Dr. Peters Schiffsfonds in der Krise - Fachanwälte helfen Anlegern

Die Krise auf den weltweiten Schifffahrtsmärkten reißt derzeit einen Schiffsfonds nach dem anderen in die Insolvenz. Der seit Herbst 2008 anhaltende Einbruch der Charterraten und Poolausschüttungen hat den meisten Fonds die wirtschaftliche Grundlage entzogen. Nachschüsse der Anleger im Rahmen von Sanierungs- oder Restrukturierungskonzepten haben sich vielfach als bloße Sterbeverlängerung erwiesen und den Emissionshäusern die Treuhandvergütungen als lukrative Einnahmequelle gesichert. Auch fast 4 Jahre nach dem Beginn der Krise ist eine nachhaltige Erholung nicht in Sicht. Die derzeit (Juli 2012) veröffentlichten Prognosen lassen auf absehbare Zeit keinen Anstieg der Charterraten erwarten. Für die Schiffsfonds fehlt jede Perspektive für eine Erholung; das Sterben der Schiffsfonds wird weitergehen.

Auch Schiffsfonds des Emissionshauses Dr. Peters sind von der Krise betroffen:  

Handlungsmöglichkeiten für Anleger der Dr. Peters Schiffsfonds angesichts drohender Verjährung von Schadenersatzansprüchen?


Für Schiffsfondsanleger stellt sich die Frage, ob sie die weitere Entwicklung abwarten, oder handeln und Schadenersatzansprüche von fachlich versierten Anwälten prüfen und gegebenenfalls durchsetzen lassen sollen. Vielleicht geht es ja, wie die Emissionshäuser, Treuhänder und Reedereien Glauben machen wollen, ja doch wieder aufwärts. Dabei sollte die Verjährung von Schadenersatzansprüchen nicht unberücksichtigt bleiben. Denn manche Bemühungen legen den Verdacht nahe, dass Anleger bewusst in die Verjährungsfalle gelockt werden sollen um bestehende Schadenersatzansprüche abzuwehren.
Mehr zur Verjährung von Ansprüchen von Fondsanlegern finden Sie auf unserer Spezialseite: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/verjaehrung-von-schadenersatzanspruechen-von-anlegern-geschlossener-fonds.html
Falschberatung begründet Schadenersatzansprüche der Anleger

Die im Vertrieb des Schiffsfonds beteiligten Berater haben regelmäßig über die Risiken der hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung nicht informiert. Wir haben insbesondere folgende Mängel festgestellt:
  • Hoher Weichkosten-Anteil verschwiegen
  • Hoher Anteil der Anlegergelder nicht werthaltig investiert - verschwiegen
  • Hohe Vertriebskosten - verschwiegen
  • Keine Aufklärung über die Risiken der Beteiligung
  • Überkapazitäten bei Containerschiffen - verschwiegen
  • Starke Schwankungen der Charterraten - verschwiegen
  • Einfluss der Charterraten auf den Schiffswert - verschwiegen
  • Schiffsfonds als Altersvorsorge nicht geeignet
  • Kein Hinweis auf Provisionsinteresse der beratenden Bank oder Sparkasse (kickbacks)
Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

Möchten Sie wissen, ob auch Sie als Anleger eines Dr. Peters Schiffsfonds Schadenersatzansprüche durchsetzen können? Rufen Sie uns an, wir wissen, wie Sie zu Ihrem Recht kommen.

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MPC Schiffsfonds MS "Rio Stora" in Schwierigkeiten - Fachanwälte helfen Anlegern

Beratungs- und Prospektfehler ermöglichen Schadenersatzansprüche

Mehr als 13 Mio. € haben Anleger im Jahr 2005 in das von MPC aufgelegte Container-Fondsschiff MS "Rio Stora" investiert. Zu einem Zeitpunkt, als die Charterraten bei Containerschiffen ihr historisches Hoch erreicht hatten. Bereits bis Anfang Dezember 2005 waren Sie um mehr als 30% gefallen, wie Michael Niefünd, Ingenieur für Seeverkehrs- und Hafenwirtschaft im Fondsbrief vom 09. Dezember 2005 zitiert wird. Bereits Ende 2005 sah er die Branche für die kommenden zwei bis drei Jahre unter Druck. Verantwortlich für seine Einschätzung sei die hohe Zahl von Neubauten. "Bis einschließlich 2008 laufen Schiffe mit insgesamt mehr als vier Millionen Containerstellplätzen vom Stapel. Das ist mehr als die Hälfte der aktuellen weltweiten Flotte", zitierte der Fondsbrief Ende 2005 Niefünd.

