KanAm Grundinvest - Der Fonds hatte seit 2006 immer wieder Liquiditätsprobleme

Fachanwälte setzen Schadenersatz für Anleger durch

Das Ende des in Liquidation befindlichen offenen Immobilienfonds KanAm Grundinvest kommt für Branchenkenner nicht überraschend. Auch wenn er zu den größten offenen Immobilienfonds gehörte, befand er sich seit Anfang 2006 immer wieder in Liquiditätsschwierigkeiten. "Auf diesen Umstand hätten die Anleger in der Beratung ausdrücklich hingewiesen werden müssen" stellt Anlegeranwalt Mathias Nittel fest. Der bundesweit tätige Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht hat von zahlreichen Anlegern des KanAm Grundinvest erfahren, dass gerade über diesen so wichtigen Umstand in keiner Anlageberatung gesprochen wurde. "Die Berater von Sparkassen und Volksbanken haben dieses Thema grundsätzlich ausgespart und ihre Kunden nicht darüber informiert, dass der Fonds bereits Anfang 2006 erstmalig die Rücknahme von Anteilen ausgesetzt hatte. Offensichtlich", so Anwalt Nittel, "hat man hier die Interessen der Anleger an einer sicheren Anlage dem eignen Provisionsinteresse geopfert!"

Aber auch über dieses Provisionsinteresse wurde in den Beratungen regelmäßig nicht gesprochen. Hintergrund ist, das die Sparkassen und Volksbanken für die erfolgreiche Vermittlung von Anteilen am KanAm Grundinvest nicht nur das Agio in Höhe von 5% als Provision - so genanntes kickback - sondern darüber hinaus auch noch laufende Bestandsprovisionen erhalten haben. Rechtsanwalt Alexander Meyer, der bei Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht geschädigte KanAm-Anleger betreut: "Keiner unserer Mandanten wurde von seiner Sparkasse oder Volksbank auf diese Provisionen ausdrücklich hingewiesen." Die Folge der unterlassenen Aufklärung: Nach der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs schulden die beratenden Banken und Sparkassen Schadenersatz.

Möchten auch Sie wissen, ob Sie als Anleger des KanAm Grundinvest Chancen haben, Schadenersatz wegen fehlerhafter Beratung zu bekommen? Rufen Sie mich an, ich helfe Ihnen gerne.

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Mehr Informationen für Anleger des KanAm Grundinvest: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/kanam-grundinvest-wird-aufgeloest-fachanwaelte-helfen-anlegern.html

IVG Euroselect 14 The Gherkin - Fachanwälte setzen Schadenersatz durch

Für die rund 9.000 Anleger des IVG Immobilienfonds Euroselect 14 - "The Gherkin", die seit Jahren auf Ausschüttungen verzichten müssen, gibt es noch immer keine guten Nachrichten. Sie werden wohl auch auf absehbare Zeit keine Ausschüttungen erhalten.

Die Anleger stehen jetzt vor der Frage, den Verlust zu akzeptieren, oder um ihr Geld zu kämpfen - die Chancen stehen nicht schlecht. Es besteht Handlungsbedarf, denn die Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht möglicherweise schon zum Jahresende 2012. Schnelles Handeln ist daher angeraten. Mehr Informationen zur Verjährung von Ansprüchen von Anlegern geschlossener Fonds: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/verjaehrung-von-schadenersatzanspruechen-von-anlegern-geschlossener-fonds.html

Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen

Warum kommen wir zu dieser grundsätzlich optimistischen Einschätzung für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen? Für zahlreiche Mandanten, die am ivg Fonds EuroSelect 14 beteiligt sind, haben wir die Beratungen geprüft und dabei nach unserer Auffassung in der Regel erhebliche Fehler bei der Anlageberatung festgestellt. Diese begründen Schadenersatzansprüche gegen die Berater, beratenden Banken und gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds, die nach einer aktuellen BGH-Entscheidung ebenfalls für die Falschberatung haften - http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/gruendungsgesellschafter-von-fonds-haften-fuer-falschberatung.html.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Immobilienfonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil verloren gehen kann. Dieses Risiko hängt in seinem Ausmaß unter anderem von der Eigenkapital-/Fremdkapitalquote, der Entwicklung der Immobilienpreise und Mieteinkünfte und den zu Grunde gelegten Wertansätzen ab. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.
  • Schwankungen des Immobilienwertes: Gerade der Londoner Gewerbeimmobilienmarkt unterliegt starken Nachfrageschwankungen, die sich unmittelbar auf den Mietzins und damit auch den Wert der Immobilien auswirken. Bereits im Herbst 2007 kam es infolge der beginnenden weltweiten Krise der Finanzmärkte, die sich insbesondere auf den Finanzplatz London auswirkten, zu erheblichen Rückgängen der Gewerbemieten in London. Weder auf die grundsätzliche Möglichkeit der Wertschwankungen, noch auf die konkrete Entwicklung der Gewerbemieten in London, die auch Gegenstand von Veröffentlichungen in der Wirtschaftspresse waren, wurden die und bekannten Anleger in der Beratung hingewiesen.
  • Währungsrisiko durch Finanzierung in Schweizer Franken: Dass ein Teil der von dem Fonds aufzunehmenden Kredite in Schweizer Franken (CHF) aufgenommen wurde, hat zusätzlich den Fonds mit einem erheblichen Währungs-/ Wechselkursrisiko belastet. Die anhaltende Schwächung des britischen Pfunds (GBP) und die gleichzeitige Stärke des CHF haben zu einem nachhaltigen Anstieg der in GBP - der Währung, in der der Fonds seine Mieteinnahmen erzielt - zu berechnenden Gesamtkreditbelastung geführt. Auch die für die CHF-Kredite in CHF zu zahlenden Zinsen haben sich, umgerechnet in GBP damit erhöht, was den Fonds zusätzlich belastet.
  • Loan-to-value - Klausel: Beide Faktoren, die erheblichen Wertschwankungen am Londoner Gewerbeimmobilienmarkt und das Wechselkursrisiko haben dazu geführt, dass der Fonds Wertsicherungsklauseln, die mit der kreditgebenden Bank vereinbart sind, verletzt. In den Kreditverträgen sind Klauseln vereinbart, die aus der Sicht der Bank den Erhalt des Wertes der Kreditverbindlichkeiten sicherstellen sollen.
Obwohl diese im Prospekt ausführlich dargestellt wurden, waren sie in keinem der uns bekannten Fälle Gegenstand der Beratung durch den Anlageberater.

Dazu gehören sowohl eine loan-to-value - Klausel - http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/loan-to-value-klauseln-was-steckt-dahinter.html , als auch die Vereinbarung eines Schuldendienstdeckungsgrades. Das Verhältnis von Darlehen zu Immobilien-Verkehrswert (loan-to-value) darf dabei zu keinem Zeitpunkt 67 % überschreiten. Geschieht dies dennoch, beispielsweise durch ein Absinken des Verkehrswerts der Immobilie und/oder einen Wertverlust des GBP im Verhältnis zum CHF, darf das Kreditinstitut die Erhöhung von Rücklagen oder eine Sondertilgung verlangen und Ausschüttungen an Anleger widersprechen.
> Mehr Informationen zum IVG Euroselect 14
Erfolgreich Schadenersatz durchsetzen

Für mögliche Schadenersatzansprüche gegen die im Vertrieb des IVG Euroselect Vierzehn - "The Gherkin" involvierten Deutschen Bank und Commerzbank sehen wir gute Chancen. Angesichts der Häufung von Beratungsfehlern sehen wir für die Anleger des Fonds gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen die sie beratenden Banken durchzusetzen.

Erste Urteile zu Gunsten geschädigter Anleger des Fonds IVG Euroselect Vierzehn - "The Gherkin" sind bereits ergangen.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung? Wollen auch Sie wissen, ob Sie falsch beraten wurden und ob Sie Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen haben?

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Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/ivg-euroselect-vierzehn-gmbh-co-kg-the-gherkin-schadenersatz-fuer-anleger-wegen-falschberatung.html

Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter www.nittel.co oder www.schiffsfonds-anleger.de.

HCI Immobilienfonds Österreich III - Fachanwälte setzen Schadenersatzansprüche durch, Taggenaue Verjährung 2012

Der im Jahr 2002 vom Emissionshaus HCI aufgelegte Hanseatische Immobilienfonds Österreich III GmbH & Co. KG wird für die Anleger zum Fiasko. Durch einen vom Fondsmanagement betriebenen Verkauf der Immobilien soll jetzt wenigstens die Rückführung der Darlehen ermöglicht werden. Anderenfalls drohe wegen der sich anbahnenden weiteren Leerstände die Insolvenz des Fonds und die Rückforderung der in den letzten mehr als 9 Jahren erhaltenen Ausschüttungen von gerade einmal 30% des investierten Kapitals. Für die Anleger bedeutet dies einen Verlust von knapp 70%.

Die Anleger stehen jetzt vor der Frage, den Verlust zu akzeptieren, oder um ihr Geld zu kämpfen - die Chancen stehen nicht schlecht. Es besteht Handlungsbedarf, denn die Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht möglicherweise schon zum Jahresende 2012. Schnelles Handeln ist daher angeraten. Mehr Informationen zur Verjährung von Ansprüchen von Anlegern geschlossener Fonds: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/verjaehrung-von-schadenersatzanspruechen-von-anlegern-geschlossener-fonds.html

Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen

Warum kommen wir zu dieser grundsätzlich optimistischen Einschätzung für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen? Für zahlreiche Mandanten, die HCI Fonds Österreich III beteiligt sind, haben wir die Beratungen geprüft und dabei nach unserer Auffassung fehlerhafte Anlageberatungen festgestellt. Dies begründet Schadenersatzansprüche gegen die Berater, beratenden Banken und gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds, die nach einer aktuellen BGH-Entscheidung ebenfalls für die Falschberatung haften - http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/gruendungsgesellschafter-von-fonds-haften-fuer-falschberatung.html.

Hohe Risiken der Beteiligung wurden in der Beratung verschwiegen

Beim HCI Fonds Österreich III haben sich die der Beteiligung innewohnenden hohen Risiken verwirklicht:
  • Wertverlust der Immobilie
  • Anschlussvermietungsrisiko
  • Währungsspekulation.
Geschlossene Immobilienfonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, möglicher Weise aber auch vollständig (Totalverlustrisiko) verloren gehen kann. Dass der HCI Fonds Österreich III bereits auf dem Prospektumschlag als "wertbeständige Vermögensanlage" beworben wurde, veranschaulicht die Irreführung der Anleger.

Erfolgreich Schadenersatz wegen Falschberatung durchsetzen

Zahlreiche Anleger des Fonds berichten uns, dass sie von ihren Beratern im Vorfeld der Beteiligung an dem Fonds über die Risiken des Fonds nicht informiert wurden. Einige Punkte tauchen dabei immer wieder auf:
  • Wertverlust der Immobilien: Der Wert von Gewerbeimmobilien unterliegt, ebenso wie die Mieten für Gewerbeimmobilien, starken konjunkturellen Schwankungen. Dementsprechend handelt es sich bei dem Immobilienfonds keinesfalls um eine wertbeständige Anlage.
  • Anschlussvermietungsrisiko: Abhängig von der wirtschaftlichen Situation am Immobilienstandort und der sich verändernden Attraktivität eines Standortes kann es Schwierigkeiten geben, freiwerdende Mietflächen neu zu vermieten. Hier sind gegebenenfalls Leerstände, Aufwendungen für die Mietersuche und Investitionen in die Anpassung der Mietflächen an die Anforderungen neuer Mieter vorzunehmen, die sich nachteilig auf die Einnahmen des Fonds auswirken können. Auch können die bei Anschlussvermietungen zu erzielenden mieten starken Schwankungen unterliegen, also auch erheblich niedriger ausfallen, als geplant.
  • Darlehensaufnahme in Schweizer Franken: Der Fonds hat einen Teil der Darlehen in Schweizer Franken aufgenommen und so eine geringere Zinsbelastung gehabt. Dies hatte aber auch das Risiko von Wechselkursschwankungen zur Folge. Der Wertverlust des Euro gegenüber dem Schweizer Franken hat in den letzten Jahren dazu geführt, dass die Darlehensbelastung insgesamt angestiegen ist und auch für die in Schweizer Franken aufzubringenden Zahlungen an die Bank höhere Beträge in Euro aufzuwenden waren. Dies hat die wirtschaftliche Situation des Fonds stark belastet. Welche Nachteile eine Schweizer Franken Finanzierung haben kann, wurde Anlegern in den wenigsten Fällen mitgeteilt.
  • Vereinbarter Zinsdeckungs-/Kapitaldienstdeckungsgrad: Viele Fondsgesellschafter wissen bis heute nicht, dass im Rahmen der Kreditaufnahme für die Fondsimmobilien eine Vereinbarung mit der finanzierenden Bank getroffen wurde, wonach ein bestimmtes Verhältnis von Mieteinnahme zu Zinszahlung bzw. zu Kapitaldienst nicht unterschritten werden darf (sog. Zinsdeckungsgrad / Kapitaldienstdeckungsgrad). Geschieht dies, hat die Bank einen Anspruch auf Sondertilgung bis die Zinsbelastung wieder im vereinbarten Rahmen liegt. Ist die Gesellschaft hierzu nicht in der Lage, kann die Bank das Darlehen kündigen und die Immobilie verwerten. Diese dramatischen Konsequenzen finden sich weder im Fondsprospekt, noch wurden sie den Anlegern im Vorfeld der Beteiligung offenbart.
  • Immobilienfonds nicht als Altersvorsorge geeignet: Vielen Anlegern wurde die Fondsbeteiligung als sichere Anlage für ihre Altersvorsorge empfohlen. Wie sich angesichts der Verlustrisiken zeigt, die sich realisiert haben, ist eine Eignung als Altersvorsorge nicht gegeben. Dies sieht auch der Bundesgerichtshof so und hat allein aus diesem Grund bereits Anlegern Schadenersatz zugesprochen.
  • Anteil am Immobilienfonds faktisch unveräußerlich: Da es keinen funktionierenden Zweitmarkt für Fondsanteile gibt, sind die Anteile faktisch nicht zu verkaufen. Dennoch wurde einigen Anlegern die jederzeitige Veräußerbarkeit zugesichert.
  • Verlustrisiko: Über das bei jedem geschlossenen Fonds bestehende Verlustrisiko wurden viele Anleger überhaupt nicht aufgeklärt.
Totalverjährung der Schadenersatzansprüche droht 2012 - Verjährung taggenau 10 Jahre nach der Beratung

