Nordcapital Schiffsportfolio Global II in der Krise: Fachanwälte setzen Schadenersatz für Anleger durch

29. November 2012 - Der im Jahr 2004 platzierte Schiffs-Dachfonds Nordcapital Schiffsportfolio Global II steckt in Schwierigkeiten. Der aus sieben Containerschiffen bestehende Flottenfonds erwartet für das Jahr 2012 ein deutlich unter Plan liegendes Betriebsergebnis. Die Folge: Bankverbindlichkeiten können nicht in voller Höhe bedient werden, so dass die Geschäftsführung mit den finanzierenden Banken über Tilgungsstundungen verhandelt, wie der Leistungsbilanz des Emissionshauses Nordcapital zu entnehmen ist. Ausschüttungen können bereits seit längerer Zeit nicht mehr gezahlt werden, die von den Anlegern investierten 120 Mio. € sind in Gefahr. Denn ob und unter welchen Bedingungen die Banken in der gegenwärtigen Krise zu einem Entgegenkommen bereit sind und welcher Beitrag von den Anlegern erwartet wird, ist völlig offen.

Angesichts der unerfreulichen Entwicklung, die der Schiffsfonds genommen hat, ist es für betroffene Anleger des Nordcapital Schiffsportfolio Global II umso wichtiger, die Möglichkeit der Erlangung von Schadenersatz in Betracht zu ziehen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Doch die Beratungen, mit denen wir uns für unsere Mandanten bislang befasst haben weisen erhebliche Aufklärungspflichtverletzungen auf, von denen nachfolgend einige wenige genannt werden:
  • Kein Hinweis auf Totalverlustrisiko: Ein Schiffsfonds ist eine unternehmerische Beteiligung. Als "Mitunternehmer" tragen die Fondsanleger unternehmerische Risiken, die bis hin zum Totalverlust des investierten Kapitals gehen. Nur ein geringer Teil der uns bekannten Schiffsfondsanleger wurde über diesen bedeutsamen Umstand informiert.
  • Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet: Viele Mandanten berichten, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.
  • Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen: Für Anteile an geschlossene Fonds gibt es keinen geregelten Zweitmarkt. Eine Veräußerung der Anteile ist daher in der Regel gar nicht oder nur mit erheblichen Preisabschlägen möglich. Hierüber wurden die uns bekannten Anleger mehrheitlich nicht informiert.
  • Keine Informationen über Risiken schwankender Charterraten: Der massive Ausbau der weltweiten Containerflotte hat zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck und damit zu sinkenden Charterraten geführt. Dies ist kein außergewöhnliches Phänomen. Charterraten schwanken entsprechend der weltweiten Konjunkturentwicklung regelmäßig. Diesen Umstand hätten die Anlageberater zum Anlass nehmen müssen, ihre Kunden darauf hinzuweisen, was dem Fonds und damit den Anlegern drohen kann, wenn die Einnahmen nach Ablaufen der Festcharter, wie im Jahr 2010 zu beobachten, hinter den dem Prospekt zugrunde gelegten Annahmen zurückbleiben. Dies ist, so unsere Erfahrung aus zwischenzeitlich zahlreichen mit Anlegern geführten Gesprächen, nicht geschehen.
  • Risiko des Wiederauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen: Als Kommanditist haften die Schiffsfondsanleger grundsätzlich nur in Höhe ihrer Einlage. Ist diese geleistet, erlischt die Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten. Sie lebt jedoch wieder auf, wenn Ausschüttungen gezahlt werden, bei denen es sich nicht um Bilanzgewinne der Gesellschaft handelt. Dies ist bei Schiffsfonds regelmäßig der Fall. Aus diesem Grund müssen Schiffsfondsanleger im Falle der Insolvenz der Fondsgesellschaft in der Regel die gesamten Ausschüttungen an den Insolvenzverwalter zurückzahlen. Auf diesen Umstand wurden die wenigsten Schiffsfondsanleger hingewiesen.
  • Kein Hinweis auf Höhe der Weichkosten und auf Vertriebsprovisionen (Kickbacks): Die im Vertrieb tätigen Anlageberater wären verpflichtet gewesen, die Anleger darauf hinzuweisen, welcher Anteil der von ihnen investierten Gelder tatsächlich für Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der Schiffe fließt und welcher für nicht investive Zwecke verwendet wird. Dies ist in den uns bekannten Fällen regelmäßig nicht geschehen. Außerdem wurde nicht darüber informiert, wie hoch die Vertriebskosten sind und welcher Anteil davon an die beratende Bank/Sparkasse als Provision (so genannte Kickbacks) fließt.
Falschberatung und Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche der Anleger

Die im Vertrieb des Nordcapital Schiffsportfolio Global II beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht

Zum Ende des Jahres 2012 drohen viele Schadenersatzansprüche von Schiffsfondsanlegern zu verjähren. Hintergrund ist, dass in zahlreichen Schiffsfonds im Jahr 2009 erstmals Ausschüttungen ausgesetzt, Sanierungskonzepte entwickelt und Anleger zu Nachschüssen oder Sanierungsbeiträgen aufgefordert wurden. Dadurch wurde den Anlegern bekannt, dass es sich bei einer Schiffsfondsbeteiligung keineswegs um eine so sichere und risikolose Beteiligung handelt, als die sie ihnen im Beratungsgespräch dargestellt wurde. Diese Kenntnis setzt möglicher Weise den lauf von dreijährigen Verjährungsfristen in Gang, die die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nach 2012 erschweren oder unmöglich machen.

Mehr Informationen zur Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei geschlossenen Fonds erfahren Sie hier: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/verjaehrung-von-schadenersatzanspruechen-von-anlegern-geschlossener-fonds.html

Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am Nordcapital Schiffsportfolio Global II? Möchten Sie wissen, wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen?

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Nordcapital Schiffsportfolio Global I in Schwierigkeiten: Fachanwälte setzen Schadenersatz für Anleger durch

29. November 2012 - Der im Jahr 2003 platzierte Schiffs-Dachfonds Nordcapital Schiffsportfolio Global I steckt in Schwierigkeiten. Der aus vier Containerschiffen bestehende Flottenfonds erwartet für das Jahr 2012 ein deutlich unter Plan liegendes Betriebsergebnis. Die Folge: Bankverbindlichkeiten können nicht in voller Höhe bedient werden, so dass die Geschäftsführung mit den finanzierenden Banken über Tilgungsstundungen verhandelt, wie der Leistungsbilanz des Emissionshauses Nordcapital zu entnehmen ist. Ausschüttungen können bereits seit längerer Zeit nicht mehr gezahlt werden, die von den Anlegern investierten 73,5 Mio. € sind in Gefahr. Denn ob und unter welchen Bedingungen die Banken in der gegenwärtigen Krise zu einem Entgegenkommen bereit sind und welcher Beitrag von den Anlegern erwartet wird, ist völlig offen.

Angesichts der unerfreulichen Entwicklung, die der Schiffsfonds genommen hat, ist es für betroffene Anleger des Nordcapital Schiffsportfolio Global I umso wichtiger, die Möglichkeit der Erlangung von Schadenersatz in Betracht zu ziehen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Doch die Beratungen, mit denen wir uns für unsere Mandanten bislang befasst haben weisen erhebliche Aufklärungspflichtverletzungen auf, von denen nachfolgend einige wenige genannt werden:
  • Kein Hinweis auf Totalverlustrisiko: Ein Schiffsfonds ist eine unternehmerische Beteiligung. Als "Mitunternehmer" tragen die Fondsanleger unternehmerische Risiken, die bis hin zum Totalverlust des investierten Kapitals gehen. Nur ein geringer Teil der uns bekannten Schiffsfondsanleger wurde über diesen bedeutsamen Umstand informiert.
  • Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet: Viele Mandanten berichten, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.
  • KeinZweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen: Für Anteile an geschlossene Fonds gibt es keinen geregelten Zweitmarkt. Eine Veräußerung der Anteile ist daher in der Regel gar nicht oder nur mit erheblichen Preisabschlägen möglich. Hierüber wurden die uns bekannten Anleger mehrheitlich nicht informiert.
  • Keine Informationen über Risiken schwankender Charterraten: Der massive Ausbau der weltweiten Containerflotte hat zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck und damit zu sinkenden Charterraten geführt. Dies ist kein außergewöhnliches Phänomen. Charterraten schwanken entsprechend der weltweiten Konjunkturentwicklung regelmäßig. Diesen Umstand hätten die Anlageberater zum Anlass nehmen müssen, ihre Kunden darauf hinzuweisen, was dem Fonds und damit den Anlegern drohen kann, wenn die Einnahmen nach Ablaufen der Festcharter, wie im Jahr 2012 zu beobachten, hinter den dem Prospekt zugrunde gelegten Annahmen zurückbleiben. Dies ist, so unsere Erfahrung aus zwischenzeitlich zahlreichen mit Anlegern geführten Gesprächen, nicht geschehen.
  • Risiko des Wiederauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen: Als Kommanditist haften die Schiffsfondsanleger grundsätzlich nur in Höhe ihrer Einlage. Ist diese geleistet, erlischt die Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten. Sie lebt jedoch wieder auf, wenn Ausschüttungen gezahlt werden, bei denen es sich nicht um Bilanzgewinne der Gesellschaft handelt. Dies ist bei Schiffsfonds regelmäßig der Fall. Aus diesem Grund müssen Schiffsfondsanleger im Falle der Insolvenz der Fondsgesellschaft in der Regel die gesamten Ausschüttungen an den Insolvenzverwalter zurückzahlen. Auf diesen Umstand wurden die wenigsten Schiffsfondsanleger hingewiesen.
  • Währungsrisiko durch teilweisen Finanzierung in Japanischen Yen verschwiegen: Der US-Dollar hat gegenüber dem Japanischen Yen dramatisch an Wert verloren. Dies hat zur Folge, dass ein deutlich höherer Anteil der in US-Dollar erzielten Einnahmen der Schiffe für die in Yen zu leistenden Zins- und Tilgungszahlungen verwendet werden muss. Über dieses spezifische Währungsrisiko hätte aufgeklärt werden müssen.
  • Kein Hinweis auf Höhe der Weichkosten und auf Vertriebsprovisionen (Kickbacks): Die im Vertrieb tätigen Anlageberater wären verpflichtet gewesen, die Anleger darauf hinzuweisen, welcher Anteil der von ihnen investierten Gelder tatsächlich für Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der Schiffe fließt und welcher für nicht investive Zwecke verwendet wird. Dies ist in den uns bekannten Fällen regelmäßig nicht geschehen. Außerdem wurde nicht darüber informiert, wie hoch die Vertriebskosten sind und welcher Anteil davon an die beratende Bank/Sparkasse als Provision (so genannte Kickbacks) fließt.
Falschberatung und Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche der Anleger

Die im Vertrieb des Nordcapital Schiffsportfolio Global I beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht

Zum Ende des Jahres 2012 drohen viele Schadenersatzansprüche von Schiffsfondsanlegern zu verjähren. Hintergrund ist, dass in zahlreichen Schiffsfonds im Jahr 2009 erstmals Ausschüttungen ausgesetzt, Sanierungskonzepte entwickelt und Anleger zu Nachschüssen oder Sanierungsbeiträgen aufgefordert wurden. Dadurch wurde den Anlegern bekannt, dass es sich bei einer Schiffsfondsbeteiligung keineswegs um eine so sichere und risikolose Beteiligung handelt, als die sie ihnen im Beratungsgespräch dargestellt wurde. Diese Kenntnis setzt möglicher Weise den lauf von dreijährigen Verjährungsfristen in Gang, die die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nach 2012 erschweren oder unmöglich machen.

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Nordcapital Schiffsportfolio 4 in Schwierigkeiten: Kapitalverlust wahrscheinlich

29. November 2012 - Der im Jahr 2008 platzierte Zweitmarktfonds Nordcapital Schiffsportfolio 4 (Nordcapital Schiffsportfolio 4 mbH & Co. KG) steckt in Schwierigkeiten. Der Fonds hat Beteiligungen an 239 Schiffsfonds erworben und ist damit voll in den Sog der weltweiten Schifffahrtskrise geraten. Für das Jahr 2012 werden deutlich unter Plan liegende Einnahmen erwartet. Der Wert des Beteiligungsportfolios hat sich aufgrund des mit dem Verfall der Charterraten einhergehenden Verfalls der Schiffspreise erheblich reduziert, so dass ein anteiliger Kapitalverlust wahrscheinlich ist, wie es in der aktuellen Leistungsbilanz des Emissionshauses heißt.

Für die Anleger, die insgesamt gut 58 Mio. € in den Fonds investiert haben, bedeutet dies, dass sie einen nicht unwesentlichen Teil ihres Geldes abschreiben müssen. Ausschüttungen können bereits seit längerer Zeit nicht mehr gezahlt werden. Wie viele der Schiffe, an denen der Nordcapital Schiffsportfolio 4 beteiligt ist, die aktuelle Krise überstehen werden, ist völlig offen. Da der Fonds zu einem weit überwiegenden Teil in Beteiligungen an Containerschiffen investiert hat, bei denen der Markt derzeit keine kostendeckenden Chartereinnahmen bietet und allenfalls Anfang 2014 mit einem allmählichen Anstieg der Charterraten zu rechnen ist, sind weitere Ausfälle zu befürchten.

Angesichts der unerfreulichen Entwicklung, die der Schiffsfonds genommen hat, ist es für betroffene Anleger des Nordcapital Schiffsportfolio 4 umso wichtiger, die Möglichkeit der Erlangung von Schadenersatz in Betracht zu ziehen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Doch die Beratungen, mit denen wir uns für unsere Mandanten bislang befasst haben weisen erhebliche Aufklärungspflichtverletzungen auf, von denen nachfolgend einige wenige genannt werden:
  • Kein Hinweis auf Totalverlustrisiko: Ein Schiffsfonds ist eine unternehmerische Beteiligung. Als "Mitunternehmer" tragen die Fondsanleger unternehmerische Risiken, die bis hin zum Totalverlust des investierten Kapitals gehen. Nur ein geringer Teil der uns bekannten Schiffsfondsanleger wurde über diesen bedeutsamen Umstand informiert.
  • Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet: Viele Mandanten berichten, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.
  • Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen: Für Anteile an geschlossene Fonds gibt es keinen geregelten Zweitmarkt. Eine Veräußerung der Anteile ist daher in der Regel gar nicht oder nur mit erheblichen Preisabschlägen möglich. Hierüber wurden die uns bekannten Anleger mehrheitlich nicht informiert.
  • Keine Informationen über Risiken schwankender Charterraten: Der massive Ausbau der weltweiten Schiffsflotte hat zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck und damit zu sinkenden Charterraten geführt. Dies ist kein außergewöhnliches Phänomen. Charterraten schwanken entsprechend der weltweiten Konjunkturentwicklung regelmäßig. Diesen Umstand hätten die Anlageberater zum Anlass nehmen müssen, ihre Kunden darauf hinzuweisen, was dem Fonds und damit den Anlegern drohen kann, wenn die Charterraten hinter den dem Prospekt zugrunde gelegten Annahmen zurückbleiben. Dies ist, so unsere Erfahrung aus zwischenzeitlich zahlreichen mit Anlegern geführten Gesprächen, nicht geschehen.
  • Hohe Weichkosten verschwiegen: Das von den Anlegern in den Fonds investierte Geld ist nicht nur für den Kauf des Fondsschiffes aufgewandt worden. Ein nicht unerheblicher Teil floss in nicht investive Verwendungen, also diverse Dienstleistungsvergütungen (einschließlich Vertriebskosten), Zwischenfinanzierungszinsen und Gründungskosten. Die Berater der Anleger, mit denen wir gesprochen haben, haben sie nicht über die geplante Mittelverwendung informiert.
  • Risiko des Wiederauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen: Als Kommanditist haften die Schiffsfondsanleger grundsätzlich nur in Höhe ihrer Einlage. Ist diese geleistet, erlischt die Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten. Sie lebt jedoch wieder auf, wenn Ausschüttungen gezahlt werden, bei denen es sich nicht um Bilanzgewinne der Gesellschaft handelt. Dies ist bei Schiffsfonds regelmäßig der Fall. Aus diesem Grund müssen Schiffsfondsanleger im Falle der Insolvenz der Fondsgesellschaft in der Regel die gesamten Ausschüttungen an den Insolvenzverwalter zurückzahlen. Auf diesen Umstand wurden die wenigsten Schiffsfondsanleger hingewiesen.
  • Kein Hinweis auf Verwendung der investierten Gelder und auf Vertriebsprovisionen (Kickbacks): Die im Vertrieb tätigen Anlageberater wären verpflichtet gewesen, die Anleger darauf hinzuweisen, welcher Anteil der von ihnen investierten Gelder tatsächlich für Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der Schiffe fließt und welcher für nicht investive Zwecke verwendet wird. Dies ist in den uns bekannten Fällen regelmäßig nicht geschehen. Außerdem wurde nicht ausdrücklich darüber informiert, wie hoch die Vertriebskosten sind und welcher Anteil davon an die beratende Bank als Provision (so genannte Kickbacks) fließt.
Falschberatung und Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche der Anleger

Die im Vertrieb des Nordcapital Schiffsportfolio 4 beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am Nordcapital Schiffsportfolio 4? Möchten Sie wissen, wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen?

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DS Fonds Nr. 125 - DS Blue Ocean und DS Blue Wave: Chartereinnahmen weit unter Plan, Ausschüttungen ausgesetzt

28. November 2012 - Schwere Zeiten für die über 200 Anleger des vom Emissionshaus Dr. Peters im Jahr 2007 aufgelegten DS-Fonds Nr. 125 - DS Blue Ocean und DS Blue Wave. Die für einen Preis von 32,6 Mio. € gekauften Feedermax-Containerschiffe erzielt weniger als 50% der prospektierten Chartereinnahmen. Im Jahr 2011 waren dies, wie der Leistungsbilanz des Emissionshauses zu entnehmen ist, gerade einmal 2.687.000 € anstelle der prospektierten 5.683.000 €. Ein kostendeckender Betrieb des Schiffes ist damit, wie das veröffentlichte Betriebsergebnis von -857.000 € zeigt, offenbar nicht möglich.

Ob die im Jahr 2010 durchgeführten Sanierungsmaßnahmen ausreichen werden, um das Überleben des Schiffsfonds zu sichern, ist fraglich. Dr. Peters spricht davon, dass aufgrund der schwierigen Marktverhältnisse weitere Kapitalmaßnahmen nicht ausgeschlossen werden könnten und auch weiterhin keine Ausschüttungen mehr gezahlt werden.

Wie werden sich die Chartereinnahmen der Schiffe entwickeln?

Als Fachkanzlei, die auf die Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern und Bankkunden spezialisiert ist, gehört die Prognose von Marktentwicklungen nicht zu unserem Fachgebiet. Wir beziehen uns daher auf Prognosen beispielsweise der HSH Nordbank, einem der größten Schiffsfinanzierer. In seinem Marktbericht "Shipping Monthly Container“ von Anfang September 2012 schreibt die Bank: Nachfrage bleibt hinter den Erwartungen zurück, hohe Bunkerpreise belasten Ergebnisse der Linienreedereien, Charterraten tendierten zuletzt wieder abwärts, Unsere Prognose: Ab 2014 allmähliche Rückkehr auf ein auskömmliches Charterratenniveau.

Legt man diese Prognose zu Grunde, ist auch für das Jahr 2013 nicht mit einem signifikanten Anstieg der Charterraten zu rechnen und erst ab 2014 mit einem "allmählichen" Anstieg zu rechnen. Ob die beiden Fondsschiffe des DS Fonds 125 diese lange Durststrecke durchhalten werden?

Realistische Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen

Anleger des DS-Fonds Nr. 125 - DS Blue Ocean und DS Blue Wave stehen nun vor der Frage, ob sie der Situation tatenlos zusehen wollen, oder ob sie ihre bestehenden Chancen nutzen wollen, ihre Beteiligung im Wege des Schadenersatzes - wirtschaftlich betrachtet - "rückabzuwickeln". Die Chancen hierfür stehen in der Regel gut, da die Beratung durch die Bankberater in vielerlei Hinsicht regelmäßig fehlerhaft war.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht beziehungsweise nicht vollständig informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.
  • Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen: Die Anlegern des DS-Fonds Nr. 125 - DS Blue Ocean und DS Blue Wave können die Beteiligung erst nach einer langen Bindungszeit kündigen. Vorher besteht keine Chance, an ihr Geld zu kommen. Da es keinen geregelten Zweitmarkt für gebrauchte Fondsbeteiligungen gibt ist eine Veräußerung nahezu ausgeschlossen. Außerdem ist äußerst unwahrscheinlich, dass sie, sollte ein Käufer gefunden werden, das investierte Kapital als Preis erhalten. Hier sind regelmäßig erhebliche Abstriche hinzunehmen.
  • Keine Informationen über drohenden Verfall der Charterraten: Bereits im Jahr 2007 häuften sich Berichte in der seriösen Wirtschaftspresse, wonach der massive Ausbau der weltweiten Containerflotte zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck und damit zu sinkenden Charterraten führen würde. Diese negativen Prognosen hätten die Anlageberater zum Anlass nehmen müssen, ihren Kunden nicht den Mund mit den aktuell außergewöhnlich hohen Charterraten wässrig zu machen. Es wäre daher Aufgabe des Beraters gewesen, auf das Risiko hinzuweisen, was dem Fonds und damit den Anlegern droht, wenn die Einnahmen nach dieser Zeit hinter den dem Prospekt zugrunde gelegten Annahmen zurückbleiben. Dies ist, so unsere Erfahrung aus zwischenzeitlich zahlreichen mit Anlegern geführten Gesprächen, nicht geschehen.
  • Hohe Vertriebsprovisionen verschwiegen: Beratende Banken und Sparkassen haben für den Vertrieb von Schiffsfondsanteilen hohe Provisionen erhalten, dies aber gegenüber ihren Kunden, denen sie die Beteiligung empfohlen haben, nicht offengelegt. In einem für eine Commerzbank Kundin geführten Rechtsstreit lies die Bank beispielsweise vortragen, ihr sei noch im Jahr 2008 gar nicht bekannt gewesen, dass sie verpflichtet sei, über diese Provisionseinnahmen (so genannte kickbacks) aufzuklären. Unterblieb die Aufklärung über die Provisionen, hat der Anleger Schadenersatzansprüche gegen seine Bank oder Sparkasse.
  • Schiffsfonds als Altersvorsorge nicht geeignet: Viele Mandanten berichten, dass ihnen die Beteiligung als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.
Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

Möchten Sie als Anleger des DS Fonds Nr. 125 - DS Blue Ocean und DS Blue Wave wissen, ob Ihnen Schadenersatzansprüche zustehen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihr Ansprechpartner

ansprechpartner_nittel3
Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
info@nittel.co

Heidelberg:
Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221 - 915770 | Fax: 06221 - 9157729

München:
Residenzstraße 25, 80333 München
Tel.: 089 - 25549850 | Fax: 089 - 25549855

Hamburg:
Dörpfeldstraße 6, 22609 Hamburg
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Berlin:
Rotherstraße 19, 10245 Berlin
Tel.: 030 - 95999280 | Fax: 030 - 95999279

Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/ds-fonds-125-ds-blue-ocean-und-ds-blue-wave-chartereinnahmen-weit-unter-plan-ausschuettungen-ausgesetzt.html

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Dr. Peters DS Fonds Nr. 123: Chartereinnahmen weit unter Plan, Ausschüttungen zurückgefordert

28. November 2012 - Schwere Zeiten für die knapp 500 Anleger des vom Emissionshaus Dr. Peters im Jahr 2007 aufgelegten DS-Fonds Nr. 123 - DS Sapphire. Der für einen Preis von 85 Mio. € gekaufte Rohöltanker erzielt knapp 50% der prospektierten Chartereinnahmen. Im Jahr 2011 waren dies, wie der Leistungsbilanz des Emissionshauses zu entnehmen ist, gerade einmal 6.776.000 € anstelle der prospektierten 12.851.000 €. Das Schiff war im Jahr 2011 nicht in der Lage, die Verbindlichkeiten gegenüber der finanzierenden Bank in voller Höhe zu bedienen.

Ob die im Jahr 2012 erfolgte Rückzahlung der Ausschüttungen ausreichen wird, um das Überleben des Schiffsfonds zu sichern, ist fraglich. Ob angesichts der massiven Krise auf den weltweiten Schifffahrtsmärkten diese Maßnahme ausreicht, um die Banken zu einer Stundung von Tilgungszahlungen und einer Teilnahme an einem Sanierungsprozess zu veranlassen ist völlig offen (Stand Leistungsbilanz 2011).

Realistische Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen

Anleger des DS-Fonds Nr. 123 - DS Sapphire stehen nun vor der Frage, ob sie der Situation tatenlos zusehen wollen, oder ob sie ihre bestehenden Chancen nutzen wollen, ihre Beteiligung im Wege des Schadenersatzes - wirtschaftlich betrachtet - "rückabzuwickeln". Die Chancen hierfür stehen in der Regel gut, da die Beratung durch die Bankberater in vielerlei Hinsicht regelmäßig fehlerhaft war.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht beziehungsweise nicht vollständig informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.
  • Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen: Die Anlegern des DS-Fonds Nr. 123 - DS Sapphire können die Beteiligung erst nach einer langen Bindungszeit kündigen. Vorher besteht keine Chance, an ihr Geld zu kommen. Da es keinen geregelten Zweitmarkt für gebrauchte Fondsbeteiligungen gibt ist eine Veräußerung nahezu ausgeschlossen. Außerdem ist äußerst unwahrscheinlich, dass sie, sollte ein Käufer gefunden werden, das investierte Kapital als Preis erhalten. Hier sind regelmäßig erhebliche Abstriche hinzunehmen.
  • Keine Informationen über drohenden Verfall der Charterraten: Bereits im Jahr 2007 häuften sich Berichte in der seriösen Wirtschaftspresse, wonach der massive Ausbau der weltweiten Schiffsflotte zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck und damit zu sinkenden Charterraten führen würde. Diese negativen Prognosen hätten die Anlageberater zum Anlass nehmen müssen, ihren Kunden nicht den Mund mit den aktuell außergewöhnlich hohen Charterraten wässrig zu machen. Es wäre daher Aufgabe des Beraters gewesen, auf das Risiko hinzuweisen, was dem Fonds und damit den Anlegern droht, wenn die Einnahmen nach dieser Zeit hinter den dem Prospekt zugrunde gelegten Annahmen zurückbleiben. Dies ist, so unsere Erfahrung aus zwischenzeitlich zahlreichen mit Anlegern geführten Gesprächen, nicht geschehen.
  • Hohe Vertriebsprovisionen verschwiegen: Beratende Banken und Sparkassen haben für den Vertrieb von Schiffsfondsanteilen hohe Provisionen erhalten, dies aber gegenüber ihren Kunden, denen sie die Beteiligung empfohlen haben, nicht offengelegt. In einem für eine Commerzbank Kundin geführten Rechtsstreit lies die Bank beispielsweise vortragen, ihr sei noch im Jahr 2008 gar nicht bekannt gewesen, dass sie verpflichtet sei, über diese Provisionseinnahmen (so genannte kickbacks) aufzuklären. Unterblieb die Aufklärung über die Provisionen, hat der Anleger Schadenersatzansprüche gegen seine Bank oder Sparkasse.
  • Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet: Viele Mandanten berichten, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.
Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

Möchten Sie als Anleger des DS-Fonds Nr. 123 - DS Sapphire wissen, ob Ihnen Schadenersatzansprüche zustehen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

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DS Fonds Nr. 118 - DS Dominion: Chartereinnahmen weit unter Plan, weiterhin keine Ausschüttungen an Anleger

28. November 2012 - Schwere Zeiten für die über 700 Anleger des vom Emissionshaus Dr. Peters im Jahr 2006 aufgelegten DS-Fonds Nr. 118 - DS Dominion. Das für einen Preis von 80 Mio. US-Dollar gekaufte im Jahr 2001 in Dienst gestellte Containerschiffe erzielt weniger als 70% der prospektierten Chartereinnahmen. Im Jahr 2011 waren dies, wie der Leistungsbilanz des Emissionshauses zu entnehmen ist, gerade einmal 7.594.000 € anstelle der prospektierten 11.125.000 €. Das Betriebsergebnis von 737.000 € reicht nicht aus, um die vertraglich vereinbarten Tilgungsleistungen gegenüber der finanzierenden Bank vollständig zu erbringen.

Wie werden sich die Chartereinnahmen der Schiffe entwickeln?

Ob die Einnahmen ausreichen werden, um das Überleben des Schiffsfonds dauerhaft zu sichern, ist angesichts der schwierigen Marktverhältnisse fraglich. Ausweislich der Prognosen der HSH Nordbank, einem der größten Schiffsfinanzierer ist eine Erholung des Chartermarktes nicht vor 2014 zu erwarten. In seinem Marktbericht "Shipping Monthly Container" von Anfang September 2012 schreibt die Bank: Nachfrage bleibt hinter den Erwartungen zurück, hohe Bunkerpreise belasten Ergebnisse der Linienreedereien, Charterraten tendierten zuletzt wieder abwärts, Unsere Prognose: Ab 2014 allmähliche Rückkehr auf ein auskömmliches Charterratenniveau.

