PRORENDITA VIER - Anlegerkanzlei Nittel macht Schadenersatz geltend

Zahlreiche Anleger des vom Initiator Ideenkapital im Jahr 2006 aufgelegten Fonds PRORENDITA VIER GmbH & Co KG haben die Anlegerkanzlei Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht in Heidelberg und München mit der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen beauftragt. Vertrieben wurde der Fonds schwerpunktmäßig über die Commerzbank AG, die ehemalige Citi Bank (heute Targobank), die Postbank, verschiedene Sparkassen, darunter die Sparkasse KölnBonn sowie nicht bankgebundene Berater. Gegen diese machen wir für Anleger des Fonds PRORENDITA VIER Schadenersatzansprüche geltend.

Hintergrund ist der dramatische Wertverlust der Fondsanteile des PRORENDITA VIER. Den Anlegern droht der Totalverlust ihres investierten Kapitals. Für zahlreiche Anleger kommt diese Situation völlig überraschend, weil sie im Rahmen der Beratung durch ihren Berater insbesondere über die Risiken der Beteiligung unzutreffend informiert wurden. Der Fonds PRORENDITA VIER wurde ihnen als sichere Geldanlage empfohlen.

Falschberatung in diesen Punkten haben wir bei den von uns vertretenen Mandanten – neben vielen anderen - bislang besonders häufig angetroffen:
  • Die Beteiligung an der PRORENDITA VIER GmbH & Co. KG wurde als sichere Anlage empfohlen. Von Verlustrisiken, gar vom Totalverlust der Einlage war in den Beratungsgesprächen nie die Rede.
  • Die Beteiligung am Fonds PRORENDITA VIER wurde als Altersvorsorge bzw. zur Anlage von Vermögen im Alter empfohlen. Für diese Zwecke ist die Investition in diesen Fonds grundsätzlich ungeeignet, da die Beteiligung als unternehmerische Beteiligung hohe Verlustrisiken mit sich bringt, die bis zum Totalverlust des investierten Kapitals gehen können..
  • Die im Vertrieb des Fonds PRORENDITA VIER beteiligten Banken und Sparkassen haben erhebliche Provisionszahlungen erhalten. Über diese „Kickbacks“ hätten die Anleger unaufgefordert im Rahmen des Beratungsgesprächs informiert werden müssen. Dies war nach unserer Erfahrung regelmäßig nicht der Fall.
Der Schadenersatz

Anleger, die über den Fonds PRORENDITA VIER falsch beraten wurden, können gegenüber ihrer Bank und ihrem freien Berater Schadenersatz durchsetzen. Sie erhalten dabei regelmäßig das investierte Kapital sowie entgangenen Gewinn. Im Gegenzug erhält der Berater die Beteiligung am Fonds PRORENDITA VIER. Erhaltene Ausschüttungen werden vom Schadenersatzanspruch in Abzug gebracht.

Die Anlegerkanzlei Nittel hat bereits mit Erfolg Schadenersatz wegen Falschberatung im Zusammenhang mit dem PRORENDITA Fonds durchgesetzt.

Ihre Ansprechpartner:

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Mathias Nittel
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Michael Minderjahn
Michael Minderjahn
Rechtsanwalt

Heidelberg | Hans-Böckler-Straße 2 A | D-69115 Heidelberg | Tel.: 06221 915770
München | Residenzstraße 25 | D-80333 München | Tel.: 089 25549850

http://www.nittel.co/kanzlei/kapitalanlagerecht/geschlossene-fonds/lebensversicherungs-fonds/prorendita-vier-gmbh-co.-kg-informationen-fuer-anleger.html

HCI MS Kappeln GmbH & Co. KG- Hilfe für Schiffsfonds Anleger

Insolvenz des Fonds und Totalverlust der Einlagen drohen

Ein weiterer Schiffsfonds des börsennotierten Emittenten HCI Capital AG steht vor der Pleite. In das 2004 vertriebene Container Feederschiff MS Kappeln haben Anleger fast 7 Mio. € Eigenkapital investiert. Nun droht auch dieser HCI Schiffsfonds zum Opfer der desaströsen Entwicklung auf den Schiffsmärkten zu werden. Aufgrund drastisch zurückgegangener Charterraten konnte der Fonds bereits seit 2009 nicht mehr seine planmäßigen Darlehenstilgungen leisten. Jetzt hat die finanzierende Bank offensichtlich die Geduld verloren. Mit neuer Liquidität soll der HCI Schiffsfonds vor dem Untergang gerettet werden. Die Gesellschaft fordert im Rahmen eines Sanierungskonzepts von den Anlegern die Rückzahlung erhaltener Ausschüttungen. Sollten sich nicht die erforderlichen 70% der Gesellschafter an der Sanierung beteiligen, drohen die Insolvenz des Fonds und der Totalverlust der Einlagen.

Der Sanierungsplan wirft zahlreiche Fragen auf. Zum einen beruht das Konzept auf der Annahme einer Erholung der Charterraten ab dem Jahr 2013. Konkrete Anhaltspunkte hierfür gibt es nicht. Die Anleger sollen also Geld auf eine ungewisse Hoffnung hin zahlen. Zum anderen sollen die Ausschüttungen im Rahmen einer Kapitalerhöhung eingezahlt werden. Dass diese "Rückzahlung" von Ausschüttungen grundsätzlich keine Auswirkung auf eine durch nicht durch Gewinne gedeckte Ausschüttungen wieder aufgelebte Haftung der Kommanditisten/Anleger hat, sollte den Anlegern redlicher Weise ebenso mitgeteilt werden, wie die Höhe des derzeitigen Stands des jeweiligen Kapitalkontos. Aus diesem könnten die Anleger entnehmen, in welcher Höhe Ausschüttungen, die sie erhalten haben, nicht durch Gewinne gedeckt waren, so dass sie diese im Falle der Insolvenz des Fonds an die Gläubiger der Fonds KG bzw. einen Insolvenzverwalter zahlen müssten.

Bei Gesprächen mit zahlreichen Anlegern des Container Feederschiffs MS Kappeln haben wir festgestellt, dass das unsere Mandanten in vielfacher Hinsicht vor der Beteiligungsentscheidung falsch beraten wurden. Besonders auffällig ist, dass die Risiken der Schiffsfondsbeteiligung regelmäßig unerwähnt blieben und auf die hohen Vertriebsprovisionen durch die Berater nicht hingewiesen wurde.

Da bestimmte Fehler in der Beratung von Anlegern des HCI Schiffsfonds MS Kappeln immer wieder auftauchen, sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

Möchten auch Sie wissen, wie Ihre Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen sind? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

Ihr Ansprechpartner:

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Wölbern Invest Fonds Holland 64 - Hilfe für Immobilienfonds Anleger

Schadenersatz wegen Prospektfehler

Für die Anleger völlig unerwartete Schwierigkeiten sind beim Wölbern-Fonds Holland 64 der Wölbern Invest aufgetreten. In einer Anlegerinformation der Vierundsechzigste IFH geschlossener Immobilienfonds für Holland GmbH & Co. KG wird den Investoren mitgeteilt, dass es eine Auseinandersetzung mit der finanzierenden Deutschen Genossenschafts-Hypothekenbank (DG Hyp) über die Bewertung der Immobilie gibt. Die DG Hyp hatte die an den Niederländischen Staat vermietete Fondsimmobilie in Haarlem neu bewerten lassen und war zu dem Ergebnis gekommen, dass im Darlehensvertrag vereinbarte Untergrenzen im Verhältnis von Immobilienwert zu Kredit (Loan to Value) durchbrochen wurden. Die Bank macht nunmehr entsprechend der Vereinbarungen im Darlehensvertrag Ansprüche gegen die Fondsgesellschaft geltend und fordert eine Sondertilgung in Höhe von 2,5 Mio. € von der Fondsgesellschaft. Grundsätzlich gewährend loan-to-value Vereinbarungen der finanzierenden Bank das Recht, vom Darlehensnehmer eine Sondertilgung zu verlangen, mit der das Verhältnis von Immobilienwert zu Darlehenssumme wieder in das vereinbarte Verhältnis gebracht wird.

Prospektfehler

Besonders brisant: Die entsprechenden Vereinbarungen im Darlehensvertrag sind im Fondsprospekt des Wölbern Fonds Holland 64 nicht erwähnt. Da diese Vertragsklauseln ganz erhebliche Auswirkungen sowohl auf die Liquiditätssituation des Fonds haben können, als auch bei Nichteinhaltung der Vereinbarung regelmäßig ein Sonderkündigungsrecht der Bank besteht, die dann das Fondsobjekt verwerten kann, hätte auf die Klauseln und ihre mögliche Auswirkung im Prospekt hingewiesen werden müssen. Dass dies unterschlagen wurde, stellt nach unserem Dafürhalten einen eklatanten Prospektfehler dar, der Schadenersatzansprüche der Anleger gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds begründet.

Schadenersatz wegen Beratungsfehlern

Außerdem hätten die Berater die Anleger im Beratungsgespräch auf diese Klauseln und die aus ihnen resultierenden Risiken hinweisen müssen, was ebenfalls nicht geschehen ist. Auch die Anlageberater haften deshalb den Anlegern auf Schadenersatz.

Möchten Sie wissen, welche Rechte Ihnen als Anleger des Wölbern Invest Fonds Holland 64 zustehen? Rufen Sie mich an, ich helfe Ihnen gerne.

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Wölbern Invest Fonds England 1 - Hilfe für Immobilienfonds Anleger

Schadenersatz wegen Prospektfehlern

Für die Anleger völlig unerwartete Schwierigkeiten sind beim Wölbern-Fonds England 1 aufgetreten. Es gibt bereits seit 2010 Auseinandersetzung mit der finanzierenden Bank über die Bewertung der Fondsimmobilie. Die Bank hat die Immobilie vertragsgemäß neu bewerten lassen und war zu dem Ergebnis gekommen, dass im Darlehensvertrag vereinbarte Untergrenzen im Verhältnis von Immobilienwert zu Kredit (Loan to Value) durchbrochen wurden. Die Bank macht nunmehr entsprechend der Vereinbarungen im Darlehensvertrag Ansprüche gegen die Fondsgesellschaft geltend und fordert eine Sondertilgung. Grundsätzlich gewährend loan-to-value Vereinbarungen der finanzierenden Bank das Recht, vom Darlehensnehmer eine Sondertilgung zu verlangen, mit der das Verhältnis von Immobilienwert zu Darlehenssumme wieder in das vereinbarte Verhältnis gebracht wird.

Prospektfehler

Besonders brisant: Die entsprechenden Vereinbarungen im Darlehensvertrag sind im Fondsprospekt des Wölbern Fonds England 1 nicht erwähnt. Da diese Vertragsklauseln ganz erhebliche Auswirkungen sowohl auf die Liquiditätssituation des Fonds haben können, als auch bei Nichteinhaltung der Vereinbarung regelmäßig ein Sonderkündigungsrecht der Bank besteht, die dann das Fondsobjekt verwerten kann, hätte auf die Klauseln und ihre mögliche Auswirkung im Prospekt hingewiesen werden müssen. Dass dies unterschlagen wurde, stellt nach unserem Dafürhalten einen eklatanten Prospektfehler dar, der Schadenersatzansprüche der Anleger gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds begründet.

Schadenersatz wegen Beratungsfehlern

Außerdem hätten die Berater die Anleger im Beratungsgespräch auf diese Klauseln und die aus ihnen resultierenden Risiken hinweisen müssen, was ebenfalls nicht geschehen ist. Auch die Anlageberater haften deshalb den Anlegern auf Schadenersatz.

Möchten Sie wissen, welche Rechte Ihnen als Anleger des Wölbern Invest Fonds England 1 zustehen? Rufen Sie mich an, ich helfe Ihnen gerne.

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PRORENDITA Eins GmbH & Co. KG - Schadenersatz für Anleger

Schadenersatz für PRORENDITA Anleger erfolgreich durchgesetzt

Rund 50 Mio. € wurden in den Jahren 2004 und 2005 von über 2.300 Anlegern für den Ideenkapital Fonds PRORENDITA Eins GmbH & Co. KG eingeworben. Der Vertrieb erfolgte unter anderem über verschiedene Sparkassen und die Postbank/Postbank Finanzberatung. Für verschiedene Mandanten machen wir derzeit gerichtlich Schadenersatzansprüche geltend, unter anderem gegen die Sparkasse KölnBonn und die Postbank Finanzberatung AG.

Der Fonds

Die Gesellschaft ist an zwei englischen Gesellschaften beteiligt, der PRORENDITA ONE Limited sowie der PRORENDITA ONE Limited Partnership, deren Unternehmensgegenstand der Handel mit britischen Lebensversicherungen ist, die auf dem Zweitmarkt erworben wurden. Durch die weltweite Finanz- und Bankenkrise haben die Rückkaufswerte an Kapitallebensversicherungen erheblich an Wert verloren. Dementsprechend hat sich der Wert der Beteiligungen und sich das Eigenkapital der Tochtergesellschaft deutlich gemindert. Für die betroffenen Anleger hat dies zur Folge, dass ein Großteil ihres investierten Geldes verloren ist.

Regelmäßige Falschberatung

Für zahlreiche Anleger kommt diese Situation völlig überraschend, weil sie insbesondere über die Risiken der Beteiligung unzutreffend informiert wurden. Sie gingen davon aus, dass es sich um eine sichere Geldanlage handeln würde. Offensichtlich wurden sie vor dem Erwerb der Beteiligung falsch beraten.

