Hohe Provisionen bei Ownership Tonnage III - 14% für comdirect private finance AG

Hohe Provisionen für Schiffsfonds-Beteiligungen waren offensichtlich nicht nur bei Banken und Sparkassen die entscheidende Triebfeder für die Kundenempfehlung, sich an Schiffsfonds zu beteiligen. Auch die ehemalige comdirect-Tochter comdirect private finance AG hat an Schiffsfonds prächtig verdient. 14 Prozent des von einem Kunden gezeichneten Anlagebetrages hat sie, wie sie jetzt einräumte, für die Vermittlung seiner Beteiligung an dem Fonds OwnerShip Tonnage III erhalten.

comdirect private finance hat nicht über Provisionen aufgeklärt

Dass sie über diese Provisionen aufgeklärt haben will, behauptet die comdirect bank AG als Rechtsnachfolgerin der comdirect private finance AG nicht. Sie beruft sich vielmehr darauf, dass sie als nicht bankgebundene Beraterin hierzu nicht verpflichtet gewesen wäre. Eine Auffassung, mit der sie bereits mehrfach vor Gericht gescheitert ist.

Die Gerichte haben dabei entschieden, dass die comdirect private finance AG nicht als eine "freie" Anlageberaterin anzusehen sei, da sie gesellschaftsrechtlich bestimmend an die comdirekt bank AG gebunden gewesen sei. Die comdirect private finance AG sei deswegen verpflichtet gewesen, ihre Kunden umfassend auf die durch die Vermittlung vereinnahmten Provisionen (sogenannte Kickbacks oder Rückvergütungen) dem Grund und der Höhe nach hinzuweisen, um den damit verbundenen Interessenskonflikt offenzulegen. Die Verletzung dieser Aufklärungspflicht führte zu einem Recht des Kunden auf Schadensersatz und Rückabwicklung der gesamten Beteiligung.

Haben auch Sie nach Beratung durch die comdirect private finance AG eine Fondsbeteiligung an dem Schiffsfonds OwnerShip Tonnage III oder anderen geschlossenen Fonds abgeschlossen und wurden nicht über die Provisionen aufgeklärt?

Wir setzen gerne für Sie Ihre Schadenersatzansprüche durch. Rufen Sie uns an.

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Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/hohe-provisionen-bei-ownership-tonnage-iii-14-prozent-fuer-comdirect-private-finance-ag.html

Insolvenzgefahr für MPC Fonds Holland 47- Fachanwälte setzen Anlegeransprüche durch

Schwere Zeiten für die Anleger des MPC Holland-Fonds 47 (Siebenundvierzigste Sachwert Rendite-Fonds Holland GmbH & Co. KG). Der 2003 emittierte Fonds, in den Anleger knapp 50 Mio. € investiert haben, muss derzeit an verschiedenen Fronten kämpfen. Für die beiden Fondsimmobilien in Amsterdamm und Amstelveen müssen bis Mitte 2013 neue Mieter gefunden werden. Gelingt dies nicht, droht dem Fonds infolge ausbleibender Einnahmen die Zahlungsunfähigkeit. Für die Anleger würde dies den Totalverlust der Einlage bedeuten.

Hohe Leerstände erschweren Anschlussvermietung

Ein schwieriges Unterfangen, denn nach Recherchen des Brancheninformationsdienstes fondstelegramm stehen in Amstelveen 25% der Gewerbeflächen leer. In Amsterdam beträgt danach die Leerstandsquote 17%. Vor diesem Hintergrund und angesichts der düsteren Konjunkturaussichten im Euroraum dürfte eine Neuvermietung ein schwieriges Unterfangen sein. Ob sich die prospektierten Mieteinnahmen durchsetzen lassen, darf bezweifelt werden.

Wurden ausreichend Rückstellungen für Revitalisierungskosten gebildet?

Fraglich ist auch, ob der Fonds über ausreichend Rückstellungen verfügt, um die für die Mietersuche und die Renovierung und Anpassung der Immobilien an die Bedürfnisse eines neuen Mieters erforderlichen Modernisierungsmaßnahmen durchzuführen.

Überraschende "loan-to-value Klausel"

Wenig hilfreich dürfte dabei sein, dass der Fonds laut fondstelegramm die so genannte loan-to-value Grenze bereits verletzt hat. Die meisten Anleger des MPC Holland Fonds 47 werden mit diesem Begriff wenig bis gar nichts anfangen können. Es handelt sich dabei um ein im jeweiligen Kreditvertrag zwischen Fonds und finanzierenden Banken festgeschriebenes Verhältnis zwischen Darlehensverbindlichkeiten und Immobilienwert. Wird diese Relation durch einen Wertverlust der Immobilie (sinkende Mieten, hoher Leerstand und daraus resultierend niedriger Immobilienwert) verletzt, kann die Bank regelmäßig Sondertilgungen, Zinserhöhungen und Zusatzsicherheiten verlangen, um aus der Sicht der Bank die Werthaltigkeit des Kredits zu sichern.

Schadenersatz als realistische Alternative

Nach unseren Erfahrungen wurden die Fondsbeteiligungen zumeist über Banken und Sparkassen vertrieben. Sofern sie überhaupt den Anlegern die Risiken der hochspekulativen Immobilienfonds erklärten, waren in den Beratungen regelmäßig insbesondere folgende Mängel festzustellen:
  • Hoher Anteil der Weichkosten: Die Höhe der nicht direkt in die Immobilieninvestition fließenden Anteils der von den Anlegern aufgebrachten Gelder wurde gegenüber den Anlegern regelmäßig nicht offengelegt.
  • Hoher Anteil der Anlegergelder nicht werthaltig investiert: Für verschiedene Dienstleistungen und Bauzeitzinsen wurde ein großer Teil des von Anlegern aufgebrachten Kapitals ausgegeben. Die Anleger wurden über die Details der Mittelverwendung im Beratungsgespräch nicht informiert.
  • Hohe Vertriebskosten: Vielen Anlegern wurde nicht mitgeteilt und ist bis heute nicht bewusst, wie hoch alleine die für den Vertrieb der Fondsanteile gezahlten Provisionen und Vergütungen waren. Bei einem Wert von über 15% des von den Anlegern aufgebrachten Kapitals geht der Bundesgerichtshof von einer Gefährdung der Rentabilität der Fondsanlage aus.
  • Keine Aufklärung über die Risiken der Beteiligung: Dass es sich bei der Immobilienfondsbeteiligung um eine hochspekulative und damit hochriskante unternehmerische Beteiligung handelt, die mit erheblichen Risiken, die bis hin zum Totalverlust der Einlage führen können, verbunden ist, wurde den meisten der uns bekannten Anleger ebenfalls verschwiegen.
  • Als Altersvorsorge nicht geeignet: Nicht wenigen Anlegern wurde eine Beteiligung am MPC Holland Fonds 47 als sichere Altersvorsorge empfohlen. In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass derartige Beteiligungen aufgrund der hohen spekulativen Risiken und der fehlenden Verfügbarkeit des Kapitals als Altersvorsorge gänzlich ungeeignet sind.
  • Keine Aufklärung über Kickbacks: Banken und Sparkassen haben für die Vermittlung des MPC Fonds an ihre Kunden hohe Provisionszahlungen erhalten. Nach der so genannten Kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hätten sie ihre Kunden über diese Provisionen ungefragt aufklären müssen, was regelmäßig nicht geschehen ist. Schadenersatzansprüche der Kunden sind die Folge.
Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

Verjährung der Schadenersatzansprüche droht

Schadenersatzansprüche verjähren allerspätestens 10 Jahre nach dem Zeitpunkt der fehlerhaften Beratung, und zwar taggenau. Danach können sie nicht mehr durchgesetzt werden. Konkret bedeutet dies, dass Ansprüche wegen einer fehlerhaften Beratung, die am 04.02.2003 erfolgte, spätestens am 04.02.2013 gerichtlich geltend gemacht werden müssen (Klageeinreichung). Da eine Klage eine gründliche Prüfung und Vorbereitung erfordert, sollten Anleger des MPC Holland Fonds 47 nicht mehr lange zuwarten, bevor sie einen spezialisierten Fachanwalt konsultieren.

Gerne stehen wir Anlegern des MPC Holland Fonds 47 für eine individuelle Beratung zur Verfügung.

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weitere Informationen:
http://www.nittel.co/kanzlei/kapitalanlagerecht/geschlossene-fonds/schiffsfonds/kickbacks-schadenersatz-fuer-wertpapier-und-fondsanleger-infolge-von-banken-verschwiegener-rueckverguetungen-.html

Atlantic Fonds Jennifer Rickmers - Insolvenz droht, Anleger müssen mit Totalverlust rechnen

Schlechte Nachrichten für die Anleger des ATLANTIC-Fonds "Jennifer Rickmers". Wie der Informationsdienst fondstelegramm meldet, befindet sich der Fonds trotz des bereits umgesetzten Sanierungskonzepts , bei dem die Schiffsgesellschaft mit Gesellschafterdarlehen gestützt wurde, erneut in großen Schwierigkeiten. Als Alternative zur drohenden Insolvenz der Schiffsgesellschaft werden der sofortige Verkauf des Schiffs zum derzeitig denkbar niedrigen Preis von 25 Mio. US-Dollar oder eine weitere Kapitaleinlage der Gesellschafter von 24% der Kommanditeinlage genannt. Ob die Gesellschafter bereit sind, noch einmal Kapital in dieser Höhe nachzuschießen, ist angesichts der fehlenden Aussichten auf eine nachhaltige Erholung auf dem Chartermarkt für Containerschiffe äußerst fraglich.

Falschberatung begründet Schadenersatzansprüche der Anleger

Nach unseren Erfahrungen wurden die Beteiligungen zumeist über Sparkassen vertrieben. Sofern sie überhaupt den Anlegern die Risiken der hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung erklärten, waren in den Beratungen insbesondere folgende Mängel festzustellen:
  • Hoher Weichkosten-Anteil: Die Höhe der nicht direkt in die Schiffsinvestition fließenden Anteils der von den Anlegern aufgebrachten Gelder wurde gegenüber den Anlegern regelmäßig nicht offengelegt.
  • Hoher Anteil der Anlegergelder nicht werthaltig investiert: Für verschiedene Dienstleistungen und Bauzeitzinsen wurde ein großer Teil des von Anlegern aufgebrachten Kapitals ausgegeben. Die Anleger wurden über die Details der Mittelverwendung nicht informiert.
  • Hohe Vertriebskosten: Vielen Anlegern wurde nicht mitgeteilt und ist bis heute nicht bewusst, wie hoch alleine die für den Vertrieb der Fondsanteile gezahlten Provisionen und Vergütungen waren. Bei einem Wert von über 15% des von den Anlegern aufgebrachten Kapitals geht der Bundesgerichtshof von einer Gefährdung der Rentabilität der Fondsanlage aus.
  • Keine Aufklärung über die Risiken der Beteiligung: Dass es sich bei der Schiffsbeteiligung um eine hochspekulative und damit hochriskante unternehmerische Beteiligung handelt, die mit erheblichen Risiken, die bis hin zum Totalverlust der Einlage führen können, verbunden ist, wurde den meisten der uns bekannten Anleger ebenfalls verschwiegen.
  • Schiffsfonds als Altersvorsorge nicht geeignet: Nicht wenigen Anlegern wurde eine Beteiligung am ATLANTIC-Fonds "Jennifer Rickmers" als sichere Altersvorsorge empfohlen. In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass derartige Beteiligungen aufgrund der hohen, spekulativen Risiken und der fehlenden Verfügbarkeit des Kapitals als Altersvorsorge gänzlich ungeeignet sind.
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Atlantic Fonds Charlotte C. Rickmers - Insolvenz droht, Anleger müssen mit Totalverlust rechnen

Schlechte Nachrichten für die Anleger des ATLANTIC-Fonds "Charlotte C. Rickmers". Wie der Informationsdienst fondstelegramm meldet, befindet sich der Fonds trotz des bereits umgesetzten Sanierungskonzepts , bei dem die Schiffsgesellschaft mit Gesellschafterdarlehen gestützt wurde, erneut in großen Schwierigkeiten. Als Alternative zur drohenden Insolvenz der Schiffsgesellschaft werden der sofortige Verkauf des Schiffs zum derzeitig denkbar niedrigen Preis von 25 Mio. US-Dollar oder eine weitere Kapitaleinlage der Gesellschafter von 24% der Kommanditeinlage genannt. Ob die Gesellschafter bereit sind, noch einmal Kapital in dieser Höhe nachzuschießen, ist angesichts der fehlenden Aussichten auf eine nachhaltige Erholung auf dem Chartermarkt für Containerschiffe äußerst fraglich.

