HC Container-Flotten-Fonds - Falsche Beratung und Prospekt mit zahlreichen Fehlern

Insolvenzverfahren für Fonds und Fondsschiffe

Mit Beschluss vom 16.01.2012 hat das Amtsgericht Lingen nunmehr einen vorläufigen Insolvenzverwalter für die HC "Container-Flotten-Fonds" Beteiligungs GmbH & Co. KG bestellt. Auch für die Einschiffsgesellschaften wurde das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Für die Anleger ist das investierte Kapital verloren.

Prospektfehler und Falschberatung - Anleger können gegen Anlageberater Schadenersatz durchsetzen

Für die Anleger der HC "Container-Flotten-Fonds" Beteiligungs GmbH & Co. KG sehen wir nach den bisherigen Gesprächen mit betroffenen Anlegern gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegen die Berater und beratenden Banken und Sparkassen. Schadenersatzansprüche können sich insbesondere daraus ergeben,
  • dass die Kapitalanleger nicht darüber aufgeklärt wurden, dass und in welcher Höhe Darlehen aufgenommen wurden, nämlich über 52%,
  • dass über 23% (ohne Agio) des von ihnen investierten Geldes nicht werthaltig in die Schiffe investiert, sondern für die so genannten Weichkosten, also insbesondere für Provisionen verwendet wurden,
  • dass der Fonds als sichere Anlage angepriesen wurde und
  • dass über Risiken der Beteiligung in der Beratung gar nicht gesprochen wurde,
  • dass der Fonds sichere regelmäßige Auszahlungen erwirtschaften sollte,
  • dass die Fondsbeteiligung als Altersvorsorge empfohlen wurde,
  • welche Vertriebsprovisionen (kickbacks) insgesamt anfallen und wie viel der Berater oder die beratende Bank oder Sparkasse davon erhält, in der Beratung nicht gesprochen wurde.
Hinzu kommt, dass der Emissionsprospekt zahlreiche Fehler aufweist. Zu erwähnen sind insbesondere:
  • Unzureichende Aufklärung über das Risiko des Wiederauflebens der Einlageverpflichtung.
  • Angaben zur fehlenden Veräußerbarkeit von Fondsanteilen ist irreführend.
  • Kein Hinweis auf anlagegefährdende Risiken.
  • Keine Angaben zur historischen Entwicklung der Charterraten vergleichbarer Schiffe.
  • Fehlende Erläuterung der Zusammensetzung der Schiffsbetriebskosten.
  • Unzureichende Darstellung der Mittelverwendung, Anteil weicher Kosten am Anlegerkapital nicht ausgewiesen.
  • Agio bei Mittelzufluss und Mittelabfluss wurden nicht berücksichtigt.
  • Kapitalbeschaffungskosten wurden falsch angegeben.
Sowohl Beratungsfehler, als auch Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche gegen die Berater beziehungsweise die beratende Bank oder Sparkasse.
Anleger des HC Container Flotten Fonds sollten daher von erfahrenen Fachanwälten prüfen lassen, ob in ihrem konkreten Fall die Chance besteht, das verlorene Geld im Wege des Schadenersatzes zurückzubekommen.
Gerne stehen wir Ihnen für eine Einschätzung Ihrer individuellen Möglichkeiten zur Verfügung

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Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/hanse-capital-container-flotten-fonds-insolvenzverfahren.html

König & Cie. Renditefonds 62 Tanker MT King Edwin insolvent - Fachanwälte helfen bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen

Das Aus kam nicht unerwartet. Der König & Cie. Renditefonds 62 MT "King Edwin" ist insolvent. Am 15. Mai 2012 wurde die vorläufige Zwangsverwaltung angeordnet. Die 427 Anleger, die sich im Jahr 2007 an dem Chemikalien- und Produktentanker beteiligt haben, dürften damit ihr investiertes Kapital abschreiben, der Totalverlust ist eingetreten.

Das Hamburger Emissionshaus König & Cie. hatte offenbar die hauptsächlich mit dem Vertrieb ihres Tankerfonds MT "King Edwin" Tankschiffahrts GmbH & Co. KG befassten Volksbanken und Sparkassen mit erheblichen Provisionen gelockt, dieses Produkt zu übernehmen und tatsächlich bei deren Kunden unterzubringen. Eine große Bank aus dem Badischen musste inzwischen einräumen, eine Rückvergütung in zweistelliger Prozenthöhe für die erfolgreiche Empfehlung dieses Produkts erhalten zu haben. Die von uns vertretenen Anleger des Fonds wurden weder über die Provisionshöhe, noch über die von vornherein bestehenden erheblichen Risiken des Fonds informiert.

Nach unseren bisherigen Erfahrungen sehen wir für die Anleger des Fonds grundsätzlich gute Chancen, ihre Schadenersatzansprüche gegenüber den sie beratenden Banken und Sparkassen durchzusetzen.

+++ Mehr Informationen zu Schadenersatz beim König & Cie. Renditefonds 62 - MT "King Edwin" +++

Haben Sie Fragen zu Ihrer Beteiligung am König & Cie. Renditefonds 62 - MT "King Edwin"? Möchten auch Sie wissen, ob Sie falsch beraten wurden und ob Sie Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen haben?

Rufen Sie uns an, wir wissen, wie Sie zu Ihrem Recht kommen! Für eine persönliche Beratung zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Michael Minderjahn
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http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/koenig-cie-schiffsfonds-mt-king-edwin-totalverlust-fuer-anleger.html

Ownership IV GmbH & Co. KG MS Hohesand insolvent

Fachanwälte helfen bei Fondsverlusten

Mit der MS Hohesand wurde über das erste der sieben Schiffe des Schiffsfonds Ownership IV am 16. Mai durch das Amtsgericht Cuxhaven die vorläufige Zwangsverwaltung angeordnet. Die Sanierungsbemühungen für das 1996 fertiggestellte 700 TEU Containerschiff waren nicht erfolgreich. Die völlig unzureichende Einnahmesituation angesichts der desaströsen Lage auf den weltweiten Schiffsmärkten haben das wirtschaftliche Konzept dieses Schiffes zum Scheitern geführt. Auch andere Schiffe haben unter den schwierigen Marktbedingungen zu leiden. Eine Frage wird nun sein, ob und wie sich dies in nächster Zeit auf die Situation des gesamten Fonds auswirkt.

Schadenersatzansprüche als realistische Option

Die Anleger des Schiffsfonds Ownership IV wissen bereits seit längerem, dass es um ihren Fonds nicht wirklich gut steht. Manche werden zwischenzeitlich auch erhebliche Abweichungen zwischen den Ausführungen ihres Anlageberaters zu den Chancen und Risiken der Beteiligung und der Realität festgestellt haben. Viele Schiffsfonds-Anleger haben gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen ihren Anlageberater, ihre sie beratende Bank oder Sparkasse durchzusetzen, weil sie insbesondere über die Risiken des Fonds nicht richtig oder unvollständig informiert wurden.

Schadenersatz - Verjährung droht

Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung verjähren innerhalb von drei Jahren ab dem Zeitpunkt, an dem der Anleger erkennt, dass er in einem Punkt falsch beraten wurde oder über Informationen verfügt, die ihm diese Erkenntnis geradezu aufdrängen. Wichtig ist, dass für jeden Punkt, in dem falsch beraten wurde, eine gesonderte Verjährung läuft. Beim Schiffsfonds Ownership IV drohen wichtige Punkte, über die möglicher Weise falsch beraten wurde, Ende 2012 zu verjähren, weil den Anlegern bereits 2009 bekannt war, dass Teile des Fonds in eine wirtschaftliche Schieflage geraten sind. Hier ist Eile geboten.

Wir haben in Gesprächen mit zahlreichen Anlegern viele Beratungsfehler festgestellt:
  • Höhe der Weichkosten: Vielfach wurde den Anlegern nicht aufgezeigt, in welcher höhe das von ihnen investierte Kapital tatsächlich werthaltig in die Schiffsinvestition fließt und welcher Anteil für diverse Dienstleistungen und Provisionen (so genannte Weichkosten) und damit nicht wertbildend verwendet wird.
  • Hohe Vertriebskosten: Vielen Anlegern wurde nicht mitgeteilt und ist bis heute nicht bewusst, dass sich alleine die Emissionskosten, also die für den Vertrieb der Fondsanteile gezahlten Provisionen und Vergütungen bei Schiffsfonds nur allzu oft mehr als 20% des von den Anlegern einzuzahlenden Betrages incl. Agio betrugen. Bei einem Wert von über 15% geht der Bundesgerichtshof von einer Gefährdung der Rentabilität der Fondsanlage aus.
  • Keine Aufklärung über die Risiken der Beteiligung: Dass es sich bei der Schiffsbeteiligung um eine hochspekulative und damit hochriskante unternehmerische Beteiligung handelt, die mit erheblichen Risiken, die bis hin zum Totalverlust der Einlage führen können, verbunden ist, wurde den meisten der uns bekannten Anleger ebenfalls verschwiegen.
  • Als Altersvorsorge nicht geeignet: Nicht wenigen Anlegern wurde eine Beteiligung an Schiffsfonds als sichere Altersvorsorge empfohlen. In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass derartige Beteiligungen aufgrund der hohen, spekulativen Risiken und der fehlenden Verfügbarkeit des Kapitals als Altersvorsorge gänzlich ungeeignet sind.
  • Keine Information über schwankende Chartereinnahmen: Die für die Vermietung von Schiffen erzielbaren Chartereinnahmen unterliegen starken Schwankungen, was sich bei den meisten Fonds unmittelbar in den Einnahmen niederschlägt. Bleiben die Chartereinnahmen nachhaltig auf einem niedrigen Niveau, hat dies zur Folge, dass die Schiffe die aufgenommenen Kredite nicht mehr bedienen können. Die Kündigung des Kredits durch die finanzierende Bank ist regelmäßig nach einiger Zeit die Folge. Die Anleger verlieren so ihr Kapital.
  • Keine Aufklärung über Provisionshöhe: Viele Banken und Sparkassen haben bis in das Jahr 2008 hinein ihre Kunden nicht darüber informiert, welche Provisionen sie dafür erhalten, dass sie ihnen den Fondsanteil vermitteln. Hierzu wären sie nach der Kickback-Rechtsprechung des BGH verpflichtet gewesen.
Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir bei Schiffsfonds vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen. Gerne stehen wir Anlegern des Schiffsfonds Ownership IV für eine individuelle Beratung zur Verfügung.

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http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/schiffsfonds-ownership-iv-gmbh-co-kg-ms-hohesand-insolvent.html

Nach Verkauf von Immobilien hohe Verluste für Anleger: HCI Immobilenfonds Österreich III

Fachanwälte unterstützen Anleger bei der Durchsetzung von Schadenersatz

Der im Jahr 2002 vom Emissionshaus HCI aufgelegte Hanseatische Immobilienfonds Österreich III GmbH & Co. KG wird für die Anleger zum Fiasko. Durch einen vom Fondsmanagement betriebenen Verkauf der Immobilien soll jetzt wenigstens die Rückführung der Darlehen ermöglicht werden. Anderenfalls drohe wegen der sich anbahnenden weiteren Leerstände die Insolvenz des Fonds und die Rückforderung der in den letzten mehr als 9 Jahren erhaltenen Ausschüttungen von gerade einmal 30% des investierten Kapitals. Für die Anleger bedeutet dies einen Verlust von knapp 70%.

Hohe Risiken haben sich verwirklicht

Geschlossene Immobilienfonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil verloren gehen kann. Dieses Risiko hängt in seinem Ausmaß unter anderem von der Eigenkapital-/Fremdkapitalquote, der Entwicklung der Immobilienpreise und Mieteinkünfte und den zu Grunde gelegten Wertansätzen ab. Da passt es bereits wenig, dass der HCI Fonds Österreich III bereits auf dem Prospektumschlag als "wertbeständige Vermögensanlage" beworben wurde.

Schadenersatz wegen Falschberatung

Zahlreiche Anleger des Fonds berichten uns, dass sie von ihren Beratern im Vorfeld der Beteiligung an dem Fonds über die Risiken des Fonds nicht informiert wurden. Einige Punkte tauchen dabei immer wieder auf:
  • Wertverlust der Immobilien: Der Wert von Gewerbeimmobilien unterliegt, ebenso wie die Mieten für Gewerbeimmobilien, starken konjunkturellen Schwankungen. Dementsprechend handelt es sich bei dem Immobilienfonds keinesfalls um eine wertbeständige Anlage.
  • Anschlussvermietungsrisiko: Abhängig von der wirtschaftlichen Situation am Immobilienstandort und der sich verändernden Attraktivität eines Standortes kann es Schwierigkeiten geben, freiwerdende Mietflächen neu zu vermieten. Hier sind gegebenenfalls Leerstände, Aufwendungen für die Mietersuche und Investitionen in die Anpassung der Mietflächen an die Anforderungen neuer Mieter vorzunehmen, die sich nachteilig auf die Einnahmen des Fonds auswirken können. Auch können die bei Anschlussvermietungen zu erzielenden mieten starken Schwankungen unterliegen, also auch erheblich niedriger ausfallen, als geplant.
  • Darlehensaufnahme in Schweizer Franken: Der Fonds hat einen Teil der Darlehen in Schweizer Franken aufgenommen und so eine geringere Zinsbelastung gehabt. Dies hatte aber auch das Risiko von Wechselkursschwankungen zur Folge. Der Wertverlust des Euro gegenüber dem Schweizer Franken hat in den letzten Jahren dazu geführt, dass die Darlehensbelastung insgesamt angestiegen ist und auch für die in Schweizer Franken aufzubringenden Zahlungen an die Bank höhere Beträge in Euro aufzuwenden waren. Dies hat die wirtschaftliche Situation des Fonds stark belastet. Welche Nachteile eine Schweizer Franken Finanzierung haben kann, wurde Anlegern in den wenigsten Fällen mitgeteilt.
  • Vereinbarter Zinsdeckungs-/Kapitaldienstdeckungsgrad: Viele Fondsgesellschafter wissen bis heute nicht, dass im Rahmen der Kreditaufnahme für die Fondsimmobilien eine Vereinbarung mit der finanzierenden Bank getroffen wurde, wonach ein bestimmtes Verhältnis von Mieteinnahme zu Zinszahlung bzw. zu Kapitaldienst nicht unterschritten werden darf (sog. Zinsdeckungsgrad/Kapitaldienstdeckungsgrad). Geschieht dies, hat die Bank einen Anspruch auf Sondertilgung bis die Zinsbelastung wieder im vereinbarten Rahmen liegt. Ist die Gesellschaft hierzu nicht in der Lage, kann die Bank das Darlehen kündigen und die Immobilie verwerten. Diese dramatischen Konsequenzen finden sich weder im Fondsprospekt, noch wurden sie den Anlegern im Vorfeld der Beteiligung offenbart.
  • Immobilienfonds nicht als Altersvorsorge geeignet: Vielen Anlegern wurde die Fondsbeteiligung als sichere Anlage für ihre Altersvorsorge empfohlen. Wie sich angesichts der Verlustrisiken zeigt, die sich realisiert haben, ist eine Eignung als Altersvorsorge nicht gegeben. Dies sieht auch der Bundesgerichtshof so und hat allein aus diesem Grund bereits Anlegern Schadenersatz zugesprochen.
  • Anteil am Immobilienfonds faktisch unveräußerlich: Da es keinen funktionierenden Zweitmarkt für Fondsanteile gibt, sind die Anteile faktisch nicht zu verkaufen. Dennoch wurde einigen Anlegern die jederzeitige Veräußerbarkeit zugesichert.
  • Verlustrisiko: Über das bei jedem geschlossenen Fonds bestehende Verlustrisiko wurden viele Anleger überhaupt nicht aufgeklärt.
 

Totalverjährung der Schadenersatzansprüche droht 2012 - Verjährung taggenau 10 Jahre nach der Beratung

Den Anlegern des HCI Fonds Österreich III raten wir dringend, durch spezialisierte Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht umgehend überprüfen zu lassen, ob sie Schadenersatzansprüche gegen ihre Berater wegen fehlerhafter Anlageberatung geltend machen können. Wegen der gesetzlichen Verjährungsfrist tritt genau zehn Jahre nach der Anlageberatung bzw. der Zeichnung dieser Beteiligung die sogenannte Totalverjährung ein.

