Medico Fonds: Gute Aussichten für Anleger auf Schadenersatz

Die Situation vieler Medico Fonds ist besorgniserregend. Zahlreichen Anlegern droht der Totalverlust ihres investierten Kapitals, möglicher Weise müssen sie noch Ausschüttungen, die sie in der Vergangenheit erhalten haben, zurückzahlen.

Apotheker- und Ärztebank zum Schadensersatz verpflichtet

Nach unserer Ansicht bestehen grundsätzlich gute Erfolgsaussichten, sich im Wege des Schadensersatzes von der Fondsbeteiligung zu lösen. Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank, die wesentlicher Vertriebspartner der Fondsinitiatorin war, schuldet ihren Kunden, die sich auf ihre Empfehlung an den Medico Fonds beteiligt haben, immer dann Schadensersatz, wenn sie ihre Kunden vor deren Beitritt nicht über Kick-Backs (verdeckte Provisionszahlungen) informiert hat. Die bloße Information in einem bei oder nach Zeichnung übergebenen Prospekt reicht hierzu nicht aus, wie der BGH in einem Beschluss aus dem März 2011 festgestellt hat.

Haftung von Bonnfinanz AG oder Deutsche Gesellschaft für Vermögensberatung mbH

Daneben kann die Haftung des Anlageberaters und -vermittlers zudem darauf gestützt werden, dass die Anleger nicht darüber aufgeklärt wurden, dass durch planmäßige Auszahlungen, die nicht durch Gewinne der Gesellschaft gedeckt sind, die Haftung für die Kommanditeinlage teilweise wieder auflebt. Dies kann dazu führe, dass sich Anleger im Falle der Insolvenz der Fondsgesellschaft nicht nur mit dem Verlust des investierten Kapitals, sondern gleichzeitig noch mit Zahlungsaufforderungen des Insolvenzverwalters konfrontiert sehen. Derartige Beratungspflichtverletzungen führen insbesondere dann, wenn die Beratung durch die Bonnfinanz AG oder die Deutsche Gesellschaft für Vermögensberatung mbH, erfolgte, zu einer Schadensersatzpflicht.

Bonnfinanz AG zu Schadensersatz wegen Falschberatung verurteilt


Das Landgericht Heilbronn hat im Jahr 2011 die Bonfinaz AG zum Schadensersatz verurteilt, weil sie im Zusammenhang mit der Zeichnung einer Beteiligung an den Medico Fonds Nr. 33 und Nr. 37 nicht darauf hingewiesen hat, dass es sich um eine riskante Beteiligung handelt. Außerdem wies das Landgericht Heilbronn darauf hin, dass die Übergabe des Prospekts nach Zeichnung nicht ausreicht, um den Anleger über die Risiken ausreichend aufzuklären.

Verjährung von Schadensersatzansprüchen zum 31. Dezember 2011

Für alle Anleger, die vor dem 31. Dezember 2001 Anteile an Medico Fonds gezeichnet haben, verjähren Schadensersatzansprüche mit Ablauf des 31. Dezember 2011. Das bedeutet, dass die Ansprüche nach diesem Datum nicht mehr durchgesetzt werden können, wenn bis dahin keine verjährungshemmenden Maßnahmen ergriffen wurden, also Klage erhoben wurde.

Gute Erfolgsaussichten

Da für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüche von Medico Anlegern nach unserer Erfahrung grundsätzlich gute Erfolgsaussichten bestehen, können wir nur dringend empfehlen, rechtzeitig entsprechende Schritte einzuleiten.
Wollen auch Sie wissen, ob Sie Schadenersatzansprüche haben? Rufen Sie mich für ein unverbindliches Erstgespräch an - ich helfe Ihnen gerne.

Fachanwalt Mathias Nittel

Mathias Nittel
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

www.nittel.co/kanzlei/aktuell/medico-fonds.html

Lebensversicherungsfonds: Schadenersatz für Anleger wegen Falschberatung

Seit 2001 sind mehr als 200.000 Anleger für so genante Lebensversicherungsfonds geworben worden. Nach Angaben des Verbands geschlossener Fonds (VGF) wurden von 2002 bis 2009 annähernd fünf Milliarden € von Anlegern eingesammelt. Auffällig ist, dass insbesondere Senioren viel Geld in diese Art von unternehmerischen Beteiligungen investiert haben.
 
Wie funktioniert ein Lebensversicherungsfonds?

 
Bei Lebensversicherungsfonds handelt es sich in der Regel um Kommanditgesellschaften, an denen sich die Anleger als direkt oder über Treuhänder als Kommanditisten beteiligen. Das Geschäftsmodell der Fonds besteht im Kauf "gebrauchter" Lebensversicherungen, die je nach Fondskonstruktion auf dem Zweitmarkt in den USA, in Großbritanien oder Deutschland erworben werden. Der Verkäufer der Versicherungspolice erhält den Kaufpreis, bleibt aber auch nach der Veräußerung weiterhin versicherte Person. Die für den Versicherungsvertrag fälligen Prämienzahlungen werden von der Fondsgesellschaft übernommen, die beim Tod des Versicherten die Ablaufleistung erhält. Die Fondsgesellschaft spekuliert also auf ein frühes Sterben des Versicherten, eine möglichst hohe Ablaufleistung oder entsprechende Handelsgewinne.

