Interne Unterlagen beweisen: Postbank Finanzberatung bezeichnete offenen Immobilienfonds CS Euroreal noch im Jahr 2010 als "mündelsichere Anlage"

Dass es sich bei offenen Immobilienfonds um riskante Anlagen handelt, bei denen es sein kann, dass Anleger für lange Zeit nicht an ihr Geld kommen und Verluste erleiden, wurde den allermeisten Banken erst durch die Entwicklungen ab Herbst 2008 bewusst, als zahlreiche offene Immobilienfonds die Rücknahme von Anteilen aussetzen. Mittlerweile befindet sich das Gros der für Privatanleger zugänglichen offenen Immobilienfonds in der Abwicklung.

Auch die Postbank Finanzberatung war beim Vertrieb offener Immobilienfonds sehr aktiv. Zahlreiche Kunden haben auf Empfehlung ihrer Berater beispielsweise in den Fonds CS Euroreal investiert. In vielen Fällen wurde der Fonds dabei als "mündelsicher" und damit nach dem Verständnis der allermeisten Kunden ohne jedwede Risiken empfohlen. Auch intern hatte die Postbank Finanzberatung noch im Jahr 2010 den CS Euroreal als mündelsichere Anlage eingestuft, wie sich aus uns vorliegenden internen Unterlagen ergibt.

Für die "Finanzexperten" der Postbank Finanzberatung besonders peinlich: Der Begriff "mündelsicher" ist gesetzlich definiert und nach dieser Definition sind offene Immobilienfonds nicht mündelsicher.

>Täuschende Werbung mit vermeintlicher "Mündelsicherheit" offener Immobilienfonds

Kunden der Postbank-Finanzberatung, denen die Investition in den CS Euroreal empfohlen wurde, können aus diesem Fehler Ihres Beraters heute Kapital schlagen. Ihnen stehen Schadenersatzansprüche wegen Falschberatung zu.

>Mehr Informationen zum Fonds CS Euroreal

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Der Wunsch nach einem (noch) niedrigeren Zins

Chancen für Anleger bei Falschberatung über Fremdwährungskredite

Das Angebot klang zumeist verlockend: Zinsen, die bis zu 3% unter dem allgemeinen Niveau der Hypothekenbanken für einen "Euro-Kredit" liegen. Da können bei einem Immobilienkredit schnell ein paar zehntausend Euro an Ersparnis zusammen kommen. So lässt sich die monatliche Belastung auf ein erträgliches Maß reduzieren; im Extremfall kann erst durch die fremde Währung - meist in Schweizer Franken oder Japanische Yen - die Finanzierungsrechnung so dargestellt werden, dass jungen Bauherren mit Kindern oder Geringverdienern neben den Aufwendungen für die Baufinanzierung noch genug zu Leben bleibt.

Dabei verstecken sich in den Fremdwährungskrediten enorme Risiken, weiß Rechtsanwalt Tino Ebermann von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht, die sich auf die Vertretung geschädigter Kapitalanleger und Bankkunden spezialisiert hat. Besonders bedenklich für den Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ist, dass Fremdwährungskredite zumeist nur als endfällige Darlehen mit kurzer Zinsfestschreibung angeboten werden. "Das Darlehen wird dann während der Laufzeit nicht nach und nach abbezahlt, sondern muss am Ende mit einem Schlag getilgt werden. Dabei ist völlig offen, ob dann das benötigte Kapital zur Verfügung steht."

Wechselkursschwankungen und die Folgen

Ein besonderes Risiko stellt die Wechselkursentwicklung dar. Zwar gab es in der Vergangenheit Zeiten, in denen die Kurse der Darlehenswährungen zum Euro einigermaßen stabil waren, doch es kam auch immer wieder zu starken Wechselkursschwankungen. So sank der Kurs des Euro in im Jahr 2008 allein gegenüber dem Yen um fast 30%, gegenüber dem Schweizer Franken waren es immerhin noch 10%. Beim Franken war die Talfahrt dafür dann umso länger; auch hier sind inzwischen Kursverluste von 30% eingetreten - der auf 1,20 € gestützte Franken bereits einberechnet.

Für die Kreditnehmer hat diese Entwicklung unter verschiedenen Gesichtspunkten fatale Folgen:
  • Nur allzu oft sehen die Darlehensverträge ein Nachbesicherungsrecht der Bank für den Fall vor, dass der in Euro umgerechnete Darlehensstand einen bestimmten Anteil des Immobilienwertes übersteigt. Steigt der Kurs der fremden Währung gegenüber dem Euro und wird diese vereinbarte Schwelle überschritten, verlangen die Geldhäuser weitere Sicherheiten. Sind diese nicht mehr vorhanden, und kann sich der Darlehensnehmer mit der Bank nicht einigen, droht die Kündigung des Darlehens und die Zwangsversteigerung. Zudem müssen die Bauherren dann noch erheblich höhere Zinsen zahlen. Der erhoffte Zinsvorteil ist dann schnell hin. Die Finanzierung wird zum Alptraum.
  • Durch den Wertverlust des Euro gegenüber der Finanzierungswährung steigt zudem der Betrag, der in Euro zur Ablösung des Darlehens aufgewandt werden muss. Statt der beispielsweise aufgenommenen 100.000 € muss man dann plötzlich 130.000 € an die Bank zurückzahlen. Für nicht wenige insbesondere junge Bauherren, die ihr Eigenheim knapp kalkuliert haben, ein fast aussichtsloses Unterfangen.
  • Damit zur Tilgung das nötige Kapital zur Verfügung steht, wurde in der Finanzierungsberatung häufig empfohlen, vorhandenes Eigenkapital nicht in die Immobilienfinanzierung einfließen zu lassen sondern in ein sogenanntes Tilgungsinstrument, etwa einer Lebensversicherung oder einen Aktienfonds einzuzahlen oder anzusparen. Gleichzeitig wurde der Darlehensbetrag erhöht. Aus Sicht der Finanzierungsberater ein auf die Optimierung der Provisionseinnahmen ausgerichtetes Modell. Für die Bauherren ein Fiasko: Zum einen haben sie durch die höhere Verschuldung mehr Zinsen zu zahlen, zum anderen sind die als "Tilgungsinstrument" empfohlenen Anlagen zumeist sehr riskant, so dass das vorhandene und anzusparende Eigenkapital auch verloren gehen kann.
Diese Umstände trieben die Mehrheit der Darlehensnehmer bis an die Grenze ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Viele von ihnen zogen die Notbremse und stellten die Darlehen um, fortan in Euro und mit annuitätischer Tilgung. Hierbei mussten die Darlehensnehmer Ausgleichszahlungen in schmerzlicher Höhe oder eine empfindliche Erhöhung der Darlehensvaluta hinnehmen.

In Deutschland dürften nach Einschätzung von Fachanwalt Ebermann weit über 50.000 Darlehensnehmer ihr Eigenheim zumindest teilweise mit einem Fremdwährungskredit finanziert haben. Noch stärker als in Deutschland ist die Finanzierungsvariante mit Fremdwährungskrediten bei unseren Nachbarn in Österreich oder etwa in Ungarn verbreitet. Über 1,3 Millionen Magyaren - etwa 13% der gesamten Bevölkerung - haben vornehmlich bei Österreichischen Banken zumeist Kredite in Schweizer Franken auch zur Finanzierung eines Autos oder für sonstige Anschaffungen aufgenommen. Nachdem die ungarische Währung, der Forint, dann gegenüber dem Franken nachgab, konnten die meisten Darlehensnehmer ihren Verpflichtungen gegenüber den Banken nicht mehr nachkommen.

Dabei dürften vielen Darlehensnehmern gegenüber den finanzierenden Banken oder den Finanzierungsberatern Schadenersatzansprüche wegen Pflichtverletzungen im Rahmen der Kreditberatung zustehen. Zwar beinhalten die allermeisten Fremdwährungskreditverträge eine entsprechende Risikobelehrung der Darlehensnehmer. Allerdings sind diese Belehrungen häufig unzureichend. Fachanwalt Ebermann: "In Abhängigkeit von der Person der Darlehensnehmer und deren Vorerfahrungen mit Bankprodukten ist es in der Regel unzureichend, lediglich auf das abstrakte Fremdwährungsrisiko hinzuweisen. Vielmehr muss einem Darlehensinteressenten klipp und klar gesagt werden, wie sich dieses Risiko wirtschaftlich für ihn auswirken kann. Erst hiernach ist ein Darlehensnehmer in der Lage zu entscheiden, ob dieses Risiko für ihn tragbar ist oder nicht."

Dabei kann sich Bankrechtsspezialist Ebermann auf eine Reihe von Gerichtsentscheidungen stützen, die zu den Fremdwährungsfinanzierungen ergangen sind: "Streitentscheidend ist in der Regel nicht eine etwaige Risikobelehrung, sondern der tatsächliche Ablauf des Kreditberatungsgesprächs. Nur allzu oft haben die Berater hierbei die bestehenden Risiken geradezu heruntergespielt oder entsprechende Fremdwährungsdarlehen angeboten, obwohl es bereits eindeutige Hinweise der Spitzenverbände der Bankwirtschaft gab, die Kursbewegungen zu Lasten der Darlehensnehmer voraussagten und von bestimmten Währungen abrieten."

