CFB Schiffsfonds 171 - Containerriesen der Zukunft 3 setzt Ausschüttungen aus

Für viele insbesondere ältere Anleger des von der Commerzbank vertriebenen CFB Fonds 171 - Containerriesen der Zukunft 3 (MS "CPO Marseille") kam das Rundschreiben der Commerz Real völlig überraschend. Die für 2011 prospektierte Ausschüttung könne nicht gezahlt werden, so die lapidare Mitteilung, weil die finanzierenden Banken wegen des starken Yen-Kurses gegenüber dem US $ der Auszahlung der Ausschüttung nicht zustimmen würden.

Falschberatung durch Commerzbank-Berater?

Uns erreichten zahlreiche Anrufe von Anlegern, die überhaupt nicht nachvollziehen konnten, wie dies überhaupt sein könne, denn die Beteiligung an dem Fonds sei ihnen von ihrem Commerzbank-Berater als sichere Anlage empfohlen und die regelmäßigen Ausschüttungen als absolut sicher dargestellt worden. Eine Information der Berater, deren Fehlerhaftigkeit sich jetzt offenbart.

Tatsächlich enthält der Prospekt des CFB Fonds 171 Containerriesen der Zukunft 3 einen Hinweis auf die so genannte 105%-Klausel, die den finanzierenden Banken weitreichende Befugnisse einräumt, auch das Recht, die Auszahlung von Ausschüttungen zu verweigern. Aber auf diese Vereinbarung und das daraus resultierende Risiko hätten die Berater der Commerzbank ebenso hinweisen müssen, wie darauf, was passieren kann, wenn sich der Wechselkurs von Yen zu US$ aus Sicht der Fondsgesellschaft negativ entwickelt. In keinem der uns bekannten Fälle sind diese Hinweise erfolgt.

Allein der unterbliebene Hinweis auf diese beiden Punkte begründet Schadenersatzansprüche der Anleger gegen die Commerzbank.

Weitere Beratungsfehler

Hinzu kommt, dass der CFB Fonds 171 zahlreichen Anlegern als Altersvorsorge oder Vermögensanlage im Alter angepriesen wurde. Dabei handelt es sich, wie das Landgericht Essen bezüglich einer Beteiligung im Parallelfonds CFB 167 - Containerriesen der Zukunft 1 festgestellt hat, um eine hoch spekulative Beteiligung mit Totalverlustrisiko, die als Altersvorsorge völlig ungeeignet ist. Das Landgericht Essen verurteilte die Commerzbank zur Rücknahme der Beteiligung und zur Rückzahlung des Anlagebetrages an die Anlegerin.

Außerdem hätte die Commerzbank die Anleger darüber aufklären müssen, dass sie für die Vermittlung der Beteiligung Provisionen erhält. Über diese kickbacks wurde keiner der uns bekannten Anleger des CFB Fonds 171 Containerriesen der Zukunft 3 aufgeklärt.

Auch ein Verstoß gegen diese Pflichten löst, wie zahllose Gerichte insbesondere gegen die Commerzbank festgestellt haben, Schadenersatzansprüche gegen die die Anleger beratende Commerzbank aus.
Für eine Vielzahl von Anlegern machen wir derzeit Schadenersatzansprüche wegen Falschberatung im Zusammenhang mit der Beteiligung an den CFB Fonds 167, 169 und 171 geltend.
Möchten Sie wissen, ob auch Ihnen Schadenersatzansprüche gegen die Commerzbank zustehen? Rufen Sie uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung an - wir helfen Ihnen gerne.


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Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihr Ansprechpartner
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Tel.: 030 - 95999280 | Fax: 030 - 95999279

http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/cfb-fonds-171-containerriesen-der-zukunft-3-setzt-ausschuettungen-aus.html

CFB Schiffsfonds 169 - Containerriesen der Zukunft 2 setzt Ausschüttungen aus

Für viele insbesondere ältere Anleger des von der Commerzbank vertriebenen CFB Fonds 169 - Containerriesen der Zukunft 2 (MS CPO Palermo) kam das Rundschreiben der Commerz Real völlig überraschend. Die für 2011 prospektierte Ausschüttung könne nicht gezahlt werden, so die lapidare Mitteilung, weil die finanzierenden Banken wegen des starken Yen-Kurses gegenüber dem US $ der Auszahlung der Ausschüttung nicht zustimmen würden.

Falschberatung durch Commerzbank-Berater?

Uns erreichten zahlreiche Anrufe von Anlegern, die überhaupt nicht nachvollziehen konnten, wie dies überhaupt sein könne, denn die Beteiligung an dem Fonds sei ihnen von ihrem Commerzbank-Berater als sichere Anlage empfohlen und die regelmäßigen Ausschüttungen als absolut sicher dargestellt worden. Eine Information der Berater, deren Fehlerhaftigkeit sich jetzt offenbart.