Danach können keinerlei Ansprüche mehr geltend gemacht werden, weder gegen den jeweiligen Berater noch gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds als Vertragspartner der beitretenden Anleger. Daher ist für Anleger des HCI Fonds Österreich III Eile geboten. Gerne stehen wir Ihnen für eine Einschätzung Ihrer individuellen Möglichkeiten zur Verfügung.

 

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Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/kapitalanlagerecht/geschlossene-fonds/immobilienfonds/hci-oesterreich-iii-hohe-verluste-fuer-anleger.html

Nach Immobilienverkauf hohe Verluste für Anleger: HCI Immobilienfonds Österreich II

Fachanwälte unterstützen Anleger bei der Durchsetzung von Schadenersatz

Der im Jahr 2002 vom Emissionshaus HCI aufgelegte Hanseatische Immobilienfonds Österreich II GmbH & Co. KG wird für die Anleger zum Fiasko. Durch einen vom Fondsmanagement betriebenen Verkauf der Immobilien soll jetzt wenigstens die Rückführung der Darlehen ermöglicht werden. Anderenfalls drohe wegen der sich anbahnenden weiteren Leerstände die Insolvenz des Fonds und die Rückforderung der in den letzten mehr als 9 Jahren erhaltenen Ausschüttungen von nicht einmal 30% des investierten Kapitals. Für die Anleger bedeutet dies einen Verlust von 70%.

Hohe Risiken haben sich verwirklicht

Geschlossene Immobilienfonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil verloren gehen kann. Dieses Risiko hängt in seinem Ausmaß unter anderem von der Eigenkapital-/Fremdkapitalquote, der Entwicklung der Immobilienpreise und Mieteinkünfte und den zu Grunde gelegten Wertansätzen ab. Da passt es bereits wenig, dass der HCI Fonds Österreich II bereits auf dem Prospektumschlag als "wertbeständige Vermögensanlage" beworben wurde.

Schadenersatz wegen Falschberatung

Zahlreiche Anleger des Fonds berichten uns, dass sie von ihren Beratern im Vorfeld der Beteiligung an dem Fonds über die Risiken des Fonds nicht informiert wurden. Einige Punkte tauchen dabei immer wieder auf:
  • Wertverlust der Immobilien: Der Wert von Gewerbeimmobilien unterliegt, ebenso wie die Mieten für Gewerbeimmobilien, starken konjunkturellen Schwankungen. Dementsprechend handelt es sich bei dem Immobilienfonds keinesfalls um eine wertbeständige Anlage.
  • Anschlussvermietungsrisiko: Abhängig von der wirtschaftlichen Situation am Immobilienstandort und der sich verändernden Attraktivität eines Standortes kann es Schwierigkeiten geben, freiwerdende Mietflächen neu zu vermieten. Hier sind gegebenenfalls Leerstände, Aufwendungen für die Mietersuche und Investitionen in die Anpassung der Mietflächen an die Anforderungen neuer Mieter vorzunehmen, die sich nachteilig auf die Einnahmen des Fonds auswirken können. Auch können die bei Anschlussvermietungen zu erzielenden mieten starken Schwankungen unterliegen, also auch erheblich niedriger ausfallen, als geplant.
  • Darlehensaufnahme in Schweizer Franken: Der Fonds hat einen Teil der Darlehen in Schweizer Franken aufgenommen und so eine geringere Zinsbelastung gehabt. Dies hatte aber auch das Risiko von Wechselkursschwankungen zur Folge. Der Wertverlust des Euro gegenüber dem Schweizer Franken hat in den letzten Jahren dazu geführt, dass die Darlehensbelastung insgesamt angestiegen ist und auch für die in Schweizer Franken aufzubringenden Zahlungen an die Bank höhere Beträge in Euro aufzuwenden waren. Dies hat die wirtschaftliche Situation des Fonds stark belastet. Welche Nachteile eine Schweizer Franken Finanzierung haben kann, wurde Anlegern in den wenigsten Fällen mitgeteilt.
  • Vereinbarter Zinsdeckungsgrad: Viele Fondsgesellschafter haben erstmals aus dem Schreiben der HCI Treuhand vom 10. Mai 2010 erfahren, dass im Rahmen der Kreditaufnahme für die Fondsimmobilien eine Vereinbarung mit der finanzierenden Bank getroffen wurde, wonach ein bestimmtes Verhältnis von Mieteinnahme zu Zinszahlung nicht unterschritten werden darf (sog. Zinsdeckungsgrad). Geschieht dies, hat die Bank einen Anspruch auf Sondertilgung bis die Zinsbelastung wieder im vereinbarten Rahmen liegt. Ist die Gesellschaft hierzu nicht in der Lage, kann die Bank das Darlehen kündigen und die Immobilie verwerten. Diese dramatischen Konsequenzen finden sich weder im Fondsprospekt, noch wurden sie den Anlegern im Vorfeld der Beteiligung offenbart.
  • Immobilienfonds nicht als Altersvorsorge geeignet: Vielen Anlegern wurde die Fondsbeteiligung als sichere Anlage für ihre Altersvorsorge empfohlen. Wie sich angesichts der Verlustrisiken zeigt, die sich realisiert haben, ist eine Eignung als Altersvorsorge nicht gegeben. Dies sieht auch der Bundesgerichtshof so und hat allein aus diesem Grund bereits Anlegern Schadenersatz zugesprochen.
  • Anteil am Immobilienfonds faktisch unveräußerlich: Da es keinen funktionierenden Zweitmarkt für Fondsanteile gibt, sind die Anteile faktisch nicht zu verkaufen. Dennoch wurde einigen Anlegern die jederzeitige Veräußerbarkeit zugesichert.
  • Verlustrisiko: Über das bei jedem geschlossenen Fonds bestehende Verlustrisiko wurden viele Anleger überhaupt nicht aufgeklärt.
Totalverjährung der Schadenersatzansprüche droht 2012 - Verjährung taggenau 10 Jahre nach der Beratung

Den Anlegern des HCI Fonds Österreich II raten wir dringend, durch spezialisierte Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht umgehend überprüfen zu lassen, ob sie Schadenersatzansprüche gegen ihre Berater wegen fehlerhafter Anlageberatung geltend machen können.

Wegen der gesetzlichen Verjährungsfrist tritt genau zehn Jahre nach der Anlageberatung bzw. der Zeichnung dieser Beteiligung die sogenannte Totalverjährung ein. Danach können keinerlei Ansprüche mehr geltend gemacht werden, weder gegen den jeweiligen Berater noch gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds als Vertragspartner der beitretenden Anleger. Daher ist für Anleger des HCI Fonds Österreich II Eile geboten.

Gerne stehen wir Ihnen für eine Einschätzung Ihrer individuellen Möglichkeiten zur Verfügung. Rufen Sie uns an, wir wissen, wie Sie zu Ihrem Recht kommen!

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Kommt jetzt auch das Aus für den CS Euroreal

Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht
Fachanwälte raten zu schnellem Handeln


Die Spannung steigt für die Anleger des offenen Immobilienfonds CS Euroreal: Der Fonds hat seit fast zwei Jahren die Rücknahme von Anteilen ausgesetzt. In den nächsten Tagen entscheidet sich, ob er fortbestehen kann oder abgewickelt werden muss. Wenn eingehenden Rückgabewünsche die vorhandene Liquidität übersteigen, muss das Management den Fonds liquidieren.

Da der Nettoinventarwert (NAV) des CS Euroreal mit 55,77 € fast 50% über dem Wert liegt, der sich an der Börse erzielen lässt (Stand 17.05.2012), schließen Experten auf einen erheblichen Abwertungsbedarf beim Immobilienportfolio des Fonds. Damit dürfte es auch wenig wahrscheinlich sein, dass die Abwicklung des Fonds zu einer vollständige Rückzahlung der investierten Anlegergelder führen wird. Die Hoffnung mancher Anleger, dass sie nach Ablauf der zweijährigen Schließung wieder an ihr Geld kommen, dürfte sich aller Wahrscheinlichkeit nach nicht erfüllt.

Für die Anleger, die die Chance nutzen wollen, ihr eingesetztes Geld im Wege des Schadenersatzes vollständig zurückzubekommen, besteht akuter Handlungsbedarf, wenn sie nicht die Verjährung von Schadenersatzansprüchen riskieren möchten.

Mehr Informationen zu Schadenersatzansprüchen beim CS Euroreal erhalten Sie hier.

Mehr Informationen zur Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei offenen Immobilienfonds erhalten Sie hier.

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SEB/Santander Vermögensverwaltung - Anleger erheben schwere Vorwürfe gegen Santander Bank im Zusammenhang mit Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz

Anleger der ehemaligen Vermögensverwaltung der SEB, die von der Santander Bank übernommen wurde, erheben schwere Vorwürfe gegen die Vermögensverwalterin. Hintergrund ist die Aussetzung der Rücknahme von Anteilen am Dachfonds Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz (WKN: SEB1AM) zum 5. Januar 2012. Vielen Anlegern war dieser Fonds im Jahr 2008 im Rahmen der mit der SEB bestehenden Vermögensverwaltung für den sicher zu verwaltenden Teil ihrs Vermögens empfohlen worden. Die SEB hatte damals ihren Kunden zur Umwandlung der individuellen Vermögensverwaltung in Vermögensverwaltungsfonds geraten, um Abgeltungssteuer zu sparen. An der Vermögensverwaltung selbst sollte sich dadurch nichts ändern.

Der Dachfonds Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz hat in offene Immobilienfonds investiert. Obwohl die Ende 2008 begonnene Krise der offenen Immobilienfonds bei zahlreichen Fonds zur Aussetzung der Anteilsrücknahme geführt hatte und ab Herbst 2010 die ersten Fonds begannen, sich zu liquidieren, reagierte die Santander Vermögensverwaltung nicht. Für den in Heidelberg und München ansässigen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Mathias Nittel, der zahlreiche Vermögensverwaltungskunden der Santander Bank vertritt, stellt sich hier die Frage nach eine möglichen Pflichtverletzung der Bank: "Durch die Aussetzung der Anteilsrücknahme bei den Zielinvestments ist das Ausfallrisiko für den für sicherheitsorientierte Anleger konzipierten Fonds gestiegen. Spätestens mit dem Beginn der Liquidation von Zielinvestments sind Verlustrisiken entstanden. Verlustrisiken sind aber mit einer sicherheitsorientierten Anlage nicht vereinbar. Dementsprechend hätte im Rahmen der Vermögensverwaltung die Verpflichtung bestanden, aus dem Dachfonds auszusteigen." Doch die Gelder der auf Sicherheit bedachten Anleger blieben in einem Wertpapier investiert, das von Quartal zu Quartal riskanter wurde. Zumindest, so der auf die Vertretung geschädigter Bankkunden spezialisierte Fachanwalt, hätte die Bank ihre sicherheitsorientierten Kunden auf die bei den offenen Immobilienfonds entstandene Problematik und die daraus für ihre Anlage resultierenden Risiken und die Unvereinbarkeit mit der auf Sicherheit ausgerichteten Anlagestrategie hinweisen müssen. Doch dies ist zumindest bei den von Anwalt Nittel vertretenen Kunden nicht geschehen.

Im Gegenteil: Die an die Vermögensverwaltungs-Kunden regelmäßig versandten "Persönlichen Quartalsberichte" der SEB bzw. Santander Bank haben die bestehenden Risiken überhaupt nicht erwähnt. "Dass die Wirtschaftspresse landauf landab das Totenglöckchen für offene Immobilienfonds läutete, blieb bei SEB und Santander anscheinend ungehört", stellt Anwalt Nittel fest. Zumindest wurden die Kunden nicht vor den Risiken gewarnt. Erstmals im Jahresabschlussbericht für 2011, der nach der Schließung des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz veröffentlicht wurde, wurden die Kunden konkret darüber informiert, wie es um Zielinvestments des Fonds steht, welche die Rücknahme von Anteilen ausgesetzt haben und dass auch bei SEB Immoinvest, CS Euroreal und KanAm Grundinvest nun der Ablauf der zweijahres-Frist und damit die Abwicklung der Fonds droht. Von den entstandenen und drohenden Verlustrisiken ist aber auch hier nicht die Rede.

Für die Anleger war damit das drohende Unheil nicht erkennbar. Dazu beigetragen hat auch, so Anwalt Nittel, dass die im Fonds gehaltenen Anteile offener Immobilienfonds, die die Anteilsrücknahme ausgesetzt hatten, nach den von den Fonds veröffentlichten Nettoinventarwerten bewertet wurden. Anwalt Nittel: "Hätte man den Kunden die Werte anhand der beim Verkauf an der Hamburger Börse zu erzielenden Preise dargestellt, hätten sie den massiven Wertverlust des Fonds erkannt." Auch der anscheinend zu verzeichnende massive Mittelabfluss des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz geht aus den an die Kunden übermittelten Quartalsberichten nicht hervor. In den Augen von Anlegeranwalt Nittel ein weiterer Umstand, den die Vermögensverwaltung der Santander Bank gegenüber ihren Kunden hätte erwähnen müssen.

Die Kunden der Santander Bank werden nun die Gerichte bemühen. Erste Schadenersatzklagen sind nach Angaben von Fachanwalt Nittel in Vorbereitung.

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MPC Jüngerhans-Schiffe (Beteiligungsgesellschaft Jüngerhans-MPC mbH & Co. KG) schwimmen davon

Rund 36,1 Mio. € haben Anleger bis zum 31.12.2002 in den MPC Fonds 128 MPC Jüngerhans-Schiffe (Beteiligungsgesellschaft Jüngerhans-MPC mbH & Co. KG) investiert, der sich damit an vier Einschiffsgesellschaften beteiligte. Bei den Schiffen handelt es sich um die MS Antares J, MS Auriga J, MS Corona J und MS Crux J, vier Containerfrachter, die in einem Einnahmepool betrieben werden. Die erzielten Charterraten liegen drastisch unter denen der Prognoserechnung, so dass bereits in 2010 keine Darlehenstilgung mehr geleistet werden konnte. Deshalb mussten bereits rd. 1,8 Mio. € Sanierungskapital aufgebracht werden, um die Schiffe MS Auriga J und MS Antares J nicht untergehen zu lassen. Ob dies ausreicht, um den Fonds langfristig zu retten ist angesichts der desaströse Situation auf den weltweiten Schiffsmärkten keineswegs sicher.

Falschberatung und Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche der Anleger

Nach unseren Erfahrungen wurden die Beteiligungen zumeist über Sparkassen vertrieben. Sofern sie überhaupt den Anlegern die Risiken der hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung erklärten, waren in den Beratungen insbesondere folgende Mängel festzustellen:
  • Die Höhe der Vertriebskosten wurde gegenüber den Anlegern nicht offengelegt. Diese belaufen sich immerhin auf fast 24% des Anlegerkapitals.
  • Hiervon haben die Sparkassen, die ihren Kunden zur Zeichnung des Fonds geraten haben, einen wesentlichen Teil erhalten. Bei Schiffsfonds lagen die Provisionssätze üblicher Weise zwischen 11 und 15% des Anlegerkapitals. Über diese so genannten Kickbacks hätten sie ihre Kunden, die in eine objektive Beratung vertrauten, informieren müssen. Nach der Kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat die unterlassene Beratung zwingend Schadenersatzansprüche der Anleger zur Folge.
  • Die Höhe der Weichkosten beträgt über 31%, also von jedem Euro Zeichnungssumme wurden bereits nach dem Prospekt nur 69% werthaltig in die Schiffe investiert. Auch über diesen für die Beurteilung der Rentabilität der Anlage wichtigen Punkt wurden die Anleger regelmäßig nicht informiert.
  • Der Prospekt enthält u.a. schon deshalb einen Fehler, weil das Agio nicht als Einnahme dargestellt ist. Infolgedessen wurden auch die Vertriebskosten nicht in wirklicher Höhe ausgewiesen und damit gegenüber dem Anleger verschleiert.
Totalverjährung der Schadenersatzansprüche droht - Verjährung exakt 10 Jahre nach der Beratung

Den betroffenen Anlegern wird dringend geraten, durch spezialisierte Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht umgehend überprüfen zu lassen, ob sie Ansprüche geltend machen können. Wegen der gesetzlichen Frist tritt genau zehn Jahre nach der Anlageberatung bzw. der Zeichnung dieser Beteiligung die sog. Totalverjährung ein. Danach können keinerlei Ansprüche mehr geltend gemacht werden, weder gegen den jeweiligen Berater noch gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds als Vertragspartner der beitretenden Anleger. Daher ist bei diesem Fonds Eile geboten.

