Dr. Peters DS Renditefonds Nr. 114 VLCC Artemis Glory - Hilfe für Anleger

1.053 Kommanditisten haben im Jahr 2006 rund 40 Mio. € Eigenkapital in den DS Renditefonds 114 VLCC Artemis Glory des Dortmunder Emissionshauses Dr. Peters investiert. Auf Ausschüttungen müssen die Anleger aufgrund der reduzierten Chartereinnahmen bereits seit einigen Jahren verzichten.

Schadenersatz als realistische Alternative für Anleger

Wir vertreten zahlreiche Anleger des Dr. Peters DS Renditefonds 114 VLCC Artemis Glory und haben bei der Prüfung der einzelnen Beratungen sowie des Fondsprospekts jeweils immer wiederkehrende Ansatzpunkte für eine fehlerhafte Beratung im Vorfeld der Anlageentscheidung gefunden. Die Berater wären verpflichtet gewesen, die Anleger beispielsweise über folgende Punkte zu informieren:
  • Der Fonds hat zur Finanzierung der Schiffsinvestition nicht nur Eigenkapital der Anleger eingeworben, sondern Kredite aufgenommen. Die Kreditaufnahme schafft erhebliche Risiken für den Fonds und damit für die Anleger.
  • 44% der von den Anlegern aufgebrachten Mittel wurde für nicht investive Zwecke verwandt (Zinsen, Provisionen, sonstige Dienstleistungsvergütungen). Lediglich 55% flossen unmittelbar in die Schiffsinvestition.
  • Für den Vertrieb der Fondsanteile wurden 7.607.000 € gezahlt. Dies entspricht 22% des Anlegerkapitals. Im Investitions- und Finanzierungsplan auf Seite 28 des Fondsprospekts sind hiervon nur 5.970.000 € ausgewiesen. Erst aus den textlichen Erläuterungen (S. 46) geht hervor, dass das Agio zusätzlich zur ausgewiesenen Vertriebsvergütung gezahlt wird. Irreführend aus unserer Sicht die Ausführungen auf Seite 29 des Prospekts, wonach das Agio zur Finanzierung der - zu niedrig ausgewiesenen - Eigenkapital-Beschaffungskosten verwandt würde.
  • Bei Vertriebskosten über 15% muss nach der Rechtsprechung des BGH wegen der Auswirkung der hohen Vertriebskosten auf die Rentabilität der Anlage ausdrücklich auf deren Höhe hingewiesen werden.
  • Die Schiffsfondsbeteiligung ist eine hochspekulative Anlage mit hohen Risiken, die bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen können.
  • Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen - Anleger können erst nach vielen Jahren kündigen, dabei ist unwahrscheinlich, dass sie dann ihr investiertes Kapital zurückerhalten.
  • Ausschüttungen des Fonds sind keine Gewinne sondern können vom Fonds jederzeit bei Bedarf zurückgefordert werden. Dennoch wurde die prospektierte regelmäßige Ausschüttung in der Beratung vielfach als "Rendite" dargestellt.
Wurde über diese Punkte (einzeln oder kumuliert) nicht aufgeklärt, bestehen gute Chancen für die gerichtliche Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen.
Haben Sie Fragen zu Ihrer Beteiligung am DS-Fonds Nr. 114 VLCC Artemis Glory? Wollen auch Sie wissen, ob Sie falsch beraten wurden und ob Sie Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen haben? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne!

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Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
info@nittel.co

Heidelberg:
Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg
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Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/dr-peters-ds-renditefonds-114-vlcc-artemis-glory-hilfe-fuer-anleger.html

IVG Euroselect 12 (60 London Wall) - Fachanwälte helfen Anlegern

Ausschüttungen an die fast 6.400 Anleger des im Jahr 2006 aufgelegten Fonds Euroselect Zwölf London Wall des Bonner Emissionshauses IVG AG werden wohl auch in diesem Jahr ausbleiben. Damit gibt es auch in diesem Jahr keine Rendite für die 167 Mio. €, die die Anleger als Eigenkapital in den Fonds investiert haben.

