Cinerenta-Medienfonds - Schadenersatz für geschädigte Anleger
Mathias Nittel
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank-
und Kapitalmarktrecht
Tel.: 06221-43401-14
Auch die fünf Cinerenta-Medienfonds sind im Visier der bayerischen Finanzverwaltung. Bei den von der Cinerenta GmbH des Mittelstandslobbyisten Mario Ohoven seit 1997 auf den Markt gebrachten Fonds bestreiten die Finanzbeamten nunmehr die Gewinnerzielungsabsicht. Nach dem Ende der Betriebsprüfungen bei den Cinerenta-Fonds I – V wurden die Verlustzuweisugnen wegen fehlender Gewinnerzielungsabsicht gestrichen. Der Initiator habe die Filmvertriebskosten nicht berücksichtigt, die zur Folge haben, dass es nie zu einem Totalgewinn über die gesamte Laufzeit der Cinerenta-Fonds kommen konnte, so die Begründung. Steuerrechtlich hat dies die Einstufung der Investments als Liebhaberei und damit die Aberkennung der Verlustzuweisungen zur Folge. Rund 8.500 Anleger müssen bis zu 80% ihrer Einlage an das Finanzamt zahlen, insgesamt ein Betrag von bis zu 364 Mio. €, der mit Säumniszuschlägen von 6 % jährlich zu verzinsen ist.
Für die betroffenen Anleger stellt sich die Frage nach Schadensminimierung. Als mögliche Anspruchsgegner kommen hier die als Treuhänderin fungierende Contor GmbH, die ehemalige Geschäftsführerin der Fonds, die Cinerenta GmbH und die Berintreg GmbH, die früher als Investor Treuhand GmbH firmierte, in Betracht. Diese sind unter verschiedneen Gesichtspunkten zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe des eingesetzten Kapitals zuzüglich Agio und abzüglich erhaltener Ausschüttungen verpflichtet.
Ganz oben auf der Agenda geschädigter Anleger steht aber die Inanspruchnahme der beim Vertrieb von den Initiatoren eingeschalteten Banken. Diese haben ihren Kunden im Rahmen der Beratung regelmäßig verschwiegen, dass sie für die Vermittlung der Fondsbeteiligungen Provisionen erhalten. Allein aus diesem Grund sind sie nach der kick-back Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Schadenersatz verpflichtet.
RA Nittel - 29. Juni, 07:00