ATLANTIC Fonds MS Saylemoon Rickmers MS Nina Rickmers: Beide Fondsschiffe insolvent - Totalverlust für Anleger

14. November 2012 - Beide Schiffe des in den Jahren 2004/2005 platzierten Atlantic Twinfonds MS "Saylemoon Rickmers" und MS "Nina Rickmers" sind insolvent. Rund 20 Mio. € haben die Anleger in die beiden Containerschiffe des zur Reederei Rickmers Guppe gehörenden Emissionshauses Atlantic investiert. Infolge des seit Herbst 2008 anhaltenden Verfalls der Charterraten waren die Schiffe in wirtschaftliche Schieflage geraten und konnten ihre Verbindlichkeiten nicht mehr bedienen. Die in den Jahren 2010 und 2011 umgesetzten Liquiditätssicherungskonzepte konnten das wirtschaftliche Überleben der Schiffe nicht sichern. Für die Anleger bedeutet diese Entwicklung den wirtschaftlichen Totalverlust.

Schadenersatz als realistische Alternative

Angesichts der unerfreulichen Entwicklung, die der Schiffsfonds genommen hat, ist es für betroffene Anleger des ATLANTIC Fonds MS Saylemoon Rickmers MS Nina Rickmers umso wichtiger, die Möglichkeit der Erlangung von Schadenersatz in Betracht zu ziehen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen, die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Doch die Beratungen, mit denen wir uns für unsere Mandanten bislang befasst haben, weisen erhebliche Aufklärungspflichtverletzungen auf, von denen nachfolgend einige wenige genannt werden:
  • Kein Hinweis auf Totalverlustrisiko: Ein Schiffsfonds ist eine unternehmerische Beteiligung. Als "Mitunternehmer" tragen die Fondsanleger unternehmerische Risiken, die bis hin zum Totalverlust des investierten Kapitals gehen. Nur ein geringer Teil der uns bekannten Schiffsfondsanleger wurde über diesen bedeutsamen Umstand informiert.
  • Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet: Viele Mandanten berichten, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.
  • Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen: Für Anteile an geschlossene Fonds gibt es keinen geregelten Zweitmarkt. Eine Veräußerung der Anteile ist daher in der Regel gar nicht oder nur mit erheblichen Preisabschlägen möglich. Hierüber wurden die uns bekannten Anleger mehrheitlich nicht informiert.
  • Keine Informationen über Risiken schwankender Charterraten: Der massive Ausbau der weltweiten Containerflotte hat zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck und damit zu sinkenden Charterraten geführt. Dies ist kein außergewöhnliches Phänomen. Charterraten schwanken entsprechend der weltweiten Konjunkturentwicklung regelmäßig. Auf diesen Umstand hätten die Anlageberater zum Anlass nehmen müssen, ihre Kunden darauf hinzuweisen, was dem Fonds und damit den Anlegern drohen kann, wenn die Einnahmen hinter den dem Prospekt zugrunde gelegten Annahmen zurückbleiben. Dies ist, so unsere Erfahrung aus zwischenzeitlich zahlreichen mit Anlegern geführten Gesprächen, nicht geschehen.
  • Nicht investive Verwendung des Geldes verschwiegen: Das von den Anlegern in den Fonds investierte Geld ist nicht nur für den Kauf des Fondsschiffes aufgewandt worden. Ein nicht unerheblicher Teil floss in nicht investive Verwendungen, also diverse Dienstleistungsvergütungen (einschließlich Vertriebskosten), Zwischenfinanzierungszinsen und Gründungskosten. Die Berater der Anleger, mit denen wir gesprochen haben, haben sie nicht über die geplante Mittelverwendung informiert.
  • Risiko des Wiederauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen: Als Kommanditist haften die Schiffsfondsanleger grundsätzlich nur in Höhe ihrer Einlage. Ist diese geleistet, erlischt die Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten. Sie lebt jedoch wieder auf, wenn Ausschüttungen gezahlt werden, bei denen es sich nicht um Bilanzgewinne der Gesellschaft handelt. Dies ist bei Schiffsfonds regelmäßig der Fall. Aus diesem Grund müssen Schiffsfondsanleger im Falle der Insolvenz der Fondsgesellschaft in der Regel die gesamten Ausschüttungen an den Insolvenzverwalter zurückzahlen. Auf diesen Umstand wurden die wenigsten Schiffsfondsanleger hingewiesen.
  • Kein Hinweis auf Höhe der Weichkosten und auf Vertriebsprovisionen (Kickbacks): Die im Vertrieb tätigen Anlageberater wären verpflichtet gewesen, die Anleger darauf hinzuweisen, welcher Anteil der von ihnen investierten Gelder tatsächlich für Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der Schiffe fließt und welcher für nicht investive Zwecke verwendet wird. Dies ist in den uns bekannten Fällen regelmäßig nicht geschehen. Außerdem wurde nicht darüber informiert, wie hoch die Vertriebskosten sind und welcher Anteil davon an die beratende Bank/Sparkasse als Provision (so genannte Kickbacks) fließt. So hat eine Volksbank aus Baden-Württemberg zwischenzeitlich eingeräumt, eine zweistellige Provision für den Vertrieb der Fondsanteile erhalten zu haben.
Falschberatung und Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche der Anleger

Die im Vertrieb des ATLANTIC Fonds MS Saylemoon Rickmers und MS Nina Rickmers beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht

Zum Ende des Jahres 2012 drohen viele Schadenersatzansprüche von Schiffsfondsanlegern zu verjähren. Hintergrund ist, dass in zahlreichen Schiffsfonds im Jahr 2009 erstmals Ausschüttungen ausgesetzt, Sanierungskonzepte entwickelt und Anleger zu Nachschüssen oder Sanierungsbeiträgen aufgefordert wurden. Dadurch wurde den Anlegern bekannt, dass es sich bei einer Schiffsfondsbeteiligung keineswegs um eine so sichere und risikolose Beteiligung handelt, als die sie ihnen im Beratungsgespräch dargestellt wurde. Diese Kenntnis setzt möglicher Weise den lauf von dreijährigen Verjährungsfristen in Gang, die die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nach 2012 erschweren oder unmöglich machen.

Mehr Informationen zur Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei geschlossenen Fonds erfahren Sie hier: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/verjaehrung-von-schadenersatzanspruechen-von-anlegern-geschlossener-fonds.html

Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am ATLANTIC Fonds MS Saylemoon Rickmers und MS Nina Rickmers? Möchten Sie wissen, wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

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ATLANTIC Fonds MS Aruni Rickmers insolvent: Totalverlust für Anleger

14. November 2012 - Der in den Jahren 2005/2006 platzierte Schiffsfonds ARUNI RICKMERS Schifffahrtsgesellschaft mbH & Cie. KG ist insolvent. Rund 11 Mio. € haben die Anleger in das 1.858 TEU Containerschiff des zur Reederei Rickmers Guppe gehörenden Emissionshauses Atlantic investiert. Infolge des seit Herbst 2008 anhaltenden Verfalls der Charterraten war das Schiff in wirtschaftliche Schieflage geraten und konnte seine Verbindlichkeiten nicht mehr bedienen. Die beiden in den Jahren 2010 und 2011 umgesetzten Liquiditätssicherungskonzepte konnten das wirtschaftliche Überleben des Schiffes nicht sichern. Für die Anleger, die statt der prospektierten Ausschüttungen in Höhe von 37% des Kommanditkapitals nur 7% erhalten haben, bedeutet diese Entwicklung den wirtschaftlichen Totalverlust.

Schadenersatz als realistische Alternative

Angesichts der unerfreulichen Entwicklung, die der Schiffsfonds genommen hat, ist es für betroffene Anleger des Atlantic Schiffsfonds Aruni Rickmers umso wichtiger, die Möglichkeit der Erlangung von Schadenersatz in Betracht zu ziehen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Doch die Beratungen, mit denen wir uns für unsere Mandanten bislang befasst haben weisen erhebliche Aufklärungspflichtverletzungen auf, von denen nachfolgend einige wenige genannt werden:
  • Kein Hinweis auf Totalverlustrisiko: Ein Schiffsfonds ist eine unternehmerische Beteiligung. Als "Mitunternehmer" tragen die Fondsanleger unternehmerische Risiken, die bis hin zum Totalverlust des investierten Kapitals gehen. Nur ein geringer Teil der uns bekannten Schiffsfondsanleger wurde über diesen bedeutsamen Umstand informiert.
  • Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet: Viele Mandanten berichten, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.
  • Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen: Für Anteile an geschlossene Fonds gibt es keinen geregelten Zweitmarkt. Eine Veräußerung der Anteile ist daher in der Regel gar nicht oder nur mit erheblichen Preisabschlägen möglich. Hierüber wurden die uns bekannten Anleger mehrheitlich nicht informiert.
  • Keine Informationen über Risiken schwankender Charterraten: Der massive Ausbau der weltweiten Containerflotte hat zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck und damit zu sinkenden Charterraten geführt. Dies ist kein außergewöhnliches Phänomen. Charterraten schwanken entsprechend der weltweiten Konjunkturentwicklung regelmäßig. Diesen Umstand hätten die Anlageberater zum Anlass nehmen müssen, ihre Kunden darauf hinzuweisen, was dem Fonds und damit den Anlegern drohen kann, wenn die Einnahmen hinter den dem Prospekt zugrunde gelegten Annahmen zurückbleiben. Dies ist, so unsere Erfahrung aus zwischenzeitlich zahlreichen mit Anlegern geführten Gesprächen, nicht geschehen.
  • Nicht investive Kosten verschwiegen: Das von den Anlegern in den Fonds investierte Geld ist nicht nur für den Kauf des Fondsschiffes aufgewandt worden. Ein nicht unerheblicher Teil floss in nicht investive Verwendungen, also diverse Dienstleistungsvergütungen (einschließlich Vertriebskosten), Zwischenfinanzierungszinsen und Gründungskosten. Die Berater der Anleger, mit denen wir gesprochen haben, haben sie nicht über die geplante Mittelverwendung informiert.
  • Risiko des Wiederauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen: Als Kommanditist haften die Schiffsfondsanleger grundsätzlich nur in Höhe ihrer Einlage. Ist diese geleistet, erlischt die Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten. Wie lebt jedoch wieder auf, wenn Ausschüttungen gezahlt werden, bei denen es sich nicht um Bilanzgewinne der Gesellschaft handelt. Dies ist bei Schiffsfonds regelmäßig der Fall. Aus diesem Grund müssen Schiffsfondsanleger im Falle der Insolvenz der Fondsgesellschaft in der Regel die gesamten Ausschüttungen an den Insolvenzverwalter zurückzahlen. Auf diesen Umstand wurden die wenigsten Schiffsfondsanleger hingewiesen.
  • Kein Hinweis auf Höhe der Weichkosten und auf Vertriebsprovisionen (Kickbacks): Die im Vertrieb tätigen Anlageberater wären verpflichtet gewesen, die Anleger darauf hinzuweisen, welcher Anteil der von ihnen investierten Gelder tatsächlich für Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der Schiffe fließt und welcher für nicht investive Zwecke verwendet wird. Dies ist in den uns bekannten Fällen regelmäßig nicht geschehen. Außerdem wurde nicht darüber informiert, wie hoch die Vertriebskosten sind und welcher Anteil davon an die beratende Bank/Sparkasse als Provision (so genannte Kickbacks) fließt.
Falschberatung und Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche der Anleger

Die im Vertrieb des Atlantic Schiffsfonds Aruni Rickmers beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht

Zum Ende des Jahres 2012 drohen viele Schadenersatzansprüche von Schiffsfondsanlegern zu verjähren. Hintergrund ist, dass in zahlreichen Schiffsfonds im Jahr 2009 erstmals Ausschüttungen ausgesetzt, Sanierungskonzepte entwickelt und Anleger zu Nachschüssen oder Sanierungsbeiträgen aufgefordert wurden. Dadurch wurde den Anlegern bekannt, dass es sich bei einer Schiffsfondsbeteiligung keineswegs um eine so sichere und risikolose Beteiligung handelt, als die sie ihnen im Beratungsgespräch dargestellt wurde. Diese Kenntnis setzt möglicher Weise den lauf von dreijährigen Verjährungsfristen in Gang, die die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nach 2012 erschweren oder unmöglich machen.

Mehr Informationen zur Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei geschlossenen Fonds erfahren Sie hier: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/verjaehrung-von-schadenersatzanspruechen-von-anlegern-geschlossener-fonds.html

Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am Atlantic Schiffsfonds Aruni Rickmers? Möchten Sie wissen, wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

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ATLANTIC Fonds MS Jacky Rickmers insolvent: Totalverlust für Anleger

14. November 2012 - Der in den Jahren 2004/2005 platzierte Schiffsfonds JACKY RICKMERS Schifffahrtsgesellschaft mbH & Cie. KG ist insolvent. Rund 11 Mio. € haben die Anleger in das 1.858 TEU Containerschiff des zur Reederei Rickmers Guppe gehörenden Emissionshauses Atlantic investiert. Infolge des seit Herbst 2008 anhaltenden Verfalls der Charterraten war das Schiff in wirtschaftliche Schieflage geraten und konnte ihre Verbindlichkeiten nicht mehr bedienen. Die beiden in den Jahren 2010 und 2011 umgesetzten Liquiditätssicherungskonzepte konnten das wirtschaftliche Überleben des Schiffes nicht sichern. Für die Anleger bedeutet diese Entwicklung den wirtschaftlichen Totalverlust.

Schadenersatz als realistische Alternative

Angesichts der unerfreulichen Entwicklung, die der Schiffsfonds genommen hat, ist es für betroffene Anleger des Atlantic Schiffsfonds Jacky Rickmers umso wichtiger, die Möglichkeit der Erlangung von Schadenersatz in Betracht zu ziehen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Doch die Beratungen, mit denen wir uns für unsere Mandanten bislang befasst haben weisen erhebliche Aufklärungspflichtverletzungen auf, von denen nachfolgend einige wenige genannt werden:
  • Kein Hinweis auf Totalverlustrisiko: Ein Schiffsfonds ist eine unternehmerische Beteiligung. Als "Mitunternehmer" tragen die Fondsanleger unternehmerische Risiken, die bis hin zum Totalverlust des investierten Kapitals gehen. Nur ein geringer Teil der uns bekannten Schiffsfondsanleger wurde über diesen bedeutsamen Umstand informiert.
  • Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet: Viele Mandanten berichten, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.
  • Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen: Für Anteile an geschlossene Fonds gibt es keinen geregelten Zweitmarkt. Eine Veräußerung der Anteile ist daher in der Regel gar nicht oder nur mit erheblichen Preisabschlägen möglich. Hierüber wurden die uns bekannten Anleger mehrheitlich nicht informiert.
  • Keine Informationen über Risiken schwankender Charterraten: Der massive Ausbau der weltweiten Containerflotte hat zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck und damit zu sinkenden Charterraten geführt. Dies ist kein außergewöhnliches Phänomen. Charterraten schwanken entsprechend der weltweiten Konjunkturentwicklung regelmäßig. Auf diesen Umstand hätten die Anlageberater zum Anlass nehmen müssen, ihre Kunden darauf hinzuweisen, was dem Fonds und damit den Anlegern drohen kann, wenn die Einnahmen hinter den dem Prospekt zugrunde gelegten Annahmen zurückbleiben. Dies ist, so unsere Erfahrung aus zwischenzeitlich zahlreichen mit Anlegern geführten Gesprächen, nicht geschehen.
  • Hohe Weichkosten verschwiegen: Das von den Anlegern in den Fonds investierte Geld ist nicht nur für den Kauf des Fondsschiffes aufgewandt worden. Ein nicht unerheblicher Teil floss in nicht investive Verwendungen, also diverse Dienstleistungsvergütungen (einschließlich Vertriebskosten), Zwischenfinanzierungszinsen und Gründungskosten. Die Berater der Anleger, mit denen wir gesprochen haben, haben sie nicht über die geplante Mittelverwendung informiert.
  • Risiko des Wiederauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen: Als Kommanditist haften die Schiffsfondsanleger grundsätzlich nur in Höhe ihrer Einlage. Ist diese geleistet, erlischt die Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten. Wie lebt jedoch wieder auf, wenn Ausschüttungen gezahlt werden, bei denen es sich nicht um Bilanzgewinne der Gesellschaft handelt. Dies ist bei Schiffsfonds regelmäßig der Fall. Aus diesem Grund müssen Schiffsfondsanleger im Falle der Insolvenz der Fondsgesellschaft in der Regel die gesamten Ausschüttungen an den Insolvenzverwalter zurückzahlen. Auf diesen Umstand wurden die wenigsten Schiffsfondsanleger hingewiesen.
  • Kein Hinweis auf Höhe der Weichkosten und auf Vertriebsprovisionen (Kickbacks): Die im Vertrieb tätigen Anlageberater wären verpflichtet gewesen, die Anleger darauf hinzuweisen, welcher Anteil der von ihnen investierten Gelder tatsächlich für Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der Schiffe fließt und welcher für nicht investive Zwecke verwendet wird. Dies ist in den uns bekannten Fällen regelmäßig nicht geschehen. Außerdem wurde nicht darüber informiert, wie hoch die Vertriebskosten sind und welcher Anteil davon an die beratende Bank/Sparkasse als Provision (so genannte Kickbacks) fließt.
Falschberatung und Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche der Anleger

Die im Vertrieb des Atlantic Schiffsfonds Jacky Rickmers beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht

Zum Ende des Jahres 2012 drohen viele Schadenersatzansprüche von Schiffsfondsanlegern zu verjähren. Hintergrund ist, dass in zahlreichen Schiffsfonds im Jahr 2009 erstmals Ausschüttungen ausgesetzt, Sanierungskonzepte entwickelt und Anleger zu Nachschüssen oder Sanierungsbeiträgen aufgefordert wurden. Dadurch wurde den Anlegern bekannt, dass es sich bei einer Schiffsfondsbeteiligung keineswegs um eine so sichere und risikolose Beteiligung handelt, als die sie ihnen im Beratungsgespräch dargestellt wurde. Diese Kenntnis setzt möglicher Weise den lauf von dreijährigen Verjährungsfristen in Gang, die die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nach 2012 erschweren oder unmöglich machen.

Mehr Informationen zur Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei geschlossenen Fonds erfahren Sie hier: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/verjaehrung-von-schadenersatzanspruechen-von-anlegern-geschlossener-fonds.html

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GEBAB MT "Arctic Bay" in der Krise: Fonds kann weiterhin keine Ausschüttungen leisten

14. November 2012 - Der im Jahr 2007 emittierte GEBAB Schiffsfonds MT "Arctic Bay" steckt in Schwierigkeiten. Hintergrund ist, dass die Ausschüttungen aus dem Charterpool deutlich hinter den Prospektannahmen zurückbleiben, während gleichzeitig die Schiffsbetriebskosten im Jahr 2011 die Planungen um etwa 8% überschritten haben. Trotz der im Jahr 2010 durchgeführten teilweisen Entschuldung im Rahmen des Betriebsfortführungskonzepts, bei dem die Gesellschafter rund 2,5 Mio. € zusätzlich investiert haben, ist der Fonds nicht in der Lage, die fälligen Tilgungen zu leisten und hat mit der finanzierenden Bank auch für 2012 die Stundung von Tilgungsraten vereinbart. Ausschüttungen sind, wie das Emissionshaus in seiner aktuellen Leistungsbilanz schreibt, vor 2015 nicht zu erwarten.

Reichen die Einnahmen des Fonds auf Dauer nicht aus, um die Verbindlichkeiten zu decken, wäre es wenig überraschend, wenn die finanzierende Bank auch bei diesem Schiffsfonds die Reißleine zieht und das Darlehen kündigt. Die Insolvenz der Schiffsgesellschaft wäre dann die Folge. Für die Anleger würde dies den Verlust des in den Fonds investierten Kapitals in Höhe von rund 26 Mio. € bedeuten.

