Frankfurter Sparkasse zu Schadensersatz wegen Falschberatung eines Lehman-Opfers verurteilt
Mathias Nittel
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 06221-43401-14
Die Frankfurter Sparkasse muss einem Immobilienkaufmann 50.000 € Schadenersatz zahlen. Dies entschied das Landgericht Frankfurt am Main am 04.02.2010 (Aktenz.: 2-19 O 325/09). Die Frankfurter Sparkasse hatte ihm geraten, seine Ersparnisse von 50.000 € in Lehman Zertifikate zu investieren. Durch die Insolvenz von Lehman Brothers im Herbst 2008 verlor der Anleger sein gesamtes investiertes Kapital verkraften.
Die Sparkasse hat den Immobilienkaufmann bei seiner Investitionsentscheidung beraten und dabei nicht aufgeklärt, dass sie für die Empfehlung der Lehman Zertifikate und den daraus resultieren Kauf eines Anlegers Provisionen erhält. Dieses Unterlassen führte dazu, dass die Beratung gegen die vom BGH aufgestellten Grundsätze einer anleger- und objektgerechten Beratung verstößt. Diese Obliegenheit der Banken, über offene Rückvergütungen aufzuklären verletzte die Sparkasse Frankfurt.
Das Urteil des LG Frankfurt ist in den Instanzen zwar noch nicht bestätigt worden, aber dennoch lässt sich eine klare Richtung zugunsten der Anleger erkennen. So haben die Landgerichte in der Vergangenheit grundsätzlich ermutigende Urteile gesprochen und den Anlegern, die oftmals große Summen verloren haben, Hoffnung gegeben.
Anleger die Opfer von Falschberatungen im Zusammenhang mit Zertifikaten geworden sind, sollten Ihre möglichen Ansprüche von einem spezialisierten Fachanwalt prüfen lassen.
RA Nittel - 15. Februar, 07:00