Kick-Backs: Die kleine Unehrlichkeit mit großen Folgen
Im Kapitalanlagemarkt hat sich ein System von Provisionen etabliert; Provisionen für den Abschluss von Geschäften, Bestandsprovisionen dafür, dass Depots oder Anlagen über einen längeren Zeitraum beibehalten werden, Provisionen an Anlage- oder Vermögensberater, Banken und Vermögensverwalter. Provisionen stecken, mehr oder minder verborgen, in fast jedem Angebot, vom Bausparvertrag über die Riester-Versicherung, offene- und geschlossene Fonds bis zu Investmentfonds- Sparplänen oder Zertifikaten. Je riskanter und komplexer ein Produkt, desto mehr Provisionen werden damit verdient. Kaum ein Kunde weiß von diesen Provisionen, auch wenn Banken und andere Wertpapierdienstleister seit einiger Zeit gesetzlich verpflichtet sind, diese auszuweisen. Der Bundesgerichtshof hat mehrfach Banken wegen unterlassener Aufklärung von Kunden über solche Kick-Back-Zahlungen zu Schadenersatz verurteilt.
Doch Provisionen werden nicht nur bei Wertpapierdienstleistungen gezahlt und vereinnahmt. Der gesamte Bereich der Finanzdienstleistungen scheint von einem undurchsichtigen Provisionsgeflecht und den daraus resultierenden Interessenkonflikten durchdrungen zu sein, wie verschiedene in jüngster Zeit ergangene Gerichtsentscheidungen zeigen. So wurde die Citybank unlängst vor dem Landgericht Bochum zu Schadenersatz verurteilt, weil sie Provisionen, die sie für den Abschluss einer Restschuldversicherung bei einem Verbraucherkredit erhielt, nicht offengelegt hat. Das Landgericht München I wies kürzlich in einem Rechtsstreit darauf hin, dass eine Bank, die über einen geschlossenen Immobilienfonds berät, über die Provisionen aufklären muss, die sie bei Zeichnung der Beteiligung durch den Kunden erhält. Das Landgericht Heidelberg verurteilte vor einigen Wochen einen Vermögensverwalter zu Schadenersatz, der seine Kunden zwar dem Grunde nach darüber aufgeklärt hatte, dass er Provisionen erhält, deren exakte Höhe jedoch nicht genannt hat.
Unbestritten: Finanzdienstleister müssen auch von etwas leben. Wenn sie eine Beratungsdienstleistung erbringen, wollen und sollen sie dafür auch bezahlt werden. Doch warum soll der Kunde davon nichts erfahren, warum wird dem Kunden der Eindruck vermittelt, die Beratungsdienstleistung koste nichts? Ein wenig mehr Ehrlichkeit und Transparenz wäre hier sicherlich angebracht, auch damit der Kunde erkennen kann, was der wirkliche Beweggrund des Beraters für seine Anlageempfehlung ist. Die steigende Nachfrage nach einer echten Honorarberatung ohne Provisionsinteressen ist auch ein Zeichen dafür, dass die Verbraucher in immer stärkerem Maße erkennen, dass eine qualitativ hochwertige Beratung ihren Preis hat.
Für all jene, die provisionsgetrieben Finanzprodukte unter dem Deckmantel der Beratung verkaufen und sich weiterhin hinter dem Rücken ihrer Kunden Provisionen bezahlten lassen, steigt das Risiko, vom Kunden auf Schadenersatz in Anspruch genommen zu werden. Nicht wenige Banken, Vermögensverwalter und Vermögensberater wurden bereits zu Schadenersatz verurteilt, mussten dem Anleger das investierte Kapital erstatten, ohne Rücksicht darauf, ob bei der Anlage Verluste erzielt wurden, oder nicht.
Doch Provisionen werden nicht nur bei Wertpapierdienstleistungen gezahlt und vereinnahmt. Der gesamte Bereich der Finanzdienstleistungen scheint von einem undurchsichtigen Provisionsgeflecht und den daraus resultierenden Interessenkonflikten durchdrungen zu sein, wie verschiedene in jüngster Zeit ergangene Gerichtsentscheidungen zeigen. So wurde die Citybank unlängst vor dem Landgericht Bochum zu Schadenersatz verurteilt, weil sie Provisionen, die sie für den Abschluss einer Restschuldversicherung bei einem Verbraucherkredit erhielt, nicht offengelegt hat. Das Landgericht München I wies kürzlich in einem Rechtsstreit darauf hin, dass eine Bank, die über einen geschlossenen Immobilienfonds berät, über die Provisionen aufklären muss, die sie bei Zeichnung der Beteiligung durch den Kunden erhält. Das Landgericht Heidelberg verurteilte vor einigen Wochen einen Vermögensverwalter zu Schadenersatz, der seine Kunden zwar dem Grunde nach darüber aufgeklärt hatte, dass er Provisionen erhält, deren exakte Höhe jedoch nicht genannt hat.
Unbestritten: Finanzdienstleister müssen auch von etwas leben. Wenn sie eine Beratungsdienstleistung erbringen, wollen und sollen sie dafür auch bezahlt werden. Doch warum soll der Kunde davon nichts erfahren, warum wird dem Kunden der Eindruck vermittelt, die Beratungsdienstleistung koste nichts? Ein wenig mehr Ehrlichkeit und Transparenz wäre hier sicherlich angebracht, auch damit der Kunde erkennen kann, was der wirkliche Beweggrund des Beraters für seine Anlageempfehlung ist. Die steigende Nachfrage nach einer echten Honorarberatung ohne Provisionsinteressen ist auch ein Zeichen dafür, dass die Verbraucher in immer stärkerem Maße erkennen, dass eine qualitativ hochwertige Beratung ihren Preis hat.
Für all jene, die provisionsgetrieben Finanzprodukte unter dem Deckmantel der Beratung verkaufen und sich weiterhin hinter dem Rücken ihrer Kunden Provisionen bezahlten lassen, steigt das Risiko, vom Kunden auf Schadenersatz in Anspruch genommen zu werden. Nicht wenige Banken, Vermögensverwalter und Vermögensberater wurden bereits zu Schadenersatz verurteilt, mussten dem Anleger das investierte Kapital erstatten, ohne Rücksicht darauf, ob bei der Anlage Verluste erzielt wurden, oder nicht.
RA Nittel - 11. November, 15:24





