Schiffe des Lloyd Flottenfonds IV in der Krise - Fachanwälte beraten Anleger

Auch der Lloyd Flottenfonds IV befindet sich in schwerer See. Beide Schiffe, die MS Manhattan und die MS Fernando können aus den niedrigen Charterraten den erforderlichen Kapitaldienst für die Schiffshypothekendarlehen (Zins und Tilgung) nicht leisten. Nachdem die Gesellschafter in einer Gesellschafterversammlung gegen das Fortführungskonzept votiert haben, sind erhebliche Verluste für die Anleger nicht zu vermeiden.

Schadenersatzansprüche erfolgreich durchsetzen

Für Anleger des Lloyd Flottenfonds IV, der unter anderem über die ehemalige Comdirect Private Finance AG vertrieben wurde, bestehen gute Chancen, eine Rückabwicklung der Beteiligung im Wege des Schadenersatzes durchzusetzen. Die uns bekannten Anleger des Lloyd Flottenfonds IV wurden von ihren Beratern über verschiedene entscheidungsrelevante Punkte nicht informiert.
  • Bei dem Lloyd Schiffsflottenfonds IV handelt es sich um eine hochspekulative Anlage mit Totalverlustrisiko. Sie hätte weder als sichere Anlage, noch als Anlage für die Altersvorsorge angeboten werden dürfen.
  • Nur 71% des von den Anlegern aufgebrachten Kapitals (Beteiligung + 5 %Agio) wurde für den Erwerb der Schiffe aufgewandt. 28% flossen in weiche Kosten wie Zinsen, Dienstleistungsvergütungen und Provisionen.
  • Die Vertriebskosten lagen bei mindestens 16,4% und damit oberhalb der vom BGH festgesetzten Schwelle, von 15%, ab der die Vertriebskosten außergewöhnlich sind und die Rentabilität der Anlage beeinträchtigen. Demzufolge mussten Anlageberater und -vermittler den Anleger über die Höhe der Vertriebsaufwendungen informieren.
  • Das Agio ist im Prospekt des Lloyd Flottenfonds IV nicht bei den Einnahmen des Fonds ausgewiesen, obwohl es ihm zugeflossen ist.
  • Die Fondsschiffe hatten zwar anfänglich eine Festcharter von rund 5 Jahren. Da die Charterraten auf den Schiffsmärkten aber hochvolatil sind, bestand danach das Risiko, Charterraten nicht in der erforderlichen Höhe zu erzielen. Darauf, und auf die infolgedessen bestehenden Risiken für die Investition hätte in der Beratung ausdrücklich hingewiesen werden müssen.
Fühlen auch Sie sich im Zusammenhang mit Ihrer Beteiligung an dem Lloyd Flottenfonds IV falsch beraten? Möchten Sie wissen, wie Ihre Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen sind? Rufen Sie mich an, ich helfe Ihnen gerne.

Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/schiffe-des-lloyd-flottenfonds-iv-in-der-krise-fachanwaelte-beraten-anleger.html

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Dr. Peters VLCC Renditefonds: Schiffsfonds in Seenot

Die Serie von schlechten Meldungen bei Dr. Peters Schiffsfonds reist nicht ab. Erst war es die Insolvenz des DS Renditefonds Nr. 111 (DS Performer und DS Power), jetzt bahnt sich bei den in den Jahren 2004 bis 2007 aufgelegten Supertanker-Fonds Ungemacht für die Anleger an. Betroffen sind: Stark reduzierte Charterraten

Die Chartereinnahmen bleiben zum Teil drastisch hinter den prospektierten Werten zurück. Die Verhandlungsposition der Fondsgesellschaften ist denkbar schlecht, da die einzelnen Charterer unterkapitalisierte Unternehmen sind und die Chartergarantin mit 15 Mio. US-$ Stammkapital das tatsächliche Risiko bei weitem nicht decken kann. Denn bei einer Tagescharter von 50.000 US-$ beläuft sich die jährlich zu zahlende Charterverbindlichkeit bereits auf mindestens 17,5 Mio. US-$.