Legt man diese Prognose zu Grunde, ist auch für das Jahr 2013 nicht mit einem signifikanten Anstieg der Charterraten zu rechnen und erst ab 2014 mit einem "allmählichen" Anstieg zu rechnen.

Realistische Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen

Anleger des DS-Fonds Nr. 118 - DS Dominion stehen nun vor der Frage, ob sie der Situation tatenlos zusehen wollen, oder ob sie ihre bestehenden Chancen nutzen wollen, ihre Beteiligung im Wege des Schadenersatzes - wirtschaftlich betrachtet - "rückabzuwickeln". Die Chancen hierfür stehen in der Regel gut, da von die Beratung durch die Bankberater in vielerlei Hinsicht regelmäßig fehlerhaft war.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht beziehungsweise nicht vollständig informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.
  • Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen: Die Anleger des DS-Fonds Nr. 118 - DS Dominion können die Beteiligung erst nach einer langen Bindungszeit kündigen. Vorher besteht keine Chance, an ihr Geld zu kommen. Da es keinen geregelten Zweitmarkt für gebrauchte Fondsbeteiligungen gibt ist eine Veräußerung nahezu ausgeschlossen. Außerdem ist äußerst unwahrscheinlich, dass sie, sollte ein Käufer gefunden werden, das investierte Kapital als Preis erhalten. Hier sind regelmäßig erhebliche Abstriche hinzunehmen.
  • Keine Informationen über drohenden Verfall der Charterraten: Bereits im Jahr 2007 häuften sich Berichte in der seriösen Wirtschaftspresse, wonach der massive Ausbau der weltweiten Containerflotte zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck und damit zu sinkenden Charterraten führen würde. Diese negativen Prognosen hätten die Anlageberater zum Anlass nehmen müssen, ihren Kunden nicht den Mund mit den aktuell außergewöhnlich hohen Charterraten wässrig zu machen. Es wäre Aufgabe des Beraters gewesen, auf das Risiko hinzuweisen, was dem Fonds und damit den Anlegern droht, wenn die Einnahmen nach dieser Zeit hinter den dem Prospekt zugrunde gelegten Annahmen zurückbleiben. Dies ist, so unsere Erfahrung aus zwischenzeitlich zahlreichen mit Anlegern geführten Gesprächen, nicht geschehen.
  • Hohe Vertriebsprovisionen verschwiegen: Beratende Banken und Sparkassen haben für den Vertrieb von Schiffsfondsanteilen hohe Provisionen erhalten, dies aber gegenüber ihren Kunden, denen sie die Beteiligung empfohlen haben, nicht offengelegt. In einem für eine Commerzbank Kundin geführten Rechtsstreit lies die Bank beispielsweise vortragen, ihr sei noch im Jahr 2008 gar nicht bekannt gewesen, dass sie verpflichtet sei, über diese Provisionseinnahmen (so genannte kickbacks) aufzuklären. Unterblieb die Aufklärung über die Provisionen, hat der Anleger Schadenersatzansprüche gegen seine Bank oder Sparkasse.
  • Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet: Viele Mandanten berichten, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.
Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

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DS Fonds Nr. 127 - VLCC Younara Glory: Chartereinnahmen weit unter Plan, Ausschüttungen ausgesetzt

26. November 2012 - Schwere Zeiten für die über 1.500 Anleger des vom Emissionshaus Dr. Peters im Jahr 2007 aufgelegten DS-Fonds Nr. 127 - VLCC Younara Glory. Der für einen Preis von 130 Mio. US-Dollar gekaufte Rohöltanker erzielt trotz einer auf 10 Jahre ausgelegten Festcharter derzeit nur die am Spotmarkt erzielbaren Chartereinnahmen. Im Jahr 2011 waren dies, wie der Leistungsbilanz des Emissionshauses zu entnehmen ist, gerade einmal 5.970.000 € anstelle der vereinbarten 19.224.000 €. Ein kostendeckender Betrieb des Schiffes ist damit, wie das veröffentlichte Betriebsergebnis von -219.000 € zeigt, offenbar nicht möglich.

Ob der Charterer oder der Chartergarant die aufgelaufenen Charterrückstände, die spätestens Ende 2014 zur Zahlung fällig werden sollen, begleicht, steht in den Sternen. Der Chartergarant hat auch für zahlreiche andere Schiffe der Dr. Peters VLCC Glory-Reihe eine entsprechende Garantie ausgelobt. Auch dort bestehen erhebliche Charterrückstände.

Mehr Informationen zur Situation der Dr. Peters "VLCC-Glory"-Schiffe

Anleger sollten nicht untätig zuwarten. Die Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen stehen für die Anleger gut.

Mehr Informationen zu Schadenersatzansprüchen für Anleger des DS Fonds 127 - VLCC "Younara Glory"

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Nordcapital Bulkerflotte 1 in Schwierigkeiten: Fachanwälte setzen Schadenersatz für Anleger durch

26. November 2012 - Der im Jahr 2008 platzierte Dachfonds Nordcapital Bulkerflotte 1 (Nordcapital Bulkerflotte 1 mbH & Co. KG) steckt in Schwierigkeiten. Der aus acht Supramax-Bulkcarriern bestehende Dachfonds erwartet für das Jahr 2012 trotz der umgesetzten Sanierung ein deutlich unter Plan liegendes Betriebsergebnis. Ausschüttungen können bereits seit längerer Zeit nicht mehr gezahlt werden, die von den Anlegern investierten rund 178 Mio. € sind in Gefahr.

Angesichts der unerfreulichen Entwicklung, die der Schiffsfonds genommen hat, ist es für betroffene Anleger des Nordcapital Bulkerflotte 1 umso wichtiger, die Möglichkeit der Erlangung von Schadenersatz in Betracht zu ziehen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Doch die Beratungen, mit denen wir uns für unsere Mandanten bislang befasst haben weisen erhebliche Aufklärungspflichtverletzungen auf, von denen nachfolgend einige wenige genannt werden:
  • Kein Hinweis auf Totalverlustrisiko: Ein Schiffsfonds ist eine unternehmerische Beteiligung. Als "Mitunternehmer" tragen die Fondsanleger unternehmerische Risiken, die bis hin zum Totalverlust des investierten Kapitals gehen. Nur ein geringer Teil der uns bekannten Schiffsfondsanleger wurde über diesen bedeutsamen Umstand informiert.
  • Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet: Viele Mandanten berichten, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.
  • Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen: Für Anteile an geschlossene Fonds gibt es keinen geregelten Zweitmarkt. Eine Veräußerung der Anteile ist daher in der Regel gar nicht oder nur mit erheblichen Preisabschlägen möglich. Hierüber wurden die uns bekannten Anleger mehrheitlich nicht informiert.
  • Keine Informationen über Risiken schwankender Charterraten: Der massive Ausbau der weltweiten Schiffsflotte hat zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck und damit zu sinkenden Charterraten geführt. Dies ist kein außergewöhnliches Phänomen. Charterraten schwanken entsprechend der weltweiten Konjunkturentwicklung regelmäßig. Diesen Umstand hätten die Anlageberater zum Anlass nehmen müssen, ihre Kunden darauf hinzuweisen, was dem Fonds und damit den Anlegern drohen kann, wenn die Charterraten hinter den dem Prospekt zugrunde gelegten Annahmen zurückbleiben. Dies ist, so unsere Erfahrung aus zwischenzeitlich zahlreichen mit Anlegern geführten Gesprächen, nicht geschehen.
  • Hohe Weichkosten verschwiegen: Das von den Anlegern in den Fonds investierte Geld ist nicht nur für den Kauf des Fondsschiffes aufgewandt worden. Ein nicht unerheblicher Teil floss in nicht investive Verwendungen, also diverse Dienstleistungsvergütungen (einschließlich Vertriebskosten), Zwischenfinanzierungszinsen und Gründungskosten. Die Berater der Anleger, mit denen wir gesprochen haben, haben sie nicht über die geplante Mittelverwendung informiert.
  • Risiko des Wiederauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen: Als Kommanditist haften die Schiffsfondsanleger grundsätzlich nur in Höhe ihrer Einlage. Ist diese geleistet, erlischt die Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten. Sie lebt jedoch wieder auf, wenn Ausschüttungen gezahlt werden, bei denen es sich nicht um Bilanzgewinne der Gesellschaft handelt. Dies ist bei Schiffsfonds regelmäßig der Fall. Aus diesem Grund müssen Schiffsfondsanleger im Falle der Insolvenz der Fondsgesellschaft in der Regel die gesamten Ausschüttungen an den Insolvenzverwalter zurückzahlen. Auf diesen Umstand wurden die wenigsten Schiffsfondsanleger hingewiesen.
  • Kein Hinweis auf Höhe der Vertriebsprovisionen (Kickbacks): Die im Vertrieb tätigen Anlageberater wären verpflichtet gewesen, die Anleger darauf hinzuweisen, welcher Anteil der von ihnen investierten Gelder tatsächlich für Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der Schiffe fließt und welcher für nicht investive Zwecke verwendet wird. Dies ist in den uns bekannten Fällen regelmäßig nicht geschehen. Außerdem wurde nicht ausdrücklich darüber informiert, wie hoch die Vertriebskosten sind und welcher Anteil davon an die beratende Deutsche Bank als Provision (so genannte Kickbacks) fließt.
Falschberatung und Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche der Anleger

Die im Vertrieb des Nordcapital Bulkerflotte 1 beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am Nordcapital Bulkerflotte 1? Möchten Sie wissen, wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen?

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König & Cie. Suezmax-Tanker Flottenfonds II in Schwierigkeiten: Fonds kann weiterhin keine Ausschüttungen leisten

26. November 2012 - Der im Jahr 2005 emittierte König & Cie. Suezmax-Tanker Flottenfonds II steckt in Schwierigkeiten. Aufgrund der unter den Prospektannahmen liegenden Pooleinnahmen konnten auch für das Jahr 2011 abermals keine Auszahlungen geleistet werden. Für die Anleger, die insgesamt rund 125 Mio. € in den Fonds und damit in die Schiffe MT "Cape Bari", MT "Cape Brindisi", MT "Cape Bastia" und MT "Cape Bonny" investiert haben, dürfte angesichts der auch weiterhin trüben Aussichten auf den weltweiten Schifffahrtsmärkten wenig Aussicht auf Besserung bestehen.

Angesichts der unerfreulichen Entwicklung, die der Schiffsfonds genommen hat, ist es für betroffene Anleger des König & Cie. Suezmax-Tanker Flottenfonds II umso wichtiger, die Möglichkeit der Erlangung von Schadenersatz in Betracht zu ziehen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Doch die Beratungen, mit denen wir uns für unsere Mandanten bislang befasst haben weisen erhebliche Aufklärungspflichtverletzungen auf, von denen nachfolgend einige wenige genannt werden:
  • Kein Hinweis auf Totalverlustrisiko: Ein Schiffsfonds ist eine unternehmerische Beteiligung. Als "Mitunternehmer" tragen die Fondsanleger unternehmerische Risiken, die bis hin zum Totalverlust des investierten Kapitals gehen. Nur ein geringer Teil der uns bekannten Schiffsfondsanleger wurde über diesen bedeutsamen Umstand informiert.
  • Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet: Viele Mandanten berichten, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.
  • Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen: Für Anteile an geschlossene Fonds gibt es keinen geregelten Zweitmarkt. Eine Veräußerung der Anteile ist daher in der Regel gar nicht oder nur mit erheblichen Preisabschlägen möglich. Hierüber wurden die uns bekannten Anleger mehrheitlich nicht informiert.
  • Keine Informationen über Risiken schwankender Charterraten: Der massive Ausbau der weltweiten Schiffsflotte hat zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck und damit zu sinkenden Charterraten geführt. Dies ist kein außergewöhnliches Phänomen. Charterraten schwanken entsprechend der weltweiten Konjunkturentwicklung regelmäßig. Diesen Umstand hätten die Anlageberater zum Anlass nehmen müssen, ihre Kunden darauf hinzuweisen, was dem Fonds und damit den Anlegern drohen kann, wenn die Charterraten hinter den dem Prospekt zugrunde gelegten Annahmen zurückbleiben. Dies ist, so unsere Erfahrung aus zwischenzeitlich zahlreichen mit Anlegern geführten Gesprächen, nicht geschehen.
  • Hohe Weichkosten verschwiegen: Das von den Anlegern in den Fonds investierte Geld ist nicht nur für den Kauf des Fondsschiffes aufgewandt worden. Ein nicht unerheblicher Teil floss in nicht investive Verwendungen, also diverse Dienstleistungsvergütungen (einschließlich Vertriebskosten), Zwischenfinanzierungszinsen und Gründungskosten. Die Berater der Anleger, mit denen wir gesprochen haben, haben sie nicht über die geplante Mittelverwendung informiert.
  • Risiko des Wiederauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen: Als Kommanditist haften die Schiffsfondsanleger grundsätzlich nur in Höhe ihrer Einlage. Ist diese geleistet, erlischt die Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten. Sie lebt jedoch wieder auf, wenn Ausschüttungen gezahlt werden, bei denen es sich nicht um Bilanzgewinne der Gesellschaft handelt. Dies ist bei Schiffsfonds regelmäßig der Fall. Aus diesem Grund müssen Schiffsfondsanleger im Falle der Insolvenz der Fondsgesellschaft in der Regel die gesamten Ausschüttungen an den Insolvenzverwalter zurückzahlen. Auf diesen Umstand wurden die wenigsten Schiffsfondsanleger hingewiesen.
  • Kein Hinweis auf Höhe der Vertriebsprovisionen (Kickbacks): Die im Vertrieb tätigen Anlageberater wären verpflichtet gewesen, die Anleger darauf hinzuweisen, welcher Anteil der von ihnen investierten Gelder tatsächlich für Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der Schiffe fließt und welcher für nicht investive Zwecke verwendet wird. Dies ist in den uns bekannten Fällen regelmäßig nicht geschehen. Außerdem wurde nicht ausdrücklich darüber informiert, wie hoch die Vertriebskosten sind und welcher Anteil davon an die beratende Bank als Provision (so genannte Kickbacks) fließt.
Falschberatung und Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche der Anleger

Die im Vertrieb des König & Cie. Suezmax-Tanker Flottenfonds II Renditefonds 44 beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am König & Cie. Suezmax-Tanker Flottenfonds II - Renditefonds 44? Möchten Sie wissen, wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen?

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MPC Leben plus - Rechtsanwälte gehen wegen Prospektfehlern gegen die Gründungsgesellschafter vor

Im Jahr 2002 wurde die MPC Rendite-Fonds Leben plus GmbH & Co. KG aufgelegt, als erste einer Reihe von zunächst insgesamt sieben Fonds, der in deutsche Lebensversicherungspolicen, die am sogenannten Zweitmarkt gekauft wurden, investierte. Bis 2003 wurden für den Fonds über 28 Mio. € Eigenkapital eingesammelt und über 59 Mio. € Kredite aufgenommen. Trotz angeblich hoher Sicherheit konnten sich die Anleger bisher aber nur zweimal über Ausschüttungen freuen; seit 2008 sind sie gänzlich ausgeblieben. Auf dem Zweitmarkt können Anleger bestenfalls noch 2% für ihre Beteiligung erzielen. Viele Anleger, die nach der Beratung durch ihre Bank oder ihren Anlageberater glaubten, in eine "todsichere" Sache investieren zu können, fürchten den Totalverlust ihrer Beteiligung.

Erste Schadenersatzklage gegen Gründungsgesellschafter des Fonds

Im Auftrag von Mandanten haben wir die Gründungsgesellschafter dieses Fonds erstmals durch Klage auf Schadenersatz in Anspruch genommen. Ziel ist, dass die Verantwortlichen die Beteiligung rückabwickeln müssen, die Anleger also ihr Geld zurück erhalten. Grundlage der Klage ist, dass nach unserer Meinung der Emissionsprospekt in vielerlei Hinsicht fehlerhaft ist. Gründungsgesellschafter haften nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs den beitretenden Anlegern nach den Grundsätzen der Prospekthaftung im weiteren Sinne, weil sie deren Vertragspartner beim Beitritt zur Fondsgesellschaft sind. Die Rechtsprechung sieht sie in der Pflicht, auf Prospektfehler und im Vergleich zum aktuellen Prospekt geänderte Verhältnisse hinzuweisen.

Als sichere Anlage beworben

Ein von uns vertretener Anleger wollte seine Altersvorsorge aufbessern. Aufgrund der Finanzkrise nach dem 11. September 2001 war er stark verunsichert und mochte nicht mehr in Aktien- und Mischfonds investieren. Insofern vertraute er auf die Anpreisungen des Emissionshauses, das den Fonds mit Schlagworten wie Sicherheit, Mindestrendite und garantierte Mindestverzinsung beworben hatte. Nachdem der Kläger sich näher dafür interessierte, erhielt er den Prospekt übersandt. Im Begleitschreiben wurde erneut ziemlich auf den Putz gehauen. Es war die Sprache von einer "Rendite mit Sicherheit" und einem "minimalen Investitionsrisiko". Unserem Mandanten wurde der Eindruck vermittelt, er täte mit einer Beteiligung genau das Richtige, denn jetzt habe man sehr günstig einkaufen können und bei dem zu erwartenden Anziehen der Kapitalmärkte zahle sich das dann mit "ansehnlichen Renditen" aus.

Absolute Verjährung von Ansprüchen droht

Allen Anlegern in diesem Fonds sei dringend angeraten, umgehend von einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen, ob sie gegen ihre Bank, Sparkasse oder Finanzberater Schadensersatzansprüche geltend machen können. Die Zeit drängt, denn die taggenau zu berechnende sogenannte Totalverjährung von 10 Jahren ab dem Datum der Zeichnung droht! Die in der Regel kostengünstige Beratung dürfte ihr Geld jedenfalls wert sein, bevor Ansprüche gar nicht mehr geltend gemacht werden können.

Michael Minderjahn
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MPC Leben plus IV - Rechtsanwälte gehen gegen die Gründungsgesellschafter wegen Prospektfehlern vor

Die MPC Rendite-Fonds Leben plus IV GmbH & Co. KG war - 2004 aufgelegt und 2005 geschlossen - der zweite einer Reihe von zunächst insgesamt sieben Fonds, der in deutsche Lebensversicherungspolicen, die am sog. Zweitmarkt gekauft wurden, investierte. Es wurden über 48 Mio. € Eigenkapital eingesammelt und fast 116 Mio. € Kredite aufgenommen. Trotz angeblich hoher Sicherheit konnten die Anleger bisher aber nur zweimal sich über Ausschüttungen freuen, wobei schon da die Prognosen nicht erfüllt werden konnten; seit 2010 sind Auszahlungen völlig ausgeblieben. Auf dem Zweitmarkt können Anleger bestenfalls noch 15% (Stand: November 2012) für ihre Beteiligung erzielen. Viele Anleger, die glaubten in eine sozusagen "todsichere" (so ein Mandant) Sache investieren zu können, fürchten den Totalverlust ihrer Beteiligung.

Erste Schadenersatzklage gegen Gründungsgesellschafter des Fonds

Im Auftrag von Mandanten hat Michael Minderjahn, der die Anleger der MPC Leben plus-Fonds bei Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht betreut, die Gründungsgesellschafter dieses Fonds erstmals durch Klage in Anspruch genommen. Ziel ist, dass die Verantwortlichen die Beteiligung rückabwickeln müssen, die Anleger also ihr Geld zurück erhalten. Grundlage der Klage ist, dass nach unserer Meinung der Emissionsprospekt in vielerlei Hinsicht fehlerhaft ist, weil Ausgaben falsch zugeordnet wurde, Risiken verharmlost oder die Darstellungen unrichtig sind.

Gründungsgesellschafter haften nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs den beitretenden Anlegern nach den Grundsätzen der Prospekthaftung im weiteren Sinne, weil sie deren Vertragspartner beim Beitritt zur Fondsgesellschaft sind. Die Rechtsprechung sieht sie in der Pflicht, auf Prospektfehler und im Vergleich zum aktuellen Prospekt geänderte Verhältnisse hinzuweisen.

Als sichere Anlage beworben

Beispiel: Eine von uns vertretene Anlegerin wollte ihre Altersvorsorge aufbessern. Aufgrund der Finanzkrise nach dem 11. September 2001 war sie stark verunsichert und mochte nicht mehr in festverzinsliche Wertpapiere, Aktien- und Mischfonds investieren. Insofern vertraute sie auf die Anpreisungen des Emissionshauses, das den Fonds mit Schlagworten wie Sicherheit, Mindestrendite und garantierte Mindestverzinsung beworben hatte.

Auch die Berater haften daneben

Zumeist können neben den Gründungsgesellschaftern auch die Berater deswegen in Anspruch genommen werden, weil sie im Rahmen ihrer Prüfungspflichten die Prospektfehler hätten bemerken und ihre Kunden darauf hinweisen müssen. Gerade Banken trifft hier eine große Verantwortung, da ihnen von der Rechtsprechung wegen den bei ihnen zu vermutenden Kenntnissen ein hohes Niveau abverlangt wird. Aber auch über die Rückvergütungen hätten sie aufklären müssen, was - so Minderjahn weiter - regelmäßig nicht geschehen sei. So hätten diverse Banken schon mitgeteilt, dass sie in erheblichem Masse die sog. Kickbacks erhalten haben. Auch die Risikoaufklärung hätten alle Berater gerade deshalb leisten müssen, weil sie im Prospekt so unzureichend enthalten ist. Immerhin beläuft sich der Fremdkapitalanteil an den Kaufpreisen der Lebensversicherungen auf immerhin fast 77%, also über 10 Punkte weniger als man nach dem Prospekt glauben soll.

Verjährung von Ansprüchen droht

Allen Anlegern in diesem Fonds sei - so Minderjahn weiter - dringend angeraten, umgehend von einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen, ob sie gegen ihre Bank, Sparkasse oder Finanzberater Schadensersatzansprüche geltend machen können. Die Zeit drängt, denn die Regelverjährung der Schadensersatzansprüche droht! Die zumeist kostengünstige Beratung dürfte ihr Geld jedenfalls wert sein, bevor Ansprüche gar nicht mehr geltend gemacht werden können.

Michael Minderjahn
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König & Cie. Produktentanker-Fonds III in Schwierigkeiten: Fonds kann weiterhin keine Ausschüttungen leisten

23. November 2012 - Der im Jahr 2008 emittierte König & Cie. Produktentanker-Fonds III steckt in Schwierigkeiten. Aufgrund der geringen Einnahmen des MT "King Duncan" und der "immer restriktiveren Auslegung der Schiffshypotheken-darlehensverträge", wie es in der aktuellen Leistungsbilanz des Emissionshauses einmal mehr heißt, können für 2011, wie bereits in den Vorjahren, keine Ausschüttungen geleistet werden. Für die Anleger, die insgesamt rund 45,5 Mio. € in den Fonds und damit in die Schiffe MT "King Duncan" und MT "King Darius" investiert haben, dürfte angesichts der auch weiterhin trüben Aussichten auf den weltweiten Schifffahrtsmärkten wenig Aussicht auf Besserung bestehen.

Angesichts der unerfreulichen Entwicklung, die der Schiffsfonds genommen hat, ist es für betroffene Anleger des König & Cie. Produktentanker-Fonds III umso wichtiger, die Möglichkeit der Erlangung von Schadenersatz in Betracht zu ziehen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Schiffsfonds König & Cie. Produktentanker-Fonds III verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Doch die Beratungen, mit denen wir uns für unsere Mandanten bislang befasst haben weisen erhebliche Aufklärungspflichtverletzungen auf, von denen nachfolgend einige wenige genannt werden:
  • Kein Hinweis auf Totalverlustrisiko: Ein Schiffsfonds ist eine unternehmerische Beteiligung. Als "Mitunternehmer" tragen die Fondsanleger unternehmerische Risiken, die bis hin zum Totalverlust des investierten Kapitals gehen. Nur ein geringer Teil der uns bekannten Schiffsfondsanleger wurde über diesen bedeutsamen Umstand informiert.
  • Schiffsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet: Viele Mandanten berichten, dass ihnen die Schiffsbeteiligung als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine Schiffsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.
  • Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsanteile: Für Anteile an geschlossene Fonds gibt es keinen geregelten Zweitmarkt. Eine Veräußerung der Anteile ist daher in der Regel gar nicht oder nur mit erheblichen Preisabschlägen möglich. Hierüber wurden die uns bekannten Anleger mehrheitlich nicht informiert.
  • Keine Informationen über Risiken schwankender Charterraten: Der massive Ausbau der weltweiten Schiffsflotte hat zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck und damit zu sinkenden Charterraten geführt. Dies ist kein außergewöhnliches Phänomen. Charterraten schwanken entsprechend der weltweiten Konjunkturentwicklung regelmäßig. Diesen Umstand hätten die Anlageberater zum Anlass nehmen müssen, ihre Kunden darauf hinzuweisen, was dem Fonds und damit den Anlegern drohen kann, wenn die Charterraten hinter den dem Prospekt zugrunde gelegten Annahmen zurückbleiben. Dies ist, so unsere Erfahrung aus zwischenzeitlich zahlreichen mit Anlegern geführten Gesprächen, nicht geschehen.
  • Hohe Weichkosten verschwiegen: Das von den Anlegern in den Fonds investierte Geld ist nicht nur für den Kauf des Fondsschiffes aufgewandt worden. Ein nicht unerheblicher Teil floss in nicht investive Verwendungen, also diverse Dienstleistungsvergütungen (einschließlich Vertriebskosten), Zwischenfinanzierungszinsen und Gründungskosten. Die Berater der Anleger, mit denen wir gesprochen haben, haben sie nicht über die geplante Mittelverwendung informiert.
  • Hohes Risiko durch Kreditaufnahme in Japanischem Yen: Da ein Teil der vom König & Cie. Produktentanker-Fonds III aufzunehmenden Kreditmittel in Japanischen Yen (JPY) aufgenommen wurde, die Einnahmen des Fonds aber in US$ erzielt werden, besteht ein erhebliches Währungsrisiko. Steigt der Wert des Yen gegenüber dem US-$, was in den zurückliegenden Jahren der Fall war, muss der Fonds deutlich mehr US-$ für Zinsen und eventuelle Tilgungen aufwenden, als geplant. Im Ergebnis wurde der gesamten Kalkulation des Fonds der Boden entzogen. Auf diese Risiken hätten die Berater die Anleger des König & Cie. Produktentanker-Fonds III ausdrücklich hinweisen müssen.
  • Risiko des Wiederauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen: Als Kommanditist haften die Schiffsfondsanleger grundsätzlich nur in Höhe ihrer Einlage. Ist diese geleistet, erlischt die Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten. Sie lebt jedoch wieder auf, wenn Ausschüttungen gezahlt werden, bei denen es sich nicht um Bilanzgewinne der Gesellschaft handelt. Dies ist bei Schiffsfonds regelmäßig der Fall. Aus diesem Grund müssen Schiffsfondsanleger im Falle der Insolvenz der Fondsgesellschaft in der Regel die gesamten Ausschüttungen an den Insolvenzverwalter zurückzahlen. Auf diesen Umstand wurden die wenigsten Schiffsfondsanleger hingewiesen.
  • Kein Hinweis auf Höhe der Vertriebsprovisionen (Kickbacks): Die im Vertrieb tätigen Anlageberater wären verpflichtet gewesen, die Anleger darauf hinzuweisen, welcher Anteil der von ihnen investierten Gelder tatsächlich für Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der Schiffe fließt und welcher für nicht investive Zwecke verwendet wird. Dies ist in den uns bekannten Fällen regelmäßig nicht geschehen. Außerdem wurde nicht ausdrücklich darüber informiert, wie hoch die Vertriebskosten sind und welcher Anteil davon an die beratende Bank als Provision (so genannte Kickbacks) fließt.
Falschberatung und Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche der Anleger

Die im Vertrieb des König & Cie. Produktentanker-Fonds III beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am König & Cie. Produktentanker-Fonds III? Möchten Sie wissen, wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen?

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DS Rendite Fonds Nr. 116 DS National: Chartereinnahmen weit unter Plan, Ausschüttungen bleiben ausgesetzt

23. November 2012 - Schwere Zeiten für die 1.400 Anleger des vom Emissionshaus Dr. Peters im Jahr 2006 aufgelegten DS-Fonds Nr. 116 - DS National. Das für einen Preis von 80 Mio. US-Dollar gekaufte und im Jahr 2001 in Dienst gestellte Containerschiffe erzielte lediglich 67,5% der prospektierten Chartereinnahmen. Im Jahr 2011 waren dies, wie der Leistungsbilanz des Emissionshauses zu entnehmen ist, gerade einmal 7.587.000 € anstelle der prospektierten 11.241.000 €. Das Betriebsergebnis von 2.286.000 € reicht nicht aus, um die prospektierten Ausschüttungen zu zahlen. Gerade einmal 16% des Kapitals wurden bislang ausbezahlt, anstatt der prospektierten 39%.

