Dienstag, 8. Mai 2012

Beratungsfehler: LG Frankfurt/Main spricht Anleger Schadenersatz zu

Bei offenen Immobilienfonds ist in der Beratung grundsätzlich auf das Verlustrisiko bei Aussetzung der Rücknahme hinzuweisen

Auch bei vermeintlich sicheren Anlagen wie offenen Immobilienfonds waren Banken verpflichtet, über die Risiken zutreffend und vollständig zu informieren. Dies hat das Landgericht Frankfurt/Main in einem jüngst ergangenen Urteil betont (Urteil vom 23. März 2012 - Az.: 2-19 O 334/11). Im Zentrum der Entscheidung stand dabei ein Punkt, der regelmäßig nicht Gegenstand der Beratung durch die Banken war: Das Risiko der Aussetzung der Rücknahme von Anteilen, das sich bei vielen offenen Immobilienfonds wie AXA Immoselect, DEGI Europa, DEGI Global Business, DEGI International, DJE Real Estate, KanAm Grundinvest, KanAm US Grundinvest, Morgan Stanley P2 Value, Premium Management Immobilien Anlagen und TMW Immobilien Weltfonds in den zurückliegenden Jahren realisiert hat.

Bei offenen Immobilienfonds besteht grundsätzlich das Risiko eines Kapitalverlusts im Zusammenhang mit der Aussetzung der Rücknahme von Anteilen, wie zahlreiche Anleger schmerzhaft erfahren mussten. Hierüber waren die Anleger im Rahmen der Beratung zu informieren, da es sich hierbei, wie das Landgericht Frankfurt feststellt, um ein dieser Anlageform grundsätzlich innewohnendes, dem Anleger regelmäßig nicht erkennbares Risiko handelt. Der Heidelberger Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Mathias Nittel, dessen Kanzlei zahlreiche Anleger offener Immobilienfonds vertritt, begrüßt die Entscheidung: „Viele Anleger sind von der Aussetzung der Anteilsrücknahme völlig überrascht worden. Dass sie von einem Tag auf den anderen nicht mehr an ihr Geld kommen könnten, war ihnen zuvor von niemandem gesagt worden.“ Stattdessen sei, so Anlegeranwalt Nittel, in den meisten Fällen von einer völlig risikolosen Anlage gesprochen und zugesichert worden, dass die Anleger jederzeit ihre Fondsanteile zurückgeben könnten und im Gegenzug ihr Geld erhalten.

Für die geschädigten Anleger offener Immobilienfonds ist dieses Urteil nach den Worten von Anwalt Nittel ein kleiner aber vielleicht bedeutsamer Fortschritt, der Anleger ermutigen sollte, Ihre Ansprüche nötigenfalls auch gerichtlich durchzusetzen.

Weitere Informationen zu offenen Immobilienfonds: http://www.nittel.co/kanzlei/kapitalanlagerecht/wertpapieranlagen/offene-immobilienfonds/index.html

Gerne stehen wir Anlegern offener Immobilienfonds für eine individuelle Beratung zur Verfügung.

ansprechpartner_nittel3
Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
info@nittel.co

Heidelberg: Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221 915770 | Fax: 06221 9157729

München: Residenzstraße 25, 80333 München
Tel.: 089 25549850 | Fax: 089 25549855

Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/lg-ffm-spricht-anleger-schadenersatz-zu-bank-klaerte-ueber-risiko-der-aussetzung-der-ruecknahme-nicht-auf.html

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