CFB-Fonds 153 - MS "MARILYN STAR"

Falschberatung und Prospektfehler - Schadenersatz für Anleger

Reduzierte Ausschüttungen und Wertverluste – so stellt sich gegenwärtig die Situation für die Anleger des CFB-Fonds – MS „Marilyn Star“ dar. Außerdem mussten Sie von Risiken durch die starken Schwankungen unterworfenen Erlöse beim Betrieb des Schiffes erfahren. Eine sicher geglaubte Anlage ist plötzlich alles Andere als sicher.

Vor diesem Hintergrund wurden wir von Mandanten beauftragt, zu prüfen, ob sie beim Erwerb der Fondsbeteiligung an dem CFB-Fonds 153 richtig beraten wurden. Dabei haben wir sowohl Beratungs-, als auch Prospektfehler festgestellt, die Schadenersatzansprüche unserer Mandanten gegen die sie beratende Bank begründen.

Beratungsfehler
  • Unseren Mandanten wurde die Beteiligung an dem Containerschiff MS „Marilyn Star“ als sichere Anlagemöglichkeit angeboten. Nicht aufgeklärt wurden sie darüber, dass es sich bei einer Schiffsfondsbeteiligung um eine unternehmerische Beteiligung handelt, die mit Risiken verbunden ist, die bis hin zum Totalverlust der Einlage gehen können.
  • Die Schiffsfondsbeteiligung wurde darüber hinaus bei einigen Mandanten zur Anlage von Geldern angeboten, die zur Altersvorsorge bestimmt waren. Aufgrund der Verlustrisiken ist eine solche Beteiligung aber nach Ansicht vieler Gerichte als Altersvorsorge nicht geeignet. Hinzu kommt, dass das im Alter die Verfügbarkeit des Vermögens für unvorhergesehene Ausgaben (z.B. Pflege, Umzug in Seniorenresidenz) an Bedeutung gewinnt. Durch die langfristige Bindung des Kapitals zumindest bis in das Jahr 2023 hinein ist diese Verfügbarkeit gerade nicht gegeben.
  • Von ihren Bankberatern wurde einigen Mandanten gesagt, dass sie ihre Anteile jederzeit auf dem Zweitmarkt verkaufen können und so wieder an ihr Geld kommen. Darauf, dass es einen funktionierenden Zweitmarkt mit entsprechender Nachfrage nicht gibt und in der Regel erhebliche Preisabschläge hingenommen werden müssen, wurden unsere Mandanten nicht hingewiesen.
  • Unseren Mandanten wurde gesagt, dass das Schiff für 15 Jahre an die niederländische P&O Nedlloyd, die drittgrößte Linien-Reederei der Welt verchartert sei, so dass die Chartereinnahmen für diese Zeit sicher seien. Was unseren Mandanten nicht gesagt wurde, ist, dass der Charterer eine deutsche GmbH mit einem Stammkapital von lediglich 25.000 € ist, dass es sich bei dem Sub-Charterer und einem der Chartergaranten um englische Kapitalgesellschaften mit beschränkter Haftung handelt (Ltd.) und auch der weitere Chartergarant eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist, diesmal nach niederländischem Recht. Ein wie auch immer geartetes Rechtsverhältnis, sei es als Charterer oder Garant mit der Konzernholding der P&O-Gruppe, der Royal P&O Nedlloyd N.V. ist gerade nicht zustande gekommen. Angesichts dessen ist auch die Darstellung im Prospekt (S. 7), wonach die P&O Nedlloyd-Gruppe zum wirtschaftlichen Charterer des Schiffes würde, sachlich falsch und täuscht über die Sicherheit des Anlagekonzepts. Charterer, Sub-Charterer und Garanten sind vielmehr beliebig austauschbare Gesellschaften mit auf ihr im Verhältnis zu den eingegangenen Verpflichtungen geradezu marginales Stammkapital beschränkter Haftung.
  • Die unsere Mandanten beratende Bank hat die Vertriebsvergütung sowie den Ausgabeaufschlag als Rückvergütung erhalten. Laut Prospekt insgesamt bis zu 10 %. Über diese Kickback Zahlungen muss die beratende Bank aufklären, anderenfalls ist sie nach den einschlägigen Kickback Urteilen des BGH zum Schadenersatz verpflichtet. Unsere Mandanten wurden darüber, das die entsprechenden Zahlungen an die Bank (zurück-) fließen, nicht informiert.
Prospektfehler
  • Falsch ist die Aussage auf Seite 7 des Prospekts, wonach die P&O Nedlloyd-Gruppe zum wirtschaftlichen Charterer des Schiffes würde. Die abgeschlossenen Verträge vermitteln gerade keine Haftung der gesamten Gruppe, insbesondere keine Haftung der „Konzernmutter“, der Royal P&O Nedlloyd N.V.
  • Der Prospekt enthält auf den Seiten 72 und 73 Angaben zu den involvierten Unternehmen. Darunter auch Angaben zum Reeder, Charterer, zum Sub-Charterer und zu den Chartergaranten. Diese Angaben enthalten nicht alle benötigten Angaben. So heißt es bei Reeder und Charter, 100%-ige Tochtergesellschaft von P&O Nedlloyd, Rotterdam, Niederlande. Um welche Gesellschaft es sich dabei konkret handeln soll bleibt – vor dem Hintergrund des vorstehenden Punktes möglicher Weise nicht unbedacht – im Dunklen. Bei den als Sub-Charterer und Chartergarant aufgeführten englischen Ltd.-Gesellschaften fehlen Angaben zum Stammkapital, vertretungsberechtigten Personen und zu den Gesellschaftern. Gleiches gilt für die als weiterer Chartergarant auftretende P&O Nedlloyd B.V. Angaben zu Verflechtungen von Reeder, Charterer, Sub-Charterer und Chartergaranten fehlen.

