HCI Shipping Select 25 am Ende - Totalverlust für Anleger droht

Jetzt ist die Katze aus dem Sack. In einem Rundschreiben vom 8. März 2012 wurden die Anleger des HCI Schiffsfonds Shipping Select XXV darüber informiert, was für Fachleute bei vorhergehenden Anlegerrundschreiben bereits erkennbar war: Die Anleger sollen bluten und entstandene Defizite ausgleichen.

Viele Anleger fragen sich nach dem Sinn einer "Sanierung" des Fonds, denn für eine zuverlässige Fortführungsprognose fehlt ihnen die Perspektive. Festzustehen scheint: Stand heute müssen die rund 1.000 Privatanleger vom Totalverlust ihrer investierten 48 Mio. € ausgehen.

Schadenersatz als Alternative

Wir vertreten zahlreiche Anleger des Fonds HCI Shipping Select XXV. Bei der Analyse der Beratungen und des Fondsprospekts haben wir Prospektfehler und zahlreiche immer wiederkehrende Beratungsfehler festgestellt.
  • Hohe Vertriebskosten: Vielen Anlegern wurde nicht mitgeteilt, dass sich alleine die "Emissionskosten", also die für den Vertrieb der Fondsanteile gezahlten Provisionen auf 22,9% des Anlegerkapitals incl. Agio belaufen.
  • Nur 72% des Anlegerkapitals für investive Zwecke: Vielen Anlegern wurde nicht mitgeteilt, dass lediglich 72% des von ihnen aufzubringenden Eigenkapitals incl. Agio in den Erwerb der Schiffe fließen.
  • Keine Aufklärung über die Risiken der Beteiligung: Dass es sich bei der Schiffsbeteiligung um eine unternehmerische Beteiligung handelt, die mit erheblichen Risiken, die bis hin zum Totalverlust der Einlage führen können, verbunden ist, wurde unseren Mandanten ebenfalls verschwiegen.
  • Risiken fehlender langfristiger Charterverträge verschwiegen: Ferner blieb unerwähnt, dass die Schiffe keine Festcharter haben, dass also die "Mieteinnahmen" der Schiffe zum Teil erheblichen Schwankungen unterliegen können, so dass die Einnahmen möglicher Weise nicht ausreichen können, um die Kosten und Zins und Tilgung zu bedienen. Dies hat heute vor dem Hintergrund der desaströsen Situation auf den weltweiten Schifffahrtsmärkten zur Folge, dass die Einnahmen erheblich hinter den prospektierten Werten zurückbleiben.
  • Unzureichende Aufklärung über Besonderheiten der Kreditverträge: Auch die 105%-Klausel in den Kreditverträgen und deren mögliche Auswirkungen wurde unseren Mandanten in der Beratung nicht erläutert.
  • Keine Hinweise auf Risiken der teilweisen Finanzierung in Yen: Ebenso wenig wurden unsere Mandanten auf die aus der teilweisen Kreditaufnahme in Japanischen YEN resultierenden Risiken hingewiesen. Der Wertverlust des US $ gegenüber dem Yen hat zur Folge, dass die Verschuldung des Fonds - in der Einnahmewährung US $ gerechnet - steigt und die Aufwendungen für Zins- und Tilgung ebenfalls steigen.
Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

> Mehr Informationen zu HCI Shipping Select XXV

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Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/hci-shipping-select-25-am-ende-totalverlust-fuer-anleger-droht.html

MPC Schiffsfonds CPO Nordamerika Schiffe 1 - Hilfe für Anleger

Fachanwälte setzten Schadenersatz für Anleger durch

"Fünfmal volle Fahrt voraus" heißt es auf dem Prospekt des von MPC aufgelegten Schiffsfonds CPO Nordamerika-Schiffe 1. Doch wohin die Reise geht, ist für die Anleger des Fonds zurzeit völlig unklar. Denn auch die fünf Vollcontainerschiffe des Fonds leiden derzeit unter den desaströsen Entwicklungen auf den weltweiten Schiffsmärkten. 85,8 Mio. € zuzüglich Agio haben die Anleger in den im Jahr 2008 aufgelegten und vertriebenen Dachfonds investiert. Das Ergebnis aus Anlegersicht ist verheerend: Die laufenden Kosten sind jetzt schon mehr als doppelt so hoch wie prospektiert, die Ausschüttungen sind ausgeblieben und die Kreditbelastung nimmt durch einen gegenüber der Einnahmewährung des Fonds, dem US $ erstarkenden Japanischen Yen zu, statt durch Tilgungen zu sinken. Die einzelnen Schiffe und der gesamte Fonds befinden sich in einer extremen wirtschaftlichen Schieflage.

Gute Chancen für Schadenersatzansprüche

Wir haben für zahlreiche Anleger des MPC Schiffsfonds CPO Nordamerika-Schiffe 1 Ablauf und Inhalt der der Beteiligungsentscheidung vorhergegangenen Beratung sowie den Fondsprospekt geprüft. Dabei sind wir zu dem Ergebnis gelangt, dass die Beratung zumeist unzutreffend über die Risiken des Fonds aufgeklärt hat und für die Anlageentscheidung wesentliche Aspekte nur allzu oft weggelassen wurden. Darüber hinaus weist der Prospekt nach unserem Dafürhalten Prospektmängel auf. Für die Anleger des MPC Schiffsfonds CPO Nordamerika-Schiffe 1 ergeben sich daher gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen und damit für eine wirtschaftliche Rückabwicklung der Beteiligung.

Zahlreiche Prospekt- und Beratungsfehler
  • Nur 63% der Anlegergelder für investive Zwecke verwandt: Der MPC Fonds CPO Nordamerika-Schiffe 1 weist, bezogen auf das Anlegerkapital (Eigenkapital zuzüglich 5% Agio) eine besonders hohe Weichkostenquote auf. Diese betrug nach unserer Berechnung 36,7%. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass höchstens 63,3% des von den Anlegern investierten Geldes unmittelbar in Bau- und Baunebenkosten floss. Auf den äußerst hohen Anteil an Anlegergeldern, die nicht für investive Zwecke sondern für Zwischenfinanzierungszinsen und diverse Dienstleistungen ausgegeben werden, darunter insbesondere die mit über 24% ungeheuerlichen Vertriebskosten, hätten die Anleger ausdrücklich von ihren Beratern hingewiesen werden müssen. In den uns bekannten Fällen war dies nicht der Fall.
  • Vertriebskosten im Prospekt unzutreffend dargestellt: Die Darstellung der Mittelverwendung im Prospekt des MPC Fonds CPO Nordamerika-Schiffe 1 ist nach unserer Meinung fehlerhaft und erweckt den Anschein, dass man damit die tatsächliche Höhe der für die Vermittlung des Eigenkapitals gezahlten Vergütung verschleiern wollte. Denn bei den Ausgaben des Fonds wird das Agio, bei dem es sich nach den textlichen Erläuterungen um Kosten der Eigenkapitalbeschaffung handeln soll, neben den Kosten für die Eigenkapitalbeschaffung gesondert ausgewiesen. Die Kosten der Eigenkapitalbeschaffung belaufen sich daher auf 21.737.500 € und nicht, wie angegeben, auf 16.950.000 €. Dies stellt nach unserem Dafürhalten einen Prospektmangel dar, der Schadenersatzansprüche gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds, aber auch gegen die Anlageberater begründet.
  • Exorbitant hohe Vertriebskosten: Auf die exorbitant hohen Vertriebskosten des MPC CPO Nordamerika-Schiffe 1 hätten sowohl Banken und Sparkassen, als auch nicht bankgebundene Anlageberater im Rahmen der Beratung ausdrücklich hinweisen müssen. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Vertriebskosten von über 15% marktunüblich sind, die Rentabilität der Anlage gefährden und deshalb in der Beratung ausdrücklich erwähnt werden müssen.
  • Banken haben bis zu 14% Vertriebsprovision erhalten: Darüber hinaus hätten Banken und Sparkassen, die den MPC-Fonds CPOP Nordamerika-Schiffe 1 vertrieben haben, auch ihre eigene Provision offenlegen müssen. Eine genossenschaftliche Bank hat einem unserer Mandanten, nachdem sie dazu verurteilt wurde, Auskunft erteilt und erklärt, sie habe 14% des von unserem Mandanten auf ihre Beratung hin gezeichneten Kommanditkapitals als Provision erhalten. Im Beratungsgespräch erwähnt hat sie es nicht, weshalb wir sie nunmehr im Auftrag unseres Mandanten auf Schadenersatz verklagen.
  • Hohes Risiko durch Kreditaufnahme in Japanischem Yen: Da ein Teil der vom Fonds MPC CPO Nordamerika Schiffe 1 aufzunehmenden Kreditmittel in Japanischen Yen (JPY) aufgenommen wurde, die Einnahmen des Fonds aber in US $ erzielt werden, besteht ein erhebliches Währungsrisiko, welches zu größeren Verwerfungen durch Wechselkursschwankungen führen kann. Aufgrund des hohen Fremdfinanzierungsanteils des Fonds kann dies nicht nur Auswirkungen auf die Liquidität des Fonds infolge der in US $ steigenden Kapitaldienstaufwendungen sondern auch zu einer Zahlungsunfähigkeit des Fonds und zur Kreditkündigung mit anschließender Verwertung des Fondsobjekts und somit zum Totalverlust für die Anleger führen. Durch den Wertgewinn des JPY gegenüber dem US $ steigt darüber hinaus die Verschuldung in US $ gerechnet dramatisch an. Sollte sich die Situation des Fonds nicht drastisch verbessern, könnte bei einigen Einschiffsgesellschaften aufgrund der ungünstigen Wechselkursentwicklung und der fehlenden Einnahmen im Jahr 2012 sogar die Kreditkündigung drohen. Hierauf hätte der Berater ausdrücklich hinweisen müssen.
  • Lange Kapitalbindung, kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen: Was den von uns vertretenen Anlegern des Fonds MPC CPO Nordamerika Schiffe 1 von ihren Beratern ferner verschwiegen wurde, ist, dass sie die Beteiligung nicht vor Ablauf von 18 Jahren kündigen können und vorher keine Chance besteht, an ihr Geld zu kommen. Da es keinen geregelten Zweitmarkt für gebrauchte Fondsbeteiligungen gibt, ist eine Veräußerung nahezu ausgeschlossen. Gleiches gilt für die Erzielung eines Anteilspreises, der dem investierten Kapital entspricht. Hier sind für den Fall, dass ein Käufer gefunden wird, erhebliche Abstriche hinzunehmen.
Anleger des MPC Fonds CPO Nordamerika-Schiffe 1 GmbH & Co. KG haben daher grundsätzlich gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen ihre Berater beziehungsweise die Gründungsgesellschafter des Fonds durchzusetzen.


Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am MPC Fonds CPO Nordamerika-Schiffe 1 GmbH & Co. KG? Möchten Sie wissen, wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatz durchzusetzen? Rufen Sie mich an, ich helfe Ihnen gerne.

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Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/mpc-schiffsfonds-cpo-nordamerika-schiffe-1-hilfe-fuer-anleger.html

MPC Fonds MS "Santa P Schiffe" mbH & Co. KG - Schadenersatz für Anleger

Bei dem Fonds MS "Santa P Schiffe" GmbH & Co. KG handelt es sich um einen Dachfonds, der in 6 Schiffe investiert hat. Die Anleger, die sich als Kommanditisten beteiligt haben, haben 82.250.000 € zuzüglich 5% Agio investiert, mithin 86.362.500 €.