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Bundesgerichtshof klärt Adressenherausgabe von Publikumsgesellschaften - Anleger erwartet eine Flut von Zuschriften

Ausgangslage

Geschlossene Fonds sind fast durchweg in der Form einer Kommanditgesellschaft organisiert. Um den Aufwand sowohl für die Geschäftsführung wie auch den Anleger möglichst gering zu halten, wird eine Treuhänderin dazwischen geschaltet, die für die zahlreichen Anleger (deshalb auch "Publikumsgesellschaft") die Anteile hält, die Stimmrechte ausübt und für sie im Handelsregister eingetragen ist. Teilweise sehen die Konzeptionen nicht einmal mehr vor, dass Anleger sich ohne Treuhänderbeteiligung unmittelbar als im Handelsregister eingetragene Kommanditisten (sog. Direktkommanditisten) beteiligen können. Schon aus steuerlichen Gründen sind beide Formen der Beteiligung fast durchweg eine Gleichstellung in den Rechten und Pflichten vor.

Ist ein Anleger als Direktkommanditist im Handelsregister eingetragen, sind die Daten frei zugänglich. Es stellt heutzutage keine übertriebene Leistung mehr dar, zu einem Namen eine ggf. geänderte Adresse herauszufinden.

In praktisch allen Gesellschaftsverträgen von Fondsgesellschaften ist vorgesehen, dass bestimmte Mitwirkungsrechte nur ausgeübt werden können, wenn sich eine Mindestanzahl von Gesellschaftern (sog. Quorum) findet, die dasselbe Interesse haben und unterstützen. Wenn jedoch immer weniger Mitgesellschafter anonym bleiben, fällt es schwer, solche Anforderungen zu erfüllen. Eine effektive Kontrolle der Geschäftsführung wird dadurch zumindest erschwert.

Die Entscheidungen

Mit zwei Urteilen vom 5. Februar hat der für das Gesellschaftsrecht zuständige II. Senat des Bundesgerichtshofs (BGH) nunmehr über eine offene Frage entschieden, die bisher nicht höchstrichterlich geklärt war: können Anleger einer Publikumsgesellschaft verlangen, dass ihnen die Adressen der übrigen Treuhandgesellschafter mitgeteilt werden? Die Fondsgesellschaften bzw. die Treuhandkommanditistinnen haben die Herausgabe bisher verweigert, weil sie sich auf ein schützenswertes Interesse der anderen Treugeber an ihrer Anonymität beriefen. Teilweise waren hierzu auch eigens die Gesellschaftsverträge der Fondsgesellschaften nachträglich geändert worden. Der BGH hat nunmehr die vom Oberlandesgericht München vertretene Auffassung bestätigt, dass die Anleger, die über eine Treuhandkommanditistin an einer Fondsgesellschaft beteiligt sind, die Preisgabe ihrer Identität gegenüber anderen Gesellschaftern nicht verhindern können, und zwar weder durch eine Regelung im Gesellschaftsvertrag noch durch Einzelanweisung an die Treuhandkommanditistin. Zur Entscheidung standen auch zwei weitere Revisionen an, die jedoch zurückgenommen wurden.

Was sind die Konsequenzen?

Die Auswirkungen dieser Rechtsprechung sind grundsätzlich positiv. Durch den Zugang zu den Adressdaten von Mitgesellschaftern wird den Anlegern eine effektive Ausübung ihrer Mitwirkungsrechte ermöglicht. Damit ist auch künftig besser realisierbar, Tagesordnungen von Gesellschafterversammlungen ergänzen zu lassen oder Präsenzveranstaltungen, die von den Fonds oft durch schriftliche Abstimmungen umgangen werden, zu erzwingen.

Allerdings ist zu befürchten, dass noch mehr Anleger als bisher künftig Post von dritter Seite erhalten werden. Schon bisher haben sog. Aufkäufer von Fondsbeteiligungen, Anlegerschutzvereine aber auch Anlegeranwälte Anleger unverlangt angeschrieben. Oft genug blieb dabei im Dunkeln, was mit irgendwelchen Interessengemeinschaften oder ähnlichem wirklich gewollt ist. Auch Fragen nach Informationen aus Beratungsgesprächen stellten sich nicht als besonders sinnvoll dar, sondern legten oft genug den Verdacht nahe, dass um Mandate geworben wird. Nach Auffassung von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht besteht damit auch die Gefahr, dass systematisch für Verunsicherung gesorgt wird. Das ist weder für Anleger wünschenswert, die sich bereits in anwaltlicher Beratung befinden, noch für solche, die sich noch nicht darüber im Klaren sind, ob und ggf. welche Ansprüche sie haben. Anwalt Minderjahn meint: "Aus anwaltlicher Sicht sind die diese Massenrundschreiben störend, weil sie zu vermehrten Nachfragen der Mandanten und damit unnötiger Mehrbelastung führen. Auch durch gute Kommunikation lässt sich das nicht verhindern, weil die Anleger verständlicherweise verunsichert bleiben. Eine gute Kanzlei wird damit fertig, weil die meisten Aspekte bereits in der Beratung aufgetaucht sind."

Die Anlegeranwälte von Nittel warnen aber nach wie vor davor, unverlangten Schreiben so einfach nachzugehen. Seriöse Anwälte zeichnen sich dadurch aus, dass sie einen Antrag vorlegen, für den sie eine Mindestanzahl von Stimmen benötigen. Im Übrigen sollten Anleger sich stets den Anwalt ihres Vertrauens selbst aussuchen und sich nicht etwa von Anlegerschutzvereinen deren Vertrauensanwalt vorschreiben lassen. "Um Vertrauen kann ich zwar werben" meint Minderjahn, "aber herstellen muss ich das als Anwalt durch Taten, nicht durch Rundschreiben. Viele Schreiben sind und bleiben nach meiner Auffassung schlicht Werbung."

Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung? Möchten Sie wissen, ob wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

Michael Minderjahn

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MPC Offen Flotte Santa-B Schiffe: Kanzlei Nittel reicht Klagen für geschädigte Anleger ein

Die Gier nach Provisionen hat bei den Banken offenbar jeden Skrupel verdrängt.

Etwa 7.000 Anleger haben im Jahr 2006 rund 186 Mio. € in den vom Hamburger Emissionshaus MPC aufgelegten Schiffsfonds MPC Offen Flotte "Santa-B Schiffe" investiert. Jetzt stehen die 14 Containerschiffe des Fonds vor der Insolvenz und sollen, wie den Anlegern jüngst mitgeteilt wurde, verkauft werden. Die Anlegergelder sind verloren.

Für zahlreiche vom Totalverlust des Fonds betroffene Anleger hat die Anlegerkanzlei Nittel in den letzten Wochen Ansprüche geltend gemacht und Schadenersatzklagen eingereicht. Betroffene Anspruchsgegner sind unter anderem die Postbank Finanzberatung sowie die Hamburger Sparkasse (Haspa). Auch gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds, darunter die Hamburger Reederei Claus-Peter Offen KG, macht die Kanzlei für geschädigte Fondsanleger Schadenersatz geltend.

"Den Anlegern wurde eine hochspekulative Anlage als sicher angeboten", lautet zusammengefasst der Hauptvorwurf der Fondsgeschädigten, wie der Anlegeranwalt Mathias Nittel feststellt. Für den Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, dessen Kanzlei hunderte geschädigter Schiffsfonds-Anleger vertritt, ein schockierendes Verhalten der Berater und beratenden Banken: "Die vielfältigen Risiken der Beteiligung, wie beispielsweise die angesichts der Marktsituation höchst fragwürdigen Annahmen zur Entwicklung der Charterraten oder die mit der Kreditaufnahme in japanischen Yen verbundene Kreditspekulation, die für den Fonds absehbar existenzbedrohende Ausmaße annehmen konnte, lagen auf der Hand, waren aber in keinem der mir bekannten Fälle Gegenstand der Beratung der Anleger."

Rechtsanwalt Michael Minderjahn, der in der Kanzlei Nittel die zahlreichen Anleger des MPC-Fonds Offen Flotte MS "Santa-B Schiffe" betreut, verweist zudem darauf, dass der Prospekt zahlreiche Fehler und Ungereimtheiten auf, die in Teilen den Vorwurf der Täuschung nahelegten. So sei beispielsweise der Anteil der von den Anlegern investierten Gelder, die tatsächlich in die Schiffsinvestition fließen, nicht ausgewiesen worden, obwohl der Bundesgerichtshof dies ausdrücklich verlangt. Anwalt Minderjahn hat nachgerechnet: "Rund 33% des Kommanditkapitals flossen gar nicht in den Kauf der Schiffe, sondern wurden für so genannte Weichkosten verwendet." Auch die vollständigen Vertriebskosten, die sich auf mehr als 25% des Kommanditkapitals belaufen hätten, seien im Prospekt pflichtwidrig nicht offen ausgewiesen worden, so Minderjahn.

Heftige Kritik äußert der Anlegeranwalt gegenüber den im Vertrieb des Fonds beteiligten Banken: "Bei einer ordentlichen Prüfung des Beteiligungsangebots mit banküblicher Sorgfalt, wie sie die Rechtsprechung fordert, hätten sie erkennen müssen, dass es sich bei dem Fonds um eine hoch spekulative Anlage handelt, die grandiose Risiken in sich trägt." Dass der Fonds Rentnern, Pensionären und sogar Familienvätern angeboten wurde, sei nur erklärlich, wenn man wisse, dass an die in den Vertrieb eingebundenen Banken, Sparkassen und sonstigen Finanzberater bis zu 14% der Einlage an Vertriebsprovision gezahlt wurden. Verbraucheranwalt Nittel: "Die Gier nach Provisionen hat hier offenkundig jeden Skrupel verdrängt."