Falschberatung begründet Schadenersatzansprüche der Anleger

Nach unseren Erfahrungen wurden die Beteiligungen zumeist über Sparkassen vertrieben. Sofern sie überhaupt den Anlegern die Risiken der hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung erklärten, waren in den Beratungen insbesondere folgende Mängel festzustellen:
  • Hoher Anteil der Weichkosten: Die Höhe der nicht direkt in die Schiffsinvestition fließenden Anteils der von den Anlegern aufgebrachten Gelder wurde gegenüber den Anlegern regelmäßig nicht offengelegt.
  • Hoher Anteil der Anlegergelder nicht werthaltig investiert: Für verschiedene Dienstleistungen und Bauzeitzinsen wurde ein großer Teil des von Anlegern aufgebrachten Kapitals ausgegeben. Die Anleger wurden über die Details der Mittelverwendung nicht informiert.
  • Hohe Vertriebskosten: Vielen Anlegern wurde nicht mitgeteilt und ist bis heute nicht bewusst, wie hoch alleine die für den Vertrieb der Fondsanteile gezahlten Provisionen und Vergütungen waren. Bei einem Wert von über 15% des von den Anlegern aufgebrachten Kapitals geht der Bundesgerichtshof von einer Gefährdung der Rentabilität der Fondsanlage aus.
  • Keine Aufklärung über die Risiken der Beteiligung: Dass es sich bei der Schiffsbeteiligung um eine hochspekulative und damit hochriskanteunternehmerische Beteiligung handelt, die mit erheblichen Risiken, die bis hin zum Totalverlust der Einlage führen können, verbunden ist, wurde den meisten der uns bekannten Anleger ebenfalls verschwiegen.
  • Als Altersvorsorge nicht geeignet: Nicht wenigen Anlegern wurde eine Beteiligung am ATLANTIC-Fonds "Charlotte C. Rickmers" als sichere Altersvorsorge empfohlen. In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass derartige Beteiligungen aufgrund der hohen, spekulativen Risiken und der fehlenden Verfügbarkeit des Kapitals als Altersvorsorge gänzlich ungeeignet sind.
Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

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Prorendita Drei: Schadenersatzansprüche gegen die beratenden Banken verjähren zum 31.12.2012

Fachanwälte raten zu schnellem Handeln

Für Anleger des von Ideenkapital emittierten Lebensversicherungsfonds Prorendita Drei (Prorendita Drei GmbH & Co. KG) bestehen gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen die beratende Bank durchzusetzen. Commerzbank, Citibank (Heute Targobank), Sparkasse KölnBonn und die Postbank waren die wesentlichen Vermittler des Fonds, an dem sich insgesamt ca. 4.000 Anleger mit rund 77 Mio. € beteiligt haben.

Beratungsfehler der Banken

Zahlreiche Kunden wurden von ihren Bankberatern falsch beraten, als ihnen die Beteiligung am Prorendita 3 Lebensversicherungs-Fonds empfohlen wurde.
  • Die Beteiligung wurde vielfach als sichere Anlage empfohlen. Von Verlustrisiken, gar vom Totalverlust der Einlage war in den Beratungsgesprächen nie die Rede.
  • Praktisch keinem Anleger wurde die außerordentlichen großen Unterschiede zwischen deutschen und englischen Lebensversicherungen erklärt. Diese sind so eklatant, dass das Produkt in hohem Maße erklärungsbedürftig war und ist.
  • Fast durchweg kam überhaupt nicht zur Sprache, dass der Fonds hohe Kredite aufnehmen wird, und zwar nicht nur zur Finanzierung des Ankaufs der Policen, sondern auch der laufenden Versicherungsprämien.
  • Die Fondsbeteiligung wurde als Altersvorsorge bzw. zur Anlage von Vermögen im Alter empfohlen. Für diese Zwecke ist die Investition in diesen Fonds grundsätzlich ungeeignet, da die Beteiligung als unternehmerische Beteiligung hohe Verlustrisiken mit sich bringt, wie der Bundesgerichtshof vor einigen Jahren entschied.
  • Die im Vertrieb des Fonds beteiligten Banken und Sparkassen haben erhebliche Provisionszahlungen erhalten. Über diese "Kickbacks" hätten die Anleger unaufgefordert im Rahmen des Beratungsgesprächs informiert werden müssen. Dies war regelmäßig nicht der Fall.
Schadenersatz für Anleger

Anleger des PRORENDITA 3, die vor Unterzeichnung der Beitrittserklärung falsch beraten wurden, können gegenüber der sie beratenden Bank oder Sparkasse Schadenersatz durchsetzen. Sie erhalten dabei regelmäßig das investierte Kapital zurück. Im Gegenzug ist die Beteiligung auf den Berater zu übertragen. Erhaltene Ausschüttungen werden vom Schadenersatzanspruch in Abzug gebracht.

Verjährung droht zum 31.12.2012 - dringender Handlungsbedarf für Anleger

Schadenersatzansprüche von Prorendita-Anlegern werden aller Voraussicht nach zum Jahresende 2012 verjähren. Grund ist, dass es bereits 2009 zahlreiche Hinweise auf einen nicht plangemäßen wirtschaftlichen Verlauf des Fonds gab. Damit ist mit großer Wahrscheinlichkeit die dreijährige Verjährungsfrist in Gang gesetzt worden, die Ende 2012 abläuft. Konkret bedeutet dies, dass bis zum 31. Dezember 2012 eine Schadenersatzklage bei Gericht eingegangen oder bei einem Ombudsmann oder einer staatlich anerkannten Gütestelle ein entsprechender Güteantrag eingereicht worden sein muss. Geschieht dies nicht, spricht viel dafür, dass Schadenersatzansprüche anschließend nicht mehr durchgesetzt werden können. Für Anleger des Fonds Prorendita Drei, die nicht auf ihrem Schaden sitzenbleiben wollen, besteht daher Handlungsbedarf.

Weitere Informationen zu Prorendita Fonds finden Sie hier: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/prorendita-fonds-totalverlust-fuer-anleger-droht.html

Wir haben im Zusammenhang mit PRORENDITA-Fonds bereits erfolgreich Schadenersatzansprüche gegen die beratende Bank durchgesetzt.

Sind auch Sie an dem Fonds PRORENDITA Drei GmbH & Co. KG beteiligt und fühlen sich falsch beraten? Rufen Sie uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung an. Wir helfen Ihnen gerne.

Michael Minderjahn
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Fachanwälte setzen Anlegeransprüche durch - Insolvenzgefahr für MPC Reefer Flottenfonds 2

Die weltweite Krise auf den Schifffahrtsmärkten hat nun auch den MPC Reefer Flottenfonds 2 erfasst. Die Anleger, die bereits seit mehreren Jahren keine Ausschüttungen erhalten haben, wurden Mitte Juni darüber informiert, dass die Einnahmen der Kühlschiffe nicht ausreichen, um die Schiffsbetriebskosten und die fälligen Darlehensraten zu bedienen. Daher sei das Fondsmanagement an die finanzierenden Banken, darunter die HSH Nordbank wegen einer Tilgungsaussetzung für die Jahre 2012 und 2013 herangetreten. Die Banken hätten offenbar die Sanierung des Fonds gefordert. Für die Anleger, die statt der prospektierten 32% Ausschüttung bislang lediglich 10% erhalten haben, sei mit einer Kapitalerhöhung von 20% zu rechnen.

Stark rückläufige Einnahmen, steigende Schiffsbetriebskosten

Ursache der wirtschaftlichen Misere ist der abermalige Rückgang der Einnahmen der Kühlschiffe. Statt der im Prospekt kalkulierten Einnahmen von 0,83 USD je Kubikfuß und Monat würden zurzeit nur rund 0,38 US-Dollar erzielt. Hinzu kommen weiter überplanmäßig gestiegene Schiffsbetriebskosten. Risiken, die den meisten uns bekannten Anlegern des Fonds in der Beratung verschwiegen wurden.

Kreditaufnahme in Yen

Ein weiteres Problem ist, dass der Fonds einen Teil der langfristigen Schiffskredite in Japanischen Yen aufgenommen hat. Dessen Wert ist gegenüber dem US-$ seit der Auflegung des Fonds um mehr als 25% gestiegen, was eine Erhöhung des Darlehensstandes (gerechnet in US-Dollar) sowie der regelmäßigen Belastung für Zins- und Tilgungszahlungen zur Folge hat. Brancheninsidern zu Folge diente die Kreditaufnahme in Yen, für die geringere Zinsen zu zahlen waren dazu, "unveräußerliche Schiffe marktfähig zu machen".

Beratungs- und Prospektfehler: Gute Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen

Für Anleger des Fonds bieten sich aufgrund standardmäßiger Beratungsfehler sowie vorhandener Prospektfehler gute Chancen, ihre Beteiligung - wirtschaftlich gesehen - rückabzuwickeln. Wir vertreten bereits zahlreiche Anleger des MPC Reefer-Flottenfonds 2 und machen Schadenersatzansprüche geltend.

Weitere Informationen zu Beratungs- und Prospektfehlern beim MPC Reefer Flottenfonds 2:
http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/mpc-reefer-flottenfonds-2-schadenersatz-fuer-schiffsfonds-anleger.html

Haben Sie Fragen zu Ihren Möglichkeiten als Anleger des MPC Reefer Flottenfonds 2 ? Rufen Sie uns an. Wir wissen, wie Sie zu Ihrem Recht kommen.

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Insolvenzgefahr für MPC Reefer Flottenfonds 1 - Fachanwälte setzen Anlegeransprüche durch

Die weltweite Krise auf den Schiffahrtsmärkten hat nun auch den MPC Reefer Flottenfonds 1 erfasst. Die Anleger, die bereits seit mehreren Jahren keine Ausschüttungen erhalten haben, wurden Mitte Juni darüber informiert, dass die Einnahmen der Kühlschiffe nicht ausreichen, um die Schiffsbetriebskosten und die fälligen Darlehensraten zu bedienen. Daher sei das Fondsmanagement an die finanzierenden Banken, darunter die HSH Nordbank wegen einer Tilgungsaussetzung für die Jahre 2012 und 2013 herangetreten. Die Banken hätten offenbar die Sanierung des Fonds gefordert. Für die Anleger, die statt der prospektierten 40% Ausschüttung bislang lediglich 14% erhalten haben, sei mit einer Kapitalerhöhung von 20% zu rechnen.

Stark rückläufige Einnahmen, steigende Schiffsbetriebskosten

Ursache der wirtschaftlichen Misere ist der abermalige Rückgang der Einnahmen der Kühlschiffe. Statt der im Prospekt kalkulierten Einnahmen von 0,78 US je Kubikfuß und Monat würden zurzeit nur rund 0,38 US-Dollar erzielt. Hinzu kommen weiter überplanmäßig gestiegene Schiffsbetriebskosten. Risiken, die den meisten uns bekannten Anlegern des Fonds in der Beratung verschwiegen wurden.

Kreditaufnahme in Yen

Ein weiteres Problem ist, dass der Fonds einen Teil der langfristigen Schiffskredite in Japanischen Yen aufgenommen hat. Dessen Wert ist gegenüber dem US-$ seit der Auflegung des Fonds um mehr als 25% gestiegen, was eine Erhöhung des Darlehensstandes (gerechnet in US-Dollar) sowie der regelmäßigen Belastung für Zins- und Tilgungszahlungen zur Folge hat. Brancheninsidern zu Folge diente die Kreditaufnahme in Yen, für die geringere Zinsen zu zahlen waren, dazu, "unveräußerliche Schiffe marktfähig zu machen".

Beratungs- und Prospektfehler: Gute Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen

Für Anleger des Fonds bieten sich aufgrund standardmäßiger Beratungsfehler sowie vorhandener Prospektfehler gute Chancen, ihre Beteiligung - wirtschaftlich gesehen - rückabzuwickeln. Wir vertreten bereits zahlreiche Anleger des MPC Reefer-Flottenfonds 1 und machen Schadenersatzansprüche geltend.

Weitere Informationen zu Beratungs- und Prospektfehlern:
http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/mpc-reefer-flottenfonds-1-schadenersatz-fuer-schiffsfonds-anleger.html

Haben Sie Fragen zu Ihren Möglichkeiten als Anleger des MPC Reefer Flottenfonds 1? Rufen Sie uns an. Wir wissen, wie Sie zu Ihrem Recht kommen.

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Hansa-Treuhand Flottenfonds V - Schiffsfonds-Anlegern droht der nächste Flop

Niedrige Charter- und Poolraten sowie eine Havarie der MT "HS Elektra" verheißen nichts Gutes.

Zwei Containerschiffe, die MS "HS BERLIOZ" und die MS "HS SCOTT" sowie ein damals bereits neun Jahre alten Aframax Rohöltanker (MT "HS ELEKTRA") wurden im HT Flottenfonds V zusammengefasst und im Jahr 2007 auf den Markt gebracht. Jetzt droht dem Schiffsfond die Insolvenz, den Anlegern der Totalverlust ihrer Einlagen. Sie werden zur Rückzahlung von Ausschüttungen und zu einer Kapitalerhöhung aufgefordert.

Einer der Gründe für die desaströse Situation des Fonds ist die Lage auf den weltweiten Schifffahrtsmärkten, verursacht durch den Zusammenbruch der Chartermärkte im Herbst 2008. Dementsprechend konnten die Schiffe von Anfang an die prospektierten Chartereinnahmen nicht erwirtschaften. Auch heute liegen die Charterraten noch weit unter dem prospektierten Niveau, wobei Marktbeobachter auf absehbare Zeit nicht von einer Erholung ausgehen.

Hinzu kommt, dass die Schiffe sehr teuer eingekauft wurden. Die Preise mögen zwar den damals marktüblichen Preisen entsprochen haben, die Preise befanden sich aber, wie das fondstelegramm im September 2007 anmerkte, "auf historisch hohem Niveau", es wurde also langfristig betrachtet sehr teuer eingekauft. Ein Umstand, der in der Beratung der Anleger praktisch nie erwähnt wurde.