Verfall der Charterraten torpediert Kalkulation der Schiffsfonds

Dass diese Prognosen zutreffend waren, müssen nun die Anleger des MPC MS "Rio Stora" schmerzhaft erfahren. Der Niedergang der Charterraten, der sich durch die seit Herbst 2008 andauernden Turbulenzen der weltweiten Wirtschaft und Finanzmärkte beschleunigt und verstetigt hat, sorgte auch bei der MS "Rio Stora" dafür, dass die Einnahmen weit unter Plan liegen. Tageseinnahmen von 15.800 USD während der fünfjährigen Festcharterdauer und anschließend 16.250 USD bis zum Jahr 2023 lagen den Prospektberechnungen für das 2.000 TEU Containerschiff zu Grunde. Heute werden für 1.700 TEU-Schiffe 6.400 USD und für 2.500 TEU-Schiffe etwa 7.200 USD erzielt (HARPEX 20.07.2012). Damit bewegen sich die Charterraten auf einem Niveau von 2002. Für die MS "Rio Stora" reichen diese Einnahmen nicht aus, um die Schiffsbetriebskosten zu decken und Zins und Tilgung planmäßig zu zahlen. Verlieren die finanzierenden Banken die Geduld, droht hier, wie auch bei zahlreichen anderen Schiffsfonds die Insolvenz des Schiffes.

Die Krise auf den weltweiten Schifffahrtsmärkten hält an

Besondere Dramatik gewinnt die Situation dadurch, dass derzeit kein Ende der katastrophalen Situation auf den weltweiten Schifffahrtsmärkten in Sicht ist. Von einer alsbaldige nachhaltige Erholung der Charterraten auf ein Niveau, das einen auskömmlichen Betrieb der weltweiten Containerflotte ermöglicht, geht zur Zeit keiner der in der anerkannten Wirtschaftspresse zitierten Fachleute aus.

Für die Anleger wäre der Totalverlust der Einlagen die Folge. Sie stehen jetzt vor der Frage, den sich abzeichnenden Verlust zu akzeptieren, noch weiteres Geld nachzuschießen oder um ihr Geld zu kämpfen - die Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen sind besser denn je.

Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen

Warum kommen wir zu dieser grundsätzlich positiven Einschätzung? Für zahlreiche Mandanten, die am MPC Schiffsfonds MS „Rio Stora“ und anderen Schiffsfonds von MPC beteiligt sind, haben wir bisher sowohl die Beratungen, als auch den Prospekt des Fonds geprüft und dabei nach unserer Auffassung sowohl Prospektmängel, als auch fehlerhafte Anlageberatungen festgestellt. Beides begründet Schadenersatzansprüche.

Unsere Mandanten berichten uns, dass sie für den Fonds von ihrem Bank- und Sparkassenberater mit zahlreichen Argumenten geworben wurden, mit denen der Fonds als sichere Anlage dargestellt wurde:
  • Der Fonds sollte dauerhaft hohen Renditeeinnahmen haben,
  • die Ausschüttungen sollten unabhängig sein von Aktienmarkt und Zinsentwicklungen
  • die Gewinne sollten abgeltungssteuerfrei sein und nur der Tonnagebesteuerung unterliegen
  • es sollten keine künftigen Nebenkosten für die Anleger anfallen,
  • die Entwicklung des US-Dollar sei eher unerheblich gegenüber dauerhaft steigenden Charterraten.
Schadenersatz für Anleger wegen Falschberatung und Prospektfehlern

Dies ist nur höchst eingeschränkt richtig. Denn die Renditen bzw. Ausschüttungen waren nicht sicher sondern von den stets schwankenden Charterraten abhängig. Auch die Entwicklung des US-$, der Währung, in der die Chartereinnahmen erzielt werden, kann natürlich eine erhebliche Auswirkung auf die in € auszuzahlende Ausschüttung haben.