Ausgesetzte Ausschüttungen

Aufgrund ausbleibender Überschüsse mussten die in den einzelnen Fonds anfänglich gezahlten Ausschüttungen bereits ausgesetzt werden. Jetzt bereiten die Fondsgesellschaften die Rückforderung von Ausschüttungen vor. In den entsprechenden Schreiben an die Anleger ist von einer Kündigung von Darlehen die Rede. Für viele Anleger der schwer angeschlagenen Schiffsfonds kommt diese Forderung völlig überraschend, gingen sie doch bislang davon aus, dass es sich bei den erhaltenen Zahlungen auch um die Rendite ihrer Investition handle.

Gesellschaftsvertrag lässt Rückforderung zu

Das Problem aus Anlegersicht ist, dass die Gesellschaftsverträge der Fondsgesellschaften die Möglichkeit einräumt, die Ausschüttungen jederzeit zurückzufordern, wenn die Liquiditätslage des jeweiligen Fonds dies erfordert. Vergleichbare Klauseln in den Gesellschaftsverträgen anderer notleidender Fonds des Emissionshauses Dr. Peters wurden gerichtlich bereits bestätigt. Insofern werden die Anleger der Dr. Peters VLCC-Fonds wohl zähneknirschend der Fondsgesellschaft den geforderten Betrag zahlen müssen.

Beratungsfehler

In zahlreichen Gesprächen mit Anlegern der Dr. Peters VLCC-Schiffsfonds haben wir immer wieder zu hören bekommen, dass auf die im Gesellschaftsvertrag - abweichend von der gesetzlichen Regelung - vorgesehene Möglichkeit der Rückforderung erhaltener Ausschüttungen durch den Berater nicht hingewiesen wurde. Stattdessen wurde regelmäßig mit den zu erwartenden Renditen geworben.
Dieser Fehler in der Beratung alleine reicht grundsätzlich bereits aus, um Schadenersatzansprüche zu begründen.
Es gibt aber noch eine Vielzahl weiterer Beratungsfehler, die wir in den Gesprächen mit Anlegern festgestellt haben. So wurden Anleger insbesondere regelmäßig nicht informiert über:
  • die Höhe der Vertriebskosten,
  • den Anteil der von Anlegern aufzubringenden Geldern, die tatsächlich für die Anschaffung des Schiffs verwendet werden und den Anteil, der für nicht investive Zwecke (Zinsen, Vergütungen, Provisionen etc.) ausgegeben wird,
  • das eigene Provisionsinteresse des Beraters (bei Banken und Sparkassen),
  • die fehlende Veräußerbarkeit der Anteile (fehlender Zweitmarkt),
  • den Charakter als hochspekulative Anlage mit Totalverlustrisiko,
  • die fünfjährige Nachhaftung bei Übertragung der Fondsanteile.
Möchten Sie als Anleger der Dr. Peters VLCC-Schiffsfonds wissen, ob Ihnen Schadenersatzansprüche zustehen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

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Life Trust Fonds von BAC - Sollten die Anleger den Lebensversicherungsfonds frisches Geld geben?

Heidelberg/München, den 31. März 2012 Im Februar wurden nahezu alle Anleger in den Life Trust Fonds des Berliner Emissionshauses BAC angeschrieben und ihnen nahegelegt, zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit Gesellschafterdarlehen zu gewähren. Die Verunsicherung, ob es wirklich Sinn macht, dieser Aufforderung nachzukommen, ist groß.