Schadenersatz als realistische Option für Fondsanleger

Angesichts der unerfreulichen Entwicklung, die der Schiffsfonds genommen hat, ist es für betroffene Anleger des GEBAB Schiffsfonds MT "Arctic Bay" umso wichtiger, die Möglichkeit der Erlangung von Schadenersatz in Betracht zu ziehen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. V ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Doch die Beratungen, mit denen wir uns für unsere Mandanten bislang befasst haben weisen erhebliche Aufklärungspflichtverletzungen auf, von denen nachfolgend einige wenige genannt werden:
  • Kein Hinweis auf Totalverlustrisiko: Ein Schiffsfonds ist eine unternehmerische Beteiligung. Als "Mitunternehmer" tragen die Fondsanleger unternehmerische Risiken, die bis hin zum Totalverlust des investierten Kapitals gehen. Nur ein geringer Teil der uns bekannten Schiffsfondsanleger wurde über diesen bedeutsamen Umstand informiert.
  • Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet: Viele Mandanten berichten, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.
  • Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen: Für Anteile an geschlossene Fonds gibt es keinen geregelten Zweitmarkt. Eine Veräußerung der Anteile ist daher in der Regel gar nicht oder nur mit erheblichen Preisabschlägen möglich. Hierüber wurden die uns bekannten Anleger mehrheitlich nicht informiert.
  • Keine Informationen über Risiken schwankender Charterraten: Der massive Ausbau der weltweiten Schiffsflotte hat zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck und damit zu sinkenden Charterraten geführt. Dies ist kein außergewöhnliches Phänomen. Charterraten schwanken entsprechend der weltweiten Konjunkturentwicklung regelmäßig. Diesen Umstand hätten die Anlageberater zum Anlass nehmen müssen, ihre Kunden darauf hinzuweisen, was dem Fonds und damit den Anlegern drohen kann, wenn die Charterraten hinter den dem Prospekt zugrunde gelegten Annahmen zurückbleiben. Dies ist, so unsere Erfahrung aus zwischenzeitlich zahlreichen mit Anlegern geführten Gesprächen, nicht geschehen.
  • Hohe Weichkosten verschwiegen: Das von den Anlegern in den Fonds investierte Geld ist nicht nur für den Kauf des Fondsschiffes aufgewandt worden. Ein nicht unerheblicher Teil floss in nicht investive Verwendungen, also diverse Dienstleistungsvergütungen (einschließlich Vertriebskosten), Zwischenfinanzierungszinsen und Gründungskosten. Die Berater der Anleger, mit denen wir gesprochen haben, haben sie nicht über die geplante Mittelverwendung informiert.
  • Risiko der teilweisen Finanzierung in Japanischen Yen verschwiegen: Ein Teil der vom Fonds aufgenommenen Schiffshypothekendarlehen wurde in japanischem Yen finanziert. Der US-Dollar hat gegenüber dem japanischen Yen dramatisch an Wert verloren. Dies hat zur Folge, dass ein deutlich höherer Anteil der in US-Dollar erzielten Einnahmen der Schiffe für die in Yen zu leistenden Zins- und Tilgungszahlungen verwendet werden muss, was die infolge gesunkener Einnahmen angespannte Liquiditätssituation des Fonds weiter belastet. Über dieses spezifische Währungsrisiko hätte aufgeklärt werden müssen.
  • Risiko des Wiederauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen: Als Kommanditist haften die Schiffsfondsanleger grundsätzlich nur in Höhe ihrer Einlage. Ist diese geleistet, erlischt die Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten. Wie lebt jedoch wieder auf, wenn Ausschüttungen gezahlt werden, bei denen es sich nicht um Bilanzgewinne der Gesellschaft handelt. Dies ist bei Schiffsfonds regelmäßig der Fall. Aus diesem Grund müssen Schiffsfondsanleger im Falle der Insolvenz der Fondsgesellschaft in der Regel die gesamten Ausschüttungen an den Insolvenzverwalter zurückzahlen. Auf diesen Umstand wurden die wenigsten Schiffsfondsanleger hingewiesen.
  • Kein Hinweis auf Höhe der Weichkosten und auf Vertriebsprovisionen (Kickbacks): Die im Vertrieb tätigen Anlageberater wären verpflichtet gewesen, die Anleger darauf hinzuweisen, welcher Anteil der von ihnen investierten Gelder tatsächlich für Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der Schiffe fließt und welcher für nicht investive Zwecke verwendet wird. Dies ist in den uns bekannten Fällen regelmäßig nicht geschehen. Außerdem wurde nicht ausdrücklich darüber informiert, wie hoch die Vertriebskosten sind und welcher Anteil davon an die beratende Bank als Provision (so genannte Kickbacks) fließt.
Falschberatung und Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche der Anleger

Die im Vertrieb des GEBAB Schiffsfonds MT "Arctic Bay" beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am GEBAB Schiffsfonds MT Arctic Bay? Möchten Sie wissen, ob wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen?

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König & Cie. Produktentanker-Fonds V in der Krise: Fonds kann weiterhin keine Ausschüttungen leisten

12. November 2012 - Der im Jahr 2008 emittierte König & Cie. Produktentanker-Fonds V steckt in Schwierigkeiten. Aufgrund der geringen Einnahmen des MT "King Emerald" können für 2011, wie bereits in den Vorjahren, keine Ausschüttungen geleistet werden. Für die Anleger, die insgesamt rund 9 Mio. € in den Fonds und damit in die Schiffe MT "King Emerald" und MT "King Edgar" investiert haben, dürfte angesichts der auch weiterhin trüben Aussichten auf den weltweiten Schifffahrtsmärkten wenig Aussicht auf Besserung bestehen. Ganz im Gegenteil: im ersten Halbjahr 2012 reichte die Liquidität der Gesellschaften nicht aus, um allen Tilgungsverpflichtungen nachzukommen, so dass Verhandlungen mit der finanzierenden Bank über ein neues Finanzierungskonzept erforderlich sind. Ob und unter welchen Bedingungen die Bank in der gegenwärtigen Krise zu einem Entgegenkommen bereit ist und welcher Beitrag von den Anlegern erwartet wird, ist völlig offen. Da die Platzierung des Fonds nicht den gewünschten Erfolg hatte, sind der Fremdfinanzierungsanteil und damit die Zinsbelastungen außerordentlich hoch. Auszahlungen können die Anleger auch weiterhin nicht erwarten.

Angesichts der unerfreulichen Entwicklung, die der Schiffsfonds genommen hat, ist es für betroffene Anleger des König & Cie. Produktentanker-Fonds V umso wichtiger, die Möglichkeit der Erlangung von Schadenersatz in Betracht zu ziehen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. V ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Doch die Beratungen, mit denen wir uns für unsere Mandanten bislang befasst haben weisen erhebliche Aufklärungspflichtverletzungen auf, von denen nachfolgend einige wenige genannt werden:
  • Kein Hinweis auf Totalverlustrisiko: Ein Schiffsfonds ist eine unternehmerische Beteiligung. Als "Mitunternehmer" tragen die Fondsanleger unternehmerische Risiken, die bis hin zum Totalverlust des investierten Kapitals gehen. Nur ein geringer Teil der uns bekannten Schiffsfondsanleger wurde über diesen bedeutsamen Umstand informiert.
  • Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet: Viele Mandanten berichten, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.
  • Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen: Für Anteile an geschlossene Fonds gibt es keinen geregelten Zweitmarkt. Eine Veräußerung der Anteile ist daher in der Regel gar nicht oder nur mit erheblichen Preisabschlägen möglich. Hierüber wurden die uns bekannten Anleger mehrheitlich nicht informiert.
  • Keine Informationen über Risiken schwankender Charterraten: Der massive Ausbau der weltweiten Schiffsflotte hat zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck und damit zu sinkenden Charterraten geführt. Dies ist kein außergewöhnliches Phänomen. Charterraten schwanken entsprechend der weltweiten Konjunkturentwicklung regelmäßig. Auf diesen Umstand hätten die Anlageberater zum Anlass nehmen müssen, ihre Kunden darauf hinzuweisen, was dem Fonds und damit den Anlegern drohen kann, wenn die Charterraten hinter den dem Prospekt zugrunde gelegten Annahmen zurückbleiben. Dies ist, so unsere Erfahrung aus zwischenzeitlich zahlreichen mit Anlegern geführten Gesprächen, nicht geschehen.
  • Hohe Weichkosten verschwiegen: Das von den Anlegern in den Fonds investierte Geld ist nicht nur für den Kauf des Fondsschiffes aufgewandt worden. Ein nicht unerheblicher Teil floss in nicht investive Verwendungen, also diverse Dienstleistungsvergütungen (einschließlich Vertriebskosten), Zwischenfinanzierungszinsen und Gründungskosten. Die Berater der Anleger, mit denen wir gesprochen haben, haben sie nicht über die geplante Mittelverwendung informiert.
  • Risiko des Wiederauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen: Als Kommanditist haften die Schiffsfondsanleger grundsätzlich nur in Höhe ihrer Einlage. Ist diese geleistet, erlischt die Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten. Sie lebt jedoch wieder auf, wenn Ausschüttungen gezahlt werden, bei denen es sich nicht um Bilanzgewinne der Gesellschaft handelt. Dies ist bei Schiffsfonds regelmäßig der Fall. Aus diesem Grund müssen Schiffsfondsanleger im Falle der Insolvenz der Fondsgesellschaft in der Regel die gesamten Ausschüttungen an den Insolvenzverwalter zurückzahlen. Auf diesen Umstand wurden die wenigsten Schiffsfondsanleger hingewiesen.
  • Kein Hinweis auf Höhe der Weichkosten und auf Vertriebsprovisionen (Kickbacks): Die im Vertrieb tätigen Anlageberater wären verpflichtet gewesen, die Anleger darauf hinzuweisen, welcher Anteil der von ihnen investierten Gelder tatsächlich für Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der Schiffe fließt und welcher für nicht investive Zwecke verwendet wird. Dies ist in den uns bekannten Fällen regelmäßig nicht geschehen. Außerdem wurde nicht ausdrücklich darüber informiert, wie hoch die Vertriebskosten sind und welcher Anteil davon an die beratende Bank als Provision (so genannte Kickbacks) fließt.
Falschberatung und Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche der Anleger

Die im Vertrieb des König & Cie. Produktentanker-Fonds V beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am König & Cie. Produktentanker-Fonds V? Möchten Sie wissen, ob wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen?

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Nordcapital Schiffsportfolio 5 in Schwierigkeiten: Kapitalverlust wahrscheinlich

Fachanwälte setzen Schadenersatz für Fondsanleger durch

12. November 2012 - Der im Jahr 2008/2009 platzierte Zweitmarktfonds Nordcapital Schiffsportfolio 5 (Nordcapital Schiffsportfolio 5 mbH & Co. KG) steckt in Schwierigkeiten. Der Fonds hat Beteiligungen an 163 Schiffsfonds erworben und ist damit voll in den Sog der weltweiten Schifffahrtskrise geraten. Für das Jahr 2012 werden deutlich unter Plan liegende Einnahmen erwartet, so das keine Ausschüttungen erfolgen können. Keine Aussagen trifft die aktuelle Leistungsbilanz des Emissionshauses zum Wert des Portfolios. Dieser dürfte sich aufgrund des mit dem Verfall der Charterraten einhergehenden Verfalls der Schiffspreise nicht unerheblich reduziert haben.

Für die Anleger, die insgesamt ca. 31.5 Mio. € in den Fonds investiert haben, bedeutet dies, dass sie Gefahr laufen, einen nicht unwesentlichen Teil ihres Geldes zu verlieren. Ausschüttungen können bereits seit längerer Zeit nicht mehr gezahlt werden. Wie viele der Schiffe, an denen der Nordcapital Schiffsportfolio 5 beteiligt ist, die aktuelle Krise überstehen werden, ist völlig offen. Da der Fonds zu einem weit überwiegenden Teil in Beteiligungen an Containerschiffen investiert hat, bei denen der Markt derzeit keine kostendeckenden Chartereinnahmen bietet und allenfalls Anfang 2014 mit einem allmählichen Anstieg der Charterraten zu rechnen ist, sind Ausfälle zu befürchten.

Angesichts der unerfreulichen Entwicklung, die der Schiffsfonds genommen hat, ist es für betroffene Anleger des Nordcapital Schiffsportfolio 5 umso wichtiger, die Möglichkeit der Erlangung von Schadenersatz in Betracht zu ziehen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Doch die Beratungen, mit denen wir uns für unsere Mandanten bislang befasst haben weisen erhebliche Aufklärungspflichtverletzungen auf, von denen nachfolgend einige wenige genannt werden:
  • Kein Hinweis auf Totalverlustrisiko: Ein Schiffsfonds ist eine unternehmerische Beteiligung. Als "Mitunternehmer" tragen die Fondsanleger unternehmerische Risiken, die bis hin zum Totalverlust des investierten Kapitals gehen. Nur ein geringer Teil der uns bekannten Schiffsfondsanleger wurde über diesen bedeutsamen Umstand informiert.
  • Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet: Viele Mandanten berichten, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.
  • Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen: Für Anteile an geschlossene Fonds gibt es keinen geregelten Zweitmarkt. Eine Veräußerung der Anteile ist daher in der Regel gar nicht oder nur mit erheblichen Preisabschlägen möglich. Hierüber wurden die uns bekannten Anleger mehrheitlich nicht informiert.
  • Keine Informationen über Risiken schwankender Charterraten: Der massive Ausbau der weltweiten Schiffsflotte hat zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck und damit zu sinkenden Charterraten geführt. Dies ist kein außergewöhnliches Phänomen. Charterraten schwanken entsprechend der weltweiten Konjunkturentwicklung regelmäßig. Auf diesen Umstand hätten die Anlageberater zum Anlass nehmen müssen, ihre Kunden darauf hinzuweisen, was dem Fonds und damit den Anlegern drohen kann, wenn die Charterraten hinter den dem Prospekt zugrunde gelegten Annahmen zurückbleiben. Dies ist, so unsere Erfahrung aus zwischenzeitlich zahlreichen mit Anlegern geführten Gesprächen, nicht geschehen.
  • Keine Information über Presseberichte, die vor einem Überangebot an Containerschiffen und sinkenden Charterraten warnten: Seit 2007 wurde in zahlreichen Presseberichten in der Wirtschaftspresse vor einem Überangebot an Containerschiffen und infolgedessen sinkenden Charterraten gewarnt. Über diesen Umstand wurden die uns bekannten Anleger von ihren Beratern nicht informiert.
  • Risiko des Wiederauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen: Als Kommanditist haften die Schiffsfondsanleger grundsätzlich nur in Höhe ihrer Einlage. Ist diese geleistet, erlischt die Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten. Wie lebt jedoch wieder auf, wenn Ausschüttungen gezahlt werden, bei denen es sich nicht um Bilanzgewinne der Gesellschaft handelt. Dies ist bei Schiffsfonds regelmäßig der Fall. Aus diesem Grund müssen Schiffsfondsanleger im Falle der Insolvenz der Fondsgesellschaft in der Regel die gesamten Ausschüttungen an den Insolvenzverwalter zurückzahlen. Auf diesen Umstand wurden die wenigsten Schiffsfondsanleger hingewiesen.
  • Kein Hinweis auf Höhe der Weichkosten und auf Vertriebsprovisionen (Kickbacks): Die im Vertrieb tätigen Anlageberater wären verpflichtet gewesen, die Anleger darauf hinzuweisen, welcher Anteil der von ihnen investierten Gelder tatsächlich für Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der Schiffe fließt und welcher für nicht investive Zwecke verwendet wird. Dies ist in den uns bekannten Fällen regelmäßig nicht geschehen. Außerdem wurde nicht ausdrücklich darüber informiert, wie hoch die Vertriebskosten sind und welcher Anteil davon an die beratende Bank als Provision (so genannte Kickbacks) fließt.
Falschberatung und Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche der Anleger

Die im Vertrieb des Nordcapital Schiffsportfolio 5 beteiligten Berater haben die Anleger, mit denen wir bislang gesprochen haben, über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

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CFB Immobilienfonds 165: Ausbleibende Ausschüttungen - Fachanwälte setzen Schadenersatz für Fondsanleger durch

Ausbleibende Ausschüttungen, hohe Risiken durch Kreditaufnahme in Schweizer Franken: Die Anleger des CFB Fonds 165 - Euro Alsace Paris (ABANTUM Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Euro Alsace Paris KG) haben Grund zur Sorge. Seit 2010 erhalten sie keine Ausschüttungen mehr. Kurz- bis mittelfristig kann nicht mit weiteren Auszahlungen gerechnet werden, verkündete die Fondsgeschäftsführung im Sommer 2011.

Angesichts der unerfreulichen Entwicklung, die der Immobilienfonds genommen hat, ist es für betroffene Anleger des CFB Fonds 165 - Euro Alsace Paris umso wichtiger, die Möglichkeit der Erlangung von Schadenersatz in Betracht zu ziehen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. V ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen, die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Doch die Beratungen, mit denen wir uns für unsere Mandanten bislang befasst haben, weisen erhebliche Aufklärungspflichtverletzungen auf, von denen nachfolgend einige wenige genannt werden:
  • Währungsrisiko durch Schweizer Franken Kredit
    So wurde von den Bankberatern bei der Beratung zum CFB Fonds 165 nicht darauf hingewiesen, dass 50% der von dem Fonds aufzunehmenden Kredite in Schweizer Franken aufgenommen wird und welche Risiken mit dem Umstand verbunden sind. Zu den Risiken zählen insbesondere
    • die Erhöhung der Zinsbelastung in €, wenn der Wert des CHF gegenüber dem € ansteigt, was auch geschehen ist
    • der Anstieg der Verschuldung in € gerechnet, der Fonds muss also mehr tilgen und die Verschuldungsquote im Verhältnis zur Darlehenssumme steigt
Beides hat zur Folge, dass Ausschüttungen durch den CFB Fonds 165 nicht oder nicht mehr in der geplanten Höhe geleistet werden können.
  • Kein Hinweis auf Schwankungen des Immobilienwertes
    Ferner wurde durch die Bankberater nicht darauf hingewiesen, dass der Wert der Fondsimmobilie des CFB Fonds 165 Euro Alsace Paris Schwankungen unterliegen kann, je nachdem, wie sich der Markt für Gewerbeimmobilien in Paris entwickelt. Auch die daraus resultierenden Risiken wurden nicht angesprochen.
  • Loan to value Klausel wurde nicht erwähnt und erläutert
    Auslöser der gegenwärtigen Probleme des CFB Fonds 165 ist eine seit einigen Jahren in Kreditverträgen übliche Klausel, mit der ein bestimmtes Verhältnis von Kredithöhe zu Immobilienwert als Obergrenze festgelegt wird (loan to value Klausel). Je nach Gestaltung kann die Bank bei einem Überschreiten des vereinbarten Grenzwertes eine Sondertilgung verlangen oder sogar das Darlehen kündigen. Diese Vertragsklauseln waren in keinem der uns bekannten Fälle Gegenstand der Beratung.
  • Immobilienfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet
    Viele Mandanten berichten, dass ihnen der Immobilienfonds als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine Immobilienfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen
  • Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen: Für Anteile an geschlossene Fonds gibt es keinen geregelten Zweitmarkt. Eine Veräußerung der Anteile ist daher in der Regel gar nicht oder nur mit erheblichen Preisabschlägen möglich. Hierüber wurden die uns bekannten Anleger mehrheitlich nicht informiert.
  • Risiko des Wiederauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen: Als Kommanditist haften die Fondsanleger grundsätzlich nur in Höhe ihrer Einlage. Ist diese geleistet, erlischt die Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten. Wie lebt jedoch wieder auf, wenn Ausschüttungen gezahlt werden, bei denen es sich nicht um Bilanzgewinne der Gesellschaft handelt. Aus diesem Grund müssen Fondsanleger im Falle der Insolvenz der Fondsgesellschaft in der Regel die gesamten Ausschüttungen an den Insolvenzverwalter zurückzahlen. Auf diesen Umstand wurden die wenigsten Anleger hingewiesen.
  • Keine Information über Provisionen der Bank
    Auch über das eigene Provisionsinteresse der beratenden Bank wurden unsere Mandanten nicht informiert. Dabei hat die beratende Bank für die Vermittlung von Anteilen am CFB Fonds 165 Euro Alsace Paris nicht nur das Agio in Höhe von 5% sondern darüber hinaus auch Zahlungen aus der für die Vermittlung des Eigenkapitals vorgesehenen Vergütung erhalten. Auf diese kickbacks hätte sie im Rahmen der Anlageberatung hinwiesen müssen.
Schadenersatz wegen Falschberatung

All diese Punkte begründen einzeln oder gemeinsam einen Anspruch der Anleger auf Schadenersatz. Wirtschaftlich bedeutet dies, dass die Anleger so gestellt werden müssen, als wären sie über die Risiken informiert worden und hätten die Beteiligung nicht gezeichnet. Sie erhalten ihr investiertes Kapital abzüglich etwaiger Ausschüttungen zurück und müssen der beratenden Bank den Fondsanteil übertragen.

