BAC Life Trust Fonds 14 - Hilfe für Anleger

Die Situation des Fonds

1.048 Anleger haben bis Ende 2009 rund 23 Mio. € Eigenkapital und Agio in den Fonds BAC Life Trust 14 (Life Trust Premium Vierzehn GmbH & Co. KG) investiert. Über eine US-Beteiligungsgesellschaft hat dieser Fonds seine Lebensversicherungspolicen in einen Lebensversicherungspolicenpool (LTAP Life Trust Asset Pool LLLP) eingebracht. Da der LTAP seine Kreditverbindlichkeiten bei der US-Bank Wells Fargo nicht mehr bedienen konnte, hat diese die im LTAP gebündelten Lebensversicherungspolicen übernommen, darunter auch jene, die vom Fonds BAC Life Trust 14 eingebracht wurden. Damit ist der weit überwiegende Teil der Assets der Fonds verloren, die Anteile des LTAP sind faktisch wertlos. Für die Anleger des BAC Life Trust 14 droht daher der Verlust wesentlicher Teile ihres investierten Vermögens. Ob es überhaupt noch Rückflüsse geben wird, ist mehr als fraglich.


Schadenersatz für Anleger


Wir vertreten zahlreiche Anleger des BAC Life Trust 14. In vielen Fällen konnten wir eklatante Fehler bei der Beratung feststellen, mit denen Schadenersatzansprüche gegen die beratenden Banken begründet werden können.
  • So fand in der Regel nur eine Beratung statt, in der die Risiken der Beteiligung, die im Fondsprospekt auf mehreren Seiten explizit dargestellt sind, gar nicht angesprochen wurden.
  • In einigen der uns bekannten Fälle wurde die Beteiligung am BAC Life Trust Fonds als sichere Anlage angeboten, bei der insbesondere keine Verlustrisiken bestünden. Eine Aussage, die sich nun als falsch herausstellt.
  • Der Prospekt wurde in den allermeisten Fällen erst bei Zeichnung übergeben, so dass die Anleger keine Möglichkeit hatten, den Prospektinhalt, insbesondere die Risikohinweise vor der Unterschrift unter den Zeichnungsschein zu lesen.
  • In keinem uns bekannten Fall hat die beratende Bank darauf hingewiesen, dass sie Provisionen, so genannte kickbacks erhält, wenn der von ihr beratene Anleger die Fondsbeteiligung zeichnet. Über den daraus resultierenden Interessenkonflikt zwischen objektiver Beratung und dem Ziel, Provisionsumsatz zu generieren, wurden die Anleger nicht aufgeklärt.
Wurden auch Sie vor der Beteiligung am BAC Life Trust 14 falsch beraten? Wollen Sie wissen, wie die Chancen stehen, Ihre Schadenersatzansprüche gegen Ihre beratende Bank / Ihren Berater durchzusetzen?

Rufen Sie mich für eine unverbindliche Ersteinschätzung an. Ich helfe Ihnen gerne.


Michael Minderjahn

Michael Minderjahn
Rechtsanwalt

Heidelberg | Hans-Böckler-Straße 2 A | D-69115 Heidelberg | Tel.: 06221 915770
München | Residenzstraße 25 | D-80333 München | Tel.: 089 25549850

http://www.nittel.co/kanzlei/kapitalanlagerecht/geschlossene-fonds/lebensversicherungs-fonds/bac-life-trust-hilfe-fuer-anleger.html

BAC Life Trust Fonds 11 - Hilfe für Anleger

Die Situation des Fonds

3.028 Anleger haben bis Ende Juni 2008 rund 59 Mio. € Eigenkapital und Agio in den Fonds BAC Life Trust 11 (Life Trust Premium Elf GmbH & Co. KG) investiert. Über eine US-Beteiligungsgesellschaft hat dieser Fonds seine Lebensversicherungspolicen in einen Lebensversicherungspolicenpool (LTAP Life Trust Asset Pool LLLP) eingebracht. Da der LTAP seine Kreditverbindlichkeiten bei der US-Bank Wells Fargo nicht mehr bedienen konnte, hat diese die im LTAP gebündelten Lebensversicherungspolicen übernommen, darunter auch jene, die vom Fonds BAC Life Trust 11 eingebracht wurden. Damit ist der weit überwiegende Teil der Assets der Fonds verloren, die Anteile des LTAP sind faktisch wertlos. Für die Anleger des BAC Life Trust 11 droht daher der Verlust wesentlicher Teile ihres investierten Vermögens. Ob es überhaupt noch Rückflüsse geben wird, ist mehr als fraglich.


Schadenersatz für Anleger

Wir vertreten zahlreiche Anleger des BAC Life Trust 11. In vielen Fällen konnten wir eklatante Fehler bei der Beratung feststellen, mit denen Schadenersatzansprüche gegen die beratenden Banken begründet werden können.
  • So fand in der Regel nur eine Beratung statt, in der die Risiken der Beteiligung, die im Fondsprospekt auf mehreren Seiten explizit dargestellt sind, gar nicht angesprochen wurden.
  • In einigen der uns bekannten Fälle wurde die Beteiligung am BAC Life Trust Fonds als sichere Anlage angeboten, bei der insbesondere keine Verlustrisiken bestünden. Eine Aussage, die sich nun als falsch herausstellt.
  • Der Prospekt wurde in den allermeisten Fällen erst bei Zeichnung übergeben, so dass die Anleger keine Möglichkeit hatten, den Prospektinhalt, insbesondere die Risikohinweise vor der Unterschrift unter den Zeichnungsschein zu lesen.
  • In keinem uns bekannten Fall hat die beratende Bank darauf hingewiesen, dass sie Provisionen, so genannte kickbacks erhält, wenn der von ihr beratene Anleger die Fondsbeteiligung zeichnet. Über den daraus resultierenden Interessenkonflikt zwischen objektiver Beratung und dem Ziel, Provisionsumsatz zu generieren, wurden die Anleger nicht aufgeklärt.
Wurden auch Sie vor der Beteiligung am BAC Life Trust 11 falsch beraten? Wollen Sie wissen, wie die Chancen stehen, Ihre Schadenersatzansprüche gegen Ihre beratende Bank / Ihren Berater durchzusetzen?

Rufen Sie mich für eine unverbindliche Ersteinschätzung an. Ich helfe Ihnen gerne.


Michael Minderjahn

Michael Minderjahn
Rechtsanwalt

Heidelberg | Hans-Böckler-Straße 2 A | D-69115 Heidelberg | Tel.: 06221 915770
München | Residenzstraße 25 | D-80333 München | Tel.: 089 25549850

http://www.nittel.co/kanzlei/kapitalanlagerecht/geschlossene-fonds/lebensversicherungs-fonds/bac-life-trust-hilfe-fuer-anleger.html

BAC Life Trust Fonds 7 - Hilfe für Anleger

Die Situation des Fonds

844 Anleger haben bis Ende Juli 2007 rund 20 Mio. € Eigenkapital und Agio in den Fonds BAC Life Trust 7 (Life Trust Sieben GmbH & Co. KG) gezeichnet. Der Fodns investiert selbst in den BAC Life Trust 6. Über eine US-Beteiligungsgesellschaft hat dieser Fonds seine Lebensversicherungspolicen in einen Lebensversicherungspolicenpool (LTAP Life Trust Asset Pool LLLP) eingebracht. Da der LTAP seine Kreditverbindlichkeiten bei der US-Bank Wells Fargo nicht mehr bedienen konnte, hat diese die im LTAP gebündelten Lebensversicherungspolicen übernommen, darunter auch jene, die vom Fonds BAC Life Trust 6 eingebracht wurden. Damit ist der weit überwiegende Teil der Assets der Fonds verloren, die Anteile des LTAP sind faktisch wertlos. Für die Anleger des BAC Life Trust 7 droht daher der Verlust wesentlicher Teile ihres investierten Vermögens. Ob es überhaupt noch Rückflüsse geben wird, ist mehr als fraglich.


Schadenersatz für Anleger

Wir vertreten zahlreiche Anleger des BAC Life Trust 7. In vielen Fällen konnten wir eklatante Fehler bei der Beratung feststellen, mit denen Schadenersatzansprüche gegen die beratenden Banken begründet werden können.
  • So fand in der Regel nur eine Beratung statt, in der die Risiken der Beteiligung, die im Fondsprospekt auf mehreren Seiten explizit dargestellt sind, gar nicht angesprochen wurden.
  • In einigen der uns bekannten Fälle wurde die Beteiligung am BAC Life Trust Fonds als sichere Anlage angeboten, bei der insbesondere keine Verlustrisiken bestünden. Eine Aussage, die sich nun als falsch herausstellt.
  • Der Prospekt wurde in den allermeisten Fällen erst bei Zeichnung übergeben, so dass die Anleger keine Möglichkeit hatten, den Prospektinhalt, insbesondere die Risikohinweise vor der Unterschrift unter den Zeichnungsschein zu lesen.
  • In keinem uns bekannten Fall hat die beratende Bank darauf hingewiesen, dass sie Provisionen, so genannte kickbacks erhält, wenn der von ihr beratene Anleger die Fondsbeteiligung zeichnet. Über den daraus resultierenden Interessenkonflikt zwischen objektiver Beratung und dem Ziel, Provisionsumsatz zu generieren, wurden die Anleger nicht aufgeklärt.
Wurden auch Sie vor der Beteiligung am BAC Life Trust 7 falsch beraten? Wollen Sie wissen, wie die Chancen stehen, Ihre Schadenersatzansprüche gegen Ihre beratende Bank / Ihren Berater durchzusetzen?

Rufen Sie mich für eine unverbindliche Ersteinschätzung an. Ich helfe Ihnen gerne.


Michael Minderjahn

Michael Minderjahn
Rechtsanwalt

Heidelberg | Hans-Böckler-Straße 2 A | D-69115 Heidelberg | Tel.: 06221 915770
München | Residenzstraße 25 | D-80333 München | Tel.: 089 25549850

http://www.nittel.co/kanzlei/kapitalanlagerecht/geschlossene-fonds/lebensversicherungs-fonds/bac-life-trust-hilfe-fuer-anleger.html

BAC Life Trust Fonds 6 - Hilfe für Anleger

Die Situation des Fonds

3162 Anleger haben bis Ende Juli 2007 rund 65 Mio. € Eigenkapital und Agio in den Fonds BAC Life Trust 6 (Life Trust Sechs GmbH & Co. KG) investiert. Über eine US-Beteiligungsgesellschaft hat der Fonds seine Lebensversicherungspolicen in einen Lebensversicherungspolicenpool (LTAP Life Trust Asset Pool LLLP) eingebracht. Da der LTAP seine Kreditverbindlichkeiten bei der US-Bank Wells Fargo nicht mehr bedienen konnte, hat diese die im LTAP gebündelten Lebensversicherungspolicen übernommen, darunter auch jene, die vom Fonds BAC Life Trust 6 eingebracht wurden. Damit ist der weit überwiegende Teil der Assets der Fonds verloren, die Anteile des LTAP sind faktisch wertlos. Für die Anleger des BAC Life Trust 6 droht daher der Verlust wesentlicher Teile ihres investierten Vermögens. Ob es überhaupt noch Rückflüsse geben wird, ist mehr als fraglich.


Schadenersatz für Anleger


Wir vertreten zahlreiche Anleger des BAC Life Trust 6. In vielen Fällen konnten wir eklatante Fehler bei der Beratung feststellen, mit denen Schadenersatzansprüche gegen die beratenden Banken begründet werden können.
  • So fand in der Regel nur eine Beratung statt, in der die Risiken der Beteiligung, die im Fondsprospekt auf mehreren Seiten explizit dargestellt sind, gar nicht angesprochen wurden.
  • In einigen der uns bekannten Fälle wurde die Beteiligung am BAC Life Trust Fonds als sichere Anlage angeboten, bei der insbesondere keine Verlustrisiken bestünden. Eine Aussage, die sich nun als falsch herausstellt.
  • Der Prospekt wurde in den allermeisten Fällen erst bei Zeichnung übergeben, so dass die Anleger keine Möglichkeit hatten, den Prospektinhalt, insbesondere die Risikohinweise vor der Unterschrift unter den Zeichnungsschein zu lesen.
  • In keinem uns bekannten Fall hat die beratende Bank darauf hingewiesen, dass sie Provisionen, so genannte kickbacks erhält, wenn der von ihr beratene Anleger die Fondsbeteiligung zeichnet. Über den daraus resultierenden Interessenkonflikt zwischen objektiver Beratung und dem Ziel, Provisionsumsatz zu generieren, wurden die Anleger nicht aufgeklärt.
Wurden auch Sie vor der Beteiligung am BAC Life Trust 6 falsch beraten? Wollen Sie wissen, wie die Chancen stehen, Ihre Schadenersatzansprüche gegen Ihre beratende Bank / Ihren Berater durchzusetzen?

Rufen Sie mich für eine unverbindliche Ersteinschätzung an. Ich helfe Ihnen gerne.


Michael Minderjahn

Michael Minderjahn
Rechtsanwalt

Heidelberg | Hans-Böckler-Straße 2 A | D-69115 Heidelberg | Tel.: 06221 915770
München | Residenzstraße 25 | D-80333 München | Tel.: 089 25549850

http://www.nittel.co/kanzlei/kapitalanlagerecht/geschlossene-fonds/lebensversicherungs-fonds/bac-life-trust-hilfe-fuer-anleger.html

BAC Life Trust Fonds 2 - Hilfe für Anleger

Die Situation des Fonds

929 Anleger haben bis Ende Juni 2006 rund 23 Mio. € Eigenkapital und Agio in den Fonds BAC Life Trust 2 (Life Trust Two GmbH & Co. KG) investiert. Über eine US-Beteiligungsgesellschaft hat der Fonds seine Lebensversicherungspolicen in einen Lebensversicherungspolicenpool (LTAP Life Trust Asset Pool LLLP) eingebracht. Da der LTAP seine Kreditverbindlichkeiten bei der US-Bank Wells Fargo nicht mehr bedienen konnte, hat diese die im LTAP gebündelten Lebensversicherungspolicen übernommen, darunter auch jene, die vom Fonds BAC Life Trust 2 eingebracht wurden. Damit ist der weit überwiegende Teil der Assets der Fonds verloren, die Anteile des LTAP sind faktisch wertlos. Für die Anleger des BAC Life Trust 2 droht daher der Verlust wesentlicher Teile ihres investierten Vermögens. Ob es überhaupt noch Rückflüsse geben wird, ist mehr als fraglich.


