Hannover Leasing Fonds Nr. 177 – Maritime Werte 3: Klage gegen Sparkasse auf Auskunft über Kick-backs eingereicht

Mathias Nittel
Rechtsanwalt | Fachanwalt für
Bank- und Kapitalmarktrecht
Für einen Anleger des Schiffsfonds Hannover Leasing Fonds Nr. 177 – Maritime Werte 3, Schiffahrts-Gesellschaft „Lauenburg“ mbH & Co. KG und Schiffahrts-Gesellschaft „Papenburg“ mbh & Co. KG hat Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht Klage gegen die Sparkasse Stakenburg eingereicht. Ziel der Klage ist es, von der Sparkasse Auskunft darüber zu erhalten, welche Provisionszahlungen, so genannte kick-backs sie dafür erhalten hat, dass sie dem Anleger im Zusammenhang mit einer Anlageberatung diese Fondsbeteiligung empfohlen hat.
Wußten Sie, dass Ihre Sparkasse für die Vermittlung des Fonds an Sie kickbacks bekommen hat?
Banken und Sparkassen sind verpflichtet, auch nachträglich Rückvergütungen offenzulegen, auch wenn sie ihren Kunden damit die Beweise dafür liefern müssen, selbst unredlich gehandelt zu haben. Verschiedene Banken, darunter die Sparkasse Karlsruhe und die BBBank wurden in den letzten Monaten bereits rechtskräftig zur Auskunft verurteilt. Weitere Auskunftsklagen gegen eine Vielzahl von Banken wie die Fürstlich Castel‘sche Bank, die Deutsche Apotheker- und Ärztebank und mehrere Sparkassen haben wir für unsere Mandanten bereits eingereicht.
Schadenersatz wegen Falschberatung
Auch anderen Anlegern, die sich nach einer Beratung durch Ihre Bank oder Sparkasse zur Beteiligung an dem Hannover Leasing Fonds Nr. 177 – Maritime Werte 3 entschlossen haben, sollten Ihre Banken auffordern, ihnen Auskunft über vereinnahmte Provisionen zu erteilen. Die Information über Provisionen kann die Grundlage für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen bei verlustreichen Fondsbeteiligungen bilden. Hat die Bank oder Sparkasse über diese Kick-Backs nicht aufgeklärt, ist sie dem Anleger zum Schadenersatz verpflichtet. Dieser erhält dann sein investiertes Kapital zurück.
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RA Nittel - 28. April, 13:49