DS Renditefonds Nr. 127 VLCC Younara Glory in der Krise - Fachanwälte helfen Anlegern

Reduzierte Chartereinnahmen und ungewisser Ausgleich zum Ende der Charterdauer

Reduzierte Charterraten, ausgesetzte Ausschüttungen. Die 1.549 Anleger des Dr. Peters DS Renditefonds Nr. 127 VLCC Younara Glory fahren mit ihrem Supertanker in gefährlicher See. Insgesamt haben sie 51,4 Mio. € in den Fonds investiert. Ob sie davon jemals etwas wiedersehen, ist fraglich. Viel wahrscheinlicher ist, dass sie die bisher erhaltenen Ausschüttungen in Höhe von 6,25% an die Fondsgesellschaft zurückzahlen müssen. Da eine nachhaltige Erholung auf den weltweiten Chartermärkten von Brancheninsidern in allernächster Zukunft nicht erwartet wird, stehen die Chancen für ein Überleben des Fonds schlecht. Den Anlegern droht daher der Totalverlust ihrer Einlage.

Der Charterer zahlt, wie die Dr. Peters Group veröffentlicht (hier), seit Anfang 2010 nur noch die jeweils aktuelle Spotmarktrate. Die durch die Differenz zur Festcharterrate aufgebauten Rückstände soll der Charterer spätestens Ende 2014 zurückführen. Ob er angesichts seiner minimalen Kapitalausstattung dazu aus eigenen Mitteln in der Lage sein wird, ist höchst fraglich.

Beratungsfehler


Anlegern des Renditefonds berichten uns, dass sie von ihrem Berater auf die im Gesellschaftsvertrag - abweichend von der gesetzlichen Regelung - vorgesehene Möglichkeit der Rückforderung erhaltener Ausschüttungen durch die Fondsgesellschaft nicht hingewiesen wurden.
Dieser Fehler in der Beratung alleine reicht grundsätzlich bereits aus, um Schadenersatzansprüche zu begründen.
In den Gesprächen konnten wir eine Vielzahl weiterer Beratungsfehlerfeststellen. So wurden Anleger insbesondere regelmäßig nicht informiert über:
  • die Höhe der Vertriebskosten,
  • den Anteil der von Anlegern aufzubringenden Geldern, die tatsächlich für die Anschaffung des Schiffs verwendet werden und den Anteil, der für nicht investive Zwecke (Zinsen, Vergütungen, Provisionen etc.) ausgegeben wird,
  • das eigene Provisionsinteresse des Beraters (bei Banken und Sparkassen),
  • die fehlende Veräußerbarkeit der Anteile (fehlender Zweitmarkt),
  • den Charakter als hochspekulative Anlage mit Totalverlustrisiko,
  • die fünfjährige Nachhaftung bei Übertragung der Fondsanteile.
Möchten Sie als Anleger des DS Renditefonds Nr. 127 wissen, ob Ihnen Schadenersatzansprüche zustehen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.


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DS Renditefonds Nr. 112 VLCC Mercury Glory in der Krise - Fachanwälte helfen Anlegern

Hohes Risiko des Totalverlusts des investierten Kapitals

Reduzierte Charterraten, ausgesetzte Ausschüttungen, nicht mehr gegebene Kapitaldienstfähigkeit. Die 1.060 Anleger des Dr. Peters DS Renditefonds Nr. 112 VLCC Mercury Glory fahren mit ihrem Supertanker in gefährlicher See. Insgesamt haben sie 45,2 Mio. € in den Fonds investiert.

Ob sie davon jemals etwas wiedersehen, ist fraglich. Viel wahrscheinlicher ist, dass sie die bisher erhaltenen Ausschüttungen in Höhe von 24% an die Fondsgesellschaft zurückzahlen müssen. Ob und wie lange die finanzierende Bank noch abwartet, bis sie die der Fondsgesellschaft gegebenen Kredite kündigt und das Fondsschiff verwertet zwangsversteigert oder zwangsverkauft wird, ist offen. Da eine nachhaltige Erholung auf den weltweiten Chartermärkten von Brancheninsidern in allernächster Zukunft nicht erwartet wird, stehen die Chancen für ein Überleben des Fonds schlecht. Den Anlegern droht daher der Totalverlust ihrer Einlage.

Reduzierte Chartereinnahmen und ungewisser Ausgleich zum Ende der Charterdauer

Der Charterer zahlt, wie die Dr. Peters Group veröffentlicht (hier), seit Anfang 2010 nur noch die jeweils aktuelle Marktrate. Die durch die Differenz zur Festcharterrate aufgebauten Rückstände soll der Charterer spätestens Ende 2014 zurückführen. Ob er angesichts seiner minimalen Kapitalausstattung dazu aus eigenen Mitteln in der Lage sein wird, ist höchst fraglich.

Beratungsfehler

Anlegern des Renditefonds berichten uns, dass sie von ihrem Berater auf die im Gesellschaftsvertrag - abweichend von der gesetzlichen Regelung - vorgesehene Möglichkeit der Rückforderung erhaltener Ausschüttungen durch die Fondsgesellschaft nicht hingewiesen wurden.
Dieser Fehler in der Beratung alleine reicht grundsätzlich bereits aus, um Schadenersatzansprüche zu begründen.
In den Gesprächen konnten wir eine Vielzahl weiterer Beratungsfehlerfeststellen. So wurden Anleger insbesondere regelmäßig nicht informiert über:
  • die Höhe der Vertriebskosten,
  • den Anteil der von Anlegern aufzubringenden Geldern, die tatsächlich für die Anschaffung des Schiffs verwendet werden und den Anteil, der für nicht investive Zwecke (Zinsen, Vergütungen, Provisionen etc.) ausgegeben wird,
  • das eigene Provisionsinteresse des Beraters (bei Banken und Sparkassen),
  • die fehlende Veräußerbarkeit der Anteile (fehlender Zweitmarkt),
  • den Charakter als hochspekulative Anlage mit Totalverlustrisiko,
  • die fünfjährige Nachhaftung bei Übertragung der Fondsanteile.
Möchten Sie als Anleger des DS Renditefonds Nr. 112 wissen, ob Ihnen Schadenersatzansprüche zustehen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.


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DS Renditefonds Nr. 113 VLCC Pluto Glory in der Krise - Fachanwälte helfen Anlegern

Anlegern droht Totalverlust

Reduzierte Charterraten, ausgesetzte Ausschüttungen. Die 1.063 Anleger des Dr. Peters DS Renditefonds Nr. 113 VLCC Pluto Glory fahren mit ihrem Supertanker in gefährlicher See. Insgesamt haben sie 43,9 Mio. € in den Fonds investiert. Ob sie davon jemals etwas wiedersehen, ist fraglich. Viel wahrscheinlicher ist, dass sie die bisher erhaltenen Ausschüttungen in Höhe von 24% an die Fondsgesellschaft zurückzahlen müssen.

Da eine nachhaltige Erholung auf den weltweiten Chartermärkten von Brancheninsidern in allernächster Zukunft nicht erwartet wird, stehen die Chancen für ein Überleben des Fonds schlecht. Den Anlegern droht daher der Totalverlust ihrer Einlage.

Reduzierte Chartereinnahmen und ungewisser Ausgleich zum Ende der Charterdauer

Der Charterer zahlt, wie die Dr. Peters Group veröffentlicht (hier), seit Anfang 2010 nur noch die jeweils aktuelle Spotmarktrate. Die durch die Differenz zur Festcharterrate aufgebauten Rückstände soll der Charterer spätestens Ende 2014 zurückführen. Ob er angesichts seiner minimalen Kapitalausstattung dazu aus eigenen Mitteln in der Lage sein wird, ist höchst fraglich.

Beratungsfehler


Anlegern des Renditefonds berichten uns, dass sie von ihrem Berater auf die im Gesellschaftsvertrag - abweichend von der gesetzlichen Regelung - vorgesehene Möglichkeit der Rückforderung erhaltener Ausschüttungen durch die Fondsgesellschaft nicht hingewiesen wurden.
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In den Gesprächen konnten wir eine Vielzahl weiterer Beratungsfehlerfeststellen. So wurden Anleger insbesondere regelmäßig nicht informiert über:
  • die Höhe der Vertriebskosten,
  • den Anteil der von Anlegern aufzubringenden Geldern, die tatsächlich für die Anschaffung des Schiffs verwendet werden und den Anteil, der für Zinsen, Vergütungen, Provisionen etc. ausgegeben wird,
  • das eigene Provisionsinteresse des Beraters,
  • fehlender Zweitmarkt,
  • den Charakter als hochspekulative Anlage mit Totalverlustrisiko,
  • die fünfjährige Nachhaftung bei Übertragung der Fondsanteile.
Möchten Sie als Anleger des DS Renditefonds Nr. 113 wissen, ob Ihnen Schadenersatzansprüche zustehen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

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DS Renditefonds Nr. 109 VLCC Saturn Glory in der Krise - Fachanwälte helfen Anlegern

Reduzierte Charterraten, ausgesetzte Ausschüttungen, nicht mehr gegebene Kapitaldienstfähigkeit. Die rund 1.000 Anleger des Dr. Peters DS Renditefonds Nr. 109 VLCC Saturn Glory fahren mit ihrem Supertanker in gefährlicher See. Insgesamt haben sie 39,1 Mio. € in den Fonds investiert. Ob sie davon jemals etwas wiedersehen, ist fraglich. Viel wahrscheinlicher ist, dass sie die bisher erhaltenen Ausschüttungen in Höhe von 26,8% bzw. 35% an die Fondsgesellschaft zurückzahlen müssen.

Ob und wie lange die finanzierende Bank noch abwartet, bis sie die der Fondsgesellschaft gegebenen Kredite kündigt und das Fondsschiff verwertet zwangsversteigert oder zwangsverkauft wird, ist offen. Da eine nachhaltige Erholung auf den weltweiten Chartermärkten von Brancheninsidern in allernächster Zukunft nicht erwartet wird, stehen die Chancen für ein Überleben des Fonds schlecht. Den Anlegern droht daher der Totalverlust ihrer Einlage.

Reduzierte Chartereinnahmen und ungewisser Ausgleich zum Ende der Charterdauer

Der Charterer zahlt, wie die Dr. Peters Group veröffentlicht (hier), seit Anfang 2010 nur noch die jeweils aktuelle Marktrate. Die durch die Differenz zur Festcharterrate aufgebauten Rückstände soll der Charterer spätestens Ende 2014 zurückführen. Ob er angesichts seiner minimalen Kapitalausstattung dazu aus eigenen Mitteln in der Lage sein wird, ist höchst fraglich.

Beratungsfehler


Anlegern des Renditefonds berichten uns, dass sie von ihrem Berater auf die im Gesellschaftsvertrag - abweichend von der gesetzlichen Regelung - vorgesehene Möglichkeit der Rückforderung erhaltener Ausschüttungen durch die Fondsgesellschaft nicht hingewiesen wurden.
Dieser Fehler in der Beratung alleine reicht grundsätzlich bereits aus, um Schadenersatzansprüche zu begründen.
In den Gesprächen konnten wir eine Vielzahl weiterer Beratungsfehlerfeststellen. So wurden Anleger insbesondere regelmäßig nicht informiert über:
  • die Höhe der Vertriebskosten,
  • den Anteil der von Anlegern aufzubringenden Geldern, die tatsächlich für die Anschaffung des Schiffs verwendet werden und den Anteil, der für nicht investive Zwecke (Zinsen, Vergütungen, Provisionen etc.) ausgegeben wird,
  • das eigene Provisionsinteresse des Beraters (bei Banken und Sparkassen),
  • die fehlende Veräußerbarkeit der Anteile (fehlender Zweitmarkt),
  • den Charakter als hochspekulative Anlage mit Totalverlustrisiko,
  • die fünfjährige Nachhaftung bei Übertragung der Fondsanteile.
Möchten Sie als Anleger des DS Renditefonds Nr. 109 wissen, ob Ihnen Schadenersatzansprüche zustehen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

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DS Renditefonds Nr. 106 VLCC Titan Glory in der Krise - Fachanwälte helfen Anlegern

Investoren droht der Totalverlust ihrer Einlage

Reduzierte Charterraten, ausgesetzte Ausschüttungen, nicht mehr gegebene Kapitaldienstfähigkeit. Die rund 800 Anleger des Dr. Peters DS Renditefonds Nr. 106VLCC Titan Glory fahren mit ihrem Supertanker in gefährlicher See. Insgesamt haben sie 37,5 Mio. € in den Fonds investiert. Ob sie davon jemals etwas wiedersehen, ist fraglich. Viel wahrscheinlicher ist, dass sie die bisher erhaltenen Ausschüttungen in Höhe von 34% an die Fondsgesellschaft zurückzahlen müssen. Ob und wie lange die finanzierende Bank noch abwartet, bis sie die der Fondsgesellschaft gegebenen Kredite kündigt und das Fondsschiff verwertet zwangsversteigert oder zwangsverkauft wird, ist offen. Da eine nachhaltige Erholung auf den weltweiten Chartermärkten von Brancheninsidern in allernächster Zukunft nicht erwartet wird, stehen die Chancen für ein Überleben des Fonds schlecht. Den Anlegern droht daher der Totalverlust ihrer Einlage.

Reduzierte Chartereinnahmen und ungewisser Ausgleich zum Ende der Charterdauer

Der Charterer zahlt an den DS Fonds 106 - VLCC Titan Glory, wie die Dr. Peters Group veröffentlicht (hier), seit Anfang 2010 die monatlichen Spotmarktraten an die Fondsgesellschaft, mindestens jedoch 22.000 US-$/Tag. Die durch die Differenz zur Festcharterrate von 53.400 US-$/Tag neu aufgebauten Rückstände muss der Charterer durch zukünftige Mehrerlöse oder spätestens Ende 2014 zurückführen. Ob er angesichts seiner minimalen Kapitalausstattung dazu aus eigenen Mitteln in der Lage sein wird, ist höchst fraglich.

Beratungsfehler


Anlegern des DS Renditefonds Nr. 106 VLCC Titan Glory berichten uns, dass sie auf die im Gesellschaftsvertrag - abweichend von der gesetzlichen Regelung - vorgesehene Möglichkeit der Rückforderung erhaltener Ausschüttungen durch die Fondsgesellschaft von ihrem Berater nicht hingewiesen wurden.
Dieser Fehler in der Beratung alleine reicht grundsätzlich bereits aus, um Schadenersatzansprüche zu begründen.
In den Gesprächen mit Anlegern des DS Renditefonds Nr. 106 - VLCC Titan Glory konnten wir eine Vielzahl weiterer Beratungsfehlerfeststellen. So wurden Anleger insbesondere regelmäßig nicht informiert über:
  • die Höhe der Vertriebskosten,
  • den Anteil der von Anlegern aufzubringenden Geldern, die tatsächlich für die Anschaffung des Schiffs verwendet werden und den Anteil, der für nicht investive Zwecke (Zinsen, Vergütungen, Provisionen etc.) ausgegeben wird,
  • das eigene Provisionsinteresse des Beraters (bei Banken und Sparkassen),
  • die fehlende Veräußerbarkeit der Anteile (fehlender Zweitmarkt),
  • den Charakter als hochspekulative Anlage mit Totalverlustrisiko,
  • die fünfjährige Nachhaftung bei Übertragung der Fondsanteile.
Möchten Sie als Anleger des DS Renditefonds Nr. 106VLCC Titan Glory wissen, ob Ihnen Schadenersatzansprüche zustehen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
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MPC Reefer Flottenfonds 1 - hohe Weichkosten und hohe Provisionen

Fachanwälte setzen Schadenersatz für MPC Schiffsfonds Anleger durch

Für Anleger, die in den MPC Reefer Flottenfonds 1 investiert haben, bestehen gute Chancen, von ihren Beratern, ihrer sie beratenden Bank oder Sparkasse Schadenersatz zu erlangen. Hintergrund sind unter anderem die exorbitant hohen Weichkosten und Vertriebsaufwendungen bei dem Schiffs-Dachfonds.

Nur 73,6 % der Anlegergelder flossen in die Schiffsinvestition

Dem Prospekt lässt sich nicht ohne großes Nachrechnen entnehmen, welcher Teil des vom Anleger aufgebrachten Kapitals werthaltig in die Schiffsinvestition fließt und welcher Teil für nicht investive Zwecke, so genannte Weichkosten verbraucht wird. Erst durch die Addition der auf der Ebene des Dachfonds, als auch auf der Ebene der Einschiffsgesellschaften anfallenden Kosten lässt sich dies ermitteln. Das aus Anlegersicht erschreckende Ergebnis: 26,4% des von den Anlegern aufzubringenden Kommanditkapital incl. Agio wurde für Weichkosten, also für Zwischenfinanzierungszinsen und diverse Dienstleistungsvergütungen verwendet. Nur 73,6 % flossen in den Bau der Schiffe.

24 % der Anlegergelder flossen in Vertriebsprovisionen

Bankberater müssen immer darauf hinweisen, welche Provisionen die Bank oder Sparkasse, für die Vermittlung des Fondsanteils erhält. Nicht bankgebundene Berater müssen dies ab einem Anteil der Vertriebskosten an dem von den Anlegern aufgebrachten Kapital von über 15% tun. Vorliegend belief sich die für die Beschaffung des Kommanditkapitals, also für den Vertrieb des Fonds gezahlte Provision auf 24% des von den Anlegern investierten Geldes. Hierüber klärt weder der Prospekt explizit auf, noch wurden die uns bekannten Anleger hierüber im Beratungsgespräch informiert.
Anleger des MPC Reefer Flottenfonds 1, denen diese Informationen von ihrem Berater nicht gegeben wurden, haben gute Chancen, sich von ihrer verlustreichen Schiffsbeteiligung zu trennen und von ihrem Berater Schadenersatz zu erhalten.
Haben Sie Fragen zu Ihrer Beteiligung am MPC Reefer Flottenfonds 1? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne!

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MPC Reefer Flottenfonds 2 - hohe Weichkosten und hohe Provisionen

Fachanwälte setzen Schadenersatz für MPC Schiffsfonds Anleger durch

Für Anleger, die in den MPC Reefer Flottenfonds 2 investiert haben, bestehen gute Chancen, von ihren Beratern, ihrer sie beratenden Bank oder Sparkasse Schadenersatz zu erlangen. Hintergrund sind unter anderem die exorbitant hohen Weichkosten und Vertriebsaufwendungen bei dem Schiffs-Dachfonds.

