Sachsenfonds Filmbeteiligungsfonds II - MMP 2002 und 2003:

… und wieder ein Totalschaden für Anleger!

Insgesamt rund 55 Mio. € investierten Anleger in den Jahren 2002 bis 2004 in den Filmbeteiligungsfonds II (MMP Investitions GmbH & Co. 2002 KG und MMP Beteiligungs GmbH & Co. 2003 KG) des Fondsinitiators Sachsenfonds. Die Gelder der Anleger sind, wie die Fondsgesellschaft ihren Kunden mitteilte, bis auf einen Rest von 1,3 % verloren. Abhängig von der Höhe des Steuervorteils bedeutet dies für die Anleger einen Verlust von 25 % bis 45 % ihres eingesetzten Kapitals.

Gute Aussichten für Schadenersatzansprüche: keine Aufklärung über Kickback Zahlungen

Bei der Überprüfung von Fällen unserer Mandanten haben wir festgestellt, dass grundsätzlich gute Chancen bestehen, dass Anleger der Sachsenfonds-Beteiligung gegen die sie beratenden Banken Schadenersatzansprüche durchsetzen können.

Für die Vermittlung der Fondsbeteiligungen haben die Banken, die unsere Mandanten beraten haben, satte Provisionen erhalten. Unsere Mandanten wurden hierüber in den Beratungsgesprächen nicht informiert. Hierzu wären die Banken aber nach der Kickback Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verpflichtet gewesen. Verstoßen sie gegen diese Pflicht, schulden sie Schadenersatz.

Spätestens seit dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 9. März 2011 steht fest, dass die Angaben zu den für die Vermittlung von Anlegern gezahlten Vergütungen in den Fondsprospekten der Sachsenfonds MMP 2002 und 2003 nicht ausreichen, um den Anlageinteressenten über das Eigeninteresse der Bank in Form der ihr versprochenen Kick-Back Zahlungen aufzuklären.

Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen

Hinzu kommt, dass die Anleger von der Landesbank Baden Württemberg (LBBW) als Rechtsnachfolgerin der SachsenLB die Rückabwicklung ihrer Beteiligung verlangen können. Die von der Sachsen LB verwandte Widerrufsbelehrung entspricht nicht den gesetzlichen Anforderungen. Anleger können deshalb den Darlehensvertrag, den sie zur Anteilsfinanzierung abgeschlossenen haben, auch heute noch widerrufen. Die LBBW muss dann sowohl das Darlehen, als auch die Beteiligung an dem Medienfonds wirtschaftlich betrachtet rück-abwickeln.

Unverbindliche telefonische Ersteinschätzung

Für Anleger der gescheiterten Sachsenfonds Filmbeteiligungsfonds II MMP 2002 und 2003, bei denen am Ende allein die Anleger den Schaden zu tragen haben, gibt es grundsätzlich gute Ansatzpunkte dafür, dass Ansprüche erfolgreich durchgesetzt werden können.

Ob dies auch in Ihrem Fall möglich ist, können wir Ihnen gerne im Rahmen einer unverbindlichen telefonischen Ersteinschätzung mitteilen – rufen Sie uns an!

Fachanwalt Mathias Nittel

Mathias Nittel
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

www.nittel.co/kanzlei/aktuell/sachsenfonds.html

Schadenersatz für Medienfonds-Anleger

Banken haben ihre Pflicht zur Prüfung der Fonds und zur Aufklärung über kritische oder negative Presseberichterstattung verletzt

Anleger, die sich zur Kapitalanlage oder zu Steuersparzwecken seit 2001 oder später an Medienfonds beteiligt haben, haben gute Chancen ihr investiertes Vermögen von den Sie beratenden Banken als Schadenersatz zurück zu erhalten.

2001: Kritische Presseberichte zur steuerlichen Konzeption

Das Oberlandesgericht München hat in mehreren Fällen Banken zum Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung verurteilt, weil sie ihre Kunden nicht auf kritische Presseberichte zur steuerlichen Anerkennung der Verluste aus der Filmproduktion aufmerksam gemacht haben. Bereits im Februar und März 2001 kommentierten Handelsblatt und F.A.Z. den „Medienerlass“ vom 23.02.2001 und stellten fest, dass Seitens der Finanzverwaltung künftig an die Fonds hohe Anforderungen gestellt würden.