Wie werden sich die Chartereinnahmen der Schiffe entwickeln?

Ob die Einnahmen ausreichen werden, um auf absehbare Zeit wieder Ausschüttungen zu ermöglichen, ist angesichts der schwierigen Marktverhältnisse fraglich. Ausweislich der Prognosen der HSH Nordbank, einem der größten Schiffsfinanzierer ist eine Erholung des Chartermarktes nicht vor 2014 zu erwarten. In seinem Marktbericht "Shipping Monthly Container" von Anfang September 2012 schreibt die Bank: Nachfrage bleibt hinter den Erwartungen zurück, hohe Bunkerpreise belasten Ergebnisse der Linienreedereien, Charterraten tendierten zuletzt wieder abwärts, Unsere Prognose: Ab 2014 allmähliche Rückkehr auf ein auskömmliches Charterratenniveau.

Legt man diese Prognose zu Grunde, ist auch für das Jahr 2013 nicht mit einem signifikanten Anstieg der Charterraten zu rechnen und erst ab 2014 mit einem "allmählichen" Anstieg zu rechnen.

Realistische Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen

Anleger des DS-Fonds Nr. 116 - DS National stehen nun vor der Frage, ob sie der Situation tatenlos zusehen wollen, oder ob sie ihre bestehenden Chancen nutzen wollen, ihre Beteiligung im Wege des Schadenersatzes - wirtschaftlich betrachtet - "rückabzuwickeln". Die Chancen hierfür stehen in der Regel gut, da die Beratung durch die Bankberater in vielerlei Hinsicht regelmäßig fehlerhaft war.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht beziehungsweise nicht vollständig informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.
  • Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen: Die Anleger des DS-Fonds Nr. 116 - DS National können die Beteiligung erst nach einer langen Bindungszeit kündigen. Vorher besteht keine Chance, an ihr Geld zu kommen. Da es keinen geregelten Zweitmarkt für gebrauchte Fondsbeteiligungen gibt ist eine Veräußerung nahezu ausgeschlossen. Außerdem ist äußerst unwahrscheinlich, dass sie, sollte ein Käufer gefunden werden, das investierte Kapital als Preis erhalten. Hier sind regelmäßig erhebliche Abstriche hinzunehmen.
  • Hohe Vertriebsprovisionen verschwiegen: Beratende Banken und Sparkassen haben für den Vertrieb von Schiffsfondsanteilen hohe Provisionen erhalten, dies aber gegenüber ihren Kunden, denen sie die Beteiligung empfohlen haben, nicht offengelegt. In einem für eine Commerzbank Kundin geführten Rechtsstreit lies die Bank beispielsweise vortragen, ihr sei noch im Jahr 2008 gar nicht bekannt gewesen, dass sie verpflichtet sei, über diese Provisionseinnahmen (so genannte kickbacks) aufzuklären. Unterblieb die Aufklärung über die Provisionen, hat der Anleger Schadenersatzansprüche gegen seine Bank oder Sparkasse.
  • Schiffsfonds als Altersvorsorge nicht geeignet: Viele Mandanten berichten, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.
Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

Möchten Sie als Anleger des DS-Fonds Nr. 116 - DS National wissen, ob Ihnen Schadenersatzansprüche zustehen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

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GEBAB Ocean Shipping I in der Krise: Annahmen des Betriebsfortführungskonzepts nicht erfüllt

23. November 2012 - Der im Jahr 2008 emittierte Schiffs-Dachfonds GEBAB Ocean Shipping I kommt nicht zur Ruhe. Gerade erst haben die Gesellschafter mit rund 7 Mio. € die durch deutlich hinter den Erwartungen zurückbleibende Einnahmen bei zwei der drei Schiffe entstandenen Löcher gestopft, kommt die nächste Hiobsbotschaft für die Anleger. Wie der aktuellen Leistungsbilanz des Emissionshauses zu entnehmen ist, haben sich die Pooleinnahmen der beiden Fondsschiffe MS "Najade" und MT "Nordic Saturn" nicht so entwickelt, wie angenommen. Denn die Gesamteinnahmen der drei Fondsschiffe werden, wie es dort heißt, im Jahr 2012 voraussichtlich hinter den Annahmen des Betriebsfortführungskonzepts zurück bleiben.

Ob das gerade umgesetzte "Betriebsfortführungskonzept" angesichts dessen ausreichen wird, um die Zeit, bis auskömmliche Pooleinnahmen erzielt werden können, zu überbrücken, ist offen. Die HSH Nordbank, einer der großen Schiffsfinanzierer, rechnet mit einer Wende auf dem Tankermarkt nicht vor Ende 2013 und erst ab 2014 mit einer langsamen Rückkehr auf auskömmliches Charterniveau. Reichen die Einnahmen des Fonds auf Dauer nicht aus, um die Verbindlichkeiten zu decken, wäre es wenig überraschend, wenn die finanzierende Bank auch bei diesem Schiffsfonds die Reißleine zieht und Darlehen kündigt. Die Insolvenz von Schiffsgesellschaften wäre dann die Folge. Für die Anleger könnte dies schnell den Verlust des in den Fonds investierten Kapitals in Höhe von rund 65 Mio. € bedeuten.

Schadenersatz als realistische Option für Fondsanleger

Angesichts der unerfreulichen Entwicklung, die der Schiffsfonds genommen hat, ist es für betroffene Anleger des GEBAB Ocean Shipping I umso wichtiger, die Möglichkeit der Erlangung von Schadenersatz in Betracht zu ziehen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. V ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Doch die Beratungen, mit denen wir uns für unsere Mandanten bislang befasst haben weisen erhebliche Aufklärungspflichtverletzungen auf, von denen nachfolgend einige wenige genannt werden:
  • Kein Hinweis auf Totalverlustrisiko: Ein Schiffsfonds ist eine unternehmerische Beteiligung. Als "Mitunternehmer" tragen die Fondsanleger unternehmerische Risiken, die bis hin zum Totalverlust des investierten Kapitals gehen. Nur ein geringer Teil der uns bekannten Schiffsfondsanleger wurde über diesen bedeutsamen Umstand informiert.
  • Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet: Viele Mandanten berichten, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.
  • Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen: Für Anteile an geschlossene Fonds gibt es keinen geregelten Zweitmarkt. Eine Veräußerung der Anteile ist daher in der Regel gar nicht oder nur mit erheblichen Preisabschlägen möglich. Hierüber wurden die uns bekannten Anleger mehrheitlich nicht informiert.
  • Keine Informationen über Risiken schwankender Charterraten: Der massive Ausbau der weltweiten Schiffsflotte hat zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck und damit zu sinkenden Charterraten geführt. Dies ist kein außergewöhnliches Phänomen. Charterraten schwanken entsprechend der weltweiten Konjunkturentwicklung regelmäßig. Diesen Umstand hätten die Anlageberater zum Anlass nehmen müssen, ihre Kunden darauf hinzuweisen, was dem Fonds und damit den Anlegern drohen kann, wenn die Charterraten hinter den dem Prospekt zugrunde gelegten Annahmen zurückbleiben. Dies ist, so unsere Erfahrung aus zwischenzeitlich zahlreichen mit Anlegern geführten Gesprächen, nicht geschehen.
  • Hohe Vertriebskosten verschwiegen: Das von den Anlegern in den Fonds investierte Geld ist nicht nur für den Kauf des Fondsschiffes aufgewandt worden. Ein nicht unerheblicher Teil floss in nicht investive Verwendungen, also diverse Dienstleistungsvergütungen (einschließlich Vertriebskosten), Zwischenfinanzierungszinsen und Gründungskosten. Die Berater der Anleger, mit welchen wir gesprochen haben, haben sie nicht über die geplante Mittelverwendung informiert.
  • Risiko der teilweisen Finanzierung in Japanischen Yen verschwiegen: Ein Teil der für die Finanzierung der Schiffe aufgenommenen Darlehen wurde in japanischen Yen aufgenommen. Der US-Dollar hat gegenüber dem Yen, bereits seit 2007 beginnend, dramatisch an Wert verloren. Dies hat zur Folge, dass ein deutlich höherer Anteil der in US-Dollar erzielten Einnahmen der Schiffe für die in Yen zu leistenden Zins- und Tilgungszahlungen verwendet werden muss. Die angesichts niedriger Einnahmen bereits angespannte Liquiditätssituation der Schiffe wird so zusätzlich belastet. Über dieses spezifische Währungsrisiko hätte aufgeklärt werden müssen.
  • Risiko des Wiederauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen: Als Kommanditist haften die Schiffsfondsanleger grundsätzlich nur in Höhe ihrer Einlage. Ist diese geleistet, erlischt die Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten.Sie lebt jedoch wieder auf, wenn Ausschüttungen gezahlt werden, bei denen es sich nicht um Bilanzgewinne der Gesellschaft handelt. Dies ist bei Schiffsfonds regelmäßig der Fall. Aus diesem Grund müssen Schiffsfondsanleger im Falle der Insolvenz der Fondsgesellschaft in der Regel die gesamten Ausschüttungen an den Insolvenzverwalter zurückzahlen. Auf diesen Umstand wurden die wenigsten Schiffsfondsanleger hingewiesen.
  • Kein Hinweis auf Höhe der Weichkosten und auf Vertriebsprovisionen (Kickbacks): Die im Vertrieb tätigen Anlageberater wären verpflichtet gewesen, die Anleger darauf hinzuweisen, welcher Anteil der von ihnen investierten Gelder tatsächlich für Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der Schiffe fließt und welcher für nicht investive Zwecke verwendet wird. Dies ist in den uns bekannten Fällen regelmäßig nicht geschehen. Außerdem wurde nicht ausdrücklich darüber informiert, wie hoch die Vertriebskosten sind und welcher Anteil davon an die beratende Bank als Provision (so genannte Kickbacks) fließt.
Falschberatung und Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche der Anleger

Die im Vertrieb des GEBAB Ocean Shipping I beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am GEBAB Ocean Shipping I? Möchten Sie wissen, wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen?

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Nordcapital Hanse Twin Feeder Fonds in Schwierigkeiten - Fachanwälte setzen Schadenersatz für Anleger durch

21. November 2012 - Der im Jahr 2008 platzierte Dachfonds Nordcapital Hanse Twin Feeder (Hanse Twin Feeder Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG) steckt in Schwierigkeiten. Der aus zwei Containerschiffen (MS "Hanse Confidence" und MS "Hanse Courage") bestehende Twinfonds erwartet für das Jahr 2012 ein deutlich negatives Betriebsergebnis. Die Folge: Bankverbindlichkeiten können nicht in voller Höhe bedient werden, so dass die Geschäftsführung mit den finanzierenden Banken über Tilgungsstundungen verhandelt und eine Tilgungsaussetzung bis Ende 2013 erreicht hat, wie der Leistungsbilanz des Emissionshauses Nordcapital zu entnehmen ist. Ausschüttungen können bereits seit längerer Zeit nicht mehr gezahlt werden, die von den Anlegern investierten 14,2 Mio. € sind in Gefahr.

Angesichts der unerfreulichen Entwicklung, die der Schiffsfonds genommen hat, ist es für betroffene Anleger des Nordcapital Fonds Hanse Twin Feeder umso wichtiger, die Möglichkeit der Erlangung von Schadenersatz in Betracht zu ziehen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Doch die Beratungen, mit denen wir uns für unsere Mandanten bislang befasst haben weisen erhebliche Aufklärungspflichtverletzungen auf, von denen nachfolgend einige wenige genannt werden:
  • Kein Hinweis auf Totalverlustrisiko: Ein Schiffsfonds ist eine unternehmerische Beteiligung. Als "Mitunternehmer" tragen die Fondsanleger unternehmerische Risiken, die bis hin zum Totalverlust des investierten Kapitals gehen. Nur ein geringer Teil der uns bekannten Schiffsfondsanleger wurde über diesen bedeutsamen Umstand informiert.
  • Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet: Viele Mandanten berichten, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.
  • Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen: Für Anteile an geschlossene Fonds gibt es keinen geregelten Zweitmarkt. Eine Veräußerung der Anteile ist daher in der Regel gar nicht oder nur mit erheblichen Preisabschlägen möglich. Hierüber wurden die uns bekannten Anleger mehrheitlich nicht informiert.
  • Keine Informationen über Risiken schwankender Charterraten: Der massive Ausbau der weltweiten Containerflotte hat zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck und damit zu sinkenden Charterraten geführt. Dies ist kein außergewöhnliches Phänomen. Charterraten schwanken entsprechend der weltweiten Konjunkturentwicklung regelmäßig. Auf diesen Umstand hätten die Anlageberater zum Anlass nehmen müssen, ihre Kunden darauf hinzuweisen, was der Beteiligung am Nordcapital Hanse Twin Feeder und damit den Anlegern drohen kann, wenn die Charterraten hinter den dem Prospekt zugrunde gelegten Annahmen zurückbleiben. Dies ist, so unsere Erfahrung aus zwischenzeitlich zahlreichen mit Anlegern geführten Gesprächen, nicht geschehen.
  • Keine Information über Presseberichte, die vor einem Überangebot an Containerschiffen und sinkenden Charterraten warnten: Seit 2007 wurde in zahlreichen Presseberichten in der Wirtschaftspresse vor einem Überangebot an Containerschiffen und infolgedessen sinkenden Charterraten gewarnt. Über diesen Umstand wurden die uns bekannten Anleger von ihren Beratern nicht informiert.
  • Risiko des Wiederauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen: Als Kommanditist haften die Schiffsfondsanleger grundsätzlich nur in Höhe ihrer Einlage. Ist diese geleistet, erlischt die Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten. Sie lebt jedoch wieder auf, wenn Ausschüttungen gezahlt werden, bei denen es sich nicht um Bilanzgewinne der Gesellschaft handelt. Dies ist bei Schiffsfonds regelmäßig der Fall. Aus diesem Grund müssen Schiffsfondsanleger im Falle der Insolvenz der Fondsgesellschaft in der Regel die gesamten Ausschüttungen an den Insolvenzverwalter zurückzahlen. Auf diesen Umstand wurden die wenigsten Schiffsfondsanleger hingewiesen.
  • Kein Hinweis auf Höhe der Weichkosten und auf Vertriebsprovisionen (Kickbacks): Die im Vertrieb tätigen Anlageberater wären verpflichtet gewesen, die Anleger darauf hinzuweisen, welcher Anteil der von ihnen investierten Gelder tatsächlich für Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der Schiffe fließt und welcher für nicht investive Zwecke verwendet wird. Dies ist in den uns bekannten Fällen regelmäßig nicht geschehen. Außerdem wurde nicht darüber informiert, wie hoch die Vertriebskosten sind und welcher Anteil davon an die beratende Bank/Sparkasse als Provision (so genannte Kickbacks) fließt.
Falschberatung und Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche der Anleger

Die im Vertrieb des Fonds Nordcapital Hanse Twin Feeder beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht

Zum Ende des Jahres 2012 drohen viele Schadenersatzansprüche von Schiffsfondsanlegern zu verjähren. Hintergrund ist, dass in zahlreichen Schiffsfonds im Jahr 2009 erstmals Ausschüttungen ausgesetzt, Sanierungskonzepte entwickelt und Anleger zu Nachschüssen oder Sanierungsbeiträgen aufgefordert wurden. Dadurch wurde den Anlegern bekannt, dass es sich bei einer Schiffsfondsbeteiligung keineswegs um eine so sichere und risikolose Beteiligung handelt, als die sie ihnen im Beratungsgespräch dargestellt wurde. Diese Kenntnis setzt möglicher Weise den Lauf von dreijährigen Verjährungsfristen in Gang, die die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nach 2012 erschweren oder unmöglich machen.

Mehr Informationen zur Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei geschlossenen Fonds erfahren Sie hier: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/verjaehrung-von-schadenersatzanspruechen-von-anlegern-geschlossener-fonds.html

Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am Schiffsfonds Nordcapital Hanse Twin Feeder? Möchten Sie wissen, wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen? Rufen Sie uns gerne an.

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Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/nordcapital-hanse-twin-feeder-in-schwierigkeiten-fachanwaelte-setzen-schadenersatz-fuer-anleger-durch.html

Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter www.nittel.co oder www.schiffsfonds-anleger.de.

GEBAB MT "Baltic Sea" in der Krise: Weitere Nachschüsse der Gesellschafter erforderlich

21. November 2012 - Der im Jahr 2003 emittierte Schiffsfonds GEBAB MT "Baltic Sea" steckt in großen Schwierigkeiten. Hintergrund ist, dass die Ausschüttungen aus dem Charterpool, dem das Schiff seit dem Auslaufen der Festcharter angehört, nach wie vor deutlich hinter den Prospektannahmen zurückbleiben. Hinzu kommt, dass die Ausgaben für Schiffsbetriebskosten höher als kalkuliert lagen. Wie das Emissionshaus GEBAB in seiner aktuellen Leistungsbilanz mitteilt, reichen die für 2012 zu erwarteten Pooleinnahmen nicht aus, um die volle Jahrestilgung auf das Schiffshypothekendarlehen zu leisten. Die zum 31.12.2011 fällige Rückzahlung des Darlehens des Erstcharterers konnte nicht geleistet werden. Zwar sei die finanzierende Bank zur Stundung von Tilgungsraten bereit, dies setze aber voraus, dass die Gesellschafter weitere Liquidität bereitstellten.

Ob das angekündigte "Betriebsfortführungskonzept" ausreichen wird, um die Zeit, bis auskömmliche Pooleinnahmen erzielt werden können, zu überbrücken, ist offen. Die HSH Nordbank, einer der großen Schiffsfinanzierer, rechnet mit einer Wende auf dem Tankermarkt nicht vor Ende 2013 und erst ab 2014 mit einer langsamen Rückkehr auf auskömmliches Charterniveau. Reichen die Einnahmen des Fonds auf Dauer nicht aus, um die Verbindlichkeiten zu decken, wäre es wenig überraschend, wenn die finanzierende Bank auch bei diesem Schiffsfonds die Reißleine zieht und das Darlehen kündigt. Die Insolvenz der Schiffsgesellschaft wäre dann die Folge. Für die Anleger würde dies den Verlust des in den Fonds investierten Kapitals in Höhe von rund 11,5 Mio. € bedeuten.

Schadenersatz als realistische Option für Fondsanleger

Angesichts der unerfreulichen Entwicklung, die der Schiffsfonds genommen hat, ist es für betroffene Anleger des GEBAB MT "Baltic Sea" umso wichtiger, die Möglichkeit der Erlangung von Schadenersatz in Betracht zu ziehen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. V ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Doch die Beratungen, mit denen wir uns für unsere Mandanten bislang befasst haben weisen erhebliche Aufklärungspflichtverletzungen auf, von denen nachfolgend einige wenige genannt werden:
  • Kein Hinweis auf Totalverlustrisiko: Ein Schiffsfonds ist eine unternehmerische Beteiligung. Als "Mitunternehmer" tragen die Fondsanleger unternehmerische Risiken, die bis hin zum Totalverlust des investierten Kapitals gehen. Nur ein geringer Teil der uns bekannten Schiffsfondsanleger wurde über diesen bedeutsamen Umstand informiert.
  • Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet: Viele Mandanten berichten, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.
  • Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen: Für Anteile an geschlossene Fonds gibt es keinen geregelten Zweitmarkt. Eine Veräußerung der Anteile ist daher in der Regel gar nicht oder nur mit erheblichen Preisabschlägen möglich. Hierüber wurden die uns bekannten Anleger mehrheitlich nicht informiert.
  • Keine Informationen über Risiken schwankender Charterraten: Der massive Ausbau der weltweiten Schiffsflotte hat zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck und damit zu sinkenden Charterraten geführt. Dies ist kein außergewöhnliches Phänomen. Charterraten schwanken entsprechend der weltweiten Konjunkturentwicklung regelmäßig. Auf diesen Umstand hätten die Anlageberater zum Anlass nehmen müssen, ihre Kunden darauf hinzuweisen, was dem Fonds und damit den Anlegern drohen kann, wenn die Charterraten hinter den dem Prospekt zugrunde gelegten Annahmen zurückbleiben. Dies ist, so unsere Erfahrung aus zwischenzeitlich zahlreichen mit Anlegern geführten Gesprächen, nicht geschehen.
  • Keine Aufklärung über Mittelverwendung: Das von den Anlegern in den Fonds investierte Geld ist nicht nur für den Kauf des Fondsschiffes aufgewandt worden. Ein nicht unerheblicher Teil floss in nicht investive Verwendungen, also diverse Dienstleistungsvergütungen (einschließlich Vertriebskosten), Zwischenfinanzierungszinsen und Gründungskosten. Die Berater der Anleger, mit denen wir gesprochen haben, haben sie nicht über die geplante Mittelverwendung informiert.
  • Risiko des Wiederauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen: Als Kommanditist haften die Schiffsfondsanleger grundsätzlich nur in Höhe ihrer Einlage. Ist diese geleistet, erlischt die Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten. Sie lebt jedoch wieder auf, wenn Ausschüttungen gezahlt werden, bei denen es sich nicht um Bilanzgewinne der Gesellschaft handelt. Dies ist bei Schiffsfonds regelmäßig der Fall. Aus diesem Grund müssen Schiffsfondsanleger im Falle der Insolvenz der Fondsgesellschaft in der Regel die gesamten Ausschüttungen an den Insolvenzverwalter zurückzahlen. Auf diesen Umstand wurden die wenigsten Schiffsfondsanleger hingewiesen.
  • Kein Hinweis auf Höhe der Weichkosten und auf Vertriebsprovisionen (Kickbacks): Die im Vertrieb tätigen Anlageberater wären verpflichtet gewesen, die Anleger darauf hinzuweisen, welcher Anteil der von ihnen investierten Gelder tatsächlich für Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der Schiffe fließt und welcher für nicht investive Zwecke verwendet wird. Dies ist in den uns bekannten Fällen regelmäßig nicht geschehen. Außerdem wurde nicht ausdrücklich darüber informiert, wie hoch die Vertriebskosten sind und welcher Anteil davon an die beratende Bank als Provision (so genannte Kickbacks) fließt.
Falschberatung und Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche der Anleger

Die im Vertrieb des Schiffsfonds GEBAB MT "Baltic Sea" beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am Schiffsfonds GEBAB MT Baltic Sea? Möchten Sie wissen, wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen?

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GEBAB MT Arctic Bridge: Schiffsfonds kann weiter keine Ausschüttungen leisten

21. November 2012 - Der im Jahr 2007 emittierte GEBAB Schiffsfonds MT "Arctic Bridge" steckt in Schwierigkeiten. Hintergrund ist, dass die Ausschüttungen aus dem Charterpool deutlich hinter den Prospektannahmen zurückbleiben, während gleichzeitig die Schiffsbetriebskosten im Jahr 2011 die Planungen überschritten haben. Ob die von den Gesellschaftern im Jahr 2012 zur Verfügung gestellten weiteren 2,5 Mio. € ausreichen werden, um die Zeit, bis wieder auskömmliche Pooleinnahmen erzielt werden können, zu überbrücken, ist offen.

Reichen die Einnahmen des Fonds auf Dauer nicht aus, um die Verbindlichkeiten zu decken, wäre es wenig überraschend, wenn die finanzierende Bank auch bei diesem Schiffsfonds die Reißleine zieht und das Darlehen kündigt. Die Insolvenz der Schiffsgesellschaft wäre dann die Folge. Für die Anleger würde dies den Verlust des in den Fonds investierten Kapitals in Höhe von mehr als 20 Mio. € bedeuten.

Schadenersatz als realistische Option für Fondsanleger

Angesichts der unerfreulichen Entwicklung, die der Schiffsfonds genommen hat, ist es für betroffene Anleger des GEBAB Schiffsfonds MT "Arctic Bridge" umso wichtiger, die Möglichkeit der Erlangung von Schadenersatz in Betracht zu ziehen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Schiffsfonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. V ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Doch die Beratungen, mit denen wir uns für unsere Mandanten bislang befasst haben weisen erhebliche Aufklärungspflichtverletzungen auf, von denen nachfolgend einige wenige genannt werden:
  • Kein Hinweis auf Totalverlustrisiko: Ein Schiffsfonds ist eine unternehmerische Beteiligung. Als "Mitunternehmer" tragen die Fondsanleger unternehmerische Risiken, die bis hin zum Totalverlust des investierten Kapitals gehen. Nur ein geringer Teil der uns bekannten Schiffsfondsanleger wurde über diesen bedeutsamen Umstand informiert.
  • Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet: Viele Mandanten berichten, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.
  • Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen: Für Anteile an geschlossene Fonds gibt es keinen geregelten Zweitmarkt. Eine Veräußerung der Anteile ist daher in der Regel gar nicht oder nur mit erheblichen Preisabschlägen möglich. Hierüber wurden die uns bekannten Anleger mehrheitlich nicht informiert.
  • Keine Informationen über Risiken schwankender Charterraten: Der massive Ausbau der weltweiten Schiffsflotte hat zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck und damit zu sinkenden Charterraten geführt. Dies ist kein außergewöhnliches Phänomen. Charterraten schwanken entsprechend der weltweiten Konjunkturentwicklung regelmäßig. Diesen Umstand hätten die Anlageberater zum Anlass nehmen müssen, ihre Kunden darauf hinzuweisen, was dem Fonds und damit den Anlegern drohen kann, wenn die Charterraten hinter den dem Prospekt zugrunde gelegten Annahmen zurückbleiben. Dies ist, so unsere Erfahrung aus zwischenzeitlich zahlreichen mit Anlegern geführten Gesprächen, nicht geschehen.
  • Keine Aufklärung über Mittelverwendung: Das von den Anlegern in den Fonds investierte Geld ist nicht nur für den Kauf des Fondsschiffes aufgewandt worden. Ein nicht unerheblicher Teil floss in nicht investive Verwendungen, also diverse Dienstleistungsvergütungen (einschließlich Vertriebskosten), Zwischenfinanzierungszinsen und Gründungskosten. Die Berater der Anleger, mit denen wir gesprochen haben, haben sie nicht über die geplante Mittelverwendung informiert.
  • Risiko des Wiederauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen: Als Kommanditist haften die Schiffsfondsanleger grundsätzlich nur in Höhe ihrer Einlage. Ist diese geleistet, erlischt die Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten. Sie lebt jedoch wieder auf, wenn Ausschüttungen gezahlt werden, bei denen es sich nicht um Bilanzgewinne der Gesellschaft handelt. Dies ist bei Schiffsfonds regelmäßig der Fall. Aus diesem Grund müssen Schiffsfondsanleger im Falle der Insolvenz der Fondsgesellschaft in der Regel die gesamten Ausschüttungen an den Insolvenzverwalter zurückzahlen. Auf diesen Umstand wurden die wenigsten Schiffsfondsanleger hingewiesen.
  • Kein Hinweis auf Höhe der Weichkosten und auf Vertriebsprovisionen (Kickbacks): Die im Vertrieb tätigen Anlageberater wären verpflichtet gewesen, die Anleger darauf hinzuweisen, welcher Anteil der von ihnen investierten Gelder tatsächlich für Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der Schiffe fließt und welcher für nicht investive Zwecke verwendet wird. Dies ist in den uns bekannten Fällen regelmäßig nicht geschehen. Außerdem wurde nicht ausdrücklich darüber informiert, wie hoch die Vertriebskosten sind und welcher Anteil davon an die beratende Bank als Provision (so genannte Kickbacks) fließt.
Falschberatung und Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche der Anleger

Die im Vertrieb des GEBAB Schiffsfonds MT "Arctic Bridge" beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

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Dr. Peters DS Rendite Fonds Nr. 115 - DS Kingdom: Chartereinnahmen weit unter Plan, Ausschüttungen bleiben ausgesetzt

Fachanwälte setzen Schadenersatz für Anleger durch

20. November 2012 - Schwere Zeiten für die 485 Anleger des vom Emissionshaus Dr. Peters im Jahr 2006 aufgelegten DS-Fonds Nr. 115 - DS Kingdom. Das für einen Preis von 80 Mio. US-Dollar gekaufte im Jahr 2001 in Dienst gestellte Containerschiff erzielte lediglich 66,5% der prospektierten Chartereinnahmen. Im Jahr 2011 waren dies, wie der Leistungsbilanz des Emissionshauses zu entnehmen ist, gerade einmal 7.546.000 € anstelle der prospektierten 11.352.000 €. Das Betriebsergebnis von 1.480.000 € reicht nicht aus, um die prospektierten Ausschüttungen zu zahlen. Auch einen Teil der vertraglich geschuldeten Tilgung der Schiffshypothekendarlehen kann mit dem erwirtschafteten Überschuss nicht gezahlt werden.

