Landgericht Berlin entscheidet zu Gunsten geschädigter Anleger: Offene Immobilienfonds waren bereits 2008 keine sicheren Anlagen mehr

Ein weiteres Urteil, das Anlegern offener Immobilienfonds Hoffnung macht, wurde am 10. Mai 2012 vom Landgericht Berlin verkündet. (Az. 27 O 627/11) Das Gericht sprach einem Anleger Schadenersatz zu, dem im Jahr 2008 die Investition in den offenen Immobilienfonds Morgan Stanley P2 Value als sichere Anlage empfohlen worden war.

Aus unserer Sicht kein Einzelfall: Alle offenen Immobilienfonds wurden gegenüber unseren Mandanten in der Beratung als sichere Anlagen dargestellt, zum Teil sogar als "mündelsichere Anlagen". Dennoch hatten sich, wie das Landgericht Berlin zutreffend erkennt, bereits seit 2004 enorme Risiken für den weltweiten Immobilienmarkt und damit auch für die offenen Immobilienfonds abgezeichnet. Das Landgericht Berlin führt dazu aus:

"Ein offener Immobilienfonds war im Jahre 2008 aufgrund der sich bereits ab 2004 abzeichnenden Schwierigkeiten mit Immobilienfonds, die seit dem Jahre 2007 aufgrund der Entwicklung auf dem US-amerikanischen Immobilienmarkt in eine echte Immobilienkrise und anschließend in eine Weltwirtschaftskrise ausuferten, wohl keine sichere Anlageform, die man einem Anleger mit dem Profil des Klägers ohne Hinweis auf absehbare Risiken hätte empfehlen dürfen."

Dementsprechend stellte es zumindest ab dem Jahr 2008 einen Beratungsfehler dar, einem Anleger, der eine sichere Anlage sucht, einen offenen Immobilienfonds wie AXA Immoselect, DEGI Europa, DEGI Global Business, DEGI International, KanAm Grundinvest, KanAm US Grundinvest, Morgan Stanley P2 Value, und TMW Immobilien Weltfonds oder auch einen Immobilien-Dachfonds wie DJE Real Estate, Premium Management Immobilien Anlagen oder SEB Kapitalprotekt P zu empfehlen.

Wir vertreten zahlreiche Anleger offener Immobilienfonds und Immobiliendachfonds und konnten bereits in vielen Fällen außergerichtliche und gerichtliche Lösungen herbeiführen.


Wollen Sie wissen, ob Ihnen Schadenersatzansprüche zustehen? Rufen Sie mich für eine unverbindliche Ersteinschätzung an - ich helfe Ihnen gerne.


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Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/kapitalanlagerecht/wertpapieranlagen/offene-immobilienfonds/index.html

Schock für Anleger: Bis zu 14% Provision für Sparkassen bei der Vermittlung von Schiffsfonds

"Mit dem Sparkassen-Finanzkonzept erhalten Sie eine individuell ausgearbeitete Lösung für Ihre Finanzen, die sich Ihrem Leben anpasst." Was hinter diesem um Vertrauen werbenden Slogan der deutschen Sparkassen steckt, müssen jetzt immer mehr Sparkassenkunden erfahren, die Anlageempfehlungen ihrer Sparkassen gefolgt sind und in Schiffsfonds investiert haben: Handfeste Provisionsinteressen der Sparkassen, die für die Vermittlung von Schiffsfonds bis zu 14% der Anlegergelder als Provisionen kassiert haben, hinter dem Rücken ihrer Kunden.

So räumte die Sparkasse Hildesheim kürzlich gegenüber einem unserer Mandanten ein, für die Vermittlung einer Beteiligung am MPC Fonds 376 "Offen Produktentanker Flotte" 14% des vom Anleger gezeichneten Kapitals als Provision erhalten zu haben. Auch die Berliner Sparkasse hat für die Vermittlung von MPC Schiffsfonds kräftig kassiert. Ebenfalls 14% Provision erhielt sie, weil einer ihrer Kunden auf ihre Empfehlung hin eine Beteiligung am MPC Fonds "CPO Nordamerikaschiffe 2" zeichnete.

