DS Renditefonds Nr. 127 VLCC Younara Glory in der Krise - Fachanwälte helfen Anlegern

Reduzierte Chartereinnahmen und ungewisser Ausgleich zum Ende der Charterdauer

Reduzierte Charterraten, ausgesetzte Ausschüttungen. Die 1.549 Anleger des Dr. Peters DS Renditefonds Nr. 127 VLCC Younara Glory fahren mit ihrem Supertanker in gefährlicher See. Insgesamt haben sie 51,4 Mio. € in den Fonds investiert. Ob sie davon jemals etwas wiedersehen, ist fraglich. Viel wahrscheinlicher ist, dass sie die bisher erhaltenen Ausschüttungen in Höhe von 6,25% an die Fondsgesellschaft zurückzahlen müssen. Da eine nachhaltige Erholung auf den weltweiten Chartermärkten von Brancheninsidern in allernächster Zukunft nicht erwartet wird, stehen die Chancen für ein Überleben des Fonds schlecht. Den Anlegern droht daher der Totalverlust ihrer Einlage.

Der Charterer zahlt, wie die Dr. Peters Group veröffentlicht (hier), seit Anfang 2010 nur noch die jeweils aktuelle Spotmarktrate. Die durch die Differenz zur Festcharterrate aufgebauten Rückstände soll der Charterer spätestens Ende 2014 zurückführen. Ob er angesichts seiner minimalen Kapitalausstattung dazu aus eigenen Mitteln in der Lage sein wird, ist höchst fraglich.

Beratungsfehler


Anlegern des Renditefonds berichten uns, dass sie von ihrem Berater auf die im Gesellschaftsvertrag - abweichend von der gesetzlichen Regelung - vorgesehene Möglichkeit der Rückforderung erhaltener Ausschüttungen durch die Fondsgesellschaft nicht hingewiesen wurden.
Dieser Fehler in der Beratung alleine reicht grundsätzlich bereits aus, um Schadenersatzansprüche zu begründen.
In den Gesprächen konnten wir eine Vielzahl weiterer Beratungsfehlerfeststellen. So wurden Anleger insbesondere regelmäßig nicht informiert über:
  • die Höhe der Vertriebskosten,
  • den Anteil der von Anlegern aufzubringenden Geldern, die tatsächlich für die Anschaffung des Schiffs verwendet werden und den Anteil, der für nicht investive Zwecke (Zinsen, Vergütungen, Provisionen etc.) ausgegeben wird,
  • das eigene Provisionsinteresse des Beraters (bei Banken und Sparkassen),
  • die fehlende Veräußerbarkeit der Anteile (fehlender Zweitmarkt),
  • den Charakter als hochspekulative Anlage mit Totalverlustrisiko,
  • die fünfjährige Nachhaftung bei Übertragung der Fondsanteile.
Möchten Sie als Anleger des DS Renditefonds Nr. 127 wissen, ob Ihnen Schadenersatzansprüche zustehen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.


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DS Renditefonds Nr. 112 VLCC Mercury Glory in der Krise - Fachanwälte helfen Anlegern

Hohes Risiko des Totalverlusts des investierten Kapitals

Reduzierte Charterraten, ausgesetzte Ausschüttungen, nicht mehr gegebene Kapitaldienstfähigkeit. Die 1.060 Anleger des Dr. Peters DS Renditefonds Nr. 112 VLCC Mercury Glory fahren mit ihrem Supertanker in gefährlicher See. Insgesamt haben sie 45,2 Mio. € in den Fonds investiert.

Ob sie davon jemals etwas wiedersehen, ist fraglich. Viel wahrscheinlicher ist, dass sie die bisher erhaltenen Ausschüttungen in Höhe von 24% an die Fondsgesellschaft zurückzahlen müssen. Ob und wie lange die finanzierende Bank noch abwartet, bis sie die der Fondsgesellschaft gegebenen Kredite kündigt und das Fondsschiff verwertet zwangsversteigert oder zwangsverkauft wird, ist offen. Da eine nachhaltige Erholung auf den weltweiten Chartermärkten von Brancheninsidern in allernächster Zukunft nicht erwartet wird, stehen die Chancen für ein Überleben des Fonds schlecht. Den Anlegern droht daher der Totalverlust ihrer Einlage.