Wie werden sich die Chartereinnahmen der Schiffe entwickeln?

Ob die Einnahmen ausreichen werden, um auf absehbare Zeit wieder voll zu tilgen und Ausschüttungen zu ermöglichen, ist angesichts der schwierigen Marktverhältnisse fraglich. Ausweislich der Prognosen der HSH Nordbank, einem der größten Schiffsfinanzierer ist eine Erholung des Chartermarktes nicht vor 2014 zu erwarten. In seinem Marktbericht "Shipping Monthly Container" von Anfang September 2012 schreibt die Bank: Nachfrage bleibt hinter den Erwartungen zurück, hohe Bunkerpreise belasten Ergebnisse der Linienreedereien, Charterraten tendierten zuletzt wieder abwärts, Unsere Prognose: Ab 2014 allmähliche Rückkehr auf ein auskömmliches Charterratenniveau.
Legt man diese Prognose zu Grunde, ist auch für das Jahr 2013 nicht mit einem signifikanten Anstieg der Charterraten zu rechnen und erst ab 2014 mit einem "allmählichen" Anstieg zu rechnen.

Realistische Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen

Anleger des DS-Fonds Nr. 115 - DS Kingdom stehen nun vor der Frage, ob sie der Situation tatenlos zusehen wollen, oder ob sie ihre bestehenden Chancen nutzen wollen, ihre Beteiligung im Wege des Schadenersatzes - wirtschaftlich betrachtet - "rückabzuwickeln". Die Chancen hierfür stehen in der Regel gut, da die Beratung durch die Bankberater in vielerlei Hinsicht regelmäßig fehlerhaft war.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Rendite-Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht beziehungsweise nicht vollständig informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.
  • Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen: Die Anleger des DS-Fonds Nr. 115 - DS Kingdom können die Beteiligung erst nach einer langen Bindungszeit kündigen. Vorher besteht keine Chance, an ihr Geld zu kommen. Da es keinen geregelten Zweitmarkt für gebrauchte Fondsbeteiligungen gibt ist eine Veräußerung nahezu ausgeschlossen. Außerdem ist äußerst unwahrscheinlich, dass sie, sollte ein Käufer gefunden werden, das investierte Kapital als Preis erhalten. Hier sind regelmäßig erhebliche Abstriche hinzunehmen.
  • Hohe Vertriebsprovisionen verschwiegen: Beratende Banken und Sparkassen haben für den Vertrieb von Schiffsfondsanteilen hohe Provisionen erhalten, dies aber gegenüber ihren Kunden, denen sie die Beteiligung empfohlen haben, nicht offengelegt. In einem für eine Commerzbank Kundin geführten Rechtsstreit lies die Bank beispielsweise vortragen, ihr sei noch im Jahr 2008 gar nicht bekannt gewesen, dass sie verpflichtet sei, über diese Provisionseinnahmen (so genannte kickbacks) aufzuklären. Unterblieb die Aufklärung über die Provisionen, hat der Anleger Schadenersatzansprüche gegen seine Bank oder Sparkasse.
  • Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet: Viele Mandanten berichten, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.
Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

Möchten Sie als Anleger des DS-Fonds Nr. 115 - DS Kingdom wissen, ob Ihnen Schadenersatzansprüche zustehen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

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MPC Fonds MS Rio Alster insolvent: Fachanwälte setzen Schadenersatz für Anleger durch

20. November 2012 - Ein weiterer Schiffsfonds des Emissionshauses Münchmeyer Petersen (MPC) ist der Schifffahrtskrise zum Opfer gefallen. Der in den Jahren 2004/2005 platzierte MPC Fonds 234 MS "Rio Alster" musste Insolvenz beantragen. Das Vollcontainerschiff, in das Anleger knapp 20 Mio. € investiert haben, erzielte nicht mehr genügend Einnahmen, um die laufenden Kosten zu decken und die aufgenommenen Schiffshypothekendarlehen vereinbarungsgemäß zu tilgen. Außerdem lagen die Schiffsbetriebskosten deutlich über den Prospektannahmen. Für die Anleger bedeutet diese Entwicklung den Totalverlust ihres investierten Kapitals.

Schadenersatz als realistische Alternative

Angesichts der unerfreulichen Entwicklung, die der Schiffsfonds genommen hat, ist es für betroffene Anleger des MPC Fonds MS "Rio Alster" umso wichtiger, die Möglichkeit der Erlangung von Schadenersatz in Betracht zu ziehen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Doch die Beratungen, mit denen wir uns für unsere Mandanten bislang befasst haben weisen erhebliche Aufklärungspflichtverletzungen auf, von denen nachfolgend einige wenige genannt werden:
  • Kein Hinweis auf Totalverlustrisiko: Ein Schiffsfonds ist eine unternehmerische Beteiligung. Als "Mitunternehmer" tragen die Fondsanleger unternehmerische Risiken, die bis hin zum Totalverlust des investierten Kapitals gehen. Nur ein geringer Teil der uns bekannten Schiffsfondsanleger wurde über diesen bedeutsamen Umstand informiert.
  • Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet: Viele Mandanten berichten, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.
  • Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen: Für Anteile an geschlossene Fonds gibt es keinen geregelten Zweitmarkt. Eine Veräußerung der Anteile ist daher in der Regel gar nicht oder nur mit erheblichen Preisabschlägen möglich. Hierüber wurden die uns bekannten Anleger mehrheitlich nicht informiert.
  • Keine Informationen über Risiken schwankender Charterraten: Der massive Ausbau der weltweiten Containerflotte hat zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck und damit zu sinkenden Charterraten geführt. Dies ist kein außergewöhnliches Phänomen. Charterraten schwanken entsprechend der weltweiten Konjunkturentwicklung regelmäßig. Auf diesen Umstand hätten die Anlageberater zum Anlass nehmen müssen, ihre Kunden darauf hinzuweisen, was dem Fonds und damit den Anlegern drohen kann, wenn die Einnahmen hinter den dem Prospekt zugrunde gelegten Annahmen zurückbleiben. Dies ist, so unsere Erfahrung aus zwischenzeitlich zahlreichen mit Anlegern geführten Gesprächen, nicht geschehen.
  • Mittelverwendung verschwiegen: Das von den Anlegern in den Fonds investierte Geld ist nicht nur für den Kauf des Fondsschiffes aufgewandt worden. Ein nicht unerheblicher Teil floss in nicht investive Verwendungen, also diverse Dienstleistungsvergütungen (einschließlich Vertriebskosten), Zwischenfinanzierungszinsen und Gründungskosten. Die Berater der Anleger, mit denen wir gesprochen haben, haben sie nicht über die geplante Mittelverwendung informiert.
  • Risiko des Wiederauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen: Als Kommanditist haften die Schiffsfondsanleger grundsätzlich nur in Höhe ihrer Einlage. Ist diese geleistet, erlischt die Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten. Sie lebt jedoch wieder auf, wenn Ausschüttungen gezahlt werden, bei denen es sich nicht um Bilanzgewinne der Gesellschaft handelt. Dies ist bei Schiffsfonds regelmäßig der Fall. Aus diesem Grund müssen Schiffsfondsanleger im Falle der Insolvenz der Fondsgesellschaft in der Regel die gesamten Ausschüttungen an den Insolvenzverwalter zurückzahlen. Auf diesen Umstand wurden die wenigsten Schiffsfondsanleger hingewiesen.
  • Hohes Risiko durch Kreditaufnahme in Japanischem Yen: Da ein Teil der vom MPC Fonds MS „Rio Alster“aufzunehmenden Kreditmittel in Japanischen Yen (JPY) aufgenommen wurde, die Einnahmen des Fonds aber in US$ erzielt werden, besteht ein erhebliches Währungsrisiko. Steigt der Wert des Yen gegenüber dem US-$, was in den zurückliegenden Jahren der Fall war, muss der Fonds deutlich mehr US-$ für Zinsen und eventuelle Tilgungen aufwenden, als geplant. Im Ergebnis wurde der gesamten Kalkulation des Fonds der Boden entzogen. Auf diese Risiken hätten die Berater die Anleger des MPC Fonds MS „Rio Alster“ ausdrücklich hinweisen müssen.
  • Kein Hinweis auf Höhe der Weichkosten und auf Vertriebsprovisionen (Kickbacks): Die im Vertrieb tätigen Anlageberater wären verpflichtet gewesen, die Anleger darauf hinzuweisen, welcher Anteil der von ihnen investierten Gelder tatsächlich für Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der Schiffe fließt und welcher für nicht investive Zwecke verwendet wird. Dies ist in den uns bekannten Fällen regelmäßig nicht geschehen. Außerdem wurde nicht darüber informiert, wie hoch die Vertriebskosten sind und welcher Anteil davon an die beratende Bank/Sparkasse als Provision (so genannte Kickbacks) fließt.
Falschberatung und Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche der Anleger

Die im Vertrieb des MPC Fonds MS "Rio Alster" beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht

Zum Ende des Jahres 2012 drohen viele Schadenersatzansprüche von Schiffsfondsanlegern zu verjähren. Hintergrund ist, dass in zahlreichen Schiffsfonds im Jahr 2009 erstmals Ausschüttungen ausgesetzt, Sanierungskonzepte entwickelt und Anleger zu Nachschüssen oder Sanierungsbeiträgen aufgefordert wurden. Dadurch wurde den Anlegern bekannt, dass es sich bei einer Schiffsfondsbeteiligung keineswegs um eine so sichere und risikolose Beteiligung handelt, als die sie ihnen im Beratungsgespräch dargestellt wurde. Diese Kenntnis setzt möglicher Weise den lauf von dreijährigen Verjährungsfristen in Gang, die die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nach 2012 erschweren oder unmöglich machen.

Mehr Informationen zur Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei geschlossenen Fonds erfahren Sie hier: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/verjaehrung-von-schadenersatzanspruechen-von-anlegern-geschlossener-fonds.html

Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am MPC Fonds MS "Rio Alster"? Möchten Sie wissen, wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

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GEBAB MS Nona in Schwierigkeiten: Fonds kann Dezembertilgung nicht zahlen

Fachanwälte setzen Schadenersatz für Anleger durch

20. November 2012 - Der im Jahr 2006 platzierte Schiffsfonds GEBAB MS "Nona" steckt in Schwierigkeiten. Das Containerschiff erwartet für das Jahr 2012 ein deutlich unter Plan liegendes Betriebsergebnis. Die Folge: Bankverbindlichkeiten können nicht in voller Höhe bedient werden, so dass die Geschäftsführung mit der finanzierenden Bank über die Stundung der im Dezember 2012 fälligen Tilgung verhandelt, wie der Leistungsbilanz des Emissionshauses zu entnehmen ist. Das im Jahr 2010 umgesetzte "Betriebsfortführungskonzept" hat angesichts der desaströsen Einnahmesituation auf dem Containerschifffahrtsmarkt offenbar nur eine kurze Zeit für Entspannung gesorgt. Ausschüttungen können bereits seit längerer Zeit nicht mehr gezahlt werden, die von den Anlegern investierten 18,5 Mio. € sind in Gefahr. Denn ob und unter welchen Bedingungen die Banken in der gegenwärtigen Krise zu einem Entgegenkommen bereit sind und welcher Beitrag von den Anlegern erwartet wird, ist völlig offen.

Die Charterraten bleiben auch weiterhin niedrig

Davon, dass die Krise weiter anhalten wird, gehen die seriösen Marktteilnehmer aus. Die HSH Nordbank, einer der größten Schiffsfinanzierer beschreibt die derzeitige Situation wie folgt: Nachfrage bleibt hinter den Erwartungen zurück, hohe Bunkerpreise belasten Ergebnisse der Linienreedereien, Charterraten tendierten zuletzt wieder abwärts. Unsere Prognose: Ab 2014 allmähliche Rückkehr auf ein auskömmliches Charterratenniveau. Ob angesichts solcher düsteren Prognosen tatsächlich eine realistische Fortführungsperspektive für den Schiffsfonds besteht, wird sich zeigen.

Schadenersatz als realistische Alternative

Angesichts der unerfreulichen Entwicklung, die der Schiffsfonds genommen hat, ist es für betroffene Anleger des Schiffsfonds GEBAB MS "Nona" umso wichtiger, die Möglichkeit der Erlangung von Schadenersatz in Betracht zu ziehen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Doch die Beratungen, mit denen wir uns für unsere Mandanten bislang befasst haben weisen erhebliche Aufklärungspflichtverletzungen auf, von denen nachfolgend einige wenige genannt werden:
  • Kein Hinweis auf Totalverlustrisiko: Ein Schiffsfonds ist eine unternehmerische Beteiligung. Als "Mitunternehmer" tragen die Fondsanleger unternehmerische Risiken, die bis hin zum Totalverlust des investierten Kapitals gehen. Nur ein geringer Teil der uns bekannten Schiffsfondsanleger wurde über diesen bedeutsamen Umstand informiert.
  • Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet: Viele Mandanten berichten, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.
  • Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen: Für Anteile an geschlossene Fonds gibt es keinen geregelten Zweitmarkt. Eine Veräußerung der Anteile ist daher in der Regel gar nicht oder nur mit erheblichen Preisabschlägen möglich. Hierüber wurden die uns bekannten Anleger mehrheitlich nicht informiert.
  • Keine Informationen über Risiken schwankender Charterraten: Der massive Ausbau der weltweiten Containerflotte hat zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck und damit zu sinkenden Charterraten geführt. Dies ist kein außergewöhnliches Phänomen. Charterraten schwanken entsprechend der weltweiten Konjunkturentwicklung regelmäßig. Auf diesen Umstand hätten die Anlageberater zum Anlass nehmen müssen, ihre Kunden darauf hinzuweisen, was dem Fonds und damit den Anlegern drohen kann, wenn die Einnahmen hinter den dem Prospekt zugrunde gelegten Annahmen zurückbleiben. Dies ist, so unsere Erfahrung aus zwischenzeitlich zahlreichen mit Anlegern geführten Gesprächen, nicht geschehen.
  • Hohe Vertriebskosten verschwiegen: Das von den Anlegern in den Fonds investierte Geld ist nicht nur für den Kauf des Fondsschiffes aufgewandt worden. Ein nicht unerheblicher Teil floss in nicht investive Verwendungen, also diverse Dienstleistungsvergütungen (einschließlich Vertriebskosten), Zwischenfinanzierungszinsen und Gründungskosten. Die Berater der Anleger, mit denen wir gesprochen haben, haben sie nicht über die geplante Mittelverwendung informiert.
  • Risiko des Wiederauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen: Als Kommanditist haften die Schiffsfondsanleger grundsätzlich nur in Höhe ihrer Einlage. Ist diese geleistet, erlischt die Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten. Sie lebt jedoch wieder auf, wenn Ausschüttungen gezahlt werden, bei denen es sich nicht um Bilanzgewinne der Gesellschaft handelt. Dies ist bei Schiffsfonds regelmäßig der Fall. Aus diesem Grund müssen Schiffsfondsanleger im Falle der Insolvenz der Fondsgesellschaft in der Regel die gesamten Ausschüttungen an den Insolvenzverwalter zurückzahlen. Auf diesen Umstand wurden die wenigsten Schiffsfondsanleger hingewiesen.
  • Kein Hinweis auf Höhe der Weichkosten und auf Vertriebsprovisionen (Kickbacks): Die im Vertrieb tätigen Anlageberater wären verpflichtet gewesen, die Anleger darauf hinzuweisen, welcher Anteil der von ihnen investierten Gelder tatsächlich für Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der Schiffe fließt und welcher für nicht investive Zwecke verwendet wird. Dies ist in den uns bekannten Fällen regelmäßig nicht geschehen. Außerdem wurde nicht darüber informiert, wie hoch die Vertriebskosten sind und welcher Anteil davon an die beratende Bank/Sparkasse als Provision (so genannte Kickbacks) fließt.
Falschberatung und Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche der Anleger

Die im Vertrieb des Schiffsfonds GEBAB MS "Nona" beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht

Zum Ende des Jahres 2012 drohen viele Schadenersatzansprüche von Schiffsfondsanlegern zu verjähren. Hintergrund ist, dass in zahlreichen Schiffsfonds im Jahr 2009 erstmals Ausschüttungen ausgesetzt, Sanierungskonzepte entwickelt und Anleger zu Nachschüssen oder Sanierungsbeiträgen aufgefordert wurden. Dadurch wurde den Anlegern bekannt, dass es sich bei einer Schiffsfondsbeteiligung keineswegs um eine so sichere und risikolose Beteiligung handelt, als die sie ihnen im Beratungsgespräch dargestellt wurde. Diese Kenntnis setzt möglicher Weise den lauf von dreijährigen Verjährungsfristen in Gang, die die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nach 2012 erschweren oder unmöglich machen.

Mehr Informationen zur Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei geschlossenen Fonds erfahren Sie hier: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/verjaehrung-von-schadenersatzanspruechen-von-anlegern-geschlossener-fonds.html

Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am Schiffsfonds GEBAB MS "Nona"? Möchten Sie wissen, wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

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Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Schadenersatz für Anleger des insolventen ATLANTIC Fonds MS Saylemoon Rickmers/MS Nina Rickmers

Fachanwälte setzen Schadenersatz für Fondsanleger durch

16. November 2012 - Nach dem bekanntwerden der Insolvenz der beiden Schiffe des in den Jahren 2004/2005 platzierten Atlantic Twinfonds MS "Saylemoon Rickmers" und MS "Nina Rickmers" sind die Anleger schockiert. Infolge des seit Herbst 2008 anhaltenden Verfalls der Charterraten waren die beiden Containerschiffe in wirtschaftliche Schieflage geraten und konnte ihre Verbindlichkeiten nicht mehr bedienen. Mit den beiden in den Jahren 2010 und 2011 umgesetzten Liquiditätssicherungskonzepten, so die Annahme der Anleger, schien das wirtschaftliche Überleben der Schiffe gesichert. Doch das Gegenteil war der Fall. Anhaltend niedrige Charterraten führten geradewegs in die Zahlungsunfähigkeit. Für die Anleger bedeutet diese Entwicklung den wirtschaftlichen Totalverlust der von ihnen getätigten Investitionen in Höhe von insgesamt rund 20 Mio. €.

Schadenersatz als realistische Alternative

Angesichts der unerfreulichen Entwicklung, die der Schiffsfonds genommen hat, ist es für betroffene Anleger des ATLANTIC Fonds MS “Saylemoon Rickmers“ - MS "Nina Rickmers“ umso wichtiger, die Möglichkeit der Erlangung von Schadenersatz in Betracht zu ziehen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht. Denn aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden.

Die im Vertrieb des ATLANTIC Fonds MS “Saylemoon Rickmers" und MS "Nina Rickmers“ beteiligten Berater haben die Anleger, mit denen wir bislang gesprochen haben, über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.
  • Kein Hinweis auf Totalverlustrisiko
  • Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet
  • Kein Zweitmarkt für "gebrauchte“ Fondsbeteiligungen
  • Keine Informationen über Risiken schwankender Charterraten
  • Risiko des Widerauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen
  • Kein Hinweis auf Höhe der Weichkosten und auf Vertriebsprovisionen (Kickbacks)
Mehr Informationen zu Beratungsfehlern beim ATLANTIC Fonds MS "Saylemoon Rickmers" - MS "Nina Rickmers"

Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht

Zum Ende des Jahres 2012 drohen viele Schadenersatzansprüche von Schiffsfondsanlegern zu verjähren. Daher ist in jedem Fall Eile geboten. Mehr Informationen zur Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei geschlossenen Fonds erfahren Sie hier: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/verjaehrung-von-schadenersatzanspruechen-von-anlegern-geschlossener-fonds.html

Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am ATLANTIC Fonds MS “Saylemoon Rickmers MS „Nina Rickmers“? Möchten Sie wissen, wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

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GEBAB MT Baltic Adonia in der Krise: Weitere Nachschüsse der Gesellschafter erforderlich

16. November 2012 - Der im Jahr 2003 emittierte GEBAB Schiffsfonds MT "Baltic Adonia" steckt in großen Schwierigkeiten. Hintergrund ist, dass die Ausschüttungen aus dem Charterpool deutlich hinter den Prospektannahmen zurückbleiben. Das von den Gesellschaftern des Fonds zur Verfügung gestellte Darlehen in Höhe von 1,4 Mio. € hat nur für eine kurze Linderung der Situation gesorgt. Wie das Emissionshaus GEBAB in seiner aktuellen Leistungsbilanz mitteilt, werde auf Basis der erwarteten Pooleinnahmen zum Jahresende 2012 eine Liquiditätsunterdeckung verbleiben. Zudem könne das Restdarlehen des Erstcharterers nicht getilgt werden. Zwar sei die finanzierende Bank zur Stundung von Tilgungsraten bereit, dies setze aber voraus, dass die Gesellschafter weitere Liquidität bereitstellten.

Ob das angekündigte "Betriebsfortführungskonzept" ausreichen wird, um die Zeit, bis auskömmliche Pooleinnahmen erzielt werden können, zu überbrücken, ist offen. Die HSH Nordbank, einer der großen Schiffsfinanzierer, rechnet mit einer Wende auf dem Tankermarkt nicht vor Ende 2013 und erst ab 2014 mit einer langsamen Rückkehr auf auskömmliches Charterniveau. Reichen die Einnahmen des Fonds auf Dauer nicht aus, um die Verbindlichkeiten zu decken, wäre es wenig überraschend, wenn die finanzierende Bank auch bei diesem Schiffsfonds die Reißleine zieht und das Darlehen kündigt. Die Insolvenz der Schiffsgesellschaft wäre dann die Folge. Für die Anleger würde dies den Verlust des in den Fonds investierten Kapitals in Höhe von mehr als 12 Mio. € bedeuten.

Schadenersatz als realistische Option für Fondsanleger

Angesichts der unerfreulichen Entwicklung, die der Schiffsfonds genommen hat, ist es für betroffene Anleger des GEBAB Schiffsfonds MT "Baltic Adonia" umso wichtiger, die Möglichkeit der Erlangung von Schadenersatz in Betracht zu ziehen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. V ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen, die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Doch die Beratungen, mit denen wir uns für unsere Mandanten bislang befasst haben weisen erhebliche Aufklärungspflichtverletzungen auf, von denen nachfolgend einige wenige genannt werden:
  • Kein Hinweis auf Totalverlustrisiko: Ein Schiffsfonds ist eine unternehmerische Beteiligung. Als "Mitunternehmer" tragen die Fondsanleger unternehmerische Risiken, die bis hin zum Totalverlust des investierten Kapitals gehen. Nur ein geringer Teil der uns bekannten Schiffsfondsanleger wurde über diesen bedeutsamen Umstand informiert.
  • Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet: Viele Mandanten berichten, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.
  • Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen: Für Anteile an geschlossene Fonds gibt es keinen geregelten Zweitmarkt. Eine Veräußerung der Anteile ist daher in der Regel gar nicht oder nur mit erheblichen Preisabschlägen möglich. Hierüber wurden die uns bekannten Anleger mehrheitlich nicht informiert.
  • Keine Informationen über Risiken schwankender Charterraten: Der massive Ausbau der weltweiten Schiffsflotte hat zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck und damit zu sinkenden Charterraten geführt. Dies ist kein außergewöhnliches Phänomen. Charterraten schwanken entsprechend der weltweiten Konjunkturentwicklung regelmäßig. Diesen Umstand hätten die Anlageberater zum Anlass nehmen müssen, ihre Kunden darauf hinzuweisen, was dem Fonds und damit den Anlegern drohen kann, wenn die Charterraten hinter den dem Prospekt zugrunde gelegten Annahmen zurückbleiben. Dies ist, so unsere Erfahrung aus zwischenzeitlich zahlreichen mit Anlegern geführten Gesprächen, nicht geschehen.
  • Risiko des Wiederauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen: Als Kommanditist haften die Schiffsfondsanleger grundsätzlich nur in Höhe ihrer Einlage. Ist diese geleistet, erlischt die Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten. Sie lebt jedoch wieder auf, wenn Ausschüttungen gezahlt werden, bei denen es sich nicht um Bilanzgewinne der Gesellschaft handelt. Dies ist bei Schiffsfonds regelmäßig der Fall. Aus diesem Grund müssen Schiffsfondsanleger im Falle der Insolvenz der Fondsgesellschaft in der Regel die gesamten Ausschüttungen an den Insolvenzverwalter zurückzahlen. Auf diesen Umstand wurden die wenigsten Schiffsfondsanleger hingewiesen.
  • Kein Hinweis auf Höhe der Weichkosten und auf Vertriebsprovisionen (Kickbacks): Die im Vertrieb tätigen Anlageberater wären verpflichtet gewesen, die Anleger darauf hinzuweisen, welcher Anteil der von ihnen investierten Gelder tatsächlich für Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der Schiffe fließt und welcher für nicht investive Zwecke verwendet wird. Dies ist in den uns bekannten Fällen regelmäßig nicht geschehen. Außerdem wurde nicht ausdrücklich darüber informiert, wie hoch die Vertriebskosten sind und welcher Anteil davon an die beratende Bank als Provision (so genannte Kickbacks) fließt.
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DS Fonds Nr. 114 VLCC Artemis Glory: Chartereinnahmen weit unter Plan, Ausschüttungen ausgesetzt

16. November 2012 - Schwere Zeiten für die über 1.000 Anleger des vom Emissionshaus Dr. Peters im Jahr 2006 aufgelegten DS-Fonds Nr. 114 - VLCC Artemis Glory. Der für einen Preis von 115,3 Mio. US-Dollar gekaufte Rohöltanker erzielt trotz einer auf 10 Jahre ausgelegten Festcharter derzeit nur die am Spotmarkt erzielbaren Chartereinnahmen. Im Jahr 2011 waren dies, wie der Leistungsbilanz des Emissionshauses zu entnehmen ist, gerade einmal 10.913.000 € anstelle der vereinbarten 18.688.000 € - gerade einmal 58%. Ausschüttungen sind mit dem Betriebsergebnis von 4.615.000 € (statt prospektierter mehr als 10 Mio. €) nicht möglich.

Ob der Charterer oder der Chartergarant die aufgelaufenen Charterrückstände, die spätestens Ende 2014 zur Zahlung fällig werden sollen, begleicht, steht in den Sternen. Der Chartergarant hat auch für zahlreiche andere Schiffe der Dr. Peters VLCC Glory-Reihe eine entsprechende Garantie ausgelobt. Auch dort bestehen erhebliche Charterrückstände.

Mehr Informationen zur Situation der Dr. Peters "VLCC-Glory"-Schiffe

Anleger sollten nicht untätig zuwarten. Die Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen stehen für die Anleger gut.

Mehr Informationen zu Schadenersatzansprüchen für Anleger des DS Fonds 114 - VLCC Artemis Glory

Möchten Sie als Anleger des DS Renditefonds Nr. 114 VLCC Artemis Glory wissen, ob Ihnen Schadenersatzansprüche zustehen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

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Hannover Leasing Nr. 169 Maritime Werte 1 in Schwierigkeiten: Fonds kann Tilgungen nicht zahlen

15. November 2012 - Der im Jahr 2006 platzierte Schiffsfonds Hannover Leasing Fonds Nr. 169 Maritime Werte 1 - Containerschiff MS Merkur Gulf steckt in Schwierigkeiten. Das Containerschiff erwartet für das Jahr 2012 ein deutlich unter Plan liegendes Betriebsergebnis. Die Folge: Bankverbindlichkeiten können nicht in voller Höhe bedient werden, so dass die Geschäftsführung mit der finanzierenden Bank bereits die Stundung von 2 Quartalstilgungen verhandelt hat, wie der Leistungsbilanz des Emissionshauses zu entnehmen ist.

Die aktuellen Chartereinnahmen in Höhe von 7.250 US-Dollar pro Tag - zum Vergleich: im Prospekt ging man nach Auslaufen der bis Oktober 2010 vereinbarten Festcharter von Einnahmen in Höhe von 21.000 USD/Tag aus - reichen nicht aus, um alle Kosten einschließlich Zins und Tilgung aus der Fremdfinanzierung zu decken. Die Liquiditätsreserve reduzierte sich dadurch weiter. Hinzu kommt, dass die Schiffsbetriebskosten insbesondere wegen der hohen Kosten für Personal und Schmierstoffe um rund 50% über dem Prognosewert liegen.

Davon, dass sich die Situation im nächsten Jahr nicht verbessern wird, geht auch das Emissionshaus Hannover Leasing aus. Für 2013 seien "voraussichtlich weitere Maßnahmen erforderlich" lautet verklausuliert der Ausblick. Blickt man auf andere Schiffsfonds, wird schnell klar, was dies bedeutet. Bei unverändert niedrigen Chartereinnahmen wird die MS Merkur Gulf nicht genügend Einnahmen erwirtschaften, um daraus die Kosten einschließlich Zins- und Tilgung zu bezahlen. Ob und unter welchen Bedingungen die finanzierende Bank zu einem weiteren Entgegenkommen bereit sein und Tilgungsraten stunden wird, ist völlig offen. Ohne erhebliche Beiträge der Gesellschafter, die entsprechende Nachschüsse leisten müssten, wird es der HL Fonds 169 Maritime Werte 1 schwer haben, das Jahr 2013 zu überstehen.

