BAC LifeTrust-Fonds - BBBank bietet Vergleiche an

Heidelberg/München, den 1. Dezember 2011 - Die Rechtsanwälte von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht haben unter anderem für diejenigen Anleger, die ihre Beteiligungen an den LifeTrust-Fonds des Berliner Emissionshauses Berlin Atlantic Capital (BAC) von der BBBank empfohlen bekamen, schon diverse Klagen eingereicht. Geltend gemacht wurde Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung.

Nachdem die Bank bisher stets eine Regulierung abgelehnt hatte, bot sie nunmehr eine vergleichsweise Regulierung an. Die klagenden Anleger sollen streitlos gestellt werden, indem sie eine Zahlung Zug um Zug gegen Abtretung der Beteiligung an die Bank erhalten.

Rechtsanwalt Michael Minderjahn, der die Anleger betreut, meinte dazu: "Das Angebot sieht auf den ersten Blick nicht völlig ungünstig aus. Der Teufel steckt jedoch in Detailfragen." Einen grundsätzlichen Rat hierzu kann Minderjahn allerdings nicht geben, denn je nach Fonds sieht der anders aus. Seiner Meinung nach steht zu erwarten, dass andere Banken dem Beispiel der BBBank folgen werden. Ob auch Vertriebe und einzelne Anlageberater sich dem anschließen, glaubt er eher nicht, solange nicht wenigstens ein erstinstanzliches Urteil dazu vorgelegt werden kann. Allerdings ist er sich sicher, dass solche Urteile demnächst vorliegen. Minderjahn dazu: "Nach allem, was ich von den Anlegern in unzähligen Gesprächen erfahren habe, sind hier unternehmerische Beteiligungen wie die sprichwörtlichen Witwen- und Waisenpapiere verkauft worden. Man kann eigentlich die Uhr danach stellen, dass hier auch die freien Anlageberater verurteilt werden."

Allen Kunden der BBBank, die auch solche Beteiligungen gezeichnet haben, wird dringend geraten, auf entsprechende Anfragen oder Angebote der Bank keinesfalls ohne vorherige Konsultation eines spezialisierten Rechtsanwalts anzunehmen. Sie laufen sonst Gefahr, im Nachhinein noch Nachteile zu haben, obwohl sie annehmen, durch diesen Vergleich das Thema eigentlich hinter sich gebracht zu haben. Anleger, die bisher noch keinen Rechtsanwalt mit ihrer Beratung oder Vertretung beauftragten, sollten nunmehr ihre Ansprüche geltend machen lassen. Es ist zu erwarten, dass die Kunden, die sich bisher ruhig verhielten, erst dann befriedigt werden, wenn sie beginnen ihre Ansprüche geltend zu machen.

Ihr Ansprechpartner:

Michael Minderjahn
Michael Minderjahn
Rechtsanwalt

Heidelberg | Hans-Böckler-Straße 2 A | D-69115 Heidelberg | Tel.: 06221 915770
München | Residenzstraße 25 | D-80333 München | Tel.: 089 25549850
info@nittel.co

Mehr Infos: http://www.nittel.co/kanzlei/kapitalanlagerecht/geschlossene-fonds/lebensversicherungs-fonds/bac-life-trust-hilfe-fuer-anleger.html

Grundfonds Immobilien GmbH & Co. Thüringen Büro Park Erfurt KG

(NLI-Fonds Nr. 31, IVG Wert-Konzept 06)

Die Rechtsanwälte von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht haben die Vertretung von Anlegern übernommen, die in Beteiligungen an der Grundfonds Immobilien GmbH & Co. Thüringen Büro Park Erfurt KG investiert haben. Geprüft werden sowohl fehlerhafte Anlageberatung wie auch Prospekthaftungsansprüche gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds.

Grundlage ist unter anderem ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 19.07.2011 zu dem Vorgängerfonds Hofgarten Karree Potsdam GmbH & Co. KG (NLI 29), in dem festgestellt wurde, dass der Prospekt fehlerhaft sei. Völlig zutreffend führt das Gericht dort aus, dass es dem Anlageberater obliege, Lücken oder Fehler des Prospekts nicht nur festzustellen, sondern auch richtig zu stellen. Im dortigen Fall war es so, dass die Darstellung im Prospekt den Eindruck nahelegen musste, es werde in absehbarer Zeit einen Zweitmarkt geben, über den die Beteiligung so praktisch jederzeit zum Nominalwert veräußert werden könne. Der Berater wurde deshalb zur Rückabwicklung verurteilt und hat nunmehr Schadensersatz an den dortigen Anleger zu zahlen. Dieser umfasst neben dem selbst aufgebrachten Eigenkapital auch die Zinsen, die der Kläger für eine Finanzierung seiner Beteiligung geleistet hat.

Dieser Fall wie auch die unserer Mandanten zeigen, dass es häufig überhaupt nicht zu Erläuterungen des Prospekts durch den Berater kam. Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Unkenntnis des Prospekts (Urteile vom 08.07.2010 und 22.07.2010) schadet es daher auch nicht, wenn der Anleger wegen des persönlichen Vertrauens, das er seinem Berater entgegenbrachte, den Prospekt erst sehr viel später darauf hin überprüft, ob die Aussagen überhaupt richtig und vollständig waren.

Allerdings ist hervorzuheben, dass diese Ansprüche nur noch bis zum 31.12.2011 geltend gemacht werden können. Bei allen Beteiligungen, die vor dem 01.01.2002 gezeichnet (!) wurden, tritt nämlich mit Ablauf des Jahresendes die sog. Totalverjährung ein.

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info@nittel.co

Quelle: http://www.nittel.co/kanzlei/kapitalanlagerecht/geschlossene-fonds/immobilienfonds/grundfonds-immobilien-gmbh-buero-park-erfurt.html

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