Schadenersatz für Anleger

Wir vertreten zahlreiche Anleger des BAC Life Trust 2. In vielen Fällen konnten wir eklatante Fehler bei der Beratung feststellen, mit denen Schadenersatzansprüche gegen die beratenden Banken begründet werden können.
  • So fand in der Regel nur eine Beratung statt, in der die Risiken der Beteiligung, die im Fondsprospekt auf mehreren Seiten explizit dargestellt sind, gar nicht angesprochen wurden.
  • In einigen der uns bekannten Fälle wurde die Beteiligung am BAC Life Trust Fonds als sichere Anlage angeboten, bei der insbesondere keine Verlustrisiken bestünden. Eine Aussage, die sich nun als falsch herausstellt.
  • Der Prospekt wurde in den allermeisten Fällen erst bei Zeichnung übergeben, so dass die Anleger keine Möglichkeit hatten, den Prospektinhalt, insbesondere die Risikohinweise vor der Unterschrift unter den Zeichnungsschein zu lesen.
  • In keinem uns bekannten Fall hat die beratende Bank darauf hingewiesen, dass sie Provisionen, so genannte kickbacks erhält, wenn der von ihr beratene Anleger die Fondsbeteiligung zeichnet. Über den daraus resultierenden Interessenkonflikt zwischen objektiver Beratung und dem Ziel, Provisionsumsatz zu generieren, wurden die Anleger nicht aufgeklärt.

Wurden auch Sie vor der Beteiligung am BAC Life Trust 2 falsch beraten? Wollen Sie wissen, wie die Chancen stehen, Ihre Schadenersatzansprüche gegen Ihre beratende Bank / Ihren Berater durchzusetzen?

Rufen Sie mich für eine unverbindliche Ersteinschätzung an. Ich helfe Ihnen gerne.


Michael Minderjahn

Michael Minderjahn
Rechtsanwalt

Heidelberg | Hans-Böckler-Straße 2 A | D-69115 Heidelberg | Tel.: 06221 915770
München | Residenzstraße 25 | D-80333 München | Tel.: 089 25549850

http://www.nittel.co/kanzlei/kapitalanlagerecht/geschlossene-fonds/lebensversicherungs-fonds/bac-life-trust-hilfe-fuer-anleger.html

SpaRenta Kombi-Rente - zur Altersvorsorge nicht geeignet

Die Kombi-Rente der SpaRenta GmbH wurde als „alternatives Vorsorgemodell" angeboten, als Baustein zum Aufbau einer privaten Altersvorsorge.

Abzuschließen war eine Rentenversicherung bei der Generali Lebensversicherung AG, in die eine Einmaleinzahlung geleistet wurde. Diese wurde vollständig durch einen Kredit fremdfinanziert. Die HSH Nordbank und die Frankfurter Bankgesellschaft (ehemals LB Swiss / Helaba Schweiz) waren im Wesentlichen die Kreditgeber der SpaRenta Kombi-Rente. Zur Tilgung des vom Anleger aufzunehmenden endfälligen Darlehens sollten regelmäßige monatliche Einzahlungen in einen Investmentfonds erfolgen. Am Ende der Darlehenslaufzeit sollte aus dem Veräußerungserlös der Investmentfondsanteile das Darlehen vollständig getilgt werden.


Das SpaRenta Modell ist auf ganzer Linie gescheitert:
  • Die Rentenversicherung hat die Überschußanteile gekürzt, so dass die Rentenzahlungen deutlich niedriger als prospektiert ausfallen. (mehr)
  • Die Wertentwicklung der Investmentfonds-Sparpläne bleibt weit hinter den Prognosen zurück. (mehr)
  • Die Wechselkursentwicklung hat die Darlehensbelastung der in CHF abgeschlossenen Verträge - in € gerechnet - starkt ansteigen lassen. (mehr)
Im Ergebnis hat die SpaRenta Beteiligung zu einer hohen, für viele Anleger existenzbedrohenden Schuldenbelastung geführt.


Das Fazit eines Sachverständigen zur SpaRenta Komi-Rente:

„Als Konzept zur Altersvorsorge ist diese Kombi-Rente mit dem Metzler Wachstum International als Tilgungsinstrument nicht geeignet.“



Landgericht Stuttgart entscheidet zu Gunsten von SpaRenta Anlegern

Jetzt hat das Landgericht Stuttgart zu Gunsten geschädigter SpaRenta Anleger entschieden und die Generali Lebensversicherung AG und die SpaRenta GmbH & Co. KG zu Schadenersatz verurteilt. Die Urteile sind aber nicht rechtskräftig.

Verjährung der Schadenersatzansprüche von Opfern der SpaRenta Kombi-Rente zum Jahresende 2011

Da die Schadenersatzansprüche von Anlegern, die mit der SpaRenta Kombi-Rente Verluste erlitten und diese vor dem 1. Januar 2002 gezeichnet haben am 31. Dezember 2011 verjähren, besteht dringender Handlungsbedarf.

Gemeinsam mit unseren Mandanten versuchen wir, die wirtschaftlichen Probleme der SpaRenta Kombirente zu lösen, sei es auf dem Klageweg, oder durch Verhandlungen.


Haben auch Sie eine SpaRenta Kombirente abgeschlossen und stehen nun vor einem Schuldenberg?

Rufen Sie mich für ein unverbindliches Erstgespräch an, in dem ich Ihnen einen ersten Eindruck von den Ihnen offenstehenden Möglichkeiten geben kann. Gemeinsam finden wir eine Lösung.


ansprechpartner_nittel3
Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
info@nittel.co

Heidelberg | Hans-Böckler-Straße 2 A | D-69115 Heidelberg | Tel.: 06221 915770
München | Residenzstraße 25 | D-80333 München | Tel.: 089 25549850

http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/sparenta-kombi-rente-zur-altersvorsorge-nicht-geeignet-schadenersatz-fuer-anleger.html

CFB-Fonds Nr. 130 - Hilfe für Anleger

Welche Möglichkeiten haben Anleger, Ihr Geld zurück zu bekommen?

2.600 Anleger investierten rund 100 Mio. € in den CFB Fonds 130 „Die Neue Börse Frankfurt“. 10 Jahre später droht der Totalverlust. Die Deutsche Börse hat den auf 10 Jahre geschlossenen Mietvertrag nicht verlängert, ein Nachmieter ist nicht in Sicht.

Warum Anleger von der Commerzbank ihr investiertes Geld zurückbekommen können

Für unsere Mandanten machen wir Schadenersatzansprüche gegen die Commerzbank AG geltend. Wir haben festgestellt, dass sie im Vorfeld der Anlageentscheidung in verschiedener Hinsicht unzutreffend beraten wurden:


Vermeintliche Sicherheit der Anlage in den CFB Fonds 130


Die Berater haben unseren Mandanten die Beteiligung an dem Immobilienfonds CFB Fonds 130 als sichere Anlage empfohlen. Bei einer Fondsbeteiligung handelt es sich aber um eine unternehmerische Beteiligung, bei der unternehmerische Risiken bestehen, die bis zum Totalverlust führen können. Ein Risiko, das sich jetzt verwirklicht.

Keine Eignung des CFB Fonds 130 als Altersvorsorge

Vielen unserer Mandanten wurde die Investition in den Fonds CFB Fonds 130 als Altersvorsorge empfohlen. Beteiligungen an derartigen Immobilienfonds sind aber wegen der damit verbundenen hohen Verlustrisiken als Altersvorsorge nicht geeignet, wie zahlreiche Gerichte festgestellt haben.

Kein Hinweis auf finanzielles Interesse der Commerzbank (kick-backs)

Die Commerzbank, die unsere Mandanten im Zusammenhang mit der Beteiligung am Fonds CFB Fonds 130 beraten hat, hat für die Empfehlung Provisionen, so genannte Rückvergütungen erhalten. Keiner unserer Mandanten wurde von seinem Bankberater über diesen Umstand informiert. Nach der kick-back Rechtsprechung des Bundesgerichthofs, die dieser mit seinem Beschluss vom 9. März 2011 und seinem Urteil vom 19. Juli 2011 bestätigt hat, wäre die Commerzbank zur ungefragten Aufklärung über ihr Provisionsinteresse verpflichtet gewesen. Nach unserer Erfahrung ist nahezu auszuschließen, dass die Bankberater ihre Kunden in den Jahren um die Jahrtausendwende im Beratungsgespräch von sich aus auf die Höhe der Provision hingewiesen haben. Schadenersatzansprüche der Anleger des CFB Fonds 130 werden daher in den allermeisten Fällen bereits aus diesem Grund durchsetzbar sein.

Langfristige Bindung

Keiner unserer Mandanten wurde in der Beratung darauf hingewiesne, dass er die Beteiligung frühestens nach 20 Jahren kündigen kann und ein Verkauf der Anteile wegen des fehlenden Zweitmarkts nicht oder nur unter Hinnahme erheblicher Verluste möglich ist.

Wiederaufleben der Haftung für die bereits geleistete Einlage

Als Anleger einer Kommanditgesellschaft haften Anleger nur in Höhe ihrer Einlageverpflichtung. Erhalten sie aber von der Fondsgesellschaft Ausschüttungen, die nicht durch Bilanzgewinne gedeckt sind, lebt die Haftung wieder auf. Die Folge: der Anleger haftet in Höhe der vermeintlichen Ausschüttungen gegenüber Gläubigern der Gesellschaft, zum Beispiel der die Fremdfinanzierung stellenden Bank.

Keine Übergabe des Fondsprospekts vor der Beteiligungsentscheidung

Für die Anlageentscheidung kommt den im Fondsprospekt zusammengestellten Informationen eigentlich eine große Bedeutung zu. Der Anleger kann hier alle für seine Entscheidung erforderlichen Informationen in Ruhe nachlesen. Dies geht nur dann, wenn ihm der Prospekt rechtzeitig vor der Zeichnung der Beteiligung überlassen wird. In der überwiegenden Zahl der uns bekannten Fälle hat die Commerzbank dies unterlassen und den Prospekt erst nach Zeichnung übergeben. Dies reicht zur Aufklärung der Anleger nicht aus.

Zahlreiche Prospektfehler beim CFB Fonds 130

Der Fondsprospekt des CFB Fonds 130 enthält darüber hinaus zahlreiche Prospektfehler.
  • So ist für den Anleger nicht zu erkennen, welcher Teil seines investierten Kapitals tatsächlich in die Immobilieninvestition fließt und welcher Teil für so genannte „weiche Kosten“ verbraucht wird. Rechnet man die Angaben nach, kommt man zu dem Ergebnis, dass nur 66 % der Anlegergelder in die Immobilie geflossen sind und 34 % für weiche Kosten ausgegeben und damit nicht werthaltig investiert wurden.
  • Laut Fondsverantwortlichen belaufen sich die Kosten für eine Neuvermietung des Fondsobjekts auf rund 20 Mio. €. Da der Mietvertrag mit der Deutschen Börse AG nur auf 10 Jahre fest abgeschlossen war, hätte dieser Betrag in der Planrechnung des Fondsprospekts mit einbezogen und entsprechende Rückstellungen gebildet werden müssen. Entsprechend niedrigere Ausschüttungen wären dann die Folge gewesen. Dies ist nicht geschehen.
  • Der Fondsprospekt enthält einen Hinweis auf die eingeschränkte Fungibilität der Anteile. Dass sich dahinter verbirgt, dass die Anteile quasi unverkäuflich sind, wird für den Anleger nicht verständlich.

Verjährung droht – Anleger müssen noch in diesem Jahr handeln


So gut die Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen fehlerhafter Beratung im Vorfeld der Beteiligung am CFB Fonds 130 gegen die Commerzbank auch sind, werden sie nicht noch in diesem Jahr gerichtlich geltend gemacht, droht den Anlegern der Verlust ihrer Rechte. Da die Beratung zur Zeichnung dieses Fonds im Wesentlichen im Jahr 1999 erfolgte, verjähren die Schadenersatzansprüche zum 31. Dezember 2011. Werden bis dahin keine Schritte zur Hemmung der Verjährung eingeleitet, lassen sich die Ansprüche nicht mehr durchsetzen.

Wenn auch Sie in den CFB Fonds 130 investiert haben und wissen wollen, wie Ihre Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen sind: Rufen Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch an – wir helfen Ihnen gerne.

Ihre Ansprechpartner:

Fachanwalt Mathias Nittel

Mathias Nittel
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Michael Minderjahn

Michael Minderjahn
Rechtsanwalt

Heidelberg | Hans-Böckler-Straße 2 A | D-69115 Heidelberg | Tel.: 06221 915770
München | Residenzstraße 25 | D-80333 München | Tel.: 089 25549850

www.nittel.co

PRORENDITA FONDS: Hilfe für Anleger

Rückabwicklung für Anleger von PRORENDITA Fonds erfolgreich durchgesetzt!

Mit Investitionen in britische Zweitmarkt-Lebensversicherungen sollten Anleger von fünf PRORENDITA Fonds gutes Geld verdienen. Rund 17.000 Anleger haben mehr als 330 Mio. € in die Fonds des zur Ergo-Gruppe gehörenden Initiators IDEENKAPITAL investiert, vermittelt unter anderem durch Commerzbank, Citibank (jetzt Targobank) und diverse Sparkassen. Jetzt droht ihnen der Totalverlust ihres angelegten Kapitals.

Wir vertreten zahlreiche Anleger aller PRORENDITA Fonds gegen die vermittelnden Banken und haben bereits Schadenersatzansprüche erfolgreich durchgesetzt.

Die wirtschaftliche Situation der PRORENDITA Fonds ist besorgniserregend. Die PRORENDITA Fonds haben seit längerer Zeit keine Ausschüttungen mehr gezahlt. Die Anleger sehen sich mit dem Risiko des Totalverlusts ihrer Einlage konfrontiert.