Die Charterraten bleiben auch weiterhin niedrig

Eine Sanierung des Fondsschiffes wird noch dadurch erschwert, dass die Krise der Containerschiffe auch über das Jahr 2013 hinaus anhalten wird. Die HSH Nordbank, einer der größten Schiffsfinanzierer beschreibt die derzeitige Situation wie folgt: "Nachfrage bleibt hinter den Erwartungen zurück, hohe Bunkerpreise belasten Ergebnisse der Linienreedereien, Charterraten tendierten zuletzt wieder abwärts. Unsere Prognose: Ab 2014 allmähliche Rückkehr auf ein auskömmliches Charterratenniveau." Ob angesichts solcher düsteren Prognosen tatsächlich eine realistische Fortführungsperspektive für den Schiffsfonds besteht, wird sich zeigen.

Schadenersatz als realistische Alternative

Angesichts der unerfreulichen Entwicklung, die der Schiffsfonds genommen hat, ist es für betroffene Anleger des Schiffsfonds HL Fonds 169 Maritime Werte 1 umso wichtiger, die Möglichkeit der Erlangung von Schadenersatz in Betracht zu ziehen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Schiffsfonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Doch die Beratungen, mit denen wir uns für unsere Mandanten bislang befasst haben weisen erhebliche Aufklärungspflichtverletzungen auf, von denen nachfolgend einige wenige genannt werden:
  • Kein Hinweis auf Totalverlustrisiko: Ein Schiffsfonds ist eine unternehmerische Beteiligung. Als "Mitunternehmer" tragen die Fondsanleger unternehmerische Risiken, die bis hin zum Totalverlust des investierten Kapitals gehen. Nur ein geringer Teil der uns bekannten Schiffsfondsanleger wurde über diesen bedeutsamen Umstand informiert.
  • Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet: Viele Mandanten berichten, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.
  • Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen: Für Anteile an geschlossene Fonds gibt es keinen geregelten Zweitmarkt. Eine Veräußerung der Anteile ist daher in der Regel gar nicht oder nur mit erheblichen Preisabschlägen möglich. Hierüber wurden die uns bekannten Anleger mehrheitlich nicht informiert.
  • Keine Informationen über Risiken schwankender Charterraten: Der massive Ausbau der weltweiten Containerflotte hat zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck und damit zu sinkenden Charterraten geführt. Dies ist kein außergewöhnliches Phänomen. Charterraten schwanken entsprechend der weltweiten Konjunkturentwicklung regelmäßig. Diesen Umstand hätten die Anlageberater zum Anlass nehmen müssen, ihre Kunden darauf hinzuweisen, was dem Fonds und damit den Anlegern drohen kann, wenn die Einnahmen nach Auslaufen der Festcharter hinter den dem Prospekt zugrunde gelegten Annahmen zurückbleiben. Dies ist, so unsere Erfahrung aus zwischenzeitlich zahlreichen mit Anlegern geführten Gesprächen, nicht geschehen.
  • Hohe Weichkosten verschwiegen: Das von den Anlegern in den Fonds investierte Geld ist nicht nur für den Kauf des Fondsschiffes aufgewandt worden. Ein nicht unerheblicher Teil floss in nicht investive Verwendungen, also diverse Dienstleistungsvergütungen (einschließlich Vertriebskosten), Zwischenfinanzierungszinsen und Gründungskosten. Die Berater der Anleger, mit denen wir gesprochen haben, haben sie nicht über die geplante Mittelverwendung informiert.
  • Risiko des Wiederauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen: Als Kommanditist haften die Schiffsfondsanleger grundsätzlich nur in Höhe ihrer Einlage. Ist diese geleistet, erlischt die Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten. Sie lebt jedoch wieder auf, wenn Ausschüttungen gezahlt werden, bei denen es sich nicht um Bilanzgewinne der Gesellschaft handelt. Dies ist bei Schiffsfonds regelmäßig der Fall. Aus diesem Grund müssen Schiffsfondsanleger im Falle der Insolvenz der Fondsgesellschaft in der Regel die gesamten Ausschüttungen an den Insolvenzverwalter zurückzahlen. Auf diesen Umstand wurden die wenigsten Schiffsfondsanleger hingewiesen.
  • Kein Hinweis auf Höhe der Anschaffungskosten und auf Vertriebsprovisionen (Kickbacks): Die im Vertrieb tätigen Anlageberater wären verpflichtet gewesen, die Anleger darauf hinzuweisen, welcher Anteil der von ihnen investierten Gelder tatsächlich für Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der Schiffe fließt und welcher für nicht investive Zwecke verwendet wird. Dies ist in den uns bekannten Fällen regelmäßig nicht geschehen. Außerdem wurde nicht darüber informiert, wie hoch die Vertriebskosten sind und welcher Anteil davon an die beratende Bank/Sparkasse als Provision (so genannte Kickbacks) fließt.
Falschberatung und Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche der Anleger

Die im Vertrieb des Schiffsfonds HL Fonds 169 Maritime Werte 1 beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen

Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht

Zum Ende des Jahres 2012 drohen viele Schadenersatzansprüche von Schiffsfondsanlegern zu verjähren. Hintergrund ist, dass in zahlreichen Schiffsfonds im Jahr 2009 erstmals Ausschüttungen ausgesetzt, Sanierungskonzepte entwickelt und Anleger zu Nachschüssen oder Sanierungsbeiträgen aufgefordert wurden. Dadurch wurde den Anlegern bekannt, dass es sich bei einer Schiffsfondsbeteiligung keineswegs um eine so sichere und risikolose Beteiligung handelt, als die sie ihnen im Beratungsgespräch dargestellt wurde. Diese Kenntnis setzt möglicher Weise den lauf von dreijährigen Verjährungsfristen in Gang, die die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nach 2012 erschweren oder unmöglich machen.

Mehr Informationen zur Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei geschlossenen Fonds erfahren Sie hier: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/verjaehrung-von-schadenersatzanspruechen-von-anlegern-geschlossener-fonds.html

Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am Schiffsfonds HL Fonds 169 Maritime Werte 1? Möchten Sie wissen, wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

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Schwarzer Tag für Atlantic Schiffsfonds: 4 Containerschiffe insolvent

Für das zur Rickmers Gruppe gehörende Emissionshaus Atlantic war der 13. November 2012 ein ganz schwarzer Tag, auch ohne ein Freitag zu sein. Gleich vier Containerschiffe aus drei Fonds mussten ihr wirtschaftliches Scheitern eingestehen und Insolvenzantrag stellen. Mehr als 40 Mio. € Anlegergelder sind damit aller Wahrscheinlichkeit nach verloren, für die Anleger dürfte der Totalverlust eingetreten sein. Die in den Jahren 2004 und 2005 vertriebenen Fondsschiffe MS "Saylemoon Rickmers", MS "Nina Rickmers", MS "Jacky Rickmers" und MS "Aruni Rickmers" gerieten nach Auslaufen von Charterverträgen vollständig in den Sog der im Herbst 2008 beginnenden und bis heute andauernden Krise der Containerschifffahrt. Unauskömmliche Charterraten, Schwierigkeiten bei der Bedienung von Bankverbindlichkeiten, zwei "Liquiditätssicherungskonzepte" in den Jahren 2010 und 2011. Doch die Einnahmen der im Harper Petersen 1.850-Pool fahrenden vier Containerschiffe blieben auch in 2012 zu niedrig. Der im Markt für Containerschiffe angesichts einer ständig steigenden Zahl von immer größeren Schiffen und damit fortlaufenden Kapazitätsausweitung zu beobachtende Verdrängungswettbewerb, bei dem auch größere Schiffe in immer stärkerem Maße in Konkurrenz zu kleineren Schiffen treten, hat jetzt vier weitere Opfer gefordert.

Gute Aussichten für die Durchsetzung von Schadenersatz

Den betroffenen Anlegern, die viel Geld verloren haben, bleibt nur die Wahl, ihren individuellen Verlust zu akzeptieren, oder um ihr Geld zu kämpfen. Aus zahlreichen Gesprächen wissen wir, dass die Beratung der Anleger im Vorfeld der Beteiligung alles andere als optimal war. Angefangen bei der fehlenden Aufklärung über das Provisionsinteresse der beratenden Banken - von einer Volksbank haben wir positive Kenntnis von Provisionen im zweistelligen Bereich - über die fehlende Aufklärung über Risiken, die Empfehlung als Altersvorsorge bis hin zu im jeweiligen Fondsprospekt aufgeführten wichtigen Details der Beteiligungskonzepte. Ansatzpunkte für Schadenersatzansprüche gibt es in den allermeisten Fällen viele.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Doch die Beratungen, mit denen wir uns für unsere Mandanten bislang befasst haben weisen erhebliche Aufklärungspflichtverletzungen auf, von denen nachfolgend einige wenige genannt werden:
  • Kein Hinweis auf Totalverlustrisiko: Ein Schiffsfonds ist eine unternehmerische Beteiligung. Als "Mitunternehmer" tragen die Fondsanleger unternehmerische Risiken, die bis hin zum Totalverlust des investierten Kapitals gehen. Nur ein geringer Teil der uns bekannten Schiffsfondsanleger wurde über diesen bedeutsamen Umstand informiert.
  • Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet: Viele Mandanten berichten, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.
  • Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen: Für Anteile an geschlossene Fonds gibt es keinen geregelten Zweitmarkt. Eine Veräußerung der Anteile ist daher in der Regel gar nicht oder nur mit erheblichen Preisabschlägen möglich. Hierüber wurden die uns bekannten Anleger mehrheitlich nicht informiert.
  • Keine Informationen über Risiken schwankender Charterraten: Der massive Ausbau der weltweiten Containerflotte hat zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck und damit zu sinkenden Charterraten geführt. Dies ist kein außergewöhnliches Phänomen. Charterraten schwanken entsprechend der weltweiten Konjunkturentwicklung regelmäßig. Auf diesen Umstand hätten die Anlageberater zum Anlass nehmen müssen, ihre Kunden darauf hinzuweisen, was dem Fonds und damit den Anlegern drohen kann, wenn die Einnahmen hinter den dem Prospekt zugrunde gelegten Annahmen zurückbleiben. Dies ist, so unsere Erfahrung aus zwischenzeitlich zahlreichen mit Anlegern geführten Gesprächen, nicht geschehen.
  • Hohe Weichkosten verschwiegen: Das von den Anlegern in den Fonds investierte Geld ist nicht nur für den Kauf des Fondsschiffes aufgewandt worden. Ein nicht unerheblicher Teil floss in nicht investive Verwendungen, also diverse Dienstleistungsvergütungen (einschließlich Vertriebskosten), Zwischenfinanzierungszinsen und Gründungskosten. Die Berater der Anleger, mit denen wir gesprochen haben, haben sie nicht über die geplante Mittelverwendung informiert.
  • Risiko des Wiederauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen: Als Kommanditist haften die Schiffsfondsanleger grundsätzlich nur in Höhe ihrer Einlage. Ist diese geleistet, erlischt die Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten. Sie lebt jedoch wieder auf, wenn Ausschüttungen gezahlt werden, bei denen es sich nicht um Bilanzgewinne der Gesellschaft handelt. Dies ist bei Schiffsfonds regelmäßig der Fall. Aus diesem Grund müssen Schiffsfondsanleger im Falle der Insolvenz der Fondsgesellschaft in der Regel die gesamten Ausschüttungen an den Insolvenzverwalter zurückzahlen. Auf diesen Umstand wurden die wenigsten Schiffsfondsanleger hingewiesen.
  • Kein Hinweis auf Höhe der Anschaffungskosten und auf Vertriebsprovisionen (Kickbacks): Die im Vertrieb tätigen Anlageberater wären verpflichtet gewesen, die Anleger darauf hinzuweisen, welcher Anteil der von ihnen investierten Gelder tatsächlich für Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der Schiffe fließt und welcher für nicht investive Zwecke verwendet wird. Dies ist in den uns bekannten Fällen regelmäßig nicht geschehen. Außerdem wurde nicht darüber informiert, wie hoch die Vertriebskosten sind und welcher Anteil davon an die beratende Bank/Sparkasse als Provision (so genannte Kickbacks) fließt. So hat eine Volksbank aus Baden-Württemberg zwischenzeitlich eingeräumt, für die Vermittlung des Twinfonds Saylemoon Rickmers / Nina Rickmers, eine zweistellige Provision erhalten zu haben.
Falschberatung und Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche der Anleger

Die im Vertrieb der Atlantic Schiffsfonds beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

Verjährung von Schadenersatzansprüchen

Einem Teil der guten Argumente droht zum Jahresende die Verjährung. Ursache hierfür ist, dass die Verjährung an der Kenntnis des Anlegers anknüpft, die er von Umständen hatte, die nicht dem Bild entsprachen, das in seiner Beratung von dem Fonds geweckt wurde. Überall dort, wo der Anleger erkennt, dass etwas nicht so ist, wie es in der Beratung dargestellt wurde, beginnt mit dem auf das Erkennen folgenden Jahresende eine dreijährige Verjährungsfrist. Dies gilt auch in jenen Fällen, in denen der Anleger eigentlich hätte erkennen müssen, dass etwas nicht so läuft, wie es ihm in der Beratung dargestellt wurde. Punkte, über die der Anleger nicht oder falsch beraten wurde, bezüglich derer der Anleger weder Kenntnis hat, noch haben müsste, sind aber weiterhin geeignet, Schadenersatzansprüche zu begründen. Jeder einzelne Beratungsfehler (jeder Punkt, über den falsch oder nicht beraten wurde) hat also seine eigene Verjährungsfrist. Insofern kann man nicht von einer starren Verjährung der Schadenersatzansprüche zum Jahresende 2012 sprechen.

Je früher allerdings Ansprüche in einem Güteverfahren oder gerichtlich geltend gemacht werden, um so mehr Argumente können für die Begründung des Schadenersatzanspruchs in Feld geführt werden. Daher ist es für betroffene Anleger der drei Atlantic-Fonds wichtig, schnell zu handeln, um sich die bestmöglichen Chancen für die Durchsetzung ihrer Schadenersatzansprüche zu sichern.

Haben Sie Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Beteiligung an den Atlantic Fonds MS "Saylemoon Rickmers" und MS "Nina Rickmers", MS "Jacky Rickmers" sowie MS "Aruni Rickmers"? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.


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ATLANTIC Fonds MS Saylemoon Rickmers MS Nina Rickmers: Beide Fondsschiffe insolvent - Totalverlust für Anleger

14. November 2012 - Beide Schiffe des in den Jahren 2004/2005 platzierten Atlantic Twinfonds MS "Saylemoon Rickmers" und MS "Nina Rickmers" sind insolvent. Rund 20 Mio. € haben die Anleger in die beiden Containerschiffe des zur Reederei Rickmers Guppe gehörenden Emissionshauses Atlantic investiert. Infolge des seit Herbst 2008 anhaltenden Verfalls der Charterraten waren die Schiffe in wirtschaftliche Schieflage geraten und konnten ihre Verbindlichkeiten nicht mehr bedienen. Die in den Jahren 2010 und 2011 umgesetzten Liquiditätssicherungskonzepte konnten das wirtschaftliche Überleben der Schiffe nicht sichern. Für die Anleger bedeutet diese Entwicklung den wirtschaftlichen Totalverlust.

Schadenersatz als realistische Alternative

Angesichts der unerfreulichen Entwicklung, die der Schiffsfonds genommen hat, ist es für betroffene Anleger des ATLANTIC Fonds MS Saylemoon Rickmers MS Nina Rickmers umso wichtiger, die Möglichkeit der Erlangung von Schadenersatz in Betracht zu ziehen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen, die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Doch die Beratungen, mit denen wir uns für unsere Mandanten bislang befasst haben, weisen erhebliche Aufklärungspflichtverletzungen auf, von denen nachfolgend einige wenige genannt werden:
  • Kein Hinweis auf Totalverlustrisiko: Ein Schiffsfonds ist eine unternehmerische Beteiligung. Als "Mitunternehmer" tragen die Fondsanleger unternehmerische Risiken, die bis hin zum Totalverlust des investierten Kapitals gehen. Nur ein geringer Teil der uns bekannten Schiffsfondsanleger wurde über diesen bedeutsamen Umstand informiert.
  • Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet: Viele Mandanten berichten, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.
  • Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen: Für Anteile an geschlossene Fonds gibt es keinen geregelten Zweitmarkt. Eine Veräußerung der Anteile ist daher in der Regel gar nicht oder nur mit erheblichen Preisabschlägen möglich. Hierüber wurden die uns bekannten Anleger mehrheitlich nicht informiert.
  • Keine Informationen über Risiken schwankender Charterraten: Der massive Ausbau der weltweiten Containerflotte hat zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck und damit zu sinkenden Charterraten geführt. Dies ist kein außergewöhnliches Phänomen. Charterraten schwanken entsprechend der weltweiten Konjunkturentwicklung regelmäßig. Auf diesen Umstand hätten die Anlageberater zum Anlass nehmen müssen, ihre Kunden darauf hinzuweisen, was dem Fonds und damit den Anlegern drohen kann, wenn die Einnahmen hinter den dem Prospekt zugrunde gelegten Annahmen zurückbleiben. Dies ist, so unsere Erfahrung aus zwischenzeitlich zahlreichen mit Anlegern geführten Gesprächen, nicht geschehen.
  • Nicht investive Verwendung des Geldes verschwiegen: Das von den Anlegern in den Fonds investierte Geld ist nicht nur für den Kauf des Fondsschiffes aufgewandt worden. Ein nicht unerheblicher Teil floss in nicht investive Verwendungen, also diverse Dienstleistungsvergütungen (einschließlich Vertriebskosten), Zwischenfinanzierungszinsen und Gründungskosten. Die Berater der Anleger, mit denen wir gesprochen haben, haben sie nicht über die geplante Mittelverwendung informiert.
  • Risiko des Wiederauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen: Als Kommanditist haften die Schiffsfondsanleger grundsätzlich nur in Höhe ihrer Einlage. Ist diese geleistet, erlischt die Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten. Sie lebt jedoch wieder auf, wenn Ausschüttungen gezahlt werden, bei denen es sich nicht um Bilanzgewinne der Gesellschaft handelt. Dies ist bei Schiffsfonds regelmäßig der Fall. Aus diesem Grund müssen Schiffsfondsanleger im Falle der Insolvenz der Fondsgesellschaft in der Regel die gesamten Ausschüttungen an den Insolvenzverwalter zurückzahlen. Auf diesen Umstand wurden die wenigsten Schiffsfondsanleger hingewiesen.
  • Kein Hinweis auf Höhe der Weichkosten und auf Vertriebsprovisionen (Kickbacks): Die im Vertrieb tätigen Anlageberater wären verpflichtet gewesen, die Anleger darauf hinzuweisen, welcher Anteil der von ihnen investierten Gelder tatsächlich für Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der Schiffe fließt und welcher für nicht investive Zwecke verwendet wird. Dies ist in den uns bekannten Fällen regelmäßig nicht geschehen. Außerdem wurde nicht darüber informiert, wie hoch die Vertriebskosten sind und welcher Anteil davon an die beratende Bank/Sparkasse als Provision (so genannte Kickbacks) fließt. So hat eine Volksbank aus Baden-Württemberg zwischenzeitlich eingeräumt, eine zweistellige Provision für den Vertrieb der Fondsanteile erhalten zu haben.
Falschberatung und Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche der Anleger

Die im Vertrieb des ATLANTIC Fonds MS Saylemoon Rickmers und MS Nina Rickmers beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht

Zum Ende des Jahres 2012 drohen viele Schadenersatzansprüche von Schiffsfondsanlegern zu verjähren. Hintergrund ist, dass in zahlreichen Schiffsfonds im Jahr 2009 erstmals Ausschüttungen ausgesetzt, Sanierungskonzepte entwickelt und Anleger zu Nachschüssen oder Sanierungsbeiträgen aufgefordert wurden. Dadurch wurde den Anlegern bekannt, dass es sich bei einer Schiffsfondsbeteiligung keineswegs um eine so sichere und risikolose Beteiligung handelt, als die sie ihnen im Beratungsgespräch dargestellt wurde. Diese Kenntnis setzt möglicher Weise den lauf von dreijährigen Verjährungsfristen in Gang, die die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nach 2012 erschweren oder unmöglich machen.

Mehr Informationen zur Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei geschlossenen Fonds erfahren Sie hier: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/verjaehrung-von-schadenersatzanspruechen-von-anlegern-geschlossener-fonds.html

Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am ATLANTIC Fonds MS Saylemoon Rickmers und MS Nina Rickmers? Möchten Sie wissen, wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

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ATLANTIC Fonds MS Aruni Rickmers insolvent: Totalverlust für Anleger

14. November 2012 - Der in den Jahren 2005/2006 platzierte Schiffsfonds ARUNI RICKMERS Schifffahrtsgesellschaft mbH & Cie. KG ist insolvent. Rund 11 Mio. € haben die Anleger in das 1.858 TEU Containerschiff des zur Reederei Rickmers Guppe gehörenden Emissionshauses Atlantic investiert. Infolge des seit Herbst 2008 anhaltenden Verfalls der Charterraten war das Schiff in wirtschaftliche Schieflage geraten und konnte seine Verbindlichkeiten nicht mehr bedienen. Die beiden in den Jahren 2010 und 2011 umgesetzten Liquiditätssicherungskonzepte konnten das wirtschaftliche Überleben des Schiffes nicht sichern. Für die Anleger, die statt der prospektierten Ausschüttungen in Höhe von 37% des Kommanditkapitals nur 7% erhalten haben, bedeutet diese Entwicklung den wirtschaftlichen Totalverlust.

Schadenersatz als realistische Alternative

Angesichts der unerfreulichen Entwicklung, die der Schiffsfonds genommen hat, ist es für betroffene Anleger des Atlantic Schiffsfonds Aruni Rickmers umso wichtiger, die Möglichkeit der Erlangung von Schadenersatz in Betracht zu ziehen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Doch die Beratungen, mit denen wir uns für unsere Mandanten bislang befasst haben weisen erhebliche Aufklärungspflichtverletzungen auf, von denen nachfolgend einige wenige genannt werden:
  • Kein Hinweis auf Totalverlustrisiko: Ein Schiffsfonds ist eine unternehmerische Beteiligung. Als "Mitunternehmer" tragen die Fondsanleger unternehmerische Risiken, die bis hin zum Totalverlust des investierten Kapitals gehen. Nur ein geringer Teil der uns bekannten Schiffsfondsanleger wurde über diesen bedeutsamen Umstand informiert.
  • Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet: Viele Mandanten berichten, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.
  • Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen: Für Anteile an geschlossene Fonds gibt es keinen geregelten Zweitmarkt. Eine Veräußerung der Anteile ist daher in der Regel gar nicht oder nur mit erheblichen Preisabschlägen möglich. Hierüber wurden die uns bekannten Anleger mehrheitlich nicht informiert.
  • Keine Informationen über Risiken schwankender Charterraten: Der massive Ausbau der weltweiten Containerflotte hat zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck und damit zu sinkenden Charterraten geführt. Dies ist kein außergewöhnliches Phänomen. Charterraten schwanken entsprechend der weltweiten Konjunkturentwicklung regelmäßig. Diesen Umstand hätten die Anlageberater zum Anlass nehmen müssen, ihre Kunden darauf hinzuweisen, was dem Fonds und damit den Anlegern drohen kann, wenn die Einnahmen hinter den dem Prospekt zugrunde gelegten Annahmen zurückbleiben. Dies ist, so unsere Erfahrung aus zwischenzeitlich zahlreichen mit Anlegern geführten Gesprächen, nicht geschehen.
  • Nicht investive Kosten verschwiegen: Das von den Anlegern in den Fonds investierte Geld ist nicht nur für den Kauf des Fondsschiffes aufgewandt worden. Ein nicht unerheblicher Teil floss in nicht investive Verwendungen, also diverse Dienstleistungsvergütungen (einschließlich Vertriebskosten), Zwischenfinanzierungszinsen und Gründungskosten. Die Berater der Anleger, mit denen wir gesprochen haben, haben sie nicht über die geplante Mittelverwendung informiert.
  • Risiko des Wiederauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen: Als Kommanditist haften die Schiffsfondsanleger grundsätzlich nur in Höhe ihrer Einlage. Ist diese geleistet, erlischt die Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten. Wie lebt jedoch wieder auf, wenn Ausschüttungen gezahlt werden, bei denen es sich nicht um Bilanzgewinne der Gesellschaft handelt. Dies ist bei Schiffsfonds regelmäßig der Fall. Aus diesem Grund müssen Schiffsfondsanleger im Falle der Insolvenz der Fondsgesellschaft in der Regel die gesamten Ausschüttungen an den Insolvenzverwalter zurückzahlen. Auf diesen Umstand wurden die wenigsten Schiffsfondsanleger hingewiesen.
  • Kein Hinweis auf Höhe der Weichkosten und auf Vertriebsprovisionen (Kickbacks): Die im Vertrieb tätigen Anlageberater wären verpflichtet gewesen, die Anleger darauf hinzuweisen, welcher Anteil der von ihnen investierten Gelder tatsächlich für Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der Schiffe fließt und welcher für nicht investive Zwecke verwendet wird. Dies ist in den uns bekannten Fällen regelmäßig nicht geschehen. Außerdem wurde nicht darüber informiert, wie hoch die Vertriebskosten sind und welcher Anteil davon an die beratende Bank/Sparkasse als Provision (so genannte Kickbacks) fließt.
Falschberatung und Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche der Anleger

Die im Vertrieb des Atlantic Schiffsfonds Aruni Rickmers beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht

Zum Ende des Jahres 2012 drohen viele Schadenersatzansprüche von Schiffsfondsanlegern zu verjähren. Hintergrund ist, dass in zahlreichen Schiffsfonds im Jahr 2009 erstmals Ausschüttungen ausgesetzt, Sanierungskonzepte entwickelt und Anleger zu Nachschüssen oder Sanierungsbeiträgen aufgefordert wurden. Dadurch wurde den Anlegern bekannt, dass es sich bei einer Schiffsfondsbeteiligung keineswegs um eine so sichere und risikolose Beteiligung handelt, als die sie ihnen im Beratungsgespräch dargestellt wurde. Diese Kenntnis setzt möglicher Weise den lauf von dreijährigen Verjährungsfristen in Gang, die die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nach 2012 erschweren oder unmöglich machen.

Mehr Informationen zur Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei geschlossenen Fonds erfahren Sie hier: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/verjaehrung-von-schadenersatzanspruechen-von-anlegern-geschlossener-fonds.html

Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am Atlantic Schiffsfonds Aruni Rickmers? Möchten Sie wissen, wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

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Hamburg:
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ATLANTIC Fonds MS Jacky Rickmers insolvent: Totalverlust für Anleger

14. November 2012 - Der in den Jahren 2004/2005 platzierte Schiffsfonds JACKY RICKMERS Schifffahrtsgesellschaft mbH & Cie. KG ist insolvent. Rund 11 Mio. € haben die Anleger in das 1.858 TEU Containerschiff des zur Reederei Rickmers Guppe gehörenden Emissionshauses Atlantic investiert. Infolge des seit Herbst 2008 anhaltenden Verfalls der Charterraten war das Schiff in wirtschaftliche Schieflage geraten und konnte ihre Verbindlichkeiten nicht mehr bedienen. Die beiden in den Jahren 2010 und 2011 umgesetzten Liquiditätssicherungskonzepte konnten das wirtschaftliche Überleben des Schiffes nicht sichern. Für die Anleger bedeutet diese Entwicklung den wirtschaftlichen Totalverlust.

