Donnerstag, 15. November 2012

Schwarzer Tag für Atlantic Schiffsfonds: 4 Containerschiffe insolvent

Für das zur Rickmers Gruppe gehörende Emissionshaus Atlantic war der 13. November 2012 ein ganz schwarzer Tag, auch ohne ein Freitag zu sein. Gleich vier Containerschiffe aus drei Fonds mussten ihr wirtschaftliches Scheitern eingestehen und Insolvenzantrag stellen. Mehr als 40 Mio. € Anlegergelder sind damit aller Wahrscheinlichkeit nach verloren, für die Anleger dürfte der Totalverlust eingetreten sein. Die in den Jahren 2004 und 2005 vertriebenen Fondsschiffe MS "Saylemoon Rickmers", MS "Nina Rickmers", MS "Jacky Rickmers" und MS "Aruni Rickmers" gerieten nach Auslaufen von Charterverträgen vollständig in den Sog der im Herbst 2008 beginnenden und bis heute andauernden Krise der Containerschifffahrt. Unauskömmliche Charterraten, Schwierigkeiten bei der Bedienung von Bankverbindlichkeiten, zwei "Liquiditätssicherungskonzepte" in den Jahren 2010 und 2011. Doch die Einnahmen der im Harper Petersen 1.850-Pool fahrenden vier Containerschiffe blieben auch in 2012 zu niedrig. Der im Markt für Containerschiffe angesichts einer ständig steigenden Zahl von immer größeren Schiffen und damit fortlaufenden Kapazitätsausweitung zu beobachtende Verdrängungswettbewerb, bei dem auch größere Schiffe in immer stärkerem Maße in Konkurrenz zu kleineren Schiffen treten, hat jetzt vier weitere Opfer gefordert.

Gute Aussichten für die Durchsetzung von Schadenersatz

Den betroffenen Anlegern, die viel Geld verloren haben, bleibt nur die Wahl, ihren individuellen Verlust zu akzeptieren, oder um ihr Geld zu kämpfen. Aus zahlreichen Gesprächen wissen wir, dass die Beratung der Anleger im Vorfeld der Beteiligung alles andere als optimal war. Angefangen bei der fehlenden Aufklärung über das Provisionsinteresse der beratenden Banken - von einer Volksbank haben wir positive Kenntnis von Provisionen im zweistelligen Bereich - über die fehlende Aufklärung über Risiken, die Empfehlung als Altersvorsorge bis hin zu im jeweiligen Fondsprospekt aufgeführten wichtigen Details der Beteiligungskonzepte. Ansatzpunkte für Schadenersatzansprüche gibt es in den allermeisten Fällen viele.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Doch die Beratungen, mit denen wir uns für unsere Mandanten bislang befasst haben weisen erhebliche Aufklärungspflichtverletzungen auf, von denen nachfolgend einige wenige genannt werden:
  • Kein Hinweis auf Totalverlustrisiko: Ein Schiffsfonds ist eine unternehmerische Beteiligung. Als "Mitunternehmer" tragen die Fondsanleger unternehmerische Risiken, die bis hin zum Totalverlust des investierten Kapitals gehen. Nur ein geringer Teil der uns bekannten Schiffsfondsanleger wurde über diesen bedeutsamen Umstand informiert.
  • Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet: Viele Mandanten berichten, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.
  • Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen: Für Anteile an geschlossene Fonds gibt es keinen geregelten Zweitmarkt. Eine Veräußerung der Anteile ist daher in der Regel gar nicht oder nur mit erheblichen Preisabschlägen möglich. Hierüber wurden die uns bekannten Anleger mehrheitlich nicht informiert.
  • Keine Informationen über Risiken schwankender Charterraten: Der massive Ausbau der weltweiten Containerflotte hat zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck und damit zu sinkenden Charterraten geführt. Dies ist kein außergewöhnliches Phänomen. Charterraten schwanken entsprechend der weltweiten Konjunkturentwicklung regelmäßig. Auf diesen Umstand hätten die Anlageberater zum Anlass nehmen müssen, ihre Kunden darauf hinzuweisen, was dem Fonds und damit den Anlegern drohen kann, wenn die Einnahmen hinter den dem Prospekt zugrunde gelegten Annahmen zurückbleiben. Dies ist, so unsere Erfahrung aus zwischenzeitlich zahlreichen mit Anlegern geführten Gesprächen, nicht geschehen.
  • Hohe Weichkosten verschwiegen: Das von den Anlegern in den Fonds investierte Geld ist nicht nur für den Kauf des Fondsschiffes aufgewandt worden. Ein nicht unerheblicher Teil floss in nicht investive Verwendungen, also diverse Dienstleistungsvergütungen (einschließlich Vertriebskosten), Zwischenfinanzierungszinsen und Gründungskosten. Die Berater der Anleger, mit denen wir gesprochen haben, haben sie nicht über die geplante Mittelverwendung informiert.
  • Risiko des Wiederauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen: Als Kommanditist haften die Schiffsfondsanleger grundsätzlich nur in Höhe ihrer Einlage. Ist diese geleistet, erlischt die Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten. Sie lebt jedoch wieder auf, wenn Ausschüttungen gezahlt werden, bei denen es sich nicht um Bilanzgewinne der Gesellschaft handelt. Dies ist bei Schiffsfonds regelmäßig der Fall. Aus diesem Grund müssen Schiffsfondsanleger im Falle der Insolvenz der Fondsgesellschaft in der Regel die gesamten Ausschüttungen an den Insolvenzverwalter zurückzahlen. Auf diesen Umstand wurden die wenigsten Schiffsfondsanleger hingewiesen.
  • Kein Hinweis auf Höhe der Anschaffungskosten und auf Vertriebsprovisionen (Kickbacks): Die im Vertrieb tätigen Anlageberater wären verpflichtet gewesen, die Anleger darauf hinzuweisen, welcher Anteil der von ihnen investierten Gelder tatsächlich für Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der Schiffe fließt und welcher für nicht investive Zwecke verwendet wird. Dies ist in den uns bekannten Fällen regelmäßig nicht geschehen. Außerdem wurde nicht darüber informiert, wie hoch die Vertriebskosten sind und welcher Anteil davon an die beratende Bank/Sparkasse als Provision (so genannte Kickbacks) fließt. So hat eine Volksbank aus Baden-Württemberg zwischenzeitlich eingeräumt, für die Vermittlung des Twinfonds Saylemoon Rickmers / Nina Rickmers, eine zweistellige Provision erhalten zu haben.
Falschberatung und Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche der Anleger

