Donnerstag, 15. Mai 2014

BGH macht Weg frei für Rückforderung von Bearbeitungsentgelten bei Krediten

Banken und Sparkassen müssen ihren Privatkunden für den Abschluss von Kreditverträgen einbehaltene Bearbeitungsentgelte zurückbezahlen. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in zwei am 13. Mai 2014 ergangenen Grundsatzurteilen entschieden und damit eine lange Zeit bestehende Rechtsunsicherheit beseitigt. Für die Verbraucher bedeuten die Urteile, dass sie auch bereits gezahlte Gebühren von den Banken zurückfordern können.

Der Rückzahlungsanspruch besteht, wenn der Kreditnehmer als Privatperson mit einem Kreditinstitut einen Darlehensvertrag geschlossen hat und neben den üblichen Zinsen ein laufzeitunabhängiges Bearbeitungsentgelt berechnet wurde. Wofür der Kredit verwendet wurde, ist dabei unerheblich. Dementsprechend können Bearbeitungsentgelte bei Privatkrediten ebenso zurückgefordert werden, wie bei KFZ-Krediten oder Immobilienfinanzierungen.

Anleger erhalten dabei nicht nur das Bearbeitungsentgelt selbst zurück. Das Kreditinstitut schuldet darüber hinaus auch eine angemessene Verzinsung. Wurde das Bearbeitungsentgelt durch den Kredit mitfinanziert, schuldet es die Rückzahlung der auf das Bearbeitungsentgelt geleisteten Zinsen.

Da zu erwarten ist, dass die Kreditinstitute trotz der Grundsatzentscheidungen weigern werden, den berechtigten Forderungen ihrer Kunden nachzukommen, raten wir, einen erfahrenen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht mit der Geltendmachung und gegebenenfalls Durchsetzung der Ansprüche zu beauftragen.

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihr Ansprechpartner
Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
info@nittel.co

Berlin:
Cicerostraße 21, 10709 Berlin
Tel.: 030 - 95999280 | Fax: 030 - 95999279

Hamburg:
Dörpfeldstraße 6, 22609 Hamburg
Tel.: 040 - 53799042 | Fax: 040 - 53799043

Neckargemünd:
Bahnhofstr. 24, 69151 Neckargemünd
Tel.: 06223 - 72 98 080 | Fax: 06223 - 72 98 099

München:
Residenzstraße 25, 80333 München
Tel.: 089 - 25549850 | Fax: 089 - 25549855

Leipzig:
Rosa-Luxemburg-Straße 27 (Listhaus), 04103 Leipzig
Tel.: 0341 - 21 8296 00 | Fax: 0341 - 21 8296 01

Artikellink: https://nittel.co/kanzlei/bankrecht/bearbeitungsentgelte-bei-verbraucherdarlehen.html

Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter nittel.co , schiffsfonds-anleger.de und anwaltshaftung.de

Aktuelle Beiträge

Die 10 besten Kanzleien...
Empfehlenswerte Kanzlei für Bankrecht und Kapitalmarktrecht Der...
RA Nittel - 29. Dezember, 09:44
Anwaltshaftung: Fehlende...
Anleger werden Opfer der von ihren Rechtsanwälten betriebenen...
RA Nittel - 26. November, 09:33
Anwaltshaftung wegen...
Bundesverfassungsgericht nimmt Beschwerden gegen BGH-Urteile...
RA Nittel - 24. Oktober, 17:59
Wenn der Anwalt plötzlich...
(> zum ersten Teil des Artikels) 20.10.2015 - Anruf...
RA Nittel - 20. Oktober, 19:47
Güteantrag: Kein Schadenersatz...
Welche Möglichkeiten geschädigte Mandanten haben 12.10.2015...
RA Nittel - 14. Oktober, 09:51
Anwaltshaftung: Wenn...
Falscher Rat vom Anwalt 12.10.2015 - Vor eineinhalb...
RA Nittel - 14. Oktober, 09:50
Zweite Lorenz Immobilienfonds...
Erneut Prozesserfolg für von Minderjahn vertretenen...
RA Nittel - 12. Oktober, 09:19
VW-Abgas-Skandal: wann...
08.10.2015 - Durch die in den Fahrzeugen des VW-Konzerns...
RA Nittel - 9. Oktober, 20:49
Clerical Medical-Klage...
Welche Möglichkeiten geschädigte Anleger jetzt noch...
RA Nittel - 9. Oktober, 11:51
Montranus I und Montranus...
02.10.2015 - Abermals wurde die Helaba Dublin zur Rückabwicklung...
RA Nittel - 3. Oktober, 09:05

User Status

Du bist nicht angemeldet.

Suche

 

Status

Online seit 5735 Tagen
Zuletzt aktualisiert: 29. Dezember, 09:44

facebook



Credits

Web Counter-Modul

Blogwebkatalog

JuraBlogs.com

Blog Verzeichnis und Blog Webkatalog

Bloggeramt.de

Blogverzeichnis - Blog Verzeichnis
bloggerei.de

Profil
Abmelden
Weblog abonnieren