Fachanwälte informieren: HCI Shipping Select XXV am Ende - Fondsschiffe sind insolvent

Der nächste HCI Schiffsfonds ist am Ende: Die vier Panamax-Bulker des HCI Schiffsfonds Shipping Select XXV haben am Donnerstag, 29. März 2012 Insolvenzantrag gestellt, wie der Informationsdienst fondstelegramm berichtet. Angesichts hoher Rückstände und fehlender Fortführungsperspektive hätten die Banken die Kredite fällig gestellt. Für die rund 1.000 Anleger bedeutet dies den Verlust ihres investierten Kapitals von rund 48 Mio. €.

Schadenersatz als Alternative für Anleger

Wir vertreten zahlreiche Anleger des Fonds HCI Shipping Select XXV. Bei der Analyse der Beratungen und des Fondsprospekts haben wir Prospektfehler und zahlreiche immer wiederkehrende Beratungsfehler festgestellt.
  • Keine Aufklärung über hohe Vertriebskosten von 22,9% des Anlegerkapitals incl. Agio.
  • Keine Information darüber, dass nur 72% des Anlegerkapitals für investive Zwecke verwendet wurden.
  • Keine Aufklärung über die Risiken der Beteiligung.
  • Risiken fehlender langfristiger Charterverträge verschwiegen.
  • Unzureichende Aufklärung über Besonderheiten der Kreditverträge.
  • Keine Hinweise auf Risiken der teilweisen Finanzierung in Yen.
Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

> Mehr Informationen zu HCI Shipping Select XXV: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/hci-schiffsfonds-shipping-select-25-hilfe-fuer-schiffsfonds-anleger.html


Möchten auch Sie wissen, wie Ihre Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen sind? Rufen Sie mich an, ich helfe Ihnen gerne.

ansprechpartner_nittel3
Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
info@nittel.co

Heidelberg:
Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221 915770 | Fax: 06221 9157729

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Tel.: 089 25549850 | Fax: 089 25549855

Fonds Containerriesen der Zukunft 1 (CFB 167): LG Essen verurteilt Commerzbank zu Rückabwicklung der Fondsbeteiligung

30.000 US-$ investierte eine damals 60-jährige Finanzbeamtin auf Anraten der Commerzbank im Jahr 2008 in den CFB Fonds 167 Containerriesen der Zukunft 1. Ihr Ziel war es, das ihr zur Verfügung stehende Kapital als Altersvorsorge anzulegen und mit dem erwirtschafteten Geld im Alter ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Das Landgericht Essen verurteilte die Commerzbank jetzt zum Schadenersatz.

Wie das Landgericht Essen zutreffend feststellte, sind risikoreiche Anlagen, bei denen das realistische Risiko eines Totalverlustes besteht, für eine der Altersvorsorge und Alterssicherung dienende Kapitalanlage und einen entsprechenden Vermögensaufbau grundsätzlich ungeeignet. Denn es handelt sich beim CFB 167 um eine hoch spekulative Anlage, bei der immer die Möglichkeit einer Insolvenz besteht. Außerdem enthält der Fonds erhebliche Währungsrisiken sowie mit dem Abschluss der Charterverträge gegebene unternehmerische Risiken. Damit war der CFB Fonds 167 Containerriesen der Zukunft 1 für die Anlageziele der Kundin ungeeignet.

Rechtsanwältin Dr. Katja Lembach, die in der Kanzlei Nittel geschädigte Anleger des CFB Fonds 167 vertritt: "Die Bank hätte die von der Kundin mit der Anlage verfolgten Ziele bereits bei der Beurteilung der Frage, welche Anlageprodukte sie dem Kunden überhaupt vorstellen kann und darf, berücksichtigen müssen, so dass der Fehler der Bank bereits darin zu sehen ist, dass ihr überhaupt ein solcher Schiffsfonds angeboten wurde."

Darüber hinaus sei auch die Laufzeit der Anlage mit einer Anlage zur Altersvorsorge nicht zu vereinbaren, entschied das Landgericht Essen.

Gute Chancen für falsch beratene Anleger auf Rückabwicklung

Der CFB Fonds 167 wurde in einer großen Zahl uns bekannter Fälle als Altersvorsorge angeboten. "Das Urteil hat uns darin bestätigt, dass es ein Beratungsfehler der Bank war, diesen Fonds als Altersvorsorge anzubieten", stellt Rechtsanwältin Dr. Lembach fest. "Da der Fonds jetzt auch die Ausschüttungen ausgesetzt hat, sollten Anleger die Chance zur Rückabwicklung nutzen."

Wollen Sie wissen, ob auch Ihnen Schadenersatz zusteht? Rufen Sie uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung an - wir helfen Ihnen gerne.


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Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihr Ansprechpartner
Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Neckargemünd:
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Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/kapitalanlagerecht/geschlossene-fonds/cfb-fonds-167.html

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