Schadenersatz als realistische Alternative

Angesichts der unerfreulichen Entwicklung, die der Schiffsfonds genommen hat, ist es für betroffene Anleger des Atlantic Schiffsfonds Jacky Rickmers umso wichtiger, die Möglichkeit der Erlangung von Schadenersatz in Betracht zu ziehen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Doch die Beratungen, mit denen wir uns für unsere Mandanten bislang befasst haben weisen erhebliche Aufklärungspflichtverletzungen auf, von denen nachfolgend einige wenige genannt werden:
  • Kein Hinweis auf Totalverlustrisiko: Ein Schiffsfonds ist eine unternehmerische Beteiligung. Als "Mitunternehmer" tragen die Fondsanleger unternehmerische Risiken, die bis hin zum Totalverlust des investierten Kapitals gehen. Nur ein geringer Teil der uns bekannten Schiffsfondsanleger wurde über diesen bedeutsamen Umstand informiert.
  • Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet: Viele Mandanten berichten, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.
  • Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen: Für Anteile an geschlossene Fonds gibt es keinen geregelten Zweitmarkt. Eine Veräußerung der Anteile ist daher in der Regel gar nicht oder nur mit erheblichen Preisabschlägen möglich. Hierüber wurden die uns bekannten Anleger mehrheitlich nicht informiert.
  • Keine Informationen über Risiken schwankender Charterraten: Der massive Ausbau der weltweiten Containerflotte hat zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck und damit zu sinkenden Charterraten geführt. Dies ist kein außergewöhnliches Phänomen. Charterraten schwanken entsprechend der weltweiten Konjunkturentwicklung regelmäßig. Auf diesen Umstand hätten die Anlageberater zum Anlass nehmen müssen, ihre Kunden darauf hinzuweisen, was dem Fonds und damit den Anlegern drohen kann, wenn die Einnahmen hinter den dem Prospekt zugrunde gelegten Annahmen zurückbleiben. Dies ist, so unsere Erfahrung aus zwischenzeitlich zahlreichen mit Anlegern geführten Gesprächen, nicht geschehen.
  • Hohe Weichkosten verschwiegen: Das von den Anlegern in den Fonds investierte Geld ist nicht nur für den Kauf des Fondsschiffes aufgewandt worden. Ein nicht unerheblicher Teil floss in nicht investive Verwendungen, also diverse Dienstleistungsvergütungen (einschließlich Vertriebskosten), Zwischenfinanzierungszinsen und Gründungskosten. Die Berater der Anleger, mit denen wir gesprochen haben, haben sie nicht über die geplante Mittelverwendung informiert.
  • Risiko des Wiederauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen: Als Kommanditist haften die Schiffsfondsanleger grundsätzlich nur in Höhe ihrer Einlage. Ist diese geleistet, erlischt die Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten. Wie lebt jedoch wieder auf, wenn Ausschüttungen gezahlt werden, bei denen es sich nicht um Bilanzgewinne der Gesellschaft handelt. Dies ist bei Schiffsfonds regelmäßig der Fall. Aus diesem Grund müssen Schiffsfondsanleger im Falle der Insolvenz der Fondsgesellschaft in der Regel die gesamten Ausschüttungen an den Insolvenzverwalter zurückzahlen. Auf diesen Umstand wurden die wenigsten Schiffsfondsanleger hingewiesen.
  • Kein Hinweis auf Höhe der Weichkosten und auf Vertriebsprovisionen (Kickbacks): Die im Vertrieb tätigen Anlageberater wären verpflichtet gewesen, die Anleger darauf hinzuweisen, welcher Anteil der von ihnen investierten Gelder tatsächlich für Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der Schiffe fließt und welcher für nicht investive Zwecke verwendet wird. Dies ist in den uns bekannten Fällen regelmäßig nicht geschehen. Außerdem wurde nicht darüber informiert, wie hoch die Vertriebskosten sind und welcher Anteil davon an die beratende Bank/Sparkasse als Provision (so genannte Kickbacks) fließt.
Falschberatung und Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche der Anleger

Die im Vertrieb des Atlantic Schiffsfonds Jacky Rickmers beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht

Zum Ende des Jahres 2012 drohen viele Schadenersatzansprüche von Schiffsfondsanlegern zu verjähren. Hintergrund ist, dass in zahlreichen Schiffsfonds im Jahr 2009 erstmals Ausschüttungen ausgesetzt, Sanierungskonzepte entwickelt und Anleger zu Nachschüssen oder Sanierungsbeiträgen aufgefordert wurden. Dadurch wurde den Anlegern bekannt, dass es sich bei einer Schiffsfondsbeteiligung keineswegs um eine so sichere und risikolose Beteiligung handelt, als die sie ihnen im Beratungsgespräch dargestellt wurde. Diese Kenntnis setzt möglicher Weise den lauf von dreijährigen Verjährungsfristen in Gang, die die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nach 2012 erschweren oder unmöglich machen.

Mehr Informationen zur Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei geschlossenen Fonds erfahren Sie hier: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/verjaehrung-von-schadenersatzanspruechen-von-anlegern-geschlossener-fonds.html

Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am Atlantic Schiffsfonds Jacky Rickmers? Möchten Sie wissen, wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

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Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/atlantic-fonds-ms-jacky-rickmers-insolvent-totalverlust-fuer-anleger.html


Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter www.nittel.co oder www.schiffsfonds-anleger.de.

GEBAB MT "Arctic Bay" in der Krise: Fonds kann weiterhin keine Ausschüttungen leisten

14. November 2012 - Der im Jahr 2007 emittierte GEBAB Schiffsfonds MT "Arctic Bay" steckt in Schwierigkeiten. Hintergrund ist, dass die Ausschüttungen aus dem Charterpool deutlich hinter den Prospektannahmen zurückbleiben, während gleichzeitig die Schiffsbetriebskosten im Jahr 2011 die Planungen um etwa 8% überschritten haben. Trotz der im Jahr 2010 durchgeführten teilweisen Entschuldung im Rahmen des Betriebsfortführungskonzepts, bei dem die Gesellschafter rund 2,5 Mio. € zusätzlich investiert haben, ist der Fonds nicht in der Lage, die fälligen Tilgungen zu leisten und hat mit der finanzierenden Bank auch für 2012 die Stundung von Tilgungsraten vereinbart. Ausschüttungen sind, wie das Emissionshaus in seiner aktuellen Leistungsbilanz schreibt, vor 2015 nicht zu erwarten.

Reichen die Einnahmen des Fonds auf Dauer nicht aus, um die Verbindlichkeiten zu decken, wäre es wenig überraschend, wenn die finanzierende Bank auch bei diesem Schiffsfonds die Reißleine zieht und das Darlehen kündigt. Die Insolvenz der Schiffsgesellschaft wäre dann die Folge. Für die Anleger würde dies den Verlust des in den Fonds investierten Kapitals in Höhe von rund 26 Mio. € bedeuten.

Schadenersatz als realistische Option für Fondsanleger

Angesichts der unerfreulichen Entwicklung, die der Schiffsfonds genommen hat, ist es für betroffene Anleger des GEBAB Schiffsfonds MT "Arctic Bay" umso wichtiger, die Möglichkeit der Erlangung von Schadenersatz in Betracht zu ziehen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. V ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Doch die Beratungen, mit denen wir uns für unsere Mandanten bislang befasst haben weisen erhebliche Aufklärungspflichtverletzungen auf, von denen nachfolgend einige wenige genannt werden:
  • Kein Hinweis auf Totalverlustrisiko: Ein Schiffsfonds ist eine unternehmerische Beteiligung. Als "Mitunternehmer" tragen die Fondsanleger unternehmerische Risiken, die bis hin zum Totalverlust des investierten Kapitals gehen. Nur ein geringer Teil der uns bekannten Schiffsfondsanleger wurde über diesen bedeutsamen Umstand informiert.
  • Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet: Viele Mandanten berichten, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.
  • Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen: Für Anteile an geschlossene Fonds gibt es keinen geregelten Zweitmarkt. Eine Veräußerung der Anteile ist daher in der Regel gar nicht oder nur mit erheblichen Preisabschlägen möglich. Hierüber wurden die uns bekannten Anleger mehrheitlich nicht informiert.
  • Keine Informationen über Risiken schwankender Charterraten: Der massive Ausbau der weltweiten Schiffsflotte hat zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck und damit zu sinkenden Charterraten geführt. Dies ist kein außergewöhnliches Phänomen. Charterraten schwanken entsprechend der weltweiten Konjunkturentwicklung regelmäßig. Diesen Umstand hätten die Anlageberater zum Anlass nehmen müssen, ihre Kunden darauf hinzuweisen, was dem Fonds und damit den Anlegern drohen kann, wenn die Charterraten hinter den dem Prospekt zugrunde gelegten Annahmen zurückbleiben. Dies ist, so unsere Erfahrung aus zwischenzeitlich zahlreichen mit Anlegern geführten Gesprächen, nicht geschehen.
  • Hohe Weichkosten verschwiegen: Das von den Anlegern in den Fonds investierte Geld ist nicht nur für den Kauf des Fondsschiffes aufgewandt worden. Ein nicht unerheblicher Teil floss in nicht investive Verwendungen, also diverse Dienstleistungsvergütungen (einschließlich Vertriebskosten), Zwischenfinanzierungszinsen und Gründungskosten. Die Berater der Anleger, mit denen wir gesprochen haben, haben sie nicht über die geplante Mittelverwendung informiert.
  • Risiko der teilweisen Finanzierung in Japanischen Yen verschwiegen: Ein Teil der vom Fonds aufgenommenen Schiffshypothekendarlehen wurde in japanischem Yen finanziert. Der US-Dollar hat gegenüber dem japanischen Yen dramatisch an Wert verloren. Dies hat zur Folge, dass ein deutlich höherer Anteil der in US-Dollar erzielten Einnahmen der Schiffe für die in Yen zu leistenden Zins- und Tilgungszahlungen verwendet werden muss, was die infolge gesunkener Einnahmen angespannte Liquiditätssituation des Fonds weiter belastet. Über dieses spezifische Währungsrisiko hätte aufgeklärt werden müssen.
  • Risiko des Wiederauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen: Als Kommanditist haften die Schiffsfondsanleger grundsätzlich nur in Höhe ihrer Einlage. Ist diese geleistet, erlischt die Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten. Wie lebt jedoch wieder auf, wenn Ausschüttungen gezahlt werden, bei denen es sich nicht um Bilanzgewinne der Gesellschaft handelt. Dies ist bei Schiffsfonds regelmäßig der Fall. Aus diesem Grund müssen Schiffsfondsanleger im Falle der Insolvenz der Fondsgesellschaft in der Regel die gesamten Ausschüttungen an den Insolvenzverwalter zurückzahlen. Auf diesen Umstand wurden die wenigsten Schiffsfondsanleger hingewiesen.
  • Kein Hinweis auf Höhe der Weichkosten und auf Vertriebsprovisionen (Kickbacks): Die im Vertrieb tätigen Anlageberater wären verpflichtet gewesen, die Anleger darauf hinzuweisen, welcher Anteil der von ihnen investierten Gelder tatsächlich für Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der Schiffe fließt und welcher für nicht investive Zwecke verwendet wird. Dies ist in den uns bekannten Fällen regelmäßig nicht geschehen. Außerdem wurde nicht ausdrücklich darüber informiert, wie hoch die Vertriebskosten sind und welcher Anteil davon an die beratende Bank als Provision (so genannte Kickbacks) fließt.
Falschberatung und Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche der Anleger

Die im Vertrieb des GEBAB Schiffsfonds MT "Arctic Bay" beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

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König & Cie. Produktentanker-Fonds V in der Krise: Fonds kann weiterhin keine Ausschüttungen leisten

12. November 2012 - Der im Jahr 2008 emittierte König & Cie. Produktentanker-Fonds V steckt in Schwierigkeiten. Aufgrund der geringen Einnahmen des MT "King Emerald" können für 2011, wie bereits in den Vorjahren, keine Ausschüttungen geleistet werden. Für die Anleger, die insgesamt rund 9 Mio. € in den Fonds und damit in die Schiffe MT "King Emerald" und MT "King Edgar" investiert haben, dürfte angesichts der auch weiterhin trüben Aussichten auf den weltweiten Schifffahrtsmärkten wenig Aussicht auf Besserung bestehen. Ganz im Gegenteil: im ersten Halbjahr 2012 reichte die Liquidität der Gesellschaften nicht aus, um allen Tilgungsverpflichtungen nachzukommen, so dass Verhandlungen mit der finanzierenden Bank über ein neues Finanzierungskonzept erforderlich sind. Ob und unter welchen Bedingungen die Bank in der gegenwärtigen Krise zu einem Entgegenkommen bereit ist und welcher Beitrag von den Anlegern erwartet wird, ist völlig offen. Da die Platzierung des Fonds nicht den gewünschten Erfolg hatte, sind der Fremdfinanzierungsanteil und damit die Zinsbelastungen außerordentlich hoch. Auszahlungen können die Anleger auch weiterhin nicht erwarten.

Angesichts der unerfreulichen Entwicklung, die der Schiffsfonds genommen hat, ist es für betroffene Anleger des König & Cie. Produktentanker-Fonds V umso wichtiger, die Möglichkeit der Erlangung von Schadenersatz in Betracht zu ziehen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. V ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Doch die Beratungen, mit denen wir uns für unsere Mandanten bislang befasst haben weisen erhebliche Aufklärungspflichtverletzungen auf, von denen nachfolgend einige wenige genannt werden:
  • Kein Hinweis auf Totalverlustrisiko: Ein Schiffsfonds ist eine unternehmerische Beteiligung. Als "Mitunternehmer" tragen die Fondsanleger unternehmerische Risiken, die bis hin zum Totalverlust des investierten Kapitals gehen. Nur ein geringer Teil der uns bekannten Schiffsfondsanleger wurde über diesen bedeutsamen Umstand informiert.
  • Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet: Viele Mandanten berichten, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.
  • Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen: Für Anteile an geschlossene Fonds gibt es keinen geregelten Zweitmarkt. Eine Veräußerung der Anteile ist daher in der Regel gar nicht oder nur mit erheblichen Preisabschlägen möglich. Hierüber wurden die uns bekannten Anleger mehrheitlich nicht informiert.
  • Keine Informationen über Risiken schwankender Charterraten: Der massive Ausbau der weltweiten Schiffsflotte hat zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck und damit zu sinkenden Charterraten geführt. Dies ist kein außergewöhnliches Phänomen. Charterraten schwanken entsprechend der weltweiten Konjunkturentwicklung regelmäßig. Auf diesen Umstand hätten die Anlageberater zum Anlass nehmen müssen, ihre Kunden darauf hinzuweisen, was dem Fonds und damit den Anlegern drohen kann, wenn die Charterraten hinter den dem Prospekt zugrunde gelegten Annahmen zurückbleiben. Dies ist, so unsere Erfahrung aus zwischenzeitlich zahlreichen mit Anlegern geführten Gesprächen, nicht geschehen.
  • Hohe Weichkosten verschwiegen: Das von den Anlegern in den Fonds investierte Geld ist nicht nur für den Kauf des Fondsschiffes aufgewandt worden. Ein nicht unerheblicher Teil floss in nicht investive Verwendungen, also diverse Dienstleistungsvergütungen (einschließlich Vertriebskosten), Zwischenfinanzierungszinsen und Gründungskosten. Die Berater der Anleger, mit denen wir gesprochen haben, haben sie nicht über die geplante Mittelverwendung informiert.
  • Risiko des Wiederauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen: Als Kommanditist haften die Schiffsfondsanleger grundsätzlich nur in Höhe ihrer Einlage. Ist diese geleistet, erlischt die Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten. Sie lebt jedoch wieder auf, wenn Ausschüttungen gezahlt werden, bei denen es sich nicht um Bilanzgewinne der Gesellschaft handelt. Dies ist bei Schiffsfonds regelmäßig der Fall. Aus diesem Grund müssen Schiffsfondsanleger im Falle der Insolvenz der Fondsgesellschaft in der Regel die gesamten Ausschüttungen an den Insolvenzverwalter zurückzahlen. Auf diesen Umstand wurden die wenigsten Schiffsfondsanleger hingewiesen.
  • Kein Hinweis auf Höhe der Weichkosten und auf Vertriebsprovisionen (Kickbacks): Die im Vertrieb tätigen Anlageberater wären verpflichtet gewesen, die Anleger darauf hinzuweisen, welcher Anteil der von ihnen investierten Gelder tatsächlich für Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der Schiffe fließt und welcher für nicht investive Zwecke verwendet wird. Dies ist in den uns bekannten Fällen regelmäßig nicht geschehen. Außerdem wurde nicht ausdrücklich darüber informiert, wie hoch die Vertriebskosten sind und welcher Anteil davon an die beratende Bank als Provision (so genannte Kickbacks) fließt.
Falschberatung und Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche der Anleger

Die im Vertrieb des König & Cie. Produktentanker-Fonds V beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

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Nordcapital Schiffsportfolio 5 in Schwierigkeiten: Kapitalverlust wahrscheinlich

Fachanwälte setzen Schadenersatz für Fondsanleger durch

12. November 2012 - Der im Jahr 2008/2009 platzierte Zweitmarktfonds Nordcapital Schiffsportfolio 5 (Nordcapital Schiffsportfolio 5 mbH & Co. KG) steckt in Schwierigkeiten. Der Fonds hat Beteiligungen an 163 Schiffsfonds erworben und ist damit voll in den Sog der weltweiten Schifffahrtskrise geraten. Für das Jahr 2012 werden deutlich unter Plan liegende Einnahmen erwartet, so das keine Ausschüttungen erfolgen können. Keine Aussagen trifft die aktuelle Leistungsbilanz des Emissionshauses zum Wert des Portfolios. Dieser dürfte sich aufgrund des mit dem Verfall der Charterraten einhergehenden Verfalls der Schiffspreise nicht unerheblich reduziert haben.

Für die Anleger, die insgesamt ca. 31.5 Mio. € in den Fonds investiert haben, bedeutet dies, dass sie Gefahr laufen, einen nicht unwesentlichen Teil ihres Geldes zu verlieren. Ausschüttungen können bereits seit längerer Zeit nicht mehr gezahlt werden. Wie viele der Schiffe, an denen der Nordcapital Schiffsportfolio 5 beteiligt ist, die aktuelle Krise überstehen werden, ist völlig offen. Da der Fonds zu einem weit überwiegenden Teil in Beteiligungen an Containerschiffen investiert hat, bei denen der Markt derzeit keine kostendeckenden Chartereinnahmen bietet und allenfalls Anfang 2014 mit einem allmählichen Anstieg der Charterraten zu rechnen ist, sind Ausfälle zu befürchten.

Angesichts der unerfreulichen Entwicklung, die der Schiffsfonds genommen hat, ist es für betroffene Anleger des Nordcapital Schiffsportfolio 5 umso wichtiger, die Möglichkeit der Erlangung von Schadenersatz in Betracht zu ziehen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Doch die Beratungen, mit denen wir uns für unsere Mandanten bislang befasst haben weisen erhebliche Aufklärungspflichtverletzungen auf, von denen nachfolgend einige wenige genannt werden:
  • Kein Hinweis auf Totalverlustrisiko: Ein Schiffsfonds ist eine unternehmerische Beteiligung. Als "Mitunternehmer" tragen die Fondsanleger unternehmerische Risiken, die bis hin zum Totalverlust des investierten Kapitals gehen. Nur ein geringer Teil der uns bekannten Schiffsfondsanleger wurde über diesen bedeutsamen Umstand informiert.
  • Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet: Viele Mandanten berichten, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.
  • Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen: Für Anteile an geschlossene Fonds gibt es keinen geregelten Zweitmarkt. Eine Veräußerung der Anteile ist daher in der Regel gar nicht oder nur mit erheblichen Preisabschlägen möglich. Hierüber wurden die uns bekannten Anleger mehrheitlich nicht informiert.
  • Keine Informationen über Risiken schwankender Charterraten: Der massive Ausbau der weltweiten Schiffsflotte hat zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck und damit zu sinkenden Charterraten geführt. Dies ist kein außergewöhnliches Phänomen. Charterraten schwanken entsprechend der weltweiten Konjunkturentwicklung regelmäßig. Auf diesen Umstand hätten die Anlageberater zum Anlass nehmen müssen, ihre Kunden darauf hinzuweisen, was dem Fonds und damit den Anlegern drohen kann, wenn die Charterraten hinter den dem Prospekt zugrunde gelegten Annahmen zurückbleiben. Dies ist, so unsere Erfahrung aus zwischenzeitlich zahlreichen mit Anlegern geführten Gesprächen, nicht geschehen.
  • Keine Information über Presseberichte, die vor einem Überangebot an Containerschiffen und sinkenden Charterraten warnten: Seit 2007 wurde in zahlreichen Presseberichten in der Wirtschaftspresse vor einem Überangebot an Containerschiffen und infolgedessen sinkenden Charterraten gewarnt. Über diesen Umstand wurden die uns bekannten Anleger von ihren Beratern nicht informiert.
  • Risiko des Wiederauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen: Als Kommanditist haften die Schiffsfondsanleger grundsätzlich nur in Höhe ihrer Einlage. Ist diese geleistet, erlischt die Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten. Wie lebt jedoch wieder auf, wenn Ausschüttungen gezahlt werden, bei denen es sich nicht um Bilanzgewinne der Gesellschaft handelt. Dies ist bei Schiffsfonds regelmäßig der Fall. Aus diesem Grund müssen Schiffsfondsanleger im Falle der Insolvenz der Fondsgesellschaft in der Regel die gesamten Ausschüttungen an den Insolvenzverwalter zurückzahlen. Auf diesen Umstand wurden die wenigsten Schiffsfondsanleger hingewiesen.
  • Kein Hinweis auf Höhe der Weichkosten und auf Vertriebsprovisionen (Kickbacks): Die im Vertrieb tätigen Anlageberater wären verpflichtet gewesen, die Anleger darauf hinzuweisen, welcher Anteil der von ihnen investierten Gelder tatsächlich für Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der Schiffe fließt und welcher für nicht investive Zwecke verwendet wird. Dies ist in den uns bekannten Fällen regelmäßig nicht geschehen. Außerdem wurde nicht ausdrücklich darüber informiert, wie hoch die Vertriebskosten sind und welcher Anteil davon an die beratende Bank als Provision (so genannte Kickbacks) fließt.
Falschberatung und Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche der Anleger

Die im Vertrieb des Nordcapital Schiffsportfolio 5 beteiligten Berater haben die Anleger, mit denen wir bislang gesprochen haben, über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am Nordcapital Schiffsportfolio 5? Möchten Sie wissen, ob wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen?

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CFB Immobilienfonds 165: Ausbleibende Ausschüttungen - Fachanwälte setzen Schadenersatz für Fondsanleger durch

Ausbleibende Ausschüttungen, hohe Risiken durch Kreditaufnahme in Schweizer Franken: Die Anleger des CFB Fonds 165 - Euro Alsace Paris (ABANTUM Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Euro Alsace Paris KG) haben Grund zur Sorge. Seit 2010 erhalten sie keine Ausschüttungen mehr. Kurz- bis mittelfristig kann nicht mit weiteren Auszahlungen gerechnet werden, verkündete die Fondsgeschäftsführung im Sommer 2011.

Angesichts der unerfreulichen Entwicklung, die der Immobilienfonds genommen hat, ist es für betroffene Anleger des CFB Fonds 165 - Euro Alsace Paris umso wichtiger, die Möglichkeit der Erlangung von Schadenersatz in Betracht zu ziehen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. V ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen, die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Doch die Beratungen, mit denen wir uns für unsere Mandanten bislang befasst haben, weisen erhebliche Aufklärungspflichtverletzungen auf, von denen nachfolgend einige wenige genannt werden:
  • Währungsrisiko durch Schweizer Franken Kredit
    So wurde von den Bankberatern bei der Beratung zum CFB Fonds 165 nicht darauf hingewiesen, dass 50% der von dem Fonds aufzunehmenden Kredite in Schweizer Franken aufgenommen wird und welche Risiken mit dem Umstand verbunden sind. Zu den Risiken zählen insbesondere
    • die Erhöhung der Zinsbelastung in €, wenn der Wert des CHF gegenüber dem € ansteigt, was auch geschehen ist
    • der Anstieg der Verschuldung in € gerechnet, der Fonds muss also mehr tilgen und die Verschuldungsquote im Verhältnis zur Darlehenssumme steigt
Beides hat zur Folge, dass Ausschüttungen durch den CFB Fonds 165 nicht oder nicht mehr in der geplanten Höhe geleistet werden können.
  • Kein Hinweis auf Schwankungen des Immobilienwertes
    Ferner wurde durch die Bankberater nicht darauf hingewiesen, dass der Wert der Fondsimmobilie des CFB Fonds 165 Euro Alsace Paris Schwankungen unterliegen kann, je nachdem, wie sich der Markt für Gewerbeimmobilien in Paris entwickelt. Auch die daraus resultierenden Risiken wurden nicht angesprochen.
  • Loan to value Klausel wurde nicht erwähnt und erläutert
    Auslöser der gegenwärtigen Probleme des CFB Fonds 165 ist eine seit einigen Jahren in Kreditverträgen übliche Klausel, mit der ein bestimmtes Verhältnis von Kredithöhe zu Immobilienwert als Obergrenze festgelegt wird (loan to value Klausel). Je nach Gestaltung kann die Bank bei einem Überschreiten des vereinbarten Grenzwertes eine Sondertilgung verlangen oder sogar das Darlehen kündigen. Diese Vertragsklauseln waren in keinem der uns bekannten Fälle Gegenstand der Beratung.
  • Immobilienfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet
    Viele Mandanten berichten, dass ihnen der Immobilienfonds als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine Immobilienfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen
  • Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen: Für Anteile an geschlossene Fonds gibt es keinen geregelten Zweitmarkt. Eine Veräußerung der Anteile ist daher in der Regel gar nicht oder nur mit erheblichen Preisabschlägen möglich. Hierüber wurden die uns bekannten Anleger mehrheitlich nicht informiert.
  • Risiko des Wiederauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen: Als Kommanditist haften die Fondsanleger grundsätzlich nur in Höhe ihrer Einlage. Ist diese geleistet, erlischt die Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten. Wie lebt jedoch wieder auf, wenn Ausschüttungen gezahlt werden, bei denen es sich nicht um Bilanzgewinne der Gesellschaft handelt. Aus diesem Grund müssen Fondsanleger im Falle der Insolvenz der Fondsgesellschaft in der Regel die gesamten Ausschüttungen an den Insolvenzverwalter zurückzahlen. Auf diesen Umstand wurden die wenigsten Anleger hingewiesen.
  • Keine Information über Provisionen der Bank
    Auch über das eigene Provisionsinteresse der beratenden Bank wurden unsere Mandanten nicht informiert. Dabei hat die beratende Bank für die Vermittlung von Anteilen am CFB Fonds 165 Euro Alsace Paris nicht nur das Agio in Höhe von 5% sondern darüber hinaus auch Zahlungen aus der für die Vermittlung des Eigenkapitals vorgesehenen Vergütung erhalten. Auf diese kickbacks hätte sie im Rahmen der Anlageberatung hinwiesen müssen.
Schadenersatz wegen Falschberatung

All diese Punkte begründen einzeln oder gemeinsam einen Anspruch der Anleger auf Schadenersatz. Wirtschaftlich bedeutet dies, dass die Anleger so gestellt werden müssen, als wären sie über die Risiken informiert worden und hätten die Beteiligung nicht gezeichnet. Sie erhalten ihr investiertes Kapital abzüglich etwaiger Ausschüttungen zurück und müssen der beratenden Bank den Fondsanteil übertragen.

Möchten Sie wissen, ob auch Sie wegen Fehlern bei der Beratung im Zusammenhang mit Ihrer Beteiligung am CFB Fonds 165 Euro Alsace Paris Schadenersatz gegen die Sie beratende Bank durchsetzen können?

Rufen Sie uns an, wir wissen, wie Sie zu Ihrem Recht kommen!

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MPC Reefer-Flottenfonds 1 und 2 - wurden langfristig unrentable Schiffe an Anleger verkauft?

10. November 2012 - In den Jahren 2006 und 2007 verkauften Unternehmen, die zum niederländischen Kühlschiff-Konzern Seahold N.V. gehörten, insgesamt 28 Kühlschiffe (Reefer) mittelbar an zwei vom Emissionshaus MPC aufgelegte geschlossene Fonds. 265 Mio. € investierten Privatanleger in die die Fondsgesellschaften MPC Reefer-Flottenfonds und MPC Reefer-Flottenfonds 2. Jetzt erhielten die Anleger Nachricht von wirtschaftlichen Schwierigkeiten der beiden Fonds, die auf sinkende Charterraten infolge des Wettbewerbs mit Containerschiffen zurückzuführen seien. Anleger werden aufgefordert, zusätzliches Kapital nachzuschießen, um den Betrieb der Schiffe – einstweilen - aufrecht zu erhalten.

Doch überraschend kommt diese Nachricht eigentlich nicht. Bereits 2006 und 2007 sprach viel dafür, dass die Kühlcontainer gegenüber den Kühlschiffen weitere Marktanteile gewinnen werden. Dies wirft die Frage auf, ob die Prospektdarstellung des Marktes für Kühltransporte auf See wirklich der tatsächlichen Situation entsprach. Oder wurden die Anleger über die Marktsituation und damit über die Chancen und Risiken der Fondsbeteiligung getäuscht?

Kühlcontainer jagen Reefern Marktanteile ab

Heute wird vom Fondsmanagement eingeräumt, dass Reefer im Wettbewerb mit Kühlcontainern weiter an Boden verloren haben. Im Prospekt wurde davon gesprochen, dass sowohl Kühlcontainer als auch Reefer ihren Teilmarkt beim schiffsbasierten Transport von Kühlgütern hätten. Davon, dass der Vormarsch der Kühlcontainer weiter anhalten, diese auch in die Domäne der Reefer vordringen könnten und diese Entwicklung bereits in vollem Gang war, findet sich in dem der "Markteinschätzung" gewidmeten Teil des Prospekts kein Hinweis.