Falschberatung in diesen Punkten haben wir bei den von uns vertretenen Mandanten – neben zahlreichen anderen - bislang besonders häufig angetroffen:
  • Die Beteiligung an der PRORENDITA Eins GmbH & Co. KG wurde als sichere Anlage empfohlen. Von Verlustrisiken, gar vom Totalverlust der Einlage war in den Beratungsgesprächen nie die Rede.
  • Die Beteiligung an der PRORENDITA Eins GmbH & Co. KG wurde als Altersvorsorge bzw. zur Anlage von Vermögen im Alter empfohlen. Für diese Zwecke ist die Investition in diesen Fonds grundsätzlich ungeeignet, da die Beteiligung als unternehmerische Beteiligung hohe Verlustrisiken mit sich bringt.
  • Die im Vertrieb des Fonds PRORENDITA Eins GmbH & Co. KG beteiligten Banken, Sparkassen und Berater haben erhebliche Provisionszahlungen erhalten. Über diese „Kickbacks“ hätten die Anleger unaufgefordert im Rahmen des Beratungsgesprächs informiert werden müssen. Dies war regelmäßig nicht der Fall.
Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen

Anleger, die über die ihnen empfohlenen Anlageprodukte falsch beraten wurden, können gegenüber ihren Beratern Schadenersatz durchsetzen. Sie erhalten dabei regelmäßig das investierte Kapital sowie entgangenen Gewinn. Im Gegenzug erhält der Berater die Beteiligung. Erhaltene Ausschüttungen werden vom Schadenersatzanspruch in Abzug gebracht.

Wir haben im Zusammenhang mit PRORENDITA-Fonds bereits erfolgreich Schadenersatzansprüche gegen die beratende Bank durchgesetzt.

Sind auch Sie an dem Fonds PRORENDITA Eins GmbH & Co. KG beteiligt und fühlen sich falsch beraten? Rufen Sie mich für eine unverbindliche Ersteinschätzung an. Ich helfe Ihnen gerne.

Ihr Ansprechpartner

Michael Minderjahn, Rechtsanwalt

Michael Minderjahn
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PRORENDITA FÜNF - Anlegerkanzlei Nittel macht Schadenersatz für PRORENDITA-Anleger geltend

Anleger des vom Initiator Ideenkapital im Jahr 2006 aufgelegten Fonds PRORENDITA FÜNF GmbH & Co KG haben die Anlegerkanzlei Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht in Heidelberg und München mit der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegen die Commerzbank AG, die Sparkasse KölnBonn und andere Sparkassen sowie die Targobank beauftragt. Zahlreiche Klagen geschädigter Anleger wurden zwischenzeitlich eingereicht.

Hintergrund ist für Anleger des PRORENDITA FÜNF drohende Totalverlust ihres investierten Kapitals. Für zahlreiche Anleger kommt diese Situation völlig überraschend, weil sie im Rahmen der Beratung durch ihre Bank insbesondere über die Risiken der Beteiligung unzutreffend informiert wurden. Sie gingen davon aus, dass es sich bei dem ihnen empfohlenen Fonds PRORENDITA FÜNF um eine sichere Geldanlage handeln würde. Offensichtlich wurden sie vor dem Erwerb der Beteiligung falsch beraten.

Falschberatung in diesen Punkten haben wir bei den von uns vertretenen Mandanten – neben vielen anderen - bislang besonders häufig angetroffen:
  • Die Beteiligung an der PRORENDITA FÜNF GmbH & Co. KG wurde als sichere Anlage empfohlen. Von Verlustrisiken, gar vom Totalverlust der Einlage war in den Beratungsgesprächen nie die Rede.
  • Die Beteiligung am Fonds PRORENDITA FÜNF wurde als Altersvorsorge bzw. zur Anlage von Vermögen im Alter empfohlen. Für diese Zwecke ist die Investition in diesen Fonds grundsätzlich ungeeignet, da die Beteiligung als unternehmerische Beteiligung hohe Verlustrisiken mit sich bringt.
  • Die im Vertrieb des Fonds PRORENDITA FÜNF beteiligten Banken und Sparkassen haben erhebliche Provisionszahlungen erhalten. Über diese „Kickbacks“ hätten die Anleger unaufgefordert im Rahmen des Beratungsgesprächs informiert werden müssen. Dies war nach unserer Erfahrung regelmäßig nicht der Fall.
Der Schadenersatz

Anleger, die über den Fonds PRORENDITA FÜNF falsch beraten wurden, können gegenüber ihrer Bank oder Sparkasse Schadenersatz durchsetzen. Sie erhalten dabei regelmäßig das investierte Kapital sowie entgangenen Gewinn. Im Gegenzug erhält die Bank die Beteiligung am Fonds PRORENDITA FÜNF. Erhaltene Ausschüttungen werden vom Schadenersatzanspruch in Abzug gebracht.

Die Anlegerkanzlei Nittel hat bereits mit Erfolg Schadenersatz wegen Falschberatung im Zusammenhang mit dem PRORENDITA FÜNF durchgesetzt.

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Hannover Leasing Medienfonds Montranus I und II - Hilfe für Anleger

Gerichte öffnen Türe zur Rückabwicklung der Beteiligung

Für Anleger wenig erfreulich haben sich die von der Hannover Leasing emittierten Medienfonds Montranus I (HL Fonds Nr. 143) und Montranus II (HL Fonds Nr. 158) entwickelt. Statt der versprochenen rentablen Beteiligung mussten sie erhebliche Verluste hinnehmen.

Aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung ergibt sich für die Anleger der beiden Montranus Medienfonds jetzt die Möglichkeit, ihre Fondsbeteiligung zu Lasten der Helaba Dublin rückabzuwickeln. Eine Vielzahl von Gerichten, darunter zuletzt das OLG Stuttgart, haben zwischenzeitlich festgestellt, dass die Anleger ihre auf Abschluss einer Inhaberschuldbeteiligung (HL 143) bzw. eines Darlehensvertrages (HL 158) gerichtete Willenserklärung auch heute noch wirksam widerrufen können, weil sie über ihr Widerrufsrecht nicht zutreffend belehrt wurden. Die Folge ist, dass die Anleger von der Helaba Dublin ihr eingesetztes Eigenkapital abzüglich erhaltener Ausschüttungen zurückerhalten. Zusätzlich kann im Einzelfall auch noch ein entgangener Gewinn auf die geleistete Einlage verlangt werden.

Für Anleger der HL Fonds 143 (Montranus I) und HL Fonds 158 (Montranus II) stellt dieses Vorgehen eine gute Möglichkeit dar, ihre verloren geglaubte Einlage doch noch zurückzuerhalten.

Wollen Sie wissen, ob auch Sie auf diesem Weg Ihr Geld zurückerhalten können? Rufen Sie mich an, ich helfe Ihnen gerne.

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MPC Reefer-Flottenfonds 2 - Schadenersatz für Schiffsfonds Anleger

Bei dem MPC Fonds Zweite Beteiligungsgesellschaft Reefer-Flottenfonds mbH & Co. KG handelt es sich um einen Dachfonds, der in 14 Kühlschiffe investiert hat. Anleger haben sich an dem Fonds mit rund 120 Mio. € beteiligt. Der Fonds wurde im Jahr 2007 platziert.

Der Fonds befindet sich in wirtschaftlicher Schieflage. Ausschüttungen sind nicht möglich. Anlegern droht angesichts der fehlenden Aussichten für einen Anstieg der Chartereinnahmen möglicher Weise der Totalverlust ihrer Einlage.

Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen

Im Auftrag von Mandanten, die an dem Fonds beteiligt sind, haben wir den Prospekt des MPC Fonds Zweite Beteiligungsgesellschaft Reefer-Flottenfonds mbH & Co. KG geprüft und dabei nach unserer Auffassung sowohl Prospektmängel, als auch fehlerhafte Anlageberatungen festgestellt. Beides begründet Schadenersatzansprüche.

Nur 72,5% der Anlegergelder flossen in die Schiffsinvestition

Dem Prospekt muss sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ohne großes Nachrechnen ermitteln lassen, welcher Teil des vom Anleger aufgebrachten Kapitals werthaltig in die Schiffsinvestition fließt und welcher Teil für nicht investive Zwecke, so genannte Weichkosten verbraucht wird. Hierauf muss auch der Berater, der die Anlage empfiehlt hinweisen. Der Prospekt enthält solche Aussage nicht. Erst durch die Addition der auf der Ebene des Dachfonds, als auch auf der Ebene der Einschiffsgesellschaften anfallenden Kosten lässt sich dies ermitteln. Das aus Anlegersicht erschreckende Ergebnis: 27,2% des von den Anlegern aufzubringenden Kommanditkapital incl. Agio wurde für Weichkosten aufgewandt. Nur 72,5% flossen in den Kauf der Schiffe.

25,1% der Anlegergelder flossen in Vertriebsprovisionen

Bankberater müssen immer darauf hinweisen, welche Provisionen die Bank oder Sparkasse, für die Vermittlung des Fondsanteils erhält. Nicht bankgebundene Berater müssen ab einem Anteil der Vertriebskosten an dem von den Anlegern aufgebrachten Kapital von über 15% ausdrücklich auf die Höhe der Vertriebskosten hinweisen. Vorliegend belief sich die für die Beschaffung des Kommanditkapitals, also für den Vertrieb des Fonds gezahlte Provision auf 25,1% des von den Anlegern investierten Geldes. Hierüber klärt weder der Prospekt explizit auf, noch wurden die uns bekannten Anleger hierüber im Beratungsgespräch von ihren Beratern informiert.

Der Prospekt weist darüber hinaus einige weitere Mängel auf, über die der Berater hätte aufklären müssen.
  • Der Prospekt weist das Agio weder als Einnahmen, noch als Ausgabenposition aus, obwohl der Betrag der Gesellschaft zufließt und für die Eigenkapitalvermittlung aufgewendet wird.
  • Der Prospekt weist die für die Kapitalbeschaffung vorgesehenen Kosten zu niedrig aus, da das Agio einfach in einer Fußnote als zusätzliche Kosten "versteckt" wird. Zutreffend wäre es gewesen, die Kosten für die Eigenkapitalbeschaffung in voller Höhe auszuweisen. Dies ist nicht geschehen.
Anleger des MPC Fonds Zweite Beteiligungsgesellschaft Reefer-Flottenfonds mbH & Co. KG haben angesichts dieser Mängel in Beratung und Prospekt grundsätzlich gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen ihre Berater beziehungsweise die Gründungsgesellschafter des Fonds durchzusetzen.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am MPC Reefer-Flottenfonds 2? Möchten Sie wissen, wie Ihre Chancen auf Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen stehen? Rufen Sie mich an, ich helfe Ihnen gerne.

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weitere Informationen für Anleger von Fonds der MPC Muenchmeyer Petersen Capital AG: http://www.nittel.co/kanzlei/kapitalanlagerecht/geschlossene-fonds/schiffsfonds/mpc-muenchmeyer-petersen-capital-ag-hilfe-fuer-schiffsfonds-anleger.html

HCI Schiffsfonds: Sechs Insolvenzen in nur einer Woche

Totalverlust droht für Anleger der betroffenen HCI Fonds Shipping Select 26 und Shipping Select 28

Haufenweise schlechte Nachrichten für HCI Schiffsfonds Anleger brachte die letzte Woche. Nach den beiden Tankern Hellespont Commander und Hellespont Crusader aus dem HCI Fonds Shipping Select 28 haben auch die vier Tanker aus dem HCI Schiffsfonds Shipping Select 26, die Hellespont Centurion, Hellespont Challenger, Hellespont Charger und Hellespont Chieftain die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt. Für die Anleger der beiden Schiffsfonds dürfte sich damit das allen Fondsbeteiligungen innewohnende Totalverlustrisiko realisiert haben. Auszahlungen aus dem jeweiligen Fonds oder gar die Rückzahlung des investierten Kapitals können sie nicht mehr erwarten.

Wir vertreten bereits zahlreiche Mandanten aus den Fonds HCI Shipping Select 26 und HCI Shipping Select 28 und haben festgestellt, das unsere Mandanten in vielfacher Hinsicht vor der Beteiligungsentscheidung falsch beraten wurden. Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

Möchten auch Sie wissen, wie Ihre Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen sind? Rufen Sie mich an, ich helfe Ihnen gerne.

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Michael Minderjahn
Rechtsanwalt Michael Minderjahn
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Weitere Informationen zum HCI Shipping Select 26: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/hci-shipping-select-26-hilfe-fuer-anleger-des-insolvenzbedrohten-hci-schiffsfonds.html

Weitere Informationen zum HCI Shipping Select 28: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/hci-shipping-select-28-droht-totalverlust-fuer-die-anleger.html

HCI Schiffsfonds Shipping Select 25 - Hilfe für Schiffsfonds Anleger

48 Mio. € zahlten rund 1.000 Privatanleger in den in den Ende 2007 platzierten HCI Schiffsfonds Shipping Select XXV ein, knapp 90 Mio. € kamen von der HSH Nordbank in Form von Schiffskrediten. Der Fonds investierte das Geld in vier Massengutfrachter, die Panamax-Bulker Voge Prestige, Voge Prosperity, Vogetrader und Vogevoyager. Da die Schiffe ohne feste Charterverträge fahren, macht sich die desaströse Entwicklung auf dem Welt-Schiffsmarkt in vollem Umfang bemerkbar. Von einem Liquiditätsengpass war in einer kürzlichen Information an die Fondsanleger die Rede, was in der Regel nichts anderes heißt, als dass die Anleger bald zur Klasse gebeten werden. Üblicher Weise werden in einer solchen Situation als Erstes die Ausschüttungen zurückgefordert, in einem weiteren Schritt eine Aufstockung des Eigenkapitals der Anleger gefordert, um die Zahlungsunfähigkeit des Fonds zu verhindern. Ohne eine grundlegende Verbesserung der Einnahmesituation, also höhere Charterraten, wird so das Sterben des Fonds verlängert – lebenserhaltende Maßnahmen mit ungewissem Ausgang.