Nur 72,5% der Anlegergelder flossen in die Schiffsinvestition

Dem Prospekt lässt sich nicht ohne großes Nachrechnen entnehmen, welcher Teil des vom Anleger aufgebrachten Kapitals werthaltig in die Schiffsinvestition fließt und welcher Teil für nicht investive Zwecke, so genannte Weichkosten verbraucht wird. Erst durch die Addition der auf der Ebene des Dachfonds, als auch auf der Ebene der Einschiffsgesellschaften anfallenden Kosten lässt sich dies ermitteln. Das aus Anlegersicht erschreckende Ergebnis: 27,2 % des von den Anlegern aufzubringenden Kommanditkapital incl. Agio wurde für Weichkosten, also für Zwischenfinanzierungszinsen und diverse Dienstleistungsvergütungen verwendet. Nur 72,5% flossen in den Bau der Schiffe.

25% der Anlegergelder flossen in Vertriebsprovisionen

Bankberater müssen immer darauf hinweisen, welche Provisionen die Bank oder Sparkasse, für die Vermittlung des Fondsanteils erhält. Nicht bankgebundene Berater müssen dies ab einem Anteil der Vertriebskosten an dem von den Anlegern aufgebrachten Kapital von über 15% tun. Vorliegend belief sich die für die Beschaffung des Kommanditkapitals, also für den Vertrieb des Fonds gezahlte Provision auf 25% des von den Anlegern investierten Geldes. Hierüber klärt weder der Prospekt explizit auf, noch wurden die uns bekannten Anleger hierüber im Beratungsgespräch informiert.
Anleger des MPC Reefer Flottenfonds 2, denen diese Informationen von ihrem Berater nicht gegeben wurden, haben gute Chancen, sich von ihrer verlustreichen Schiffsbeteiligung zu trennen und von ihrem Berater Schadenersatz zu erhalten.
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CFB Schiffsfonds 171 - Containerriesen der Zukunft 3 setzt Ausschüttungen aus

Für viele insbesondere ältere Anleger des von der Commerzbank vertriebenen CFB Fonds 171 - Containerriesen der Zukunft 3 (MS "CPO Marseille") kam das Rundschreiben der Commerz Real völlig überraschend. Die für 2011 prospektierte Ausschüttung könne nicht gezahlt werden, so die lapidare Mitteilung, weil die finanzierenden Banken wegen des starken Yen-Kurses gegenüber dem US $ der Auszahlung der Ausschüttung nicht zustimmen würden.

Falschberatung durch Commerzbank-Berater?

Uns erreichten zahlreiche Anrufe von Anlegern, die überhaupt nicht nachvollziehen konnten, wie dies überhaupt sein könne, denn die Beteiligung an dem Fonds sei ihnen von ihrem Commerzbank-Berater als sichere Anlage empfohlen und die regelmäßigen Ausschüttungen als absolut sicher dargestellt worden. Eine Information der Berater, deren Fehlerhaftigkeit sich jetzt offenbart.

Tatsächlich enthält der Prospekt des CFB Fonds 171 Containerriesen der Zukunft 3 einen Hinweis auf die so genannte 105%-Klausel, die den finanzierenden Banken weitreichende Befugnisse einräumt, auch das Recht, die Auszahlung von Ausschüttungen zu verweigern. Aber auf diese Vereinbarung und das daraus resultierende Risiko hätten die Berater der Commerzbank ebenso hinweisen müssen, wie darauf, was passieren kann, wenn sich der Wechselkurs von Yen zu US$ aus Sicht der Fondsgesellschaft negativ entwickelt. In keinem der uns bekannten Fälle sind diese Hinweise erfolgt.

Allein der unterbliebene Hinweis auf diese beiden Punkte begründet Schadenersatzansprüche der Anleger gegen die Commerzbank.

Weitere Beratungsfehler

Hinzu kommt, dass der CFB Fonds 171 zahlreichen Anlegern als Altersvorsorge oder Vermögensanlage im Alter angepriesen wurde. Dabei handelt es sich, wie das Landgericht Essen bezüglich einer Beteiligung im Parallelfonds CFB 167 - Containerriesen der Zukunft 1 festgestellt hat, um eine hoch spekulative Beteiligung mit Totalverlustrisiko, die als Altersvorsorge völlig ungeeignet ist. Das Landgericht Essen verurteilte die Commerzbank zur Rücknahme der Beteiligung und zur Rückzahlung des Anlagebetrages an die Anlegerin.

Außerdem hätte die Commerzbank die Anleger darüber aufklären müssen, dass sie für die Vermittlung der Beteiligung Provisionen erhält. Über diese kickbacks wurde keiner der uns bekannten Anleger des CFB Fonds 171 Containerriesen der Zukunft 3 aufgeklärt.

Auch ein Verstoß gegen diese Pflichten löst, wie zahllose Gerichte insbesondere gegen die Commerzbank festgestellt haben, Schadenersatzansprüche gegen die die Anleger beratende Commerzbank aus.
Für eine Vielzahl von Anlegern machen wir derzeit Schadenersatzansprüche wegen Falschberatung im Zusammenhang mit der Beteiligung an den CFB Fonds 167, 169 und 171 geltend.
Möchten Sie wissen, ob auch Ihnen Schadenersatzansprüche gegen die Commerzbank zustehen? Rufen Sie uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung an - wir helfen Ihnen gerne.


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Neckargemünd:
Bahnhofstr. 24, 69151 Neckargemünd
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Hamburg:
Dörpfeldstraße 6, 22609 Hamburg
Tel.: 040 - 53799042 | Fax: 040 - 53799043

Berlin:
Rotherstraße 19, 10245 Berlin
Tel.: 030 - 95999280 | Fax: 030 - 95999279

http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/cfb-fonds-171-containerriesen-der-zukunft-3-setzt-ausschuettungen-aus.html

CFB Schiffsfonds 169 - Containerriesen der Zukunft 2 setzt Ausschüttungen aus

Für viele insbesondere ältere Anleger des von der Commerzbank vertriebenen CFB Fonds 169 - Containerriesen der Zukunft 2 (MS CPO Palermo) kam das Rundschreiben der Commerz Real völlig überraschend. Die für 2011 prospektierte Ausschüttung könne nicht gezahlt werden, so die lapidare Mitteilung, weil die finanzierenden Banken wegen des starken Yen-Kurses gegenüber dem US $ der Auszahlung der Ausschüttung nicht zustimmen würden.

Falschberatung durch Commerzbank-Berater?

Uns erreichten zahlreiche Anrufe von Anlegern, die überhaupt nicht nachvollziehen konnten, wie dies überhaupt sein könne, denn die Beteiligung an dem Fonds sei ihnen von ihrem Commerzbank-Berater als sichere Anlage empfohlen und die regelmäßigen Ausschüttungen als absolut sicher dargestellt worden. Eine Information der Berater, deren Fehlerhaftigkeit sich jetzt offenbart.

Tatsächlich enthält der Prospekt einen Hinweis auf die so genannte 105%-Klausel, die den finanzierenden Banken weitreichende Befugnisse einräumt, auch das Recht, die Auszahlung von Ausschüttungen zu verweigern. Aber auf diese Vereinbarung und das daraus resultierende Risiko hätten die Berater der Commerzbank ebenso hinweisen müssen, wie darauf, was passieren kann, wenn sich der Wechselkurs von Yen zu US$ aus Sicht der Fondsgesellschaft negativ entwickelt. In keinem der uns bekannten Fälle sind diese Hinweise erfolgt.

Allein der unterbliebene Hinweis auf diese beiden Punkte begründet Schadenersatzansprüche der Anleger gegen die Commerzbank.

Weitere Beratungsfehler

Hinzu kommt, dass der Fonds zahlreichen Anlegern als Altersvorsorge oder Vermögensanlage im Alter angepriesen wurde. Dabei handelt es sich, wie das Landgericht Essen bezüglich einer Beteiligung im Parallelfonds CFB 167 - Containerriesen der Zukunft 1 festgestellt hat, um eine hoch spekulative Beteiligung mit Totalverlustrisiko, die als Altersvorsorge völlig ungeeignet ist. Das Landgericht Essen verurteilte die Commerzbank zur Rücknahme der Beteiligung und zur Rückzahlung des Anlagebetrages an die Anlegerin.

Außerdem hätte die Commerzbank die Anleger darüber aufklären müssen, dass sie für die Vermittlung der Beteiligung Provisionen erhält. Über diese kickbacks wurde keiner der uns bekannten Anleger des CFB Fonds 169 Containerriesen der Zukunft 2 aufgeklärt.

Auch ein Verstoß gegen diese Pflichten löst, wie zahllose Gerichte insbesondere gegen die Commerzbank festgestellt haben, Schadenersatzansprüche gegen die die Anleger beratende Commerzbank aus.

Für eine Vielzahl von Anlegern machen wir derzeit Schadenersatzansprüche wegen Falschberatung im Zusammenhang mit der Beteiligung an den CFB Fonds 167, 169 und 171 geltend.

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DWS ImmoFlex Vermögensmandat: Weiterer Immobiliendachfonds gescheitert - Fachanwälte helfen Anlegern

Nachdem eine Reihe von offenen Immobilienfonds die Liquidierung erklärt haben (u.a. DEGI Europa und DEGI International, Premium Management Immobilien Anlage, AXA Immoselect) und auch und jüngerer Zeit immer wieder Fonds die Anteilsrücknahme ausgesetzt haben (DJE Real Estate und Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P (vormals SEB Kapitalprotekt) hat nun ein weitere offener Immobilienfonds die Aussetzung der Rücknahme der Anteile erklärt.

Anleger des DWS Dachfonds ImmoFlex Vermögensmandat (WKN: DWS0N0) kommen ab sofort nicht mehr an ihr Geld. Selbst ein Verkauf über die Börse ist wegen fehlender Umsätze derzeit (Stand 4. April 2012) nicht möglich.

Der Dachfonds DWS ImmoFlex Vermögensmandat (WKN: DWS0N0) wurde im dritten Quartal 2007 aufgelegt und wird von der DWS Investment GmbH verwaltet. Der Fonds hat derzeit ein Volumen von ca. 218 Millionen Euro Anlagevermögen, die schwerpunktmäßig wiederum in Anteilen an offenen Immobilienfonds investiert sind. Der Fonds investiert mind. 51% des Fondsvermögens in offene Immobilienfonds. Darüber hinaus soll eine dynamische Wertsicherungsstrategie im Sondervermögen umgesetzt werden, bei der laufend marktabhängig zwischen einer Wertsteigerungskomponente und einer Kapitalerhaltungskomponente umgeschichtet werde.

Der Fonds war zuletzt mit 21,0% seines Anlagevermögens in Anteile des SEB ImmoInvest, mit 20,8% Anteile am CS EUROREAL, 14,5% an dem Fonds AXA Immoselect, 7,6% TMW Immobilien Weltimmobilien, mit 6,9% in Anteilen am Fonds Morgan Stanley P2 Value und schließlich mit 2,5% am Fonds DEGI International investiert. Die Anlagen des Fonds besteht damit zu ca. 51,7% in Wertpapieren, die seit Oktober 2008 erhebliche Schwierigkeiten hatten. Die Fonds Morgan Stanley P2 Value und TMW Weltimmobilien sind seit der ersten Aussetzung im Oktober 2008 nie wieder eröffnet worden und befinden sich seit Oktober 2010 in der Abwicklung. Die Fonds SEB Immoinvest, CS Euroreal, AXA Immoinvest und DEGI International hatten seit Oktober 2008 ebenfalls Liquiditätsprobleme. Die Fonds AXA Immoinvest und DEGI International haben bereits ebenfalls die Liquidation erklärt, bei den Fonds SEB Immoinvest, CS Euroreal steht die Entscheidung über die Weiterfügung bis Mai 2012 an.

Gerade wegen der Erfahrungen bei den bereits sich in Abwicklung befindlichen Immobiliendachfonds steht auch bei dem DWS ImmoFlex Vermögensmandat zu befürchten, dass die Aussetzung der Anteilsrücknahme nicht nur kurzfristig Bestand haben wird. Da derzeit wegen der Kredit- und Vertrauenskrise nicht gesagt werden kann, wie lange die Aussetzung dauert oder im Fall eine Liquidation die Veräußerungserlöse nicht abgeschätzt werden können, sollten Anleger nun selbst aktiv werden, um drohende Rechtsverluste zu vermeiden.
Anleger sollten sich daher von einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt beraten lassen, um mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen.

Schadenersatzklagen gegen Banken und Berater

Wir vertreten zahlreiche Anleger, die sich an den krisengebeutelten offenen Immobilienfonds beteiligt haben. Dabei haben wir regelmäßig identische Beratungsfehler festgestellt. Für zahlreiche Mandanten haben wir zwischenzeitlich Klage gegen die beratende Bank oder ihre Berater eingereicht, um das angelegte Geld zurückzuholen.

Fünf Punkte in denen wir bei offenen Immobilienfonds regelmäßig eine Falschberatung festgestellt haben:
  • Keine Information über das Risiko der Aussetzung der Rücknahme von Anteilen: Keiner unserer Mandanten gab an, in der Beratung darüber informiert worden zu sein, dass es zu einer Aussetzung der Rücknahme der Anteile von bis zu 2 Jahren kommen könne und dass in dieser Zeit keine regelmäßigen Entnahmen, beispielsweise zur Aufbesserung der Altersrente möglich sind. In unseren Augen insbesondere bei Anlegern, die auf regelmäßige Entnahmen angewiesen waren, ein krasser Beratungsfehler.
  • Keine Information über bereits erfolgte Rücknahmeaussetzungen: Keinem unserer Mandanten wurde mitgeteilt, dass es seit Ende 2005 immer wieder Aussetzungen der Anteilsrücknahme bei offenen Immobilienfonds gegeben hat. Zum Teil wurden Anlegern zur Zeichnung von Anteilen offener Immobilienfonds geraten, obwohl diese die Rücknahme von Anteilen ausgesetzt hatten. Die Anleger wurden über diesen Umstand "natürlich" nicht informiert.
  • Keine Information über das Risiko von Verlusten bei der Liquidation des Fonds: Keiner unserer Mandanten wurde darauf hingewiesen, wie lange die Aussetzung der Rücknahme grundsätzlich andauern kann und welche Verluste entstehen können, wenn die jeweilige Fondsgesellschaft nach 2 Jahren den Fonds abwickeln muss. So wurden den Anlegern die auch bei offenen Immobilienfonds gegebenen Verlustrisiken verschwiegen. Stattdessen schildern alle unsere Mandanten, dass ihnen gegenüber die vermeintliche Sicherheit des Fonds herausgestellt und ihnen eine risikofreie Anlage suggeriert wurde.
  • Keine Information über Provisionsinteresse des Beraters: Keiner unserer Mandanten wusste, dass die ihn beratende Bank den Ausgabeaufschlag sowie Teile der laufenden Verwaltungsvergütung als Vertriebsprovision erhält und so ein ganz erhebliches wirtschaftliches Eigeninteresse hinter ihrer Anlageempfehlung stand. Nach der Kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs reicht allein dieser Fehler aus, um eine wirtschaftliche Rückabwicklung der Beteiligung zu erreichen.
  • Keine Aushändigung von Verkaufsprospekt oder Jahresbericht: Keinem unserer Mandanten wurde die Aushändigung des Verkaufsprospekts und der Jahres- beziehungsweise Halbjahresberichte angeboten, obwohl dies nach § 121 Investmentgesetz zwingend vorgeschrieben ist. Ohne diese Informationen ist eine ordnungsgemäße Beratung nicht gewährleistet.
Verjährung droht

Detaillierte Informationen zur Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei offenen Immobilienfonds finden Sie auf unserer Spezialseite.

Möchten Sie wissen, welche Möglichkeiten Sie haben, Schadenersatzansprüche durchzusetzen? Rufen Sie mich an, ich helfe Ihnen gerne.

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Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/kapitalanlagerecht/wertpapieranlagen/offene-immobilienfonds/dws-immoflex-vermoegensmandat.html

Schiffe des Lloyd Flottenfonds IV in der Krise - Fachanwälte beraten Anleger

Auch der Lloyd Flottenfonds IV befindet sich in schwerer See. Beide Schiffe, die MS Manhattan und die MS Fernando können aus den niedrigen Charterraten den erforderlichen Kapitaldienst für die Schiffshypothekendarlehen (Zins und Tilgung) nicht leisten. Nachdem die Gesellschafter in einer Gesellschafterversammlung gegen das Fortführungskonzept votiert haben, sind erhebliche Verluste für die Anleger nicht zu vermeiden.

Schadenersatzansprüche erfolgreich durchsetzen

Für Anleger des Lloyd Flottenfonds IV, der unter anderem über die ehemalige Comdirect Private Finance AG vertrieben wurde, bestehen gute Chancen, eine Rückabwicklung der Beteiligung im Wege des Schadenersatzes durchzusetzen. Die uns bekannten Anleger des Lloyd Flottenfonds IV wurden von ihren Beratern über verschiedene entscheidungsrelevante Punkte nicht informiert.
  • Bei dem Lloyd Schiffsflottenfonds IV handelt es sich um eine hochspekulative Anlage mit Totalverlustrisiko. Sie hätte weder als sichere Anlage, noch als Anlage für die Altersvorsorge angeboten werden dürfen.
  • Nur 71% des von den Anlegern aufgebrachten Kapitals (Beteiligung + 5 %Agio) wurde für den Erwerb der Schiffe aufgewandt. 28% flossen in weiche Kosten wie Zinsen, Dienstleistungsvergütungen und Provisionen.
  • Die Vertriebskosten lagen bei mindestens 16,4% und damit oberhalb der vom BGH festgesetzten Schwelle, von 15%, ab der die Vertriebskosten außergewöhnlich sind und die Rentabilität der Anlage beeinträchtigen. Demzufolge mussten Anlageberater und -vermittler den Anleger über die Höhe der Vertriebsaufwendungen informieren.
  • Das Agio ist im Prospekt des Lloyd Flottenfonds IV nicht bei den Einnahmen des Fonds ausgewiesen, obwohl es ihm zugeflossen ist.
  • Die Fondsschiffe hatten zwar anfänglich eine Festcharter von rund 5 Jahren. Da die Charterraten auf den Schiffsmärkten aber hochvolatil sind, bestand danach das Risiko, Charterraten nicht in der erforderlichen Höhe zu erzielen. Darauf, und auf die infolgedessen bestehenden Risiken für die Investition hätte in der Beratung ausdrücklich hingewiesen werden müssen.
Fühlen auch Sie sich im Zusammenhang mit Ihrer Beteiligung an dem Lloyd Flottenfonds IV falsch beraten? Möchten Sie wissen, wie Ihre Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen sind? Rufen Sie mich an, ich helfe Ihnen gerne.

Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/schiffe-des-lloyd-flottenfonds-iv-in-der-krise-fachanwaelte-beraten-anleger.html

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Dr. Peters VLCC Renditefonds: Schiffsfonds in Seenot

Die Serie von schlechten Meldungen bei Dr. Peters Schiffsfonds reist nicht ab. Erst war es die Insolvenz des DS Renditefonds Nr. 111 (DS Performer und DS Power), jetzt bahnt sich bei den in den Jahren 2004 bis 2007 aufgelegten Supertanker-Fonds Ungemacht für die Anleger an. Betroffen sind: Stark reduzierte Charterraten

Die Chartereinnahmen bleiben zum Teil drastisch hinter den prospektierten Werten zurück. Die Verhandlungsposition der Fondsgesellschaften ist denkbar schlecht, da die einzelnen Charterer unterkapitalisierte Unternehmen sind und die Chartergarantin mit 15 Mio. US-$ Stammkapital das tatsächliche Risiko bei weitem nicht decken kann. Denn bei einer Tagescharter von 50.000 US-$ beläuft sich die jährlich zu zahlende Charterverbindlichkeit bereits auf mindestens 17,5 Mio. US-$.

Ausgesetzte Ausschüttungen

Aufgrund ausbleibender Überschüsse mussten die in den einzelnen Fonds anfänglich gezahlten Ausschüttungen bereits ausgesetzt werden. Jetzt bereiten die Fondsgesellschaften die Rückforderung von Ausschüttungen vor. In den entsprechenden Schreiben an die Anleger ist von einer Kündigung von Darlehen die Rede. Für viele Anleger der schwer angeschlagenen Schiffsfonds kommt diese Forderung völlig überraschend, gingen sie doch bislang davon aus, dass es sich bei den erhaltenen Zahlungen auch um die Rendite ihrer Investition handle.

Gesellschaftsvertrag lässt Rückforderung zu

Das Problem aus Anlegersicht ist, dass die Gesellschaftsverträge der Fondsgesellschaften die Möglichkeit einräumt, die Ausschüttungen jederzeit zurückzufordern, wenn die Liquiditätslage des jeweiligen Fonds dies erfordert. Vergleichbare Klauseln in den Gesellschaftsverträgen anderer notleidender Fonds des Emissionshauses Dr. Peters wurden gerichtlich bereits bestätigt. Insofern werden die Anleger der Dr. Peters VLCC-Fonds wohl zähneknirschend der Fondsgesellschaft den geforderten Betrag zahlen müssen.

Beratungsfehler

In zahlreichen Gesprächen mit Anlegern der Dr. Peters VLCC-Schiffsfonds haben wir immer wieder zu hören bekommen, dass auf die im Gesellschaftsvertrag - abweichend von der gesetzlichen Regelung - vorgesehene Möglichkeit der Rückforderung erhaltener Ausschüttungen durch den Berater nicht hingewiesen wurde. Stattdessen wurde regelmäßig mit den zu erwartenden Renditen geworben.
Dieser Fehler in der Beratung alleine reicht grundsätzlich bereits aus, um Schadenersatzansprüche zu begründen.
Es gibt aber noch eine Vielzahl weiterer Beratungsfehler, die wir in den Gesprächen mit Anlegern festgestellt haben. So wurden Anleger insbesondere regelmäßig nicht informiert über:
  • die Höhe der Vertriebskosten,
  • den Anteil der von Anlegern aufzubringenden Geldern, die tatsächlich für die Anschaffung des Schiffs verwendet werden und den Anteil, der für nicht investive Zwecke (Zinsen, Vergütungen, Provisionen etc.) ausgegeben wird,
  • das eigene Provisionsinteresse des Beraters (bei Banken und Sparkassen),
  • die fehlende Veräußerbarkeit der Anteile (fehlender Zweitmarkt),
  • den Charakter als hochspekulative Anlage mit Totalverlustrisiko,
  • die fünfjährige Nachhaftung bei Übertragung der Fondsanteile.
Möchten Sie als Anleger der Dr. Peters VLCC-Schiffsfonds wissen, ob Ihnen Schadenersatzansprüche zustehen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

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Life Trust Fonds von BAC - Sollten die Anleger den Lebensversicherungsfonds frisches Geld geben?

Heidelberg/München, den 31. März 2012 Im Februar wurden nahezu alle Anleger in den Life Trust Fonds des Berliner Emissionshauses BAC angeschrieben und ihnen nahegelegt, zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit Gesellschafterdarlehen zu gewähren. Die Verunsicherung, ob es wirklich Sinn macht, dieser Aufforderung nachzukommen, ist groß.

Das Problem ist dadurch entstanden, dass der Hauptteil der - im gemeinsamen Pool LTAP zusammengefassten - über 300 Policen seit 2010 der finanzierenden Bank Wells Fargo gehört. Damit verblieb nur ein Rest von 30 Policen, die über die North Channel Bank finanziert sind. Da inzwischen offenbar keine Fälligkeiten eintraten, sind nicht einmal mehr die laufenden Kosten der Fonds zu decken. Immerhin hatte ja bereits die Treuhandkommanditistin Bock Berlin Treuhand GmbH die Einstellung ihrer Tätigkeit erklärt, nachdem erhebliche Rückstände aufgelaufen waren.

Die den Anlegern erteilten Informationen lassen zudem an Klarheit sehr zu wünschen übrig, meint der für die Betreuung von BAC-Anlegern zuständige Rechtsanwalt Michael Minderjahn.
Teilweise sei auch fraglich, ob die von der Geschäftsführung gewählte Vorgehensweise überhaupt zulässig sei. Sinniger Weise werden nämlich nicht nur Anleger um Darlehen angegangen, sondern Geld könnten auch "nahestehende Personen und Gesellschaften" geben.

Erst auf den Gesellschafterversammlungen am 20. und 21. März musste Franz-Philippe Przybyl einräumen, dass die Darlehensfinanzierung für nur ein Jahr genau genommen zu kurz gegriffen sei. Zwar verhalte es sich so, dass allein das Fälligwerden einer einzigen Policen schon für erhebliche Entspannung sorge. Allerdings könne das keineswegs sichergestellt werden. Minderjahn hatte ihm vorgehalten, dass die in den Prospekten (2005 bis 2008) angesprochenen Policen eine kalkulierte Restlaufzeit von sechs bis sieben Jahren aufweisen sollten, nunmehr er aber mitteilte, dass die noch vorhanden Policen aber nunmehr immer noch eine "mittlere Lebenserwartung (…) von knapp unter 6 Jahren" aufwiesen. Przybyl musste daher einräumen, es wäre besser gewesen, gleich das Darlehen für zwei Jahresbudgets zu kalkulieren und auch einzufordern.

Für erhebliche Verunsicherung sorgt auch die Mindesthöhe eines Darlehens von 500,00 €. Ein Anleger, der mit der Mindestzeichnungssumme von 8.000,00 € beteiligt ist, müsste rechnerisch ein Darlehen von (0,72% x 8.000,00 € =) 57,60 € geben. Für diesen ist folglich kaum verständlich, warum er überproportional an der Finanzierungsrunde teilnehmen soll.

Viele Fragen sollen nun von der Geschäftsführung in einem weiteren Schreiben an die Anleger nochmals aufgegriffen und klargestellt werden. Minderjahn dazu: "Seit Februar ist wichtige Zeit vergangen. Es wird jetzt eng, denn nach Angaben von Herrn Przybyl muss die Finanzierung bis Ende April stehen."

Wie soll nun die Entscheidung getroffen werden? Es gilt, wie immer die Chancen gegen die Risiken abzuwägen. Das ist in erster Linie eine wirtschaftliche, keine rechtliche Überlegung.
  • Den Anlegern muss klar sein, dass die Darlehen ungesichert sind. Der hohe Zinssatz von 12% bzw. 10% darf darüber nicht hinwegtäuschen. Die Zinsen können daher nur dann gezahlt werden, wenn die Finanzierung insgesamt zustande kommt und bis zum Ende des Darlehenszeitraums die Liquidität ausreicht, was zunächst nach dem 31.12.2013 derzeit nicht hinreichend gesichert erscheint.
  • Eine weitere Gefahr sieht Minderjahn darin, dass die Darlehen in einem Zeitraum zur Rückzahlung fällig werden, der hinter der von der Geschäftsleitung angestellten Budgetplanung liegt, nämlich Ende 2014. Nach den gegebenen Informationen dürfte die Darlehensrückzahlung (die Zahlung der Zinsen ist eingeplant) also voraussetzen, dass es bis dahin zur Fälligkeit von mindestens einer Police gekommen ist. Andernfalls wird jedenfalls nach der Planung die Liquidität dafür eher nicht vorhanden sein.
  • Allerdings dürfte klar sein, dass Rückflüsse aus den Beteiligungen kaum noch zu erzielen sein werden, wenn die Fonds in die Insolvenz gehen. Es ist zwar richtig, dass auch Insolvenzverwaltung wie auch Management jeweils Geld kosten. Dennoch kann es durchaus zweifelhaft sein, ob ein Insolvenzverwalter das Verfahren überhaupt betreibt, wenn die Verfahrenskosten nicht durch die Insolvenzmasse gedeckt sind. Da das Insolvenzverfahren in erster Linie den Gläubigern verpflichtet ist, dürften die Interessen der Anleger allenfalls eine untergeordnete Rolle spielen. Vermutlich müssten die Anleger daher ein sog. Massedarlehen aufbringen, um die Fortführung des Verfahrens und damit die Chance auf irgendwelche Rückflüsse zu sichern.
  • Hinsichtlich der Höhe des zu gewährenden Darlehens weist Minderjahn darauf hin, dass jeder Anleger zu berücksichtigen hat, andere Anleger würden sich womöglich nicht engagieren. Insofern spricht einiges dafür, im Falle einer Darlehensgewährung den Betrag so zu wählen, dass die notwendige Finanzierung auch aufgebracht wird. Da die BBBank eG schon auf breiter Front die von ihr vermittelten Beteiligungen von ihren Kunden zurückgekauft habe, bestehe eine nicht unerhebliche Unsicherheit, ob der damit vorhandene Großgesellschafter sich überhaupt engagieren werde.
Diejenigen Anleger, die sich noch nicht rechtlichen Rat eingeholt haben, sollten das nunmehr zügig tun. Sofern sie Schadensersatzansprüche gegen den jeweiligen Berater, der ihnen die Anlage empfohlen hat, gelten machen können, kann das auf die Entscheidung über die Darlehensgewährung ein anderes Licht werfen.

Infoportal zum Lebensversicherungsfonds: http://www.nittel.co/kanzlei/kapitalanlagerecht/geschlossene-fonds/lebensversicherungs-fonds/bac-life-trust-hilfe-fuer-anleger.html

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MPC Santa-R Schiffe - hohe Weichkosten und hohe Provisionen

Anleger müssen 10-jährige Verjährungsfrist beachten

Anlegern, die im Jahr 2002 in den MPC Schiffsfonds MS "Santa R Schiffe" investiert haben, läuft die Zeit zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ab. Dabei bestehen gute Chancen, von ihren Beratern, Banken und Sparkassen Schadenersatz zu erlangen. Hintergrund sind unter anderem die exorbitant hohen Weichkosten und Vertriebsaufwendungen bei dem Schiffs-Dachfonds.

Nur 41% der Anlegergelder flossen in die Schiffsinvestition

Dem Prospekt lässt sich nicht ohne großes Nachrechnen entnehmen, welcher Teil des vom Anleger aufgebrachten Kapitals werthaltig in die Schiffsinvestition fließt und welcher Teil für nicht investive Zwecke, so genannte Weichkosten verbraucht wird. Erst durch die Addition der auf der Ebene des Dachfonds, als auch auf der Ebene der Einschiffsgesellschaften anfallenden Kosten lässt sich dies ermitteln. Das aus Anlegersicht erschreckende Ergebnis: 59% des von den Anlegern aufzubringenden Kommanditkapital incl. Agio wurde für Weichkosten, also für Zwischenfinanzierungszinsen und diverse Dienstleistungsvergütungen verwendet. Nur 41% flossen in den Bau der Schiffe.

24% der Anlegergelder flossen in Vertriebsprovisionen

Bankberater müssen immer darauf hinweisen, welche Provisionen die Bank oder Sparkasse, für die Vermittlung des Fondsanteils erhält. Nicht bankgebundene Berater müssen dies ab einem Anteil der Vertriebskosten an dem von den Anlegern aufgebrachten Kapital von über 15% tun. Vorliegend belief sich die für die Beschaffung des Kommanditkapitals, also für den Vertrieb des Fonds gezahlte Provision auf 24% des von den Anlegern investierten Geldes. Hierüber klärt weder der Prospekt explizit auf, noch wurden die uns bekannten Anleger hierüber im Beratungsgespräch informiert.

Anleger des MPC Schiffsfonds MS "Santa R Schiffe", denen diese Informationen von ihrem Berater nicht gegeben wurden, haben gute Chancen, sich von ihrer verlustreichen Schiffsbeteiligung zu trennen und von ihrem Berater Schadenersatz zu erhalten.
Verjährung der Schadenersatzansprüche der 2002 beigetretenen Anleger

Für die Anleger, die sich im Jahr 2001 beteiligt haben, sind Schadenersatzansprüche bereits verjährt. Für jene Anleger, die sich im Jahr 2002 beteiligt haben, drohen Schadenersatzansprüche in diesem Jahr zu verjähren. Es gilt eine 10-jährige absolute Verjährungsfrist, die taggenau ab dem Tag der Beratung/Zeichnung berechnet wird. Hier ist gegebenenfalls Eile geboten.
Haben Sie Fragen zu Ihrer Beteiligung am MPC Schiffsfonds Santa R Schiffe mbH & Co. KG? Rufen Sie uns an, wir helfen gerne!

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Infoportal für MS Santa-R-Anleger: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/mpc-fonds-santa-r-schiffe-mbh-co.-kg-schadenersatz-fuer-anleger.html

MPC MS Santa P Schiffe - hohe Weichkosten und hohe Provisionen

Für Anleger, die in den MPC Schiffsfonds MS "Santa P Schiffe" investiert haben, bestehen gute Chancen, von ihren Beratern, ihrer sie beratenden Bank oder Sparkasse Schadenersatz zu erlangen. Hintergrund sind unter anderem die exorbitant hohen Weichkosten und Vertriebsaufwendungen bei dem Schiffs-Dachfonds.

Nur 41,5% der Anlegergelder flossen in die Schiffsinvestition

Dem Prospekt lässt sich nicht ohne großes Nachrechnen entnehmen, welcher Teil des vom Anleger aufgebrachten Kapitals werthaltig in die Schiffsinvestition fließt und welcher Teil für nicht investive Zwecke, so genannte Weichkosten verbraucht wird. Erst durch die Addition der auf der Ebene des Dachfonds, als auch auf der Ebene der Einschiffsgesellschaften anfallenden Kosten lässt sich dies ermitteln. Das aus Anlegersicht erschreckende Ergebnis: 58,5% des von den Anlegern aufzubringenden Kommanditkapital incl. Agio wurde für Weichkosten, also für Zwischenfinanzierungszinsen und diverse Dienstleistungsvergütungen verwendet. Nur 41,5% flossen in den Bau der Schiffe.

32% der Anlegergelder flossen in Vertriebsprovisionen

Bankberater müssen immer darauf hinweisen, welche Provisionen die Bank oder Sparkasse, für die Vermittlung des Fondsanteils erhält. Nicht bankgebundene Berater müssen dies ab einem Anteil der Vertriebskosten an dem von den Anlegern aufgebrachten Kapital von über 15% tun. Vorliegend belief sich die für die Beschaffung des Kommanditkapitals, also für den Vertrieb des Fonds gezahlte Provision auf 32% des von den Anlegern investierten Geldes. Hierüber klärt weder der Prospekt explizit auf, noch wurden die uns bekannten Anleger hierüber im Beratungsgespräch informiert.

Anleger des MPC Schiffsfonds MS Santa P Schiffe, denen diese Informationen von ihrem Berater nicht gegeben wurden, haben gute Chancen, sich von ihrer verlustreichen Schiffsbeteiligung zu trennen und von ihrem Berater Schadenersatz zu erhalten.

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Infoportal für MS Santa-P-Anleger: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/mpc-fonds-ms-santa-p-schiffe-schadenersatz.html

Dr. Peters DS Renditefonds Nr. 114 VLCC Artemis Glory - Hilfe für Anleger

1.053 Kommanditisten haben im Jahr 2006 rund 40 Mio. € Eigenkapital in den DS Renditefonds 114 VLCC Artemis Glory des Dortmunder Emissionshauses Dr. Peters investiert. Auf Ausschüttungen müssen die Anleger aufgrund der reduzierten Chartereinnahmen bereits seit einigen Jahren verzichten.

Schadenersatz als realistische Alternative für Anleger

Wir vertreten zahlreiche Anleger des Dr. Peters DS Renditefonds 114 VLCC Artemis Glory und haben bei der Prüfung der einzelnen Beratungen sowie des Fondsprospekts jeweils immer wiederkehrende Ansatzpunkte für eine fehlerhafte Beratung im Vorfeld der Anlageentscheidung gefunden. Die Berater wären verpflichtet gewesen, die Anleger beispielsweise über folgende Punkte zu informieren:
  • Der Fonds hat zur Finanzierung der Schiffsinvestition nicht nur Eigenkapital der Anleger eingeworben, sondern Kredite aufgenommen. Die Kreditaufnahme schafft erhebliche Risiken für den Fonds und damit für die Anleger.
  • 44% der von den Anlegern aufgebrachten Mittel wurde für nicht investive Zwecke verwandt (Zinsen, Provisionen, sonstige Dienstleistungsvergütungen). Lediglich 55% flossen unmittelbar in die Schiffsinvestition.
  • Für den Vertrieb der Fondsanteile wurden 7.607.000 € gezahlt. Dies entspricht 22% des Anlegerkapitals. Im Investitions- und Finanzierungsplan auf Seite 28 des Fondsprospekts sind hiervon nur 5.970.000 € ausgewiesen. Erst aus den textlichen Erläuterungen (S. 46) geht hervor, dass das Agio zusätzlich zur ausgewiesenen Vertriebsvergütung gezahlt wird. Irreführend aus unserer Sicht die Ausführungen auf Seite 29 des Prospekts, wonach das Agio zur Finanzierung der - zu niedrig ausgewiesenen - Eigenkapital-Beschaffungskosten verwandt würde.
  • Bei Vertriebskosten über 15% muss nach der Rechtsprechung des BGH wegen der Auswirkung der hohen Vertriebskosten auf die Rentabilität der Anlage ausdrücklich auf deren Höhe hingewiesen werden.
  • Die Schiffsfondsbeteiligung ist eine hochspekulative Anlage mit hohen Risiken, die bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen können.
  • Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen - Anleger können erst nach vielen Jahren kündigen, dabei ist unwahrscheinlich, dass sie dann ihr investiertes Kapital zurückerhalten.
  • Ausschüttungen des Fonds sind keine Gewinne sondern können vom Fonds jederzeit bei Bedarf zurückgefordert werden. Dennoch wurde die prospektierte regelmäßige Ausschüttung in der Beratung vielfach als "Rendite" dargestellt.
Wurde über diese Punkte (einzeln oder kumuliert) nicht aufgeklärt, bestehen gute Chancen für die gerichtliche Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen.
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IVG Euroselect 12 (60 London Wall) - Fachanwälte helfen Anlegern

Ausschüttungen an die fast 6.400 Anleger des im Jahr 2006 aufgelegten Fonds Euroselect Zwölf London Wall des Bonner Emissionshauses IVG AG werden wohl auch in diesem Jahr ausbleiben. Damit gibt es auch in diesem Jahr keine Rendite für die 167 Mio. €, die die Anleger als Eigenkapital in den Fonds investiert haben.

