VIP Medienfonds (VIP 3 und VIP 4): Commerzbank zu Schadenersatz verurteilt, weil sie Anleger nicht über Provisionen aufgeklärt hat – BGH lässt Revision nicht zu

Mathias Nittel
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank-
und Kapitalmarktrecht
Tel.: 06221 - 915770
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Beschwerde der Commerzbank AG gegen eine Entscheidung des Oberlandesgerichts München (OLG) zurückgewiesen. Das Gericht hatte einer Anlegerin Schadensersatz zugesprochen, weil die Bank sie falsch beraten und nicht über die Provisionen aufgeklärt hat, die sie für die Vermittlung der Fonds erhalten hat.
Insgesamt 130.000 € hatte die Anlegerin in die Filmfonds VIP 3 und VIP 4 investiert. Doch die prognostizierten Renditen blieben aus und der Fiskus erkannte die Verluste steuerlich nicht an. Das OLG München entschied am 2. Juni 2008 (Az. 17 U 5698/ 07), dass die Commerzbank der Anlegerin Schadensersatz in Höhe von 97.000 € leisten muss und begründete dies mit der unterlassenen Aufklärung über Provisionen, die die Commerzbank für den Vertrieb der Fonds erhalten hat. Außerdem muss die Bank sie von einem Darlehen bei der HypoVereinsbank freistellen, sowie sämtliche Zinsforderungen des Finanzamts übernehmen, die aufgrund der Nichtanerkennung der steuerlichen Verluste auf die Anlegerin zukommen.
Rechtsanwalt Mathias Nittel, dessen Kanzlei zahlreiche Filmfondsanleger vertritt, sieht in dem Urteil eine Bestätigung der neueren Rechtsprechung des BGH zu Beraterverträgen. Der Kunde eines Beraters muss davon ausgehen können, dass der Berater ausschließlich die Kundeninteressen bei der Beratung berücksichtigt. Hat der Berater eigene (Provisions-) Interessen an der Umsetzung des Beratungsergebnisses, muss er seinen Kunden über diesen Interessenkonflikt informieren. Er ist also nicht nur verpflichtet, den Kunden darüber zu informieren, dass er Provisionen erhält, sondern auch über deren Höhe.
Da sehr viele der VIP-Beteiligungen von Kreditinstituten, insbesondere von der Commerzbank, ihren Kunden empfohlen wurden, ohne dass das Provisionsinteresse der Banken dabei zur Sprache kam, sieht Anlegeranwalt Nittel gute Chancen, die Interessen geschädigter VIP-Fonds Anleger durchzusetzen.
www.nittel.co
RA Nittel - 27. Februar, 10:27





