Risikorente statt Sicherheitsrente - Wie die Schnee-Gruppe tausende von Anlegern in hoch spekulative Geschäfte verstrickte
Die Sicherheit stand bei der als zusätzliche Altersvorsorge angebotenen Sicherheits-Kompakt-Rente der Schnee-Gruppe im Vordergrund. Mit der Unterschrift erhalte der Anleger eine „mündelsichere, unkündbare, lebenslange Rente“, die Rückzahlung des aufzunehmenden Darlehens sei auf Basis der heute prognostizierten Ablaufleistungen bereits gesichert, hieß es in Werbeunterlagen. Doch was als steuerlich anerkanntes, sicheres Produkt zur Altersvorsorge verkauft wurde, entpuppt sich bei genauem Hinsehen als riskantes Spekulationsgeschäft.
Schieflage infolge Börsencrash
Die Sicherheits-Kompakt-Rente der Schnee-Gruppe geriet in der Folge des Börsencrashs in Schieflage, was den Anlegern jahrelang verborgen blieb. Statt einer zusätzlichen Altersvorsorge in Form einer mündelsicheren, unkündbaren, lebenslangen Rente, mit der das Konzept beworben wurde, haben die Zeichner der SKR-Rente jetzt einen riesigen Schuldenberg. Zwischen dem Wert der zur Darlehensrückzahlung gedachten Versicherungspolice beim britischen Versicherer Clerical Medical und den Darlehensverbindlichkeiten klafft eine große Lücke. Die Einführung der Abgeltungssteuer ab 2009 wird die Folgen für die Anleger weiter verschärfen. Kredit- und Kreditnebenkosten können dann steuerlich nicht mehr als Werbungskosten abgesetzt werden.
Die Mär von der Sicherheitsrente
Von einem Spekulationsgeschäft war in den Informationen der Schnee-Gruppe ebenso wenig die Rede wie von den erheblichen Risiken, die mit dem Modell verbunden waren. Für Fachleute wenig überraschend hat das OLG Hamm daher Anfang 2007 in einem Fall festgestellt, dass es sich bei der Sicherheits-Kompakt-Rente der Schnee-Gruppe nicht, wie die Produktinformationen Glauben machen wollten, um eine Sicherheitsrente handele, sondern in Wirklichkeit um eine Risikorente. Denn das Gelingen des Rentenmodells hängt vor allem von einer fortbestehenden günstigen Lage auf dem Aktienmarkt ab. Das OLG Hamm betonte, dass den Anlegern klar und deutlich hätte gesagt werden müssen, wie und unter welchen Voraussetzungen das beworbene Rentenpaket funktionieren sollte und auch nur konnte. Die in diesem Zusammenhang erforderlichen Hinweise fänden sich auch nicht in den Informationsunterlagen der Schnee-Gruppe. Vor diesem Hintergrund lag für das OLG Hamm eine Verletzung von Beratungspflichten klar auf der Hand, so dass es den geschädigten Anlegern Schadenersatzansprüche gegen ein Unternehmen der Schnee-Gruppe zusprach.
Kritische Fragen an Clerical Medical
Die britische Versicherungsgesellschaft Clerical Medical muss sich fragen lassen, ob sie die Kunden über die Funktionsweise ihrer im Zusammenhang mit der Schnee-Rente abgeschlossenen Versicherungen und die damit verbundenen Risiken zutreffend hätte informieren müssen. Insbesondere bezüglich der in den Jahren 2001 und 2002 abgeschlossenen Versicherungen sehen wir erheblichen Erklärungsbedarf. Denn trotz des Börsencrashs, in dem auch die von Clerical Medical (CMI) verwalteten Pools zum Teil starke Verluste hinnehmen mussten, wurde in einer Informationsbroschüre des Versicherers für den Anlagezeitraum Januar 2000 – August 2002 eine Rendite von 12,91 % und für Januar 2001 – August 2002 immerhin noch eine Rendite von 7,52 % ausgewiesen. Dies wirft die Frage auf, ob Anleger in Zeiten des großen Börsencrashs mit nicht nachvollziehbaren Renditeangaben geködert wurden.
Schadenersatzansprüche gegen die „Schnee-Gruppe“
Für geschädigte Anleger der Schnee-Gruppe bestehen sehr gute Chancen, ihr Geld zurückzuholen. Schadenersatzansprüche gegen Unternehmen der Schnee-Gruppe und deren Hintermänner dürften angesichts der offenkundigen Beratungsfehler gute Erfolgsaussichten haben.
Schadenersatzansprüche gegen Clerical Medical
Ferner bestehen auch Möglichkeiten, Ansprüche gegen die Anbieter der Versicherungen wie beispielsweise Clerical Medical geltend zu machen, da diese sich, wie eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs in einem vergleichbaren Fall zeigt, die Beratungs- und Aufklärungsfehler im Vorfeld der Beteiligung an der SKR-Rente zurechnen lassen müssen.