Möchten Sie wissen, ob auch Sie wegen Fehlern bei der Beratung im Zusammenhang mit Ihrer Beteiligung am CFB Fonds 165 Euro Alsace Paris Schadenersatz gegen die Sie beratende Bank durchsetzen können?

Rufen Sie uns an, wir wissen, wie Sie zu Ihrem Recht kommen!

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MPC Reefer-Flottenfonds 1 und 2 - wurden langfristig unrentable Schiffe an Anleger verkauft?

10. November 2012 - In den Jahren 2006 und 2007 verkauften Unternehmen, die zum niederländischen Kühlschiff-Konzern Seahold N.V. gehörten, insgesamt 28 Kühlschiffe (Reefer) mittelbar an zwei vom Emissionshaus MPC aufgelegte geschlossene Fonds. 265 Mio. € investierten Privatanleger in die die Fondsgesellschaften MPC Reefer-Flottenfonds und MPC Reefer-Flottenfonds 2. Jetzt erhielten die Anleger Nachricht von wirtschaftlichen Schwierigkeiten der beiden Fonds, die auf sinkende Charterraten infolge des Wettbewerbs mit Containerschiffen zurückzuführen seien. Anleger werden aufgefordert, zusätzliches Kapital nachzuschießen, um den Betrieb der Schiffe – einstweilen - aufrecht zu erhalten.

Doch überraschend kommt diese Nachricht eigentlich nicht. Bereits 2006 und 2007 sprach viel dafür, dass die Kühlcontainer gegenüber den Kühlschiffen weitere Marktanteile gewinnen werden. Dies wirft die Frage auf, ob die Prospektdarstellung des Marktes für Kühltransporte auf See wirklich der tatsächlichen Situation entsprach. Oder wurden die Anleger über die Marktsituation und damit über die Chancen und Risiken der Fondsbeteiligung getäuscht?

Kühlcontainer jagen Reefern Marktanteile ab

Heute wird vom Fondsmanagement eingeräumt, dass Reefer im Wettbewerb mit Kühlcontainern weiter an Boden verloren haben. Im Prospekt wurde davon gesprochen, dass sowohl Kühlcontainer als auch Reefer ihren Teilmarkt beim schiffsbasierten Transport von Kühlgütern hätten. Davon, dass der Vormarsch der Kühlcontainer weiter anhalten, diese auch in die Domäne der Reefer vordringen könnten und diese Entwicklung bereits in vollem Gang war, findet sich in dem der "Markteinschätzung" gewidmeten Teil des Prospekts kein Hinweis.

War der Vormarsch der Kühlcontainer absehbar?

Dabei sprechen viele Indizien dafür, dass der Markt den Niedergang der spezialisierten Reefer-Schiffe und den "Sieg" der Kühlcontainer zum Zeitpunkt der Fondsplatzierung längst akzeptiert hatte. Gerade die geringe Zahl an Neubestellungen von Kühlschiffen, die auch der Prospekt erwähnt, trotz einer zunehmend überalternden Flotte, spricht dafür, dass der Markt für die Kühlschiffe keine realistische Überlebenschance mehr sah und auf Kühlcontainer setze. Denn diese weisen, wie bei Fachleuten unbestritten ist, offensichtliche Vorteile auf. Die britische Financial Times zitiert einen Marktkenner: Container seien so viel leichter und billiger zu laden, entladen und zwischen LKWs, Zügen und Schiffen zu verladen. Dies gelte für normale Waren genauso wie für Kühlwaren.

Im Januar 2007 schrieb der Branchendienst Cargonews Asia, dass die Flotte spezialisierter Reefer-Schiffe über die nächsten Jahre stagnieren und Marktanteile verlieren werde, während Kühlcontainer weitere Kapazitäten hinzugewinnen würden. Der Marktanteil für spezialisierte Kühlschiffe werde weiter schrumpfen. Die Annahme, dass die Kühlschiffe ganz verschwinden würden, wird in diesem Artikel, der sich auf den annual reefer shipping market review and forecast 2006/07 der Drewry Shipping Consultants bezieht, als "vorschnell" verworfen. Trotzdem ist im Prospekt des MPC Reefer Flottenfonds 1 (Seite 6) von einem steigenden Bedarf für Kühlschiffe und deren - zum damaligen Zeitpunkt nicht mehr in dem Maße wie früher gegebenen - technischen Vorteilen gegenüber Kühlcontainern die Rede.

Haben die Prospekte die Marktverhältnisse falsch dargestellt?

Das im Prospekt benannte "Nebeneinander beider Transportbereiche" (Kühlschiffe und Kühlcontainer) gab es in der dort beschriebenen Form offensichtlich schon nicht mehr. Das Vordringen der Kühlcontainer auch in die ehemalige Domäne der Kühlschiffe, den Fruchttransport, war erkennbar.
  • So war beispielsweise die Umstellung der südafrikanischen Fruchtexporte von Reffer-Schiffen auf Kühlcontainer zu diesem Zeitpunkt bereits voll im Gange. Schon im Jahr 1972 begann die Firma United Fruit (Chiquita) bekannt, Bananen in Kühlcontainern zu befördern. Dole setzt spezielle Kühlcontainerschiffe ein. "Die Kühlcontainer haben inzwischen die Kühlräume der Linien-Frachter ersetzt und seit dem Bananenkrieg zwischen der EU und der USA 1993 wird auch die Konkurrenz mit den Kühlschiffen immer deutlicher wahrgenommen. Seit 1966 wurden mehrere Innovationsschritte in der Kälte- und Automationstechnik absolviert, die vom Isolier-Container (Porthole-Container) ohne eigenes Kälteaggregat bis zum heutigen automatischen Integral-Container mit eigenem Kälte- und Kaltluftsystem geführt haben. Damit wurde der 2005 abgeschlossene Übergang der Nord-Süd-Fahrtgebiete vom Porthole- zum Integralcontainer möglich. Der Kühlcontainer beinhaltet jedoch den Vorteil einer geschlossenen Kühlkette und ermöglicht den preiswerten Transport und Verteilung kleiner Mengen an Kühlladung im intermodalen Verkehr." (Quelle: Wikipedia)
  • Auch andere Marktbeobachter sahen schwierige Zeiten auf die Reefer-Flotte zukommen. Bereits im März 2007 schrieb die Norddeutsche Vermögen in einem Newsletter:
Kühlschifffahrt

Im Jahr 2006 haben sich die Kühlschiffraten wie im vorherigen Berichtszeitraum langsam weiter gefestigt. Mitte Oktober wurden die Zahlen aus der aktuellen Studie "Annual reefer shipping market review and forecast 2006/07" von Drewry in der Fachzeitung "Tradewinds" veröffentlicht. Den Angaben ist zu entnehmen, dass die Raten bei langfristigen Verträgen durchschnittlich mit 0,86 USD pro Kubikfuß höher liegen als die Spotmarktpreise. Der Großteil (70 Prozent) der Kühlschiffstonnage ist über 15 Jahre alt, so dass es in den kommenden Jahren verstärkt zu Verschrottungen kommt. Dem stehen lediglich 13 Neubaubestellungen gegenüber. Als Folge wird sich die Transportkapazität von Kühlschiffen reduzieren. Im Gegensatz dazu wird die Kühlcontainerkapazität drastisch zunehmen, da die Containerflotte durch die vielen Neuzugänge rapide ansteigen wird. Verstärkt wird dieser Effekt durch den Trend zur Großtonnage mit einem technisch möglichen Anteil an Kühlcontainern von 15 bis 20 Prozent. Dieses stellt eine wachsende Konkurrenz für den Transport von Kühlladungen dar. Derzeit teilen sich die Kühl- und Containerschiffe jeweils zur Hälfte die Ladungen. Die durchschnittlich jährlichen Wachstumsraten von Kühlladung im Seeverkehr liegen 2005 bis 2015 laut Drewry bei 3,5 Prozent.
  • Dass diese Entwicklung auch MPC nicht verborgen geblieben ist, dokumentiert beispielsweise der Prospekt des nur wenige Monate zuvor emittierten MPC Fonds Nr. 283 "Offen Flotte Santa B Schiffe", bei dem mit der gegenüber vergleichbaren Schiffen höheren Anzahl an Kühlcontainerstellplätzen, dem steigenden Containerisierungsgrad und den daraus resultierenden Wettbewerbsvorteilen der in dem Fonds zusammengefassten Containerschiffen geworben wurde.
Dass angesichts dieser Indizien der Verdacht entsteht, die Verkäufer wollten zu einem Zeitpunkt vergleichsweise hoher Charterraten und damit hoher Kaufpreise für gebrauchte Schiffe noch einmal Kasse machen und das Risiko loswerden (Charterpool statt Festcharter) liegt auf der Hand. Dass das Emissionshaus MPC, das nicht schlecht daran verdient hat, hier den Weg bereitete, ebenso.

Die Zeche werden jedenfalls - wie immer - die Anleger zahlen müssen, die ihr Eigenkapital gänzlich oder zum überwiegenden Teil verlieren werden.

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Kreditbearbeitungsgebühren: Immer mehr Banken werden zur Rückzahlung verurteilt

Rückzahlungsansprüche verjähren drei Jahre nach Vertragsschluss

Die Zahl der Entscheidungen, in denen Banken zur Rückzahlung von Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite verurteilt werden, steigt ständig an. Das Amtsgericht Schorndorf verurteilte jetzt die Deutsche Bank zur Rückzahlung von Kreditbearbeitungsgebühren in Höhe von 3.500 €, die die Bank für zwei Immobilienkredite berechnet hatte.

Das Amtsgericht folgte damit der Rechtsprechung zahlreicher Oberlandesgerichte, die in letzter Zeit eine entsprechende Rechtsprechung entwickelt hatten. Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs haben die Kreditinstitute dabei immer vermieden, indem sie keine Rechtsmittel eingelegt oder diese kurz vor dem Verhandlungstermin zurückgezogen haben.

Zum 31.12.2012 verjähren Ansprüche für Kreditvertragsschlüsse in 2009

Was viele Bankkunden nicht wissen: Die Ansprüche auf Rückzahlung derartiger Bearbeitungsgebühren verjähren innerhalb von drei Jahren. Dabei beginnt die regelmäßige Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Für zu Unrecht vereinnahmte Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkreditverträge bedeutet dies, dass Rückforderungsansprüche für Verträge, die im Jahr 2009 geschlossen wurden, mit Ablauf des Jahres 2012 verjähren.

Es ist daher allerhöchste Zeit, einen erfahrenen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu kontaktieren, um Ansprüche prüfen und die Durchsetzung und Hemmung der Verjährung einzuleiten.

Die Ansprüche von Kreditnehmern, die vor dem 1.1.2009 ihren Vertrag abgeschlossen haben, sind bereits verjährt und können daher in der Regel nicht mehr durchgesetzt werden.

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HCI Renditefonds I: Fondsschiff MS "Auguste Schulte" endgültig insolvent

Fachanwälte setzen Schadenersatz für Anleger durch

8. November 2012 - Die MS Auguste Schulte ist definitiv pleite. Am 7. November wurde über das zum HCI Renditefonds I gehörende Schiff wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung endgültig das Insolvenzverfahren eröffnet. Das im Jahr 2010 für dieses Schiff beschlossene Restrukturierungskonzept ist damit gescheitert.

Die Anleger des HCI Renditefonds I stehen jetzt vor der Frage, den drohenden Verlust zu akzeptieren, oder um ihr Geld zu kämpfen – die Chancen stehen nicht schlecht. Allerdings ist zu beachten, dass die Verjährung von Schadenersatzansprüchen möglicherweise schon zum Jahresende 2012 droht. Schnelles Handeln ist daher angeraten. Mehr Informationen zur Verjährung von Ansprüchen von Anlegern geschlossener Fonds (http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/verjaehrung-von-schadenersatzanspruechen-von-anlegern-geschlossener-fonds.html).

Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen

Warum kommen wir zu dieser grundsätzlich optimistischen Einschätzung? Für Mandanten, die am HCI Renditefonds I beteiligt sind, haben wir bisher sowohl die Beratungen, als auch den Prospekt des Fonds geprüft und dabei nach unserer Auffassung Ansatzpunkte für Schadenersatzansprüche festgestellt. Die Schadenersatzansprüche richten sich gegen das Beratungsunternehmen und gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds, die nach einer aktuellen BGH-Entscheidung ebenfalls für die Falschberatung haften.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil verloren gehen kann. Die spekulativen Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Falschberatung begründet Schadenersatzansprüche der Anleger

Die im Vertrieb des Schiffsfonds beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen zahlreiche Beratungsfehler festgestellt.

Haben auch Sie eine Beteiligung am HCI Renditefonds I gezeichnet? Möchten Sie wissen, ob Sie Chancen haben, Ihr investiertes Geld zurückzubekommen? Rufen Sie uns an, wir wissen, wie Sie zu Ihrem Recht kommen.

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König & Cie. Renditefonds 50: MT "King Dorian" (ex MT "King David") in der Krise

08. November 2012 - Bis zum Frühjahr 2012 schien beim König & Cie. Renditefonds 50 - MT "King Dorian" (ehem. MT "King David") alles in Ordnung zu sein. Die seit der Inbetriebnahme des Rohöltankers im März 2007 laufende Festcharter von fünf Jahren ließ die Einnahmen annähernd planmäßig sprudeln. Doch mit dem Ende der Festcharter kam das böse Erwachen für die Anleger des Fonds, die im Jahr 2006 rund 21 Mio. € in den Fonds investiert haben. Denn die anstelle der prospektierten Charterraten in Höhe von 22.780 US-Dollar/Tag erzielt das seit März 2012 im Scorpio Panmax Pool eingesetzte Schiff nur noch 14.801 US-Dollar/Tag. Die fehlenden rund 8.000 US-Dollar/Tag werden zunächst aus der noch vorhandenen Liquidität des Fonds abgedeckt werden können. Bei anhaltend schlechten Marktbedingungen und infolgedessen weiterhin unter Plan befindlichen Poolausschüttungen kann es aber eng werden für die Anleger des König & Cie. Renditefonds 50. Ausschüttungen werden jedenfalls wohl auch für das dritte Jahr hintereinander nicht gezahlt werden.

Angesichts der unerfreulichen Entwicklung, die der Schiffsfonds genommen hat, ist es für betroffene Anleger des König & Cie. Renditefonds 50 - MT "King Dorian" umso wichtiger, die Möglichkeit der Erlangung von Schadenersatz in Betracht zu ziehen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Doch sowohl die Beratungen, mit denen wir uns für unsere Mandanten bislang befasst haben, als auch der Fondsprospekt selbst weisen rechtlich erhebliche Fehler auf:
  • Kein Hinweis auf Totalverlustrisiko: Ein Schiffsfonds ist eine unternehmerische Beteiligung. Als" Mitunternehmer" tragen die Fondsanleger unternehmerische Risiken, die bis hin zum Totalverlust des investierten Kapitals gehen. Nur ein geringer Teil der uns bekannten Schiffsfondsanleger wurde über diesen bedeutsamen Umstand informiert.
  • Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet: Viele Mandanten berichten, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.
  • Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen: Für Anteile an geschlossene Fonds gibt es keinen geregelten Zweitmarkt. Eine Veräußerung der Anteile ist daher in der Regel gar nicht oder nur mit erheblichen Preisabschlägen möglich. Hierüber wurden die uns bekannten Anleger mehrheitlich nicht informiert.
  • Keine Informationen über Risiken schwankender Charterraten: Der massive Ausbau der weltweiten Containerflotte hat zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck und damit zu sinkenden Charterraten geführt. Dies ist kein außergewöhnliches Phänomen. Charterraten schwanken entsprechend der weltweiten Konjunkturentwicklung regelmäßig. Auf diesen Umstand hätten die Anlageberater zum Anlass nehmen müssen, ihre Kunden darauf hinzuweisen, was dem Fonds und damit den Anlegern droht, wenn die Einnahmen nach dieser Zeit hinter den dem Prospekt zugrunde gelegten Annahmen zurückbleiben. Dies ist, so unsere Erfahrung aus zwischenzeitlich zahlreichen mit Anlegern geführten Gesprächen, nicht geschehen.
  • Hohe Weichkosten verschwiegen: Das von den Anlegern in den Fonds investierte Geld ist nicht nur für den Kauf des Fondsschiffes aufgewandt worden. Ein nicht unerheblicher Teil floss in nicht investive Verwendungen, also diverse Dienstleistungsvergütungen (einschließlich Vertriebskosten), Zwischenfinanzierungszinsen und Gründungskosten. Die Berater der Anleger, mit denen wir gesprochen haben, haben sie nicht über die geplante Mittelverwendung informiert.
  • Risiko des Wiederauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen: Als Kommanditist haften die Schiffsfondsanleger grundsätzlich nur in Höhe ihrer Einlage. Ist diese geleistet, erlischt die Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten. Wie lebt jedoch wieder auf, wenn Ausschüttungen gezahlt werden, bei denen es sich nicht um Bilanzgewinne der Gesellschaft handelt. Dies ist bei Schiffsfonds regelmäßig der Fall. Aus diesem Grund müssen Schiffsfondsanleger im Falle der Insolvenz der Fondsgesellschaft in der Regel die gesamten Ausschüttungen an den Insolvenzverwalter zurückzahlen. Auf diesen Umstand wurden die wenigsten Schiffsfondsanleger hingewiesen.
Falschberatung und Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche der Anleger

Die im Vertrieb des Schiffsfonds beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Außerdem gehen wir von verschiedenen Prospektfehlern aus, die ebenfalls Schadenersatzansprüche gegen Berater und Gründungsgesellschafter nach sich ziehen. Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht

Zum Ende des Jahres 2012 drohen viele Schadenersatzansprüche von Schiffsfondsanlegern zu verjähren. Hintergrund ist, dass in zahlreichen Schiffsfonds im Jahr 2009 erstmals Ausschüttungen ausgesetzt, Sanierungskonzepte entwickelt und Anleger zu Nachschüssen oder Sanierungsbeiträgen aufgefordert wurden. Dadurch wurde den Anlegern bekannt, dass es sich bei einer Schiffsfondsbeteiligung keineswegs um eine so sichere und risikolose Beteiligung handelt, als die sie ihnen im Beratungsgespräch dargestellt wurde. Diese Kenntnis setzt möglicher Weise den lauf von dreijährigen Verjährungsfristen in Gang, die die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nach 2012 erschweren oder unmöglich machen.

Mehr Informationen zur Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei geschlossenen Fonds erfahren Sie hier: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/verjaehrung-von-schadenersatzanspruechen-von-anlegern-geschlossener-fonds.html

Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am König & Cie. Renditefonds 50 - MT "King Dorian"? Möchten Sie wissen, ob wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

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FHH Fonds Nr. 31 MS "Caria" GmbH & Co. KG insolvent - Fachanwälte setzen Schadenersatz durch

08.11.2012 - Am 06. November kam das Aus für den vom Fondshaus Hamburg (FHH) im Jahr 2005 aufgelegten FHH Fonds Nr. 31 MS "Caria" GmbH & Co. KG. Das Amtsgericht Hamburg eröffnete das vorläufige Insolvenzverfahren über die Fondsgesellschaft. Aus Sicht der Anleger ist der Totalverlust ihres investierten Vermögens von 14,5 Mio. € eingetreten. Das im Jahr 2006 in Dienst gestellte Vollcontainerschiff hatte nach dem Auslaufen der Erstcharter im August 2011 angesichts der desaströsen Situation auf den weltweiten Schifffahrtsmärkten mit Charterraten, die weit unter den Prospektannahmen lagen, Einnahmen erzielt, die deutlich unterhalb der zur Deckung aller Verbindlichkeiten liegenden Grenze lagen. Die Zahlungsunfähigkeit des Fonds war die logische Folge.

Damit hat sich das Risiko, dass Charterraten und Nachfrage nach Transportkapazitäten regelmäßig stark schwanken, leider realisiert. Von Gesprächen mit Fondsanlegern wissen wir, dass in den der Beteiligung vorhergehenden Beratungsgesprächen über die Frage, was passierten kann, wenn nach Auslaufen der Festcharter die zur Deckung aller Kosten und Bedienung der aufgenommenen Kredite benötigten Einnahmen nicht erzielt werden können, nicht gesprochen wurde.

Die Anleger des FHH Fonds Nr. 31 MS "Caria" stehen jetzt vor der Frage, den drohenden Verlust zu akzeptieren, oder um ihr Geld zu kämpfen - die Chancen stehen nicht schlecht. Allerdings ist zu beachten, dass die Verjährung von Schadenersatzansprüchen möglicherweise schon zum Jahresende 2012 droht. Schnelles Handeln ist daher angeraten. Mehr Informationen zur Verjährung von Ansprüchen von Anlegern geschlossener Fonds.

Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen

Warum kommen wir zu dieser grundsätzlich optimistischen Einschätzung? Für Mandanten, die am FHH Fonds Nr. 31 MS "Caria" beteiligt sind, haben wir bisher sowohl die Beratungen, als auch den Prospekt des Fonds geprüft und dabei nach unserer Auffassung Ansatzpunkte für Schadenersatzansprüche festgestellt. Die Schadenersatzansprüche richten sich gegen die Berater, beratenden Banken und gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds, die nach einer aktuellen BGH-Entscheidung ebenfalls für die Falschberatung haften.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Einige Beratungsfehler, die wir immer wieder festgestellt haben:
  • Kein Hinweis auf Totalverlustrisiko: Ein Schiffsfonds ist eine unternehmerische Beteiligung. Als "Mitunternehmer" tragen die Fondsanleger unternehmerische Risiken, die bis hin zum Totalverlust des investierten Kapitals gehen. Nur ein geringer Teil der uns bekannten Schiffsfondsanleger wurde über diesen bedeutsamen Umstand informiert.
  • Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet: Viele Mandanten berichten, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.
  • Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen: Für Anteile an geschlossene Fonds gibt es keinen geregelten Zweitmarkt. Eine Veräußerung der Anteile ist daher in der Regel gar nicht oder nur mit erheblichen Preisabschlägen möglich. Hierüber wurden die uns bekannten Anleger mehrheitlich nicht informiert.
  • Keine Informationen über Risiken schwankender Charterraten: Der massive Ausbau der weltweiten Containerflotte hat zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck und damit zu sinkenden Charterraten geführt. Dies ist kein außergewöhnliches Phänomen. Charterraten schwanken entsprechend der weltweiten Konjunkturentwicklung regelmäßig. Auf diesen Umstand hätten die Anlageberater zum Anlas nehmen müssen, ihre Kunden darauf hinzuweisen, was dem Fonds und damit den Anlegern des FHH Fonds Nr. 31 MS "Caria" drohen kann, wenn die Einnahmen nach Ablauf der Festcharter hinter den dem Prospekt zugrunde gelegten Annahmen zurückbleiben. Dies ist, so unsere Erfahrung aus zwischenzeitlich zahlreichen mit Anlegern geführten Gesprächen, nicht geschehen.
  • Hohe Weichkosten verschwiegen: Das von den Anlegern in den Fonds investierte Geld ist nicht nur für den Kauf des Fondsschiffes aufgewandt worden. Ein nicht unerheblicher Teil floss in nicht investive Verwendungen, also diverse Dienstleistungsvergütungen (einschließlich Vertriebskosten), Zwischenfinanzierungszinsen und Gründungskosten. Die Berater der Anleger, mit denen wir gesprochen haben, haben sie nicht über die geplante Mittelverwendung informiert.
  • Risiko des Wiederauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen: Als Kommanditist haften die Schiffsfondsanleger grundsätzlich nur in Höhe ihrer Einlage. Ist diese geleistet, erlischt die Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten. Wie lebt jedoch wieder auf, wenn Ausschüttungen gezahlt werden, bei denen es sich nicht um Bilanzgewinne der Gesellschaft handelt. Dies ist bei Schiffsfonds regelmäßig der Fall. Aus diesem Grund müssen Schiffsfondsanleger im Falle der Insolvenz der Fondsgesellschaft in der Regel die gesamten Ausschüttungen an den Insolvenzverwalter zurückzahlen. Auf diesen Umstand wurden die wenigsten Schiffsfondsanleger hingewiesen.
Falschberatung begründet Schadenersatzansprüche der Anleger

Die im Vertrieb des Schiffsfonds beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

Haben auch Sie eine Beteiligung am FHH Fonds Nr. 31 MS "Caria" gezeichnet? Möchten Sie wissen, ob Sie Chancen haben, Ihr investiertes Geld zurückzubekommen?

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Bearbeitungsgebühren bei Krediten - Bank erneut zur Rückzahlung verurteilt

Bereits mehrfach haben verschiedene Oberlandesgerichte entschieden, dass Vertragsklauseln einer Bank, mit denen von Privatkunden eine Bearbeitungsgebühr für Privatkredite verlangt wird, intransparent und daher unzulässig sind. Die Banken wurden verurteilt, die Bearbeitungsgebühren zurückzahlen.

Dies hat jetzt das Amtsgerichts Offenbach in einer aktuellen Entscheidung bestätigt (Urteil vom 04.07.2012 - 380 C 33/12) und eine Bank zur Rückzahlung einer Kreditbearbeitungsgebühr von 700 € verurteilt. Das Amtsgericht schloss sich der obergerichtlichen Rechtsprechung an. Die Klausel, so das Gericht, sei intransparent, da der Kunde nicht erkennen könne, wofür die Bearbeitungsgebühr erhoben würde.

Das Gericht folgte der Argumentation der Bank nicht, wonach es sich bei der Bearbeitungsgebühr um eine Hauptpreisabrede handele, die nicht der AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle unterliege. Vielmehr sei die Zahlung der Bearbeitungsgebühr durch den Kunden ohne rechtlichen Grund erfolgt, da die von der Bank verwendete Klausel zur Bearbeitungsgebühr wegen Verstoßes gegen § 307 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam sei. Eine Individualvereinbarung über die Bearbeitungsgebühr mit dem Bankkunden sei, so das Gericht, nicht geschlossen worden. Die Bank konnte nicht beweisen, dass die Bearbeitungsgebühr dem Grunde und der Höhe nach individuell ausgehandelt wurde.

Die Klausel sei intransparent, da der Kunde nicht erkennen könne, wofür die Bearbeitungsgebühr erhoben würde, inwieweit sie in die Zinsberechnung einfließe, wann sie genau anfalle und was mit ihr geschehe, sollte der Darlehensvertrag vorzeitig gekündigt werden. Zum anderen dürfe ein Kreditinstitut keine Vergütungen für Tätigkeiten verlangen, zu deren Erbringung es bereits gesetzlich oder aufgrund einer selbstständigen vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet sei oder die es vorwiegend im eigenen Interesse vornehme.

Das Urteil zeigt, dass es gute Erfolgsaussichten gibt, die Ansprüche auf Rückzahlung von Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherkrediten gerichtlich durchzusetzen. Bankkunden sollten sich daher nicht von der starren Verweigerungshaltung der Banken abschrecken lassen.

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HCI Shipping Select XX: Fondsschiff MS "Colleen" ist insolvent

07. November 2012 - Zweites Finanzierungskonzept, Wechsel der Reederei, die noch Anfang 2012 umgesetzten Maßnahmen um das Fondsschiff MS "Colleen" des HCI-Dachfonds Shipping Select XX über Wasser zu halten, waren vergebens. Am 23. Oktober 2012 bestellte das Amtsgericht Pinneberg einen vorläufigen Insolvenzverwalter für das erste der sechs Fondsschiffe des im Jahr 2006 emittierten HCI Dachfonds. Doch auch den übrigen Fondsschiffen geht es nicht gerade gut.
  • Die Hammonia Palatium, ein 2.500 TEU Containerschiff hat im Jahr 2011 nur 57% der prospektierten Erlöse und lediglich 13% des Reedereiüberschusses nach Pool erzielt. Zwar wurde bis Ende 2011 die Tilgung geleistet, bei anhaltend schlechten Einnahmen dürfte aber auch die Tilgungsfähigkeit schwierig werden. Ausschüttungen werden nicht geleistet.
  • Die Benedikt Rambow hat in 2011 keine Tilgung geleistet. Das 1.118 TEU Containerschiff hat im Jahr 2011 lediglich 58% der prospektierten Erlöse erzielt und einen Verlust nach Pool von rund -200.000 € erzielt. Ausschüttungen können nicht geleistet werden.
  • Auch die seit März 2011 von der Hammonia Reederei bereederte HR Motivation war aufgrund unzureichender Einnahmen und Erlöse nicht in der Lage, die Tilgung vollständig zu leisten. Für das 917 TEU Schiff beliefen sich die Reedereiverlust nach Pool auf rund -300.000 €. Ausschüttungen können nicht geleistet werden.
  • Die Einnahmen des Mehrzweckfrachtschiffs Anna C blieben im Jahr 2011 erheblich hinter den Prospektannahmen zurück, so dass ein Reedereiverlust von knapp -900.000 € entstand. Ausschüttungen können nicht geleistet werden.
  • Der LPG-Tanker GasChem Ice erzielt zwar gute Einnahmen, das Ergebnis wird aber durch hohe Betriebskosten und Verwaltungskosten verwässert. Die Schiffsbetriebskosten fallen kumuliert doppelt so hoch aus, wie prospektiert. Ausschüttungen werden nicht geleistet.
Angesichts der unerfreulichen Entwicklung, die der Schiffsfonds genommen hat, ist es für betroffene Anleger des HCI Shipping Select XX umso wichtiger, die Möglichkeit der Erlangung von Schadenersatz in Betracht zu ziehen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Doch sowohl die Beratungen, mit denen wir uns für unsere Mandanten bislang befasst haben, als auch der Fondsprospekt selbst weisen rechtlich erhebliche Fehler auf:
  • Kein Hinweis auf Totalverlustrisiko: Ein Schiffsfonds ist eine unternehmerische Beteiligung. Als "Mitunternehmer" tragen die Fondsanleger unternehmerische Risiken, die bis hin zum Totalverlust des investierten Kapitals gehen. Nur ein geringer Teil der uns bekannten Schiffsfondsanleger wurde über diesen bedeutsamen Umstand informiert.
  • Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet: Viele Mandanten berichten, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.
  • Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen: Für Anteile an geschlossene Fonds gibt es keinen geregelten Zweitmarkt. Eine Veräußerung der Anteile ist daher in der Regel gar nicht oder nur mit erheblichen Preisabschlägen möglich. Hierüber wurden die uns bekannten Anleger mehrheitlich nicht informiert.
  • Keine Informationen über Risiken schwankender Charterraten: Der massive Ausbau der weltweiten Containerflotte hat zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck und damit zu sinkenden Charterraten geführt. Dies ist kein außergewöhnliches Phänomen. Charterraten schwanken entsprechend der weltweiten Konjunkturentwicklung regelmäßig. Auf diesen Umstand hätten die Anlageberater zum Anlaß nehmen müssen, ihre Kunden darauf hinzuweisen, was dem Fonds und damit den Anlegern droht, wenn die Einnahmen nach dieser Zeit hinter den dem Prospekt zugrunde gelegten Annahmen zurückbleiben. Dies ist, so unsere Erfahrung aus zwischenzeitlich zahlreichen mit Anlegern geführten Gesprächen, nicht geschehen.
  • Hohe Weichkosten verschwiegen: Das von den Anlegern in den Fonds investierte Geld ist nicht nur für den Kauf des Fondsschiffes aufgewandt worden. Ein nicht unerheblicher Teil floss in nicht investive Verwendungen, also diverse Dienstleistungsvergütungen (einschließlich Vertriebskosten), Zwischenfinanzierungszinsen und Gründungskosten. Die Berater der Anleger, mit denen wir gesprochen haben, haben sie nicht über die geplante Mittelverwendung informiert.
  • Risiko des Wiederauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen: Als Kommanditist haften die Schiffsfondsanleger grundsätzlich nur in Höhe ihrer Einlage. Ist diese geleistet, erlischt die Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten. Wie lebt jedoch wieder auf, wenn Ausschüttungen gezahlt werden, bei denen es sich nicht um Bilanzgewinne der Gesellschaft handelt. Dies ist bei Schiffsfonds regelmäßig der Fall. Aus diesem Grund müssen Schiffsfondsanleger im Falle der Insolvenz der Fondsgesellschaft in der Regel die gesamten Ausschüttungen an den Insolvenzverwalter zurückzahlen. Auf diesen Umstand wurden die wenigsten Schiffsfondsanleger hingewiesen.
Falschberatung begründet Schadenersatzansprüche der Anleger

Die im Vertrieb des Schiffsfonds beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht

Zum Ende des Jahres 2012 drohen viele Schadenersatzansprüche von Schiffsfondsanlegern zu verjähren. Hintergrund ist, dass in zahlreichen Schiffsfonds im Jahr 2009 erstmals Ausschüttungen ausgesetzt, Sanierungskonzepte entwickelt und Anleger zu Nachschüssen oder Sanierungsbeiträgen aufgefordert wurden. Dadurch wurde den Anlegern bekannt, dass es sich bei einer Schiffsfondsbeteiligung keineswegs um eine so sichere und risikolose Beteiligung handelt, als die sie ihnen im Beratungsgespräch dargestellt wurde. Diese Kenntnis setzt möglicher Weise den lauf von dreijährigen Verjährungsfristen in Gang, die die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nach 2012 erschweren oder unmöglich machen.

Mehr Informationen zur Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei geschlossenen Fonds erfahren Sie hier: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/verjaehrung-von-schadenersatzanspruechen-von-anlegern-geschlossener-fonds.html

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MPC Offen Flotte Santa B-Schiffe vor dem Untergang

7. November 2012 - Die Zitterpartie um den MPC-Fonds Offen Flotte "Santa B-Schiffe" dauert an. Doch die Aussichten für eine nachhaltige Sanierung sind nicht gerade rosig. Umso wichtiger ist es für betroffene Anleger des Fonds, die Möglichkeit der Erlangung von Schadenersatz in Betracht zu ziehen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Doch sowohl die Beratungen, mit denen wir uns für unsere Mandanten bislang befasst haben, als auch der Fondsprospekt selbst weisen rechtlich erhebliche Fehler auf:
  • Nur 57% der Anlegergelder flossen tatsächlich in die Schiffsinvestition: Dem Prospekt muss sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ohne großes Nachrechnen ermitteln lassen, welcher Teil des vom Anleger aufgebrachten Kapitals werthaltig in die Schiffsinvestition fließt und welcher Teil für nicht investive Zwecke, so genannte Weichkosten verbraucht wird. Hierauf muss auch der Berater, der die Anlage empfiehlt hinweisen.Der Prospekt des Fonds "MPC Offen Flotte" - MS "Santa B Schiffe" GmbH & Co. KG - enthält solche Aussage nicht. Erst durch gesonderte Berechnungen lässt sich dies ermitteln. Das aus Anlegersicht erschreckende Ergebnis: knapp 43% des von den Anlegern aufzubringenden Kommanditkapital incl. Agio wurde für Weichkosten aufgewandt. Nur 57% flossen tatsächlich in die Schiffsinvestition. Erst bei einem genauen Studium des Prospekts ist zu erkennen, dass Kostenpositionen, bei denen es um nichtinvestive Mittelverwendungen handelt, in den vermeintlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten versteckt wurden. Auf diese Weise wurde bei den Anlegern der Eindruck erweckt, dass ein weit höherer Anteil der eingeworbenen Mittel für investive Zwecke verwendet wird und künftig "für die Anleger arbeitet".
  • 26,5% der Anlegergelder flossen in Vertriebsprovisionen: Bankberater müssen nach der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofsimmer darauf hinweisen, welche Provisionen ihre Bank oder Sparkasse, für die Vermittlung eines Fondsanteils erhält.Nicht bankgebundene Berater müssen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausdrücklich darauf hinweisen, wenn der Anteil der Vertriebskosten an dem von den Anlegern aufgebrachten Kapital mehr als 15% beträgt. Beim Fonds MPC Offen Flotte belief sich die Vertriebsprovision auf sagenhafte 26,5 % des von den Anlegern investierten Kapitals. Hierüber klärt weder der Prospekt explizit auf, noch wurden die uns bekannten Anleger hierüber im Beratungsgespräch informiert.
  • Hohes Risiko durch Kreditaufnahme in Japanischem Yen: Da ein Teil der vom Fonds MPC Offen Flotte - MS "Santa B Schiffe" GmbH & Co. KG aufzunehmenden Kreditmittel in Japanischen Yen (JPY) aufgenommen wurde, die Einnahmen des Fonds aber in US$ erzielt werden, besteht ein erhebliches Währungsrisiko. Steigt der Wert des Yen gegenüber dem US-$, was in den zurückliegenden Jahren der Fall war, muss der Fonds deutlich mehr US-$ für Zinsen und eventuelle Tilgungen aufwenden, als geplant.Im Ergebnis wurde der gesamten Kalkulation des Fonds der Boden entzogen. Auf diese Risiken hätten die Berater die Anleger des Fonds MPC Offen Flotte – Santa B Schiffe ausdrücklich hinweisen müssen.
  • Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen - Anleger kommen bis 2023 nicht mehr an ihr Geld: Die Anlegern des Fonds MPC Offen Flotte - MS "Santa B Schiffe" GmbH & Co. KG können die Beteiligung nicht vor dem 31.12.2023 kündigen. Vorher besteht keine Chance, an ihr Geld zu kommen. Da es keinen geregelten Zweitmarkt für gebrauchte Fondsbeteiligungen gibt ist eine Veräußerung nahezu ausgeschlossen.Außerdem ist äußerst unwahrscheinlich, dass sie, sollte ein Käufer gefunden werden, das investierte Kapital als Preis erhalten. Hier sind regelmäßig erhebliche Abstriche hinzunehmen. Zurzeit werden für einen Anteil nur 5% des ursprünglich investierten Betrages geboten. (Stand 23.07.2012)
  • Keine Informationen über Kickbacks: Banken und Sparkassen haben die Fondsbeteiligungen nicht aus purer Nächstenliebe empfohlen. Dem Rat, eine Beteiligung am MPC Fonds Offen Flotte zu zeichnen lagen ganz handfeste wirtschaftliche Interessen zu Grunde: Die Banken und Sparkassen haben Vertriebsprovisionen in Höhe von 10-15% erhalten. Haben sie die Anleger über dieses Provisionsinteresse nicht aufgeklärt, sind Sie nach der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Schadenersatz verpflichtet.
Dies sind nur einige wenige Punkte, über die die Anleger des MPC Fonds Offen Flotte "Santa B-Schiffe" nach unserer Erfahrung falsch beraten wurde. Zahlreiche weitere Punkte, über die Sie hätten beraten werden müssen sowie weitere Prospektfehler können wir mit Ihnen gerne im persönlichen Kontakt klären.

Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht

Zum Ende des Jahres 2012 drohen viele Schadenersatzansprüche von Schiffsfondsanlegern zu verjähren. Hintergrund ist, dass in zahlreichen Schiffsfonds im Jahr 2009 erstmals Ausschüttungen ausgesetzt, Sanierungskonzepte entwickelt und Anleger zu Nachschüssen oder Sanierungsbeiträgen aufgefordert wurden. Dadurch wurde den Anlegern bekannt, dass es sich bei einer Schiffsfondsbeteiligung keineswegs um eine so sichere und risikolose Beteiligung handelt, als die sie ihnen im Beratungsgespräch dargestellt wurde. Diese Kenntnis setzt möglicher Weise den lauf von dreijährigen Verjährungsfristen in Gang, die die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nach 2012 erschweren oder unmöglich machen.

Mehr Informationen zur Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei geschlossenen Fonds erfahren Sie hier: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/verjaehrung-von-schadenersatzanspruechen-von-anlegern-geschlossener-fonds.html

Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am MPC Fonds Santa B Schiffe mbH & Co. KG? Möchten Sie wissen, wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

Michael Minderjahn
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Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/mpc-fonds-mpc-offen-flotte-santa-b-schiffe-mbh-co.-kg-ausstiegsmoeglichkeiten-fuer-anleger.html

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König & Cie. Produktentanker-Fonds V: Beide Fondsschiffe insolvent, Totalverlust für Anleger

7. November 2012 - Schlechte Nachrichten für die 319 Anleger des König & Cie. Produktentanker-Fonds V. Über das Vermögen der zum Fonds gehörenden Schiffsgesellschaften MT "King Emerald" Tankschiffahrts GmbH & Co. KG und MT "King Edgar" Tankschiffahrts GmbH & Co. KG wurde gestern durch das Amtsgericht Hamburg das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Der in der beginnenden Schifffahrtskrise im Oktober 2008 aufgelegte Schiffsfonds, der von Anfang an unter einer geringen Platzierung und hoher Fremdkapitalquote litt, ist damit grundlegend gescheitert. Da die bei einer Verwertung der Schiffe zu erwartende Erlös kaum die bestehenden Verbindlichkeiten decken wird, müssen sich die Anleger auf den Totalverlust ihrer Einlage einrichten.