Tatsächlich enthält der Prospekt einen Hinweis auf die so genannte 105%-Klausel, die den finanzierenden Banken weitreichende Befugnisse einräumt, auch das Recht, die Auszahlung von Ausschüttungen zu verweigern. Aber auf diese Vereinbarung und das daraus resultierende Risiko hätten die Berater der Commerzbank ebenso hinweisen müssen, wie darauf, was passieren kann, wenn sich der Wechselkurs von Yen zu US$ aus Sicht der Fondsgesellschaft negativ entwickelt. In keinem der uns bekannten Fälle sind diese Hinweise erfolgt.

Allein der unterbliebene Hinweis auf diese beiden Punkte begründet Schadenersatzansprüche der Anleger gegen die Commerzbank.

Weitere Beratungsfehler

Hinzu kommt, dass der Fonds zahlreichen Anlegern als Altersvorsorge oder Vermögensanlage im Alter angepriesen wurde. Dabei handelt es sich, wie das Landgericht Essen bezüglich einer Beteiligung im Parallelfonds CFB 167 - Containerriesen der Zukunft 1 festgestellt hat, um eine hoch spekulative Beteiligung mit Totalverlustrisiko, die als Altersvorsorge völlig ungeeignet ist. Das Landgericht Essen verurteilte die Commerzbank zur Rücknahme der Beteiligung und zur Rückzahlung des Anlagebetrages an die Anlegerin.

Außerdem hätte die Commerzbank die Anleger darüber aufklären müssen, dass sie für die Vermittlung der Beteiligung Provisionen erhält. Über diese kickbacks wurde keiner der uns bekannten Anleger des CFB Fonds 169 Containerriesen der Zukunft 2 aufgeklärt.

Auch ein Verstoß gegen diese Pflichten löst, wie zahllose Gerichte insbesondere gegen die Commerzbank festgestellt haben, Schadenersatzansprüche gegen die die Anleger beratende Commerzbank aus.

Für eine Vielzahl von Anlegern machen wir derzeit Schadenersatzansprüche wegen Falschberatung im Zusammenhang mit der Beteiligung an den CFB Fonds 167, 169 und 171 geltend.

Möchten Sie wissen, ob auch Ihnen Schadenersatzansprüche gegen die Commerzbank zustehen? Rufen Sie uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung an - wir helfen Ihnen gerne.


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Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
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DWS ImmoFlex Vermögensmandat: Weiterer Immobiliendachfonds gescheitert - Fachanwälte helfen Anlegern

Nachdem eine Reihe von offenen Immobilienfonds die Liquidierung erklärt haben (u.a. DEGI Europa und DEGI International, Premium Management Immobilien Anlage, AXA Immoselect) und auch und jüngerer Zeit immer wieder Fonds die Anteilsrücknahme ausgesetzt haben (DJE Real Estate und Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P (vormals SEB Kapitalprotekt) hat nun ein weitere offener Immobilienfonds die Aussetzung der Rücknahme der Anteile erklärt.

Anleger des DWS Dachfonds ImmoFlex Vermögensmandat (WKN: DWS0N0) kommen ab sofort nicht mehr an ihr Geld. Selbst ein Verkauf über die Börse ist wegen fehlender Umsätze derzeit (Stand 4. April 2012) nicht möglich.

Der Dachfonds DWS ImmoFlex Vermögensmandat (WKN: DWS0N0) wurde im dritten Quartal 2007 aufgelegt und wird von der DWS Investment GmbH verwaltet. Der Fonds hat derzeit ein Volumen von ca. 218 Millionen Euro Anlagevermögen, die schwerpunktmäßig wiederum in Anteilen an offenen Immobilienfonds investiert sind. Der Fonds investiert mind. 51% des Fondsvermögens in offene Immobilienfonds. Darüber hinaus soll eine dynamische Wertsicherungsstrategie im Sondervermögen umgesetzt werden, bei der laufend marktabhängig zwischen einer Wertsteigerungskomponente und einer Kapitalerhaltungskomponente umgeschichtet werde.

Der Fonds war zuletzt mit 21,0% seines Anlagevermögens in Anteile des SEB ImmoInvest, mit 20,8% Anteile am CS EUROREAL, 14,5% an dem Fonds AXA Immoselect, 7,6% TMW Immobilien Weltimmobilien, mit 6,9% in Anteilen am Fonds Morgan Stanley P2 Value und schließlich mit 2,5% am Fonds DEGI International investiert. Die Anlagen des Fonds besteht damit zu ca. 51,7% in Wertpapieren, die seit Oktober 2008 erhebliche Schwierigkeiten hatten. Die Fonds Morgan Stanley P2 Value und TMW Weltimmobilien sind seit der ersten Aussetzung im Oktober 2008 nie wieder eröffnet worden und befinden sich seit Oktober 2010 in der Abwicklung. Die Fonds SEB Immoinvest, CS Euroreal, AXA Immoinvest und DEGI International hatten seit Oktober 2008 ebenfalls Liquiditätsprobleme. Die Fonds AXA Immoinvest und DEGI International haben bereits ebenfalls die Liquidation erklärt, bei den Fonds SEB Immoinvest, CS Euroreal steht die Entscheidung über die Weiterfügung bis Mai 2012 an.

