Montag, 11. Februar 2013

Schiffsfonds-Schaden: Geprellte Anleger machen Schadenersatz gegen Stadtsparkasse Dessau geltend

Sie suchten eine langfristige Geldanlage zum Vermögensaufbau und als Altersvorsorge. Jetzt droht zahlreichen Kunden der Stadtsparkasse Dessau der Verlust ihrer Ersparnisse. Die Sparkasse hatte ihnen im Jahr 2007 geraten, ihr Geld in einen Schiffsfonds, den MPC Reefer-Flottenfonds 2 zu investieren. Die 14 Kühlschiffe, die bereits bei der Übernahme durch den Fonds bis zu 15 Jahre alt waren, sollten eine sichere und renditestarke Anlage sein. Mehr als 120 Mio. € haben Fondsanleger aus Deutschland und Österreich investiert. Heute droht dem Fonds die Pleite und den Anlegern der Totalverlust ihrer Einlage.

Mir drängt sich gerade bei diesem Fonds der Eindruck auf, als seien hier Schiffe, bei denen es sich um Auslaufmodelle handelte, auf Kosten der Anleger entsorgt worden", stellt Verbraucheranwalt Mathias Nittel fest, dessen Kanzlei zahlreiche Kunden der Stadtsparkasse Dessau vertritt. Denn nach Meinung des Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht war bereits 2007 abzusehen, dass die reinen Kühlschiffe, im Volksmund auch "Bananendampfer" genannt, durch Kühlcontainer ersetzt würden. Viel spricht dafür, dass der Markt den Niedergang der spezialisierten „Reefer-Schiffe“ und den "Sieg" der Kühlcontainer zum Zeitpunkt der Fondsplatzierung längst akzeptiert hatte. Denn Kühlcontainer haben, was bei Fachleuten unbestritten ist, offensichtliche Vorteile. Die britische Financial Times zitiert einen Marktkenner: Container seien so viel leichter und billiger zu laden, entladen und zwischen LKWs, Zügen und Schiffen zu verladen. Dies gelte für normale Waren genauso wie für Kühlwaren. "Während der Markt sich von den Kühlschiffen verabschiedete, wurden nichtsahnenden Anleger Kühlschiffe als Investition schmackhaft gemacht", fasst Anwalt Nittel die Situation zusammen. Angesichts dessen lautet ein Vorwurf, den der Anlegeranwalt der Sparkasse macht, dass die Anleger über die Marktsituation der Fondsschiffe unzutreffend informiert wurden.

Hinzu kommt, dass keiner seiner Mandanten von den Beratern der Sparkasse über die Provisionen informiert wurde, die die Sparkasse für eine erfolgreiche Vermittlung der Fondsbeteiligungen erhalten hat. "Von anderen MPC Schiffsfonds wissen wir, dass an die vermittelnde Bank Provisionen bis zu 14% der Zeichnungssumme gezahlt wurden", so Nittel, der davon ausgeht, "dass die Stadtsparkasse Dessau Provisionen in vergleichbarer Höhe erhalten hat". Nach der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hätte die Sparkasse die Anleger aber von sich aus darüber informieren müssen, dass und in welcher Höhe sie Provisionen erhält. "Hat sie dies unterlassen, muss sie dem Kunden den entstandenen Schaden ersetzen", erklärt Fachanwalt Nittel.

Für die von ihm gegen die Stadtsparkasse Dessau vertretenen Anleger des MPC Reefer-Flottenfonds 2 ist Anwalt Nittel denn auch optimistisch, Schadenersatzansprüche und eine wirtschaftliche Rückabwicklung der Fondsanlage durchsetzen zu können.

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/mpc-reefer-flottenfonds-2-schadenersatz-fuer-schiffsfonds-anleger.html

Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter www.nittel.co oder www.schiffsfonds-anleger.de.

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