Der Fonds befindet sich in wirtschaftlicher Schieflage. Die Einnahmen bleiben hinter den prospektierten Annahmen zurück, Ausschüttungen bleiben aus. Anlegern drohen angesichts der fehlenden Aussichten für einen Anstieg der Chartereinnahmen erhebliche Verluste.

Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen

Im Auftrag von Mandanten, die an dem Fonds beteiligt sind, haben wir den Prospekt des Fonds MS "Santa P Schiffe" GmbH & Co. KG geprüft und dabei nach unserer Auffassung sowohl Prospektmängel, als auch fehlerhafte Anlageberatungen festgestellt. Beides begründet Schadenersatzansprüche.

Nur 41,5% der Anlegergelder flossen in die Schiffsinvestition

Dem Prospekt muss sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ohne großes Nachrechnen ermitteln lassen, welcher Teil des vom Anleger aufgebrachten Kapitals werthaltig in die Schiffsinvestition fließt und welcher Teil für nicht investive Zwecke, also Finanzierungskosten und Dienstleistungsvergütungen (Provisionen), so genannte Weichkosten verbraucht wird. Hierauf muss auch der Berater, der die Anlage empfiehlt explizit hinweisen.

Der Prospekt des Fonds MS "Santa P Schiffe" GmbH & Co. KG - enthält solche Aussage nicht. Erst durch gesonderte Berechnungen lässt sich dies ermitteln.

Nicht investive Kosten sind die Finanzierungskosten, die mit 21,988 Mio. € zu Buche schlagen, die Gründungs- und Beratungskosten von 900.000 € sowie die Kapitalbeschaffungs- und Nebenkosten, die im Prospekt mit 22.110.000 ausgewiesen sind, denen aber noch das Agio in Höhe von insgesamt 5.526.000 € hinzuzurechnen ist. Insgesamt belaufen sich die nicht investiven Kosten damit auf 50.524.000 €.

Das aus Anlegersicht erschreckende Ergebnis: 58,5% des von den Anlegern aufzubringenden Kommanditkapital incl. Agio wurde für nicht investive Zwecke verwandt. Nur 41,5% flossen tatsächlich in den Kauf der Schiffe.

Dies bedeutet auch, dass von den Herstellungskosten der Schiffe lediglich 13,3% aus den Mitteln der Anleger bestritten wurden.

32% der Anlegergelder flossen in Vertriebsprovisionen

Bankberater müssen nach der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs immer darauf hinweisen, welche Provisionen die Bank oder Sparkasse, für die Vermittlung des Fondsanteils erhält. Nicht bankgebundene Berater müssen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausdrücklich darauf hinweisen, wenn der Anteil der Vertriebskosten an dem von den Anlegern aufgebrachten Kapital mehr als 15% beträgt. Vorliegend belief sich die für die Beschaffung des Kommanditkapitals, also für den Vertrieb des Fonds gezahlte Provision auf sagenhafte 32% des von den Anlegern investierten Kapitals. Hierüber klärt weder der Prospekt explizit auf, noch wurden die uns bekannten Anleger hierüber im Beratungsgespräch informiert, sei es durch die beratende Bank, wie beispielsweise die im Vertrieb dieses Fonds tätige Deutsche Apotheker- und Ärztebank, noch durch sonstige Berater.

Hohes Risiko durch Kreditaufnahme in Japanischem Yen

Da ein Teil der vom Fonds MS "Santa P Schiffe" GmbH & Co. KG aufzunehmenden Kreditmittel in JPY aufgenommen wurde, die Einnahmen des Fonds aber in US$ erzielt werden, besteht ein erhebliches Währungsrisiko, welches zu größeren Verwerfungen durch Wechselkursschwankungen führen kann. Aufgrund des hohen Fremdfinanzierungsanteils des Fonds kann dies nicht nur Auswirkungen auf die Liquidität des Fonds infolge der in US$ steigenden Kapitaldienstaufwendungen sondern auch zu einer Zahlungsunfähigkeit des Fonds und zur Kreditkündigung mit anschließender Verwertung des Fondsobjekts und somit zum Totalverlust für die Anleger führen. Sollte sich die Situation des Fonds nicht drastisch verbessern, könnte bei einigen Einschiffsgesellschaften aufgrund der ungünstigen Wechselkursentwicklung und der fehlenden Einnahmen im Jahr 2012 sogar die Kreditkündigung drohen. Hierauf hätte der Berater ausdrücklich hinweisen müssen.

Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen - Anleger kommen bis 2023 nicht mehr an ihr Geld

Was für den von uns vertretenen Anlegern des Fonds MS "Santa P Schiffe" GmbH & Co. KG von ihren Beratern ferner verschwiegen wurde, ist, dass sie die Beteiligung nicht vor dem 31.12.2021 kündigen können und vorher keine Chance besteht, an ihr Geld zu komme. Da es keinen geregelten Zweitmarkt für gebrauchte Fondsbeteiligungen gibt ist eine Veräußerung nahezu ausgeschlossen. Gleiches gilt für die Erzielung eines Anteilspreises, der dem investierten Kapital entspricht. Hier sind für den Fall, dass ein Käufer gefunden wird, erhebliche Abstriche hinzunehmen.

Der Prospekt weist darüber hinaus einige weitere Mängel auf, über die der Berater hätte aufklären müssen.
  • Der Prospekt weist das Agio weder als Einnahmen, noch als Ausgabenposition aus, obwohl der Betrag der Gesellschaft zufließt und für die Eigenkapitalvermittlung aufgewendet wird.
  • Die Ausführungen zur fehlenden Veräußerbarkeit entsprechen unseres Erachtens nicht den Anforderungen, die der BGH an die ordnungsgemäße Aufklärung von Anlegern stellt.
Anleger des MPC Fonds MS "Santa P Schiffe" mbH & Co. KG haben daher grundsätzlich gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen ihre Berater beziehungsweise die Gründungsgesellschafter des Fonds durchzusetzen.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am MPC Fonds Santa P Schiffe mbH & Co. KG? Möchten Sie wissen, ob wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatz durchzusetzen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

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Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/mpc-fonds-ms-santa-p-schiffe-schadenersatz.html

KanAm Grundinvest - Immobilienfonds hatte seit 2006 immer wieder Liquiditätsprobleme

Das Aus für den KanAm Grundinvest kommt für Branchenkenner nicht überraschend. Auch wenn er zu den größten offenen Immobilienfonds gehörte, befand er sich seit Anfang 2006 immer wieder in Liquiditätsschwierigkeiten. "Auf diesen Umstand hätten die Anleger in der Beratung ausdrücklich hingewiesen werden müssen" stellt Anlegeranwalt Mathias Nittel fest.

Der bundesweit tätige Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht hat in zahlreichen Gesprächen mit Anlegern des KanAm Grundinvest festgestellt, dass gerade über diesen so wichtigen Umstand in keiner Anlageberatung gesprochen wurde. "Die Berater von Sparkassen und Volksbanken haben dieses Thema grundsätzlich ausgespart und ihre Kunden nicht darüber informiert, dass der Fonds bereits Anfang 2006 erstmalig die Rücknahme von Anteilen ausgesetzt hatte." Offensichtlich, so Anwalt Nittel, "hat man hier die Interessen der Anleger an einer sicheren Anlage dem eignen Provisionsinteresse geopfert!"

Hintergrund ist, das die Sparkassen und Volksbanken für die erfolgreiche Vermittlung von Anteilen am KanAm Grundinvest nicht nur das Agio in Höhe von 5% als Provision - so genanntes kickback - sondern darüber hinaus auch noch laufende Bestandsprovisionen erhalten haben. Fachanwalt Nittel: "Ich kenne keinen Anleger, der mir gesagt hätte, dass seine Sparkasse oder Volksbank ihn auf diese Provisionen ausdrücklich hingewiesen hat." Die Folge der unterlassenen Aufklärung: Nach der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs schulden die beratenden Banken und Sparkassen Schadenersatz.

> Anlegerinformationen zum KanAm Grundinvest

Möchten auch Sie wissen, ob Sie als Anleger des KanAm Grundinvest Chancen haben, Schadenersatz wegen fehlerhafter Beratung zu bekommen? Wir vertreten zahlreiche Anleger des KanAm Grundinvest. Rufen Sie mich zu einem unverbindlichen Erstgespräch an, ich berate Sie gerne.

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Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/kanam-grundinvest-fonds-probleme-liquiditaet.html

Life Trust von BAC - Von Anlegerkanzlei Nittel betreute Mandanten schließen günstige Vergleiche mit der BBBank ab

Heidelberg/München, den 8. März 2012 - Im Dezember 2011 meldete sich die BBBank bei allen ihren Kunden, denen sie zur Zeichnung einer Beteiligung an den Life Trust-Fonds des Berliner Emissionshauses BAC Berlin Atlantic Capital empfohlen hatte. Die Fonds befinden sich in extremer Schieflage. Die Bank bot völlig pauschal die Übernahme der Beteiligungen gegen Zahlung eines Vergleichsbetrages von 75% an.

Schon zuvor hatte der bei Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht für Lebensversicherungsfonds zuständige Rechtsanwalt Michael Minderjahn für seine Mandanten einige Klagen eingereicht, um Schadenersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung durchzusetzen. Diese konnten nunmehr mit Vergleichen abgeschlossen werden, die durchweg günstiger ausfielen als das ursprüngliche Angebot der Bank. Über die Höhe der Vergleichsquote werden aber keine Angaben gemacht, da einige Verfahren noch in der Schwebe seien.

Minderjahn weist diejenigen Anleger, die sich noch nicht zur Annahme des Angebotes der Bank durchringen konnten, darauf hin, dass der von der Bank angebotene Vergleich nicht unproblematisch ist. Einige Detailfragen könnten auch später noch für die Anleger zum Problem werden.

Außerdem sollten Anleger von einem spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen, ob sie neben der Bank nicht auch noch weitere Verantwortliche in die Haftung nehmen können. Das ist grundsätzlich bei einigen der BAC-Fonds möglich, und zwar abhängig auch, aber nicht nur vom Zeitpunkt der Zeichnung. Diese Ansprüche können auch noch solche Anleger geltend machen, die bereits den Vergleich mit der BBBank abgeschlossen haben.

> Infoportal BAC Life Trust

Michael Minderjahn
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Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/kapitalanlagerecht/geschlossene-fonds/lebensversicherungs-fonds/bac-life-trust-fonds-vergleich.html

CS EUROREAL - Fachanwälte setzen Anlegeransprüche durch

Anleger müssen handeln - Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht

Noch bis zum 18. Mai 2012 hat das Management des CS Euroreal Zeit, um die Voraussetzungen für eine Wiederöffnung des Fonds zu schaffen. Dann ist die Frist von 2 Jahren abgelaufen, die das Investmentgesetzt maximal für die Sanierung der von Krisen gebeutelten offenen Immobilienfonds vorsieht. Ob das Fondsmanagement es schaffen wird und die Anleger, die rund 6 Mrd. € in den Fonds investiert haben, dann auch wieder an ihr Geld kommen ist fraglich. Skepsis ist unter den Branchenkennern weit verbreitet. Viele rechnen damit, dass die Krise der offenen Immobilienfonds dann ein weiteres Opfer finden wird.