Reduzierte Chartereinnahmen und ungewisser Ausgleich zum Ende der Charterdauer

Der Charterer zahlt, wie die Dr. Peters Group veröffentlicht (hier), seit Anfang 2010 nur noch die jeweils aktuelle Marktrate. Die durch die Differenz zur Festcharterrate aufgebauten Rückstände soll der Charterer spätestens Ende 2014 zurückführen. Ob er angesichts seiner minimalen Kapitalausstattung dazu aus eigenen Mitteln in der Lage sein wird, ist höchst fraglich.

Beratungsfehler

Anlegern des Renditefonds berichten uns, dass sie von ihrem Berater auf die im Gesellschaftsvertrag - abweichend von der gesetzlichen Regelung - vorgesehene Möglichkeit der Rückforderung erhaltener Ausschüttungen durch die Fondsgesellschaft nicht hingewiesen wurden.
Dieser Fehler in der Beratung alleine reicht grundsätzlich bereits aus, um Schadenersatzansprüche zu begründen.
In den Gesprächen konnten wir eine Vielzahl weiterer Beratungsfehlerfeststellen. So wurden Anleger insbesondere regelmäßig nicht informiert über:
  • die Höhe der Vertriebskosten,
  • den Anteil der von Anlegern aufzubringenden Geldern, die tatsächlich für die Anschaffung des Schiffs verwendet werden und den Anteil, der für nicht investive Zwecke (Zinsen, Vergütungen, Provisionen etc.) ausgegeben wird,
  • das eigene Provisionsinteresse des Beraters (bei Banken und Sparkassen),
  • die fehlende Veräußerbarkeit der Anteile (fehlender Zweitmarkt),
  • den Charakter als hochspekulative Anlage mit Totalverlustrisiko,
  • die fünfjährige Nachhaftung bei Übertragung der Fondsanteile.
Möchten Sie als Anleger des DS Renditefonds Nr. 112 wissen, ob Ihnen Schadenersatzansprüche zustehen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.


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DS Renditefonds Nr. 113 VLCC Pluto Glory in der Krise - Fachanwälte helfen Anlegern

Anlegern droht Totalverlust

Reduzierte Charterraten, ausgesetzte Ausschüttungen. Die 1.063 Anleger des Dr. Peters DS Renditefonds Nr. 113 VLCC Pluto Glory fahren mit ihrem Supertanker in gefährlicher See. Insgesamt haben sie 43,9 Mio. € in den Fonds investiert. Ob sie davon jemals etwas wiedersehen, ist fraglich. Viel wahrscheinlicher ist, dass sie die bisher erhaltenen Ausschüttungen in Höhe von 24% an die Fondsgesellschaft zurückzahlen müssen.

Da eine nachhaltige Erholung auf den weltweiten Chartermärkten von Brancheninsidern in allernächster Zukunft nicht erwartet wird, stehen die Chancen für ein Überleben des Fonds schlecht. Den Anlegern droht daher der Totalverlust ihrer Einlage.

Reduzierte Chartereinnahmen und ungewisser Ausgleich zum Ende der Charterdauer

Der Charterer zahlt, wie die Dr. Peters Group veröffentlicht (hier), seit Anfang 2010 nur noch die jeweils aktuelle Spotmarktrate. Die durch die Differenz zur Festcharterrate aufgebauten Rückstände soll der Charterer spätestens Ende 2014 zurückführen. Ob er angesichts seiner minimalen Kapitalausstattung dazu aus eigenen Mitteln in der Lage sein wird, ist höchst fraglich.

