DS Fonds Nr. 110 - VLCC Neptune Glory: Chartereinnahmen weit unter Plan, Ausschüttungen ausgesetzt

Fachanwälte setzen Anlegeransprüche durch

Schwere Zeiten für die über 870 Anleger des vom Emissionshaus Dr. Peters im Jahr 2004 aufgelegten DS-Fonds Nr. 110 - VLCC Neptune Glory. Der für einen Preis von 88,5 Mio. US-Dollar gekaufte Rohöltanker erzielt trotz einer auf 10 Jahre ausgelegten Festcharter derzeit nur die am Spotmarkt erzielbaren Chartereinnahmen. Im Jahr 2011 waren dies, wie der Leistungsbilanz des Emissionshauses zu entnehmen ist, gerade einmal 6.016.000 € anstelle der vereinbarten 15.034.000 € - gerade einmal 40%. Ausschüttungen sind mit dem Betriebsergebnis von 667.000 € (statt prospektierter knapp 10 Mio. €) nicht möglich.

Ob der Charterer oder der Chartergarant die aufgelaufenen Charterrückstände, die spätestens Ende 2014 zur Zahlung fällig werden sollen, begleicht, steht in den Sternen. Der Chartergarant hat auch für zahlreiche andere Schiffe der Dr. Peters VLCC Glory-Reihe eine entsprechende Garantie ausgelobt. Auch dort bestehen erhebliche Charterrückstände.

Mehr Informationen zur Situation der Dr. Peters "VLCC-Glory"-Schiffe

Anleger sollten nicht untätig zuwarten. Die Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen stehen für die Anleger gut.

Mehr Informationen zu Schadenersatzansprüchen für Anleger des DS Fonds 110 - VLCC "Neptune Glory"

Möchten Sie als Anleger des DS Renditefonds Nr. 110 VLCC Neptune Glory wissen, ob Ihnen Schadenersatzansprüche zustehen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

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Michael Minderjahn
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DS Fonds Nr. 109 - VLCC Saturn Glory: Chartereinnahmen weit unter Plan, Ausschüttungen ausgesetzt

Schwere Zeiten für die über 1.000 Anleger des vom Emissionshaus Dr. Peters im Jahr 2004 aufgelegten DS-Fonds Nr. 109 - VLCC Saturn Glory. Der für einen Preis von 88,5 Mio. US-Dollar gekaufte Rohöltanker erzielt trotz einer auf 10 Jahre ausgelegten Festcharter derzeit nur die am Spotmarkt erzielbaren Chartereinnahmen. Im Jahr 2011 waren dies, wie der Leistungsbilanz des Emissionshauses zu entnehmen ist, gerade einmal 6.016.000 € anstelle der vereinbarten 15.034.000 € - gerade einmal 40%. Ausschüttungen sind mit dem Betriebsergebnis von 498.000 € (statt prospektierter knapp 10 Mio. €) nicht möglich.

Ob der Charterer oder der Chartergarant die aufgelaufenen Charterrückstände, die spätestens Ende 2014 zur Zahlung fällig werden sollen, begleicht, steht in den Sternen. Der Chartergarant hat auch für zahlreiche andere Schiffe der Dr. Peters VLCC Glory-Reihe eine entsprechende Garantie ausgelobt. Auch dort bestehen erhebliche Charterrückstände.

Mehr Informationen zur Situation der Dr. Peters "VLCC-Glory"-Schiffe

Anleger sollten nicht untätig zuwarten. Die Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen stehen für die Anleger gut.

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Möchten Sie als Anleger des DS Renditefonds Nr. 109 VLCC Saturn Glory wissen, ob Ihnen Schadenersatzansprüche zustehen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

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Prorendita Zwei: Fondskonzept gescheitert - Fachanwälte setzen Schadenersatz für Anleger durch

Rund 50 Mio. € wurden in den Jahren 2005 und 2006 von über 2.300 Anlegern für den Ideenkapital Fonds PRORENDITA Zwei GmbH & Co. KG eingeworben. Nach einem Schreiben der Fondsgeschäftsführung vom 12. Oktober 2012 ist das Fondskonzept faktisch gescheitert. Die Anleger müssen mit hohen Verlusten rechnen. Hintergrund ist, dass mit einer kurzfristigen Erholung der Marktverhältnisse auf dem Zweitmarkt für britische Lebensversicherungspolicen nicht mehr gerechnet werden kann. Steigen gleichzeitig die Kreditzinsen für die von der britischen Investitionsgesellschaft aufgenommenen Kredite, erhöht dies die Kosten - die Schere zwischen Aufwand und Ertrag geht weiter auseinander. Ein gewinnbringender Handel mit den Versicherungspolicen, wie ihn das Fondskonzept vorsah, ist nicht möglich.

Damit schlittert der Fonds weiter in die Verlustzone, unaufhaltsam wie es scheint. Nach dem Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2011 wurden "Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens" in Höhe von 2.901.625,12 € vorgenommen und ein Verlust von insgesamt 3.240.565,81 € eingefahren. Da eine Besserung der Situation nicht zu erwarten ist, müssen sich die Anleger auf massive Verluste bei ihrer Investition einstellen. Schlimmstenfalls droht der Totalverlust ihrer Einlage.

Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen

Warum kommen wir zu dieser grundsätzlich optimistischen Einschätzung? Für Mandanten, die am Fonds Prorendita Zwei beteiligt sind, haben wir bisher sowohl die Beratungen, als auch den Prospekt des Fonds geprüft und dabei nach unserer Auffassung Ansatzpunkte für Schadenersatzansprüche festgestellt. Die Schadenersatzansprüche richten sich gegen das Beratungsunternehmen und gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds, die nach einer aktuellen BGH-Entscheidung ebenfalls für die Falschberatung haften - http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/gruendungsgesellschafter-von-fonds-haften-fuer-falschberatung.html.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie es der Bundesgerichtshof formuliert hat (Az. III ZR 249/09), unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil verloren gehen kann. Die spekulativen Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Falschberatung begründet Schadenersatzansprüche der Anleger
  • Die Beteiligung wurde vielfach als sichere Anlage empfohlen. Von Verlustrisiken, gar vom Totalverlust der Einlage war in den Beratungsgesprächen nie die Rede.
  • Praktisch keinem Anleger wurde die außerordentlichen großen Unterschiede zwischen deutschen und englischen Lebensversicherungen erklärt. Diese sind so eklatant, dass das Produkt in hohem Maße erklärungsbedürftig war und ist.
  • Fast durchweg kam überhaupt nicht zur Sprache, dass der Fonds hohe Kredite aufnehmen wird, und zwar nicht nur zur Finanzierung des Ankaufs der Policen, sondern auch der laufenden Versicherungsprämien.
  • Die Fondsbeteiligung wurde als Altersvorsorge bzw. zur Anlage von Vermögen im Alter empfohlen. Für diese Zwecke ist die Investition in diesen Fonds grundsätzlich ungeeignet, da die Beteiligung als unternehmerische Beteiligung hohe Verlustrisiken mit sich bringt, wie der Bundesgerichtshof vor einigen Jahren entschied.
  • Die im Vertrieb des Fonds beteiligten Banken und Sparkassen haben erhebliche Provisionszahlungen erhalten. Über diese „Kickbacks“ hätten die Anleger unaufgefordert im Rahmen des Beratungsgesprächs informiert werden müssen. Dies war regelmäßig nicht der Fall.
Schadenersatz für Anleger

Anleger des Fonds PRORENDITA 2, die vor Unterzeichnung der Beitrittserklärung falsch beraten wurden, können gegenüber der sie beratenden Bank oder Sparkasse Schadenersatz durchsetzen. Sie erhalten dabei regelmäßig das investierte Kapital zurück. Im Gegenzug ist die Beteiligung auf den Berater zu übertragen. Erhaltene Ausschüttungen werden vom Schadenersatzanspruch in Abzug gebracht.

Verjährung droht zum 31.12.2012 - dringender Handlungsbedarf für Anleger

Schadenersatzansprüche von Prorendita-Anlegern werden aller Voraussicht nach zum Jahresende 2012 verjähren. Grund ist, dass es bereits 2009 zahlreiche Hinweise auf einen nicht plangemäßen wirtschaftlichen Verlauf des Fonds gab. Damit ist mit großer Wahrscheinlichkeit die dreijährige Verjährungsfrist in Gang gesetzt worden, die Ende 2012 abläuft. Konkret bedeutet dies, dass bis zum 31. Dezember 2012 eine Schadenersatzklage bei Gericht eingegangen oder bei einem Ombudsmann oder einer staatlich anerkannten Gütestelle ein entsprechender Güteantrag eingereicht worden sein muss. Geschieht dies nicht, spricht viel dafür, dass Schadenersatzansprüche anschließend nicht mehr durchgesetzt werden können oder sich nur noch auf weniger Argumente stützen können, was das Risiko der Durchsetzung des Anspruchs erhöht. Für Anleger des Fonds Prorendita Zwei, die nicht auf ihrem Schaden sitzenbleiben wollen, besteht daher Handlungsbedarf.
Weitere Informationen zu Prorendita Fonds finden Sie hier
Wir haben im Zusammenhang mit PRORENDITA-Fonds bereits erfolgreich Schadenersatzansprüche gerichtlich und außergerichtlich gegen die beratende Bank durchgesetzt.

Sind auch Sie an dem Fonds PRORENDITA Zwei GmbH & Co. KG beteiligt und fühlen sich falsch beraten? Rufen Sie uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung an. Wir helfen Ihnen gerne.

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Anne Christin Mielke, Rechtsanwältin
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CFB Fonds Nr. 162 MS Gabriel Schulte: Ist der Schiffsfonds auf dem Weg in die Zahlungsunfähigkeit?

Fachanwälte beraten Anleger des notleidenden CFB-Fonds

Rund 47,25 Mio. US-Dollar haben Anleger im Jahr 2007 in den CFB Fonds Nr. 162 MS "Gabriel Schulte" investiert. Bislang wurden die prospektierten Ausschüttungen geleistet, der Fonds lief "voll im Plan". Am 18. Oktober 2012 informierte die Fondsgesellschaft mit dem Geschäftsbericht für das Jahr 2011 die Anleger darüber, dass der mit der Prospektauflegung geschlossene Chartervertrag mit der Rudolf A. Oetker KG am 27. Oktober 2012 auslaufen würde. Statt der für die ersten fünf Jahre vereinbarten Festcharterrate von 23.000 US-Dollar am Tag würde der Fonds nun zunächst nur noch 7.000 US-Dollar pro Tag erhalten. Ein Wert, der weit unterhalb der ursprünglich geplanten Anschlusscharterrate in Höhe von 23.500 US-Dollar pro Tag liegt. Einnahmen, die weit hinter den Kosten zurückbleiben.

Zugleich wurden die Anleger darüber informiert, dass die von der Fondsgesellschaft zu tragenden Schiffsbetriebskosten wie Schiffspersonal und Schiffsunterhalt, insbesondere für Wartung, Reparatur und Ersatzteile ca. 15% über Plan liegen.

Letztlich erfolgte im Geschäftsbericht der lapidare Hinweis darauf, dass derzeit keine Ausschüttungen geleistet werden können. Sollten die Charterraten über 2013 hinaus auf dem derzeitigen Stand verharren, wäre im Jahr 2014 ein Sanierungsprogramm mit dem Bereederer und der finanzierenden Bank erforderlich.

Doch was bedeutet dies konkret für den Schiffsfonds?

Betrachtet man den Geschäftsbericht etwas näher, ergibt sich, dass der Fonds in Euro gerechnet im Jahr 2011 Ausgaben für Bereederung, Betriebs- und Reisekosten, Geschäftsbesorgung, Verwaltung und sonstige Kosten in Höhe von 2.531.000 € hatte. Hinzu kommen die vertraglichen Zinsen aus der Schiffshypothek in Höhe von 652.000 € sowie die Tilgung mit 2.138.000 Mio. €. Insgesamt belaufen sich die Kosten somit auf 5.321.000 €/Jahr. Dies entspricht - umgerechnet in USD mit dem auch dem Geschäftsbericht zugrunde gelegten Wechselkurs von 1,2803 USD/Euro - 6.812.400 USD. Das bedeutet, dass das Schiff pro Tag eine Chartereinnahme in Höhe von 18.664 USD erzielen müsste, um sowohl seine Kosten decken, als auch seinen Verpflichtungen gegenüber der finanzierenden Bank nachkommen zu können.

Bei einer Charterrate von 7.000 USD/Tag, wie sie derzeit erzielt wird, fährt das Schiff pro Tag einen Verlust in Höhe von 11.646 USD ein – pro Jahr sind dies 4,26 Mio. USD (3,325 Mio. €) und pro Monat rund 277.000 €. Der im Geschäftsbericht ausgewiesene Liquiditätsbestand der Gesellschaft in Höhe von rund 3,1 Mio. € reicht damit gerade einmal dafür aus, die laufenden Verluste für 11 Monate zu decken. Bei diesen Überlegungen sind die noch in diesem Jahr anfallenden Kosten für den Trockendockaufenthalt für Kontroll- und Überholungsarbeiten sowie zur Erneuerung des Klassezertifikats, über deren Höhe sich der Geschäftsbericht ausschweigt, die aber im Prospekt mit 650.000 USD (507.700 €) veranschlagt sind, noch nicht berücksichtigt.

Wie werden sich die Chartereinnahmen des Schiffs entwickeln?