Fehlerhafte Kreditverträge – Chancen für Anleger
In nicht wenigen Fällen besteht darüber hinaus die Möglichkeiten, Ansprüche gegen die finanzierenden Banken wie die Hessische Landesbank (Helaba) und deren Schweizer Tochtergesellschaft (Helaba Schweiz AG – heute LB Swiss) geltend zu machen. Die Kreditverträge mit den finanzierenden Banken weisen oftmals eklatante Fehler auf, die eine Besserstellung der Anleger oder gar eine Rückabwicklung der Kreditverträge zur Folge haben können.
Rundschreiben der Schnee-Gruppe – Hohe Risiken für Anleger
Die jüngsten Versuche der Schnee-Gruppe, ein Vorgehen ausschließlich gegen Clerical Medical zu initiieren, sind vor dem Hintergrund der sehr guten Erfolgsaussichten bei der Inanspruchnahme von Unternehmen der Schnee-Gruppe und sich abzeichnender Möglichkeiten für einen Haftungsdurchgriff gegen die Eheleute Schnee persönlich zu sehen. Es scheint, als solle hier versucht werden, die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen zu verhindern.
Darüber hinaus drängt sich der Eindruck auf, als sollte mit diesem Rundschreiben, welches eine Vielzahl von Informationen enthält, aus denen sich auf Schadenersatzansprüche gegen die Schnee-Gruppe und deren Hintermänner schließen lässt, der Lauf von Verjährungsfristen in Gang gesetzt werden. Besonders fatal: Schicken Anleger die zur Informationsabklärung übersandten Unterlagen zurück, schaffen sie selbst den Beweis für den Erhalt der Informationen.
Kurze Verjährung von 3 Jahren – akuter Handlungsbedarf besteht!
Gerade angesichts der inzwischen auf 3 Jahre begrenzten Verjährung von Schadenersatzansprüchen erscheint ein Vorgehen nur gegen einen Vertragspartner als äußerst riskant. Der Ausgang der Verfahren gegen Clerical Medical ist ungewiss und am Ende sind möglicher Weise Ansprüche verjährt, die mit besseren Erfolgsaussichten hätten verfolgt werden können. Wir raten vor diesem Hintergrund, Ansprüche auch und insbesondere gegen die Schnee-Gruppe, deren Hintermänner und die finanzierenden Banken geltend zu machen.
Auch im Hinblick auf die ab dem 01.01.2009 bevorstehende Abgeltungssteuer ist es gerade jetzt wichtig, weitere Schritte rechtlich prüfen zu lassen.
Schieflage infolge Börsencrash
Die Sicherheits-Kompakt-Rente der Schnee-Gruppe geriet in der Folge des Börsencrashs in Schieflage, was den Anlegern jahrelang verborgen blieb. Statt einer zusätzlichen Altersvorsorge in Form einer mündelsicheren, unkündbaren, lebenslangen Rente, mit der das Konzept beworben wurde, haben die Zeichner der SKR-Rente jetzt einen riesigen Schuldenberg. Zwischen dem Wert der zur Darlehensrückzahlung gedachten Versicherungspolice beim britischen Versicherer Clerical Medical und den Darlehensverbindlichkeiten klafft eine große Lücke. Die Einführung der Abgeltungssteuer ab 2009 wird die Folgen für die Anleger weiter verschärfen. Kredit- und Kreditnebenkosten können dann steuerlich nicht mehr als Werbungskosten abgesetzt werden.
Die Mär von der Sicherheitsrente
Von einem Spekulationsgeschäft war in den Informationen der Schnee-Gruppe ebenso wenig die Rede wie von den erheblichen Risiken, die mit dem Modell verbunden waren. Für Fachleute wenig überraschend hat das OLG Hamm daher Anfang 2007 in einem Fall festgestellt, dass es sich bei der Sicherheits-Kompakt-Rente der Schnee-Gruppe nicht, wie die Produktinformationen Glauben machen wollten, um eine Sicherheitsrente handele, sondern in Wirklichkeit um eine Risikorente. Denn das Gelingen des Rentenmodells hängt vor allem von einer fortbestehenden günstigen Lage auf dem Aktienmarkt ab. Das OLG Hamm betonte, dass den Anlegern klar und deutlich hätte gesagt werden müssen, wie und unter welchen Voraussetzungen das beworbene Rentenpaket funktionieren sollte und auch nur konnte. Die in diesem Zusammenhang erforderlichen Hinweise fänden sich auch nicht in den Informationsunterlagen der Schnee-Gruppe. Vor diesem Hintergrund lag für das OLG Hamm eine Verletzung von Beratungspflichten klar auf der Hand, so dass es den geschädigten Anlegern Schadenersatzansprüche gegen ein Unternehmen der Schnee-Gruppe zusprach.