Den Anlegern des HCI Fonds Österreich III raten wir dringend, durch spezialisierte Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht umgehend überprüfen zu lassen, ob sie Schadenersatzansprüche gegen ihre Berater wegen fehlerhafter Anlageberatung haben. Wegen der gesetzlichen Verjährungsfrist tritt genau zehn Jahre nach der Anlageberatung bzw. der Zeichnung dieser Beteiligung die sogenannte Totalverjährung ein. Danach können keinerlei Ansprüche mehr geltend gemacht werden, weder gegen den jeweiligen Berater noch gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds als Vertragspartner der beitretenden Anleger. Daher ist für Anleger des HCI Fonds Österreich III Eile geboten.

Gerne stehen wir Ihnen für eine Einschätzung Ihrer individuellen Möglichkeiten zur Verfügung.

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Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/kapitalanlagerecht/geschlossene-fonds/immobilienfonds/hci-immobilienfonds-oesterreich-iii-nach-immobilienverkauf-hohe-verluste-fuer-anleger.html

Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter www.nittel.co oder www.schiffsfonds-anleger.de.

Dr. Peters Schiffsfonds in der Krise - Fachanwälte helfen Anlegern

Die Krise auf den weltweiten Schifffahrtsmärkten reißt derzeit einen Schiffsfonds nach dem anderen in die Insolvenz. Der seit Herbst 2008 anhaltende Einbruch der Charterraten und Poolausschüttungen hat den meisten Fonds die wirtschaftliche Grundlage entzogen. Nachschüsse der Anleger im Rahmen von Sanierungs- oder Restrukturierungskonzepten haben sich vielfach als bloße Sterbeverlängerung erwiesen und den Emissionshäusern die Treuhandvergütungen als lukrative Einnahmequelle gesichert. Auch fast 4 Jahre nach dem Beginn der Krise ist eine nachhaltige Erholung nicht in Sicht. Die derzeit (Juli 2012) veröffentlichten Prognosen lassen auf absehbare Zeit keinen Anstieg der Charterraten erwarten. Für die Schiffsfonds fehlt jede Perspektive für eine Erholung; das Sterben der Schiffsfonds wird weitergehen.

Auch Schiffsfonds des Emissionshauses Dr. Peters sind von der Krise betroffen:  

Handlungsmöglichkeiten für Anleger der Dr. Peters Schiffsfonds angesichts drohender Verjährung von Schadenersatzansprüchen?


Für Schiffsfondsanleger stellt sich die Frage, ob sie die weitere Entwicklung abwarten, oder handeln und Schadenersatzansprüche von fachlich versierten Anwälten prüfen und gegebenenfalls durchsetzen lassen sollen. Vielleicht geht es ja, wie die Emissionshäuser, Treuhänder und Reedereien Glauben machen wollen, ja doch wieder aufwärts. Dabei sollte die Verjährung von Schadenersatzansprüchen nicht unberücksichtigt bleiben. Denn manche Bemühungen legen den Verdacht nahe, dass Anleger bewusst in die Verjährungsfalle gelockt werden sollen um bestehende Schadenersatzansprüche abzuwehren.
Mehr zur Verjährung von Ansprüchen von Fondsanlegern finden Sie auf unserer Spezialseite: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/verjaehrung-von-schadenersatzanspruechen-von-anlegern-geschlossener-fonds.html
Falschberatung begründet Schadenersatzansprüche der Anleger

Die im Vertrieb des Schiffsfonds beteiligten Berater haben regelmäßig über die Risiken der hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung nicht informiert. Wir haben insbesondere folgende Mängel festgestellt:
  • Hoher Weichkosten-Anteil verschwiegen
  • Hoher Anteil der Anlegergelder nicht werthaltig investiert - verschwiegen
  • Hohe Vertriebskosten - verschwiegen
  • Keine Aufklärung über die Risiken der Beteiligung
  • Überkapazitäten bei Containerschiffen - verschwiegen
  • Starke Schwankungen der Charterraten - verschwiegen
  • Einfluss der Charterraten auf den Schiffswert - verschwiegen
  • Schiffsfonds als Altersvorsorge nicht geeignet
  • Kein Hinweis auf Provisionsinteresse der beratenden Bank oder Sparkasse (kickbacks)
Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

Möchten Sie wissen, ob auch Sie als Anleger eines Dr. Peters Schiffsfonds Schadenersatzansprüche durchsetzen können? Rufen Sie uns an, wir wissen, wie Sie zu Ihrem Recht kommen.

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MPC Schiffsfonds MS "Rio Stora" in Schwierigkeiten - Fachanwälte helfen Anlegern

Beratungs- und Prospektfehler ermöglichen Schadenersatzansprüche

Mehr als 13 Mio. € haben Anleger im Jahr 2005 in das von MPC aufgelegte Container-Fondsschiff MS "Rio Stora" investiert. Zu einem Zeitpunkt, als die Charterraten bei Containerschiffen ihr historisches Hoch erreicht hatten. Bereits bis Anfang Dezember 2005 waren Sie um mehr als 30% gefallen, wie Michael Niefünd, Ingenieur für Seeverkehrs- und Hafenwirtschaft im Fondsbrief vom 09. Dezember 2005 zitiert wird. Bereits Ende 2005 sah er die Branche für die kommenden zwei bis drei Jahre unter Druck. Verantwortlich für seine Einschätzung sei die hohe Zahl von Neubauten. "Bis einschließlich 2008 laufen Schiffe mit insgesamt mehr als vier Millionen Containerstellplätzen vom Stapel. Das ist mehr als die Hälfte der aktuellen weltweiten Flotte", zitierte der Fondsbrief Ende 2005 Niefünd.

Verfall der Charterraten torpediert Kalkulation der Schiffsfonds

Dass diese Prognosen zutreffend waren, müssen nun die Anleger des MPC MS "Rio Stora" schmerzhaft erfahren. Der Niedergang der Charterraten, der sich durch die seit Herbst 2008 andauernden Turbulenzen der weltweiten Wirtschaft und Finanzmärkte beschleunigt und verstetigt hat, sorgte auch bei der MS "Rio Stora" dafür, dass die Einnahmen weit unter Plan liegen. Tageseinnahmen von 15.800 USD während der fünfjährigen Festcharterdauer und anschließend 16.250 USD bis zum Jahr 2023 lagen den Prospektberechnungen für das 2.000 TEU Containerschiff zu Grunde. Heute werden für 1.700 TEU-Schiffe 6.400 USD und für 2.500 TEU-Schiffe etwa 7.200 USD erzielt (HARPEX 20.07.2012). Damit bewegen sich die Charterraten auf einem Niveau von 2002. Für die MS "Rio Stora" reichen diese Einnahmen nicht aus, um die Schiffsbetriebskosten zu decken und Zins und Tilgung planmäßig zu zahlen. Verlieren die finanzierenden Banken die Geduld, droht hier, wie auch bei zahlreichen anderen Schiffsfonds die Insolvenz des Schiffes.

Die Krise auf den weltweiten Schifffahrtsmärkten hält an

Besondere Dramatik gewinnt die Situation dadurch, dass derzeit kein Ende der katastrophalen Situation auf den weltweiten Schifffahrtsmärkten in Sicht ist. Von einer alsbaldige nachhaltige Erholung der Charterraten auf ein Niveau, das einen auskömmlichen Betrieb der weltweiten Containerflotte ermöglicht, geht zur Zeit keiner der in der anerkannten Wirtschaftspresse zitierten Fachleute aus.

Für die Anleger wäre der Totalverlust der Einlagen die Folge. Sie stehen jetzt vor der Frage, den sich abzeichnenden Verlust zu akzeptieren, noch weiteres Geld nachzuschießen oder um ihr Geld zu kämpfen - die Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen sind besser denn je.

Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen

Warum kommen wir zu dieser grundsätzlich positiven Einschätzung? Für zahlreiche Mandanten, die am MPC Schiffsfonds MS „Rio Stora“ und anderen Schiffsfonds von MPC beteiligt sind, haben wir bisher sowohl die Beratungen, als auch den Prospekt des Fonds geprüft und dabei nach unserer Auffassung sowohl Prospektmängel, als auch fehlerhafte Anlageberatungen festgestellt. Beides begründet Schadenersatzansprüche.

Unsere Mandanten berichten uns, dass sie für den Fonds von ihrem Bank- und Sparkassenberater mit zahlreichen Argumenten geworben wurden, mit denen der Fonds als sichere Anlage dargestellt wurde:
  • Der Fonds sollte dauerhaft hohen Renditeeinnahmen haben,
  • die Ausschüttungen sollten unabhängig sein von Aktienmarkt und Zinsentwicklungen
  • die Gewinne sollten abgeltungssteuerfrei sein und nur der Tonnagebesteuerung unterliegen
  • es sollten keine künftigen Nebenkosten für die Anleger anfallen,
  • die Entwicklung des US-Dollar sei eher unerheblich gegenüber dauerhaft steigenden Charterraten.
Schadenersatz für Anleger wegen Falschberatung und Prospektfehlern

Dies ist nur höchst eingeschränkt richtig. Denn die Renditen bzw. Ausschüttungen waren nicht sicher sondern von den stets schwankenden Charterraten abhängig. Auch die Entwicklung des US-$, der Währung, in der die Chartereinnahmen erzielt werden, kann natürlich eine erhebliche Auswirkung auf die in € auszuzahlende Ausschüttung haben.

