Montag, 22. November 2010

SEB IMMOINVEST geschlossen - Schadenersatz für Anleger wegen falscher Beratung



Mathias Nittel
Rechtsanwalt | Fachanwalt für
Bank- und Kapitalmarktrecht

Tel.: 06221-915770

www.nittel.co

Der eingefrorene Offenen Immobilienfonds SEB IMMOINVEST bleibt vorerst bis zum Mai 2011 geschlossen. Voraussichtlich bis zu diesem Zeitpunkt kommen Anleger damit nicht an ihr Geld, sie können die Anteile nicht zurückgeben. Wie es nach dem Mai 2011 mit dem Fonds weitergeht weiß zurzeit niemand. Drei Offene Immobilienfonds werden bereits liquidiert, mit erheblichen Verlusten für die Anleger.

Vielen unserer Mandanten wurde die Beteiligung an Offenen Immobilienfonds wie dem SEB IMMOINVEST von ihrer Bank als sichere Sachwertanlage angeboten. Verlustrisiken gebe es nicht, die Anleger kämen jederzeit an ihr Geld und könnten durch monatliche Entnahmen ihren Lebensunterhalt im Alter finanzieren.

Heute, nach der Aussetzung der Rücknahme bei derzeit 10 und der eingeläuteten Liquidation von 3 weiteren dieser Fonds - Morgan Stanley P2 Value, Degi Europa und Kanam US-Grundinvest - stellt sich für viele Anleger, die sich nach einer Beratung durch ihre Bank oder ihren Anlageberater am SEB IMMOINVEST beteiligt haben, die Frage, ob sie richtig beraten wurden. In vier Punkten drängen sich Beratungsfehler geradezu auf:

• Sicherheit vor Wertverlusten
Viele Anleger haben in den SEB IMMOINVEST investiert, weil ihnen diese Anlagen als sicher, gleichsam als Ersatz für Festgeldanlagen angepriesen wurden. Die zum Teil erheblichen Abwertungen Offener Immobilienfonds haben erhebliche Risiken in Bezug auf Wertverluste aufgezeigt. Auslöser für die Abwertungen waren Neubewertungen der Fondsimmobilien, die nach dem Überschreiten des Höhepunktes der Immobilienblase mit zum Teil astronomischen Kaufpreisen erforderlich wurden.

Wenn in der Beratung nicht auf das Risiko von Wertverlusten beim SEB IMMOINVEST hingewiesen wurde, könnte der Berater schadenersatzpflichtig sein.

• Alternative zu Festgeld
Festgeldanlagen bei deutschen Banken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken sind durch den Einlagensicherungsfonds geschützt. Im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Kreditinstituts sind die Anlegergelder dadurch sicher. Wertverluste sind daher nicht zu befürchten. Ganz anders bei Offenen Immobilienfonds wie dem SEB IMMOINVEST, hier sind Wertverluste, wie die jüngste Vergangenheit zeigt, möglich.

Wenn eine Anlage am SEB IMMOINVEST als Alternative zur Festgeldanlage empfohlen wurde, könnte der Berater schadenersatzpflichtig sein.

• Risiko der Aussetzung der Rücknahme
Viele Anleger haben Kapital, das sie zur Altersvorsorge angespart haben, in den SEB IMMOINVEST investiert und geben in regelmäßigen Abständen Anteile zurück, um ihren Lebensunterhalt davon zu finanzieren. Mit der Aussetzung der Rücknahme stehen sie oft mittellos da oder müssen ihren Lebensunterhalt zumindest stark einschränken.

Wenn auf das Risiko der Aussetzung der Rücknahme beim SEB IMMOINVEST nicht hingewiesen wurde, könnte der Berater schadenersatzpflichtig sein.

• Rückvergütungen (Kickbacks)
Banken, Sparkassen und andere Finanzdienstleister, die ihre Kunden berieten, haben für die Empfehlung zur Beteiligung an Offenen Immobilienfonds wie dem SEB IMMOINVEST in der Regel Teile des Ausgabeaufschlages (Agio) erhalten und bekommen Teile der Verwaltungsvergütung als Bestandsprovision. Über dieses wirtschaftliche Eigeninteresse hätten sie ihre Kunden nach der kickback-Rechtsprechung des BGH vorab informieren müssen, was in vielen uns bekannten Fällen nicht der Fall war.

Wurde über das finanzielle Eigeninteresse durch den Berater nicht informiert, könnte der Berater schadenersatzpflichtig sein.

Verjährung droht!

Da Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung im Zusammenhang mit der Beteiligung am SEB IMMOINVEST zum Teil innerhalb von 3 Jahren ab Zeichnung verjähren, ist betroffenen Anlegern dringend anzuraten, sich von einem erfahrenen Fachanwalt entsprechend beraten zu lassen.

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