Gerne stehen wir Ihnen für eine Einschätzung Ihrer individuellen Möglichkeiten zur Verfügung.

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Schiffsfonds Ownership III GmbH & Co. KG - SM "OS Istanbul" insolvent

Das letzte verbliebene Schiff des Schiffsfonds Ownership III, die MS "OS Istanbul" ist insolvent. Die völlig unzureichende Einnahmesituation angesichts der desaströsen Lage auf den weltweiten Schiffsmärkten und die hohen Risiken der teilweisen Yen-Finanzierung haben das Fondskonzept zum Scheitern geführt. Das investierte Eigenkapital und auch das von den Gesellschaftern in den zurückliegenden Jahren zur Verfügung gestellte Sanierungskapital in Höhe von 987.000 € dürfte verloren sein.

Schadenersatzansprüche als realistische Option

Die Anleger des Schiffsfonds Ownership III stehen nun vor der Wahl, ihren Schaden zu akzeptieren oder die Möglichkeiten des Schadenersatzes zu prüfen und bestehende Ansprüche durchzusetzen. Viele Schiffsfonds-Anleger haben gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen ihren Anlageberater, ihre sie beratende Bank oder Sparkasse durchzusetzen.

Wir haben in Gesprächen mit zahlreichen Anlegern viele Beratungsfehler festgestellt:
  • Höhe der Weichkosten: Vielfach wurde den Anlegern nicht aufgezeigt, in welcher höhe das von ihnen investierte Kapital tatsächlich werthaltig in die Schiffsinvestition fließt und welcher Anteil für diverse Dienstleistungen und Provisionen (so genannte Weichkosten) und damit nicht wertbildend verwendet wird.
  • Hohe Vertriebskosten: Vielen Anlegern wurde nicht mitgeteilt und ist bis heute nicht bewusst, dass sich alleine die "Emissionskosten", also die für den Vertrieb der Fondsanteile gezahlten Provisionen und Vergütungen bei Schiffsfonds nur allzu oft mehr als 20% des von den Anlegern einzuzahlenden Betrages incl. Agio betrugen. Bei einem Wert von über 15% geht der Bundesgerichtshof von einer Gefährdung der Rentabilität der Fondsanlage aus.
  • Keine Aufklärung über die Risiken der Beteiligung: Dass es sich bei der Schiffsbeteiligung um eine hochspekulative und damit hochriskante unternehmerische Beteiligung handelt, die mit erheblichen Risiken, die bis hin zum Totalverlust der Einlage führen können, verbunden ist, wurde den meisten der uns bekannten Anleger ebenfalls verschwiegen.
  • Fonds als Altersvorsorge nicht geeignet: Nicht wenigen Anlegern wurde eine Beteiligung an Schiffsfonds als sichere Altersvorsorge empfohlen. In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass derartige Beteiligungen aufgrund der hohen, spekulativen Risiken und der fehlenden Verfügbarkeit des Kapitals als Altersvorsorge gänzlich ungeeignet sind.
  • Keine Aufklärung über Provisionshöhe: Viele Banken und Sparkassen haben bis in das Jahr 2008 hinein ihre Kunden nicht darüber informiert, welche Provisionen sie dafür erhalten, dass sie ihnen den Fondsanteil vermitteln. Hierzu wären sie nach der Kickback-Rechtsprechung des BGH verpflichtet gewesen.
Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir bei Schiffsfonds vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

Gerne stehen wir Anlegern des Schiffsfonds Ownership III für eine individuelle Beratung zur Verfügung.

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Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/schiffsfonds-ownership-iii-sm-os-istanbul-insolvent.html

HCI Renditefonds V - von einer Sanierung in die nächste

Gute Nachrichten sind seit langem selten für die Anleger des HCI Renditefonds V. Jetzt erreichte sie eine weitere Hiobsbotschaft. Die abermalige Sanierung der Fondsschiffe Karin Schulte und Otto Schulte droht zu scheitern, da das erforderliche Neukapital von knapp 1,6 Mio. € je Schiff voraussichtlich nicht zustande kommen und der Verkauf der Schiffe wahrscheinlich nicht die erforderliche Mehrheit finden dürfte. Jetzt soll die Sanierung unter Verwendung der Rücklagen des Dachfonds versucht werden.

Problematisch dabei: Angesichts der desaströsen Situation auf den weltweiten Schiffsmärkten mit einem entsprechenden Verfall der Charterraten fehlt eigentlich eine realistische Fortführungsperspektive. Denn heute kann niemand sagen, wann die Charterraten wieder anziehen und die Schiffe kostendeckend fahren und ihren Kapitaldienst leisten können. Die Refinanzierungs- und Sanierungskonzepte, für die die Reserven des Dachfonds ausgegeben werden, setzen auf steigende Charterraten, auch wenn Marktbeobachter dafür auf absehbare Zeit keinen Spielraum sehen. Stattdessen regiert das Prinzip Hoffnung.

Von den ursprünglich acht Schiffen des HCI Renditefonds V hält der Fonds noch fünf Schiffe in seinem Portfolio. Die übrigen drei Schiffe wurden zwischenzeitlich verkauft. Die verbliebenen fünf Schiffe haben erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten.
  • MS "Hammonia Endeavour": Wegfall der Tonnagebesteuerung bis 2020; Refinanzierungskonzept mit Rückzahlung von Ausschüttungen und Kapitalerhöhung zur Vermeidung der akut drohenden Insolvenz. Das Konzept geht von einem Anstieg der Tagescharterrate von 7.370 US-$ (2011) auf 11.000 US-$ (2012) und 13.000 US-$ (2013 ff.) aus. Worauf sich die Annahme eines derartigen Anstiegs der Chartereinnahmen stützt, ist unklar.
  • MS "Bulk Europe": Die Einnahmen des Schiffs reichen nicht zur Darlehenstilgung aus. Gegenwärtig werden Liquiditätspuffer zur Tilgung verwendet. Die weitere Entwicklung hängt von der Anschlussbeschäftigung ab.
  • MS "Abraham Schulte": Die Einnahmen reichen nicht zur Darlehenstilgung aus. Derzeit werden Sondertilgungen aus der Vergangenheit verrechnet. Ohne Einnahmeverbesserung können im nächsten Jahr keine Tilgungen erbracht werden.
  • MS "Karin Schulte" und MS "Otto Schulte": Das Restrukturierungskonzept von Anfang 2010 ist gescheitert. Die zu Grunde gelegten optimistischen Einnahmen wurden weit verfehlt. Die Pooleinnahmen reichen nicht aus, um Kosten und Zinszahlungen abzudecken, eine Tilgung des Darlehens ist nicht möglich. Das abermalige Sanierungskonzept geht von einem Anstieg der Charterraten von derzeit 6.500 USD/Tag auf 9.000 USD/Tag im Jahr 2013 sowie auf 12.000 USD/Tag in 2014 aus. Konkrete Aussagen zur Wahrscheinlichkeit des Eintritts dieser Prognosen werden nicht genannt.
Für die Anleger des HCI Renditefonds V bedeutet dies, dass ihre Investition ohne einen signifikanten Anstieg der Chartereinnahmen in den nächsten 12 Monaten mit großer Wahrscheinlichkeit scheitern wird. Daher stellt sich die Frage, ob es Alternativen gibt, mit denen sie ihr Geld wiedererlangen können.

Schadenersatz als realistische Option

Die Entwicklungen des Fonds seit 2009 haben gezeigt, dass es sich bei einer Schiffsbeteiligung um eine hochspekulative und riskante Investition handelt, die durchaus den Totalverlust des eingesetzten Kapitals zur Folge haben kann. Weder über diesen Umstand, noch über die einzelnen Risiken wurden die Anleger des HCI Schiffsfonds V, mit denen wir bislang gesprochen haben, von ihren Anlageberatern informiert.

Auch ist den Anlegern nicht erklärt worden, dass 26,6% des von ihnen investierten Kapitals und damit mehr als 1/4 für nicht investive Zwecke, also insbesondere Gebühren für diverse Dienstleistungen verwendet wurde. Allein die Vertriebskosten machten 22,6% des Anlegerkapitals incl. Agio aus. Ab 15% geht der BGH von einer die Rentabilität einer Fondsanlage beeinträchtigenden Höhe der Vertriebsaufwendungen aus, über die daher gesondert aufzuklären ist.

Wir sehen daher gute Chancen für Anleger, den ihnen aufgrund des wirtschaftlichen Scheiterns der Fondsbeteiligung am HCI Renditefonds V entstandenen Schaden gegenüber ihren Anlageberatern durchzusetzen.

Gerne stehen wir Ihnen für eine Einschätzung Ihrer individuellen Möglichkeiten und die Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche zur Verfügung.

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Anlegerschutzvereine auf Mandantenfang - Dr. Peters VLCC Supertankerfonds

Von Mandanten, die an vom Emissionshaus Dr. Peters aufgelegten VLCC Supertanker Fonds beteiligt sind, wurden wir darüber informiert, dass sie von einem Anlegerschutzverein angeschrieben und zu einer Informationsveranstaltung eingeladen wurden.

Wir möchten vor diesen und anderen Aktivitäten derartiger "Anlegerschutzvereine" ausdrücklich warnen. Ihr hauptsächlicher Zweck ist es in der Regel, den mit ihnen zusammenarbeitenden Anwaltskanzleien (sog. "Vertrauensanwälte") Mandate zuzuführen, teilweise sogar sich auf die eine oder andere Weise dafür bezahlen zu lassen. Dabei treten angesichts der (angeblich) leicht zu verdienenden Vergütungen nach unseren Feststellungen - leider! - nicht selten die Qualität anwaltlicher Tätigkeit und die seriöse und kompetente Bearbeitung des individuellen Falles in den Hintergrund. Grundsätzlich halten wir die Bündelung von Anlegerinteressen nur in seltenen Ausnahmefällen für ein so wichtiges Argument, dass dieser die Anwaltswahl untergeordnet werden sollte.

Sollten Anleger unmittelbar von Rechtsanwälten angeschrieben werden, gilt dem Grundsatz nach das vorstehend Gesagte. Zumeist verbirgt sich hinter dem Informationsbedürfnis das Werben um neue Mandate. Seriöse Kanzleien werden von solchen Rundschreiben nur sehr sparsam Gebrauch machen und denjenigen, die die wenigen Fragen beantworten, auch eine Auswertung aller Antworten anbieten ohne dass damit irgendeine weitere Verpflichtung verbunden wäre. Die pure Nichtbeachtung solcher Anschreiben reicht zumeist völlig aus, wenn Sie als Anleger sich gestört fühlen.

In einem als Reaktion auf ein derartiges Vorkommnis aufzufassenden Schreiben an die Anleger teilt die - sicher wegen vieler Nachfragen genervte - Fondsgeschäftsführung mit, dass die Anleger über Risiken oder Provisionszahlungen sehr wohl aufgeklärt worden seien, weil diese im jeweiligen Prospekt ausführlich dargestellt würden. Insoweit weisen wir sehr nachdrücklich darauf hin, dass die Geschäftsführung gar nicht wissen kann, ob die Anleger richtig und vollständig beraten wurden, insbesondere der Prospekt tatsächlich Grundlage der Beratung war. Anleger sollten sich davon also keineswegs verunsichern lassen. Sofern nicht der jeweilige Anlageberater oder –vermittler namentlich im Emissionsprospekt genannt ist, ergibt sich daraus eben nicht die Höhe seiner Provision; insoweit ist die Information der GVT schlicht unrichtig. Ob die Prospektprüfung des jeweiligen Wirtschaftsprüfers zum Prospekt richtig war, ist ggf. von Gerichten zu überprüfen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht prüft Prospekte jedenfalls nur auf Vollständigkeit, nicht hingegen auf Richtigkeit; auch insoweit handelt es sich um ein Scheinargument.

Anleger, die als sog. Direktkommanditisten im Handelsregister eingetragen sind, werden vorsorglich noch auf Folgendes hingewiesen: Sicher haben Sie ein Interesse daran, dass Sie nicht laufend mit unverlangter Post zugeschüttet werden. Die gesetzlichen Vorschriften tun inzwischen auch einiges dazu, solche Aktionen zu verhindern. Als Kommanditist sind Sie aber Mitunternehmer mit Rechten und Pflichten. Die Willensbildung der Gesellschafter untereinander ist aber ein wesentliches Recht, dass vor allem auch gegen weniger erfolgreiche Geschäftsführungen eingesetzt werden kann. Dazu bedarf es aber bestimmter Mindestquoten, die nur viele Anleger gemeinsam erreichen können, etwa für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung oder Änderungen der Tagesordnung. Diese Rechte haben Emissionshäuser und Geschäftsführungen eher nicht im Auge, wenn sie das Bedürfnis von Anlegern nach weitgehender Anonymität sogar im Gesellschaftsvertrag verankern wollen. Fast immer wird damit sogar die Kommunikation innerhalb eines Fonds schlicht unmöglich, was mit einer völligen Entmachtung der ohnehin schon schwachen Stellung des einzelnen Anlegers einhergeht.

Anlegern der in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindlichen Supertankerfonds aus dem Hause Dr. Peters DS-Rendite-Fonds Nr. 106 - VLCC Titan Glory, DS-Rendite-Fonds Nr. 109 - VLLC Saturn Glory, DS-Rendite-Fonds Nr. 110 - VLCC Neptune Glory, DS-Rendite-Fonds Nr. 112 VLCC Mercury Glory, DS-Rendite-Fonds Nr. 113 - VLCC Pluto Glory, DS-Rendite-Fonds Nr. 114 - VLCC Artemis Glory, DS-Rendite-Fonds Nr. 120 - VLCC Leo Glory und DS-Rendite-Fonds Nr. 127 - VLCC Younara Glory raten wir daher, die in ihrem konkreten Fall bestehenden rechtlichen Möglichkeiten, insbesondere im Hinblick auf die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen durch einen spezialisierten Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen zu lassen.

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Dr. Peters VLCC Supertankerfonds in der Krise - Fachanwälte helfen Anlegern

8 Fonds mit je einem Supertanker hat das Emissionshaus Dr. Peters in den Jahren 2004 - 2007 in der so genannten "Glory-Reihe" auf den Markt gebracht. Diese VLCC (very large crude carriers) genannten Rohöltanker leiden seit längerem unter dem drastischen Einbruch der Charterraten. Trotz langjähriger Festchartervereinbarungen haben die Fondsgesellschaften im Jahr 2010 einer Reduzierung der Charterraten zugestimmt. Statt der vereinbarten Festcharter fließen derzeit nur die so genannten Spotraten, die deutlich hinter den vereinbarten und prospektierten Einnahmen zurückbleiben. Die jeweilige Chartergesellschaft hat sich verpflichtet, die auflaufenden Differenzbeträge spätestens Ende 2014 auszugleichen.

Ausgehend von einer jährlichen Charterverpflichtung von angenommen 15 Mio. US-$ und einer im Durchschnitt lediglich um 1/3 dahinter zurückbleibenden Spotrate nach Clarkson, bedeutet dies im Jahr einen Rückstand von 5 Mio. US-$. Vorsorglich nur auf 4 Jahre gerechnet ergäben sich hier Ende 2014 auszugleichende Zahlungsrückstände von 20 Mio. US-$ je Schiff. Bei 8 Schiffen wären dies insgesamt 160 Mio. US-$. Unterstellt man, dass die Chartergarantie, die die Pacific Star International Holding Corporation, die ihren Sitz im Büro eines internationalen Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmens auf den British Virgin Islands hat, nach den getroffenen Vereinbarungen auch für die gestundeten Charterrückstände haftet, stellt sich die Frage, ob das in den Fondsprospekten mit gerade einmal 15 Mio. US-$ angegebene Kapital der Gesellschaft dafür ausreicht.

Angesichts der enormen Garantieverpflichtungen, die diese Gesellschaft bei den Dr. Peters VLCC Supertankerfonds DS-Rendite-Fonds Nr. 106 - VLCC Titan Glory, DS-Rendite-Fonds Nr. 109 - VLLC Saturn Glory, DS-Rendite-Fonds Nr. 110 - VLCC Neptune Glory, DS-Rendite-Fonds Nr. 112 - VLCC Mercury Glory, DS-Rendite-Fonds Nr. 113 VLCC Pluto Glory, DS-Rendite-Fonds Nr. 114 - VLCC Artemis Glory, DS-Rendite-Fonds Nr. 120 – VLCC Leo Glory und DS-Rendite-Fonds Nr. 127 - VLCC Younara Glory eingegangen ist, stellt sich auch die Frage, ob zumindest bei den Prospekte späterer Fonds auf die umfangreichen Verpflichtungen des Chartergaranten hätte eingegangen werden müssen.