Schadenersatz für Anleger


Vor diesem Hintergrund haben wir unseren Mandanten empfohlen, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Gegen die sie beratende Bank wegen fehlerhafter Anlageberatung, gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds, die NEPTUNO Schiffsbetriebsgesellschaft mbH und die RANA Beteiligungsgesellschaft mbH wegen ihrer persönlichen Haftung für die Prospektfehler (Prospekthaftung im weiteren Sinne).

Sind auch Sie am CFB Fonds 153 MS „Marilyn Star“ beteiligt und möchten wissen, ob Sie Schadenersatzansprüche haben, stehe ich Ihnen für eine unverbindliche telefonische Ersteinschätzung jederzeit gerne zur Verfügung – rufen Sie mich an, ich helfe Ihnen gerne.

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Mathias Nittel
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

www.nittel.co/kanzlei/aktuell/cfb-fonds-153.html

Premium Management Immobilien Anlagen

Anleger werfen Commerzbank AG Falschberatung vor

Zahlreiche Anleger klagen inzwischen gegen die Commerzbank AG weil sie im Vorfeld der Investition in den Fonds Premium Management Immobilien Anlagen (WKN A0ND6C) falsch beraten wurden. Die Commerzbank AG hat seit der Auflage des Fonds am 19. Mai 2008 rund 1,7 Mrd. € Anlegergelder eingeworben. Der Fonds, der als Dachfonds unter anderem in offene Immobilienfonds investiert hat, hat seit 27. September 2010 die Rücknahme von Anteilen ausgesetzt, die Anleger kommen nicht mehr an ihr Geld.

Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Heidelberg, vertritt viele Commerzbank Kunden, die auf den Rat ihrer Bank hin in den Fonds investiert haben. „Viele meiner Mandanten sind Seniorinnen und Senioren, die ihre Altersersparnisse angelegt haben, in eine sichere und risikofreie Anlage, wie ihnen ihre Berater glauben machten.“ Allen gemeinsam ist, dass über Risiken in den Beratungsgesprächen nicht gesprochen wurde, ist das Fazit aus den vielen Gesprächen des Anlegeranwalts mit seinen Mandanten.

Worauf stützen sich die Schadenersatzansprüche?

„Dabei hätte gerade beim Premium Management Immobilien Anlagen viel Bedarf für Risikoaufklärung bestanden“, stellt Anwalt Nittel fest und verweist auf die vielen problematischen Punkte, „die es verbieten, von einer risikolosen Anlage zu sprechen“. :
  • Erforderlich wäre es gewesen, darauf hinzuweisen, dass es zu einer Aussetzung der Rücknahme der Anteile am Fonds Premium Management Immobilien Anlagen kommen kann und dass dann keine Möglichkeit besteht, ohne Verluste an sein Geld zu kommen.

  • Auch hätte darüber gesprochen werden müssen, wie lange die Aussetzung der Rücknahme andauern kann und welche Folgen es hat, wenn das Fondsmanagement den Fonds Premium Management Immobilien Anlagen abwickelt. Dabei bestehen für Anleger erhebliche Verlustrisiken.

  • Der Fonds Premium Management Immobilien Anlagen investiert vor allem in offene Immobilienfonds. Spätestens seit Ende 2005/Anfang 2006, als drei offene Immobilienfonds die Rücknahme von Anteilen aussetzen mussten, weil sie nicht genügend liquide Mittel hatten, um alle Anleger, die ihre Anteile zurückgeben wollten, auszuzahlen, ist bekannt, dass offene Immobilienfonds jederzeit in der Gefahr stehen, wieder in solche Situationen zu kommen. Für den Fonds Premium Management Immobilien Anlagen kann dies bedeuten, dass er selbst bei Bedarf nicht an das in offene Immobilienfonds investierte Kapital kommen und seinerseits in Liquiditätsprobleme kommen kann.