Schadenersatz für Anleger wegen Falschberatung

Der Fonds wurde bislang unter anderem von der Postbank und der ApoBank vertrieben. Für viele Anleger, die sich am CS EUROREAL beteiligt haben, drängt die Annahme, dass sie falsch beraten wurden, in einigen Punkten geradezu auf.
  • Kein Hinweis auf Aussetzung der Rücknahme ab 18. Mai 2010
    Der CS Euroreal wurde trotz der Aussetzung der Rücknahme von den Vertriebspartnern fleißig weiter vertrieben. Seit der Aussetzung der Rücknahme von Anteilen im Mai 2010 bis August 2010 seien 80 Mio. € neues Kapital für den Fonds angeworben worden, verlautbarte das Fondsmanagement. Hier liegt nahe, dass die Anleger nicht darüber aufgeklärt wurden, dass die Rücknahme von Anteilen ausgesetzt wurde und welche Folgen das für sie haben kann.
    Wenn in der Beratung ab dem 18. Mai 2010 nicht auf die Aussetzung der Rücknahme von Anteilen hingewiesen wurde, haben Sie hervorragende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen.
  • Risiko von Wertverlusten
    Vielen Anlegern wurde die Beteiligung am CS EUROREAL als Ersatz für Festgeldanlagen angepriesen wurden. Die zum Teil erheblichen Abwertungen Offener Immobilienfonds haben erhebliche Risiken in Bezug auf Wertverluste aufgezeigt. Auslöser für die Abwertungen waren Neubewertungen der Fondsimmobilien, die nach dem Überschreiten des Höhepunktes der Immobilienblase mit zum Teil astronomischen Kaufpreisen erforderlich wurden. Diese Art von Wertverlusten gibt es bei Festgeldanlagen nicht.
    Wenn in der Beratung nicht auf das Risiko von Wertverlusten hingewiesen wurde, könnte der Berater schadenersatzpflichtig sein.
  • Alternative zu Festgeld
    Festgeldanlagen bei deutschen Banken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken sind durch den Einlagensicherungsfonds geschützt. Im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Kreditinstituts sind die Anlegergelder dadurch sicher. Wertverluste sind daher nicht zu befürchten. Ganz anders bei Offenen Immobilienfonds wie dem CS EUROREAL, hier sind Wertverluste, wie die jüngste Vergangenheit zeigt, möglich.
    Wenn eine Anlage am CS EUROREAL als Alternative zur Festgeldanlage empfohlen wurde, könnte der Berater schadenersatzpflichtig sein.
  • Risiko der Aussetzung der Rücknahme
    Viele Anleger haben Kapital, das sie zur Altersvorsorge angespart haben, in den CS EUROREAL investiert und geben in regelmäßigen Abständen Anteile zurück, um ihren Lebensunterhalt davon zu finanzieren. Mit der Aussetzung der Rücknahme stehen sie oft mittellos da oder müssen ihren Lebensunterhalt zumindest stark einschränken.
    Wenn auf das Risiko der Aussetzung der Rücknahme bei Offenen Immobilienfonds nicht hingewiesen wurde, könnte der Berater schadenersatzpflichtig sein.
  • Offene Immobilienfonds sind keine mündelsicheren Anlagen
    In vielen uns bekannten Fällen wurden offene Immobilienfonds als „mündelsicher“ angepriesen. Dies entspricht nicht den Tatsachen. Offene Immobilienfonds fallen nicht in den Katalog mündelsicherer Anlagen.
    Wurde Ihnen die Beteiligung am CS Euroreal als "mündelsicher" beschrieben, bestehen gute Chancen, Schadenersatz gegen Ihren Berater durchzusetzen.
  • Rückvergütungen (Kickback Zahlungen)
    Banken, Sparkassen und andere Finanzdienstleister, die ihre Kunden berieten, haben für die Empfehlung zur Beteiligung an Offenen Immobilienfonds wie dem CS EUROREAL in der Regel Teile des Ausgabeaufschlages (Agio) als Kickback Zahlungen erhalten und bekommen Teile der Verwaltungsvergütung als Bestandsprovision. Über dieses wirtschaftliche Eigeninteresse hätten sie ihre Kunden nach den kickback Urteilen des BGH vorab informieren müssen, was in vielen uns bekannten Fällen nicht der Fall war.
    Wurde über das finanzielle Eigeninteresse durch den Berater nicht informiert, könnte der Berater schadenersatzpflichtig sein.
Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht

Angesichts der zum Teil kurzen Verjährungsfristen für Schadenersatzansprüche bei offenen Immobilienfonds sollten Anleger zeitnah einen Fachanwalt konsultieren. Zuwarten kann zum Verlust der Ansprüche führen. Nähere Informationen zur Verjährung finden Sie auf unserer Spezialseite Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei offenen Immobilienfonds.

Wollen Sie wissen, ob auch Ihnen Schadenersatzansprüche gegen Ihre Bank zustehen? Rufen Sie mich zu einem unverbindlichen Erstgespräch an, ich berate Sie gerne.

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Weitere Informationen für Anleger: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/cs-euroreal-schadenersatz-fuer-anleger-wegen-falscher-beratung.html

KanAm Grundinvest - Schadenersatzansprüche gegen Sparkassen und Volksbanken

Fachanwälte stellen zahlreiche Beratungsfehler fest

Nach dem endgültigen Aus für den KanAm Grundinvest melden sich immer mehr Anleger bei der Heidelberger Anlegerkanzlei Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht, die nach einer Beratung durch ihre Sparkassen und Volksbanken Anteile des Pleitefonds gezeichnet haben. Und immer wieder lassen sich den Berichten der Anleger die gleichen Beratungsfehler entnehmen.
  • Besonders gravierend ist, dass alle Anleger, denen ab Mitte 2006 zur Zeichnung des KanAm Grundinvest geraten wurde, nicht wussten, dass der Fonds bereits Anfang 2006 Liquiditätsprobleme hatte und die Rücknahme von Anteilen vorläufig aussetzen musste. Hierüber sind sie von ihren Bankberatern nicht informiert worden, obwohl diese vorübergehende Zahlungsunfähigkeit des Fonds für die Beurteilung der Risiken der Fondsanlage zweifellos von grundlegender Bedeutung war.
  • Das Risiko der Aussetzung der Rücknahme von Anteilen mit der Folge, dass Anleger für bis zu 2 Jahre nicht an ihr Geld kommen können, wurde von den Beratern der Sparkassen und Volksbanken ebenfalls nicht erwähnt. Gerade angesichts des Umstandes, dass der KanAm Grundinvest bereit einmal die Rücknahme von Anteilen ausgesetzt hatte, wäre es unabdingbar erforderlich gewesen, auf das Schließungsrisiko hinzuweisen.
  • Auch der Hinweis auf den Umstand, dass die Sparkassen und Volksbanken Provisionszahlungen für die Vermittlung der Fondsanteile erhalten (so genannte kickbacks), ist weitestgehend unterblieben. Auch an diese Pflichtverletzung knüpft die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Verpflichtung zur Zahlung von Schadenersatz.
Für die von uns vertretenen Anleger des KanAm Grundinvest sind wir derzeit dabei, die Schadenersatzansprüche wegen der Verletzung von Pflichten aus dem Anlageberatungsvertrag gegen zahlreiche Sparkassen und Volksbanken geltend zu machen und durchzusetzen.

Möchten auch Sie wissen, ob Sie als Anleger von KanAm Grundinvest Chancen haben, Schadenersatz wegen fehlerhafter Beratung zu bekommen: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/kanam-grundinvest-wird-aufgeloest-fachanwaelte-helfen-anlegern.html

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LifeTrust-Fonds von BAC - Es wird ernst

Geschäftsführung fordert Ausschüttungen zurück und will frisches Kapital von den Anlegern

Heidelberg/München, den 7. März 2012 - Mit Schreiben von Mitte Februar 2012 hat sich die Geschäftsführung der BAC Life Trust-Fonds an die Anleger gewandt und zu außerordentlichen Gesellschafterversammlungen eingeladen. Einzige Tagesordnungspunkte sollen ein Grundsatzbeschluss zur Sonderprüfung sowie die Finanzierung der Sonderprüfung sein.

Sonderprüfung soll von wahren Problemen ablenken

Nach Meinung von Rechtsanwalt Michael Minderjahn, der bei Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht die BAC-Anleger betreut, handelt es sich um ein Schattengefecht. "Die Sonderprüfung ist im gegenwärtigen Zustand kein probates Mittel, das Vertrauen der Anleger zurückzugewinnen", so Minderjahn. "Die Geschäftsführungen können nicht im Ernst glauben, dass Sonderprüfungen irgendetwas bewirken, wenn gleichzeitig die angeblich so angespannte Liquiditätslage der Fonds die Zufuhr frischen Kapitals erfordert." Zudem müsse man wissen, dass die Prüfung nur das bringen könne, was durch den Prüfungsumfang und die der Prüfung zu Grunde liegenden Unterlagen überhaupt ermöglicht werde. "Richtig interessant dürfte das erst dann sein, wenn die Prüfung sich auch auf die von der Berliner Staatsanwaltschaft beschlagnahmten Unterlagen beziehen sollte", stellt der Anlegeranwalt fest. "Genau davon ist aber natürlich gar keine Rede." Da anzunehmen sei, dass die Staatsanwaltschaft alle für die zu prüfenden Geschäftsvorgänge relevanten Unterlagen beschlagnahmt habe, müsse man dann aber die Frage stellen, welchen Erkenntnisgewinn die vorgeschlagene Sonderprüfung bringen könne.

Hinter dem Vorschlag der Sonderprüfung steckt vermutlich einer der größten Vertriebspartner der BAC. "Aus Vertriebssicht kann es nur das Ziel sein, die Angelegenheit in die Länge zu ziehen und so viele Anleger wie möglich davon abzuhalten, der Frage nachzugehen, ob sie über die Risiken der LifeTrust-Beteiligungen richtig beraten wurden", meint Minderjahn. So werde auch verständlich, warum die Geschäftsführung der Forderung des Vertriebes nachgegeben habet. Richtiger Weise habe der Anlegerbeirat des LifeTrust Elf (LT11) der Sonderprüfung widersprochen.

Angespannte Liquiditätslage der Fonds wird jedenfalls in der Gesellschafterversammlung totgeschwiegen

Nicht nachvollziehbar ist, warum die wirklich wichtigen Themen auf der Gesellschafterversammlung nicht zur Sprache kommen sollen: Die angespannte Liquiditätslage der Gesellschaften. Anwalt Minderjahn: "Die Situation scheint sehr ernst zu sein, warum sonst soll jetzt bei den Anlegern Geld eingesammelt werden?" Viele Gesellschafter, mit denen er gesprochen habe, seien darüber sehr verwundert und fragten sich, warum sie Geld nachschießen sollten, wenn nicht einmal offengelegt werde, welche Beträge zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes wirklich benötigt würden. "Nach den Gerüchten der Vergangenheit müssen sie doch vielmehr befürchten, dass die Liquidität hauptsächlich dafür benötigt wird, erhebliche Forderungen der BAC zu bedienen", so Minderjahn. Kein Anleger verstehe, warum man nach dem bisherigen Desaster ausgerechnet dort offenbar unruhig werde.

Unklare Kassenführung?