Informationen zu PRORENDITA Fonds im Detail:

Prorendita Eins GmbH & Co. KG, Prorendita Zwei GmbH & Co. KG,
Prorendita Drei GmbH & Co. KG, Prorendita Vier GmbH & Co. KG, Prorendita Fünf GmbH & Co. KG


Schadenersatz wegen Falschberatung

Aus den Gesprächen mit unseren Mandanten wissen wir, dass die Beratung im Vorfeld der Analgeentscheidung regelmäßig einen oder mehrere Beratungsfehler aufgewiesen hat.
  • Von zahlreichen Mandanten aus allen PRORENDITA-Fonds wissen wir, dass ihnen die Beteiligungen von ihrem Berater als sichere Anlage empfohlen wurden. Von Risiken, gar vom Totalverlust des angelegten Kapitals war in den Beratungen nie die Rede.

  • Vielen wurde geraten, ihr zur Altersvorsorge gedachtes Vermögen in den Fonds zu investieren. Dabei sind geschlossene Fondsbeteiligungen aufgrund der mit ihnen verbundenen hohen Verlustrisiken als Altersvorsorge nicht geeignet.

  • Auch über die Rückvergütungen, also die Provisionszahlungen, die die beratende Bank für die Vermittlung der Fondsbeteiligung erhalten hat, sind unsere Mandanten nicht informiert worden.
Daneben gibt es eine Vielzahl weiterer Beratungsfehler.

Diese klassischen Beratungsfehler geben den betroffenen Anlegern der PRORENDITA-Fonds Hoffnung auf Schadenersatz. Wir konnten bereits erste Rückabwicklungen für PRORENDITA-Anleger durchsetzen.


Haben auch Sie Ihr Geld in PRORENDITA-Fonds investiert und möchten nun wissen, welche Chancen auf Schadenersatz Sie haben? Rufen Sie uns an – wir helfen Ihnen gerne!

Ihre Ansprechpartner:

Fachanwalt Mathias Nittel

Mathias Nittel
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Michael Minderjahn

Michael Minderjahn
Rechtsanwalt

Heidelberg | Hans-Böckler-Straße 2 A | D-69115 Heidelberg | Tel.: 06221 915770
München | Residenzstraße 25 | D-80333 München | Tel.: 089 25549850

www.nittel.co

BAC Life Trust Fonds in der Krise - Hilfe für Anleger

Anleger der US-Lebensversicherungsfonds Life Trust des Emissionshauses Berlin Atlantic Capital (BAC) sind verunsichert, fürchten um ihr investiertes Kapital. Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelt wegen des Verdachts des Betruges gegen Verantwortliche (mehr).

Aktuelle Situation der BAC Life-Trust Fonds

Die BAC Life Trust Fonds (Life Trust 2, Life Trust 6, Life Trust 7, Life Trust Premium 8, Life Trsut Premium 10, Life Trust 11, Life Trust Premium 12, Life Trust 14) haben ihr aktives Geschäft, den Handel mit Lebensversicherungspolicen, in einen Lebensversicherungspolicenpool (LTAP Life Trust Asset Pool LLLP) eingebracht. Dieser finanzierte sich nicht nur mit dem Eigenkapital der Fonds, sondern auch mit Krediten. Da die kreditgebende Bank, Wells Fargo, nicht bereit war, den auslaufenden Kreditvertrag zu verlängern und dem LTAP die Zahlungsunfähigkeit drohte, beantragte dieser beim zuständigen US-Insolvenzgericht Ende 2010 Gläubigerschutz nach Chapter 11. Dieser Antrag wurde abgelehnt. Damit war für Wells Fargo der Weg frei, die als Kreditsicherheit abgetretenen Versicherungspolicen zu übernehmen und zu verwerten. In einem Vergleich mit dem LTAP wurde diesem ein bis Ende Augsut 2011 befristetes Rückkaufsrecht eingeräumt. Der BAC und dem LTAP ist es nicht gelungen, eine Rückkaufsfinanzierung auf die Beine zu stellen. Damit ist der weit überwiegende Teil der Assets der Fonds verloren, die Anteile am LTAP, die die einzelnen BAC Life Trust Fonds über Beteiligungsgesellschaften in den USA halten, sind wertlos. Für die Anleger droht daher der Verlust wesentlicher Teile ihres investierten Vermögens. Ob es überhaupt noch Rückflüsse geben wird, ist mehr als fraglich.

Informationen zu den einzelnen BAC Life Trust Fonds

BAC Life Trust 2
BAC Life Trust 6
BAC Life Trust 7
BAC Life Trust Premium 8
BAC Life Trust Premium 10
BAC Life Trust 11
BAC Life Trust Premium 12
BAC Life Trust 14


Falschberatung der Anleger nicht die Ausnahme sondern der Regelfall!

Zahlreiche unserer Mandanten, denen sowohl durch Genossenschaftsbanken wie die Karlsruher BBBank oder die Sparda Bank als auch durch nicht bankgebundene Vermittler wie die Telis zur Zeichnung der der BAC Life Trust Fonds geraten wurde, haben uns mit der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen beauftragt. Gegen die Sparda Bank München und die BBBank sind bereits Klagen eingereicht.

In vielen Fällen konnten wir eklatante Fehler bei der Beratung feststellen, mit denen Schadenersatzansprüche gegen die beratenden Banken begründet werden können.
  • So fand in der Regel nur eine Beratung statt, in der die Risiken der Beteiligung, die im Fondsprospekt auf mehreren Seiten explizit dargestellt sind, nicht erörtert wurden.
  • Der Prospekt wurde in den allermeisten Fällen erst bei Zeichnung übergeben, so dass die Anleger keine Möglichkeit hatten, den Prospektinhalt, insbesondere die Risikohinweise vor der Unterschrift unter den Zeichnungsschein zu lesen.
  • In keinem uns bekannten Fall hat die beratende Bank darauf hingewiesen, dass sie Provisionen, so genannte kickbacks erhält, wenn der von ihr beratene Anleger die Fondsbeteiligung zeichnet. Über den daraus resultierenden Interessenkonflikt zwischen objektiver Beratung und dem Ziel, Provisionsumsatz zu generieren, wurden die Anleger nicht aufgeklärt.
  • In einigen der uns bekannten Fälle wurde die Beteiligung am BAC Life Trust Fonds als sichere Anlage angeboten, bei der insbesondere keine Verlustrisiken bestünden. Eine Aussage, die sich nun als falsch herausstellt.
Wurden auch Sie vor der Beteiligung an einem BAC Life Trust Fonds falsch beraten? Wollen Sie wissen, wie die Chancen stehen, Ihre Schadenersatzansprüche gegen Ihre beratende Bank / Ihren Berater durchzusetzen?

Rufen Sie mich für eine unverbindliche Ersteinschätzung an. Ich helfe Ihnen gerne.


Ihr Ansprechpartner


Michael Minderjahn

Michael Minderjahn
Rechtsanwalt

Heidelberg | Hans-Böckler-Straße 2 A | D-69115 Heidelberg | Tel.: 06221 915770
München | Residenzstraße 25 | D-80333 München | Tel.: 089 25549850

http://www.nittel.co/kanzlei/kapitalanlagerecht/geschlossene-fonds/lebensversicherungs-fonds/bac-life-trust-hilfe-fuer-anleger.html

Landgericht Würzburg bestätigt erstinstanzliche Entscheidung

Fürstlich Castell’sche Bank muss verdeckte Provisionseinnahmen rückwirkend offenlegen

Verdeckte Provisionszahlungen – im Bankenjargon auch „Kickbacks“ genannt – für die Vermittlung von Investmentfonds, Anlagezertifikaten und anderen Anlageprodukten sind in der Finanzbranche gang und gäbe. Nun hat auch das Landgericht Würzburg entschieden: Die Fürstlich Castell’sche Bank muss ihren Kunden auch rückwirkend Auskunft darüber geben, bei welchen Anlagegeschäften sie solche Zahlungen erhalten hat. Das Landgericht Würzburg bestätigte damit ein entsprechendes Urteil des Würzburger Amtsgerichts, das bereits zuvor zu Gunsten der Bankkunden entschieden hatte.

Wenn sich ein Geldanleger falsch beraten fühlt und nach erlittenen Verlusten die Bank auf Schadenersatz verklagen will, stehen die Richter immer auch vor der Frage, ob die Bank im Interesse des Kunden agiert hat oder auf dessen Rücken möglichst hohe Einnahmen für sich selbst generieren wollte. Ein wichtiges Kriterium dabei sind verdeckte Provisionen oder so genannte Kickbacks, die von Investmentgesellschaften, Fondsemittenten und Brokern an Banken gezahlt werden, damit das Institut deren Produkte an den Mann bringt. Bislang weigerten sich Banken und Sparkassen regelmäßig, über diesen Sachverhalt Auskunft zu geben. Dies hat auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen in einer kürzlich durchgeführten Kundenbefragung festgestellt und die mangelnde Bereitschaft der Banken zur Transparenz kritisiert.

Für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen ist diese Verweigerungshaltung problematisch: Für geschädigte Anleger war es kaum möglich, über den Tatbestand der verdeckten Provision der Bank nachzuweisen, dass sie in erster Linie an der Maximierung der eigenen Einnahmen und weniger am Anlageerfolg des Kunden interessiert war.

„Der aktuelle Beschluss des Landgerichts Würzburg bestätigt das Recht der Anleger, von ihrer Bank die Offenlegung der aktuellen und in der Vergangenheit kassierten Provisionen zu zwingen“, sagt Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht in Heidelberg, der die Entscheidung erstritten hat (Aktenzeichen 42 S 347/11). Geklagt hatte ein Ehepaar, das von seiner Hausbank, der Fürstlich Castell’schen Bank, bezüglich der Anlage von Auszahlungen aus einer Lebensversicherung beraten worden war. Nach hohen Verlusten mit einem DWS Fonds, der ihnen von der Bank empfohlen worden war, wollten sie prüfen, ob die Privatbank mit der Anlageempfehlung womöglich eigene Ziele verfolgt hatte und damit ihr Beratungsmandat nicht ordnungsgemäß wahrgenommen hatte.

Das Institut weigerte sich zunächst, die Zahlen herauszugeben. Der Anleger habe daran kein berechtigtes Interesse. Außerdem seien die Ansprüche verjährt, argumentierte das Geldhaus.

Doch der Richter sah die Sachlage anders. Aufgrund des Beratungsvertrags habe der Anleger das Recht, detaillierte Auskunft auch über Provisionszahlungen in der Vergangenheit zu verlangen. „Hiervon hängt ab, ob der Kläger annehmen kann, dass die Beklagte bei den einzelnen Anlageentscheidungen ausschließlich sein Interesse verfolgte oder auch eigene Interessen“, betont Anlegeranwalt Nittel. Das Gericht ging auch nicht davon aus, dass der Anspruch verjährt sei, da die Verjährungsfrist nicht mit dem Abschluss der Anlagegeschäfte zu laufen beginne, sondern erst wenn der Anleger die Auskünfte von der Bank einfordere.

Für Rechtsanwalt Nittel ist dieses Urteil gegen die Fürstlich Castell’sche Bank ein wichtiger Schritt zu einem verbesserten Anlegerschutz. „In der Vergangenheit scheiterten viele Schadenersatzklagen daran, dass der Anleger der Bank nicht nachweisen konnte, wie hoch ihre eigenen Einnahmen aus den für ihn nachteiligen Geschäften waren“, erläutert der Anlegeranwalt und zieht aus dem Urteil ein positives Fazit für Verbraucher: „Wenn die Bank auf Verlangen des Anlegers auch die in der Vergangenheit kassierten Provisionen offenlegen muss, können Richter im Streitfall anhand konkreter Zahlen nachvollziehen, ob die Objektivität der Anlageberatung unter dem wirtschaftlichen Eigeninteresse der Bank gelitten hat.“

Hinweis:
Rechtsanwalt Nittel hat bereits gegen die Sparkasse Karlsruhe und die Badische Beamtenbank rechtskräftige Entscheidungen des Landgerichts Karlsruhe und des Amtsgerichts Heidelberg erstritten, in denen auch diese Banken zur Auskunft verurteilt wurden.

Fachanwalt Mathias Nittel

Mathias Nittel
Rechtsanwalt |Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Heidelberg | Hans-Böckler-Straße 2 A | D-69115 Heidelberg | Tel.: 06221 915770
München | Residenzstraße 25 | D-80333 München | Tel.: 089 25549850

Mail: nittel@nittel.co

Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter www.nittel.co oder www.Anlegerschutzmagazin.de.

bvt-CAM Private Equity New Markets Fund

Schadenersatz für Anleger

Eine Investition in den bvt-CAM Private Equity New Markets Fund sollte für die Anleger eine sichere Anlage mit guten Renditen sein, so die Darstellung des Anlageberaters der Postbank Finanzberatung AG gegenüber unseren Mandanten, die eine Geldanlage für den Aufbau einer privaten Altersvorsorge suchten.

Der Fonds

In den Ende August 2009 geschlossenen Fonds, für den Kommanditkapital in Höhe von 20 Mio. € eingeworben werden sollte, haben sich Anleger mit insgesamt 10,8 Mio. € beteiligt.

Bei dem bvt-CAM Private Equity New Markets Fund handelt es sich um einen Dachfonds, der die eingeworbenen Anlegergelder über eine Zwischengesellschaft in andere Fonds investiert. Diese Zielfonds investieren ihrerseits die Gelder in aussichtsreiche Unternehmen um an dem deren wirtschaftlichen Erfolg und der Wertsteigerung der Beteiligung zu profitieren. Es handelt sich dabei um eine spekulative Anlage mit hohen Risiken, die bis hin zum Totalverlust der Einlage führen können.

