Prorendita Fünf: Schadenersatzansprüche verjähren zum 31.12.12 - Fachanwälte raten zu schnellem Handeln

Für Anleger des von Ideenkapital emittierten Lebensversicherungsfonds Prorendita Fünf (Prorendita Fünf GmbH & Co. KG) bestehen gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen die beratende Bank durchzusetzen. Commerzbank, Citibank (Heute Targobank), Sparkasse KölnBonn und die Deutsche Apotheker- und Ärztebank waren die wesentlichen Vermittler des Fonds, an dem sich insgesamt 5.370 Anleger mit rund 102 Mio. € beteiligt haben.

Beratungsfehler der Banken

Zahlreiche Kunden wurden von ihren Bankberatern falsch beraten, als ihnen die Beteiligung am empfohlen wurde.
  • Die Beteiligung wurde vielfach als sichere Anlage empfohlen. Von Verlustrisiken, gar vom Totalverlust der Einlage war in den Beratungsgesprächen nie die Rede.
  • Praktisch keinem Anleger wurde die außerordentlichen großen Unterschiede zwischen deutschen und englischen Lebensversicherungen erklärt. Diese sind so eklatant, dass das Produkt in hohem Maße erklärungsbedürftig war und ist.
  • Fast durchweg kam überhaupt nicht zur Sprache, dass der Fonds hohe Kredite aufnehmen wird, und zwar nicht nur zur Finanzierung des Ankaufs der Policen, sondern auch der laufenden Versicherungsprämien.
  • Die Fondsbeteiligung wurde als Altersvorsorge bzw. zur Anlage von Vermögen im Alter empfohlen. Für diese Zwecke ist die Investition in diesen Fonds grundsätzlich ungeeignet, da die Beteiligung als unternehmerische Beteiligung hohe Verlustrisiken mit sich bringt, wie der Bundesgerichtshof vor einigen Jahren entschied.
  • Die im Vertrieb des Fonds beteiligten Banken und Sparkassen haben erhebliche Provisionszahlungen erhalten. Über diese "Kickbacks" hätten die Anleger unaufgefordert im Rahmen des Beratungsgesprächs informiert werden müssen. Dies war regelmäßig nicht der Fall.
Schadenersatz für Anleger

Anleger des PRORENDITA 5, die vor Unterzeichnung der Beitrittserklärung falsch beraten wurden, können gegenüber der sie beratenden Bank oder Sparkasse Schadenersatz durchsetzen. Sie erhalten dabei regelmäßig das investierte Kapital zurück. Im Gegenzug ist die Beteiligung auf den Berater zu übertragen. Erhaltene Ausschüttungen werden vom Schadenersatzanspruch in Abzug gebracht.

Verjährung droht zum 31.12.2012 - dringender Handlungsbedarf für Anleger

Schadenersatzansprüche von Prorendita-Anlegern werden aller Voraussicht nach zum Jahresende 2012 verjähren. Grund ist, dass es bereits 2009 zahlreiche Hinweise auf einen nicht plangemäßen wirtschaftlichen Verlauf des Fonds gab. Damit ist mit großer Wahrscheinlichkeit die Fünfjährige Verjährungsfrist in Gang gesetzt worden, die Ende 2012 abläuft. Konkret bedeutet dies, dass bis zum 31. Dezember 2012 eine Schadenersatzklage bei Gericht eingegangen oder bei einem Ombudsmann oder einer staatlich anerkannten Gütestelle ein entsprechender Güteantrag eingereicht worden sein muss. Geschieht dies nicht, spricht viel dafür, dass Schadenersatzansprüche anschließend nicht mehr durchgesetzt werden können. Für Anleger des Fonds Prorendita Fünf, die nicht auf ihrem Schaden sitzenbleiben wollen, besteht daher Handlungsbedarf.

Weitere Informationen zu Prorendita Fonds finden Sie hier (http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/prorendita-fonds-totalverlust-fuer-anleger-droht.html).