Fondsimmobilie: 23,5% Wertverlust gegenüber Kaufpreis

Hintergrund ist die negative Wertentwicklung der Fondsimmobilie. Die Bewertung der Immobilie zum 31.12.2010 lag unverändert bei 156 Mio. GBP und damit um rund 23,5% unter dem Kaufpreis. Die Fondsgesellschaft habe daher, wie die Fondszeitung berichtet, einmal mehr die so genannte Loan-to-Value-Klausel des Kreditvertrages verletzt, in der festgelegt ist, dass das Verhältnis von Verkehrswert der Immobilie zu Gesamtkreditbelastung einen bestimmten Wert nicht unterschreiten darf (Loan-to-Value-Ratio - LTVR). Üblicherweise steht dem Kreditgeber im Falle der Überschreitung der LTVR ein Recht auf Nachbesicherung, Sondertilgung und/oder Zinsaufschläge zu. Wie die Fondszeitung in ihrer jüngsten Ausgabe berichtet, habe die Fondsgesellschaft aus diesem Grund im Jahr 2011 3,5 Mio. GBP für eine Sondertilgung angespart, eine zusätzliche Risikoprämie gezahlt und außerordentlich getilgt.

Nicht zuletzt aufgrund des deutlich erhöhten Liquiditätsbedarfs sind die Ausschüttungen des Fonds erheblich hinter den prospektierten Erwartungen zurückgeblieben.

Hauptmieter ING wird Mietvertrag wohl nicht verlängern

Hinzu kommt, dass die künftige Entwicklung des Fonds mit einem großen Fragezeichen versehen ist. Dem Vernehmen nach soll der Hauptmieter ING beabsichtigen, den im Jahr 2016 auslaufenden Mietvertrag nicht zu verlängern. Zu welchem Preis und mit welchem Aufwand ein Nachmieter gefunden werden kann, ist völlig offen. Fraglich ist auch, ob die Liquidität des Fonds ausreichen wird, die Kosten der Revitalisierung der im Jahr 1991 erbauten Immobilie aufzubringen um sie den Erfordernissen des neuen Mieters entsprechend anzupassen und zu modernisieren.

Schadenersatz für Anleger des IVG Euroselect Zwölf wegen Falschberatung

Für von uns vertretene Anleger haben wir mögliche Schadenersatzansprüche gegen die Anlageberater geprüft, die sie im Zusammenhang mit der Beteiligung am IVG Euroselect Zwölf London Wall beraten haben. Dabei haben wir zahlreiche Beratungsfehler festgestellt.
  • So wurde Anlegern die Beteiligung an dem IVG Fonds als Altersvorsorge empfohlen. Aufgrund der enormen Risiken derartiger Beteiligungen, die bis hin zum Totalverlust der Einlage gehen können, ist eine solche unternehmerische Beteiligung als Altersvorsorge völlig ungeeignet, wie zwischenzeitlich verschiedene Gerichte festgestellt haben.
  • Völlig überrascht waren die von uns vertretenen Anleger von der Mitteilung der Fondsgesellschaft, dass mit den finanzierenden Banken eine regelmäßige Wertermittlung des Gebäudes und gewisse Beleihungswertgrenzen vereinbart wurden, bei deren Unterschreiten die Banken zusätzliche Sicherheiten und höhere Zinsen verlangen können. Mit ihnen wurde nicht erörtert, welche Faktoren zu einer solchen Unterschreitung der Beleihungsgrenze führen können.
  • Gänzlich unerwähnt in den Beratungen blieb die Möglichkeit des Wertverlustes der Immobilie durch Marktschwankungen. Vielmehr wurde die Immobilie vielfach als sichere und wertbeständige Sachwertanlage beschrieben.
  • Außerdem unterblieb in den allermeisten Fällen ein Hinweis darauf, dass die beratende Bank ein ganz erhebliches Eigeninteresse daran hatte, am Vertrieb der Fondsanteile an die Anleger Provisionen zu verdienen. Keiner der von uns vertretenen Anleger wurde darüber informiert, dass und in welcher Höhe die ihn beratende Bank Provisionen erhält. Nach der Kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wäre die Bank hierzu verpflichtet gewesen und muss, allein schon wenn sie diese Pflichten verletzt, ihrem Kunden Schadenersatz zahlen.
Angesichts der beobachteten Häufung von Beratungsfehlern sehen wir für die Anleger des Fonds IVG Euroselect Zwölf 60 London Wall gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen die sie beratenden Banken durchzusetzen.
Wollen Sie wissen, ob Ihnen als Anleger des Fonds IVG Euroselect Zwölf London Wall Schadenersatzansprüche zustehen? Wir stehen Ihnen für eine unverbindliche telefonische Ersteinschätzung Ihrer Situation zur Verfügung. Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

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Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/ivg-euroselect-zwoelf-60-london-wall-fachanwaelte-helfen-anlegern.html

DS-Fonds 110 von Dr. Peters in Not - Fachanwälte helfen Schiffsfonds-Anlegern

Schiffsfonds fordert Ausschüttungen zurück

Unerwartete Post erhielten die 870 Anleger des Dr. Peters DS Renditefonds Nr. 110 VLCC "Neptune Glory", die rund 40 Mio. € in den im Jahr 2004 aufgelegten Schiffsfonds investiert haben. Die Fondsgesellschaft forderte sie auf, die erhaltenen Ausschüttungen von rund 1/3 des investierten Betrages zurückzuzahlen.

Für viele Anleger des schwer angeschlagenen Schiffsfonds kommt diese Forderung völlig überraschend, gingen sie doch bislang davon aus, dass es sich bei den erhaltenen Zahlungen um die Rendite ihrer Investition handeln würde.

Gesellschaftsvertrag lässt Rückforderung zu

Das Problem ist, dass der Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft die Möglichkeit einräumt, die Ausschüttungen jederzeit zurückzufordern, wenn die Liquiditätslage des Fonds dies erfordert. Vergleichbare Klauseln in den Gesellschaftsverträgen anderer notleidender Fonds des Emissionshauses Dr. Peters wurden gerichtlich bereits bestätigt. Insofern werden die Anleger des Dr. Peters DS Renditefonds Nr. 110 VLCC "Neptune Glory" wohl zähneknirschend der Fondsgesellschaft den geforderten Betrag zahlen müssen.

Schadenersatz als realistische Alternative für Anleger

Wir vertreten zahlreiche Anleger des Dr. Peters DS Renditefonds 110 VLCC "Neptune Glory" und haben bei der Prüfung der einzelnen Beratungen sowie des Fondsprospekts jeweils immer wiederkehrende Ansatzpunkte für eine fehlerhafte Beratung im Vorfeld der Anlageentscheidung gefunden. Die Berater wären verpflichtet gewesen, die Anleger neben dem jetzt zu Tage getretenen Umstand, dass Ausschüttungen keine Gewinne darstellen sondern jederzeit zurückgefordert werden können, über folgende Punkte zu informieren:
  • Der Fonds hat zur Finanzierung der Schiffsinvestition nicht nur Eigenkapital der Anleger eingeworben, sondern Kredite aufgenommen. Die Kreditaufnahme schafft erhebliche Risiken für den Fonds und damit für die Anleger.
  • Ein vergleichsweise hoher Anteil der von den Anlegern aufgebrachten Mittel wurde für nicht investive Zwecke verwandt (Zinsen, Provisionen, sonstige Dienstleistungsvergütungen).
  • Die Vertriebsprovision des Fonds lag bei mehr als 15% des Anlegerkapitals. Ab 15% muss wegen der Auswirkung auf die Rentabilität der Anlage ausdrücklich auf die Höhe der Vertriebskosten hingewiesen werden.
  • Die Schiffsfondsbeteiligung ist eine hochspekulative Anlage mit hohen Risiken, die bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen können.
  • Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen – Anleger können erst nach vielen Jahren kündigen, dabei ist unwahrscheinlich, dass sie dann ihr investiertes Kapital zurückerhalten.
Wurde über diese Punkte (einzeln oder kumuliert) nicht aufgeklärt, bestehen gute Chancen für die gerichtliche Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen.
Haben Sie Fragen zu Ihrer Beteiligung am DS-Rendite-Fonds Nr. 110 VLCC „Neptune Glory“? Wollen auch Sie wissen, ob Sie falsch beraten wurden und ob Sie Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen haben? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne!


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Dr. Peters DS Renditefonds 120 VLCC Leo Glory in Not - Fonds fordert Ausschüttungen zurück

Unerwartete Post erhielten die Anleger des Dr. Peters DS Renditefonds 120 VLCC "Leo Glory". Die Fondsgesellschaft forderte sie auf, die erhaltenen Ausschüttungen zurückzuzahlen. Für viele Anleger des schwer angeschlagenen Schiffsfonds kommt diese Forderung völlig überraschend, gingen sie doch bislang davon aus, dass es sich bei den erhaltenen Zahlungen um die Rendite ihrer Investition handeln würde.
Infoportal für Anleger des DS Fonds 120: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/dr.-peters-ds-renditefonds-120-vlcc-leo-glory-schadenersatz-fuer-anleger.html
Das Problem ist, dass § 11 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft die Möglichkeit einräumt, die Ausschüttungen jederzeit zurückzufordern, wenn die Liquiditätslage des Fonds dies erfordert. Vergleichbare Klauseln in den Gesellschaftsverträgen anderer notleidender Fonds des Emissionshauses Dr. Peters wurden gerichtlich bereits bestätigt. Insofern werden die Anleger des Dr. Peters DS Renditefonds 120 VLCC "Leo Glory" wohl zähneknirschend der Fondsgesellschaft den geforderten Betrag zahlen müssen.

Schadenersatz als realistische Alternative für Anleger

Wir vertreten zahlreiche Anleger des Dr. Peters DS Renditefonds 120 VLCC "Leo Glory" und haben bei der Prüfung der einzelnen Beratungen sowie des Fondsprospekts jeweils immer wiederkehrende Ansatzpunkte für eine fehlerhafte Beratung im Vorfeld der Anlageentscheidung gefunden. Die Berater wie Postbank, Postbank Finanzberatung, Bonnfinanz sowie Banken und Sparkassen wären verpflichtet gewesen, die Anleger neben dem jetzt zu Tage getretenen Umstand, dass Ausschüttungen keine Gewinne darstellen sondern jederzeit zurückgefordert werden können, über folgende Punkte zu informieren:
  • Der Fonds hat zur Finanzierung der Schiffsinvestition nicht nur Eigenkapital der Anleger eingeworben, sondern Kredite aufgenommen. Die Kreditaufnahme schafft erhebliche Risiken für den Fonds und damit für die Anleger.
  • Die Kreditaufnahme erfolgte nicht nur in Euro, sondern auch in Japanischen Yen. Dies hat aufgrund der starken Aufwertung des Yen im Verhältnis zum US $, in dem die Chartereinnahmen erzielt werden, eine erhebliche Mehrbelastung der Fondsgesellschaft mit Zinszahlungen zur Folge.
  • Nur 69,5% des Anlegerkapitals flossen in den Bau des Schiffes - 30,5% wurden für nicht investive Zwecke verwandt (Zinsen, Provisionen, sonstige Dienstleistungsvergütungen).
  • Vertriebsprovision des Fonds bei 20% des Anlegerkapitals. Ab 15% muss wegen der Auswirkung auf die Rentabilität der Anlage ausdrücklich auf die Höhe der Vertriebskosten hingewiesen werden.
  • Die Schiffsfondsbeteiligung ist eine hochspekulative Anlage mit hohen Risiken, die bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen können.
  • Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen – Anleger können frühestens 2022 kündigen, dabei ist unwahrscheinlich, dass sie dann ihr investiertes Kapital zurückerhalten.
Wurde über diese Punkte (einzeln oder kumuliert) nicht aufgeklärt, bestehen gute Chancen für die gerichtliche Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen.
Haben Sie Fragen zu Ihrer Beteiligung am DS-Rendite-Fonds Nr. 120 VLCC Leo Glory? Wollen auch Sie wissen, ob Sie falsch beraten wurden und ob Sie Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen haben?

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IVG Euroselect 14 (THE GHERKIN) - Anleger warten vergeblich auf gute Nachrichten

Für die Anleger des IVG Immobilienfonds Euroselect 14 "The Gherkin", die seit Jahren auf Ausschüttungen verzichten müssen, gibt es noch immer keine guten Nachrichten. Sie werden wohl auch auf absehbare Zeit keine Ausschüttungen erhalten.

Infoportal für Anleger des THE GERKIN: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/ivg-euroselect-vierzehn-gmbh-co-kg-the-gherkin-schadenersatz-fuer-anleger-wegen-falschberatung.html

Hintergrund ist, dass in den Finanzierungsverträgen vereinbart ist, dass der Verkehrswert der Immobilie 67% der in Britischen Pfund (GBP) gerechneten Gesamtkreditbelastung nicht übersteigen darf (Loan-to-Value-Ratio - LTVR). Üblicherweise steht dem Kreditgeber im Falle der Überschreitung der LTVR ein Recht auf Nachbesicherung, Sondertilgung und/oder Zinsaufschläge zu. Wie die Fondszeitung in ihrer jüngsten Ausgabe berichtet, habe sich der Verkehrswert der Immobilie im Jahr 2011 gegenüber der Wertermittlung im Jahr 2009 erhöht, läge aber immer noch um 7% unter dem für den Anteil an der Immobilie bezahlten Kaufpreis.

Viel schwerwiegender wirkt sich die Finanzierung eines Teils der Erwerbskosten in Schweizer Franken (CHF) aus. Die anhaltende Schwächung des GBP und die gleichzeitige Stärke des CHF haben zu einem nachhaltigen Anstieg der in GBP zu berechnenden Gesamtkreditbelastung geführt, was gleichfalls zur Überschreitung der LTVR geführt hat. Die Verschuldung des Fonds ist durch den im Verhältnis zum GBP starken CHF erheblich angestiegen.

Legt man den letzten aktuellen Kurs für Anteile des Fonds von 22,5% bei der Fondsbörse Deutschland zu Grunde (Stand 29.3.2012) scheint das Vertrauen in den Fonds bei potentiellen Investoren nicht mehr allzu groß zu sein. Dazu mag auch beitragen, dass innerhalb der kommenden 5 Jahre die Mietverträge für rund 25% der Fläche auslaufen und gegebenenfalls Neuvermietungen erfolgen müssen.

Erfolgreich Schadenersatz durchsetzen

Für mögliche Schadenersatzansprüche gegen die im Vertrieb des IVG Euroselect Vierzehn "The Gherkin" involvierten Deutsche Bank und Commerzbank sehen wir gute Chancen.
  • Der Fonds wurde als Altersvorsorge empfohlen, obwohl es sich um eine hochspekulative Anlage mit Totalverlustrisiko für die Anleger handelt.
  • Mögliche Probleme der teilweisen Kreditaufnahme in Schweizer Franken wurde nicht thematisiert.
  • Keine Information über LTVR und die möglichen Folgen für den Fonds und die Anleger.
  • Kein Hinweis auf sinkende Preise für Gewerbeimmobilien in London. Statt dessen Anpreisung als sichere Anlage.
  • Provisionsinteresse der Bank blieb regelmäßig unerwähnt, nach der kick-back Rechtsprechung des BGH ein Kardinalfehler.
Angesichts der Häufung von Beratungsfehlern sehen wir für die Anleger des Fonds gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen die sie beratenden Banken durchzusetzen. Erste Urteile zu Gunsten geschädigter Anleger des Fonds IVG Euroselect Vierzehn - "The Gherkin" sind bereits ergangen.
Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am IVG Immobilienfonds Euroselect 14? Möchten Sie wissen, ob wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatz durchzusetzen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne


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Fachanwälte informieren: HCI Shipping Select XXV am Ende - Fondsschiffe sind insolvent

Der nächste HCI Schiffsfonds ist am Ende: Die vier Panamax-Bulker des HCI Schiffsfonds Shipping Select XXV haben am Donnerstag, 29. März 2012 Insolvenzantrag gestellt, wie der Informationsdienst fondstelegramm berichtet. Angesichts hoher Rückstände und fehlender Fortführungsperspektive hätten die Banken die Kredite fällig gestellt. Für die rund 1.000 Anleger bedeutet dies den Verlust ihres investierten Kapitals von rund 48 Mio. €.

Schadenersatz als Alternative für Anleger

Wir vertreten zahlreiche Anleger des Fonds HCI Shipping Select XXV. Bei der Analyse der Beratungen und des Fondsprospekts haben wir Prospektfehler und zahlreiche immer wiederkehrende Beratungsfehler festgestellt.
  • Keine Aufklärung über hohe Vertriebskosten von 22,9% des Anlegerkapitals incl. Agio.
  • Keine Information darüber, dass nur 72% des Anlegerkapitals für investive Zwecke verwendet wurden.
  • Keine Aufklärung über die Risiken der Beteiligung.
  • Risiken fehlender langfristiger Charterverträge verschwiegen.
  • Unzureichende Aufklärung über Besonderheiten der Kreditverträge.
  • Keine Hinweise auf Risiken der teilweisen Finanzierung in Yen.
Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

> Mehr Informationen zu HCI Shipping Select XXV: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/hci-schiffsfonds-shipping-select-25-hilfe-fuer-schiffsfonds-anleger.html


Möchten auch Sie wissen, wie Ihre Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen sind? Rufen Sie mich an, ich helfe Ihnen gerne.

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Fonds Containerriesen der Zukunft 1 (CFB 167): LG Essen verurteilt Commerzbank zu Rückabwicklung der Fondsbeteiligung

30.000 US-$ investierte eine damals 60-jährige Finanzbeamtin auf Anraten der Commerzbank im Jahr 2008 in den CFB Fonds 167 Containerriesen der Zukunft 1. Ihr Ziel war es, das ihr zur Verfügung stehende Kapital als Altersvorsorge anzulegen und mit dem erwirtschafteten Geld im Alter ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Das Landgericht Essen verurteilte die Commerzbank jetzt zum Schadenersatz.

Wie das Landgericht Essen zutreffend feststellte, sind risikoreiche Anlagen, bei denen das realistische Risiko eines Totalverlustes besteht, für eine der Altersvorsorge und Alterssicherung dienende Kapitalanlage und einen entsprechenden Vermögensaufbau grundsätzlich ungeeignet. Denn es handelt sich beim CFB 167 um eine hoch spekulative Anlage, bei der immer die Möglichkeit einer Insolvenz besteht. Außerdem enthält der Fonds erhebliche Währungsrisiken sowie mit dem Abschluss der Charterverträge gegebene unternehmerische Risiken. Damit war der CFB Fonds 167 Containerriesen der Zukunft 1 für die Anlageziele der Kundin ungeeignet.