Wir vertreten bereits zahlreiche Mandanten aus dem Fonds HCI Shipping Select XXV und haben festgestellt, dass unsere Mandanten in vielfacher Hinsicht vor der Beteiligungsentscheidung falsch beraten wurden.
  • Vielen Anlegern wurde nicht mitgeteilt, dass sich alleine die „Emissionskosten“, also die für den Vertrieb der Fondsanteile gezahlten Provisionen auf 22,9 % des Anlegerkapitals incl. Agio belaufen.
  • Vielen Anlegern wurde nicht mitgeteilt, dass lediglich 72 % des von ihnen aufzubringenden Eigenkapitals incl. Agio in den Erwerb der Schiffe fließen.
  • Dass es sich bei der Schiffsbeteiligung um eine unternehmerische Beteiligung handelt, die mit erheblichen Risiken, die bis hin zum Totalverlust der Einlage führen können, verbunden ist, wurde unseren Mandanten ebenfalls verschwiegen.
  • Ferner blieb unerwähnt, dass die Schiffe keine Festcharter haben, dass also die „Mieteinnahmen“ der Schiffe zum Teil erheblichen Schwankungen unterliegen können, so dass die Einnahmen möglicher Weise nicht ausreichen können, um die Kosten und Zins und Tilgung zu bedienen.
  • Auch die 105 % - Klausel in den Kreditverträgen und deren mögliche Auswirkungen wurde unseren Mandanten in der Beratung nicht erläutert.
  • Ebenso wenig wurden unsere Mandanten auf die aus der teilweisen Kreditaufnahme in Japanischen YEN resultierenden Risiken hingewiesen.
Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

Möchten auch Sie wissen, wie Ihre Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen sind? Rufen Sie mich an, ich helfe Ihnen gerne.

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Heidelberg | Hans-Böckler-Straße 2 A | D-69115 Heidelberg | Tel.: 06221 915770
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weitere Informationen zu Schiffsfonds der HCI Capital AG: http://www.nittel.co/kanzlei/kapitalanlagerecht/geschlossene-fonds/schiffsfonds/hci-capital-ag-hilfe-fuer-schiffsfonds-anleger.html

HC US/EURO-Flottenfonds in Schieflage - Hilfe für Schiffsfonds Anleger

Der Hanse Capital Schiffsfonds HC "US/EURO-Flottenfonds" befindet sich in schwerer See. Die Anleger, die rund 17 Mio. € in die beiden Fondsschiffe "SCL Marie-Jeanne" und "SCL Thun" investiert haben, müssen angesichts der dramatischen Situation auf den weltweiten Schiffsmärkten um ihre Einlage bangen.

Bereits die Leistungsbilanz der Hanse Capital für 2009 weist erhebliche Verluste aus. Der Mini-Bulker "SCL Marie-Jeanne" erzielte 2009 im Döhle-Minibulker-Pool Einnahmen, die weit unter dem für die Deckung der Schiffsbetriebskosten sowie von Zins und Tilgung erforderlichen Betrag von ca. 3.950,- €/Tag lag. Beim Multipurposecarrier "SCL Thun" zeigten sich die Auswirkungen der ungünstigen Marktsituation dahingehend, dass der Charterer aufgrund gesunkener Einnahmen die vertraglich vereinbarten Charterraten kürzte. Auch die Risiken der Aufnahme eines Teils der Darlehen in Schweizer Franken (CHF) haben sich voll realisiert. Der starke Wertverlust des US-$ im Verhältnis zum CHF hat, in US-$ gerechnet, sowohl eine Erhöhung der Zinsen, als auch des Restdarlehens nach sich gezogen. Hintergrund ist, dass die Einnahmen der Schiffe in US-$ erzielt werden.

Bei Gesprächen mit zahlreichen Anlegern der HC "US/EURO-Flottenfonds" Beteiligungs GmbH & Co. KG haben wir festgestellt, dass das unsere Mandanten in vielfacher Hinsicht vor der Beteiligungsentscheidung falsch beraten wurden. Besonders auffällig ist, das die Risiken der Schiffsfondsbeteiligung regelmäßig unerwähnt blieben und auf die hohen Vertriebsprovisionen nicht hingewiesen wurde.

Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen. Hierzu trägt auch bei, dass der Prospekt nach unserer Einschätzung Fehler aufweist, die ebenfalls Schadenersatzansprüche begründen.

Möchten auch Sie wissen, wie Ihre Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen sind? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

Ihr Ansprechpartner

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Michael Minderjahn, Rechtsanwalt

Heidelberg | Hans-Böckler-Straße 2 A | D-69115 Heidelberg | Tel.: 06221 915770
München | Residenzstraße 25 | D-80333 München | Tel.: 089 25549850
info@nittel.co
www.nittel.co

Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/hc-us-euro-flottenfonds-in-schieflage-hilfe-fuer-schiffs-fonds-anleger.html

HC Container-Flotten-Fonds - Anleger sollten umgehend Ansprüche wegen Falschberatung und Prospektfehlern prüfen lassen

Nach der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung über das Vermögen der HC "Container-Flotten-Fonds" Beteiligungs GmbH & Co. KG müssen die betroffenen Anleger feststellen, dass ihr eingesetztes Kapital als verloren angesehen werden muss. Das ist umso ärgerlicher, als sich viele von ihnen noch 2009 hatten zu einem Kapitalnachschuss überreden lassen, angeblich zur Stärkung der Gesellschaft.

Nach Meinung von Rechtsanwalt Minderjahn, der die betroffenen Anleger betreut, sind Anhaltspunkte vorhanden, die die Geltendmachung diverser Prospektfehler gegen die Gründungsgesellschafter rechtfertigen. Zudem dürfte regelmäßig auch die Aufklärung der Anleger durch ihre Berater unzureichend gewesen sein. Auswertungen der von Anleger berichteten Beratungsgespräche durch Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht zeigen, dass so gut wie nie die maßgeblichen Inhalte des Emissionsprospekts besprochen wurden.

Die Anlegeranwälte warnen vor übertriebener Panik hinsichtlich der Rückforderung von Ausschüttungen durch den (vorläufigen) Insolvenzverwalter. Da der Fonds überhaupt keine Ausschüttungen geleistet hat, besteht eine solche Gefahr nicht: Was sollte denn überhaupt zurückgefordert werden, wenn gar nichts gezahlt wurde.

Den betroffenen Anlegern wird dringend geraten, durch spezialisierte Rechtsanwälte prüfen zu lassen, ob Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Da die (erstmalig für 2007, in 2008 zu zahlenden) Ausschüttungen von Anfang an ausgeblieben sind, kann die Geltendmachung auch berechtigter Ansprüche durch Verjährung gefährdet sein.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Beteiligung am Hanse Capital Container Flottenfonds? Wollen auch Sie wissen, ob Sie Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen haben? Rufen Sie mich an, ich helfe Ihnen gerne!

Ihr Ansprechpartner:

Michael Minderjahn
Rechtsanwalt Michael Minderjahn
Heidelberg | Hans-Böckler-Straße 2 A | D-69115 Heidelberg | Tel.: 06221 915770
München | Residenzstraße 25 | D-80333 München | Tel.: 089 25549850
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HCI Shipping Select 26 - Hilfe für Anleger des insolvenzbedrohten HCI Schiffsfonds

Sanierungskonzept gescheitert - Anlegern droht Totalverlust

Das Sanierungskonzept für den insolvenzbedrohten HCI Schiffsfonds Shipping Select 26 ist dem Vernehmen nach gescheitert. Wie der Informationsdienst fondstelegramm am 8. Februar 2012 meldete, hätten die finanzierenden Banken die Gespräche abgebrochen. Der für das Refinanzierungskonzept vorgesehene Fonds "Shipping Select 26 Vorzugskapital 2011" werde rückabgewickelt. Mit dem HCI Schiffsfonds Shipping Select steht damit innerhalb weniger Tage ein weiterer HCI Schiffsfonds unmittelbar vor dem Aus. Vor wenigen Tagen wurde bekannt, dass zwei Schiffe des HCI Schiffsfonds Shipping Select 28 Insolvenzantrag gestellt haben.

Für die Anleger aus Deutschland und Österreich, die sich mit einem prospektierten Eigenkapital von rund 68 Mio. € incl. Agio an dem Fonds beteiligt haben, droht der Totalverlust ihres investierten Vermögens.

Gute Chancen für Rückabwicklung der Fondsbeteiligung

Anleger des HCI Shipping Select 26 haben nach unserer Einschätzung gute Chancen, ihre fehlgeschlagene Fondsbeteiligung im Wege des Schadenersatzes rückabzuwickeln.

Bei der Prüfung von Unterlagen unserer Mandanten haben wir festgestellt, dass diese nicht über die Provisionen, die ihre Anlageberater erhalten haben, informiert wurden. Wie sich aus dem Verkaufsprospekt ergibt, dürften die Anlageberater deutlich über 15% an Provisionen erhalten haben. Bei einer solch hohen Provision haben auch nicht bankgebundene Berater und Vermittler nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs über die Provisionshöhe ungefragt aufzuklären, um den Anlegern den Interessenkonflikt klar aufzuzeigen.

Auch auf den bei diesem Fonds sehr hohen Anteil an so genannten Weichkosten, also jener Kosten, die nicht unmittelbar in die Schiffsbeteiligungen fließen, hätte ausdrücklich informiert werden müssen. Unsere Mandanten wurden nach ihren eigenen Angaben nicht darüber aufgeklärt, welcher Anteil des von ihnen investierten Kapitals tatsächlich werthaltig in den Erwerb der Schiffe fließt und welcher für Dienstleistungsvergütungen, Zinszahlungen und Provisionen verwendet wird.

Auf all diese Punkte hätte im Rahmen der Beratung der Anleger vor der Beteiligung hingewiesen werden müssen. Die Verletzung dieser Pflichten zieht einen Schadenersatzanspruch gegen den jeweiligen Berater nach sich. Wirtschaftlich betrachtet führt dieser Anspruch zur Rückabwicklung der Fondsbeteiligung.

Haben auch Sie sich an dem Fonds HCI Shipping Select 26 beteiligt und wurden von Ihrem Berater über die Kickback-Zahlungen und Risiken der Beteiligung nicht informiert, setzen wir gerne Ihre Schadenersatzansprüche durch.

Rufen Sie mich an, ich helfe Ihnen gerne!

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Michael Minderjahn
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König & Cie. Renditefonds 62 Tanker MT "King Edwin" - Bank räumt Provision in zweistelliger Höhe ein

Das Hamburger Emissionshaus König & Cie. hat offenbar die hauptsächlich mit dem Vertrieb ihres Tankerfonds MT "King Edwin" Tankschiffahrts GmbH & Co. KG befassten Volksbanken und Sparkassen mit erheblichen Provisionen gelockt, dieses Produkt zu übernehmen und tatsächlich bei deren Kunden unterzubringen. Nunmehr hat eine große Bank aus dem Badischen einräumen müssen, eine Rückvergütung in zweistelliger Prozenthöhe für die erfolgreiche Empfehlung dieses Produkts erhalten zu haben.

Rechtsanwalt Michael Minderjahn, der unter anderem die in diesem Schiffsfonds investierten Anleger mit ihren Schadensersatzansprüchen betreut, dazu: "Nach unseren Erfahrungen und den übereinstimmenden Angaben wurde praktisch nie darüber so aufgeklärt, wie es der Bundesgerichtshof fordert. Wenn überhaupt das Gespräch auf das Agio von fünf Prozent kam, wurden unsere Mandanten glauben gemacht, die Bank erhalte einen Teil davon. In den allermeisten Fällen wurden jedoch schlicht gar keine Angaben dazu gemacht, was die Bank oder Sparkasse daran verdient." Für die Anwälte bei Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht ist das kein Ausnahmefall, wie die Praxis zeige.

Zudem wurden, so Minderjahn weiter, die Anleger auch nicht darüber aufgeklärt, wie viel von dem angelegten Betrag überhaupt werthaltig in die Schiffe investiert wurde.

Nach Meinung des Anlegeranwalts dürfte hier erneut ein eklatanter Fall vorliegen, in dem das Provisionsinteresse ganz offensichtlich das grundsätzlich bei einer Bank oder Sparkasse zu vermutende Knowhow zu anleger- und objektgerechter Beratung hat zurücktreten lassen.

Zwar ist die Nichtaufklärung über die Provision durch eine Bank oder Sparkasse für sich genommen bereits ein Beratungsfehler, der den Schadensersatzanspruch des Kunden auslösen kann. Die Anlegeranwälte bei Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht verlassen sich aber niemals allein darauf, sondern prüfen auch die weiteren Beratungsfehler. Im Einzelfall kann das ausschlaggebend sein, denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Verjährungsfrist für jeden Beratungsfehler gesondert zu prüfen.

Betroffene Anleger sollten sich möglichst umgehend in die Beratung eine spezialisierten Rechtsanwalts begeben und ihre Ansprüche prüfen lassen.

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Atlantic-Twinfonds MS "Saylemoon Rickmers" / MS "Nina Rickmers" - Volksbank hat Provision in zweistelliger Höhe erhalten

Das Hamburger Emissionshaus Atlantic, eine Tochtergesellschaft der Reederei Rickmers, hat offenbar die hauptsächlich mit dem Vertrieb ihres Twinfonds MS "Saylemoon Rickmers" / MS "Nina Rickmers" befassten Volksbanken und Sparkassen mit erheblichen Provisionen gelockt, dieses Produkt zu vertreiben und bei deren Kunden unterzubringen. Nunmehr hat eine Volksbank aus dem Badischen einräumen müssen, eine Rückvergütung in zweistelliger Prozenthöhe für die erfolgreiche Empfehlung dieses Schiffsfonds erhalten zu haben.