Realistische Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen

Anleger des König & Cie. Produktentanker-Fonds V stehen nun vor der Frage, ob sie den Totalverlust ihres investierten Vermögens klaglos hinnehmen, oder ob sie ihre bestehenden Chancen nutzen wollen, ihre Beteiligung im Wege des Schadenersatzes - wirtschaftlich betrachtet - "rückabzuwickeln". Die Chancen hierfür stehen in der Regel gut, da die Beratung durch die Anlageberater in vielerlei Hinsicht regelmäßig fehlerhaft war und auch der Prospekt des Fonds nach unserer Prüfung nicht mangelfrei ist.

Warum kommen wir zu dieser grundsätzlich optimistischen Einschätzung? Für Mandanten, die am König & Cie. Produktentanker-Fonds V beteiligt sind, haben wir bisher sowohl die Beratungen, als auch den Prospekt des Fonds geprüft und dabei nach unserer Auffassung Ansatzpunkte für Schadenersatzansprüche festgestellt. Die Schadenersatzansprüche richten sich gegen die Berater, beratenden Banken und gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds, die nach einer aktuellen BGH-Entscheidung ebenfalls für die Falschberatung haften.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern des König & Cie. Produktentanker-Fonds V wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Einige Beratungsfehler, die wir immer wieder festgestellt haben:
  • Kein Hinweis auf den Ende 2008 zusammengebrochenen Chartermarkt: Die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise führte im vierten Quartal 2008 zu einem massiven Einbruch der Charterraten für Schiffe, von dem sich der Markt bis heute nicht erholt hat. Die erzielbaren Charterraten reduzierten sich in dieser Zeit innerhalb weniger Tage zum Teil auf 1/10 der noch im dritten Quartal bezahlten Raten. Diese Entwicklung hat der wirtschaftlichen Kalkulation des König & Cie. Produktentanker-Fonds V faktisch die Grundlage entzogen und ist mitursächlich dafür, dass nur ein Teil der geplanten Anleger eingeworben werden konnte. Keiner der uns bekannten Anleger des Fonds wurde von seinem Berater auf den dramatischen Verfall der Charterraten und die Auswirkungen auf das Fondskonzept hingewiesen. Ein eklatanter Beratungsfehler, der Schadenersatzansprüche begründet.
  • Kein Hinweis auf Totalverlustrisiko: Ein Schiffsfonds ist eine unternehmerische Beteiligung. Als "Mitunternehmer" tragen die Fondsanleger unternehmerische Risiken, die bis hin zum Totalverlust des investierten Kapitals gehen. Nur ein geringer Teil der uns bekannten Schiffsfondsanleger wurde über diesen bedeutsamen Umstand informiert.
  • Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet: Viele Mandanten berichten, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.
  • Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen: Für Anteile an geschlossene Fonds gibt es keinen geregelten Zweitmarkt. Eine Veräußerung der Anteile ist daher in der Regel gar nicht oder nur mit erheblichen Preisabschlägen möglich. Hierüber wurden die uns bekannten Anleger mehrheitlich nicht informiert.
  • Keine Informationen über Risiken schwankender Charterraten: Der massive Ausbau der weltweiten Handelsflotte hat zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck und damit zu sinkenden Charterraten geführt. Dies ist kein außergewöhnliches Phänomen. Charterraten schwanken entsprechend der weltweiten Konjunkturentwicklung regelmäßig. Auf diesen Umstand hätten die Anlageberater zum Anlass nehmen müssen, ihre Kunden darauf hinzuweisen, was dem Fonds und damit den Anlegern droht, wenn die Einnahmen nach dieser Zeit hinter den dem Prospekt zugrunde gelegten Annahmen zurückbleiben. Dies ist, so unsere Erfahrung aus zwischenzeitlich zahlreichen mit Anlegern geführten Gesprächen, nicht geschehen.
  • Hohe Weichkosten von 28,4% verschwiegen: Das von den Anlegern in den Fonds investierte Geld ist nicht nur für den Kauf des Fondsschiffes aufgewandt worden. 28,4% der Anlegergelder flossen in nicht investive Verwendungen, also diverse Dienstleistungsvergütungen (einschließlich Vertriebskosten) und Gründungskosten. Die Berater der Anleger, mit denen wir gesprochen haben, haben sie nicht über die geplante Mittelverwendung informiert.
  • Keine Information über die Höhe der Vertriebskosten: 21,5% des von den Anlegern des Fonds investierten Kapitals wurden für Vertriebskosten aufgewendet. Ab einem Anteil von 15% geht der Bundesgerichtshof davon aus, dass die Vertriebskosten die Rentabilität der Anlage gefährden. Aus diesem Grund ist jeder Berater verpflichtet, seinen Kunden über die Höhe der Vertriebskosten explizit aufzuklären. Dies ist in keinem der uns bekannten Fälle geschehen.
  • Risiko des Wiederauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen: Als Kommanditist haften die Schiffsfondsanleger grundsätzlich nur in Höhe ihrer Einlage. Ist diese geleistet, erlischt die Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten. Wie lebt jedoch wieder auf, wenn Ausschüttungen gezahlt werden, bei denen es sich nicht um Bilanzgewinne der Gesellschaft handelt. Dies ist bei Schiffsfonds regelmäßig der Fall. Aus diesem Grund müssen Schiffsfondsanleger im Falle der Insolvenz der Fondsgesellschaft in der Regel die gesamten Ausschüttungen an den Insolvenzverwalter zurückzahlen. Auf diesen Umstand wurden die wenigsten Schiffsfondsanleger hingewiesen.
Falschberatung begründet Schadenersatzansprüche der Anleger

Die im Vertrieb des Schiffsfonds beteiligten Berater haben die Anleger des König & Cie. Produktentanker-Fonds V mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

Haben auch Sie eine Beteiligung am König & Cie. Produktentanker-Fonds V gezeichnet? Möchten Sie wissen, ob Sie Chancen haben, Ihr investiertes Geld zurückzubekommen?

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Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/koenig-cie-produktentanker-fonds-v-beide-fondsschiffe-insolvent.html

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BS Invest MS "Mary Schulte" insolvent - Fachanwälte setzen Schadenersatz durch

06.11.2012 - Am 02. November kam das Aus für den von BS Invest, einer Tochtergesellschaft der renommierten Hamburger Reederei Bernhard Schulte, im Jahr 2004 aufgelegten Schiffsfonds MS "Mary Schulte". Das Amtsgericht Hamburg eröffnete jetzt das vorläufige Insolvenzverfahren über die Fondsgesellschaft. Aus Sicht der Anleger ist der Totalverlust ihres investierten Vermögens von gut 8,7 Mio. € eingetreten, das im Jahr 2000 in Dienst gestellte Vollcontainerschiff MS Mary Schulte investiert hatten.

Die Anleger stehen jetzt vor der Frage, den drohenden Verlust zu akzeptieren, oder um ihr Geld zu kämpfen - die Chancen stehen nicht schlecht. Allerdings ist zu beachten, dass die Verjährung von Schadenersatzansprüchen möglicherweise schon zum Jahresende 2012 droht. Schnelles Handeln ist daher angeraten. Mehr Informationen zur Verjährung von Ansprüchen von Anlegern geschlossener Fonds.

Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen

Warum kommen wir zu dieser grundsätzlich optimistischen Einschätzung? Für Mandanten, die am BS Invest MS "Mary Schulte" beteiligt sind, haben wir bisher sowohl die Beratungen, als auch den Prospekt des Fonds geprüft und dabei nach unserer Auffassung Ansatzpunkte für Schadenersatzansprüche festgestellt. Die Schadenersatzansprüche richten sich gegen die Berater, beratenden Banken und gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds, die nach einer aktuellen BGH-Entscheidung ebenfalls für die Falschberatung haften.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Einige Beratungsfehler, die wir immer wieder festgestellt haben:
  • Kein Hinweis auf Totalverlustrisiko: Ein Schiffsfonds ist eine unternehmerische Beteiligung. Als "Mitunternehmer" tragen die Fondsanleger unternehmerische Risiken, die bis hin zum Totalverlust des investierten Kapitals gehen. Nur ein geringer Teil der uns bekannten Schiffsfondsanleger wurde über diesen bedeutsamen Umstand informiert.
  • Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet: Viele Mandanten berichten, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.
  • Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen: Für Anteile an geschlossene Fonds gibt es keinen geregelten Zweitmarkt. Eine Veräußerung der Anteile ist daher in der Regel gar nicht oder nur mit erheblichen Preisabschlägen möglich. Hierüber wurden die uns bekannten Anleger mehrheitlich nicht informiert.
  • Keine Informationen über Risiken schwankender Charterraten: Der massive Ausbau der weltweiten Containerflotte hat zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck und damit zu sinkenden Charterraten geführt. Dies ist kein außergewöhnliches Phänomen. Charterraten schwanken entsprechend der weltweiten Konjunkturentwicklung regelmäßig. Auf diesen Umstand hätten die Anlageberater zum Anlaß nehmen müssen, ihre Kunden darauf hinzuweisen, was dem Fonds und damit den Anlegern droht, wenn die Einnahmen nach dieser Zeit hinter den dem Prospekt zugrunde gelegten Annahmen zurückbleiben. Dies ist, so unsere Erfahrung aus zwischenzeitlich zahlreichen mit Anlegern geführten Gesprächen, nicht geschehen.
  • Hohe Weichkosten verschwiegen: Das von den Anlegern in den Fonds investierte Geld ist nicht nur für den Kauf des Fondsschiffes aufgewandt worden. Ein nicht unerheblicher Teil floss in nicht investive Verwendungen, also diverse Dienstleistungsvergütungen (einschließlich Vertriebskosten), Zwischenfinanzierungszinsen und Gründungskosten. Die Berater der Anleger, mit denen wir gesprochen haben, haben sie nicht über die geplante Mittelverwendung informiert.
  • Risiko des Widerauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen: Als Kommanditist haften die Schiffsfondsanleger grundsätzlich nur in Höhe ihrer Einlage. Ist diese geleistet, erlischt die Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten. Wie lebt jedoch wieder auf, wenn Ausschüttungen gezahlt werden, bei denen es sich nicht um Bilanzgewinne der Gesellschaft handelt. Dies ist bei Schiffsfonds regelmäßig der Fall. Aus diesem Grund müssen Schiffsfondsanleger im Falle der Insolvenz der Fondsgesellschaft in der Regel die gesamten Ausschüttungen an den Insolvenzverwalter zurückzahlen. Auf diesen Umstand wurden die wenigsten Schiffsfondsanleger hingewiesen.
Falschberatung begründet Schadenersatzansprüche der Anleger

Die im Vertrieb des Schiffsfonds beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

Haben auch Sie eine Beteiligung am BS-Invest Fonds MS "Mary Schulte" gezeichnet? Möchten Sie wissen, ob Sie Chancen haben, Ihr investiertes Geld zurückzubekommen?

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FHH Fonds Nr. 15 MT "Oceania" endgültig insolvent - Fachanwälte setzen Schadenersatz durch

Totalverlust für Anleger

06.11.2012 - Am 31. Oktober war es endgültig: Über das Vermögen der FHH Fonds Nr. 15 MT "Oceania" GmbH & Co. Tankschiff KG wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Damit ist für die Anleger des vom Emissionshaus Fondshaus Hamburg im Jahr 20003 aufgelegten Schiffsfonds der größte anzunehmende Unfall eingetreten: Der Totalverlust ihres investierten Vermögens von gut 10,6 Mio. €.

Die Anleger stehen jetzt vor der Frage, den drohenden Verlust zu akzeptieren, oder um ihr Geld zu kämpfen - die Chancen stehen nicht schlecht. Allerdings ist zu beachten, dass die Verjährung von Schadenersatzansprüchen möglicherweise schon zum Jahresende 2012 droht. Schnelles Handeln ist daher angeraten. Mehr Informationen zur Verjährung von Ansprüchen von Anlegern geschlossener Fonds

Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatz

Warum kommen wir zu dieser grundsätzlich optimistischen Einschätzung? Für Mandanten, die am FHH Fonds Nr. 15 beteiligt sind, haben wir bisher sowohl die Beratungen, als auch den Prospekt des Fonds geprüft und dabei nach unserer Auffassung Ansatzpunkte für Schadenersatzansprüche festgestellt. Die Schadenersatzansprüche richten sich gegen die Berater, beratenden Banken und gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds, die nach einer aktuellen BGH-Entscheidung ebenfalls für die Falschberatung haften.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Falschberatung begründet Schadenersatzansprüche der Anleger

Die im Vertrieb des Schiffsfonds beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

Mehr Informationen zu Schadenersatzansprüchen für Anleger des FHH Fonds Nr. 15 MT "Oceania"

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Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/fhh-fonds-15-mt-oceania-zwangsverwaltung-ueber-fondsschiff-angeordnet-totalverlust-fuer-anleger.html

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Dubiose Finanztransaktionen: Hohe Risiken für arglose Verbraucher

Immer öfter werden Studenten oder hier tätige Arbeitnehmer, die aus den östlichen EU-Beitrittsstaaten, der Ukraine oder Russland stammen, über soziale Netzwerke angesprochen, ob Sie sie nicht ihr Konto zum Kauf von Zahlungskarten zur Verfügung stellen wollen und Ihnen hierfür eine Provision gezahlt wird.

Auch das Angebot als "Finanzagent" gegen eine erhebliche Provision tätig zu werden und hierfür sein Konto zur Verfügung zu stellen, erfolgt immer öfter.

Geht man darauf ein, erhält man wenig später mehrere tausend Euro auf sein Konto überwiesen. Gleichzeitig erhält man die Anweisung, den Betrag abzuheben und hierfür Zahlungskarten des Anbieters U-Cash zu erwerben und die hierfür erlangten Transaktionsnummern per Email weiterzugeben oder den Betrag abzüglich der vereinbarten Provision per Western Union beispielsweise in den Nahen Osten zu überweisen.

Für viele Verbraucher erscheint das Angebot als gute Möglichkeit, mit wenig Aufwand einen schönen Nebenverdienst zu erzielen. Aber die Risiken lauern im Verborgenen. Denn zumeist wurden die Überweisungen mit im Internet oder durch Spionagesoftware (Trojaner) abgefangenen Konto- und Überweisungsdaten durchgeführt, ohne dass der Überweisende davon etwas wusste. Die Überweisung erfolgt dann auf das Konto des "Finanzagenten". Das Ganze fliegt dann auf, wenn der arglose Bankkunde die ihm völlig unbekannten Überweisungen auf seinem Konto bemerkt.

Auch wenn ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche in der Regel aufgrund des fehlenden Vorsatzes eingestellt wird, kommt das böse Erwachen meist mit einem Brief einer Bank oder eines Inkassounternehmens. Hierin wird die Rückzahlung des überwiesenen Betrages mit der Begründung gefordert, dass die Überweisung nicht vom Kontoinhaber autorisiert worden sei.

Als kontoführende Stelle des Kontoinhabers stehe der Bank ein Ersatzanspruch gegen den Zahlungsempfänger zu. Der Betroffene hat zu diesem Zeitpunkt jedoch bereits das Geld weiter gegeben und der Kontakt, der das Angebot gemacht hat und der ausschließlich über das Internet zustande kam, ist nicht mehr erreichbar. Der "Finanzagent" als Zahlungsempfänger sieht sich einer erheblichen Rückforderung ausgesetzt, gegen die er ohne anwaltliche Hilfe wenig ausrichten kann.

Wenn Sie von einer Bank, einer Sparkasse oder einem Inkassounternehmen auf Rückzahlung eines an Sie überwiesenen Geldbetrages in Anspruch genommen werden, sollten Sie umgehend einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu Rate ziehen, um sich optimal gegen den Anspruch verteidigen zu können.

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DS Fonds Nr. 112 - VLCC Mercury Glory: Chartereinnahmen weit unter Plan, Ausschüttungen ausgesetzt

6. November 2012 - Schwere Zeiten für die über 1.000 Anleger des vom Emissionshaus Dr. Peters im Jahr 2005 aufgelegten DS-Fonds Nr. 112 - VLCC Mercury Glory. Der für einen Preis von 105 Mio. US-Dollar gekaufte Rohöltanker erzielt trotz einer auf 10 Jahre ausgelegten Festcharter derzeit nur die am Spotmarkt erzielbaren Chartereinnahmen. Im Jahr 2011 waren dies, wie der Leistungsbilanz des Emissionshauses zu entnehmen ist, gerade einmal 10.596.000 € anstelle der vereinbarten 17.257.000 € - gerade einmal 61%. Ausschüttungen sind mit dem Betriebsergebnis von 5.151.000 € (statt prospektierter mehr als 10 Mio. €) nicht möglich.

Ob der Charterer oder der Chartergarant die aufgelaufenen Charterrückstände, die spätestens Ende 2014 zur Zahlung fällig werden sollen, begleicht, steht in den Sternen. Der Chartergarant hat auch für zahlreiche andere Schiffe der Dr. Peters VLCC Glory-Reihe eine entsprechende Garantie ausgelobt. Auch dort bestehen erhebliche Charterrückstände.

Mehr Informationen zur Situation der Dr. Peters "VLCC-Glory"-Schiffe: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/dr-peters-vlcc-supertankerfonds-in-der-krise-fachanwaelte-helfen-anlegern.html

Anleger sollten nicht untätig zuwarten. Die Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen stehen für die Anleger gut.

Mehr Informationen zu Schadenersatzansprüchen für Anleger des DS Fonds 112 - VLCC "Mercury Glory": http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/ds-renditefonds-112-vlcc-mercury-glory-in-der-krise-fachanwaelte-helfen-anlegern.html

Möchten Sie als Anleger des DS Renditefonds Nr. 112 VLCC Mercury Glory wissen, ob Ihnen Schadenersatzansprüche zustehen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

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Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter www.nittel.co oder www.schiffsfonds-anleger.de.

DS Fonds Nr. 113 - VLCC Pluto Glory: Chartereinnahmen weit unter Plan, Ausschüttungen ausgesetzt

6. November 2012 - Schwere Zeiten für die über 1.000 Anleger des vom Emissionshaus Dr. Peters im Jahr 2005 aufgelegten DS-Fonds Nr. 113 - VLCC Pluto Glory. Der für einen Preis von 105 Mio. US-Dollar gekaufte Rohöltanker erzielt trotz einer auf 10 Jahre ausgelegten Festcharter derzeit nur die am Spotmarkt erzielbaren Chartereinnahmen. Im Jahr 2011 waren dies, wie der Leistungsbilanz des Emissionshauses zu entnehmen ist, gerade einmal 5.997.000 € anstelle der vereinbarten 17.257.000 € - gerade einmal 35%. Ausschüttungen sind mit dem Betriebsergebnis von 223.000 € (statt prospektierter mehr als 10 Mio. €) nicht möglich.

Ob der Charterer oder der Chartergarant die aufgelaufenen Charterrückstände, die spätestens Ende 2014 zur Zahlung fällig werden sollen, begleicht, steht in den Sternen. Der Chartergarant hat auch für zahlreiche andere Schiffe der Dr. Peters VLCC Glory-Reihe eine entsprechende Garantie ausgelobt. Auch dort bestehen erhebliche Charterrückstände.

Mehr Informationen zur Situation der Dr. Peters "VLCC-Glory"-Schiffe: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/dr-peters-vlcc-supertankerfonds-in-der-krise-fachanwaelte-helfen-anlegern.html

Anleger sollten nicht untätig zuwarten. Die Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen stehen für die Anleger gut.

Mehr Informationen zu Schadenersatzansprüchen für Anleger des DS Fonds 113 - VLCC "Pluto Glory": http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/ds-renditefonds-113-vlcc-pluto-glory-in-der-krise-fachanwaelte-helfen-anlegern.html

Möchten Sie als Anleger des DS Renditefonds Nr. 113 VLCC Pluto Glory wissen, ob Ihnen Schadenersatzansprüche zustehen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

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DS Fonds Nr. 110 - VLCC Neptune Glory: Chartereinnahmen weit unter Plan, Ausschüttungen ausgesetzt

Fachanwälte setzen Anlegeransprüche durch

Schwere Zeiten für die über 870 Anleger des vom Emissionshaus Dr. Peters im Jahr 2004 aufgelegten DS-Fonds Nr. 110 - VLCC Neptune Glory. Der für einen Preis von 88,5 Mio. US-Dollar gekaufte Rohöltanker erzielt trotz einer auf 10 Jahre ausgelegten Festcharter derzeit nur die am Spotmarkt erzielbaren Chartereinnahmen. Im Jahr 2011 waren dies, wie der Leistungsbilanz des Emissionshauses zu entnehmen ist, gerade einmal 6.016.000 € anstelle der vereinbarten 15.034.000 € - gerade einmal 40%. Ausschüttungen sind mit dem Betriebsergebnis von 667.000 € (statt prospektierter knapp 10 Mio. €) nicht möglich.