Fondsimmobilie: 23,5% Wertverlust gegenüber Kaufpreis

Hintergrund ist die negative Wertentwicklung der Fondsimmobilie. Die Bewertung der Immobilie zum 31.12.2010 lag unverändert bei 156 Mio. GBP und damit um rund 23,5% unter dem Kaufpreis. Die Fondsgesellschaft habe daher, wie die Fondszeitung berichtet, einmal mehr die so genannte Loan-to-Value-Klausel des Kreditvertrages verletzt, in der festgelegt ist, dass das Verhältnis von Verkehrswert der Immobilie zu Gesamtkreditbelastung einen bestimmten Wert nicht unterschreiten darf (Loan-to-Value-Ratio - LTVR). Üblicherweise steht dem Kreditgeber im Falle der Überschreitung der LTVR ein Recht auf Nachbesicherung, Sondertilgung und/oder Zinsaufschläge zu. Wie die Fondszeitung in ihrer jüngsten Ausgabe berichtet, habe die Fondsgesellschaft aus diesem Grund im Jahr 2011 3,5 Mio. GBP für eine Sondertilgung angespart, eine zusätzliche Risikoprämie gezahlt und außerordentlich getilgt.

Nicht zuletzt aufgrund des deutlich erhöhten Liquiditätsbedarfs sind die Ausschüttungen des Fonds erheblich hinter den prospektierten Erwartungen zurückgeblieben.

Hauptmieter ING wird Mietvertrag wohl nicht verlängern

Hinzu kommt, dass die künftige Entwicklung des Fonds mit einem großen Fragezeichen versehen ist. Dem Vernehmen nach soll der Hauptmieter ING beabsichtigen, den im Jahr 2016 auslaufenden Mietvertrag nicht zu verlängern. Zu welchem Preis und mit welchem Aufwand ein Nachmieter gefunden werden kann, ist völlig offen. Fraglich ist auch, ob die Liquidität des Fonds ausreichen wird, die Kosten der Revitalisierung der im Jahr 1991 erbauten Immobilie aufzubringen um sie den Erfordernissen des neuen Mieters entsprechend anzupassen und zu modernisieren.

Schadenersatz für Anleger des IVG Euroselect Zwölf wegen Falschberatung

Für von uns vertretene Anleger haben wir mögliche Schadenersatzansprüche gegen die Anlageberater geprüft, die sie im Zusammenhang mit der Beteiligung am IVG Euroselect Zwölf London Wall beraten haben. Dabei haben wir zahlreiche Beratungsfehler festgestellt.
  • So wurde Anlegern die Beteiligung an dem IVG Fonds als Altersvorsorge empfohlen. Aufgrund der enormen Risiken derartiger Beteiligungen, die bis hin zum Totalverlust der Einlage gehen können, ist eine solche unternehmerische Beteiligung als Altersvorsorge völlig ungeeignet, wie zwischenzeitlich verschiedene Gerichte festgestellt haben.
  • Völlig überrascht waren die von uns vertretenen Anleger von der Mitteilung der Fondsgesellschaft, dass mit den finanzierenden Banken eine regelmäßige Wertermittlung des Gebäudes und gewisse Beleihungswertgrenzen vereinbart wurden, bei deren Unterschreiten die Banken zusätzliche Sicherheiten und höhere Zinsen verlangen können. Mit ihnen wurde nicht erörtert, welche Faktoren zu einer solchen Unterschreitung der Beleihungsgrenze führen können.
  • Gänzlich unerwähnt in den Beratungen blieb die Möglichkeit des Wertverlustes der Immobilie durch Marktschwankungen. Vielmehr wurde die Immobilie vielfach als sichere und wertbeständige Sachwertanlage beschrieben.
  • Außerdem unterblieb in den allermeisten Fällen ein Hinweis darauf, dass die beratende Bank ein ganz erhebliches Eigeninteresse daran hatte, am Vertrieb der Fondsanteile an die Anleger Provisionen zu verdienen. Keiner der von uns vertretenen Anleger wurde darüber informiert, dass und in welcher Höhe die ihn beratende Bank Provisionen erhält. Nach der Kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wäre die Bank hierzu verpflichtet gewesen und muss, allein schon wenn sie diese Pflichten verletzt, ihrem Kunden Schadenersatz zahlen.
Angesichts der beobachteten Häufung von Beratungsfehlern sehen wir für die Anleger des Fonds IVG Euroselect Zwölf 60 London Wall gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen die sie beratenden Banken durchzusetzen.
Wollen Sie wissen, ob Ihnen als Anleger des Fonds IVG Euroselect Zwölf London Wall Schadenersatzansprüche zustehen? Wir stehen Ihnen für eine unverbindliche telefonische Ersteinschätzung Ihrer Situation zur Verfügung. Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

