DG Immobilien-Anlage Nr. 36: Landgericht Frankfurt verurteilt DZ Bank AG zum Schadensersatz
Mathias Nittel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
In zwei Verfahren hat das Landgericht Frankfurt a.M. mit Urteil vom 02. Oktober 2009 die DZ Bank AG zum Schadensersatz verurteilt (Az. 2-20 O 370/08 und 2-20 O 371/08). Geklagt hatten zwei Ehepaare, die sich im Jahre 1995 an dem von der DG Anlage Gesellschaft mbH aufgelegten Fonds DG Immobilien-Anlage Nr. 36 „Seniorenresidenz Oberursel“ beteiligt hatten. Wegen zahlreicher Prospektmängel haben sie die DZ Bank AG aus Prospekthaftung im weiteren Sinne in Anspruch genommen und nunmehr erstinstanzlich durch das Landgericht Frankfurt a.M. im Wesentlichen Recht bekommen.
Die Planungen des Fondsobjektes gingen auf einen Architekten zurück, der dieses im Rahmen eines Ideenwettbewerbs der Stadt Oberursel erstellt hatte. Ursprünglich wollte er das Gebäude selbst errichten und betreiben, scheiterte aber an der Finanzierung. Im weiteren Verlauf übernahm dann der DG-Fonds Nr. 36 das Projekt. Der Prospekt enthält keine Angaben darüber, dass das Projekt ursprünglich nicht finanziert werden konnte.
Das Landgericht Frankfurt sah in dieser Tatsache ein aus mehrfacher Hinsicht für die Anlageentscheidung bedeutsamen Umstand, über den die DZ Bank AG als Treuhandkommanditistin die Anleger hätte aufklären müssen. Zunächst stehe – so das Gericht - die Frage im Raum, ob das Projekt überhaupt wirtschaftlich zu betreiben gewesen sei, denn unstreitig scheiterte die erste Umsetzung, weil die finanziellen Mittel fehlten.
Der Architekt war zugleich als Pachtvermittlungs- und Pachtgarantiegeber vorgesehen. Von daher hätte darüber aufgeklärt werden müssen, warum das Projekt unter der Regie des Architekten aus finanziellen Gründen nicht verwirklicht werden konnte und ob deshalb eine besondere Gefährdung der Pachtgarantie zu befürchten war. Die Bonität des Pachtgaranten sei schließlich ein für die Anlageentscheidung erheblicher Gesichtspunkt.
Rechtsanwalt Mathias Nittel rät allen Anlegern der DG-Fonds, ihre Ansprüche von einem Fachanwalt prüfen zu lassen.
RA Nittel - 11. November, 09:00