Rechtsanwalt Michael Minderjahn, der unter anderem die in diesem Schiffsfonds investierten Anleger mit ihren Schadensersatzansprüchen betreut, dazu: "Nach unseren Erfahrungen und den übereinstimmenden Angaben wurde praktisch nie darüber so aufgeklärt, wie es der Bundesgerichtshof fordert. Wenn überhaupt das Gespräch auf das Agio von fünf Prozent kam, wurden unsere Mandanten glauben gemacht, die Bank erhalte einen Teil davon. In den allermeisten Fällen wurden jedoch schlicht gar keine Angaben dazu gemacht, was die Bank oder Sparkasse daran verdient." Für die Anwälte bei Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht ist das kein Ausnahmefall.

Zudem wurden, so Minderjahn weiter, die Anleger auch nicht darüber aufgeklärt, wie viel von dem angelegten Betrag überhaupt werthaltig in die Schiffe investiert wurde.

Nach Meinung des Anlegeranwalts dürfte hier erneut ein eklatanter Fall vorliegen, in dem das Provisionsinteresse die treibende Kraft bei der Beratung zur Beteiligung an dem hochriskanten Schiffsfonds war.

Betroffene Anleger sollten sich möglichst umgehend in die Beratung eine spezialisierten Rechtsanwalts begeben und prüfen lassen, ob sie die Möglichkeit haben, ihr eingesetztes Geld im Wege des Schadenersatzes von der sie beratenden Bank oder Sparkasse zurückzuerhalten.

Weitere Informationen zum Atlantic Schiffsfonds MS Saylemoon Rickmers / MS Nina Rickmers

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HCI Shipping Select 28 - Zwei Fondsschiffe insolvent

Totalverlust droht - Anleger sollten dringend handeln
Der Schiffsfonds HCI Shipping Select 28 kommt nicht zur Ruhe. Zwei Fondschiffe, die Produkten-/Chemikalientanker "Hellespont Crusader" und "Hellespont Commander" haben vor wenigen Tagen Insolvenzantrag gestellt, wie unsere Mandanten durch ein Anlegerrundschreiben erfahren haben. Die beiden Schiffe sind Teil des aus insgesamt sechs Schiffen bestehenden HCI Dachfonds mit einem Volumen von insgesamt rund 200 Mio. €. Betroffen sind Schätzungen zufolge mehr als 1.000 Anleger, die rund 39. Mio. € Eigenkapital investiert haben.

Grund für die doppelte Schiffspleite soll, so das an die Anleger versandte Schreiben, die Weigerung der finanzierenden Banken sein, ein Fortführungskonzept zu unterstützen. manager magazin online kommentiert dies:

„Im Klartext heißt das: Die Kreditgeber sind offenbar nicht länger bereit auf ausstehende Zahlungen für die schiefliegenden Schiffe zu warten und drehen dem Fonds den Geldhahn zu.“

Bei einem dritten Fondschiff, der "Hellespont Trust", hat die zur Commerzbank-Gruppe gehörende Deutsche Schiffsbank bereits im vergangenen Jahr einen Teil ihres gewährten Darlehens zur Rückzahlung fällig gestellt. Auch hier droht den Anlegern weiteres Ungemach. Die finanzierende Bank drängt hier auf einen Notverkauf des Schiffes. Angesichts der desolaten Lage auf dem Schiffsmarkt wird der Erlös hierfür kaum die Kreditverbindlichkeiten decken.

Für die Anleger droht angesichts der aktuellen Entwicklung der Totalverlust ihrer Einlage

Anlegern des HCI Schiffsfonds HCI Shipping Select 28 kann angesichts des offenkundigen Scheiterns des Fondskonzepts nur dringend geraten werden, jetzt ihre Schadenersatzansprüche durch einen erfahrenen Fachanwalt prüfen zu lassen, um eine möglicher Weise drohende Verjährung ihrer Ansprüche zu verhindern.

Weitere Informationen zur Situation des HCI Shipping Select XXVIII

Möchten Sie wissen, ob Ihnen im Zusammenhang mit Ihrer Beteiligung am HCI Shipping Select 28 Schadenersatzansprüche zustehen? Rufen Sie mich an, ich helfe Ihnen gerne

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Weiterer offener Immobiliendachfonds von der Anteilsrücknahme ausgesetzt

Nachdem die Immobiliendachfonds Premium Management Immobilien Anlage (WKN: A0ND6C) und der DJE Real Estate (ISIN: LU0188853955 bzw. LU0200037074) die Rücknahme ausgesetzt und dann die Liquidation des Fonds beschlossen haben, hat nun der dritte Immobiliendachfonds, der Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P (vormals SEB Kapitalprotekt, WKN: SEB1AA) die Aussetzung der Rücknahme der Anteile erklärt.

Anleger kommen ab sofort nicht mehr an ihr Geld. Selbst ein Verkauf über eine Regionalbörse ist wegen fehlender Umsätze derzeit nicht möglich.

In der seit Oktober 2008 andauernden Krise der offenen Immobilienfonds ist es nun ein weiterer Fonds betroffen, die Anleger bangen nun auch hier um ihr Geld.

Der Dachfonds Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P (vormals SEB Kapitalprotekt, WKN: SEB1AA) wurde 2008 aufgelegt und wird von der SEB Investment GmbH verwaltet. Der Fonds hat derzeit ein Volumen von ca. 224 Millionen Euro Anlagevermögen, die schwerpunktmäßig wiederum in Anteilen an offenen Immobilienfonds investiert sind. Der Fonds hält mit 19% der Anlagesumme Anteile an dem bereits ausgesetzten offenen Immobilienfonds SEB Immoinvest P (ISIN: DE0009802306) und mit über 10% Anteile an dem ebenfalls seit Mai 2010 erneut von der Anteilsrücknahme ausgesetzten KanAm grundinvest Fonds (ISIN: DE0006791809). Weiter ist er mit über 12% bereits in Liquidation befindlichen in den AXA Immoselect (ISIN: DE0009846451 WKN: 984645) und mit weiteren 15% in den ebenfalls ausgesetzten CS EUROREAL (ISIN: DE0009805002 WKN: 980500) investiert. Die Anlagen des Fonds besteht damit zu ca. 56% in Wertpapieren, die seit Oktober 2008 erhebliche Schwierigkeiten hatten (Angaben gemäß Halbjahresbericht vom 30. Juni 2011 / Verwaltungsgesellschaft per 27. Januar 2012).

Die SEB bewirbt den Fonds selbst heute noch mit den Worten:
"Der Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt eignet sich für sicherheitsorientierte Investoren, die neben einer stetigen und schwankungsarmen Wertentwicklung einen positiven Kaufkraftzuwachs (nach Abzug von Steuern, Gebühren und Inflation) erzielen möchten. Aufgrund des hohen steuerfreien Anteils der Erträge profitieren Kunden mit hohen Steuersätzen überproportional. Unser Fondsmanagement investiert hierzu, abhängig von der jeweiligen Marktlage, die Anlagegelder in eine Mischung aus mindestens 85 % konservativen Anlageformen (offene Immobilienfonds, festverzinsliche Wertpapiere) sowie bis zu 15 % in chancenreichen Wertpapieren. Die Besonderheit des Fonds gegenüber klassischen sicherheitsorientierten Anlagestrategien besteht darin, dass bei negativer Aktien- und Rentenmarktprognose die konservativ anzulegenden Vermögensteile auf 100 % erhöht und fast ausschließlich in offenen Immobilienfonds angelegt werden können." (http://www.sebassetmanagement.de/index.php?id=315 per 31.01.2012, 14.48 Uhr).

Entsprechend dieser Beschreibung und mit Hinweis auf den Namen des Produkts ("Kapitalprotekt") wurde die Kunden dahingehend beraten, dass der Fonds absolut sicher sei und keinerlei Risiken bestehen würden. Ein weiteres Argument für die Anlage in dem Produkt Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P (SEB Kapitalprotekt) war auch das Versprechen, jederzeit wieder an das Geld kommen zu können.

Gerade wegen der Erfahrungen bei den bereits sich in Abwicklung befindlichen Immobiliendachfonds steht auch bei dem Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P (SEB Kapitalprotekt) zu befürchten, dass die Aussetzung der Anteilsrücknahme nicht nur kurzfristig bestand haben wird. Da derzeit wegen der Kredit- und Vertrauenskrise nicht gesagt werden kann, wie lange die Aussetzung dauert oder im Fall eine Liquidation die Veräußerungserlöse nicht abgeschätzt werden können, sollten Anleger nun selbst aktiv werden, um drohende Rechtsverluste zu vermeiden.

Anleger sollten sich daher von einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt beraten lassen, um mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen.

Schadenersatzklagen gegen Banken und Berater

Wir vertreten zahlreiche Anleger, die sich an den krisengebeutelten offenen Immobilienfonds beteiligt haben. Dabei haben wir regelmäßig identische Beratungsfehler festgestellt. Für zahlreiche Mandanten haben wir zwischenzeitlich Klage gegen die beratende Bank oder ihre Berater eingereicht, um das angelegte Geld zurückzuholen.

Fünf Punkte in denen wir bei offenen Immobilienfonds regelmäßig eine Falschberatung festgestellt haben:
  • Keine Information über das Risiko der Aussetzung der Rücknahme von Anteilen: Keiner unserer Mandanten gab an, in der Beratung darüber informiert worden zu sein, dass es zu einer Aussetzung der Rücknahme der Anteile von bis zu 2 Jahren kommen könne und dass in dieser Zeit keine regelmäßigen Entnahmen, beispielsweise zur Aufbesserung der Altersrente möglich sind. In unseren Augen insbesondere bei Anlegern, die auf regelmäßige Entnahmen angewiesen waren, ein krasser Beratungsfehler.
  • Keine Information über bereits erfolgte Rücknahmeaussetzungen: Keinem unserer Mandanten wurde mitgeteilt, dass es seit Ende 2005 immer wieder Aussetzungen der Anteilsrücknahme bei offenen Immobilienfonds gegeben hat. Zum Teil wurden Anlegern zur Zeichnung von Anteilen offener Immobilienfonds geraten, obwohl diese die Rücknahme von Anteilen ausgesetzt hatten. Die Anleger wurden über diesen Umstand "natürlich" nicht informiert.
  • Keine Information über das Risiko von Verlusten bei der Liquidation des Fonds: Keiner unserer Mandanten wurde darauf hingewiesen, wie lange die Aussetzung der Rücknahme grundsätzlich andauern kann und welche Verluste entstehen können, wenn die jeweilige Fondsgesellschaft nach 2 Jahren den Fonds abwickeln muss. So wurden den Anlegern die auch bei offenen Immobilienfonds gegebenen Verlustrisiken verschwiegen. Stattdessen schildern alle unsere Mandanten, dass ihnen gegenüber die vermeintliche Sicherheit des Fonds herausgestellt und ihnen eine risikofreie Anlage suggeriert wurde.
  • Keine Information über Provisionsinteresse des Beraters: Keiner unserer Mandanten wusste, dass die ihn beratende Bank den Ausgabeaufschlag sowie Teile der laufenden Verwaltungsvergütung als Vertriebsprovision erhält und so ein ganz erhebliches wirtschaftliches Eigeninteresse hinter ihrer Anlageempfehlung stand. Nach der Kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs reicht allein dieser Fehler aus, um eine wirtschaftliche Rückabwicklung der Beteiligung zu erreichen.
  • Keine Aushändigung von Verkaufsprospekt oder Jahresbericht: Keinem unserer Mandanten wurde die Aushändigung des Verkaufsprospekts und der Jahres- beziehungsweise Halbjahresberichte angeboten, obwohl dies nach § 121 Investmentgesetz zwingend vorgeschrieben ist. Ohne diese Informationen ist eine ordnungsgemäße Beratung nicht gewährleistet.
Verjährung droht

Detaillierte Informationen zur Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei offenen Immobilienfonds finden Sie auf unserer Spezialseite.

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Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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CS Euroreal und SEB Immoinvest - Abwicklung oder Weiterführung?

Nachdem mit dem offenen Immobiliendachfonds DJE Real Estate per 29. Dezember 2011 der neunte offene Immobilienfonds die Abwicklung erklärt hat, steht für Mai 2012 die Entscheidung über die Weiterführung oder Abwicklung der offenen Immobilienfonds CS Euroreal (WKN: 980500) und des SEB Immoinvest (WKN: 980230) an.

Die Anzeichen lassen derzeit nicht auf eine Wiederaufnahme der Anteilsrücknahme hoffen. Der CS Euroreal musste am 12. Dezember 2011 einräumen, dass er noch nicht über ausreichend Mittel verfügt, um wie geplant 2011 wieder zu öffnen. Das gleiche Ziel hatte auch die Verwaltungsgesellschaft des SEB Immoinvest, bei dem drei Wochen vor Jahresende noch keine endgültige Entscheidung gefallen ist (vgl. Artikel im Handelsblatt, http://www.handelsblatt.com/finanzen/fonds/nachrichten/fehlende-liquiditaet-milliarden-fonds-in-schweren-noeten/5948378.html ).

Bei dem CS Euroreal mit einem Fondsvermögen von zuletzt 6,3 Milliarden Euro und SEB Immoinvest mit ca. 6 Milliarden Euro Anlagevermögen handelt es sich um zwei Schwergewichte der Branche. Hier erscheint insbesondere der Anteil an Immobilien mit einem Wert von mehr als 200 Millionen Euro Verkehrswert ein Problem. Für Immobilien dieser Größenordnung findet sich angesichts der derzeitigen Kredit- und Vertrauenskrise besonders schwer ein Erwerber.

Nicht nur, dass es derzeit für die Fonds schwierig ist, durch den Verkauf von Objekten Liquidität zu schaffen, es scheinen auch institutionelle Anleger die Rückgabe ihrer Anteile am CS Euroreal zu planen, um nach zwei Jahren der fehlenden Verfügbarkeit die Investments neu anzulegen. Ob der Fonds somit die notwendigen Mittel für eine risikofreie Wiedereröffnung erhalten wird, bleibt fraglich (vgl. Handelsblatt vom 25. Januar 2012, http://www.handelsblatt.com/finanzen/fonds/nachrichten/deka-finanzvorstand-krise-bei-offenen-immobilienfonds-geht-weiter/6111300.html ).