Im Juni 2009 erlitt der Rohöltanker MT "HS ELEKTRA" durch eine Grundberührung erhebliche Schäden, die einen sechsmonatiger Betriebsausfall zur Folge hatte. Dass derlei Teil des von den Anlegern einzugehenden, unternehmerischen Risikos ist, wurde in der Beratung ebenfalls nie thematisiert.

Schadenersatz als realistische Option

Die Entwicklungen des Fonds seit 2008 haben gezeigt, dass es sich bei einer Schiffsbeteiligung um eine hochspekulative und riskante Investition handelt, die durchaus den Totalverlust des eingesetzten Kapitals zur Folge haben kann. Weder über diesen Umstand, noch über die einzelnen Risiken wurden die Anleger des HT Flottenfonds V, mit denen wir bislang gesprochen haben, von ihren Anlageberatern informiert.

Ganz im Gegenteil: Noch heute sind im Internet (die Seite haben wir vorsorglich gespeichert) die sachlich falschen Anpreisungen eines Hauptvertriebspartners des HT Flottenfonds V nachzulesen:
  • Von "günstig eingekauften Schiffen" ist da die Rede, obwohl 2007 die Zeit historisch höchster Schiffspreise war.
  • "Der Prospekt kalkuliert konservativ. Wir erwarten höhere Charterraten." heißt es, obwohl in den einschlägigen Wirtschaftszeitungen in den Jahren 2006 und 2007 vor sinkenden Charterraten und Überkapazitäten gerade im Containermarkt gewarnt wurde. Davon, dass die Charterraten für Rohöltanker im Wesentlichen von den Fördermengen abhängen und daher schwanken können (auch nach unten) liest man dort nichts.
  • Zu lesen ist vielmehr, dass die "gut rentablen Schiffsanteile (sind) sofort fungibel (handelbar) = hoch liquide" seien, obwohl für Schiffsfonds, wie der Bundesgerichtshof (BGH) bereits festgestellt hat, kein funktionierender Zweitmarkt besteht, eine Veräußerung in der Regel nicht oder nur mit zum Teil ganz erheblichen Preisabschlägen möglich ist.
  • Zur idealen Zielgruppe des Fonds "zählen auch Privatiers. Weil: risikoarm - gut rentabel - steuergünstig - geldnah - pflegeleicht" heißt es auf der Seite, was sachlich höchst bedenklich und grob irreführend ist. Denn ein Schiffsfonds stellt eine unternehmerische Beteiligung dar, ist dementsprechend mit hohen Risiken bis hin zum Risiko des Totalverlusts behaftet. Als Altersvorsorge oder zur Anlage von Vermögen im Alter ist ein solcher Fonds, wie der BGH festgestellt hat, überhaupt nicht geeignet.
Anleger des HT Flottenfonds V, die in dieser und ähnlicher Weise falsch beraten beziehungsweise getäuscht wurden, haben gute Chancen, Schadenersatzansprüche ihre Berater nötigenfalls gerichtlich durchzusetzen.

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Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/hansa-treuhand-flottenfonds-v-schiffsfonds-anlegern-droht-der-naechste-flop.html

MPC Sachwert Rendite Fonds Japan - Falschberatung und Prospektfehler: Fachanwälte beraten Fondsanleger

Schlechte Nachrichten gibt es zurzeit für die Anleger des MPC Sachwert Rendite Fonds Japan. Wie die Fondszeitung in ihrer aktuellen Ausgabe berichtet, ist der im Jahr 2008 aufgelegte MPC Sachwert Renditefonds Japan in Folge von Mietreduzierungen und einem stark gesunkenen Verkehrswert von Fondsimmobilien in eine wirtschaftliche Schieflage geraten. Der Fonds hat über eine japanische Investitionsgesellschaft in neun Handelsimmobilien in Japan investiert. Anleger haben dazu rund 70 Mio. € Eigenmittel aufgebracht. Die japanische Investitionsgesellschaft hat laut Prospekt bei der japanischen Tochtergesellschaft der Eurohypo AG weitere umgerechnet rund 106 Mio. € aufgenommen.

Gläubigerbank droht mit der Verwertung der Fondsimmobilien

Aus diesen Kreditverträgen droht nun Ungemach. Wie die Fondszeitung berichtet, sei bei einer Neubewertung des Wertes der Immobilien festgestellt worden, dass der Immobilienwert erheblich gesunken sei. Die in dem mit der Eurohypo-Tochter abgeschlossenen Kreditvertrag vereinbarte Wertsicherungsklausel (loan to value Klausel - LTV) würde dadurch verletzt. Die Bank habe deshalb eine Sondertilgung in Höhe von 208 Mio. Yen verlangt. Ansonsten habe die Verwertung der Fondsimmobilien gedroht.

Im Prospekt kein Hinweis auf loan to value Klausel und damit einhergehende Risiken

Im Fondsprospekt finden sich zwar Hinweise auf Risiken aus der von der japanischen Investitionsgesellschaft aufgenommenen Kredite, von der loan to value Klausel und den daraus für die Fondsgesellschaft resultierenden existenzbedrohenden Risiken, die bei einer Kreditkündigung bis hin zum Totalverlust des Anlegerkapitals gehen können, ist dort nicht die Rede. In unseren Augen ein eklatanter Prospektfehler, da die aus Wertschwankungen der Gewerbeimmobilie im Zusammenhang mit der LTV-Klausel resultierenden Risiken für die Liquidität der japanischen Investitionsgesellschaft dem Anleger verschwiegen werden.

Hinzu kommt, dass auf diese Risiken auch in der der Zeichnung vorhergehenden Beratung hinzuweisen gewesen wäre. In den Gesprächen, die wir bislang mit Anlegern des MPC Sachwert Rendite Fonds Japan geführt haben, konnte uns kein Anleger des Fonds bestätigen, dass er auf dieses Risiko von seinem Berater hingewiesen worden wäre.

Weichkosten von 28% im Prospekt höchst fragwürdig dargestellt

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss der Anleger dem Prospekt eines geschlossenen Immobilienfonds auf einen Blick entnehmen können, welcher Anteil des von ihm aufgebrachten Kapitals werthaltig in die Immobilieninvestition fließt und welcher für nicht investive Zwecke wie Dienstleistungsvergütungen, Zinsen und Provisionen (auch Weichkosten genannt) verwandt wird. Der Fondsprospekt stellt die vorgesehenen Investitionspläne sowohl auf der Ebene der Fondsgesellschaft, als auch auf der Ebene der japanischen Investitionsgesellschaft (TK-Operator) dar. Eine Gesamtschau, der die insgesamt fließenden Weichkosten zu entnehmen sind, sucht man im Prospekt vergeblich. Dabei fallen auf der Ebene der japanischen Investitionsgesellschaft (TK-Operator) weitere Weichkosten in Höhe von 9,4% an, so dass insgesamt rund 26% der von den Anlegern aufzubringenden Gelder für nicht investive Zwecke verwendet werden. Darin sind die für die Eigenkapitalzwischenfinanzierung auf Fondsebene für einen entsprechenden Kredit der Commerzbank AG für die Jahre 2008 und 2009 eingeplanten Zinsen von rund 1,4 Mio. € (rund 2% des Anlegerkapitals) noch nicht einmal berücksichtigt. Diese, nach unserer Ansicht ebenfalls zu den Fondskosten zu zählenden Ausgaben wurden in die "laufenden Kosten" verschoben.

Weder über die Gesamthöhe der Weichkosten, noch die nach unserem Dafürhalten diesbezüglich bestehenden Prospektfehler wurden die uns bekannten Anleger in der Beratung aufgeklärt.

Düstere Zukunft des MPC Sachwert Rendite Fonds Japan

Für die Mitte des Jahres 2012 fällige Neubewertung der Fondsimmobilien rechnet die Fondszeitung mit einer abermaligen Abwertung des Verkehrswertes und einer erneuten Verletzung der loan to value Klausel. Kann der Fonds dann die Liquidität für eine vertragsgemäße Sondertilgung nicht aufbringen, droht abermals die Verwertung der Fondsimmobilien. Daran, dass die japanische Tochter der in Abwicklung befindlichen Commerzbank-Tochter Eurohypo hier größeres Entgegenkommen zeigen wird, dürfen erhebliche Zweifel bestehen.

Totalverlust beim Scheitern der Sanierungsverhandlungen

Sollte es zu keiner erfolgreichen Sanierung des angeschlagenen MPC Sachwert Rendite Fonds Japan kommen, drohen die Verwertung der japanischen Fondsimmobilien und den Anlegern der Totalverlust ihrer Einlage.

Gute Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen

Anleger des MPC Sachwert Rendite Fonds Japan haben gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen ihre Anlageberater / die sie beratenden Banken durchzusetzen. Sowohl die aufgezeigten Prospekt- und Beratungsfehler, als auch die regelmäßig zu beobachtenden weiteren Fehler in der Beratung wie die unterlassene Information über das Provisionsinteresse beratender Banken und Sparkassen (kickback) begründen gute Erfolgsaussichten.

Gerne stehen wir Ihnen für eine Einschätzung Ihrer individuellen Möglichkeiten zur Verfügung.
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Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/mpc-sachwert-rendite-fonds-japan-falschberatung-und-prospektfehler-fachanwaelte-beraten-fondsanleger.html

Landgericht Berlin entscheidet zu Gunsten geschädigter Anleger: Offene Immobilienfonds waren bereits 2008 keine sicheren Anlagen mehr

Ein weiteres Urteil, das Anlegern offener Immobilienfonds Hoffnung macht, wurde am 10. Mai 2012 vom Landgericht Berlin verkündet. (Az. 27 O 627/11) Das Gericht sprach einem Anleger Schadenersatz zu, dem im Jahr 2008 die Investition in den offenen Immobilienfonds Morgan Stanley P2 Value als sichere Anlage empfohlen worden war.

Aus unserer Sicht kein Einzelfall: Alle offenen Immobilienfonds wurden gegenüber unseren Mandanten in der Beratung als sichere Anlagen dargestellt, zum Teil sogar als "mündelsichere Anlagen". Dennoch hatten sich, wie das Landgericht Berlin zutreffend erkennt, bereits seit 2004 enorme Risiken für den weltweiten Immobilienmarkt und damit auch für die offenen Immobilienfonds abgezeichnet. Das Landgericht Berlin führt dazu aus:

"Ein offener Immobilienfonds war im Jahre 2008 aufgrund der sich bereits ab 2004 abzeichnenden Schwierigkeiten mit Immobilienfonds, die seit dem Jahre 2007 aufgrund der Entwicklung auf dem US-amerikanischen Immobilienmarkt in eine echte Immobilienkrise und anschließend in eine Weltwirtschaftskrise ausuferten, wohl keine sichere Anlageform, die man einem Anleger mit dem Profil des Klägers ohne Hinweis auf absehbare Risiken hätte empfehlen dürfen."

Dementsprechend stellte es zumindest ab dem Jahr 2008 einen Beratungsfehler dar, einem Anleger, der eine sichere Anlage sucht, einen offenen Immobilienfonds wie AXA Immoselect, DEGI Europa, DEGI Global Business, DEGI International, KanAm Grundinvest, KanAm US Grundinvest, Morgan Stanley P2 Value, und TMW Immobilien Weltfonds oder auch einen Immobilien-Dachfonds wie DJE Real Estate, Premium Management Immobilien Anlagen oder SEB Kapitalprotekt P zu empfehlen.

Wir vertreten zahlreiche Anleger offener Immobilienfonds und Immobiliendachfonds und konnten bereits in vielen Fällen außergerichtliche und gerichtliche Lösungen herbeiführen.


Wollen Sie wissen, ob Ihnen Schadenersatzansprüche zustehen? Rufen Sie mich für eine unverbindliche Ersteinschätzung an - ich helfe Ihnen gerne.


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Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/kapitalanlagerecht/wertpapieranlagen/offene-immobilienfonds/index.html

Schock für Anleger: Bis zu 14% Provision für Sparkassen bei der Vermittlung von Schiffsfonds

"Mit dem Sparkassen-Finanzkonzept erhalten Sie eine individuell ausgearbeitete Lösung für Ihre Finanzen, die sich Ihrem Leben anpasst." Was hinter diesem um Vertrauen werbenden Slogan der deutschen Sparkassen steckt, müssen jetzt immer mehr Sparkassenkunden erfahren, die Anlageempfehlungen ihrer Sparkassen gefolgt sind und in Schiffsfonds investiert haben: Handfeste Provisionsinteressen der Sparkassen, die für die Vermittlung von Schiffsfonds bis zu 14% der Anlegergelder als Provisionen kassiert haben, hinter dem Rücken ihrer Kunden.

So räumte die Sparkasse Hildesheim kürzlich gegenüber einem unserer Mandanten ein, für die Vermittlung einer Beteiligung am MPC Fonds 376 "Offen Produktentanker Flotte" 14% des vom Anleger gezeichneten Kapitals als Provision erhalten zu haben. Auch die Berliner Sparkasse hat für die Vermittlung von MPC Schiffsfonds kräftig kassiert. Ebenfalls 14% Provision erhielt sie, weil einer ihrer Kunden auf ihre Empfehlung hin eine Beteiligung am MPC Fonds "CPO Nordamerikaschiffe 2" zeichnete.