Rechtsanwältin Dr. Katja Lembach, die in der Kanzlei Nittel geschädigte Anleger des CFB Fonds 167 vertritt: "Die Bank hätte die von der Kundin mit der Anlage verfolgten Ziele bereits bei der Beurteilung der Frage, welche Anlageprodukte sie dem Kunden überhaupt vorstellen kann und darf, berücksichtigen müssen, so dass der Fehler der Bank bereits darin zu sehen ist, dass ihr überhaupt ein solcher Schiffsfonds angeboten wurde."

Darüber hinaus sei auch die Laufzeit der Anlage mit einer Anlage zur Altersvorsorge nicht zu vereinbaren, entschied das Landgericht Essen.

Gute Chancen für falsch beratene Anleger auf Rückabwicklung

Der CFB Fonds 167 wurde in einer großen Zahl uns bekannter Fälle als Altersvorsorge angeboten. "Das Urteil hat uns darin bestätigt, dass es ein Beratungsfehler der Bank war, diesen Fonds als Altersvorsorge anzubieten", stellt Rechtsanwältin Dr. Lembach fest. "Da der Fonds jetzt auch die Ausschüttungen ausgesetzt hat, sollten Anleger die Chance zur Rückabwicklung nutzen."

Wollen Sie wissen, ob auch Ihnen Schadenersatz zusteht? Rufen Sie uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung an - wir helfen Ihnen gerne.


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Neckargemünd:
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Tel.: 06223 - 72 98 080 | Fax: 06223 - 72 98 099

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Hamburg:
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Tel.: 040 - 53799042 | Fax: 040 - 53799043

Berlin:
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Tel.: 030 - 95999280 | Fax: 030 - 95999279

Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/kapitalanlagerecht/geschlossene-fonds/cfb-fonds-167.html

Tomorrow Income Portfolio 35/7: Der Fonds soll mit Verlust aufgelöst werden - Hilfe für Anleger

Rund 62 Mio. US$ haben Anleger des Tomorrow Income Portfolio 35 GmbH & Co. KG in den Fonds für US-amerikanische Immobilien investiert. Nun müssen sie mit erheblichen Verlusten rechnen. Aus dem Verkauf der amerikanischen Tochtergesellschaft sollen noch 22% erzielt werden. Die restlichen ca. 57% des Kapitals (rechnet man bisherige Ausschüttungen von rd. 21% an) sind damit verloren, von entgangenen Anlagezinsen ganz zu schweigen.

Die Treuhandgesellschafterin TFM Tomorrow Treuhand GmbH hat nun alle Anleger angeschrieben und zur Teilnahme an einer Abstimmung über den Verkauf des Fonds-Anteils an der US-Beteiligungsgesellschaft aufgefordert. Käufer soll die Rosemont Realty LLC sein, die Mehrheitsgesellschafterin der Tomorrow Gruppe, wie aus einem Anschreiben der Komplementärin des Fonds hervorgeht.

Es ist also nicht etwa ein unabhängiges drittes Unternehmen, das hier das Kaufangebot unterbreitet, sondern quasi die Muttergesellschaft der Tomorrow-Gruppe, was nach unserer Meinung bereits hellhörig macht. Verstärkt wird unsere Skepsis dadurch, dass die Treuhänderin, die TFM Tomorrow Treuhand GmbH erklärt, für die von ihr vertretenen Anleger dem Verkauf zustimmen zu wollen. Alleinige Gesellschafterin der Treuhänderin ist die TIS GP Corp., ein Unternehmen, das wie die als potentielle Käuferin auftretende Muttergesellschaft der Tomorrow-Gruppe ebenfalls ihren Sitz in Santa Fe hat und ausweislich des Prospekts des Nachfolgefonds (Tomorrow Income Portfolio 8) auch an der dort als Anlegerverwaltung auftretenden Tomorrow Investor Services beteiligt ist. Es spricht daher vieles dafür, dass die Treuhandgesellschaft ebenfalls zur Tomorrow-Gruppe gehört. Ein womöglich bestehender Interessenkonflikt wird jedenfalls nicht offengelegt.

Aufgrund der Gesamtkonstellation haben wir unseren Mandanten daher zu allerhöchster Vorsicht geraten. Denn letztlich ist die Preisfindung für den angebotenen Kaufpreis weder für uns, noch für die Anleger nachvollziehbar.

Hinzu kommt, dass es sich in Wirklichkeit um einen Vorratsbeschluss handelt. Nur dann, wenn es Rosemont gelingt, auch die Beteiligungen der Nachbarfonds (beispielsweise Tomorrow Income Portfolio 33) zu erwerben, soll das Kaufangebot zum Tragen kommen. Das wird in dem Anschreiben nicht mit der gebotenen Deutlichkeit angesprochen.

Schadenersatzansprüche für Anleger

Geht man von dem vorgeschlagenen Verkauf aus, so soll für die Anleger ein Verlust von 56% der Einlage festgeschrieben werden. Unsere Überprüfung hat ergeben, dass Anleger Chancen haben, den ihnen entstandenen Schaden im Wege des Schadenersatzes gegenüber ihren Beratern, beispielsweise der sie beratenden Bank oder Sparkasse mit guten Aussichten auf Erfolg durchzusetzen. Voraussetzung sind Beratungs- und Aufklärungsfehler und mögliche Prospektmängel, auf die die Anleger ihr Verlangen nach wirtschaftlicher Rückabwicklung der Beteiligung stützen können.

Folgende Standardfehler konnten wir feststellen:
  • Unterlassene Aufklärung über das Provisionsinteresse der beratenden Bank oder Sparkasse.
  • Aufklärung über konjunkturelle Schwankungen des Immobilienwertes und damit verbundene Verlustrisiken für Anleger ist unterblieben.
  • Unzutreffende Information über Veräußerbarkeit der Beteiligung.
  • Informationen darüber wurden unterlassen, welcher Anteil des von den Anlegern aufzubringenden Kapitals tatsächlich in die Immobilien investiert und welcher Anteil für die sog. Weichkosten verwendet wird.
Darüberhinaus haben wir auch Fehler des Prospekts festgestellt, für die auch die Berater haften, die hierauf nicht hingewiesen haben.
Für Anleger bestehen also durchaus Ansatzpunkte, den ihnen entstandenen Schaden von ihrem Berater/ ihrer sie beratenden Bank oder Sparkasse einfordern zu können.
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HCI Schiffsfonds in der Krise - Hilfe für geschädigte Anleger

Die Krise der Schiffsfonds hat im Jahr 2012 wie erwartet Tempo auf- und die Zahl der Schiffsfonds-Pleiten zugenommen. Auch Schiffsfonds des Emissionshauses HCI sind von der Krise betroffen. Chartereinnahmen unter Plan, ausgesetzte Ausschüttungen und Rückstände bei der Bedienung der Darlehen. 8 Schiffe von HCI Fonds mussten in den ersten drei Monaten des Jahres bereits Insolvenz anmelden:

HCI MS "Magellan Star"
HCI MS "Magellan Meteor"
HCI Hellespont Commander (HCI Shipping Select 28)
HCI Hellespont Crusader (HCI Shipping Select 28)
HCI Hellespont Centurion (HCI Shipping Select 26)
HCI Hellespont Challenger (HCI Shipping Select 26)
HCI Hellespont Charger (HCI Shipping Select 26)
HCI Hellespont Chieftain (HCI Shipping Select 26)

Bei zahlreichen weiteren HCI Fondsschiffen ist es in der gegenwärtigen Situation nur eine Frage der Zeit, bis die finanzierenden Banken die notleidenden Kredite kündigen und die Schiffe verwerten. Auf der Strecke bleiben dabei die Anleger, deren Kapital in der Regel verloren ist.

Krise der Weltwirtschaft führt zu Einbruch bei den Schiffsfrachterlösen

Auslöser der aktuellen Krise waren die mit der Entwicklung der Weltwirtschaft einher gehenden Schwankungen der Schiffs-Transportpreise. Charterraten und Frachtraten – die für die Nutzung der Schiffe zu zahlenden Mieten bzw. Transportpreise - unterliegen seit jeher konjunkturellen Schwankungen. Diese bekannte und offensichtliche Tatsache wurden bei der Konzeption von Schiffsfonds und der Beratung der Anleger durch ihre Berater häufig ausgeblendet. Entsprechende Risiken wurden nach unserer Erfahrung in zahlreichen Gesprächen mit Mandanten regelmäßig nicht erwähnt.

Die derzeit erzielbaren Schiffseinnahmen (Charter- und Frachtraten) befinden sich im Tiefflug. Ein signifikanter Anstieg der Frachtraten ist in naher Zukunft nicht zu erwarten. Da gleichzeitig die Schiffsbetriebskosten steigen werden, ist für 2012 eine weitere negative Entwicklung für die Schiffsfonds zu erwarten.

Hemmungsloser Aufbau von Überkapazitäten durch Schiffsfonds eigentliche Ursache der Krise

Dass die Schiffsfonds von den konjunkturellen Schwankungen der Frachtraten so stark getroffen werden, liegt vor allem an den massiven Überkapazitäten an Schiffen. Fondsemittenten, Reeder und Banken haben hemmungslos Schiffsfonds aufgelegt, am tatsächlichen Bedarf vorbei große Überkapazitäten an Schiffen erzeugt und an dem Geschäft zu Lasten der Anleger gut verdient. Folge der Überkapazitäten ist ein ruinöser Wettbewerb unter den Reedereien um Aufträge – sinkende und nicht kostendeckende Charterraten sind das Ergebnis. Viele Schiffsfonds können seit zum Teil bald zwei Jahren weder ihre Kredite bedienen noch die prospektierten Ausschüttungen zahlen. Die Zeche zahlen einmalmehr die Anleger, die bei der Insolvenz eines Schiffsfonds zumeist ihr gesamtes Kapital verlieren.

Risiken waren vielen Anlegern unbekannt

Viele Anleger trifft die Krise der Schiffsfonds völlig überraschend. Auf konjunkturelle Schwankungen der Einnahmen, Überkapazitäten, Risiken in der Finanzierung und möglichen Totalverlust wurden sie in der Beratung nicht hingewiesen. Stattdessen sollte es sich bei dem ihnen empfohlenen Schiffsfonds zumeist um eine sichere langfristige Anlage handeln.

Provisionsinteresse der Berater als Triebfeder der Falschberatung

Ausschlaggebend für die Falschberatung war vielfach das Provisionsinteresse der beratenden Banken und Sparkassen, die nicht nur den Ausgabeaufschlag, sondern auch Teile der in den Fondskonzepten für die Eigenkapitalbeschaffung vorgesehen hohen Vergütung erhalten haben, ohne ihre Kunden darauf hinzuweisen.

Für eine größere Zahl von Mandanten haben wir bereits erfolgreich die sie beratenden Banken und Sparkassen verklagt, Auskunft darüber zu erteilen, welche Provisionen sie im Zusammenhang mit der Vermittlung der Schiffsfondsbeteiligungen erhalten haben. Dass diese schmiergeldähnlichen Provisionen einen, wenn nicht sogar DEN Anreiz zur Falschberatung darstellen, liegt auf der Hand.

Verschwiegene Kickbacks begründen Schadenersatzansprüche

Diese Praxis versteckter Rückvergütungen (Kick-Backs) wird für die Anleger zur großen Chance, ihre fehlgeschlagene Schiffsfonds-Beteiligung im Wege des Schadenersatzes wirtschaftlich rückabzuwickeln. Nach der inzwischen eindeutigen Kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss eine Bank oder Sparkasse den Kunden im Rahmen der Beratung darauf hinweisen, was sie an der Vermittlung der Beteiligung verdient. Tut sie das nicht, muss sie dem Anleger den entstandenen Schaden ersetzen.

Doch auch "freie" Anlageberater hätten über die in den Konzeptionen der HCI Schiffsfonds enthaltenen, zum Teil weit über 15% hinausgehenden Vertriebskosten aufklären müssen. Bei allen bislang im Auftrag von Mandanten geprüften HCI Schiffsfonds lagen die für den Vertrieb der Fondsanteile angefallenen Kosten weit jenseits von 15%. Der Bundesgerichtshof hat bereits vor längerer Zeit festgestellt, dass Anlageberater und Vermittler ihre Kunden zwingend darauf hinweisen müssen, wie hoch die Vertriebsaufwendungen sind, wenn diese insgesamt höher als 15% sind. Dabei kommt es nicht darauf an, was der Berater/Vermittler selbst bekommt. Keiner unserer Mandanten hat uns gesagt, dass er von seinem Berater darüber aufgeklärt wurde, dass bei Schiffsfonds mehr als 15% der Anlegergelder für den Vertrieb gezahlt werden.
Meine Empfehlung für Anleger von HCI Schiffsfonds: Lassen Sie die Ausstiegsmöglichkeiten aus ihrer HCI Schiffsfonds-Beteiligung durch einen erfahrenen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen, um einen endgültigen Verlust ihres investierten Geldes zu vermeiden. Die Inanspruchnahme fachkundiger Hilfe lohnt sich für Sie.
Weitere Informationen zu HCI Schiffsfonds finden Sie auf unserer Spezialseite HCI Schiffsfonds.

Möchten Sie wissen, welche Möglichkeiten Sie als Anleger eines HCI Schiffsfonds haben? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

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Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/hci-schiffsfonds-in-der-krise-hilfe-fuer-geschaedigte-anleger.html

14% Provision bei MPC Schiffsfonds: Deutsche Apotheker- und Ärztebank rechtskräftig zur Auskunft verurteilt

Einmal mehr mussten Kunden der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (Apo-Bank) gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, damit die Bank ihnen Auskunft darüber erteilt, wie viel Provisionen sie im Zusammenhang mit der Vermittlung einer Geldanlage erhalten hat. Dieses Mal war es das Amtsgericht Karlsruhe, das am 3. Februar 2012 (12 C 132/11) die Apo-Bank zur Auskunft an einen von der Kanzlei Nittel vertretenen Anleger verurteilte. Dieser hatte auf Anraten seiner Bank im Jahr 2005 einen MPC Schiffsfonds gezeichnet.

Die Apo-Bank legte keine Berufung gegen das Urteil ein und erteilte urteilsgemäß Auskunft. Danach hat sie sagenhafte 14% Provision für die Vermittlung des MPC Schiffsfonds erhalten.

Rechtsanwalt Alexander Meyer, der in der Kanzlei Nittel den Kunden der Apo-Bank vertritt, sieht in Provisionen in dieser Höhe einen starker Anreiz, es bei der Beratung der Anleger insbesondere mit den Risiken von Schiffsfonds nicht allzu genau zu nehmen. "Nur ein verschwindend geringer Teil der Anleger hätte Schiffsfonds gezeichnet, wenn ihnen die umfangreichen und vielfältigen Risiken solcher unternehmerischen Beteiligungen tatsächlich ungeschminkt aufgezeigt worden wären." Wenn Banken aber 10 - 14 Prozent des vom Anleger eingezahlten Kapitals als Provision bekommen, stehen naturgemäß die Chancen einer solchen Beteiligung im Vordergrund. "Die Darstellung von Risiken, insbesondere der vielfältigen Probleme, die zum Totalverlust für den Anleger führen können, wäre da natürlich nicht gerade verkaufsfördernd", so Meyer.

Hinzu kommt, dass bei allen bislang im Auftrag von Mandanten geprüften MPC Schiffsfonds die für den Vertrieb der Fondsanteile angefallenen Kosten weit jenseits von 15%, zum Teil sogar über 25% lagen. Der Bundesgerichtshof hat bereits vor längerer Zeit festgestellt, dass Anlageberater und Vermittler ihre Kunden zwingend darauf hinweisen müssen, wie hoch die Vertriebsaufwendungen sind, wenn diese insgesamt höher als 15% sind. Dabei kommt es nicht darauf an, was der Berater/Vermittler selbst bekommt. Anwalt Meyer: "Keiner unserer Mandanten hat uns gesagt, dass er darüber, dass bei einigen MPC Schiffsfonds rund ein Viertel der Anlegergelder für den Vertrieb gezahlt werden, von seinem Berater aufgeklärt wurde."

Der Mandant der Kanzlei Nittel wird die Apo-Bank jetzt auf Schadenersatz verklagen, denn seine Bank hat ihn weder darüber aufgeklärt, dass sie Provisionen erhält, noch über deren exorbitante Höhe.

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Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/14-provision-bei-mpc-schiffsfonds-deutsche-apotheker-und-aerztebank-rechtskraeftig-zur-auskunft-verurteilt.html

MPC Schiffsfonds in der Krise - Hilfe für geschädigte Anleger

Die Krise der Schiffsfonds hat im Jahr 2012 wie erwartet Tempo auf- und die Zahl der Schiffsfonds-Pleiten zugenommen. Auch Schiffsfonds des Emissionshauses MPC sind von der Krise betroffen. Chartereinnahmen unter Plan, ausgesetzte Ausschüttungen und Rückstände bei der Bedienung der Darlehen. Hinzu kommt bei MPC Schiffsfonds die Aufnahme von bis zu 50% der Schiffshypothekendarlehen in japanischen YEN, die aufgrund des Wertverfalls des USD gegenüber dem YEN zu deutlich höheren Zinszahlungen und einem Anstieg der Verschuldung (in USD) geführt hat.
Bei vielen MPC Fondsschiffen ist es in der gegenwärtigen Situation nur eine Frage der Zeit, bis die finanzierenden Banken die notleidenden Kredite kündigen und die Schiffe verwerten. Auf der Strecke bleiben dabei die Anleger, deren Kapital in der Regel verloren ist.
Krise der Weltwirtschaft führt zu Einbruch bei den Schiffsfrachterlösen

Auslöser der aktuellen Krise waren die mit der Entwicklung der Weltwirtschaft einher gehenden Schwankungen der Schiffs-Transportpreise. Charterraten und Frachtraten – die für die Nutzung der Schiffe zu zahlenden Mieten bzw. Transportpreise - unterliegen seit jeher konjunkturellen Schwankungen. Diese bekannte und offensichtliche Tatsache wurden bei der Konzeption von Schiffsfonds und der Beratung der Anleger durch ihre Berater häufig ausgeblendet. Entsprechende Risiken wurden nach unserer Erfahrung in zahlreichen Gesprächen mit Mandanten regelmäßig nicht erwähnt.

Die derzeit erzielbaren Schiffseinnahmen (Charter- und Frachtraten) befinden sich im Tiefflug. Ein signifikanter Anstieg der Frachtraten ist in naher Zukunft nicht zu erwarten. Da gleichzeitig die Schiffsbetriebskosten steigen werden, ist für 2012 eine weitere negative Entwicklung für die Schiffsfonds zu erwarten.