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Prorendita Fünf- Sparkasse Kölnbonn drängt betagte Anlegerin auf Prozessweg

Die Situation könnte schlimmer nicht sein: Im Alter von 75 Jahren wird einer Mandantin die Beteiligung an der PRORENDITA FÜNF GmbH & Co. KG von einer Anlageberaterin der Sparkasse KölnBonn empfohlen. Der Dame wird die Beteiligung als sichere Anlage empfohlen. Nachdem keinerlei Ausschüttungen von der Gesellschaft gezahlt werden und die Nachrichten zunehmend schlechter werden, erhebt die alte Dame mit Unterstützung ihrer Familie zunächst Beschwerde beim Rheinischen Sparkassen- und Giroverband. Der Schlichter, der erhebliche Versäumnisse feststellt, baut der Sparkasse eine Brücke und schlägt die Rückabwicklung vor. Diese wird rundum abgelehnt. Später erklärt man sich bereit, eine Zahlung in nicht nennenswerter Höhe zu leisten, "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" selbstverständlich.

Im Alter von 80 Jahren noch Klage erheben?

Nach Auffassung von Michael Minderjahn, der Anleger in Lebensversicherungszweitmarktfonds bei Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht betreut, ist dies kein Einzelfall. Er hat beobachtet, dass zunehmender Tendenz Schlichtungssprüche der Ombudsleute einfach abgelehnt werden. "Dieses Recht haben die Banken und Sparkassen zwar nach praktisch allen Schiedsordnungen, aber es scheint auf der Hand zu liegen, dass man vor allem Kleinanleger durch Ablehnung der Schiedssprüche einschüchtern will. Sie sollen wegen des immer vorhandenen Prozessrisikos die Verfolgung ihrer Ansprüche aufgeben. Gerade ältere Menschen, die zumeist ihr ganzes Leben ohne einen Prozess ausgekommen sind, sind völlig verunsichert wem sie überhaupt noch vertrauen können, scheuen die nervliche Belastung, fürchten aber auch Repressalien. Genau darauf scheint unter anderem die Sparkasse KölnBonn zu setzen."

Immer öfter werden die Anlegeranwälte auch von enttäuschten Bankkunden in Anspruch genommen, die selbst bereits eine Beschwerde beim Rheinischen Sparkassen- und Giroverband eingereicht oder sogar schon erfolgreich abgeschlossen haben und nun doch ihre Ansprüche gerichtlich geltend machen müssen. Minderjahn dazu: "Es ist dramatisch. Zumeist kommen die fast durchweg über 70jährigen Mandanten zu uns, weil sie Unterstützung ihrer Familien bekommen, nachdem sie ihre vermeintliche Schande eingestanden haben. Ich vermute, die Dunkelziffer derjenigen, die gar nicht erst den Mut aufbringen, ihre Ansprüche prüfen zu lassen, oder trotz positiver Stellungnahme der Ombudsleute aufgeben, ist erheblich."

Tatsächlich ist natürlich gar nicht von der Hand zu weisen, dass es eine erhebliche Belastung darstellt, mit fast achtzig Jahren, manchmal sogar noch älter, sich mit Anwälten und Gerichten auseinander zu setzen. Allerdings sollte den Banken und Sparkassen nicht ermöglicht werden, im Stillen ihre Vertriebssünden auszufechten. Neben der Commerzbank war es vor allem die Sparkasse KölnBonn, die mit großem Nachdruck die Fonds an ihre Kunden vertrieben hat. Nun wird viel Geld ausgegeben, um die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen zu verhindern.

Schadensersatzansprüche können durchgesetzt werden

Anleger, die bereits versucht haben, ihre Ansprüche durch Beschwerden durchzusetzen, sollten sich nicht davon abschrecken lassen, dass die Sparkasse KölnBonn versucht, alle juristischen Mittel einzusetzen, um Ansprüche abzuwehren. Das ist grundsätzlich auch ihr Recht. Repressalien von Seiten der Banken sind jedenfalls bisher die absolute Ausnahme geblieben. Allerdings können und sollten Anleger sich auch der Hilfe von spezialisierten Anwälten versichern, die die Schadensersatzansprüche mit großem Engagement und Fachwissen durchsetzen. Eine Vorprüfung wird zumeist kostengünstig erweisen, ob die Prozessaussichten tatsächlich so ungünstig sind, wie viele Anleger befürchten.

Mehr Informationen über Beratungsfehler bei Prorendita-Fonds und insbesondere bei PRORENDITA FÜNF GmbH & Co. KG

Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung an einem der PRORENDITA-Fonds? Möchten Sie wissen, ob wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen? Rufen Sie uns an, wir informieren Sie gerne in einem unverbindlichen Vorgespräch.

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Zweite Lorenz Immobilienfonds GmbH & Co. KG - Anlegerin wehrt sich erfolgreich

Fondsgesellschaft muss schwere Schlappe einstecken, weil keine ordnungsgemäße Beschlussfassung für Auswechslung der Treuhandkommanditistin nachgewiesen werden konnte

Mit Urteil vom 17. Januar 2013 hat das Landgericht Mannheim einer von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht vertretenen Anlegerin Recht gegeben und Ansprüche der Fondsgesellschaft auf Zahlung der Einlageraten zurückgewiesen.

Was war geschehen?

Die Anlegerin unterzeichnete im Jahre 2000 eine Beitrittserklärung, mit der sie sich mit einem Betrag von 9.360 DM an der damaligen Zweite Lorenz Immobilienfonds KG als Treuhandgeberin beteiligte. Treuhandkommanditistin war damals eine Frau Sonja Schoch, die die Beteiligung für die Anleger halten sollte. Ein Berater hatte der damals in Ausbildung befindlichen Mandantin die Beteiligung als sichere Anlage empfohlen; sie könne sich so Vermögen aufbauen, denn die Einlage sei ja in Raten zu leisten. Einen Emissionsprospekt hatte sie nicht erhalten. Nach einigen Jahren stellte die Anlegerin ihre Zahlungen ein.

Fondsgesellschaft klagte auf Zahlung der rückständigen Raten

Mittels Mahnbescheid klagte die Zweite Lorenz Immobilienfonds GmbH & Co. KG, vertreten durch die FVG Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH, 2009 die Zahlung der seit 2006 rückständigen Raten ein. Sie behauptete Rechtsnachfolgerin der Zweite Lorenz Immobilienfonds KG zu sein.

Michael Minderjahn, der die Anlegerin bei Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht betreut, machte geltend, dass die Identität der Fondsgesellschaft überaus zweifelhaft sei. Sowohl der Tausch des persönlich haftenden Gesellschafters wie auch die Auswechslung des Treuhandkommanditisten sei ohne jede Beteiligung der Treugeber/Anleger erfolgt, weswegen das Ganze jedenfalls im Verhältnis zu der Anlegerin unwirksam sei. Am 15.02.2001 sei im Handelsregister eingetragen worden, dass Frau Schoch als Treuhandkommanditistin aus der Gesellschaft ausgeschieden; damit sei auch die Treuhandbeteiligung untergegangen, jedenfalls seien die mittelbar beteiligten Anleger an dieser Beschlussfassung niemals beteiligt worden. Außerdem habe die klagende Fondsgesellschaft selbst gar keinen Anspruch, sondern allenfalls die Treuhandkommanditistin.

Erst nachdem die Fondsgesellschaft erstinstanzlich die Klage auf Zahlung an die Treuhandkommanditistin umgestellt hatte, obsiegte sie zunächst beim Amtsgericht Mannheim.

Erstinstanzlich hatte die klagende Gesellschaft auf Urteile der Landgerichts Augsburg und Mosbach sowie des Amtsgerichts Deggendorf verwiesen, in denen andere Anleger zur Zahlung der Einlageraten verurteilt worden waren.

Berufung der Anlegerin erfolgreich

Auf die Berufung der Mandantin hob das Landgericht Mannheim nunmehr das erstinstanzliche Urteil auf und gab der Anlegerin Recht. Die Fondsgesellschaft muss nun sämtliche Kosten tragen.

In seiner Begründung bestätigt das Urteil Minderjahn’s Auffassung, dass die Fondsgesellschaft sich eben nicht auf die Eintragungen im Handelsregister berufen könne, die auf unlauterem Wege zustande gekommen seien. Gegenüber den Anlegern/Treugebern müsse sich die Fondsgesellschaft entgegenhalten lassen, dass die Beschlussfassungen nicht ordnungsgemäß zustande gekommen seien. Die als Treugeber beteiligten Anleger seien gerade nicht wie sonstige Vertragspartner der Gesellschaft als Dritte anzusehen. Da die Fondsgesellschaft keinen Beschluss vorlegen konnte, aus dem sich die Zustimmung der als Treugeber beteiligten Anleger zur Übertragung ihrer Beteiligungen auf die FW Treuhand Steuerberatungsgesellschaft mbH ergebe. Da nicht einmal Ladungen zu einer Treugeberversammlung, geschweige denn das Protokoll einer solchen vorgelegt werden konnten, spräche alles, so das Gericht, dafür, dass diese gar nicht stattgefunden habe.

Erst recht müsse damit die ordnungsgemäße Bestellung der derzeitigen Treuhandkommanditistin WITU Immobilientreuhand GmbH in Frage stehen.
Die Revision wurde nicht zugelassen.

Konsequenzen des Urteils

Anlegeranwalt Minderjahn ist der Auffassung, dass offenbar noch niemandem aufgefallen war, wie in diesem Fonds hinter dem Rücken der Anleger verfahren wurde. Das zeige sich auch daran, dass die Anleger erst mit einem (angeblich versandten) Schreiben vom 3. Juni 2003, also über ein Jahr später über das Ausscheiden ihrer Treuhänderin und die Übertragung auf die FW Treuhand informiert wurden.