Auch andere Sparkassen und Landesbanken haben in erheblichem Maße von Provisionen profitiert.
Die Sparkasse Stakenburg erhielt beispielsweise 6,8% Provision für die Vermittlung von Anteilen am Hannover Leasing Fonds Nr. 177 "Maritime Werte 3".
An die Sparkasse Jena-Saale-Holzland flossen 7,5% für die Vermittlung einer Beteiligung am Immobilienfonds "HGA Mitteleuropa V".
8% erhielt die Bremer Landesbank für die Vermittlung einer Beteiligung am Lebensversicherungs-Zweitmarktfonds "Rendite Leben plus II" des Emissionshauses MPC.
Jeweils 8% und 1% für den beratenden Mitarbeiter will die Sparkasse Gummersbach jeweils für die Vermittlung von Beteiligungen am HCI Schiffsfonds V, dem Dr. Peters Renditefonds 109 VLCC Saturn Glory und dem Dr. Peters Renditefonds 111 erhalten haben.

Wurden die Sparkassenkunden im Rahmen der Beratung nicht über die an die Sparkasse fließenden Provisionen aufgeklärt, muss die Sparkasse den betroffenen Anlegern nach der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs den durch die Beteiligung entstandenen Schaden ersetzen. Das bedeutet konkret, dass die Anleger ihr investiertes Kapital zurückerhalten und die falsch beratende Sparkasse im Gegenzug den Fondsanteil erhält.

In den allermeisten Fällen kommen noch weitere Beratungsfehler hinzu, was die Chancen einer gerichtlichen Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen verbessert. So wurde vielen Sparkassenkunden die Beteiligung an Schiffsfonds wahrheitswidrig als sichere Anlage zur Altersvorsorge empfohlen, Risiken dieser hoch spekulativen Anlageform wurden verschwiegen.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Schiffsfondsbeteiligung? Möchten Sie wissen, ob Sie mit Erfolg Schadenersatzansprüche durchsetzen können? Rufen Sie uns an. Wir wissen, wie Sie zu Ihrem Recht kommen.

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Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P - Sichere Anlage mit vielen Risiken

Fachanwälte setzen Schadenersatz für Santander-Kunden durch

Eine Wiedereröffnung des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P (WKN SEB1AA / ISIN DE000SEB1AA9) wird immer unwahrscheinlicher. Durch die Liquidation von CS Euroreal und SEB Immoinvest, zwei offenen Immobilienfonds, in die der Kapitalprotekt P investiert hat, werden die Anleger auf ihr Geld möglicherWeise bis zum Ende der Liquidation von SEB Immoinvest und CS Euroreal warten müssen, für die jeweils 5 Jahre veranschlagt wurden. Ob sie ihr Geld jemals vollständig zurückerhalten, ist derzeit völlig offen.

Besonders schlimm ist dies für Anleger, denen im Rahmen ihrer Anlageberatung oder der SEB/Santander Vermögensverwaltung dieser Fonds als sichere und jederzeit verfügbare Anlage ins Depot gegeben wurde. Vermögensverwaltungskunden der ehemaligen SEB Bank wurde Ende 2008 die Umschichtung ihrer als sicheren Teil des Vermögens äußerst konservativ angelegten Gelder in diesen Fonds empfohlen. Doch der Fonds wurde über die Jahre immer unsicherer, die Risiken nahmen drastisch zu. Hintergrund ist, dass offene Immobilienfonds, in die große Teile des Fondsvermögens investiert sind erst die Anteilsrücknahme ausgesetzt und später ihre Liquidation beschlossen haben. Damit entstanden Ausfallrisiken, die mit einer sicheren, konservativen Anlage nicht vereinbar sind. Über diese Entwicklung wurden zahlreiche Vermögensverwaltungskunden, die von der SEB Bank mit dem Privatkundengeschäft auf die Santander Bank übertragen worden waren, nicht informiert. Auch wurden die Fondsanteile von der Vermögensverwaltung nicht verkauft, wozu diese nach unserer Ansicht verpflichtet gewesen wäre.
Wir sehen daher für Vermögensverwaltungskunden der Santander Bank, die den Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P in ihrem Verwaltungsdepot haben gute Chancen, ihr investiertes Geld im Wege des Schadenersatzes vollständig zurückzubekommen.
Gerne stehen wir Ihnen für eine Einschätzung ihrer persönlichen Situation und Ihrer rechtlichen Möglichkeiten zur Verfügung. Rufen Sie uns an, wir wissen, wie Anleger zu ihrem Recht kommen.

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http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/santander-vermoegensverwaltungsfonds-kapitalprotekt-p.html

Schadenersatz bei offenen Immobilienfonds

Gerichte stärken die Aussichten vieler Kleinanleger, Ihr Geld vollständig zurückzubekommen

Mehrere Hunderttausend Anleger haben ihre Ersparnisse in offene Immobilienfonds wie SEB Immoinvest und CS Euroreal investiert; sicher, wie sie meinten. Seit Herbst 2008 schlossen die meisten für Kleinanleger zugänglichen offenen Immobilienfonds und Immobilien-Dachfonds für immer und werden nun abgewickelt. Jetzt kam auch für die beiden Dickschiffe unter den offenen Immobilienfonds, SEB Immoinvest und CS Euroreal das Aus. Die Anleger, die bereits in den zurückliegenden zwei Jahren nicht an ihr Geld kamen, werden nun über fünf Jahre hinweg Teilzahlungen erhalten, so zumindest die Planung des Fondsmanagements. Ob sie ihr Geld im Zuge der langwierigen Abwicklung der Fonds vollständig zurückerhalten werden, ist allerdings fraglich.

Zahlreiche Anleger, denen die offenen Immobilienfonds als risikolose Anlage empfohlen wurden, fühlen sich schlecht beraten und wollen sich mit den nun drohenden Verlusten nicht zufrieden geben. Die Chancen, den gesamten investierten Betrag zurückzubekommen sind durch zwei Entscheidungen der Landgerichte in Berlin und Frankfurt erheblich gestiegen.

In noch nicht rechtskräftigen Urteilen haben die Gerichte die Rechte der Anleger gestärkt. Sie stellten fest, dass Anleger bei der Beratung zum Erwerb von Anteilen an offenen Immobilienfonds über das Risiko eines Kapitalverlusts im Zusammenhang mit der Aussetzung der Rücknahme von Anteilen zu informieren seien. Dabei handele es sich um ein dieser Anlageform grundsätzlich innewohnendes, dem Anleger regelmäßig nicht erkennbares Risiko. Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Mathias Nittel, dessen Kanzlei zahlreiche Anleger offener Immobilienfonds vertritt, begrüßt die Entscheidungen: „Viele Anleger sind von der Aussetzung der Anteilsrücknahme völlig überrascht worden. Dass sie von einem Tag auf den anderen nicht mehr an ihr Geld kommen könnten, war ihnen zuvor von niemandem gesagt worden.“ Stattdessen sei, so Anlegeranwalt Nittel, in den meisten Fällen von einer völlig risikolosen Anlage gesprochen und zugesichert worden, dass die Anleger jederzeit ihre Fondsanteile zurückgeben könnten und im Gegenzug ihr Geld erhalten. Dass dies so nicht richtig war, haben die Entwicklungen der letzten Jahre gezeigt.

Anleger, die den entstandenen Schaden nicht hinnehmen wollen, haben gute Chancen, ihre Ansprüche gegen die beratende Bank oder die Kapitalanlagegesellschaft durchzusetzen. Möglichen Ansprüchen auf Rückabwicklung droht allerdings im Jahr 2012 die Verjährung. Anleger, die sich falsch beraten fühlen, sollten daher schnell handeln.

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Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/kapitalanlagerecht/wertpapieranlagen/offene-immobilienfonds/schadenersatz-bei-offenen-immobilienfonds.html

Ausschüttungen fallen aus, steuerliche Konzeption ist gescheitert: schlechte Nachrichten für Anleger der HCI Schiffsfonds III und HCI Schiffsfonds VI

Bei den HCI Schiffsfonds III und VI klappt anscheinend gar nichts. Ausschüttungen bleiben aus und jetzt platzt auch noch das steuerliche Modell. Der Schaden für die Anleger der beiden Schiffsfonds weitet sich aus.

Verkürzte Nutzungsdauer zweier Schiffe: Im Mai 2012 erfuhren die Anleger davon, dass die steuerliche Konzeption der Fonds nicht richtig funktioniert. Die im Prospekt vorgesehene Nutzungsdauer der Schiffe Friedrich Schulte und Max Schulte wird vom Finanzamt im Rahmen der laufenden Betriebsprüfung nicht anerkannt. Aufgrund der geänderten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zu Tankschiffen erkennt das Finanzamt die prospektierte Nutzungsdauer nicht an. Nachdem eine Klage nicht ausreichend Erfolg verspricht, wird man sich auf einer Verlängerung der Abschreibungsdauer auf 14 Jahre einlassen müssen. Für die Anleger bedeutet das eine Reduzierung der Verlustzuweisungen aus 2003 um rund 6,5% und damit Steuernachforderung, die dann - in der Regel ab 2004 - noch mit 6% zu verzinsen sind.

Erhöhter Unterschiedsbetrag für den Übergang zur Tonnagebesteuerung: Darüber hinaus gibt es auch Probleme aus dem Wechsel zur Tonnagebesteuerung. Die von den Schiffsgesellschaften erklärten Werte werden nicht anerkannt, wodurch der Unterschiedsbetrag (= Differenz zwischen Markt- bzw. Teilwert und Buchwert) betroffen ist. Dieser Unterschiedsbetrag, der für die steuerliche Belastung beim Verkauf des Schiffes maßgeblich ist, soll sich nach der Betriebsprüfung von 13% auf 24% erhöhen. Allerdings ist der Geschäftsführung zugute zu halten, dass die Finanzverwaltung auf den sog. Tonnagesteuererlass von 2008 stützt, der also seinerzeit nicht bekannt war. Dort ist vorgesehen, der Berechnung eine Nutzungsdauer von 25 Jahren zugrunde zu legen. Damit wird jedenfalls in erheblichem Masse Wasser in den - angeblichen - Wein der Tonnagebesteuerung gemischt.

Auch weiterhin keine Ausschüttungen: Mit dem aktuellen Zwischenbericht erfahren die Anleger darüber hinaus auch, dass sie sich vorsichtshalber nicht auf Ausschüttungen verlassen. Nachdem bereits die Ausschüttungen für 2008 im Wesentlichen ausblieben, fielen auch die für 2009, 2010 und 2011 komplett aus.

Prospektierte Verkaufserlöse im Jahr 2014 bei derzeitiger Marktlage nicht zu erzielen: Nachdem die steuerlichen Ergebnisse auch weit von denen des Prospekts entfernt sind, müssen Anleger sich ernsthaft fragen, was überhaupt noch stimmt bzw. hält. Die für 2014 prognostizierten Verkaufserlöse für die Schiffe sind in weite Ferne gerückt, denn auf der Basis der aktuellen Charterraten lassen sich derartige Preise keineswegs rechtfertigen. Ob in den verbleibenden gut zwei Jahren eine derartige Preiserholung sich manifestieren wird, kann mit Fug und Recht bezweifelt werden. Die Situation wird ja zudem auch deshalb nicht besser, weil - übrigens unter anderem auch die Emissionshäuser - durch Neubauaufträge für die nötige Konkurrenz sorgen. Wir erwarten daher, dass zumindest Teilverluste bei den Anlegern die Folge sein werden.

Die von uns beratenen Anleger der HCI Schiffsfonds VI GmbH & Co. KG wussten durchweg nicht, dass sämtliche Beteiligungen an den Einschiffsgesellschaften zuvor von der HCI Schiffsfonds III GmbH & Co. KG (MS Max Schulte, MS Friedrich Schulte, MS Birk) bzw. der HCI Schiffsfonds IV GmbH & Co. KG (MS Hainan, MS Fujian, MS Gerd, MS Sandwig, MS Thomas Mann, MS High Wind) übernommen wurden.

Auf die weiteren Beratungsfehler und die deshalb guten Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen geschädigter Anleger des HCI Schiffsfonds III haben wir hier schon hingewiesen.

Wurden auch Sie in Bezug auf Ihre Beteiligung am HCI Schiffsfonds III oder VI oder beraten? Haben auch Sie den Verdacht, falsch beraten worden zu sein? Rufen Sie uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung an. Wir helfen Ihnen gerne.

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DS-Rendite-Fonds 109 VLCC Saturn Glory: Wie sicher sind jene Anleger, die an Kapitalerhöhungen teilnehmen?

Zu den Gesellschafterversammlungen im Mai 2012 haben die Geschäftsleitungen der Fonds (DS-Rendite-Fonds Nr. 106 VLCC Titan Glory, DS-Rendite-Fonds Nr. 109 VLCC Saturn Glory, DS-Rendite-Fonds Nr. 110 VLCC Neptune Glory, DS-Rendite-Fonds Nr. 112 VLCC Mercury Glory, DS-Rendite-Fonds Nr. 113 VLCC Pluto Glory, DS-Rendite-Fonds Nr. 114 VLCC Artemis Glory, DS-Rendite-Fonds Nr. 120 VLCC Leo Glory und DS-Rendite-Fonds Nr. 127 VLCC Younara Glory) Berichte vorgelegt und Kapitalerhöhungen von mindestens 10% vorgeschlagen. Diejenigen Anleger, die an der jeweiligen Kapitalerhöhung teilnehmen, sollen mit einem Vorabgewinn von 12% p.a. und einer Mehrbeteiligung am Verkaufserlös von 20% gegenüber dem Altkapital belohnt werden. Ob die laufenden Vorabgewinne gezahlt werden können, steht übrigens gar nicht fest, weshalb schon konzeptionsgemäß vorgesehen ist, diese Ausschüttung erst bei einem Verkauf nachzuholen.