Als Fachkanzlei, die auf die Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern und Bankkunden spezialisiert ist, gehört die Prognose von Marktentwicklungen nicht zu unserem Fachgebiet. Wir beziehen uns daher auf Prognosen beispielsweise der HSH Nordbank, einem der größten Schiffsfinanzierer. In seinem Marktbericht "Shipping Monthly Container" von Anfang September 2012 schreibt die Bank: Nachfrage bleibt hinter den Erwartungen zurück, hohe Bunkerpreise belasten Ergebnisse der Linienreedereien, Charterraten tendierten zuletzt wieder abwärts, Unsere Prognose: Ab 2014 allmähliche Rückkehr auf ein auskömmliches Charterratenniveau.

Legt man diese Prognose zu Grunde, ist auch für das Jahr 2013 nicht mit einem signifikanten Anstieg der Charterraten zu rechnen und erst ab 2014 mit einem "allmählichen" Anstieg zu rechnen. Daher besteht für 2013 wohl keine Hoffnung, dass die Chartereinnahmen signifikant höher ausfallen werden, als die derzeit erzielten 7.000 USD/Tag. Der Fonds wird also zunächst von seinen Rücklagen zehren. Wie lange diese bei diesen Verlusten ausreichen werden, ist ungewiss.

Was passiert, wenn die Charterraten nicht steigen?

Mit den Rücklagen wird die Fondsgesellschaft eine gewisse Zeit in der Lage sein, die fortlaufenden Verluste infolge der geringen Chartereinnahmen zu tragen. Sollte ein „Sanierungskonzept“ erforderlich werden, wären davon nicht nur, wie es im Geschäftsbericht heißt, der Bereederer und die finanzierende Bank betroffen sondern nach unseren Erfahrungen aus anderen Fonds insbesondere auch die Anleger, die zur Rückzahlung der bereits erhaltenen Ausschüttungen (zumindest anteilig) aufgefordert werden. Im Rahmen des Möglichen liegt auch, dass die finanzierende Bank aufgrund des mit den geringeren Chartereinnahmen einhergehenden Verfalls des Schiffswertes - dieser orientiert sich an den Chartereinnahmen - die Gesellschaft auffordern wird, das Darlehen teilweise zu tilgen. Auch für diese zusätzlich erforderliche Liquidität müssten dann die Anleger sorgen. Der CFB Fonds Nr. 162 MS Gabriel Schulte fährt demnach bereits jetzt in schwerer See.

Realistische Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen

Anleger des CFB Fonds Nr. 162 MS Gabriel Schulte stehen nun vor der Frage, ob sie der Situation tatenlos zusehen wollen, oder ob sie ihre bestehenden Chancen nutzen wollen, ihre Beteiligung im Wege des Schadenersatzes - wirtschaftlich betrachtet - "rückabzuwickeln". Die Chancen hierfür stehen in der Regel gut, da von die Beratung durch die Bankberatern in vielerlei Hinsicht regelmäßig fehlerhaft war und auch der Prospekt des Fonds nach unserer Prüfung nicht mangelfrei ist.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken des Fonds

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht beziehungsweise nicht vollständig informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.
  • Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen: Die Anlegern des CFB Fonds Nr. 162 MS Gabriel Schulte können die Beteiligung erst zum Ende des Jahres 2025 kündigen. Vorher besteht keine Chance, an ihr Geld zu kommen. Da es keinen geregelten Zweitmarkt für gebrauchte Fondsbeteiligungen gibt ist eine Veräußerung nahezu ausgeschlossen. Außerdem ist äußerst unwahrscheinlich, dass sie, sollte ein Käufer gefunden werden, das investierte Kapital als Preis erhalten. Hier sind regelmäßig erhebliche Abstriche hinzunehmen.
  • Keine Informationen drohenden Verfall der Charterraten: Bereits im Jahr 2007 häuften sich Berichte in der seriösen Wirtschaftspresse, wonach der massive Ausbau der weltweiten Containerflotte zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck und damit zu sinkenden Charterraten führen würde. Diese negativen Prognosen hätten die Anlageberater zum Anlass nehmen müssen, ihren Kunden nicht nur die den Mund mit den aktuell außergewöhnlich hohen Charterraten wässrig zu machen. Es wäre daher Aufgabe des Beraters gewesen, auf das Risiko hinzuweisen, was dem Fonds und damit den Anlegern droht, wenn die Einnahmen nach dieser Zeit hinter den dem Prospekt zugrunde gelegten Annahmen zurückbleiben. Dies ist, so unsere Erfahrung aus zwischenzeitlich zahlreichen mit Anlegern geführten Gesprächen, nicht geschehen.
  • Hohe Weichkosten verschwiegen: Das von den Anlegern in den Fonds investierte Geld ist nicht nur für den Kauf des Fondsschiffes aufgewandt worden. Rund 22,5% flossen in nicht investive Verwendungen, also diverse Dienstleistungsvergütungen (einschließlich Vertriebskosten), Zwischenfinanzierungszinsen und Gründungskosten. Nur 77,5% wurden tatsächlich für Herstellungs- und Herstellungsnebenkosten aufgewendet. Die im Fondsprospekt hierzu enthaltenen Informationen sind unseres Erachtens unvollständig und irreführend. Darüber hinaus haben die Berater der Commerzbank diejenigen Anleger, mit denen wir gesprochen haben, nicht über die geplante Mittelverwendung informiert.
  • Bis zu 12% Vertriebsprovisionen: Nach den Prospektangaben wurden für den Vertrieb des Fonds bis zu 12% des von den Anlegern aufgebrachten Kapitals verwendet. Auch die Commerzbank hat für den Vertrieb der Fondsanteile Provisionen erhalten, dies aber gegenüber ihren Kunden, denen sie die Beteiligung empfohlen hat, nicht offengelegt. In einem für eine Commerzbank Kundin geführten Rechtsstreit lies die Bank vortragen, ihr sei noch im Jahr 2008 gar nicht bekannt gewesen, dass sie verpflichtet sei, über diese Provisionseinnahmen (so genannte kickbacks) aufzuklären.
  • Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet: Viele Mandanten berichten, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.
Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

Haben auch Sie eine Beteiligung am CFB Fonds Nr. 162 MS "Gabriel Schulte" gezeichnet? Möchten Sie wissen, ob Sie Chancen haben, Ihr investiertes Geld zurückzubekommen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

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Bahnhofstr. 24, 69151 Neckargemünd
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München:
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Tel.: 089 - 25549850 | Fax: 089 - 25549855

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Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/cfb-fonds-162-ms-gabriel-schulte-ist-der-schiffsfonds-auf-dem-weg-in-die-zahlungsunfaehigkeit.html

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MPC Schiffsfonds 185 MS "Rio Teslin" MS "Rio Thelon" - hohe Weichkosten und hohe Provisionen

Rund 29 Mio. € haben Anleger in den Jahren 2003 und 2004 in den MPC Schiffsfonds 185 MS "Rio Teslin" MS "Rio Thelon" investiert. Als sichere und renditestarke Geldanlage war ihnen die Beteiligung an den beiden 2.500 TEU Vollcontainerschiffen empfohlen worden. Jetzt droht den Anlegern der Totalverlust ihres investierten Kapitals.

Sanierungskonzept gescheitert

Der Versuch der Sanierung der beiden notleidenden Fondsschiffe ist offenkundig gescheitert. Wie die Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH (TVP) am 16. Oktober 2012 informierte, seien von dem für eine Sanierung benötigten Neukapital in Höhe von 3,7 Mio. € nur 1,2 Mio. € zugesagt worden. Damit sind die Voraussetzungen zur Freigabe des gezeichneten Neukapitals nicht erfüllt. Die finanzierenden Banken werden nun den Verkauf der Fondsschiffe betreiben. Angesichts der desaströsen Bedingungen auf den Schifffahrtsmärkten werden die Kauferlöse kaum zur Deckung der Darlehensverbindlichkeiten reichen. Die Anleger des MPC Schiffsfonds 185 MS "Rio Teslin" MS "Rio Thelon" müssen daher damit rechnen, dass sie die erhaltenen Ausschüttungen zurückzahlen müssen und einen Totalverlust erleiden.

Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen

Wir vertreten zahlreiche Anleger, die an dem MPC Schiffsfonds 185 MS "Rio Teslin" MS "Rio Thelon" beteiligt sind. Wir haben für diese die jeweilige Anlageberatung sowie den Fondsprospekt geprüft. Nach unserer Auffassung bestehen erhebliche Anhaltspunkte für eine regelmäßig fehlerhafte Anlageberatung sowie Prospektmängel. Sehr viele Beratungsfehler wiederholen sich dabei bei der überwiegenden Anzahl der Anleger. Dementsprechend machen wir Schadenersatzansprüche gegen die Anlageberater unserer Mandanten geltend.

Regelmäßige Beratungsfehler
  • Schiffsfonds als Altersvorsorge nicht geeignet: Bei der Anlage in dem Schiffsfonds handelt es sich um eine hochriskante unternehmerische Beteiligung, bei der aufgrund der hohen Fremdfinanzierung das Risiko des Totalverlustes besteht. Dennoch wurde die Beteiligung als Altersvorsorge oder zur Anlage im Alter empfohlen. Eine solche Beteiligung ist nach Ansicht des Bundesgerichtshofs als Altersvorsorge nicht geeignet. Die Bankberater hätten den Fonds daher gar nicht empfehlen dürfen.
  • Nur 71% der Anlegergelder flossen in die Schiffsinvestition: Dem Prospekt muss sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ohne großes Nachrechnen ermitteln lassen, welcher Teil des vom Anleger aufgebrachten Kapitals werthaltig in die Schiffsinvestition fließt und welcher Teil für nicht investive Zwecke, so genannte Weichkosten verbraucht wird. Hierauf muss auch der Berater, der die Anlage empfiehlt hinweisen.Der Prospekt des MPC Schiffsfonds 185 MS „Rio Teslin“ MS „Rio Thelon“enthält solche Aussage nicht. Erst durch gesonderte Berechnungen lässt sich dies ermitteln. Das aus Anlegersicht erschreckende Ergebnis: 29 % des von den Anlegern aufzubringenden Kommanditkapital incl. Agio wurde für Weichkosten aufgewandt. Nur 71% flossen tatsächlich in den Kauf der Schiffe.
  • 26,7% der Anlegergelder flossen in Vertriebsprovisionen: Bankberater müssen nach der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs immer darauf hinweisen, welche Provisionen die Bank oder Sparkasse, für die Vermittlung des Fondsanteils erhält. Nicht bankgebundene Berater müssen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausdrücklich darauf hinweisen, wenn der Anteil der Vertriebskosten an dem von den Anlegern aufgebrachten Kapital mehr als 15% beträgt. Vorliegend belief sich die für die Beschaffung des Kommanditkapitals, also für den Vertrieb des Fonds gezahlte Provision auf sagenhafte 26,7 % des von den Anlegern investierten Kapitals. Hierüber klärt weder der Prospekt explizit auf, noch wurden die uns bekannten Anleger hierüber im Beratungsgespräch informiert.
  • Prognostizierte Ausschüttungen wurden als Rendite dargestellt: Irreführender Weise wurden die Ausschüttungen, die die Anleger regelmäßig erhalten sollten, in den Beratungsgesprächen als Rendite dargestellt. Darauf, dass die regelmäßigen Auszahlungen teilweise eine Rückzahlung des zuvor investierten Eigenkapitals darstellten, wurden die Anleger regelmäßig ebenso wenig hingewiesen, wir auf den Umstand, dass durch diese Auszahlungen eine Haftung für Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft entsteht.
  • Kein Hinweis auf fehlende Einnahmesicherheit infolge schwankender Charterraten: Für unsere Mandanten kam die wirtschaftliche Schieflage des Fonds völlig überraschend. Hintergrund ist, dass die Frachtraten für alle Arten von Schiffen ab Mitte 2008 infolge der Weltwirtschaftskrise, aber auch aufgrund der massiven Überkapazitäten an Schiffstonnage massiv eingebrochen sind. Auf das aus konjunkturell schwankenden Charterraten resultierende Risiko für die Schiffe des Fonds, welches nach Auslaufen der Festcharter bestand, wurden unsere Mandanten in der Beratung nicht hingewiesen.
  • Abhängigkeit des Wertes der Schiffe von der Situation auf den Chartermärkten: Auch der Umstand, dass die Schiffswerte sich entsprechend der Charterraten entwickeln, wurde den Anlegern in den einzelnen Beratungsgesprächen so nicht verdeutlicht. Vielmehr wurde ihnen die Schiffsbeteiligung als sichere und wertstabile Sachwertanlage empfohlen. Von extremen Wertschwankungen der Chartereinnahmen oder der Schiffe war in den Beratungen nicht die Rede.
  • Keine Information über Risiken der loan-to-value Klauseln in den Kreditverträgen: In den mit den finanzierenden Banken sind so genannte loan-to-value Klauseln enthalten, die ein bestimmtes Verhältnis von Schiffswert zu Darlehensvaluta in US-$ festschreiben. Aufgrund des massiven Verfalls des Wertes des US-$ gegenüber dem Japanischen YEN ist der in US-$ gerechnete Darlehensstand stark angestiegen. Zugleich sind die Schiffswerte aufgrund des Einbruchs der Charterraten und des damit verbundenen Rückgangs der Schiffspreise gesunken. Damit wurde das in der loan-to-value Klausel festgeschriebene Wertverhältnis von 105% verletzt. Die Banken haben bei der Verletzung von loan-to-value Klauseln das Recht, unter anderem Zusatzsicherheiten, Sondertilgungen oder höhere Zinsen zu fordern und gegebenenfalls das Darlehen zu kündigen. Über diese Hintergründe und Risiken wurden die Anleger von ihren Beratern nicht informiert.
  • Hohes Risiko durch Kreditaufnahme in Japanischem Yen: Da ein Teil der vom MPC Schiffsfonds 185 MS "Rio Teslin" MS "Rio Thelon" aufzunehmenden Kreditmittel in JPY aufgenommen wurde, die Einnahmen des Fonds aber in US$ erzielt werden, besteht ein erhebliches Währungsrisiko, welches zu größeren Verwerfungen durch Wechselkursschwankungen führen kann. Aufgrund des hohen Fremdfinanzierungsanteils des Fonds kann dies nicht nur Auswirkungen auf die Liquidität des Fonds infolge der in US$ steigenden Kapitaldienstaufwendungen sondern auch zu einer Zahlungsunfähigkeit des Fonds und zur Kreditkündigung mit anschließender Verwertung des Fondsobjekts und somit zum Totalverlust für die Anleger führen.
  • Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen - Anleger kommen bis 2023 nicht mehr an ihr Geld: Was für den von uns vertretenen Anlegern des MPC Schiffsfonds 185 MS "Rio Teslin" MS "Rio Thelon" von ihren Beratern ferner verschwiegen wurde, ist, dass sie die Beteiligung nicht vor dem Ablauf von 15 Jahren kündigen können und vorher keine Chance besteht, an ihr Geld zu komme. Da es keinen geregelten Zweitmarkt für gebrauchte Fondsbeteiligungen gibt ist eine Veräußerung nahezu ausgeschlossen. Gleiches gilt für die Erzielung eines Anteilspreises, der dem investierten Kapital entspricht. Hier sind für den Fall, dass ein Käufer gefunden wird, erhebliche Abstriche hinzunehmen.
Prospektfehler als weitere Grundlage von Schadenersatzansprüchen