Zur Verunsicherung der Anleger trägt auch der Umstand bei, dass das Management der BAC Life Trust – Fonds den Anschein erweckt, es mit der Trennung der Kassen der einzelnen Fonds nicht allzu genau genommen zu haben. Um nur zwei Beispiele zu nennen:
  • So wird den Anlegern des LifeTrust Sechs (LT6) mitgeteilt, andere Fonds hätten 149.000 € für das Insolvenzverfahren des LTAP vorgeschossen und der LTAP habe für den LT6 "Verbindlichkeiten in Höhe von 444 Tsd Euro übernommen". Es wird auf Jahresabschlüsse verwiesen, die den Anlegern zumindest für das Jahr 2011 noch nicht vorliegen.
  • Den Anlegern des LT11 erklärt die Geschäftsführung ohne Nennung eines Betrages, andere Fonds hätten Rechnungen (offenbar also für den LT11) im Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren des LTAP sowie für die "Due Diligence für die Kreditlinie der North Channel Bank (297 Tsd Euro)" übernommen.
Wie sich das jeweils für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes notwendige Budget zusammensetzt, bleibt im Dunkeln. Insoweit ist die angebliche Transparenz, von der immer die Rede war, schmerzlich zu vermissen. Der Grundtenor seiner zahlreichen Gespräche mit Anlegern ist Misstrauen und Unverständnis, so Minderjahn: "Die Aufregung der Anleger, die gar nicht verstehen, warum und wofür sie etwas einzahlen sollen, ist verständlich. Aufgrund der völlig unzureichenden Informationspolitik haben die Anleger in die Geschäftsführung der LifeTrust-Fonds nach wie vor kein Vertrauen."

Treuhänderin hat Arbeit eingestellt!

Für die anstehenden Gesellschafterversammlungen fordert Minderjahn die Anleger auf, ihr Stimmrecht wahrzunehmen. Der Anlegeranwalt warnt jedoch davor, der Treuhandkommanditistin Bock Berlin Treuhand GmbH Weisungen zu erteilen. Ausdrücklich heißt es in der Einladung zur Gesellschafterversammlung nämlich, dass diese "die laufende Arbeit eingestellt" habe. Kein Gesellschafter/Treugeber erfährt aber, ob damit auch verbunden ist, dass die Stimmrechte in der Gesellschafterversammlung nicht mehr ausgeübt werden. Deshalb empfiehlt der Anwalt, einen anderen Gesellschafter oder einen Rechtsanwalt des Vertrauens mit der Vertretung in der Gesellschafterversammlung zu beauftragen. Das sei nach den Gesellschaftsverträgen möglich und in Anbetracht der Tatsache, dass es im August vergangenen Jahres teilweise gar nicht zur Entlastung gekommen sei, auch durchaus angebracht.

Michael Minderjahn
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Informationen für Anleger: http://www.nittel.co/kanzlei/kapitalanlagerecht/geschlossene-fonds/lebensversicherungs-fonds/bac-life-trust-hilfe-fuer-anleger.html

CFB Fonds 165 Euro Alsace Paris - Fachanwälte helfen Immobilienfondsanlegern

Ausbleibende Ausschüttungen, hohe Risiken durch Kreditaufnahme in Schweizer Franken: Die Anleger des CFB Fonds 165 - Euro Alsace Paris (ABANTUM Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Euro Alsace Paris KG) machen sich Sorgen um ihre Beteiligung. Seit 2010 erhalten sie keine Ausschüttungen mehr.

In zahlreichen Gesprächen mit Anlegern des CFB Fonds 165 - Euro Alsace Paris haben wir erfahren, dass die Beratung vor der Beteiligungsentscheidung in vielen Fällen fehlerhaft war, so dass Schadenersatzansprüche bestehen können.
  • Währungsrisiko durch Schweizer Franken Kredit
    So wurde von den Bankberatern bei der Beratung zum CFB Fonds 165 nicht darauf hingewiesen, dass 50% der von dem Fonds aufzunehmenden Kredite in Schweizer Franken aufgenommen wird und welche Risiken mit dem Umstand verbunden sind. Zu den Risiken zählen insbesondere
    • die Erhöhung der Zinsbelastung in €, wenn der Wert des CHF gegenüber dem € ansteigt, was auch geschehen ist
    • der Anstieg der Verschuldung in € gerechnet, der Fonds muss also mehr tilgen und die Verschuldungsquote im Verhältnis zur Darlehenssumme steigt
    Beides hat zur Folge, dass Ausschüttungen durch den CFB Fonds 165 nicht oder nicht mehr in der geplanten Höhe geleistet werden können.
  • Kein Hinweis auf Schwankungen des Immobilienwertes
    Ferner wurde durch die Bankberater nicht darauf hingewiesen, dass der Wert der Fondsimmobilie des CFB Fonds 165 Euro Alsace Paris Schwankungen unterliegen kann, je nachdem, wie sich der Markt für Gewerbeimmobilien in Paris entwickelt. Auch die daraus resultierenden Risiken wurden nicht angesprochen.
  • Loan to value Klausel wurde nicht erwähnt und erläutert
    Auslöser der gegenwärtigen Probleme des CFB Fonds 165 ist eine seit einigen Jahren in Kreditverträgen übliche Klausel, mit der ein bestimmtes Verhältnis von Kredithöhe zu Immobilienwert als Obergrenze festgelegt wird (loan to value Klausel). Je nach Gestaltung kann die Bank bei einem Überschreiten des vereinbarten Grenzwertes eine Sondertilgung verlangen oder sogar das Darlehen kündigen. Diese Vertragsklauseln waren in keinem der uns bekannten Fälle Gegenstand der Beratung.
  • Keine Information über Provisionen der Bank
    Auch über das eigene Provisionsinteresse der beratenden Bank wurden unsere Mandanten nicht informiert. Dabei hat die beratende Bank für die Vermittlung von Anteilen am CFB Fonds 165 Euro Alsace Paris nicht nur das Agio in Höhe von 5% sondern darüber hinaus auch Zahlungen aus der für die Vermittlung des Eigenkapitals vorgesehenen Vergütung erhalten. Auf diese kickbacks hätte sie im Rahmen der Anlageberatung hinwiesen müssen.
Schadenersatz

All diese Punkte begründen einzeln oder gemeinsam einen Anspruch der Anleger auf Schadenersatz. Wirtschaftlich bedeutet dies, dass die Anleger so gestellt werden müssen, als wären sie über die Risiken informiert worden und hätten die Beteiligung nicht gezeichnet. Sie erhalten ihr investiertes Kapital abzüglich etwaiger Ausschüttungen zurück und müssen der beratenden Bank den Fondsanteil übertragen.

Möchten Sie wissen, ob auch Sie wegen Fehlern bei der Beratung im Zusammenhang mit Ihrer Beteiligung am CFB Fonds 165 Euro Alsace Paris Schadenersatz gegen die Sie beratende Bank durchsetzen können? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

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Informationen für Anleger: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/cfb-fonds-165-fachanwaelte-helfen-immobilienfonds-anlegern.html

OwnerShip Feeder Duo - droht abermals Insolvenz der Fondsschiffe?

Weiterer Schiffsfonds in Not

Auch an den Fonds des Emissionshauses Ownership geht die Krise der Schiffsbranche nicht spurlos vorüber. Die Anleger des im Jahr 2007 aufgelegten Schiffsfonds OwnerShip Feeder Duo, die rund 16,6 Mio. € in die zwei Schiffe MS Stadt Hameln und MS Stadt Lauenburg investiert haben, erhielten in den letzten Tagen Post, in der sie aufgefordert wurden, einem uneingeschränkten Verkaufsbeschluss für die beiden Fondsschiffe zuzustimmen. Dies würde der finanzierenden Bank die Möglichkeit einräumen, die Schiffe zu verkaufen. Da die gegenwärtig erzielbaren Kaufpreise kaum die Darlehensverbindlichkeiten decken dürften, droht den Anlegern der Totalverlust ihrer Einlagen.

Der Schiffsfonds OwnerShip Feeder Duo scheint damit ein weiterer Fall einer gescheiterten Sanierung zu sein. Bereits Anfang 2010 waren die Fondsgesellschafter aufgefordert worden, erhaltene Ausschüttungen zurückzuzahlen, um den Fortbestand der Schiffsgesellschaften zu sichern. Denn Ende 2009 war der Fonds ausweislich der OwnerShip Leistungsbilanz 2009 bereits mit 25% der Zinszahlungen und rund 1/3 der Tilgung im Rückstand. Die Leistungsbilanz 2010 weist einen Zinsrückstand von rund 1/3 und einen Tilgungsrückstand von rund 50% aus. Die Erlöse blieben insgesamt bis Ende 2010 um rund 1/3 hinter den prospektierten Einnahmen zurück, trotz des Sanierungsbeitrages der Gesellschafter in Höhe von rund 1,3 Mio. €. Das Sanierungskonzept für den OwnerShip Feeder Duo scheint mit der nun eingetretenen Entwicklung vorerst gescheitert zu sein.

Schadenersatz für Anleger

Angesichts der bei einem Scheitern der Sanierungsbemühungen drohenden Insolvenz des Fonds OwnerShip Feeder Duo und dem damit aller Wahrscheinlichkeit nach eintretenden Totalverlust ihrer Einlagen sollten Anleger sich hinsichtlich der gegebenen Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen von einem erfahrenen Fachanwalt beraten lassen.

Bei den Anlegern des Schiffsfonds OwnerShip Feeder Duo, die uns konsultiert haben, konnten wir zahlreiche, immer wiederkehrende Fehler in der Beratung feststellen.
  • In einigen uns bekannt gewordenen Fällen wurde die Beteiligung am Fonds OwnerShip Feeder Duo als Anlage zur Altersvorsorge empfohlen. Aufgrund des grundsätzlich vorhandenen Totalverlustrisikos einer derartigen unternehmerischen Beteiligung ist eine solche Fondsbeteiligung als Altersvorsorge nach Ansicht verschiedener Gerichte nicht geeignet.
  • In zahlreichen Fällen wurde bei Anlegern geschlossener Fonds im Rahmen der Beratung darauf verwiesen, dass der Fondsanteil jederzeit auf dem Zweitmarkt veräußert werden könne. Nicht hingewiesen wurde auf den Umstand, dass für derartige Fondsanteile kein Zweitmarkt existiert und daher eine Veräußerung, wenn überhaupt, regelmäßig nur unter Hinnahme erheblicher Verluste möglich sein dürfte.
  • Auch auf den Umstand, dass durch Ausschüttungen, bei denen es sich nicht um Bilanzgewinne handelt, die Haftung für Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft wieder auflebt und im Falle der Insolvenz der Fondsgesellschaft gegebenenfalls die Einlagen zurückgefordert werden können, wurde in sehr vielen der uns bekannten Fälle nicht hingewiesen.
  • Darüber hinaus wurden in zahlreichen der uns bekannten Fälle durch die Berater pflichtwidrig nicht auf die im Fondsprospekt des OwnerShip Feeder Duo sehr ausführlich dargestellten Risiken der Beteiligung hingewiesen.
Keine Information über Kickbacks

Die uns bekannten Anleger des Fonds OwnerShip Feeder Duo wurde in dem Beratungsgespräch nicht darüber informiert, welches eigene wirtschaftliche Interessen die sie beratende Bank mit der Anlageempfehlung verfolgte. Nach der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs begründet allein die unterlassene Aufklärung über dieses Provisionsinteresse einen Schadenersatzanspruch.

Verjährung droht

Bereits im Zusammenhang mit der ersten Sanierungsrunde im Jahr 2010 haben sich viele Risiken der Fondsbeteiligung, über die vom Anlegeberater möglicher Weise nicht oder unzutreffend beraten wurde, offenbart. Es droht die Verjährung von Schadenersatzansprüchen möglicher Weise zum Jahresende 2013. Daher ist unverzügliches Handeln erforderlich, um ausreichend Zeit zu haben, die Durchsetzung von Ansprüchen vorzubereiten.