Beratungsfehler


Anlegern des Renditefonds berichten uns, dass sie von ihrem Berater auf die im Gesellschaftsvertrag - abweichend von der gesetzlichen Regelung - vorgesehene Möglichkeit der Rückforderung erhaltener Ausschüttungen durch die Fondsgesellschaft nicht hingewiesen wurden.
Dieser Fehler in der Beratung alleine reicht grundsätzlich bereits aus, um Schadenersatzansprüche zu begründen.
In den Gesprächen konnten wir eine Vielzahl weiterer Beratungsfehlerfeststellen. So wurden Anleger insbesondere regelmäßig nicht informiert über:
  • die Höhe der Vertriebskosten,
  • den Anteil der von Anlegern aufzubringenden Geldern, die tatsächlich für die Anschaffung des Schiffs verwendet werden und den Anteil, der für Zinsen, Vergütungen, Provisionen etc. ausgegeben wird,
  • das eigene Provisionsinteresse des Beraters,
  • fehlender Zweitmarkt,
  • den Charakter als hochspekulative Anlage mit Totalverlustrisiko,
  • die fünfjährige Nachhaftung bei Übertragung der Fondsanteile.
Möchten Sie als Anleger des DS Renditefonds Nr. 113 wissen, ob Ihnen Schadenersatzansprüche zustehen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
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DS Renditefonds Nr. 109 VLCC Saturn Glory in der Krise - Fachanwälte helfen Anlegern

Reduzierte Charterraten, ausgesetzte Ausschüttungen, nicht mehr gegebene Kapitaldienstfähigkeit. Die rund 1.000 Anleger des Dr. Peters DS Renditefonds Nr. 109 VLCC Saturn Glory fahren mit ihrem Supertanker in gefährlicher See. Insgesamt haben sie 39,1 Mio. € in den Fonds investiert. Ob sie davon jemals etwas wiedersehen, ist fraglich. Viel wahrscheinlicher ist, dass sie die bisher erhaltenen Ausschüttungen in Höhe von 26,8% bzw. 35% an die Fondsgesellschaft zurückzahlen müssen.

Ob und wie lange die finanzierende Bank noch abwartet, bis sie die der Fondsgesellschaft gegebenen Kredite kündigt und das Fondsschiff verwertet zwangsversteigert oder zwangsverkauft wird, ist offen. Da eine nachhaltige Erholung auf den weltweiten Chartermärkten von Brancheninsidern in allernächster Zukunft nicht erwartet wird, stehen die Chancen für ein Überleben des Fonds schlecht. Den Anlegern droht daher der Totalverlust ihrer Einlage.

Reduzierte Chartereinnahmen und ungewisser Ausgleich zum Ende der Charterdauer

Der Charterer zahlt, wie die Dr. Peters Group veröffentlicht (hier), seit Anfang 2010 nur noch die jeweils aktuelle Marktrate. Die durch die Differenz zur Festcharterrate aufgebauten Rückstände soll der Charterer spätestens Ende 2014 zurückführen. Ob er angesichts seiner minimalen Kapitalausstattung dazu aus eigenen Mitteln in der Lage sein wird, ist höchst fraglich.

Beratungsfehler


Anlegern des Renditefonds berichten uns, dass sie von ihrem Berater auf die im Gesellschaftsvertrag - abweichend von der gesetzlichen Regelung - vorgesehene Möglichkeit der Rückforderung erhaltener Ausschüttungen durch die Fondsgesellschaft nicht hingewiesen wurden.
Dieser Fehler in der Beratung alleine reicht grundsätzlich bereits aus, um Schadenersatzansprüche zu begründen.
In den Gesprächen konnten wir eine Vielzahl weiterer Beratungsfehlerfeststellen. So wurden Anleger insbesondere regelmäßig nicht informiert über:
  • die Höhe der Vertriebskosten,
  • den Anteil der von Anlegern aufzubringenden Geldern, die tatsächlich für die Anschaffung des Schiffs verwendet werden und den Anteil, der für nicht investive Zwecke (Zinsen, Vergütungen, Provisionen etc.) ausgegeben wird,
  • das eigene Provisionsinteresse des Beraters (bei Banken und Sparkassen),
  • die fehlende Veräußerbarkeit der Anteile (fehlender Zweitmarkt),
  • den Charakter als hochspekulative Anlage mit Totalverlustrisiko,
  • die fünfjährige Nachhaftung bei Übertragung der Fondsanteile.
Möchten Sie als Anleger des DS Renditefonds Nr. 109 wissen, ob Ihnen Schadenersatzansprüche zustehen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

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DS Renditefonds Nr. 106 VLCC Titan Glory in der Krise - Fachanwälte helfen Anlegern