Einem Bericht des Informationsdienstes fondstelegramm.de zu Folge wurden bereits seit 2009 von den Vertragscharterern aufgrund von Liquiditätsengpässen nur noch die am Markt erzielbaren Einnahmen an die Fonds weitergegeben. Die Chartereinnahmen seien jedoch in der zweiten Jahreshälfte 2010 unter das Niveau gefallen, das erforderlich gewesen wäre, um die Schiffsbetriebskosten und den Kapitaldienst zu leisten. Ob und wann angesichts der desaströsen Lage auf den Schiffsmärkten die Charterraten wieder ansteigen, damit die Schiffe auskömmliche Einnahmen erzielen können, ist derzeit nicht absehbar.

Diese Hintergründe spielen auch angesichts der nunmehr eingeläuteten Sanierungsrunde für sieben der 8 Fonds eine nicht unbedeutende Rolle, insbesondere dann, wenn durch die Anleger freiwillige Zahlungen zur Sanierung erbracht werden sollen. Nach unserer Ansicht fehlt derzeit eine ausreichende Perspektive für eine derart weitreichende Entscheidung. Auch ist bislang noch nicht zu erkennen, ob und inwieweit sich das Emissionshaus Dr. Peters an den zu schulternden Lasten beteiligen wird. Und: letztlich ist völlig offen, ob die Charterer und der Chartergarant Ende 2014 die entsprechenden Ausgleichszahlungen für Rückständige Charterraten leisten werden.

Schadenersatz als Alternative


Für die Anleger der Dr. Peters VLCC Supertankerfonds stellt sich angesichts der offenbar gewordenen Probleme auch die Frage, ob sie über die Risiken der ihnen empfohlenen Fondsanlage vollständig und richtig von ihren Beratern informiert wurden. Bei zahlreichen Anlegern dieser Fonds haben wir bereits Beratungsfehler festgestellt, die begründeten Anlass zur Hoffnung geben, Schadenersatzansprüche erfolgreich durchsetzen zu können.

Mehr Informationen zu den einzelnen Dr. Peter Fonds der Glory-Reihe erhalten Sie durch einen Klick auf den entsprechenden Fondsnamen.
DS-Rendite-Fonds Nr. 106 - VLCC Titan Glory DS-Rendite-Fonds Nr. 109 - VLLC Saturn Glory
DS-Rendite-Fonds Nr. 110 - VLCC Neptune Glory DS-Rendite-Fonds Nr. 112 - VLCC Mercury Glory
DS-Rendite-Fonds Nr. 113 - VLCC Pluto Glory DS-Rendite-Fonds Nr. 114 - VLCC Artemis Glory
DS-Rendite-Fonds Nr. 120 - VLCC Leo Glory DS-Rendite-Fonds Nr. 127 - VLCC Younara Glory
Für eine persönliche Beratung zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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Lloyd Fonds MS "Emilia Schulte" insolvent - Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht

Nach knapp 10 Jahren Beteiligung an dem Lloyd Fonds Nr. 19, der MS "Emilia Schulte" Shipping GmbH & Co. KG stehen die Anleger mit leeren Händen da. Die Fondsgesellschaft, in die sie vor 10 Jahren Eigenkapital in Höhe von rund 7,5 Mio. € investiert haben, war seit Mai 2009 nicht mehr in der Lage, das Schiffshypothekendarlehen zu bedienen. Ursache waren die infolge der desaströsen Entwicklung auf den Schiffsmärkten niedrigen Chartereinnahmen sowie der starke Wertverlust des US-$ im Verhältnis zum japanischen Yen, der das Yen-Darlehen der Schiffsgesellschaft stark verteuert hat. Für die Anleger, die im Jahr 2010 bereits die einst erhaltenen Ausschüttungen zur vermeintlichen Sanierung der Schiffsgesellschaft reinvestiert hatten, dürfte bei der Verwertung des Schiffes nichts mehr übrig bleiben.

Schadenersatzansprüche als realistische Option

Die Anleger des Lloyd Fonds MS Emilia Schulte, mit denen wir bislang gesprochen haben, waren über die Hintergründe und die Funktionsweise des Fonds sowie die damit verbundenen Risiken denkbar schlecht informiert. Grundlegende Fragen sind ihnen offenbar von ihrem Anlageberater nicht erläutert worden. Sie haben daher gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen ihren Anlageberater, ihre sie beratende Bank oder Sparkasse durchzusetzen.

Einige Beratungsfehler, die wir festgestellt haben:

Hoher Anteil der Anlegergelder wurde nicht werthaltig investiert: Für verschiedene Dienstleistungen und Bauzeitzinsen wurde ein großer Teil des von Anlegern aufgebrachten Kapitals ausgegeben. Die Anleger wurden über die Details der Mittelverwendung nicht informiert.

Hohe Vertriebskosten: Vielen Anlegern wurde nicht mitgeteilt und ist bis heute nicht bewusst, wie hoch alleine die für den Vertrieb der Fondsanteile gezahlten Provisionen und Vergütungen waren. Bei einem Wert von über 15% des von den Anlegern aufgebrachten Kapitals geht der Bundesgerichtshof von einer Gefährdung der Rentabilität der Fondsanlage aus.

Keine Aufklärung über die Risiken der Beteiligung: Dass es sich bei der Schiffsbeteiligung um eine hochspekulative und damit hochriskante unternehmerische Beteiligung handelt, die mit erheblichen Risiken, die bis hin zum Totalverlust der Einlage führen können, verbunden ist, wurde den meisten der uns bekannten Anleger ebenfalls verschwiegen.

Beteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet: Nicht wenigen Anlegern wurde eine Beteiligung am Lloyd Fonds 19 als sichere Altersvorsorge empfohlen. In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass derartige Beteiligungen aufgrund der hohen, spekulativen Risiken und der fehlenden Verfügbarkeit des Kapitals als Altersvorsorge gänzlich ungeeignet sind.

Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

Absolute 10-jährige Verjährung droht zu greifen

Da für die Schadenersatzansprüche der Anleger eine absolute 10-jährige Verjährung gilt, die taggenau - also nicht zum Jahresende - berechnet wird, drohen Schadenersatzansprüche von Anlegern des Lloyd Fonds 19 MS "Emilia Schulte", die sich im Jahr 2002 beteiligt haben, bereits akut zu verjähren. Die Folge ist, dass Schadenersatzansprüche nach Eintritt der Verjährung nicht mehr durchgesetzt werden können. Anlegern dieses Fonds ist daher dringend zu empfehlen, baldmöglichst einen spezialisierten Fachanwalt zu konsultieren.

Gerne stehen wir Anlegern des Lloyd Fonds 19 MS "Emilia Schulte" für eine individuelle Beratung zur Verfügung.

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Neckargemünd:
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München:
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Tel.: 030 - 95999280 | Fax: 030 - 95999279

Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/lloyd-fonds-ms-emilia-schulte-insolvent-verjaehrung-von-schadenersatzanspruechen-droht.html

HCI Shipping Select XIV - droht weitere Schiffsinsolvenz?

Bei zahlreichen HCI Schiffsfonds ist es in den letzten Monaten zu Fällen von Schiffsinsolvenzen gekommen. Jetzt droht auch einem Schiff des HCI Fonds Shipping Select XIV, in den Anleger im Jahr 2005 rund 55,7 Mio. € investiert haben, die Zahlungsunfähigkeit.

Die MS "Maren S" ist das kleinste der vier Containerschiffe, die der Fonds erworben hat. Wie zwei andere Fondsschiffe (MS "Tim-S" und MS "JPO Gemini") verfügte sie von Anfang an nicht über eine Festcharter, sondern gehörte einem Charterpool an, in dem die Einnahmen der Fondsschiffe geteilt werden. Infolgedessen unterlagen die von dem Schiff eingefahrenen Poolerlöse den enormen Schwankungen der weltweiten Charterraten, was zu drastischen Einnahmeausfällen geführt hat. Das zwischenzeitlich beschlossene Refinanzierungskonzept, mit dem ein Notverkauf des Schiffs bzw. eine Darlehenskündigung abgewendet werden sollte, droht, wie den Anlegern unlängst mitgeteilt wurde, aufgrund gesunkener Charterraten und damit einhergehend niedrigeren Schiffswerten zu scheitern.

Viele Anleger des HCI Shipping Select XIV fragen sich, ob der Fonds das ist, als was er ihnen seinerzeit vom Berater empfohlen wurde. Manche haben in den zurückliegenden Jahren von Hintergründen und Risiken erfahren, die ihnen vor der Entscheidung, sich an diesem Fonds zu beteiligen, gar nicht bewusst waren. Ausschüttungen erhalten sie schon lange nicht mehr. Und sie fragen sich nach der Perspektive ihrer Geldanlage, danach, was sie überhaupt von ihrem investierten Geld zurückbekommen werden.

Schadenersatzansprüche als realistische Option

Die Anleger des HCI Shipping Select XIV mit denen wir gesprochen haben, waren über die Hintergründe und die Funktionsweise des Fonds sowie die damit verbundenen Risiken denkbar schlecht informiert. Grundlegende Fragen sind ihnen offenbar von ihrem Anlageberater nicht erläutert worden. Sie haben daher gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen ihren Anlageberater, ihre sie beratende Bank oder Sparkasse durchzusetzen.

Einige Beratungsfehler, die wir festgestellt haben:
  • 25% nicht werthaltig investiert: Für verschiedene Dienstleistungen und Bauzeitzinsen wurden 25%, also ein Viertel des von den Anlegern aufgebrachten Kapitals ausgegeben.
  • Hohe Vertriebskosten: Vielen Anlegern wurde nicht mitgeteilt und ist bis heute nicht bewusst, dass sich alleine die "Emissionskosten", also die für den Vertrieb der Fondsanteile gezahlten Provisionen und Vergütungen auf 22,9% des von den Anlegern einzuzahlenden Betrages incl. Agio belaufen. Bei einem Wert von über 15% geht der Bundesgerichtshof von einer Gefährdung der Rentabilität der Fondsanlage aus.
  • Keine Aufklärung über die Risiken der Beteiligung: Dass es sich bei der Schiffsbeteiligung um eine hochspekulative und damit hochriskante unternehmerische Beteiligung handelt, die mit erheblichen Risiken, die bis hin zum Totalverlust der Einlage führen können, verbunden ist, wurde den meisten der uns bekannten Anleger ebenfalls verschwiegen.
  • Keine Aufklärung über Zwischengewinne: Es gibt ausweislich des Prospekts Verflechtungen zwischen den Gesellschaftern der Gesellschaften, die die Schiffe an die vier Einschiffgesellschaften des Fonds verkauft haben und den Gründungsgesellschaftern der Einschiffgesellschaften. Da Sondervorteile für Gründungsgesellschafter von Fonds grundsätzlich offenzulegen sind, wären nach unserer Rechtsauffassung auch hier die Gewinne, die die veräußernden Gesellschaften mit dem Verkauf der Schiffe erzielt haben, offenzulegen gewesen.
  • Als Altersvorsorge nicht geeignet: Nicht wenigen Anlegern wurde eine Beteiligung am HCI Shipping Select XIV als sichere Altersvorsorge empfohlen. In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass derartige Beteiligungen aufgrund der hohen, spekulativen Risiken und der fehlenden Verfügbarkeit des Kapitals als Altersvorsorge gänzlich ungeeignet sind.
  • Risiken fehlender langfristiger Charterverträge verschwiegen: Ferner blieb in zahlreichen Beratungsgesprächen unerwähnt, dass die Charterraten für Schiffe starken Schwankungen unterliegen. Dies ist deshalb von Bedeutung, weil drei Schiffe gar keine Festcharter haben, dass also die "Mieteinnahmen" der Schiffe zum Teil erheblichen Schwankungen unterliegen können, so dass die Einnahmen möglicher Weise nicht ausreichen können, um die Kosten und Zins und Tilgung zu bedienen. Lediglich ein Schiff hat einen langfristigen Chartervertrag, wobei danach ebenfalls hohe Einnahmerisiken bestanden. Dies hat heute vor dem Hintergrund der desaströsen Situation auf den weltweiten Schifffahrtsmärkten zur Folge, dass die Einnahmen der Schiffe erheblich hinter den prospektierten Werten zurückbleiben.
Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

Gerne stehen wir Anlegern des HCI Schiffsfonds Shipping Select XIV für eine individuelle Beratung zur Verfügung.

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Beratungsfehler: LG Frankfurt/Main spricht Anleger Schadenersatz zu

Bei offenen Immobilienfonds ist in der Beratung grundsätzlich auf das Verlustrisiko bei Aussetzung der Rücknahme hinzuweisen

Auch bei vermeintlich sicheren Anlagen wie offenen Immobilienfonds waren Banken verpflichtet, über die Risiken zutreffend und vollständig zu informieren. Dies hat das Landgericht Frankfurt/Main in einem jüngst ergangenen Urteil betont (Urteil vom 23. März 2012 - Az.: 2-19 O 334/11). Im Zentrum der Entscheidung stand dabei ein Punkt, der regelmäßig nicht Gegenstand der Beratung durch die Banken war: Das Risiko der Aussetzung der Rücknahme von Anteilen, das sich bei vielen offenen Immobilienfonds wie AXA Immoselect, DEGI Europa, DEGI Global Business, DEGI International, DJE Real Estate, KanAm Grundinvest, KanAm US Grundinvest, Morgan Stanley P2 Value, Premium Management Immobilien Anlagen und TMW Immobilien Weltfonds in den zurückliegenden Jahren realisiert hat.

Bei offenen Immobilienfonds besteht grundsätzlich das Risiko eines Kapitalverlusts im Zusammenhang mit der Aussetzung der Rücknahme von Anteilen, wie zahlreiche Anleger schmerzhaft erfahren mussten. Hierüber waren die Anleger im Rahmen der Beratung zu informieren, da es sich hierbei, wie das Landgericht Frankfurt feststellt, um ein dieser Anlageform grundsätzlich innewohnendes, dem Anleger regelmäßig nicht erkennbares Risiko handelt. Der Heidelberger Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Mathias Nittel, dessen Kanzlei zahlreiche Anleger offener Immobilienfonds vertritt, begrüßt die Entscheidung: „Viele Anleger sind von der Aussetzung der Anteilsrücknahme völlig überrascht worden. Dass sie von einem Tag auf den anderen nicht mehr an ihr Geld kommen könnten, war ihnen zuvor von niemandem gesagt worden.“ Stattdessen sei, so Anlegeranwalt Nittel, in den meisten Fällen von einer völlig risikolosen Anlage gesprochen und zugesichert worden, dass die Anleger jederzeit ihre Fondsanteile zurückgeben könnten und im Gegenzug ihr Geld erhalten.

Für die geschädigten Anleger offener Immobilienfonds ist dieses Urteil nach den Worten von Anwalt Nittel ein kleiner aber vielleicht bedeutsamer Fortschritt, der Anleger ermutigen sollte, Ihre Ansprüche nötigenfalls auch gerichtlich durchzusetzen.

Weitere Informationen zu offenen Immobilienfonds: http://www.nittel.co/kanzlei/kapitalanlagerecht/wertpapieranlagen/offene-immobilienfonds/index.html

Gerne stehen wir Anlegern offener Immobilienfonds für eine individuelle Beratung zur Verfügung.

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Aus für den SEB Immoinvest - Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht

Fachanwälte raten zu schnellem Handeln

Es kam wie erwartet: Die SEB hat ihr Ziel nicht erreicht und muss ihren offenen Immobilienfonds SEB Immoinvest auflösen. Der Fonds, der zuletzt ein Volumen von rund 6 Milliarden Euro hatte, hatte seit zwei Jahren die Rücknahme von Anteilen ausgesetzt. Nach Ablauf dieser Frist muss der Fonds entweder öffnen oder liquidiert werden. Dem Management des SEB Immoinvest war es nicht gelungen, ausreichend Vertrauen bei seinen Anlegern zu gewinnen. Die Rückgabewünsche überstiegen die vorhandene Liquidität bei weitem, so dass keine Verkäufe angenommen wurden.

Da der offizielle Rücknahmepreis der SEB mit 51,26 € mehr als 30% unter dem Wert lag, der sich am Zweitmarkt erzielen ließ, schließen Experten auf einen erheblichen Abwertungsbedarf beim Immobilienportfolio des Fonds. Damit dürfte es auch wenig wahrscheinlich sein, dass die Abwicklung des Fonds zu einer vollständige Rückzahlung der investierten Anlegergelder führen wird.