Haben auch Sie eine Beteiligung am Schiffsfonds OwnerShip Feeder Duo gezeichnet? Sind auch Sie über die Höhe der Weichkosten und die Provisionen der Sie beratenden Bank nicht informiert worden? Möchten Sie wissen, ob Sie Chancen haben, Ihr investiertes Geld zurückzubekommen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

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Informationen für Anleger: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/ownership-feeder-duo-fachanwaelte-setzen-anlegerinteressen-durch.html

Montranus III: Oberlandesgericht spricht Anlegern Rückzahlung des Eigenkapitals zu

Fachanwälte setzen Anlegerinteressen durch

Dass die Widerrufsbelehrungen bei den Montranus Medienfonds I und II fehlerhaft sind, haben die Oberlandesgerichten München und Stuttgart jüngst bestätigt. Jetzt gelangte das OLG Frankfurt hinsichtlich des Montranus Medienfonds III zu dem gleichen Ergebnis. Es verurteilte die HELABA Dublin zur Zahlung des dem Anleger entstandenen Verlustes und zur Rücknahme der Fondsbeteiligung. Im Zentrum des Urteils stand einmal mehr die bei den Montranus Fonds für die abzuschließenden Darlehensverträge bzw. Inhaberschuldverschreibungen verwandte Widerrufsbelehrung, die nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Darlehensverträge mit der HELABA Dublin können auch heute noch widerrufen werden

Folge dieser Rechtsprechung für die Anleger der von der HANNOVER LEASING aufgelegten Montranus Medienfonds (1-3): Sie können die mit der Helaba Dublin zur Finanzierung der Fondsbeteiligung abgeschlossenen Kreditvertrag auch heute noch widerrufen. Die Bank ist dann verpflichtet, ihnen das investierte Eigenkapital abzüglich erhaltener Ausschüttungen zu zahlen. Einige Gerichte haben den Montranus 3 Anlegern darüber hinaus den entgangenen Gewinn zugesprochen. Im Gegenzug müssen sie ihre Beteiligung an dem Montranus Fonds an die Helaba Dublin übertragen.
Wir machen diese Ansprüche schon für zahlreiche Anleger der Montranus Medienfonds geltend.

Schadenersatzansprüche gegen Sparkassen wegen verschwiegener Kickbacks

In den Jahren 2003 bis 2005 haben vor allem Sparkassen ihren Kunden zur Zeichnung von Beteiligungen an den Montranus Medienfonds geraten Darüber, dass die Sparkassen für die Vermittlung der Fondsbeteiligungen Provisionen - so genannte Rückvergütungen oder kickbacks - erhalten haben, wurden ihre Kunden regelmäßig nicht informiert. Nach der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können die nicht informierten Anleger Schadenersatzansprüche gegen die sie beratende Sparkasse durchsetzen.
Informationen zum Fonds HL 166 – Montranus 3 Internationale Kinofilmproduktion

Anlegerinformationen zu Montranus Medienfonds
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Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/montranus-3-medienfonds.html

Montranus Medienfonds: Ausstieg ist möglich

Fachanwälte helfen Anlegern

In den Jahren 2003 – 2005 hat der Fondsemittent HANNOVER LEASING drei Medienfonds mit dem Namen MONTRNUS aufgelegt. 705 Mio. € haben Anleger in die Fonds investiert. Geworben wurden sie für die Beteiligung zumeist über die Sparkassen.

HL 143 – Montranus Internationale Kinofilmproduktionen

HL 158 - Montranus 2 Internationale Kinofilmproduktionen

HL 166 - Montranus 3 Internationale Kinofilmproduktionen

Geringere Ausschüttungen, steuerliche Situation ungeklärt

In wirtschaftlicher Hinsicht ist der Verlauf der Montranus Medienfonds für die Anleger mehr als unbefriedigend: Die Ausschüttungen an die Anleger liegen weit unter den prospektierten Werten. Die für den Fonds ungünstige Entwicklung des Wechselkurses trägt zur weiteren Verringerung der Einnahmen (in €) bei. Die steuerliche Situation ist ungeklärt. Neben Verlusten aus geringeren Einnahmen drohen erhebliche Nachforderungen der Finanzverwaltung.

In der Leistungsbilanz der Hannover Leasing 2010 heißt es zur Entwicklung der Fonds:

Die drei unternehmerischen Medienfonds der Montranus-Reihe entwickelten sich aufgrund der geringeren Lizenzerlöse sowie der Währungsverluste nicht prognosegemäß. Wie bei unternehmerischen Medienfonds üblich, hängen die variablen Lizenzerlöse, aus denen die Auszahlungen an die Investoren resultieren, vom Einspiel- und Verwertungserfolg des jeweiligen Films und damit von dessen Akzeptanz beim Publikum ab. Trotz sorgfältiger Filmauswahl und internationaler Vermarktung über unterschiedliche Vertriebskanäle (Kino, Video, DVD, Fernsehen, Neue Medien) können die drei Fonds die gesteckten Ziele nicht erreichen. Auch die gegenüber der Prognose ungünstigen Wechselkurse bei Umtausch der in US-Dollar vereinnahmten Lizenzerlöse tragen zu den Auszahlungseinbußen und damit zur schlechteren Performance der Fonds bei.

Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen ermöglichen Anlegern den Ausstieg

Drei Oberlandesgerichte haben inzwischen festgestellt, dass die bei den Montranus Medienfonds verwandten Widerrufsbelehrungen fehlerhaft sind. Anleger können sich daher von der Beteiligung im Wege des Widerrufs trennen. Näheres erfahren Sie hier:

Montranus I

Montranus II

Montranus III

Möchten auch Sie sich von Ihrer Montranus Medienfondsbeteiligung trennen und den Ihnen entstandenen Schaden ersetzt bekommen? Rufen Sie mich an, ich helfe Ihnen gerne.

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CS Euroreal und SEB ImmoInvest: Kommt auch hier wie beim KanAm Grundinvest das Aus?

Für Anleger der offenen Immobilienfonds CS Euroreal und SEB ImmoInvest, bei denen die Frist zur Wiedereröffnung im Mai 2012 ausläuft, stellt sich nach der Entscheidung zur Liquidation des offenen Immobilienfonds KanAm Grundinvest mehr denn je die Frage, ob auch ihre Fonds endgültig geschlossen bleiben und liquidiert werden. Die Aussichten für eine Wiedereröffnung haben sich durch das KanAm Aus nicht verbessert. Wie sollen sie weiter vorgehen: Die mögliche Liquidation der Fonds abwarten oder Schadenersatzansprüche geltend machen? KanAm Grundinvest Schließung

Die Entscheidung der Geschäftsführung des KanAm Grundinvest, den Fonds nicht wieder zu öffnen sondern zu liquidieren, kam für viele Beobachter nicht überraschend. Für Anleger der offenen Immobilienfonds CS Euroreal und SEB ImmoInvest, bei denen die Frist zur Wiedereröffnung im Mai 2012 ausläuft, stellt sich nun mehr denn je die Frage, ob auch ihre Fonds endgültig geschlossen bleiben und liquidiert werden.

Negative Vorzeichen nach Aus für KanAm Grundinvest

Nach Ansicht von Fachanwalt Mathias Nittel, dessen Kanzlei zahlreiche Anleger offener Immobilienfonds vertritt, ist die Situation für den CS Euroreal und den SEB ImmoInvest durch das Aus für den KanAm Grundinvest nicht besser geworden: „Ohne Zweifel hat dies sehr negative Auswirkungen auf die Perspektiven der Credit Suisse und der SEB, ihre Fonds CS Euroreal und SEB ImmoInvest noch vor Mai erfolgreich wieder öffnen zu können.“

Davon geht auch die SEB Asset Management aus: „Das Marktumfeld wird durch die Entscheidung der Kanam Grund sicherlich nicht einfacher, dennoch halten wir an dem Ziel der Wiedereröffnung des SEB ImmoInvest fest“, zitiert DAS INVESTMENT.COM eine Unternehmenssprecherin. Erforderlich für eine erfolgreiche Wiedereröffnung ist bei beiden Fonds die Erhöhung der verfügbaren Liquidität. Anlegeranwalt Nittel: “Um dies sicherzustellen, müssen sowohl SEB ImmoInvest als auch CS Euroreal in der verbleibenden Zeit die Verkaufsbemühungen für einige Objekte erfolgreich abschließen.“ Ob dies gelingen wird, oder ob auch diese beiden großen Fonds scheitern, bleibt abzuwarten.

Abwarten kann zum Verlust von Schadenersatzansprüchen führen

Für die Anleger der offenen Immobilienfonds stellt sich die Frage nach dem weiteren Vorgehen: Die Schließung der Fonds abwarten oder Schadenersatzansprüche geltend machen?

In zahlreichen Fällen wurden Anleger offener Immobilienfonds falsch beraten. Sie haben gute Chancen, ihr investiertes Geld als Schadenersatz zurückzubekommen. Aber sie müssen jetzt handeln. Warten sie die voraussichtlich 5 Jahre dauernde Liquidation des Fonds ab, wie sie beispielsweise für den KanAm Grundinvest geplant ist, sind Schadenersatzansprüche in jedem Fall verjährt.

Schadenersatzansprüche stehen den Anlegern dann zu, wenn der empfohlene Fonds entweder für ihre Anlageziele und Risikobereitschaft nicht geeignet war, also nicht zu ihnen passte, oder wenn sie über den Fonds, dessen Funktionsweise und die mit ihm verbundenen Risiken nicht oder unzutreffend informiert wurden.

Die Anlegerkanzlei Nittel vertritt zahlreiche Anleger des KanAm Grundinvest, CS Euroreal und SEB ImmoInvest sowie anderer offener Immobilienfonds und Immobiliendachfonds und konnte bereits in vielen Fällen außergerichtliche und gerichtliche Lösungen herbeiführen.

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Premium Capital Emissionshaus: MS "Blanche" - Anlegern droht Totalverlust

Fachanwälte helfen Anlegern

Schadenersatz wegen Falschberatung

Ein weiterer Fonds droht zum Opfer der dramatischen Entwicklung auf den Schiffsmärkten zu werden. Bei der im Jahr 2007 durch das Premium Capital Emissionshaus aufgelegten MS Blanche Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG sollen die 500 Anleger einen Nachschuss in Höhe von 5,25 Mio. US $ leisten. So hat es zumindest die außerordentliche Gesellschafterversammlung am 23. Februar 2012 beschlossen. Ob dies angesichts der wirtschaftlichen Situation der Fondsgesellschaft MS "Blanche" ausreicht, um die Probleme des Fonds nachhaltig zu lösen, ist offen.

Mehr Informationen: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/premium-capital-ms-blanche-anlegern-droht-totalverlust.html

Verluste wegen Währungsrisiken und zurückgegangenen Chartereinnahmen

Denn obwohl der Ende 2011 ausgelaufene Chartervertrag vom Charterer wie prospektiert erfüllt wurde, reichten die Chartererlöse für die MS "Blanche" von 20.000 US pro Tag dem Vernehmen nach nicht aus, um das prognostizierte Ergebnis zu erwirtschaften. Vielmehr seien Verluste in Höhe von 6,3 Mio. US aufgelaufen. Ursache hierfür sei, dass der Schiffsfonds einen Teil der benötigten Darlehensmittel in Japanischen Yen aufgenommen und diesen nicht gegen Wechselkursschwankungen gegenüber dem US $, also der Währung, in der die Einnahmen des Fonds erzielt wurden, abgesichert habe. In US $ umgerechnet liege das Darlehen daher weit über Plan. Da das Schiff deswegen zurzeit weniger als das noch bestehende Restdarlehen der DSV-Bank wert sei, bestehe die Bank aufgrund einer loan to value-Klausel im Kreditvertrag, mit der ein bestimmtes Verhältnis von Schiffswert zu Restdarlehen festgeschrieben und die Fondsgesellschaft zur Leistung von Sonderzahlungen verpflichtet sei, wenn der Schiffswert unter die vereinbarte Schwelle sinke, auf einer Sondertilgung.