Hohe Risiken für Anleger
 
Bei Lebensversicherungsfonds handelt es sich um unternehmerische Beteiligungen mit entsprechenden Risiken, die bis hin zum Totalverlust der Einlage gehen können. Infolge der Verlustrisiken ist die Beteiligung an diesen Fonds nach unserer Einschätzung weder als Altersvorsorge, noch zur Anlage von Geld im Alter geeignet. Hinzu kommt, dass die Fonds das Geld der Anleger langfristig binden. Da ein funktionierender Zweitmarkt nicht existiert, ist ein Verkauf derartiger Fondsanteile in der Regel nicht möglich oder mit ganz erheblichen Verlusten verbunden. Auch aus diesem Grund ist eine Empfehlung von Lebensversicherungsfonds als Altersvorsorge oder im Alter höchst zweifelhaft. Wenn dennoch fast die Hälfte der Anleger über 60 Jahre alt sind, lässt sich die Beratungsempfehlung zur Beteiligung an diesen Fonds letztlich nur mit dem Provisionsinteresse der beratenden Banken erklären.
 
Probleme bei den Fonds sind an der Tagesordnung
 
Eine der Hauptschwierigkeiten von Fonds, die in US-amerikanische Policen investiert haben, ist, dass die Lebenserwartung der Versicherten der jeweiligen Versicherungspolicen zu niedrig kalkuliert wurde. Versterben die Versicherten später, werden zu wenige Policen fällig, der Fonds nimmt nicht genug Geld ein, muss aber weiterhin die Versicherungsprämien zahlen.
Hinzu kommt, dass viele der Fonds, die in US-amerikanische Policen investiert haben, steuerlich als vermögensverwaltend prospektiert wurden, ihre Tätigkeit jetzt aber von der Finanzverwaltung als gewerblich eingestuft wird, so dass Erträge zu versteuern sind.
Die Besonderheit britischer Lebensversicherungen ist, dass in der Vergangenheit oftmals hohe Schlussbonifikationen zusätzlich zur garantierten Ablaufleistung gezahlt wurden. Diese haben die Fondsinitiatoren zum Teil großzügig einkalkuliert. Infolge der Wirtschafts- und Finanzkrise haben viele Versicherungsgesellschaften Schlussboni und Ablaufleistungen reduziert. In diesem Zusammenhang wurden vielfach auch die Rückkaufswerte der Policen herabgesetzt, was bei einigen Fonds zur Folge hat, dass diese die Beleihungsgrenzen für die aufgenommenen Kredite nicht mehr einhalten können.
Auch Fonds mit deutschen Lebensversicherungen sind von den Folgen der Finanzkrise nicht verschont worden. Reduzierte Ablaufleistungen und fehlende Überschussbeteiligungen drücken die Erlöse und führen zu Kreditproblemen.
 
Schadenersatzansprüche für Anleger wegen Beratungsfehlern
 
Lebensversicherungsfonds sind hoch komplexe und riskante Anlageprodukte. In zahlreichen Gesprächen haben wir festgestellt, dass Anleger weder über die Funktionsweise, noch über die Risiken derartiger Beteiligungen richtig und vollständig von ihrer Bank oder ihrem Berater informiert wurden. Nicht selten wurden Lebensversicherungsfonds als sichere Anlagen verkauft. Auf das zum Teil erhebliche Provisionsinteresse der beratenden Banken wurde regelmäßig nicht hingewiesen. Für zahlreiche Anleger haben unsere Anwälte bereits erfolgreich Schadenersatzansprüche durchgesetzt.
 
 
Sind Sie an Fonds wie
 
BVT Life Bond Fund  -  db Kompass Life  -  GAF Active Life 1 und 2  -  HSC Optivita UK  -  HSC Optivita  -  HVBFF Life Britannia 1 und 2  -  König & Cie. Britische Leben Renditefonds  -  König & Cie. Deutsche Leben I – III  -  BAC Life Trust 5 – 11  -  MPC Rendite Fonds Leben plus  -  MPC Rendite-Fonds Britische Leben plus (I – III)  -  Ideenkapital Prorendita 2 – 5  -  Rothmann & Cie. TrustFonds UK oder US Life 2 Renditefonds
 
beteiligt und wollen Ihr investiertes Kapital zurück? Rufen Sie mich für ein unverbindliches Erstgespräch an - ich helfe Ihnen gerne.

Fachanwalt Mathias Nittel

Mathias Nittel
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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