Bei der Beratung der Anleger wurden nach unserer Erfahrung darüber hinaus zahlreiche wichtige Fakten zum Fonds sowie die Risiken der Beteiligung verschwiegen:
  • Nur 67,5% der Anlegergelder für investive Zwecke verwandt: Der MPC Fonds MS "Rio Stora" weist, bezogen auf das Anlegerkapital (Eigenkapital zuzüglich 5% Agio) eine besonders hohe Weichkostenquote auf. Diese betrug nach unserer Berechnung 32,5%. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass höchstens 67,5% des von den Anlegern investierten Geldes unmittelbar in Bau- und Baunebenkosten floss. Auf den äußerst hohen Anteil an Anlegergeldern, die nicht für investive Zwecke sondern für Zwischenfinanzierungszinsen und diverse Dienstleistungen ausgegeben werden, darunter insbesondere die mit 24 % extrem hohen Vertriebskosten, hätten die Anleger ausdrücklich von ihren Beratern hingewiesen werden müssen. In den uns bekannten Fällen war dies nicht der Fall.
  • Vertriebskosten im Prospekt unzutreffend dargestellt: Die Darstellung der Mittelverwendung im Prospekt des MPC Fonds MS "Rio Stora" ist nach unserer Meinung fehlerhaft und erweckt den Anschein, dass man damit die tatsächliche Höhe der für die Vermittlung des Eigenkapitals gezahlten Vergütung verschleiern wollte. Denn bei den Ausgaben des Fonds wird das Agio, bei dem es sich nach den textlichen Erläuterungen um Kosten der Eigenkapitalbeschaffung handeln soll, neben den Kosten für die Eigenkapitalbeschaffung gesondert ausgewiesen. Die Kosten der Eigenkapitalbeschaffung belaufen sich daher auf 6.245.000 € und nicht, wie angegeben, auf "lediglich" 5.000.000 €. Dies stellt nach unserem Dafürhalten einen Prospektmangel dar, der Schadenersatzansprüche gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds, aber auch gegen die Anlageberater begründet.
  • Exorbitant hohe Vertriebskosten: Auf die exorbitant hohen Vertriebskosten des MPC Schiffsfonds, die immerhin fast ein Viertel des von den Anlegern aufgebrachten Kapitals betrugen, hätten sowohl Banken und Sparkassen, als auch nicht bankgebundene Anlageberater im Rahmen der Beratung ausdrücklich hinweisen müssen. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Vertriebskosten von über 15% marktunüblich sind, die Rentabilität der Anlage gefährden und deshalb in der Beratung ausdrücklich erwähnt werden müssen.
  • Banken haben bis zu 14% Vertriebsprovision erhalten: Darüber hinaus hätten Banken und Sparkassen, die MPC Schiffsfonds vertrieben haben, auch ihre eigene Provision offenlegen müssen. Eine genossenschaftliche Bank hat einem unserer Mandanten, nachdem sie dazu verurteilt wurde, Auskunft erteilt und erklärt, sie habe 14% des von unserem Mandanten auf ihre Beratung hin gezeichneten Kommanditkapitals als Provision für den Vertrieb eines MPC Schiffsfonds erhalten. Im Beratungsgespräch erwähnt hat sie es nicht, weshalb wir sie nunmehr im Auftrag unseres Mandanten auf Schadenersatz verklagen.
  • Lange Kapitalbindung, Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen: Was den von uns vertretenen Anlegern des Fonds MPC MS "Rio Stora" von ihren Beratern ferner verschwiegen wurde, ist, dass sie die Beteiligung erstmals zum 31. Dezember 2023 kündigen können und vorher keine Chance besteht, an ihr Geld zu komme. Da es keinen geregelten Zweitmarkt für gebrauchte Fondsbeteiligungen gibt ist eine Veräußerung nahezu ausgeschlossen. Gleiches gilt für die Erzielung eines Anteilspreises, der dem investierten Kapital entspricht. Hier sind für den Fall, dass ein Käufer gefunden wird, erhebliche Abstriche hinzunehmen.
  • Prognostizierte Ausschüttungen wurden als Rendite dargestellt: Irreführender Weise wurden die Ausschüttungen, die die Anleger regelmäßig erhalten sollten, in den Beratungsgesprächen als Rendite dargestellt. Darauf, dass die regelmäßigen Auszahlungen teilweise eine Rückzahlung des zuvor investierten Eigenkapitals darstellten, wurden die Anleger regelmäßig ebenso wenig hingewiesen, wir auf den Umstand, dass durch diese Auszahlungen eine Haftung für Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft entsteht.
  • Kein Hinweis auf fehlenden Zweitmarkt: Vielen Anlegern, mit denen wir gesprochen haben, wurde zugesichert, der Fondsanteil sei am Zweitmarkt gut zu verkaufen. Dies steht in krassem Widerspruch zur Realität. Einen funktionierenden Zweitmarkt für Anteile an geschlossenen Fonds gibt es nicht. Ein Verkauf derartiger Fondsanteile ist gar nicht und wenn, dann nur unter erheblichen finanziellen Abstrichen möglich. Auf diesen Umstand muss nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausdrücklich hingewiesen werden.
Dies sind nur einige wenige Punkte, über die nach unserer Erfahrung falsch beraten wurde. Zahlreiche weitere Punkte, über die Sie auch hätten beraten werden müssen, können wir mit Ihnen gerne im persönlichen Kontakt klären.

Für Anleger des MPC Fonds MS "Rio Stora" sehen wir vor diesem Hintergrund grundsätzlich gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen ihre Berater beziehungsweise die Gründungsgesellschafter des Fonds durchzusetzen.

Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht

Zum Ende des Jahres 2012 drohen viele Schadenersatzansprüche von Schiffsfondsanlegern zu verjähren. Hintergrund ist, dass in zahlreichen Schiffsfonds im Jahr 2009 erstmals Ausschüttungen ausgesetzt, Sanierungskonzepte entwickelt und Anleger zu Nachschüssen oder Sanierungsbeiträgen aufgefordert wurden. Dadurch wurde den Anlegern bekannt, dass es sich bei einer Schiffsfondsbeteiligung keineswegs um eine so sichere und risikolose Beteiligung handelt, als die sie ihnen im Beratungsgespräch dargestellt wurde. Diese Kenntnis setzt möglicher Weise den lauf von dreijährigen Verjährungsfristen in Gang, die die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nach 2012 erschweren oder unmöglich machen.

Mehr Informationen zur Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei geschlossenen Fonds erfahren Sie hier: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/verjaehrung-von-schadenersatzanspruechen-von-anlegern-geschlossener-fonds.html

Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am MPC Fonds MS "Rio Stora"? Möchten Sie wissen, ob wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatz durchzusetzen? Rufen Sie mich an, ich helfe Ihnen gerne.

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Geschlossene Fonds: Verjährung von Schadenersatzansprüchen von Anlegern

Die Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei geschlossenen Fonds (Schiffsfonds, Immobilienfonds, Medienfonds, Windparkfonds etc.) erfordert grundsätzlich eine eingehende Prüfung der Sach- und Rechtslage und ist teilweise äußerst kompliziert.

Die nachfolgende Darstellung kann daher nur eine erste Orientierung bieten und vermag eine Prüfung im Einzelfall nicht zu ersetzen.

Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung gegen Anlageberater, beratende Banken und Sparkassen sowie Gründungsgesellschafter der Fonds verjähren nach den allgemeinen Verjährungsregeln

Schadenersatzansprüche verjähren danach drei Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem der Anleger Kenntnis von der Falschberatung und den einzelnen Beratungsfehlern erlangt hat oder hätte erlangen müssen.
Beispiel:
Beratung 31.5.2005 - Anleger erkennt Falschberatung am 27.8.2009 - Verjährung 31.12.2012.
Dabei ist jeder Beratungsfehler gesondert zu betrachten und hat seine eigene Verjährung.
Beispiel:
Beratung 31.5.2005
Anleger erkennt Falschberatung bezüglich "sicherer regelmäßiger Ausschüttungen" am 27.8.2008 - Verjährung 31.12.2011
Anleger erkennt Falschberatung bezüglich "Rückforderung von Ausschüttungen" am 22.09.2009 - Verjährung 31.12.2012.
Der Schadenersatzanspruch könnte in vorstehendem Beispiel daher heute nicht mehr auf die Falschberatung wegen der vermeintlich sicheren regelmäßigen Ausschüttungen gestützt werden, aber noch auf die Falschberatung im Hinblick auf den unerwähnt gebliebenen Umstand, dass Ausschüttungen, die nicht aus Gewinnen bezahlt werden, bei KG-Fonds ein Wiederaufleben der Haftung für Verbindlichkeiten der Gesellschaft zur Folge haben können.

Endgültige Verjährung

Ansprüche auf Schadenersatz wegen fehlerhafter Beratung im Zusammenhang mit geschlossenen Fonds verjähren spätestens 10 Jahre nach Entstehen des Anspruchs, also ab dem Zeitpunkt der Falschberatung, unabhängig davon, ob der Anleger Kenntnis von der Falschberatung hatte, oder nicht. Diese Frist ist taggenau zu berechnen.
Beispiel:
Beratung 07. Oktober 2002 - Verjährung 07. Oktober 2012
Zur Hemmung der Verjährung ist in vorstehendem Beispielsfall bis zum 07. Oktober 2012 entweder Klage zu erheben oder ein Güteantrag einzureichen.

Möchten Sie wissen, ob Ihre Schadenersatzansprüche verjährt sind oder zu verjähren drohen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

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Gründungsgesellschafter von Fonds haften für Falschberatung

BGH erweitert Chancen für Fondsanleger auf Schadensersatz

Mit einer überraschenden Entscheidung hat der für u.a. das Gesellschaftsrecht zuständige II. Senat des Bundesgerichtshof (BGH) festgestellt, dass unrichtige Angaben des Anlageberaters den Gründungsgesellschaftern eines in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft errichteten geschlossenen Fonds zuzurechnen sind (BGH, Urteil vom 14.5.2012, Az. II ZR 69/12). Nach Ansicht des BGH müssen sich Gründungsgesellschafter, die sich zu den vertraglichen Verhandlungen über den Beitritt eines Anlegers zu einer Fondsgesellschaft eines Vertriebs bedienen und diesem oder von diesem eingeschalteten Untervermittlern die geschuldete Aufklärung der Beitrittsinteressenten überlässt, deren unrichtige oder unzureichende Angaben zuzurechnen lassen.

Bislang ging der BGH lediglich von einer Haftung der Gründungsgesellschafter für die Richtigkeit des Fondsprospekts aus. Sie waren verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass dem interessierten Fondsanleger für seine Beitrittsentscheidung ein zutreffendes Bild über das Beteiligungsobjekt vermittelt wird und er über alle Umstände, die für seine Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, insbesondere über die Nachteile und Risiken des angebotenen Fonds zutreffend, verständlich und vollständig aufgeklärt werden. Nach der jüngsten Entscheidung des BGH müssen die Gründungsgesellschafter auch dafür sorgen, dass die im Vertrieb des Fonds tätigen Vermittler und Berater keine unrichtigen oder unvollständigen Angaben machen.

Das Urteil hat zur Folge, dass geschädigte Anleger, zum Beispiel von Schiffs- oder Immobilienfonds, nicht nur von ihren Anlageberatern Schadenersatz für fehlerhafte Beratung verlangen können. Auch die Gründungsgesellschafter des Fonds, die bislang nur für Prospektfehler belangt werden konnten, haften nun für die Falschberatung der Anleger. Das Urteil eröffnet insbesondere für Anleger, bei denen wegen der Vermögenslosigkeit von Anlageberatern und -vermittlern keine Chance mehr besteht, den Schadenersatz zu realisieren, neue Perspektiven. Anwalt Nittel: "Die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen Falschberatung gegen die Gründunggesellschafter ist in solchen Situationen die einzige Chance für Anleger, ihr investiertes Kapital zurückzubekommen."


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OwnerShip Schiffsfonds in der Krise - Fachanwälte helfen Anlegern

Die Krise auf den weltweiten Schifffahrtsmärkten reißt derzeit einen Schiffsfonds nach dem anderen in die Insolvenz. Der seit Herbst 2008 anhaltende Einbruch der Charterraten und Poolausschüttungen hat den meisten Fonds die wirtschaftliche Grundlage entzogen. Nachschüsse der Anleger im Rahmen von Sanierungs- oder Restrukturierungskonzepten haben sich vielfach als bloße Sterbeverlängerung erwiesen und den Emissionshäusern die Treuhandvergütungen als lukrative Einnahmequelle gesichert. Auch fast 4 Jahre nach dem Beginn der Krise ist eine nachhaltige Erholung nicht in Sicht. Die derzeit (Juli 2012) veröffentlichten Prognosen lassen auf absehbare Zeit keinen Anstieg der Charterraten erwarten. Für die Schiffsfonds fehlt jede Perspektive für eine Erholung; das Sterben der Schiffsfonds wird weitergehen.

Auch Schiffsfonds der OwnerShip Emissionshaus GmbH sind von der Krise betroffen:
  • Ownership Tonnage III: Die 2009 erfolgten Sanierungsbemühungen waren nicht nachhaltig. Anfang 2012 wurde weiterer Kapitalbedarf bekannt. Wie lange der Fonds noch durchhält, ist ungewiss.
Weitere von der OwnerShip Emissionshaus GmbH emittierte Schiffsfonds: OwnerShip Graig I, OwnerShip Graig II, OwnerShip Schiffsfonds I, OwnerShip Schiffsfonds II, OwnerShip Schiffsfonds III, OwnerShip Schiffsfonds V, OwnerShip Tonnage I, OwnerShip Tonnage II, OwnerShip Tonnage IV, OwnerShip Tonnage V, OwnerShip Tonnage VI, OwnerShip MS Ile de Ischia, OwnerShip MS MarCliff, OwnerShip MS Pioneer Bay, OwnerShip MS lle de Capri, OwnerShip Feeder Quintett, OwnerShip MS K-Wave, OwnerShip MS K-Breeze

Handlungsmöglichkeiten für Anleger der OwnerShip Schiffsfonds angesichts drohender Verjährung von Schadenersatzansprüchen?