Hemmungsloser Aufbau von Überkapazitäten durch Schiffsfonds eigentliche Ursache der Krise

Dass die Schiffsfonds von den konjunkturellen Schwankungen der Frachtraten so stark getroffen werden, liegt vor allem an den massiven Überkapazitäten an Schiffen. Fondsemittenten, Reeder und Banken haben hemmungslos Schiffsfonds aufgelegt, am tatsächlichen Bedarf vorbei große Überkapazitäten an Schiffen erzeugt und an dem Geschäft zu Lasten der Anleger gut verdient. Folge der Überkapazitäten ist ein ruinöser Wettbewerb unter den Reedereien um Aufträge – sinkende und nicht kostendeckende Charterraten sind das Ergebnis. Viele Schiffsfonds können seit zum Teil bald zwei Jahren weder ihre Kredite bedienen noch die prospektierten Ausschüttungen zahlen. Die Zeche zahlen einmalmehr die Anleger, die bei der Insolvenz eines Schiffsfonds zumeist ihr gesamtes Kapital verlieren.

Risiken waren vielen Anlegern unbekannt

Viele Anleger trifft die Krise der Schiffsfonds völlig überraschend. Auf konjunkturelle Schwankungen der Einnahmen, Überkapazitäten, Risiken in der Finanzierung und möglichen Totalverlust wurden sie in der Beratung nicht hingewiesen. Stattdessen sollte es sich bei dem ihnen empfohlenen Schiffsfonds zumeist um eine sichere langfristige Anlage handeln.

Provisionsinteresse der Berater als Triebfeder der Falschberatung

Ausschlaggebend für die Falschberatung war vielfach das Provisionsinteresse der beratenden Banken und Sparkassen, die nicht nur den Ausgabeaufschlag, sondern auch Teile der in den Fondskonzepten für die Eigenkapitalbeschaffung vorgesehen hohen Vergütung erhalten haben, ohne ihre Kunden darauf hinzuweisen.

Für eine größere Zahl von Mandanten haben wir bereits erfolgreich die sie beratenden Banken und Sparkassen verklagt, Auskunft darüber zu erteilen, welche Provisionen sie im Zusammenhang mit der Vermittlung der Schiffsfondsbeteiligungen erhalten haben. Trauriger "Spitzenreiter" ist derzeit die Deutsche Apotheker- und Ärztebank, die nach rechtskräftiger Verurteilung eingeräumt hat, für die Vermittlung eines MPC-Schiffsfonds 14% Provisionen erhalten zu haben. Dass diese schmiergeldähnlichen Provisionen einen, wenn nicht sogar DEN Anreiz zur Falschberatung darstellen, liegt auf der Hand.

Verschwiegene Kickbacks begründen Schadenersatzansprüche

Diese Praxis versteckter Rückvergütungen (Kick-Backs) wird für die Anleger zur großen Chance, ihre fehlgeschlagene Schiffsfonds-Beteiligung im Wege des Schadenersatzes wirtschaftlich rückabzuwickeln. Nach der inzwischen eindeutigen Kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss eine Bank oder Sparkasse den Kunden im Rahmen der Beratung darauf hinweisen, was sie an der Vermittlung der Beteiligung verdient. Tut sie das nicht, muss sie dem Anleger den entstandenen Schaden ersetzen.

Meine Empfehlung für Anleger von MPC Schiffsfonds:

Lassen Sie die Ausstiegsmöglichkeiten aus ihrer MPC Schiffsfonds-Beteiligung durch einen erfahrenen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen, um einen endgültigen Verlust ihres investierten Geldes zu vermeiden. Die Inanspruchnahme fachkundiger Hilfe lohnt sich für Sie.

Weitere Informationen zu MPC Schiffsfonds finden Sie auf unserer Spezialseite MPC Schiffsfonds.

Möchten Sie wissen, welche Möglichkeiten Sie als Anleger eines MPC Schiffsfonds haben? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

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Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/mpc-schiffsfonds-in-der-krise-hilfe-fuer-geschaedigte-anleger.html

Schiffsfonds in der Krise - Hilfe für geschädigte Schiffsfonds Anleger

Die Krise der Schiffsfonds hat im Jahr 2012 wie erwartet Tempo aufgenommen. Die Zahl der Schiffsfonds-Pleiten hat wieder zugenommen:

Atlantic Flottenfonds
Hanse Capital Container Flottenfonds
HCI MS "Magellan Star"
HCI MS "Magellan Meteor"
HCI Hellespont Commander (HCI Shipping Select 28)
HCI Hellespont Crusader (HCI Shipping Select 28)
HCI Hellespont Centurion (HCI Shipping Select 26)
HCI Hellespont Challenger (HCI Shipping Select 26)
HCI Hellespont Charger (HCI Shipping Select 26)
HCI Hellespont Chieftain (HCI Shipping Select 26)
Lloyd Fonds LF 16 MS Rosenheim
Lloyd Fonds MS Wehr Nienstedt

Eine große Zahl weiterer Schiffsfonds ist zum Teil schon seit längerer Zeit nicht in der Lage, mit den erzielten Chartereinnahmen den fälligen Kapitaldienst (Zins und Tilgung) für die Schiffshypothekendarlehen zu bezahlen. Hier ist es nur eine Frage der Zeit, bis die finanzierenden Banken die notleidenden Kredite kündigen und die Schiffe verwerten. Auf der Strecke bleiben dabei die Anleger, deren Kapital in der Regel verloren ist.

Informationen zu einzelnen Schiffsfonds finden Sie auf unserer Spezialseite.

Krise der Weltwirtschaft führt zu Einbruch bei den Schiffsfrachterlösen

Auslöser der aktuellen Krise waren die mit der Entwicklung der Weltwirtschaft einher gehenden Schwankungen der Schiffs-Transportpreise. Charterraten und Frachtraten - die für die Nutzung der Schiffe zu zahlenden Mieten bzw. Transportpreise - unterliegen seit jeher konjunkturellen Schwankungen. Diese bekannte und offensichtliche Tatsache wurden bei der Konzeption von Schiffsfonds und der Beratung der Anleger durch ihre Berater häufig ausgeblendet. Entsprechende Risiken wurden nach unserer Erfahrung in zahlreichen Gesprächen mit Mandanten regelmäßig nicht erwähnt.

Die derzeit erzielbaren Schiffseinnahmen (Charter- und Frachtraten) befinden sich im Tiefflug. Ein signifikanter Anstieg der Frachtraten ist in naher Zukunft nicht zu erwarten. Da gleichzeitig die Schiffsbetriebskosten steigen werden, ist für 2012 eine weitere negative Entwicklung für die Schiffsfonds zu erwarten.

Hemmungsloser Aufbau von Überkapazitäten durch Schiffsfonds eigentliche Ursache der Krise

Dass die Schiffsfonds von den konjunkturellen Schwankungen der Frachtraten so stark getroffen werden, liegt vor allem an den massiven Überkapazitäten an Schiffen. Fondsemittenten, Reeder und Banken haben hemmungslos Schiffsfonds aufgelegt, am tatsächlichen Bedarf vorbei große Überkapazitäten an Schiffen erzeugt und an dem Geschäft zu Lasten der Anleger gut verdient. Folge der Überkapazitäten ist ein ruinöser Wettbewerb unter den Reedereien um Aufträge - sinkende und nicht kostendeckende Charterraten sind die Folge. Viele Schiffsfonds können seit zum Teil bald zwei Jahren weder ihre Kredite bedienen noch die prospektierten Ausschüttungen zahlen. Bei den massenhaften Schiffspleiten zahlen einmal mehr die Anleger die Zeche, die zumeist ihr gesamtes Kapital verlieren.

Risiken waren vielen Anlegern unbekannt

Viele Anleger trifft die Krise der Schiffsfonds völlig überraschend. Auf konjunkturelle Schwankungen der Einnahmen, Überkapazitäten, Risiken in der Finanzierung und möglichen Totalverlust wurden sie in der Beratung nicht hingewiesen. Stattdessen sollte es sich bei dem ihnen empfohlenen Schiffsfonds um eine sichere langfristige Anlage handeln.

Provisionsinteresse der Berater als Triebfeder der Falschberatung

Ausschlaggebend für die Falschberatung war vielfach das Provisionsinteresse der beratenden Banken und Sparkassen, die nicht nur den Ausgabeaufschlag, sondern auch Teile der in den Fondskonzepten für die Eigenkapitalbeschaffung vorgesehenen hohen Vergütung erhalten haben, ohne ihre Kunden darauf hinzuweisen.

Für eine größere Zahl von Mandanten haben wir bereits erfolgreich die sie beratenden Banken und Sparkassen verklagt, Auskunft darüber zu erteilen, welche Provisionen sie im Zusammenhang mit der Vermittlung der Schiffsfondsbeteiligungen erhalten haben. Trauriger "Spitzenreiter" ist derzeit die Deutsche Apotheker- und Ärztebank, die nach rechtskräftiger Verurteilung eingeräumt hat, für die Vermittlung eines MPC-Schiffsfonds 14% Provisionen erhalten zu haben. Dass diese schmiergeldähnlichen Provisionen einen, wenn nicht sogar DEN Anreiz zur Falschberatung darstellen, liegt auf der Hand.

Verschwiegene Kickbacks begründen Schadenersatzansprüche

Diese Praxis versteckter Rückvergütungen (Kick-Backs) wird für die Anleger zur großen Chance, ihre fehlgeschlagene Schiffsfonds-Beteiligung im Wege des Schadenersatzes wirtschaftlich rückabzuwickeln. Nach der inzwischen eindeutigen Kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss eine Bank oder Sparkasse den Kunden im Rahmen der Beratung darauf hinweisen, was sie an der Vermittlung der Beteiligung verdient. Tut sie das nicht, muss sie dem Anleger den entstandenen Schaden ersetzen.
Unsere Empfehlung:
Lassen Sie die Ausstiegsmöglichkeiten aus ihrer Schiffsfonds-Beteiligung durch einen erfahrenen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen, um einen endgültigen Verlust ihres investierten Geldes zu vermeiden. Die Inanspruchnahme fachkundiger Hilfe lohnt sich für Sie.
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Kanzlei Nittel erstreitet Urteil gegen Clerical Medical und Apotheker- und Ärztebank

Anleger muss Darlehen für kreditfinanzierte Lebensversicherung nicht zurückzahlen

Kreditfinanzierte Lebensversicherungen wurden von Finanzvermittlern gerne an Ärzte und andere Freiberufler verkauft. Dabei handelte es sich zumeist um Investment-Policen, bei denen aus steuerlichen Gründen die Finanzierung des Einmalbeitrags über einen Kredit erfolgte. Europlan, Individualrente, Lex-Konzeptrente, SpaRenta, Sicherheits-Kompaktrente und viele andere Fantasienamen wurden für derartige Produkte gewählt, die eine zusätzliche private Altersvorsorge darstellen sollten. Die Hochrechnungen wurden gegenüber den Anlegern so dargestellt, dass die Police aufgrund der hohen Aktienquote höhere Renditen erzielen werde als das Darlehen an Zinskosten verursache. Doch in der Realität hinkten die Gewinne den hohen Erwartungen hinterher und aufgrund der Hebelwirkung durch die Kreditfinanzierung verbuchten die Anleger hohe Verluste.

Zu den besonders aktiven Partnern der fragwürdigen Anlagemodelle zählte der britische Lebensversicherer Clerical Medical Investment (CMI), für den teilweise mit Renditeprognosen von 8,5 Prozent geworben wurde. Ein betroffener Anleger, der im Jahr 2002 eine CMI-Police namens "Individualrente" über die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (Apo-Bank) finanziert hatte und hohe Verluste hinnehmen musste, zog nun vor das Schweriner Landgericht und verlangte die Freistellung von der Rückzahlung des mit der Police verbundenen Darlehens.

In ihrem Urteil (LG Schwerin, Aktenzeichen 1 O 59/10) gaben die Richter dem vom Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht in der Heidelberger Kanzlei Nittel, vertretenen Anleger Recht. Eine Pflichtverletzung der CMI im Rahmen der Anbahnung des Versicherungsvertrages sei als gegeben anzusehen, so der Tenor des Urteils. Der Anleger wurde mit einer historischen zweistelligen Rendite und einer Renditeprognose von 8,5 Prozent pro Jahr geblendet. Nachdem CMI einen Großteil der Versicherungsbeiträge in Aktien und vergleichbaren Wertpapieren anlegte und nach dem Börsencrash 2001 erhebliche Verluste hinnehmen musste, sei dies nicht mehr vertretbar gewesen. In einer von CMI dem Vertrieb zur Verfügung gestellten Berechnungssoftware wurde überdies eine Wertentwicklung von "nur" 6 Prozent für realistisch gehalten.

Nach Ansicht des Landgerichts Schwerin hätte CMI die falschen Renditevorstellungen des Anlegers vor Annahme des Versicherungsantrags durch geeignete Aufklärung richtigstellen müssen. Begründung: Ein Versicherer darf nicht untätig bleiben, wenn der Versicherungsnehmer mit dem Abschluss des Vertrags den erkennbaren Zweck verfehlt. Daher müsse CMI den Anleger von der Darlehensrückzahlungsforderung freistellen. Überdies könne die Apo-Bank vom Anleger die Rückzahlung des Darlehens ebenfalls nicht verlangen, weil Versicherungs- und Darlehensvertrag als sogenannte verbundene Geschäfte zu beurteilen seien. Denn durch die allgemeine Finanzierungszusage hat sich die Apo-Bank bewusst in das Modell der "Individualrente" einbinden lassen.

Dieses Urteil führt die neuere Rechtsprechung in den Anlegerprozessen gegen CMI wegen kreditfinanzierter Versicherungsverträge fort und setzt für die Betroffenen ein positives Zeichen. Zwar ist der Richterspruch noch nicht rechtskräftig, weil sowohl CMI als auch die Apo-Bank Berufung eingelegt haben. Aufgrund der umfassenden Urteilsbegründung sehen wir gute Chancen, dass in der Berufung die Rechtsauffassung des Landgerichtes bestätigt wird.

Möchten Sie wissen, ob auch Sie Ansprüche im Zusammenhang mit ihrer kreditfinanzierten CMI-Police durchsetzen können? Rufen Sie mich an, ich helfe Ihnen gerne.

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Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/urteil-gegen-clerical-medical-und-apobank-anleger-muss-darlehen-nicht-zurueckzahlen.html

Atlantic Flottenfonds - Hilfe für Anleger des insolventen Schiffsfonds

Fachanwälte setzen Schadenersatzansprüche durch

Der im Jahr 2008 emittierte Atlantic Flottenfonds, in den Anleger rund 33 Mio. € investiert haben, ist am Ende. Für die vier Fondsschiffe wurde Insolvenzantrag gestellt. Aufgrund rückläufiger Charterraten und wenig positiver Zukunftsaussichten war ein wirtschaftliches Betreiben der vier baugleichen Chemikalien-/Produktentanker MT "CHEMTRANS ALSTER" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, MT "CHEMTRANS OSTE" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, MT "CHEMTRANS WESER" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG und MT "CHEMTRANS EMS" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG nicht mehr möglich. In einem Anlegerrundschreiben war zuvor schon von einer fehlenden Fortführungsprognose die Rede.

Totalverlust für Anleger

Angesichts der desaströsen Situation auf den Schiffsmärkten, die derzeit keine Erholung der Charterraten erwarten lässt, war eine Insolvenz der Schiffe wohl nicht mehr zu vermeiden. Für die Anleger des Schiffsfonds, der von dem zur Rickmers-Gruppe gehörenden Emissionshaus Atlantic konzipiert wurde, ist damit der Totalverlust ihres investierten Kapitals eingetreten.

Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen

In zahlreichen Gesprächen mit Anlegern des Atlantic Flottenfonds haben wir immer wiederkehrende Beratungsfehler festgestellt. So wurde in den meisten Fällen unterlassen, die Anleger auf folgende Punkte hinzuweisen:
  • Hochriskante Anlage mit Totalverlustrisiko
  • Nur 63,7% der Anlegergelder wurden für investive Zwecke verwandt, 33 % für so genannte Weichkosten
  • Vertriebskosten mit über 18% exorbitant hoch
  • Vertriebskosten im Prospekt unzutreffend dargestellt
  • Keine Aufklärung über die Höhe der Vertriebskosten
  • Hohes Risiko durch Kreditaufnahme in Japanischem Yen, keine Aufklärung über Wechselkursrisiken
  • Lange Kapitalbindung
  • Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen
Anleger des Atlantic Flottenfonds haben daher grundsätzlich gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen ihre Berater beziehungsweise die Gründungsgesellschafter des Fonds durchzusetzen.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am Atlantic Flottenfonds? Möchten Sie wissen, ob wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatz durchzusetzen? Rufen Sie mich an, ich helfe Ihnen gerne.

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Hilfe für Atlantic Flottenfonds-Anleger: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/atlantic-flottenfonds-hilfe-fuer-schiffsfonds-anleger.html

HCI Shipping Select 26: Charterer von 4 Fondsschiffen kann vereinbarte Charter nicht mehr zahlen

Fachanwälte setzen Anlegeransprüche durch

Die schlechten Nachrichten für die Anleger des HCI Fonds Shipping Select 26 reißen nicht ab. Vor wenigen Wochen war bereits das Scheitern des Sanierungskonzepts für den Fonds gemeldet worden. Allerdings schienen die vier Plattformversorger PSV Hellespont Daring, PSV Hellespont Dawn, PSV Hellespont Defiance und PSV Hellespont Drive an deren Gesellschaften der HCI Shipping Select 26 auch beteiligt ist, noch schwarze Zahlen zu schreiben. Jetzt kommt die für den Fonds vernichtende Meldung: Der Charterer der Plattformversorger, die Sanko Steamship aus Japan befindet sich in ernsthaften wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Der Totalausfall und damit der Totalverlust für Anleger dürfte damit endgültig besiegelt sein.

Wie der Informationsdienst fondstelegramm am 17. März 2012 berichtet, hatte Sanko am 16. März seine Geschäftspartner zu einer Krisensitzung eingeladen. Dabei ging es um die prekäre Finanzlage des Charterers, dem der Konkurrenzdruck und die geringen Frachtraten auf den internationalen Schiffsmärkten schwer zu schaffen machen. Dem Vernehmen nach soll Sanko bereits für März bei allen Reedern die Charterraten eigenmächtig gekürzt und für April angekündigt haben, ebenfalls nicht die vertraglich vereinbarten Raten zu zahlen.