Schon vorher hatten die Fondsgesellschaften - sehr überraschend für die Anleger, die regelmäßig darüber nicht aufgeklärt worden waren, dass sie die prognostizierten Ausschüttungen nur als Darlehen erhalten sollen - die Gesellschafterdarlehen in Höhe der bisherigen Ausschüttungen zum 30. Juni 2012 gekündigt. Die Rückzahlung dieser Beträge ist also am 1. Juli 2012 fällig.

Ein sog. Enthaftungsmodell sieht (angeblich) vor, dass diejenigen Anleger, die an der jeweiligen Kapitalerhöhung teilnehmen, ihre wiederaufgelebte Haftung in Höhe der übernommenen Neueinlage beenden. Hierzu heißt es im Geschäftsbericht 2012 der Saturn Glory (Seite 7):
"Die Einzahlung des Neukapitals gilt als (ggf. teilweise) Rückzahlung von in der Vergangenheit erhaltenen (gewinnunabhängigen) Auszahlungen, so dass sich hierdurch die derzeit bestehende Außenhaftung des jeweiligen Gesellschafters gegenüber Dritten reduziert und eine Rückforderung der Auszahlungen durch die Gesellschaft in dieser Höhe nicht mehr möglich ist."
Dies kann aus Sicht der Anleger nur so verstanden werden, dass sie dann die gekündigten Darlehen dann nicht mehr zurückzahlen müssen, falls sie an der Kapitalerhöhung in der Höhe teilgenommen haben, die der Summe der zurückgeforderten Ausschüttungen entspricht. Andersherum: nehmen sie an der Kapitalerhöhung mit einem geringeren Betrag teil, bleiben sie im Übrigen zur Rückzahlung des Darlehens verpflichtet!

Ein Beispiel: Die bisherige Beteiligung besteht in Höhe von 50.000 €. Das Kapital soll um 7% erhöht werden. Es sind Ausschüttungen von 10.000 € zurückgefordert. Der Anleger kann also mit 3.500 € an der Kapitalerhöhung teilnehmen, muss - falls die Kapitalerhöhung zustande kommt - darüber hinaus aber dennoch weitere 6.500 € an die Fondsgesellschaft zahlen.

Anleger sollten daher beachten:
  • Sie sind in jedem Falle berechtigt, an der Kapitalerhöhung in der Höhe teilzunehmen, der dem jeweiligen Prozentsatz der Kapitalerhöhung in Bezug auf Ihre bisher gezeichnete Einlage entspricht.
  • Sie können an der Kapitalerhöhung in Höhe der gekündigten Darlehen (und sogar darüber hinaus) teilnehmen, allerdings wird die Zeichnung nur in dem Umfang angenommen werden können, wie andere Anleger ihr Zeichnungsrecht nicht ausüben.
  • Sollte die Kapitalerhöhung mangels ausreichender Beteiligung der Anleger scheitern, werden die mit den Kündigungsschreiben zurückgeforderten Ausschüttungen jedenfalls an die Fondsgesellschaft gezahlt werden müssen.
Ob Sie sich gegen die Rückforderung der Darlehen wehren können, sollten Sie ggf. von einem Rechtsanwalt prüfen lassen. Allerdings stehen die Chancen, sich dagegen wehren zu können, aufgrund der Entscheidungen des Oberlandesgericht Hamm vom 2. Februar 2011, 9. März 2011 und 21. September 2011 reichlich schlecht, auch weil derzeit nicht absehbar ist, wann und wie der Bundesgerichtshof über eingelegte Revisionsnichtzulassungsbeschwerden entscheiden wird.

Ungeklärt ist aus unserer Sicht aber immer noch, ob die Teilnahme an der Kapitalerhöhung zuverlässig die wiederaufgelebte Haftung der Kommanditisten beendet. Die Angaben der Fondsgesellschaft dazu sind für eine zuverlässige Beurteilung eher nicht ausreichend. Anleger sollten dies durch entsprechende Nachfragen bei der Fondsgesellschaft sicherstellen. Es gilt ja die Gefahr zu vermeiden, dass später ein Gläubiger oder der Insolvenzverwalter meint, die Teilnahme an der Kapitalerhöhung habe die Haftung auf Rückgewähr der erhaltenen Ausschüttungen doch nicht beendet. In diesem Fall laufen die Anleger Gefahr, trotz der Teilnahme an der Kapitalerhöhung die Ausschüttungen noch einmal zahlen zu müssen. Wenn die Fondsgesellschaft ziemlich großspurig von einem Enthaftungsmodell spricht, muss sie den Anlegern auch nachvollziehbar die Rechtssicherheit geben.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung an einem der DS-Rendite-Fonds VLCC? Möchten Sie wissen, wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

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Kapitalerhöhung der Dr. Peters VLCC Glory Schiffe - "Enthaftungsmodell" nicht ohne Risiken

Die Situation der Schiffe und die nunmehr forcierte Kapitalerhöhung bei den sich in wirtschaftlicher Schieflage befindlichen Dr. Peters Schiffsfonds der VLCC-Glory Reihe werfen für die Anleger der Fonds zahlreiche Fragen auf. Ob Anleger sich an der Kapitalerhöhung beteiligen sollen, hängt insbesondere von der Prognose ab, welche tatsächliche Fortführungsperspektive die Schiffsfonds aufweisen. Aber auch die im Falle der Insolvenz der Fonds bestehende Verpflichtung zur Rückzahlung von erhaltenen Ausschüttungen beschäftigt die Anleger.

Reduzierte Charterraten seit 2009 - was passiert mit den gestundeten Differenzbeträgen?

Bei den Dr. Peters VLCC Supertankerfonds DS-Rendite-Fonds Nr. 106 - VLCC Titan Glory, DS-Rendite-Fonds Nr. 109 - VLCC Saturn Glory, DS-Rendite-Fonds Nr. 110 - VLCC Neptune Glory, DS-Rendite-Fonds Nr. 112 VLCC Mercury Glory, DS-Rendite-Fonds Nr. 113 VLCC Pluto Glory, DS-Rendite-Fonds Nr. 114 - VLCC Artemis Glory, DS-Rendite-Fonds Nr. 120 - VLCC Leo Glory und DS-Rendite-Fonds Nr. 127 - VLCC Younara Glory gibt es Berichten des Informationsdienstes fondstelegramm zu Folge bereits seit 2009 Charterrückstände. Trotz langjähriger Festchartervereinbarungen und einer in jedem Fonds prospektierten Chartergarantie haben die Fondsgesellschaften im Jahr 2010 einer Reduzierung der Charterraten zugestimmt. Statt der vereinbarten Festcharter fließen derzeit nur die so genannten Spotraten, die deutlich hinter den vereinbarten und prospektierten Einnahmen zurückbleiben.

Die jeweilige Chartergesellschaft hat sich verpflichtet, die auflaufenden Differenzbeträge spätestens Ende 2014 auszugleichen. Da es sich aber bei den Charterern um nur mit minimalem Stammkapital ausgestattete Gesellschaften handelt, stellt sich die Frage, wie werthaltig eine solche "Verpflichtung" ist. Nicht unrealistisch erscheint uns die Annahme, dass die acht Charter-Gesellschaften die gestundeten rückständigen Charterraten von dann geschätzt 10 - 20 Mio. US-$ je Schiff nicht zurückzahlen werden können.

Die Frage ist auch, ob der in jedem Fondsprospekt genannte Chartergarant, die Pacific Star International Holding Corporation, die ihren Sitz im Büro eines internationalen Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmens auf den British Virgin Islands und laut Fondsprospekten ein Stammkapital von 15 Mio. US-$ haben soll, bereit und in der Lage ist, Ende 2014 die rückständigen Charterraten aller 8 Schiffe der VLCC Glory Reihe auszugleichen.

Darüber, dass die vom Fondsmanagement ausgehandelte Stundung mit entsprechenden angemessenen Sicherheiten verbunden gewesen sei, haben wir in den Unterlagen unserer Mandanten bislang nichts gelesen. Angesichts der wirtschaftlichen Tragweite der Stundungsentscheidung stellt sich die Frage, warum das Management der jeweiligen Fondsgesellschaft einer solchen Stundung überhaupt zugestimmt hat.

Werden rückständige Charterraten Ende 2014 nicht ausgeglichen, droht die Insolvenz der Dr. Peters VLCC Glory Schiffe

Sollten die rückständigen Charterraten Ende 2014 nicht nachbezahlt werden, von wem auch immer, steht die Zahlung gestundeter Zins- und Tilgungsraten an die finanzierenden Banken in Frage. Sind die Schiffsfonds dann aufgrund fehlender Mittel nicht in der Lage, ihre Zahlungsverpflichtungen vereinbarungsgemäß zu bedienen, sehen wir ein erhebliches Insolvenzrisiko für die acht Schiffe der Dr. Peters VLCC Glory Reihe.

Wirtschaftspresse sieht keine Anzeichen für eine baldige nachhaltige Erholung auf den Chartermärkten

Die Situation auf den weltweiten Schifffahrtsmärkten gestaltet sich dabei weiterhin wenig rosig. Die Entwicklung der Charterraten für die größten Tanker ist eng an die Fördermengen der OPEC Mitgliedstaaten gekoppelt: Hohe Fördermengen und dadurch größere Nachfrage nach Transportkapazitäten bedeuten hohe Charterraten. Da die OPEC im Mai 2012 beschlossen hat, die Fördermengen unverändert zu lassen, wird sich an den Charterraten voraussichtlich bis auf weiteres nichts ändern. Viel wird auch von der weiteren Entwicklung der Weltwirtschaft abhängen, die derzeit mit einer Vielzahl von Krisen zu kämpfen hat.

"Enthaftungsmodell" lässt Fragen offen

Hinzu kommt, dass die als "Enthaftungsmodell" propagierte Kapitalerhöhung nach unserer Ansicht eine zentrale Frage offen lässt: Wie wird im Falle einer Insolvenz der Schiffsgesellschaft der Insolvenzverwalter die im Rahmen der Kapitalerhöhung geleisteten Zahlungen bewerten?

Denn falls der Insolvenzverwalter nicht anerkennt, dass es sich dabei um eine "Rückzahlung" von Ausschüttungen handelt, die nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches zum Wiederaufleben der Einlageverpflichtung geführt haben, wird er die Anleger zur Rückgewähr von Ausschüttungen auffordern. Viel spricht dafür, dass eine auch explizit als solche bezeichnete Kapitalerhöhung nicht als Wiedereinzahlung von über Ausschüttungen erhaltenen Kommanditkapitals gewertet wird. Die Anleger hätten also im Falle der Insolvenz sowohl ihre ursprüngliche Einlage, als auch die Kapitalerhöhung verloren und müssten zusätzlich die erhaltenen Ausschüttungen - noch einmal! - zurückzahlen. Diese Problematik kommt nach unserer Ansicht in den Darstellungen der Treuhänderin GVT zu kurz.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Beteiligung an einem Dr. Peters VLCC-Schiffsfonds? Möchten Sie wissen, ob Sie mit Erfolg Schadenersatzansprüche durchsetzen können? Rufen Sie uns an. Wir wissen, wie Sie zu Ihrem Recht kommen

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http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/dr-peters-vlcc-supertankerfonds-in-der-krise-fachanwaelte-helfen-anlegern.html

HCI Shipping Select 25: Vergleichsangebote von Volks- und Raiffeisenbanken unzureichend

Fachanwälte setzen Schadenersatz durch

Nachdem die Anleger mit Rundschreiben vom 8. März 2012 zur Abstimmung über ein "Sanierungs"-Konzept aufgefordert wurden, stellen wir fest, dass einige der den Fonds vertreibenden Volksbanken und Volks- und Raiffeisenbanken ihren Kunden Vergleiche anbieten, die sich um 30-40% der Einlagesumme bewegen. Damit verbunden ist der Verzicht auf die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche und die Übertragung der Beteiligung.

Fehlende Aufklärung über Rückvergütungen

Bei den betreffenden Banken hat sich anscheinend die Erkenntnis durchgesetzt, dass sie bei dem zumeist im Jahr 2007 vertriebenen Fonds über Art und Höhe der Rückvergütung hätten aufklären müssen. Auch ohne weitere Beratungsfehler stellt allein dieser Umstand für sich genommen einen erfolgversprechenden Ansatzpunkt dar, eine vollständige Rückabwicklung der Beteiligung bei vollem Schadensersatz zu erreichen.

Darüber hinaus gibt es beim HCI Shipping Select 25 zahlreiche weitere Ansatzpunkte für die erfolgreiche Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen.

Prüfung durch auf dem Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Rechtsanwälte

Angesichts dieses Umstandes sind die Angebot einiger Volksbanken und Volks- und Raiffeisenbanken schlicht unzureichend. Lassen Sie sich deswegen vor Annahme eines solchen Vergleichsangebotes von einem auf dem Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwaltes beraten.

Wir teilen Ihnen im Rahmen einer telefonischen Erstorientierung gerne mit, ob wir für Sie Chancen sehen, im Wege eines Prozesses Ihr gesamtes verlorenes Kapital zurückzuholen.

Möchten auch Sie wissen, wie Ihre Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen sind? Rufen Sie mich an, ich helfe Ihnen gerne.