Auch andere Sparkassen und Landesbanken haben in erheblichem Maße von Provisionen profitiert.
Die Sparkasse Stakenburg erhielt beispielsweise 6,8% Provision für die Vermittlung von Anteilen am Hannover Leasing Fonds Nr. 177 "Maritime Werte 3".
An die Sparkasse Jena-Saale-Holzland flossen 7,5% für die Vermittlung einer Beteiligung am Immobilienfonds "HGA Mitteleuropa V".
8% erhielt die Bremer Landesbank für die Vermittlung einer Beteiligung am Lebensversicherungs-Zweitmarktfonds "Rendite Leben plus II" des Emissionshauses MPC.
Jeweils 8% und 1% für den beratenden Mitarbeiter will die Sparkasse Gummersbach jeweils für die Vermittlung von Beteiligungen am HCI Schiffsfonds V, dem Dr. Peters Renditefonds 109 VLCC Saturn Glory und dem Dr. Peters Renditefonds 111 erhalten haben.

Wurden die Sparkassenkunden im Rahmen der Beratung nicht über die an die Sparkasse fließenden Provisionen aufgeklärt, muss die Sparkasse den betroffenen Anlegern nach der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs den durch die Beteiligung entstandenen Schaden ersetzen. Das bedeutet konkret, dass die Anleger ihr investiertes Kapital zurückerhalten und die falsch beratende Sparkasse im Gegenzug den Fondsanteil erhält.

In den allermeisten Fällen kommen noch weitere Beratungsfehler hinzu, was die Chancen einer gerichtlichen Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen verbessert. So wurde vielen Sparkassenkunden die Beteiligung an Schiffsfonds wahrheitswidrig als sichere Anlage zur Altersvorsorge empfohlen, Risiken dieser hoch spekulativen Anlageform wurden verschwiegen.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Schiffsfondsbeteiligung? Möchten Sie wissen, ob Sie mit Erfolg Schadenersatzansprüche durchsetzen können? Rufen Sie uns an. Wir wissen, wie Sie zu Ihrem Recht kommen.

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Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P - Sichere Anlage mit vielen Risiken

Fachanwälte setzen Schadenersatz für Santander-Kunden durch

Eine Wiedereröffnung des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P (WKN SEB1AA / ISIN DE000SEB1AA9) wird immer unwahrscheinlicher. Durch die Liquidation von CS Euroreal und SEB Immoinvest, zwei offenen Immobilienfonds, in die der Kapitalprotekt P investiert hat, werden die Anleger auf ihr Geld möglicherWeise bis zum Ende der Liquidation von SEB Immoinvest und CS Euroreal warten müssen, für die jeweils 5 Jahre veranschlagt wurden. Ob sie ihr Geld jemals vollständig zurückerhalten, ist derzeit völlig offen.

Besonders schlimm ist dies für Anleger, denen im Rahmen ihrer Anlageberatung oder der SEB/Santander Vermögensverwaltung dieser Fonds als sichere und jederzeit verfügbare Anlage ins Depot gegeben wurde. Vermögensverwaltungskunden der ehemaligen SEB Bank wurde Ende 2008 die Umschichtung ihrer als sicheren Teil des Vermögens äußerst konservativ angelegten Gelder in diesen Fonds empfohlen. Doch der Fonds wurde über die Jahre immer unsicherer, die Risiken nahmen drastisch zu. Hintergrund ist, dass offene Immobilienfonds, in die große Teile des Fondsvermögens investiert sind erst die Anteilsrücknahme ausgesetzt und später ihre Liquidation beschlossen haben. Damit entstanden Ausfallrisiken, die mit einer sicheren, konservativen Anlage nicht vereinbar sind. Über diese Entwicklung wurden zahlreiche Vermögensverwaltungskunden, die von der SEB Bank mit dem Privatkundengeschäft auf die Santander Bank übertragen worden waren, nicht informiert. Auch wurden die Fondsanteile von der Vermögensverwaltung nicht verkauft, wozu diese nach unserer Ansicht verpflichtet gewesen wäre.
Wir sehen daher für Vermögensverwaltungskunden der Santander Bank, die den Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P in ihrem Verwaltungsdepot haben gute Chancen, ihr investiertes Geld im Wege des Schadenersatzes vollständig zurückzubekommen.
Gerne stehen wir Ihnen für eine Einschätzung ihrer persönlichen Situation und Ihrer rechtlichen Möglichkeiten zur Verfügung. Rufen Sie uns an, wir wissen, wie Anleger zu ihrem Recht kommen.

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