Orange Ocean MS United Tambora - Anlegertäuschung

Täuschung der Anleger mit veraltetem Prospekt - Schadenersatz

Neckargemünd, 23.06.2015 - Die Anleger des insolventen Schiffsfonds Orange Ocean MS United Tambora haben gute Chancen auf Schadenersatz. Hintergrund ist, dass der Fonds in weiten Teilen nach der Lehman-Pleite vom 15. September 2008 vertrieben wurde. Dieser Tag löste nicht nur eine weltweite Finanzkrise aus. Auch die Märkte der weltweiten Handelsschiffahrt brachen zusammen und haben sich hiervon bis heute nicht erholt. Dennoch wurde bei der Beratung ein Prospekt verwendet, der rosige Zukunftsaussichten zeichnete.

Ungeachtet dessen haben Volks- und Raiffeisenbanken sowie Sparkassen den vom Emissionshaus Orange Ocean im August 2008 aufgelegte Schiffsfonds MS United Tambora weiter vertrieben. Dabei wurde weiterhin der Ende August 2008 herausgegebenen Fondsprospekt verwendet, ohne die Kunden darauf hinzuweisen, dass sich in der Folge der Lehman Pleite und des dadurch verursachten Zusammenbruchs des Welthandels und der weltweiten Handelsschifffahrt die wirtschaftlichen Grundlagen fundamental geändert haben. So verlor beispielsweise der Baltic Dry Index, der die Frachtraten von Bulkern abbildet, innerhalb weniger Wochen nach der Lehman-Pleite 90 % seines Kurses. Die Preise für Schiffe brachen ein und der IWF revidierte die Prognosen für die Entwicklung des Welthandels und damit für die Nachfrage nach Transportkapazitäten. Erst im Herbst 2009 wurde mit einer vierten Prospektaktualisierung den grundlegend veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen Rechnung getragen.

Dass Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken trotz des auch außerhalb der Schifffahrtsbranche offenkundigen Ausbruchs der globalen Finanzkrise, die sich auch in einem Einbruch der allgemeinen Wirtschaftsdaten ausgewirkt hatte, Beteiligungen an einem Schiffsfonds wie dem MS United Tambora vertrieben haben, ist mehr als fragwürdig. Der Verdacht, dass hier um der üppigen Provisionen Willen die eigenen Kunden verkauft wurden, drängt sich auf.

Für die getäuschten und enttäuschten Anleger, die sich an dem Fonds MS "United Tambora" beteiligt haben, bietet dieser Umstand aber hervorragende Ansatzpunkte für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegen die beratenden Banken.

Artikellink: https://nittel.co/kanzlei/aktuell/orange-ocean-ms-united-tambora-taeuschung-der-anleger-mit-veraltetem-prospekt.html
Ihr Ansprechpartner
Mathias Nittel
, Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Nittel & Minderjahn | Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

Neckargemünd: Bahnhofstraße 24, 69151 Neckargemünd
Tel.: 06223 - 7298080 | Fax: 06223 - 7298080

München: Residenzstraße 25, 80333 München
Tel.: 089 - 25549850 | Fax: 089 - 25549855

Hamburg: Dörpfeldstraße 6, 22609 Hamburg
Tel.: 040 - 53799042 | Fax: 040 - 53799043

Berlin: Cicerostraße 21, 10709 Berlin
Tel.: 030 - 95999280 | Fax: 030 - 95999279

www.nm-recht.de | www.nittel.co | www.darlehenswiderruf.net

info@nittel.co

Vom Anwalt falsch beraten? Anlegerprozess verloren?
Mehr zu Schadenersatz bei Anwaltsfehlern: www.anwaltshaftung.de

Quantum Leben Select Investment Bond

Schadenersatz für Anleger wegen fehlerhafter Aufklärung über vermeintliche Kapitalgarantie

Neckargemünd, den 23.06.2015 - Als Anlage mit hoher Rendite bei garantiertem Kapitalerhalt wurde die die von der in Lichtenstein ansässigen Versicherungsgesellschaft Quantum Leben AG angebotene fondsgebundene Versicherung mit dem Namen "Select Investment Bond" von verschiedenen Anlageberatern empfohlen. Besonders hervorgehoben wurde dabei in den uns bekannten Fällen, dass das investierte Kapital durch eine Versicherung garantiert würde.

Aufgeschreckt wurden die Anleger, als sie von der Versicherungsgesellschaft erfuhren, dass ein Teil des Kapitals, das von Quantum Leben in einen Argyle Principal Protected Private Client 10 % Net 5 Yr. High Yield Monthly Pay Notes SP - EUR/USD (im Folgenden "Argyle Fund") investiert wurde, verloren sei.