Spätestens mit dem „Änderungserlass“ vom 5. August 2003 war für die beratenden Banken erkennbar, dass künftig eine steuerlicher Anerkennung der Verluste nicht ohne weiteres erfolgen würde.

Fehlerhafte Plausibilitätsprüfung der Banken

Zur pflichtgemäßen Beratung eines Kunden gehört, dass die Bank das Anlagekonzept eines Fonds vor der Beratung der Kunden mit banküblicher Sorgfalt prüft. Hierzu hört auch, sich hinsichtlich des Anlageobjekts und der Anlageklasse über die Berichterstattung in der Presse einen Überblick zu verschaffen.

Tut die Bank das nicht und klärt sie gleichzeitig nicht über ihr Wissensdefizit auf, verhält Sie sich ebenso pflichtwidrig, wie wenn sie bzw. die Kundenberater nicht über die kritische oder negative Presseberichterstattung informieren.

Da bereits im Februar 2001 in der Wirtschaftspresse die steuerliche Anerkennung der Verluste der Filmproduktionsgesellschaft bezweifelt wurde („Steuern und Medienfonds: Das Drehbuch schreibt der Finanzminister“ Handelsblatt vom 2. Juli 2001, „Bei vielen Fonds drohen Enttäuschungen“, Handelsblatt vom 14. Februar 2001) werden Banken nicht einwenden können, dass es nicht vorhersehbar war, dass die Finanzverwaltung ihre Auffassung ändern und die steuerlichen Vorteile aberkennen würde. Vielmehr bestanden ernsthafte Zweifel am Bestand der steuerlichen Konzeption der Medienfonds, auf die die Banken die Anlageinteressenten im Rahmen der Beratung hätten hinweisen müssen.

2004: „Medienfonds droht ein Nein vom Fiskus“

Für Anleger, die sich erst nach Sommer 2004 an einem Medienfonds zur Steuerersparnis beteiligt haben, stehen die Chancen noch besser, da hier die Berichterstattung derart negativ war, dass sie einfach nicht mehr verleugnet werden konnte. So berichtete das Handelsblatt in einem Artikel vom 22. Juli 2004 unter der Überschrift „Medienfonds droht ein Nein von Fiskus“ über konkrete Schwierigkeiten der steuerlichen Anerkennung von Medienfonds.

Chancen für Schadenersatzklagen weiter verbessert

Für Anleger, die sich 2001 oder später an einem Medienfonds beteiligt haben, sind damit die Chancen gegen die Bank, die sie beraten hat Schadensersatzansprüche durchzusetzen weiter gestiegen. Neben der unterbliebenen Aufklärung über Provisionen, die die Banken für die Vermittlung der Fondsanteile erhalten haben (Kick-Backs), kann der Anspruch nun auch auf die Unterbliebene Aufklärung über die bekannten Fragezeichen hinter der steuerlichen Konzeption gestützt werden.

Verjährung von Ansprüchen droht

Viel Zeit bleibt für die Anleger von Medienfonds nicht mehr, um ihre Ansprüche durchzusetzen. Für nach dem 1. Januar 2002 entstandene Ansprüche tritt die Verjährung wegen der nicht erfolgten Aufklärung über die kritische Berichterstattung drei Jahre zum Ende des Jahres ein, in dem der Anleger Kenntnis von der Falschberatung hatte oder in grob fahrlässiger Weise in Unkenntnis geblieben ist.

Da die meisten Fondsgesellschaften ihren Anlegern im Jahr 2009 die Ansicht der Finanzverwaltung zur Frage der fehlenden Produzenteneigenschaft der Fonds mitgeteilt haben, droht eine Verjährung von Schadenersatzansprüchen zum 31. Dezember 2012. Spätestens bis zu diesem Zeitpunkt muss Klage erhoben werden.

Bei Fondsbeitritten vor dem 31. Dezember 2001 ist eine Klage sogar bis zum 31. Dezember 2011 einzureichen, um Schadensersatzansprüche nicht verfallen zu lassen.

Fachanwalt Mathias Nittel

Mathias Nittel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

www.nittel.co/kanzlei/kapitalanlagerecht/geschlossene-fonds/medienfonds/medienfonds.html
www.nittel.co

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