dezember 2026 gekündigt werden. Über diese lange Bindung wurden unsere Mandanten von ihren Beratern nicht informiert.
  • Der Fondsprospekt enthält auf mehreren Seiten umfassende Risikohinweise. Unsere Mandanten wurden von ihren Beratern über diese Risiken nicht informiert.
Wir haben unseren Mandanten daher empfohlen, Schadenersatzansprüche gegen die Berater geltend zu machen. Erste Klagen werden derzeit vorbereitet.

Sollten auch Sie Anteile an dem GEBAB Ocean Shipping I GmbH & Co. KG gezeichnet haben, prüfen wir für Sie gerne mögliche Schadenersatzansprüche und setzen diese für Sie durch.

www.nittel.co

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