Unklare Produktinformationen
Wie wir bei unseren Recherchen verifizieren konnten, wurden die Gelder tatsächlich bei einem in Kanada ansässigen "credit advisor" nicht bestimmungsgemäß verwendet. Es spricht viel dafür, dass sie verloren sind.

Durch die Rekonstruktion, welchen Weg das von den Anlegern in die Versicherung einbezahlte Geld bis zu diesem "credit advisor" genommen hat, konnten wir feststellen, dass die schriftlichen Informationsunterlagen, die gemeinsam von Quantum Leben und der Andrew Peat Finanz Consultants GmbH herausgegeben wurden, in verschiedenen relevanten Punkten in unseren Augen widersprüchlich sind. Damit wären sie zur Anlegerinformation nicht geeignet. Von einer Richterin hörten wir dazu vor kurzem: "Das verstehe ich nicht, das versteht keiner!"

Worum geht es im Einzelnen:
  • Die Produktinformation ist gespickt mit englischen Fachbegriffen, die in Deutschland so nicht verwendet werden.
  • Worin die Versicherung investiert, ist nicht eindeutig zu erkennen.
  • Die Darstellungen dazu, was eigentlich durch eine Versicherung abgesichert sein soll, sind widersprüchlich.
Haftung von Quantum Leben und der Anlageberater

Die Anlageberater haften zunächst für eine fehlerhafte Beratung. Viele Anleger berichten, ihnen sei die Versicherung so dargestellt worden, dass das Kapital durch die Versicherung abgesichert sei, lediglich der Ertrag könne schwanken. Diese Information war falsch, denn ein Versicherungsschutz für das investierte Kapital der Anleger bestand zu keiner Zeit. Die Berater sind aber auch deshalb zum Schadenersatz verpflichtet, weil sie offensichtlich die Produktinformationen nicht geprüft haben, denn sonst hätten sie die zahlreichen Widersprüchlichkeiten und Ungereimtheiten erkennen können und müssen.

Die Quantum Leben AG haftet sowohl für die fehlerhaften Produktinformationen, als auch für die fehlerhafte Beratung, die sich die Versicherung zurechnen lassen muss.

Anlegern, die in die von Quantum Leben herausgegebene fondsgebundene Lebensversicherung "Select Investment Bond" investiert haben, helfen wir gerne bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche.

Mehr Informationen zu Quantum Leben Select Investment Bond erhalten Sie hier: https://nittel.co/kanzlei/versicherungsrecht/quantum-leben-ag-anlegergelder-verschwunden.html
Ihr Ansprechpartner
Mathias Nittel
, Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Nittel & Minderjahn | Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

Neckargemünd: Bahnhofstraße 24, 69151 Neckargemünd
Tel.: 06223 - 7298080 | Fax: 06223 - 7298080

München: Residenzstraße 25, 80333 München
Tel.: 089 - 25549850 | Fax: 089 - 25549855

Hamburg: Dörpfeldstraße 6, 22609 Hamburg
Tel.: 040 - 53799042 | Fax: 040 - 53799043

Berlin: Cicerostraße 21, 10709 Berlin
Tel.: 030 - 95999280 | Fax: 030 - 95999279

www.nm-recht.de | www.nittel.co | www.darlehenswiderruf.net

info@nittel.co

Vom Anwalt falsch beraten? Anlegerprozess verloren?
Mehr zu Schadenersatz bei Anwaltsfehlern: www.anwaltshaftung.de

Medienfonds Montranus I: Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigt Rückabwicklung der Fondsbeteiligung

23.06.2015 - Nach den Oberlandesgerichten in Frankfurt, München, Stuttgart und Koblenz hat jetzt auch das Oberlandesgericht Karlsruhe (Urteil vom 14.04.2015) einem Anleger eines Montranus Medienfonds Recht gegeben und die Helaba Dublin zur Rückabwicklung der Beteiligung an der Montranus Beteiligungs GmbH & Co. Verwaltungs KG verurteilt. Ausschlaggebend für die Entscheidung war einmal mehr die fehlerhafte Widerrufsbelehrung im Zusammenhang mit der zur teilwiesen Finanzierung der Beteiligung abzuschließenden Inhaberschuldverschreibung.

Das OLG Karlsruhe bestätigte, wie auch andere Oberlandesgerichte vor ihm, dass die Widerrufsbelehrung nicht ordnungsgemäß ist. Daher hat der Lauf der Widerrufsfrist noch nicht begonnen. Darüber hinaus ist das Widerrufsrecht nicht verwirkt, denn es fehlt an dem für die Verwirkung erforderlichen Umstandsmoment. Auch der Umstand, dass der Kläger den Widerruf erst über drei Jahre nach vollständiger Rückführung der Finanzierung erklärt hat, ändert daran nach Ansicht des OLG Karlsruhe nichts.