Die Beratungsfehler

Aufgrund der komplexen Struktur stellen sich an die Beratung bezüglich einer Beteiligung an diesen Fonds hohe Anforderungen.
  • So wäre darauf hinzuweisen gewesen, dass es sich bei der Investition in den Fonds um eine hochriskante unternehmerische Beteiligung handelt, bei der die Risiken bis hin zum Totalverlust der Einlage gehen können.
  • Bei dem Fonds handelt es sich um einen Blindpool, es steht also noch nicht fest, in welche Fonds investiert werden soll. Dies setzt auf der Seite der Anleger besonderes Vertrauen in die Kompetenz jener voraus, die die Zielinvestments auswählen.
  • Nach der Investition hat der Fonds selbst keinerlei Kontrolle darüber, was die verschiedenen Fonds, in die Investiert wird, mit den anvertrauten Geldern machen.
  • Hinzuweisen wäre gewesen auf den Umstand, dass die zwischengeschaltete Gesellschaft, der der bvt-CAM Private Equity New Markets Fund die Anlegergelder zu Investitionszwecken anvertraut, zusätzlich noch einmal 50 % Kredite aufnehmen kann, um das gesamte Investitionsvolumen damit zu erhöhen. Dies bedingt zugleich eine Erhöhung der Verlustrisiken.
  • Eine solche Dachfondskonstruktion führt zu einer deutlichen Steigerung der Fondsverwaltungskosten, die sowohl auf der Ebene des bvt-CAM Private Equity New Markets Fund, als auch bei den Zielinvestments anfallen. Da der bvt-CAM Private Equity New Markets Fund nicht selbst in die Zielfonds investiert, sondern dies über eine zwischengeschaltete Gesellschaft vornimmt, fallen noch weitere Kosten auf der Ebene dieser Gesellschaft an. Dies wirkt sich stark negativ auf die Renditechancen aus.
  • Die Tochtergesellschaft der bvt-CAM Private Equity New Markets Fund, über die die Investition in die Zielinvestments vorgenommen werden soll, erhält für die Vermittlung der Zielinvestments zusätzliche Provisionen, worauf in der Beratung hinzuweisen gewesen wäre.
  • Im Rahmen der Beratung hätte auch dargestellt werden müssen, welcher Teil der von den Anlegern aufzubringenden Mittel tatsächlich werthaltig investiert und welcher Anteil in so genannte „weiche Kosten“ fließt, die selbst nicht wertbildend sind. Auch hätten die Zusammensetzung der weichen Kosten sowie der Investitionsplan und die Mittelherkunft erläutert werden müssen.
  • Erhalten Anleger Ausschüttungen von der Fondsgesellschaft, die nicht aus Gewinnen, die in der Bilanz des Fonds festgestellt wurden, stammen, wird dies rechtlich als Rückzahlung der Einlage gewertet. Die Haftung der Kommanditisten für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft, die sich regelmäßig im Falle der Insolvenz des Fonds realisiert, lebt insoweit wieder auf. Auch hierauf hätte hingewiesen werden müssen.
  • Für den Handel mit Anteilen an geschlossenen Fonds existiert keine offizielle Handelsplattform. Der Verkauf über einen Zweitmarkt ist daher nur eingeschränkt möglich. Es ist daher zumindest schwierig, in der Regel sogar unmöglich, einen Käufer zu finden, der bereit ist, den vom Verkäufer gewünschten Preis zu zahlen. Wenn ein Käufer gefunden werden kann, ist dieser regelmäßig nur bereit, einen Preis zu zahlen, der erheblich unter der Höhe des vom Anleger investierten Kapitals liegt.
  • Die beratende Bank hat für die Vermittlung der Fondsanteile eine Vertriebsprovision aus dem Ausgabeaufschlag und den für die Anwerbung von Kommanditkapital vorgesehenen Ausgabeposition des Fonds erhalten. Der Anleger wäre hierauf im Rahmen der Beratung hinzuweisen gewesen.

Schadenersatzansprüche von Anlegern
Wurden Sie über die vorstehenden Punkte im Rahmen der Beratung zur Ihrer Beteiligung am bvt-CAM Private Equity New Markets Fund nicht informiert, haben Sie gute Chancen gegen Ihren Berater beziehungsweise die Sie beratende Bank Schadenersatzansprüche durchzusetzen.

Wollen Sie wissen, ob Sie Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen haben? Rufen Sie mich an, ich helfe Ihnen gerne.

Mathias Nittel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Quelle: www.nittel.co/kanzlei/aktuell/bvt-cam-private-equity-new-markets-fund.html

Schadenersatz für Anleger des Fonds Lloyd Britische Kapital Leben III GmbH & Co. KG

Die Anlegerkanzlei Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht mit Sitz in Heidelberg und München ist von Anlegern des im Jahr 2006 über verschiedene Banken vertriebenen Lebensversicherungsfonds Lloyd Britische Kapital Leben III GmbH & Co. KG mit der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen beauftragt worden.

Unsere Mandanten wurden in den Beratungsgesprächen auf die mit der Investition in den Fonds verbundenen Risiken nicht hingewiesen. Hierbei sind insbesondere zu nennen:
  • Bei der Lloyd Britische Kapital Leben III GmbH & Co. KG handelt es sich um eine Gesellschaft österreichischen Rechts, auf die österreichisches Recht Anwendung findet.
  • Auf das Risiko des Wiederauflebens der Haftung nach § 172 Ö-HGB wurde nicht hingewiesen.
  • Auf das Risiko, dass die Wertentwicklung der Policen von den Aktienmärkten abhängt und dass es keine garantierten Verzinsungen wie bei deutschen Lebensversicherungen gibt, wurde nicht hingewiesen. Dementsprechend wurde auch nicht darauf hingewiesen, dass die die hohen Renditen britischer Lebensversicherungen in der Vergangenheit prägenden Bonuszahlungen bei Ablauf der Versicherungsverträge infolge negativer Entwicklungen auf den Aktienmärkten wegfallen können, so dass die prognostizierten Renditen des Fonds Lloyd Britische Kapital Leben III GmbH & Co. KG gegebenenfalls nicht erzielt werden können.
  • Unsere Mandanten wurden nicht darauf hingewiesen, dass bei dem Fonds Lloyd Britische Kapital Leben III GmbH & Co. KG grundsätzlich ein Totalverlust eintreten kann. Aus diesem Grund war der Fonds auch als Altersvorsorge nicht geeignet.
  • Darauf, wie die Mittel des Fonds Lloyd Britische Kapital Leben III GmbH & Co. KG verwendet werden und welcher Anteil des Anlegerkapitals werthaltig in die Investition in Versicherungspolicen fließt und welcher für so genannte „weiche Kosten“ verbraucht wird, erfolgte nicht.
  • Unsere Mandanten wurde nicht darüber informiert, dass der Fonds Lloyd Britische Kapital Leben III GmbH & Co. KG auch Kredite aufnimmt und welche Risiken mit dieser Kreditaufnahme für den Fonds verbunden sind.
  • Auf die langfristige Bindung ihres Kapitals und die fehlende Fungibilität derartiger Beteiligungen, beides Umstände, die den Anlagezielen unserer Mandanten widersprachen, wurde nicht hingewiesen.
Keine Aufklärung über Kickbacks

Darüber hinaus haben die im Vertrieb eingebundenen Banken so genannte Rückvergütungen erhalten. Bei diesen auch als „kickbacks“ bezeichneten Zahlungen handelt es sich um den Ausgabeaufschlag und Vergütungen für die Vermittlung von Anlegerkapital, die hinter dem Rücken der Kunden an die beratenden Banken flossen. Hierüber hätten die Kunden nach der Kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Rahmen des Beratungsgesprächs aufgeklärt werden müssen.


Gute Chancen für Rückabwicklung der Fondsbeteiligung


Anleger des Fonds Lloyd Britische Kapital Leben III GmbH & Co. KG haben nach unserer Einschätzung gute Chancen, ihre fehlgeschlagene Fondsbeteiligung im Wege des Schadenersatzes rückabzuwickeln. Diese beschriebenen Beratungsfehler begründen Schadenersatzansprüche gegen die beratenden Banken. Die Anleger erhalten auf diesem Weg ihr investiertes Kapital zurück.



Haben auch Sie sich an dem Fonds Lloyd Britische Kapital Leben III GmbH & Co. KG beteiligt und wurden von Ihrem Berater über die Kickback-Zahlungen und Risiken der Beteiligung nicht informiert, setzen wir gerne Ihre Schadenersatzansprüche durch.

Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne!


Ihre Ansprechpartner:

Fachanwalt Mathias Nittel

Mathias Nittel
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Michael Minderjahn

Michael Minderjahn
Rechtsanwalt

Heidelberg | Hans-Böckler-Straße 2 A | D-69115 Heidelberg | Tel.: 06221 915770
München | Residenzstraße 25 | D-80333 München | Tel.: 089 25549850

Quelle: www.nittel.co/kanzlei/aktuell/lloyd-britische-kapital-leben-iii-gmbh-co.-kg-schadenersatz-fuer-anleger.html

PRORENDITA Fünf GmbH & Co. KG - Informationen für Anleger

Schadenersatz für PRORENDITA Anleger erfolgreich durchgesetzt

Rund 57 Mio. € wurden in den Jahren 2007 – 2008 von 2.900 Anlegern für den Ideenkapital Fonds PRORENDITA Fünf GmbH & Co. KG eingeworben.


Der Fonds

Die Gesellschaft ist an zwei englischen Gesellschaften beteiligt, der PRORENDITA FIVE Limited Partnership und der PRORENDITA FIVE Limited, deren Unternehmensgegenstand der Handel mit britischen Lebensversicherungen ist, die auf dem Zweitmarkt erworben wurden.

Durch die weltweite Finanz- und Bankenkrise haben die Rückkaufswerte an Kapitallebensversicherungen erheblich an Wert verloren. Dementsprechend haben sich der Wert der Beteiligungen und das Eigenkapital der Tochtergesellschaften gemindert.

Für die betroffenen Anleger hat dies zur Folge, dass ein Großteil ihres investierten Geldes verloren ist.


Die aktuelle Situation

Der Wert der Kommanditanteile der Anleger, für die sie insgesamt 57 Mio. € einbezahlt hatten, hat sich ausweislich der Bilanz der Fondsgesellschaft zum 31. Dezember 2009 auf 34.557.513,77 € verringert.


Die Falschberatung

Für zahlreiche Anleger kommt diese Situation völlig überraschend, weil sie insbesondere über die Risiken der Beteiligung unzutreffend informiert wurden. Sie gingen davon aus, dass es sich um eine sichere Geldanlage handeln würde. Offensichtlich wurden sie vor dem Erwerb der Beteiligung falsch beraten.

Falschberatung in diesen Punkten haben wir bei den von uns vertretenen Mandanten – neben vielen anderen - bislang besonders häufig angetroffen:
  • Die Beteiligung an der PRORENDITA Fünf GmbH & Co. KG wurde als sichere Anlage empfohlen. Von Verlustrisiken, gar vom Totalverlust der Einlage war in den Beratungsgesprächen nie die Rede.
  • Die Beteiligung an der PRORENDITA Fünf GmbH & Co. KG wurde als Altersvorsorge bzw. zur Anlage von Vermögen im Alter empfohlen. Für diese Zwecke ist die Investition in diesen Fonds grundsätzlich ungeeignet, da die Beteiligung als unternehmerische Beteiligung hohe Verlustrisiken mit sich bringt.
  • Die im Vertrieb des Fonds PRORENDITA Fünf GmbH & Co. KG beteiligten Banken, Sparkassen und Berater haben erhebliche Provisionszahlungen erhalten. Über diese „Kickbacks“ hätten die Anleger unaufgefordert im Rahmen des Beratungsgesprächs informiert werden müssen. Dies war regelmäßig nicht der Fall.

Der Schadenersatz

Anleger, die über die ihnen empfohlenen Anlageprodukte falsch beraten wurden, können gegenüber ihren Beratern Schadenersatz durchsetzen. Sie erhalten dabei regelmäßig das investierte Kapital sowie entgangenen Gewinn. Im Gegenzug erhält der Berater die Beteiligung. Erhaltene Ausschüttungen werden vom Schadenersatzanspruch in Abzug gebracht.


Wir haben im Zusammenhang mit PRORENDITA-Fonds bereits erfolgreich Schadenersatzansprüche gegen die beratende Bank durchgesetzt.

Fachanwalt Mathias Nittel

Mathias Nittel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Michael Minderjahn

Michael Minderjahn
Rechtsanwalt

Heidelberg | Hans-Böckler-Straße 2 A | D-69115 Heidelberg | Tel.: 06221 915770
München | Residenzstraße 25 | D-80333 München | Tel.: 089 25549850

www.nittel.co/kanzlei/kapitalanlagerecht/geschlossene-fonds/lebensversicherungs-fonds/prorendita-fuenf-gmbh-co.-kg-informationen-fuer-anleger.html

PRORENDITA Vier GmbH & Co. KG - Informationen für Anleger

Schadenersatz für PRORENDITA Anleger erfolgreich durchgesetzt

Rund 102 Mio. € wurden in den Jahren 2006 – 2008 von 5.370 Anlegern für den Ideenkapital Fonds PRORENDITA Vier GmbH & Co. KG eingeworben.


Der Fonds

Die Gesellschaft ist an zwei englischen Gesellschaften beteiligt, der PRORENDITA FOUR Limited Partnership und der PRORENDITA FOUR Limited, deren Unternehmensgegenstand der Handel mit britischen Lebensversicherungen ist, die auf dem Zweitmarkt erworben wurden.

Durch die weltweite Finanz- und Bankenkrise haben die Rückkaufswerte an Kapitallebensversicherungen erheblich an Wert verloren. Dementsprechend haben sich der Wert der Beteiligungen und das Eigenkapital der Tochtergesellschaften gemindert.

Für die betroffenen Anleger hat dies zur Folge, dass ein Großteil ihres investierten Geldes verloren ist.


Die aktuelle Situation

Der Wert der Kommanditanteile der Anleger, für die sie insgesamt 102 Mio. € einbezahlt hatten, hat sich ausweislich der Bilanz der Fondsgesellschaft zum 31. Dezember 2009 auf 33.725.872,22 € verringert.


Die Falschberatung

Für zahlreiche Anleger kommt diese Situation völlig überraschend, weil sie insbesondere über die Risiken der Beteiligung unzutreffend informiert wurden. Sie gingen davon aus, dass es sich um eine sichere Geldanlage handeln würde. Offensichtlich wurden sie vor dem Erwerb der Beteiligung falsch beraten.