Anleger, die auf Leistung der Einlagen in Anspruch genommen worden sind, sollten sich dringend in die Beratung eines spezialisierten Rechtsanwalts begeben. Sie haben sehr gute Chancen, dass die Gerichte sich der zutreffenden Auffassung des Landgerichts Mannheim anschließen und etwaige Klagen abweisen werden. Sofern die Ansprüche zur Vermeidung eines Gerichtsverfahrens anerkannt wurden, bestehen gute Aussichten, dies anzufechten und weitere Zahlungen zu vermeiden.

Anleger, die vor dem Jahre 2003 diesem Fonds beigetreten sind, können gegen ihre damaligen Berater wegen zwischenzeitlich eingetretener Totalverjährung keine Schadensersatzansprüche mehr geltend machen. Alle erst später beigetretenen sollten unverzüglich prüfen lassen, ob sie falsch beraten wurden und ihnen Schadensersatzansprüche zustehen.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung Zweite Lorenz Immobilienfonds? Möchten Sie wissen, ob wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

Michael Minderjahn

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FHH Fonds Nr. 17 MS "Aquitania" ist insolvent - Fachanwälte helfen Anlegern

Was können Anleger angesichts des Totalverlusts tun?

Der vom Fondshaus Hamburg (FHH) aufgelegten Fonds Nr. 17 MS "Aquitania" ist insolvent. Die Krise der Schiffsbranche hat damit ein weiteres Opfer gefordert. 335 Privatanleger haben ihre in den Jahren 2003 und 2004 investierten rund 13 Mio. € verloren.

Bereits im August 2012 hatten wir über die sich abzeichnende Insolvenz des Fonds berichtet. Denn schon in der FHH-Leistungsbilanz für 2010 wurden Charterraten von gerade einmal 25% der prospektierten Höhe und Schiffsbetriebskosten genannt, die um 41% über den prospektierten Werten lagen. Die Schiffsbetriebskosten beliefen sich auf mehr als das Doppelte der erzielten Einnahmen. Ein kostendeckender Betrieb des Schiffs lag bereits damals in weiter Ferne. Jetzt stehen die Anleger vor dem Totalverlust ihrer Einlage.

Totalverlust für Anleger

Die Anleger stehen jetzt vor der Frage, den drohenden Verlust zu akzeptieren, oder um ihr Geld zu kämpfen - die Chancen stehen nicht schlecht.

Falschberatung begründet Schadenersatzansprüche der Anleger

Aus unserer jahrelangen Erfahrung bei der Durchsetzung von Anlegerinteressen wissen wir, dass kaum eine Beratung im Zusammenhang mit geschlossenen Fonds unangreifbar war. Denn in der Regel entsprachen die empfohlene Schiffsfondsbeteiligung weder den Anlagezielen, noch der Risikobereitschaft des Anlegers und nur allzu oft war er wirtschaftlich gar nicht in der Lage, die Risiken, die jetzt eingetreten sind, zu tragen. Auch die Information über Funktionsweise und insbesondere Risiken des vom Berater empfohlenen Schiffsfonds war in aller Regel unzureichend, da der Berater das Produkt verkaufen wollte, um Provisionen zu verdienen und nicht seinen Kunden durch zutreffende Hinweise auf Verlustrisiken abschrecken wollte.

Unzureichende Aufklärung über Risiken der Schiffsfonds-Beteiligung

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass sie von ihren Beratern über die Risiken der ihnen empfohlenen hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligungen gar nicht oder nicht ausreichend informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie es der Bundesgerichtshof formuliert hat (Az. III ZR 249/09), unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Wir haben bei einer Analyse zahlreicher Beratungen dabei insbesondere folgende Beratungsfehler festgestellt:
  • Ein sehr hoher Anteil der von den Anlegern einbezahlten Gelder floss nicht in den Kauf oder Bau der Schiffe sondern wurde für diverse Dienstleistungsvergütungen und Vertriebsprovisionen sowie Zinsen verwendet. Dieses Geld arbeitet zukünftig nicht für die Anleger. Wie hoch dieser Anteil so genannter Weichkosten ist, wurde regelmäßig verschwiegen
  • Auch die Höhe der Vertriebskosten, die sich bei Schiffsfonds meist deutlich über 15% des Anlegerkapitals bewegten, wurde in der Beratung nach unserer Erfahrung regelmäßig verschwiegen, obwohl die Berater zur Aufdeckung dieser Mittelverwendung verpflichtet gewesen wären.
  • Schiffsfonds sind hochriskante unternehmerische Beteiligungen, bei denen zahlreiche Faktoren wie Chartereinnahmen oder Schiffsbetriebskosten starken Schwankungen bzw. Veränderungen unterliegen können und das gesamte Fondskonzept zum Scheitern bringen können. Gerade die Risiken hätten Gegenstand der Beratung sein müssen.
  • Vielfach wurden Schiffsfonds als Altersvorsorge empfohlen. Dabei sind Schiffsfonds als Altersvorsorge nicht geeignet, da sie mit hohen Verlustrisiken verbunden sind, die bis zum Totalverlust der Anlage gehen können.
  • Die beratenden Banken und Sparkassen haben zumindest bis ins Jahr 2008 hinein regelmäßig nicht darauf hingewiesen, welche Provisionen sie für die Vermittlung von Fondsbeteiligungen erhalten (kickbacks), obwohl sie dazu verpflichtet gewesen wären.
Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

Haben auch Sie eine Beteiligung am FHH Fonds Nr. 17 MS "Aquitania" gezeichnet? Möchten Sie wissen, ob Sie Chancen haben, Ihr investiertes Geld zurückzubekommen?

Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

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Lloyd Fonds LF 81 Schiffsportfolio III - Eine Totgeburt von Anfang an?

Keine Freude haben die Anleger der drei Ein-Schiffsgesellschaften
  • Zweite MS "Sofia Schulte" Shipping GmbH & Co. KG,
  • MS "Las Vegas" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG und
  • MS "Lloyd Don Pascuale" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG,
in die sie insgesamt 70 Mio. € investiert haben. Musste die Ausschüttung für 2009 schon reduziert werden, sind Auszahlungen seit 2010 komplett ausgeblieben.

Ende März 2013 muss die MS Sofia Schulte Farbe bekennen, sonst droht das Aus

Das Risiko der viel zu kurzen Anfangsbeschäftigung bei der MS Sofia Schulte hat sich voll verwirklicht. Derzeit dümpelt das Containerschiff mit einer nicht auskömmlichen Anschlussbeschäftigung herum und hat ernsthafte Liquiditätsschwierigkeiten. Mit Ablauf des ersten Quartals 2013 endet das von der Gesellschaft ausgehandelte Moratorium zur Stundung der Darlehenstilgung.

Anleger wurden nicht korrekt informiert und aufgeklärt

Nach Meinung von Michael Minderjahn, der die Anleger bei Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht betreut, zeigen die Auswertungen, dass die Beratungen fast durchweg Mängel aufweisen. Die häufigsten sind:
  • Das im Emissionsprospekt durchaus erwähnte Totalverlustrisiko wurde fast durchgängig von den Beratern kleingeredet. Oft wurde behauptet, durch die Verteilung auf drei unterschiedliche Schiffsgrößen sei das Risiko bestens verteilt.
  • Darüber, dass rd. 27% der Einlagen für die sog. Weichkosten verwendet werden, wurde praktisch kein Anleger informiert. Dabei ist dieser Wert durchaus wichtig für die Beurteilung, wie ertragreich das übrige Kapital arbeiten muss, um die prognostizierten Renditen überhaupt erwirtschaften zu können.
  • Ebenso hat kein Berater einen unserer Mandanten darüber informiert, wie sich die Lage bis zum Beratungsende geändert hat. Der Emissionsprospekt datiert ja aus der Zeit unmittelbar vor der Finanzkrise.
  • Soweit es sich um bankgebundene Berater handelt, wurde den Anleger zudem das finanzielle Eigeninteresse verschwiegen. Immerhin weist der Emissionsprospekt über das Agio von 5% weitere 8%, insgesamt also 13% an Vertriebsvergütungen aus.
  • Zumeist blieb unseren Mandanten auch unbekannt, dass über 69% der Investition durch Fremdfinanzierung aufgebracht werde. Welches Risiko für das einzusetzende Kapital daraus entsteht, dass die Darlehen von US-Dollar in Yen umgetauscht werden wurde schon gar nicht besprochen.
  • Kein einziger Mandant wurde darauf hingewiesen, dass der Emissionsprospekt Fehler enthält. Solche sind nach Meinung von Anlegeranwalt Minderung aber vorhanden und hätten von den jeweiligen Beratern schon bei einer bloßen Plausibilisierung festgestellt werden müssen.
Falschberatung und Prospektfehler begründen Schadensersatzansprüche der Anleger

Jeder einzelne der oben aufgezählten Beratungsfehler stellt eine Pflichtverletzung des Beraters dar und löst einen Schadensersatzanspruch des Anlegers aus. Daneben finden sich viele weitere Fehler, die wir prüfen und oft feststellen. Wir sehen daher vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.

Verjährung von Schadensersatzansprüchen droht

Zum Ende des Jahres 2013 drohen viele Schadenersatzansprüche von Schiffsfondsanlegern zu verjähren. Hintergrund ist, dass in zahlreichen Schiffsfonds ab dem Jahr 2010 erstmals Ausschüttungen ausgesetzt, Sanierungskonzepte entwickelt und Anleger zu Nachschüssen oder Sanierungsbeiträgen aufgefordert wurden. Dadurch wurde den Anlegern bekannt, dass es sich bei ihrer jeweiligen Schiffsfondsbeteiligung keineswegs um eine so sichere und risikolose Beteiligung handelt, wie sie ihnen im Beratungsgespräch dargestellt wurde. Diese Kenntnis setzt möglicher Weise den lauf von dreijährigen Verjährungsfristen in Gang, die die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nach 2013 erschweren oder unmöglich machen.