Anleger sollten sich nicht alleine auf die künftige Entwicklung der Fonds und die Absichtserklärungen der Verwaltungsgesellschaften verlassen, sondern vielmehr den Rat eines auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalts einholen, um mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen. So wurde beispielsweise in einigen Fällen Anlegern die Beteiligung trotz deutlicher Anzeichen von Liquiditätsproblemen in der ersten Krise der Fonds von Oktober 2008 bis Februar 2009 als sichere Kapitalanlage angeboten, ohne auf die bereits erfolgte Aussetzung hinzuweisen.

Gerade wegen der immer wieder aufgeschobenen Aufnahme der Anteilsrücknahme ist für Anleger der Zeitpunkt zum Handeln gekommen. Da derzeit offenbar selbst die Verwaltungsgesellschaften nicht sagen können, ob eine ausreichende Liquidität erreicht werden kann, sollten Anleger nun selbst aktiv werden, um drohende Rechtsverluste zu vermeiden.

Schadenersatzklagen gegen Banken und Berater

Wir vertreten zahlreiche Anleger, die sich an den krisengebeutelten offenen Immobilienfonds beteiligt haben. Dabei haben wir regelmäßig identische Beratungsfehler festgestellt. Für zahlreiche Mandanten haben wir zwischenzeitlich Klage gegen die beratende Bank oder ihre Berater eingereicht, um das angelegte Geld zurückzuholen.

Fünf Punkte in denen wir bei offenen Immobilienfonds regelmäßig eine Falschberatung festgestellt haben:
  • Keine Information über das Risiko der Aussetzung der Rücknahme von Anteilen:
    Keiner unserer Mandanten gab an, in der Beratung darüber informiert worden zu sein, dass es zu einer Aussetzung der Rücknahme der Anteile von bis zu 2 Jahren kommen könne und dass in dieser Zeit keine regelmäßigen Entnahmen, beispielsweise zur Aufbesserung der Altersrente möglich sind. In unseren Augen insbesondere bei Anlegern, die auf regelmäßige Entnahmen angewiesen waren, ein krasser Beratungsfehler.
  • Keine Information über bereits erfolgte Rücknahmeaussetzungen:
    Keinem unserer Mandanten wurde mitgeteilt, dass es seit Ende 2005 immer wieder Aussetzungen der Anteilsrücknahme bei offenen Immobilienfonds gegeben hat. Zum Teil wurden Anlegern zur Zeichnung von Anteilen offener Immobilienfonds geraten, obwohl diese die Rücknahme von Anteilen ausgesetzt hatten. Die Anleger wurden über diesen Umstand "natürlich" nicht informiert.
  • Keine Information über das Risiko von Verlusten bei der Liquidation des Fonds:
    Keiner unserer Mandanten wurde darauf hingewiesen, wie lange die Aussetzung der Rücknahme grundsätzlich andauern kann und welche Verluste entstehen können, wenn die jeweilige Fondsgesellschaft nach 2 Jahren den Fonds abwickeln muss. So wurden den Anlegern die auch bei offenen Immobilienfonds gegebenen Verlustrisiken verschwiegen. Stattdessen schildern alle unsere Mandanten, dass ihnen gegenüber die vermeintliche Sicherheit des Fonds herausgestellt und ihnen eine risikofreie Anlage suggeriert wurde.
  • Keine Information über Provisionsinteresse des Beraters:
    Keiner unserer Mandanten wusste, dass die ihn beratende Bank den Ausgabeaufschlag sowie Teile der laufenden Verwaltungsvergütung als Vertriebsprovision erhält und so ein ganz erhebliches wirtschaftliches Eigeninteresse hinter ihrer Anlageempfehlung stand. Nach der Kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs reicht allein dieser Fehler aus, um eine wirtschaftliche Rückabwicklung der Beteiligung zu erreichen.
  • Keine Aushändigung von Verkaufsprospekt oder Jahresbericht:
    Keinem unserer Mandanten wurde die Aushändigung des Verkaufsprospekts und der Jahres- beziehungsweise Halbjahresberichte angeboten, obwohl dies nach § 121 Investmentgesetz zwingend vorgeschrieben ist. Ohne diese Informationen ist eine ordnungsgemäße Beratung nicht gewährleistet.
Verjährung droht

Detaillierte Informationen zur Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei offenen Immobilienfonds finden Sie auf unserer Spezialseite.

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Atlantic-Geschäftsleitung legt Rettungskonzept für den Twin-Fonds MS Saylemoon Rickmers und MS Nina Rickmers vor

Wie sollen sich die Anleger verhalten?

Mit Schreiben vom 16.12.2011 informierte die Geschäftsleitung die Anleger darüber, dass die Sanierung des sog. Twin-Fonds erforderlich ist. Nachdem die kreditgebenden Banken sich hartleibig zeigen, kann die Finanzierung nur dann neu geordnet werden, wenn die Gesellschafter mindestens die erhaltenen Ausschüttungen zurückzahlen, jedenfalls rd. 4 Mio. € aufbringen. Die einzahlenden Gesellschafter sollen ab 2015 - natürlich nur aus erwirtschafteten Gewinnen! - eine Verzinsung von 11% auf die so geleisteten Gelder erhalten. Allerdings muss erstens dazu ein Gewinn vorhanden sein und zweitens die Liquidität der Gesellschaft eine Auszahlung gewährleisten. Es wird also eine Art Vorzugskapital geschaffen. Die "Initiatoren" sollen sich an dem Finanzierungskonzept angeblich beteiligen, allerdings nur durch Stundung der hälftigen Vergütungen für 2012 und 2013 (Komplementärin, Treuhandkommanditistin, Beirat). Welchen Beitrag die Rickmers Reederei und das Emissionshaus Atlantic leisten, ist nicht benannt. Es kann allenfalls vermutet werden, dass hier die Rückzahlung der erhaltenen Ausschüttungen gemeint sind, denn immerhin handelt es sich ja auch um Kommanditisten.

Zutreffend wird von der Geschäftsleitung darauf hingewiesen, dass die Ausschüttungen von den Fondsgesellschaften selbst nicht zurückgefordert werden können. Kommt es allerdings zur Kündigung der Kredite oder Insolvenz, stehen diese Ansprüche den Gläubigerbanken bzw. dem jeweiligen Insolvenzverwalter zu. Hiergegen können sich die Gesellschafter kaum mit Aussicht auf Erfolg wehren, denn § 172 Abs. 4 HGB ist eindeutig: nicht durch Gewinne gedeckte Leistungen an die Gesellschafter sind als Kapitalrückzahlungen zu behandeln.

Ein Vorteil der Teilnahme an dem Finanzierungskonzept besteht darin, dass die Anleger damit nach Darstellung der Geschäftsführung ihre Haftung auf Rückzahlung der Ausschüttungen beenden.

Darüber hinaus ist jedoch für den Anleger derzeit nicht einzuschätzen, wie sicher das neu einzuzahlende Kapital ist und wieviel von dem bereits investierten Kapital durch die Kapitalerhöhung gerettet werden kann. Rechtsanwalt Minderjahn, der bei Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht die betroffenen Anleger betreut, rät daher allen Anlegern, sich möglichst umgehend in fachkundige Beratung zu begeben. Durch die Teilnahme an der Kapitalerhöhung wird die Geltendmachung von Ansprüchen aus Falschberatung nicht gehindert, er meint weiterhin: "wer allerdings weder an der Kapitalerhöhung teilnimmt, noch seine Ansprüche prüfen lässt, dem wird später kaum noch zu helfen sein." Die bisher von den Anlegeranwälten schon festgestellte Unsicherheit bleibt weiterhin bestehen, auch wenn man der Auffassung sein könnte, dass die Talsohle jetzt fast überstanden sein könnte. Nach Ansicht von Rechtsanwalt Minderjahn dürfte die möglichst breite Teilnahme an der Kapitalerhöhung vor allem für diejenigen Anleger von herausragender Bedeutung sein, die keine Ansprüche gegen ihren seinerzeitigen Berater geltend machen können.

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Artikellink mit mehr Informationen: http://www.nittel.co/kanzlei/kapitalanlagerecht/geschlossene-fonds/schiffsfonds/atlantic-fonds-hilfe-fuer-schiffsfonds-anleger.html

Wölbern Invest: Wohin fährt die MS Tabago Bay?

Mit der Abkehr von den Transportgiganten der Containerschifffahrt meinte das Emissionshaus Wölbern im Frühjahr 2008 den richtigen Kontrapunkt setzen zu können und platzierte das Feederschiff MS Tabago Bay. Anleger sollten sich mit 7,5 Mio. € daran beteiligen und im Gegenzug dafür 8% Ausschüttungen, ansteigend bis auf 25% erwarten dürfen. Man meinte, von dem jährlich um 9%-Punkte wachsenden Markt profitieren zu können, weil kleinere und flexiblere Schiffe benötigt würden.

Zwar betrug die Mindestbeteiligungssumme immerhin 25.000 €, allerdings wurde kein Agio erhoben. Jedoch machten die Weichkosten immerhin über 18% des einzuwerbenden Kapitals aus. In der Konsequenz konnte der Fremdfinanzierungsanteil nur hoch sein und beläuft sich auf über 67%.

Nach Meinung von Anlegeranwalt Michael Minderjahn, der bei Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht die in diesen Fonds investierten Anleger betreut, ist der Prospekt in seiner Prognoserechnung mehr als fragwürdig. Es wird auf weiter wachsenden Transportbedarf gesetzt, obwohl die Finanzkrise gerade zugeschlagen hatte. Es bleibt auch ein Geheimnis des Prospekts, warum die Weichkosten in unterschiedlicher Höhe ausgewiesen werden. Minderjahn meint, dass die Sensitivitätsanalysen, die eigentlich dazu gedacht sind, dem Anleger die Wirkung etwaiger Abweichungen von den Prognoserechnungen klarzumachen, völlig unzureichend sind.

"Eine Durchschnittsprognose bei den Chartereinnahmen von 12.450 US$ und bei den Schiffsbetriebskosten mit einer jährlichen Steigerung von 2,5% hat mit kaufmännischer Vorsicht nichts zu tun, eher mit dem Prinzip Hoffnung", meint Minderjahn. Bereits vor Drucklegung des Prospekts zeigten die maßgeblichen Indizes fallende Raten an. Nach Minderjahns Meinung hätte die Finanzkrise deutlicher berücksichtigt werden müssen. Immerhin wurde die Finanzierung ja in US-Dollar und – zu einem Drittel – sogar in Yen aufgenommen und damit wurden weitere, erhebliche Risiken eingegangen.

Ob die Anleger angesichts des dramatischen Verfalls der Charterraten und der anhaltenden Krise der Schiffsfonds von ihrem investierten Geld noch einmal etwas zurückerhalten werden, ist fraglich. Immerhin schüttet der Fonds entgegen seiner Prognosen auch für 2011 wohl nichts aus, wie schon in den Jahren vorher auch. Anleger sollten daher umgehend prüfen lassen, ob sie richtig und vollständig beraten wurden, bevor etwa bereits bestehende Ansprüche verjähren. Einige Gerichte vertreten nämlich die Auffassung, dass spätestens das Ausbleiben einer zweiten Ausschüttung Veranlassung genug ist, die Beratung und auch den Prospekt prüfen zu lassen. Rechtsanwalt Minderjahn gehe aus Vorsichtsgründen davon aus, dass erste Ansprüche bereits mit Ablauf des Jahres 2012 verjähren.

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Krise der Schiffsfonds - Hilfe für geschädigte Anleger

HC "Container-Flotten-Fonds" insolvent - Totalverlust für Anleger

Heidelberg/München, den 24. Januar 2012 - Die HC "Container-Flotten-Fonds" Beteiligungs GmbH & Co. KG hat noch vor dem Jahresende 2011 Insolvenzantrag gestellt. Mit Beschluss vom 16. Januar 2012 hat das Amtsgericht Lingen nunmehr einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Für die dort beteiligten Anleger dürfte damit praktisch der Verlust ihrer Einlage feststehen.

Insgesamt wurden fast 40 Mio. € Eigenkapital eingesammelt, zumeist von privaten Kleinanlegern mit Beteiligungssummern unter 50.000 €. Versprochen wurden Ausschüttungen von 9% ab 2007, die auf bis zu 15% ansteigen sollten. Beworben wurde das Konzept mit folgenden Aussagen:
  • "Investition in vier Containerschiffe mit hervorragender Spezifikation"
  • Hoher Bedarf in diesem Größensegment
  • Im Marktvergleich günstiger Kaufpreis
  • Höhere Tragfähigkeit gegenüber anderen Schiffen dieser Klasse
  • Risikostreuung durch vier Schiffe, drei Top-Charterer und unterschiedliche Charterlaufzeiten
  • Reine US-Dollar-Finanzierung
  • Turbo-Tilgung (über 70 % in 3,5 Jahren)
  • Ab 2009/2010 Minimum-Charterrate für Kapitaldienst und Schiffsbetriebskosten nur durchschnittlich 6.500 USD/Tag (historischer Tiefstand seit 1992 ca. 6.700 USD/Tag)
  • Ab 2009/2010 bei nur 9.550 USD/Tag Chartereinnahmen 9 % Auszahlung möglich (Durchschnitt seit 1992 ca. 11.300 USD/Tag)
  • Restwert am Ende des Betriebskonzeptes mit 275 USD/Tonne nur als reiner Schrottwert kalkuliert
  • "Konservative Prospektkalkulation"
Nichts davon konnte eingehalten werden. Nach Meinung von Rechtsanwalt Michael Minderjahn, der die von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht vertretenen Anleger betreut, war dies absehbar. Schon aus der Leistungsbilanz 2009 des Initiators Hanse Capital ist ersichtlich, dass der Fonds sich kaum wird erholen können. Minderjahn weiter: "Hier kann beispielsweise nicht die Rede davon sein, dass die internationale Finanzkrise sich ausgewirkt hat. Die Probleme sind meiner Meinung nach strukturell schon von Anfang an vorhanden gewesen." Die Anlegeranwälte machen gegen die Berater geltend, dass unter anderem die Kapitalanleger nicht ordnungsgemäß darüber aufgeklärt wurden, wieviel Darlehen hier aufgenommen wurden, nämlich über 52%. Darüberhinaus blieb den Anlegern unbekannt, dass über 23% (ohne Agio) ihrer Investition nicht werthaltig investiert, sondern für die sog. Weichkosten, insbesondere für Provisionen verwendet wurden.