  • Der Fonds Premium Management Immobilien Anlagen hat auch in den offenen Immobilienfonds KanAm US-Grundinvest investiert. Dabei handelt es sich um einen jener Fonds, die Anfang 2006 für knapp drei Monate die Rücknahme von Anteilen ausgesetzt hatte. Auch hierauf hätten die Anleger hingewiesen werden müssen.

  • Vielen Anlegern wurde noch nach dem 26./27. Oktober 2008 von der Commerzbank zur Investition in den Fonds Premium Management Immobilien Anlagen geraten. Sie hätten dann darauf hingewiesen werden müssen, dass zwei Fonds, in die der Fonds Premium Management Immobilien Anlagen investiert hatte, die Rücknahme von Anteilen ausgesetzt haben, nämlich die offenen Immobilienfonds Morgan Stanley P2 Value und KanAm US-Grundinvest.

  • Die Commerzbank AG hat für die Vermittlung des Fonds Premium Management Immobilien Anlagen wesentliche Teile des Ausgabeaufschlags und der laufenden Verwaltungsvergütung erhalten. Auf dieses wirtschaftliche Eigeninteresse, welches hinter ihrer Anlageempfehlung stand, hätte die Commerzbank bei der Beratung der Kunden ausdrücklich hinweisen müssen.

  • In vielen Fällen hat die Commerzbank AG Kunden, die bis dahin in Hausinvest-Fonds investiert waren, zum Verkauf der Beteiligungen und zur Investition in den Fonds Premium Management Immobilien Anlagen geraten. Dabei hat sie in vielen Fällen verschwiegen, dass sie dann, wenn die Kunden der Empfehlung folgten, selbst am Ausgabeaufschlag von 5 % verdient hat, um den das Anlegervermögen durch den Wechsel gemindert wurde.

  • Aus der Konstruktion des Fonds Premium Management Immobilien Anlagen als Dachfonds resultieren weitere Nachteile für die Anleger. Dachfonds zeichnen sich dadurch aus, dass Verwaltungskosten sowohl auf der Ebene des Dachfonds, als auch auf der Ebene der Fonds anfallen, in die investiert wird. Dies bedeutet doppelte Verwaltungskosten und niedrigere Rendite.
Gute Chancen für Schadenersatzansprüche

Für die Durchsetzung der Schadenersatzansprüche sieht Anlegeranwalt Mathias Nittel wegen der Vielzahl von Beratungsfehlern gute Chancen. Denn all diese Punkte begründen einzeln und gemeinsam eine Verletzung von Aufklärungs- oder Beratungspflichten durch die Commerzbank. Daher hat er für zahlreiche seiner Mandanten Klagen auf Schadenersatz eingereicht, weitere Klagen sind darüber hinaus in der Vorbereitung.

Worauf richten sich die Schadenersatzansprüche?

Ziel des Schadenersatzes ist es, den Anleger so zu stellen, als hätte er bei richtiger Beratung die Anlage im Fonds Premium Management Immobilien Anlagen nicht getätigt. Anwalt Nittel: „Der Anleger erhält bei einem erfolgreichen Klageverfahren also das investierte Kapital zurück, gegebenenfalls auch eine angemessene Verzinsung als entgangenen Gewinn. Darüber hinaus muss die Commerzbank AG die Kosten der anwaltlichen Vertretung des Anlegers und des Gerichtsverfahrens tragen. Im Gegenzug erhält die Commerzbank die Fondsanteile.“

Verjährung droht

Schadenersatzansprüche wegen nicht vorsätzlicher Falschberatung im Zusammenhang mit dem Erwerb von derartigen Fondsanteilen und Wertpapieren verjähren, wenn der Erwerb bis zum 4. August 2009 erfolgte, mit einer Frist von drei Jahren ab Kaufdatum. Das bedeutet, dass für eine Vielzahl von Anlegern, denen durch die Commerzbank beginnend im Mai 2008 zur Anlage in den Premium Management Immobilien Anlage geraten wurde, aktuell die Verjährung von Ansprüchen droht. 

Allerdings verjähren Schadenersatzansprüche, die sich auf die unterlassene Aufklärung darüber, dass die Commerzbank AG Teile des Ausgabeaufschlages und der Verwaltungsvergütung erhält, nicht drei Jahre nach Kaufdatum. Hier kommt es darauf an, wann der Anleger Kenntnis von den Kickback Zahlungen erhält.

Fachanwalt Mathias Nittel

Mathias Nittel
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

www.nittel.co/kanzlei/aktuell/premium-management-immobilien-anlagen.html

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