Mehr Informationen zur Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei geschlossenen Fonds erfahren Sie hier.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am Lloyd Schiffsportfolio III? Möchten Sie wissen, wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen? Rufen Sie uns unverbindlich an, wir helfen Ihnen gerne.

Michael Minderjahn

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MPC Offen Flotte MS "Santa-B Schiffe": Jetzt steht der Totalverlust für die Anleger endgültig fest!

Mit Schreiben vom 18. Januar 2012 wurden die Anleger der Beteiligungsgesellschaft MS "Santa-B Schiffe" mbH & Co. KG (MPC Offen Flotte) in Kenntnis gesetzt, dass die Beschlüsse zur Sanierung im September 2012 zwar gefasst wurden, die Beteiligung an der Kapitalerhöhung mit rd. 28% aber viel zu gering ausgefallen und damit die Sanierung gescheitert ist. Nunmehr bieten die finanzierenden Banken an, auf die Geltendmachung der Anlegerhaftung zu verzichten, falls ein Beschluss gefasst wird, dass alle 14 Schiffe zu verkaufen seien.

Warum wurde das Sanierungskonzept überhaupt beschlossen?

Nach dem Protokoll der Beschlussfassung vom 28. September 2012 waren die Verhältnisse wie häufig in solchen Publikumsgesellschaften: rd. 41,5% der Anleger hatten der Treuhandkommanditistin Weisung erteilt, wie abzustimmen sei. 57,5% der Anleger hingegen hatten die TVP gar nicht oder nicht ausdrücklich angewiesen. Allein durch die Beteiligung der Treuhandkommanditistin sind solche Beschlussfassungen überhaupt möglich, denn auch so wird die nötige Teilnahme überhaupt geschafft. Dadurch, dass sich die Treuhandkommanditistin bei der Stimmabgabe enthält, wird eine verhältnismäßig kleine Stimmenzahl maßgeblich für die Beschlussfassung. So war es auch hier, denn die 35% der Gesellschafter, die der Sanierung zustimmten, waren eben die Mehrheit.

Nach Meinung von Michael Minderjahn, der die Anleger bei Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht betreut, ist das kein Wunder. Obwohl die Annahmen des Sanierungskonzepts reichlich optimistisch waren, kann man darüber natürlich geteilter Ansicht sei. Allerdings agieren viele Anleger verständlicher Weise auch nach dem Prinzip Hoffnung.

Der Totalverlust ist nicht mehr abzuwenden

Für Minderjahn ist klar: durch den Verkauf der Schiffe wird, sofern er beschlossen werden sollte, nur noch den finanzierenden Banken geholfen. Kein Anleger sollte sich mehr Hoffnungen machen, dass der Verkauf soviel Erlöse bringe, dass noch irgendetwas zu verteilen wäre. Der organisierte Verkauf der Schiffe hat für die Anleger grundsätzlich keinen Vorteil, dafür sind die vorhandenen Darlehensschulden (per 31.12.2011 waren das rd. 163 Millionen US$ sowie 17,7 Milliarden JPY) zu hoch.

Für die finanzierenden Banken bietet er jedoch die Chance einen höheren Preis zu erhalten als bei der Zwangsversteigerung. Für die Reederei Claus-Peter Offen bietet der Verkauf die Chance, noch eine Vergütung von "2% des Nettoerlöses" (so im Emissionsprospekt enthalten) zu bekommen.

Banken bieten Verzicht auf Anlegerhaftung an

Immerhin bieten die Banken den Anlegern an, die Beschlussfassung über den Verkauf der Schiffe durch einen Verzicht auf die Anlegerhaftung zu versüßen. Was hat es damit auf sich?

Nach der gesetzlichen Regelung (§ 171 Abs. 1 HGB) haftet der Anleger als (Treuhand-) Kommanditist auf seine Einlage. Die Haftung ist beendet, sobald diese geleistet ist. Erhält er später jedoch Ausschüttungen, die nicht durch Gewinne gedeckt sind, dann handelt es sich um Kapitalrückzahlungen, die gem. § 172 Abs. 4 HGB die Haftung wiederaufleben lassen. Gläubiger der Fondsgesellschaft oder ein Insolvenzverwalter können die Rückzahlung der Ausschüttungen verlangen.

Dem Emissionsprospekt ist zu entnehmen, dass die prognostizierten Ausschüttungen nicht aus Gewinnen geleistet werden (können), sondern lediglich aus nicht benötigter Liquidität. Da der Jahresabschluss 2007 - ebenso wie schon der für 2006 - einen Verlust auswies, haben die Banken tatsächlich das Recht, die Rückzahlung der einzigen Ausschüttung, die der Fonds überhaupt geleistet hat, zu fordern.

Sofern die Anleger also dem Verkauf der Schiffe zustimmen, erreichen sie damit, dass sie nicht auch noch die 4% zurückzahlen müssen, die sie bereits erhalten haben.

Anlegeranwalt Minderjahn rät: Nachdem nunmehr also endgültig für die Anleger feststeht, dass sie das eingesetzte Kapital verloren haben, sollten sie spätestens jetzt einen spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen um prüfen zu lassen, ob sie richtig beraten wurden. Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am MPC "Santa B Schiffe"? Möchten Sie wissen, ob wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

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DS-Rendite-Fonds Nr. 126 DS Ability und DS Accuracy - Untergang trotz Sanierung?

2007 investierten 561 Anleger über ihre Beteiligungen an dem DS-Rendite-Fonds Nr. 126 DS Ability und DS Accuracy GmbH & Co. Containerschiffe KG rd. 19 Mio. € in den Kauf zweier sog. Feeder-Schiffe (Zubringer für größere Containerschiffe) für 53 Mio. US$. Es handelt sich hier um Schwesterschiffe der DS Activity und der DS Agility, die den Anlegern im DS-Rendite-Fonds Nr. 132 ebenfalls keine Freude bescherten.

Die Gesellschaft musste bereits 2010 die geleisteten Ausschüttungen zurückfordern. Viele Anleger staunten nicht schlecht, denn regelmäßig waren sie gar nicht darüber aufgeklärt worden, dass es sich bei diesen Auszahlungen nur um Darlehen handeln soll. Dessen nicht genug, musste zudem noch ein Kapitalschnitt mit Kapitalerhöhung durchgeführt werden. Trotzdem wird nach wie vor nichts ausgeschüttet.

Bedauerlicher Weise wurden zumindest die uns bekannten Anleger des Fonds über grundlegende Tatsachen der Fondsbeteiligung und die Risiken von ihren Beratern nicht informiert.

Für die Anleger stellt sich die Frage, ob sie im Vorfeld Ihrer Beteiligung an diesem Fonds richtig beraten wurden. Die Entwicklungen der zurückliegenden Jahre hat gezeigt, dass es sich bei dem Fonds um eine hochriskante unternehmerische Beteiligung mit dem Risiko des Totalverlustes handelt.

Beteiligung mit hohen Risiken

Obwohl der konjunkturelle Zenit in der Schifffahrt spätestens 2006 längst überschritten war, priesen Berater Projekte wie den DS-Rendite-Fonds Nr. 126 als sicheres Investment an. Das ist ziemlich fragwürdig, denn über eine nennenswerte Festcharter für einen wenigstens mittelfristigen Zeitraum verfügten die Schiffe nicht.

Das durch optimistische Einnahmeplanung noch zusätzlich vergrößerte Risiko, war ohnehin schon extrem hoch, meint Michael Minderjahn, der bei Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht die Anleger der Dr. Peters-Fonds betreut.

Die Fondsverwaltung teilte den Anlegern 2010 mit, dass sich die Fondsgesellschaft in einer wirtschaftlich sehr angespannten Situation befinde. Ursächlich sollte, so die Geschäftsführung, die bis bisher größte Schifffahrtskrise sein. Das ist nach Minderjahns Meinung nur ein winziger Teil der Wahrheit. Denn neben den allgemeinen Risiken des Schifffahrtsmarktes waren es die von Deutschen Fondsinitiatoren, Reedern und Banken aus bloßem Gewinnstreben zu Lasten der Anleger geschaffenen Überkapazitäten, die sich neben den Risiken der Schiffsfondskonstruktion selbst zum Nachteil der Anleger ausgewirkt haben.

Keine zutreffende Information über Sachinvestition

Dass nach unserer Prüfung über 35% der Einlagen gar nicht für die Investition in die Schiffe selbst verwendet werden sollten, blieb praktisch allen Mandanten völlig verborgen. Diese Informationen enthält der Prospekt nicht einmal. Dabei hat der Kunde ein Recht darauf, von seinem Berater zu erfahren, welcher Teil seiner Nominaleinlage wertbildend investiert wird und wieviel für sonstige Kosten verbraucht werden.

Hohes Risiko durch Kreditaufnahme Japanischem Yen

Da ein Teil der vom DS-Rendite-Fonds Nr. 126 aufzunehmenden Kreditmittel in Japanische Yen (JPY) gewechselt wurde, die Einnahmen des Fonds aber in US-Dollar (US$) erzielt werden, besteht ein erhebliches Währungsrisiko, welches zu größeren Verwerfungen durch Wechselkursschwankungen führen kann und geführt hat. Die Entwicklung des Wechselkurses hat einen erheblichen Anteil an den wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Fonds. Diese Entwicklung kann nicht nur Auswirkungen auf die Liquidität des Fonds infolge der in US$ steigenden Kapitaldienstaufwendungen haben sondern auch zu einer Zahlungsunfähigkeit des Fonds und zur Kreditkündigung mit anschließender Verwertung der Schiffe und somit zum Totalverlust für die Anleger führen. Hierauf hätte der Berater ausdrücklich hinweisen müssen, der zudem hätte auch darüber zu informieren hatte, dass der US$ schon seit langem gegenüber dem JPY an Wert verloren hatte.