Anleger des HC Container Flotten Fonds sollten daher von erfahrenen Fachanwälten prüfen lassen, ob in ihrem konkreten Fall die Chance besteht, das verlorene Geld im Wege des Schadenersatzes zurückzubekommen.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Beteiligung am HC Container Flotten Fonds? Wollen auch Sie wissen, ob Sie falsch beraten wurden und ob Sie Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen haben?
Rufen Sie mich an, ich helfe Ihnen gerne!

Ihr Ansprechpartner:

Michael Minderjahn
Rechtsanwalt Michael Minderjahn
Heidelberg | Hans-Böckler-Straße 2 A | D-69115 Heidelberg | Tel.: 06221 915770
München | Residenzstraße 25 | D-80333 München | Tel.: 089 25549850
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Insolvenzverfahren und Totalverlust für Anleger: Hanse Capital Container Flotten Fonds

Fast 40 Mio. € haben 1.184 Anleger im Jahr 2005 in den Hanse Capital Container Flotten Fonds investiert. Für jeweils 9,4 Mio. € wurden vier 1.129-TEU-Container Frachter HC Julia, HC Klara, HC Laura und HC Maria gekauft. Jetzt wurde sowohl für den Schiffsfonds als auch für die Einzelschiffe das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Die Schiffe waren zum Zeitpunkt des Fondsvertriebs im Jahr 2005 bereits neun Jahre alt. Der Brancheninformationsdienst fondstelegramm schrieb dazu in seiner Analyse vom 27. Juni 2005: "Wer inklusive Fondskosten 23.600 US-Dollar pro TEU für neun Jahre alte Schiffe bezahlt, muss ein unverbesserlicher Optimist sein", und kritisierte die Fondskonzeption, die "in der Kalkulation einige der bekannten Register des Schönrechnens" zieht. Im Zentrum der Kritik: Die nach Ansicht des fondstelegramm utopischen Annahmen hinsichtlich der Anschlusscharter.

Die Einschätzungen der fondstelegramm-Analysten haben sich im Nachhinein als richtig erwiesen. Bereits seit Januar 2009 konnten die planmäßigen Tilgungen der Schiffshypothekendarlehen aufgrund stark hinter den Prognosen zurückgebliebener Charter-Einnahmen nicht mehr gezahlt werden. Das im August 2009 beschlossene Sanierungskonzept, an dem sich Anleger mit weiteren 2.62 Mio. € beteiligt haben, ist nicht zuletzt infolge der dramatischen Entwicklung der Charterraten gescheitert.

Totalverlust für die Anleger

Für die Anleger bedeutet die Insolvenz des HC Container Flotten Fonds den Verlust ihres eingesetzten Kapitals. Denn die Verwertung der Schiffe wird aller Voraussicht nach nicht ausreichen, die bestehenden Darlehensverbindlichkeiten zu tilgen. Ob der Insolvenzverwalter in der Vergangenheit geleistete Ausschüttungen zurückfordern wird, bleibt abzuwarten.

Schadenersatzansprüche

Unsere Erfahrung in der Vertretung geschädigter Anleger von Schiffsfonds hat gezeigt, dass die Beratung im Vorfeld der Beteiligungsentscheidung regelmäßig mehr oder weniger schwere Fehler aufweist. Zu nennen sind dabei insbesondere:
  • Der Fonds wurde als sichere Anlage angepriesen.
  • Über Risiken der Beteiligung wurde in der Beratung gar nicht gesprochen.
  • Der Fonds sollte sichere regelmäßige Auszahlungen erwirtschaften.
  • Die Fondsbeteiligung wurde als Altersvorsorge empfohlen.
  • Darüber, welche Vertriebsprovisionen insgesamt anfallen und wie viel die beratende Bank oder Sparkasse davon erhält, wurde in der Beratung gar nicht gesprochen.
Anleger des HC Container Flotten Fonds sollten daher prüfen lassen, ob in ihrem konkreten Fall die Chance besteht, das verlorene Geld im Wege des Schadenersatzes zurückzubekommen.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Beteiligung am HC Container Flotten Fonds? Wollen auch Sie wissen, ob Sie falsch beraten wurden und ob Sie Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen haben?

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SAYLEMOON RICKMERS - NINA RICKMERS: Fondsschiffen droht Zahlungsunfähigkeit

Seit 2004 haben Anleger in die beiden Fondsschiffen SAYLEMOON RICKMERS und NINA RICKMERS 9.385.000 € investiert. Ein lukratives Investment sollte es sein, wurde ihnen versprochen. Mit der Tradition und Kompetenz der Reederei Rickmers, zu deren Unternehmensgruppe das Emissionshaus des Fonds ATLANTIC gehört, wurde geworben. Heute droht beiden Fondsschiffen die Insolvenz, wie die Treuhänderin des Fonds, die Elbe Vermögens Treuhand GmbH Mitte Dezember 2011 ihren Anlegern mitteilte. Für die Jahre 2010 und 2011 wurden keine Tilgungen auf die Bankdarlehen geleistet. Jetzt fordert die Bank die Deckung der Liquiditätslücken durch die Anleger. Ob es angesichts des dramatischen Verfalls der Charterraten, bezüglich derer keine Besserung abzusehen ist, überhaupt eine Sanierungsperspektive gibt, ist fraglich. Der Totalverlust der von den Anlegern investierten Gelder ist sehr wahrscheinlich.

Darf die Fondsgesellschaft die Ausschüttungen von insgesamt rund 4 Mio. € zurückfordern?

Anleger sind grundsätzlich nicht verpflichtet, erhaltene Ausschüttungen an die Fondsgesellschaft zurückzuzahlen. Auch wenn die Ausschüttungen nicht aus Bilanzgewinnen der Gesellschaft geleistet wurden, so dass die Haftung des Kommanditisten wieder aufgelebt ist, gibt das der Gesellschaft kein Recht, die Ausschüttungen zurückzuverlangen. Allerdings ist davon auszugehen, dass aufgrund der Ausschüttungen die Anleger bis maximal zur Höhe der erhaltenen Ausschüttungen für die Verbindlichkeiten der Schiffsgesellschaften haften, also beispielsweise gegenüber der kreditgebenden Bank. Im Falle der Insolvenz der Anlagegesellschaften ist der Insolvenzverwalter berechtigt, diese Gelder einzuziehen.

Welche Möglichkeiten gibt es für Anleger, an ihr verlorenes Geld zu kommen?

Im Auftrag von Mandanten, die sich an den Schiffen an Fondsschiffen SAYLEMOON RICKMERS und NINA RICKMERS beteiligt haben, haben wir deren Beratung und auch den im Rahmen der Beratung übergebenen Prospekt auf etwaige Fehler geprüft und dabei zahlreiche Versäumnisse festgestellt, die nach unserem Dafürhalten gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen versprechen.

Hohe Kreditaufnahme des Schiffsfonds

Die Berater haben unsere Mandanten nicht darauf hingewiesen, dass die für die Herstellung des Schiffs aufzuwendenden Bau- und Baunebenkosten mit gut 47,6 Mio. € gerade einmal 89% des Gesamtaufwandes der für den Fonds SAYLEMOON RICKMERS und NINA RICKMERS kalkulierten Aufwendungen ausmachten. Ebenso wenig wurden sie darüber informiert, dass das von den Anlegern aufzubringende Kommanditkapital incl. Agio in Höhe von 19.708.500 € lediglich 37% des Gesamtaufwandes ausmacht und die restlichen 63% durch Kredite finanziert wurden. Je höher die Kreditaufnahme ist, umso größer sind die Verlustrisiken für die Anleger.

Nur 73,6% des Anlegerkapitals flossen in den Bau des Schiffes, 24,1% in Vertriebskosten

Auch über die Verwendung der von ihnen als Anleger aufzubringenden Mittel im Rahmen des Atlantic Fonds SAYLEMOON RICKMERS und NINA RICKMERS wurden unsere Mandanten im Unklaren gelassen. Die Berater haben ihnen nicht mitgeteilt, dass nur 73,6% des Anlegerkapitals für den Kauf der Schiffe Verwendung finden, während 26,4% des Anlegerkapitals in nichtinvestive Zwecke wie Gründungs- und Vertriebskosten fließen. Dabei machen die für die Vermittlung der Anleger gezahlten Vergütungen, also die so genannten Vertriebsprovisionen alleine 24,1% des von den Anlegern aufzubringenden Kapitals aus.

Beteiligung mit hohen Risiken

Die uns bekannten Anleger des Atlantic Fonds SAYLEMOON RICKMERS und NINA RICKMERS wurden nicht explizit darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Fonds um eine unternehmerische Beteiligung handelt, die nur für Anleger geeignet ist, die Teile ihres Vermögens in eine unternehmerische Anlageform investieren möchten und die gegebenenfalls den bei einem unerwartet negativen wirtschaftlichen Verlauf eintretenden Verlust, gegebenenfalls auch einen Totalverlust ihres investierten Geldes in Kauf nehmen können.

Unsichere Einnahmen gefährden den Erfolg der Anlage

Ebenso wenig wurden sie darauf hingewiesen, dass die Einnahmen des Schiffes keinesfalls sicher sind. Die Fondschiffe des Atlantic Fonds SAYLEMOON RICKMERS und NINA RICKMERS verfügten nicht über eine langfristige Festcharter (sie sind nicht für die Laufzeit des Fonds fest angemietet), sondern gehören nach Ablauf der kurzen Festcharterzeit von 3 Jahren einem so genannten Einnahmepool an, bei dem die Einnahmen aller Schiffe untereinander aufgeteilt werden. Da die für Containerschiffe gezahlten Charterraten (Mieten) unter anderem starken konjunkturellen Schwankungen unterliegen, blieben die Einnahmen seit 2009 erheblich hinter den im Prospekt prognostizierten Einnahmen zurück. Dies hatte zur Folge, dass die Gesellschaften des Atlantic Fonds SAYLEMOON RICKMERS und NINA RICKMERS die an die Banken für aufgenommenen Kredite zu leistenden Zahlungen nicht mehr erbringen können, so das die Bank im schlimmsten Fall den Kredit kündigt und das Schiff verwertet. Da der Schiffspreis auch von den dann erzielbaren Chartereinnahmen abhängt, übersteigen Erlöse von zwangsversteigerten Schiffen in der Regel nicht die Darlehensschulden. Die Anleger gehen leer aus.

Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen – Anleger kommen bis 2020 nicht mehr an ihr Geld

Was den von uns vertretenen Anlegern des Atlantic Fonds SAYLEMOON RICKMERS und NINA RICKMERS von ihren Beratern ferner verschwiegen wurde ist, dass sie die Beteiligung nicht vor dem 31.12.2020 kündigen können und vorher keine Chance besteht, an ihr Geld zu kommen. Da es keinen geregelten Zweitmarkt für gebrauchte Fondsbeteiligungen gibt, ist eine Veräußerung nahezu ausgeschlossen. Gleiches gilt für die Erzielung eines Anteilspreises, der dem investierten Kapital entspricht. Hier sind für den Fall, dass ein Käufer gefunden wird, erhebliche Abstriche hinzunehmen.

Schiffsfonds als Altersvorsorge ungeeignet

Unter anderem aus diesem Grund, aber auch wegen der erheblichen Verlustrisiken ist die Fondsanlage als Altersvorsorge oder zur Anlage von Geld im Alter völlig ungeeignet.

Keine Aufklärung über Provisionen/Rückvergütungen

Die Vertriebspartner für den Fonds, insbesondere Volks- und Raiffeisenbanken wären verpflichtet gewesen, die Anleger darüber aufzuklären, dass in dem Fonds insgesamt über 24% des Anlegerkapitals als Vertriebsprovisionen gezahlt werden. Dies ist in den uns bekannten Fällen nicht geschehen. Die Volks- und Raiffeisenbanken wären darüber hinaus nach der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verpflichtet gewesen, ihre Kunden darüber aufzuklären, in welcher Höhe ihnen selbst Zahlungen zufließen.

Prospektfehler

Wesentliche Dienstleistungsverträge wie die Verträge über die Positionen Platzierungsvorbereitung und Platzierung des Kommanditkapitals sind im Prospekt des Atlantic Fonds SAYLEMOON RICKMERS und NINA RICKMERS ihrem Inhalt nach und bezüglich der darauf zu leistenden Vergütung nicht beschrieben. Die Erläuterungen zum Investitions- und Finanzierungsplan verweisen auf § 7 des Gesellschaftsvertrages. § 7 Abs. 7 des Gesellschaftsvertrages verweist auf eine Anlage 2 zum Gesellschaftsvertrag, die im Prospekt nicht abgedruckt ist.