Kritische Fragen an Clerical Medical
Die britische Versicherungsgesellschaft Clerical Medical muss sich fragen lassen, ob sie die Kunden über die Funktionsweise ihrer im Zusammenhang mit der Schnee-Rente abgeschlossenen Versicherungen und die damit verbundenen Risiken zutreffend hätte informieren müssen. Insbesondere bezüglich der in den Jahren 2001 und 2002 abgeschlossenen Versicherungen sehen wir erheblichen Erklärungsbedarf. Denn trotz des Börsencrashs, in dem auch die von Clerical Medical (CMI) verwalteten Pools zum Teil starke Verluste hinnehmen mussten, wurde in einer Informationsbroschüre des Versicherers für den Anlagezeitraum Januar 2000 – August 2002 eine Rendite von 12,91 % und für Januar 2001 – August 2002 immerhin noch eine Rendite von 7,52 % ausgewiesen. Dies wirft die Frage auf, ob Anleger in Zeiten des großen Börsencrashs mit nicht nachvollziehbaren Renditeangaben geködert wurden.
Schadenersatzansprüche gegen die „Schnee-Gruppe“
Für geschädigte Anleger der Schnee-Gruppe bestehen sehr gute Chancen, ihr Geld zurückzuholen. Schadenersatzansprüche gegen Unternehmen der Schnee-Gruppe und deren Hintermänner dürften angesichts der offenkundigen Beratungsfehler gute Erfolgsaussichten haben.
Schadenersatzansprüche gegen Clerical Medical
Ferner bestehen auch Möglichkeiten, Ansprüche gegen die Anbieter der Versicherungen wie beispielsweise Clerical Medical geltend zu machen, da diese sich, wie eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs in einem vergleichbaren Fall zeigt, die Beratungs- und Aufklärungsfehler im Vorfeld der Beteiligung an der SKR-Rente zurechnen lassen müssen.
Fehlerhafte Kreditverträge – Chancen für Anleger
In nicht wenigen Fällen besteht darüber hinaus die Möglichkeiten, Ansprüche gegen die finanzierenden Banken wie die Hessische Landesbank (Helaba) und deren Schweizer Tochtergesellschaft (Helaba Schweiz AG – heute LB Swiss) geltend zu machen. Die Kreditverträge mit den finanzierenden Banken weisen oftmals eklatante Fehler auf, die eine Besserstellung der Anleger oder gar eine Rückabwicklung der Kreditverträge zur Folge haben können.
Rundschreiben der Schnee-Gruppe – Hohe Risiken für Anleger
Die jüngsten Versuche der Schnee-Gruppe, ein Vorgehen ausschließlich gegen Clerical Medical zu initiieren, sind vor dem Hintergrund der sehr guten Erfolgsaussichten bei der Inanspruchnahme von Unternehmen der Schnee-Gruppe und sich abzeichnender Möglichkeiten für einen Haftungsdurchgriff gegen die Eheleute Schnee persönlich zu sehen. Es scheint, als solle hier versucht werden, die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen zu verhindern.
Darüber hinaus drängt sich der Eindruck auf, als sollte mit diesem Rundschreiben, welches eine Vielzahl von Informationen enthält, aus denen sich auf Schadenersatzansprüche gegen die Schnee-Gruppe und deren Hintermänner schließen lässt, der Lauf von Verjährungsfristen in Gang gesetzt werden. Besonders fatal: Schicken Anleger die zur Informationsabklärung übersandten Unterlagen zurück, schaffen sie selbst den Beweis für den Erhalt der Informationen.
Kurze Verjährung von 3 Jahren – akuter Handlungsbedarf besteht!
Gerade angesichts der inzwischen auf 3 Jahre begrenzten Verjährung von Schadenersatzansprüchen erscheint ein Vorgehen nur gegen einen Vertragspartner als äußerst riskant. Der Ausgang der Verfahren gegen Clerical Medical ist ungewiss und am Ende sind möglicher Weise Ansprüche verjährt, die mit besseren Erfolgsaussichten hätten verfolgt werden können. Wir raten vor diesem Hintergrund, Ansprüche auch und insbesondere gegen die Schnee-Gruppe, deren Hintermänner und die finanzierenden Banken geltend zu machen.
Auch im Hinblick auf die ab dem 01.01.2009 bevorstehende Abgeltungssteuer ist es gerade jetzt wichtig, weitere Schritte rechtlich prüfen zu lassen.
RA Nittel - 4. September, 12:34





