Samstag, 13. November 2010

GAF Active Life Fonds in der Krise Anleger haben Schadenersatzansprüche gegen beratende Banken



Mathias Nittel
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Tel.: 06221-43401-14

Die Fonds „GAF Active Life 1 Renditebeteiligungs-GmbH & Co. KG“ und „GAF Active Life 2 Renditebeteiligungs-GmbH & Co. KG“ befinden sich in der Krise. Beide Fonds investieren in Policen US-amerikanischer Lebensversicherungen. Da bei der Konzeption des Fonds anscheinend veraltete Sterbetafeln aus dem Jahr 2001 zugrunde gelegt wurden und sich die durchschnittliche Lebenserwartung der Versicherten verlängert hat, bleiben die Ausschüttungen deutlich hinter den Prognosen zurück.

Auf den Gesellschafterversammlungen der Fonds am 8. Juni 2010 wurde den Anlegern mitgeteilt, dass nur noch eingeschränkt mit Ausschüttungen zu rechnen sei. Von der versprochenen sicheren Rendite der Fonds ist für die betroffenen Anleger nichts übrig geblieben. Tatsächlich scheint völlig offen, ob und in welcher Höhe es zum Ende der vorgesehenen Laufzeit der Fonds in den Jahren 2014 beziehungsweise 2016 zu Rückzahlungen kommen wird. Auf dem Zweitmarkt wurden für Anteile beider Fonds zuletzt nur noch ca. 35 % des Nominalwertes erzielt. Es ist zu befürchten, dass sich die Situation der Fonds in den Geschäftsjahren 2009 und 2010 weiter verschlechtert hat.

Für die Gesellschafter, die mit ihrer Beteiligung an den GAF Active Life Fonds erhebliche Verluste erlitten haben und voraussichtlich noch erleiden werden, bestehen in der Regel gute Aussichten, Schadenersatzansprüche gegen die sie beratenden Banken durchzusetzen.

Zu optimistische Prognosen aufgrund überholter Sterbetafeln


Schon bei der Fondsauflage gab es Hinweise, dass die für die Kalkulation zu Grunde gelegten Sterbetafeln überholt waren. Hinzu kommen Presseberichte über das US-Unternehmen Coventry First, LL.C., das in seiner Funktion als Einkäufer der Lebensversicherungspolicen eine Schlüsselrolle für den Erfolg der Fonds zukam. Ob die im Prospekt hierzu enthaltenen Informationen als zutreffende Information der Anleger zu werten sind, werden die Gerichte entscheiden müssen.

Keine „sichere Anlage“

Vielen Anlegern wurde die Beteiligung an den GAF Active Life Fonds von ihrer Bank als „sicher Anlage“ angeboten. Eine trügerische Sicherheit, wie sich jetzt herausstellt und damit eine falsche Beratung. Denn die wirtschaftliche Entwicklung, die beide Fonds genommen haben, lässt für die Anleger erhebliche Verluste erwarten.

Keine Aufklärung über „Kickbacks“

In keinem der uns bekannten Fälle wurden die Anleger von ihren Banken, die ihnen eine Beteiligung an einem GAF-Fonds empfohlen und vermittelt haben, über Rückvergütungen bzw. deren genaue Höhe informiert. Dabei liegen uns inzwischen Unterlagen vor, aus denen sich ergibt, dass eine Bank Rückvergütungen in Höhe von insgesamt 7,4 % des Anlagekapitals erhalten hat. Bereits wegen dieser unterlassenen Aufklärung der Anleger über das Provisionsinteresse der Bank ist diese dem Anleger zum Schadenersatz verpflichtet. Der Anleger erhält seinen Anlagebetrag abzüglich erhaltener Ausschüttungen zurück und muss im Gegenzug die Fondsbeteiligung an die Bank abtreten.

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