Der Prospekt weist das Agio, also den von den beitretenden Anlegern zu leistenden Ausgabeaufschlag als Ausgaben aus, obwohl die SAYLEMOON RICKMERS und NINA RICKMERS keinen Ausgabeaufschlag in gleicher Höhe leisten. Eine entsprechend zu bezeichnende Ausgabenposition gibt es schlechterdings nicht. Das separate Ausweisen des Agios erfolgte zur Verschleierung des Umstandes, dass das Agio Teil der Vertriebsvergütung ist.

Der Prospekt weist darüber hinaus einige weitere Mängel auf, über die der Berater hätte aufklären müssen.
  • Der Prospekt weist das Agio weder als Einnahmen- noch als Ausgabenposition aus, obwohl der Betrag der Gesellschaft zufließt und für die Platzierung des Fondskapitals aufgewendet wird.
  • Die Ausführungen zur fehlenden Veräußerbarkeit entsprechen unseres Erachtens nicht den Anforderungen, die der BGH an die ordnungsgemäße Aufklärung von Anlegern stellt.
Anleger des Atlantic Fonds SAYLEMOON RICKMERS und NINA RICKMERS haben daher grundsätzlich gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen ihre Berater durchzusetzen.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am Atlantic Fonds SAYLEMOON RICKMERS und NINA RICKMERS? Möchten Sie wissen, wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

Ihre Ansprechpartner:

Michael Minderjahn
Michael Minderjahn
Rechtsanwalt

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Mathias Nittel
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Heidelberg | Hans-Böckler-Straße 2 A | D-69115 Heidelberg | Tel.: 06221 915770
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Artikellink mit mehr Informationen: http://www.nittel.co/kanzlei/kapitalanlagerecht/geschlossene-fonds/schiffsfonds/atlantic-fonds-hilfe-fuer-schiffsfonds-anleger.html

DJE Real Estate - der nächste Immobilien-Dachfonds wird abgewickelt!

Schadenersatz für Fondsanleger

Nachdem bereits im Herbst 2011 der Immobilien-Dachfonds Premium-Management Immobilien-Anlagen (WKN A0ND6C), wie zahlreiche offene Immobilienfonds auch, aufgelöst wurde, teilt nunmehr ein weiterer Immobilien-Dachfonds, der rund 220 Mio. € schwere DJE Real Estate (WKN A0B9GC / ISIN LU0188853955) dasselbe Schicksal. Die Entwicklung war voraussehbar, denn der Fonds war unter anderem mit erheblichen Teilen in drei offene Immobilienfonds investiert, die aufgelöst wurden, nämlich Morgan Stanley P2 Value, TMW Immobilien Weltfonds und AXA Immoselect. Der DJE Real Estate wurde von einer Vielzahl von Banken und Sparkassen sowie der Mercedes-Benz Bank AG ihren Kunden mit dem Argument besonderer Sicherheit empfohlen. Bei der Beratung hat es unserer Ansicht nach diverse Mängel gegeben, die die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aussichtsreich erscheinen lassen.

Schadenersatzklagen gegen Banken und Berater

Wir vertreten zahlreiche Anleger, die sich an den krisengebeutelten offenen Immobilienfonds beteiligt haben. Dabei haben wir regelmäßig identische Beratungsfehler festgestellt. Für zahlreiche Mandanten haben wir zwischenzeitlich Klage gegen die beratende Bank oder ihre Berater eingereicht, um das angelegte Geld zurückzuholen.

Fünf Punkte, in denen wir bei offenen Immobilienfonds regelmäßig eine Falschberatung festgestellt haben:
  • Keine Information über das Risiko der Aussetzung der Rücknahme von Anteilen: Keiner unserer Mandanten gab an, in der Beratung darüber informiert worden zu sein, dass es zu einer Aussetzung der Rücknahme der Anteile von bis zu 2 Jahren kommen könne und dass in dieser Zeit keine regelmäßigen Entnahmen, beispielsweise zur Aufbesserung der Altersrente möglich sind. In unseren Augen insbesondere bei Anlegern, die auf regelmäßige Entnahmen angewiesen waren, ein krasser Beratungsfehler.
  • Keine Information über bereits erfolgte Rücknahmeaussetzungen: Keinem unserer Mandanten wurde mitgeteilt, dass es seit Ende 2005 immer wieder Aussetzungen der Anteilsrücknahme bei offenen Immobilienfonds gegeben hat. Zum Teil wurde Anlegern zur Zeichnung von Anteilen offener Immobilienfonds geraten, obwohl diese die Rücknahme von Anteilen ausgesetzt hatten. Die Anleger wurden über diesen Umstand "natürlich" nicht informiert.
  • Keine Information über das Risiko von Verlusten bei der Liquidation des Fonds: Keiner unserer Mandanten wurde darauf hingewiesen, wie lange die Aussetzung der Rücknahme grundsätzlich andauern kann und welche Verluste entstehen können, wenn die jeweilige Fondsgesellschaft nach 2 Jahren den Fonds abwickeln muss. So wurden den Anlegern die auch bei offenen Immobilienfonds gegebenen Verlustrisiken verschwiegen. Stattdessen schildern alle unsere Mandanten, dass ihnen gegenüber die vermeintliche Sicherheit des Fonds herausgestellt und ihnen eine risikofreie Anlage suggeriert wurde.
  • Keine Information über Provisionsinteresse des Beraters: Keiner unserer Mandanten wusste, dass die ihn beratende Bank den Ausgabeaufschlag sowie Teile der laufenden Verwaltungsvergütung als Vertriebsprovision erhält und so ein ganz erhebliches wirtschaftliches Eigeninteresse hinter ihrer Anlageempfehlung stand. Nach der Kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs reicht allein dieser Fehler aus, um eine wirtschaftliche Rückabwicklung der Beteiligung zu erreichen.
  • Keine Aushändigung von Verkaufsprospekt oder Jahresbericht: Keinem unserer Mandanten wurde die Aushändigung des Verkaufsprospekts und der Jahres- beziehungsweise Halbjahresberichte angeboten, obwohl dies nach § 121 Investmentgesetz zwingend vorgeschrieben ist. Ohne diese Informationen ist eine ordnungsgemäße Beratung nicht gewährleistet.
Verjährung droht

Detaillierte Informationen zur Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei offenen Immobilienfonds finden Sie auf unserer Spezialseite.

Nach unserer Ansicht steht jedenfalls fest, dass die Anleger im Rahmen der nun anstehenden Abwicklung des Fonds erhebliche Teile ihrer Investition nicht zurückerhalten werden. Daher sollen mögliche Schadenersatzansprüche dringend geprüft werden.

Haben Sie Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Beteiligung am DJE Real Estate? Wollen Sie wissen, wie Ihre Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen sind? Rufen Sie mich an, ich helfe Ihnen gerne.

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Ausstiegsmöglichkeiten für Anleger: MPC OFFEN Flotte - Santa B Schiffe mbH & Co. KG

Bei dem Fonds "MPC Offen Flotte" - MS "Santa B Schiffe" GmbH & Co. KG - handelt es sich um einen Dachfonds, der in 14 Containerfrachter investiert hat. Der Fonds wurde in den Jahren 2006 und 2007 platziert. 8 Schiffe fahren in 5-jähriger Festcharter, die übrigen 6 Schiffe in Tagescharter. Der Fonds befindet sich in wirtschaftlicher Schieflage. Die Einnahmen bleiben weit hinter den prospektierten Annahmen zurück, die Darlehensrückführung ist ins Stocken gekommen, Ausschüttungen sind nicht möglich. Anlegern droht angesichts der fehlenden Aussichten für einen Anstieg der Chartereinnahmen der Totalverlust ihrer Einlage.

Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen

Im Auftrag von Mandanten, die an dem Fonds beteiligt sind, haben wir den Prospekt des Fonds "MPC Offen Flotte" - MS "Santa B Schiffe" GmbH & Co. KG - geprüft und dabei nach unserer Auffassung sowohl Prospektmängel, als auch fehlerhafte Anlageberatungen festgestellt. Beides begründet Schadenersatzansprüche.

Nur 70% der Anlegergelder flossen in die Schiffsinvestition

Aus dem Prospekt muss sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ohne großes Nachrechnen ermitteln lassen, welcher Teil des vom Anleger aufgebrachten Kapitals werthaltig in die Schiffsinvestition fließt und welcher Teil für nicht investive Zwecke, so genannte Weichkosten verbraucht wird. Hierauf muss auch der Berater, der die Anlage empfiehlt hinweisen.

Der Prospekt des Fonds "MPC Offen Flotte" - MS "Santa B Schiffe" GmbH & Co. KG - enthält solche Aussage nicht. Erst durch gesonderte Berechnungen lässt sich dies ermitteln. Das aus Anlegersicht erschreckende Ergebnis: 30% des von den Anlegern aufzubringenden Kommanditkapitals incl. Agio wurde für Weichkosten aufgewandt. Nur 70% flossen tatsächlich in den Kauf der Schiffe.

26,5% der Anlegergelder flossen in Vertriebsprovisionen

Bankberater müssen nach der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs immer darauf hinweisen, welche Provisionen die Bank oder Sparkasse, für die Vermittlung des Fondsanteils erhält. Nicht bankgebundene Berater müssen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausdrücklich darauf hinweisen, wenn der Anteil der Vertriebskosten an dem von den Anlegern aufgebrachten Kapital mehr als 15% beträgt. Vorliegend belief sich die für die Beschaffung des Kommanditkapitals, also für den Vertrieb des Fonds gezahlte Provision auf sagenhafte 26,5% des von den Anlegern investierten Kapitals. Hierüber klärt weder der Prospekt explizit auf, noch wurden die uns bekannten Anleger hierüber im Beratungsgespräch informiert, sei es durch die beratende Bank, wie beispielsweise die im Vertrieb dieses Fonds tätige CITIBANK (jetzt: TARGOBANK), noch durch sonstige Berater.

Hohes Risiko durch Kreditaufnahme in Japanischem Yen

Da ein Teil der vom Fonds "MPC Offen Flotte" - MS Santa B Schiffe GmbH & Co. KG - aufzunehmenden Kreditmittel in JPY aufgenommen wurde, die Einnahmen des Fonds aber in US$ erzielt werden, besteht ein erhebliches Währungsrisiko, welches zu größeren Verwerfungen durch Wechselkursschwankungen führen kann. Aufgrund des hohen Fremdfinanzierungsanteils des Fonds kann dies nicht nur Auswirkungen auf die Liquidität des Fonds infolge der in US$ steigenden Kapitaldienstaufwendungen sondern auch zu einer Zahlungsunfähigkeit des Fonds und zur Kreditkündigung mit anschließender Verwertung des Fondsobjekts und somit zum Totalverlust für die Anleger führen. Sollte sich die Situation des Fonds nicht drastisch verbessern, könnte bei einigen Einschiffsgesellschaften aufgrund der ungünstigen Wechselkursentwicklung und der fehlenden Einnahmen im Jahr 2012 sogar die Kreditkündigung drohen. Hierauf hätte der Berater ausdrücklich hinweisen müssen.

Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen – Anleger kommen bis 2023 nicht mehr an ihr Geld

Was für den von uns vertretenen Anlegern des Fonds MPC Offen Flotte - MS "Santa B Schiffe" GmbH & Co. KG von ihren Beratern ferner verschwiegen wurde ist, dass sie die Beteiligung nicht vor dem 31.12.2023 kündigen können und vorher keine Chance besteht, an ihr Geld zu kommen. Da es keinen geregelten Zweitmarkt für gebrauchte Fondsbeteiligungen gibt, ist eine Veräußerung nahezu ausgeschlossen. Gleiches gilt für die Erzielung eines Anteilspreises, der dem investierten Kapital entspricht. Hier sind für den Fall, dass ein Käufer gefunden wird, erhebliche Abstriche hinzunehmen.

Der Prospekt weist darüber hinaus einige weitere Mängel auf, über die der Berater hätte aufklären müssen.
  • Der Prospekt weist das Agio weder als Einnahmen, noch als Ausgabenposition aus, obwohl der Betrag der Gesellschaft zufließt und für die Eigenkapitalvermittlung aufgewendet wird.
  • Die Ausführungen zur fehlenden Veräußerbarkeit entsprechen nicht den Anforderungen, die der BGH an die ordnungsgemäße Aufklärung von Anlegern stellt.
Anleger des Fonds MPC Offen Flotte – MS Santa B Schiffe mbH & Co. KG haben daher grundsätzlich gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen ihre Berater beziehungsweise die Gründungsgesellschafter des Fonds durchzusetzen.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am MPC Fonds Santa "R" Schiffe mbH & Co. KG? Möchten Sie wissen, ob wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

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Dr. Peters DS Renditefonds 120 VLCC "Leo Glory" - Schadenersatz für Anleger

Einnahmen, die trotz Festcharter weit hinter den prospektierten Annahmen zurückbleiben und ausgesetzte Ausschüttungen. Viele Anleger des DS-Rendite-Fonds Nr. 120 VLCC Leo Glory GmbH & Co. Tankschiff KG stellen sich jetzt die Frage, ob sie im Vorfeld Ihrer Beteiligung an diesem Fonds richtig beraten wurden. Die Entwicklungen der 1-2 Jahre hat gezeigt, dass es sich bei dem Fonds trotz des langfristigen Chartervertrages um eine hochriskante unternehmerische Beteiligung mit dem Risiko des Totalverlustes handelt.

Neben den allgemeinen Risiken des Schifffahrtsmarktes und den von Deutschen Fondsinitiatoren, Reedern und Banken aus bloßem Gewinnstreben zu Lasten der Anleger geschaffenen Überkapazitäten waren es Risiken der Schiffsfondskonstruktion selbst, die sich zum Nachteil der Anleger ausgewirkt haben. Bedauerlicher Weise wurden zumindest die uns bekannten Anleger des Fonds über grundlegende Tatsachen der Fondsbeteiligung und die Risiken von ihren Beratern nicht informiert.