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DS-Fonds 110 von Dr. Peters in Not - Fachanwälte helfen Schiffsfonds-Anlegern

Schiffsfonds fordert Ausschüttungen zurück

Unerwartete Post erhielten die 870 Anleger des Dr. Peters DS Renditefonds Nr. 110 VLCC "Neptune Glory", die rund 40 Mio. € in den im Jahr 2004 aufgelegten Schiffsfonds investiert haben. Die Fondsgesellschaft forderte sie auf, die erhaltenen Ausschüttungen von rund 1/3 des investierten Betrages zurückzuzahlen.

Für viele Anleger des schwer angeschlagenen Schiffsfonds kommt diese Forderung völlig überraschend, gingen sie doch bislang davon aus, dass es sich bei den erhaltenen Zahlungen um die Rendite ihrer Investition handeln würde.

Gesellschaftsvertrag lässt Rückforderung zu

Das Problem ist, dass der Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft die Möglichkeit einräumt, die Ausschüttungen jederzeit zurückzufordern, wenn die Liquiditätslage des Fonds dies erfordert. Vergleichbare Klauseln in den Gesellschaftsverträgen anderer notleidender Fonds des Emissionshauses Dr. Peters wurden gerichtlich bereits bestätigt. Insofern werden die Anleger des Dr. Peters DS Renditefonds Nr. 110 VLCC "Neptune Glory" wohl zähneknirschend der Fondsgesellschaft den geforderten Betrag zahlen müssen.

Schadenersatz als realistische Alternative für Anleger

Wir vertreten zahlreiche Anleger des Dr. Peters DS Renditefonds 110 VLCC "Neptune Glory" und haben bei der Prüfung der einzelnen Beratungen sowie des Fondsprospekts jeweils immer wiederkehrende Ansatzpunkte für eine fehlerhafte Beratung im Vorfeld der Anlageentscheidung gefunden. Die Berater wären verpflichtet gewesen, die Anleger neben dem jetzt zu Tage getretenen Umstand, dass Ausschüttungen keine Gewinne darstellen sondern jederzeit zurückgefordert werden können, über folgende Punkte zu informieren:
  • Der Fonds hat zur Finanzierung der Schiffsinvestition nicht nur Eigenkapital der Anleger eingeworben, sondern Kredite aufgenommen. Die Kreditaufnahme schafft erhebliche Risiken für den Fonds und damit für die Anleger.
  • Ein vergleichsweise hoher Anteil der von den Anlegern aufgebrachten Mittel wurde für nicht investive Zwecke verwandt (Zinsen, Provisionen, sonstige Dienstleistungsvergütungen).
  • Die Vertriebsprovision des Fonds lag bei mehr als 15% des Anlegerkapitals. Ab 15% muss wegen der Auswirkung auf die Rentabilität der Anlage ausdrücklich auf die Höhe der Vertriebskosten hingewiesen werden.
  • Die Schiffsfondsbeteiligung ist eine hochspekulative Anlage mit hohen Risiken, die bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen können.
  • Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen – Anleger können erst nach vielen Jahren kündigen, dabei ist unwahrscheinlich, dass sie dann ihr investiertes Kapital zurückerhalten.
Wurde über diese Punkte (einzeln oder kumuliert) nicht aufgeklärt, bestehen gute Chancen für die gerichtliche Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen.
Haben Sie Fragen zu Ihrer Beteiligung am DS-Rendite-Fonds Nr. 110 VLCC „Neptune Glory“? Wollen auch Sie wissen, ob Sie falsch beraten wurden und ob Sie Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen haben? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne!