Wir haben im Zusammenhang mit PRORENDITA-Fonds bereits erfolgreich Schadenersatzansprüche gegen die beratende Bank durchgesetzt.

Sind auch Sie an dem Fonds PRORENDITA Fünf GmbH & Co. KG beteiligt und fühlen sich falsch beraten? Rufen Sie uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung an. Wir helfen Ihnen gerne.

Michael Minderjahn
Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihr Ansprechpartner
Michael Minderjahn, Rechtsanwalt

Heidelberg:
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Mehr Informationen für Anleger: http://www.nittel.co/kanzlei/kapitalanlagerecht/geschlossene-fonds/lebensversicherungs-fonds/prorendita-fünf-gmbh-co.-kg-prorendita-4-fachanwaelte-helfen-anlegern.html

H.F.S. Deutschland 10 - Fachanwälte setzen Schadenersatz für Immobilienfonds-Anleger durch

Mehr als 360 Mio. € haben rund 13.000 Anleger in den Immobilienfonds H.F.S. Immobilienfonds Deutschland 10 GmbH & Co. KG investiert, der seinerseits über 700 Mio. investierte. Durch spekulative Fremdwährungskredite und diverse Sicherungsgeschäfte hat der Fonds hohe Verluste erlitten. Von 114 Mio. € Schaden ist die Rede. Ob die jetzt beschlossene Umschuldung der Kredite in € dem Fonds eine ertragreiche Zukunft bringen wird, bleibt abzuwarten. Branchenbeobachter verweisen aber wohl zu Recht auf die immer noch vorhandenen erheblichen Risiken.

Anleger wurden durch die Entwicklung überrascht

Viele Anleger wussten überhaupt nicht, dass mit ihrem Geld solche riskanten Geschäfte getätigt werden. Vielmehr war ihnen die Beteiligung an diesem geschlossenen Immobilienfonds von ihrem Bankberater als sichere Anlage angeboten worden. Für sie stellt sich die Frage, die entstandenen Verluste zu akzeptieren und auf eine bessere Entwicklung in der Zukunft zu hoffen, oder um ihr Geld zu kämpfen - die Chancen stehen nicht schlecht.

Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen

Warum kommen wir zu dieser grundsätzlich optimistischen Einschätzung für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen? Für zahlreiche Mandanten, die am H.F.S. Deutschland 10 beteiligt sind, haben wir inzwischen die Beratungen geprüft und dabei nach unserer Auffassung in der Regel erhebliche Fehler bei der Anlageberatung festgestellt. Diese begründen Schadenersatzansprüche gegen die Berater, beratende Banken und gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds, die nach einer aktuellen BGH-Entscheidung ebenfalls für die Falschberatung haften - http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/gruendungsgesellschafter-von-fonds-haften-fuer-falschberatung.html.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Die Risiken der Beteiligung hätten aber einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Erfolgreich Schadenersatz durchsetzen

Für mögliche Schadenersatzansprüche gegen die im Vertrieb des H.F.S. Deutschland 10 involvierten Banken sehen wir gute Chancen. Angesichts der Häufung von Beratungsfehlern sehen wir für die Anleger des Fonds gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen die sie beratenden Banken durchzusetzen.

Aber es besteht Handlungsbedarf, denn die Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht möglicherweise schon zum Jahresende 2012. Schnelles Handeln ist daher angeraten. Mehr Informationen zur Verjährung von Ansprüchen von Anlegern geschlossener Fonds: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/verjaehrung-von-schadenersatzanspruechen-von-anlegern-geschlossener-fonds.html

Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung? Wollen auch Sie wissen, ob Sie falsch beraten wurden und ob Sie Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen haben?

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Mehr Informationen für geschädigte Anleger: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/hfs-immobilienfonds-deutschland-10-anleger-durch-waehrungsspekulationen-geschaedigt.html

Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter www.nittel.co oder www.schiffsfonds-anleger.de.

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