Widerruf und Rückabwicklung auch heute noch möglich

Für die Anleger der von HANNOVER LEASING für Privatanleger aufgelegten Montranus Medienfonds I, II und III hat dies zur Folge, dass sie die mit der Helaba Dublin zur Finanzierung von Fondsbeteiligungen abgeschlossenen Finanzierungsverträge (Kreditvertrag oder Inhaberschuldverschreibung) auch heute noch widerrufen können. Auf der Grundlage dieses Widerrufs können die Anleger der Montranus Fonds von der finanzierenden Bank die Rückzahlung des eingesetzten Eigenkapitals abzüglich erhaltener Ausschüttungen verlangen. Einige Gerichte haben den Montranus-Anlegern darüber hinaus den entgangenen Gewinn zugesprochen. Im Gegenzug müssen sie ihre Fondsbeteiligung an die Helaba Dublin übertragen.

Wir haben schon für zahlreiche Anleger von Montranus Medienfonds die Rückabwicklung der Beteiligung durchgesetzt. Gerne helfen wir auch Ihnen weiter.

Mehr Informationen zu Ihren Möglichkeiten bei Montranus Medienfonds erhalten Sie hier: https://nittel.co/kanzlei/kapitalanlagerecht/geschlossene-fonds/medienfonds/hannover-leasing-medienfonds-montranus-i-und-ii-gerichte-oeffnen-tuere-zur-rueckabwicklung-der-beteiligung.html
Ihr Ansprechpartner
Mathias Nittel
, Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Nittel & Minderjahn | Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

Neckargemünd: Bahnhofstraße 24, 69151 Neckargemünd
Tel.: 06223 - 7298080 | Fax: 06223 - 7298080

München: Residenzstraße 25, 80333 München
Tel.: 089 - 25549850 | Fax: 089 - 25549855

Hamburg: Dörpfeldstraße 6, 22609 Hamburg
Tel.: 040 - 53799042 | Fax: 040 - 53799043

Berlin: Cicerostraße 21, 10709 Berlin
Tel.: 030 - 95999280 | Fax: 030 - 95999279

www.nm-recht.de | www.nittel.co | www.darlehenswiderruf.net

info@nittel.co

Vom Anwalt falsch beraten? Anlegerprozess verloren?
Mehr zu Schadenersatz bei Anwaltsfehlern: www.anwaltshaftung.de

Aktuelle Beiträge

Die 10 besten Kanzleien...
Empfehlenswerte Kanzlei für Bankrecht und Kapitalmarktrecht Der...
RA Nittel - 29. Dezember, 09:44
Anwaltshaftung: Fehlende...
Anleger werden Opfer der von ihren Rechtsanwälten betriebenen...
RA Nittel - 26. November, 09:33
Anwaltshaftung wegen...
Bundesverfassungsgericht nimmt Beschwerden gegen BGH-Urteile...
RA Nittel - 24. Oktober, 17:59
Wenn der Anwalt plötzlich...
(> zum ersten Teil des Artikels) 20.10.2015 - Anruf...
RA Nittel - 20. Oktober, 19:47
Güteantrag: Kein Schadenersatz...
Welche Möglichkeiten geschädigte Mandanten haben 12.10.2015...
RA Nittel - 14. Oktober, 09:51
Anwaltshaftung: Wenn...
Falscher Rat vom Anwalt 12.10.2015 - Vor eineinhalb...
RA Nittel - 14. Oktober, 09:50
Zweite Lorenz Immobilienfonds...
Erneut Prozesserfolg für von Minderjahn vertretenen...
RA Nittel - 12. Oktober, 09:19
VW-Abgas-Skandal: wann...
08.10.2015 - Durch die in den Fahrzeugen des VW-Konzerns...
RA Nittel - 9. Oktober, 20:49
Clerical Medical-Klage...
Welche Möglichkeiten geschädigte Anleger jetzt noch...
RA Nittel - 9. Oktober, 11:51
Montranus I und Montranus...
02.10.2015 - Abermals wurde die Helaba Dublin zur Rückabwicklung...
RA Nittel - 3. Oktober, 09:05

User Status

Du bist nicht angemeldet.

Suche

 

Status

Online seit 5735 Tagen
Zuletzt aktualisiert: 29. Dezember, 09:44

facebook



Credits

Web Counter-Modul

Blogwebkatalog

JuraBlogs.com

Blog Verzeichnis und Blog Webkatalog

Bloggeramt.de

Blogverzeichnis - Blog Verzeichnis
bloggerei.de

Profil
Abmelden
Weblog abonnieren