Falschberatung in diesen Punkten haben wir bei den von uns vertretenen Mandanten – neben vielen anderen - bislang besonders häufig angetroffen:
  • Die Beteiligung an der PRORENDITA Vier GmbH & Co. KG wurde als sichere Anlage empfohlen. Von Verlustrisiken, gar vom Totalverlust der Einlage war in den Beratungsgesprächen nie die Rede.
  • Die Beteiligung an der PRORENDITA Vier GmbH & Co. KG wurde als Altersvorsorge bzw. zur Anlage von Vermögen im Alter empfohlen. Für diese Zwecke ist die Investition in diesen Fonds grundsätzlich ungeeignet, da die Beteiligung als unternehmerische Beteiligung hohe Verlustrisiken mit sich bringt.
  • Die im Vertrieb des Fonds PRORENDITA Vier GmbH & Co. KG beteiligten Banken, Sparkassen und Berater haben erhebliche Provisionszahlungen erhalten. Über diese „Kickbacks“ hätten die Anleger unaufgefordert im Rahmen des Beratungsgesprächs informiert werden müssen. Dies war regelmäßig nicht der Fall.

Der Schadenersatz

Anleger, die über die ihnen empfohlenen Anlageprodukte falsch beraten wurden, können gegenüber ihren Beratern Schadenersatz durchsetzen. Sie erhalten dabei regelmäßig das investierte Kapital sowie entgangenen Gewinn. Im Gegenzug erhält der Berater die Beteiligung. Erhaltene Ausschüttungen werden vom Schadenersatzanspruch in Abzug gebracht.

Wir haben im Zusammenhang mit PRORENDITA-Fonds bereits erfolgreich Schadenersatzansprüche gegen die beratende Bank durchgesetzt.

Fachanwalt Mathias Nittel

Mathias Nittel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Michael Minderjahn

Michael Minderjahn
Rechtsanwalt

Heidelberg | Hans-Böckler-Straße 2 A | D-69115 Heidelberg | Tel.: 06221 915770
München | Residenzstraße 25 | D-80333 München | Tel.: 089 25549850

www.nittel.co/kanzlei/kapitalanlagerecht/geschlossene-fonds/lebensversicherungs-fonds/prorendita-vier-gmbh-co.-kg-informationen-fuer-anleger.html

PRORENDITA Drei GmbH & Co. KG - Informationen für Anleger

Schadenersatz für PRORENDITA Anleger erfolgreich durchgesetzt

Rund 77 Mio. € wurden im Jahr 2006 von knapp 4.000 Anlegern für den Ideenkapital Fonds PRORENDITA Drei GmbH & Co. KG eingeworben.


Der Fonds

Die Gesellschaft ist an zwei englischen Gesellschaften beteiligt, der PRORENDITA THREE Limited Partnership und der PRORENDITA THREE Limited, deren Unternehmensgegenstand der Handel mit britischen Lebensversicherungen ist, die auf dem Zweitmarkt erworben wurden.

Durch die weltweite Finanz- und Bankenkrise haben die Rückkaufswerte an Kapitallebensversicherungen erheblich an Wert verloren. Dementsprechend haben sich der Wert der Beteiligungen und das Eigenkapital der Tochtergesellschaften gemindert.

Für die betroffenen Anleger hat dies zur Folge, dass ein Großteil ihres investierten Geldes verloren ist.


Die aktuelle Situation

Der Wert der Kommanditanteile der Anleger, für die sie insgesamt 77 Mio. € einbezahlt hatten, hat sich ausweislich der Bilanz der Fondsgesellschaft zum 31. Dezember 2009 auf 20.377.052,42 € verringert.


Die Falschberatung

Für zahlreiche Anleger kommt diese Situation völlig überraschend, weil sie insbesondere über die Risiken der Beteiligung unzutreffend informiert wurden. Sie gingen davon aus, dass es sich um eine sichere Geldanlage handeln würde. Offensichtlich wurden sie vor dem Erwerb der Beteiligung falsch beraten.

Falschberatung in diesen Punkten haben wir bei den von uns vertretenen Mandanten – neben vielen anderen - bislang besonders häufig angetroffen:
  • Die Beteiligung an der PRORENDITA Drei GmbH & Co. KG wurde als sichere Anlage empfohlen. Von Verlustrisiken, gar vom Totalverlust der Einlage war in den Beratungsgesprächen nie die Rede.
  • Die Beteiligung an der PRORENDITA Drei GmbH & Co. KG wurde als Altersvorsorge bzw. zur Anlage von Vermögen im Alter empfohlen. Für diese Zwecke ist die Investition in diesen Fonds grundsätzlich ungeeignet, da die Beteiligung als unternehmerische Beteiligung hohe Verlustrisiken mit sich bringt.
  • Die im Vertrieb des Fonds PRORENDITA Drei GmbH & Co. KG beteiligten Banken, Sparkassen und Berater haben erhebliche Provisionszahlungen erhalten. Über diese „Kickbacks“ hätten die Anleger unaufgefordert im Rahmen des Beratungsgesprächs informiert werden müssen. Dies war regelmäßig nicht der Fall.

Der Schadenersatz

Anleger, die über die ihnen empfohlenen Anlageprodukte falsch beraten wurden, können gegenüber ihren Beratern Schadenersatz durchsetzen. Sie erhalten dabei regelmäßig das investierte Kapital sowie entgangenen Gewinn. Im Gegenzug erhält der Berater die Beteiligung. Erhaltene Ausschüttungen werden vom Schadenersatzanspruch in Abzug gebracht.


Wir haben im Zusammenhang mit PRORENDITA-Fonds bereits erfolgreich Schadenersatzansprüche gegen die beratende Bank durchgesetzt.

Fachanwalt Mathias Nittel

Mathias Nittel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Michael Minderjahn

Michael Minderjahn
Rechtsanwalt

Heidelberg | Hans-Böckler-Straße 2 A | D-69115 Heidelberg | Tel.: 06221 915770
München | Residenzstraße 25 | D-80333 München | Tel.: 089 25549850

www.nittel.co/kanzlei/kapitalanlagerecht/geschlossene-fonds/lebensversicherungs-fonds/prorendita-drei-gmbh-co.-kg-informationen-fuer-anleger.html

PRORENDITA Zwei GmbH & Co. KG - Informationen für Anleger

Schadenersatz für PRORENDITA Anleger erfolgreich durchgesetzt

Rund 50 Mio. € wurden in den Jahren 2005 und 2006 von über 2.300 Anlegern für den Ideenkapital Fonds PRORENDITA Zwei GmbH & Co. KG eingeworben.


Der Fonds

Die Gesellschaft ist an zwei englischen Gesellschaften beteiligt, der PRORENDITA TWO Limited Partnership und der PRORENDITA TWO Limited, deren Unternehmensgegenstand der Handel mit britischen Lebensversicherungen ist, die auf dem Zweitmarkt erworben wurden.

Durch die weltweite Finanz- und Bankenkrise haben die Rückkaufswerte an Kapitallebensversicherungen erheblich an Wert verloren. Dementsprechend haben sich der Wert der Beteiligungen und das Eigenkapital der Tochtergesellschaften gemindert.

Für die betroffenen Anleger hat dies zur Folge, dass ein Großteil ihres investierten Geldes verloren ist.


Die aktuelle Situation

Der Wert der Kommanditanteile der Anleger, für die sie insgesamt 50 Mio. € einbezahlt hatten, hat sich ausweislich der Bilanz der Fondsgesellschaft zum 31. Dezember 2009 auf 13.368.615,11 € verringert.


Die Falschberatung

Für zahlreiche Anleger kommt diese Situation völlig überraschend, weil sie insbesondere über die Risiken der Beteiligung unzutreffend informiert wurden. Sie gingen davon aus, dass es sich um eine sichere Geldanlage handeln würde. Offensichtlich wurden sie vor dem Erwerb der Beteiligung falsch beraten.

Falschberatung in diesen Punkten haben wir bei den von uns vertretenen Mandanten – neben vielen anderen - bislang besonders häufig angetroffen:
  • Die Beteiligung an der PRORENDITA Zwei GmbH & Co. KG wurde als sichere Anlage empfohlen. Von Verlustrisiken, gar vom Totalverlust der Einlage war in den Beratungsgesprächen nie die Rede.
  • Die Beteiligung an der PRORENDITA Zwei GmbH & Co. KG wurde als Altersvorsorge bzw. zur Anlage von Vermögen im Alter empfohlen. Für diese Zwecke ist die Investition in diesen Fonds grundsätzlich ungeeignet, da die Beteiligung als unternehmerische Beteiligung hohe Verlustrisiken mit sich bringt.
  • Die im Vertrieb des Fonds PRORENDITA Zwei GmbH & Co. KG beteiligten Banken, Sparkassen und Berater haben erhebliche Provisionszahlungen erhalten. Über diese „Kickbacks“ hätten die Anleger unaufgefordert im Rahmen des Beratungsgesprächs informiert werden müssen. Dies war regelmäßig nicht der Fall.

Der Schadenersatz

Anleger, die über die ihnen empfohlenen Anlageprodukte falsch beraten wurden, können gegenüber ihren Beratern Schadenersatz durchsetzen. Sie erhalten dabei regelmäßig das investierte Kapital sowie entgangenen Gewinn. Im Gegenzug erhält der Berater die Beteiligung. Erhaltene Ausschüttungen werden vom Schadenersatzanspruch in Abzug gebracht.


Wir haben im Zusammenhang mit PRORENDITA-Fonds bereits erfolgreich Schadenersatzansprüche gegen die beratende Bank durchgesetzt.

Fachanwalt Mathias Nittel

Mathias Nittel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Michael Minderjahn

Michael Minderjahn
Rechtsanwalt

Heidelberg | Hans-Böckler-Straße 2 A | D-69115 Heidelberg | Tel.: 06221 915770
München | Residenzstraße 25 | D-80333 München | Tel.: 089 25549850

www.nittel.co/kanzlei/kapitalanlagerecht/geschlossene-fonds/lebensversicherungs-fonds/prorendita-zwei-gmbh-co.-kg-informationen-fuer-anleger.html

PRORENDITA Eins GmbH & Co. KG - Informationen für Anleger

Schadenersatz für PRORENDITA Anleger erfolgreich durchgesetzt

Rund 50 Mio. € wurden in den Jahren 2004 und 2005 von über 2.300 Anlegern für den Ideenkapital Fonds PRORENDITA Eins GmbH & Co. KG eingeworben. Der Vertrieb erfolgte unter anderem über verschiedene Sparkassen.


Der Fonds

Die Gesellschaft ist an zwei englischen Gesellschaften beteiligt, der PRORENDITA ONE Limited sowie der PRORENDITA ONE Limited Partnership, deren Unternehmensgegenstand der Handel mit britischen Lebensversicherungen ist, die auf dem Zweitmarkt erworben wurden.

Durch die weltweite Finanz- und Bankenkrise haben die Rückkaufswerte an Kapitallebensversicherungen erheblich an Wert verloren. Dementsprechend haben sich der Wert der Beteiligungen und sich das Eigenkapital der Tochtergesellschaft deutlich gemindert.

Für die betroffenen Anleger hat dies zur Folge, dass ein Großteil ihres investierten Geldes verloren ist.


Die aktuelle Situation

Mit Schreiben vom 19. August 2011 hat die Ideenkapital Prorendita Eins Treuhand GmbH die Anleger der PRORENDITA EINS GmbH & Co. KG über das Geschäftsjahr 2010 sowie über die aktuelle Situation der Fondsgesellschaft informiert. Bis zum Jahresende 2010 ergibt sich danach eine rein rechnerische Rückzahlungsquote - unter Berücksichtigung der in den Geschäftsjahren 2006 und 2007 vorgenommenen Ausschüttungen - von rd. 40%. Der bei der Allied Irish Bank (AIB) aufgenommene Kredit zur Finanzierung der Lebensversicherungen läuft im Oktober 2011 aus. Die Bank lehnt eine Verlängerung des Kredites ab! Das Fondsmanagement steht nach eigenen Aussagen mit der UniCredit Bank AG bezüglich einer Anschlussfinanzierung in Verhandlungen. Wie es weiter geht, ist unklar.


Die Falschberatung

Für zahlreiche Anleger kommt diese Situation völlig überraschend, weil sie insbesondere über die Risiken der Beteiligung unzutreffend informiert wurden. Sie gingen davon aus, dass es sich um eine sichere Geldanlage handeln würde. Offensichtlich wurden sie vor dem Erwerb der Beteiligung falsch beraten.

Falschberatung in diesen Punkten haben wir bei den von uns vertretenen Mandanten – neben vielen anderen - bislang besonders häufig angetroffen:
  • Die Beteiligung an der PRORENDITA Eins GmbH & Co. KG wurde als sichere Anlage empfohlen. Von Verlustrisiken, gar vom Totalverlust der Einlage war in den Beratungsgesprächen nie die Rede.
  • Die Beteiligung an der PRORENDITA Eins GmbH & Co. KG wurde als Altersvorsorge bzw. zur Anlage von Vermögen im Alter empfohlen. Für diese Zwecke ist die Investition in diesen Fonds grundsätzlich ungeeignet, da die Beteiligung als unternehmerische Beteiligung hohe Verlustrisiken mit sich bringt.
  • Die im Vertrieb des Fonds PRORENDITA Eins GmbH & Co. KG beteiligten Banken, Sparkassen und Berater haben erhebliche Provisionszahlungen erhalten. Über diese „Kickbacks“ hätten die Anleger unaufgefordert im Rahmen des Beratungsgesprächs informiert werden müssen. Dies war regelmäßig nicht der Fall.


Der Schadenersatz


Anleger, die über die ihnen empfohlenen Anlageprodukte falsch beraten wurden, können gegenüber ihren Beratern Schadenersatz durchsetzen. Sie erhalten dabei regelmäßig das investierte Kapital sowie entgangenen Gewinn. Im Gegenzug erhält der Berater die Beteiligung. Erhaltene Ausschüttungen werden vom Schadenersatzanspruch in Abzug gebracht.


Wir haben im Zusammenhang mit PRORENDITA-Fonds bereits erfolgreich Schadenersatzansprüche gegen die beratende Bank durchgesetzt.