Gerade wegen der Erfahrungen bei den bereits sich in Abwicklung befindlichen Immobiliendachfonds steht auch bei dem DWS ImmoFlex Vermögensmandat zu befürchten, dass die Aussetzung der Anteilsrücknahme nicht nur kurzfristig Bestand haben wird. Da derzeit wegen der Kredit- und Vertrauenskrise nicht gesagt werden kann, wie lange die Aussetzung dauert oder im Fall eine Liquidation die Veräußerungserlöse nicht abgeschätzt werden können, sollten Anleger nun selbst aktiv werden, um drohende Rechtsverluste zu vermeiden.
Anleger sollten sich daher von einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt beraten lassen, um mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen.

Schadenersatzklagen gegen Banken und Berater

Wir vertreten zahlreiche Anleger, die sich an den krisengebeutelten offenen Immobilienfonds beteiligt haben. Dabei haben wir regelmäßig identische Beratungsfehler festgestellt. Für zahlreiche Mandanten haben wir zwischenzeitlich Klage gegen die beratende Bank oder ihre Berater eingereicht, um das angelegte Geld zurückzuholen.

Fünf Punkte in denen wir bei offenen Immobilienfonds regelmäßig eine Falschberatung festgestellt haben:
  • Keine Information über das Risiko der Aussetzung der Rücknahme von Anteilen: Keiner unserer Mandanten gab an, in der Beratung darüber informiert worden zu sein, dass es zu einer Aussetzung der Rücknahme der Anteile von bis zu 2 Jahren kommen könne und dass in dieser Zeit keine regelmäßigen Entnahmen, beispielsweise zur Aufbesserung der Altersrente möglich sind. In unseren Augen insbesondere bei Anlegern, die auf regelmäßige Entnahmen angewiesen waren, ein krasser Beratungsfehler.
  • Keine Information über bereits erfolgte Rücknahmeaussetzungen: Keinem unserer Mandanten wurde mitgeteilt, dass es seit Ende 2005 immer wieder Aussetzungen der Anteilsrücknahme bei offenen Immobilienfonds gegeben hat. Zum Teil wurden Anlegern zur Zeichnung von Anteilen offener Immobilienfonds geraten, obwohl diese die Rücknahme von Anteilen ausgesetzt hatten. Die Anleger wurden über diesen Umstand "natürlich" nicht informiert.
  • Keine Information über das Risiko von Verlusten bei der Liquidation des Fonds: Keiner unserer Mandanten wurde darauf hingewiesen, wie lange die Aussetzung der Rücknahme grundsätzlich andauern kann und welche Verluste entstehen können, wenn die jeweilige Fondsgesellschaft nach 2 Jahren den Fonds abwickeln muss. So wurden den Anlegern die auch bei offenen Immobilienfonds gegebenen Verlustrisiken verschwiegen. Stattdessen schildern alle unsere Mandanten, dass ihnen gegenüber die vermeintliche Sicherheit des Fonds herausgestellt und ihnen eine risikofreie Anlage suggeriert wurde.
  • Keine Information über Provisionsinteresse des Beraters: Keiner unserer Mandanten wusste, dass die ihn beratende Bank den Ausgabeaufschlag sowie Teile der laufenden Verwaltungsvergütung als Vertriebsprovision erhält und so ein ganz erhebliches wirtschaftliches Eigeninteresse hinter ihrer Anlageempfehlung stand. Nach der Kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs reicht allein dieser Fehler aus, um eine wirtschaftliche Rückabwicklung der Beteiligung zu erreichen.
  • Keine Aushändigung von Verkaufsprospekt oder Jahresbericht: Keinem unserer Mandanten wurde die Aushändigung des Verkaufsprospekts und der Jahres- beziehungsweise Halbjahresberichte angeboten, obwohl dies nach § 121 Investmentgesetz zwingend vorgeschrieben ist. Ohne diese Informationen ist eine ordnungsgemäße Beratung nicht gewährleistet.
Verjährung droht

Detaillierte Informationen zur Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei offenen Immobilienfonds finden Sie auf unserer Spezialseite.

Möchten Sie wissen, welche Möglichkeiten Sie haben, Schadenersatzansprüche durchzusetzen? Rufen Sie mich an, ich helfe Ihnen gerne.

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Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Heidelberg: Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221 915770 | Fax: 06221 9157729

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Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/kapitalanlagerecht/wertpapieranlagen/offene-immobilienfonds/dws-immoflex-vermoegensmandat.html

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