Donnerstag, 15. März 2012

CFB Fonds 167 - Containerriesen der Zukunft 1 setzt Ausschüttungen aus

Fachanwälte helfen Anlegern

Für viele insbesondere ältere Anleger des von der Commerzbank vertriebenen CFB Fonds 167 - Containerriesen der Zukunft 1 kam das Rundschreiben der Commerz Real vom 13. März 2012 völlig überraschend. Die für 2011 prospektierte Ausschüttung könne nicht gezahlt werden, so die lapidare Mitteilung, weil die finanzierenden Banken wegen des starken Yen-Kurses gegenüber dem US $ der Auszahlung der Ausschüttung nicht zustimmen würden.

Falschberatung durch Commerzbank-Berater?

Uns erreichten zahlreiche Anrufe von Anlegern, die überhaupt nicht nachvollziehen konnten, wie dies überhaupt sein könne, denn die Beteiligung an dem Fonds sei ihnen von ihrem Commerzbank-Berater als sichere Anlage empfohlen und die regelmäßigen Ausschüttungen als absolut sicher dargestellt worden. Eine Information der Berater, deren Fehlerhaftigkeit sich jetzt offenbart.

Tatsächlich enthält der Prospekt einen Hinweis auf die so genannte 105%-Klausel, die den finanzierenden Banken weitreichende Befugnisse einräumt, so auch das Recht, die Auszahlung von Ausschüttungen zu verweigern. Aber auf diese Vereinbarung und das daraus resultierende Risiko hätten die Berater der Commerzbank ebenso hinweisen müssen, wie darauf, was passieren kann, wenn sich der Wechselkurs von Yen zu US$ aus Sicht der Fondsgesellschaft negativ entwickelt. In keinem der uns bekannten Fälle sind diese Hinweise erfolgt.

Allein der unterbliebene Hinweis auf diese beiden Punkte ist geeignet, Schadenersatzansprüche der Anleger gegen die Commerzbank zu begründen.

Für eine Vielzahl von Anlegern machen wir derzeit Schadenersatzansprüche wegen Falschberatung im Zusammenhang mit der Beteiligung am CFB Fonds 167 geltend.

Möchten Sie wissen, ob auch Ihnen Schadenersatzansprüche gegen die Commerzbank zustehen? Rufen Sie uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung an - wir helfen Ihnen gerne.



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Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
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