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Weitere Infos und Hilfe für Anleger des HCI Shipping Select: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/hci-schiffsfonds-shipping-select-25-hilfe-fuer-schiffsfonds-anleger.html

Lloyd Fonds LF 35 MT "Colonian Sun" - Schadenersatz für Anleger

Ein weiterer Schiffsfonds steht vor dem Aus: Der im Jahr 2003 aufgelegte Lloyd Fonds LF 35 MT „Colonian Sun“ steht nach einem Bericht des fondstelegramm vor dem Ende. Die Ausschüttungen aus dem Charterpool lassen einen alle Kosten deckenden Betrieb des Schiffes derzeit nicht zu. Angesichts rückständiger Zins- und Tilgungsraten droht die Insolvenz des Schiffsfonds. Jetzt sollen die Anleger über einen Nachschuss von Eigenkapital oder den Verkauf des Schiffs entscheiden. Erhebliche Verluste drohen.

Falschberatung begründet Schadenersatzansprüche der Anleger

Nach unseren Erfahrungen wurden die Beteiligungen zumeist über Sparkassen vertrieben. Sofern sie überhaupt den Anlegern die Risiken der hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung erklärten, waren in den Beratungen insbesondere folgende Mängel festzustellen:
  • Hoher Anteil der Weichkosten: Die Höhe der nicht direkt in die Schiffsinvestition fließenden Anteils der von den Anlegern aufgebrachten Gelder wurde gegenüber den Anlegern regelmäßig nicht offengelegt.
  • Hoher Anteil der Anlegergelder nicht werthaltig investiert: Für verschiedene Dienstleistungen und Bauzeitzinsen wurde ein großer Teil des von Anlegern aufgebrachten Kapitals ausgegeben. Die Anleger wurden über die Details der Mittelverwendung nicht informiert.
  • Hohe Vertriebskosten: Vielen Anlegern wurde nicht mitgeteilt und ist bis heute nicht bewusst, wie hoch alleine die für den Vertrieb der Fondsanteile gezahlten Provisionen und Vergütungen waren. Bei einem Wert von über 15 % des von den Anlegernaufgebrachten Kapitals geht der Bundesgerichtshof von einer Gefährdung der Rentabilität der Fondsanlage aus.
  • Keine Aufklärung über die Risiken der Beteiligung: Dass es sich bei der Schiffsbeteiligung um eine hochspekulative und damit hochriskante unternehmerische Beteiligung handelt, die mit erheblichen Risiken, die bis hin zum Totalverlust der Einlage führen können, verbunden ist, wurde den meisten der uns bekannten Anleger ebenfalls verschwiegen.
  • Als Altersvorsorge nicht geeignet: Nicht wenigen Anlegern wurde eine Beteiligung am Lloyd Fonds 35 MT "Colonian Sun" als sichere Altersvorsorge empfohlen. In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass derartige Beteiligungen aufgrund der hohen, spekulativen Risiken und der fehlenden Verfügbarkeit des Kapitals als Altersvorsorge gänzlich ungeeignet sind.
Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

Gerne stehen wir Anlegern des Lloyd Fonds 35 MT "Colonian Sun" für eine individuelle Beratung zur Verfügung.

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Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/lloyd-fonds-lf-35-mt-colonian-sun-schadenersatz-fuer-anleger.html

Rechtsschutzversicherung zur Kostenübernahme bei Rechtsstreit wegen Fondsbeteiligung verurteilt

Das Landgericht München I hat entschieden, dass selbst bei Beteiligung an drei verschiedenen Fonds diese Beteiligungen der privaten Vermögensverwaltung zuzuordnen sind, die laut den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen von der Rechtsschutzversicherung abgedeckt werden. Eine unternehmerische Tätigkeit liege nicht vor (Az.: 12 O 8959/11).

Frage nach Grundstückserwerb hier nicht relevant

Ein Anleger hatte sich auf Empfehlung seiner Bank an drei Windkraftfonds in Form mehrerer KG-Beteiligungen als Kapitalanlage beteiligt. Wegen mehrerer Umstände wollte er nachdem sich die Fonds nicht gut entwickelt hatten die Bank wegen Falschberatung in die Haftung nehmen.

Die zuvor angefragte Deckung für die Kosten bei der Rechtsschutzversicherung des Anlegers wurde mit der Begründung abgelehnt, dass aufgrund der Beteiligung an drei Gesellschaften der Anleger unternehmerisch tätig gewesen sei. Weiter wurde zur Begründung der Ablehnung angeführt, dass mit der vom Anleger zu erbringenden Einlage Grundstücke, auf denen die Windanlagen zu erbauen wären, gekauft werden sollten und dies in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Erwerb von Grundstücken oder Gebäuden stünde. Dieses Neubaurisiko sei ohnehin in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen.

LG München bestätigt Eintrittspflicht

Dies sah das LG München I anders. Eine gewerbliche Tätigkeit sei nicht gegeben. Der umfang der Beteiligung erfordere keine Buchhaltung oder ähnliche für einen Kaufmann erforderlichen Maßnahmen. Auch der Einwand, dass mit der Einlage Grundstücke gebaut und hierauf Gebäude errichtet würden, würde von dem Ausschlussgrund nicht erfasst. Die Grundstücke würden von der Beteiligungs-KG, der der Anleger beigetreten war, erworben und bebaut - nicht von ihm selbst.

Urteil als wichtiges Signal

Das Vorgehen der Versicherung zeigt, dass immer wieder der Versuch unternommen wird, die aus dem Versicherungsvertrag bestehende Verpflichtung nicht zu erfüllen. Auch wenn in den letzten Jahren die Ausschlusstatbestände immer mehr erweitert wurden, haben Fondsanleger häufig ein Recht auf Kostenübernahme durch ihre Rechtsschutzversicherung.
Verlassen Sie sich daher nicht auf die Auskunft Ihrer Rechtsschutzversicherung, dass ein Rechtsstreit im Zusammenhang mit einer Kapitalanlage nicht von der Versicherung übernommen wird. Holen Sie sich Rat bei einem hierauf spezialisierten Rechtsanwalt. Es kommt unserer Erfahrung nach häufiger vor, dass Versicherungen gegenüber ihren Versicherten ohne anwaltlichen Beistand fälschlicherweise schnell eine Kostenübernahme ablehnen.

Wir beraten Sie gerne, ob Sie im Rahmen der Anlageberatung falsch beraten wurden und ob Ihnen hieraus ein Schadenersatzanspruch zusteht. Gerne übernehmen wir auch die Einholung einer Deckungszusage gegenüber Ihrer Versicherung und sagen Ihnen, ob eine eventuelle Weigerung Ihrer Versicherung, die Kosten zu übernehmen, rechtmäßig ist.

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Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/rechtsschutzversicherung-zur-kostenuebernahme-bei-rechtsstreit-um-fondsbeteiligung-verurteilt.html

Totalverlust beim König & Cie. Fonds MS Stadt Lübeck - Fachanwälte helfen Anlegern

Der vom Emissionshaus König & Cie. aufgelegte Schiffsfonds MS "Stadt Lübeck" ist insolvent. Die 2009 mit erheblichen Nachschüssen der 235 Anleger des Fonds durchgeführte Sanierung ist gescheitert. Die mehr als 8 Mio. €, die die Anleger investiert haben, dürften verloren sein. Die Fondsgesellschaft, der bereits seit über 2 Jahren die Tilgung der aufgenommen Kredite gestundet und ein zusätzlicher Kontokorrentkredit gewährt worden war, war trotz der Sanierungsanstrengungen nicht in der Lage, ihre Verbindlichkeiten zu begleichen. Aufgrund der äußerst schwierigen Lage auf den weltweiten Schifffahrtsmärkten reichten die erzielbaren Chartereinnahmen dafür nicht aus. Das einer Schiffsbeteiligung innewohnende Totalverlustrisiko hat sich damit realisiert.

Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen als Ausweg für Anleger

Wir vertreten zahlreiche Anleger, die an dem König & Cie. Schiffsfonds MS "Stadt Lübeck" beteiligt sind. Wir haben für diese die jeweilige Anlageberatung geprüft. Nach unserer Auffassung bestehen erhebliche Anhaltspunkte für eine regelmäßig fehlerhafte Anlageberatung. Sehr viele Beratungsfehler wiederholen sich dabei bei der überwiegenden Anzahl der Anleger. Dementsprechend machen wir Schadenersatzansprüche gegen Banken, Sparkassen oder freie Berater geltend, die unsere Mandanten im Zusammenhang mit der Beteiligung an dem Schiffsfonds beraten haben.

Regelmäßige Beratungsfehler
  • Schiffsfonds als Altersvorsorge nicht geeignet: Bei der Anlage in dem Schiffsfonds handelt es sich um eine hochriskante unternehmerische Beteiligung, bei der aufgrund der hohen Fremdfinanzierung das Risiko des Totalverlustes besteht. Dennoch wurde die Beteiligung als sichere Anlage, als Altersvorsorge oder zur Anlage im Alter empfohlen. Eine solche Beteiligung ist nach Ansicht des Bundesgerichtshofs als Altersvorsorge nicht geeignet. Die Berater hätten den Fonds daher gar nicht empfehlen dürfen.
  • Prognostizierte Ausschüttungen wurden als Rendite dargestellt: Irreführender Weise wurden die Ausschüttungen, die die Anleger regelmäßig erhalten sollten, in den Beratungsgesprächen als Rendite dargestellt. Darauf, dass die regelmäßigen Auszahlungen teilweise eine Rückzahlung des zuvor investierten Eigenkapitals darstellten, wurden die Anleger regelmäßig ebenso wenig hingewiesen, wie auf den Umstand, dass durch diese Auszahlungen eine Haftung für Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft entsteht.
  • Abhängigkeit des Wertes der Schiffe von der Situation auf den Chartermärkten: Auch der Umstand, dass die Schiffswerte sich entsprechend der Charterraten entwickeln, wurde den Anlegern in den einzelnen Beratungsgesprächen so nicht verdeutlicht. Vielmehr wurde ihnen die Schiffsbeteiligung als sichere und wertstabile Sachwertanlage empfohlen. Von extremen Wertschwankungen der Chartereinnahmen oder der Schiffe war in den Beratungen nicht die Rede.
  • Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen: Was zahlreichen der von uns vertretenen Anlegern des König & Cie. Fonds MS "Stadt Lübeck" von ihren Beratern verschwiegen wurde, ist, dass sie die Beteiligung nicht kurzfristig kündigen können und vor Ablauf der im Prospekt festgelegten Kündigungsfrist keine Chance besteht, an ihr Geld zu kommen. Da es keinen geregelten Zweitmarkt für gebrauchte Fondsbeteiligungen gibt, ist eine Veräußerung nahezu ausgeschlossen. Gleiches gilt für die Erzielung eines Anteilspreises, der dem investierten Kapital entspricht. Hier sind für den Fall, dass ein Käufer gefunden wird, erhebliche Abstriche hinzunehmen.
  • Provisionsinteresse nicht offengelegt: Berater von Banken und Sparkassen sind nach der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verpflichtet, Kunden, die sie über Kapitalanlagen beraten, darüber zu informieren, welche Provisionen sie für die Vermittlung der Geldanlage erhalten. Nach unseren Erfahrungen liegen die Provisionssätze bei Schiffsfonds zwischen 10 und 15% des von den Anlegern investieren Kapitals. Unterlässt der Berater diesen Hinweis, stehen dem Anleger allein aus diesem Grund Schadenersatzansprüche zu.
Geschädigte Anleger des Schiffsfonds haben daher grundsätzlich gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen ihre Berater beziehungsweise die Gründungsgesellschafter des Fonds durchzusetzen.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am König & Cie. Fonds MS "Stadt Lübeck"? Möchten Sie wissen, wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

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Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/totalverlust-beim-koenig-cie-fonds-ms-stadt-luebeck-fachanwaelte-helfen-anlegern.html

MPC Offen Flotte (Santa B Schiffe) - Zahlungsunfähigkeit der Schiffe droht

Fachanwälte helfen Schiffsfondsanlegern

Die Krise auf den weltweiten Schifffahrtsmärkten macht auch vor dem Schiffsfonds "MPC Offen Flotte" (MS Santa B Schiffe mbH & Co. KG) nicht halt. Wie den Anlegern im Mai 2012 mitgeteilt wurde, sind die 14 Containerschiffe bald nicht einmal mehr in der Lage, aus den Chartereinnahmen ihre Betriebskosten vollständig zu bestreiten. Von der Bedienung der fälligen Zins- und Tilgungsraten einmal ganz zu schweigen. Ursache sind die derzeit niedrigen Charterraten, die einen wirtschaftlichen Betrieb der Fondsschiffe nicht zulassen. Auf die Anleger kommen daher nach den Angaben der Reederei Offen Nachschussforderungen von 8-10 % des investierten Kapitals zu, rund das Doppelte der bisher erhaltenen Ausschüttungen. Anderenfalls drohe der Totalverlust der geleisteten Einlagen.