Hinzu komme, dass ein neuer Chartervertrag nur zu 8.350 US $ pro Tag abgeschlossen werden konnte. Aus den Chartererlösen könnten Zins und Tilgung nicht vollständig geleistet werden. Kostendeckend sei der Fonds erst bei einer Charterrate von 18.500 US $ pro Tag.

Sanierungskonzept steht auf wackligen Füßen

Das von der Gesellschafterversammlung beschlossene Sanierungskonzept sieht daher vor, dass die Gesellschafter weiteres Kapital in Höhe von 5,25 Mio. US $ einbringen und im Gegenzug eine bevorrechtigte höhere Gewinnbeteiligung und einen bevorzugten Anteil von einem Erlös beim Verkauf des Schiffs erhalten.

Ob das Sanierungskonzept tatsächlich den erhofften Erfolg bringen wird, steht angesichts der nicht vorhersehbaren Entwicklung der Chartermärkte in den Sternen. Wann und ob die zur Kostendeckung erforderlichen Chartereinnahmen erzielt werden können, ist völlig offen. Marktbeobachter gehen angesichts des Überangebots an Transportkapazitäten nicht davon aus, dass sich die Chartereinnahmen auf absehbare Zeit deutlich erholen werden. Daher lebt das Sanierungskonzept zu einem guten Teil vom Prinzip Hoffnung. Anleger sollten sich daher gut überlegen, ob sie weiteres Geld in ein zum gegenwärtigen Zeitpunkt in wirtschaftlicher Hinsicht gescheitertes Projekt stecken.

Schadenersatz wegen Falschberatung und möglichen Prospektfehlern

Die Beteiligung am Sanierungskonzept ist nicht die einzige Alternative für geschädigte Anleger. Wer die Schiffsbeteiligung auf Empfehlung einer Bank oder Sparkasse gezeichnet hat, kann Schadensatz verlangen, wenn er falsch beraten wurde.
  • Schiffsfondsbeteiligungen wurden nur all zu oft als Altersvorsorge oder zur Anlage von Geld im Alter angeboten. Dabei haben zahlreiche Gerichte zwischenzeitlich festgestellt, dass solche Fondsbeteiligungen hierfür aufgrund der damit einhergehenden Risiken - bis zum Totalverlust der Einlage - überhaupt nicht geeignet sind.
  • In vielen uns bekannten Fällen wurden die Risiken der Fondsbeteiligung nicht oder nicht in der erforderlichen Weise dargestellt.
  • Auch wurde über die geplante Mittelverwendung und die Höhe der für die Beschaffung des Eigenkapitals zu zahlenden Provisionen wurden Schiffsfonds Anleger nach unserer Erfahrung vielfach nicht aufgeklärt.
  • Darüber hinaus haben Banken und Sparkassen ihre Kunden in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle ihre Kunden nicht darauf hingewiesen, dass und in welcher Höhe sie für die Vermittlung der Fondsanteile Provisionen, die so genannten kickbacks erhalten. (mehr Informationen zur kickback Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs)
In all diesen Fällen haben die Anleger Schadenersatzansprüche gegen ihre Berater beziehungsweise die sie beratende Bank oder Sparkasse. Sie können verlangen, so gestellt zu werden, als hätten sie sich nicht an dem Schiffsfonds beteiligt. Die Schadenersatzansprüche verjähren innerhalb einer Frist von 3 Jahren ab dem Zeitpunkt, an dem der Anleger erkannt hat, das er falsch beraten wurde, oder dies aufgrund ihm vorliegender Informationen hätte erkennen müssen.

Möchten Sie als Gesellschafter der MS Blanche Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG wissen, welche Chancen Sie haben, Schadenersatzansprüche durchzusetzen? Rufen Sie mich an, ich helfe Ihnen gerne.

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Medienecho: DIE ZEIT - Lebensversicherungen: Nicht jeder Schirm schützt

Sowohl bei britischen Lebensversicherungen, als auch bei Fondspolicen (fondsgebundene Lebensversicherungen) anderer Anbieter fließt ein hoher Anteil der Versicherungsprämien in Aktien.
»Mit solchen Policen gehen Anleger ein hohes Risiko ein – oft, ohne von ihrem Berater darüber aufgeklärt worden zu sein«, sagt der Heidelberger Anlegeranwalt Mathias Nittel. »Ich erlebe immer wieder, dass plötzlich ein wichtiger Pfeiler der Altersvorsorge wegbricht, weil Lebensversicherungen weit niedrigere Erträge liefern als erhofft.«
Fonds, die in Lebensversicherungspolicen investieren sind hochriskante Anlagen.
In den vergangenen zehn Jahren haben Privatinvestoren laut dem Analysehaus Feri fast sechs Milliarden Euro in Fonds gepumpt, die in solche »Secondhand-Policen« investieren. Diese Fonds, die mit sicheren Erträgen werben, entpuppen sich häufig als Verlustbringer. »Viele Fonds befinden sich derzeit in einer Schieflage«, sagt Anwalt Nittel. Denn die meisten Fonds hätten nicht nur Geld von Anlegern eingeworben, sondern auch hohe Darlehen aufgenommen.
Den Artikel in DIE ZEIT finden Sie hier.

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KanAm Grundinvest wird aufgelöst - Fachanwälte helfen Anlegern

Die Krise der offenen Immobilienfonds in Deutschland setzt sich fort: Der knapp vier Milliarden Euro schwere Fonds Kanam Grundinvest (WKN: 679180) wird aufgelöst.

Nachdem mit dem offenen Immobiliendachfonds DJE Real Estate Ende Dezember 2011 der neunte offene Immobilien(dach)fonds die Abwicklung erklärt hat, wird nun ein weiteres Schwergewicht der Branche abgewickelt und alle seine 51 Objekte verkauft. Der Fonds Kanam Grundinvest hat es nicht in den vergangenen zwei Jahren nicht geschafft genügend Liquidität für eine Wideraufnahme der Anteilsrücknahme anzusammeln. Möglicherweise war der Welle der Anteilsrückgabewünsche durch institutionelle Anleger zu groß, so dass ich das Fondsmanagement gezwungen sah, diesen Schritt zu gehen.

Dies lässt für die Entscheidung über die Weiterführung CS Euroreal (WKN: 980500) und des SEB Immoinvest (WKN: 980230), die bis Mai 2012 ansteht, nicht Gutes ahnen.

Bei dem Kanam Grundinvest mit ca. 4 Milliarden Euro Anlagevermögen handelt es sich neben dem CS Euroreal mit einem Fondsvermögen von zuletzt 6,3 Milliarden Euro und SEB Immoinvest mit ca. 6 Milliarden Euro Anlagevermögen handelt um ein Schwergewicht der Branche

Schadenersatz wegen Falschberatung

Anleger des KanAm Grundinvest sollten sich nicht alleine auf die künftige Entwicklung der Fonds und die Absichtserklärungen der Verwaltungsgesellschaften verlassen, sondern vielmehr den Rat eines auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalts einholen, um mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen. So wurde beispielsweise in einigen Fällen Anlegern die Beteiligung am KanAm Grundinvest trotz deutlicher Anzeichen von Liquiditätsproblemen in der ersten Krise der offenen Immobilienfonds von Oktober 2008 bis Februar 2009 als sichere Kapitalanlage angeboten, ohne auf die bereits erfolgte Aussetzung hinzuweisen. Auch wurde Seitens der den Fonds vertreibenden Banken in der Beratung oftmals nicht auf deren eigenes Provisionsinteresse hingewiesen.

Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht

Gerade wegen der immer wieder angekündigten und aufgeschobenen Öffnung des Fonds haben Anleger viel Zeit verloren. Die Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht. Da derzeit offenbar selbst die Verwaltungsgesellschaften nicht sagen können, ob eine ausreichende Liquidität erreicht werden kann, sollten Anleger nun selbst aktiv werden, um drohende Rechtsverluste zu vermeiden.

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MPC Offen Flotte Santa B Schiffe - Fachanwälte helfen Anlegern

In den Fonds MPC Offen Flotte - MS "Santa B Schiffe" GmbH & Co. KG investierten Anleger in den Jahren 2006 und 2007 über 177 Mio. €. Ob sie von diesem Geld je etwas wiedersehen werde, steht in den Sternen. Denn der Fonds mit seinem 14 Schiffen befindet sich in wirtschaftlicher Schieflage. Die Einnahmen bleiben weit hinter den prospektierten Annahmen zurück, die Darlehensrückführung ist ins Stocken gekommen, Ausschüttungen sind nicht möglich. Anlegern droht angesichts der fehlenden Aussichten für einen Anstieg der Chartereinnahmen der Totalverlust ihrer Einlage.

Schadenersatz wegen Falschberatung und Prospektfehlern

Im Auftrag von Mandanten, die an dem Fonds beteiligt sind, haben wir den Prospekt des Fonds MPC Offen Flotte - MS "Santa B Schiffe" GmbH & Co. KG - geprüft und dabei nach unserer Auffassung sowohl Prospektmängel, als auch fehlerhafte Anlageberatungen festgestellt. Beides begründet Schadenersatzansprüche.

Nur 70 % der Anlegergelder flossen in die Schiffsinvestition

Dem Prospekt muss sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ohne großes Nachrechnen ermitteln lassen, welcher Teil des vom Anleger aufgebrachten Kapitals werthaltig in die Schiffsinvestition fließt und welcher Teil für nicht investive Zwecke, so genannte Weichkosten verbraucht wird. Hierauf muss auch der Berater, der die Anlage empfiehlt hinweisen.

Der Prospekt des Fonds "MPC Offen Flotte"- MS "Santa B Schiffe" GmbH & Co. KG - enthält solche Aussage nicht. Erst durch gesonderte Berechnungen lässt sich dies ermitteln. Das aus Anlegersicht erschreckende Ergebnis: 30% des von den Anlegern aufzubringenden Kommanditkapital incl. Agio wurde für Weichkosten aufgewandt. Nur 70% flossen tatsächlich in den Kauf der Schiffe.

26,5% der Anlegergelder flossen in Vertriebsprovisionen

Bankberater müssen nach der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs immer darauf hinweisen, welche Provisionen ihre Bank oder Sparkasse, für die Vermittlung eines Fondsanteils erhält. Nicht bankgebundene Berater müssen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausdrücklich darauf hinweisen, wenn der Anteil der Vertriebskosten an dem von den Anlegern aufgebrachten Kapital mehr als 15 % beträgt. Beim Fonds MPC Offen Flotte belief sich die Vertriebsprovision auf sagenhafte 26,5% des von den Anlegern investierten Kapitals. Hierüber klärt weder der Prospekt explizit auf, noch wurden die uns bekannten Anleger hierüber im Beratungsgespräch informiert, sei es durch die beratende Bank, wie beispielsweise die im Vertrieb dieses Fonds tätige CITIBANK (jetzt: TARGOBANK), noch durch sonstige Berater.