Prüfung und Plausibilisierung des Prospekts durchweg unterlassen

"Es sind zudem eklatante Prospektfehler vorhanden, über die natürlich keiner der Berater aufklärte", meint Anlegeranwalt Minderjahn. Den geprellten Treuhandkommanditisten räumt er deshalb gute Chancen ein, ihre Schadensersatzansprüche durchsetzen zu können. Hinzu kommt, dass durch (bekannte) Tricks den Anlegern verborgen blieb, wie hoch allein die zu verteilenden Provisionen sind. "Bisher hat noch kein Mandant erfahren, dass sich die Vertriebskosten auf 20% des Kommanditkapitals beliefen", ärgert sich Minderjahn. Schon nach den, seiner Meinung nach zweifelhaften, Darstellungen des Prospekts ergebe sich völlig klar, dass 15% Vertriebsprovisionen eingeplant waren. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen Anlageberater und -vermittler über Vertriebskosten von mehr als 15% ausdrücklich im Rahmen der Beratung informieren, unabhängig davon, ob sie selbst in dieser Höhe Provision erhalten.

Alle genannten Versäumnisse bei der Beratung der Anleger begründen Schadenersatzansprüche gegen die beratende Bank oder den nicht bankgebundenen Berater.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Beteiligung am DS-Rendite-Fonds Nr. 126 - DS Ability und DS Accuracy? Wollen auch Sie wissen, ob Sie falsch beraten wurden und ob Sie Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen haben?

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Nordcapital Schiffsportfolio Global II in der Krise: Fachanwälte setzen Schadenersatz für Anleger durch

29. November 2012 - Der im Jahr 2004 platzierte Schiffs-Dachfonds Nordcapital Schiffsportfolio Global II steckt in Schwierigkeiten. Der aus sieben Containerschiffen bestehende Flottenfonds erwartet für das Jahr 2012 ein deutlich unter Plan liegendes Betriebsergebnis. Die Folge: Bankverbindlichkeiten können nicht in voller Höhe bedient werden, so dass die Geschäftsführung mit den finanzierenden Banken über Tilgungsstundungen verhandelt, wie der Leistungsbilanz des Emissionshauses Nordcapital zu entnehmen ist. Ausschüttungen können bereits seit längerer Zeit nicht mehr gezahlt werden, die von den Anlegern investierten 120 Mio. € sind in Gefahr. Denn ob und unter welchen Bedingungen die Banken in der gegenwärtigen Krise zu einem Entgegenkommen bereit sind und welcher Beitrag von den Anlegern erwartet wird, ist völlig offen.

Angesichts der unerfreulichen Entwicklung, die der Schiffsfonds genommen hat, ist es für betroffene Anleger des Nordcapital Schiffsportfolio Global II umso wichtiger, die Möglichkeit der Erlangung von Schadenersatz in Betracht zu ziehen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Doch die Beratungen, mit denen wir uns für unsere Mandanten bislang befasst haben weisen erhebliche Aufklärungspflichtverletzungen auf, von denen nachfolgend einige wenige genannt werden:
  • Kein Hinweis auf Totalverlustrisiko: Ein Schiffsfonds ist eine unternehmerische Beteiligung. Als "Mitunternehmer" tragen die Fondsanleger unternehmerische Risiken, die bis hin zum Totalverlust des investierten Kapitals gehen. Nur ein geringer Teil der uns bekannten Schiffsfondsanleger wurde über diesen bedeutsamen Umstand informiert.
  • Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet: Viele Mandanten berichten, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.
  • Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen: Für Anteile an geschlossene Fonds gibt es keinen geregelten Zweitmarkt. Eine Veräußerung der Anteile ist daher in der Regel gar nicht oder nur mit erheblichen Preisabschlägen möglich. Hierüber wurden die uns bekannten Anleger mehrheitlich nicht informiert.
  • Keine Informationen über Risiken schwankender Charterraten: Der massive Ausbau der weltweiten Containerflotte hat zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck und damit zu sinkenden Charterraten geführt. Dies ist kein außergewöhnliches Phänomen. Charterraten schwanken entsprechend der weltweiten Konjunkturentwicklung regelmäßig. Diesen Umstand hätten die Anlageberater zum Anlass nehmen müssen, ihre Kunden darauf hinzuweisen, was dem Fonds und damit den Anlegern drohen kann, wenn die Einnahmen nach Ablaufen der Festcharter, wie im Jahr 2010 zu beobachten, hinter den dem Prospekt zugrunde gelegten Annahmen zurückbleiben. Dies ist, so unsere Erfahrung aus zwischenzeitlich zahlreichen mit Anlegern geführten Gesprächen, nicht geschehen.
  • Risiko des Wiederauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen: Als Kommanditist haften die Schiffsfondsanleger grundsätzlich nur in Höhe ihrer Einlage. Ist diese geleistet, erlischt die Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten. Sie lebt jedoch wieder auf, wenn Ausschüttungen gezahlt werden, bei denen es sich nicht um Bilanzgewinne der Gesellschaft handelt. Dies ist bei Schiffsfonds regelmäßig der Fall. Aus diesem Grund müssen Schiffsfondsanleger im Falle der Insolvenz der Fondsgesellschaft in der Regel die gesamten Ausschüttungen an den Insolvenzverwalter zurückzahlen. Auf diesen Umstand wurden die wenigsten Schiffsfondsanleger hingewiesen.
  • Kein Hinweis auf Höhe der Weichkosten und auf Vertriebsprovisionen (Kickbacks): Die im Vertrieb tätigen Anlageberater wären verpflichtet gewesen, die Anleger darauf hinzuweisen, welcher Anteil der von ihnen investierten Gelder tatsächlich für Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der Schiffe fließt und welcher für nicht investive Zwecke verwendet wird. Dies ist in den uns bekannten Fällen regelmäßig nicht geschehen. Außerdem wurde nicht darüber informiert, wie hoch die Vertriebskosten sind und welcher Anteil davon an die beratende Bank/Sparkasse als Provision (so genannte Kickbacks) fließt.
Falschberatung und Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche der Anleger

Die im Vertrieb des Nordcapital Schiffsportfolio Global II beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht

Zum Ende des Jahres 2012 drohen viele Schadenersatzansprüche von Schiffsfondsanlegern zu verjähren. Hintergrund ist, dass in zahlreichen Schiffsfonds im Jahr 2009 erstmals Ausschüttungen ausgesetzt, Sanierungskonzepte entwickelt und Anleger zu Nachschüssen oder Sanierungsbeiträgen aufgefordert wurden. Dadurch wurde den Anlegern bekannt, dass es sich bei einer Schiffsfondsbeteiligung keineswegs um eine so sichere und risikolose Beteiligung handelt, als die sie ihnen im Beratungsgespräch dargestellt wurde. Diese Kenntnis setzt möglicher Weise den lauf von dreijährigen Verjährungsfristen in Gang, die die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nach 2012 erschweren oder unmöglich machen.

Mehr Informationen zur Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei geschlossenen Fonds erfahren Sie hier: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/verjaehrung-von-schadenersatzanspruechen-von-anlegern-geschlossener-fonds.html

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Nordcapital Schiffsportfolio Global I in Schwierigkeiten: Fachanwälte setzen Schadenersatz für Anleger durch

29. November 2012 - Der im Jahr 2003 platzierte Schiffs-Dachfonds Nordcapital Schiffsportfolio Global I steckt in Schwierigkeiten. Der aus vier Containerschiffen bestehende Flottenfonds erwartet für das Jahr 2012 ein deutlich unter Plan liegendes Betriebsergebnis. Die Folge: Bankverbindlichkeiten können nicht in voller Höhe bedient werden, so dass die Geschäftsführung mit den finanzierenden Banken über Tilgungsstundungen verhandelt, wie der Leistungsbilanz des Emissionshauses Nordcapital zu entnehmen ist. Ausschüttungen können bereits seit längerer Zeit nicht mehr gezahlt werden, die von den Anlegern investierten 73,5 Mio. € sind in Gefahr. Denn ob und unter welchen Bedingungen die Banken in der gegenwärtigen Krise zu einem Entgegenkommen bereit sind und welcher Beitrag von den Anlegern erwartet wird, ist völlig offen.

