Montag, 15. Februar 2010

AktienPower AG Anlageberater haftet gegenüber Zeichnern der Aktien

Ein Anlageberater, der Aktien der seit 2008 in Konkurs befindlichen AktienPower AG des Alfredo Cuti vermittelt hatte, wurde vom Landgericht Karlsruhe zu Schadensersatz verurteilt. Der Berater muss der Anlegerin den angelegten Betrag zurückerstatten.

Ab 2005 hatte die erst im Dezember 2004 gegründete AktienPower AG mit Sitz in der Schweiz neue Aktien aus zwei Kapitalerhöhungen vertreiben lassen. Die Anleger zeichneten Aktien im Nennwert von 0,01 Schweizer Franken und bezahlten dafür 125,00 Schweizer Franken zuzüglich eines Aufgeldes von fünf Prozent. Dafür sollten sie teilhaben an einem sagenhaft erfolgreichen Geschäftskonzept. Leider wurde daraus nichts, denn die Schweizer Börsenaufsicht schloss 2008 das Unternehmen, das kurz danach insolvent wurde. Laut Mitteilung der Konkursverwalter ist fraglich, wo das Geld der Anleger geblieben ist. Um den Schaden der Anleger zu begrenzen, bot Alfredo Cuti den Anlegern an, ihre Aktien zum Einstandspreis in vierteljährlichen Raten zurückzukaufen. Nach einer ersten Zahlung geschah jedoch nichts mehr. Sodann bat Cuti die Anleger um Zahlungsaufschub bis zum 30.10.2011.

Die Klägerin, eine Studentin, die von dem Anlageberater vorher noch zur Teilkündigung ihres Bausparvertrages veranlasst worden war, hatte genug. Sie nahm den Anlageberater wegen fehlerhafter Beratung auf Schadensersatz in Anspruch. Der gab vor, selbst diese Aktien gekauft zu haben. Das Amtsgericht Karlsruhe gab unserer Mandantin Recht, nachdem der Beklagte zum Termin erst gar nicht erschienen war.

Wir empfehlen dringend allen Betroffenen, ihre Ansprüche schnellstmöglich von einem spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen.

Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Michael Minderjahn
Tel.: 06221-43-401-36

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