Das Problem ist dadurch entstanden, dass der Hauptteil der - im gemeinsamen Pool LTAP zusammengefassten - über 300 Policen seit 2010 der finanzierenden Bank Wells Fargo gehört. Damit verblieb nur ein Rest von 30 Policen, die über die North Channel Bank finanziert sind. Da inzwischen offenbar keine Fälligkeiten eintraten, sind nicht einmal mehr die laufenden Kosten der Fonds zu decken. Immerhin hatte ja bereits die Treuhandkommanditistin Bock Berlin Treuhand GmbH die Einstellung ihrer Tätigkeit erklärt, nachdem erhebliche Rückstände aufgelaufen waren.

Die den Anlegern erteilten Informationen lassen zudem an Klarheit sehr zu wünschen übrig, meint der für die Betreuung von BAC-Anlegern zuständige Rechtsanwalt Michael Minderjahn.
Teilweise sei auch fraglich, ob die von der Geschäftsführung gewählte Vorgehensweise überhaupt zulässig sei. Sinniger Weise werden nämlich nicht nur Anleger um Darlehen angegangen, sondern Geld könnten auch "nahestehende Personen und Gesellschaften" geben.

Erst auf den Gesellschafterversammlungen am 20. und 21. März musste Franz-Philippe Przybyl einräumen, dass die Darlehensfinanzierung für nur ein Jahr genau genommen zu kurz gegriffen sei. Zwar verhalte es sich so, dass allein das Fälligwerden einer einzigen Policen schon für erhebliche Entspannung sorge. Allerdings könne das keineswegs sichergestellt werden. Minderjahn hatte ihm vorgehalten, dass die in den Prospekten (2005 bis 2008) angesprochenen Policen eine kalkulierte Restlaufzeit von sechs bis sieben Jahren aufweisen sollten, nunmehr er aber mitteilte, dass die noch vorhanden Policen aber nunmehr immer noch eine "mittlere Lebenserwartung (…) von knapp unter 6 Jahren" aufwiesen. Przybyl musste daher einräumen, es wäre besser gewesen, gleich das Darlehen für zwei Jahresbudgets zu kalkulieren und auch einzufordern.

Für erhebliche Verunsicherung sorgt auch die Mindesthöhe eines Darlehens von 500,00 €. Ein Anleger, der mit der Mindestzeichnungssumme von 8.000,00 € beteiligt ist, müsste rechnerisch ein Darlehen von (0,72% x 8.000,00 € =) 57,60 € geben. Für diesen ist folglich kaum verständlich, warum er überproportional an der Finanzierungsrunde teilnehmen soll.

Viele Fragen sollen nun von der Geschäftsführung in einem weiteren Schreiben an die Anleger nochmals aufgegriffen und klargestellt werden. Minderjahn dazu: "Seit Februar ist wichtige Zeit vergangen. Es wird jetzt eng, denn nach Angaben von Herrn Przybyl muss die Finanzierung bis Ende April stehen."