Der lapidare Begründungsversuch für die gegenwärtige Misere mutet für manche Anleger wie Hohn an.
  • Schifffahrtsmärkte seien stets zyklische Märkte gewesen, die eingetretene Situation also, wie es zwischen den Zeilen herausklingt, völlig normal und durch Kapitalmaßnahmen zu bewältigen. Unseren Mandanten wurde dieser Umstand und die daraus resultierenden Risiken für den Fonds von ihren Beratern nicht mitgeteilt. Stattdessen war von einer sicheren Anlage die Rede.
  • Auch der Umstand, dass die Schiffswerte sich entsprechend der Charterraten entwickeln, ist für die allermeisten Anleger keineswegs so selbstverständlich, wie dies in dem Anlegerrundschreiben der Reederei Offen dargestellt wird. Vielmehr wurde ihnen die Schiffsbeteiligung als sichere und wertstabile Sachwertanlage empfohlen. Von extremen Wertschwankungen der Chartereinnahmen oder der Schiffe war in den Beratungen nicht die Rede.
Für viele Anleger des Schiffsfonds MPC Offenflotte drängt sich immer mehr der Eindruck auf, von ihren Beratern völlig falsch beraten worden zu sein. Offensichtlich waren auch hier die hohen Provisionen für Banken, Sparkassen und nicht bankgebundenen Berater, die sich bei Schiffsfonds in der Regel in einer Größenordnung zwischen 11 - 14% des Anlegerkapitals bewegt haben, die treibende Kraft für die Empfehlung dieses Fonds.

Anleger sollten daher prüfen, welche Möglichkeiten sie haben, um ihr Geld im Wege des Schadenersatzes zurückzubekommen. Mehr Informationen zu Schadenersatzansprüchen für Anleger des Schiffsfonds MPC Offen Flotte bestehen, finden Sie hier:

http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/mpc-fonds-mpc-offen-flotte-santa-b-schiffe-mbh-co.-kg-ausstiegsmoeglichkeiten-fuer-anleger.html

Für eine persönliche Beratung zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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Totalverlust beim HCI Schiffsfonds Shipping Select 25 - Schadenersatz für Schiffsfonds Anleger

48 Mio. Euro haben rund 1.000 Privatanleger mit dem Ende 2007 platzierten HCI Schiffsfonds Shipping Select XXV verloren. Der Fonds investierte das Geld in vier Massengutfrachter, die Panamax-Bulker Voge Prestige, Voge Prosperity, Vogetrader und Vogevoyager. Da die Schiffe ohne feste Charterverträge fuhren, macht sich die desaströse Entwicklung auf dem Welt-Schiffsmarkt in vollem Umfang bemerkbar. Nach rund vier Jahren war der Fonds am Ende, die Anleger haben einen Totalverlust erlitten.

Schadenersatz für Anleger wegen Falschberatung und Prospektfehlern

Wir vertreten bereits zahlreiche Mandanten aus dem Fonds HCI Shipping Select XXV und haben festgestellt, dass unsere Mandanten in vielfacher Hinsicht vor der Beteiligungsentscheidung falsch beraten wurden.
  • Mehr als ein Fünftel der Anlegergelder für Vertriebsprovisionen: Vielen Anlegern wurde nicht mitgeteilt, dass sich alleine die "Emissionskosten", also die für den Vertrieb der Fondsanteile gezahlten Provisionen auf 22,9% des Anlegerkapitals incl. Agio belaufen.
  • Nur 72% der Anlegergelder flossen in die Schiffe: Vielen Anlegern wurde nicht mitgeteilt, dass lediglich 72% des von ihnen aufzubringenden Eigenkapitals incl. Agio in den Erwerb der Schiffe fließen. Der Rest wurde für Zinsen, Provisionen und diverse Dienstleistungsvergütungen verwendet.
  • Ausschüttungen wurden als Rendite dargestellt: Irreführender Weise wurden die Ausschüttungen, die die Anleger regelmäßig erhalten sollten, in den Beratungsgesprächen als Rendite dargestellt. Darauf, dass die regelmäßigen Auszahlungen teilweise eine Rückzahlung des zuvor investierten Eigenkapitals darstellten, wurden die Anleger regelmäßig ebenso wenig hingewiesen, wir auf den Umstand, dass durch diese Auszahlungen eine Haftung für Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft entsteht.
  • Kein Hinweis auf fehlende Einnahmesicherheit infolge schwankender Charterraten: Für unsere Mandanten kam die wirtschaftliche Schieflage des Fonds völlig überraschend. Hintergrund ist, dass die Frachtraten für alle Arten von Schiffen ab Mitte 2008 infolge der Weltwirtschaftskrise, aber auch aufgrund der massiven Überkapazitäten an Schiffstonnage massiv eingebrochen sind. Auf das aus konjunkturell schwankenden Charterraten resultierende Risiko für die Schiffe des Fonds wurden unsere Mandanten in der Beratung nicht hingewiesen.
  • Keine Information über Risiken der loan-to-value Klauseln in den Kreditverträgen: In den mit den finanzierenden Banken sind so genannte loan-to-value Klauseln enthalten, die ein bestimmtes Verhältnis von Schiffswert zu Darlehensvaluta in US-$ festschreiben. Aufgrund des massiven Verfalls des Wertes des US-$ gegenüber dem Japanischen YEN ist der in US-$ gerechnete Darlehensstand stark angestiegen. Zugleich sind die Schiffswerte aufgrund des Einbruchs der Charterraten und des damit verbundenen Rückgangs der Schiffspreise gesunken. Damit wurde das in der loan-to-value Klausel festgeschriebene Wertverhältnis von 105% verletzt. Die Banken haben bei der Verletzung von loan-to-value Klauseln das Recht, unter anderem Zusatzsicherheiten, Sondertilgungen oder höhere Zinsen zu fordern und gegebenenfalls das Darlehen zu kündigen. Über diese Hintergründe und Risiken wurden die Anleger von ihren Beratern nicht informiert.
  • Hohes Risiko durch Kreditaufnahme in Japanischem Yen: Da ein Teil der vom Fonds aufzunehmenden Kreditmittel in Japanischen Yen (JPY) aufgenommen wurde, die Einnahmen des Fonds aber in US $ erzielt werden, besteht ein erhebliches Währungsrisiko, welches zu größeren Verwerfungen durch Wechselkursschwankungen führen kann. Aufgrund des hohen Fremdfinanzierungsanteils des Fonds kann dies nicht nur Auswirkungen auf die Liquidität des Fonds infolge der in US $ steigenden Kapitaldienstaufwendungen sondern auch zu einer Zahlungsunfähigkeit des Fonds und zur Kreditkündigung mit anschließender Verwertung des Fondsobjekts und somit zum Totalverlust für die Anleger führen. Durch den Wertgewinn des JPY gegenüber dem US $ steigt darüber hinaus die Verschuldung in US $ gerechnet dramatisch an. Hierauf hätte der Berater ausdrücklich hinweisen müssen. Stattdessen erfolgte zumeist nur ein irreführender Hinweis auf die unerheblichen Kursschwankungen des US-Dollar.
  • Kein Hinweis auf fehlenden Zweitmarkt: Vielen Anlegern, mit denen wir gesprochen haben, wurde zugesichert, der Fondsanteil sei am Zweitmarkt gut zu verkaufen. Dies steht in krassem Widerspruch zur Realität. Einen funktionierenden Zweitmarkt für Anteile an geschlossenen Fonds gibt es nicht. Ein Verkauf derartiger Fondsanteile ist gar nicht und wenn, dann nur unter erheblichen finanziellen Abstrichen möglich. Auf diesen Umstand muss nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausdrücklich hingewiesen werden.
Vor dem Hintergrund dieser vielfältigen Beratungsfehler sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegen Berater, Banken und Sparkassen wegen der Verletzung von Beratungspflichten.

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MPC Beteiligung CPO Nordamerika-Schiffe 2 - Fachanwälte setzen Schadenersatz für Anleger durch

"Fünf im Einsatz auf den Weltmeeren" heißt es auf dem Prospekt des von MPC aufgelegten Schiffsfonds CPO Nordamerika-Schiffe 2. Der Fonds hat fünf Containerschiffe erworben. Die Anleger haben insgesamt rund 83 Mio. € in den im Jahr 2008 aufgelegten Fonds investiert. Jetzt fürchten Anleger um Ihre Investition.

Schiffsfonds als sichere Anlage dargestellt

Unsere Mandanten berichten uns, dass sie für den Fonds von ihrem Bank- und Sparkassenberater mit zahlreichen Argumenten geworben wurden, mit denen der Fonds als sichere Anlage dargestellt wurde:
  • Der Fonds sollte dauerhaft hohen Renditeeinnahmen haben,
  • die Ausschüttungen sollten unabhängig sein von Aktienmarkt und Zinsentwicklungen
  • die Gewinne sollten abgeltungssteuerfrei sein und nur der Tonnagebesteuerung unterliegen
  • es sollten keine künftigen Nebenkosten für die Anleger anfallen,
  • die Entwicklung des US-Dollar sei eher unerheblich gegenüber dauerhaft steigenden Charterraten.
Schadenersatz für Anleger wegen Falschberatung und Prospektfehlern

Dabei wurden nach unserer Erfahrung zahlreiche Fakten zum Fonds sowie die Risiken der Beteiligung verschwiegen:
  • Nur 63% der Anlegergelder für investive Zwecke verwandt, der Rest floss in Zwischenfinanzierungszinsen, Provisionen und diverse Dienstleistungen.
  • Exorbitant hohe Vertriebskosten von fast 25% der Anlegergelder im Prospekt unzutreffend dargestellt.
  • Banken haben bis zu 14% Vertriebsprovision erhalten und Kunden darüber nicht informiert.
  • Hohes Risiko durch Kreditaufnahme in Japanischem Yen verschwiegen.
  • Keine Information über Risiken der loan-to-value Klauseln in den Kreditverträgen
  • Lange Kapitalbindung, Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen.
  • Prognostizierte Ausschüttungen wurden als Rendite dargestellt, dabei wird nach der Konzeption zum Teil Eigenkapital zurückgezahlt.
  • Schiffsfonds als Altersvorsorge empfohlen obwohl völlig ungeeignet.
  • Kein Hinweis auf fehlende Einnahmesicherheit infolge schwankender Charterraten. Stattdessen wurde durch den Verweis auf die Unabhängigkeit von Aktienmarkt und Zinsschwankungen der falsche Eindruck von Sicherheit vermittelt.
Mehr Informationen zu den einzelnen Fehlern bei der Beratung und im Prospekt finden Sie hier: http://www.nittel.co/kanzlei/kapitalanlagerecht/geschlossene-fonds/schiffsfonds/mpc-schiffsfonds-cpo-nordamerika-schiffe-2-informationen-fuer-anleger.html

Anleger des MPC Fonds CPO Nordamerika-Schiffe 2 GmbH & Co. KG, die von ihren Beratern oder von Banken und Sparkassen falsch beraten wurden, haben daher grundsätzlich gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen ihre Berater beziehungsweise die Gründungsgesellschafter des Fonds durchzusetzen.

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Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P von Liquidation des CS Euroreal betroffen

Fachanwälte setzen Schadenersatz für Anleger durch

Das am 21. Mai 2012 verkündete Ende für den CS Euroreal macht eine Wiedereröffnung des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P (WKN: SEB1AA / ISIN: DE000SEB1AA9) immer unwahrscheinlicher. Für die Anleger bedeutet dies, dass sie auf ihr angelegtes Geld möglicher Weise bis zum Ende der Liquidation der beiden offenen Immobilienfonds SEB Immoinvest und CS Euroreal warten müssen, für die jeweils 5 Jahre veranschlagt wurden. Ob sie es vollständig zurückerhalten, ist derzeit völlig offen.

Besonders schlimm ist dies für Anleger, denen im Rahmen von Anlageberatung oder Vermögensverwaltung dieser Fonds als sichere und jederzeit verfügbare Anlage ins Depot gegeben wurde. Gerade Vermögensverwaltungskunden der ehemaligen SEB Bank wurde Ende 2008 die Umschichtung ihrer als sicherer Teil des Vermögens äußerst konservativ angelegten Gelder in diesen Fonds empfohlen. Dass der Fonds über die Jahre immer unsicherer wurde und immer höhere Risiken aufwies, weil offene Immobilienfonds, in die große Teile des Fondsvermögens investiert sind, erst die Anteilsrücknahme ausgesetzt und später ihre Liquidation beschlossen haben, wurde zahlreichen Vermögensverwaltungskunden, die von der SEB Bank mit dem Privatkundengeschäft auf die Santander Bank übertragen worden waren, nicht mitgeteilt. Auch wurden die Fondsanteile von der Vermögensverwaltung nicht verkauft, wozu diese nach unserer Ansicht verpflichtet gewesen wäre.

Wir sehen daher für Vermögensverwaltungskunden der Santander Bank, die den Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P in ihrem Verwaltungsdepot haben, gute Chancen, ihr investiertes Geld im Wege des Schadenersatzes vollständig zurückzubekommen.

Gerne stehen wir Ihnen für eine Einschätzung ihrer persönlichen Situation und Ihrer Rechtlichen Möglichkeiten zur Verfügung. Rufen Sie uns an, wir wissen, wie Anleger zu ihrem Recht kommen.

