SpaRenta Kombi-Rente - zur Altersvorsorge nicht geeignet
Die Kombi-Rente der SpaRenta GmbH wurde als „alternatives Vorsorgemodell" angeboten, als Baustein zum Aufbau einer privaten Altersvorsorge.
Abzuschließen war eine Rentenversicherung bei der Generali Lebensversicherung AG, in die eine Einmaleinzahlung geleistet wurde. Diese wurde vollständig durch einen Kredit fremdfinanziert. Die HSH Nordbank und die Frankfurter Bankgesellschaft (ehemals LB Swiss / Helaba Schweiz) waren im Wesentlichen die Kreditgeber der SpaRenta Kombi-Rente. Zur Tilgung des vom Anleger aufzunehmenden endfälligen Darlehens sollten regelmäßige monatliche Einzahlungen in einen Investmentfonds erfolgen. Am Ende der Darlehenslaufzeit sollte aus dem Veräußerungserlös der Investmentfondsanteile das Darlehen vollständig getilgt werden.
Das SpaRenta Modell ist auf ganzer Linie gescheitert:
Das Fazit eines Sachverständigen zur SpaRenta Komi-Rente:
„Als Konzept zur Altersvorsorge ist diese Kombi-Rente mit dem Metzler Wachstum International als Tilgungsinstrument nicht geeignet.“
Landgericht Stuttgart entscheidet zu Gunsten von SpaRenta Anlegern
Jetzt hat das Landgericht Stuttgart zu Gunsten geschädigter SpaRenta Anleger entschieden und die Generali Lebensversicherung AG und die SpaRenta GmbH & Co. KG zu Schadenersatz verurteilt. Die Urteile sind aber nicht rechtskräftig.
Verjährung der Schadenersatzansprüche von Opfern der SpaRenta Kombi-Rente zum Jahresende 2011
Da die Schadenersatzansprüche von Anlegern, die mit der SpaRenta Kombi-Rente Verluste erlitten und diese vor dem 1. Januar 2002 gezeichnet haben am 31. Dezember 2011 verjähren, besteht dringender Handlungsbedarf.
Gemeinsam mit unseren Mandanten versuchen wir, die wirtschaftlichen Probleme der SpaRenta Kombirente zu lösen, sei es auf dem Klageweg, oder durch Verhandlungen.
Haben auch Sie eine SpaRenta Kombirente abgeschlossen und stehen nun vor einem Schuldenberg?
Rufen Sie mich für ein unverbindliches Erstgespräch an, in dem ich Ihnen einen ersten Eindruck von den Ihnen offenstehenden Möglichkeiten geben kann. Gemeinsam finden wir eine Lösung.

Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
info@nittel.co
Heidelberg | Hans-Böckler-Straße 2 A | D-69115 Heidelberg | Tel.: 06221 915770
München | Residenzstraße 25 | D-80333 München | Tel.: 089 25549850
http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/sparenta-kombi-rente-zur-altersvorsorge-nicht-geeignet-schadenersatz-fuer-anleger.html
Abzuschließen war eine Rentenversicherung bei der Generali Lebensversicherung AG, in die eine Einmaleinzahlung geleistet wurde. Diese wurde vollständig durch einen Kredit fremdfinanziert. Die HSH Nordbank und die Frankfurter Bankgesellschaft (ehemals LB Swiss / Helaba Schweiz) waren im Wesentlichen die Kreditgeber der SpaRenta Kombi-Rente. Zur Tilgung des vom Anleger aufzunehmenden endfälligen Darlehens sollten regelmäßige monatliche Einzahlungen in einen Investmentfonds erfolgen. Am Ende der Darlehenslaufzeit sollte aus dem Veräußerungserlös der Investmentfondsanteile das Darlehen vollständig getilgt werden.
Das SpaRenta Modell ist auf ganzer Linie gescheitert:
- Die Rentenversicherung hat die Überschußanteile gekürzt, so dass die Rentenzahlungen deutlich niedriger als prospektiert ausfallen. (mehr)
- Die Wertentwicklung der Investmentfonds-Sparpläne bleibt weit hinter den Prognosen zurück. (mehr)
- Die Wechselkursentwicklung hat die Darlehensbelastung der in CHF abgeschlossenen Verträge - in € gerechnet - starkt ansteigen lassen. (mehr)
Das Fazit eines Sachverständigen zur SpaRenta Komi-Rente:
„Als Konzept zur Altersvorsorge ist diese Kombi-Rente mit dem Metzler Wachstum International als Tilgungsinstrument nicht geeignet.“
Landgericht Stuttgart entscheidet zu Gunsten von SpaRenta Anlegern
Jetzt hat das Landgericht Stuttgart zu Gunsten geschädigter SpaRenta Anleger entschieden und die Generali Lebensversicherung AG und die SpaRenta GmbH & Co. KG zu Schadenersatz verurteilt. Die Urteile sind aber nicht rechtskräftig.
Verjährung der Schadenersatzansprüche von Opfern der SpaRenta Kombi-Rente zum Jahresende 2011
Da die Schadenersatzansprüche von Anlegern, die mit der SpaRenta Kombi-Rente Verluste erlitten und diese vor dem 1. Januar 2002 gezeichnet haben am 31. Dezember 2011 verjähren, besteht dringender Handlungsbedarf.
Gemeinsam mit unseren Mandanten versuchen wir, die wirtschaftlichen Probleme der SpaRenta Kombirente zu lösen, sei es auf dem Klageweg, oder durch Verhandlungen.
Haben auch Sie eine SpaRenta Kombirente abgeschlossen und stehen nun vor einem Schuldenberg?
Rufen Sie mich für ein unverbindliches Erstgespräch an, in dem ich Ihnen einen ersten Eindruck von den Ihnen offenstehenden Möglichkeiten geben kann. Gemeinsam finden wir eine Lösung.

Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
info@nittel.co
Heidelberg | Hans-Böckler-Straße 2 A | D-69115 Heidelberg | Tel.: 06221 915770
München | Residenzstraße 25 | D-80333 München | Tel.: 089 25549850
http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/sparenta-kombi-rente-zur-altersvorsorge-nicht-geeignet-schadenersatz-fuer-anleger.html
RA Nittel - 25. September, 12:17