Bei der Beratung der Anleger wurden nach unserer Erfahrung darüber hinaus zahlreiche wichtige Fakten zum Fonds sowie die Risiken der Beteiligung verschwiegen:
  • Nur 67,5% der Anlegergelder für investive Zwecke verwandt: Der MPC Fonds MS "Rio Stora" weist, bezogen auf das Anlegerkapital (Eigenkapital zuzüglich 5% Agio) eine besonders hohe Weichkostenquote auf. Diese betrug nach unserer Berechnung 32,5%. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass höchstens 67,5% des von den Anlegern investierten Geldes unmittelbar in Bau- und Baunebenkosten floss. Auf den äußerst hohen Anteil an Anlegergeldern, die nicht für investive Zwecke sondern für Zwischenfinanzierungszinsen und diverse Dienstleistungen ausgegeben werden, darunter insbesondere die mit 24 % extrem hohen Vertriebskosten, hätten die Anleger ausdrücklich von ihren Beratern hingewiesen werden müssen. In den uns bekannten Fällen war dies nicht der Fall.
  • Vertriebskosten im Prospekt unzutreffend dargestellt: Die Darstellung der Mittelverwendung im Prospekt des MPC Fonds MS "Rio Stora" ist nach unserer Meinung fehlerhaft und erweckt den Anschein, dass man damit die tatsächliche Höhe der für die Vermittlung des Eigenkapitals gezahlten Vergütung verschleiern wollte. Denn bei den Ausgaben des Fonds wird das Agio, bei dem es sich nach den textlichen Erläuterungen um Kosten der Eigenkapitalbeschaffung handeln soll, neben den Kosten für die Eigenkapitalbeschaffung gesondert ausgewiesen. Die Kosten der Eigenkapitalbeschaffung belaufen sich daher auf 6.245.000 € und nicht, wie angegeben, auf "lediglich" 5.000.000 €. Dies stellt nach unserem Dafürhalten einen Prospektmangel dar, der Schadenersatzansprüche gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds, aber auch gegen die Anlageberater begründet.
  • Exorbitant hohe Vertriebskosten: Auf die exorbitant hohen Vertriebskosten des MPC Schiffsfonds, die immerhin fast ein Viertel des von den Anlegern aufgebrachten Kapitals betrugen, hätten sowohl Banken und Sparkassen, als auch nicht bankgebundene Anlageberater im Rahmen der Beratung ausdrücklich hinweisen müssen. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Vertriebskosten von über 15% marktunüblich sind, die Rentabilität der Anlage gefährden und deshalb in der Beratung ausdrücklich erwähnt werden müssen.
  • Banken haben bis zu 14% Vertriebsprovision erhalten: Darüber hinaus hätten Banken und Sparkassen, die MPC Schiffsfonds vertrieben haben, auch ihre eigene Provision offenlegen müssen. Eine genossenschaftliche Bank hat einem unserer Mandanten, nachdem sie dazu verurteilt wurde, Auskunft erteilt und erklärt, sie habe 14% des von unserem Mandanten auf ihre Beratung hin gezeichneten Kommanditkapitals als Provision für den Vertrieb eines MPC Schiffsfonds erhalten. Im Beratungsgespräch erwähnt hat sie es nicht, weshalb wir sie nunmehr im Auftrag unseres Mandanten auf Schadenersatz verklagen.
  • Lange Kapitalbindung, Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen: Was den von uns vertretenen Anlegern des Fonds MPC MS "Rio Stora" von ihren Beratern ferner verschwiegen wurde, ist, dass sie die Beteiligung erstmals zum 31. Dezember 2023 kündigen können und vorher keine Chance besteht, an ihr Geld zu komme. Da es keinen geregelten Zweitmarkt für gebrauchte Fondsbeteiligungen gibt ist eine Veräußerung nahezu ausgeschlossen. Gleiches gilt für die Erzielung eines Anteilspreises, der dem investierten Kapital entspricht. Hier sind für den Fall, dass ein Käufer gefunden wird, erhebliche Abstriche hinzunehmen.
  • Prognostizierte Ausschüttungen wurden als Rendite dargestellt: Irreführender Weise wurden die Ausschüttungen, die die Anleger regelmäßig erhalten sollten, in den Beratungsgesprächen als Rendite dargestellt. Darauf, dass die regelmäßigen Auszahlungen teilweise eine Rückzahlung des zuvor investierten Eigenkapitals darstellten, wurden die Anleger regelmäßig ebenso wenig hingewiesen, wir auf den Umstand, dass durch diese Auszahlungen eine Haftung für Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft entsteht.
  • Kein Hinweis auf fehlenden Zweitmarkt: Vielen Anlegern, mit denen wir gesprochen haben, wurde zugesichert, der Fondsanteil sei am Zweitmarkt gut zu verkaufen. Dies steht in krassem Widerspruch zur Realität. Einen funktionierenden Zweitmarkt für Anteile an geschlossenen Fonds gibt es nicht. Ein Verkauf derartiger Fondsanteile ist gar nicht und wenn, dann nur unter erheblichen finanziellen Abstrichen möglich. Auf diesen Umstand muss nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausdrücklich hingewiesen werden.
Dies sind nur einige wenige Punkte, über die nach unserer Erfahrung falsch beraten wurde. Zahlreiche weitere Punkte, über die Sie auch hätten beraten werden müssen, können wir mit Ihnen gerne im persönlichen Kontakt klären.