Die Hoffnung mancher Anleger, dass sie nach Ablauf der zweijährigen Schließung wieder an ihr Geld kommen, hat sich damit nicht erfüllt. Auch für eine Rückzahlung des investierten Kapitals im Zuge der bis 2017 erfolgenden Abwicklung besteht derzeit kaum realistische Hoffnung.

Für die Anleger, die die Chance nutzen wollen, ihr eingesetztes Geld im Wege des Schadenersatzes vollständig zurückzubekommen, besteht nun akuter Handlungsbedarf, wenn sie nicht die Verjährung von Schadenersatzansprüchen riskieren möchten.

Mehr Informationen zu Schadenersatzansprüchen beim SEB Immoinvest erhalten Sie hier: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/seb-immoinvest-geschlossen-schadenersatz-fuer-anleger-wegen-falscher-beratung.html

Mehr Informationen zur Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei offenen Immobilienfonds erhalten Sie hier: http://www.nittel.co/kanzlei/kapitalanlagerecht/wertpapieranlagen/offene-immobilienfonds/spezial-verjaehrung-von-schadenersatzanspruechen-von-anlegern-offener-immobilienfonds.html

Für eine individuelle Beratung und Prüfung Ihrer Schadenersatzansprüche stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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HCI Shipping Select XI - erstes Schiff muss Insolvenz anmelden

Beim HCI Schiffsfonds Shipping Select XI scheint es an allen Ecken und Enden lichterloh zu brennen. Knapp 43 Mio. € haben Anleger im Jahr 2005 in den Fonds des Emissionshauses HCI investiert. Für einen Gesamtaufwand von über 100 Mio. € sah das Konzept den Erwerb von zwei Mehrzweckfrachtschiffen und vier Vollcontainerschiffen vor. Ob für die Anleger des Fonds zum Schluss noch eine Rückzahlung von Teilen ihres investierten Kapitals möglich sein wird, scheint mehr als fraglich.

Der Überblick über die sechs Fondsschiffe bietet wenig Licht und viel Schatten:
  • MS "Hammonia Magician" - insolvent
  • MS "Hammonia Recommendation" – Keine Fortführungsprognose, Verkauf
  • MS "Hammonia Recognition" – Restrukturierung hält - bisher
  • MS "Bianca Rambow" – neues Sanierungskonzept erforderlich
  • MS „Pauline“ – neues Sanierungskonzept erforderlich
  • MS „Sleipner“ – Restrukturierung hält - bisher
Viele Anleger des HCI Shipping Select XI fragen sich, ob der Fonds das ist, als was er ihnen seinerzeit vom Berater empfohlen wurde. Manche haben in den zurückliegenden Jahren von Hintergründen und Risiken erfahren, die ihnen vor der Entscheidung, sich an diesem Fonds zu beteiligen, gar nicht bewusst waren. Ausschüttungen erhalten sie schon lange nicht mehr.

Schadenersatzansprüche als realistische Option

Die Anleger des HCI Shipping Select XI mit denen wir gesprochen haben, waren über die Hintergründe und die Funktionsweise des Fonds sowie die damit verbundenen Risiken denkbar schlecht informiert.
Einige Beratungsfehler, die wir festgestellt haben:
  • 28,7% nicht werthaltig investiert
  • Hohe Vertriebskosten
  • Nur 69% des Anlegerkapitals für investive Zwecke verwendet
  • Keine Aufklärung über die Risiken der hochspekulativen Beteiligung
  • Als Altersvorsorge nicht geeignet
  • Risiken fehlender langfristiger Charterverträge verschwiegen
Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.
Weitere Informationen zum HCI Fonds Shipping Select XI finden Sie hier: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/hci-shipping-select-xi-erstes-schiff-muss-insolvenz-anmelden.html

Gerne stehen wir Anlegern des HCI Schiffsfonds Shipping Select XI für eine individuelle Beratung zur Verfügung.

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Ownership-Fonds MS "Pride of Madrid" und MS "Pride of Paris" insolvent - was können Anleger tun?

Die beiden Schiffe der vom Emissionshaus Ownership in den Jahren 2007 und 2008 vertriebenen Schiffsfonds MS "Pride of Madrid" und MS "Pride of Paris" (ehemals MS "Beluga Fascination" und MS "Beluga Flirtation") sind insolvent. Wie das fondstelegramm am 27. April 2012 berichtete, wurde über das Vermögen der beiden Schiffsgesellschaften die Zwangsverwaltung angeordnet (Az. 517 IN 3/12 und 517 IN 4/12). Beide Schiffe sind von der Pleite der Bremer Beluga-Gruppe Anfang 2011 betroffen. Die "Pride of Madrid" und die "Pride of Paris" wurden unter den Namen "Beluga Fascination" und "Beluga Flirtation" von Beluga bereedert und waren auch an die Beluga-Gruppe verchartert. Die Bemühungen von Ownership, die beiden Schiffe wieder auf eine solide Grundlage zu stellen sind, wie das manager-magazin jetzt berichtet, gescheitert. Die NordLB, die beide Schiffe finanziert hat, hat dem vorgelegten Konzept ihre Zustimmung versagt. Für jeweils rund 300 Anleger, die in jeden der Fonds rund 10 Mio. € Eigenkapital investiert haben, dürfte damit der Totalverlust ihrer Einlagen eingetreten sein.

Für die betroffenen Anleger der Ownership Schiffsfonds MS "Pride of Madrid" und MS "Pride of Paris" stellt sich jetzt die Frage, ob sie ihr Geld endgültig abschreiben müssen, oder ob es Möglichkeiten gibt, gegebenenfalls von Dritter Seite den Schaden ersetzt und ihr investiertes Kapital zurück zu bekommen.

Schadenersatz wegen Falschberatung

Für zahlreiche Schiffsfonds-Anleger haben wir sowohl die Beratung als auch die Prospekte geprüft und sehen eine Vielzahl möglicher Aufklärungspflichtverletzungen, die Schadenersatzansprüche der Anleger gegen die sie beratenden Banken, Sparkassen und "freie" Berater sowie Prospektverantwortliche nach sich ziehen. Nachfolgend finden Sie nur einige wenige:
  • Schiffsfonds sind eine hochspekulative Anlage: Bei einem Schiffsfonds handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung, die mit zahlreichen Risiken behaftet und daher als hochspekulativ einzustufen ist. Dennoch wurde sie in vielen Beratungen als sichere Anlage dargestellt.
  • Nicht als Altersvorsorge geeignet: Als hochspekulative Anlage mit Totalverlustrisiko sind Schiffsfondsbeteiligungen nicht als Altersvorsorge bzw. zur Geldanlage im Alter geeignet. Dennoch wurde sie vielfach gerade als Altersvorsorge empfohlen.
  • Risiken für Charterreinnahmen wurden verschwiegen: In zahlreichen uns bekannten Fällen wurden die prognostizierten Ausschüttungen als sicher dargestellt, von Risiken, insbesondere hinsichtlich der Höhe der erzielbaren Chartereinnahmen war nicht die Rede.
  • Keine Veräußerung auf dem Zweitmarkt möglich: Die Anleger wurden oftmals auch nicht darauf hingewiesen, dass eine Veräußerung der Anteile infolge des Fehlens eines Zweitmarkts faktisch unmöglich ist, so dass eine langfristige Bindung des investierten Kapitals eingegangen wird.
  • Verschweigen von Kickbacks: Die im Vertrieb des Fonds involvierten Banken haben darüber hinaus bis ins Jahr 2008 hinein in keinem uns bekannten Fall auf die an sie erfolgsabhängig fließende Vertriebsprovision hingewiesen. Nach der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wären sie hierzu verpflichtet gewesen.
  • Warnung vor Überkapazitäten und Verfall der Charterraten in der Wirtschaftspresse: Hinzu kommt, dass es in den Jahren 2006 und 2007 zahlreiche Stimmen in der seriösen Wirtschaftspresse gab, die erhebliche Überkapazitäten an Schiffen und sinkende Frachtraten prognostiziert haben. Prognosen, die in keiner der uns bislang bekannt gewordenen Beratung berücksichtigt wurden.
  • Risiko Schiffsbetriebskosten: Die Schiffsbetriebskosten sind in den Jahren 2000-2006 extrem angestiegen. Insbesondere Personalkosten und Schmierstoffe, die von den Fondsgesellschaften zu tragen sind, erfuhren starke Teuerungsraten. Auf diese Entwicklung, die entscheidenden Einfluss auf die künftige Rentabilität der Anlage haben konnte, hätten die Berater ihre Kunden hinweisen müssen.
Gerne stehen wir Anlegern dieser Ownership-Fonds für eine individuelle Beratung zur Verfügung.

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Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/ownership-fonds-ms-pride-of-madrid-und-ms-pride-of-paris-insolvent-was-koennen-anleger-tun.html

Elbe Emissionshaus Fonds MS "Mare" insolvent - Fachanwälte helfen geschädigten Anlegern

120 Anleger, die sich im Jahr 2008 mit rund 7,5 Mio. € an dem vom Elbe Emissionshaus (EEH) aufgelegten Schiffsfonds MS "Mare" beteiligt haben, werden ihr investiertes Geld nicht wiedersehen. Am 19. April 2012 hat der Schiffsfonds Insolvenzantrag gestellt. Wie der Informationsdienst fondstelegramm berichtet, hat die Volksbank Kehdingen ein Teildarlehen der KfW gekündigt, weil die Loan-to-value-Klausel (LTV) verletzt worden sein soll. Daraufhin hätten auch andere Banken des den Schiffsfonds finanzierenden Konsortiums angekündigt, ihre Kredite zu kündigen.

Unabhängig von der Frage, ob die Kündigung zu Recht erfolgte, oder, wie EEH verlautbart, ausreichend Sicherheiten bestanden, so dass eine Kündigung gar nicht hätte erfolgen dürfen, stellt sich für die betroffenen Anleger jetzt die Frage, ob sie ihr Geld endgültig abschreiben müssen oder ob es Möglichkeiten gibt, gegebenenfalls von Dritter Seite den Schaden ersetzt zu bekommen.

Schadenersatz wegen Falschberatung
  • Sehr hoher Schiffskaufpreis: Der Kaufpreis für das Schiff betrug 21,5 Mio. €. Damit liegt er deutlich über den von Clarkson ermittelten Neubaupreisen für ähnliche Schiffe in den Jahren 2007 und 2008, wie das fondstelegramm bereits 2008 berichtete.
  • Erhebliche Wechselkursrisiken: In der Fondskalkulation wird davon ausgegangen, dass jeweils 50% des Schiffshypothekendarlehens in € und Schweizer Franken finanziert werden. Die daraus resultierenden Währungsrisiken, die sich in Form des starken Wertverlustes des Euro gegenüber dem CHF realisiert haben, Erhielt man zum Zeitpunkt der Prospektherausgabe für 1 € noch 1,6339 CHF, sind es Ende April 2012 nur noch 1,2017 CHF. Dies hat zur Folge, dass ein Anfang 2008 in CHF aufgenommenes Darlehen - umgerechnet in Euro - heute einen um rund 36% höheren Darlehensstand aufweist. Gleichzeitig sind die in € gerechneten Zinszahlungen um 36 % gestiegen. Betrachtet man die Wechselkursentwicklung von US $ - der Währung, in der der Fonds seine Einnahmen erzielt – zu CHF, beträgt die Steigerung immer noch 22%. Auf die Risiken der Wechselkursentwicklung hätten die Anleger bei der Beratung hingewiesen werden müssen.
  • Loan-to-value-Klausel: Den meisten Anlegern wurde nach unserer Erfahrung von ihrem Berater über die Loan-to-value-Klausel (LTV) in den Kreditverträgen nichts gesagt. Dabei bergen derartige Klauseln für den Fonds eine hohe Sprengkraft und kann - wie sich beim MS "Mare" zeigt, bis hin zum Totalverlust für die betroffenen Anleger führen. Mehr Informationen zur Loan-to-value-Klausel finden Sie hier.
  • Chartereinnahmen sehr optimistisch kalkuliert: Das Schiff war zum Zeitpunkt der Prospekterstellung noch nicht verchartert. Die kalkulierte Bruttocharterrate beträgt über die gesamte 19-jährige Fondslaufzeit 9.750 € pro Tag. Diese liegt deutlich über dem zum Zeitpunkt des Vertriebs und durchschnittlichen Werten der vergangenen neun Jahre des Hamburg Index für vergleichbare Schiffe und über den von Clarkson ermittelten Durchschnittsraten für ähnliche Schiffe, wie das fondstelegramm bereits im April 2008 feststellte. Darüber hinaus wurden damit Wechselkursrisiken ausgeblendet, die daraus resultieren, dass die Einnahmen des Schiffs in US$ erzielt werden.
  • Wirtschaftspresse warnte vor sinkenden Charterraten und Überkapazitäten: Zahlreiche Veröffentlichungen in Handelsblatt und Financial Times Deutschland warnten bereits seit 2006 vor den sich aufbauenden Überkapazitäten und sinkenden Charterraten.
  • Risiko Schiffsbetriebskosten: Der Ansatz der Schiffsbetriebskosten war sehr optimistisch. Die einkalkulierten Steigerungsraten von 2% jährlich ab dem vierten Jahr tragen dem überaus starken Anstieg der Schiffsbetriebskosten in den Jahren von 2000 bis 2008 in keiner Weise Rechnung und waren entschieden zu niedrig.
  • Hohe Weichkosten: Rund 27% des von den Anlegern aufzubringenden Kapitals incl. Agio werden für nicht investive Zwecke, also Dienstleistungsvergütungen und Provisionen verwandt, davon alleine 15,7% für Vertriebskosten (im Prospekt als Emissionskosten bezeichnet). Nach der Rechtsprechung des BGH hätte über diesen, die "magische Grenze" von 15% übersteigenden und die Rentabilität der Beteiligung gefährdende Höhe der Vertriebsprovisionen durch den Anlageberater aufgeklärt werden müssen.
  • Sondervorteile: Reederei und Treuhänder erhalten insgesamt fünf Prozent des bei einer Veräußerung des Schiffes zu erzielenden Bruttoveräußerungserlöses. Dies ist m Vergleich mit anderen Schiffsfonds überdurchschnittlich viel. Hinzu kommt, dass auch dieser Sondervorteil für Vertragspartner des Fonds im Beratungsgespräch hätte dargestellt werden müssen.
Fazit des fondstelegramm im April 2008: "Das Schiff wurde teuer eingekauft, was auch daran liegt, dass deutsche Werften höhere Preise verlangen als chinesische. MS "Mare" ist noch nicht verchartert. Die prognostizierten Charterraten liegen über den Marktangaben vergleichbarer Schiffe. Die Einsatztage und Schiffsbetriebskosten wurden recht optimistisch kalkuliert. Die Darlehensquote ist hoch, die Finanzierung wird voraussichtlich zur Hälfte in Schweizer Franken erfolgen, was unweigerlich zu Währungsrisiken führt. Auch bei der Kalkulation der Veräußerungserlöse wurde sehr optimistisch herangegangen. Die Wahrscheinlichkeit, dass die geplanten Ausschüttungen tatsächlich erzielt werden, ist eher gering. Die hohen Versprechungen an die Anleger sind schwerlich zu halten."
Gerne stehen wir Anlegern des EEH Fonds MS "Mare" für eine individuelle Beratung zur Verfügung.

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Was steckt hinter der Loan-to-value-Klausel?

Risiken, über die Fondsanleger regelmäßig nicht aufgeklärt wurden

In vielen Fonds gibt es Probleme mit finanzierenden Banken. Schuld ist eine loan-to-value-Klausel oder eine 105% Klausel, wie das jeweilige Fondsmanagement gegenüber den erstaunten Anlegern berichtet. Die meisten Anleger hören davon zum ersten Mal. Zu spät, denn die Klausel hat es in sich und birgt große Sprengkraft für den betroffenen Fonds.

Die Loan-to-Value-Klausel (LTV) gibt das Verhältnis zwischen maximaler Beleihung bzw. Höhe des Kredits und dem ermittelten Wert des finanzierten Objekts, also einer Immobilie oder eines Schiffs an. In den meisten Fällen wird vereinbart, dass die Darlehenshöhe in einer bestimmten Währung gerechnet, 105% des Wertes des finanzierten Objekts nicht übersteigen darf. In den Darlehensverträgen sichert die LTV-Klausel für die Bank, dass das Darlehen durch den Wert der Fondsobjekte stets ausreichend besichert ist.