Die im Vertrieb der Atlantic Schiffsfonds beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

Verjährung von Schadenersatzansprüchen

Einem Teil der guten Argumente droht zum Jahresende die Verjährung. Ursache hierfür ist, dass die Verjährung an der Kenntnis des Anlegers anknüpft, die er von Umständen hatte, die nicht dem Bild entsprachen, das in seiner Beratung von dem Fonds geweckt wurde. Überall dort, wo der Anleger erkennt, dass etwas nicht so ist, wie es in der Beratung dargestellt wurde, beginnt mit dem auf das Erkennen folgenden Jahresende eine dreijährige Verjährungsfrist. Dies gilt auch in jenen Fällen, in denen der Anleger eigentlich hätte erkennen müssen, dass etwas nicht so läuft, wie es ihm in der Beratung dargestellt wurde. Punkte, über die der Anleger nicht oder falsch beraten wurde, bezüglich derer der Anleger weder Kenntnis hat, noch haben müsste, sind aber weiterhin geeignet, Schadenersatzansprüche zu begründen. Jeder einzelne Beratungsfehler (jeder Punkt, über den falsch oder nicht beraten wurde) hat also seine eigene Verjährungsfrist. Insofern kann man nicht von einer starren Verjährung der Schadenersatzansprüche zum Jahresende 2012 sprechen.

Je früher allerdings Ansprüche in einem Güteverfahren oder gerichtlich geltend gemacht werden, um so mehr Argumente können für die Begründung des Schadenersatzanspruchs in Feld geführt werden. Daher ist es für betroffene Anleger der drei Atlantic-Fonds wichtig, schnell zu handeln, um sich die bestmöglichen Chancen für die Durchsetzung ihrer Schadenersatzansprüche zu sichern.

Haben Sie Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Beteiligung an den Atlantic Fonds MS "Saylemoon Rickmers" und MS "Nina Rickmers", MS "Jacky Rickmers" sowie MS "Aruni Rickmers"? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.


Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihre Ansprechpartner
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Michael Minderjahn, Rechtsanwalt
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Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/schwarzer-tag-fuer-das-emissionshaus-atlantic-4-containerschiffe-insolvent.html


Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter www.nittel.co oder www.schiffsfonds-anleger.de.

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