Für Schiffsfondsanleger stellt sich die Frage, ob sie die weitere Entwicklung abwarten, oder handeln und Schadenersatzansprüche von fachlich versierten Anwälten prüfen und gegebenenfalls durchsetzen lassen sollen. Vielleicht geht es ja, wie die Emissionshäuser, Treuhänder und Reedereien Glauben machen wollen, ja doch wieder aufwärts. Dabei sollte die Verjährung von Schadenersatzansprüchen nicht unberücksichtigt bleiben. Denn manche Bemühungen legen den Verdacht nahe, dass Anleger bewusst in die Verjährungsfalle gelockt werden sollen um bestehende Schadenersatzansprüche abzuwehren.
Mehr zur Verjährung von Ansprüchen von Fondsanlegern finden Sie auf unserer Spezialseite: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/verjaehrung-von-schadenersatzanspruechen-von-anlegern-geschlossener-fonds.html
Falschberatung begründet Schadenersatzansprüche der Anleger

Die im Vertrieb des Schiffsfonds beteiligten Berater haben regelmäßig über die Risiken der hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung nicht informiert. Wir haben insbesondere folgende Mängel festgestellt:
  • Hoher Weichkosten-Anteil verschwiegen
  • Hoher Anteil der Anlegergelder nicht werthaltig investiert - verschwiegen
  • Hohe Vertriebskosten - verschwiegen
  • Keine Aufklärung über die Risiken der Beteiligung
  • Überkapazitäten bei Containerschiffen - verschwiegen
  • Starke Schwankungen der Charterraten - verschwiegen
  • Einfluss der Charterraten auf den Schiffswert - verschwiegen
  • Schiffsfonds als Altersvorsorge nicht geeignet
  • Kein Hinweis auf Provisionsinteresse der beratenden Bank oder Sparkasse (kickbacks)
Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

Möchten Sie wissen, ob auch Sie als Anleger eines Ownership Schiffsfonds Schadenersatzansprüche durchsetzen können?

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Prorendita Fünf: Schadenersatzansprüche verjähren zum 31.12.12 - Fachanwälte raten zu schnellem Handeln

Für Anleger des von Ideenkapital emittierten Lebensversicherungsfonds Prorendita Fünf (Prorendita Fünf GmbH & Co. KG) bestehen gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen die beratende Bank durchzusetzen. Commerzbank, Citibank (Heute Targobank), Sparkasse KölnBonn und die Deutsche Apotheker- und Ärztebank waren die wesentlichen Vermittler des Fonds, an dem sich insgesamt 5.370 Anleger mit rund 102 Mio. € beteiligt haben.

Beratungsfehler der Banken

Zahlreiche Kunden wurden von ihren Bankberatern falsch beraten, als ihnen die Beteiligung am empfohlen wurde.
  • Die Beteiligung wurde vielfach als sichere Anlage empfohlen. Von Verlustrisiken, gar vom Totalverlust der Einlage war in den Beratungsgesprächen nie die Rede.
  • Praktisch keinem Anleger wurde die außerordentlichen großen Unterschiede zwischen deutschen und englischen Lebensversicherungen erklärt. Diese sind so eklatant, dass das Produkt in hohem Maße erklärungsbedürftig war und ist.
  • Fast durchweg kam überhaupt nicht zur Sprache, dass der Fonds hohe Kredite aufnehmen wird, und zwar nicht nur zur Finanzierung des Ankaufs der Policen, sondern auch der laufenden Versicherungsprämien.
  • Die Fondsbeteiligung wurde als Altersvorsorge bzw. zur Anlage von Vermögen im Alter empfohlen. Für diese Zwecke ist die Investition in diesen Fonds grundsätzlich ungeeignet, da die Beteiligung als unternehmerische Beteiligung hohe Verlustrisiken mit sich bringt, wie der Bundesgerichtshof vor einigen Jahren entschied.
  • Die im Vertrieb des Fonds beteiligten Banken und Sparkassen haben erhebliche Provisionszahlungen erhalten. Über diese "Kickbacks" hätten die Anleger unaufgefordert im Rahmen des Beratungsgesprächs informiert werden müssen. Dies war regelmäßig nicht der Fall.
Schadenersatz für Anleger

Anleger des PRORENDITA 5, die vor Unterzeichnung der Beitrittserklärung falsch beraten wurden, können gegenüber der sie beratenden Bank oder Sparkasse Schadenersatz durchsetzen. Sie erhalten dabei regelmäßig das investierte Kapital zurück. Im Gegenzug ist die Beteiligung auf den Berater zu übertragen. Erhaltene Ausschüttungen werden vom Schadenersatzanspruch in Abzug gebracht.

Verjährung droht zum 31.12.2012 - dringender Handlungsbedarf für Anleger

Schadenersatzansprüche von Prorendita-Anlegern werden aller Voraussicht nach zum Jahresende 2012 verjähren. Grund ist, dass es bereits 2009 zahlreiche Hinweise auf einen nicht plangemäßen wirtschaftlichen Verlauf des Fonds gab. Damit ist mit großer Wahrscheinlichkeit die Fünfjährige Verjährungsfrist in Gang gesetzt worden, die Ende 2012 abläuft. Konkret bedeutet dies, dass bis zum 31. Dezember 2012 eine Schadenersatzklage bei Gericht eingegangen oder bei einem Ombudsmann oder einer staatlich anerkannten Gütestelle ein entsprechender Güteantrag eingereicht worden sein muss. Geschieht dies nicht, spricht viel dafür, dass Schadenersatzansprüche anschließend nicht mehr durchgesetzt werden können. Für Anleger des Fonds Prorendita Fünf, die nicht auf ihrem Schaden sitzenbleiben wollen, besteht daher Handlungsbedarf.

Weitere Informationen zu Prorendita Fonds finden Sie hier (http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/prorendita-fonds-totalverlust-fuer-anleger-droht.html).

Wir haben im Zusammenhang mit PRORENDITA-Fonds bereits erfolgreich Schadenersatzansprüche gegen die beratende Bank durchgesetzt.

Sind auch Sie an dem Fonds PRORENDITA Fünf GmbH & Co. KG beteiligt und fühlen sich falsch beraten? Rufen Sie uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung an. Wir helfen Ihnen gerne.

Michael Minderjahn
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Mehr Informationen für Anleger: http://www.nittel.co/kanzlei/kapitalanlagerecht/geschlossene-fonds/lebensversicherungs-fonds/prorendita-fünf-gmbh-co.-kg-prorendita-4-fachanwaelte-helfen-anlegern.html

H.F.S. Deutschland 10 - Fachanwälte setzen Schadenersatz für Immobilienfonds-Anleger durch

Mehr als 360 Mio. € haben rund 13.000 Anleger in den Immobilienfonds H.F.S. Immobilienfonds Deutschland 10 GmbH & Co. KG investiert, der seinerseits über 700 Mio. investierte. Durch spekulative Fremdwährungskredite und diverse Sicherungsgeschäfte hat der Fonds hohe Verluste erlitten. Von 114 Mio. € Schaden ist die Rede. Ob die jetzt beschlossene Umschuldung der Kredite in € dem Fonds eine ertragreiche Zukunft bringen wird, bleibt abzuwarten. Branchenbeobachter verweisen aber wohl zu Recht auf die immer noch vorhandenen erheblichen Risiken.

Anleger wurden durch die Entwicklung überrascht

Viele Anleger wussten überhaupt nicht, dass mit ihrem Geld solche riskanten Geschäfte getätigt werden. Vielmehr war ihnen die Beteiligung an diesem geschlossenen Immobilienfonds von ihrem Bankberater als sichere Anlage angeboten worden. Für sie stellt sich die Frage, die entstandenen Verluste zu akzeptieren und auf eine bessere Entwicklung in der Zukunft zu hoffen, oder um ihr Geld zu kämpfen - die Chancen stehen nicht schlecht.

Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen

Warum kommen wir zu dieser grundsätzlich optimistischen Einschätzung für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen? Für zahlreiche Mandanten, die am H.F.S. Deutschland 10 beteiligt sind, haben wir inzwischen die Beratungen geprüft und dabei nach unserer Auffassung in der Regel erhebliche Fehler bei der Anlageberatung festgestellt. Diese begründen Schadenersatzansprüche gegen die Berater, beratende Banken und gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds, die nach einer aktuellen BGH-Entscheidung ebenfalls für die Falschberatung haften - http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/gruendungsgesellschafter-von-fonds-haften-fuer-falschberatung.html.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Die Risiken der Beteiligung hätten aber einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Erfolgreich Schadenersatz durchsetzen

Für mögliche Schadenersatzansprüche gegen die im Vertrieb des H.F.S. Deutschland 10 involvierten Banken sehen wir gute Chancen. Angesichts der Häufung von Beratungsfehlern sehen wir für die Anleger des Fonds gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen die sie beratenden Banken durchzusetzen.

Aber es besteht Handlungsbedarf, denn die Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht möglicherweise schon zum Jahresende 2012. Schnelles Handeln ist daher angeraten. Mehr Informationen zur Verjährung von Ansprüchen von Anlegern geschlossener Fonds: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/verjaehrung-von-schadenersatzanspruechen-von-anlegern-geschlossener-fonds.html

Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung? Wollen auch Sie wissen, ob Sie falsch beraten wurden und ob Sie Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen haben?

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Mehr Informationen für geschädigte Anleger: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/hfs-immobilienfonds-deutschland-10-anleger-durch-waehrungsspekulationen-geschaedigt.html

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HCI Shipping Select 25 - Totalverlust steht nach Insolvenz der Schiffsgesellschaften endgültig fest

Wir hatten bereits im März 2012 gewarnt, dass der Totalverlust schon feststehe. Nun ist es ganz sicher, denn die Verwertung der Schiffe durch die Bank wird natürlich keinerlei Überschüsse für die Anleger erbringen.

Nachdem die Gesellschafterversammlung am 14. März 2012 den Vorratsbeschlüssen zum Verkauf der Schiffe nicht zustimmte, haben die Einschiffsgesellschaften am 29. März 2012 Insolvenzantrag gestellt. Im Schreiben vom 17. April 2012 meint die Treuhänderin, dass das Fehlen der Vorratsbeschlüsse die Fortführungsprognose negativ beeinflusst habe.

Nach unserer Auffassung kann das nicht richtig sein, denn völlig undifferenziert für alle Schiffe einen Verkaufsbeschluss zu fassen, war den Gesellschaftern offenbar nicht vermittelbar. Insofern dürfte der immanente Vorwurf in die falsche Richtung ausgesprochen sein, denn es liegt ja auf der Hand, dass das Sanierungskonzept entweder nicht verstanden wurde, dann handelt es sich um ein Kommunikationsproblem, oder nicht schlüssig erschien, was ein deutliches Zeichen für Fehlen von Vertrauen in Kompetenz der Geschäftsführung darstellt..
Vermehrt hören wir von Mandanten, dass sie vor allem von Banken Vergleiche angeboten bekommen. Zumeist werden - kulanzhalber - Kompensationszahlungen zwischen 30% und 60% angeboten.

Nach Prüfung einiger Vergleichsvorschläge ist allen betroffenen Anlegern zu raten, eine solche Vereinbarung nur nach Prüfung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt zu unterzeichnen. Obwohl offenbar auch aus Beiratskreisen geäußert wurde, dass die Wahrscheinlichkeit der Rückforderung bereits erhaltener Ausschüttungen praktisch nicht bestehe, ist das aus unserer Sicht keineswegs sicher. Zudem gibt es auch steuerliche Fragen, die bei solchen Vergleichen berücksichtigt werden müssen.

Interessierte Anleger sollten vor Abschluss einer solchen Vereinbarung sich umfassend aufklären lassen, ob und welche Ansprüche sie geltend machen können. Davon ist unter anderem auch abhängig, ob die Höhe der angebotenen Zahlung akzeptabel ist oder nicht. Für eine Falschberatung gibt es nach unserer Auffassung zahlreiche Ansatzpunkte, die die Erfolgsaussichten als günstig erscheinen lassen.

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Mehr Informationen für HCI Shipping Select Fondsanleger: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/hci-shipping-select-25-am-ende-totalverlust-fuer-anleger-droht.html

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HCI Warnow Vaquita - Wohl und Wehe des Fonds hängt allein von der Bank ab

Anleger sollten dringend ihre Ansprüche prüfen lassen

Mit Rundschreiben vom 9. Februar 2012 wurden die Anleger der Schifffahrtskontor Warnow GmbH & Co. KG MS "Warnow Vaquita" informiert, dass der Fonds seinen Tilgungsverpflichtungen nicht nachkommen kann. Zuvor war bereits ein Tilgungsaussetzungsabkommen ausgelaufen. Bedingung für die seitens der Bank angebotene Stundung von zwei Quartalstilgungen war, dass die Gesellschafter entsprechende Liquidität bereitstellen. Die Geschäftsführung hat das als offenbar undurchführbar bezeichnet und - außer den Anleger darüber zu berichten - nicht einmal den Versuch unternommen. Daher forderte die Bank ein Gutachten über die Fortführungsprognose, das jedoch negativ ausfiel. Konsequenzen daraus wurden offenbar nicht gezogen, sieht man einmal davon ab, dass die Geschäftsführung offenbar die alleinige Entscheidung bei der finanzierenden Bank sah.