Der Prospekt weist darüber hinaus nach unserer Ansicht einige weitere Mängel auf, über die der Berater hätte aufklären müssen.
  • Der Prospekt weist das Agio weder als Einnahmen, noch als Ausgabenposition aus, obwohl der Betrag der Gesellschaft zufließt und für die Eigenkapitalvermittlung aufgewendet wird.
  • Die Ausführungen zur fehlenden Veräußerbarkeit entsprechen nicht den Anforderungen, die der BGH an die ordnungsgemäße Aufklärung von Anlegern stellt.
Anleger des MPC Schiffsfonds 185 MS "Rio Teslin" MS "Rio Thelon" haben daher grundsätzlich gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen ihre Berater beziehungsweise die Gründungsgesellschafter des Fonds durchzusetzen.
Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am MPC Schiffsfonds 185 MS "Rio Teslin" MS "Rio Thelon"? Möchten Sie wissen, wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

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Prorendita Vier: Verlust von 68% prognostiziert - Anleger sollten Schadenersatzansprüche nicht verjähren lassen

Fachanwälte raten zu schnellem Handeln

Mit Schreiben vom 12. Oktober 2012 wurden die rund 5.400 Anleger der Prorendita VIER GmbH & Co. KG über den aktuellen Stand ihrer Beteiligung informiert. Danach soll sich im Jahr 2022 eine rechnerische Rückzahlungsquote in Höhe von nur 32%(!) ergeben. Für eine als sicher und hochrentabel angepriesene Anlage ein miserables Ergebnis, dass für diejenigen, die den Prospekt aufmerksam gelesen haben, nicht überraschend kommt. Offensichtlich haben aber die meisten Berater den Prospekt und seine Risikohinweise nicht gelesen oder nicht ernst genommen. Denn den meisten der von uns vertretenen Anleger, die Prorendita-Fonds gezeichnet haben, waren diese Risiken nicht bewusst.

Schadenersatz wegen falscher Beratung

Für Anleger des von Ideenkapital emittierten Lebensversicherungsfonds Prorendita Vier (Prorendita Vier GmbH & Co. KG) bestehen gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen die beratende Bank durchzusetzen. Commerzbank, Citibank (Heute Targobank), Sparkasse KölnBonn und die Deutsche Apotheker- und Ärztebank waren die wesentlichen Vermittler des Fonds, an dem sich insgesamt 5.370 Anleger mit rund 102 Mio. € beteiligt haben.

Beratungsfehler der Banken

Zahlreiche Kunden wurden von ihren Bankberatern falsch beraten, als ihnen die Beteiligung am empfohlen wurde.
  • Die Beteiligung wurde vielfach als sichere Anlage empfohlen. Von Verlustrisiken, gar vom Totalverlust der Einlage war in den Beratungsgesprächen nie die Rede.
  • Praktisch keinem Anleger wurde die außerordentlichen großen Unterschiede zwischen deutschen und englischen Lebensversicherungen erklärt. Diese sind so eklatant, dass das Produkt in hohem Maße erklärungsbedürftig war und ist.
  • Fast durchweg kam überhaupt nicht zur Sprache, dass der Fonds hohe Kredite aufnehmen wird, und zwar nicht nur zur Finanzierung des Ankaufs der Policen, sondern auch der laufenden Versicherungsprämien.
  • Die Fondsbeteiligung wurde als Altersvorsorge bzw. zur Anlage von Vermögen im Alter empfohlen. Für diese Zwecke ist die Investition in diesen Fonds grundsätzlich ungeeignet, da die Beteiligung als unternehmerische Beteiligung hohe Verlustrisiken mit sich bringt, wie der Bundesgerichtshof vor einigen Jahren entschied.
  • Die im Vertrieb des Fonds beteiligten Banken und Sparkassen haben erhebliche Provisionszahlungen erhalten. Über diese "Kickbacks" hätten die Anleger unaufgefordert im Rahmen des Beratungsgesprächs informiert werden müssen. Dies war regelmäßig nicht der Fall.
Schadenersatz für Anleger

Anleger des PRORENDITA 4, die vor Unterzeichnung der Beitrittserklärung falsch beraten wurden, können gegenüber der sie beratenden Bank oder Sparkasse Schadenersatz durchsetzen. Sie erhalten dabei regelmäßig das investierte Kapital zurück. Im Gegenzug ist die Beteiligung auf den Berater zu übertragen. Erhaltene Ausschüttungen werden vom Schadenersatzanspruch in Abzug gebracht.

Verjährung droht zum 31.12.2012 - dringender Handlungsbedarf für Anleger

Schadenersatzansprüche von Prorendita-Anlegern werden aller Voraussicht nach zum Jahresende 2012 verjähren. Grund ist, dass es bereits 2009 zahlreiche Hinweise auf einen nicht plangemäßen wirtschaftlichen Verlauf des Fonds gab. Damit ist mit großer Wahrscheinlichkeit die Vierjährige Verjährungsfrist in Gang gesetzt worden, die Ende 2012 abläuft. Konkret bedeutet dies, dass bis zum 31. Dezember 2012 eine Schadenersatzklage bei Gericht eingegangen oder bei einem Ombudsmann oder einer staatlich anerkannten Gütestelle ein entsprechender Güteantrag eingereicht worden sein muss. Geschieht dies nicht, spricht viel dafür, dass Schadenersatzansprüche anschließend nicht mehr durchgesetzt werden können. Für Anleger des Fonds Prorendita Vier, die nicht auf ihrem Schaden sitzenbleiben wollen, besteht daher Handlungsbedarf.
Weitere Informationen zu Prorendita Fonds finden Sie hier.
Wir haben im Zusammenhang mit PRORENDITA-Fonds bereits erfolgreich Schadenersatzansprüche gegen die beratende Bank durchgesetzt.

Sind auch Sie an dem Fonds PRORENDITA Vier GmbH & Co. KG beteiligt und fühlen sich falsch beraten? Rufen Sie uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung an. Wir helfen Ihnen gerne.

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Nordcapital Hanse Twin Feeder in Schwierigkeiten: Fachanwälte setzen Schadenersatz für Anleger durch

16. November 2012 – Der im Jahr 2008 platzierte Dachfonds Nordcapital Hanse Twin Feeder (Hanse Twin Feeder Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG) steckt in Schwierigkeiten. Der aus zwei Containerschiffen (MS "Hanse Confidence" und MS "Hanse Courage") bestehende Twinfonds erwartet für das Jahr 2012 ein deutlich negatives Betriebsergebnis. Die Folge: Bankverbindlichkeiten können nicht in voller Höhe bedient werden, so dass die Geschäftsführung mit den finanzierenden Banken über Tilgungsstundungen verhandelt und eine Tilgungsaussetzung bis Ende 2013 erreicht hat, wie der Leistungsbilanz des Emissionshauses Nordcapital zu entnehmen ist. Ausschüttungen können bereits seit längerer Zeit nicht mehr gezahlt werden, die von den Anlegern investierten 14,2 Mio. € sind in Gefahr.

Angesichts der unerfreulichen Entwicklung, die der Schiffsfonds genommen hat, ist es für betroffene Anleger des Nordcapital Fonds Hanse Twin Feeder umso wichtiger, die Möglichkeit der Erlangung von Schadenersatz in Betracht zu ziehen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Doch die Beratungen, mit denen wir uns für unsere Mandanten bislang befasst haben weisen erhebliche Aufklärungspflichtverletzungen auf, von denen nachfolgend einige wenige genannt werden:
  • Kein Hinweis auf Totalverlustrisiko: Ein Schiffsfonds ist eine unternehmerische Beteiligung. Als "Mitunternehmer" tragen die Fondsanleger unternehmerische Risiken, die bis hin zum Totalverlust des investierten Kapitals gehen. Nur ein geringer Teil der uns bekannten Schiffsfondsanleger wurde über diesen bedeutsamen Umstand informiert.
  • Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet: Viele Mandanten berichten, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.
  • Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen: Für Anteile an geschlossene Fonds gibt es keinen geregelten Zweitmarkt. Eine Veräußerung der Anteile ist daher in der Regel gar nicht oder nur mit erheblichen Preisabschlägen möglich. Hierüber wurden die uns bekannten Anleger mehrheitlich nicht informiert.
  • Keine Informationen über Risiken schwankender Charterraten: Der massive Ausbau der weltweiten Containerflotte hat zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck und damit zu sinkenden Charterraten geführt. Dies ist kein außergewöhnliches Phänomen. Charterraten schwanken entsprechend der weltweiten Konjunkturentwicklung regelmäßig. Auf diesen Umstand hätten die Anlageberater zum Anlass nehmen müssen, ihre Kunden darauf hinzuweisen, was dem Fonds und damit den Anlegern drohen kann, wenn die Charterraten hinter den dem Prospekt zugrunde gelegten Annahmen zurückbleiben. Dies ist, so unsere Erfahrung aus zwischenzeitlich zahlreichen mit Anlegern geführten Gesprächen, nicht geschehen.
  • Keine Information über Presseberichte, die vor einem Überangebot an Containerschiffen und sinkenden Charterraten warnten: Seit 2007 wurde in zahlreichen Presseberichten in der Wirtschaftspresse vor einem Überangebot an Containerschiffen und infolgedessen sinkenden Charterraten gewarnt. Über diesen Umstand wurden die uns bekannten Anleger von ihren Beratern nicht informiert.
  • Hohe Weichkosten verschwiegen: Das von den Anlegern in den Fonds investierte Geld ist nicht nur für den Kauf des Fondsschiffes aufgewandt worden. Ein nicht unerheblicher Teil floss in nicht investive Verwendungen, also diverse Dienstleistungsvergütungen (einschließlich Vertriebskosten), Zwischenfinanzierungszinsen und Gründungskosten. Die Berater der Anleger, mit denen wir gesprochen haben, haben sie nicht über die geplante Mittelverwendung informiert.
  • Risiko des Wiederauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen: Als Kommanditist haften die Schiffsfondsanleger grundsätzlich nur in Höhe ihrer Einlage. Ist diese geleistet, erlischt die Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten. Sie lebt jedoch wieder auf, wenn Ausschüttungen gezahlt werden, bei denen es sich nicht um Bilanzgewinne der Gesellschaft handelt. Dies ist bei Schiffsfonds regelmäßig der Fall. Aus diesem Grund müssen Schiffsfondsanleger im Falle der Insolvenz der Fondsgesellschaft in der Regel die gesamten Ausschüttungen an den Insolvenzverwalter zurückzahlen. Auf diesen Umstand wurden die wenigsten Schiffsfondsanleger hingewiesen.
  • Kein Hinweis auf Höhe der Vertriebsprovisionen (Kickbacks): Die im Vertrieb tätigen Anlageberater wären verpflichtet gewesen, die Anleger darauf hinzuweisen, welcher Anteil der von ihnen investierten Gelder tatsächlich für Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der Schiffe fließt und welcher für nicht investive Zwecke verwendet wird. Dies ist in den uns bekannten Fällen regelmäßig nicht geschehen. Außerdem wurde nicht darüber informiert, wie hoch die Vertriebskosten sind und welcher Anteil davon an die beratende Bank/Sparkasse als Provision (so genannte Kickbacks) fließt.
Falschberatung und Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche der Anleger

Die im Vertrieb des Nordcapital Fonds Hanse Twin Feeder beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht
Zum Ende des Jahres 2012 drohen viele Schadenersatzansprüche von Schiffsfondsanlegern zu verjähren. Hintergrund ist, dass in zahlreichen Schiffsfonds im Jahr 2009 erstmals Ausschüttungen ausgesetzt, Sanierungskonzepte entwickelt und Anleger zu Nachschüssen oder Sanierungsbeiträgen aufgefordert wurden. Dadurch wurde den Anlegern bekannt, dass es sich bei einer Schiffsfondsbeteiligung keineswegs um eine so sichere und risikolose Beteiligung handelt, als die sie ihnen im Beratungsgespräch dargestellt wurde. Diese Kenntnis setzt möglicher Weise den lauf von dreijährigen Verjährungsfristen in Gang, die die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nach 2012 erschweren oder unmöglich machen.
Mehr Informationen zur Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei geschlossenen Fonds erfahren Sie hier: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/verjaehrung-von-schadenersatzanspruechen-von-anlegern-geschlossener-fonds.html

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BAC Life Trust-Fonds: Berater zu Schadenersatz verurteilt - gute Chancen für Anleger

In einem Urteil vom 02.12.2012 hat das Landgericht Köln einem Anleger der Life Trust Vierzehn GmbH & Co. KG Schadensersatzansprüche gegen seinen Anlageberater zugesprochen. Der Kläger hatte nach Beratung seine Lebensversicherung gekündigt und 2009 das Geld in den BAC Fonds Life Trust Vierzehn investiert. Die Finanzberatungsgesellschaft wurde nun zum Schadenersatz verurteilt, weil sie den Anleger nicht ordnungsgemäß aufgeklärt hatte.