Fachanwalt Mathias Nittel

Mathias Nittel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Michael Minderjahn

Michael Minderjahn
Rechtsanwalt

Heidelberg | Hans-Böckler-Straße 2 A | D-69115 Heidelberg | Tel.: 06221 915770
München | Residenzstraße 25 | D-80333 München | Tel.: 089 25549850

www.nittel.co/kanzlei/kapitalanlagerecht/geschlossene-fonds/lebensversicherungs-fonds/prorendita-eins-gmbh-co.-kg-informationen-fuer-anleger.html

HCI Shipping Select 28: Droht Totalverlust für die Anleger?

Anleger des Schiffsfonds HCI Shipping Select 28 bangen um ihre Einlagen

Bei der HCI Shipping Select 28 handelt es sich um einen Dachfonds, der in sechs verschiedene Schiffe investiert. Es handelt sich hierbei um die Hellespont Trustful, die Hellespont Commander, die Hellespont Crusader, die PAVIAN, die Beluga Facility und die Beluga Frequency.

Geplatzte Platzierungsgarantie
Die HCI Capital AG hatte für den Fonds HCI Shipping Select 28 ursprünglich mit einem von Anlegern einzuwerbenden Kommanditkapital von 69,4 Mio. € geplant. Tatsächlich gelang es aber nur rund 39 Mio. € von Anlegern einzunehmen. Die seitens der HCI Capital AG gegebene Platzierungsgarantien wurden bislang nicht eingehalten, da die HCI Capital AG, wie das Magazin Capital berichtet, selbst in finanzielle Not geraten sein soll.

Kreditkündigung
Nun hat die zur Commerzbank-Gruppe gehörende Deutsche Schiffsbank einen Teil ihres gewährten Darlehens zur Rückzahlung fällig gestellt. Mangels ausreichenden Eigenkapitals muss zur Vermeidung einer drohenden Insolvenz nun den Rohöltanker "Hellespont Trust" weit unter Einstandspreis verkaufen. Wegen hohen Preisverfalls sei der Tanker statt der 2008 im Prospekt angegebenen 87,5 Mio.US-$ derzeit nur noch rund 20 Mio.US-$ wert, zitiert die FTD den Emittenten HCI. Der Erlös aus dem Zwangsverkauf werde deshalb nicht einmal die Bankverbindlichkeiten in Höhe von 60 Mio. US-$ decken. Auch das im Tanker investierte Anlegerkapital in Höhe von 13,3 Mio. € wäre danach verloren.

Hohe Verluste für Anleger
Auch 4 weitere Schiffe des HCI Shipping Select 28 befinden sich in wirtschaftlicher Schieflage: Die Chemikalientanker "Hellespont Crusader" und "Hellespont Commander" sowie die von der Insolvenz der Bremer Beluga-Reederei betroffenen Schwergutfrachter "HR Facility" und "HR Frequency". Angesicht der hohen Fremdkapitalquote ist es nach unserer Meinung fraglich, ob eine Sanierung des Fonds HCI Shipping Select 28 wirklich erfolgreich sein kann. Verluste für Anleger sind wohl unausweichlich.

Gute Chancen für Rückabwicklung der Fondsbeteiligung
Anleger des HCI Shipping Select 28 haben nach unserer Einschätzung gute Chancen, ihre fehlgeschlagene Fondsbeteiligung im Wege des Schadenersatzes rückabzuwickeln. Bei der Prüfung von Unterlagen unserer Mandanten haben wir festgestellt, dass diese nicht über die Provisionen, die die sie beratenden Vertriebe erhalten haben, informiert wurden. Wie sich aus dem Verkaufsprospekt ergibt, dürfte der Vertrieb deutlich über 15% an Provisionen erhalten haben. Bei einer solch hohen Provision haben auch nicht bankgebundene Berater und Vermittler hierüber ungefragt aufzuklären, um den Anlegern den Interessenkonflikt klar aufzuzeigen. Auch auf den bei diesem Fonds sehr hohen Anteil an so genannten Weichkosten, also jener Kosten, die nicht unmittelbar in die Schiffsbeteiligungen fließen, hätte informiert werden müssen. Unsere Mandanten wurden darüber nach ihren eigenen Angaben nicht aufgeklärt. Diese Pflichtverletzungen begründen Schadenersatzansprüche gegen den Vertrieb der Fonds. Die Anleger erhalten Ihre Einlage zurück.

Haben auch Sie sich an dem Fonds HCI Shipping Select 28 beteiligt und von Ihrem Berater über die Kickback-Zahlungen (Provisionen) und Risiken des Fonds nicht informiert, setzen wir gerne Ihre Schadenersatzansprüche durch.

Rufen Sie mich an, ich helfe Ihnen gerne!


Fachanwalt Mathias Nittel

Mathias Nittel
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

www.nittel.co/kanzlei/aktuell/hci-shipping-select-28-droht-totalverlust-fuer-die-anleger.html

PRORENDITA Fonds: Anlegern droht Totalverlust - Rückabwicklung für Anleger von PRORENDITA Fonds erfolgreich durchgesetzt!

Mit Investitionen in britische Zweitmarkt-Lebensversicherungen sollten Anleger von fünf PRORENDITA Fonds gutes Geld verdienen. Jetzt droht ihnen der Totalverlust Ihres investierten Kapitals.

Mit Schreiben vom 19. August 2011 hat die Ideenkapital Prorendita Eins Treuhand GmbH die Anleger der PRORENDITA EINS GmbH & Co. KG über das Geschäftsjahr 2010 sowie über die aktuelle Situation der Fondsgesellschaft informiert. Bis zum Jahresende 2010 ergibt sich danach eine rein rechnerische Rückzahlungsquote - unter Berücksichtigung der in den Geschäftsjahren 2006 und 2007 vorgenommenen Ausschüttungen - von rd. 40%. Der bei der Allied Irish Bank (AIB) aufgenommene Kredit zur Finanzierung der Lebensversicherungen läuft im Oktober 2011 aus. Die Bank lehnt eine Verlängerung des Kredites ab! Das Fondsmanagement steht nach eigenen Aussagen mit der UniCredit Bank AG bezüglich einer Anschlussfinanzierung in Verhandlungen. Wie es weiter geht, ist unklar.

Bei den anderen PRORENDITA-Fonds sieht es nicht viel besser aus. Die Fonds PRORENDITA 2, PRORENDITA 3, PRORENDITA 4 und PRORENDITA 5 haben ebenfalls seit längerer Zeit keine Ausschüttungen mehr gezahlt. Die Anleger sehen sich auch dort mit dem Risiko des Totalverlusts ihrer Einlage konfrontiert.
  • Von zahlreichen Mandanten aus allen PRORENDITA-Fonds wissen wir, dass Ihnen die Beteiligungen von ihrem Berater als sichere Anlage empfohlen wurden. Von Risiken, gar vom Totalverlust des angelegten Kapitals war in den Beratungen nie die Rede.
  • Vielen wurde geraten, ihr zur Altersvorsorge gedachtes Vermögen in den Fonds zu investieren. Dabei sind geschlossene Fondsbeteiligungen aufgrund der mit ihnen verbundenen hohen Verlustrisiken als Altersvorsorge nicht geeignet.
  • Auch über die Rückvergütungen, also die Provisionszahlungen, die die beratende Bank für die Vermittlung der Fondsbeteiligung erhalten hat, sind unsere Mandanten nicht informiert worden.
Daneben gibt es eine Vielzahl weiterer Beratungsfehler.


Diese klassischen Beratungsfehler geben den betroffenen Anlegern der PRORENDITA-Fonds Hoffnung auf Schadenersatz. Wir konnten bereits erste Rückabwicklungen für PRORENDITA-Anleger durchsetzen.



Fachanwalt Mathias Nittel

Mathias Nittel
Rechtsanwalt | Fachanwalt für
Bank- und Kapitalmarktrecht

www.nittel.co/kanzlei/aktuell/prorendita-fonds-totalverlust-fuer-anelger-droht.html

BAC Life Trust Fonds: Management versucht problematische Abstimmung über die Entlastung zu vermeiden

Anleger, die an Fonds des Berliner Emissionshauses Berlin Atlantic Capital, den so genannten Life-Trust Fonds, beteiligt sind, wurden für Ende August zu Gesellschafterversammlungen eingeladen. Die Fonds, die in US-amerikanische Lebensversicherungen investiert haben und an denen mehr als 6.000 Anleger beteiligt sind, erlitten im laufenden Jahr einen erheblichen Verlust. Ein großes Versicherungspaket musste an eine Bank übertragen werden, weil die Kredite nicht mehr bedient werden konnten. Anlegern droht konkret der Totalverlust ihrer Einlagen.

In den vom Fondsmanagement vorgegebenen Tagesordnungen für die Gesellschafterversammlungen ist vorgesehen, dass zum Tagesordnungspunkt über die Entlastung der jeweiligen Komplementärin, also des Fondsmanagements, kein Beschluss gefasst wird, sondern dies einer späteren Beschlussfassung im schriftlichen Umlaufverfahren vorbehalten bleibt. Der Heidelberger Rechtsanwalt Michael Minderjahn, der zahlreiche Anleger von BAC-Fonds vertritt, hält dieses Vorgehen für bedenklich: „Ob die Entlastung des Managements ohne Entscheidung der ordentlichen Gesellschafterversammlung hierüber zurückgestellt werden darf, ist mehr als zweifelhaft. Keinesfalls kann das Management dies alleine ohne Einbeziehung der Gesellschafterversammlung entscheiden.“ Minderjahn fordert daher eine entsprechende Änderung der Tagesordnung. Das Vorgehen des Fondsmanagements stellt für ihn einen unglaublichen Affront dar. „Hier wird mit fadenscheinigen Argumenten versucht, eine Aussprache über die Entlastung der Komplementärin und damit über die höchst zweifelhaften Leistungen des Fondsmanagements zu verhindern.“ Tatsächlich stand nämlich schon 2009 fest, dass die Bank sich aus dem Engagement zurückziehen wollte. Die bis zum Sommer 2010 eingeräumte Spanne wurde offensichtlich nicht genutzt, um einen neuen Kreditgeber zu finden. In der Zwischenzeit wurden die verfügbaren Kreditmittel für den Ankauf neuer Policen genutzt, anstatt Liquidität für die schon vorhandenen vorzuhalten.

In den Einladungen wird die Verschiebung dieser Beschlussfassung damit begründet, dass „der Sachstand zur Refinanzierung von LTAP noch nicht abschließend geklärt“ sei. Bei dem LTAP handelt es sich um eine insolvente US-amerikanische Gesellschaft, in der wesentliche Teile des Versicherungsportfolios der Fonds gebündelt waren. Nachdem ein Verfahren auf Gläubigerschutz Anfang dieses Jahres gescheitert war, musste der LTAP das Versicherungsportfolio an die Bank übertragen, deren Kredite er nicht mehr bedienen konnte. Ende August läuft die vereinbarte Frist aus, innerhalb derer der LTAP die Versicherungen zurückkaufen kann. Voraussetzung: Es wird eine Bank gefunden, die die erforderlichen Kredite zur Verfügung stellt.

Für den Anwalt der BAC-Anleger erschließt sich nicht, warum dieser Umstand eine Entscheidung über die Entlastung des Fondsmanagements unmöglich machen soll. „Nach dem Bericht des Managements ist es nicht gelungen, einen neuen Kreditgeber zu finden und er weckt keine Hoffnung, dass dies noch gelingen wird.“ Die momentane wirtschaftliche Situation gibt wenig Anlass, auf eine neue Finanzierung zu hoffen. Anlegeranwalt Minderjahn: „Jeder an dem Versicherungspaket interessierte Investor wird versuchen, dieses vom jetzigen Eigentümer zu erwerben, anstatt einen Fonds zu finanzieren, dessen Management ganz offensichtlich schwere Fehler begangen hat.“ Für die Anleger, die er vertritt, wird Minderjahn daher beantragen, den Tagesordnungspunkt „Entlastung der Komplementärin“ zur Abstimmung zu stellen. „Das Fondsmanagement wird sich einer Diskussion über seine Leistung nicht entziehen können“, ist sich Minderjahn sicher.

Nicht zuletzt der sich abzeichnende Totalverlust der angelegten Gelder wird die Kritik am Fondsmanagement anheizen. „Mit der Einladung zur Gesellschafterversammlung wurden die Anleger darüber informiert, dass bereits ein Buchverlust in Höhe von rund 90 % eingetreten ist“, stellt Minderjahn fest. „Die Anleger konnten erstmals sehen, was ihre Beteiligung tatsächlich noch wert ist.“ Realistischen Chancen, den schon in Höhe von rd. 90% eingetretenen Buchverlust in Zukunft noch wettzumachen, sieht Minderjahn nicht.

Die Anlegerkanzlei Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht (Heidelberg/München) wird die Rechte ihrer Mandanten in den Gesellschafterversammlungen am 30. und 31. August 2011 in Berlin wahrnehmen. Anlegern, die noch unentschlossen sind, ob sie teilnehmen oder welche Weisungen sie der Treuhandgesellschafterin für die Gesellschafterversammlung erteilen sollen, wird dringend geraten, sich umgehend von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen.

Michael Minderjahn

Michael Minderjahn
Rechtsanwalt

www.nittel.co/kanzlei/kapitalanlagerecht/geschlossene-fonds/lebensversicherungs-fonds/bac-life-trust.html

Premium Management Immobilien Anlagen in Liquidation

Vergleichsangebot der Commerzbank AG ist nicht in jedem Fall zu empfehlen

Seit 18. Mai 2008 hat die Commerzbank AG rund 1,7 Mrd. € Anlegergelder für den Fonds Premium Management Immobilien Anlagen (WKN: A0ND6C ISIN: DE000A0ND6C8) eingeworben. Viele davon waren Kunden, die zuvor in Hausinvest-Fonds investiert waren, offene Immobilienfonds aus dem Commerzbank-Konzern. Am 27. September 2010 setzte das Fondsmanagement die Rücknahme von Anteilen aus. Jetzt wird der Fonds aufgelöst, wie die Allianz Global Investors Kapitalanlagegesellschaft mbH in einer Pressemitteilung vom 12. August 2011 bekannt gab.