In einem Rundschreiben vom 25. Mai 2012 werden die Anleger darüber unterrichtet, dass ein Restrukturierungskonzept in Auftrag gegeben sei und die Geschäftsführung sich über dessen Rahmenbedingungen mit der Bank in Verhandlungen befände.

Geschuldete Tilgungsraten können nach wie vor nicht geleistet werden

Mittlerweile muss die Bank die Stundung der dritten Quartalsrate 2012 hintereinander dulden, weil die Gesellschaft nicht zahlungsfähig ist. ("Der Gesellschaft steht in diesem Jahr keine Liquidität zur Verfügung, um die volle planmäßige Jahrestilgung von rd. 1,5 Mio. USD zu leisten.")

War die Konzeption überhaupt tragfähig?

Nicht nur, dass das Schiff nach der Anfangscharter von Beginn an keine gesicherte Beschäftigung hatte. Nun rächt sich auch, dass die Finanzierung - vermutlich zur Verbesserung der prognostizierten Gewinne - zu einem erheblichen Teil (25%) in Yen aufgenommen wurde und auf Kursabsicherungsgeschäfte verzichtet wurde. Jetzt schlummern "bisher nicht realisierte Währungsverluste von rd. 1,88 USD" (Anm. fehlt da das Wörtchen "Mio."?) in den Büchern. Selbstverständlich sind das natürlich Probleme, die der finanzierenden Bank nicht unerhebliche Probleme bereiten.

Aus unserer Sicht stellt sich eigentlich nur die Frage, wann die Kredite fällig gestellt werden und die Bank die Verwertung durchführt. Vermutlich wartet man dort lediglich ab, bis die Charterraten wieder etwas anziehen und damit der Wert des Schiffes so steigt, dass sich die Verluste der Bank in Grenzen halten.

Verjährung droht

Anleger müssen nach unserer Auffassung ihre Ansprüche gegen ihre Berater aus Vorsichtsgründen bis zum 31. Dezember 2012 geltend machen und verjährungshemmende Maßnahmen ergreifen. Bereits mit dem Infahrtsetzungsbericht vom 28.09.2009 wurden sie nämlich darüber in Kenntnis gesetzt, dass die erzielbaren Charterraten (gerade mal 30% des Geplanten) nicht annähernd auskömmlich sind und Tilgungsleistungen an die Bank nicht möglich sein werden. Wir konnten feststellen, dass der Prospekt offensichtlich nicht der nötigen Plausibilisierung unterzogen wurde und darüber hinaus – wir berichteten - Fehler aufweist. Keiner unserer Mandanten wurde über die tatsächliche Höhe der sog. Weichkosten aufgeklärt, von denen die Vertriebskosten bereits den Löwenanteil von rd. 77% ausmachen.

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MPC Flottenfonds Santa L-Schiffe - Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht

Auf dem MPC-eigenen Zweitmarktportal werden für Anteile am MPC-Flottenfonds "Santa L-Schiffe" derzeit weniger als 20% der ursprünglichen Beteiligungssumme geboten (Stand 23. Juli 2012). Bei den Anlegern, die über diesen Fonds knapp 115 Mio. € in vier große Containerschiffe investiert haben, schrillen die Alarmglocken. Trotz 12-jähriger Festcharter durch einen renommierten Charterer bleiben die Chartereinnahmen seit Jahren hinter den prospektierten Werten zurück. Der Einnahmeüberschuss des Fonds belief sich Ende 2010 (MPC Leistungsbilanz 2010) auf nur rund 50% des prospektierten Wertes. Die Ausschüttungen liegen ebenfalls rund 50% unter Plan. Angesichts dieses aus Anlegersicht desaströsen Ergebnisses stellt sich die Frage, wie lange der Fonds noch in der Lage sein wird, die finanzierenden Banken mit regelmäßigen Zins- und Tilgungszahlungen zufrieden zu stellen.

Die Anleger stehen jetzt vor der Frage, den drohenden Verlust ihres Kapitals zu akzeptieren, oder um ihr Geld zu kämpfen - die Chancen stehen nicht schlecht. Es besteht Handlungsbedarf, denn die Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht möglicherweise schon zum Jahresende 2012. Schnelles Handeln ist daher angeraten.

Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen

Warum kommen wir zu dieser grundsätzlich optimistischen Einschätzung für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen? Für zahlreiche Mandanten, die am MPC Flottenfonds "Santa L-Schiffe" beteiligt sind, haben wir die Beratungen geprüft und dabei nach unserer Auffassung in der Regel erhebliche Fehler bei der Anlageberatung und im Prospekt festgestellt. Diese begründen Schadenersatzansprüche gegen die Berater, beratenden Banken und gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds, die nach einer aktuellen BGH-Entscheidung ebenfalls für die Falschberatung haften - http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/gruendungsgesellschafter-von-fonds-haften-fuer-falschberatung.html.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen, die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.
  • Nur 50% der Anlegergelder wurden für investive Zwecke verwandt, floss also unmittelbar in den Bau der Schiffe. Der Rest wurde für Weichkosten, Provisionen und Zinsen aufgewandt. Als Anleger hätten Sie von Ihrem Berater über diesen Umstand, der ein untrügliches Indiz für eine höchst problematische Rentabilität des Fonds war, informiert werden müssen. Dies ist in keinem der uns bekannten Fälle geschehen.
  • Die Vertriebskosten sind im Prospekt unzutreffend dargestellt: Allein die für die Beschaffung des Eigenkapitals vorgesehenen Kosten (Vertriebskosten) belaufen sich insgesamt auf 28.038.300 € oder 25% des von den Anlegern aufzubringenden Kapitals. In den tabellarischen Übersichten der Einnahmen und Ausgaben im Prospekt sind davon nur 22.590.000 € zahlenmäßig ausgewiesen. Die aus dem von jedem Anleger zu zahlenden Ausgabeaufschlag (Agio) stammenden weiteren 5.448.300 € finden lediglich in einer Fußnote Erwähnung. Die Anlageberater hätten auf die Höhe der Vertriebskosten aber im Rahmen der Beratung ausdrücklich hinweisen müssen, was ebenfalls in jedem uns bekannten Fall unterblieben ist.
  • Hohes Risiko durch Kreditaufnahme in Japanischem Yen: Ein Teil der von den Schiffen des MPC Flottenfonds "Santa L-Schiffe" aufzunehmenden Kredite wurde in Japanischen Yen (JPY) aufgenommen. Da die Einnahmen des Fonds (Chartereinnahmen) aber in US $ erzielt werden, bestand von Anfang an ein hohes Währungsrisiko. Wenn, wie geschehen, der Yen gegenüber dem US-$ an Wert gewinnt, muss ein immer höherer Anteil der in US-$ erzielten Chartereinnahmen für Zins und Tilgung aufgebracht werden.
  • Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet: Viele Mandanten berichten, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.
  • Anleger kommen nicht an ihr Geld: In vielen uns bekannten Fällen wurden die Anleger nicht darüber informiert, dass sie selbst im Notfall nicht an ihr Geld kommen, da die Schiffsfondsbeteiligung eine langfristige Anlage darstellt. Ebenso wenig wurden sie darüber informiert, dass es kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen gibt, so dass sie ihre Anteile nicht verkaufen können.
  • Keine Informationen über Kickbacks: Banken und Sparkassen haben die Fondsbeteiligungen nicht aus purer Nächstenliebe empfohlen. Dem Rat, eine Beteiligung am MPC-Flottenfonds "Santa L-Schiffe" zu zeichnen lagen ganz handfeste wirtschaftliche Interessen zu Grunde: Die Banken und Sparkassen haben Vertriebsprovisionen in Höhe von 10-15% erhalten. Haben sie die Anleger über dieses Provisionsinteresse nicht aufgeklärt, sind Sie nach der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Schadenersatz verpflichtet.
Dies sind nur einige wenige Punkte, über die nach unserer Erfahrung falsch beraten wurde. Zahlreiche weitere Punkte, über die Sie hätten beraten werden müssen, können wir mit Ihnen gerne im persönlichen Kontakt klären.

Anleger des MPC-Flottenfonds haben aufgrund der Vielzahl der typischen Beratungsfehler grundsätzlich gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen ihre Berater beziehungsweise die Gründungsgesellschafter des Fonds durchzusetzen.

Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht

Zum Ende des Jahres 2012 drohen viele Schadenersatzansprüche von Schiffsfondsanlegern zu verjähren. Hintergrund ist, dass in zahlreichen Schiffsfonds im Jahr 2009 erstmals Ausschüttungen ausgesetzt, Sanierungskonzepte entwickelt und Anleger zu Nachschüssen oder Sanierungsbeiträgen aufgefordert wurden. Dadurch wurde den Anlegern bekannt, dass es sich bei einer Schiffsfondsbeteiligung keineswegs um eine so sichere und risikolose Beteiligung handelt, als die sie ihnen im Beratungsgespräch dargestellt wurde. Diese Kenntnis setzt möglicher Weise den lauf von dreijährigen Verjährungsfristen in Gang, die die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nach 2012 erschweren oder unmöglich machen.

Mehr Informationen zur Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei geschlossenen Fonds erfahren Sie hier: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/verjaehrung-von-schadenersatzanspruechen-von-anlegern-geschlossener-fonds.html

Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am MPC Fonds "Santa L-Schiffe"? Möchten Sie wissen, wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/mpc-flottenfonds-santa-l-schiffe-verjaehrung-von-schadenersatzanspruechen-droht.html

Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter www.nittel.co oder www.schiffsfonds-anleger.de.

 

Lloyd Fonds LF 54 "Premium Ship Select" - MS Laura Schulte am Ende

In den im Jahr 2004 aufgelegten und im Jahr 2005 geschlossenen Lloyd Fonds 54 "Premium Ship Select", der in das Schiff MS "Laura Schulte", einen 1.740 TEU Frachter sowie das Containerschiff MS "Tatiana Schulte" investiert hat, haben Anleger insgesamt knapp 27 Mio. € investiert. Die MS "Laura Schulte" nahm nicht den erwarteten wirtschaftlichen Verlauf. Wie der Informationsdienst fondstelegramm Ende Juni 2012 berichtet, wurde über das Vermögen der Einschiffgesellschaft die Zwangsverwaltung angeordnet.

Die Anleger des Lloyd Fonds 54 stehen jetzt vor der Frage, den Verlust zu akzeptieren, oder um ihr Geld zu kämpfen - die Chancen stehen nicht schlecht. Allerdings ist zu beachten, dass die Verjährung von Schadenersatzansprüchen möglicherweise schon zum Jahresende 2012 droht. Schnelles Handeln ist daher angeraten. Mehr Informationen zur Verjährung von Ansprüchen von Anlegern geschlossener Fonds: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/verjaehrung-von-schadenersatzanspruechen-von-anlegern-geschlossener-fonds.html

Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen

Warum kommen wir zu dieser grundsätzlich optimistischen Einschätzung? Für zahlreiche Mandanten, die am Lloyd Fonds 54 beteiligt sind, haben wir bisher sowohl die Beratungen, als auch den Prospekt des Fonds geprüft und dabei nach unserer Auffassung sowohl Prospektmängel, als auch fehlerhafte Anlageberatungen festgestellt. Beides begründet Schadenersatzansprüche gegen die Berater, beratenden Banken und gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds, die nach einer aktuellen BGH-Entscheidung ebenfalls für die Falschberatung haften - http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/gruendungsgesellschafter-von-fonds-haften-fuer-falschberatung.html.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Schiffsbeteiligungen sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Falschberatung begründet Schadenersatzansprüche der Anleger

Die im Vertrieb des Schiffsfonds beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken der hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung nicht informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen insbesondere folgende Mängel festgestellt:
  • Hoher Weichkosten-Anteil verschwiegen
  • Hoher Anteil der Anlegergelder nicht werthaltig investiert - verschwiegen
  • Hohe Vertriebskosten - verschwiegen
  • Keine Aufklärung über die Risiken der Beteiligung
  • Überkapazitäten bei Containerschiffen - verschwiegen
  • Starke Schwankungen der Charterraten nach Auslaufen von Festcharterzeiten möglich - verschwiegen
  • Einfluss der Charterraten auf den Schiffswert - verschwiegen
  • Schiffsfonds als Altersvorsorge nicht geeignet
  • Keine Aufklärung über Provisionsinteressen der beratenden Banken und Sparkassen
Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

Schadenersatzansprüche verjähren zum 31. Dezember 2012

Da die massiven Probleme des Fonds bereits im Jahr 2009 aufgetaucht sind, drohen Schadenersatzansprüche mit großer Wahrscheinlichkeit spätestens zum Jahresende 2012 zu verjähren. Für Anleger des Lloyd Fonds 54 besteht daher dringender Handlungsbedarf, denn die sorgfältige Vorbereitung von Schadenersatzklagen, die zur Hemmung der Verjährung eingereicht werden müssen, ist zeitaufwändig.