Das Gericht stellte insbesondere fest, dass die Übergabe des Emissionsprospekts am Tag der Unterzeichnung der Beitrittserklärung nicht als rechtzeitig angesehen werden könne. Ob die Aushändigung vor oder nach Unterschrift erfolgt sei, mache keinen Unterschied.

Zwei Pflichtverletzungen hat das Gericht hervorgehoben:
  • Der Kläger hätte von seinem Berater darüber aufgeklärt werden müssen, dass die von der Fondsgesellschaft ausbezahlten Ausschüttungen unter bestimmten Voraussetzungen zurückgezahlt werden müssen.
  • Der Berater hätte ferner darüber informieren müssen, dass das Risiko besteht, dass die Fondsgesellschaft die Versicherungsprämien für die zu erwerbenden Lebensversicherungsverträge länger als prognostiziert zahlen müsse, um die Policen nicht verfallen zu lassen. Problematisch ist hier insbesondere, dass der Fall eintreten könnte, dass der Fonds hierfür nicht über genügend Liquidität verfügt.
Dem Urteil ist grundsätzlich zuzustimmen:

Unabhängig von der Frage, ob es sich um eine Anlagevermittlung oder eine Anlageberatung handelt, kann wegen der Vielzahl der zu bedenkenden Punkte eine ordnungsgemäße Aufklärung nur geleistet werden, wenn der Prospekt der Beteiligung dem Kunden rechtzeitig vorher übergeben und mit dem Kunden im Beratungsgespräch im Einzelnen durchgesprochen wurde. Das Landgericht Köln hält eine Frist von zwei Wochen ab Übergabe bis Zeichnung der Beteiligung für angemessen.

Richtig ist auch, dass Unterschrift, mit der der Anleger auf dem vorformulierten Zeichnungssschein der Life Trust Fonds die rechtzeitige Übergabe sowie die vollständige Kenntnisnahme des Prospektes bestätigte, rechtlich unbeachtlich ist.

Weiterhin stimmen wir der Urteilsbegründung darin zu, dass über die Haftung des Anlegers für gewinnunabhängig geleistete Ausschüttungen hätte belehrt werden müssen. Zwar ist im vorliegenden Fall das Haftungsrisiko sehr theoretisch, weil nur ein Bruchteil des Zeichnungsbetrages als Hafteinlage im Handelsregister einzutragen ist, aber das ändert ja am Grundsatz nichts.

Zuzustimmen ist auch darin, dass über das (im Prospekt ja ebenfalls genannte) Liquiditätsrisiko im Zusammenhang mit der regelmäßigen Zahlung der Versicherungsprämien aufzuklären war, schließlich erwies sich ja gerade dieses in der Vergangenheit als bedeutsam.

Unklar ist für uns, warum das Landgericht Köln nicht auf die vielen anderen Notwendigkeiten der Aufklärung eingegangen ist. Ansatzpunkte dafür bis hin zu Prospektfehlern sind reichlich vorhanden.

Interessanter Weise wurde hier ein Anlagevermittlungsvertrag angenommen, obwohl nach dem Sachverhalt durchaus nahegelegen hätte, sogar einen Anlageberatungsvertrag anzunehmen. Dieser hätte der Beklagten noch höhere Verpflichtungen auferlegt. Insgesamt reichte aber schon der niedrigere Haftungsmaßstab bei der Anlagevermittlung schon aus, das Beratungsunternehmen haften zu lassen.

Anleger können der Entscheidung sehr schön entnehmen, dass die Chancen grundsätzlich nicht schlecht stehen, den Berater - seien es eine Bank, Sparkasse oder auch ein sonstiger Finanzberater – in die Haftung für seine damalige Empfehlung zu nehmen. Insoweit hat es natürlich Bedeutung auch für die übrigen Lebensversicherungsfonds des Emissionshauses BAC: Nach unserer Erfahrung wurden Beteiligungen an den Life Trust-Fonds des Hauses BAC Berlin Atlantic Capital hauptsächlich von der Postbank Finanzberatung AG, der BBank eG, der Sparda-Bank München eG (nach dortiger Darstellung aber durch die Sparda International), der Sparkasse Bremen, der Telis Finanz Vermittlung AG, der EFC AG, der SJB Fondsskyline oHG sowie der SRQ FinanzPartner AG (heute FiNUM Private Finance AG) vertrieben.

Viele unserer Mandanten konnten bereits - vor oder nach Klageerhebung - durch einen Vergleich ihre Kompensation erhalten. Insofern wird das Urteil des Landgerichts Köln sicher helfen, weitere Ansprüche besser durchsetzen zu können. Das Urteil sollte vor allem denjenigen Anlegern, die sich noch nicht beraten ließen, Mut geben, wenigstens von einem spezialisierten Rechtsanwaltsbüro überprüfen zu lassen, ob Schadensersatzansprüche mit Aussicht auf Erfolg geltend gemacht werden können.

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Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/kapitalanlagerecht/geschlossene-fonds/lebensversicherungs-fonds/bac-life-trust-hilfe-fuer-anleger.html

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DS-Rendite-Fonds: Ausschüttungen werden zurückgefordert! Können Anleger sich dagegen wehren?

Nicht völlig unerwartet, scheitern immer mehr Sanierungen von Fondsgesellschaften, teilweise auch, nachdem man schon dachte, sie seien gelungen. Nicht selten waren die dem Sanierungskonzept zugrunde liegenden Annahmen einfach zu optimistisch, klangen aus Sicht der Skeptiker wie lautes Singen im Wald.

Nunmehr kommt es dazu, dass nicht nur bei solchen Beteiligungen, in denen die Anleger sich schon in Sicherheit wähnten, die Fondsgesellschaften die geleisteten Ausschüttungen zurückfordern. Nach unserer Beobachtung betrifft das häufig - aber keineswegs nur! - Fonds des Emissionshauses Dr. Peters, nämlich derzeit die Folgenden:
  • DS Rendite-Fonds Nr. 27 MS Cape Bonavista GmbH & Co. Containerschiff KG
  • DS Rendite-Fonds Nr. 28 MS Cape Brett GmbH & Co. Containerschiff KG
  • DS Rendite-Fonds Nr. 36 MS Cape Byron GmbH & Co. Containerschiff KG
  • DS Rendite-Fonds Nr. 38 MS Cape Hatteras GmbH & Co. Containerschiff KG
  • DS Rendite-Fonds Nr. 39 MS Cape Horn GmbH & Co. Containerschiff KG
  • DS Rendite-Fonds Nr. 43 MS Cape Natal GmbH & Co. Containerschiff KG
  • DS Rendite-Fonds Nr. 46 MS Cape Spencer GmbH & Co. Containerschiff KG
  • DS Rendite-Fonds Nr. 47 MS Cape Norman GmbH & Co. Containerschiff KG
  • DS Rendite-Fonds Nr. 49 MS Cape Sorrell GmbH & Co. Containerschiff KG
  • DS Rendite-Fonds Nr. 50 MT Cape Banks GmbH & Co. Tankschiff KG
  • DS Rendite-Fonds Nr. 57 MS Cape Spear GmbH & Co. Containerschiff KG
  • DS-Rendite-Fonds Nr. 61 MT Cape Bear GmbH & Co. Tankschiff KG
  • DS Rendite-Fonds Nr. 65 MS Cape Henry GmbH & Co. Containerschiff KG
Die Liste kann sich täglich ändern, insbesondere verlängern.

Mit einer nennenswerten Markterholung ist nach unserer Einschätzung in allernächster Zeit nicht wirklich zu rechnen. Die HSH Nordbank, einer der großen Schiffsfinanzierer, schreibt in ihrem Marktbericht vom 28.09.2012: Charterraten weiter unter Druck, Sinkende Nachfrage trifft auf steigendes Angebot, Orderbuch immer noch zu groß. Unsere Prognose: Wende auf dem Tankermarkt nicht vor Ende 2013, ab 2014 langsame Rückkehr auf auskömmliches Charterratenniveau.

Diese mehr als trüben Aussichten treffen nicht nur für die Supertanker der "VLCC Glory-Reihe" zu - siehe hier - sondern auch und vor allem für die schon länger aus der Festcharter gelaufenen Tanker der "Front-Reihe":
  • DS-Rendite-Fonds Nr. 67 VLCC Front Century GmbH & Co. Tankschiff KG
  • DS-Rendite-Fonds Nr. 68 VLCC Front Champion GmbH & Co. Tankschiff KG
  • DS-Rendite-Fonds Nr. 74 MT Front Warrior GmbH & Co. Tankschiff KG
  • DS-Rendite-Fonds Nr. 90 VLCC Front Crown GmbH & Co. Tankschiff KG
  • DS-Rendite-Fonds Nr. 91 VLCC Front Commander GmbH & Co. Tankschiff KG
  • DS-Rendite-Fonds Nr. 92 VLCC Front Chief GmbH & Co. Tankschiff KG
  • DS-Rendite-Fonds Nr. 93 VLCC Front Eagle GmbH & Co. Tankschiff KG
  • DS-Rendite-Fonds Nr. 95 MT Front Melody GmbH & Co. Tankschiff KG
  • DS-Rendite-Fonds Nr. 96 MT Front Symphony GmbH & Co. Tankschiff KG
  • DS-Rendite-Fonds Nr. 97 VLCC Front Commodore GmbH & Co. Tankschiff KG
  • DS-Rendite-Fonds Nr. 98 VLCC Front Tina GmbH & Co. Tankschiff KG
Ergänzend ist dabei zu berücksichtigen, dass sich gerade bei diesen Schiffen zusätzlich altersbedingte Nachteile (hohe Betriebskosten) nun ganz besonders auswirken dürften.

Wie wir hier schon ausgeführt haben, können Anleger sich den Gedanken des "Enthaftungsmodells" zunutze machen, sobald die Fondsgesellschaften die Ausschüttungen der Vergangenheit zurückfordern.

Das gilt allerdings nur für solche Fälle, in denen der jeweilige Anleger vorher an der oder den (freiwilligen) Kapitalerhöhungen teilgenommen hatte und auch nur in Höhe des nachgeschossenen Betrages! Daher ist allen Anlegern die Überprüfung zu raten, ob die Fondsgesellschaft die Kapitalerhöhungsbeträge von dem Gesamtbetrag der Ausschüttungen abgesetzt hat.

Unangenehmer Weise können sich die Rückforderungsansprüche aber auch noch erhöht haben. Das ist dann der Fall, wenn nach der Sanierung bereits Ausschüttungen an diejenigen Anleger vorgenommen wurden, die an der Kapitalerhöhung teilgenommen haben. In der Regel wurde ja ein hoher Zins ausgelobt, um das Interesse zu wecken und die besondere Risikobereitschaft zu vergüten.

Für viele Anleger der oben genannten Fonds ist zudem sehr ärgerlich, dass sie dann, wenn die sogenannte Totalverjährung (siehe dazu auch hier) bereits eingetreten sein sollte, nicht einmal mehr den damaligen Berater aus Falschberatung oder die Gründungsgesellschafter wegen etwaiger Prospektfehlern in die Haftung nehmen können. Anleger, die im November oder Dezember 2002 eine Beteiligung gezeichnet haben, sollten daher schnellstens einen spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen, ob sie noch Schadensersatzansprüche geltend machen können.

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HCI Schiffsfonds VIII: MS Pandora Interscan Carriers GmbH & Co. KG insolvent

Das Sterben der HCI Fondsschiffe geht weiter

Die wirtschaftliche Situation auf den weltweiten Schifffahrtsmärkten hat ein weiteres Opfer gefordert. Über das zum HCI Schiffsfonds VIII gehörende Fondsschiff MS "Pandora" Interscan Carriers GmbH & Co. KG wurde am 22. Oktober 2012 das vorläufige Insolvenzverfahren angeordnet. Damit verlieren die Anleger effektiv knapp 10% des von ihnen investierten Kapitals.

Angesichts des Umstandes, dass beispielsweise die HSH Nordbank erst ab dem Jahr 2014 mit einer vorsichtigen Erholung der Charterraten rechnet, besteht die große Gefahr, dass auch andere Fondsschiffe der MS Pandora folgen werden.

Schadenersatz für Anleger

Anleger des HCI Schiffsfonds VIII, die von ihrem Berater über diese Punkte nicht informiert wurden, haben gute Chancen, mit Erfolg Schadenersatzansprüche gegen den Berater durchzusetzen. Der Anspruch ist darauf gerichtet, das investierte Kapital zurückzuerhalten. Im Gegenzug erhält der Berater den Fondsanteil und muss den Anleger von etwaigen Verbindlichkeiten aus der Beteiligung freistellen.
> Lesen Sie hier mehr über Ihre Möglichkeiten als Anleger des HCI Schiffsfonds VIII: http://www.nittel.co/kanzlei/kapitalanlagerecht/geschlossene-fonds/hci-schiffsfonds-viii-schadenersatz-fuer-anleger.html
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Nachschlag für Versicherungskunden: BGH kippt nachteilige Klauseln in Lebens- und Rentenversicherungsverträgen

Rund 80 Prozent der Verträge zu Lebensversicherungen und privaten Rentenversicherungen werden vorzeitig gekündigt. In der Regel sind finanzielle Gründe die Folge, verursacht durch die Trennung vom Lebenspartner, Arbeitslosigkeit oder erhöhten Finanzbedarf durch den Erwerb einer Immobilie. Doch nach der Kündigung kommt für die Versicherungsnehmer regelmäßig ein Schock: Von dem in den Versicherungsvertrag einbezahlten Geld erhalten sie kaum etwas zurück. Denn von den Versicherungsgesellschaften werden nach der bislang gängigen Praxis hohe Abschlusskosten, also vor allem die an die Versicherungsvermittler gezahlten Provisionen, bei der Ermittlung des Rückkaufwertes vorab abgezogen.

Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (17. Oktober 2012 - IV ZR 202/10) ist mit dieser die Verbraucher grob benachteiligenden Praxis Schluss, und dies nicht nur bei der Generali Versicherung. Der BGH hat die von der Generali in ihren Versicherungsverträgen verwendeten Klauseln zu Stornoabzug und Rückkaufwert im Falle der Kündigung von Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen für unwirksam erklärt. Nach dem im Juli 2012 ergangenen Urteil gegen die Versicherungsgesellschaft Deutscher Ring ist dies schon die zweite Entscheidung des Versicherungssenats des Bundesgerichtshofs zu entsprechenden Klauseln.

Versicherungsnehmer, die ihren Vertrag ab 1995 abgeschlossen und zwischenzeitlich gekündigt oder beitragsfrei gestellt haben, können durch diese Rechtsprechung von ihrer Versicherung Nachzahlungen verlangen. In der Regelung zur Kostenverrechnung mittels der so genannten "Zillmerung" sieht der Bundesgerichtshof eine unangemessene Benachteiligung der Versicherten, so dass diese Klauseln von Anfang an unwirksam gewesen sind. Der Versicherungsnehmer hat so einen Anspruch auf einen Mindestrückkaufswert, dessen Höhe in etwa bei der Hälfte der einbezahlten Beiträge liegt.

Ansprüche verjähren drei Jahre ab Kündigung des Versicherungsvertrages

Für die Versicherungskunden ist Eile geboten, denn die Ansprüche auf Nachzahlungen Die verjähren drei Jahre, gerechnet ab dem 1. Januar des Jahres, das auf die Kündigung des Versicherungsvertrages folgt. Chancen auf einen "Nachschlag" haben also nur diejenigen, die am oder nach dem 01.01.2009 gekündigt haben. Zur Vermeidung der Verjährung von Ansprüchen müssen diejenigen, die im Jahr 2009 ihre Versicherung gekündigt haben bis Ende 2012 eine Klage oder einen Güteantrag eingereicht haben. Erfolgte die Kündigung 2010, können sich die Versicherungsnehmer bis Ende 2013 Zeit lassen.

Haben Sie einen ab 1995 geschlossenen Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag im Jahr 2009 oder später gekündigt? Möchten Sie Ihre Ansprüche auf eine Nachzahlung durchsetzen
Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne!

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MPC Offen Produktentanker Flotte - Sparkasse Hannover unterliegt in erster Instanz und muss Schadensersatz leisten

Aufatmen für Anleger der Ersten Beteiligungsgesellschaft CPO Produktentanker mbH & Co. KG (MPC Offen Produktentanker Flotte). Das Landgericht Hannover hat einem Anleger Schadensersatz zuerkannt, weil die Sparkasse Hannover diesem verschwiegen hatte, dass und in welcher Höhe sie Rückvergütungen im Zusammenhang mit dieser von ihr empfohlenen Beteiligung erhalten hat.

Der Rentner hatte geklagt, nachdem die Fondsgesellschaft nur eine einzige Ausschüttung leistete. Nun muss die Sparkasse die praktisch wertlose Beteiligung übernehmen und ihrem Kunden seine Einlage abzüglich erhaltener Ausschüttungen zurückerstatten. Außerdem hat sie ihn von weiteren Ansprüchen und Schäden freizustellen.

Noch ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, aber es zeigt, dass Anleger vor allem dann eine Chance haben, wenn sie rechtzeitig ihre Ansprüche prüfen lassen und dann auch geltend machen.

Nach unseren Berechnungen wird mit Ablauf des 31. Dezember 2012 Verjährung eintreten, jedenfalls soweit die Masse der Beratungsfehler davon betroffen ist. Das Verschweigen der Rückvergütungen (auch Kickbacks genannt) ist ja nur ein Mangel von vielen, die wir bei der Vielzahl von uns geprüfter Fälle festgestellt haben.

Daneben machen wir aber auch Schadensersatzansprüche gegen Gründungsgesellschafter des Fonds geltend, weil diese als die Vertragspartner der Anleger beim Beitritt zur Fondsgesellschaft nicht auf Mängel des Emissionsprospekts aufmerksam machten.
Letzteres dürfte insbesondere für diejenigen Anleger von Interesse sein, die nicht von einer Bank oder Sparkasse beraten wurden, sondern von einem sog. freien Anlageberater. Nach wie vor gilt ja, dass diese Berater grundsätzlich nicht über Ob und Höhe einer Provision aufklären müssen.

Sollten noch Fragen verblieben sein, sprechen Sie uns gerne an!

Michael Minderjahn
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MPC Offen Flotte - Sparkasse Hannover unterliegt in erster Instanz und muss Schadensersatz leisten

Aufatmen für Anleger der Beteiligungsgesellschaft MS "Santa-B Schiffe" mbH & Co. KG (MPC Offen Flotte). Das Landgericht Hannover hat einem Anleger Schadensersatz zuerkannt, weil die Sparkasse Hannover diesem verschwiegen hatte, dass und in welcher Höhe sie Rückvergütungen im Zusammenhang mit dieser von ihr empfohlenen Beteiligung erhalten hat.

Der Rentner hatte geklagt, nachdem die Fondsgesellschaft nur eine einzige Ausschüttung leistete. Nun muss die Sparkasse die praktisch wertlose Beteiligung übernehmen und ihrem Kunden seine Einlage abzüglich erhaltener Ausschüttungen zurückerstatten. Außerdem hat sie ihn von weiteren Ansprüchen und Schäden freizustellen.

Noch ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, aber es zeigt, dass Anleger vor allem dann eine Chance haben, wenn sie rechtzeitig ihre Ansprüche prüfen lassen und dann auch geltend machen.

Nach unseren Berechnungen wird mit Ablauf des 31. Dezember 2012 Verjährung eintreten, jedenfalls soweit die Masse der Beratungsfehler davon betroffen ist. Das Verschweigen der Rückvergütungen (auch Kickbacks genannt) ist ja nur ein Mangel von vielen, die wir bei der Vielzahl von uns geprüfter Fälle festgestellt haben.

Daneben machen wir aber auch Schadensersatzansprüche gegen Gründungsgesellschafter des Fonds geltend, weil diese als die Vertragspartner der Anleger beim Beitritt zur Fondsgesellschaft nicht auf Mängel des Emissionsprospekts aufmerksam machten.
Letzteres dürfte insbesondere für diejenigen Anleger von Interesse sein, die nicht von einer Bank oder Sparkasse beraten wurden, sondern von einem sog. freien Anlageberater. Nach wie vor gilt ja, dass diese Berater grundsätzlich nicht über Ob und Höhe einer Provision aufklären müssen.

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FHH Fonds 29: MS "Tampa Bay" MS "Turtle Bay" insolvent - Fachanwälte klagen auf Schadenersatz

30.09.2012 - Der im Jahr 2005 vom Fondshaus Hamburg (FHH) aufgelegte Schiffs-Twinfonds MS "Tampa Bay" - MS "Turtle Bay" GmbH & Co. Containerschiff KG ist seit 28. August 2012 insolvent. Die rund 23,5 Mio. € Eigenkapital, die die 862 Anleger des FHH Fonds 29 in die beiden Vollcontainerschiffe investiert haben, dürften damit verloren, der Totalverlust eingetreten sein. Auch das Mitte 2009 durch die Gesellschafterversammlung beschlossene Betriebsfortführungsonzept, welches eine zusätzliche Kapitaleinlage der Anleger von 1,304 Mio. € beinhaltete, konnte den Konkurs des Fonds nicht nachhaltig abwenden. Angesichts der weltweiten Krise auf den Schifffahrtsmärkten, die Fracht- und Charterraten weit unter den Prospektannahmen zu Folge hatte, war ein kostendeckender Betrieb der Schiffe offensichtlich nicht möglich.

Schiffskauf zu Höchstpreisen - ist der Prospekt fehlerhaft?

Das Scheitern des Schiffsfonds kommt nicht überraschend. Denn für den Kauf der beiden Containerschiffe wurde, wie das fondstelegramm bereits Ende 2005 in einer Fondsanalyse anmerkte, mit 25 Mio. US-Dollar ohne Bauzeitzinsen "nahezu ein historischer Höchstpreis bezahlt". Die Aussagen im Prospekt, wonach die vereinbarte Summe unter dem aktuellen Preisniveau liegen würde, sei, so das fondstelegramm, unzutreffend, denn die maßgeblichen Neubaupreise zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung seien mit 22 - 23 Millionen US-Dollar niedriger als die vereinbarten Baupreise gewesen. Auch bei Prospektherausgabe im September 2005 hätten die Neubaupreise mit etwa 24,5 Millionen US-Dollar aufgrund der rückläufigen Märkte ebenfalls niedriger gelegen.

Wurde über das Risiko sinkender Charterraten nach auslaufen der Erstbeschäftigung richtig beraten?

Aufgrund der 5-jährigen Festcharter versprachen die Schiffe zunächst einmal eine gesicherte Einnahme. Da die Charterraten für Containerschiffe aber großen Schwankungen unterliegen, war nicht sicher, dass die Anschlussbeschäftigung tatsächlich zu der prospektierten Rate erfolgen konnte. Denn ob der Fonds auch für die Anleger ein Erfolg wird, werde sich, so das fondstelegramm, "erst nach Auslaufen der Erstcharter und den dann vorherrschenden Marktbedingungen" zeigen. Es wäre daher Aufgabe des Beraters gewesen, auf das Risiko hinzuweisen, was dem Fonds und damit den Anlegern droht, wenn die Einnahmen hinter den Annahmen zurückbleiben. Dies ist, so unsere Erfahrung aus zwischenzeitlich zahlreichen mit Anlegern geführten Gesprächen, nicht geschehen.

Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen

Vor diesem Hintergrund, aber auch aus anderen Gründen sehen wir für Anleger des FHH Fonds 29 MS "Tampa Bay" - MS "Turtle Bay" gute Chancen für die Durchsetzung von für Schadenersatzansprüchen. Diese richten sich sowohl gegen die Berater, als auch gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds, die nach einer aktuellen BGH-Entscheidung ebenfalls für die Falschberatung haften.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass über die Risiken der Beteiligung von den Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht gesprochen wurde. Die spekulativen Risiken der Beteiligung hätten aber einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Falschberatung begründet Schadenersatzansprüche der Anleger

Die im Vertrieb des Schiffsfonds beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen insbesondere folgende Mängel festgestellt:
  • Hoher Weichkosten-Anteil verschwiegen
  • Hohe Vertriebskosten - verschwiegen
  • Keine Aufklärung über die Risiken der Beteiligung
  • Starke Schwankungen der Charterraten nach Auslaufen von Festcharterzeiten möglich - verschwiegen
  • Einfluss der Charterraten auf den Schiffswert - verschwiegen
  • Risiken der teilweisen Finanzierung der Schiffshypothekendarlehen in Yen verschwiegen
  • Schiffsfonds als Altersvorsorge nicht geeignet - dennoch als Altersvorsorge empfohlen
  • Keine Aufklärung über das Provisionsinteressen der beratenden Banken und Sparkassen (kickbacks)
Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

Haben auch Sie eine Beteiligung am FHH Fonds 29 MS "Tampa Bay" - MS "Turtle Bay" gezeichnet? Möchten Sie wissen, ob Sie Chancen haben, Ihr investiertes Geld zurückzubekommen?

Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Michael Minderjahn
Michael Minderjahn, Rechtsanwalt
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Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/fhh-fonds-29-ms-tampa-bay-ms-turtle-bay-insolvent-fachanwaelte-helfen-anlegern.html

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AAA Capital Game Production and Sales Fonds Nr. 2: Fachanwälte setzen Schadenersatz durch

Falschberatung und Prospektfehler ermöglichen Ansprüche für Anleger

Vom boomenden Markt der Videospiele sollten die Anleger des AAA Capital Game Production and Sales Fonds Nr. 2 profitieren können; eine ganz außergewöhnlich lukrative Investitionsmöglichkeit sollte der Fonds sein, berichten uns Mandanten aus den Gesprächen mit den Beratern ihrer Bank. Als seriöses Angebot von Partnerunternehmen, mit denen man schon lange zusammenarbeiten würde, wurde Bankkunden der Fonds schmackhaft gemacht. An dem ab Mitte September 2005 vertriebenen Fonds beteiligten sich rund 590 Anleger mit insgesamt 24,76 Mio. €, die ihr investiertes Kapital wohl abschreiben müssen.