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http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/santander-vermoegensverwaltungsfonds-kapitalprotekt-p.html

Hannover Leasing Fonds Nr. 177 Maritime Werte 3: Zahlungsunfähigkeit der Fondsschiffe droht - Fachanwälte helfen Anlegern

Die im Jahr 2009 angesichts der massiven Krise auf den weltweiten Schifffahrtsmärkten beschlossene und umgesetzte Sanierung der beiden erst Mitte 2007 auf den Markt gebrachten Fondsschiffe MS Papenburg und MS Lauenburg ist anscheinend gescheitert. Wie die Hannover Leasing Mitte Mai 2012 in einem Anlegerrundschreiben mitteilte, wird die MS Lauenburg bereits Anfang des dritten Quartals 2012 abermals in eine kritische Liquiditätslage geraten. Die Zahlungsfähigkeit der MS Papenburg soll noch bis Mitte des zweiten Halbjahres 2012 gegeben sein. Gleichzeitig sind die in den Schiffshypothekendarlehen vereinbarten loan-to-value Klauseln verletzt. Für beide Schiffe besteht ein zusätzlicher Liquiditätsbedarf, den nun wohl abermals die Anleger aufbringen sollen. Ein entsprechendes Konzept wurde angekündigt. Ohne zusätzliches Eigenkapital droht auch den Schiffen des Hannover Leasing Fonds 177 Maritime Werte 3 die Insolvenz, den Anlegern der Totalverlust ihres investierten Geldes.

Fondsinsolvenz - was können Anleger tun?

Anleger des Fonds Maritime Werte 3 können entweder weiteres Eigenkapital nachschießen, in der Hoffnung auf eine positive aber realistischer Weise ungewisse Entwicklung, die Insolvenz der Schiffe abwarten und ihr Geld verloren geben, oder versuchen, im Wege des Schadenersatzes ihr Geld zurückzuholen. Die Chancen hierfür stehen gut.

Schadenersatz - eine realistische Perspektive

Bei der Prüfung der Unterlagen zahlreicher Anleger des Fonds, die von Sparkassen oder der damaligen SEB Bank (heute Santander) beraten wurden, haben wir unter anderem verschiedene typische Fehler bei der Beratung im Zusammenhang mit Fondsbeteiligungen festgestellt:
  • Bankberater klärten nicht über kickbacks auf: Die Berater der Sparkassen und der SEB Bank haben die Vertriebsvergütung sowie den Ausgabeaufschlag als Rückvergütung erhalten. Über diese Kickbacks muss eine beratende Bank oder Sparkasse aufklären, anderenfalls ist sie zum Schadenersatz verpflichtet. Unsere Mandanten wurden darüber, das die entsprechenden Zahlungen an die beratenden Sparkassen bzw. die SEB Bank (zurück-) fließen, nicht informiert. Eine Sparkasse hat nunmehr, nachdem wir sie für einen Mandanten verklagt waren, die Höhe dieser kickback-Zahlungen offengelegt.
  • Schiffsfonds als Altersvorsorge nicht geeignet: Bei der Anlage in dem Schiffsfonds handelt es sich um eine hochriskante unternehmerische Beteiligung, bei der aufgrund der hohen Fremdfinanzierung das Risiko des Totalverlustes besteht. Dennoch wurde die Beteiligung durch viele Sparkassen und die SEB Bank als Altersvorsorge oder zur Anlage im Alter empfohlen. Eine solche Beteiligung ist nach Ansicht des Bundesgerichtshofs als Altersvorsorge nicht geeignet. Die Bankberater hätten den Fonds daher gar nicht empfehlen dürfen.
  • Kein Hinweis auf fehlenden Zweitmarkt: Vielen Anlegern, mit denen wir gesprochen haben, wurde zugesichert, der Fondsanteil sei am Zweitmarkt gut zu verkaufen. Dies steht in krassem Widerspruch zur Realität. Einen funktionierenden Zweitmarkt für Anteile an geschlossenen Fonds gibt es nicht. Ein Verkauf derartiger Fondsanteile ist gar nicht und wenn, dann nur unter erheblichen finanziellen Abstrichen möglich. Auf diesen Umstand muss nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausdrücklich hingewiesen werden.
  • Kein Hinweis auf fehlende Einnahmesicherheit infolge schwankender Charterraten: Für unsere Mandanten kam die wirtschaftliche Schieflage des Fonds, die zur Insolvenz der Gesellschaft führen kann, völlig überraschend. Hintergrund ist, dass die Frachtraten für alle Arten von Schiffen ab Mitte 2008 infolge der Weltwirtschaftskrise massiv eingebrochen sind, so dass die Schiffe nicht einmal mehr kostendeckend betrieben werden und insbesondere die fälligen Zahlungen an die den Bau der Schiffe finanzierenden Banken nicht mehr leisten konnten. Auf das aus konjunkturell schwankenden Charterraten resultierende Risiko wurden unsere Mandanten in der Beratung nicht hingewiesen.
  • Kein Hinweis auf planmäßiges Wiederaufleben der Einlageverpflichtung: Der Fonds hat geplant, dass die als Kommanditisten beteiligten Anleger von Anfang an Ausschüttungen erhalten. Sollten solche Ausschüttungen wegen fehlender Gewinne trotzdem gezahlt werden, besteht im Fall der Insolvenz der Beteiligungsgesellschaften die Gefahr, dass diese Ausschüttungen - zumindest zum Teil - wieder zurückgezahlt werden müssen. Hierüber hätten die Berater der Sparkassen oder der SEB Bank aufklären müssen, was in den uns bekannten Fällen nicht geschehen ist.
  • Kein Hinweis auf lange Bindung des Kapitals: Die Fondsbeteiligung kann erstmals zum 31. Dezember 2025 gekündigt werden. Über diese lange Bindung wurden unsere Mandanten von ihren Beratern nicht informiert.
Diese einzelnen Punkte, in denen falsch beraten wurde, begründen einzeln und zusammengenommen Schadenersatzansprüche für Anleger, die verlangen können, so gestellt zu werden, wie sie bei ordnungsgemäßer Beratung stünden. Wir haben bereits Klagen gegen verschiedene Sparkassen auf Schadenersatz eingereicht.

Möchten Sie wissen, ob auch Ihnen Schadenersatzansprüche zustehen? Rufen Sie uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung an - wir helfen gerne.

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Atlantic Flottenfonds - Schadenersatz für Schiffsfondsanleger

Fachanwälte setzen Anlegeransprüche durch

Der im Jahr 2008 emittierte Atlantic Flottenfonds, in den Anleger rund 33 Mio. € investiert haben, ist am Ende. Für die vier Fondsschiffe wurde Insolvenzantrag gestellt. Aufgrund rückläufiger Charterraten und fehlender Fortführungsperspektive war ein wirtschaftliches Betreiben der vier baugleichen Chemikalien-/Produktentanker nicht mehr möglich. Für die Anleger des Schiffsfonds, der von dem zur Rickmers-Gruppe gehörenden Emissionshaus Atlantic konzipiert wurde, ist damit der Totalverlust ihres investierten Kapitals eingetreten.

Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen

Für zahlreiche Mandanten, die am Atlantic Flottenfonds beteiligt sind, haben wir sowohl die Beratungen, als auch den Prospekt des Fonds geprüft und dabei nach unserer Auffassung sowohl Prospektmängel, als auch fehlerhafte Anlageberatungen festgestellt. Beides begründet Schadenersatzansprüche.
  • Nur 63,7% der Anlegergelder wurden für investive Zwecke verwandt, der Rest wurde für Weichkosten, Provisionen und Zinsen aufgewandt.
  • Vertriebskosten sind im Prospekt unzutreffend dargestellt: Die Kosten der Platzierung belaufen sich insgesamt auf 5.954.000 € oder 18,2% des von den Anlegern aufzubringenden Kapitals. Darauf hätten sowohl Banken und Sparkassen, als auch nicht bankgebundene Anlageberater im Rahmen der Beratung ausdrücklich hinweisen müssen.
  • Hohes Risiko durch Kreditaufnahme in Japanischem Yen: Da ein Teil der vom Atlantic Flottenfonds aufzunehmenden Kreditmittel in Japanischen Yen (JPY) aufgenommen wurde, die Einnahmen des Fonds aber in US $ erzielt werden, besteht ein erhebliches Währungsrisiko
  • Schiffsfondsbeteiligung wegen hoher Risiken nicht als Altersvorsorge geeignet.
  • Lange Kapitalbindung, kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen
Anleger des Atlantic Flottenfonds haben infolgedessen grundsätzlich gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen ihre Berater beziehungsweise die Gründungsgesellschafter des Fonds durchzusetzen.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am Atlantic Flottenfonds? Möchten Sie wissen, wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatz durchzusetzen? Rufen Sie uns an, wir wissen, wie Anleger zu ihrem Recht kommen.

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Michael Minderjahn
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Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/atlantic-flottenfonds-hilfe-fuer-schiffsfonds-anleger.html

Geschlossene Fonds als Altersvorsorge - die große Lüge der Anlageberater

Sie suchten eine sichere Anlage zum Aufbau ihrer privaten Altersvorsorge oder eine Möglichkeit, ihr Geld sicher im Alter anzulegen. Was ihnen stattdessen von ihren Beratern bei Banken und Sparkassen empfohlen wurde, waren Schiffs- und Immobilienfonds sowie sonstige hochriskante unternehmerische Beteiligungen, die nicht selten zum Totalverlust der Ersparnisse und zur Armut im Alter führen. Die Gewinner waren die Kreditinstitute, die für die Vermittlung der Fondsanteile Provisionen von bis zu 15 % erhalten haben.

Dabei ist die Rechtslage insoweit eindeutig. Der Bundesgerichtshof hat mehrfach entschieden, dass einem Kunde, der eine sichere und zur Altersvorsorge geeignete Kapitalanlage sucht, keine Anlage in geschlossene Fonds empfohlen werden darf. Eine solche Empfehlung verletzte die Pflicht zur anlegergerechten, auf die persönlichen Verhältnisse und Anlageziele des Kunden zugeschnittene Beratung. Soll gemäß dem Anlageziel des Kunden eine sichere Geldanlage getätigt werden, ist die Empfehlung einer unternehmerischen Beteiligung wegen des damit regelmäßig verbundenen Verlustrisikos schon für sich genommen fehlerhaft. Bei einem geschlossenen Fonds handelt es sich um eine solche unternehmerische Beteiligung, die das Risiko birgt, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, aber auch vollständig verloren gehen kann. Eine solche Fondsanlage darf durch den Berater nicht als zur Altersvorsorge geeignete Kapitalanlage eingeordnet werden. Der Berater darf solche Anlagen einem Kunden gar nicht anbieten, sondern muss im Gegenteil davon abraten.

Dass dies von Banken und Sparkassen so nicht beherzigt wurde, sehen wir anhand unserer Mandantenstruktur, denn rund 50% unserer Mandanten hatten das aktive Berufsleben bereits hinter sich oder standen vor dem Eintritt in den Ruhestand, als ihnen zur Investition in geschlossene Fonds geraten wurde. Bei einem aktuell in Schieflage geratenen Fonds, dem 2008 von der Commerzbank vertriebenen CFB Fonds 167 Containerriesen der Zukunft 1 sind beispielsweise mehr als 45% der Anleger vor dem Jahr 1949 geboren, waren oder wurden im Jahr der Beratung also 60 Jahre alt.

Angesichts der eindeutigen Aussage des Bundesgerichtshofs sehen wir gerade für ältere Anlegerinnen und Anleger, denen von Banken und Sparkassen Beteiligungen an geschlossenen Fonds verkauft wurden, gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen.

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Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/geschlossene-fonds-als-altersvorsorge-die-grosse-luege-der-anlageberater.html

CS Euroreal wird liquidiert - Fachanwälte setzen Schadenersatzansprüche für Anleger durch

Verjährung droht

Jetzt ist es amtlich: Der CS Euroreal wird aufgelöst. Die Zahl der Rückgabewünsche der Anleger habe die vorhandene Liquidität signifikant überstiegen, teilte das Fondsmanagement mit. Die Liquidation soll sich über die nächsten 5 Jahre hinziehen und aller Wahrscheinlichkeit nach für die Anleger mit Verlusten verbunden sein.

Ob die Anleger dann ihr gesamtes investiertes Geld zurückerhalten, ist fraglich. Denn der Nettoinventarwert (NAV) des CS Euroreal lag zuletzt mit 55,77 € fast 50% über dem Wert, der sich an der Börse erzielen ließ (Stand 17.05.2012). Dies spricht nach Ansicht von Experten für einen erheblichen Abwertungsbedarf beim Immobilienportfolio des Fonds und damit für deutliche Verluste bei der nun anstehenden Verwertung der Immobilien.

Damit dürfte es auch wenig wahrscheinlich sein, dass die Abwicklung des Fonds zu einer vollständige Rückzahlung der investierten Anlegergelder führen wird. Die Hoffnung mancher Anleger, dass sie nach Ablauf der zweijährigen Schließung wieder an ihr Geld kommen, hat sich damit zerschlagen.

Für die Anleger, die die Chance nutzen wollen, ihr eingesetztes Geld im Wege des Schadenersatzes vollständig zurückzubekommen, bestehen gute Chancen, aber auch akuter Handlungsbedarf, wenn sie nicht die Verjährung von Schadenersatzansprüchen riskieren möchten. Angesichts der zum Teil kurzen Verjährungsfristen für Schadenersatzansprüche bei offenen Immobilienfonds sollten Anleger zeitnah einen Fachanwalt konsultieren.

> Informationen für Anleger zu Schadenersatzansprüchen beim CS Euroreal
(http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/cs-euroreal-schadenersatz-fuer-anleger-wegen-falscher-beratung.html)

Mehr Informationen zur Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei offenen Immobilienfonds erhalten Sie hier.


Für eine individuelle Beratung und Prüfung Ihrer Schadenersatzansprüche stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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