Keine Information über Mittelherkunft und Kreditaufnahme in der Beratung

Die Berater haben unsere Mandanten nicht darauf hingewiesen, dass die für Erwerb des Schiffs aufzuwendenden Kosten gerade einmal 86% des Gesamtaufwandes DS-Rendite-Fonds Nr. 120 VLCC Leo Glory ausmachten. Ebenso wenig wurden sie darüber informiert, dass das von den Anlegern aufzubringende Kommanditkapital incl. Agio in Höhe von annähernd 66.000.000 € 44% des Gesamtaufwandes ausmacht und die restlichen 56% durch Kredite finanziert wurden. Je höher die Kreditaufnahme ist, umso größer sind die Verlustrisiken für die Anleger.

Nur 69,5 % des Anlegerkapitals flossen in den Bau des Schiffes - 20% in Vertriebsprovisionen

Auch über die Verwendung der von ihnen als Anleger aufzubringenden Mittel im Rahmen des DS-Rendite-Fonds Nr. 120 VLCC Leo Glory wurden unsere Mandanten im Unklaren gelassen. Die Berater haben ihnen nicht mitgeteilt, dass nur 69,5% des Anlegerkapitals für den Erwerb des Schiffes Verwendung finden, während 30,05% des Anlegerkapitals in nichtinvestive Zwecke, insbesondere verschiedene Dienstleistungsvergütungen fließen. Auch der Prospekt enthält diese Information nicht. Dabei machen die für die Vermittlung der Anleger gezahlte Vergütung, also die so genannten Vertriebsprovisionen alleine 20% des von den Anlegern aufzubringenden Kapitals aus. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen Anlageberater und -vermittler über Vertriebskosten von mehr als 15% ausdrücklich im Rahmen der Beratung informieren.

Beteiligung mit hohen Risiken

Schiffsfondsbeteiligungen sind grundsätzlich unternehmerische Beteiligungen, die erheblichen Risiken beinhalten, die bis zum Totalverlust der von den Anlegern investierten Mittel führen können. Die uns bekannten Anleger des DS-Rendite-Fonds Nr. 120 VLCC Leo Glory wurden nicht ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Fonds um eine unternehmerische Beteiligung handelt, die nur für Anleger geeignet ist, die Teile ihres Vermögens in eine unternehmerische Anlageform investieren möchten und die gegebenenfalls den bei einem unerwartet negativen wirtschaftlichen Verlauf eintretenden Verlust, gegebenenfalls auch einen Totalverlust ihres investierten Geldes, in Kauf nehmen können.

Hohes Risiko durch Kreditaufnahme in Euro und Japanischem Yen

Da ein Teil der vom DS-Rendite-Fonds Nr. 120 VLCC Leo Glory aufzunehmenden Kreditmittel in Japanischen Yen (JPY) aufgenommen wurde, die Einnahmen des Fonds aber in US$ erzielt werden, besteht ein erhebliches Währungsrisiko, welches zu größeren Verwerfungen durch Wechselkursschwankungen führen kann. Aufgrund des hohen Fremdfinanzierungsanteils des Fonds kann dies nicht nur Auswirkungen auf die Liquidität des Fonds infolge der in US$ steigenden Kapitaldienstaufwendungen sondern auch zu einer Zahlungsunfähigkeit des Fonds und zur Kreditkündigung mit anschließender Verwertung des Fondsobjekts und somit zum Totalverlust für die Anleger führen. Hierauf hätte der Berater ausdrücklich hinweisen müssen.

Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen – Anleger kommen bis 2022 nicht mehr an ihr Geld

Was für den von uns vertretenen Anlegern des DS-Rendite-Fonds Nr. 120 VLCC Leo Glory von ihren Beratern ferner verschwiegen wurde, ist, dass sie die Beteiligung nicht vor dem 31.12.2022 kündigen können und vorher keine Chance besteht, an ihr Geld zu kommen. Da es keinen geregelten Zweitmarkt für gebrauchte Fondsbeteiligungen gibt ist eine Veräußerung nahezu ausgeschlossen. Gleiches gilt für die Erzielung eines Anteilspreises, der dem investierten Kapital entspricht. Hier sind für den Fall, dass ein Käufer gefunden wird, erhebliche Abstriche hinzunehmen. Die diesbezüglichen Darstellungen im Fondsprospekt sind nach unserem Dafürhalten unzureichend und erwähnen auch nicht, dass für den Fall, dass man einen Erwerber für den Fondsanteil findet, eine fünfjährige Nachhaftung besteht, die insbesondere dann greift, wenn die Anleger Ausschüttungen erhalten haben, bei denen es sich nicht um (Bilanz-) Gewinne des Fonds gehandelt hat.

Keine Aufklärung über Provisionen/Rückvergütungen

Die Hauptvertriebspartner für den Fonds, insbesondere die Deutsche Postbank AG und die Postbank Finanzberatung AG wären verpflichtet gewesen, die Anleger darüber aufzuklären, dass in dem Fonds insgesamt 18,6% des Anlegerkapitals als Vertriebsprovisionen gezahlt werden. Dies ist in den uns bekannten Fällen nicht geschehen. Die Postbank und die Postbank Finanzberatung wären darüber hinaus nach der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verpflichtet gewesen, ihre Kunden darüber aufzuklären, in welcher Höhe ihnen Zahlungen zufließen.

Alle genannten Versäumnisse bei der Beratung der Anleger begründen Schadenersatzansprüche gegen die beratende Bank oder den nicht bankgebundenen Berater.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Beteiligung am des DS-Rendite-Fonds Nr. 120 VLCC Leo Glory? Wollen auch Sie wissen, ob Sie falsch beraten wurden und ob Sie Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen haben?

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DS-Rendite-Fonds Nr. 132 - DS Activity und DS Agility – Schadenersatz für Anleger

An dem im Jahr 2008 aufgelegten DS-Rendite-Fonds Nr. 132 - DS Activity und DS Agility beteiligten sich Kapitalanleger mit einer Mindestsumme von 20.000,00 € zzgl. 5 % Agio. Insgesamt wurde Anlegerkapital in Höhe von rund 22,75 Mio. € aufgebracht. Der Fonds investierte in zwei Feeder-Vollcontainerschiffe, die DS "Activity" und DS "Agility". Die Anleger haben bislang keinerlei Ausschüttungen erhalten.

Die Fondsverwaltung Dr. Peters GmbH & Co. KG teilte den Anlegern mit Rundschreiben vom 14.05.2010 mit, dass sich die Fondsgesellschaft in einer wirtschaftlich sehr angespannten Situation befinde. Ursächlich soll , so die Fondsverwaltung, die bis bisher größte Schifffahrtskrise sein. Das ist unzutreffend. Denn neben den allgemeinen Risiken des Schifffahrtsmarktes waren es die von Deutschen Fondsinitiatoren, Reedern und Banken aus bloßem Gewinnstreben zu Lasten der Anleger geschaffenen Überkapazitäten, die sich neben den Risiken der Schiffsfondskonstruktion selbst zum Nachteil der Anleger ausgewirkt haben. Bedauerlicher Weise wurden zumindest die uns bekannten Anleger des Fonds über grundlegende Tatsachen der Fondsbeteiligung und die Risiken von ihren Beratern nicht informiert.

Für die Anleger stellt sich nunmehr die Frage, ob sie im Vorfeld Ihrer Beteiligung an diesem Fonds richtig beraten wurden. Die Entwicklungen der zurückliegenden 2 Jahre hat gezeigt, dass es sich bei dem Fonds um eine hochriskante unternehmerische Beteiligung mit dem Risiko des Totalverlustes handelt.

Keine Information über Mittelherkunft und Kreditaufnahme in der Beratung

Die Berater haben unsere Mandanten nicht darauf hingewiesen, dass die für Erwerb der Schiffe aufzuwendenden Kosten gerade einmal 81% des Gesamtaufwandes des DS-Rendite-Fonds Nr. 132 ausmachten. Ebenso wenig wurden sie darüber informiert, dass das von den Anlegern aufzubringende Kommanditkapital incl. Agio in Höhe von annähernd 22,75 Mio. € 53% des Gesamtaufwandes ausmacht und die restlichen 47% durch Kredite finanziert wurden.

Nur 65% des Anlegerkapitals flossen in den Bau des Schiffes - 18,6% in Vertriebsprovisionen

Auch über die Verwendung der von ihnen als Anleger aufzubringenden Mittel im Rahmen des DS-Rendite-Fonds Nr. 132 - DS Activity und DS Agility wurden unsere Mandanten im Unklaren gelassen. Die Berater haben ihnen nicht mitgeteilt, dass nur 65% des Anlegerkapitals für den Erwerb des Schiffes Verwendung finden, während 35% des Anlegerkapitals in nichtinvestive Zwecke, insbesondere verschiedene Dienstleistungsvergütungen und Zwischenfinanzierungszinsen fließen. Der Prospekt enthält diese Information nicht und erschwert darüber hinaus die Ermittlung der korrekten Kosten durch die unseres Erachtens fehlerhafte Zuweisung von Zwischenfinanzierungskosten zu den Anschaffungskosten. Dabei machen die für die Vermittlung der Anleger gezahlte Vergütung, also die so genannten Vertriebsprovisionen alleine 18,6% des von den Anlegern aufzubringenden Kapitals aus. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen Anlageberater und -vermittler über Vertriebskosten von mehr als 15% ausdrücklich im Rahmen der Beratung informieren.

Beteiligung mit hohen Risiken

Schiffsfondsbeteiligungen sind grundsätzlich unternehmerische Beteiligungen, die erheblichen Risiken beinhalten, die bis zum Totalverlust der von den Anlegern investierten Mittel führen können. Die uns bekannten Anleger des DS-Rendite-Fonds Nr. 132 - DS Activity und DS Agility wurden nicht ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Fonds um eine unternehmerische Beteiligung handelt, die nur für Anleger geeignet ist, die Teile ihres Vermögens in eine unternehmerische Anlageform investieren möchten und die gegebenenfalls den bei einem unerwartet negativen wirtschaftlichen Verlauf eintretenden Verlust, gegebenenfalls auch einen Totalverlust ihres investierten Geldes, in Kauf nehmen können.

Hohes Risiko durch Kreditaufnahme in Euro und Japanischem Yen

Da ein Teil der vom DS-Rendite-Fonds Nr. 132 - DS Activity und DS Agility aufzunehmenden Kreditmittel in Japanischen Yen (JPY) aufgenommen wurde, die Einnahmen des Fonds aber in US$ erzielt werden, besteht ein erhebliches Währungsrisiko, welches zu größeren Verwerfungen durch Wechselkursschwankungen führen kann und geführt hat. Die Entwicklung des Wechselkurses hat einen erheblichen Anteil an den wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Fonds. Diese Entwicklung kann nicht nur Auswirkungen auf die Liquidität des Fonds infolge der in US$ steigenden Kapitaldienstaufwendungen haben sondern auch zu einer Zahlungsunfähigkeit des Fonds und zur Kreditkündigung mit anschließender Verwertung des Fondsobjekts und somit zum Totalverlust für die Anleger führen. Hierauf hätte der Berater ausdrücklich hinweisen müssen.

Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen – Anleger kommen bis 2025 nicht mehr an ihr Geld

Was für den von uns vertretenen Anlegern des DS-Rendite-Fonds Nr. 132 - DS Activity und DS Agility von ihren Beratern ferner verschwiegen wurde, ist, dass sie die Beteiligung nicht vor dem 31.12.2025 kündigen können und vorher keine Chance besteht, an ihr Geld zu komme. Da es keinen geregelten Zweitmarkt für gebrauchte Fondsbeteiligungen gibt ist eine Veräußerung nahezu ausgeschlossen. Gleiches gilt für die Erzielung eines Anteilspreises, der dem investierten Kapital entspricht. Hier sind für den Fall, dass ein Käufer gefunden wird, erhebliche Abstriche hinzunehmen. Die diesbezüglichen Darstellungen im Fondsprospekt sind nach unserem Dafürhalten unzureichend und erwähnen auch nicht, dass für den Fall, dass man einen Erwerber für den Fondsanteil findet, eine fünfjährige Nachhaftung besteht, die insbesondere dann greift, wenn die Anleger Ausschüttungen erhalten haben, bei denen es sich nicht um (Bilanz-) Gewinne des Fonds gehandelt hat.

Keine Aufklärung über Provisionen/Rückvergütungen

Die Hauptvertriebspartner für den Fonds, insbesondere die Deutsche Postbank AG und die Postbank Finanzberatung AG wären verpflichtet gewesen, die Anleger darüber aufzuklären, dass in dem Fonds insgesamt 18,6 % des Anlegerkapitals als Vertriebsprovisionen gezahlt werden. Dies ist in den uns bekannten Fällen nicht geschehen. Die Postbank und die Postbank Finanzberatung wären darüber hinaus nach der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verpflichtet gewesen, ihre Kunden darüber aufzuklären, in welcher Höhe ihnen Zahlungen zufließen.

Alle genannten Versäumnisse bei der Beratung der Anleger begründen Schadenersatzansprüche gegen die beratende Bank oder den nicht bankgebundenen Berater.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Beteiligung am des DS-Rendite-Fonds Nr. 132 - DS Activity und DS Agility? Wollen auch Sie wissen, ob Sie falsch beraten wurden und ob Sie Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen haben?

Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne!

Ihre Ansprechpartner:

Michael Minderjahn
Michael Minderjahn
Rechtsanwalt

ansprechpartner_nittel3
Mathias Nittel
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Heidelberg | Hans-Böckler-Straße 2 A | D-69115 Heidelberg | Tel.: 06221 915770
München | Residenzstraße 25 | D-80333 München | Tel.: 089 25549850
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Artikellink mit mehr Informationen: http://www.nittel.co/kanzlei/kapitalanlagerecht/geschlossene-fonds/schiffsfonds/dr.-peters-group-hilfe-fuer-schiffsfonds-anleger.html

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