Vor diesem Hintergrund und in Anbetracht zahlloser Klageverfahren geschädigter Anleger bietet die Commerzbank derzeit den Erwerbern des Fonds Premium Management Immobilien Anlagen den Abschluss eins Vergleichs an und preist diesen als besonders Entgegenkommen. Angeboten wird die Rücknahme der Anteile für 43,38 €, was 92% des letzten Nettoinventarwerts entsprechen soll. Bezogen auf den Abrechnungspreis zum ersten Handelstag des Fonds, der bei 52,40 € und damit deutlich höher als der Ausgabepreis von 50 € lag, bedeutet das Vergleichsangebot für die Anleger einen Verlust in Höhe von gut 17%.

Der Vorteil für den Anleger ist zwar, dass er sofort sein Geld erhält. Dennoch liegen die Tücken des Vergleichsangebots im Detail.

In vielen Fällen wurde den Anlegern vorher zum Verkauf Ihrer Hausinvest-Anteile geraten. Während der Fonds Premium Management Immobilien Anlagen geschlossen wurde und nun mit Verlust abgewickelt werden soll, entwickelte sich der Hausinvest-Fonds unter Berücksichtigung von Ausschüttungen und Kurssteigerungen mit einem Plus von ca. 12% in den letzten drei Jahren. Die 52,40 €, die in einen Anteil des Fonds Premium Management Immobilien Anlage investiert wurden, wären bei Verbleib im Hausinvest-Fonds heute 58,69 € wert! Zu dem von der Commerzbank angebotenen Rücknahmepreis von 42,38 € errechnet sich also eine Differenz von 38%.

Für den Anleger, der im Jahr 2008 Hausinvest-Anteile im Wert von 10.000,00 € verkauft und Anteile am Fonds Premium Management Immobilien Anlagen zu einem Kurs von 52,40 € erworben hat, bedeutet das Angebot der Commerzbank, wonach er eine Vergleichszahlung über 8.278,63 € erhält, einen Verlust in Höhe von 1.721,37 €.

Wäre der Anleger damals dem Rat der Commerzbank nicht gefolgt und im Hausinvest-Fonds investiert geblieben, hätte er heute aufgrund der positiven Entwicklung des Hausinvest-Fonds etwa 11.200 €.

Da die Commerzbank bei antragsgemäßer Verurteilung wegen Falschberatung nicht nur zur Rückzahlung des investierten Betrages sondern auch zur Erstattung des entgangenen Gewinns verpflichtet ist, geht es bei der Entscheidung, ob man das Angebot der Bank annimmt oder seinen Schadenersatzanspruch weiterhin gerichtlich verfolgt, um die Differenz zwischen dem Angebot der Commerzbank AG und der Höhe des Schadenersatzanspruchs, mithin um 2.921,37 €.

Das Angebot der Commerzbank stellt daher im Einzelfall einen erheblichen Nachteil für den Anleger dar. Es empfiehlt sich daher vor Abschluss des Vergleichs einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu konsultieren und prüfen zu lassen, ob eine gerichtliche Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nicht möglicher Weise zu einem wirtschaftlich besseren Ergebnis führt.

Wollen Sie wissen, ob Sie Schadenersatzansprüche gegen die Commerzbank mit Aussicht auf Erfolg durchsetzen können? Rufen Sie mich an, ich helfe Ihnen gerne!

ansprechpartner_nittel3
Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
info@nittel.co

www.nittel.co/kanzlei/aktuell/premium-management-immobilien-anlage-vergleichsangebot-mit-tuecken.html

BAC Life Trust - Gesellschafterversammlungen sollen offenbar den bereits eingetretenen Totalverlust ignorieren

In den letzten Wochen wurden die Anleger zu ordentlichen Gesellschafterversammlungen der BAC Life Trust Fonds eingeladen, die Ende August stattfinden sollen. Der den Einladungen beigefügte Bericht des Fondsmanagements vermittelt jedoch an den entscheidenden Stellen zu wenige Informationen.

Eine kleine Auswahl:
  • Es fehlt gänzlich ein vollständiger Jahresabschluss nebst Geschäftsbericht des LTAP. In Anbetracht der Tatsache, dass bei einigen Life Trust Fonds das Vermögen allein in den Anteilen am LTAP besteht, kann dies mit rein gar nichts entschuldigt werden, umso mehr als für 2010 nur ein „eingeschränkter Bestätigungsvermerk“ erteilt wurde. Was die Refinanzierung des weder der Gesellschaft noch dem LTAP gehörenden Portfolios damit zu tun hat, erschließt sich nicht.
  • Sogar der angeblich geprüfte Jahresabschluss der jeweiligen Gesellschaft wird den Anlegern nicht einmal zur Verfügung gestellt, dieser muss von den Anlegern gesondert angefordert werden. Zwar sieht der Gesellschaftsvertrag die Vorhaltung im Internet vor, allerdings wurden den Anlegern nicht wie in den Vorjahren Zugangsdaten mitgeteilt.
  • An keiner Stelle wird offengelegt, wie viele Policen von der Insolvenz des LTAP betroffen sind und sich daher bereits im Volleigentum von Wells Fargo befinden. Dennoch wird eine als Vergleich betitelte Vereinbarung mit Wells Fargo als Erfolg des Managements angepriesen. Von den angeblichen Schadenersatzansprüchen gegen Wells Fargo ist keine Rede mehr.
    Das Management berichtet ferner darüber, dass bei einigen Fonds die Komplementärin ausgetauscht worden sei. Den Anlegern dürfte kein Beschluss bekannt sein, dem sie in diesem Zusammenhang zugestimmt haben.
  • Es wird von zu erwartenden Rückflüssen gesprochen, ohne wenigstens die Prognoserechnung zu aktualisieren. In diesem Zusammenhang wird auch davon gesprochen, dass die Anleger ihre Investition teilweise zurückerhalten. Das ist vornehm ausgedrückt, kann aber nicht anders interpretiert werden als mindestens 70% der Anlage schon heute als verloren angesehen müssen! Die in Höhe von 57% für möglich (!) gehaltenen Rückflüsse dürften sich zu einem nennenswerten Teil aus steuerlichen Zuweisungen ergeben, die bei weitem nicht alle Anleger geltend machen können.
  • Die Anleger können, falls sie nicht selbst teilnehmen, der Treuhänderin mittels eines Formulars Weisung für das Abstimmungsverhalten erteilen. Sinniger Weise ist die Ausübung eines Wahlrechts zu TOP 7 (Entlastung der Komplementärin) nicht vorgesehen. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass es sich dabei um ein Versehen handelt.
  • Die „Refinanzierung des LTAP-Portfolios“ soll auf „Sonderveranstaltungen“ stattfinden. Die Frage ist, wann diese angesichts der Ende August 2011 auslaufenden Frist zum Rückkauf des Portfolios des LTAP der Fall sein soll. Tatsache ist, dass das Management ganz offensichtlich auf Zeit spielt. Der Bericht ist mit Allgemeinplätzen vollgestopft, die keineswegs nachvollziehen lassen, warum es in sechs Monaten nicht gelungen ist, einen Rückkauf der Policen zu finanzieren. Dabei wird auf Anlegerschutzanwälte geschimpft, ohne jegliche Substanz. Es liegt vielmehr der Verdacht nahe, dass das Management mit der Aufteilung der BAC in zukünftig offenbar völlig selbständige Bereiche Life Trust und Infra Trust viel mehr beschäftigt war.
Rechtsanwalt Michael Minderjahn, der zahlreiche Anleger vertritt, rät angesichts dieser schwerwiegenden Mängel (es handelt sich nur um eine kleine Auswahl!) dringend dazu, entweder selbst auf der Gesellschafterversammlung zu erscheinen oder einen Rechtsanwalt des Vertrauens damit zu beauftragen oder der Treuhänderin ausdrückliche Weisung für die Abstimmung zu erteilen.

Den Mandanten der Heidelberger Anlegerkanzlei Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht wurde geraten, bei allen vier Abstimmungen mit „Ablehnung“ zu stimmen und Rechtsanwalt Minderjahn eine Stimmrechtsvollmacht zu erteilen. Wichtig ist, dass die Anleger ihre Teilnahme bis zum auf Seite 3 der Einladung genannten Termin (Fax oder E-Mail genügen) entweder der jeweiligen Fondsgesellschaft oder der Treuhänderin Bock Berlin Treuhand GmbH mitteilen. Natürlich kann das Weisungsformular auch handschriftlich dahingehend ergänzt werden, dass das Abstimmungsverhalten zu TOP7 hinzugesetzt wird.

Michael Minderjahn

Michael Minderjahn
Rechtsanwalt

www.nittel.co/kanzlei/aktuell/bac-life-trust-gesellschafterversammlungen-2011.html

Schiffsbeteiligungen: Bundesfinanzhof kippt das steuerliche Modell der Fondsinitiatoren

Nicht weniger Anleger haben Schiffsbeteiligungen im Portfolio. Relativ krisensicher erschienen immer wieder Investitionen in moderne Doppelhüllentanker. In nicht unerheblichem Masse sind solche Investitionen auch (aber nicht nur) steuerlich motiviert. Den hierzu aufgelegten Fonds liegt regelmäßig das althergebrachte Konzept zugrunde: durch den Abzug von Zahlungen für diverse Dienstleistungen als Betriebsausgaben wurde (und wird immer noch) versucht, durch möglichst hohe anfängliche Verlustzuweisungen die Attraktivität zu erhöhen.

Nunmehr hat der Bundesfinanzhof (BFH) durch Urteil vom 14.04.2011 entschieden, dass die typischen Initialkosten (Prospekterstellung, Eigenkapitalbeschaffung, Finanzierungsvermittlung, Mittelverwendungskontrolle usw.) vollständig den Anschaffungskosten des Schiffes zuzurechnen sind, „wenn sich die Kommanditisten aufgrund eines vom Projektanbieter vorformulierten Vertragswerks an dem Fonds beteiligen“. Außerdem entschied er, dass die Nutzungsdauer von zwölf Jahren, die sich aus der amtlichen Tabelle für sonstige Seeschiffe nicht anwendbar sei. Im Streitfall ging es um eine 2003 gegründete Gesellschaft, die ein einziges Tankschiff (Baujahr 2001) erwarb und betrieb. Das Finanzamt hatte von den anfänglichen Kosten in Höhe von über 5,7 Mio. € ganze 15.400 € anerkannt und die Restnutzungsdauer auf 15 Jahre festgelegt. Die Gesellschaft war von einer Restnutzungsdauer von 11 Jahren ausgegangen. Die erste Instanz führte nur dazu, dass die Gründungskosten (rd. 29.000 €) als – sofort abziehbare – Betriebsausgaben anerkannt wurden.

Der BFH hat damit die bisherige „Extrawurst“ für Schiffsfonds aufgegeben. Solche Beteiligungsmodelle müssen sich also nunmehr ebenso wie die sog. Bauherrenmodelle und Immobilienfonds behandeln lassen, bei denen die anfänglichen Aufwendungen den Anschaffungskosten zugerechnet werden. Zu recht führt das Gericht aus: „Die Anschaffung, Verwaltung und Vercharterung des Tankschiffs unterscheidet sich insoweit weder rechtlich noch wirtschaftlich von der Anschaffung, Verwaltung und Vermietung einer Großimmobilie. Vergleichbar dem Immobilienfonds ist das vorliegende Fondskonzept darauf ausgerichtet, in gesamthänderischer Verbundenheit ein Tankschiff zu erwerben, zu verchartern und dabei eingeräumte steuerliche Vergünstigungen (hier insbesondere nach § 5a EStG) in Anspruch zu nehmen.“

Außerdem hat der BFH die Nichtanwendung der amtlichen Abschreibungstabellen aus dem Jahr 1992 auf neuere Schiffe ausdrücklich gebilligt. Zutreffend verweist er darauf, dass seinerzeit noch der Einhüllentanker Standard war. Ferner nimmt er Bezug auf eine Erhebung der EU aus dem Jahre 2000 (über die Sicherheit des Erdöltransports), wonach international das Alter der Tanker bei über 20 Jahren lag. Trifft aber die amtliche Tabelle nicht mehr zu, seien Finanzgerichte (und die Finanzämter) berechtigt, die Nutzungsdauer (auch bei gebrauchten Schiffen) zu schätzen. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass es sich im Streitfall um ein gebrauchtes Schiff handelte, billigte er ausdrücklich den Ansatz einer Restnutzungsdauer von 15 Jahren.
Die Auswirkungen für Anleger sind erheblich: Sofern die Feststellungsbescheide noch abänderbar sind, werden nunmehr vom Betriebsstättenfinanzamt die anfänglichen hohen Verlustzuweisungen kassiert. Ebenso werden alle folgenden Steuerbescheide abgeändert, weil die Abschreibungen zu hoch sind, und zwar unabhängig von der Frage, ob sich die Gesellschaft für die degressive oder die lineare Abschreibungsmethode entschieden hat. Dabei hilft es nämlich wenig dass (im Streitfall) die Anschaffungskosten von bisher 47,4 Mio. € auf nunmehr 52,6 Mio. € erhöht worden sind. Ein 1/15 (bei linearer Abschreibung) ist eben weniger als 1/11. Die Steuerbescheide der beteiligten Anleger werden in der Folge ebenfalls geändert.

Anleger sollten, sobald sie von der Gesellschaft eine entsprechende Information erhalten, sofort prüfen, welchen Stellenwert in dem Prospekt ihres Fonds oder im Rahmen der Anlageberatung die steuerliche Konzeption eingenommen hat. Ein auf Kapitalanlagerecht spezialisierter Fachanwalt sollte zudem prüfen, ob der Prospekt in ausreichendem Masse auf die steuerlichen Risiken hinwies, die sich nunmehr verwirklicht haben. Sofern die Anlage bereits vor dem 01.01.2002 gezeichnet wurde, werden mit Ablauf dieses Jahres etwaige Ansprüche gegen Berater, Initiatoren und Gründungsgesellschafter des Fonds jedenfalls verjähren!