Wie kommt es zu einem Überschreiten des LTV?

Zum Überschreiten des vereinbarten LTV-Verhältnisses können sowohl Veränderungen des Wertes des finanzierten Objekts, als auch Wechselkursschwankungen führen.
  • In den meisten LTV-Klauseln sind regelmäßige Ermittlungen des Wertes des finanzierten Objektes vereinbart. Bei Gewerbe- (Büro-)immobilien kommt es aufgrund veränderter Nachfrage am jeweiligen Standort regelmäßig zu starken konjunkturellen Schwankungen der Nachfrage und damit auch der für Neuvermietungen zu zahlenden Mieten. Diese fließen in die Bewertung der Immobilie ein, mit der Folge, dass der Immobilienwert sinkt. Sinkt der Immobilienwert, hat dies zur Folge, dass der Quotient aus Darlehensbetrag und Immobilienwert ansteigt und gegebenenfalls die vereinbarte Grenze von 105% übersteigt. Das gleiche gilt für Schiffe, bei denen die konjunkturell bedingt starken Schwankungen der Charterraten unmittelbar die Schiffspreise beeinflussen.
  • Viele Fonds haben ihre Investition in eine Immobilie oder ein Schiff nicht nur in einer Währung finanziert. Die dabei entstehenden Wechselkursrisiken wirken sich ebenfalls auf das LTV-Verhältnis aus. Hat beispielsweise ein Schiffsfonds sein Schiffshypothekendarlehen je zur Hälfte in US$ und japanischen Yen finanziert und das LTV-Verhältnis in US$ festgeschrieben, führt ein Wertverlust des US$ im Verhältnis zum Yen zu einem Anstieg der Verschuldung in US$ und zugleich zu einem Anstieg des Quotienten aus Darlehensbetrag und Schiffswert. Gleiches gilt für Immobilienfonds, die ihre Objekte zum Teil in CHF finanziert haben, der in den letzten Jahren gegenüber dem € und dem US$ stark an Wert gewonnen hat.
Was passiert bei einem Übersteigen der 105% Klausel?

In den Darlehensverträgen sind für den Fall, dass der Quotient aus Darlehensbetrag und Objektwert die vielfach vereinbarten 105% übersteigt, je nach Vertrag unterschiedliche Maßnahmen zur Sicherung des Wertes des Darlehens vereinbart. Zum einen kann vorgesehen sein, dass der Darlehensnehmer, also der Fonds zusätzliche Sicherheiten stellen kann. Dies können Barmittel sein, aber auch das "Parken" von Ausschüttungen auf einem an die Bank verpfändeten Konto. Zum Teil hat die Bank auch das Recht, höhere Darlehenszinsen zu verlangen. Außerdem kann unter bestimmten Voraussetzungen die Bank das Darlehen kündigen und das Objekt zwangsverwertet. Letzteres bedeutet für die Anleger zumeist den Totalverlust ihrer Einlage.

LTV: In der Beratung verschwiegen, in Prospekten verharmlost – Chancen für Anleger

Die LTV-Klausel beinhaltet nicht nur Liquiditätsrisiken sondern konkret anlagegefährdende Risiken für den Fall der auf die Verletzung der LTV-Klausel gestützten Kreditkündigung.

In der Beratung der Kunden durch Banken, Sparkassen und "freie" Finanzberater wurde auf die Problematik der LTV-Klausel in keinem uns bisher (Stand 30.04.2012) bekannt gewordenen Fälle hingewiesen, obwohl der überwiegende Teil der seit 2008 aufgelegten Schiffs- und Immobilienfonds derartige Klauseln in den Kreditverträgen hat. Dies stellt einen rechtlich erheblichen Aufklärungsfehler dar, auf den der Anleger Schadenersatzansprüche stützen kann.

Gleiches gilt für die Fondsprospekte, in denen diese Klausel zum Teil nicht erwähnt, in manchen Fällen falsch beschrieben und in der Mehrzahl der bekannten Fälle unzutreffender Weise nicht als anlagegefährdendes Risiko eingestuft wurde. Beratende Banken, Sparkassen und "freie" Berater sowie Gründungsgesellschafter der Fonds stehen hier einem erheblichen Haftungspotential gegenüber.

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Quo vadis, SEB Immoinvest? Fachanwälte beraten SEB Immoinvest Anleger

Nachdem die gesetzlich maximal zulässige Aussetzungsfrist für den SEB Immoinvest (WKN: 980230) am 5. Mai 2012 ausläuft, sollte es an sich Sache der Fondsverwaltung sein, zu entscheiden, ob der Fonds weitergeführt wird oder wie zahlreiche andere offene Immobilienfonds vor ihm abgewickelt wird. Das Management der SEB Asset Management geht hier neue, man mag auch sagen seltsame Wege.

Rückgabemöglichkeit nur für einen Tag

Der Rückgabe von Anteilen soll für einen Tag, den 7. Mai 2012 möglich sein. Wird hierbei die Liquidität nicht aufgezehrt, soll der Fonds weitergeführt werden, falls die Rückgabewünsche die verfügbare Liquidität übersteigen, droht die Auflösung des Fonds. Die Chance zur Weiterführung des Fonds wird damit in die Hände der Anleger gegeben.

Rückgabemöglichkeit künftig nur mit 1-jähriger "Kündigungsfrist"

Die weitaus wichtigere Information - eine Fortführung unterstellt - dürfte aber jedoch sein, dass mit der "Wiedereröffnung" eine Änderung der Geschäftsbedingung einhergeht. Solle der Fonds weitegeführt wird, sollen die Anleger künftig bis auf weiteres nur noch jährlich, statt wie bisher börsentäglich über ihre Anteile verfügen können. Für den Fall, dass die Liquidität nicht aufgebraucht wird, sehen die die neuen Vertragsbedingungen ein Rückgaberecht mit einer Frist von einem Jahr vor. Für den Anleger bedeutet heißt das, dass wenn er die Rückgabemöglichkeit am 7. Mai 2012 nicht nutzt und der Fonds fortgeführt wird, er bei einem Rückgabewünsch am 8. Mai 2012 sein Geld erst am 8. Mai 2013 erhält.

Dieses Vorgehen soll zwar in Abstimmung mit der Finanzaufsicht (BaFin) erfolgt sein und zur Umsetzung der Anforderungen des Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz (AnsFuG) dienen. Faktisch bedeutet es jedoch, dass bei der Fortführung des Fonds ein Anleger, der bereits seit zwei Jahren auf die Rückzahlung seines Geldes wartet, erneut mindestens ein Jahr warten muss, wenn er den Termin am 7. Mai 2012 verpasst.

Die Erfahrung bei anderen offenen Immobilienfonds, die ebenfalls nach der gesetzliche maximal zulässige Aussetzungsfrist die Entscheidung über die Fortführung zu treffen hatten zeigt jedoch, dass dies nicht von Erfolg gekrönt war.
Schadenersatz für SEB Immoinvest Anleger
Ungeachtet dessen sollten Anleger die Möglichkeit, wegen fehlerhafter Beratung Schadenersatz zu erlangen, nicht unberücksichtigt lassen.
  • Die Erfahrungen der letzten Wochen und Monate zeigen, dass gerade die unterbliebene Aufklärung über Rückvergütungen, also jene Provisionszahlungen, die die vertreibenden Banken und Sparkassen für die Vermittlung der Fondsanlagen erhalten haben, einen guten Ausgangspunkt für die erfolgreiche Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen darstellt. Der Bundesgerichtshof hat hier festgestellt, dass Banken und Sparkassen bereits seit 1990 verpflichtet waren, über solche kickbacks aufzuklären.
  • Für Fälle, in denen ab Sommer 2008 zum Erwerb der Fondanteile am SEB Immoinvest geraten wurde, ist darüber hinaus zu beachten, dass es zahlreiche Berichte in der Wirtschaftspresse gab, die sich mit dem Platzen der weltweiten Immobilienblase und den Auswirkungen auf die offenen Immobilienfonds befassten. Zahlreiche Gerichte haben erkennen lassen, dass sie bezüglich dieser Berichte und der darin aufgezeigten Marktentwicklung eine Aufklärungspflicht der Anlageberater sehen. Wurde also hierüber nicht aufgeklärt, sehen diese Gerichte gute Chancen für die Schadenersatzansprüche der Anleger.
Haben auch Sie Anteile am SEB Immoinvest gezeichnet und fühlen sich nicht richtig beraten? Wir setzen gerne für Sie Ihre Schadenersatzansprüche durch. Rufen Sie uns an.

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König & Cie. Renditefonds 60 Produktentanker-Fonds II - 28,4% Weichkosten, hohe Risiken

Rund 37 Mio. € haben Anleger in den im März 2007 aufgelegten König & Cie. Produktentanker-Fonds II und damit in die Schiffe MT "King Eric" und MT "King Edward" investiert. Seit dem Jahr 2009 haben die Anleger keine Ausschüttung erhalten. Die bis dahin gezahlten Ausschüttungen wurden im Rahmen eines "Sanierungskonzepts" zurückgezahlt.

Auch in 2012 besteht für die Anleger des König & Cie. Renditefonds 60 wenig Anlass zur Hoffnung, Ursache sind die als variabel vereinbarten Charterraten der beiden Fondsschiffe, die weit hinter den prognostizierten und zur Kostendeckung erforderlichen Beträgen zurückblieben. Aufgrund der desaströsen Situation auf den weltweiten Schiffsmärkten dürfte der Fehlbetrag bis heute weiter angestiegen sein. Eine Erholung ist, so die Ansicht von Experten, derzeit nicht abzusehen.

Schadenersatz für Anleger

Wir haben für unsere Mandanten sowohl die Beratung als auch den Prospekt geprüft und sehen eine Vielzahl möglicher Aufklärungspflichtverletzungen. Nachfolgend finden Sie nur einige wenige:
  • Schiffsfonds sind eine hochspekulative Anlage: Bei einem Schiffsfonds handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung, die mit zahlreichen Risiken behaftet und daher als hochspekulativ einzustufen ist. Dennoch wurde sie in vielen Beratungen als sichere Anlage dargestellt.
  • Nicht als Altersvorsorge geeignet: Als hochspekulative Anlage mit Totalverlustrisiko ist die Beteiligung an dem König & Cie. Renditefonds 60 nicht als Altersvorsorge bzw. zur Geldanlage im Alter geeignet. Dennoch wurde sie vielfach gerade als Altersvorsorge empfohlen.
  • Risiken für Charterreinnahmen wurden verschwiegen: In zahlreichen uns bekannten Fällen wurden die prognostizierten Ausschüttungen als sicher dargestellt, von Risiken, insbesondere hinsichtlich der Höhe der erzielbaren Chartereinnahmen, war nicht die Rede.
  • Keine Veräußerung auf dem Zweitmarkt möglich: Die Mandanten wurden auch nicht darauf hingewiesen, dass eine Veräußerung der Anteile infolge des Fehlens eines Zweitmarkts faktisch unmöglich ist, so dass eine langfristige Bindung des investierten Kapitals eingegangen wird.
  • 28,4% des Anlegerkapitals nicht investiv verwendet: Der Fonds verwendet einen besonders hohen Anteil der von Anlegern investierten Mittel für nicht investive Zwecke. 28,4% des Anlegerkapitals (incl. Agio) wurde für Dienstleistungsvergütungen, darunter insbesondere die Vertriebskosten verwandt. Nur 72% des Anlegerkapitals flossen tatsächlich in den Erwerb der Schiffe. Über dieses grobe Missverhältnis von Weichkosten und tatsächlich werthaltiger Investition, das die Rentabilität der Anlage von vorneherein in Frage stellt, wurden die Anleger, mit denen wir bislang gesprochen haben, von Ihren Beratern nicht aufgeklärt.
  • 21,5 % Vertriebskosten: Auch auf die 21,5% und damit mehr als 1/5 des Anlegerkapitals betragenden Vertriebskosten wurden die uns bekannten Anleger nicht hingewiesen. Dabei wären sowohl Banken und Sparkassen, als auch nicht bankgebundene Berater zur Aufklärung über diese außergewöhnlich hohen Vertriebskosten verpflichtet gewesen.
  • Verschweigen von Kickbacks: Die im Vertrieb des Fonds involvierten Banken haben darüber hinaus in keinem uns bekannten Fall die an sie erfolgsabhängig fließende Vertriebsprovision hingewiesen. Nach der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wären sie hierzu verpflichtet gewesen.
  • Warnung vor Überkapazitäten und Verfall der Charterraten in der Wirtschaftspresse: Hinzu kommt, dass es in den Jahren 2006 und 2007 zahlreiche Stimmen in der seriösen Wirtschaftspresse gab, die erhebliche Überkapazitäten an Schiffen und sinkende Frachtraten prognostiziert haben. Prognosen, denen weder der Fondsprospekt, noch die uns bekannt gewordenen Beratungen berücksichtigt haben.
Angesichts dieser Vielzahl von Punkten sehen wir für Anleger des König & Cie. Produktentanker-Fonds II grundsätzlich gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen.

Möchten Sie als Anleger des König & Cie. Produktentanker-Fonds II wissen, wie Ihre Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen stehen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

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Nordcapital Schiffsportfolio Global I und II - Fachanwälte helfen Anlegern

Die Krise auf den weltweiten Schiffsmärkten macht auch vor deutschen Schiffsfonds nicht halt. Immer mehr Schiffsfonds geraten in den Sog der Krise, Schifffondsgesellschaften müssen Insolvenz anmelden, Anleger verlieren ihr investiertes Geld und müssen teilweise die bereits erhaltenen Ausschüttungen zurückzahlen.

Welche Auswirkungen hat die Schieflage des Charterers ZIM Integrated Shipping für die Anleger?

Jetzt drohen auch verschiedene Schiffsfonds des Initiators Nordcapital durch die Krise in Mitleidenschaft gezogen zu werden. Hintergrund ist, wie die Fondszeitung in ihrer aktuellen Ausgabe berichtet, dass die israelische Reederei ZIM Integrated Shipping, die verschiedene Schiffe von Nordcapital Fonds gechartert hat, anscheinend wieder mit wirtschaftlichen Problemen zu kämpfen hat. Das im Jahr 2009 unter Forderungsverzicht der Gläubiger geschlossene Sanierungskonzept für die ZIM hat anscheinend nur zu einer Atempause, nicht jedoch zu einer nachhaltigen Verbesserung der Situation geführt.

Die beiden Nordcapital Containerschiffe E.R. Beijing und E.R. Savannah könnten daher bald in schwere See geraten. Dies bliebe für die beiden 2003 und 2004 vertriebenen Schiffsportfolio Fonds von Nordcapital, das Nordcapital Schiffsportfolio Global I sowie das Nordcapital Schiffsportfolio Global II nicht ohne Folgen. Beide Fonds leiden bereits erheblich unter der gegenwärtigen Schiffskrise und weisen bereits seit 2009 Betriebsergebnisse aus, die teilweise erheblich unter den prospektierten Werten liegen. Da ein Ende der Schifffahrtskrise mit zumeist nicht kostendeckenden Charterraten nicht abzusehen ist, sehen sich die Anleger der beiden Nordcapital Schiffsportfolio Global Fonds mit den Folgen der Krise für ihren Fonds konfrontiert.

Schadenersatz für Anleger der Nordcapital Schiffsportfolio Global

Anleger, die nicht abwarten wollen, bis ihr Geld endgültig versenkt wurde und gleichzeitig mögliche Schadenersatzansprüche verjährt sind, sollten den Rat eines erfahrenen Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht in Anspruch nehmen. Denn viele Schiffsfonds-Anleger wurden von ihrem Anlageberater oder von ihrer Bank oder Sparkasse nicht ausreichend über die Risiken einer Beteiligung an einem Schiffsfonds aufgeklärt.
  • So wurden Schiffsfondsbeteiligungen wahrheitswidrig als sichere Anlage angepriesen. Auf das Risiko des Totalverlusts wurden Anleger nach unserer Erfahrung regelmäßig nicht hingewiesen.
  • Anteile an Schiffsfonds wurden als Altersvorsorge verkauft, obwohl sie wegen der zahlreichen Risiken inzwischen auch von den Gerichten als hochspekulative Anlage und damit als ungeeignet zur Altersvorsoge und Anlage von Vermögen im Alter eingestuft werden.
  • Auch wurde nicht darauf hingewiesen, dass ein hoher Anteil des von den Anlegern aufzubringenden Kapitals für nicht investive Zwecke verwendet wurde, beispielsweise für Vertriebsprovisionen, die bei Schiffsfonds besonders hoch sind.
  • Banken und Sparkassen haben darüber hinaus regelmäßig nicht darüber informiert, welche Provisionen sie erhalten, obwohl sie dazu, wie der Bundesgerichtshof festgestellt hat, verpflichtet gewesen wären.
Was können betroffene Anleger der Nordcapital Schiffsportfolio Global I + II tun?