Die auf sieben Jahre fest abgeschlossenen Charterverträge dürften angesichts dieser Entwicklung wohl hinfällig sein. Denn entweder wird von allen Vertragspartnern von Sanko einer Reduzierung der Charterraten zugestimmt, oder das japanische Unternehmen wird Gläubigerschutz beantragen. Dies hieße, dass für vier HCI Plattformversorger PSV Hellespont Daring, PSV Hellespont Dawn, PSV Hellespont Defiance und PSV Hellespont Drive neue Charterer gefunden werden müsste. In der gegenwärtigen Marktsituation mit verheerend niedrigen Charterraten dürfte es schwer werden, Verträge zu bekommen, mit denen sich ein kostendeckender Weiterbetrieb der Schiffe ermöglichen lässt.

Bemerkenswert ist, dass alle vier Schiffe in der Leistungsbilanz 2010 bereits Tilgungsrückstände aufweisen. Ursache sind neben geringeren Chartereinnahmen und Reiseüberschüssen, die niedriger als geplant ausgefallen sind auch die um bis zu 1/3 über Plan liegenden Betriebskosten. In der Folge reichte die erwirtschaftete Liquidität bereits mit dem Chartervertrag mit Sanko Steamship nicht aus, um die vier Plattformversorger kostendeckend zu fahren.

Dies erklärt auch, warum die planmäßigen Ausschüttungen der vier Plattformversorger bisher nicht geleistet wurden. Dabei liegt es wohl eher nicht daran, wie HCI in der Leistungsbilanz schreibt, dass man das Geld einbehalten hat um es zum Aufbau einer Liquiditätsreserve zu verwenden. Betrachtet man die Leistungsbilanz genauer, stellt man fest, dass der Reedereiüberschuss, also das mit dem Betrieb der Schiffe vor Zins und Tilgung erwirtschaftete Ergebnis bei jedem der vier Schiffe kumuliert von Inbetriebnahme bis Ende 2010 um rund 50% hinter den Planungen zurückgeblieben ist.

Viele Anleger des HCI Fonds Shipping Select 26 haben sich ihre Geldanlage nach der Beratung vor der Beteiligung wahrscheinlich anders vorgestellt. Für die meisten werden die Risiken, die sich jetzt auftun, völlig neu und überraschend sein. Allerdings hätte über diese Risiken vor der Anlageentscheidung informiert werden müssen. War dies nicht der Fall, sind die Anlageberater schadenersatzpflichtig.

Möchten Sie wissen, ob auch Sie als Anleger des HCI Shipping Select 26 Schadenersatzansprüche geltend machen können? Rufen Sie mich an, ich helfe Ihnen gerne.

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Infoportal für Anleger des Fonds Shipping Select 26: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/hci-shipping-select-26-hilfe-fuer-anleger-des-insolvenzbedrohten-hci-schiffsfonds.html

HCI Shipping Select XXV - Fondsschiffe in schwerer See

Fachanwälte setzen Anlegeransprüche durch

Die vier Schiffe des HCI-Fonds Shipping Select XXV (Shipping Select 25) drohen auf Grund zu laufen. Schiffswerte weit unterhalb der Darlehensverbindlichkeiten, Einnahmen, die einen kostendeckenden Betrieb nicht möglich machen - Fakten, die eindeutig gegen eine Fortführungsperspektive für die Fondsschiffe sprechen. Dies ergab eine Onlinekonferenz, die der Fondsemittent HCI für die Anleger des HCI Shipping Select 25 durchgeführt hat.

Hauptursache für den hohen Schuldenstand ist die im Fondskonzept vorgesehene Währungsspekulation. Die Hälfte der Darlehen wurde in Japanischen Yen aufgenommen. Der Wert des Yen ist gegenüber dem US-$, in dem der Fonds seine Einnahmen erzielt, drastisch angestiegen. Damit ist, in US-$ gerechnet, sowohl die Kreditsumme, als auch die laufende Belastung für Zins und Tilgung angestiegen. Die einzelnen Schiffsgesellschaften sind insgesamt mit Tilgungen in Höhe von mehr als 11 Mio. US-$ im Rückstand. Sicherungsgeschäfte gegen Währungsschwankungen, wie sonst in der Wirtschaft üblich, wurden vom Fondsmanagement nicht getätigt.

Das von HCI vorgelegte Konzept baut auf die Hoffnung, dass die Fracht- und damit die für die Schiffe zu zahlenden Charterraten in naher Zukunft wieder ansteigen. Allerdings sehen Fachleute derzeit keine realistische Perspektive für eine nachhaltige Erholung. Die Krise der Schiffsfonds wird wohl noch länger andauern, Anlegern des HCI Shipping Select XXV droht der Totalverlust ihrer Einlage.

Anleger des HCI Schiffsfonds Shipping Select XXV empfehlen wir, mögliche Schadenersatzansprüche durch einen erfahrenen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen zu lassen.

Möchten Sie wissen, ob auch Sie als Anleger des HCI Shipping Select XXV Schadenersatzansprüche geltend machen können? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

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Infoportal für Anleger des HCI Shipping Select 25: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/hci-schiffsfonds-shipping-select-25-hilfe-fuer-schiffsfonds-anleger.html

Wölbern Österreich 3 - Hauptmieter der Fondsimmobilie zieht nächstes Jahr aus

Fachanwälte helfen Anlegern

Anleger des vom Emissionshaus Wölbern aufgelegten Immobilienfonds Österreich 3 (IFÖ Dritte Immobilienfonds für Österreich GmbH & Co. KG) müssen sich auf unruhige Zeiten einstellen. Der Hauptmieter, die Wirtschaftsuniversität Wien, die 70% der Fläche für 10 Jahre angemietet hat, wird den bis zum 30. September 2013 unkündbaren Vertrag beenden. Ob das Fondskonzept erfolgreich weitergeführt werden kann oder scheitert, hängt nun vor allem davon ab, ob es dem Fondsmanagement gelingt, einen bonitätsstarken Nachmieter für die rund 17.500 qm Mietfläche in dem mittlerweile 25 Jahre alten Gebäude zu finden, der bereit ist, die bisherigen Mieten zu zahlen. Nicht auszuschließen ist, dass im nächsten Jahr das gesamte Gebäude leer stehen wird, denn die Universität Wien, Mieterin der restlichen 30% des Objekts hat noch nicht erklärt, ob sie ebenfalls von ihrer Kündigungsmöglichkeit Gebrauch machen wird. Ob eine entsprechende Vermietung angesichts der derzeit schwierigen Vermietungssituation in Wien möglich sein wird, darf bezweifelt werden.

Hohe Kosten für Anschlussvermietung und Revitalisierung fehlen im Prospekt

Die Anleger des Wölbern Fonds Österreich 3 stehen vor einem weiteren Dilemma. Für die Suche nach einem neuen Mieter werden erhebliche Kosten anfallen. Darüber hinaus muss das bislang als Hochschule intensiv genutzte Gebäude zumindest innen saniert und den Bedürfnissen eines neuen Mieters angepasst werden. Weder für diese Revitalisierung noch für die Suche nach einem Anschlussmieter sind im Fondskonzept ausreichende Mittel vorgesehen. Daran, dass die Rücklagen des Fonds ausreichen werden, um den erforderlichen Aufwand von erfahrungsgemäß mindestens einer Jahresmiete und den bei einem Mieterwechsel in einem solchen Großobjekt üblichen Leerstand abzudecken, haben wir erhebliche Zweifel.

Sind Kosten für die Neuvermietung in der Prospektkalkulation zu berücksichtigen?

Die Kosten für die Suche eines Nachmieters, Revitalisierung und Leerstand sind in der Prospektkalkulation des Fonds Wölbern Österreich 3 weder berücksichtigt, noch sind die nach - bestehenden - Erfahrungswerten in Ansatz zu bringenden Ausgaben ausgewiesen. Nach einer vielfach vertretenen Auffassung wäre es aber im Rahmen der Prognoserechnung erforderlich gewesen, für die bei Mieterwechsel anfallenden Ausgaben durch entsprechend zu kalkulierende Rückstellungen Vorsorge zu treffen. Dies wäre natürlich zu Lasten der Ausschüttungen gegangen und hätte die Attraktivität des Fonds für Anleger gemindert.

Schadenersatz wegen fehlerhafter Beratung

Zahlreiche Anleger des Wölbern Immobilienfonds Österreich 3 berichten von Beratungsfehlern, die jeder für sich alleine, aber auch kumuliert Ansprüche auf Schadenersatz gegen die Anlageberater bzw. die beratende Bank begründen können.
  • Nur 72% der Anlegergelder für investive Zwecke verwandt: Der Wölbern Immobilienfonds Österreich 3 weist, bezogen auf das Anlegerkapital (Eigenkapital zuzüglich 5 %Agio), eine besonders hohe Weichkostenquote auf. Diese betrug nach unserer Berechnung 28%. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass höchstens 72% des von den Anlegern investierten Geldes unmittelbar in den Erwerb der Immobilie geflossen sind. Auf den äußerst hohen Anteil an Anlegergeldern, die nicht für investive Zwecke sondern für Finanzierungskosten und diverse Dienstleistungen ausgegeben werden, darunter insbesondere die mit 9,5% hohen Vertriebsaufwendungen, hätten die Anleger ausdrücklich von ihren Beratern hingewiesen werden müssen. In den uns bekannten Fällen war dies nicht der Fall.
  • Vertriebskosten im Prospekt unzutreffend dargestellt: Die Darstellung der Mittelverwendung im Prospekt des Wölbern Immobilienfonds Österreich 3 ist nach unserer Meinung fehlerhaft und erweckt den Anschein, dass man damit die tatsächliche Höhe der für die Vermittlung des Eigenkapitals (Platzierungskosten) gezahlten Vergütung verschleiern wollte. Denn bei den Ausgaben des Fonds wird das Agio, bei dem es sich nach den textlichen Erläuterungen um Vertriebskosten handeln soll, neben den Platzierungskosten lediglich in einer Fußnote gesondert ausgewiesen. Die Vertriebskosten belaufen sich tatsächlich auf 3.000.000 € und nicht, wie in der tabellarischen Darstellung angegeben, auf 1.500.000. Dies stellt nach unserem Dafürhalten einen Prospektmangel dar, der Schadenersatzansprüche gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds, aber auch gegen den jeweiligen Anlageberater bzw. die beratende Bank oder Sparkasse begründet.
  • Agio nicht als Einnahme der Fondsgesellschaft ausgewiesen: Das Agio ist der Fondsgesellschaft gemeinsam mit dem Eigenkapital zugeflossen. Es ist jedoch nicht als Mittelzufluss im Rahmen der Darstellung der Finanzierung (S. 27 des Prospekts) ausgewiesen. Auch dies stellt unseres Erachtens einen Prospektfehler dar.
  • Unzureichende Darstellung der Anschlussvermietungsrisiken.
Für Anleger des Wölbern Immobilienfonds Österreich 3 sehen wir daher gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Aufgrund der absoluten Verjährungsfrist von 10 Jahren ist aber Eile geboten. Anleger sollten sich schnellstmöglich an einen versierten Fachanwalt für Bank- und Kaptalmarktrecht wenden und ihr Ansprüche prüfen lassen.

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König & Cie. Renditefonds Nr. 76 - MS King Robert droht Ausfall des Charterers

Auch König & Cie. ist von der aktuellen Krise der Schifffahrtsmärkte betroffen. Der König & Cie. Renditefonds 76 - MS "King Robert", ein Capesize Bulk-Carrier, der im Herbst 2008 in Dienst gestellt wurde, ist für fünf Jahre und zwei Monate ab Ablieferung an das japanische Unternehmen The Sanko Steamship verchartert. Damit sollten zumindest bis Ende 2013 die Einnahmen des Fonds sicher sein. Doch nun droht dem Fonds der Ausfall der Einnahmen. Der Charterer, die Sanko Steamship aus Japan, befindet sich offensichtlich in ernsthaften wirtschaftlichen Problemen. Der Totalausfall und damit der Totalverlust für Anleger droht.

Charterer The Sanko Steamship in Zahlungsschwierigkeiten

Wie der Informationsdienst fondstelegramm am 17. März 2012 berichtet, hatte Sanko am 16. März seine Geschäftspartner zu einer Krisensitzung eingeladen. Dabei ging es um die prekäre Finanzlage des Charterers, dem der Konkurrenzdruck und die geringen Frachtraten auf den internationalen Schiffsmärkten schwer zu schaffen machen. Dem Vernehmen nach soll Sanko bereits für März bei allen Reedern die Charterraten eigenmächtig gekürzt und für April angekündigt haben, ebenfalls nicht die vertraglich vereinbarten Raten zu zahlen.

Schiffe mit neuen Charterverträgen wohl nicht kostendeckend zu betreiben

Der auf fünf Jahre fest abgeschlossene Chartervertrag dürfte angesichts dieser Entwicklung aller Wahrscheinlichkeit nach hinfällig sein. Denn entweder wird von allen Vertragspartnern von Sanko einer Reduzierung der Charterraten zugestimmt, oder das japanische Unternehmen wird Gläubigerschutz beantragen. Dies hieße, dass für die MS "King Robert" ein neuer Charterer gefunden werden müsste. In der gegenwärtigen Marktsituation mit verheerend niedrigen Charterraten dürfte es schwer werden, Verträge zu bekommen, mit denen sich ein kostendeckender Weiterbetrieb der Schiffe ermöglichen lässt.

Schadenersatz für Anleger

Für Anleger des König & Cie. Renditefonds 76 - MS "King Robert" stellt sich angesichts des sich nun abzeichnenden Desasters und des drohenden Totalverlusts ihres investierten Geldes die Frage, ob sie im Vorfeld der Beteiligungsentscheidung richtig beraten wurden. Nachfolgende Punkte hätten nach unserer Meinung Gegenstand einer ordnungsgemäßen Beratung sein müssen:
  • Crash der Schiffs-Frachtraten: Der Fondsprospekt datiert vom 03. September 2008. Im 2. Halbjahr des Jahres 2008 kam es bei den Schiffsfracht Preisen zu einem massiven Rückgang. So stürzte der Baltic Dry Index, ein wichtiger Preisindex für das weltweite Verschiffen von Hauptfrachtgütern (hauptsächlich Kohle, Eisenerz und Getreide) auf Standardrouten, von rund 11.500 Punkten auf rund 800 Punkte ab. Dies bedeutet, dass sich die Schiffsfrachtraten innerhalb weniger Wochen auf weniger als 1/10 reduziert hatten. Der seit Mitte 2003 zu verzeichnende weit überdurchschnittliche Anstieg der Transportpreise und damit auch der erzielbaren Charterraten endete mit einem dramatischen Absturz. Diese Entwicklung hätte selbstverständlich Gegenstand der Anlageberatung sein müssen, denn die nachhaltige Erzielbarkeit der kalkulierten Einnahmen und damit der wirtschaftliche Betrieb des Fondsschiffs war damit in Frage gestellt.
  • Nur 71,5% der Anlegergelder für investive Zwecke verwandt: Der König & Cie. Renditefonds 76 - MS "King Robert" weist, bezogen auf das Anlegerkapital (Eigenkapital zuzüglich 5 %Agio) eine besonders hohe Weichkostenquote auf. Diese betrug nach unserer Berechnung 28,5%. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass höchstens 71,5% des von den Anlegern investierten Geldes unmittelbar in Bau- und Baunebenkosten floss. Auf den äußerst hohen Anteil an Anlegergeldern, die nicht für investive Zwecke sondern für Zwischenfinanzierungszinsen und diverse Dienstleistungen ausgegeben werden, darunter insbesondere die mit über 20% extrem hohen Vertriebsaufwendungen, hätten die Anleger ausdrücklich von ihren Beratern hingewiesen werden müssen. In den uns bekannten Fällen war dies nicht der Fall.
  • Vertriebskosten im Prospekt unzutreffend dargestellt: Die Darstellung der Mittelverwendung im Prospekt des König & Cie. Renditefonds 76 - MS "King Robert" ist nach unserer Meinung fehlerhaft und erweckt den Anschein, dass man damit die tatsächliche Höhe der für die Vermittlung des Eigenkapitals gezahlten Vergütung verschleiern wollte. Denn bei den Ausgaben des Fonds wird das Agio, bei dem es sich nach den textlichen Erläuterungen um Vertriebskosten handeln soll, neben den Kosten für Vertrieb gesondert ausgewiesen. Die Vertriebskosten belaufen sich tatsächlich auf 7.105.560 € und nicht, wie in der tabellarischen Darstellung angegeben, auf 5.385.060. Dies stellt nach unserem Dafürhalten einen Prospektmangel dar, der Schadenersatzansprüche gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds aber auch gegen den jeweiligen Anlageberater bzw. die beratende Bank oder Sparkasse begründet.
  • Exorbitant hohe Vertriebskosten: Auf die exorbitant hohen Vertriebskosten des König & Cie. Renditefonds 76 - MS "King Robert", die mehr als ein Fünftel des von den Anlegern aufgebrachten Kapitals betrugen, hätten sowohl Banken und Sparkassen, als auch nicht bankgebundene Anlageberater im Rahmen der Beratung ausdrücklich hinweisen müssen. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Vertriebskosten von über 15% marktunüblich sind, die Rentabilität der Anlage gefährden und deshalb in der Beratung ausdrücklich erwähnt werden müssen.
  • Hohes Risiko durch Kreditaufnahme in Japanischem Yen: Da ein Teil der vom Fonds König & Cie. Renditefonds 76 - MS "King Robert" aufzunehmenden Kreditmittel in Japanischen Yen (JPY) aufgenommen werden sollten, die Einnahmen des Fonds aber in US $ erzielt werden, besteht ein erhebliches Währungsrisiko, welches zu größeren Verwerfungen durch Wechselkursschwankungen führen kann. Aufgrund des hohen Fremdfinanzierungsanteils des Fonds kann dies nicht nur Auswirkungen auf die Liquidität des Fonds infolge der in US $ steigenden Kapitaldienstaufwendungen sondern auch zu einer Zahlungsunfähigkeit des Fonds und zur Kreditkündigung mit anschließender Verwertung des Fondsobjekts und somit zum Totalverlust für die Anleger führen. Durch den Wertgewinn des JPY gegenüber dem US $ steigt darüber hinaus die Verschuldung in US $ gerechnet dramatisch an. Hierauf hätte der Berater ausdrücklich hinweisen müssen.
  • Lange Kapitalbindung, Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen: Was den von uns vertretenen Anlegern des Fonds König & Cie. Renditefonds 76 - MS "King Robert" von ihren Beratern ferner verschwiegen wurde, ist, dass sie die Beteiligung erstmals zum 31. Dezember 2024 kündigen können und vorher keine Chance besteht, an ihr Geld zu kommen. Da es keinen geregelten Zweitmarkt für gebrauchte Fondsbeteiligungen gibt, ist eine Veräußerung nahezu ausgeschlossen. Gleiches gilt für die Erzielung eines Anteilspreises, der dem investierten Kapital entspricht. Hier sind für den Fall, dass überhaupt ein Käufer gefunden wird, erhebliche Abstriche hinzunehmen.
Anleger des König & Cie. Renditefonds 76 - MS "King Robert" haben daher grundsätzlich gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen ihre Berater, die beratenden Banken und Sparkassen beziehungsweise die Gründungsgesellschafter des Fonds durchzusetzen.