Möchten Sie wissen, ob auch Sie als Anleger des Lloyd Fonds 54 Schadenersatzansprüche durchsetzen können? Rufen Sie uns an, wir wissen, wie Sie zu Ihrem Recht kommen.

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Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/lloyd-fonds-54-premium-ship-select-ms-laura-schulte-am-ende.html

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H.F.S. Immobilienfonds Deutschland 10 - Anleger durch Währungsspekulationen geschädigt

Mehr als 360 Mio. € haben rund 13.000 Anleger in den Immobilienfonds H.F.S. Immobilienfonds Deutschland 10 GmbH & Co. KG investiert. Jetzt mussten Sie erfahren, dass das Fondsmanagement nicht nur Fremdwährungskredite aufgenommen und damit faktisch Währungsspekulation betrieben, sondern darüber hinaus auch noch zahlreiche Sicherungsgeschäfte getätigt hat. Auf mindestens 114 Mio. € sollen sich die Verluste aus diesen Geschäften belaufen, wie kapital markt-intern am 20. Juli 2012 berichtete.

Viele Anleger wussten überhaupt nicht, dass mit ihrem Geld solche riskanten Geschäfte getätigt werden. Vielmehr war ihnen die Beteiligung an diesem geschlossenen Immobilienfonds von ihrem Bankberater als sichere Anlage angeboten worden.

Die Anleger stehen jetzt vor der Frage, die Verluste zu akzeptieren, oder um ihr Geld zu kämpfen - die Chancen stehen nicht schlecht. Aber es besteht Handlungsbedarf, denn die Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht möglicherweise schon zum Jahresende 2012. Schnelles Handeln ist daher angeraten. Mehr Informationen zur Verjährung von Ansprüchen von Anlegern geschlossener Fonds: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/verjaehrung-von-schadenersatzanspruechen-von-anlegern-geschlossener-fonds.html

Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen

Warum kommen wir zu dieser grundsätzlich optimistischen Einschätzung für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen? Für zahlreiche Mandanten, die am H.F.S. Immobilienfonds Deutschland 10 beteiligt sind, haben wir die Beratungen geprüft und dabei nach unserer Auffassung in der Regel erhebliche Fehler bei der Anlageberatung festgestellt. Diese begründen Schadenersatzansprüche gegen die Berater, beratenden Banken und gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds, die nach einer aktuellen BGH-Entscheidung ebenfalls für die Falschberatung haften - http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/gruendungsgesellschafter-von-fonds-haften-fuer-falschberatung.html.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Immobilienfonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil verloren gehen kann. Dieses Risiko hängt in seinem Ausmaß unter anderem von der Eigenkapital-/Fremdkapitalquote, der Entwicklung der Immobilienpreise und Mieteinkünfte und den zu Grunde gelegten Wertansätzen ab. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Erfolgreich Schadenersatz durchsetzen

Für mögliche Schadenersatzansprüche gegen die im Vertrieb des H.F.S. Immobilienfonds Deutschland 10 involvierten Banken sehen wir gute Chancen. Angesichts der Häufung von Beratungsfehlern sehen wir für die Anleger des Fonds gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen die sie beratenden Banken durchzusetzen.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung? Wollen auch Sie wissen, ob Sie falsch beraten wurden und ob Sie Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen haben?

Rufen Sie uns an, wir wissen, wie Sie zu Ihrem Recht kommen!

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Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/hfs-immobilienfonds-deutschland-10-anleger-durch-waehrungsspekulationen-geschaedigt.html

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Clerical Medical muss Auszahlungspläne bei Rentenmodellen erfüllen

Erfolg für CMI-Anleger vor dem Bundesgerichtshof - Weitergehender Schadenersatz möglich

Eine schwere Niederlage musste der britische Versicherer Clerical Medical gestern vor dem Bundesgerichtshof hinnehmen. In mehreren Verfahren, denen Pilotcharakter zukommt, entschied der für Versicherungsrecht zuständige IV. Zivilsenat des BGH gestern zu Gunsten geschädigter "Rentenmodell"-Anleger.

Die Verfahren betrafen den so genannten "Europlan", bei dem wie auch bei der Individualrente, der Sicherheits-Kompakt-Rente, auch Schnee-Rente genannt und anderer "Rentenmodelle" CMI-"Wealthmaster Noble" Versicherungspolicen eingesetzt wurden. Im Gegensatz zur Schnee-Rente sind bei Europlan und Individualrente regelmäßige Entnahmen aus dem Versicherungsvertrag vorgesehen, deren Behandlung ein Thema der BGH-Entscheidungen war.

Der Bundesgerichtshof stellte zunächst fest, dass es sich entgegen der von Clerical Medical vertretenen Auffassung bei den "Wealthmaster Noble" Policen nicht um eine Versicherung handelt, auf die Versicherungsrecht anzuwenden sei. Vielmehr handelt es sich "in erster Linie um ein Anlagegeschäft". Daher greifen für Clerical Medical strengere Aufklärungspflichten.

Der britische Versicherer muss sich daher auch das Verhalten seiner selbständigen Vermittler zurechnen lassen. Diese haben oftmals ein unzutreffendes, zu positives Bild der zu erwartenden Rendite gegeben. Den Klägern wurden dabei Musterberechnungen übergeben, die auf einer Renditeprognose von 8,5% basierten, obwohl CMI selbst nur eine Rendite von 6% als realistisch angesehen hat. In den Hinweisen zu den Musterberechnungen ist dies nicht ausreichend deutlich kenntlich gemacht worden, so die Richter.

Clerical Medical wäre zudem verpflichtet gewesen, die Kunden vor Vertragsschluss darüber aufzuklären, dass sie nach eigenem Ermessen entscheidet, wie viel von der Rendite die Versicherungsnehmer erhalten und wie viel in die Reserven fließt. Ferner, dass diese Reserve auch verwendet werden kann, um Garantieansprüche von Anlegern anderer Pools zu erfüllen. Darüber hinaus ist nach Ansicht des BGH die Regelung zur "Marktpreisanpassung" in den Policenbedingungen intransparent und daher unwirksam.

Bei den Auszahlungsplänen kann sich Clerical Medical nach der BGH-Entscheidung nicht darauf berufen, dass die regelmäßigen Entnahmen zu einem Verzehr der Anteile geführt haben. Vielmehr muss der Versicherer die in den Versicherungspolicen festgeschriebenen Zahlungen leisten. Dies gilt nach unserem Dafürhalten nicht nur für die sogenannten "Rentenmodelle", sondern auch für normale Policen, in die Einmalanlagen investiert wurden, um regelmäßige Auszahlungen zu erhalten.

Anleger, die in CMI-Policen vom Typ "Wealthmaster Noble" investiert haben, sollten daher dringend anwaltlichen Rat einholen und prüfen lassen, welche Ansprüche sie gegen Clerical Medical haben.

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Schiffsfonds: "Bankberater haben auf der ganzen Linie versagt!"

Hunderttausende Privatanleger müssen um ihre Ersparnisse fürchten

Rund 275.000 - 300.000 Privatanleger haben sich nach Schätzungen von Fachleuten in Deutschland mit mehr als 30 Mrd. € an Schiffsfonds beteiligt. Der mit der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise seit Ende 2008 einhergehende massive Verfall der Charterraten lässt Containerschiffe, Tanker und Frachter in die roten Zahlen fahren. "Nur wenige Schiffe sind heute noch in der Lage, die aufgenommenen Kredite vereinbarungsgemäß zu bedienen und die prospektierten Ausschüttungen zu leisten", stellt Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, dessen Kanzlei eine große Zahl von Schiffsfonds-Anlegern vertritt, fest. Da sich auf den Chartermärkten bislang keine nachhaltige Erholung abzeichne, rechnet Nittel mit einer starken Zunahme der Insolvenzen von Schiffsfonds in den nächsten 12 Monaten.

Die Pleitewelle trifft nicht nur vermögende Privatanleger. Gerade Kleinanleger waren es, denen ab 2005 nach dem Auslaufen der "Steuermodelle" die riskanten Schiffsfondsbeteiligungen von ihren Banken und Sparkassen angeboten wurden. Über die Risiken dieser spekulativen Investments wurde dabei in der Regel nicht gesprochen. Anlegeranwalt Nittel sieht eine Ursache der immer wieder zu beobachtenden Falschberatung in den hohen Provisionen: "Wenn ein Kundenberater bis zu 14% Provisionen mit dem Vertrieb von Schiffsbeteiligungen erwirtschaften kann, nimmt man es mit der Aufklärung über Risiken schon mal nicht so genau." Deshalb verwundert es den Anlegeranwalt nicht, dass sich immer mehr Kleinanleger hilfesuchend an ihn wenden, bei denen plötzlich Ausschüttungen ausbleiben oder bereits gezahlte Ausschüttungen zurückgefordert werden.

Den allermeisten Schiffsfonds-Anlegern war gar nicht bekannt, dass sie sich an einer riskanten Anlage beteiligen, fasst Anwalt Nittel die zahlreichen Gespräche mit geschädigten Bankkunden zusammen: "Ihr Berater hat ihnen nicht gesagt, dass Charterraten schwanken und Schiffsbetriebskosten steigen können, welche Risiken mit der hohen Kreditaufnahme der Schiffsfonds, die zum Teil auch noch in Yen erfolgten, verbunden waren, dass Ausschüttungen ausbleiben, Anteile an Schiffsfonds faktisch unveräußerlich sind und die Beteiligung auch mit einer Pleite und dem Totalverlust des investierten Geldes enden kann." Für Nittel haben zahlreiche Banken und Sparkassen "bei der Beratung im Zusammenhang mit Schiffsbeteiligungen auf ganzer Linie versagt!"

Dass es sich bei Schiffsfonds um hochkomplexe Beteiligungen handelt, begünstigt nach der Erfahrung des Fachanwalts Schadenersatzklagen. "Mit der Komplexität geht ein hoher Erklärungs- und Beratungsaufwand einher, dem die Banken und Sparkassen in der Regel nicht genügt haben", so Nittel und weiter: "In 30 Minuten bis 1 Stunde lässt sich ein Schiffsfonds einem unerfahrenen Anleger nicht erklären." Mehr Zeit haben sich die Berater aber in der Regel nicht genommen. Auch das finanzielle Interesse der Kreditinstitute an den überaus satten Provisionen wurde nur in wenigen Ausnahmefällen dem Kunden gegenüber offengelegt. Der Bundesgerichtshof fordert von den Banken und Sparkassen aber, ihre Kunden über diese "kickbacks" umfassend zu informieren.

"In vielen Fällen lassen sich mit den Banken außergerichtliche Einigungen erzielen, in anderen müssen Ansprüche gerichtlich durchgesetzt werden." In Anbetracht der zahlreichen Möglichkeiten für Beratungsfehler sieht Fachanwalt Nittel gerade bei Schiffsfondsbeteiligungen gute Erfolgsaussichten für die Schadenersatzansprüche geschädigter Anleger.

 

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Anlegeranwalt Mathias Nittel im Handelsblatt-Interview: 25 Prozent Provision sind bei Schiffsfonds häufig anzutreffen

In einem aktuellen Interview mit der Online-Ausgabe des Handelsblatts nennt Anlegeranwalt Mathias Nittel Ross und Reiter, wenn es um versteckte Provisionen für die Bank bei der Vermittlung von Kapitalanlagen geht. Nach seiner Aussage sei es erschreckend, dass beispielsweise bei Schiffsfonds 25 Prozent Vertriebsprovision keine Seltenheit seien. "Bei solchen Kostensätzen ist die Rentabilität einer Anlage hochgradig gefährdet", sagt der Jurist und verweist auf eine Stellungnahme des Bundesgerichtshof, der in einer einschlägigen Urteilsbegründung Vertriebskosten von mehr als 15 Prozent für renditegefährdend hält.