Anleger der Nordcapital Schiffsportfolio Global I + II, die meinen, dass sie über einige der oben genannten Punkte nicht aufgeklärt wurden, sollten zeitnah von einem auf Schiffsfondsanlagen spezialisierten Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen, ob sie Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen haben und ob gegebenenfalls die Verjährung von Ansprüchen droht.

Möchten Sie wissen, ob auch Ihnen Schadenersatzansprüche zustehen? Rufen Sie uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung an - wir helfen Ihnen gerne.

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Wirtschaftliche Schieflage des Charterers ZIM Integrated Shipping - Risiken für die Anleger der Lloyd Schiffsfonds MS Bahia und MS Benito?

Die Krise auf den weltweiten Schiffsmärkten macht auch vor deutschen Schiffsfonds nicht halt. Immer mehr Schiffsfonds geraten in den Sog der Krise, Schifffondsgesellschaften müssen Insolvenz anmelden, Anleger verlieren ihr investiertes Geld und müssen teilweise die bereits erhaltenen Ausschüttungen zurückzahlen.

Abermals wirtschaftliche Schwierigkeiten bei ZIM Integrated Shipping

Jetzt drohen auch zwei Schiffsfonds des Initiators Lloyd Fonds durch die Krise in Mitleidenschaft gezogen zu werden. Hintergrund ist, wie die Fondszeitung in ihrer aktuellen Ausgabe berichtet, dass die israelische Reederei ZIM Integrated Shipping, die die Schiffe von zwei erst im Jahr 2010 als private Placements emittierten Fonds gechartert hat, anscheinend wieder mit wirtschaftlichen Problemen zu kämpfen hat. Das im Jahr 2009 unter Forderungsverzicht der Gläubiger geschlossene Sanierungskonzept für die ZIM hat anscheinend nur zu einer Atempause, nicht jedoch zu einer nachhaltigen Verbesserung der Situation geführt.

Die beiden Lloyd Fonds Containerschiffe MS "Bahia" (LF 101) und MS "Benito" (LF 105), in die Anleger jeweils 11 Mio. € investiert haben, könnten daher bald in schwere See geraten. Da ein Ende der Schifffahrtskrise mit zumeist nicht kostendeckenden Charterraten nicht abzusehen ist, bliebe ein zahlungsausfall des Charterers nicht ohne Folgen für die Schiffsgesellschaften.

Schadenersatz für Anleger der Lloyd Schiffsfonds MS "Bahia" und MS "Benito"?

Anleger, die nicht abwarten wollen, bis ihr Geld endgültig versenkt wurde und gleichzeitig mögliche Schadenersatzansprüche verjährt sind, bietet sich an, den Rat eines erfahrenen Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht in Anspruch zu nehmen. Denn viele Schiffsfonds-Anleger wurden, wie unsere Erfahrung zeigt, vor der Beteiligung nicht ausreichend über die Risiken der Beteiligung aufgeklärt. So stellt sich beispielsweise die Frage, ob die wirtschaftliche Situation des Charterers, der dem Bericht der Fondszeitung zu Folge bereits im Jahr 2009 eine Finanzspritze von 450 Mio. US-$ erhalten, im Jahr 2011 aber erneut Verluste von rund 390 Mio. US-$ erlitten und mit Verbindlichkeiten in der Größenordnung von 2,4 Mrd. US-$ zu kämpfen habe, im Vorfeld der Beteiligung in der erforderlichen Deutlichkeit dargestellt wurde.


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König & Cie. Renditefonds 73 Produktentanker-Fonds IV - 44,5% Weichkosten, hohe Risiken

Fachanwälte helfen Schiffsfonds-Anlegern

Rund 43 Mio. € haben Anleger in den im Februar 2008 aufgelegten König & Cie. Produktentanker-Fonds IV investiert. Bereits im ersten Jahr haben sie nur eine reduzierte Ausschüttung erhalten, in den letzten zwei Jahren erfolgte gar keine Zahlung mehr. Auch in 2012 besteht für die Anleger des König & Cie. Renditefonds 73 wenig Anlass zur Hoffnung, Ursache sind die als variabel vereinbarten Charterraten des Fondsschiffes MT "King Daniel". Diese blieben bereits im Jahr 2009 um rund 2,5 Mio. USD hinter den im Prospekt prognostizierten Werten zurück. Im Jahr 2010 belief sich der Fehlbetrag auf rund 3,4 Mio. USD. Aufgrund der desaströsen Situation auf den weltweiten Schiffsmärkten dürfte der Fehlbetrag bis heute weiter angestiegen sein. Eine Erholung ist, so die Ansicht von Experten, derzeit nicht abzusehen.

Schadenersatz für Anleger

Wir haben für unsere Mandanten sowohl die Beratung, als auch den Prospekt geprüft und sehen eine Vielzahl möglicher Aufklärungspflichtverletzungen. Nachfolgend finden Sie nur einige wenige:
  • Schiffsfonds sind eine hochspekulative Anlage: Bei einem Schiffsfonds handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung, die mit zahlreichen Risiken behaftet und daher als hochspekulativ einzustufen ist. Dennoch wurde sie in vielen Beratungen als sichere Anlage dargestellt.
  • Nicht als Altersvorsorge geeignet: Als hochspekulative Anlage mit Totalverlustrisiko ist die Beteiligung an dem König & Cie. Renditefonds 73 nicht als Altersvorsorge bzw. zur Geldanlage im Alter geeignet. Dennoch wurde sie vielfach gerade als Altersvorsorge empfohlen.
  • Risiken für Charterreinnahmen wurden verschwiegen: In zahlreichen uns bekannten Fällen wurden die prognostizierten Ausschüttungen als sicher dargestellt, von Risiken, insbesondere hinsichtlich der Höhe der erzielbaren Chartereinnahmen war nicht die Rede.
  • Risiken der Kreditaufnahme in Yen verschwiegen: Auch die Risiken der geplanten teilweisen Kreditaufnahme in Japanischen Yen wurden nicht thematisiert.
  • 105%-Klausel: Sonderrechte für die Bank: Ebenso wenig wurde erwähnt, dass sich die Bank in den Kreditverträgen mit den Einschiffsgesellschaften Sonderrechte hat einräumen lassen für den Fall, dass die Inanspruchnahme des Darlehens 105% des vereinbarten Wertes übersteigt, was durch Wechselkursveränderungen leicht der Fall sein kann. Zu derartigen Sonderrechten gehören üblicher Weise der Anspruch auf Zusatzsicherheiten, Sondertilgungen und/oder höhere Zinsen. Dies soll auch der Grund sein, warum Ausschüttungen überhaupt nicht vorgenommen werden können.
  • Keine Veräußerung auf dem Zweitmarkt möglich: Die Mandanten wurden auch nicht darauf hingewiesen, dass eine Veräußerung der Anteile infolge des Fehlens eines Zweitmarkts faktisch unmöglich ist, so dass eine langfristige Bindung des investierten Kapitals eingegangen wird.
  • 44,5% des Anlegerkapitals nicht investiv verwendet: Der Fonds verwendet einen besonders hohen Anteil der von Anlegern investierten Mittel für nicht investive Zwecke. 44,5% des Anlegerkapitals (incl. Agio) wurde für Dienstleistungsvergütungen, darunter insbesondere die Vertriebskosten sowie Zwischenfinanzierungszinsen und eine "Entschädigungszahlung" an König & Cie. In Höhe von 4 Mio. € verwandt. Nur 55% des Anlegerkapitals flossen tatsächlich in den Erwerb der Schiffe. Über dieses grobe Missverhältnis von Weichkosten und tatsächlich werthaltiger Investition, das die Rentabilität der Anlage von vorneherein in Frage stellt, wurden die Anleger, mit denen wir bislang gesprochen haben, von Ihren Beratern nicht aufgeklärt.
  • Fast 20 % Vertriebskosten: Auch auf die 19,6% und damit fast 1/5 des Anlegerkapitals betragenden Vertriebskosten wurden die uns bekannten Anleger nicht hingewiesen. Dabei wären sowohl Banken und Sparkassen, als auch nicht bankgebundene Berater zur Aufklärung über diese außergewöhnlich hohen Vertriebskosten verpflichtet gewesen.
  • Verschweigen von Kickbacks: Die im Vertrieb des Fonds involvierten Banken haben darüber hinaus in keinem uns bekannten Fall die an sie erfolgsabhängig fließende Vertriebsprovision hingewiesen. Nach der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wären sie hierzu verpflichtet gewesen.
  • Sondervergütungen: Dem Initiator wurde eine besondere Entschädigungszahlung in Höhe von insgesamt 4 Mio. € dafür gewährt, dass er die beiden Schiffe an den Fonds verkauft. Auf diese Sondervorteile hätte der Berater ausdrücklich hinweisen müssen.
  • Warnung vor Überkapazitäten und Verfall der Charterraten in der Wirtschaftspresse: Hinzu kommt, dass es in den Jahren 2006, 2007 und 2008 zahlreiche Stimmen in der seriösen Wirtschaftspresse gab, die erhebliche Überkapazitäten an Schiffen und sinkende Frachtraten prognostiziert haben. Prognosen, denen weder der Fondsprospekt, noch die uns bekannt gewordenen Beratungen berücksichtigt haben.
Angesichts dieser Vielzahl von Punkten sehen wir für Anleger des König & Cie. Produktentanker-Fonds IV grundsätzlich gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen.

Möchten Sie als Anleger des König & Cie. Produktentanker-Fonds IV wissen, wie Ihre Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen stehen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Michael Minderjahn
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Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/koenig-cie-renditefonds-73-produktentanker-fonds-iv-fachanwaelte-helfen-anlegern.html

Fondsanleger über Provisionsinteresse nicht aufgeklärt: Comdirect Bank AG zur Rückabwicklung von Fondsbeteiligung verurteilt

Das Landgericht München I hat einem Kunden der ehemaligen Comdirect Private Finance AG (heute Comdirect Bank AG) Schadenersatz zugesprochen. Die Comdirect Private Finance hatte dem Kunden zur Investition in einen geschlossenen Fonds in Form einer KG-Beteiligung geraten. Dem Kunden wurde Schadensersatz in Höhe der eingezahlten Einlage zuzüglich eines entgangenen Gewinn in Höhe von 3% p. a. seit Leistung der Einlage und Erstattung der Prozess- wie seiner vorgerichtlichen Anwaltskosten zuerkannt.

Zum Verhängnis wurde der Beraterin, dass sie den Kunden nicht darüber aufgeklärt hat, welches eigene wirtschaftliche Interesse sie mit der Empfehlung der Fondsbeteiligung verfolgt hat. Die Comdirect Private Finance sei aber, so das Gericht, verpflichtet gewesen, den Kunden darüber aufzuklären, welche Provisionen sie für die Vermittlung der Fondsbeteiligung erhalte. Da sie dies in vorliegendem Fall unterlassen habe, müsse sie den Kunden so stellen, als hätte er sich an dem Fonds nie beteiligt.

Die Comdirect Private Finance AG war ein 100-%iges Tochterunternehmen der Comdirect Bank AG. Dieses wurde 2003 allein für den Zweck gegründet, Beratungsdienstleistungen gegenüber Kunden der Comdirect Bank AG zu erbringen und wurde dann mit ihrem Mutterunternehmen 2010 vollständig mit ihrer Muttergesellschaft, der Comdirekt Bank AG, verschmolzen.

Das Landgericht München bezog sich in seiner Entscheidung auf ein bereits im März 2011 ergangenes Urteil des Oberlandesgerichts München (Urteil vom 29.03.2011 – 5 U 4680/10). Dieses hatte entschieden, dass die Comdirect Private Finance AG nicht als eine "freie" Anlageberaterin anzusehen sei, da sie gesellschaftsrechtlich bestimmend an die Comdirekt Bank AG gebunden gewesen sei. Die Comdirect Private Finance AG sei deswegen verpflichtet gewesen, ihre Kunden umfassend auf die durch die Vermittlung vereinnahmten Provisionen (sogenannte Kickbacks oder Rückvergütungen) dem Grund und der Höhe nach hinweisen, um den damit verbundenen Interessenskonflikt offenzulegen. Die Verletzung dieser Aufklärungspflicht führte zu einem Recht des Kunden auf Schadensersatz und Rückabwicklung der gesamten Beteiligung.

Haben auch Sie nach Beratung durch die Comdirect Private Finance eine Fondsbeteiligung abgeschlossen und wurden nicht über die an die Comdirect fließenden Provisionen aufgeklärt? Wir setzen gerne für Sie Ihre Schadenersatzansprüche durch. Rufen Sie uns an.

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Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/comdirect-bank-zur-rueckabwicklung-von-fondsbeteiligung-verurteilt.html

HCI Exklusiv Schiffsfonds MS Elena: Anleger klagt gegen Sparkasse auf Schadenersatz

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht ist von einem Kunden der Sparkasse Kraichgau beauftragt worden, Schadenersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung einzuklagen. Dem Sparkassenkunden war im Jahr 2006 eine Beteiligung an dem HCI Exklusiv Schiffsfonds MS Elena empfohlen worden. Über die der Sparkasse für die Vermittlung des Fondsanteils zufließende Provision wurde unser Mandant nach eigenen Angaben nicht aufgeklärt.

Außerdem entsprach die Empfehlung des Schiffsfonds nicht den Anlagezielen und der Risikotragfähigkeit des Anlegers. Als Handwerker war er nicht in der Lage, das Risiko des Verlustes seiner Ersparnisse zu tragen.

Anleger, denen von ihrer Bank- und Sparkasse Fondsbeteiligungen empfohlen wurden, sollten von einem erfahrenen Fachanwalt prüfen lassen, ob die Empfehlung ihres Bankberaters tatsächlich ihren eigenen Interessen diente. Gerade bei Schiffsfondsbeteiligungen waren oftmals die enormen Provisionen von 10 – 15 %, die an Banken und Sparkassen gezahlt wurden, die eigentliche Triebfeder für die Beratung und nicht das Interesse der Anleger an einer sicheren und rentablen Anlage.

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Akute Insolvenzgefahr bei HCI Schiffsfonds V und HCI Schiffsfonds VII

Mit Schreiben vom 30. März 2012 wurden Anleger der HCI Schiffsfonds V GmbH & Co. KG sowie der HCI Schiffsfonds VII GmbH & Co. KG darüber informiert, dass für die Schiffe, die beide Fonds zusammen halten, akute Insolvenzgefahr bestehe. Gänzlich neu war die Information um die Schieflage der Fonds nicht, jetzt hat sie aber an Brisanz zugenommen.

Erstes Sanierungskonzept gescheitert

Bereits Anfang Dezember 2011 hatte man die Anleger unter Hinweis auf die angespannte Situation der Fondsschiffe um weitere Einlagen von insgesamt rd. 2,9 Mio. € gebeten, was allerdings an der fehlenden Bereitschaft der Anleger, Gelder nachzuschießen, scheiterte.

Die Krise der HCI Schiffsfonds VII GmbH & Co. KG ist nicht neu. Bereits 2010 musste der HCI Schiffsfonds VII seine Beteiligung an der MS "Frisian Commander" Schiffahrts GmbH & Co. KG veräußern, um Löcher - unter anderem - bei den Beteiligungsgesellschaften MarCherokee Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG und MarComanche Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG zu schließen. Mit Schreiben vom 2. Dezember 2011 mussten die Gesellschafter erfahren, dass die vorgesehenen zusätzlichen Einlagen in die beiden Schiffsgesellschaften doch nicht geleistet wurden.

Angesichts derartiger Informationen wundert es eigentlich nicht, dass die Beteiligung der Gesellschafter an den vorgeschlagenen Maßnahmen nicht den Erwartungen der Fondsgeschäftsführung entspricht. Vielmehr stellt sich Anlegern die Frage, ob sie nicht bereits im vergangenen Jahr über den wirklichen Stand der Bankverhandlungen im Unklaren gelassen wurden.