Schadenersatz für Anleger

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt zahlreiche Anleger des krisengebeutelten AAA Capital Game Production and Sales Fonds Nr. 2. Wir sehen gute Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen, da nach unserer Erfahrung die Anleger über wesentliche Eckpunkte des ihnen empfohlenen Fonds sowie die damit einhergehenden Risiken nicht ausreichend oder sogar falsch informiert wurden und der Fondsprospekt nach unserem dafürhalten eklatante Mängel aufweist.
  • Unerfahrener Initiator: Zum einen wurde in den uns bekannten Beratungen verschwiegen, dass die Anbieterin und Initiatorin des Fonds, die AAA Capital Atlantic Investitionsgesellschaft mbH & Co. KG erst ein Jahr zuvor, am 30.7.2004, gegründet wurde und bis dahin erst einen Spiele-Fonds initiiert hatte (AAA Capital Games Production and Sales Fonds Nr. 1), dessen wirtschaftliche Entwicklung zum Beratungszeitpunkt überhaupt nicht beurteilt werden konnte. Da sie erst ein Jahr existierte, konnte das Unternehmen auch über keine Leistungsbilanz verfügen, aus der Angaben zur Entwicklung und Qualität der Fondsprodukte entnommen hätten werden können. Wenn in der Beratung auf den vermeintlich erfahrenen Partner verwiesen wurde, stehen Beratung und Realität in eklatantem Widerspruch.

  • Unerfahrener Produktions- und Vermarktungspartner: Hinzu kommt, dass es sich beim Produktions- und Vermarktungspartner des Fonds, der mit der 10Tacle Studios AG, um ein junges und unerfahrenes Unternehmen handelte, das erst im Jahr 2003 gegründet worden war und dessen Leistungsmöglichkeiten und -fähigkeit infolgedessen noch gar nicht beurteilt werden konnte. Darauf wurde in den uns bekannten Beratungsgespräch überhaupt nicht hingewiesen. Im Prospekt ist bei diesem Unternehmen das Gründungsjahr nicht ausgewiesen, wohl um dem Leser das Erkennen dieses wichtigen Umstandes unmöglich zu machen.

  • Erhebliche Interessenkonflikte bei den Hintermännern: Hintergrund dieses Verschleierungsversuchs wird wohl der Umstand gewesen sein, dass die Fondsinitiatorin sowie das Management der AAA Capital Holding GmbH Aktionäre der 10Tacle Studios AG waren, hier also erhebliche Interessenkonflikte bestanden. Auf diese wird zwar versteckt im Prospekt hingewiesen, in den uns bekannten Beratungen wurde dieser Umstand allerdings nicht erwähnt. Die 10Tacle Studios AG hat im August 2008 Insolvenz angemeldet.

  • Fehlerhafte Prospektberechnungen bei den Kosten: Die Berater haben unseren Mandanten zudem nicht erklärt, welcher Anteil des von ihnen investierten Betrages für investive Zwecke verwendet wird. 15,35% des ausschließlich mit Eigenkapital finanzierten Fonds sollten laut Prospekt in Anlaufkosten fließen. Allerdings fehlt bei dem "Beispielhaften Investitionsplan" auf Seite 31 des Prospekts das Agio in Höhe von 5% des Kommanditkapitals, so dass die dort angegebenen %-Sätze nicht die tatsächlichen Anteile an dem von den Anlegern aufzubringenden Kapital darstellen. Tatsächlich belaufen sich die Positionen der nicht investiven Mittelverwendung auf 22,53% des von den Anlegern aufzubringenden Kapitals.

  • Vertriebsprovisionen zu niedrig ausgewiesen: Ausweislich der textlichen Erläuterungen wird für die Eigenkapitalvermittlung auch nicht nur die auf Seite 31 mit 7% ausgewiesene Vergütung gezahlt, vielmehr ist hier das Agio hinzuzurechnen. Dementsprechend unzutreffend sind auch die Darstellungen des Investitions- und Finanzierungsplans auf Prospektseite 70. Das Agio wird hier außerhalb der Gesamtinvestitionskosten ausgewiesen, dabei fließt es in die vertraglich vereinbarte Vergütung für die Eigenkapitalvermittlung, so dass diese nicht 1,134.000 € sondern 1.944.000 € und damit 11,43% des von den Anlegern aufgebrachten Kapitals beträgt.

  • Anteil der werthaltigen Investition weit geringer als angegeben: Hinzu kommt, dass die Fertigstellungsgarantie nicht zur investiven Mittelverwendung sondern zu den Fondskosten gehört. Ebenfalls nicht zu der investiven Mittelverwendung zu zählen sind die Überschreitungs- und Liquiditätsreserve in Höhe von insgesamt 8,77%, die in der Darstellung der Mittelverwendung auf Seite 70 des Prospekts mit den Produktions- und Produktionsnebenkosten aufaddiert werden. Dies betragen bei zutreffender Betrachtung nicht 84,65% sondern lediglich 68,70% des von den Anlegern investierten Betrages.

  • Prospektfehler blieben in Beratungen unerwähnt: Weder auf die konkrete Mittelverwendung, noch auf die Unrichtigkeiten des Prospekts respektive auf die korrekten Prozentzahlen wurden die Anleger des Fonds, mit denen wir gesprochen haben, durch ihre Berater hingewiesen.
  • Banken klärten nicht über eigene Provisionen auf: Letztlich unterblieb regelmäßig die Aufklärung über das Provisionsinteressen der beratenden Banken und Sparkassen, über das nach der Kickback - Rechtsprechung des BGH im Beratungsgespräch zwingend aufzuklären gewesen wäre.
All diese Punkte begründen einzeln und kumuliert Schadenersatzansprüche gegen die beratenden Banken und Sparkassen und gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds, die nach einer aktuellen BGH-Entscheidung ebenfalls für die Falschberatung haften.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie es der Bundesgerichtshof formuliert hat (Az. III ZR 249/09), unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil verloren gehen kann. Die spekulativen Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Haben auch Sie eine Beteiligung am AAA Capital Game Production and Sales Fonds Nr. 2 gezeichnet? Möchten Sie wissen, ob Sie Chancen haben, Ihr investiertes Geld zurückzubekommen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

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MPC Offen Flotte "Santa B-Schiffe": Sanierungskonzept beruht auf gewagten Prognosen - Totalverlust für Anleger wahrscheinlich

Mit dem MPC Fonds Offen Flotte - MPC Santa B Schiffe ist ein weiterer Schiffsfonds zum Sanierungsfall geworden. Der in der Boomphase im Jahr 2006 aufgelegte Fonds umfasst 14 Containerschiffe. Bei allen Schiffen laufen spätestens in diesem Jahr die anfänglichen Festcharterverträge aus. Die aktuell erzielbaren Charterraten liegen mit 6.000 - 7.000 USD/Tag zum Teil bei nur noch 1/3 der im Prospekt kalkulierten Anschlussraten von 18.450 Dollar für die neun 1.819-TEU-Frachter und 21.750 Dollar für die fünf 2.824-TEU-Frachter. Wie Reeder Claus-Peter Offen bereits in einem Rundschreiben vom Mai 2012 mitteilte, "decken die momentan vereinnahmten Charterraten im Wesentlichen die Betriebskosten der Schiffe, nicht jedoch die Zinsen und Tilgungen auf die Schiffshypothekendarlehen". Selbst bei einer vollständigen Aussetzung der Tilgungen für die Jahre 2012 und 2013 entstünden Verlusten und finanzielle Engpässe.

Von den Anlegern wird nun eine Kapitalerhöhung von 12 Prozent des Kommanditkapitals und die Rückzahlung der erhaltenen Auszahlungen in Höhe von 4,41% gefordert. Die Banken, die die 14 Schiffe finanziert haben, seien im Gegenzug bereit, Tilgungen in Höhe von insgesamt rund 60 Mio. € zu stunden (nicht zu erlassen), berichtet die Fondszeitung.

Gibt es für die Schiffe eine realistische Fortführungsprognose?

Eine Beteiligung an dem Sanierungskonzept macht für die Anleger nur dann Sinn, wenn sie mit hoher Sicherheit davon ausgehen können, mit dem Einsatz zusätzlichen Geldes ihre ursprüngliche Investition zumindest zu einem überwiegenden Teil zu retten. Grundvoraussetzung dafür wäre, dass die von MPC und Offen aufgestellten Prognosen zur Entwicklung der Charterraten und damit der Einnahmen der Fondsschiffe mit weit überwiegender Wahrscheinlichkeit aufgehen. MPC geht in der Prognose von 2013 bis 2016 von stetig steigenden Charterraten aus. Ab 2014 soll mindestens der Durchschnitt aus den Jahren 2002 bis 2011 erreicht werden.

Doch selbst Reeder Offen scheint von dem Konzept nicht sonderlich überzeugt zu sein. Die Fondszeitung (18/2012) zitiert ihn mit den Worten: "Die getroffenen Annahmen über Charterraten ab 2013 sind … mit Blick auf die 1.800 TEU Schiffe sehr optimistisch." Selbst wenn die Prognosewerte erreicht würden, wäre erst ab 2015 ein kostendeckender Betrieb der Schiffe möglich. Die Fondszeitung hat selbst daran erhebliche Zweifel. Eine rasche Kehrtwende bei den Charterraten für Containerschiffen mit der Größe der Schiffe des MPC Fonds Offen Flotte (1.500 - 3.000 TEU) sei derzeit nicht in Sicht. Reeder würden angesichts steigender Treibstoffkosten zunehmend auf größere und sparsamere Schiffe ausweichen und so die Kosten senken. Von einer eventuellen Markterholung würden daher eher größere Schiffe profitieren, nicht aber Schiffe unter 4.000 TEU.

Weiterhin steigende Überkapazitäten, moderne Schiffe drängen auf den Markt

Erschwert wird die Sanierung der angeschlagenen Schiffsfonds auch durch weiter massiv steigende Schiffskapazitäten. In den Orderbüchern der Werften stehen laut Fondszeitung rund 500 Containerschiffe mit einer kumulierten Transportkapazität von 3,6 Millionen TEU. Das entspräche etwa 23 Prozent der derzeitigen Flotte. Zwei Drittel davon stünden bereits 2013 zur Ablieferung an.

Die gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen im Euroraum sowie in China haben darüber hinaus nach Meinung der HSH Nordbank, einem der maßgeblichen Schiffsfinanzierer, die Unsicherheiten bezüglich der Aussichten für die Schifffahrt weiter erhöht. Infolge der Entwicklungen auf der Angebots- und Nachfrageseite bewegten sich die Fracht- und Zeitcharterraten in allen drei Märkten (Containerschiffe, Massenguttransport und Öltanker) auf sehr niedrigem und nur zum Teil kostendeckendem Niveau. Daran werde sich in allernächster Zeit nichts ändern, so HSH in ihrem Halbjahresbericht 2012. Die Bank erwartet den Tiefpunkt im Zyklus der Branche in den kommenden zwölf bis 18 Monaten und rechnet nicht vor Ende 2013 mit dem Beginn einer langsamen Erholung bei Fracht- und Charterraten.

Es sieht also so aus, als bestünde wenig realistische Hoffnung dafür, dass die von MPC und Offen angekündigte und für die erfolgreiche Sanierung der Santa B-Schiffe deutliche Erholung auf den Chartermärkten tatsächlich eintritt. Vielmehr erscheint der Totalverlust für Anleger auch bei der Umsetzung des vorgeschlagenen Konzepts angesichts der "gewagten Annahmen" (Fondszeitung) noch immer das wahrscheinlichste Szenario. Das Fazit der Fondszeitung: "Angesichts der zahlreichen Unwägbarkeiten erscheint das Sanierungsszenario für die Anleger in der gewählten Form nicht interessant."

Schadenersatz für Anleger des MPC Fonds Offen Flotte (Santa B-Schiffe)

Vor dem Hintergrund der wenig realistischen Aussichten für eine Rettung des Fonds sollten Anleger die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen ernsthaft ins Auge fassen - die Chancen hierfür stehen nicht schlecht.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.
  • Nur 70% der Anlegergelder flossen in die Schiffsinvestition: Dem Prospekt muss sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ohne großes Nachrechnen ermitteln lassen, welcher Teil des vom Anleger aufgebrachten Kapitals werthaltig in die Schiffsinvestition fließt und welcher Teil für nicht investive Zwecke, so genannte Weichkosten verbraucht wird. Hierauf muss auch der Berater, der die Anlage empfiehlt hinweisen.Der Prospekt des Fonds MPC Offen Flotte - MS Santa B Schiffe GmbH & Co. KG enthält solche Aussage nicht. Erst durch gesonderte Berechnungen lässt sich dies ermitteln. Das aus Anlegersicht erschreckende Ergebnis: 30% des von den Anlegern aufzubringenden Kommanditkapital incl. Agio wurde für Weichkosten aufgewandt. Nur 70% flossen tatsächlich in den Kauf der Schiffe.
  • 26,5% der Anlegergelder flossen in Vertriebsprovisionen: Bankberater müssen nach der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs immer darauf hinweisen, welche Provisionen ihre Bank oder Sparkasse, für die Vermittlung eines Fondsanteils erhält. Nicht bankgebundene Berater müssen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausdrücklich darauf hinweisen, wenn der Anteil der Vertriebskosten an dem von den Anlegern aufgebrachten Kapital mehr als 15% beträgt. Beim Fonds MPC Offen Flotte belief sich die Vertriebsprovision auf sagenhafte 26,5% des von den Anlegern investierten Kapitals. Hierüber klärt weder der Prospekt explizit auf, noch wurden die uns bekannten Anleger hierüber im Beratungsgespräch informiert.
  • Hohes Risiko durch Kreditaufnahme in Japanischem Yen: Da ein Teil der vom Fonds MPC Offen Flotte - MS Santa B Schiffe GmbH & Co. KG aufzunehmenden Kreditmittel in Japanischen Yen (JPY) aufgenommen wurde, die Einnahmen des Fonds aber in US$ erzielt werden, besteht ein erhebliches Währungsrisiko. Steigt der Wert des Yen gegenüber dem US-$, was in den zurückliegenden Jahren der Fall war, muss der Fonds deutlich mehr US-$ für Zinsen und eventuelle Tilgungen aufwenden, als geplant.Im Ergebnis wurde der gesamten Kalkulation des Fonds der Boden entzogen. Steigt beispielsweise der Wert des Yen gegenüber dem US-$ um 35% und hat der Fonds 50% seiner Kredite in Yen aufgenommen, steigt die Belastung für Zins und Tilgung um 17,5%. Sollte sich die Situation des Fonds nicht drastisch verbessern, könnte bei einigen Einschiffgesellschaften aufgrund der ungünstigen Wechselkursentwicklung und der fehlenden Einnahmen im Jahr 2012 sogar die Kreditkündigung drohen. Auf diese Risiken hätten die Berater die Anleger des Fonds MPC Offen Flotte - Santa B Schiffe ausdrücklich hinweisen müssen.
  • Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen - Anleger kommen bis 2023 nicht mehr an ihr Geld: Die Anlegern des Fonds MPC Offen Flotte - MS Santa B Schiffe GmbH & Co. KG können die Beteiligung nicht vor dem 31.12.2023 kündigen. Vorher besteht keine Chance, an ihr Geld zu kommen. Da es keinen geregelten Zweitmarkt für gebrauchte Fondsbeteiligungen gibt ist eine Veräußerung nahezu ausgeschlossen. Außerdem ist äußerst unwahrscheinlich, dass sie, sollte ein Käufer gefunden werden, das investierte Kapital als Preis erhalten. Hier sind regelmäßig erhebliche Abstriche hinzunehmen. Zurzeit werden für einen Anteil nur 5% des ursprünglich investierten Betrages geboten. (Stand 23.07.2012)
  • Keine Informationen über Kickbacks: Banken und Sparkassen haben die Fondsbeteiligungen nicht aus purer Nächstenliebe empfohlen. Dem Rat, eine Beteiligung am Atlantic Flottenfonds zu zeichnen lagen ganz handfeste wirtschaftliche Interessen zu Grunde: Die Banken und Sparkassen haben Vertriebsprovisionen in Höhe von 10-15% erhalten. Haben sie die Anleger über dieses Provisionsinteresse nicht aufgeklärt, sind Sie nach der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Schadenersatz verpflichtet.
Dies sind nur einige wenige Punkte, über die nach unserer Erfahrung falsch beraten wurde. Zahlreiche weitere Punkte, über die Sie hätten beraten werden müssen, können wir mit Ihnen gerne im persönlichen Kontakt klären.

Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht

Zum Ende des Jahres 2012 drohen viele Schadenersatzansprüche von Schiffsfondsanlegern zu verjähren. Hintergrund ist, dass in zahlreichen Schiffsfonds im Jahr 2009 erstmals Ausschüttungen ausgesetzt, Sanierungskonzepte entwickelt und Anleger zu Nachschüssen oder Sanierungsbeiträgen aufgefordert wurden. Dadurch wurde den Anlegern bekannt, dass es sich bei einer Schiffsfondsbeteiligung keineswegs um eine so sichere und risikolose Beteiligung handelt, als die sie ihnen im Beratungsgespräch dargestellt wurde. Diese Kenntnis setzt möglicher Weise den lauf von dreijährigen Verjährungsfristen in Gang, die die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nach 2012 erschweren oder unmöglich machen.

Mehr Informationen zur Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei geschlossenen Fonds erfahren Sie hier: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/verjaehrung-von-schadenersatzanspruechen-von-anlegern-geschlossener-fonds.html

Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am MPC Fonds Santa B Schiffe mbH & Co. KG? Möchten Sie wissen, ob wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

Michael Minderjahn
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Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/mpc-fonds-mpc-offen-flotte-santa-b-schiffe-mbh-co.-kg-ausstiegsmoeglichkeiten-fuer-anleger.html

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KanAm USA XXII und KanAm USA Real Estate Partners I : "Meadowland Xanadu" gescheitert - Schadenersatz für Anleger

28. September 2012 - Große Visionen von einem Einkaufs-, Sport- und Freizeitzentrum vor den Toren New Yorks sollten mit dem KanAm Fonds USA XXII und KanAm USA Real Estate Partners I auf einem großen Wiesen- und Marschland realisiert werden. Für die deutschen Fondsanleger wurde der amerikanische Traum zum Alptraum. Sie haben zusammen rund 430 Mio. US-Dollar Eigenkapital in das im Jahr 2010 gescheiterte Großprojekt investiert.

Im Zuge der Finanzkrise geriet das Projekt in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten, sodass das finanzierende Bankenkonsortium die von der Projektgesellschaft aufgenommenen Kredite am 9. August 2010 fällig stellte und somit die Kontrolle über "Meadowlands Xanadu" übernahm. Zwischenzeitlich wurde ein neuer Investor gefunden, der das Projekt unter neuem Namen weiterführt. Für die Fondsgesellschafter bedeutet dies, dass sie weitere Rückflüsse aus den Fonds nicht erwarten können.

Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen

Für geschädigte Anleger bestehen gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen die beratenden Banken durchzusetzen. In zahlreichen Gesprächen mit Fondsanlegern haben wir festgestellt, dass die Beratung zumeist die bestehenden Risiken völlig ausgeblendet hat.

Hinzu kommt, dass auch über die Zusammenhänge der Fondskonstruktion, die beispielsweise beim KanAm USA XXII höchst komplex sind, sowohl in den Beratungsgesprächen, als auch im Prospekt nur völlig unzureichend informiert wurde.

Undurchsichtiges Geflecht von Beteiligungen und Vergünstigungen

Die Fondsgesellschaft hat nämlich nicht direkt in das Projekt investiert sondern sich gemeinsam mit zwei US-amerikanischen Unternehmen an einer "Joint-Venture-Gesellschaft" beteiligt, die ihrerseits die Anteile an der Projektgesellschaft hält. Die Projektgesellschaft ist das Unternehmen, das die eigentliche Entwicklung des Großprojekts betrieben hat.

Dabei sind die Beteiligungen an der Joint-Venture Gesellschaft für die US-Partner mit erheblichen Begünstigungen verbunden wie der Anrechnung von mit bestimmen Beträgen bezifferten Vorleistungen als Gesellschaftskapital oder Vorweg-Entnahmeberechtigungen oder Vergütungen für diverse Leistungen, die zwar in den textlichen Erläuterungen zum Prospekt dargestellt werden, die aber nicht in einem Gesamt-Investitionsplan übersichtlich aufgeführt sind. Sie waren also weder für die Berater, noch für die Anleger zu erkennen. Bezeichnender Weise hat aber auch in keinem uns bekannten Fall ein Berater auf diese völlig intransparenten Umstände hingewiesen.

Tatsächliche Mittelverwendung bei Joint-Venture- und Projektgesellschaft unklar

Der im Prospekt abgedruckte Investitions- und Finanzierungsplan bezieht sich ausschließlich auf den Fonds selbst. Wofür die in der Mittelverwendung mit "Erwerb, Erschließung und Bebauung" bezeichnete Ausgabenposition aber auf der Ebene der Joint-Venture-Gesellschaft und der Projektgesellschaft tatsächlich verwendet werden soll, bleibt völlig offen, ebenso, welcher Anteil hiervon tatsächlich Erwerbs-, Erwerbsnebenkosten, Bau- und Baunebenkosten und sonstige Kosten darstellt. In den uns bekannten Beratungen wurde weder auf diesen Umstand, noch auf die auch für den Berater bei Prüfung mit banküblicher Sorgfalt erkennbaren Umstand hingewiesen.

Die Mittelverwendung auf der Ebene der Joint-Venture-Gesellschaft und der Projektgesellschaft bleibt auch nach der Lektüre des Prospekts gänzlich intransparent.

Hinzu kommt, dass im Prospekt dargestellt wird, dass die weder betragsmäßig ausgewiesenen, noch im Beratungsgespräch genannten Zinsen für die Bauzeitfinanzierung während der Bauphase "Bestandteil des Baubudgets" sind. Bei den gesondert auszuweisenden Bauzwischenfinanzierungszinsen handelt es sich weder um Herstellungs-, noch um Herstellungsnebenkosten. Sie hätten daher nicht in die Herstellungskosten eingerechnet werden dürfen. Für den Anleger ist infolgedessen auch aus dem insoweit fehlerhaften Prospekt nicht erkennbar, welcher Teil des von ihm aufgebrachten Kapitals investiven Zwecken zufließt.

Keine Aufklärung über fehlenden Zweitmarkt für geschlossene Fonds

Ferner wurde keiner der Anleger, mit denen wir gesprochen haben, darüber informiert, dass es keinen geregelten Zweitmarkt für geschlossene Fondsbeteiligungen gibt und eine Möglichkeit zur Veräußerung des Fondsanteils daher höchst unwahrscheinlich ist und der Anleger zudem regelmäßig ganz erhebliche Preisabschläge hinnehmen muß.

Keine Aufklärung über Kickbacks

Wurde der Anleger der beiden Fonds KanAm USA XXII L.P. und KanAm USA Real Estate Partners I L.P. durch eine Bank oder Sparkasse beraten, hätte diese nach der kickback Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausdrücklich darauf hinweisen müssen, dass und in welcher Höhe sie Provisionen für den Vertrieb des Fonds - so genannte kickbacks – erhält. Auch dies ist, glaubt man den Berichten unserer Mandanten, regelmäßig nicht geschehen.

Geschlossene Fonds als Altersvorsorge ungeeignet

Manchem Anleger wurde die Beteiligung an dem Fonds als Altersvorsorge empfohlen. Fondsbeteiligungen sind aber riskante unternehmerische Beteiligungen mit erheblichen Verlustrisiken, die bis zum Totalverlust gehen können und daher als Altersvorsorge völlig ungeeignet, wie zahlreiche Gerichte inzwischen festgestellt haben.

Sind auch Sie "Meadowland Xanadu" - geschädigt? Wollen auch Sie wissen, ob Sie Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen haben?

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MPC Rendite-Fonds Leben plus V: Haspa warb Kunden mit falschen Angaben zur Sicherheit

Unter Hinweis auf ein effektives Sicherheitskonzept, das das "Plus an Sicherheit" gewährleisten sollte, warb die Hamburger Sparkasse im Jahr 2005 bei Ihren Kunden für eine Beteiligung am MPC Rendite-Fonds Leben plus V. "Selbst im unwahrscheinlichen Worst-Case-Szenario" sollte das Sicherheitskonzept den "Kapitalerhalt inklusive Agio" ermöglichen, hieß es in einem an Sparkassenkunden verschickten Schreiben. Dabei handelt es sich bei dem Anlageangebot, wie der Fondsprospekt zutreffend beschreibt, gerade nicht um eine risikolose Beteiligung. Vielmehr bestehen zahlreiche Risiken, deren Eintreten oder Zusammentreffen bis hin zum Totalverlust der Einlage und der Insolvenz der Fondsgesellschaft führen können.

Nach Gesprächen, die wir mit zahlreichen Anlegern des MPC Rendite-Fonds Leben plus V geführt haben, gehen wir davon aus, dass nicht nur im Hinblick auf die vermeintliche Sicherheit des Fonds regelmäßig Beratungsfehler gemacht wurden, auf die Anleger Ihre Schadenersatzansprüche stützen und eine wirtschaftliche Rückabwicklung der Beteiligung erreichen können.

Häufig nicht erwähnt wurde in den Beratungsgesprächen,
  • dass ein geschlossener Fonds als Altersvorsorge nicht geeignet ist - Fondsbeteiligungen sind riskante unternehmerische Beteiligungen und daher als Altersvorsorge völlig ungeeignet, wie zahlreiche Gerichte inzwischen festgestellt haben;
  • dass das von den Anlegern aufgebrachte Kapital (incl. Agio) zu annähernd 20% nicht in den Kauf von Lebensversicherungspolicen fließt, sondern für verschiedenste Dienstleistungsvergütungen, einschließlich der für den Vertrieb der Beteiligungen zu zahlenden Provisionen floss;
  • dass die angesetzten Kosten für den Erwerb der Policen nicht einmal zu 25% aus von den Anlegern aufzubringendem Eigenkapital finanziert wurden, der Rest durch die Aufnahme von Krediten, für die regelmäßig Zinsen zu zahlen sind;
  • dass der im Prospekt befindliche Investitions- und Finanzplan fehlerhaft ist;
  • dass in dem als Kaufpreis für das Lebensversicherungsportfolio ausgewiesenen Betrag auch die Vergütung für die im Prospekt als Vertragspartner für die Beschaffung der Policen genannte cash life AG enthalten ist, die im Prospekt nicht offengelegt wird;
  • dass eine Kündigung des Anlegers und damit die Möglichkeit an sein Geld zu kommen während der Dauer der Gesellschaft, also vor dem 31.12.2019 ausgeschlossen ist;
  • dass es keinen geregelten Zweitmarkt für geschlossene Fondsbeteiligungen gibt. Die im Prospekt gewählte Formulierung, wonach es "bisher" keinen derartigen Markt gebe, wurde bereits von Gerichten als irreführend angesehen und Anlegern allein deshalb Schadenersatz zugesprochen;
  • dass ein ausscheidender Gesellschafter noch fünf Jahre für bestehende Verbindlichkeiten gegenüber Gläubigern der Gesellschaft haftet (sogenannte Nachhaftung);
  • welches eigene Interesse die beratende Bank wie beispielsweise die Haspa, mit der Empfehlung verfolgte, denn sie erhielt einen wesentlichen Teil jener 12 Mio. €, die sich als Vertriebskosten dem Prospekt entnehmen lassen. Nach der kickback Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wäre die Bank oder Sparkasse hier zur Information im Rahmen der Beratung verpflichtet gewesen.
Kunden der Hamburger Sparkasse, aber auch anderer Banken, denen der MPC Rendite-Fonds Leben plus V als sichere Anlage empfohlen wurde und die sich falsch beraten fühlen, stehen wir gerne für ein unverbindliches Gespräch zur Verfügung.