Für Anleger des MPC Fonds MS "Rio Stora" sehen wir vor diesem Hintergrund grundsätzlich gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen ihre Berater beziehungsweise die Gründungsgesellschafter des Fonds durchzusetzen.

Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht

Zum Ende des Jahres 2012 drohen viele Schadenersatzansprüche von Schiffsfondsanlegern zu verjähren. Hintergrund ist, dass in zahlreichen Schiffsfonds im Jahr 2009 erstmals Ausschüttungen ausgesetzt, Sanierungskonzepte entwickelt und Anleger zu Nachschüssen oder Sanierungsbeiträgen aufgefordert wurden. Dadurch wurde den Anlegern bekannt, dass es sich bei einer Schiffsfondsbeteiligung keineswegs um eine so sichere und risikolose Beteiligung handelt, als die sie ihnen im Beratungsgespräch dargestellt wurde. Diese Kenntnis setzt möglicher Weise den lauf von dreijährigen Verjährungsfristen in Gang, die die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nach 2012 erschweren oder unmöglich machen.

Mehr Informationen zur Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei geschlossenen Fonds erfahren Sie hier: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/verjaehrung-von-schadenersatzanspruechen-von-anlegern-geschlossener-fonds.html

Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am MPC Fonds MS "Rio Stora"? Möchten Sie wissen, ob wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatz durchzusetzen? Rufen Sie mich an, ich helfe Ihnen gerne.

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Geschlossene Fonds: Verjährung von Schadenersatzansprüchen von Anlegern

Die Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei geschlossenen Fonds (Schiffsfonds, Immobilienfonds, Medienfonds, Windparkfonds etc.) erfordert grundsätzlich eine eingehende Prüfung der Sach- und Rechtslage und ist teilweise äußerst kompliziert.

Die nachfolgende Darstellung kann daher nur eine erste Orientierung bieten und vermag eine Prüfung im Einzelfall nicht zu ersetzen.

Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung gegen Anlageberater, beratende Banken und Sparkassen sowie Gründungsgesellschafter der Fonds verjähren nach den allgemeinen Verjährungsregeln

Schadenersatzansprüche verjähren danach drei Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem der Anleger Kenntnis von der Falschberatung und den einzelnen Beratungsfehlern erlangt hat oder hätte erlangen müssen.
Beispiel:
Beratung 31.5.2005 - Anleger erkennt Falschberatung am 27.8.2009 - Verjährung 31.12.2012.
Dabei ist jeder Beratungsfehler gesondert zu betrachten und hat seine eigene Verjährung.
Beispiel:
Beratung 31.5.2005
Anleger erkennt Falschberatung bezüglich "sicherer regelmäßiger Ausschüttungen" am 27.8.2008 - Verjährung 31.12.2011
Anleger erkennt Falschberatung bezüglich "Rückforderung von Ausschüttungen" am 22.09.2009 - Verjährung 31.12.2012.
Der Schadenersatzanspruch könnte in vorstehendem Beispiel daher heute nicht mehr auf die Falschberatung wegen der vermeintlich sicheren regelmäßigen Ausschüttungen gestützt werden, aber noch auf die Falschberatung im Hinblick auf den unerwähnt gebliebenen Umstand, dass Ausschüttungen, die nicht aus Gewinnen bezahlt werden, bei KG-Fonds ein Wiederaufleben der Haftung für Verbindlichkeiten der Gesellschaft zur Folge haben können.

Endgültige Verjährung

Ansprüche auf Schadenersatz wegen fehlerhafter Beratung im Zusammenhang mit geschlossenen Fonds verjähren spätestens 10 Jahre nach Entstehen des Anspruchs, also ab dem Zeitpunkt der Falschberatung, unabhängig davon, ob der Anleger Kenntnis von der Falschberatung hatte, oder nicht. Diese Frist ist taggenau zu berechnen.
Beispiel:
Beratung 07. Oktober 2002 - Verjährung 07. Oktober 2012
Zur Hemmung der Verjährung ist in vorstehendem Beispielsfall bis zum 07. Oktober 2012 entweder Klage zu erheben oder ein Güteantrag einzureichen.