Wie soll nun die Entscheidung getroffen werden? Es gilt, wie immer die Chancen gegen die Risiken abzuwägen. Das ist in erster Linie eine wirtschaftliche, keine rechtliche Überlegung.
  • Den Anlegern muss klar sein, dass die Darlehen ungesichert sind. Der hohe Zinssatz von 12% bzw. 10% darf darüber nicht hinwegtäuschen. Die Zinsen können daher nur dann gezahlt werden, wenn die Finanzierung insgesamt zustande kommt und bis zum Ende des Darlehenszeitraums die Liquidität ausreicht, was zunächst nach dem 31.12.2013 derzeit nicht hinreichend gesichert erscheint.
  • Eine weitere Gefahr sieht Minderjahn darin, dass die Darlehen in einem Zeitraum zur Rückzahlung fällig werden, der hinter der von der Geschäftsleitung angestellten Budgetplanung liegt, nämlich Ende 2014. Nach den gegebenen Informationen dürfte die Darlehensrückzahlung (die Zahlung der Zinsen ist eingeplant) also voraussetzen, dass es bis dahin zur Fälligkeit von mindestens einer Police gekommen ist. Andernfalls wird jedenfalls nach der Planung die Liquidität dafür eher nicht vorhanden sein.
  • Allerdings dürfte klar sein, dass Rückflüsse aus den Beteiligungen kaum noch zu erzielen sein werden, wenn die Fonds in die Insolvenz gehen. Es ist zwar richtig, dass auch Insolvenzverwaltung wie auch Management jeweils Geld kosten. Dennoch kann es durchaus zweifelhaft sein, ob ein Insolvenzverwalter das Verfahren überhaupt betreibt, wenn die Verfahrenskosten nicht durch die Insolvenzmasse gedeckt sind. Da das Insolvenzverfahren in erster Linie den Gläubigern verpflichtet ist, dürften die Interessen der Anleger allenfalls eine untergeordnete Rolle spielen. Vermutlich müssten die Anleger daher ein sog. Massedarlehen aufbringen, um die Fortführung des Verfahrens und damit die Chance auf irgendwelche Rückflüsse zu sichern.
  • Hinsichtlich der Höhe des zu gewährenden Darlehens weist Minderjahn darauf hin, dass jeder Anleger zu berücksichtigen hat, andere Anleger würden sich womöglich nicht engagieren. Insofern spricht einiges dafür, im Falle einer Darlehensgewährung den Betrag so zu wählen, dass die notwendige Finanzierung auch aufgebracht wird. Da die BBBank eG schon auf breiter Front die von ihr vermittelten Beteiligungen von ihren Kunden zurückgekauft habe, bestehe eine nicht unerhebliche Unsicherheit, ob der damit vorhandene Großgesellschafter sich überhaupt engagieren werde.
Diejenigen Anleger, die sich noch nicht rechtlichen Rat eingeholt haben, sollten das nunmehr zügig tun. Sofern sie Schadensersatzansprüche gegen den jeweiligen Berater, der ihnen die Anlage empfohlen hat, gelten machen können, kann das auf die Entscheidung über die Darlehensgewährung ein anderes Licht werfen.

Infoportal zum Lebensversicherungsfonds: http://www.nittel.co/kanzlei/kapitalanlagerecht/geschlossene-fonds/lebensversicherungs-fonds/bac-life-trust-hilfe-fuer-anleger.html

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MPC Santa-R Schiffe - hohe Weichkosten und hohe Provisionen

Anleger müssen 10-jährige Verjährungsfrist beachten

Anlegern, die im Jahr 2002 in den MPC Schiffsfonds MS "Santa R Schiffe" investiert haben, läuft die Zeit zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ab. Dabei bestehen gute Chancen, von ihren Beratern, Banken und Sparkassen Schadenersatz zu erlangen. Hintergrund sind unter anderem die exorbitant hohen Weichkosten und Vertriebsaufwendungen bei dem Schiffs-Dachfonds.

Nur 41% der Anlegergelder flossen in die Schiffsinvestition

Dem Prospekt lässt sich nicht ohne großes Nachrechnen entnehmen, welcher Teil des vom Anleger aufgebrachten Kapitals werthaltig in die Schiffsinvestition fließt und welcher Teil für nicht investive Zwecke, so genannte Weichkosten verbraucht wird. Erst durch die Addition der auf der Ebene des Dachfonds, als auch auf der Ebene der Einschiffsgesellschaften anfallenden Kosten lässt sich dies ermitteln. Das aus Anlegersicht erschreckende Ergebnis: 59% des von den Anlegern aufzubringenden Kommanditkapital incl. Agio wurde für Weichkosten, also für Zwischenfinanzierungszinsen und diverse Dienstleistungsvergütungen verwendet. Nur 41% flossen in den Bau der Schiffe.