Herabsetzung des Kommanditkaptals mit steuerlichen Fragezeichen

Die Fondsgeschäftsführung legt nunmehr einen Vorschlag vor, der - aus Anlegersicht - wenigstens den Teilverlust der Einlage festschreibt. Durch eine Kapitalherabsetzung bei den Zielfonds MarCherokee und MarComanche soll bei gleichzeitigem Verzicht der Hauptgläubigerin Nord/LB auf die wiederaufgelebte Kommanditistenhaftung die Sanierung erreicht werden.

Nach Ansicht von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht ist nicht recht ersichtlich, wie sicher dieser Vorschlag tatsächlich ist. Michael Minderjahn, der die Anleger in den Schiffsfonds betreut, meint: "Mit Fachchinesisch wie 'indikatives TermSheet' und 'strenger Gremienvorbehalt' können die Anleger nichts anfangen. Insoweit trauen viele unserer Mandanten auch der Zusage nicht, die Fondsgeschäftsführungen würden ohne ausdrückliche Verzichtserklärungen nichts veranlassen."

Minderjahn hält es zudem für fragwürdig, welchen Umfang die Freistellungserklärung haben soll. Zwar sollen die Dachfonds HCI Schiffsfonds V und HCI Schiffsfonds VII auch von Forderungen der Finanzverwaltung freigehalten werden, jedoch ist völlig unklar, was die Einschränkung "nicht jedoch für Forderungen der finanzierenden Bank" (wie es im Schreiben vom 30. März 2012 heißt) wirklich bedeuten soll. Mit keinem Wort wird zudem die Frage nach der Bonität der Haftungsübernehmer MarConsult Schiffahrt (GmbH & Co.) KG, Jan Gerd Bartels und Matthias Dabelstein behandelt. Der lapidare Hinweis, dass die Haftung eben selbst getragen werden müsse, wenn "diese Personen ihren Verpflichtungen nicht nachkommen", erweckt wenig Vertrauen, im Gegenteil sogar erhebliche Zweifel.

Der Anleger erfährt zudem nicht einmal ansatzweise, welches steuerliche Risiko sich überhaupt aus dieser Aktion für ihn ergeben kann. "Für die Anleger hat das durchaus eine erhöhte Bedeutung, denn die steuerlichen Berater haben ja offensichtlich nicht ausgeschlossen, dass entsprechende Steuerlasten entstehen können, und zwar nicht nur in gewerbesteuerlicher Hinsicht", betont Minderjahn und verweist darauf, dass sich die vorgeschlagenen Maßnahmen allein schon wegen der Tonnagebesteuerung nicht nur auf die Dachfonds auswirken dürften, sondern auch auf den einzelnen Anleger.

Nach Auffassung der Anlegeranwälte wird hier erneut ein Kommunikationsproblem deutlich: Die Fondsgeschäftsführungen drücken sich nicht klar aus, möglicherweise auch um Haftungsproblemen aus dem Weg zu gehen. In diesem Sinne ist auch eher irreführend, wenn darauf verwiesen wird, dass ein Insolvenzverwalter der Schiffsgesellschaften MarCherokee und MarCommanche von den Dachfonds die erhaltenen Ausschüttungen von 24% zurückverlangen würde. "Ob die Dachfonds von den beteiligten Anlegern ihrerseits erfolgreich schon geleistete Ausschüttungen zurückfordern können bzw. ob in der Höhe der erhaltenen Ausschüttungen die Haftung der Anleger für die Einlage wieder aufgelebt ist", sei so einfach nicht zu klären, so Anlegeranwalt Minderjahn.

Prospekt- und Beratungsfehler als Grundlage von Schadenersatzansprüchen

Wie sich die Anleger entscheiden, ist letztlich nicht mehr entscheidend. Entweder werden durch die Insolvenzen oder die Umstrukturierungen von MarCherokee und MarComanche jeweils rd. 14%, insgesamt also rd. 28% Verlust festgeschrieben. Da die anderen Schiffe auch nicht besonders gut da stehen, ist schlechte Laune vorprogrammiert. Für die Anleger der HCI Schiffsfonds V und HCI Schiffsfonds VII bleibt letztlich nur die Alternative, sich mit ihren Verlusten abzufinden, oder wegen möglicher Falschberatung vor der Beteiligung an den Fonds ihre Berater beziehungsweise die sie beratende Bank oder Sparkasse auf Schadenersatz in Anspruch zu nehmen. Die Chancen hierfür seien, so Minderjahn, in den ihm bisher bekannten Fällen gut: "Wir haben regelmäßig Prospekt- und Beratungsfehler festgestellt, so dass die Chancen für die Durchsetzung der Ansprüche realistisch sind."

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Hansa Treuhand Flottenfonds III - Schadenersatz für Anleger wegen Prospekt- und Beratungsfehlern

Knapp 62 Mio. € investierten Anleger im Jahr 2004 in den Hansa Treuhand Flottenfonds III (Hansa Treuhand Dritter Beteiligungsfonds GmbH & Co. KG). Seit 2009 warten die Anleger auf Ausschüttungen und viele werden sich fragen, ob die zwei Containerschiffe und der Öltanker, in die der Fonds investiert hat, die HS Beethoven, die Merkur Bay und die HS Tosca, im Insolvenzstrudel, der die Schiffsfonds derzeit erfasst hat, überleben können. Vielen Anlegern des Fonds wird aber auch erst jetzt klar, welch riskantes Investment sie eingegangen sind. Ein Schiffsfonds ist eine unternehmerische und hoch spekulative Beteiligung, die für den Anleger mit dem Risiko des Totalverlustes behaftet ist.

Schadenersatz als Ausweg

Für Anleger, die angesichts der geringen Erlöse der Fondsschiffe und der ausbleibenden Ausschüttungen um ihr investiertes Geld fürchten, bietet die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen eine realistische Chance. Hintergrund sind zahlreiche nach unserer Auffassung bestehende Prospektfehler und Beratungsfehler, die wir bei den von uns vertretenen Anlegern des Hansa Treuhand Flottenfonds III festgestellt haben.

Zahlreiche Beratungsfehler

In den uns bekannten Anlagegesprächen finden sich immer wieder identische Beratungsfehler, die jeder für sich genommen Schadenersatzansprüche begründen:
  • Altersvorsorge: Die Beteiligung am Hansa Treuhand Flottenfonds wurde zahlreichen Mandanten als sichere Anlage für die Altersvorsorge und zur Erzielung regelmäßiger Einkünfte zur Aufbesserung von Pension oder Rente angeboten. Bei der Beteiligung an einem Schiffsfonds handelt es sich aber um eine unternehmerische und hochspekulative Anlage, die für den Anleger mit einem Totalverlustrisiko verbunden ist. Als Altersvorsorge oder zur Anlage von Vermögen im Alter ist sie völlig ungeeignet.
  • Keine Veräußerung auf dem Zweitmarkt möglich: Die Mandanten wurden auch nicht darauf hingewiesen, dass eine Veräußerung der Anteile infolge des Fehlens eines Zweitmarkts faktisch unmöglich ist, so dass eine langfristige Bindung des investierten Kapitals eingegangen wird.
  • 25,9% der Anlegergelder für nicht investive Zwecke: Ebenso fehlte regelmäßig ein Hinweis darauf, dass lediglich 76,3% des von den Anlegern aufgebrachten Kapitals (incl. Agio) für den Erwerb der Schiffe verwandt wurde, 25,9% aber in diverse Dienstleistungsvergütungen floss und damit nicht für investive Zwecke verwandt wurde.
  • Vertriebskosten 22%: Darauf, dass die Platzierungskosten, also die für den Vertrieb der Fondsanteile anfallenden Kosten insgesamt 22% des Anlegerkapitals ausmachten, wurden die Anleger regelmäßig ebenfalls nicht hingewiesen. Dabei besteht ab einer Höhe der Vertriebskosten von 15% für alle Anlageberater und Anlagevermittler eine Verpflichtung, auf die Höhe dieser Kosten hinzuweisen, um die darin liegende Gefährdung der Rentabilität der Anlage offenzulegen.
  • Verschweigen von Kickbacks: Die im Vertrieb des Fonds involvierten Banken haben darüber hinaus in keinem uns bekannten Fall auf die an sie erfolgsabhängig fließende Vertriebsprovision hingewiesen. Nach der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wären sie hierzu verpflichtet gewesen.
  • Sondervergütungen: Dem Initiator und dem Vertragsreeder ist auf der Ebene der Ein-Schiffs-Kommanditgesellschaften eine besondere Ergebnisbeteiligung eingeräumt. Auf diese Sondervorteile hätte der Berater hinweisen müssen.
  • Zwischenhandelsgewinne: Zwei Schiffe wurden aus zweiter Hand erworben. Bei einem Schiff gehörte der Vorbesitzer zur Unternehmensgruppe des Initiators, bei einem anderen stand er dem Vertragsreeder nahe. Beide hatten die Schiffe 2002 in Fahrt gesetzt. Über Gewinne, die sie möglicher Weise durch den Verkauf an die zur Fondsgesellschaft gehörenden Einschiffsgesellschaften erzielt haben (dass sie Verluste gemacht hätten, ist wenig realistisch) hätte der Berater die Anleger aufklären müssen.
Zahlreiche Prospektfehler

Bei der Prüfung des Prospekts sind uns zahlreiche Punkte aufgefallen, die nach unserer Ansicht Prospektfehler darstellen und Schadenersatzansprüche gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds sowie die Anlageberater begründen.
  • Weichkosten nicht erkennbar: Der Prospekt enthält keine kumulierte Darstellung der Investitionen der Einschiffgesellschaften. Erst durch umfangreiche Berechnungen ist erkennbar, welcher Teil des vom Anleger aufgebrachten Kapitals werthaltig in die Schiffsinvestition fließt (nur 76,3%) und welcher für nicht investive Zwecke, so genannte Weichkosten verwendet wird. Dahinter verbergen sich diverse Vergütungen, insbesondere die Platzierungskosten (Vertriebskosten) mit 22,7% des Anlegerkapitals. Der Bundesgerichtshof hat mehrfach entschieden, dass der Prospekt diese Information in einer Form vorhalten muss, die weiteres Nachrechnen erübrigt.
  • Unklare Darstellung des Anfalls von Vertriebskosten: Im Prospekt heißt es einerseits, die Konzeption und Vertrieb erfolgten auf der Ebene des Flottenfonds III, andererseits werden die Kosten hierfür bei den Kostenaufstellungen der Einschiffsgesellschaften angesiedelt.
  • Agio bei Einnahmen und Investitionen nicht berücksichtigt: Bei der Darstellung der Einnahmen und Ausgaben der Einschiffsgesellschaften wird das Agio, von einer Fußnote abgesehen, nicht berücksichtigt, obwohl es den Einschiffsgesellschaften zufließt. Für den Anleger sind daher die tatsächlichen Einnahmen und die tatsächlichen Ausgaben nicht zu erkennen.
  • Unzutreffende und widersprüchliche Darstellung der fehlenden Veräußerbarkeit der Fondsanteile: Anteile an geschlossenen Fonds sind, da es hierfür keinen offiziellen Zweitmarkt gibt, nicht bzw. nur mit erheblichen Preisabschlägen zu veräußern. Hierauf weist der Prospekt zwar ansatzweise an einer Stelle hin, stellt in einem weiter vorne liegenden Teil des Prospektes allerdings nur die Erfolge des vom Initiator betriebenen Zweitmarktes heraus, ohne offenzulegen, welche Preisabschläge zum ursprünglichen Investitionspreis die Anleger dabei hinnehmen mussten.
Angesichts dieser Vielzahl von Punkten sehen wir für Anleger des Hansa Treuhand Flottenfonds III grundsätzlich gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen.

Möchten Sie als Anleger des Hansa Treuhand Flottenfonds III wissen, wie Ihre Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen stehen? Rufen Sie an, wir helfen Ihnen gerne.


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HCI Shipping Select 27 - droht ein weiterer Schiffsfonds zu scheitern?

Horrormeldungen erhalten derzeit die Anleger des im Jahr 2008 aufgelegten HCI Schiffsfonds Shipping Select 27. Durch Währungsspekulationen in Yen und Schweizer Franken hat die Fondsgesellschaft Verluste in Höhe von 5,75 Mio. US $ realisiert, die Verschuldung der beiden Fondsschiffe MS "Lantau Bee" und MS "Lantau Bride" ist entsprechend angestiegen. Bereits seit 2010 sind die Tilgungen der Schiffshypothekendarlehen ausgesetzt. Ausschüttungen werden, wie die Anleger des HCI Shipping Select 27 jetzt erfahren, auch weiterhin ausgesetzt bleiben.

Besserung ist insbesondere angesichts der massiven Einbrüche der Charterraten nicht in Sicht. Im Gegenteil: Wie die HCI Treuhand unter dem 13. April 2012 an die Anleger schreibt, geht sie selbst davon aus, dass für die im Frühjahr bzw. Sommer 2012 neu abzuschließenden Charterverträge von einem niedrigeren Niveau als in den Vorjahren und damit mit einer deutlich rückläufigen Nettopoolrate (Einnahme der Schiffsgesellschaften aus dem Charterpool) auszugehen sein wird. Ob und wie lange die Schiffe, die nachhaltig den Kapitaldienst (Zins und Tilgung) aus ihren Einnahmen nicht bestreiten können, von der finanzierenden Bank gehalten werden, ist fraglich. Zahlreichen anderen Schiffsfonds in vergleichbarer Situation haben die Banken bereits die Kredite gekündigt. Betroffen sind unter anderem die HCI Schiffsfonds Shipping Select 25, Shipping Select 26 und Shipping Select 28. Bei den Schiffen des HCI Shipping Select 27 ist nur noch vergleichsweise wenig Wasser unter dem Kiel, so dass zu befürchten steht, dass sie ebenfalls bald auf Grund laufen. Der Totalverlust für die Anleger ist damit sehr wahrscheinlich.

Gute Chancen für Rückabwicklung der Fondsbeteiligung

Anleger des HCI Shipping Select 27 haben nach unserer Einschätzung gute Chancen, ihre fehlgeschlagene Fondsbeteiligung im Wege des Schadenersatzes rückabzuwickeln.
  • Bei der Prüfung von Unterlagen unserer Mandanten haben wir festgestellt, dass diese nicht über die Provisionen, die die sie beratenden Vertriebe erhalten haben, informiert wurden. Wie sich aus dem Verkaufsprospekt ergibt, dürften die Vertriebskosten deutlich über 15% gelegen haben. Bei einer solch hohen Provision haben auch nicht bankgebundene Berater und Vermittler hierüber ungefragt aufzuklären, um den Anlegern den Interessenkonflikt klar aufzuzeigen. Banken und Sparkassen müssen nach der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unabhängig von der Höhe der Vertriebskosten die ihnen zufließenden Provisionen im Rahmen der Beratung offenlegen.
  • Auch auf den beim HCI Shipping Select 27 sehr hohen Anteil an so genannten Weichkosten, also jener Kosten, die nicht unmittelbar in die Schiffsbeteiligungen fließen, hätte explizit informiert werden müssen.
  • Weiterhin haben wir häufig festgestellt, dass Anlagern der HCI Shipping Select 27 als sichere Kapitalanlage empfohlen wurde. Verschwiegen wurde, dass es sich um eine unternehmerische Beteiligung handelt, die mit zahlreichen Risiken behaftet ist (z.B. Einnahmeausfall, Währungsrisiken) die bis hin zum Totalverlust der Einlagen der Anleger gehen können. Die Beteiligung an einem Schiffsfonds ist daher weder sicher, noch als Altersvorsorge geeignet.
Jede dieser Pflichtverletzungen begründen für sich genommen Schadenersatzansprüche gegen den Vertrieb der Fonds, also den Anlageberater oder die beratende Bank oder Sparkasse. Die Anleger erhalten ihre Einlage zurück.

Haben auch Sie sich an dem Fonds HCI Shipping Select 27 beteiligt und wurden von Ihrem Berater über die Kickback-Zahlungen und Risiken der Beteiligung nicht informiert, setzen wir gerne Ihre Schadenersatzansprüche durch.

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihre Ansprechpartner

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Mathias Nittel,
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Michael Minderjahn
Michael Minderjahn,
Rechtsanwalt
info@nittel.co

Heidelberg: Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221 915770 | Fax: 06221 9157729

München: Residenzstraße 25, 80333 München
Tel.: 089 25549850 | Fax: 089 25549855

Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/hci-shipping-select-27-droht-ein-weiterer-schiffsfonds-zu-scheitern.html

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