SpaRenta Kombi-Rente - als Altersvorsorge nicht geeignet: Landgericht Stuttgart spricht Anleger Schadenersatz zu
Die Kombi-Rente der SpaRenta GmbH wurde als „alternatives Vorsorgemodell" angeboten, als Baustein zum Aufbau einer privaten Altersvorsorge. Abzuschließen war eine Rentenversicherung bei der Generali Lebensversicherung AG, in die eine Einmaleinzahlung geleistet wurde. Diese wurde vollständig durch einen Kredit fremdfinanziert. Die HSH Nordbank und die Frankfurter Bankgesellschaft (ehemals LB Swiss / Helaba Schweiz) waren im Wesentlichen die Kreditgeber der SpaRenta Kombi-Rente. Zur Tilgung des vom Anleger aufzunehmenden endfälligen Darlehens sollten regelmäßige monatliche Einzahlungen in einen Investmentfonds erfolgen. Am Ende der Darlehenslaufzeit sollte aus dem Veräußerungserlös der Investmentfondsanteile das Darlehen vollständig getilgt werden.
Metzler Wachstum International – Investmentfonds mit hohem Risiko
Dabei war es insbesondere ein Investmentfonds, der von der Konzeptionärin des Modells, der SpaRenta GmbH immer wieder angeboten wurde: Der „Metzler Wachstum International“ (WKN 975225). Dabei handelt es sich um einen Fonds für chancenorientierte Anleger mit erhöhter Risikoneigung. Eine sichere Wertentwicklung in Höhe der in der Musterberechnug zur SpaRenta Kombi-Rente zu Grunde gelegten Rendite von 8,5% war mit diesem Fonds nicht zu erwarten. Um die endfällige Tilgung des Darlehens zu gewährleisten war der Fonds Metzler Wachstum International aufgrund seines hohen Risikos und der damit verbundenen starken Schwankungen in der Wertentwicklung nicht geeignet, so ein uns vorliegendes Sachverständigengutachten.
Unsichere Rentenzahlungen
Ein weiteres Risiko bestand darin, dass die regelmäßige „Rente“ aus der Rentenversicherung aus einem garantierten Betrag und einer nicht garantierten Überschussbeteiligung bestand. Die Erzielung regelmäßiger Einnahmen zur Zahlung der laufenden Kreditzinsen war damit ebenfalls unsicher.
Fremdwährungsrisiken durch Kredite in Schweizer Franken
Einen weiteren Baustein für die Unsicherheit des Modells war, dass die Kredite in Schweizer Franken abgeschlossen wurden. Die Wechselkursschwankungen haben dazu geführt, dass die Kreditverbindlichkeiten für die Anleger in Euro umgerechnet inzwischen stark angewachsen sind.
Das Fazit des Sachverständigen:
„Als Konzept zur Altersvorsorge ist diese Kombi-Rente mit dem Metzler Wachstum International als Tilgungsinstrument nicht geeignet.“
Landgericht Stuttgart entscheidet zu Gunsten von SpaRenta Anlegern
In einem ersten Urteil hat jetzt das Landgericht Stuttgart zu Gunsten geschädigter SpaRenta Anleger entschieden und die Generali Lebensversicherung AG und die SpaRenta GmbH & Co. KG zu Schadenersatz verurteilt.
Verjährung der Schadenersatzansprüche von Opfern der SpaRenta Kombi-Rente zum Jahresende 2011
In zahlreichen Prozessen machen wir für unsere Mandanten Schadenersatzansprüche geltend, die auf Rückabwicklung der Anlage gerichtet sind. Da die Schadenersatzansprüche von Anlegern, die mit der SpaRenta Kombi-Rente Verluste erlitten und diese vor dem 1. Januar 2002 gezeichnet haben am 31. Dezember 2011 verjähren, raten wir zu sofortigem Handeln.
Ihr Ansprechpartner:
Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
info@nittel.co
www.nittel.co/kanzlei/aktuell/sparenta-kombi-rente-zur-altersvorsorge-nicht-geeignet-schadenersatz-fuer-anleger.html
Metzler Wachstum International – Investmentfonds mit hohem Risiko
Dabei war es insbesondere ein Investmentfonds, der von der Konzeptionärin des Modells, der SpaRenta GmbH immer wieder angeboten wurde: Der „Metzler Wachstum International“ (WKN 975225). Dabei handelt es sich um einen Fonds für chancenorientierte Anleger mit erhöhter Risikoneigung. Eine sichere Wertentwicklung in Höhe der in der Musterberechnug zur SpaRenta Kombi-Rente zu Grunde gelegten Rendite von 8,5% war mit diesem Fonds nicht zu erwarten. Um die endfällige Tilgung des Darlehens zu gewährleisten war der Fonds Metzler Wachstum International aufgrund seines hohen Risikos und der damit verbundenen starken Schwankungen in der Wertentwicklung nicht geeignet, so ein uns vorliegendes Sachverständigengutachten.
Unsichere Rentenzahlungen
Ein weiteres Risiko bestand darin, dass die regelmäßige „Rente“ aus der Rentenversicherung aus einem garantierten Betrag und einer nicht garantierten Überschussbeteiligung bestand. Die Erzielung regelmäßiger Einnahmen zur Zahlung der laufenden Kreditzinsen war damit ebenfalls unsicher.
Fremdwährungsrisiken durch Kredite in Schweizer Franken
Einen weiteren Baustein für die Unsicherheit des Modells war, dass die Kredite in Schweizer Franken abgeschlossen wurden. Die Wechselkursschwankungen haben dazu geführt, dass die Kreditverbindlichkeiten für die Anleger in Euro umgerechnet inzwischen stark angewachsen sind.
Das Fazit des Sachverständigen:
„Als Konzept zur Altersvorsorge ist diese Kombi-Rente mit dem Metzler Wachstum International als Tilgungsinstrument nicht geeignet.“
Landgericht Stuttgart entscheidet zu Gunsten von SpaRenta Anlegern
In einem ersten Urteil hat jetzt das Landgericht Stuttgart zu Gunsten geschädigter SpaRenta Anleger entschieden und die Generali Lebensversicherung AG und die SpaRenta GmbH & Co. KG zu Schadenersatz verurteilt.
Verjährung der Schadenersatzansprüche von Opfern der SpaRenta Kombi-Rente zum Jahresende 2011
In zahlreichen Prozessen machen wir für unsere Mandanten Schadenersatzansprüche geltend, die auf Rückabwicklung der Anlage gerichtet sind. Da die Schadenersatzansprüche von Anlegern, die mit der SpaRenta Kombi-Rente Verluste erlitten und diese vor dem 1. Januar 2002 gezeichnet haben am 31. Dezember 2011 verjähren, raten wir zu sofortigem Handeln.
Ihr Ansprechpartner:
Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
info@nittel.co
www.nittel.co/kanzlei/aktuell/sparenta-kombi-rente-zur-altersvorsorge-nicht-geeignet-schadenersatz-fuer-anleger.html
RA Nittel - 3. Juli, 16:40