Urteil zum MPC Zweiter Reefer Flottenfonds
Landessparkasse Oldenburg zu Schadenersatz verurteilt
Erfolgreich endete für einen Mandanten von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht ein Rechtsstreit vor dem Landgericht Oldenburg. Die Landessparkasse zu Oldenburg wurde zur Rückabwicklung einer Schiffsfondsbeteiligung verurteilt und muss die Fondsbeteiligung übernehmen.
Die Landessparkasse zu Oldenburg hatte ihrem Kunden im Jahr 2007 geraten, sich mit 15.000 € an dem von MPC emittierten Schiffsfonds Zweite Reefer Flottenfonds GmbH & Co. KG zu beteiligen. Dabei wies der Bankberater darauf hin, dass die Landessparkasse einen Teil des Agios in Höhe von 5 % als Provision erhalten würde. Dass diese Provision tatsächlich wesentlich höher war, teilte der Berater seinem Kunden nicht mit.
Das Landgericht Oldenburg verurteilte die Landessparkasse daher zu einer Zahlung in Höhe von rund 14.500 € (die gezahlten Ausschüttungen waren abzuziehen) sowie zur Freistellung des Anlegers von allen Ansprüchen im Zusammenhang mit der Beteiligung und möglichen steuerlichen Nachteilen. Auch die Anwalts- und Prozesskosten muss die Sparkasse tragen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/mpc-zweiter-reefer-flottenfonds.html
Erfolgreich endete für einen Mandanten von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht ein Rechtsstreit vor dem Landgericht Oldenburg. Die Landessparkasse zu Oldenburg wurde zur Rückabwicklung einer Schiffsfondsbeteiligung verurteilt und muss die Fondsbeteiligung übernehmen.
Die Landessparkasse zu Oldenburg hatte ihrem Kunden im Jahr 2007 geraten, sich mit 15.000 € an dem von MPC emittierten Schiffsfonds Zweite Reefer Flottenfonds GmbH & Co. KG zu beteiligen. Dabei wies der Bankberater darauf hin, dass die Landessparkasse einen Teil des Agios in Höhe von 5 % als Provision erhalten würde. Dass diese Provision tatsächlich wesentlich höher war, teilte der Berater seinem Kunden nicht mit.
Das Landgericht Oldenburg verurteilte die Landessparkasse daher zu einer Zahlung in Höhe von rund 14.500 € (die gezahlten Ausschüttungen waren abzuziehen) sowie zur Freistellung des Anlegers von allen Ansprüchen im Zusammenhang mit der Beteiligung und möglichen steuerlichen Nachteilen. Auch die Anwalts- und Prozesskosten muss die Sparkasse tragen. Das Urteil ist rechtskräftig.

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RA Nittel - 11. Januar, 10:08