CFB Schiffsfonds 171 - Containerriesen der Zukunft 3 setzt Ausschüttungen aus
Für viele insbesondere ältere Anleger des von der Commerzbank vertriebenen CFB Fonds 171 - Containerriesen der Zukunft 3 (MS "CPO Marseille") kam das Rundschreiben der Commerz Real völlig überraschend. Die für 2011 prospektierte Ausschüttung könne nicht gezahlt werden, so die lapidare Mitteilung, weil die finanzierenden Banken wegen des starken Yen-Kurses gegenüber dem US $ der Auszahlung der Ausschüttung nicht zustimmen würden.
Falschberatung durch Commerzbank-Berater?
Uns erreichten zahlreiche Anrufe von Anlegern, die überhaupt nicht nachvollziehen konnten, wie dies überhaupt sein könne, denn die Beteiligung an dem Fonds sei ihnen von ihrem Commerzbank-Berater als sichere Anlage empfohlen und die regelmäßigen Ausschüttungen als absolut sicher dargestellt worden. Eine Information der Berater, deren Fehlerhaftigkeit sich jetzt offenbart.
Tatsächlich enthält der Prospekt des CFB Fonds 171 Containerriesen der Zukunft 3 einen Hinweis auf die so genannte 105%-Klausel, die den finanzierenden Banken weitreichende Befugnisse einräumt, auch das Recht, die Auszahlung von Ausschüttungen zu verweigern. Aber auf diese Vereinbarung und das daraus resultierende Risiko hätten die Berater der Commerzbank ebenso hinweisen müssen, wie darauf, was passieren kann, wenn sich der Wechselkurs von Yen zu US$ aus Sicht der Fondsgesellschaft negativ entwickelt. In keinem der uns bekannten Fälle sind diese Hinweise erfolgt.
Allein der unterbliebene Hinweis auf diese beiden Punkte begründet Schadenersatzansprüche der Anleger gegen die Commerzbank.
Weitere Beratungsfehler
Hinzu kommt, dass der CFB Fonds 171 zahlreichen Anlegern als Altersvorsorge oder Vermögensanlage im Alter angepriesen wurde. Dabei handelt es sich, wie das Landgericht Essen bezüglich einer Beteiligung im Parallelfonds CFB 167 - Containerriesen der Zukunft 1 festgestellt hat, um eine hoch spekulative Beteiligung mit Totalverlustrisiko, die als Altersvorsorge völlig ungeeignet ist. Das Landgericht Essen verurteilte die Commerzbank zur Rücknahme der Beteiligung und zur Rückzahlung des Anlagebetrages an die Anlegerin.
Außerdem hätte die Commerzbank die Anleger darüber aufklären müssen, dass sie für die Vermittlung der Beteiligung Provisionen erhält. Über diese kickbacks wurde keiner der uns bekannten Anleger des CFB Fonds 171 Containerriesen der Zukunft 3 aufgeklärt.
Auch ein Verstoß gegen diese Pflichten löst, wie zahllose Gerichte insbesondere gegen die Commerzbank festgestellt haben, Schadenersatzansprüche gegen die die Anleger beratende Commerzbank aus.

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihr Ansprechpartner
Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
info@nittel.co
Neckargemünd:
Bahnhofstr. 24, 69151 Neckargemünd
Tel.: 06223 - 72 98 080 | Fax: 06223 - 72 98 099
München:
Residenzstraße 25, 80333 München
Tel.: 089 - 25549850 | Fax: 089 - 25549855
Hamburg:
Dörpfeldstraße 6, 22609 Hamburg
Tel.: 040 - 53799042 | Fax: 040 - 53799043
Berlin:
Rotherstraße 19, 10245 Berlin
Tel.: 030 - 95999280 | Fax: 030 - 95999279
http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/cfb-fonds-171-containerriesen-der-zukunft-3-setzt-ausschuettungen-aus.html
Falschberatung durch Commerzbank-Berater?
Uns erreichten zahlreiche Anrufe von Anlegern, die überhaupt nicht nachvollziehen konnten, wie dies überhaupt sein könne, denn die Beteiligung an dem Fonds sei ihnen von ihrem Commerzbank-Berater als sichere Anlage empfohlen und die regelmäßigen Ausschüttungen als absolut sicher dargestellt worden. Eine Information der Berater, deren Fehlerhaftigkeit sich jetzt offenbart.
Tatsächlich enthält der Prospekt des CFB Fonds 171 Containerriesen der Zukunft 3 einen Hinweis auf die so genannte 105%-Klausel, die den finanzierenden Banken weitreichende Befugnisse einräumt, auch das Recht, die Auszahlung von Ausschüttungen zu verweigern. Aber auf diese Vereinbarung und das daraus resultierende Risiko hätten die Berater der Commerzbank ebenso hinweisen müssen, wie darauf, was passieren kann, wenn sich der Wechselkurs von Yen zu US$ aus Sicht der Fondsgesellschaft negativ entwickelt. In keinem der uns bekannten Fälle sind diese Hinweise erfolgt.
Allein der unterbliebene Hinweis auf diese beiden Punkte begründet Schadenersatzansprüche der Anleger gegen die Commerzbank.
Weitere Beratungsfehler
Hinzu kommt, dass der CFB Fonds 171 zahlreichen Anlegern als Altersvorsorge oder Vermögensanlage im Alter angepriesen wurde. Dabei handelt es sich, wie das Landgericht Essen bezüglich einer Beteiligung im Parallelfonds CFB 167 - Containerriesen der Zukunft 1 festgestellt hat, um eine hoch spekulative Beteiligung mit Totalverlustrisiko, die als Altersvorsorge völlig ungeeignet ist. Das Landgericht Essen verurteilte die Commerzbank zur Rücknahme der Beteiligung und zur Rückzahlung des Anlagebetrages an die Anlegerin.
Außerdem hätte die Commerzbank die Anleger darüber aufklären müssen, dass sie für die Vermittlung der Beteiligung Provisionen erhält. Über diese kickbacks wurde keiner der uns bekannten Anleger des CFB Fonds 171 Containerriesen der Zukunft 3 aufgeklärt.
Auch ein Verstoß gegen diese Pflichten löst, wie zahllose Gerichte insbesondere gegen die Commerzbank festgestellt haben, Schadenersatzansprüche gegen die die Anleger beratende Commerzbank aus.
Für eine Vielzahl von Anlegern machen wir derzeit Schadenersatzansprüche wegen Falschberatung im Zusammenhang mit der Beteiligung an den CFB Fonds 167, 169 und 171 geltend.Möchten Sie wissen, ob auch Ihnen Schadenersatzansprüche gegen die Commerzbank zustehen? Rufen Sie uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung an - wir helfen Ihnen gerne.

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
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RA Nittel - 4. April, 17:46