24% der Anlegergelder flossen in Vertriebsprovisionen

Bankberater müssen immer darauf hinweisen, welche Provisionen die Bank oder Sparkasse, für die Vermittlung des Fondsanteils erhält. Nicht bankgebundene Berater müssen dies ab einem Anteil der Vertriebskosten an dem von den Anlegern aufgebrachten Kapital von über 15% tun. Vorliegend belief sich die für die Beschaffung des Kommanditkapitals, also für den Vertrieb des Fonds gezahlte Provision auf 24% des von den Anlegern investierten Geldes. Hierüber klärt weder der Prospekt explizit auf, noch wurden die uns bekannten Anleger hierüber im Beratungsgespräch informiert.

Anleger des MPC Schiffsfonds MS "Santa R Schiffe", denen diese Informationen von ihrem Berater nicht gegeben wurden, haben gute Chancen, sich von ihrer verlustreichen Schiffsbeteiligung zu trennen und von ihrem Berater Schadenersatz zu erhalten.
Verjährung der Schadenersatzansprüche der 2002 beigetretenen Anleger

Für die Anleger, die sich im Jahr 2001 beteiligt haben, sind Schadenersatzansprüche bereits verjährt. Für jene Anleger, die sich im Jahr 2002 beteiligt haben, drohen Schadenersatzansprüche in diesem Jahr zu verjähren. Es gilt eine 10-jährige absolute Verjährungsfrist, die taggenau ab dem Tag der Beratung/Zeichnung berechnet wird. Hier ist gegebenenfalls Eile geboten.
Haben Sie Fragen zu Ihrer Beteiligung am MPC Schiffsfonds Santa R Schiffe mbH & Co. KG? Rufen Sie uns an, wir helfen gerne!

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Infoportal für MS Santa-R-Anleger: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/mpc-fonds-santa-r-schiffe-mbh-co.-kg-schadenersatz-fuer-anleger.html

MPC MS Santa P Schiffe - hohe Weichkosten und hohe Provisionen

Für Anleger, die in den MPC Schiffsfonds MS "Santa P Schiffe" investiert haben, bestehen gute Chancen, von ihren Beratern, ihrer sie beratenden Bank oder Sparkasse Schadenersatz zu erlangen. Hintergrund sind unter anderem die exorbitant hohen Weichkosten und Vertriebsaufwendungen bei dem Schiffs-Dachfonds.

Nur 41,5% der Anlegergelder flossen in die Schiffsinvestition

Dem Prospekt lässt sich nicht ohne großes Nachrechnen entnehmen, welcher Teil des vom Anleger aufgebrachten Kapitals werthaltig in die Schiffsinvestition fließt und welcher Teil für nicht investive Zwecke, so genannte Weichkosten verbraucht wird. Erst durch die Addition der auf der Ebene des Dachfonds, als auch auf der Ebene der Einschiffsgesellschaften anfallenden Kosten lässt sich dies ermitteln. Das aus Anlegersicht erschreckende Ergebnis: 58,5% des von den Anlegern aufzubringenden Kommanditkapital incl. Agio wurde für Weichkosten, also für Zwischenfinanzierungszinsen und diverse Dienstleistungsvergütungen verwendet. Nur 41,5% flossen in den Bau der Schiffe.

32% der Anlegergelder flossen in Vertriebsprovisionen

Bankberater müssen immer darauf hinweisen, welche Provisionen die Bank oder Sparkasse, für die Vermittlung des Fondsanteils erhält. Nicht bankgebundene Berater müssen dies ab einem Anteil der Vertriebskosten an dem von den Anlegern aufgebrachten Kapital von über 15% tun. Vorliegend belief sich die für die Beschaffung des Kommanditkapitals, also für den Vertrieb des Fonds gezahlte Provision auf 32% des von den Anlegern investierten Geldes. Hierüber klärt weder der Prospekt explizit auf, noch wurden die uns bekannten Anleger hierüber im Beratungsgespräch informiert.

Anleger des MPC Schiffsfonds MS Santa P Schiffe, denen diese Informationen von ihrem Berater nicht gegeben wurden, haben gute Chancen, sich von ihrer verlustreichen Schiffsbeteiligung zu trennen und von ihrem Berater Schadenersatz zu erhalten.

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