Investoren droht der Totalverlust ihrer Einlage

Reduzierte Charterraten, ausgesetzte Ausschüttungen, nicht mehr gegebene Kapitaldienstfähigkeit. Die rund 800 Anleger des Dr. Peters DS Renditefonds Nr. 106VLCC Titan Glory fahren mit ihrem Supertanker in gefährlicher See. Insgesamt haben sie 37,5 Mio. € in den Fonds investiert. Ob sie davon jemals etwas wiedersehen, ist fraglich. Viel wahrscheinlicher ist, dass sie die bisher erhaltenen Ausschüttungen in Höhe von 34% an die Fondsgesellschaft zurückzahlen müssen. Ob und wie lange die finanzierende Bank noch abwartet, bis sie die der Fondsgesellschaft gegebenen Kredite kündigt und das Fondsschiff verwertet zwangsversteigert oder zwangsverkauft wird, ist offen. Da eine nachhaltige Erholung auf den weltweiten Chartermärkten von Brancheninsidern in allernächster Zukunft nicht erwartet wird, stehen die Chancen für ein Überleben des Fonds schlecht. Den Anlegern droht daher der Totalverlust ihrer Einlage.

Reduzierte Chartereinnahmen und ungewisser Ausgleich zum Ende der Charterdauer

Der Charterer zahlt an den DS Fonds 106 - VLCC Titan Glory, wie die Dr. Peters Group veröffentlicht (hier), seit Anfang 2010 die monatlichen Spotmarktraten an die Fondsgesellschaft, mindestens jedoch 22.000 US-$/Tag. Die durch die Differenz zur Festcharterrate von 53.400 US-$/Tag neu aufgebauten Rückstände muss der Charterer durch zukünftige Mehrerlöse oder spätestens Ende 2014 zurückführen. Ob er angesichts seiner minimalen Kapitalausstattung dazu aus eigenen Mitteln in der Lage sein wird, ist höchst fraglich.

Beratungsfehler


Anlegern des DS Renditefonds Nr. 106 VLCC Titan Glory berichten uns, dass sie auf die im Gesellschaftsvertrag - abweichend von der gesetzlichen Regelung - vorgesehene Möglichkeit der Rückforderung erhaltener Ausschüttungen durch die Fondsgesellschaft von ihrem Berater nicht hingewiesen wurden.
Dieser Fehler in der Beratung alleine reicht grundsätzlich bereits aus, um Schadenersatzansprüche zu begründen.
In den Gesprächen mit Anlegern des DS Renditefonds Nr. 106 - VLCC Titan Glory konnten wir eine Vielzahl weiterer Beratungsfehlerfeststellen. So wurden Anleger insbesondere regelmäßig nicht informiert über:
  • die Höhe der Vertriebskosten,
  • den Anteil der von Anlegern aufzubringenden Geldern, die tatsächlich für die Anschaffung des Schiffs verwendet werden und den Anteil, der für nicht investive Zwecke (Zinsen, Vergütungen, Provisionen etc.) ausgegeben wird,
  • das eigene Provisionsinteresse des Beraters (bei Banken und Sparkassen),
  • die fehlende Veräußerbarkeit der Anteile (fehlender Zweitmarkt),
  • den Charakter als hochspekulative Anlage mit Totalverlustrisiko,
  • die fünfjährige Nachhaftung bei Übertragung der Fondsanteile.
Möchten Sie als Anleger des DS Renditefonds Nr. 106VLCC Titan Glory wissen, ob Ihnen Schadenersatzansprüche zustehen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihre Ansprechpartner

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Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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MPC Reefer Flottenfonds 1 - hohe Weichkosten und hohe Provisionen

Fachanwälte setzen Schadenersatz für MPC Schiffsfonds Anleger durch

Für Anleger, die in den MPC Reefer Flottenfonds 1 investiert haben, bestehen gute Chancen, von ihren Beratern, ihrer sie beratenden Bank oder Sparkasse Schadenersatz zu erlangen. Hintergrund sind unter anderem die exorbitant hohen Weichkosten und Vertriebsaufwendungen bei dem Schiffs-Dachfonds.