Die Struktur seiner Mandate zeigt, dass sich praktisch durch alle Bankengruppen dieselbe Problematik zieht: "Wenn bei der Anlageberatung die zu erzielende Provision im Vordergrund steht, dann ist das Kundenvertrauen nicht mehr gerechtfertigt." Um Verbraucher für dieses Thema zu sensibilisieren, hat Mathias Nittel zusammen mit weiteren Anwälten das Handelsblatt dabei unterstützt, eine Liste mit tatsächlich gezahlten Provisionen anzufertigen. Dort finden Leser konkrete Fakten dazu, wie viel Geld einzelne Banken für die Vermittlung bestimmter Anlageprodukte kassiert haben.

Dies sei ein notwendiger Schritt, um mit dem Mythos der unabhängigen Beratung aufzuräumen, wenn letzten Endes die Beratungsgespräche durch Abschlussprovisionen finanziert werden, so Matthias Nittel: "Wenn einem Bankkunden bewusst gemacht wird, dass für die Unterschrift nach einem 30-minütigen Beratungsgespräch 2.000 oder 3.000 Euro Provision fließen können, dann wird er das Angebot kritischer hinterfragen als zuvor. Denn der Verbraucher weiß nun, dass es sich nicht um eine Beratung, sondern um ein Verkaufsgespräch handelt."

Link zum Handelsblatt-Interview:
http://www.handelsblatt.com/finanzen/boerse-maerkte/anlagestrategie/interview-25-prozent-vertriebskosten-sind-keine-seltenheit/6799024.html

Link zu Handelsblattartikel:
http://www.handelsblatt.com/finanzen/boerse-maerkte/anlagestrategie/banker-wo-die-provisionen-fliessen/6805974.html

Link zur Handelsblatt-Provisionsliste:
http://www.handelsblatt.com/finanzen/boerse-maerkte/anlagestrategie/geldanlage-wo-die-provisionen-fliessen/6805974.html

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Griechische Staatsanleihen: Banken haben risikoscheuen Anlegern Ramschpapiere verkauft

Fachanwälte helfen Anlegern

Deutschen Banken und Sparkassen droht neuer Ärger mit geschädigten Kunden. Trotz der offensichtlichen Finanzkrise Griechenlands wurden ihnen zwischen Ende 2010 und März 2012 Griechenlandanleihen verkauft. Und dass, obwohl sie bei der Anleihe keinerlei Risiken eingehen wollten. Ihnen stehen jetzt möglicher Weise Schadenersatzansprüche gegen ihre Bank zu.

Hintergrund ist, dass es sich bei Griechischen Staatsanleihen aufgrund der maroden Staatsfinanzen des Landes bereits 2010 um hochriskante Papiere handelte. Sie hätten den risikoscheuen Anlegern gar nicht angeboten werden dürfen. Durch den Schuldenschnitt haben die Anleger einen Großteil ihres Geldes verloren.

Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, der in seiner Kanzlei mit Standorten in Heidelberg, München, Hamburg und Berlin ausschließlich geschädigte Kapitalanleger vertritt, sieht gute Chancen für die Bankkunden. "Wenn die Kunden als risikoavers eingestuft worden sind, was anhand der entsprechenden Beratungsunterlagen nachweisbar ist, verstieß die Empfehlung von Griechenland-Anleihen gegen die Beratungspflichten der Bank." Schadenersatzansprüche seien die Folge, so der Anlegeranwalt.

Wurde auch Ihnen der Kauf Griechischer Anleihen als sichere Anlage empfohlen? Rufen Sie uns an, wir wissen, wie Sie zu Ihrem Recht kommen.

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Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/griechenland-anleihen-banken-haben-risikoscheuen-anlegern-ramschpapiere-verkauft.html

König & Cie. Renditefonds 76 droht Zahlungsunfähigkeit durch Ausfall des Charterers

Der Sanierungsversuch der japanischen Reederei Sanko Steamship ist, wie das fondstelegramm am 2. Juli 2012 berichtet, gescheitert. Der Konzern habe in Tokio Gläubigerschutz beantragt, heißt es. Es handele sich bereits um die zweite Pleite des 1934 gegründeten Unternehmens. Die Flotte umfasst derzeit 185 Schiffe, darunter auch den Capesize Bulk-Carrier MS "King Robert", in den der König & Cie. Renditefonds 76 investiert hat.

Der auf fünf Jahre fest abgeschlossene Chartervertrag dürfte angesichts dieser Entwicklung aller Wahrscheinlichkeit nach hinfällig sein. Denn nun muss für die MS "King Robert" ein neuer Charterer gefunden werden. In der gegenwärtigen Marktsituation mit verheerend niedrigen Charterraten dürfte es schwer werden, Verträge zu bekommen, mit denen sich ein kostendeckender Weiterbetrieb der Schiffe ermöglichen lässt.

Auf die Anleger kommen daher schwere Zeiten zu. Denn wenn nicht Chartereinnahmen in einer zur Deckung der Schiffsbetriebskosten und der Bankverbindlichkeiten ausreichender Höhe erzielt werden, drohen über kurz oder lang Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz und Totalverlust der Einlage der Anleger.

Die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen Falschberatung gegen die Anlageberater bzw. die beratenden Banken und Sparkassen ist in solchen Situationen die einzige Chance für Anleger, ihr investiertes Kapital zurückzubekommen.

Möchten Sie wissen, welche Aussichten Sie haben, Schadenersatz zu erlangen? Rufen Sie uns an, wir wissen, wie Sie zu Ihrem Recht kommen.

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Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/koenig-cie-renditefonds-76-ms-king-robert-droht-charterausfall.html

Hohe Provisionen bei HPC US Hypotheken 2 - 8,5% für comdirect private finance AG - Fachanwälte machen Schadenersatz für Anleger geltend

Hohe Provisionen für geschlossene Fondsbeteiligungen waren offensichtlich nicht nur bei Banken und Sparkassen die entscheidende Triebfeder für die Kundenempfehlung, sich an Fonds zu beteiligen. Auch die ehemalige comdirect-Tochter comdirect private finance AG hat an Fonds prächtig verdient. 8,5 Prozent des von einem Kunden gezeichneten Anlagebetrages hat sie, wie sie jetzt einräumte, für die Vermittlung seiner Beteiligung an dem Fonds HPC US Hypotheken 2 erhalten.

Comdirect private finance hat nicht über Provisionen aufgeklärt

Dass sie über diese Provisionen aufgeklärt haben will, behauptet die comdirect bank AG als Rechtsnachfolgerin der comdirect private finance AG nicht. Sie beruft sich vielmehr darauf, dass sie als nicht bankgebundene Beraterin hierzu nicht verpflichtet gewesen wäre. Eine Auffassung, mit der sie bereits mehrfach vor Gericht gescheitert ist.

Die Gerichte haben dabei entschieden, dass die comdirect private finance AG nicht als eine "freie" Anlageberaterin anzusehen sei, da sie gesellschaftsrechtlich bestimmend an die comdirekt bank AG gebunden gewesen sei. Die comdirect private finance AG sei deswegen verpflichtet gewesen, ihre Kunden umfassend auf die durch die Vermittlung vereinnahmten Provisionen (sogenannte Kickbacks oder Rückvergütungen) dem Grund und der Höhe nach hinweisen, um den damit verbundenen Interessenskonflikt offenzulegen. Die Verletzung dieser Aufklärungspflicht führte zu einem Recht des Kunden auf Schadensersatz und Rückabwicklung der gesamten Beteiligung.

Haben auch Sie nach Beratung durch die comdirect private finance AG eine Fondsbeteiligung an dem Fonds HPC US Hypotheken 2 oder anderen geschlossenen Fonds abgeschlossen und wurden nicht über die Provisionen aufgeklärt? Wir setzen gerne für Sie Ihre Schadenersatzansprüche durch. Rufen Sie uns an.

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Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/85-prozent-provisionen-bei-hpc-us-hypotheken-2-fuer-comdirect-private-finance-ag.html

Schiffsfonds Hartmann Reederei MS "Frisia Rotterdam" GmbH & Co. KG in der Krise - Fachanwälte helfen Anlegern

Der von der Hartmann Reederei im Jahr 2004 emittierte Einschiff-Fonds MS "Frisia Rotterdam" steckt in finanziellen Schwierigkeiten. Die insbesondere über die Vertriebe Brenneisen Capital AG und die Secunia Finanz Contor GmbH angeworbenen Anleger, die bereits knapp 10 Mio. € in den Fonds investiert haben, sollen jetzt weitere rund 2,4 Mio. € nachschießen. Hintergrund sind aktuelle Zahlungsschwierigkeiten der Fondsgesellschaft. Gegenüber der finanzierenden Bank bestand zum 31.12.2011 ein Tilgungsrückstand von 1.884.000 US-$, wie einem Beiratsrundschreiben zu entnehmen ist. Ob damit dem schwer angeschlagenen Schiffsfonds tatsächlich zu helfen ist, ist fraglich. Angesichts der sich nicht abzeichnenden Besserung auf dem Schifffahrtsmarkt für Container regiert hier ein wenig das Prinzip Hoffnung.

39% des Anlegerkapitals flossen in Weichkosten

Dabei stand das Konzept von Anfang an wegen der hohen nicht investiven Kosten auf sehr wackeligen Beinen. Denn insgesamt 39% des von den Anlegern aufgebrachten Kapitals (Kommanditeinlage zzgl. Agio) flossen in Zinsen, diverse Dienstleistungsvergütungen und Provisionen. Alleine für die Emissionskosten wurden 20% des Anlegerkapitals veranschlagt. Die Anleger hätten nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Rahmen der Anlageberatung sowohl über den Anteil der Anlegergelder, die nicht investiv verwendet wurden, als auch über jenen, der in die Vertriebsprovisionen floss, informieren werden müssen, was vielfach nicht geschehen ist.

Nur 61% des Anlegerkapitals tatsächlich in das Schiff investiert

Von den 9,88 Mio. €, die die Anleger aufgebracht haben, flossen daher nur gut 6 Mio. in den Bau des Fondsschiffs. Bezogen auf den Baupreis der MS "Frisia Rotterdam" von knapp 32 Mio. € sind dies gerade einmal knapp 19%. Umgekehrt hat dies einen äußerst hohen Fremdfinanzierungsanteil, also eine vergleichsweise hohe Kreditaufnahme und dementsprechend eine hohe Belastung des Fonds mit Zins- und Tilgungszahlungen zur Folge. Bleiben die Einnahmen aus dem Charterpool hinter den Erwartungen zurück, kommt der Fonds sehr schnell an die finanziellen Grenzen.

Falschberatung begründet Schadenersatzansprüche der Anleger

Die im Vertrieb des Schiffsfonds beteiligten Berater haben regelmäßig über die Risiken der hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung nicht informiert. Wir haben insbesondere folgende Mängel festgestellt:
  • Hoher Weichkosten-Anteil verschwiegen
  • Hoher Anteil der Anlegergelder nicht werthaltig investiert - verschwiegen
  • Hohe Vertriebskosten - verschwiegen
  • Keine Aufklärung über die Risiken der Beteiligung
  • Überkapazitäten bei Containerschiffen - verschwiegen
  • Starke Schwankungen der Charterraten - verschwiegen
  • Einfluss der Charterraten auf den Schiffswert - verschwiegen
  • Schiffsfonds als Altersvorsorge nicht geeignet
Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

Schadenersatz wegen Prospektfehlern

Schadenersatzansprüche gegen die Berater können sich nach unserer Auffassung auch darauf stützen, dass der Fondsprospekt Fehler aufweist.
  • Nach unserer Ansicht sind in der Darstellung der Mittelverwendung und Mittelherkunft Fehler enthalten.
  • Auch wurden die Emissionskosten, also die für den Vertrieb der Fondsanteile aufzuwendende Vergütung zu niedrig ausgewiesen.
  • Die im Prospekt enthaltene Aussage, wonach die sonstigen Investitionskosten als niedrig bezeichnet werden könnten trifft bei einer Weichkostenquote von 39% bezogen auf das Anlegerkapital wohl eher nicht zu.
  • Bei der Darstellung der Risiken gibt es darüber hinaus Auslassungen.
Schadenersatzansprüche verjähren zum 31. Dezember 2012

Da die massiven Probleme des Fonds bereits im Jahr 2009 aufgetaucht sind, drohen Schadenersatzansprüche mit großer Wahrscheinlichkeit spätestens zum Jahresende 2012 zu verjähren. Für Anleger des Fonds MS "Frisia Rotterdam" besteht daher dringender Handlungsbedarf.

Möchten Sie wissen, ob auch Sie als Anleger des Fonds MS „Frisia Rotterdam“ Schadenersatzansprüche durchsetzen können? Rufen Sie uns an, wir wissen, wie Sie zu Ihrem Recht kommen.