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Michael Minderjahn
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Dr. Peters DS Renditefonds 120 VLCC Leo Glory in Not - Fonds fordert Ausschüttungen zurück

Unerwartete Post erhielten die Anleger des Dr. Peters DS Renditefonds 120 VLCC "Leo Glory". Die Fondsgesellschaft forderte sie auf, die erhaltenen Ausschüttungen zurückzuzahlen. Für viele Anleger des schwer angeschlagenen Schiffsfonds kommt diese Forderung völlig überraschend, gingen sie doch bislang davon aus, dass es sich bei den erhaltenen Zahlungen um die Rendite ihrer Investition handeln würde.
Infoportal für Anleger des DS Fonds 120: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/dr.-peters-ds-renditefonds-120-vlcc-leo-glory-schadenersatz-fuer-anleger.html
Das Problem ist, dass § 11 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft die Möglichkeit einräumt, die Ausschüttungen jederzeit zurückzufordern, wenn die Liquiditätslage des Fonds dies erfordert. Vergleichbare Klauseln in den Gesellschaftsverträgen anderer notleidender Fonds des Emissionshauses Dr. Peters wurden gerichtlich bereits bestätigt. Insofern werden die Anleger des Dr. Peters DS Renditefonds 120 VLCC "Leo Glory" wohl zähneknirschend der Fondsgesellschaft den geforderten Betrag zahlen müssen.

Schadenersatz als realistische Alternative für Anleger

Wir vertreten zahlreiche Anleger des Dr. Peters DS Renditefonds 120 VLCC "Leo Glory" und haben bei der Prüfung der einzelnen Beratungen sowie des Fondsprospekts jeweils immer wiederkehrende Ansatzpunkte für eine fehlerhafte Beratung im Vorfeld der Anlageentscheidung gefunden. Die Berater wie Postbank, Postbank Finanzberatung, Bonnfinanz sowie Banken und Sparkassen wären verpflichtet gewesen, die Anleger neben dem jetzt zu Tage getretenen Umstand, dass Ausschüttungen keine Gewinne darstellen sondern jederzeit zurückgefordert werden können, über folgende Punkte zu informieren:
  • Der Fonds hat zur Finanzierung der Schiffsinvestition nicht nur Eigenkapital der Anleger eingeworben, sondern Kredite aufgenommen. Die Kreditaufnahme schafft erhebliche Risiken für den Fonds und damit für die Anleger.
  • Die Kreditaufnahme erfolgte nicht nur in Euro, sondern auch in Japanischen Yen. Dies hat aufgrund der starken Aufwertung des Yen im Verhältnis zum US $, in dem die Chartereinnahmen erzielt werden, eine erhebliche Mehrbelastung der Fondsgesellschaft mit Zinszahlungen zur Folge.
  • Nur 69,5% des Anlegerkapitals flossen in den Bau des Schiffes - 30,5% wurden für nicht investive Zwecke verwandt (Zinsen, Provisionen, sonstige Dienstleistungsvergütungen).
  • Vertriebsprovision des Fonds bei 20% des Anlegerkapitals. Ab 15% muss wegen der Auswirkung auf die Rentabilität der Anlage ausdrücklich auf die Höhe der Vertriebskosten hingewiesen werden.
  • Die Schiffsfondsbeteiligung ist eine hochspekulative Anlage mit hohen Risiken, die bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen können.
  • Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen – Anleger können frühestens 2022 kündigen, dabei ist unwahrscheinlich, dass sie dann ihr investiertes Kapital zurückerhalten.
Wurde über diese Punkte (einzeln oder kumuliert) nicht aufgeklärt, bestehen gute Chancen für die gerichtliche Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen.
Haben Sie Fragen zu Ihrer Beteiligung am DS-Rendite-Fonds Nr. 120 VLCC Leo Glory? Wollen auch Sie wissen, ob Sie falsch beraten wurden und ob Sie Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen haben?