Angesichts der unerfreulichen Entwicklung, die der Schiffsfonds genommen hat, ist es für betroffene Anleger des Nordcapital Schiffsportfolio Global I umso wichtiger, die Möglichkeit der Erlangung von Schadenersatz in Betracht zu ziehen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Doch die Beratungen, mit denen wir uns für unsere Mandanten bislang befasst haben weisen erhebliche Aufklärungspflichtverletzungen auf, von denen nachfolgend einige wenige genannt werden:
  • Kein Hinweis auf Totalverlustrisiko: Ein Schiffsfonds ist eine unternehmerische Beteiligung. Als "Mitunternehmer" tragen die Fondsanleger unternehmerische Risiken, die bis hin zum Totalverlust des investierten Kapitals gehen. Nur ein geringer Teil der uns bekannten Schiffsfondsanleger wurde über diesen bedeutsamen Umstand informiert.
  • Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet: Viele Mandanten berichten, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.
  • KeinZweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen: Für Anteile an geschlossene Fonds gibt es keinen geregelten Zweitmarkt. Eine Veräußerung der Anteile ist daher in der Regel gar nicht oder nur mit erheblichen Preisabschlägen möglich. Hierüber wurden die uns bekannten Anleger mehrheitlich nicht informiert.
  • Keine Informationen über Risiken schwankender Charterraten: Der massive Ausbau der weltweiten Containerflotte hat zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck und damit zu sinkenden Charterraten geführt. Dies ist kein außergewöhnliches Phänomen. Charterraten schwanken entsprechend der weltweiten Konjunkturentwicklung regelmäßig. Diesen Umstand hätten die Anlageberater zum Anlass nehmen müssen, ihre Kunden darauf hinzuweisen, was dem Fonds und damit den Anlegern drohen kann, wenn die Einnahmen nach Ablaufen der Festcharter, wie im Jahr 2012 zu beobachten, hinter den dem Prospekt zugrunde gelegten Annahmen zurückbleiben. Dies ist, so unsere Erfahrung aus zwischenzeitlich zahlreichen mit Anlegern geführten Gesprächen, nicht geschehen.
  • Risiko des Wiederauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen: Als Kommanditist haften die Schiffsfondsanleger grundsätzlich nur in Höhe ihrer Einlage. Ist diese geleistet, erlischt die Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten. Sie lebt jedoch wieder auf, wenn Ausschüttungen gezahlt werden, bei denen es sich nicht um Bilanzgewinne der Gesellschaft handelt. Dies ist bei Schiffsfonds regelmäßig der Fall. Aus diesem Grund müssen Schiffsfondsanleger im Falle der Insolvenz der Fondsgesellschaft in der Regel die gesamten Ausschüttungen an den Insolvenzverwalter zurückzahlen. Auf diesen Umstand wurden die wenigsten Schiffsfondsanleger hingewiesen.
  • Währungsrisiko durch teilweisen Finanzierung in Japanischen Yen verschwiegen: Der US-Dollar hat gegenüber dem Japanischen Yen dramatisch an Wert verloren. Dies hat zur Folge, dass ein deutlich höherer Anteil der in US-Dollar erzielten Einnahmen der Schiffe für die in Yen zu leistenden Zins- und Tilgungszahlungen verwendet werden muss. Über dieses spezifische Währungsrisiko hätte aufgeklärt werden müssen.
  • Kein Hinweis auf Höhe der Weichkosten und auf Vertriebsprovisionen (Kickbacks): Die im Vertrieb tätigen Anlageberater wären verpflichtet gewesen, die Anleger darauf hinzuweisen, welcher Anteil der von ihnen investierten Gelder tatsächlich für Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der Schiffe fließt und welcher für nicht investive Zwecke verwendet wird. Dies ist in den uns bekannten Fällen regelmäßig nicht geschehen. Außerdem wurde nicht darüber informiert, wie hoch die Vertriebskosten sind und welcher Anteil davon an die beratende Bank/Sparkasse als Provision (so genannte Kickbacks) fließt.
Falschberatung und Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche der Anleger

Die im Vertrieb des Nordcapital Schiffsportfolio Global I beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht

Zum Ende des Jahres 2012 drohen viele Schadenersatzansprüche von Schiffsfondsanlegern zu verjähren. Hintergrund ist, dass in zahlreichen Schiffsfonds im Jahr 2009 erstmals Ausschüttungen ausgesetzt, Sanierungskonzepte entwickelt und Anleger zu Nachschüssen oder Sanierungsbeiträgen aufgefordert wurden. Dadurch wurde den Anlegern bekannt, dass es sich bei einer Schiffsfondsbeteiligung keineswegs um eine so sichere und risikolose Beteiligung handelt, als die sie ihnen im Beratungsgespräch dargestellt wurde. Diese Kenntnis setzt möglicher Weise den lauf von dreijährigen Verjährungsfristen in Gang, die die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nach 2012 erschweren oder unmöglich machen.

Mehr Informationen zur Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei geschlossenen Fonds erfahren Sie hier: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/verjaehrung-von-schadenersatzanspruechen-von-anlegern-geschlossener-fonds.html

Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am Nordcapital Schiffsportfolio Global I? Möchten Sie wissen, wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

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Nordcapital Schiffsportfolio 4 in Schwierigkeiten: Kapitalverlust wahrscheinlich

29. November 2012 - Der im Jahr 2008 platzierte Zweitmarktfonds Nordcapital Schiffsportfolio 4 (Nordcapital Schiffsportfolio 4 mbH & Co. KG) steckt in Schwierigkeiten. Der Fonds hat Beteiligungen an 239 Schiffsfonds erworben und ist damit voll in den Sog der weltweiten Schifffahrtskrise geraten. Für das Jahr 2012 werden deutlich unter Plan liegende Einnahmen erwartet. Der Wert des Beteiligungsportfolios hat sich aufgrund des mit dem Verfall der Charterraten einhergehenden Verfalls der Schiffspreise erheblich reduziert, so dass ein anteiliger Kapitalverlust wahrscheinlich ist, wie es in der aktuellen Leistungsbilanz des Emissionshauses heißt.

Für die Anleger, die insgesamt gut 58 Mio. € in den Fonds investiert haben, bedeutet dies, dass sie einen nicht unwesentlichen Teil ihres Geldes abschreiben müssen. Ausschüttungen können bereits seit längerer Zeit nicht mehr gezahlt werden. Wie viele der Schiffe, an denen der Nordcapital Schiffsportfolio 4 beteiligt ist, die aktuelle Krise überstehen werden, ist völlig offen. Da der Fonds zu einem weit überwiegenden Teil in Beteiligungen an Containerschiffen investiert hat, bei denen der Markt derzeit keine kostendeckenden Chartereinnahmen bietet und allenfalls Anfang 2014 mit einem allmählichen Anstieg der Charterraten zu rechnen ist, sind weitere Ausfälle zu befürchten.

Angesichts der unerfreulichen Entwicklung, die der Schiffsfonds genommen hat, ist es für betroffene Anleger des Nordcapital Schiffsportfolio 4 umso wichtiger, die Möglichkeit der Erlangung von Schadenersatz in Betracht zu ziehen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Doch die Beratungen, mit denen wir uns für unsere Mandanten bislang befasst haben weisen erhebliche Aufklärungspflichtverletzungen auf, von denen nachfolgend einige wenige genannt werden:
  • Kein Hinweis auf Totalverlustrisiko: Ein Schiffsfonds ist eine unternehmerische Beteiligung. Als "Mitunternehmer" tragen die Fondsanleger unternehmerische Risiken, die bis hin zum Totalverlust des investierten Kapitals gehen. Nur ein geringer Teil der uns bekannten Schiffsfondsanleger wurde über diesen bedeutsamen Umstand informiert.
  • Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet: Viele Mandanten berichten, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.
  • Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen: Für Anteile an geschlossene Fonds gibt es keinen geregelten Zweitmarkt. Eine Veräußerung der Anteile ist daher in der Regel gar nicht oder nur mit erheblichen Preisabschlägen möglich. Hierüber wurden die uns bekannten Anleger mehrheitlich nicht informiert.
  • Keine Informationen über Risiken schwankender Charterraten: Der massive Ausbau der weltweiten Schiffsflotte hat zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck und damit zu sinkenden Charterraten geführt. Dies ist kein außergewöhnliches Phänomen. Charterraten schwanken entsprechend der weltweiten Konjunkturentwicklung regelmäßig. Diesen Umstand hätten die Anlageberater zum Anlass nehmen müssen, ihre Kunden darauf hinzuweisen, was dem Fonds und damit den Anlegern drohen kann, wenn die Charterraten hinter den dem Prospekt zugrunde gelegten Annahmen zurückbleiben. Dies ist, so unsere Erfahrung aus zwischenzeitlich zahlreichen mit Anlegern geführten Gesprächen, nicht geschehen.
  • Hohe Weichkosten verschwiegen: Das von den Anlegern in den Fonds investierte Geld ist nicht nur für den Kauf des Fondsschiffes aufgewandt worden. Ein nicht unerheblicher Teil floss in nicht investive Verwendungen, also diverse Dienstleistungsvergütungen (einschließlich Vertriebskosten), Zwischenfinanzierungszinsen und Gründungskosten. Die Berater der Anleger, mit denen wir gesprochen haben, haben sie nicht über die geplante Mittelverwendung informiert.
  • Risiko des Wiederauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen: Als Kommanditist haften die Schiffsfondsanleger grundsätzlich nur in Höhe ihrer Einlage. Ist diese geleistet, erlischt die Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten. Sie lebt jedoch wieder auf, wenn Ausschüttungen gezahlt werden, bei denen es sich nicht um Bilanzgewinne der Gesellschaft handelt. Dies ist bei Schiffsfonds regelmäßig der Fall. Aus diesem Grund müssen Schiffsfondsanleger im Falle der Insolvenz der Fondsgesellschaft in der Regel die gesamten Ausschüttungen an den Insolvenzverwalter zurückzahlen. Auf diesen Umstand wurden die wenigsten Schiffsfondsanleger hingewiesen.
  • Kein Hinweis auf Verwendung der investierten Gelder und auf Vertriebsprovisionen (Kickbacks): Die im Vertrieb tätigen Anlageberater wären verpflichtet gewesen, die Anleger darauf hinzuweisen, welcher Anteil der von ihnen investierten Gelder tatsächlich für Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der Schiffe fließt und welcher für nicht investive Zwecke verwendet wird. Dies ist in den uns bekannten Fällen regelmäßig nicht geschehen. Außerdem wurde nicht ausdrücklich darüber informiert, wie hoch die Vertriebskosten sind und welcher Anteil davon an die beratende Bank als Provision (so genannte Kickbacks) fließt.
Falschberatung und Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche der Anleger

Die im Vertrieb des Nordcapital Schiffsportfolio 4 beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am Nordcapital Schiffsportfolio 4? Möchten Sie wissen, wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen?