Ob der Charterer oder der Chartergarant die aufgelaufenen Charterrückstände, die spätestens Ende 2014 zur Zahlung fällig werden sollen, begleicht, steht in den Sternen. Der Chartergarant hat auch für zahlreiche andere Schiffe der Dr. Peters VLCC Glory-Reihe eine entsprechende Garantie ausgelobt. Auch dort bestehen erhebliche Charterrückstände.

Mehr Informationen zur Situation der Dr. Peters "VLCC-Glory"-Schiffe

Anleger sollten nicht untätig zuwarten. Die Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen stehen für die Anleger gut.

Mehr Informationen zu Schadenersatzansprüchen für Anleger des DS Fonds 110 - VLCC "Neptune Glory"

Möchten Sie als Anleger des DS Renditefonds Nr. 110 VLCC Neptune Glory wissen, ob Ihnen Schadenersatzansprüche zustehen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

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Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter www.nittel.co oder www.schiffsfonds-anleger.de.

DS Fonds Nr. 109 - VLCC Saturn Glory: Chartereinnahmen weit unter Plan, Ausschüttungen ausgesetzt

Schwere Zeiten für die über 1.000 Anleger des vom Emissionshaus Dr. Peters im Jahr 2004 aufgelegten DS-Fonds Nr. 109 - VLCC Saturn Glory. Der für einen Preis von 88,5 Mio. US-Dollar gekaufte Rohöltanker erzielt trotz einer auf 10 Jahre ausgelegten Festcharter derzeit nur die am Spotmarkt erzielbaren Chartereinnahmen. Im Jahr 2011 waren dies, wie der Leistungsbilanz des Emissionshauses zu entnehmen ist, gerade einmal 6.016.000 € anstelle der vereinbarten 15.034.000 € - gerade einmal 40%. Ausschüttungen sind mit dem Betriebsergebnis von 498.000 € (statt prospektierter knapp 10 Mio. €) nicht möglich.

Ob der Charterer oder der Chartergarant die aufgelaufenen Charterrückstände, die spätestens Ende 2014 zur Zahlung fällig werden sollen, begleicht, steht in den Sternen. Der Chartergarant hat auch für zahlreiche andere Schiffe der Dr. Peters VLCC Glory-Reihe eine entsprechende Garantie ausgelobt. Auch dort bestehen erhebliche Charterrückstände.

Mehr Informationen zur Situation der Dr. Peters "VLCC-Glory"-Schiffe

Anleger sollten nicht untätig zuwarten. Die Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen stehen für die Anleger gut.

Mehr Informationen zu Schadenersatzansprüchen für Anleger des DS Fonds 109 - VLCC "Saturn Glory"

Möchten Sie als Anleger des DS Renditefonds Nr. 109 VLCC Saturn Glory wissen, ob Ihnen Schadenersatzansprüche zustehen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

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Prorendita Zwei: Fondskonzept gescheitert - Fachanwälte setzen Schadenersatz für Anleger durch

Rund 50 Mio. € wurden in den Jahren 2005 und 2006 von über 2.300 Anlegern für den Ideenkapital Fonds PRORENDITA Zwei GmbH & Co. KG eingeworben. Nach einem Schreiben der Fondsgeschäftsführung vom 12. Oktober 2012 ist das Fondskonzept faktisch gescheitert. Die Anleger müssen mit hohen Verlusten rechnen. Hintergrund ist, dass mit einer kurzfristigen Erholung der Marktverhältnisse auf dem Zweitmarkt für britische Lebensversicherungspolicen nicht mehr gerechnet werden kann. Steigen gleichzeitig die Kreditzinsen für die von der britischen Investitionsgesellschaft aufgenommenen Kredite, erhöht dies die Kosten - die Schere zwischen Aufwand und Ertrag geht weiter auseinander. Ein gewinnbringender Handel mit den Versicherungspolicen, wie ihn das Fondskonzept vorsah, ist nicht möglich.

Damit schlittert der Fonds weiter in die Verlustzone, unaufhaltsam wie es scheint. Nach dem Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2011 wurden "Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens" in Höhe von 2.901.625,12 € vorgenommen und ein Verlust von insgesamt 3.240.565,81 € eingefahren. Da eine Besserung der Situation nicht zu erwarten ist, müssen sich die Anleger auf massive Verluste bei ihrer Investition einstellen. Schlimmstenfalls droht der Totalverlust ihrer Einlage.

Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen

Warum kommen wir zu dieser grundsätzlich optimistischen Einschätzung? Für Mandanten, die am Fonds Prorendita Zwei beteiligt sind, haben wir bisher sowohl die Beratungen, als auch den Prospekt des Fonds geprüft und dabei nach unserer Auffassung Ansatzpunkte für Schadenersatzansprüche festgestellt. Die Schadenersatzansprüche richten sich gegen das Beratungsunternehmen und gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds, die nach einer aktuellen BGH-Entscheidung ebenfalls für die Falschberatung haften - http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/gruendungsgesellschafter-von-fonds-haften-fuer-falschberatung.html.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie es der Bundesgerichtshof formuliert hat (Az. III ZR 249/09), unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil verloren gehen kann. Die spekulativen Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Falschberatung begründet Schadenersatzansprüche der Anleger
  • Die Beteiligung wurde vielfach als sichere Anlage empfohlen. Von Verlustrisiken, gar vom Totalverlust der Einlage war in den Beratungsgesprächen nie die Rede.
  • Praktisch keinem Anleger wurde die außerordentlichen großen Unterschiede zwischen deutschen und englischen Lebensversicherungen erklärt. Diese sind so eklatant, dass das Produkt in hohem Maße erklärungsbedürftig war und ist.
  • Fast durchweg kam überhaupt nicht zur Sprache, dass der Fonds hohe Kredite aufnehmen wird, und zwar nicht nur zur Finanzierung des Ankaufs der Policen, sondern auch der laufenden Versicherungsprämien.
  • Die Fondsbeteiligung wurde als Altersvorsorge bzw. zur Anlage von Vermögen im Alter empfohlen. Für diese Zwecke ist die Investition in diesen Fonds grundsätzlich ungeeignet, da die Beteiligung als unternehmerische Beteiligung hohe Verlustrisiken mit sich bringt, wie der Bundesgerichtshof vor einigen Jahren entschied.
  • Die im Vertrieb des Fonds beteiligten Banken und Sparkassen haben erhebliche Provisionszahlungen erhalten. Über diese „Kickbacks“ hätten die Anleger unaufgefordert im Rahmen des Beratungsgesprächs informiert werden müssen. Dies war regelmäßig nicht der Fall.
Schadenersatz für Anleger

Anleger des Fonds PRORENDITA 2, die vor Unterzeichnung der Beitrittserklärung falsch beraten wurden, können gegenüber der sie beratenden Bank oder Sparkasse Schadenersatz durchsetzen. Sie erhalten dabei regelmäßig das investierte Kapital zurück. Im Gegenzug ist die Beteiligung auf den Berater zu übertragen. Erhaltene Ausschüttungen werden vom Schadenersatzanspruch in Abzug gebracht.

Verjährung droht zum 31.12.2012 - dringender Handlungsbedarf für Anleger

Schadenersatzansprüche von Prorendita-Anlegern werden aller Voraussicht nach zum Jahresende 2012 verjähren. Grund ist, dass es bereits 2009 zahlreiche Hinweise auf einen nicht plangemäßen wirtschaftlichen Verlauf des Fonds gab. Damit ist mit großer Wahrscheinlichkeit die dreijährige Verjährungsfrist in Gang gesetzt worden, die Ende 2012 abläuft. Konkret bedeutet dies, dass bis zum 31. Dezember 2012 eine Schadenersatzklage bei Gericht eingegangen oder bei einem Ombudsmann oder einer staatlich anerkannten Gütestelle ein entsprechender Güteantrag eingereicht worden sein muss. Geschieht dies nicht, spricht viel dafür, dass Schadenersatzansprüche anschließend nicht mehr durchgesetzt werden können oder sich nur noch auf weniger Argumente stützen können, was das Risiko der Durchsetzung des Anspruchs erhöht. Für Anleger des Fonds Prorendita Zwei, die nicht auf ihrem Schaden sitzenbleiben wollen, besteht daher Handlungsbedarf.
Weitere Informationen zu Prorendita Fonds finden Sie hier
Wir haben im Zusammenhang mit PRORENDITA-Fonds bereits erfolgreich Schadenersatzansprüche gerichtlich und außergerichtlich gegen die beratende Bank durchgesetzt.

Sind auch Sie an dem Fonds PRORENDITA Zwei GmbH & Co. KG beteiligt und fühlen sich falsch beraten? Rufen Sie uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung an. Wir helfen Ihnen gerne.

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Anne Christin Mielke, Rechtsanwältin
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CFB Fonds Nr. 162 MS Gabriel Schulte: Ist der Schiffsfonds auf dem Weg in die Zahlungsunfähigkeit?

Fachanwälte beraten Anleger des notleidenden CFB-Fonds

Rund 47,25 Mio. US-Dollar haben Anleger im Jahr 2007 in den CFB Fonds Nr. 162 MS "Gabriel Schulte" investiert. Bislang wurden die prospektierten Ausschüttungen geleistet, der Fonds lief "voll im Plan". Am 18. Oktober 2012 informierte die Fondsgesellschaft mit dem Geschäftsbericht für das Jahr 2011 die Anleger darüber, dass der mit der Prospektauflegung geschlossene Chartervertrag mit der Rudolf A. Oetker KG am 27. Oktober 2012 auslaufen würde. Statt der für die ersten fünf Jahre vereinbarten Festcharterrate von 23.000 US-Dollar am Tag würde der Fonds nun zunächst nur noch 7.000 US-Dollar pro Tag erhalten. Ein Wert, der weit unterhalb der ursprünglich geplanten Anschlusscharterrate in Höhe von 23.500 US-Dollar pro Tag liegt. Einnahmen, die weit hinter den Kosten zurückbleiben.

Zugleich wurden die Anleger darüber informiert, dass die von der Fondsgesellschaft zu tragenden Schiffsbetriebskosten wie Schiffspersonal und Schiffsunterhalt, insbesondere für Wartung, Reparatur und Ersatzteile ca. 15% über Plan liegen.

Letztlich erfolgte im Geschäftsbericht der lapidare Hinweis darauf, dass derzeit keine Ausschüttungen geleistet werden können. Sollten die Charterraten über 2013 hinaus auf dem derzeitigen Stand verharren, wäre im Jahr 2014 ein Sanierungsprogramm mit dem Bereederer und der finanzierenden Bank erforderlich.

Doch was bedeutet dies konkret für den Schiffsfonds?

Betrachtet man den Geschäftsbericht etwas näher, ergibt sich, dass der Fonds in Euro gerechnet im Jahr 2011 Ausgaben für Bereederung, Betriebs- und Reisekosten, Geschäftsbesorgung, Verwaltung und sonstige Kosten in Höhe von 2.531.000 € hatte. Hinzu kommen die vertraglichen Zinsen aus der Schiffshypothek in Höhe von 652.000 € sowie die Tilgung mit 2.138.000 Mio. €. Insgesamt belaufen sich die Kosten somit auf 5.321.000 €/Jahr. Dies entspricht - umgerechnet in USD mit dem auch dem Geschäftsbericht zugrunde gelegten Wechselkurs von 1,2803 USD/Euro - 6.812.400 USD. Das bedeutet, dass das Schiff pro Tag eine Chartereinnahme in Höhe von 18.664 USD erzielen müsste, um sowohl seine Kosten decken, als auch seinen Verpflichtungen gegenüber der finanzierenden Bank nachkommen zu können.

Bei einer Charterrate von 7.000 USD/Tag, wie sie derzeit erzielt wird, fährt das Schiff pro Tag einen Verlust in Höhe von 11.646 USD ein – pro Jahr sind dies 4,26 Mio. USD (3,325 Mio. €) und pro Monat rund 277.000 €. Der im Geschäftsbericht ausgewiesene Liquiditätsbestand der Gesellschaft in Höhe von rund 3,1 Mio. € reicht damit gerade einmal dafür aus, die laufenden Verluste für 11 Monate zu decken. Bei diesen Überlegungen sind die noch in diesem Jahr anfallenden Kosten für den Trockendockaufenthalt für Kontroll- und Überholungsarbeiten sowie zur Erneuerung des Klassezertifikats, über deren Höhe sich der Geschäftsbericht ausschweigt, die aber im Prospekt mit 650.000 USD (507.700 €) veranschlagt sind, noch nicht berücksichtigt.

Wie werden sich die Chartereinnahmen des Schiffs entwickeln?

Als Fachkanzlei, die auf die Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern und Bankkunden spezialisiert ist, gehört die Prognose von Marktentwicklungen nicht zu unserem Fachgebiet. Wir beziehen uns daher auf Prognosen beispielsweise der HSH Nordbank, einem der größten Schiffsfinanzierer. In seinem Marktbericht "Shipping Monthly Container" von Anfang September 2012 schreibt die Bank: Nachfrage bleibt hinter den Erwartungen zurück, hohe Bunkerpreise belasten Ergebnisse der Linienreedereien, Charterraten tendierten zuletzt wieder abwärts, Unsere Prognose: Ab 2014 allmähliche Rückkehr auf ein auskömmliches Charterratenniveau.

Legt man diese Prognose zu Grunde, ist auch für das Jahr 2013 nicht mit einem signifikanten Anstieg der Charterraten zu rechnen und erst ab 2014 mit einem "allmählichen" Anstieg zu rechnen. Daher besteht für 2013 wohl keine Hoffnung, dass die Chartereinnahmen signifikant höher ausfallen werden, als die derzeit erzielten 7.000 USD/Tag. Der Fonds wird also zunächst von seinen Rücklagen zehren. Wie lange diese bei diesen Verlusten ausreichen werden, ist ungewiss.

Was passiert, wenn die Charterraten nicht steigen?

Mit den Rücklagen wird die Fondsgesellschaft eine gewisse Zeit in der Lage sein, die fortlaufenden Verluste infolge der geringen Chartereinnahmen zu tragen. Sollte ein „Sanierungskonzept“ erforderlich werden, wären davon nicht nur, wie es im Geschäftsbericht heißt, der Bereederer und die finanzierende Bank betroffen sondern nach unseren Erfahrungen aus anderen Fonds insbesondere auch die Anleger, die zur Rückzahlung der bereits erhaltenen Ausschüttungen (zumindest anteilig) aufgefordert werden. Im Rahmen des Möglichen liegt auch, dass die finanzierende Bank aufgrund des mit den geringeren Chartereinnahmen einhergehenden Verfalls des Schiffswertes - dieser orientiert sich an den Chartereinnahmen - die Gesellschaft auffordern wird, das Darlehen teilweise zu tilgen. Auch für diese zusätzlich erforderliche Liquidität müssten dann die Anleger sorgen. Der CFB Fonds Nr. 162 MS Gabriel Schulte fährt demnach bereits jetzt in schwerer See.

Realistische Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen

Anleger des CFB Fonds Nr. 162 MS Gabriel Schulte stehen nun vor der Frage, ob sie der Situation tatenlos zusehen wollen, oder ob sie ihre bestehenden Chancen nutzen wollen, ihre Beteiligung im Wege des Schadenersatzes - wirtschaftlich betrachtet - "rückabzuwickeln". Die Chancen hierfür stehen in der Regel gut, da von die Beratung durch die Bankberatern in vielerlei Hinsicht regelmäßig fehlerhaft war und auch der Prospekt des Fonds nach unserer Prüfung nicht mangelfrei ist.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken des Fonds

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht beziehungsweise nicht vollständig informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.
  • Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen: Die Anlegern des CFB Fonds Nr. 162 MS Gabriel Schulte können die Beteiligung erst zum Ende des Jahres 2025 kündigen. Vorher besteht keine Chance, an ihr Geld zu kommen. Da es keinen geregelten Zweitmarkt für gebrauchte Fondsbeteiligungen gibt ist eine Veräußerung nahezu ausgeschlossen. Außerdem ist äußerst unwahrscheinlich, dass sie, sollte ein Käufer gefunden werden, das investierte Kapital als Preis erhalten. Hier sind regelmäßig erhebliche Abstriche hinzunehmen.
  • Keine Informationen drohenden Verfall der Charterraten: Bereits im Jahr 2007 häuften sich Berichte in der seriösen Wirtschaftspresse, wonach der massive Ausbau der weltweiten Containerflotte zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck und damit zu sinkenden Charterraten führen würde. Diese negativen Prognosen hätten die Anlageberater zum Anlass nehmen müssen, ihren Kunden nicht nur die den Mund mit den aktuell außergewöhnlich hohen Charterraten wässrig zu machen. Es wäre daher Aufgabe des Beraters gewesen, auf das Risiko hinzuweisen, was dem Fonds und damit den Anlegern droht, wenn die Einnahmen nach dieser Zeit hinter den dem Prospekt zugrunde gelegten Annahmen zurückbleiben. Dies ist, so unsere Erfahrung aus zwischenzeitlich zahlreichen mit Anlegern geführten Gesprächen, nicht geschehen.
  • Hohe Weichkosten verschwiegen: Das von den Anlegern in den Fonds investierte Geld ist nicht nur für den Kauf des Fondsschiffes aufgewandt worden. Rund 22,5% flossen in nicht investive Verwendungen, also diverse Dienstleistungsvergütungen (einschließlich Vertriebskosten), Zwischenfinanzierungszinsen und Gründungskosten. Nur 77,5% wurden tatsächlich für Herstellungs- und Herstellungsnebenkosten aufgewendet. Die im Fondsprospekt hierzu enthaltenen Informationen sind unseres Erachtens unvollständig und irreführend. Darüber hinaus haben die Berater der Commerzbank diejenigen Anleger, mit denen wir gesprochen haben, nicht über die geplante Mittelverwendung informiert.
  • Bis zu 12% Vertriebsprovisionen: Nach den Prospektangaben wurden für den Vertrieb des Fonds bis zu 12% des von den Anlegern aufgebrachten Kapitals verwendet. Auch die Commerzbank hat für den Vertrieb der Fondsanteile Provisionen erhalten, dies aber gegenüber ihren Kunden, denen sie die Beteiligung empfohlen hat, nicht offengelegt. In einem für eine Commerzbank Kundin geführten Rechtsstreit lies die Bank vortragen, ihr sei noch im Jahr 2008 gar nicht bekannt gewesen, dass sie verpflichtet sei, über diese Provisionseinnahmen (so genannte kickbacks) aufzuklären.
  • Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet: Viele Mandanten berichten, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.
Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

Haben auch Sie eine Beteiligung am CFB Fonds Nr. 162 MS "Gabriel Schulte" gezeichnet? Möchten Sie wissen, ob Sie Chancen haben, Ihr investiertes Geld zurückzubekommen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

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MPC Schiffsfonds 185 MS "Rio Teslin" MS "Rio Thelon" - hohe Weichkosten und hohe Provisionen

Rund 29 Mio. € haben Anleger in den Jahren 2003 und 2004 in den MPC Schiffsfonds 185 MS "Rio Teslin" MS "Rio Thelon" investiert. Als sichere und renditestarke Geldanlage war ihnen die Beteiligung an den beiden 2.500 TEU Vollcontainerschiffen empfohlen worden. Jetzt droht den Anlegern der Totalverlust ihres investierten Kapitals.

Sanierungskonzept gescheitert

Der Versuch der Sanierung der beiden notleidenden Fondsschiffe ist offenkundig gescheitert. Wie die Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH (TVP) am 16. Oktober 2012 informierte, seien von dem für eine Sanierung benötigten Neukapital in Höhe von 3,7 Mio. € nur 1,2 Mio. € zugesagt worden. Damit sind die Voraussetzungen zur Freigabe des gezeichneten Neukapitals nicht erfüllt. Die finanzierenden Banken werden nun den Verkauf der Fondsschiffe betreiben. Angesichts der desaströsen Bedingungen auf den Schifffahrtsmärkten werden die Kauferlöse kaum zur Deckung der Darlehensverbindlichkeiten reichen. Die Anleger des MPC Schiffsfonds 185 MS "Rio Teslin" MS "Rio Thelon" müssen daher damit rechnen, dass sie die erhaltenen Ausschüttungen zurückzahlen müssen und einen Totalverlust erleiden.

Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen

Wir vertreten zahlreiche Anleger, die an dem MPC Schiffsfonds 185 MS "Rio Teslin" MS "Rio Thelon" beteiligt sind. Wir haben für diese die jeweilige Anlageberatung sowie den Fondsprospekt geprüft. Nach unserer Auffassung bestehen erhebliche Anhaltspunkte für eine regelmäßig fehlerhafte Anlageberatung sowie Prospektmängel. Sehr viele Beratungsfehler wiederholen sich dabei bei der überwiegenden Anzahl der Anleger. Dementsprechend machen wir Schadenersatzansprüche gegen die Anlageberater unserer Mandanten geltend.

Regelmäßige Beratungsfehler
  • Schiffsfonds als Altersvorsorge nicht geeignet: Bei der Anlage in dem Schiffsfonds handelt es sich um eine hochriskante unternehmerische Beteiligung, bei der aufgrund der hohen Fremdfinanzierung das Risiko des Totalverlustes besteht. Dennoch wurde die Beteiligung als Altersvorsorge oder zur Anlage im Alter empfohlen. Eine solche Beteiligung ist nach Ansicht des Bundesgerichtshofs als Altersvorsorge nicht geeignet. Die Bankberater hätten den Fonds daher gar nicht empfehlen dürfen.
  • Nur 71% der Anlegergelder flossen in die Schiffsinvestition: Dem Prospekt muss sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ohne großes Nachrechnen ermitteln lassen, welcher Teil des vom Anleger aufgebrachten Kapitals werthaltig in die Schiffsinvestition fließt und welcher Teil für nicht investive Zwecke, so genannte Weichkosten verbraucht wird. Hierauf muss auch der Berater, der die Anlage empfiehlt hinweisen.Der Prospekt des MPC Schiffsfonds 185 MS „Rio Teslin“ MS „Rio Thelon“enthält solche Aussage nicht. Erst durch gesonderte Berechnungen lässt sich dies ermitteln. Das aus Anlegersicht erschreckende Ergebnis: 29 % des von den Anlegern aufzubringenden Kommanditkapital incl. Agio wurde für Weichkosten aufgewandt. Nur 71% flossen tatsächlich in den Kauf der Schiffe.
  • 26,7% der Anlegergelder flossen in Vertriebsprovisionen: Bankberater müssen nach der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs immer darauf hinweisen, welche Provisionen die Bank oder Sparkasse, für die Vermittlung des Fondsanteils erhält. Nicht bankgebundene Berater müssen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausdrücklich darauf hinweisen, wenn der Anteil der Vertriebskosten an dem von den Anlegern aufgebrachten Kapital mehr als 15% beträgt. Vorliegend belief sich die für die Beschaffung des Kommanditkapitals, also für den Vertrieb des Fonds gezahlte Provision auf sagenhafte 26,7 % des von den Anlegern investierten Kapitals. Hierüber klärt weder der Prospekt explizit auf, noch wurden die uns bekannten Anleger hierüber im Beratungsgespräch informiert.
  • Prognostizierte Ausschüttungen wurden als Rendite dargestellt: Irreführender Weise wurden die Ausschüttungen, die die Anleger regelmäßig erhalten sollten, in den Beratungsgesprächen als Rendite dargestellt. Darauf, dass die regelmäßigen Auszahlungen teilweise eine Rückzahlung des zuvor investierten Eigenkapitals darstellten, wurden die Anleger regelmäßig ebenso wenig hingewiesen, wir auf den Umstand, dass durch diese Auszahlungen eine Haftung für Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft entsteht.
  • Kein Hinweis auf fehlende Einnahmesicherheit infolge schwankender Charterraten: Für unsere Mandanten kam die wirtschaftliche Schieflage des Fonds völlig überraschend. Hintergrund ist, dass die Frachtraten für alle Arten von Schiffen ab Mitte 2008 infolge der Weltwirtschaftskrise, aber auch aufgrund der massiven Überkapazitäten an Schiffstonnage massiv eingebrochen sind. Auf das aus konjunkturell schwankenden Charterraten resultierende Risiko für die Schiffe des Fonds, welches nach Auslaufen der Festcharter bestand, wurden unsere Mandanten in der Beratung nicht hingewiesen.
  • Abhängigkeit des Wertes der Schiffe von der Situation auf den Chartermärkten: Auch der Umstand, dass die Schiffswerte sich entsprechend der Charterraten entwickeln, wurde den Anlegern in den einzelnen Beratungsgesprächen so nicht verdeutlicht. Vielmehr wurde ihnen die Schiffsbeteiligung als sichere und wertstabile Sachwertanlage empfohlen. Von extremen Wertschwankungen der Chartereinnahmen oder der Schiffe war in den Beratungen nicht die Rede.
  • Keine Information über Risiken der loan-to-value Klauseln in den Kreditverträgen: In den mit den finanzierenden Banken sind so genannte loan-to-value Klauseln enthalten, die ein bestimmtes Verhältnis von Schiffswert zu Darlehensvaluta in US-$ festschreiben. Aufgrund des massiven Verfalls des Wertes des US-$ gegenüber dem Japanischen YEN ist der in US-$ gerechnete Darlehensstand stark angestiegen. Zugleich sind die Schiffswerte aufgrund des Einbruchs der Charterraten und des damit verbundenen Rückgangs der Schiffspreise gesunken. Damit wurde das in der loan-to-value Klausel festgeschriebene Wertverhältnis von 105% verletzt. Die Banken haben bei der Verletzung von loan-to-value Klauseln das Recht, unter anderem Zusatzsicherheiten, Sondertilgungen oder höhere Zinsen zu fordern und gegebenenfalls das Darlehen zu kündigen. Über diese Hintergründe und Risiken wurden die Anleger von ihren Beratern nicht informiert.
  • Hohes Risiko durch Kreditaufnahme in Japanischem Yen: Da ein Teil der vom MPC Schiffsfonds 185 MS "Rio Teslin" MS "Rio Thelon" aufzunehmenden Kreditmittel in JPY aufgenommen wurde, die Einnahmen des Fonds aber in US$ erzielt werden, besteht ein erhebliches Währungsrisiko, welches zu größeren Verwerfungen durch Wechselkursschwankungen führen kann. Aufgrund des hohen Fremdfinanzierungsanteils des Fonds kann dies nicht nur Auswirkungen auf die Liquidität des Fonds infolge der in US$ steigenden Kapitaldienstaufwendungen sondern auch zu einer Zahlungsunfähigkeit des Fonds und zur Kreditkündigung mit anschließender Verwertung des Fondsobjekts und somit zum Totalverlust für die Anleger führen.
  • Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen - Anleger kommen bis 2023 nicht mehr an ihr Geld: Was für den von uns vertretenen Anlegern des MPC Schiffsfonds 185 MS "Rio Teslin" MS "Rio Thelon" von ihren Beratern ferner verschwiegen wurde, ist, dass sie die Beteiligung nicht vor dem Ablauf von 15 Jahren kündigen können und vorher keine Chance besteht, an ihr Geld zu komme. Da es keinen geregelten Zweitmarkt für gebrauchte Fondsbeteiligungen gibt ist eine Veräußerung nahezu ausgeschlossen. Gleiches gilt für die Erzielung eines Anteilspreises, der dem investierten Kapital entspricht. Hier sind für den Fall, dass ein Käufer gefunden wird, erhebliche Abstriche hinzunehmen.
Prospektfehler als weitere Grundlage von Schadenersatzansprüchen

Der Prospekt weist darüber hinaus nach unserer Ansicht einige weitere Mängel auf, über die der Berater hätte aufklären müssen.
  • Der Prospekt weist das Agio weder als Einnahmen, noch als Ausgabenposition aus, obwohl der Betrag der Gesellschaft zufließt und für die Eigenkapitalvermittlung aufgewendet wird.
  • Die Ausführungen zur fehlenden Veräußerbarkeit entsprechen nicht den Anforderungen, die der BGH an die ordnungsgemäße Aufklärung von Anlegern stellt.
Anleger des MPC Schiffsfonds 185 MS "Rio Teslin" MS "Rio Thelon" haben daher grundsätzlich gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen ihre Berater beziehungsweise die Gründungsgesellschafter des Fonds durchzusetzen.
Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am MPC Schiffsfonds 185 MS "Rio Teslin" MS "Rio Thelon"? Möchten Sie wissen, wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

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Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/mpc-schiffsfonds-185-ms-rio-teslin-ms-rio-thelon-hohe-weichkosten-und-hohe-provisionen.html

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Prorendita Vier: Verlust von 68% prognostiziert - Anleger sollten Schadenersatzansprüche nicht verjähren lassen

Fachanwälte raten zu schnellem Handeln

Mit Schreiben vom 12. Oktober 2012 wurden die rund 5.400 Anleger der Prorendita VIER GmbH & Co. KG über den aktuellen Stand ihrer Beteiligung informiert. Danach soll sich im Jahr 2022 eine rechnerische Rückzahlungsquote in Höhe von nur 32%(!) ergeben. Für eine als sicher und hochrentabel angepriesene Anlage ein miserables Ergebnis, dass für diejenigen, die den Prospekt aufmerksam gelesen haben, nicht überraschend kommt. Offensichtlich haben aber die meisten Berater den Prospekt und seine Risikohinweise nicht gelesen oder nicht ernst genommen. Denn den meisten der von uns vertretenen Anleger, die Prorendita-Fonds gezeichnet haben, waren diese Risiken nicht bewusst.

Schadenersatz wegen falscher Beratung

Für Anleger des von Ideenkapital emittierten Lebensversicherungsfonds Prorendita Vier (Prorendita Vier GmbH & Co. KG) bestehen gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen die beratende Bank durchzusetzen. Commerzbank, Citibank (Heute Targobank), Sparkasse KölnBonn und die Deutsche Apotheker- und Ärztebank waren die wesentlichen Vermittler des Fonds, an dem sich insgesamt 5.370 Anleger mit rund 102 Mio. € beteiligt haben.

Beratungsfehler der Banken

Zahlreiche Kunden wurden von ihren Bankberatern falsch beraten, als ihnen die Beteiligung am empfohlen wurde.
  • Die Beteiligung wurde vielfach als sichere Anlage empfohlen. Von Verlustrisiken, gar vom Totalverlust der Einlage war in den Beratungsgesprächen nie die Rede.
  • Praktisch keinem Anleger wurde die außerordentlichen großen Unterschiede zwischen deutschen und englischen Lebensversicherungen erklärt. Diese sind so eklatant, dass das Produkt in hohem Maße erklärungsbedürftig war und ist.
  • Fast durchweg kam überhaupt nicht zur Sprache, dass der Fonds hohe Kredite aufnehmen wird, und zwar nicht nur zur Finanzierung des Ankaufs der Policen, sondern auch der laufenden Versicherungsprämien.
  • Die Fondsbeteiligung wurde als Altersvorsorge bzw. zur Anlage von Vermögen im Alter empfohlen. Für diese Zwecke ist die Investition in diesen Fonds grundsätzlich ungeeignet, da die Beteiligung als unternehmerische Beteiligung hohe Verlustrisiken mit sich bringt, wie der Bundesgerichtshof vor einigen Jahren entschied.
  • Die im Vertrieb des Fonds beteiligten Banken und Sparkassen haben erhebliche Provisionszahlungen erhalten. Über diese "Kickbacks" hätten die Anleger unaufgefordert im Rahmen des Beratungsgesprächs informiert werden müssen. Dies war regelmäßig nicht der Fall.
Schadenersatz für Anleger

Anleger des PRORENDITA 4, die vor Unterzeichnung der Beitrittserklärung falsch beraten wurden, können gegenüber der sie beratenden Bank oder Sparkasse Schadenersatz durchsetzen. Sie erhalten dabei regelmäßig das investierte Kapital zurück. Im Gegenzug ist die Beteiligung auf den Berater zu übertragen. Erhaltene Ausschüttungen werden vom Schadenersatzanspruch in Abzug gebracht.

Verjährung droht zum 31.12.2012 - dringender Handlungsbedarf für Anleger

Schadenersatzansprüche von Prorendita-Anlegern werden aller Voraussicht nach zum Jahresende 2012 verjähren. Grund ist, dass es bereits 2009 zahlreiche Hinweise auf einen nicht plangemäßen wirtschaftlichen Verlauf des Fonds gab. Damit ist mit großer Wahrscheinlichkeit die Vierjährige Verjährungsfrist in Gang gesetzt worden, die Ende 2012 abläuft. Konkret bedeutet dies, dass bis zum 31. Dezember 2012 eine Schadenersatzklage bei Gericht eingegangen oder bei einem Ombudsmann oder einer staatlich anerkannten Gütestelle ein entsprechender Güteantrag eingereicht worden sein muss. Geschieht dies nicht, spricht viel dafür, dass Schadenersatzansprüche anschließend nicht mehr durchgesetzt werden können. Für Anleger des Fonds Prorendita Vier, die nicht auf ihrem Schaden sitzenbleiben wollen, besteht daher Handlungsbedarf.
Weitere Informationen zu Prorendita Fonds finden Sie hier.
Wir haben im Zusammenhang mit PRORENDITA-Fonds bereits erfolgreich Schadenersatzansprüche gegen die beratende Bank durchgesetzt.

Sind auch Sie an dem Fonds PRORENDITA Vier GmbH & Co. KG beteiligt und fühlen sich falsch beraten? Rufen Sie uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung an. Wir helfen Ihnen gerne.

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Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/kapitalanlagerecht/geschlossene-fonds/lebensversicherungs-fonds/prorendita-vier-gmbh-co.-kg-prorendita-4-fachanwaelte-helfen-anlegern.html

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Nordcapital Hanse Twin Feeder in Schwierigkeiten: Fachanwälte setzen Schadenersatz für Anleger durch

16. November 2012 – Der im Jahr 2008 platzierte Dachfonds Nordcapital Hanse Twin Feeder (Hanse Twin Feeder Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG) steckt in Schwierigkeiten. Der aus zwei Containerschiffen (MS "Hanse Confidence" und MS "Hanse Courage") bestehende Twinfonds erwartet für das Jahr 2012 ein deutlich negatives Betriebsergebnis. Die Folge: Bankverbindlichkeiten können nicht in voller Höhe bedient werden, so dass die Geschäftsführung mit den finanzierenden Banken über Tilgungsstundungen verhandelt und eine Tilgungsaussetzung bis Ende 2013 erreicht hat, wie der Leistungsbilanz des Emissionshauses Nordcapital zu entnehmen ist. Ausschüttungen können bereits seit längerer Zeit nicht mehr gezahlt werden, die von den Anlegern investierten 14,2 Mio. € sind in Gefahr.

Angesichts der unerfreulichen Entwicklung, die der Schiffsfonds genommen hat, ist es für betroffene Anleger des Nordcapital Fonds Hanse Twin Feeder umso wichtiger, die Möglichkeit der Erlangung von Schadenersatz in Betracht zu ziehen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Doch die Beratungen, mit denen wir uns für unsere Mandanten bislang befasst haben weisen erhebliche Aufklärungspflichtverletzungen auf, von denen nachfolgend einige wenige genannt werden:
  • Kein Hinweis auf Totalverlustrisiko: Ein Schiffsfonds ist eine unternehmerische Beteiligung. Als "Mitunternehmer" tragen die Fondsanleger unternehmerische Risiken, die bis hin zum Totalverlust des investierten Kapitals gehen. Nur ein geringer Teil der uns bekannten Schiffsfondsanleger wurde über diesen bedeutsamen Umstand informiert.
  • Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet: Viele Mandanten berichten, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.
  • Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen: Für Anteile an geschlossene Fonds gibt es keinen geregelten Zweitmarkt. Eine Veräußerung der Anteile ist daher in der Regel gar nicht oder nur mit erheblichen Preisabschlägen möglich. Hierüber wurden die uns bekannten Anleger mehrheitlich nicht informiert.
  • Keine Informationen über Risiken schwankender Charterraten: Der massive Ausbau der weltweiten Containerflotte hat zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck und damit zu sinkenden Charterraten geführt. Dies ist kein außergewöhnliches Phänomen. Charterraten schwanken entsprechend der weltweiten Konjunkturentwicklung regelmäßig. Auf diesen Umstand hätten die Anlageberater zum Anlass nehmen müssen, ihre Kunden darauf hinzuweisen, was dem Fonds und damit den Anlegern drohen kann, wenn die Charterraten hinter den dem Prospekt zugrunde gelegten Annahmen zurückbleiben. Dies ist, so unsere Erfahrung aus zwischenzeitlich zahlreichen mit Anlegern geführten Gesprächen, nicht geschehen.
  • Keine Information über Presseberichte, die vor einem Überangebot an Containerschiffen und sinkenden Charterraten warnten: Seit 2007 wurde in zahlreichen Presseberichten in der Wirtschaftspresse vor einem Überangebot an Containerschiffen und infolgedessen sinkenden Charterraten gewarnt. Über diesen Umstand wurden die uns bekannten Anleger von ihren Beratern nicht informiert.
  • Hohe Weichkosten verschwiegen: Das von den Anlegern in den Fonds investierte Geld ist nicht nur für den Kauf des Fondsschiffes aufgewandt worden. Ein nicht unerheblicher Teil floss in nicht investive Verwendungen, also diverse Dienstleistungsvergütungen (einschließlich Vertriebskosten), Zwischenfinanzierungszinsen und Gründungskosten. Die Berater der Anleger, mit denen wir gesprochen haben, haben sie nicht über die geplante Mittelverwendung informiert.
  • Risiko des Wiederauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen: Als Kommanditist haften die Schiffsfondsanleger grundsätzlich nur in Höhe ihrer Einlage. Ist diese geleistet, erlischt die Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten. Sie lebt jedoch wieder auf, wenn Ausschüttungen gezahlt werden, bei denen es sich nicht um Bilanzgewinne der Gesellschaft handelt. Dies ist bei Schiffsfonds regelmäßig der Fall. Aus diesem Grund müssen Schiffsfondsanleger im Falle der Insolvenz der Fondsgesellschaft in der Regel die gesamten Ausschüttungen an den Insolvenzverwalter zurückzahlen. Auf diesen Umstand wurden die wenigsten Schiffsfondsanleger hingewiesen.
  • Kein Hinweis auf Höhe der Vertriebsprovisionen (Kickbacks): Die im Vertrieb tätigen Anlageberater wären verpflichtet gewesen, die Anleger darauf hinzuweisen, welcher Anteil der von ihnen investierten Gelder tatsächlich für Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der Schiffe fließt und welcher für nicht investive Zwecke verwendet wird. Dies ist in den uns bekannten Fällen regelmäßig nicht geschehen. Außerdem wurde nicht darüber informiert, wie hoch die Vertriebskosten sind und welcher Anteil davon an die beratende Bank/Sparkasse als Provision (so genannte Kickbacks) fließt.
Falschberatung und Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche der Anleger

Die im Vertrieb des Nordcapital Fonds Hanse Twin Feeder beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht
Zum Ende des Jahres 2012 drohen viele Schadenersatzansprüche von Schiffsfondsanlegern zu verjähren. Hintergrund ist, dass in zahlreichen Schiffsfonds im Jahr 2009 erstmals Ausschüttungen ausgesetzt, Sanierungskonzepte entwickelt und Anleger zu Nachschüssen oder Sanierungsbeiträgen aufgefordert wurden. Dadurch wurde den Anlegern bekannt, dass es sich bei einer Schiffsfondsbeteiligung keineswegs um eine so sichere und risikolose Beteiligung handelt, als die sie ihnen im Beratungsgespräch dargestellt wurde. Diese Kenntnis setzt möglicher Weise den lauf von dreijährigen Verjährungsfristen in Gang, die die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nach 2012 erschweren oder unmöglich machen.
Mehr Informationen zur Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei geschlossenen Fonds erfahren Sie hier: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/verjaehrung-von-schadenersatzanspruechen-von-anlegern-geschlossener-fonds.html

Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am Nordcapital Fonds Hanse Twin Feeder? Möchten Sie wissen, wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen?

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BAC Life Trust-Fonds: Berater zu Schadenersatz verurteilt - gute Chancen für Anleger

In einem Urteil vom 02.12.2012 hat das Landgericht Köln einem Anleger der Life Trust Vierzehn GmbH & Co. KG Schadensersatzansprüche gegen seinen Anlageberater zugesprochen. Der Kläger hatte nach Beratung seine Lebensversicherung gekündigt und 2009 das Geld in den BAC Fonds Life Trust Vierzehn investiert. Die Finanzberatungsgesellschaft wurde nun zum Schadenersatz verurteilt, weil sie den Anleger nicht ordnungsgemäß aufgeklärt hatte.