War der Vormarsch der Kühlcontainer absehbar?

Dabei sprechen viele Indizien dafür, dass der Markt den Niedergang der spezialisierten Reefer-Schiffe und den "Sieg" der Kühlcontainer zum Zeitpunkt der Fondsplatzierung längst akzeptiert hatte. Gerade die geringe Zahl an Neubestellungen von Kühlschiffen, die auch der Prospekt erwähnt, trotz einer zunehmend überalternden Flotte, spricht dafür, dass der Markt für die Kühlschiffe keine realistische Überlebenschance mehr sah und auf Kühlcontainer setze. Denn diese weisen, wie bei Fachleuten unbestritten ist, offensichtliche Vorteile auf. Die britische Financial Times zitiert einen Marktkenner: Container seien so viel leichter und billiger zu laden, entladen und zwischen LKWs, Zügen und Schiffen zu verladen. Dies gelte für normale Waren genauso wie für Kühlwaren.

Im Januar 2007 schrieb der Branchendienst Cargonews Asia, dass die Flotte spezialisierter Reefer-Schiffe über die nächsten Jahre stagnieren und Marktanteile verlieren werde, während Kühlcontainer weitere Kapazitäten hinzugewinnen würden. Der Marktanteil für spezialisierte Kühlschiffe werde weiter schrumpfen. Die Annahme, dass die Kühlschiffe ganz verschwinden würden, wird in diesem Artikel, der sich auf den annual reefer shipping market review and forecast 2006/07 der Drewry Shipping Consultants bezieht, als "vorschnell" verworfen. Trotzdem ist im Prospekt des MPC Reefer Flottenfonds 1 (Seite 6) von einem steigenden Bedarf für Kühlschiffe und deren - zum damaligen Zeitpunkt nicht mehr in dem Maße wie früher gegebenen - technischen Vorteilen gegenüber Kühlcontainern die Rede.

Haben die Prospekte die Marktverhältnisse falsch dargestellt?

Das im Prospekt benannte "Nebeneinander beider Transportbereiche" (Kühlschiffe und Kühlcontainer) gab es in der dort beschriebenen Form offensichtlich schon nicht mehr. Das Vordringen der Kühlcontainer auch in die ehemalige Domäne der Kühlschiffe, den Fruchttransport, war erkennbar.
  • So war beispielsweise die Umstellung der südafrikanischen Fruchtexporte von Reffer-Schiffen auf Kühlcontainer zu diesem Zeitpunkt bereits voll im Gange. Schon im Jahr 1972 begann die Firma United Fruit (Chiquita) bekannt, Bananen in Kühlcontainern zu befördern. Dole setzt spezielle Kühlcontainerschiffe ein. "Die Kühlcontainer haben inzwischen die Kühlräume der Linien-Frachter ersetzt und seit dem Bananenkrieg zwischen der EU und der USA 1993 wird auch die Konkurrenz mit den Kühlschiffen immer deutlicher wahrgenommen. Seit 1966 wurden mehrere Innovationsschritte in der Kälte- und Automationstechnik absolviert, die vom Isolier-Container (Porthole-Container) ohne eigenes Kälteaggregat bis zum heutigen automatischen Integral-Container mit eigenem Kälte- und Kaltluftsystem geführt haben. Damit wurde der 2005 abgeschlossene Übergang der Nord-Süd-Fahrtgebiete vom Porthole- zum Integralcontainer möglich. Der Kühlcontainer beinhaltet jedoch den Vorteil einer geschlossenen Kühlkette und ermöglicht den preiswerten Transport und Verteilung kleiner Mengen an Kühlladung im intermodalen Verkehr." (Quelle: Wikipedia)
  • Auch andere Marktbeobachter sahen schwierige Zeiten auf die Reefer-Flotte zukommen. Bereits im März 2007 schrieb die Norddeutsche Vermögen in einem Newsletter:
Kühlschifffahrt

Im Jahr 2006 haben sich die Kühlschiffraten wie im vorherigen Berichtszeitraum langsam weiter gefestigt. Mitte Oktober wurden die Zahlen aus der aktuellen Studie "Annual reefer shipping market review and forecast 2006/07" von Drewry in der Fachzeitung "Tradewinds" veröffentlicht. Den Angaben ist zu entnehmen, dass die Raten bei langfristigen Verträgen durchschnittlich mit 0,86 USD pro Kubikfuß höher liegen als die Spotmarktpreise. Der Großteil (70 Prozent) der Kühlschiffstonnage ist über 15 Jahre alt, so dass es in den kommenden Jahren verstärkt zu Verschrottungen kommt. Dem stehen lediglich 13 Neubaubestellungen gegenüber. Als Folge wird sich die Transportkapazität von Kühlschiffen reduzieren. Im Gegensatz dazu wird die Kühlcontainerkapazität drastisch zunehmen, da die Containerflotte durch die vielen Neuzugänge rapide ansteigen wird. Verstärkt wird dieser Effekt durch den Trend zur Großtonnage mit einem technisch möglichen Anteil an Kühlcontainern von 15 bis 20 Prozent. Dieses stellt eine wachsende Konkurrenz für den Transport von Kühlladungen dar. Derzeit teilen sich die Kühl- und Containerschiffe jeweils zur Hälfte die Ladungen. Die durchschnittlich jährlichen Wachstumsraten von Kühlladung im Seeverkehr liegen 2005 bis 2015 laut Drewry bei 3,5 Prozent.
  • Dass diese Entwicklung auch MPC nicht verborgen geblieben ist, dokumentiert beispielsweise der Prospekt des nur wenige Monate zuvor emittierten MPC Fonds Nr. 283 "Offen Flotte Santa B Schiffe", bei dem mit der gegenüber vergleichbaren Schiffen höheren Anzahl an Kühlcontainerstellplätzen, dem steigenden Containerisierungsgrad und den daraus resultierenden Wettbewerbsvorteilen der in dem Fonds zusammengefassten Containerschiffen geworben wurde.
Dass angesichts dieser Indizien der Verdacht entsteht, die Verkäufer wollten zu einem Zeitpunkt vergleichsweise hoher Charterraten und damit hoher Kaufpreise für gebrauchte Schiffe noch einmal Kasse machen und das Risiko loswerden (Charterpool statt Festcharter) liegt auf der Hand. Dass das Emissionshaus MPC, das nicht schlecht daran verdient hat, hier den Weg bereitete, ebenso.

Die Zeche werden jedenfalls - wie immer - die Anleger zahlen müssen, die ihr Eigenkapital gänzlich oder zum überwiegenden Teil verlieren werden.

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Kreditbearbeitungsgebühren: Immer mehr Banken werden zur Rückzahlung verurteilt

Rückzahlungsansprüche verjähren drei Jahre nach Vertragsschluss

Die Zahl der Entscheidungen, in denen Banken zur Rückzahlung von Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite verurteilt werden, steigt ständig an. Das Amtsgericht Schorndorf verurteilte jetzt die Deutsche Bank zur Rückzahlung von Kreditbearbeitungsgebühren in Höhe von 3.500 €, die die Bank für zwei Immobilienkredite berechnet hatte.

Das Amtsgericht folgte damit der Rechtsprechung zahlreicher Oberlandesgerichte, die in letzter Zeit eine entsprechende Rechtsprechung entwickelt hatten. Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs haben die Kreditinstitute dabei immer vermieden, indem sie keine Rechtsmittel eingelegt oder diese kurz vor dem Verhandlungstermin zurückgezogen haben.

Zum 31.12.2012 verjähren Ansprüche für Kreditvertragsschlüsse in 2009

Was viele Bankkunden nicht wissen: Die Ansprüche auf Rückzahlung derartiger Bearbeitungsgebühren verjähren innerhalb von drei Jahren. Dabei beginnt die regelmäßige Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Für zu Unrecht vereinnahmte Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkreditverträge bedeutet dies, dass Rückforderungsansprüche für Verträge, die im Jahr 2009 geschlossen wurden, mit Ablauf des Jahres 2012 verjähren.

Es ist daher allerhöchste Zeit, einen erfahrenen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu kontaktieren, um Ansprüche prüfen und die Durchsetzung und Hemmung der Verjährung einzuleiten.

Die Ansprüche von Kreditnehmern, die vor dem 1.1.2009 ihren Vertrag abgeschlossen haben, sind bereits verjährt und können daher in der Regel nicht mehr durchgesetzt werden.

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HCI Renditefonds I: Fondsschiff MS "Auguste Schulte" endgültig insolvent

Fachanwälte setzen Schadenersatz für Anleger durch

8. November 2012 - Die MS Auguste Schulte ist definitiv pleite. Am 7. November wurde über das zum HCI Renditefonds I gehörende Schiff wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung endgültig das Insolvenzverfahren eröffnet. Das im Jahr 2010 für dieses Schiff beschlossene Restrukturierungskonzept ist damit gescheitert.

Die Anleger des HCI Renditefonds I stehen jetzt vor der Frage, den drohenden Verlust zu akzeptieren, oder um ihr Geld zu kämpfen – die Chancen stehen nicht schlecht. Allerdings ist zu beachten, dass die Verjährung von Schadenersatzansprüchen möglicherweise schon zum Jahresende 2012 droht. Schnelles Handeln ist daher angeraten. Mehr Informationen zur Verjährung von Ansprüchen von Anlegern geschlossener Fonds (http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/verjaehrung-von-schadenersatzanspruechen-von-anlegern-geschlossener-fonds.html).

Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen

Warum kommen wir zu dieser grundsätzlich optimistischen Einschätzung? Für Mandanten, die am HCI Renditefonds I beteiligt sind, haben wir bisher sowohl die Beratungen, als auch den Prospekt des Fonds geprüft und dabei nach unserer Auffassung Ansatzpunkte für Schadenersatzansprüche festgestellt. Die Schadenersatzansprüche richten sich gegen das Beratungsunternehmen und gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds, die nach einer aktuellen BGH-Entscheidung ebenfalls für die Falschberatung haften.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil verloren gehen kann. Die spekulativen Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Falschberatung begründet Schadenersatzansprüche der Anleger

Die im Vertrieb des Schiffsfonds beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen zahlreiche Beratungsfehler festgestellt.

Haben auch Sie eine Beteiligung am HCI Renditefonds I gezeichnet? Möchten Sie wissen, ob Sie Chancen haben, Ihr investiertes Geld zurückzubekommen? Rufen Sie uns an, wir wissen, wie Sie zu Ihrem Recht kommen.

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König & Cie. Renditefonds 50: MT "King Dorian" (ex MT "King David") in der Krise

08. November 2012 - Bis zum Frühjahr 2012 schien beim König & Cie. Renditefonds 50 - MT "King Dorian" (ehem. MT "King David") alles in Ordnung zu sein. Die seit der Inbetriebnahme des Rohöltankers im März 2007 laufende Festcharter von fünf Jahren ließ die Einnahmen annähernd planmäßig sprudeln. Doch mit dem Ende der Festcharter kam das böse Erwachen für die Anleger des Fonds, die im Jahr 2006 rund 21 Mio. € in den Fonds investiert haben. Denn die anstelle der prospektierten Charterraten in Höhe von 22.780 US-Dollar/Tag erzielt das seit März 2012 im Scorpio Panmax Pool eingesetzte Schiff nur noch 14.801 US-Dollar/Tag. Die fehlenden rund 8.000 US-Dollar/Tag werden zunächst aus der noch vorhandenen Liquidität des Fonds abgedeckt werden können. Bei anhaltend schlechten Marktbedingungen und infolgedessen weiterhin unter Plan befindlichen Poolausschüttungen kann es aber eng werden für die Anleger des König & Cie. Renditefonds 50. Ausschüttungen werden jedenfalls wohl auch für das dritte Jahr hintereinander nicht gezahlt werden.

Angesichts der unerfreulichen Entwicklung, die der Schiffsfonds genommen hat, ist es für betroffene Anleger des König & Cie. Renditefonds 50 - MT "King Dorian" umso wichtiger, die Möglichkeit der Erlangung von Schadenersatz in Betracht zu ziehen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Doch sowohl die Beratungen, mit denen wir uns für unsere Mandanten bislang befasst haben, als auch der Fondsprospekt selbst weisen rechtlich erhebliche Fehler auf:
  • Kein Hinweis auf Totalverlustrisiko: Ein Schiffsfonds ist eine unternehmerische Beteiligung. Als" Mitunternehmer" tragen die Fondsanleger unternehmerische Risiken, die bis hin zum Totalverlust des investierten Kapitals gehen. Nur ein geringer Teil der uns bekannten Schiffsfondsanleger wurde über diesen bedeutsamen Umstand informiert.
  • Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet: Viele Mandanten berichten, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.
  • Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen: Für Anteile an geschlossene Fonds gibt es keinen geregelten Zweitmarkt. Eine Veräußerung der Anteile ist daher in der Regel gar nicht oder nur mit erheblichen Preisabschlägen möglich. Hierüber wurden die uns bekannten Anleger mehrheitlich nicht informiert.
  • Keine Informationen über Risiken schwankender Charterraten: Der massive Ausbau der weltweiten Containerflotte hat zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck und damit zu sinkenden Charterraten geführt. Dies ist kein außergewöhnliches Phänomen. Charterraten schwanken entsprechend der weltweiten Konjunkturentwicklung regelmäßig. Auf diesen Umstand hätten die Anlageberater zum Anlass nehmen müssen, ihre Kunden darauf hinzuweisen, was dem Fonds und damit den Anlegern droht, wenn die Einnahmen nach dieser Zeit hinter den dem Prospekt zugrunde gelegten Annahmen zurückbleiben. Dies ist, so unsere Erfahrung aus zwischenzeitlich zahlreichen mit Anlegern geführten Gesprächen, nicht geschehen.
  • Hohe Weichkosten verschwiegen: Das von den Anlegern in den Fonds investierte Geld ist nicht nur für den Kauf des Fondsschiffes aufgewandt worden. Ein nicht unerheblicher Teil floss in nicht investive Verwendungen, also diverse Dienstleistungsvergütungen (einschließlich Vertriebskosten), Zwischenfinanzierungszinsen und Gründungskosten. Die Berater der Anleger, mit denen wir gesprochen haben, haben sie nicht über die geplante Mittelverwendung informiert.
  • Risiko des Wiederauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen: Als Kommanditist haften die Schiffsfondsanleger grundsätzlich nur in Höhe ihrer Einlage. Ist diese geleistet, erlischt die Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten. Wie lebt jedoch wieder auf, wenn Ausschüttungen gezahlt werden, bei denen es sich nicht um Bilanzgewinne der Gesellschaft handelt. Dies ist bei Schiffsfonds regelmäßig der Fall. Aus diesem Grund müssen Schiffsfondsanleger im Falle der Insolvenz der Fondsgesellschaft in der Regel die gesamten Ausschüttungen an den Insolvenzverwalter zurückzahlen. Auf diesen Umstand wurden die wenigsten Schiffsfondsanleger hingewiesen.
Falschberatung und Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche der Anleger

Die im Vertrieb des Schiffsfonds beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Außerdem gehen wir von verschiedenen Prospektfehlern aus, die ebenfalls Schadenersatzansprüche gegen Berater und Gründungsgesellschafter nach sich ziehen. Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht

Zum Ende des Jahres 2012 drohen viele Schadenersatzansprüche von Schiffsfondsanlegern zu verjähren. Hintergrund ist, dass in zahlreichen Schiffsfonds im Jahr 2009 erstmals Ausschüttungen ausgesetzt, Sanierungskonzepte entwickelt und Anleger zu Nachschüssen oder Sanierungsbeiträgen aufgefordert wurden. Dadurch wurde den Anlegern bekannt, dass es sich bei einer Schiffsfondsbeteiligung keineswegs um eine so sichere und risikolose Beteiligung handelt, als die sie ihnen im Beratungsgespräch dargestellt wurde. Diese Kenntnis setzt möglicher Weise den lauf von dreijährigen Verjährungsfristen in Gang, die die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nach 2012 erschweren oder unmöglich machen.

Mehr Informationen zur Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei geschlossenen Fonds erfahren Sie hier: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/verjaehrung-von-schadenersatzanspruechen-von-anlegern-geschlossener-fonds.html

Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am König & Cie. Renditefonds 50 - MT "King Dorian"? Möchten Sie wissen, ob wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

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FHH Fonds Nr. 31 MS "Caria" GmbH & Co. KG insolvent - Fachanwälte setzen Schadenersatz durch

08.11.2012 - Am 06. November kam das Aus für den vom Fondshaus Hamburg (FHH) im Jahr 2005 aufgelegten FHH Fonds Nr. 31 MS "Caria" GmbH & Co. KG. Das Amtsgericht Hamburg eröffnete das vorläufige Insolvenzverfahren über die Fondsgesellschaft. Aus Sicht der Anleger ist der Totalverlust ihres investierten Vermögens von 14,5 Mio. € eingetreten. Das im Jahr 2006 in Dienst gestellte Vollcontainerschiff hatte nach dem Auslaufen der Erstcharter im August 2011 angesichts der desaströsen Situation auf den weltweiten Schifffahrtsmärkten mit Charterraten, die weit unter den Prospektannahmen lagen, Einnahmen erzielt, die deutlich unterhalb der zur Deckung aller Verbindlichkeiten liegenden Grenze lagen. Die Zahlungsunfähigkeit des Fonds war die logische Folge.

Damit hat sich das Risiko, dass Charterraten und Nachfrage nach Transportkapazitäten regelmäßig stark schwanken, leider realisiert. Von Gesprächen mit Fondsanlegern wissen wir, dass in den der Beteiligung vorhergehenden Beratungsgesprächen über die Frage, was passierten kann, wenn nach Auslaufen der Festcharter die zur Deckung aller Kosten und Bedienung der aufgenommenen Kredite benötigten Einnahmen nicht erzielt werden können, nicht gesprochen wurde.

Die Anleger des FHH Fonds Nr. 31 MS "Caria" stehen jetzt vor der Frage, den drohenden Verlust zu akzeptieren, oder um ihr Geld zu kämpfen - die Chancen stehen nicht schlecht. Allerdings ist zu beachten, dass die Verjährung von Schadenersatzansprüchen möglicherweise schon zum Jahresende 2012 droht. Schnelles Handeln ist daher angeraten. Mehr Informationen zur Verjährung von Ansprüchen von Anlegern geschlossener Fonds.

Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen

Warum kommen wir zu dieser grundsätzlich optimistischen Einschätzung? Für Mandanten, die am FHH Fonds Nr. 31 MS "Caria" beteiligt sind, haben wir bisher sowohl die Beratungen, als auch den Prospekt des Fonds geprüft und dabei nach unserer Auffassung Ansatzpunkte für Schadenersatzansprüche festgestellt. Die Schadenersatzansprüche richten sich gegen die Berater, beratenden Banken und gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds, die nach einer aktuellen BGH-Entscheidung ebenfalls für die Falschberatung haften.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Einige Beratungsfehler, die wir immer wieder festgestellt haben:
  • Kein Hinweis auf Totalverlustrisiko: Ein Schiffsfonds ist eine unternehmerische Beteiligung. Als "Mitunternehmer" tragen die Fondsanleger unternehmerische Risiken, die bis hin zum Totalverlust des investierten Kapitals gehen. Nur ein geringer Teil der uns bekannten Schiffsfondsanleger wurde über diesen bedeutsamen Umstand informiert.
  • Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet: Viele Mandanten berichten, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.
  • Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen: Für Anteile an geschlossene Fonds gibt es keinen geregelten Zweitmarkt. Eine Veräußerung der Anteile ist daher in der Regel gar nicht oder nur mit erheblichen Preisabschlägen möglich. Hierüber wurden die uns bekannten Anleger mehrheitlich nicht informiert.
  • Keine Informationen über Risiken schwankender Charterraten: Der massive Ausbau der weltweiten Containerflotte hat zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck und damit zu sinkenden Charterraten geführt. Dies ist kein außergewöhnliches Phänomen. Charterraten schwanken entsprechend der weltweiten Konjunkturentwicklung regelmäßig. Auf diesen Umstand hätten die Anlageberater zum Anlas nehmen müssen, ihre Kunden darauf hinzuweisen, was dem Fonds und damit den Anlegern des FHH Fonds Nr. 31 MS "Caria" drohen kann, wenn die Einnahmen nach Ablauf der Festcharter hinter den dem Prospekt zugrunde gelegten Annahmen zurückbleiben. Dies ist, so unsere Erfahrung aus zwischenzeitlich zahlreichen mit Anlegern geführten Gesprächen, nicht geschehen.
  • Hohe Weichkosten verschwiegen: Das von den Anlegern in den Fonds investierte Geld ist nicht nur für den Kauf des Fondsschiffes aufgewandt worden. Ein nicht unerheblicher Teil floss in nicht investive Verwendungen, also diverse Dienstleistungsvergütungen (einschließlich Vertriebskosten), Zwischenfinanzierungszinsen und Gründungskosten. Die Berater der Anleger, mit denen wir gesprochen haben, haben sie nicht über die geplante Mittelverwendung informiert.
  • Risiko des Wiederauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen: Als Kommanditist haften die Schiffsfondsanleger grundsätzlich nur in Höhe ihrer Einlage. Ist diese geleistet, erlischt die Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten. Wie lebt jedoch wieder auf, wenn Ausschüttungen gezahlt werden, bei denen es sich nicht um Bilanzgewinne der Gesellschaft handelt. Dies ist bei Schiffsfonds regelmäßig der Fall. Aus diesem Grund müssen Schiffsfondsanleger im Falle der Insolvenz der Fondsgesellschaft in der Regel die gesamten Ausschüttungen an den Insolvenzverwalter zurückzahlen. Auf diesen Umstand wurden die wenigsten Schiffsfondsanleger hingewiesen.
Falschberatung begründet Schadenersatzansprüche der Anleger

Die im Vertrieb des Schiffsfonds beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

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Bearbeitungsgebühren bei Krediten - Bank erneut zur Rückzahlung verurteilt

Bereits mehrfach haben verschiedene Oberlandesgerichte entschieden, dass Vertragsklauseln einer Bank, mit denen von Privatkunden eine Bearbeitungsgebühr für Privatkredite verlangt wird, intransparent und daher unzulässig sind. Die Banken wurden verurteilt, die Bearbeitungsgebühren zurückzahlen.

Dies hat jetzt das Amtsgerichts Offenbach in einer aktuellen Entscheidung bestätigt (Urteil vom 04.07.2012 - 380 C 33/12) und eine Bank zur Rückzahlung einer Kreditbearbeitungsgebühr von 700 € verurteilt. Das Amtsgericht schloss sich der obergerichtlichen Rechtsprechung an. Die Klausel, so das Gericht, sei intransparent, da der Kunde nicht erkennen könne, wofür die Bearbeitungsgebühr erhoben würde.

Das Gericht folgte der Argumentation der Bank nicht, wonach es sich bei der Bearbeitungsgebühr um eine Hauptpreisabrede handele, die nicht der AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle unterliege. Vielmehr sei die Zahlung der Bearbeitungsgebühr durch den Kunden ohne rechtlichen Grund erfolgt, da die von der Bank verwendete Klausel zur Bearbeitungsgebühr wegen Verstoßes gegen § 307 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam sei. Eine Individualvereinbarung über die Bearbeitungsgebühr mit dem Bankkunden sei, so das Gericht, nicht geschlossen worden. Die Bank konnte nicht beweisen, dass die Bearbeitungsgebühr dem Grunde und der Höhe nach individuell ausgehandelt wurde.

Die Klausel sei intransparent, da der Kunde nicht erkennen könne, wofür die Bearbeitungsgebühr erhoben würde, inwieweit sie in die Zinsberechnung einfließe, wann sie genau anfalle und was mit ihr geschehe, sollte der Darlehensvertrag vorzeitig gekündigt werden. Zum anderen dürfe ein Kreditinstitut keine Vergütungen für Tätigkeiten verlangen, zu deren Erbringung es bereits gesetzlich oder aufgrund einer selbstständigen vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet sei oder die es vorwiegend im eigenen Interesse vornehme.

Das Urteil zeigt, dass es gute Erfolgsaussichten gibt, die Ansprüche auf Rückzahlung von Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherkrediten gerichtlich durchzusetzen. Bankkunden sollten sich daher nicht von der starren Verweigerungshaltung der Banken abschrecken lassen.

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Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/bundesgerichtshof-bearbeitungsgebuehren-fuer-verbraucherkredite-unzulaessig-kreditnehmer-koennen-rueckzahlung-verlangen.html

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HCI Shipping Select XX: Fondsschiff MS "Colleen" ist insolvent

07. November 2012 - Zweites Finanzierungskonzept, Wechsel der Reederei, die noch Anfang 2012 umgesetzten Maßnahmen um das Fondsschiff MS "Colleen" des HCI-Dachfonds Shipping Select XX über Wasser zu halten, waren vergebens. Am 23. Oktober 2012 bestellte das Amtsgericht Pinneberg einen vorläufigen Insolvenzverwalter für das erste der sechs Fondsschiffe des im Jahr 2006 emittierten HCI Dachfonds. Doch auch den übrigen Fondsschiffen geht es nicht gerade gut.
  • Die Hammonia Palatium, ein 2.500 TEU Containerschiff hat im Jahr 2011 nur 57% der prospektierten Erlöse und lediglich 13% des Reedereiüberschusses nach Pool erzielt. Zwar wurde bis Ende 2011 die Tilgung geleistet, bei anhaltend schlechten Einnahmen dürfte aber auch die Tilgungsfähigkeit schwierig werden. Ausschüttungen werden nicht geleistet.
  • Die Benedikt Rambow hat in 2011 keine Tilgung geleistet. Das 1.118 TEU Containerschiff hat im Jahr 2011 lediglich 58% der prospektierten Erlöse erzielt und einen Verlust nach Pool von rund -200.000 € erzielt. Ausschüttungen können nicht geleistet werden.
  • Auch die seit März 2011 von der Hammonia Reederei bereederte HR Motivation war aufgrund unzureichender Einnahmen und Erlöse nicht in der Lage, die Tilgung vollständig zu leisten. Für das 917 TEU Schiff beliefen sich die Reedereiverlust nach Pool auf rund -300.000 €. Ausschüttungen können nicht geleistet werden.
  • Die Einnahmen des Mehrzweckfrachtschiffs Anna C blieben im Jahr 2011 erheblich hinter den Prospektannahmen zurück, so dass ein Reedereiverlust von knapp -900.000 € entstand. Ausschüttungen können nicht geleistet werden.
  • Der LPG-Tanker GasChem Ice erzielt zwar gute Einnahmen, das Ergebnis wird aber durch hohe Betriebskosten und Verwaltungskosten verwässert. Die Schiffsbetriebskosten fallen kumuliert doppelt so hoch aus, wie prospektiert. Ausschüttungen werden nicht geleistet.
Angesichts der unerfreulichen Entwicklung, die der Schiffsfonds genommen hat, ist es für betroffene Anleger des HCI Shipping Select XX umso wichtiger, die Möglichkeit der Erlangung von Schadenersatz in Betracht zu ziehen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Doch sowohl die Beratungen, mit denen wir uns für unsere Mandanten bislang befasst haben, als auch der Fondsprospekt selbst weisen rechtlich erhebliche Fehler auf:
  • Kein Hinweis auf Totalverlustrisiko: Ein Schiffsfonds ist eine unternehmerische Beteiligung. Als "Mitunternehmer" tragen die Fondsanleger unternehmerische Risiken, die bis hin zum Totalverlust des investierten Kapitals gehen. Nur ein geringer Teil der uns bekannten Schiffsfondsanleger wurde über diesen bedeutsamen Umstand informiert.
  • Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet: Viele Mandanten berichten, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.
  • Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen: Für Anteile an geschlossene Fonds gibt es keinen geregelten Zweitmarkt. Eine Veräußerung der Anteile ist daher in der Regel gar nicht oder nur mit erheblichen Preisabschlägen möglich. Hierüber wurden die uns bekannten Anleger mehrheitlich nicht informiert.
  • Keine Informationen über Risiken schwankender Charterraten: Der massive Ausbau der weltweiten Containerflotte hat zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck und damit zu sinkenden Charterraten geführt. Dies ist kein außergewöhnliches Phänomen. Charterraten schwanken entsprechend der weltweiten Konjunkturentwicklung regelmäßig. Auf diesen Umstand hätten die Anlageberater zum Anlaß nehmen müssen, ihre Kunden darauf hinzuweisen, was dem Fonds und damit den Anlegern droht, wenn die Einnahmen nach dieser Zeit hinter den dem Prospekt zugrunde gelegten Annahmen zurückbleiben. Dies ist, so unsere Erfahrung aus zwischenzeitlich zahlreichen mit Anlegern geführten Gesprächen, nicht geschehen.
  • Hohe Weichkosten verschwiegen: Das von den Anlegern in den Fonds investierte Geld ist nicht nur für den Kauf des Fondsschiffes aufgewandt worden. Ein nicht unerheblicher Teil floss in nicht investive Verwendungen, also diverse Dienstleistungsvergütungen (einschließlich Vertriebskosten), Zwischenfinanzierungszinsen und Gründungskosten. Die Berater der Anleger, mit denen wir gesprochen haben, haben sie nicht über die geplante Mittelverwendung informiert.
  • Risiko des Wiederauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen: Als Kommanditist haften die Schiffsfondsanleger grundsätzlich nur in Höhe ihrer Einlage. Ist diese geleistet, erlischt die Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten. Wie lebt jedoch wieder auf, wenn Ausschüttungen gezahlt werden, bei denen es sich nicht um Bilanzgewinne der Gesellschaft handelt. Dies ist bei Schiffsfonds regelmäßig der Fall. Aus diesem Grund müssen Schiffsfondsanleger im Falle der Insolvenz der Fondsgesellschaft in der Regel die gesamten Ausschüttungen an den Insolvenzverwalter zurückzahlen. Auf diesen Umstand wurden die wenigsten Schiffsfondsanleger hingewiesen.
Falschberatung begründet Schadenersatzansprüche der Anleger

Die im Vertrieb des Schiffsfonds beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht

Zum Ende des Jahres 2012 drohen viele Schadenersatzansprüche von Schiffsfondsanlegern zu verjähren. Hintergrund ist, dass in zahlreichen Schiffsfonds im Jahr 2009 erstmals Ausschüttungen ausgesetzt, Sanierungskonzepte entwickelt und Anleger zu Nachschüssen oder Sanierungsbeiträgen aufgefordert wurden. Dadurch wurde den Anlegern bekannt, dass es sich bei einer Schiffsfondsbeteiligung keineswegs um eine so sichere und risikolose Beteiligung handelt, als die sie ihnen im Beratungsgespräch dargestellt wurde. Diese Kenntnis setzt möglicher Weise den lauf von dreijährigen Verjährungsfristen in Gang, die die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nach 2012 erschweren oder unmöglich machen.