Nur 73,6 % der Anlegergelder flossen in die Schiffsinvestition

Dem Prospekt lässt sich nicht ohne großes Nachrechnen entnehmen, welcher Teil des vom Anleger aufgebrachten Kapitals werthaltig in die Schiffsinvestition fließt und welcher Teil für nicht investive Zwecke, so genannte Weichkosten verbraucht wird. Erst durch die Addition der auf der Ebene des Dachfonds, als auch auf der Ebene der Einschiffsgesellschaften anfallenden Kosten lässt sich dies ermitteln. Das aus Anlegersicht erschreckende Ergebnis: 26,4% des von den Anlegern aufzubringenden Kommanditkapital incl. Agio wurde für Weichkosten, also für Zwischenfinanzierungszinsen und diverse Dienstleistungsvergütungen verwendet. Nur 73,6 % flossen in den Bau der Schiffe.

24 % der Anlegergelder flossen in Vertriebsprovisionen

Bankberater müssen immer darauf hinweisen, welche Provisionen die Bank oder Sparkasse, für die Vermittlung des Fondsanteils erhält. Nicht bankgebundene Berater müssen dies ab einem Anteil der Vertriebskosten an dem von den Anlegern aufgebrachten Kapital von über 15% tun. Vorliegend belief sich die für die Beschaffung des Kommanditkapitals, also für den Vertrieb des Fonds gezahlte Provision auf 24% des von den Anlegern investierten Geldes. Hierüber klärt weder der Prospekt explizit auf, noch wurden die uns bekannten Anleger hierüber im Beratungsgespräch informiert.
Anleger des MPC Reefer Flottenfonds 1, denen diese Informationen von ihrem Berater nicht gegeben wurden, haben gute Chancen, sich von ihrer verlustreichen Schiffsbeteiligung zu trennen und von ihrem Berater Schadenersatz zu erhalten.
Haben Sie Fragen zu Ihrer Beteiligung am MPC Reefer Flottenfonds 1? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne!

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MPC Reefer Flottenfonds 2 - hohe Weichkosten und hohe Provisionen

Fachanwälte setzen Schadenersatz für MPC Schiffsfonds Anleger durch

Für Anleger, die in den MPC Reefer Flottenfonds 2 investiert haben, bestehen gute Chancen, von ihren Beratern, ihrer sie beratenden Bank oder Sparkasse Schadenersatz zu erlangen. Hintergrund sind unter anderem die exorbitant hohen Weichkosten und Vertriebsaufwendungen bei dem Schiffs-Dachfonds.

Nur 72,5% der Anlegergelder flossen in die Schiffsinvestition

Dem Prospekt lässt sich nicht ohne großes Nachrechnen entnehmen, welcher Teil des vom Anleger aufgebrachten Kapitals werthaltig in die Schiffsinvestition fließt und welcher Teil für nicht investive Zwecke, so genannte Weichkosten verbraucht wird. Erst durch die Addition der auf der Ebene des Dachfonds, als auch auf der Ebene der Einschiffsgesellschaften anfallenden Kosten lässt sich dies ermitteln. Das aus Anlegersicht erschreckende Ergebnis: 27,2 % des von den Anlegern aufzubringenden Kommanditkapital incl. Agio wurde für Weichkosten, also für Zwischenfinanzierungszinsen und diverse Dienstleistungsvergütungen verwendet. Nur 72,5% flossen in den Bau der Schiffe.

25% der Anlegergelder flossen in Vertriebsprovisionen

Bankberater müssen immer darauf hinweisen, welche Provisionen die Bank oder Sparkasse, für die Vermittlung des Fondsanteils erhält. Nicht bankgebundene Berater müssen dies ab einem Anteil der Vertriebskosten an dem von den Anlegern aufgebrachten Kapital von über 15% tun. Vorliegend belief sich die für die Beschaffung des Kommanditkapitals, also für den Vertrieb des Fonds gezahlte Provision auf 25% des von den Anlegern investierten Geldes. Hierüber klärt weder der Prospekt explizit auf, noch wurden die uns bekannten Anleger hierüber im Beratungsgespräch informiert.
Anleger des MPC Reefer Flottenfonds 2, denen diese Informationen von ihrem Berater nicht gegeben wurden, haben gute Chancen, sich von ihrer verlustreichen Schiffsbeteiligung zu trennen und von ihrem Berater Schadenersatz zu erhalten.
Haben Sie Fragen zu Ihrer Beteiligung am MPC Reefer Flottenfonds 2? Rufen Sie uns an, wir helfen gerne!

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