Hohes Risiko durch Kreditaufnahme in Japanischem Yen

Da ein Teil der vom Fonds "MPC Offen Flotte" - MS "Santa B Schiffe" GmbH & Co. KG - aufzunehmenden Kreditmittel in JPY aufgenommen wurde, die Einnahmen des Fonds aber in US$ erzielt werden, besteht ein erhebliches Währungsrisiko. Steigt der Wert des Yen gegenüber dem US-$, was in den zurückliegenden Jahren der Fall war, muss der Fonds deutlich mehr US-$ für Zinsen und eventuelle Tilgungen aufwenden, als geplant. Im Ergebnis wird der gesamten Kalkulation des Fonds der Boden entzogen. Steigt beispielsweise der Wert des Yen gegenüber dem US-$ um 35 % und hat der Fonds 50 % seiner Kredite in Yen aufgenommen, steigt die Belastung für Zins und Tilgung um 17,5 %. Dies kann die Zahlungsunfähigkeit des Fonds beeinträchtigen. Ist der Fonds aufgrund fehlender Einnahmen nicht in der Lage, die Kredite in vollem Umfang zu bedienen, kann dies zur Kreditkündigung mit anschließender Verwertung der Fondsschiffe und somit zum Totalverlust für die Anleger führen. Sollte sich die Situation des Fonds nicht drastisch verbessern, könnte bei einigen Einschiffsgesellschaften aufgrund der ungünstigen Wechselkursentwicklung und der fehlenden Einnahmen im Jahr 2012 sogar die Kreditkündigung drohen. Auf diese Risiken hätten die Berater die Anleger des Fonds MPC Offen Flotte – Santa B Schiffe ausdrücklich hinweisen müssen.

Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen - Anleger kommen bis 2023 nicht mehr an ihr Geld

Den von uns vertretenen Anlegern des Fonds "MPC Offen Flotte" - MS "Santa B Schiffe" GmbH & Co. KG – wurde von ihren Beratern ferner verschwiegen, ist, dass sie die Beteiligung nicht vor dem 31.12.2023 kündigen können. Vorher besteht keine Chance, an ihr Geld zu komme. Da es keinen geregelten Zweitmarkt für gebrauchte Fondsbeteiligungen gibt ist eine Veräußerung nahezu ausgeschlossen. Außerdem ist äußerst unwahrscheinlich, dass sie, sollte ein Käufer gefunden werden, das investierte Kapital als Preis erhalten. Hier sind regelmäßig erhebliche Abstriche hinzunehmen.

Anleger des Fonds MPC Offen Flotte - MS "Santa B Schiffe" mbH & Co. KG haben daher grundsätzlich gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen ihre Berater beziehungsweise die Gründungsgesellschafter des Fonds durchzusetzen.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am MPC Fonds Santa B Schiffe mbH & Co. KG? Möchten Sie wissen, ob wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

Michael Minderjahn
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http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/mpc-fonds-mpc-offen-flotte-santa-b-schiffe-mbh-co.-kg-ausstiegsmoeglichkeiten-fuer-anleger.html

Wölbern Invest Fonds Holland 64 - Fachanwälte setzen Schadenersatz für Anleger durch

Schadenersatz wegen Prospektfehlern und Falschberatung

Die Nachricht traf die Anleger des Wölbern-Fonds Holland 64 der Wölbern Invest völlig unerwartet. In einer Anlegerinformation der Vierundsechzigste IFH geschlossener Immobilienfonds für Holland GmbH & Co. KG wurde ihnen mitgeteilt, dass es eine Auseinandersetzung mit der Deutschen Genossenschafts-Hypothekenbank (DG Hyp) über die Bewertung einer Fondsimmobilie gibt und einstweilen keine Ausschüttungen erfolgen können. Die DG Hyp, die die an den Niederländischen Staat vermietete Fondsimmobilie in Haarlem finanziert hat, hat das Objekt neu bewerten lassen. Das Ergebnis: Die im Darlehensvertrag vereinbarte Untergrenzen im Verhältnis von Immobilienwert zu Kredit (loan to value) wurde durchbrochen. Die Bank macht nunmehr entsprechend der Vereinbarungen im Darlehensvertrag Ansprüche gegen die Fondsgesellschaft geltend und fordert eine Sondertilgung in Höhe von 2,5 Mio. € von der Fondsgesellschaft. Grundsätzlich gewährend loan-to-value Vereinbarungen der finanzierenden Bank das Recht, vom Darlehensnehmer, hier also der Fondsgesellschaft, eine Sondertilgung zu verlangen, mit der das Verhältnis von Immobilienwert zu Darlehenssumme wieder in das vereinbarte Verhältnis gebracht wird.

Informationen zu riskanter Klausel fehlen im Prospekt

Besonders brisant: Die entsprechenden Vereinbarungen im Darlehensvertrag sind im Fondsprospekt des Wölbern Invest Holland 64 gar nicht erwähnt. Die Anleger wussten von dieser riskanten Klausel daher nichts. Die seit einigen Jahren übliche Klausel im Darlehensvertrag kann ganz erhebliche Auswirkungen auf die Liquiditätssituation des Fonds haben, weil die finanzierende Bank berechtigt ist, Sondertilgungen zu verlangen. Dies geht, wenn nicht entsprechende Rücklagen vorhanden sind, zu Lasten der Anleger, die dann keine Ausschüttungen erhalten können. Kann der Fonds die Sondertilgung nicht leisten, besteht regelmäßig ein Sonderkündigungsrecht der Bank. Sie kann den Darlehensvertrag kündigen und das Fondsobjekt zwangsversteigern. Die Folge ist in jedem Fall ein erheblicher Verlust für die Anleger, wenn nicht sogar der Totalverlust ihres investierten Kapitals. Daher hätte auf die Klausel und ihre mögliche Auswirkung im Prospekt ausdrücklich hingewiesen werden müssen. Dass dies unterschlagen wurde, stellt nach unserem Dafürhalten einen eklatanten Prospektfehler dar, der Schadenersatzansprüche der Anleger gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds begründet.

Anlageberater haften auf Schadenersatz wegen Prospekt- und Beratungsfehlern

Außerdem hätten die Berater die Anleger im Beratungsgespräch auf die loan-to-value Klausel und die möglichen Folgen und Risiken hinweisen müssen. Eine entsprechende Information hat keiner der von uns vertretenen Anleger des Wölbern Invest Holland 64 von seinem Berater erhalten; ein klarer Beratungsfehler. Haben die Berater den Prospekt in der Beratung verwandt, haften sie ebenfalls für dessen Fehler. Die Anlageberater sind deshalb den Anlegern zu Schadenersatz verpflichtet.

Möchten Sie wissen, welche Chancen Sie als Anleger des Immobilienfonds Wölbern Invest Holland 64 haben, Schadenersatzansprüche durchzusetzen? Rufen Sie mich an, ich helfe Ihnen gerne.

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Montranus I + II: Weiteres Oberlandesgericht spricht Anlegern Rückzahlung des Eigenkapitals zu

Nach dem Oberlandesgericht Stuttgart hat jetzt auch das Oberlandesgericht München (Urteil vom 24. Januar 2012) einem Anleger eines Montranus Medienfonds Recht gegeben und die Helaba Dublin zur Rückabwicklung der Medienfondsbeteiligung verurteilt. Im Zentrum des Urteils stand einmal mehr die bei den Montranus Fonds I + II für die abzuschließenden Darlehensverträge bzw. Inhaberschuldverschreibungen verwandte Widerrufsbelehrung, die nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Darlehensverträge mit der HELABA Dublin können auch heute noch widerrufen werden

Für die Anleger der von der HANNOVER LEASING für Privatanleger aufgelegten Montranus Medienfonds I + II hat dies zur Folge, dass sie die mit der Helaba Dublin zur Finanzierung von Fondsbeteiligungen abgeschlossenen Finanzierungsverträge (Kreditvertrag oder Inhaberschuldverschreibung) auch heute noch widerrufen können. Auf der Grundlage dieses Widerrufs können die Anleger der Montranus Fonds von der Bank die Rückzahlung des eingesetzten Eigenkapitals abzüglich erhaltener Ausschüttungen verlangen. Einige Gerichte haben den Montranus Anlegern darüber hinaus den entgangenen Gewinn zugesprochen. Im Gegenzug müssen sie ihre Beteiligung an dem Montranus Fonds an die Helaba Dublin übertragen.

Wir machen diese Ansprüche schon für zahlreiche Anleger der Montranus Medienfonds I und II geltend.

Schadenersatzansprüche gegen Sparkassen wegen verschwiegener Kickbacks

In den Jahren 2003 bis 2005 haben vor allem Sparkassen ihren Kunden zur Zeichnung von Beteiligungen an den Montranus Medienfonds geraten Darüber, dass die Sparkassen für die Vermittlung der Fondsbeteiligungen Provisionen – so genannte Rückvergütungen oder kickbacks – erhalten haben, wurden ihre Kunden regelmäßig nicht informiert. Nach der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können die nicht informierten Anleger Schadenersatzansprüche gegen die sie beratende Sparkasse durchsetzen.

Möchten Sie wissen, wie auch Sie den im Zusammenhang mit ihrer Montranus Medienfondsbeteiligung erlittenen Schaden en reduzieren und ihr investiertes Kapital zurückbekommen können? Rufen Sie mich an, ich helfe Ihnen gerne.

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Hilfe für Anleger: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/montranus-i-ii-weiteres-oberlandesgericht-spricht-anlegern-rueckzahlung-des-eigenkapitals-zu.html

HCI Schiffsfonds VII - Hilfe für Schiffsfondsanleger

Falschberatung und Prospektfehler: Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen

Mit rund 50 Mio. € haben sich Anleger in den Jahren 2003 und 2004 am HCI Schiffsfonds VII beteiligt, der ursprünglich in sieben Schiffe investiert hatte. Wir sind von Mandanten beauftragt worden, Schadenersatz geltend zu machen. Bei der Überprüfung haben wir Beratungs- und Prospektfehler festgestellt, die gute Aussichten für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen begründen.

Situation des Fonds hat sich 2010 weiter verschlechtert

Betrachtet man die Leistungsbilanzen der HCI Capital AG, wird deutlich, dass die verbliebenen sechs Schiffe des HCI Schiffsfonds VII zum Teil bereits seit dem Jahr 2008 regelmäßig hinter den prospektierten Erlösen zurückgeblieben sind. Fehlende Ausschüttungen und Tilgungsrückstände sind die Folge.

Prospektfehler

Bei der im Auftrag unserer Mandanten erfolgten Prüfung des Fondsprospekts, welcher beim Vertrieb des Fonds eingesetzt wurde, haben wir nach unserer Auffassung eklatante Prospektmängel festgestellt.

Der Anleger kann dem Prospekt des HCI Schiffsfonds VII den für seine Anlageentscheidung wesentlichen Umstand, in welchem Umfang seine Beteiligung nicht in das Anlageobjekt fließt, sondern für Aufwendungen außerhalb der Anschaffungs- und Herstellungskosten verwendet wird, nicht ohne weiteres entnehmen. Eine Gesamtdarstellung, die erkennen lässt, in welcher Höhe Kosten für die Konzeption des Anlagemodells und den Vertrieb anfallen, sucht man vergebens. In welcher Höhe diese Kosten beim HCI Schiffsfonds VII entstanden sind und welchen Anteil an dem von den Anlegern aufgebrachten Kapital sie ausmachen, kann man nur durch aufwändige Berechnungen anhand der Angaben zur Mittelverwendung der Einschiffgesellschaften ermitteln. Dabei gelangt man zu dem Ergebnis, dass 26,9% des von den Anlegern investierten Kapitals (EK+Agio) nicht in den Erwerb der Schiffe geflossen ist. Verwandt wurden diese knapp 13,5 Mio. € für diverse Dienstleistungsvergütungen, insbesondere Vertriebskosten. Daher ist der Prospekt des HCI Schiffsfonds VII, legt man die diesbezügliche Rechtsprechung des BGH zu Grunde, fehlerhaft.