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Charterer von Plattformversorgern (HCI Fonds) kann vereinbarte Charter nicht mehr zahlen

Fachanwälte setzen Ansprüche für Anleger durch

Schlechte Nachrichten für die Anleger, die im Jahr 2008 rund 30 Mio. € in die vier HCI Plattformversorger PSV Hellespont Daring, PSV Hellespont Dawn, PSV Hellespont Defiance und PSV Hellespont Drive investiert haben. Der Charterer, die Sanko Steamship aus Japan, befindet sich in ernsthaften wirtschaftlichen Problemen. Der Totalausfall und damit der Totalverlust für Anleger droht.

Charterer The Sanko Steamship in Zahlungsschwierigkeiten

Wie der Informationsdienst fondstelegramm am 17. März 2012 berichtet, hatte Sanko am 16. März seine Geschäftspartner zu einer Krisensitzung eingeladen. Dabei ging es um die prekäre Finanzlage des Charterers, dem der Konkurrenzdruck und die geringen Frachtraten auf den internationalen Schiffsmärkten schwer zu schaffen machen. Dem Vernehmen nach soll Sanko bereits für März bei allen Reedern die Charterraten eigenmächtig gekürzt und für April angekündigt haben, ebenfalls nicht die vertraglich vereinbarten Raten zu zahlen.

Schiffe mit neuen Charterverträgen wohl nicht kostendeckend zu betreiben

Die auf sieben Jahre fest abgeschlossenen Charterverträge dürften angesichts dieser Entwicklung wohl hinfällig sein. Denn entweder wird von allen Vertragspartnern von Sanko einer Reduzierung der Charterraten zugestimmt, oder das japanische Unternehmen wird Gläubigerschutz beantragen. Dies hieße, dass für die vier HCI Plattformversorger PSV Hellespont Daring, PSV Hellespont Dawn, PSV Hellespont Defiance und PSV Hellespont Drive neue Charterer gefunden werden müssten. In der gegenwärtigen Marktsituation mit verheerend niedrigen Charterraten dürfte es schwer werden, Verträge zu bekommen, mit denen sich ein kostendeckender Weiterbetrieb der Schiffe ermöglichen lässt.

Schiffe liefen auch bisher nicht kostendeckend

Bemerkenswert ist, dass alle vier Schiffe in der Leistungsbilanz 2010 bereits Tilgungsrückstände aufweisen. Ursache sind neben geringeren Chartereinnahmen und Reiseüberschüssen, die niedriger als geplant ausgefallen sind, auch die um bis zu 1/3 über Plan liegenden Betriebskosten. In der Folge reichte die erwirtschaftete Liquidität bereits mit dem Chartervertrag mit Sanko Steamship nicht aus, um die vier Plattformversorger kostendeckend zu fahren.

Dies erklärt auch, warum die planmäßigen Ausschüttungen bisher nicht geleistet wurden. Dabei liegt es wohl eher nicht daran, wie HCI in der Leistungsbilanz schreibt, dass man das Geld einbehalten hat um, wie es in der HCI Leistungsbilanz für 2010 heißt, eine Liquiditätsreserve aufzubauen. Betrachtet man die Leistungsbilanz genauer, stellt man fest, dass der Reedereiüberschuss, also das mit dem Beitrieb der Schiffe vor Zins und Tilgung erwirtschaftete Ergebnis bei jedem der vier Schiffe kumuliert von Inbetriebnahme bis Ende 2010 um rund 50% hinter den Planungen zurückgeblieben ist.

Schadenersatz für Anleger

Viele Anleger der HCI Plattformversorger PSV Hellespont Daring, PSV Hellespont Dawn, PSV Hellespont Defiance und PSV Hellespont Drive haben sich ihre Geldanlage nach der Beratung zur Beteiligung wahrscheinlich anders vorgestellt. Für die meisten werden die Risiken, die sich jetzt auftun, völlig neu und überraschend sein. Allerdings hätte über diese Risiken vor der Anlageentscheidung informiert werden müssen. War dies nicht der Fall, sind die Anlageberater schadenersatzpflichtig.

Möchten Sie wissen, ob auch Sie als Anleger eines HCI Plattformversorgers Schadenersatzansprüche geltend machen können? Rufen Sie mich an, ich helfe Ihnen gerne.

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CFB Fonds 167 - Containerriesen der Zukunft 1 setzt Ausschüttungen aus

Fachanwälte helfen Anlegern

Für viele insbesondere ältere Anleger des von der Commerzbank vertriebenen CFB Fonds 167 - Containerriesen der Zukunft 1 kam das Rundschreiben der Commerz Real vom 13. März 2012 völlig überraschend. Die für 2011 prospektierte Ausschüttung könne nicht gezahlt werden, so die lapidare Mitteilung, weil die finanzierenden Banken wegen des starken Yen-Kurses gegenüber dem US $ der Auszahlung der Ausschüttung nicht zustimmen würden.

Falschberatung durch Commerzbank-Berater?

Uns erreichten zahlreiche Anrufe von Anlegern, die überhaupt nicht nachvollziehen konnten, wie dies überhaupt sein könne, denn die Beteiligung an dem Fonds sei ihnen von ihrem Commerzbank-Berater als sichere Anlage empfohlen und die regelmäßigen Ausschüttungen als absolut sicher dargestellt worden. Eine Information der Berater, deren Fehlerhaftigkeit sich jetzt offenbart.

Tatsächlich enthält der Prospekt einen Hinweis auf die so genannte 105%-Klausel, die den finanzierenden Banken weitreichende Befugnisse einräumt, so auch das Recht, die Auszahlung von Ausschüttungen zu verweigern. Aber auf diese Vereinbarung und das daraus resultierende Risiko hätten die Berater der Commerzbank ebenso hinweisen müssen, wie darauf, was passieren kann, wenn sich der Wechselkurs von Yen zu US$ aus Sicht der Fondsgesellschaft negativ entwickelt. In keinem der uns bekannten Fälle sind diese Hinweise erfolgt.

Allein der unterbliebene Hinweis auf diese beiden Punkte ist geeignet, Schadenersatzansprüche der Anleger gegen die Commerzbank zu begründen.

Für eine Vielzahl von Anlegern machen wir derzeit Schadenersatzansprüche wegen Falschberatung im Zusammenhang mit der Beteiligung am CFB Fonds 167 geltend.

Möchten Sie wissen, ob auch Ihnen Schadenersatzansprüche gegen die Commerzbank zustehen? Rufen Sie uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung an - wir helfen Ihnen gerne.



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Atlantic Flottenfonds - Hilfe für Schiffsfonds Anleger

Der im Jahr 2008 emittierte Atlantic Flottenfonds, in den Anleger rund 33 Mio. € investiert haben, steht Presseberichten zufolge kurz vor dem Aus. Verkauf der vier baugleichen Chemikalien-/Produktentanker MT "CHEMTRANS ALSTER" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, MT "CHEMTRANS OSTE" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, MT "CHEMTRANS WESER" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, MT "CHEMTRANS EMS" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, oder Insolvenz der Einschiffsgesellschaften ist die Alternative. In einem Anlegerrundschreiben ist von einer fehlenden Fortführungsprognose die Rede. Angesichts der desaströsen Situation auf den Schiffsmärkten, die derzeit keine Erholung der Charterraten erwarten lässt, scheint eine Insolvenz der Schiffe wohl nicht mehr zu vermeiden. Für die Anleger des Schiffsfonds, der von dem zur Rickmers-Gruppe gehörenden Emissionshaus Atlantic konzipiert wurde, steht damit der Totalverlust ihres investierten Kapitals wohl unmittelbar bevor.


Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen

Im Auftrag von Mandanten, die am Atlantic Flottenfonds beteiligt sind, haben wir sowohl die Beratungen, als auch den Prospekt des Fonds geprüft und dabei nach unserer Auffassung sowohl Prospektmängel, als auch fehlerhafte Anlageberatungen festgestellt. Beides begründet Schadenersatzansprüche.
  • Nur 63,7% der Anlegergelder für investive Zwecke verwandt: Der Atlantic Flottenfonds weist, bezogen auf das Anlegerkapital (Eigenkapital zuzüglich 5% Agio) eine besonders hohe Weichkostenquote auf. Diese betrug nach unserer Berechnung 33%. 1,2% flossen in die Liquiditätsrücklage, so dass lediglich 63,7% des von den Anlegern investierten Geldes unmittelbar in Bau- und Baunebenkosten floss. Auf den äußerst hohen Anteil an Anlegergeldern, die nicht für investive Zwecke sondern für Zwischenfinanzierungszinsen (9%) und diverse Dienstleistungen ausgegeben werden, darunter insbesondere die mit über 18,2% hohen Platzierungskosten, hätten die Anleger ausdrücklich von ihren Beratern hingewiesen werden müssen. In den uns bekannten Fällen war dies nicht der Fall.
  • Vertriebskosten im Prospekt unzutreffend dargestellt: Die Darstellung der Mittelverwendung im Prospekt des Atlantic Flottenfonds ist nach unserer Meinung fehlerhaft und erweckt den Anschein, dass man damit die tatsächliche Höhe der für die Vermittlung des Eigenkapitals gezahlten Vergütung verschleiern wollte. Denn bei den Ausgaben des Fonds wird das Agio, bei dem es sich nach den textlichen Erläuterungen um Kosten der Eigenkapitalbeschaffung handeln soll, sowohl bei den Ausgaben der Einschiffsgesellschaften, als auch bei der kumulierten Darstellung neben den Kosten für die Eigenkapitalbeschaffung gesondert ausgewiesen. Die Kosten der Platzierung belaufen sich insgesamt auf 5.954.000 € oder 18,2% des von den Anlegern aufzubringenden Kapitals. Diese Art der Darstellung stellt nach unserem Dafürhalten einen Prospektmangel dar, der Schadenersatzansprüche gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds, aber auch gegen die Anlageberater begründet.
  • Exorbitant hohe Vertriebskosten: Auf die exorbitant hohen Platzierungskosten des Atlantic FLottenfonds, die immerhin fast ein Fünftel des von den Anlegern aufgebrachten Kapitals betrugen, hätten sowohl Banken und Sparkassen, als auch nicht bankgebundene Anlageberater im Rahmen der Beratung ausdrücklich hinweisen müssen. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Vertriebskosten von über 15% marktunüblich sind, die Rentabilität der Anlage gefährden und deshalb in der Beratung ausdrücklich erwähnt werden müssen.
  • Hohes Risiko durch Kreditaufnahme in Japanischem Yen: Da ein Teil der vom Atlantic Flottenfonds aufzunehmenden Kreditmittel in Japanischen Yen (JPY) aufgenommen wurde, die Einnahmen des Fonds aber in US $ erzielt werden, besteht ein erhebliches Währungsrisiko, welches zu größeren Verwerfungen durch Wechselkursschwankungen führen kann. Aufgrund des hohen Fremdfinanzierungsanteils des Fonds kann dies nicht nur Auswirkungen auf die Liquidität des Fonds infolge der in US $ steigenden Kapitaldienstaufwendungen sondern auch zu einer Zahlungsunfähigkeit des Fonds und zur Kreditkündigung mit anschließender Verwertung des Fondsobjekts und somit zum Totalverlust für die Anleger führen. Durch den Wertgewinn des JPY gegenüber dem US $ steigt darüber hinaus die Verschuldung in US $ gerechnet dramatisch an. Hierauf hätte der Berater ausdrücklich hinweisen müssen.
  • Lange Kapitalbindung, kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen: Was den von uns vertretenen Anlegern des Atlantic Flottenfonds von ihren Beratern ferner verschwiegen wurde, ist, dass sie die Beteiligung erstmals zum 31.12.2026 kündigen können und vorher keine Chance besteht, an ihr Geld zu kommen. Da es keinen geregelten Zweitmarkt für gebrauchte Fondsbeteiligungen gibt ist eine Veräußerung nahezu ausgeschlossen. Gleiches gilt für die Erzielung eines Anteilspreises, der dem investierten Kapital entspricht. Hier sind für den Fall, dass ein Käufer gefunden wird, erhebliche Abstriche hinzunehmen.
Anleger des Atlantic Flottenfonds haben daher grundsätzlich gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen ihre Berater beziehungsweise die Gründungsgesellschafter des Fonds durchzusetzen.


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Finanzaufsicht verhängt Bußgelder gegen Banken

Schlampige und fehlerhafte Beratungsprotokolle

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in hat eine Reihe von Beratungsprotokolle verschiedener Banken beanstandet und Bußgeldverfahren eingeleitet. Die Institute sollen bis zu 26.000 Euro zahlen.

Obwohl bei der Anlageberatung durch eine Bank seit dem 1. Januar 2010 ein Beratungsprotokoll für die Dokumentation der Anlageberatung im Wertpapierbereich vorgeschrieben und seit 1. Juli 2011 ein "Beipackzettel" genanntes Produktinformationsblatt für Banken verpflichtend ist, scheinen die damit verfolgten Ziele, den Verbraucherschutz zu verbessern, nicht erreicht zu werden.

Zweck des Protokolls

Die Ziele der Protokollpflicht, das Beratungsgespräch richtig wiederzugeben und so vor Falsch- und Fehlberatung zu schützen werden in der Praxis offenbar nicht erreicht. Die BaFin hat deswegen insgesamt zehn Bußgeldverfahren gegen unterschiedliche Banken eingeleitet, da deren Protokolle nicht alle Risiken der empfohlenen Anlagen korrekt wiedergegeben hätten.

Inhalt des Protokolls

Das Protokoll muss zunächst vollständige Angaben über den Anlass der Beratung enthalten. Dies soll Aufschluss darüber geben, auf wessen Initiative das Gespräch geführt worden ist. Aufzunehmen ist auch, ob es Vorgaben eines Instituts an seine Mitarbeiter gab, Kunden auf bestimmte Produkte anzusprechen, oder ob ein Kunde in einer besonderen persönlichen Situation oder auf Informationen hin, die er von dritter Seite erhalten hat, um Beratung nachgesucht hat.

Des Weiteren muss das Protokoll die Dauer des Beratungsgesprächs ausweisen. Aus der festgehaltenen Dauer des Beratungsgesprächs lassen sich Rückschlüsse auf dessen Qualität und die Plausibilität der inhaltlichen Angaben zum Gesprächsverlauf ziehen.

Zu protokollieren sind ferner die der Beratung zugrundeliegenden Informationen über die persönliche Situation des Kunden, einschließlich des Kenntnis- und Erfahrungsstandes sowie über die Finanzinstrumente und Wertpapierdienstleistungen, die Gegenstand der Anlageberatung sind. Dokumentiert werden muss auch die Risikobereitschaft des Kunden. Ferner ist im Protokoll zu vermerken, welche Wünsche und Ziele der Kunde bezüglich der Anlage geäußert hat und welche Bedeutung er möglicherweise sich einander widersprechenden Anlagezielen beigemessen hat.

Hat der Kunde z. B. erklärt, eine sichere Anlage erwerben, gleichzeitig aber eine außergewöhnlich hohe Rendite erzielen zu wollen, so muss sich aus dem Protokoll ergeben, welches Ziel vorrangig sein sollte, wie dieser Konflikt aufgelöst und in wieweit der Kunde insofern von dem Berater geleitet wurde. Schließlich sind sämtliche im Verlauf des Beratungsgesprächs erteilten Empfehlungen und die für diese Empfehlung genannten wesentlichen Gründe zu protokollieren auch wenn diese nicht weiter verfolgt werden. Der Berater muss darlegen warum er ein bestimmtes Produkt unter verschiedenen, die die Bank im Portfolio hat, als das für den Kunden am besten geeignete identifiziert hat.

Beratungsprotokoll prüfen, selbst wesentliche Beratungsinhalte mit protokollieren

Anlegern, die sich im Hinblick auf Geldanlagen beraten lassen, empfehlen wir, grundsätzlich nicht alleine die Beratung wahrzunehmen. Darüber hinaus sollte der wesentliche Inhalt der Beratung selbst protokolliert werden. Fertigt der Berater ein Protokoll an, sollten Sie insbesondere prüfen, wo der Berater Markierungen (Kreuze, Häkchen) setzt und über welches Risiko der Berater aufgeklärt haben will. Hat der Berater in der vorangegangenen Besprechung kein Risiko erwähnt und erklärt nun "dass an bestimmten Punkten dies angekreuzt sein müsse, da sonst nur Festgeld oder Bundesschatzbriefe in Betracht kommen", verweigern Sie die Unterschrift.

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HCI Schiffsfonds Magellan Meteor insolvent - Totalverlust für Anleger

Fachanwälte setzen Schadenersatzansprüche durch

Es geht Schlag auf Schlag beim Hamburger Emissionshaus HCI: Ein Fondsschiff nach dem anderen muss Insolvenzantrag stellen. Jetzt traf es die MS Magellan Meteor. Das Container Feederschiff, an dem sich im Jahr 2005 Anleger mit 5 Mio. € Kommanditkapital beteiligt hatten, war wirtschaftlich nicht mehr zu betreiben.

Bereits seit dem Jahr 2009 blieben die Erlöse weit hinter den prospektierten Ansätzen zurück, das Schiff konnte nicht mehr kostendeckend betrieben werden, erhebliche Tilgungsrückstände beim Schiffshypothekendarlehen waren aufgelaufen. Ausschüttungen erfolgten seit 2009 nicht mehr. Nun hat das Amtsgericht Hamburg die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Für die Anleger bedeutet dies den Verlust ihres investierten Kapitals.

Schadenersatz für Anleger

Wir vertreten zahlreiche Anleger des HCI Fonds Magellan Meteor. Bei der Analyse der Beratungen und des Fondsprospekts haben wir zahlreiche Fehler festgestellt, die Schadenersatzansprüche begründen.
  • Hohe Vertriebskosten: Vielen Anlegern wurde nicht mitgeteilt, dass sich alleine die "Emissionskosten", also die für den Vertrieb der Fondsanteile gezahlten Provisionen auf mehr als 15% des Anlegerkapitals incl. Agio belaufen. Hierüber hätte in der jeweiligen Beratung aufgeklärt werden müssen.
  • Wieviel Anlegerkapitals wurde für investive Zwecke verwendet: Vielen Anlegern wurde nicht mitgeteilt, wieviel des von ihnen aufzubringenden Eigenkapitals incl. Agio tatsächlich in den Erwerb der Schiffe fließen.
  • Keine Aufklärung über die Risiken der Beteiligung: Dass es sich bei der Schiffsbeteiligung um eine unternehmerische Beteiligung handelt, die mit erheblichen Risiken, die bis hin zum Totalverlust der Einlage führen können, verbunden ist, wurde unseren Mandanten ebenfalls verschwiegen.
Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

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