Das Gericht stellte insbesondere fest, dass die Übergabe des Emissionsprospekts am Tag der Unterzeichnung der Beitrittserklärung nicht als rechtzeitig angesehen werden könne. Ob die Aushändigung vor oder nach Unterschrift erfolgt sei, mache keinen Unterschied.

Zwei Pflichtverletzungen hat das Gericht hervorgehoben:
  • Der Kläger hätte von seinem Berater darüber aufgeklärt werden müssen, dass die von der Fondsgesellschaft ausbezahlten Ausschüttungen unter bestimmten Voraussetzungen zurückgezahlt werden müssen.
  • Der Berater hätte ferner darüber informieren müssen, dass das Risiko besteht, dass die Fondsgesellschaft die Versicherungsprämien für die zu erwerbenden Lebensversicherungsverträge länger als prognostiziert zahlen müsse, um die Policen nicht verfallen zu lassen. Problematisch ist hier insbesondere, dass der Fall eintreten könnte, dass der Fonds hierfür nicht über genügend Liquidität verfügt.
Dem Urteil ist grundsätzlich zuzustimmen:

Unabhängig von der Frage, ob es sich um eine Anlagevermittlung oder eine Anlageberatung handelt, kann wegen der Vielzahl der zu bedenkenden Punkte eine ordnungsgemäße Aufklärung nur geleistet werden, wenn der Prospekt der Beteiligung dem Kunden rechtzeitig vorher übergeben und mit dem Kunden im Beratungsgespräch im Einzelnen durchgesprochen wurde. Das Landgericht Köln hält eine Frist von zwei Wochen ab Übergabe bis Zeichnung der Beteiligung für angemessen.

Richtig ist auch, dass Unterschrift, mit der der Anleger auf dem vorformulierten Zeichnungssschein der Life Trust Fonds die rechtzeitige Übergabe sowie die vollständige Kenntnisnahme des Prospektes bestätigte, rechtlich unbeachtlich ist.

Weiterhin stimmen wir der Urteilsbegründung darin zu, dass über die Haftung des Anlegers für gewinnunabhängig geleistete Ausschüttungen hätte belehrt werden müssen. Zwar ist im vorliegenden Fall das Haftungsrisiko sehr theoretisch, weil nur ein Bruchteil des Zeichnungsbetrages als Hafteinlage im Handelsregister einzutragen ist, aber das ändert ja am Grundsatz nichts.

Zuzustimmen ist auch darin, dass über das (im Prospekt ja ebenfalls genannte) Liquiditätsrisiko im Zusammenhang mit der regelmäßigen Zahlung der Versicherungsprämien aufzuklären war, schließlich erwies sich ja gerade dieses in der Vergangenheit als bedeutsam.

Unklar ist für uns, warum das Landgericht Köln nicht auf die vielen anderen Notwendigkeiten der Aufklärung eingegangen ist. Ansatzpunkte dafür bis hin zu Prospektfehlern sind reichlich vorhanden.

Interessanter Weise wurde hier ein Anlagevermittlungsvertrag angenommen, obwohl nach dem Sachverhalt durchaus nahegelegen hätte, sogar einen Anlageberatungsvertrag anzunehmen. Dieser hätte der Beklagten noch höhere Verpflichtungen auferlegt. Insgesamt reichte aber schon der niedrigere Haftungsmaßstab bei der Anlagevermittlung schon aus, das Beratungsunternehmen haften zu lassen.

Anleger können der Entscheidung sehr schön entnehmen, dass die Chancen grundsätzlich nicht schlecht stehen, den Berater - seien es eine Bank, Sparkasse oder auch ein sonstiger Finanzberater – in die Haftung für seine damalige Empfehlung zu nehmen. Insoweit hat es natürlich Bedeutung auch für die übrigen Lebensversicherungsfonds des Emissionshauses BAC: Nach unserer Erfahrung wurden Beteiligungen an den Life Trust-Fonds des Hauses BAC Berlin Atlantic Capital hauptsächlich von der Postbank Finanzberatung AG, der BBank eG, der Sparda-Bank München eG (nach dortiger Darstellung aber durch die Sparda International), der Sparkasse Bremen, der Telis Finanz Vermittlung AG, der EFC AG, der SJB Fondsskyline oHG sowie der SRQ FinanzPartner AG (heute FiNUM Private Finance AG) vertrieben.

Viele unserer Mandanten konnten bereits - vor oder nach Klageerhebung - durch einen Vergleich ihre Kompensation erhalten. Insofern wird das Urteil des Landgerichts Köln sicher helfen, weitere Ansprüche besser durchsetzen zu können. Das Urteil sollte vor allem denjenigen Anlegern, die sich noch nicht beraten ließen, Mut geben, wenigstens von einem spezialisierten Rechtsanwaltsbüro überprüfen zu lassen, ob Schadensersatzansprüche mit Aussicht auf Erfolg geltend gemacht werden können.

Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

Michael Minderjahn
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Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/kapitalanlagerecht/geschlossene-fonds/lebensversicherungs-fonds/bac-life-trust-hilfe-fuer-anleger.html

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DS-Rendite-Fonds: Ausschüttungen werden zurückgefordert! Können Anleger sich dagegen wehren?

Nicht völlig unerwartet, scheitern immer mehr Sanierungen von Fondsgesellschaften, teilweise auch, nachdem man schon dachte, sie seien gelungen. Nicht selten waren die dem Sanierungskonzept zugrunde liegenden Annahmen einfach zu optimistisch, klangen aus Sicht der Skeptiker wie lautes Singen im Wald.

Nunmehr kommt es dazu, dass nicht nur bei solchen Beteiligungen, in denen die Anleger sich schon in Sicherheit wähnten, die Fondsgesellschaften die geleisteten Ausschüttungen zurückfordern. Nach unserer Beobachtung betrifft das häufig - aber keineswegs nur! - Fonds des Emissionshauses Dr. Peters, nämlich derzeit die Folgenden:
  • DS Rendite-Fonds Nr. 27 MS Cape Bonavista GmbH & Co. Containerschiff KG
  • DS Rendite-Fonds Nr. 28 MS Cape Brett GmbH & Co. Containerschiff KG
  • DS Rendite-Fonds Nr. 36 MS Cape Byron GmbH & Co. Containerschiff KG
  • DS Rendite-Fonds Nr. 38 MS Cape Hatteras GmbH & Co. Containerschiff KG
  • DS Rendite-Fonds Nr. 39 MS Cape Horn GmbH & Co. Containerschiff KG
  • DS Rendite-Fonds Nr. 43 MS Cape Natal GmbH & Co. Containerschiff KG
  • DS Rendite-Fonds Nr. 46 MS Cape Spencer GmbH & Co. Containerschiff KG
  • DS Rendite-Fonds Nr. 47 MS Cape Norman GmbH & Co. Containerschiff KG
  • DS Rendite-Fonds Nr. 49 MS Cape Sorrell GmbH & Co. Containerschiff KG
  • DS Rendite-Fonds Nr. 50 MT Cape Banks GmbH & Co. Tankschiff KG
  • DS Rendite-Fonds Nr. 57 MS Cape Spear GmbH & Co. Containerschiff KG
  • DS-Rendite-Fonds Nr. 61 MT Cape Bear GmbH & Co. Tankschiff KG
  • DS Rendite-Fonds Nr. 65 MS Cape Henry GmbH & Co. Containerschiff KG
Die Liste kann sich täglich ändern, insbesondere verlängern.

Mit einer nennenswerten Markterholung ist nach unserer Einschätzung in allernächster Zeit nicht wirklich zu rechnen. Die HSH Nordbank, einer der großen Schiffsfinanzierer, schreibt in ihrem Marktbericht vom 28.09.2012: Charterraten weiter unter Druck, Sinkende Nachfrage trifft auf steigendes Angebot, Orderbuch immer noch zu groß. Unsere Prognose: Wende auf dem Tankermarkt nicht vor Ende 2013, ab 2014 langsame Rückkehr auf auskömmliches Charterratenniveau.

Diese mehr als trüben Aussichten treffen nicht nur für die Supertanker der "VLCC Glory-Reihe" zu - siehe hier - sondern auch und vor allem für die schon länger aus der Festcharter gelaufenen Tanker der "Front-Reihe":
  • DS-Rendite-Fonds Nr. 67 VLCC Front Century GmbH & Co. Tankschiff KG
  • DS-Rendite-Fonds Nr. 68 VLCC Front Champion GmbH & Co. Tankschiff KG
  • DS-Rendite-Fonds Nr. 74 MT Front Warrior GmbH & Co. Tankschiff KG
  • DS-Rendite-Fonds Nr. 90 VLCC Front Crown GmbH & Co. Tankschiff KG
  • DS-Rendite-Fonds Nr. 91 VLCC Front Commander GmbH & Co. Tankschiff KG
  • DS-Rendite-Fonds Nr. 92 VLCC Front Chief GmbH & Co. Tankschiff KG
  • DS-Rendite-Fonds Nr. 93 VLCC Front Eagle GmbH & Co. Tankschiff KG
  • DS-Rendite-Fonds Nr. 95 MT Front Melody GmbH & Co. Tankschiff KG
  • DS-Rendite-Fonds Nr. 96 MT Front Symphony GmbH & Co. Tankschiff KG
  • DS-Rendite-Fonds Nr. 97 VLCC Front Commodore GmbH & Co. Tankschiff KG
  • DS-Rendite-Fonds Nr. 98 VLCC Front Tina GmbH & Co. Tankschiff KG
Ergänzend ist dabei zu berücksichtigen, dass sich gerade bei diesen Schiffen zusätzlich altersbedingte Nachteile (hohe Betriebskosten) nun ganz besonders auswirken dürften.

Wie wir hier schon ausgeführt haben, können Anleger sich den Gedanken des "Enthaftungsmodells" zunutze machen, sobald die Fondsgesellschaften die Ausschüttungen der Vergangenheit zurückfordern.

Das gilt allerdings nur für solche Fälle, in denen der jeweilige Anleger vorher an der oder den (freiwilligen) Kapitalerhöhungen teilgenommen hatte und auch nur in Höhe des nachgeschossenen Betrages! Daher ist allen Anlegern die Überprüfung zu raten, ob die Fondsgesellschaft die Kapitalerhöhungsbeträge von dem Gesamtbetrag der Ausschüttungen abgesetzt hat.

Unangenehmer Weise können sich die Rückforderungsansprüche aber auch noch erhöht haben. Das ist dann der Fall, wenn nach der Sanierung bereits Ausschüttungen an diejenigen Anleger vorgenommen wurden, die an der Kapitalerhöhung teilgenommen haben. In der Regel wurde ja ein hoher Zins ausgelobt, um das Interesse zu wecken und die besondere Risikobereitschaft zu vergüten.

Für viele Anleger der oben genannten Fonds ist zudem sehr ärgerlich, dass sie dann, wenn die sogenannte Totalverjährung (siehe dazu auch hier) bereits eingetreten sein sollte, nicht einmal mehr den damaligen Berater aus Falschberatung oder die Gründungsgesellschafter wegen etwaiger Prospektfehlern in die Haftung nehmen können. Anleger, die im November oder Dezember 2002 eine Beteiligung gezeichnet haben, sollten daher schnellstens einen spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen, ob sie noch Schadensersatzansprüche geltend machen können.

Michael Minderjahn
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HCI Schiffsfonds VIII: MS Pandora Interscan Carriers GmbH & Co. KG insolvent

Das Sterben der HCI Fondsschiffe geht weiter

Die wirtschaftliche Situation auf den weltweiten Schifffahrtsmärkten hat ein weiteres Opfer gefordert. Über das zum HCI Schiffsfonds VIII gehörende Fondsschiff MS "Pandora" Interscan Carriers GmbH & Co. KG wurde am 22. Oktober 2012 das vorläufige Insolvenzverfahren angeordnet. Damit verlieren die Anleger effektiv knapp 10% des von ihnen investierten Kapitals.

Angesichts des Umstandes, dass beispielsweise die HSH Nordbank erst ab dem Jahr 2014 mit einer vorsichtigen Erholung der Charterraten rechnet, besteht die große Gefahr, dass auch andere Fondsschiffe der MS Pandora folgen werden.

Schadenersatz für Anleger

Anleger des HCI Schiffsfonds VIII, die von ihrem Berater über diese Punkte nicht informiert wurden, haben gute Chancen, mit Erfolg Schadenersatzansprüche gegen den Berater durchzusetzen. Der Anspruch ist darauf gerichtet, das investierte Kapital zurückzuerhalten. Im Gegenzug erhält der Berater den Fondsanteil und muss den Anleger von etwaigen Verbindlichkeiten aus der Beteiligung freistellen.
> Lesen Sie hier mehr über Ihre Möglichkeiten als Anleger des HCI Schiffsfonds VIII: http://www.nittel.co/kanzlei/kapitalanlagerecht/geschlossene-fonds/hci-schiffsfonds-viii-schadenersatz-fuer-anleger.html
Möchten Sie wissen, ob Sie als Anleger des HCI Schiffsfonds VIII mit Aussicht auf Erfolg Schadenersatz geltend machen können? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

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Nachschlag für Versicherungskunden: BGH kippt nachteilige Klauseln in Lebens- und Rentenversicherungsverträgen

Rund 80 Prozent der Verträge zu Lebensversicherungen und privaten Rentenversicherungen werden vorzeitig gekündigt. In der Regel sind finanzielle Gründe die Folge, verursacht durch die Trennung vom Lebenspartner, Arbeitslosigkeit oder erhöhten Finanzbedarf durch den Erwerb einer Immobilie. Doch nach der Kündigung kommt für die Versicherungsnehmer regelmäßig ein Schock: Von dem in den Versicherungsvertrag einbezahlten Geld erhalten sie kaum etwas zurück. Denn von den Versicherungsgesellschaften werden nach der bislang gängigen Praxis hohe Abschlusskosten, also vor allem die an die Versicherungsvermittler gezahlten Provisionen, bei der Ermittlung des Rückkaufwertes vorab abgezogen.

Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (17. Oktober 2012 - IV ZR 202/10) ist mit dieser die Verbraucher grob benachteiligenden Praxis Schluss, und dies nicht nur bei der Generali Versicherung. Der BGH hat die von der Generali in ihren Versicherungsverträgen verwendeten Klauseln zu Stornoabzug und Rückkaufwert im Falle der Kündigung von Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen für unwirksam erklärt. Nach dem im Juli 2012 ergangenen Urteil gegen die Versicherungsgesellschaft Deutscher Ring ist dies schon die zweite Entscheidung des Versicherungssenats des Bundesgerichtshofs zu entsprechenden Klauseln.

Versicherungsnehmer, die ihren Vertrag ab 1995 abgeschlossen und zwischenzeitlich gekündigt oder beitragsfrei gestellt haben, können durch diese Rechtsprechung von ihrer Versicherung Nachzahlungen verlangen. In der Regelung zur Kostenverrechnung mittels der so genannten "Zillmerung" sieht der Bundesgerichtshof eine unangemessene Benachteiligung der Versicherten, so dass diese Klauseln von Anfang an unwirksam gewesen sind. Der Versicherungsnehmer hat so einen Anspruch auf einen Mindestrückkaufswert, dessen Höhe in etwa bei der Hälfte der einbezahlten Beiträge liegt.

Ansprüche verjähren drei Jahre ab Kündigung des Versicherungsvertrages

Für die Versicherungskunden ist Eile geboten, denn die Ansprüche auf Nachzahlungen Die verjähren drei Jahre, gerechnet ab dem 1. Januar des Jahres, das auf die Kündigung des Versicherungsvertrages folgt. Chancen auf einen "Nachschlag" haben also nur diejenigen, die am oder nach dem 01.01.2009 gekündigt haben. Zur Vermeidung der Verjährung von Ansprüchen müssen diejenigen, die im Jahr 2009 ihre Versicherung gekündigt haben bis Ende 2012 eine Klage oder einen Güteantrag eingereicht haben. Erfolgte die Kündigung 2010, können sich die Versicherungsnehmer bis Ende 2013 Zeit lassen.

Haben Sie einen ab 1995 geschlossenen Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag im Jahr 2009 oder später gekündigt? Möchten Sie Ihre Ansprüche auf eine Nachzahlung durchsetzen
Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne!

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MPC Offen Produktentanker Flotte - Sparkasse Hannover unterliegt in erster Instanz und muss Schadensersatz leisten

Aufatmen für Anleger der Ersten Beteiligungsgesellschaft CPO Produktentanker mbH & Co. KG (MPC Offen Produktentanker Flotte). Das Landgericht Hannover hat einem Anleger Schadensersatz zuerkannt, weil die Sparkasse Hannover diesem verschwiegen hatte, dass und in welcher Höhe sie Rückvergütungen im Zusammenhang mit dieser von ihr empfohlenen Beteiligung erhalten hat.

Der Rentner hatte geklagt, nachdem die Fondsgesellschaft nur eine einzige Ausschüttung leistete. Nun muss die Sparkasse die praktisch wertlose Beteiligung übernehmen und ihrem Kunden seine Einlage abzüglich erhaltener Ausschüttungen zurückerstatten. Außerdem hat sie ihn von weiteren Ansprüchen und Schäden freizustellen.

Noch ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, aber es zeigt, dass Anleger vor allem dann eine Chance haben, wenn sie rechtzeitig ihre Ansprüche prüfen lassen und dann auch geltend machen.

Nach unseren Berechnungen wird mit Ablauf des 31. Dezember 2012 Verjährung eintreten, jedenfalls soweit die Masse der Beratungsfehler davon betroffen ist. Das Verschweigen der Rückvergütungen (auch Kickbacks genannt) ist ja nur ein Mangel von vielen, die wir bei der Vielzahl von uns geprüfter Fälle festgestellt haben.

Daneben machen wir aber auch Schadensersatzansprüche gegen Gründungsgesellschafter des Fonds geltend, weil diese als die Vertragspartner der Anleger beim Beitritt zur Fondsgesellschaft nicht auf Mängel des Emissionsprospekts aufmerksam machten.
Letzteres dürfte insbesondere für diejenigen Anleger von Interesse sein, die nicht von einer Bank oder Sparkasse beraten wurden, sondern von einem sog. freien Anlageberater. Nach wie vor gilt ja, dass diese Berater grundsätzlich nicht über Ob und Höhe einer Provision aufklären müssen.

Sollten noch Fragen verblieben sein, sprechen Sie uns gerne an!

Michael Minderjahn
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MPC Offen Flotte - Sparkasse Hannover unterliegt in erster Instanz und muss Schadensersatz leisten

Aufatmen für Anleger der Beteiligungsgesellschaft MS "Santa-B Schiffe" mbH & Co. KG (MPC Offen Flotte). Das Landgericht Hannover hat einem Anleger Schadensersatz zuerkannt, weil die Sparkasse Hannover diesem verschwiegen hatte, dass und in welcher Höhe sie Rückvergütungen im Zusammenhang mit dieser von ihr empfohlenen Beteiligung erhalten hat.

Der Rentner hatte geklagt, nachdem die Fondsgesellschaft nur eine einzige Ausschüttung leistete. Nun muss die Sparkasse die praktisch wertlose Beteiligung übernehmen und ihrem Kunden seine Einlage abzüglich erhaltener Ausschüttungen zurückerstatten. Außerdem hat sie ihn von weiteren Ansprüchen und Schäden freizustellen.

Noch ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, aber es zeigt, dass Anleger vor allem dann eine Chance haben, wenn sie rechtzeitig ihre Ansprüche prüfen lassen und dann auch geltend machen.

Nach unseren Berechnungen wird mit Ablauf des 31. Dezember 2012 Verjährung eintreten, jedenfalls soweit die Masse der Beratungsfehler davon betroffen ist. Das Verschweigen der Rückvergütungen (auch Kickbacks genannt) ist ja nur ein Mangel von vielen, die wir bei der Vielzahl von uns geprüfter Fälle festgestellt haben.

Daneben machen wir aber auch Schadensersatzansprüche gegen Gründungsgesellschafter des Fonds geltend, weil diese als die Vertragspartner der Anleger beim Beitritt zur Fondsgesellschaft nicht auf Mängel des Emissionsprospekts aufmerksam machten.
Letzteres dürfte insbesondere für diejenigen Anleger von Interesse sein, die nicht von einer Bank oder Sparkasse beraten wurden, sondern von einem sog. freien Anlageberater. Nach wie vor gilt ja, dass diese Berater grundsätzlich nicht über Ob und Höhe einer Provision aufklären müssen.

Sollten noch Fragen verblieben sein, sprechen Sie uns gerne an!

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