Michael Minderjahn

Michael Minderjahn
Rechtsanwalt

www.nittel.co/kanzlei/aktuell/schiffsfonds-bfh-kippt-steuermodell.html

CFB-Fonds Nr. 130: Börse zieht aus – Anlegern droht Totalverlust Welche Möglichkeiten haben Anleger, Ihr Geld zurück zu bekommen?

Als sichere Kapitalanlage wurde der CFB Fonds 130 „Die Neue Börse Frankfurt“ von der Commerzbank ihren Kunden angeboten. 2.600 Anleger investierten rund 100 Mio. € in den neuen Sitz der Deutschen Börse AG. Heute, 10 Jahre später droht die werthaltige Altersvorsorge für die Anleger zum Totalverlust zu werden. Grund ist, dass die Deutsche Börse den auf 10 Jahre geschlossenen Mietvertrag nicht verlängert hat und ausgezogen ist. Ein Nachmieter ist nicht in Sicht.

Angesichts der derzeit schwachen Nachfrage nach Mietflächen ist die Situation für den CFB Fonds 130 fatal. Mieteinnahmen werden nicht mehr erzielt, der Fonds muss aber gleichzeitig die Kosten für die Instandhaltung des Gebäudes mit rund 50.000 m² Mietfläche sorgen. Hinzu kommen die möglichen Kosten einer Neuvermietung. Die Kosten für die Suche nach neuen Mietern und die Anpassung der Mietflächen an deren Bedürfnisse (Renovierung, Revitalisierung) werden von den Fondsverantwortlichen auf rund 20 Mio. € beziffert. Dem CFB Fonds 130 droht damit in absehbarer Zeit die Zahlungsunfähigkeit. Das Eigenkapital der Anleger dürfte dann zumindest weitestgehend verloren sein.

Warum Anleger von der Commerzbank ihr Kapital zurückbekommen können

Für unsere Mandanten machen wir Schadenersatzansprüche gegen die Commerzbank AG geltend, weil sie, wie wir feststellen konnten, im Vorfeld der Anlageentscheidung in verschiedener Hinsicht unzutreffend beraten wurden:

Vermeintliche Sicherheit der Anlage in den CFB Fonds 130
Die Berater haben unseren Mandanten die Beteiligung an dem Immobilienfonds CFB Fonds 130 als sichere Anlage empfohlen. Bei einer Fondsbeteiligung handelt es sich aber um eine unternehmerische Beteiligung, bei der unternehmerische Risiken bestehen, die bis zum Totalverlust führen können.

CFB Fonds 130 als Altersvorsorge ungeeignet
Vielen unserer Mandanten wurde die Investition in den Fonds CFB Fonds 130 als Altersvorsorge empfohlen. Beteiligungen an derartigen Immobilienfonds sind aber wegen der damit verbundenen hohen Verlustrisiken als Altersvorsorge nicht geeignet, wie zahlreiche Gerichte festgestellt haben.

Kein Hinweis auf finanzielles Interesse der Commerzbank (kick-backs)
Die Commerzbank, die unsere Mandanten im Zusammenhang mit der Beteiligung am Fonds CFB Fonds 130 beraten hat, hat für die Empfehlung Provisionen, so genannte Rückvergütungen erhalten. Keiner unserer Mandanten wurde von seinem Bankberater über diesen Umstand informiert. Nach der kick-back Rechtsprechung des Bundesgerichthofs, die dieser mit seinem Beschluss vom 9. März 2011 und seinem Urteil vom 19. Juli 2011 bestätigt hat, wäre die Commerzbank zur ungefragten Aufklärung über ihr Provisionsinteresse verpflichtet gewesen. Nach den genannten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs steht ferner fest, dass die Angaben im Emissionsprospekt des CFB Fonds Nr. 130 nicht ausreichen, um den Anlageinteressenten über das Eigeninteresse der Bank in Form der ihr versprochenen Provisionszahlungen aufzuklären. Nach unserer Erfahrung ist nahezu auszuschließen, dass die Bankberater ihre Kunden in den Jahren um die Jahrtausendwende im Beratungsgespräch von sich aus auf die Höhe der Provision hingewiesen haben. Schadenersatzansprüche der Anleger des CFB Fonds 130 werden daher in den allermeisten Fällen bereits aus diesem Grund durchsetzbar sein.

Langfristige Bindung
Keiner unserer Mandanten wurde in der Beratung darauf hingewiesne, dass er die Beteiligung frühestens nach 20 Jahren kündigen kann und ein Verkauf der Anteile wegen des fehlenden Zweitmarkts nicht oder nur unter Hinnahme erheblicher Verluste möglich ist.

Wiederaufleben der Haftung für die bereits geleistete Einlage
Als Anleger einer Kommanditgesellschaft haften Anleger nur in Höhe ihrer Einlageverpflichtung. Erhalten sie aber von der Fondsgesellschaft Ausschüttungen, die nicht durch Bilanzgewinne gedeckt sind, lebt die Haftung wieder auf. Die Folge: der Anleger haftet in Höhe der vermeintlichen Ausschüttungen gegenüber Gläubigern der Gesellschaft, zum Beispiel der die Fremdfinanzierung stellenden Bank.

Keine Übergabe des Fondsprospekts vor der Beteiligungsentscheidung
Für die Anlageentscheidung kommt den im Fondsprospekt zusammengestellten Informationen eigentlich eine große Bedeutung zu. Der Anleger kann hier alle für seine Entscheidung erforderlichen Informationen in Ruhe nachlesen. Dies geht nur dann, wenn ihm der Prospekt rechtzeitig vor der Zeichnung der Beteiligung überlassen wird. In der überwiegenden Zahl der uns bekannten Fälle hat die Commerzbank dies unterlassen und den Prospekt erst nach Zeichnung übergeben.

Zahlreiche Prospektfehler beim CFB Fonds 130
Der Fondsprospekt des CFB Fonds 130 enthält darüber hinaus zahlreiche Prospektfehler.
  • So ist für den Anleger nicht zu erkennen, welcher Teil seines investierten Kapitals tatsächlich in die Immobilieninvestition fließt und welcher Teil für so genannte „weiche Kosten“ verbraucht wird. Rechnet man die Angaben nach, kommt man zu dem Ergebnis, dass nur 66 % der Anlegergelder in die Immobilie geflossen sind und 34 % für weiche Kosten ausgegeben und damit nicht werthaltig investiert wurden.
  • Laut Fondsverantwortlichen belaufen sich die Kosten für eine Neuvermietung des Fondsobjekts auf rund 20 Mio. €. Da der Mietvertrag mit der Deutschen Börse AG nur auf 10 Jahre fest abgeschlossen war, hätte dieser Betrag in der Planrechnung des Fondsprospekts mit einbezogen und entsprechende Rückstellungen gebildet werden müssen. Dies ist nicht geschehen.
  • Der Fonds enthält einen Hinweis auf die eingeschränkte Fungibilität der Anteile. Dass sich dahinter verbirgt, dass die Anteile quasi unverkäuflich sind, wird für den Anleger nicht verständlich.
Verjährung droht – Anleger müssen noch in diesem Jahr handeln

So gut die Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen fehlerhafter Beratung im Vorfeld der Beteiligung am CFB Fonds 130 gegen die Commerzbank auch sind, werden sie nicht noch in diesem Jahr gerichtlich geltend gemacht, droht den Anlegern der Verlust ihrer Rechte. Da die Beratung zur Zeichnung dieses Fonds im Wesentlichen im Jahr 1999 erfolgte, verjähren die Schadenersatzansprüche zum 31. Dezember 2011. Werden bis dahin keine Schritte zur Hemmung der Verjährung eingeleitet, lassen sich die Ansprüche nicht mehr durchsetzen.

Wenn auch Sie in den CFB Fonds 130 investiert haben und wissen wollen, wie Ihre Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen sind: Rufen Sie mich für ein unverbindliches Erstgespräch an – ich helfe Ihnen gerne.

Fachanwalt Mathias Nittel
Mathias Nittel
Rechtsanwalt | Fachanwalt für
Bank- und Kapitalmarktrecht

Heidelberg: 06221-915770
München: 089 255 498 50

www.nittel.co/kanzlei/aktuell/cfb-fonds-130-anleger-haben-gute-chancen-auf-schadenersatz.html

Nordkapital Bulkerflotte 1 - Falschberatung - Schadenersatz

Der von der NORDCAPITAL GmbH aufgelegte Schiffsfonds BULKERFLOTTE 1 wurde 2008 vorwiegend von der Deutschen Bank AG und der Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG vertrieben. Nach dem Gläubigerschutzantrag der Groß-Reederin Korea Line Corporation (KLC), an die wesentliche Teile der Flotte des Fonds verchartert wurden, geriet der Fonds in existenzielle Schwierigkeiten. Rufe nach Nachschüssen der Gesellschafter wurden laut.

2008: Rückläufiger Welthandel, zurückgehende Charterraten

Die Probleme des Fonds waren jedoch durchaus vorhersehbar. Der Fonds wurde zu einem Zeitpunkt vertrieben, als in Teilen der Wirtschaftspresse bereits deutlich vor einem zurückgehenden Welthandel und damit einhergehend Einbrüchen bei den erzielbaren Charterraten gewarnt wurde. Angesichts dessen geht der Fonds mit der Vercharterung der Flotte an nur zwei Reedereien hohe Klumpenrisiken ein, die sich mit der Insolvenz der KLC realisiert haben.

Nicht nur diese Punkte lassen Zweifel aufkommen, ob die Beteiligung durch die vertreibenden Banken mit der erforderlichen banküblichen Sorgfalt geprüft wurde. Da die Banken am Vertrieb der Fondsbeteiligungen gut verdient haben dürften, drängt sich der Verdacht auf, dass auch hier die Beratung der Kunden stark am Vertriebserfolg orientiert gewesen ist. In den uns bekannten Fällen wurden die Anleger jedenfalls nicht auf die sich verschlechternde weltwirtschaftliche Situation, die ja keineswegs nur durch die Lehman-Pleite verursacht wurde, und die daraus für den Fonds resultierenden Risiken hingewiesen.

Als Altersvorsorge und Anlage im Alter nicht geeignet

Vielfach wurden die Anteile am Nordkapital Fonds Bulkerflotte 1 an Seniorinnen und Senioren vertrieben. Angesichts der hohen Risiken einer solchen unternehmerischen Schiffsbeteiligung müssen sich die am Vertrieb der Fondsanteile beteiligten Banken fragen lassen, wie sich die eine solche Anlageempfehlung mit der üblicher Weise geringen Risikoneigung dieser Altersgruppe, ihrer geringer Risikotragfähigkeit und ihres Bedürfnisses nach ständiger gegebenenfalls auch kurzfristiger Verfügbarkeit des investierten Kapitals vereinbaren lässt.

Anleger des Fonds Nordkapital Bulkerflotte 1 haben uns beauftragt, Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung gegen ihre Banken durchzusetzen. Wir sehen dabei gute Chancen dafür, dass sich unsere Mandanten mit Erfolg von der verlustträchtigen Beteiligung werden lösen können. .

Anleger, die ebenfalls nach der Beratung durch ihre Bank in den Fonds Nordkapital Bulkerflotte 1 investiert haben, sollten sich zur Prüfung, ob Schadensersatzansprüche gegen die Deutschen Bank und Möglichkeiten bestehen, sich von der verlustträchtigen Beteiligung zu lösen, an einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden.

Drohende Verjährung von Ansprüchen

Dabei ist auch die mögliche Verjährung zum 31.12.2011 zu berücksichtigen. Schadensersatzansprüche wegen der 2008 abgeschlossenen Anlage verjähren innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis des möglichen Beratungsfehlers. Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass eine solche Kenntnis oder die Möglichkeit der Kenntnisnahme bereits eingetreten ist, besteht das Risiko, dass die erfolgversprechenden Schadenersatzansprüche im Jahr 2012 nicht mehr geltend gemacht werden können.

ansprechpartner_nittel3
Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
info@nittel.co

www.nittel.co/kanzlei/aktuell/nordkapital-bulkerflotte-1-falschberatung-schadenersatz.html

Aktuelle Beiträge

Die 10 besten Kanzleien...
Empfehlenswerte Kanzlei für Bankrecht und Kapitalmarktrecht Der...
RA Nittel - 29. Dezember, 09:44
Anwaltshaftung: Fehlende...
Anleger werden Opfer der von ihren Rechtsanwälten betriebenen...
RA Nittel - 26. November, 09:33
Anwaltshaftung wegen...
Bundesverfassungsgericht nimmt Beschwerden gegen BGH-Urteile...
RA Nittel - 24. Oktober, 17:59
Wenn der Anwalt plötzlich...
(> zum ersten Teil des Artikels) 20.10.2015 - Anruf...
RA Nittel - 20. Oktober, 19:47
Güteantrag: Kein Schadenersatz...
Welche Möglichkeiten geschädigte Mandanten haben 12.10.2015...
RA Nittel - 14. Oktober, 09:51
Anwaltshaftung: Wenn...
Falscher Rat vom Anwalt 12.10.2015 - Vor eineinhalb...
RA Nittel - 14. Oktober, 09:50
Zweite Lorenz Immobilienfonds...
Erneut Prozesserfolg für von Minderjahn vertretenen...
RA Nittel - 12. Oktober, 09:19
VW-Abgas-Skandal: wann...
08.10.2015 - Durch die in den Fahrzeugen des VW-Konzerns...
RA Nittel - 9. Oktober, 20:49
Clerical Medical-Klage...
Welche Möglichkeiten geschädigte Anleger jetzt noch...
RA Nittel - 9. Oktober, 11:51
Montranus I und Montranus...
02.10.2015 - Abermals wurde die Helaba Dublin zur Rückabwicklung...
RA Nittel - 3. Oktober, 09:05

User Status

Du bist nicht angemeldet.

Suche

 

Status

Online seit 6216 Tagen
Zuletzt aktualisiert: 29. Dezember, 09:44

facebook



Credits

Web Counter-Modul

Blogwebkatalog

JuraBlogs.com

Blog Verzeichnis und Blog Webkatalog

Bloggeramt.de

Blogverzeichnis - Blog Verzeichnis
bloggerei.de

Profil
Abmelden
Weblog abonnieren