Mehr Informationen zur Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei geschlossenen Fonds erfahren Sie hier: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/verjaehrung-von-schadenersatzanspruechen-von-anlegern-geschlossener-fonds.html

Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am HCI Shipping Select XX? Möchten Sie wissen, ob wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

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Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/hci-shipping-select-xx-fondsschiff-ms-colleen-ist-insolvent.html

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MPC Offen Flotte Santa B-Schiffe vor dem Untergang

7. November 2012 - Die Zitterpartie um den MPC-Fonds Offen Flotte "Santa B-Schiffe" dauert an. Doch die Aussichten für eine nachhaltige Sanierung sind nicht gerade rosig. Umso wichtiger ist es für betroffene Anleger des Fonds, die Möglichkeit der Erlangung von Schadenersatz in Betracht zu ziehen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Doch sowohl die Beratungen, mit denen wir uns für unsere Mandanten bislang befasst haben, als auch der Fondsprospekt selbst weisen rechtlich erhebliche Fehler auf:
  • Nur 57% der Anlegergelder flossen tatsächlich in die Schiffsinvestition: Dem Prospekt muss sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ohne großes Nachrechnen ermitteln lassen, welcher Teil des vom Anleger aufgebrachten Kapitals werthaltig in die Schiffsinvestition fließt und welcher Teil für nicht investive Zwecke, so genannte Weichkosten verbraucht wird. Hierauf muss auch der Berater, der die Anlage empfiehlt hinweisen.Der Prospekt des Fonds "MPC Offen Flotte" - MS "Santa B Schiffe" GmbH & Co. KG - enthält solche Aussage nicht. Erst durch gesonderte Berechnungen lässt sich dies ermitteln. Das aus Anlegersicht erschreckende Ergebnis: knapp 43% des von den Anlegern aufzubringenden Kommanditkapital incl. Agio wurde für Weichkosten aufgewandt. Nur 57% flossen tatsächlich in die Schiffsinvestition. Erst bei einem genauen Studium des Prospekts ist zu erkennen, dass Kostenpositionen, bei denen es um nichtinvestive Mittelverwendungen handelt, in den vermeintlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten versteckt wurden. Auf diese Weise wurde bei den Anlegern der Eindruck erweckt, dass ein weit höherer Anteil der eingeworbenen Mittel für investive Zwecke verwendet wird und künftig "für die Anleger arbeitet".
  • 26,5% der Anlegergelder flossen in Vertriebsprovisionen: Bankberater müssen nach der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofsimmer darauf hinweisen, welche Provisionen ihre Bank oder Sparkasse, für die Vermittlung eines Fondsanteils erhält.Nicht bankgebundene Berater müssen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausdrücklich darauf hinweisen, wenn der Anteil der Vertriebskosten an dem von den Anlegern aufgebrachten Kapital mehr als 15% beträgt. Beim Fonds MPC Offen Flotte belief sich die Vertriebsprovision auf sagenhafte 26,5 % des von den Anlegern investierten Kapitals. Hierüber klärt weder der Prospekt explizit auf, noch wurden die uns bekannten Anleger hierüber im Beratungsgespräch informiert.
  • Hohes Risiko durch Kreditaufnahme in Japanischem Yen: Da ein Teil der vom Fonds MPC Offen Flotte - MS "Santa B Schiffe" GmbH & Co. KG aufzunehmenden Kreditmittel in Japanischen Yen (JPY) aufgenommen wurde, die Einnahmen des Fonds aber in US$ erzielt werden, besteht ein erhebliches Währungsrisiko. Steigt der Wert des Yen gegenüber dem US-$, was in den zurückliegenden Jahren der Fall war, muss der Fonds deutlich mehr US-$ für Zinsen und eventuelle Tilgungen aufwenden, als geplant.Im Ergebnis wurde der gesamten Kalkulation des Fonds der Boden entzogen. Auf diese Risiken hätten die Berater die Anleger des Fonds MPC Offen Flotte – Santa B Schiffe ausdrücklich hinweisen müssen.
  • Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen - Anleger kommen bis 2023 nicht mehr an ihr Geld: Die Anlegern des Fonds MPC Offen Flotte - MS "Santa B Schiffe" GmbH & Co. KG können die Beteiligung nicht vor dem 31.12.2023 kündigen. Vorher besteht keine Chance, an ihr Geld zu kommen. Da es keinen geregelten Zweitmarkt für gebrauchte Fondsbeteiligungen gibt ist eine Veräußerung nahezu ausgeschlossen.Außerdem ist äußerst unwahrscheinlich, dass sie, sollte ein Käufer gefunden werden, das investierte Kapital als Preis erhalten. Hier sind regelmäßig erhebliche Abstriche hinzunehmen. Zurzeit werden für einen Anteil nur 5% des ursprünglich investierten Betrages geboten. (Stand 23.07.2012)
  • Keine Informationen über Kickbacks: Banken und Sparkassen haben die Fondsbeteiligungen nicht aus purer Nächstenliebe empfohlen. Dem Rat, eine Beteiligung am MPC Fonds Offen Flotte zu zeichnen lagen ganz handfeste wirtschaftliche Interessen zu Grunde: Die Banken und Sparkassen haben Vertriebsprovisionen in Höhe von 10-15% erhalten. Haben sie die Anleger über dieses Provisionsinteresse nicht aufgeklärt, sind Sie nach der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Schadenersatz verpflichtet.
Dies sind nur einige wenige Punkte, über die die Anleger des MPC Fonds Offen Flotte "Santa B-Schiffe" nach unserer Erfahrung falsch beraten wurde. Zahlreiche weitere Punkte, über die Sie hätten beraten werden müssen sowie weitere Prospektfehler können wir mit Ihnen gerne im persönlichen Kontakt klären.

Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht

Zum Ende des Jahres 2012 drohen viele Schadenersatzansprüche von Schiffsfondsanlegern zu verjähren. Hintergrund ist, dass in zahlreichen Schiffsfonds im Jahr 2009 erstmals Ausschüttungen ausgesetzt, Sanierungskonzepte entwickelt und Anleger zu Nachschüssen oder Sanierungsbeiträgen aufgefordert wurden. Dadurch wurde den Anlegern bekannt, dass es sich bei einer Schiffsfondsbeteiligung keineswegs um eine so sichere und risikolose Beteiligung handelt, als die sie ihnen im Beratungsgespräch dargestellt wurde. Diese Kenntnis setzt möglicher Weise den lauf von dreijährigen Verjährungsfristen in Gang, die die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nach 2012 erschweren oder unmöglich machen.

Mehr Informationen zur Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei geschlossenen Fonds erfahren Sie hier: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/verjaehrung-von-schadenersatzanspruechen-von-anlegern-geschlossener-fonds.html

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König & Cie. Produktentanker-Fonds V: Beide Fondsschiffe insolvent, Totalverlust für Anleger

7. November 2012 - Schlechte Nachrichten für die 319 Anleger des König & Cie. Produktentanker-Fonds V. Über das Vermögen der zum Fonds gehörenden Schiffsgesellschaften MT "King Emerald" Tankschiffahrts GmbH & Co. KG und MT "King Edgar" Tankschiffahrts GmbH & Co. KG wurde gestern durch das Amtsgericht Hamburg das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Der in der beginnenden Schifffahrtskrise im Oktober 2008 aufgelegte Schiffsfonds, der von Anfang an unter einer geringen Platzierung und hoher Fremdkapitalquote litt, ist damit grundlegend gescheitert. Da die bei einer Verwertung der Schiffe zu erwartende Erlös kaum die bestehenden Verbindlichkeiten decken wird, müssen sich die Anleger auf den Totalverlust ihrer Einlage einrichten.

Realistische Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen

Anleger des König & Cie. Produktentanker-Fonds V stehen nun vor der Frage, ob sie den Totalverlust ihres investierten Vermögens klaglos hinnehmen, oder ob sie ihre bestehenden Chancen nutzen wollen, ihre Beteiligung im Wege des Schadenersatzes - wirtschaftlich betrachtet - "rückabzuwickeln". Die Chancen hierfür stehen in der Regel gut, da die Beratung durch die Anlageberater in vielerlei Hinsicht regelmäßig fehlerhaft war und auch der Prospekt des Fonds nach unserer Prüfung nicht mangelfrei ist.

Warum kommen wir zu dieser grundsätzlich optimistischen Einschätzung? Für Mandanten, die am König & Cie. Produktentanker-Fonds V beteiligt sind, haben wir bisher sowohl die Beratungen, als auch den Prospekt des Fonds geprüft und dabei nach unserer Auffassung Ansatzpunkte für Schadenersatzansprüche festgestellt. Die Schadenersatzansprüche richten sich gegen die Berater, beratenden Banken und gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds, die nach einer aktuellen BGH-Entscheidung ebenfalls für die Falschberatung haften.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern des König & Cie. Produktentanker-Fonds V wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Einige Beratungsfehler, die wir immer wieder festgestellt haben:
  • Kein Hinweis auf den Ende 2008 zusammengebrochenen Chartermarkt: Die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise führte im vierten Quartal 2008 zu einem massiven Einbruch der Charterraten für Schiffe, von dem sich der Markt bis heute nicht erholt hat. Die erzielbaren Charterraten reduzierten sich in dieser Zeit innerhalb weniger Tage zum Teil auf 1/10 der noch im dritten Quartal bezahlten Raten. Diese Entwicklung hat der wirtschaftlichen Kalkulation des König & Cie. Produktentanker-Fonds V faktisch die Grundlage entzogen und ist mitursächlich dafür, dass nur ein Teil der geplanten Anleger eingeworben werden konnte. Keiner der uns bekannten Anleger des Fonds wurde von seinem Berater auf den dramatischen Verfall der Charterraten und die Auswirkungen auf das Fondskonzept hingewiesen. Ein eklatanter Beratungsfehler, der Schadenersatzansprüche begründet.
  • Kein Hinweis auf Totalverlustrisiko: Ein Schiffsfonds ist eine unternehmerische Beteiligung. Als "Mitunternehmer" tragen die Fondsanleger unternehmerische Risiken, die bis hin zum Totalverlust des investierten Kapitals gehen. Nur ein geringer Teil der uns bekannten Schiffsfondsanleger wurde über diesen bedeutsamen Umstand informiert.
  • Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet: Viele Mandanten berichten, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.
  • Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen: Für Anteile an geschlossene Fonds gibt es keinen geregelten Zweitmarkt. Eine Veräußerung der Anteile ist daher in der Regel gar nicht oder nur mit erheblichen Preisabschlägen möglich. Hierüber wurden die uns bekannten Anleger mehrheitlich nicht informiert.
  • Keine Informationen über Risiken schwankender Charterraten: Der massive Ausbau der weltweiten Handelsflotte hat zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck und damit zu sinkenden Charterraten geführt. Dies ist kein außergewöhnliches Phänomen. Charterraten schwanken entsprechend der weltweiten Konjunkturentwicklung regelmäßig. Auf diesen Umstand hätten die Anlageberater zum Anlass nehmen müssen, ihre Kunden darauf hinzuweisen, was dem Fonds und damit den Anlegern droht, wenn die Einnahmen nach dieser Zeit hinter den dem Prospekt zugrunde gelegten Annahmen zurückbleiben. Dies ist, so unsere Erfahrung aus zwischenzeitlich zahlreichen mit Anlegern geführten Gesprächen, nicht geschehen.
  • Hohe Weichkosten von 28,4% verschwiegen: Das von den Anlegern in den Fonds investierte Geld ist nicht nur für den Kauf des Fondsschiffes aufgewandt worden. 28,4% der Anlegergelder flossen in nicht investive Verwendungen, also diverse Dienstleistungsvergütungen (einschließlich Vertriebskosten) und Gründungskosten. Die Berater der Anleger, mit denen wir gesprochen haben, haben sie nicht über die geplante Mittelverwendung informiert.
  • Keine Information über die Höhe der Vertriebskosten: 21,5% des von den Anlegern des Fonds investierten Kapitals wurden für Vertriebskosten aufgewendet. Ab einem Anteil von 15% geht der Bundesgerichtshof davon aus, dass die Vertriebskosten die Rentabilität der Anlage gefährden. Aus diesem Grund ist jeder Berater verpflichtet, seinen Kunden über die Höhe der Vertriebskosten explizit aufzuklären. Dies ist in keinem der uns bekannten Fälle geschehen.
  • Risiko des Wiederauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen: Als Kommanditist haften die Schiffsfondsanleger grundsätzlich nur in Höhe ihrer Einlage. Ist diese geleistet, erlischt die Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten. Wie lebt jedoch wieder auf, wenn Ausschüttungen gezahlt werden, bei denen es sich nicht um Bilanzgewinne der Gesellschaft handelt. Dies ist bei Schiffsfonds regelmäßig der Fall. Aus diesem Grund müssen Schiffsfondsanleger im Falle der Insolvenz der Fondsgesellschaft in der Regel die gesamten Ausschüttungen an den Insolvenzverwalter zurückzahlen. Auf diesen Umstand wurden die wenigsten Schiffsfondsanleger hingewiesen.
Falschberatung begründet Schadenersatzansprüche der Anleger

Die im Vertrieb des Schiffsfonds beteiligten Berater haben die Anleger des König & Cie. Produktentanker-Fonds V mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

Haben auch Sie eine Beteiligung am König & Cie. Produktentanker-Fonds V gezeichnet? Möchten Sie wissen, ob Sie Chancen haben, Ihr investiertes Geld zurückzubekommen?

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BS Invest MS "Mary Schulte" insolvent - Fachanwälte setzen Schadenersatz durch

06.11.2012 - Am 02. November kam das Aus für den von BS Invest, einer Tochtergesellschaft der renommierten Hamburger Reederei Bernhard Schulte, im Jahr 2004 aufgelegten Schiffsfonds MS "Mary Schulte". Das Amtsgericht Hamburg eröffnete jetzt das vorläufige Insolvenzverfahren über die Fondsgesellschaft. Aus Sicht der Anleger ist der Totalverlust ihres investierten Vermögens von gut 8,7 Mio. € eingetreten, das im Jahr 2000 in Dienst gestellte Vollcontainerschiff MS Mary Schulte investiert hatten.

Die Anleger stehen jetzt vor der Frage, den drohenden Verlust zu akzeptieren, oder um ihr Geld zu kämpfen - die Chancen stehen nicht schlecht. Allerdings ist zu beachten, dass die Verjährung von Schadenersatzansprüchen möglicherweise schon zum Jahresende 2012 droht. Schnelles Handeln ist daher angeraten. Mehr Informationen zur Verjährung von Ansprüchen von Anlegern geschlossener Fonds.

Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen

Warum kommen wir zu dieser grundsätzlich optimistischen Einschätzung? Für Mandanten, die am BS Invest MS "Mary Schulte" beteiligt sind, haben wir bisher sowohl die Beratungen, als auch den Prospekt des Fonds geprüft und dabei nach unserer Auffassung Ansatzpunkte für Schadenersatzansprüche festgestellt. Die Schadenersatzansprüche richten sich gegen die Berater, beratenden Banken und gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds, die nach einer aktuellen BGH-Entscheidung ebenfalls für die Falschberatung haften.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Einige Beratungsfehler, die wir immer wieder festgestellt haben:
  • Kein Hinweis auf Totalverlustrisiko: Ein Schiffsfonds ist eine unternehmerische Beteiligung. Als "Mitunternehmer" tragen die Fondsanleger unternehmerische Risiken, die bis hin zum Totalverlust des investierten Kapitals gehen. Nur ein geringer Teil der uns bekannten Schiffsfondsanleger wurde über diesen bedeutsamen Umstand informiert.
  • Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet: Viele Mandanten berichten, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.
  • Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen: Für Anteile an geschlossene Fonds gibt es keinen geregelten Zweitmarkt. Eine Veräußerung der Anteile ist daher in der Regel gar nicht oder nur mit erheblichen Preisabschlägen möglich. Hierüber wurden die uns bekannten Anleger mehrheitlich nicht informiert.
  • Keine Informationen über Risiken schwankender Charterraten: Der massive Ausbau der weltweiten Containerflotte hat zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck und damit zu sinkenden Charterraten geführt. Dies ist kein außergewöhnliches Phänomen. Charterraten schwanken entsprechend der weltweiten Konjunkturentwicklung regelmäßig. Auf diesen Umstand hätten die Anlageberater zum Anlaß nehmen müssen, ihre Kunden darauf hinzuweisen, was dem Fonds und damit den Anlegern droht, wenn die Einnahmen nach dieser Zeit hinter den dem Prospekt zugrunde gelegten Annahmen zurückbleiben. Dies ist, so unsere Erfahrung aus zwischenzeitlich zahlreichen mit Anlegern geführten Gesprächen, nicht geschehen.
  • Hohe Weichkosten verschwiegen: Das von den Anlegern in den Fonds investierte Geld ist nicht nur für den Kauf des Fondsschiffes aufgewandt worden. Ein nicht unerheblicher Teil floss in nicht investive Verwendungen, also diverse Dienstleistungsvergütungen (einschließlich Vertriebskosten), Zwischenfinanzierungszinsen und Gründungskosten. Die Berater der Anleger, mit denen wir gesprochen haben, haben sie nicht über die geplante Mittelverwendung informiert.
  • Risiko des Widerauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen: Als Kommanditist haften die Schiffsfondsanleger grundsätzlich nur in Höhe ihrer Einlage. Ist diese geleistet, erlischt die Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten. Wie lebt jedoch wieder auf, wenn Ausschüttungen gezahlt werden, bei denen es sich nicht um Bilanzgewinne der Gesellschaft handelt. Dies ist bei Schiffsfonds regelmäßig der Fall. Aus diesem Grund müssen Schiffsfondsanleger im Falle der Insolvenz der Fondsgesellschaft in der Regel die gesamten Ausschüttungen an den Insolvenzverwalter zurückzahlen. Auf diesen Umstand wurden die wenigsten Schiffsfondsanleger hingewiesen.
Falschberatung begründet Schadenersatzansprüche der Anleger

Die im Vertrieb des Schiffsfonds beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

Haben auch Sie eine Beteiligung am BS-Invest Fonds MS "Mary Schulte" gezeichnet? Möchten Sie wissen, ob Sie Chancen haben, Ihr investiertes Geld zurückzubekommen?

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FHH Fonds Nr. 15 MT "Oceania" endgültig insolvent - Fachanwälte setzen Schadenersatz durch

Totalverlust für Anleger

06.11.2012 - Am 31. Oktober war es endgültig: Über das Vermögen der FHH Fonds Nr. 15 MT "Oceania" GmbH & Co. Tankschiff KG wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Damit ist für die Anleger des vom Emissionshaus Fondshaus Hamburg im Jahr 20003 aufgelegten Schiffsfonds der größte anzunehmende Unfall eingetreten: Der Totalverlust ihres investierten Vermögens von gut 10,6 Mio. €.

Die Anleger stehen jetzt vor der Frage, den drohenden Verlust zu akzeptieren, oder um ihr Geld zu kämpfen - die Chancen stehen nicht schlecht. Allerdings ist zu beachten, dass die Verjährung von Schadenersatzansprüchen möglicherweise schon zum Jahresende 2012 droht. Schnelles Handeln ist daher angeraten. Mehr Informationen zur Verjährung von Ansprüchen von Anlegern geschlossener Fonds

Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatz

Warum kommen wir zu dieser grundsätzlich optimistischen Einschätzung? Für Mandanten, die am FHH Fonds Nr. 15 beteiligt sind, haben wir bisher sowohl die Beratungen, als auch den Prospekt des Fonds geprüft und dabei nach unserer Auffassung Ansatzpunkte für Schadenersatzansprüche festgestellt. Die Schadenersatzansprüche richten sich gegen die Berater, beratenden Banken und gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds, die nach einer aktuellen BGH-Entscheidung ebenfalls für die Falschberatung haften.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Falschberatung begründet Schadenersatzansprüche der Anleger

Die im Vertrieb des Schiffsfonds beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

Mehr Informationen zu Schadenersatzansprüchen für Anleger des FHH Fonds Nr. 15 MT "Oceania"

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Dubiose Finanztransaktionen: Hohe Risiken für arglose Verbraucher

Immer öfter werden Studenten oder hier tätige Arbeitnehmer, die aus den östlichen EU-Beitrittsstaaten, der Ukraine oder Russland stammen, über soziale Netzwerke angesprochen, ob Sie sie nicht ihr Konto zum Kauf von Zahlungskarten zur Verfügung stellen wollen und Ihnen hierfür eine Provision gezahlt wird.

Auch das Angebot als "Finanzagent" gegen eine erhebliche Provision tätig zu werden und hierfür sein Konto zur Verfügung zu stellen, erfolgt immer öfter.

Geht man darauf ein, erhält man wenig später mehrere tausend Euro auf sein Konto überwiesen. Gleichzeitig erhält man die Anweisung, den Betrag abzuheben und hierfür Zahlungskarten des Anbieters U-Cash zu erwerben und die hierfür erlangten Transaktionsnummern per Email weiterzugeben oder den Betrag abzüglich der vereinbarten Provision per Western Union beispielsweise in den Nahen Osten zu überweisen.

Für viele Verbraucher erscheint das Angebot als gute Möglichkeit, mit wenig Aufwand einen schönen Nebenverdienst zu erzielen. Aber die Risiken lauern im Verborgenen. Denn zumeist wurden die Überweisungen mit im Internet oder durch Spionagesoftware (Trojaner) abgefangenen Konto- und Überweisungsdaten durchgeführt, ohne dass der Überweisende davon etwas wusste. Die Überweisung erfolgt dann auf das Konto des "Finanzagenten". Das Ganze fliegt dann auf, wenn der arglose Bankkunde die ihm völlig unbekannten Überweisungen auf seinem Konto bemerkt.

Auch wenn ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche in der Regel aufgrund des fehlenden Vorsatzes eingestellt wird, kommt das böse Erwachen meist mit einem Brief einer Bank oder eines Inkassounternehmens. Hierin wird die Rückzahlung des überwiesenen Betrages mit der Begründung gefordert, dass die Überweisung nicht vom Kontoinhaber autorisiert worden sei.

Als kontoführende Stelle des Kontoinhabers stehe der Bank ein Ersatzanspruch gegen den Zahlungsempfänger zu. Der Betroffene hat zu diesem Zeitpunkt jedoch bereits das Geld weiter gegeben und der Kontakt, der das Angebot gemacht hat und der ausschließlich über das Internet zustande kam, ist nicht mehr erreichbar. Der "Finanzagent" als Zahlungsempfänger sieht sich einer erheblichen Rückforderung ausgesetzt, gegen die er ohne anwaltliche Hilfe wenig ausrichten kann.

Wenn Sie von einer Bank, einer Sparkasse oder einem Inkassounternehmen auf Rückzahlung eines an Sie überwiesenen Geldbetrages in Anspruch genommen werden, sollten Sie umgehend einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu Rate ziehen, um sich optimal gegen den Anspruch verteidigen zu können.

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DS Fonds Nr. 112 - VLCC Mercury Glory: Chartereinnahmen weit unter Plan, Ausschüttungen ausgesetzt

6. November 2012 - Schwere Zeiten für die über 1.000 Anleger des vom Emissionshaus Dr. Peters im Jahr 2005 aufgelegten DS-Fonds Nr. 112 - VLCC Mercury Glory. Der für einen Preis von 105 Mio. US-Dollar gekaufte Rohöltanker erzielt trotz einer auf 10 Jahre ausgelegten Festcharter derzeit nur die am Spotmarkt erzielbaren Chartereinnahmen. Im Jahr 2011 waren dies, wie der Leistungsbilanz des Emissionshauses zu entnehmen ist, gerade einmal 10.596.000 € anstelle der vereinbarten 17.257.000 € - gerade einmal 61%. Ausschüttungen sind mit dem Betriebsergebnis von 5.151.000 € (statt prospektierter mehr als 10 Mio. €) nicht möglich.

Ob der Charterer oder der Chartergarant die aufgelaufenen Charterrückstände, die spätestens Ende 2014 zur Zahlung fällig werden sollen, begleicht, steht in den Sternen. Der Chartergarant hat auch für zahlreiche andere Schiffe der Dr. Peters VLCC Glory-Reihe eine entsprechende Garantie ausgelobt. Auch dort bestehen erhebliche Charterrückstände.

Mehr Informationen zur Situation der Dr. Peters "VLCC-Glory"-Schiffe: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/dr-peters-vlcc-supertankerfonds-in-der-krise-fachanwaelte-helfen-anlegern.html

Anleger sollten nicht untätig zuwarten. Die Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen stehen für die Anleger gut.

Mehr Informationen zu Schadenersatzansprüchen für Anleger des DS Fonds 112 - VLCC "Mercury Glory": http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/ds-renditefonds-112-vlcc-mercury-glory-in-der-krise-fachanwaelte-helfen-anlegern.html

Möchten Sie als Anleger des DS Renditefonds Nr. 112 VLCC Mercury Glory wissen, ob Ihnen Schadenersatzansprüche zustehen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

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Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/ds-renditefonds-112-vlcc-mercury-glory-in-der-krise-fachanwaelte-helfen-anlegern.html

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DS Fonds Nr. 113 - VLCC Pluto Glory: Chartereinnahmen weit unter Plan, Ausschüttungen ausgesetzt

6. November 2012 - Schwere Zeiten für die über 1.000 Anleger des vom Emissionshaus Dr. Peters im Jahr 2005 aufgelegten DS-Fonds Nr. 113 - VLCC Pluto Glory. Der für einen Preis von 105 Mio. US-Dollar gekaufte Rohöltanker erzielt trotz einer auf 10 Jahre ausgelegten Festcharter derzeit nur die am Spotmarkt erzielbaren Chartereinnahmen. Im Jahr 2011 waren dies, wie der Leistungsbilanz des Emissionshauses zu entnehmen ist, gerade einmal 5.997.000 € anstelle der vereinbarten 17.257.000 € - gerade einmal 35%. Ausschüttungen sind mit dem Betriebsergebnis von 223.000 € (statt prospektierter mehr als 10 Mio. €) nicht möglich.

Ob der Charterer oder der Chartergarant die aufgelaufenen Charterrückstände, die spätestens Ende 2014 zur Zahlung fällig werden sollen, begleicht, steht in den Sternen. Der Chartergarant hat auch für zahlreiche andere Schiffe der Dr. Peters VLCC Glory-Reihe eine entsprechende Garantie ausgelobt. Auch dort bestehen erhebliche Charterrückstände.

Mehr Informationen zur Situation der Dr. Peters "VLCC-Glory"-Schiffe: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/dr-peters-vlcc-supertankerfonds-in-der-krise-fachanwaelte-helfen-anlegern.html

Anleger sollten nicht untätig zuwarten. Die Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen stehen für die Anleger gut.

Mehr Informationen zu Schadenersatzansprüchen für Anleger des DS Fonds 113 - VLCC "Pluto Glory": http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/ds-renditefonds-113-vlcc-pluto-glory-in-der-krise-fachanwaelte-helfen-anlegern.html

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