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MPC Rendite-Fonds Leben plus - Schadensersatzansprüche der Anleger verjähren am Jahresende

Beginnend mit dem Jahr 2002 hat das Emissionshaus MPC in der Reihe "Leben plus" insgesamt sieben Fonds aufgelegt, nämlich:
Gesellschaft Eigenkapital Darlehen
MPC Rendite-Fonds Leben plus GmbH & Co. KG 28,2 Mio. € 59,3 Mio. €
MPC Rendite-Fonds Leben plus II. GmbH & Co. KG 48,6 Mio. € 115,9Mio. €
MPC Rendite-Fonds Leben plus III. GmbH & Co. KG 48,4 Mio. € 113,2 Mio. €
MPC Rendite-Fonds Leben plus IV. GmbH & Co. KG 126,3 Mio.€ 272,8 Mio. €
MPC Rendite-Fonds Leben plus V. GmbH & Co. KG 100,3 Mio. € 226,0 Mio. €
MPC Rendite-Fonds Leben plus VI. GmbH & Co. KG 100,3 Mio. € 220,0 Mio. €
MPC Rendite-Fonds Leben plus VII. GmbH & Co. KG 70,0 Mio. € 184,9 Mio. €
Mit Ausnahme des Fonds MPC Leben plus V konnte keiner der Fonds die für 2011 prognostizierte Ausschüttung leisten.

Schadenersatz für Anleger wegen Falschberatung und Prospektfehlern

Bei der Auswertung der Beratungsgespräche unserer Mandanten haben wir festgestellt, dass in praktisch allen Fällen die Anleger nicht richtig aufgeklärt wurden. Michael Minderjahn, der die Anleger der MPC Leben plus – Fonds bei Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht betreut, vertritt zudem die Auffassung, dass keiner der Prospekte ohne Fehler sei. Minderjahn weiter: "Das ist wirklich augenfällig. Offenbar waren alle Banken dankbar, sich über ein Totalverlustrisiko keine Gedanken machen zu müssen, und haben die Prospekte nicht weiter geprüft." Anleger der MPC Leben plus Fonds haben daher nicht nur wegen der anderen, häufig festzustellenden Beratungsfehler grundsätzlich gute Chancen, gegen die sie beratenden Banken bzw. Finanzberater und die Gründungsgesellschafter der Fonds Schadenersatzansprüche durchzusetzen.

Über folgende Punkte wurde vielfach falsch beraten:
  • Fehlende Eignung als Altersvorsorge - Fondsbeteiligungen sind riskante unternehmerische Beteiligungen und daher als Altersvorsorge völlig ungeeignet, wie zahlreiche Gerichte inzwischen festgestellt haben. Wollte der Anleger Geld für die Altersvorsorge anlegen und wurde ihm der MPC Rendite-Fonds Leben Plus empfohlen, war dies eine fehlerhafte Beratung.
  • Durch 75% Kreditaufnahme steigt das Risiko des Totalverlustes der Einlage überproportional an. Denn verliert das Versicherungsportfolio nur gering an Wert, kann die Bank den Kredit kündigen und das Portfolio verwerten. Für die Anleger des MPC Rendite-Fonds Leben Plus bleibt dann gegebenenfalls nichts mehr übrig.
  • Wiederaufleben der Einlageverpflichtung - Erhalten Kommanditisten des MPC Rendite-Fonds Leben Plus Ausschüttungen, bei denen es sich nicht um Bilanzgewinne handelt, lebt in gleicher Höhe die Haftung für Verbindlichkeiten der Gesellschaft wieder auf. Im Falle der Insolvenz der Fondsgesellschaft müssen die Ausschüttungen zurückgezahlt werden.
  • Wurde der Anleger des MPC Rendite-Fonds Leben Plus durch eine Bank oder Sparkasse beraten, hätte diese nach der kickback Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausdrücklich darauf hinweisen müssen, dass und in welcher Höhe sie Provisionen für den Vertrieb des Fonds - so genannte kickbacks - erhält.
Anleger sollten sich, so Minderjahn weiter, nicht von den Geschäftsberichten der Fonds täuschen lassen. Hier werden seiner Meinung nach die grundlegenden Fehler weitergeführt. Es dürfte angesichts der immer noch anhaltenden Turbulenzen an den Finanzmärkten fraglich sein, ob die Versicherungswirtschaft sich wirklich so sehr erholt, dass die jetzt prognostizierten Ablaufsummen tatsächlich erreicht werden und die Anleger nur mit einem blauen Auge aus diesen Engagements herauskommen. Vor allem sollte niemand sich dadurch in die Irre führen lassen, dass regelmäßig Kapitalertragssteuervorauszahlungen erstattet werden.

Verjährung der Ansprüche droht

Verbraucheranwalt Minderjahn weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadenersatzansprüche der Anleger infolge der bisherigen Entwicklung vor allem bei den Fonds "MPC Leben plus" bis "MPC Leben plus IV" Ende 2012 verjähren. Anlegern dieser Fonds kann daher nur dringend geraten werden, sich durch einen erfahrenen Anwalt beraten zu lassen und noch vor Jahresende verjährungshemmende Maßnahmen einzuleiten. Für die Beratung und Sicherung der Schadenersatzansprüche stehen wir gerne zur Verfügung.

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HCI Renditefonds V Fondsschiffe MS Otto Schulte und MS Karin Schulte sind insolvent

Fachanwälte helfen Anlegern

Es war nur eine Frage der Zeit, bis die beiden zum HCI Renditefonds V gehörenden Fondsschiffe MS "Otto Schulte" und MS "Karin Schulte" endgültig in die Insolvenz gehen würden. Bereits im Mai 2012 zeichnete sich das Scheitern des ursprünglichen Sanierungskonzepts ab, da das hierfür erforderliche Neukapital nicht aufgebracht werden konnte. Bei dem anschließenden Sanierungsversuch, bei dem angekündigt worden war, die Rücklagen des Dachfonds zu verwenden, wurde letztlich nur weiteres Geld der Anleger verbrannt. Am 17. September 2012 wurde das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der beiden Fondsschiffe eröffnet. Für die Anleger des Fonds, die im Jahr 2004 rund 16,5 Mio. € in den Fonds investiert haben, bedeutet dies, dass das in die beiden Schiffe investierte Geld nach menschlichem Ermessen verloren sein dürfte. Denn angesichts der gegenwärtigen Situation auf den weltweiten Schifffahrtsmärkten und den damit einhergehenden niedrigen Charterraten und Schiffspreisen dürfte der Erlös einer Verwertung der Schiffe in der Regel nicht einmal ausreichen, um die Darlehen zurückzuführen.

Tiefpunkt der Krise der Schifffahrtsmärkte erst in 12 - 18 Monaten erreicht

Die gegenwärtige Situation auf den weltweiten Schifffahrtsmärkten, die durch besonders niedrige Charterraten geprägt ist, fordert immer mehr Opfer unter den Fondsschiffen. Ob die verbliebenen drei Schiffe des HCI Renditefonds V, die ebenfalls unter den niedrigen Einnahmen leiden und zum Teil bereits eine angespannte Liquiditätssituation angekündigt haben, die Krise überstehen werden, wird sich zeigen. Erschwert wird die Sanierung der angeschlagenen Schiffsfonds auch durch weiter massiv steigende Schiffskapazitäten. In den Orderbüchern der Werften stehen laut Fondszeitung rund 500 Containerschiffe mit einer kumulierten Transportkapazität von 3,6 Millionen TEU. Das entspräche etwa 23 Prozent der derzeitigen Flotte. Zwei Drittel davon stünden bereits 2013 zur Ablieferung an.

Die gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen im Euroraum sowie in China haben darüber hinaus nach Meinung der HSH Nordbank, einem der maßgeblichen Schiffsfinanzierer, die Unsicherheiten bezüglich der Aussichten für die Schifffahrt weiter erhöht. Infolge der Entwicklungen auf der Angebots- und Nachfrageseite bewegten sich die Fracht- und Zeitcharterraten in allen drei Märkten (Containerschiffe, Massenguttransport und Öltanker) auf sehr niedrigem und nur zum Teil kostendeckendem Niveau. Daran werde sich in allernächster Zeit nichts ändern, so HSH in ihrem Halbjahresbericht 2012. Die Bank erwartet den Tiefpunkt im Zyklus der Branche in den kommenden zwölf bis 18 Monaten und rechnet nicht vor Ende 2013 mit dem Beginn einer langsamen Erholung bei Fracht- und Charterraten.

Die Anleger des HCI Renditefonds V stehen jetzt vor der Frage, den drohenden Verlust zu akzeptieren, oder um ihr Geld zu kämpfen - die Chancen stehen nicht schlecht. Allerdings ist zu beachten, dass die Verjährung von Schadenersatzansprüchen möglicherweise schon zum Jahresende 2012 droht. Schnelles Handeln ist daher angeraten. Mehr Informationen zur Verjährung von Ansprüchen von Anlegern geschlossener Fonds

Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen

Warum kommen wir zu dieser grundsätzlich optimistischen Einschätzung? Für Mandanten, die am HCI Renditefonds V beteiligt sind, haben wir bisher sowohl die Beratungen, als auch den Prospekt des Fonds geprüft und dabei nach unserer Auffassung Ansatzpunkte für Schadenersatzansprüche festgestellt. Die Schadenersatzansprüche richten sich gegen das Beratungsunternehmen und gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds, die nach einer aktuellen BGH-Entscheidung ebenfalls für die Falschberatung haften.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie es der Bundesgerichtshof formuliert hat (Az. III ZR 249/09), unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil verloren gehen kann. Die spekulativen Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Falschberatung begründet Schadenersatzansprüche der Anleger

Die im Vertrieb des Schiffsfonds beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen insbesondere folgende Mängel festgestellt:
  • Hoher Weichkosten-Anteil verschwiegen
  • Hohe Vertriebskosten - verschwiegen
  • Keine Aufklärung über die Risiken der Beteiligung
  • Starke Schwankungen der Charterraten nach Auslaufen von Festcharterzeiten möglich – verschwiegen
  • Einfluss der Charterraten auf den Schiffswert – verschwiegen
  • KeineInformation über loan-to-value Klausel (105 % Klausel) in den Darlehensverträgen
  • Schiffsfonds als Altersvorsorge nicht geeignet – dennoch als Altersvorsorge empfohlen
  • Keine Aufklärung über das Provisionsinteressen der beratenden Banken und Sparkassen (kickbacks)
Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

Haben auch Sie eine Beteiligung am HCI Renditefonds V gezeichnet? Möchten Sie wissen, ob Sie Chancen haben, Ihr investiertes Geld zurückzubekommen?

Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

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CFB-Fonds Nr. 131 Marienbader Höfe - Schadensersatzansprüche verjährt, die Anleger sind empört

Interessengemeinschaft CFB 131 gegründet

Bereits 2011 hatten wir darauf hingewiesen, dass sowohl die Beratung der Anleger vor der Beteiligungsentscheidung durch ihre Bankberater nach unseren Erfahrungen fehlerhaft war, als auch der Emissionsprospekt. Mit Ablauf des 31.12.2011 ist nun die sogenannte Totalverjährung eingetreten, dass heißt, Anleger können ihre berechtigten Schadenersatzansprüche jetzt nicht mehr durchsetzen.

In der Zwischenzeit, leider erst nach dem Verjährungseintritt, haben sich sehr viele Anleger bei uns gemeldet und uns ihr Leid geklagt. Aus vielen Gesprächen wissen wir, dass völlig gegen jede Übung der letzten zehn Jahre die Übermittlung des Geschäftsberichts 2010 an die Anleger hinausgezögert worden sein soll und auch die Gesellschafterversammlung fand anstatt wie gewohnt im Herbst (2011) erst in 2012 statt. Zahlreiche Fondsanleger äußerten uns gegenüber den Verdacht, dass dies absichtlich geschehen sei, um sie über die tatsächlich höchst problematische Situation des Fonds im Unklaren zu lassen, sie in Sicherheit zu wiegen und um sie davon abzuhalten, sowohl gegenüber den Gründungsgesellschaftern, als auch der Commerzbank AG als beratender Bank Schadenersatzansprüche prüfen zu lassen und geltend zu machen.

Rechtsanwalt Michael Minderjahn, der bei Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht die Anleger des CFB Fonds 131 betreut, stellt ausdrücklich klar: "Tatsächlich dürfte für die allermeisten Anleger der Zug längst abgefahren sein. Nur in absoluten Sonderkonstellationen ist es überhaupt noch denkbar, Ansprüche gegen die Commerzbank geltend zu machen."

Anleger können daher allenfalls noch versuchen, auf gesellschaftsrechtlichem Weg Ansprüche durchzusetzen. Hierfür sollten sie sich von einem auf Gesellschaftsrecht und Kapitalanlagen spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen. Die Bündelung der Interessen vieler Anleger im Rahmen einer Interessengemeinschaft dürfte hier überaus sinnvoll sein, schon um die Kosten für den Einzelnen möglichst gering zu halten.

Interessierte können sich unter Angabe ihrer Kontaktdaten sowie Beteiligungsnummer und Beteiligungshöhe unter der extra für die Interessengemeinschaft der Anleger des CFB-Fonds 131 eingerichteten Emailadresse cfb131@nittel.co melden. Die Daten werden zunächst gesammelt, ausschließlich für die Organisation einer Kontaktaufnahme der Anleger untereinander vorgehalten und verwendet. Weder ein Mandat ist damit verbunden, noch Kosten für die Interessenten oder eine Haftung für die Kanzlei.

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