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IVG Euroselect 14 (THE GHERKIN) - Anleger warten vergeblich auf gute Nachrichten

Für die Anleger des IVG Immobilienfonds Euroselect 14 "The Gherkin", die seit Jahren auf Ausschüttungen verzichten müssen, gibt es noch immer keine guten Nachrichten. Sie werden wohl auch auf absehbare Zeit keine Ausschüttungen erhalten.

Infoportal für Anleger des THE GERKIN: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/ivg-euroselect-vierzehn-gmbh-co-kg-the-gherkin-schadenersatz-fuer-anleger-wegen-falschberatung.html

Hintergrund ist, dass in den Finanzierungsverträgen vereinbart ist, dass der Verkehrswert der Immobilie 67% der in Britischen Pfund (GBP) gerechneten Gesamtkreditbelastung nicht übersteigen darf (Loan-to-Value-Ratio - LTVR). Üblicherweise steht dem Kreditgeber im Falle der Überschreitung der LTVR ein Recht auf Nachbesicherung, Sondertilgung und/oder Zinsaufschläge zu. Wie die Fondszeitung in ihrer jüngsten Ausgabe berichtet, habe sich der Verkehrswert der Immobilie im Jahr 2011 gegenüber der Wertermittlung im Jahr 2009 erhöht, läge aber immer noch um 7% unter dem für den Anteil an der Immobilie bezahlten Kaufpreis.

Viel schwerwiegender wirkt sich die Finanzierung eines Teils der Erwerbskosten in Schweizer Franken (CHF) aus. Die anhaltende Schwächung des GBP und die gleichzeitige Stärke des CHF haben zu einem nachhaltigen Anstieg der in GBP zu berechnenden Gesamtkreditbelastung geführt, was gleichfalls zur Überschreitung der LTVR geführt hat. Die Verschuldung des Fonds ist durch den im Verhältnis zum GBP starken CHF erheblich angestiegen.

Legt man den letzten aktuellen Kurs für Anteile des Fonds von 22,5% bei der Fondsbörse Deutschland zu Grunde (Stand 29.3.2012) scheint das Vertrauen in den Fonds bei potentiellen Investoren nicht mehr allzu groß zu sein. Dazu mag auch beitragen, dass innerhalb der kommenden 5 Jahre die Mietverträge für rund 25% der Fläche auslaufen und gegebenenfalls Neuvermietungen erfolgen müssen.

Erfolgreich Schadenersatz durchsetzen

Für mögliche Schadenersatzansprüche gegen die im Vertrieb des IVG Euroselect Vierzehn "The Gherkin" involvierten Deutsche Bank und Commerzbank sehen wir gute Chancen.
  • Der Fonds wurde als Altersvorsorge empfohlen, obwohl es sich um eine hochspekulative Anlage mit Totalverlustrisiko für die Anleger handelt.
  • Mögliche Probleme der teilweisen Kreditaufnahme in Schweizer Franken wurde nicht thematisiert.
  • Keine Information über LTVR und die möglichen Folgen für den Fonds und die Anleger.
  • Kein Hinweis auf sinkende Preise für Gewerbeimmobilien in London. Statt dessen Anpreisung als sichere Anlage.
  • Provisionsinteresse der Bank blieb regelmäßig unerwähnt, nach der kick-back Rechtsprechung des BGH ein Kardinalfehler.
Angesichts der Häufung von Beratungsfehlern sehen wir für die Anleger des Fonds gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen die sie beratenden Banken durchzusetzen. Erste Urteile zu Gunsten geschädigter Anleger des Fonds IVG Euroselect Vierzehn - "The Gherkin" sind bereits ergangen.
Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am IVG Immobilienfonds Euroselect 14? Möchten Sie wissen, ob wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatz durchzusetzen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne


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