Kurze Charterverträge = hohes Risiko

Das Risiko von Charterverträgen, die nur für vergleichsweise kurze Zeiträume geschlossen wurden, hat beim HCI Schiffsfonds VII voll durchgeschlagen. Die durchschnittliche Laufzeit der Festcharterverträge für die ursprünglich sechs Schiffe belief sich laut Prospekt auf nur 3,7 Jahre. Die Bedingungen die Anschlusscharterverträge richteten sich nach den Marktbedingungen. Da die Charterraten regelmäßig starken Schwankungen, die durch konjunkturelle Einflüsse bedingt sind, unterliegen, bestand von Anfang an das Risiko stark sinkender Chartereinnahmen. Ein Risiko, das sich aufgrund der starken Einbrüche im Welthandel seit Mitte des Jahres 2008 in besonders ausgeprägter Weise verwirklicht hat. Auf dieses spezielle Risiko des HCI Schiffsfonds VII hätte bei der Beratung im Zusammenhang mit der Beteiligung an dem Fonds hingewiesen werden müssen.

Kickbacks – Schadenersatz bei unterlassener Aufklärung über Provisionsinteresse

Sowohl Banken, als auch bankenunabhängige Berater wie der AWD hätten ihre Kunden über die Höhe der Provisionen aufklären müssen, die sie für den Vertrieb der Anteile am HCI Schiffsfonds VII erhalten haben. Da die Provision über 15% gelegen hat, waren nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch bankunabhängige Berater zur Aufklärung verpflichtet. Nach der Kickback-Rechtsprechung des BGH folgt aus dem Unterlassen dieser Information ein Schadenersatzanspruch des Anlegers.

Haben auch Sie eine Beteiligung am HCI Schiffsfonds VII gezeichnet? Sind auch Sie über die Risiken der Beteiligung, die Höhe der Weichkosten und die Provisionen von Ihrem Berater nicht informiert worden? Möchten Sie wissen, ob Sie Chancen haben, Ihr investiertes Geld zurückzubekommen? Rufen Sie mich an, ich helfe Ihnen gerne.

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OwnerShip Tonnage III - Hilfe für Schiffsfonds Anleger

Abermals Liquiditätsbedarf - Anlegern droht Totalverlust ihrer Einlage

Geht es nach dem Willen des Fondsmanagements sollen die Anleger des Fonds Ownership Tonnage III erneut die Zeche zahlen. Der im Jahr 2005 emittierte Schiffsfonds hat sich an 5 Gesellschaften beteiligt, die jeweils ein Containerschiff halten: die MS "Elbdeich", die MS "Elbinsel", die MS "Elbmarsch", die MS "Elbfeeder" und die MS "Elbcarrier". Rund 38 Mio. € Eigenkapital incl. Agio haben die Anleger hierfür aufgebracht.

Gescheiterte Sanierung

Das 2009 durchgesetzte Sanierungskonzept, das bereits Sonderzahlungen der Anleger vorsah, hat seine Nachhaltigkeit nicht bewiesen, was sicherlich auch der desaströsen Entwicklung auf den Schiffsmärkten geschuldet ist. Nun werden die Anleger abermals zur Kasse gebeten und sollen mindestens die erhaltenen Auszahlungen in Höhe von 9,50% ihrer Beteiligung zurückführen, um eine drohende Zahlungsunfähigkeit des Fonds zu vermeiden. Doch erst ab einem Nachschuss (Vorzugskapital) in Höhe von 16% soll, so die ergänzenden Informationen zum Finanzierungskonzept, der Fortbestand aller fünf Schifffahrtsgesellschaften gesichert sein. Angesichts der gegenwärtigen Situation auf den Märkten und der auch in naher Zukunft nach Meinung von Fachleuten nicht zu erwartenden Erholung der Charterraten, stellt sich die Frage nach den Grundannahmen, die ein Gelingen dieses abermaligen Sanierungsversuchs realistisch erscheinen lassen.

Drohung mit der Verpflichtung zur Rückzahlung von Ausschüttungen

Nicht mit konkreten Zahlen untersetzt werden in den uns vorliegenden schriftlichen Ausführungen die Drohungen, ein Insolvenzverwalter werde die vom Dachfonds an die Anleger gezahlten Ausschüttungen zurückfordern. Dies wäre aber nur dann möglich, wenn es sich bei den in den Jahren 2007 und 2008 geleisteten Auszahlungen tatsächlich nicht um in der Bilanz des Dachfonds festgestellte Gewinne handeln würde. Nur dann wären die Kommanditisten verpflichtet, im Falle der Insolvenz des Dachfonds an den dann gerichtlich einzusetzenden Insolvenzverwalter die Ausschüttungen zurückzuzahlen.

Schadenersatz für Anleger

Angesichts der bei einem Scheitern der Sanierungsbemühungen drohenden Insolvenz des Fonds Ownership Tonnage III und dem damit aller Wahrscheinlichkeit nach eintretenden Totalverlust ihrer Einlagen, sollten Anleger sich hinsichtlich der gegebenen Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen von einem erfahrenen Fachanwalt beraten lassen.

Bei den Anlegern des Schiffsfonds Ownership Tonnage III, die uns konsultiert haben, konnten wir zahlreiche, immer wiederkehrende Fehler in der Beratung feststellen.
  • In einigen uns bekannt gewordenen Fällen wurde die Beteiligung am Fonds Ownership Tonnage III als Anlage zur Altersvorsorge empfohlen. Aufgrund des grundsätzlich vorhandenen Totalverlustrisikos einer derartigen unternehmerischen Beteiligung ist eine solche Fondsbeteiligung als Altersvorsorge nach Ansicht verschiedener Gerichte nicht geeignet.
  • In zahlreichen Fällen wurde bei Anlegern geschlossener Fonds im Rahmen der Beratung darauf verwiesen, dass der Fondsanteil jederzeit auf dem Zweitmarkt veräußert werden könne. Nicht hingewiesen wurde auf den Umstand, dass für derartige Fondsanteile kein Zweitmarkt existiert und daher eine Veräußerung, wenn überhaupt, regelmäßig nur unter Hinnahme erheblicher Verluste möglich sein dürfte.
  • Auch auf den Umstand, dass durch Ausschüttungen, bei denen es sich nicht um Bilanzgewinne handelt, die Haftung für Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft wieder auflebt und im Falle der Insolvenz der Fondsgesellschaft gegebenenfalls die Einlagen zurückgefordert werden können, wurde in sehr vielen der uns bekannten Fälle nicht hingewiesen.
  • Darüber hinaus wurden in zahlreichen der uns bekannten Fälle durch die Berater pflichtwidrig nicht auf die im Fondsprospekt des Ownership Tonnage III sehr ausführlich dargestellten Risiken der Beteiligung hingewiesen.
Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche

Darüberhinaus gehen wir davon aus, dass der Prospekt Fehler aufweist, die ebenfalls Schadenersatzansprüche nach sich ziehen können, die sich sowohl gegen die Berater, als auch gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds richten können.
  • Der Bundesgerichtshof fordert, dass die Höhe des Anteils der von den Anlegern aufgebrachten Gelder, der in "Weichkosten" fließt, für den Anleger ohne weiteres Nachrechnen erkennbar sein muss. Dem wird der Prospekt des Fonds OwnerShip Tonnage III nach unserer Auffassung nicht gerecht. Erst durch den Abgleich verschiedener Prospektpositionen und verschiedene Rechenschritte wird erkennbar, dass rund 28,15% des von den Anlegern aufgebrachten Eigenkapitals incl. Agio nicht werthaltig in die Schiffe investiert wurde, sondern für die verschiedensten Dienstleistungen aufgewandt wurde.
  • Der größte Posten hierbei war die nach der zwischen der Beteiligungsgesellschaft und der Ownership Emissionshaus GmbH geschlossenen Vertriebsvereinbarung (Prospekt S. 80) zu zahlende Vergütung. Für die Vermittlung des Eigenkapitals waren danach 5.070.000 € zzgl. Agio zu zahlen, die in den textlichen Darstellungen (S. 80) in die Einzelpositionen Projektierung, Marketing, Vertriebssteuerung und Agio aufgespalten wurden. In der Darstellung der kumulierten Investitionen der Einschiffsgsellschaften und des Dachfonds (S. 45) werden hiervon "Marketing- und Emissionskosten" mit 2.070.000 € und "Projektierung" mit 3.000.000 € dargestellt. Das Agio, das immerhin – gerechnet auf das Eigenkapital der Anleger – 1.810.000 € betrug, wird in der Darstellung der Ausgaben nicht angegeben. Lediglich in einer Fußnote in Kleinstschrift wird dem Grunde nach auf das Agio hingewiesen. Ein sachlicher Grund dafür, das Agio, das von der Fondsgesellschaft vereinnahmt wird und anschließend von dieser für Vertriebsaufwendungen ausgegeben wird, betragsmäßig weder bei der Mittelherkunft, noch bei der Mittelverwendung betragsmäßig anzusetzen, ist nicht ersichtlich. Wir gehen daher davon aus, dass der Prospekt auch in diesem Punkt fehlerhaft ist.
  • Auf diese Weise blieb den Anlegern verborgen, welcher Anteil ihres einbezahlten Geldes für den Vertrieb aufgewandt wird. Denn insgesamt beliefen sich die der Ownership Emissionshaus GmbH danach zufließenden Vergütungen für Vertriebsaufwendungen auf 6.880.000 € oder 18,1 % des Eigenkapitals der Anleger zzgl. Agio. Übersteigen Vertriebskosten den vom Bundesgerichtshof gesetzten Grenzwert von 15 %, sind die Anleger im Beratungsgespräch unaufgefordert auf die Höhe der Vertriebsvergütung hinzuweisen. In den uns bekannten Fällen ist dies nicht geschehen.
  • Der Prospekt des Fonds OwnerShip Tonnage III weist nicht aus, welcher Anteil des von den Anlegern aufzubringenden Eigenkapitals incl. Agio in die Schiffsinvestition fließt und welcher in so genannte "Weichkosten" wie Kosten für Gründung, Konzeption, Vertrieb und Finanzierungsvermittlung etc. Die im Prospekt zu den einzelnen Ausgabepositionen genannten Prozentzahlen sind zur Aufklärung des Anlegers über den Anteil, zu dem das von ihm aufgebrachte Eigenkapital incl. Agio in die jeweilige Kostenposition fließt, nicht geeignet, weil sie als Bezugsgröße das um 2,050 Mio. € höhere, von allen Kommanditisten zur Verfügung zu stellende Kommanditkapital einschließlich des Agios verwendet. Dadurch ergeben sich niedrigere Prozentzahlen.
Keine Information über Kickbacks

Die uns bekannten Anleger des Fonds Ownership Tonnage III wurde in dem Beratungsgespräch nicht darüber informiert, welches eigene wirtschaftliche die sie beratende Bank mit der Anlageempfehlung verfolgte. Nach der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs begründet allein die unterlassene Aufklärung über dieses Provisionsinteresse einen Schadenersatzanspruch.

Verjährung droht

Bereits im Zusammenhang mit der ersten Sanierungsrunde im Jahr 2009 haben sich viele Risiken der Fondsbeteiligung, über die vom Anlegeberater möglicher Weise nicht oder unzutreffend beraten wurde, offenbart. Daher droht die Verjährung von Schadenersatzansprüchen zum Jahresende 2012. Daher ist unverzügliches Handeln erforderlich, um ausreichend Zeit zu haben, die Durchsetzung von Ansprüchen vorzubereiten.

Haben auch Sie eine Beteiligung am Schiffsfonds OwnerShip Tonnage III gezeichnet? Sind auch Sie über die Höhe der Weichkosten und die Provisionen der Sie beratenden Bank nicht informiert worden? Möchten Sie wissen, ob Sie Chancen haben, Ihr investiertes Geld zurückzubekommen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

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