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Lloyd Fonds LF 31 MS "Annabelle Schulte" - Fachanwälte setzen Anlegeransprüche durch

In den im Jahr 2003 aufgelegten Lloyd Fonds 31 MS Annabelle Schulte haben Anleger insgesamt rund 11,6 Mio. € investiert. Das 2.602 TEU Vollcontainerschiff nahm nicht den erwarteten Verlauf.

Verfall der Charterraten: Insbesondere der Verfall der Charterraten seit 2008 hat der Fondsgesellschaft arg zugesetzt. Die Chartereinnahmen lagen im Jahr 2010 nur bei rund 1/6 der prospektierten Werte. Bis Ende 2010 fehlten gegenüber dem Prospektannahmen insgesamt bereits 39% der laut Prospekt zu erzielenden Einnahmen.

Rückstände beim Kapitaldienst: Wegen fehlender Einnahmen konnte der Fonds die aufgenommenen Darlehen nicht wie geplant tilgen. Auf rund 47 % belief sich zum Jahresende 2010 der Tilgungsrückstand. Die Ausschüttungen sind dementsprechend auch nicht wie geplant ausgefallen. Negativ auf die Verschuldung des Schiffs (in der Einnahmewährung US-$ gerechnet) hat sich auch die teilweise Umfinanzierung in japanische Yen ausgewirkt. Der Wert des Yen ist gegenüber dem US-$ seit 2007 um zeitweise mehr als 30% angestiegen, was eine Steigerung der Zins- und Tilgungsbelastung (in US-$ gerechnet) zur Folge hatte.

Zwangsverwaltung angeordnet: Am 2. Juli 2012 vermeldete der Informationsdienst fondstelegramm, dass über das Vermögen des Schiffsfonds die Zwangsverwaltung angeordnet worden sei. Für die Anleger, die auf eine Sanierung durch das beschlossene Restrukturierungskonzept des Schiffsfonds hofften, eine schwer verdauliche Entwicklung. Denn der im Wesentlichen an den aktuell erzielbaren Charterraten orientierte Wert des Schiffes wird kaum ausreichen, um die bestehenden Verbindlichkeiten des Fonds zu decken.

Totalverlust und Rückforderung von Ausschüttungen: Rückzahlungen an die Anleger wird es daher wohl keine geben. Vielmehr droht den Anlegern im Falle einer Insolvenz des Schiffes die Rückforderung von bereits erfolgten Ausschüttungen. Denn soweit diese, was bei Schiffsfonds regelmäßig der Fall ist, nicht aus Bilanzgewinnen des Fonds geleistet wurden, ist insoweit die Haftung für die Verbindlichkeiten des Fonds wieder aufgelebt. Neben dem Totalverlust des investierten Kapitals droht den Anlegern daher zusätzlich eine Rückforderung der in Höhe von 20% - 26% des investierten Kapitals erhaltenen Einlage.

Welche Möglichkeiten gibt es für betroffene Anleger?

Die Anleger haben in der jetzigen Situation wenig Handlungsmöglichkeiten. Entscheidungen über den weiteren Weg des Fonds trifft jetzt der Zwangsverwalter.
  • Für die Anleger stellt sich die Frage, ob sie den Verlust ihres investierten Geldes akzeptieren wollen, oder ob sie nach Wegen suchen, wie sie ihr Geld wieder bekommen können. Hier kommen insbesondere Schadenersatzansprüche in Betracht gegen jene, die seinerzeit zur Investition in den Fonds geraten haben.
  • Sollte es zu einer Rückforderung von Ausschüttungen durch einen späteren Insolvenzverwalter oder zu einer Unmittelbaren Inanspruchnahme Seitens der Gläubiger der Fondsgesellschaft (finanzierende Bank) kommen, besteht die Möglichkeit, dass die Haftungssumme nicht korrekt berechnet wurde und zu hohe Ansprüche geltend gemacht werden.
Falschberatung begründet Schadenersatzansprüche der Anleger

Die im Vertrieb des Schiffsfonds beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken der hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung nicht informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen insbesondere diverse Mängel festgestellt.

Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

Schadenersatzansprüche verjähren zum 31. Dezember 2012

Da die massiven Probleme des Fonds bereits im Jahr 2009 aufgetaucht sind, drohen Schadenersatzansprüche mit großer Wahrscheinlichkeit spätestens zum Jahresende 2012 zu verjähren. Für Anleger des Lloyd Fonds 31 MS „Annabelle Schulte“ besteht daher dringender Handlungsbedarf, denn die sorgfältige Vorbereitung von Schadenersatzklagen, die zur Hemmung der Verjährung eingereicht werden müssen, ist zeitaufwändig.

Möchten Sie wissen, ob auch Sie als Anleger des Lloyd Fonds LF 31 MS Annabelle Schulte Schadenersatzansprüche durchsetzen können?

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Anlegerkanzlei Nittel jetzt mit Zweigstelle in Berlin vertreten

Nittel |Standort Berlin

Seit Jahren zählt der Heidelberger Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Mathias Nittel mit seinem Team zu den führenden Kanzleien, die Anleger beim Streit mit Banken und Finanzdienstleistern juristisch beraten und vor Gericht vertreten. "Der Anlegerschutz ist und bleibt unsere Kernkompetenz", betont Mathias Nittel, der gemeinsam mit den derzeit sechs weiteren Anwältinnen und Anwälten in seiner Kanzlei Privatpersonen, Stiftungen, Family Offices und institutionelle Anleger in allen rechtlichen Fragen rund um Kapitalanlagen zur Seite steht.

Am 2. Juli 2012 konnte Mathias Nittel mit der Einweihung der Zweigstelle in der Rotherstraße 19 in der „Oberbaum City“ in Berlin einen weiteren Schritt zum Ausbau der erfolgreichen Anlegerkanzlei realisieren. Bisher wurden Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet vom Stammsitz in Heidelberg aus und von einer Zweigstelle in München betreut. "Weil uns das persönliche Vertrauensverhältnis zu unseren Mandanten überaus wichtig ist, wollen wir so weit wie möglich die Mandate auch im direkten persönlichen Gespräch betreuen", sagt Mathias Nittel. Über die Berliner Dependance bietet die Kanzlei nun den Mandanten aus der Hauptstadt Berlin und seinem Umland eine gut erreichbare Anlaufstelle.

Berlin wurde als Niederlassungsstandort gewählt, da die Kanzlei hier bereits über einen gut entwickelten Mandantenstamm und zahlreiche Kontakte verfügt. "Mit der Zweigstelle in der Bundeshauptstadt sind wir näher an unseren Mandanten und können sie noch besser betreuen", betont Mathias Nittel, der in Berlin und im Berliner Umland auch Potenzial für die Betreuung neuer Mandate sieht. "In unserer neuen Niederlassung bietet sich nun für Kapitalanleger aus der Hauptstadtregion die Möglichkeit, sich auf kurzen Wegen persönlich von uns beraten zu lassen."

Parallel zu dem neuen Kanzleistandort in Berlin wurde eine weitere Zweigstelle der Anlegerkanzlei in Hamburg eröffnet, die nach den Sommerferien ihren Betrieb aufnehmen wird.

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht


Zweigstelle Berlin
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Michael Minderjahn, Rechtsanwalt

Rotherstraße 19
10245 Berlin

Tel.: 030 - 95 999 280
Fax: 030 - 95 999 279
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Anfahrt: http://www.nittel.co/kanzlei/kontakt/standorte/berlin/index.html

Prorendita Vier: Schadenersatzansprüche gegen die beratenden Banken verjähren zum 31.12.2012 - Fachanwälte raten zu schnellem Handeln

Für Anleger des von Ideenkapital emittierten Lebensversicherungsfonds Prorendita Vier (Prorendita Vier GmbH & Co. KG) bestehen gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen die beratende Bank durchzusetzen. Commerzbank, Citibank (Heute Targobank), Sparkasse KölnBonn und die Deutsche Apotheker- und Ärztebank waren die wesentlichen Vermittler des Fonds, an dem sich insgesamt 5.370 Anleger mit rund 102 Mio. € beteiligt haben.

Beratungsfehler der Banken

Zahlreiche Kunden wurden von ihren Bankberatern falsch beraten, als ihnen die Beteiligung am empfohlen wurde.
  • Die Beteiligung wurde vielfach als sichere Anlage empfohlen. Von Verlustrisiken, gar vom Totalverlust der Einlage war in den Beratungsgesprächen nie die Rede.
  • Praktisch keinem Anleger wurde die außerordentlichen großen Unterschiede zwischen deutschen und englischen Lebensversicherungen erklärt. Diese sind so eklatant, dass das Produkt in hohem Maße erklärungsbedürftig war und ist.
  • Fast durchweg kam überhaupt nicht zur Sprache, dass der Fonds hohe Kredite aufnehmen wird, und zwar nicht nur zur Finanzierung des Ankaufs der Policen, sondern auch der laufenden Versicherungsprämien.
  • Die Fondsbeteiligung wurde als Altersvorsorge bzw. zur Anlage von Vermögen im Alter empfohlen. Für diese Zwecke ist die Investition in diesen Fonds grundsätzlich ungeeignet, da die Beteiligung als unternehmerische Beteiligung hohe Verlustrisiken mit sich abringt, wie der Bundesgerichtshof vor einigen Jahren entschied.
  • Die im Vertrieb des Fonds beteiligten Banken und Sparkassen haben erhebliche Provisionszahlungen erhalten. Über diese "Kickbacks" hätten die Anleger unaufgefordert im Rahmen des Beratungsgesprächs informiert werden müssen. Dies war regelmäßig nicht der Fall.
Schadenersatz für Anleger

Anleger des PRORENDITA 4, die vor Unterzeichnung der Beitrittserklärung falsch beraten wurden, können gegenüber der sie beratenden Bank oder Sparkasse Schadenersatz durchsetzen. Sie erhalten dabei regelmäßig das investierte Kapital zurück. Im Gegenzug ist die Beteiligung auf den Berater zu übertragen. Erhaltene Ausschüttungen werden vom Schadenersatzanspruch in Abzug gebracht.

Verjährung droht zum 31.12.2012 - dringender Handlungsbedarf für Anleger

Schadenersatzansprüche von Prorendita-Anlegern werden aller Voraussicht nach zum Jahresende 2012 verjähren. Grund ist, dass es bereits 2009 zahlreiche Hinweise auf einen nicht plangemäßen wirtschaftlichen Verlauf des Fonds gab. Damit ist mit großer Wahrscheinlichkeit die Vierjährige Verjährungsfrist in Gang gesetzt worden, die Ende 2012 abläuft. Konkret bedeutet dies, dass bis zum 31. Dezember 2012 eine Schadenersatzklage bei Gericht eingegangen oder bei einem Ombudsmann oder einer staatlich anerkannten Gütestelle ein entsprechender Güteantrag eingereicht worden sein muss. Geschieht dies nicht, spricht viel dafür, dass Schadenersatzansprüche anschließend nicht mehr durchgesetzt werden können. Für Anleger des Fonds Prorendita Vier, die nicht auf ihrem Schaden sitzenbleiben wollen, besteht daher Handlungsbedarf.

Weitere Informationen zu Prorendita Fonds finden Sie hier

Wir haben im Zusammenhang mit PRORENDITA-Fonds bereits erfolgreich Schadenersatzansprüche gegen die beratende Bank durchgesetzt.

Sind auch Sie an dem Fonds PRORENDITA Vier GmbH & Co. KG beteiligt und fühlen sich falsch beraten? Rufen Sie uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung an. Wir helfen Ihnen gerne.

Michael Minderjahn
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8% für comdirect private finance AG - Hohe Provisionen bei HSC Optivita X UK

Hohe Provisionen für geschlossene Fondsbeteiligungen waren offensichtlich nicht nur bei Banken und Sparkassen die entscheidende Triebfeder für die Kundenempfehlung, sich an Lebensversicherungsfonds zu beteiligen. Auch die ehemalige comdirect-Tochter comdirect private finance AG hat an Lebensversicherungsfonds prächtig verdient. 8 Prozent des von einem Kunden gezeichneten Anlagebetrages hat sie, wie sie jetzt einräumte, für die Vermittlung seiner Beteiligung an dem Fonds HSC Optivita X UK erhalten.

Comdirect private finance hat nicht über Provisionen aufgeklärt

Dass sie über diese Provisionen aufgeklärt haben will, behauptet die comdirect bank AG als Rechtsnachfolgerin der comdirect private finance AG nicht. Sie beruft sich vielmehr darauf, dass sie als nicht bankgebundene Beraterin hierzu nicht verpflichtet gewesen wäre. Eine Auffassung, mit der sie bereits mehrfach vor Gericht gescheitert ist.

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