Möchten Sie wissen, ob Ihre Schadenersatzansprüche verjährt sind oder zu verjähren drohen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

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Gründungsgesellschafter von Fonds haften für Falschberatung

BGH erweitert Chancen für Fondsanleger auf Schadensersatz

Mit einer überraschenden Entscheidung hat der für u.a. das Gesellschaftsrecht zuständige II. Senat des Bundesgerichtshof (BGH) festgestellt, dass unrichtige Angaben des Anlageberaters den Gründungsgesellschaftern eines in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft errichteten geschlossenen Fonds zuzurechnen sind (BGH, Urteil vom 14.5.2012, Az. II ZR 69/12). Nach Ansicht des BGH müssen sich Gründungsgesellschafter, die sich zu den vertraglichen Verhandlungen über den Beitritt eines Anlegers zu einer Fondsgesellschaft eines Vertriebs bedienen und diesem oder von diesem eingeschalteten Untervermittlern die geschuldete Aufklärung der Beitrittsinteressenten überlässt, deren unrichtige oder unzureichende Angaben zuzurechnen lassen.

Bislang ging der BGH lediglich von einer Haftung der Gründungsgesellschafter für die Richtigkeit des Fondsprospekts aus. Sie waren verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass dem interessierten Fondsanleger für seine Beitrittsentscheidung ein zutreffendes Bild über das Beteiligungsobjekt vermittelt wird und er über alle Umstände, die für seine Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, insbesondere über die Nachteile und Risiken des angebotenen Fonds zutreffend, verständlich und vollständig aufgeklärt werden. Nach der jüngsten Entscheidung des BGH müssen die Gründungsgesellschafter auch dafür sorgen, dass die im Vertrieb des Fonds tätigen Vermittler und Berater keine unrichtigen oder unvollständigen Angaben machen.

Das Urteil hat zur Folge, dass geschädigte Anleger, zum Beispiel von Schiffs- oder Immobilienfonds, nicht nur von ihren Anlageberatern Schadenersatz für fehlerhafte Beratung verlangen können. Auch die Gründungsgesellschafter des Fonds, die bislang nur für Prospektfehler belangt werden konnten, haften nun für die Falschberatung der Anleger. Das Urteil eröffnet insbesondere für Anleger, bei denen wegen der Vermögenslosigkeit von Anlageberatern und -vermittlern keine Chance mehr besteht, den Schadenersatz zu realisieren, neue Perspektiven. Anwalt Nittel: "Die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen Falschberatung gegen die Gründunggesellschafter ist in solchen Situationen die einzige Chance für Anleger, ihr investiertes Kapital zurückzubekommen."


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OwnerShip Schiffsfonds in der Krise - Fachanwälte helfen Anlegern

Die Krise auf den weltweiten Schifffahrtsmärkten reißt derzeit einen Schiffsfonds nach dem anderen in die Insolvenz. Der seit Herbst 2008 anhaltende Einbruch der Charterraten und Poolausschüttungen hat den meisten Fonds die wirtschaftliche Grundlage entzogen. Nachschüsse der Anleger im Rahmen von Sanierungs- oder Restrukturierungskonzepten haben sich vielfach als bloße Sterbeverlängerung erwiesen und den Emissionshäusern die Treuhandvergütungen als lukrative Einnahmequelle gesichert. Auch fast 4 Jahre nach dem Beginn der Krise ist eine nachhaltige Erholung nicht in Sicht. Die derzeit (Juli 2012) veröffentlichten Prognosen lassen auf absehbare Zeit keinen Anstieg der Charterraten erwarten. Für die Schiffsfonds fehlt jede Perspektive für eine Erholung; das Sterben der Schiffsfonds wird weitergehen.

Auch Schiffsfonds der OwnerShip Emissionshaus GmbH sind von der Krise betroffen:
  • Ownership Tonnage III: Die 2009 erfolgten Sanierungsbemühungen waren nicht nachhaltig. Anfang 2012 wurde weiterer Kapitalbedarf bekannt. Wie lange der Fonds noch durchhält, ist ungewiss.
Weitere von der OwnerShip Emissionshaus GmbH emittierte Schiffsfonds: OwnerShip Graig I, OwnerShip Graig II, OwnerShip Schiffsfonds I, OwnerShip Schiffsfonds II, OwnerShip Schiffsfonds III, OwnerShip Schiffsfonds V, OwnerShip Tonnage I, OwnerShip Tonnage II, OwnerShip Tonnage IV, OwnerShip Tonnage V, OwnerShip Tonnage VI, OwnerShip MS Ile de Ischia, OwnerShip MS MarCliff, OwnerShip MS Pioneer Bay, OwnerShip MS lle de Capri, OwnerShip Feeder Quintett, OwnerShip MS K-Wave, OwnerShip MS K-Breeze

Handlungsmöglichkeiten für Anleger der OwnerShip Schiffsfonds angesichts drohender Verjährung von Schadenersatzansprüchen?

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Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

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