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DS Fonds Nr. 125 - DS Blue Ocean und DS Blue Wave: Chartereinnahmen weit unter Plan, Ausschüttungen ausgesetzt

28. November 2012 - Schwere Zeiten für die über 200 Anleger des vom Emissionshaus Dr. Peters im Jahr 2007 aufgelegten DS-Fonds Nr. 125 - DS Blue Ocean und DS Blue Wave. Die für einen Preis von 32,6 Mio. € gekauften Feedermax-Containerschiffe erzielt weniger als 50% der prospektierten Chartereinnahmen. Im Jahr 2011 waren dies, wie der Leistungsbilanz des Emissionshauses zu entnehmen ist, gerade einmal 2.687.000 € anstelle der prospektierten 5.683.000 €. Ein kostendeckender Betrieb des Schiffes ist damit, wie das veröffentlichte Betriebsergebnis von -857.000 € zeigt, offenbar nicht möglich.

Ob die im Jahr 2010 durchgeführten Sanierungsmaßnahmen ausreichen werden, um das Überleben des Schiffsfonds zu sichern, ist fraglich. Dr. Peters spricht davon, dass aufgrund der schwierigen Marktverhältnisse weitere Kapitalmaßnahmen nicht ausgeschlossen werden könnten und auch weiterhin keine Ausschüttungen mehr gezahlt werden.

Wie werden sich die Chartereinnahmen der Schiffe entwickeln?

Als Fachkanzlei, die auf die Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern und Bankkunden spezialisiert ist, gehört die Prognose von Marktentwicklungen nicht zu unserem Fachgebiet. Wir beziehen uns daher auf Prognosen beispielsweise der HSH Nordbank, einem der größten Schiffsfinanzierer. In seinem Marktbericht "Shipping Monthly Container“ von Anfang September 2012 schreibt die Bank: Nachfrage bleibt hinter den Erwartungen zurück, hohe Bunkerpreise belasten Ergebnisse der Linienreedereien, Charterraten tendierten zuletzt wieder abwärts, Unsere Prognose: Ab 2014 allmähliche Rückkehr auf ein auskömmliches Charterratenniveau.

Legt man diese Prognose zu Grunde, ist auch für das Jahr 2013 nicht mit einem signifikanten Anstieg der Charterraten zu rechnen und erst ab 2014 mit einem "allmählichen" Anstieg zu rechnen. Ob die beiden Fondsschiffe des DS Fonds 125 diese lange Durststrecke durchhalten werden?

Realistische Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen

Anleger des DS-Fonds Nr. 125 - DS Blue Ocean und DS Blue Wave stehen nun vor der Frage, ob sie der Situation tatenlos zusehen wollen, oder ob sie ihre bestehenden Chancen nutzen wollen, ihre Beteiligung im Wege des Schadenersatzes - wirtschaftlich betrachtet - "rückabzuwickeln". Die Chancen hierfür stehen in der Regel gut, da die Beratung durch die Bankberater in vielerlei Hinsicht regelmäßig fehlerhaft war.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht beziehungsweise nicht vollständig informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.
  • Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen: Die Anlegern des DS-Fonds Nr. 125 - DS Blue Ocean und DS Blue Wave können die Beteiligung erst nach einer langen Bindungszeit kündigen. Vorher besteht keine Chance, an ihr Geld zu kommen. Da es keinen geregelten Zweitmarkt für gebrauchte Fondsbeteiligungen gibt ist eine Veräußerung nahezu ausgeschlossen. Außerdem ist äußerst unwahrscheinlich, dass sie, sollte ein Käufer gefunden werden, das investierte Kapital als Preis erhalten. Hier sind regelmäßig erhebliche Abstriche hinzunehmen.
  • Keine Informationen über drohenden Verfall der Charterraten: Bereits im Jahr 2007 häuften sich Berichte in der seriösen Wirtschaftspresse, wonach der massive Ausbau der weltweiten Containerflotte zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck und damit zu sinkenden Charterraten führen würde. Diese negativen Prognosen hätten die Anlageberater zum Anlass nehmen müssen, ihren Kunden nicht den Mund mit den aktuell außergewöhnlich hohen Charterraten wässrig zu machen. Es wäre daher Aufgabe des Beraters gewesen, auf das Risiko hinzuweisen, was dem Fonds und damit den Anlegern droht, wenn die Einnahmen nach dieser Zeit hinter den dem Prospekt zugrunde gelegten Annahmen zurückbleiben. Dies ist, so unsere Erfahrung aus zwischenzeitlich zahlreichen mit Anlegern geführten Gesprächen, nicht geschehen.
  • Hohe Vertriebsprovisionen verschwiegen: Beratende Banken und Sparkassen haben für den Vertrieb von Schiffsfondsanteilen hohe Provisionen erhalten, dies aber gegenüber ihren Kunden, denen sie die Beteiligung empfohlen haben, nicht offengelegt. In einem für eine Commerzbank Kundin geführten Rechtsstreit lies die Bank beispielsweise vortragen, ihr sei noch im Jahr 2008 gar nicht bekannt gewesen, dass sie verpflichtet sei, über diese Provisionseinnahmen (so genannte kickbacks) aufzuklären. Unterblieb die Aufklärung über die Provisionen, hat der Anleger Schadenersatzansprüche gegen seine Bank oder Sparkasse.
  • Schiffsfonds als Altersvorsorge nicht geeignet: Viele Mandanten berichten, dass ihnen die Beteiligung als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.
Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

Möchten Sie als Anleger des DS Fonds Nr. 125 - DS Blue Ocean und DS Blue Wave wissen, ob Ihnen Schadenersatzansprüche zustehen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

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Dr. Peters DS Fonds Nr. 123: Chartereinnahmen weit unter Plan, Ausschüttungen zurückgefordert

28. November 2012 - Schwere Zeiten für die knapp 500 Anleger des vom Emissionshaus Dr. Peters im Jahr 2007 aufgelegten DS-Fonds Nr. 123 - DS Sapphire. Der für einen Preis von 85 Mio. € gekaufte Rohöltanker erzielt knapp 50% der prospektierten Chartereinnahmen. Im Jahr 2011 waren dies, wie der Leistungsbilanz des Emissionshauses zu entnehmen ist, gerade einmal 6.776.000 € anstelle der prospektierten 12.851.000 €. Das Schiff war im Jahr 2011 nicht in der Lage, die Verbindlichkeiten gegenüber der finanzierenden Bank in voller Höhe zu bedienen.

Ob die im Jahr 2012 erfolgte Rückzahlung der Ausschüttungen ausreichen wird, um das Überleben des Schiffsfonds zu sichern, ist fraglich. Ob angesichts der massiven Krise auf den weltweiten Schifffahrtsmärkten diese Maßnahme ausreicht, um die Banken zu einer Stundung von Tilgungszahlungen und einer Teilnahme an einem Sanierungsprozess zu veranlassen ist völlig offen (Stand Leistungsbilanz 2011).

Realistische Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen

Anleger des DS-Fonds Nr. 123 - DS Sapphire stehen nun vor der Frage, ob sie der Situation tatenlos zusehen wollen, oder ob sie ihre bestehenden Chancen nutzen wollen, ihre Beteiligung im Wege des Schadenersatzes - wirtschaftlich betrachtet - "rückabzuwickeln". Die Chancen hierfür stehen in der Regel gut, da die Beratung durch die Bankberater in vielerlei Hinsicht regelmäßig fehlerhaft war.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht beziehungsweise nicht vollständig informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.
  • Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen: Die Anlegern des DS-Fonds Nr. 123 - DS Sapphire können die Beteiligung erst nach einer langen Bindungszeit kündigen. Vorher besteht keine Chance, an ihr Geld zu kommen. Da es keinen geregelten Zweitmarkt für gebrauchte Fondsbeteiligungen gibt ist eine Veräußerung nahezu ausgeschlossen. Außerdem ist äußerst unwahrscheinlich, dass sie, sollte ein Käufer gefunden werden, das investierte Kapital als Preis erhalten. Hier sind regelmäßig erhebliche Abstriche hinzunehmen.
  • Keine Informationen über drohenden Verfall der Charterraten: Bereits im Jahr 2007 häuften sich Berichte in der seriösen Wirtschaftspresse, wonach der massive Ausbau der weltweiten Schiffsflotte zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck und damit zu sinkenden Charterraten führen würde. Diese negativen Prognosen hätten die Anlageberater zum Anlass nehmen müssen, ihren Kunden nicht den Mund mit den aktuell außergewöhnlich hohen Charterraten wässrig zu machen. Es wäre daher Aufgabe des Beraters gewesen, auf das Risiko hinzuweisen, was dem Fonds und damit den Anlegern droht, wenn die Einnahmen nach dieser Zeit hinter den dem Prospekt zugrunde gelegten Annahmen zurückbleiben. Dies ist, so unsere Erfahrung aus zwischenzeitlich zahlreichen mit Anlegern geführten Gesprächen, nicht geschehen.
  • Hohe Vertriebsprovisionen verschwiegen: Beratende Banken und Sparkassen haben für den Vertrieb von Schiffsfondsanteilen hohe Provisionen erhalten, dies aber gegenüber ihren Kunden, denen sie die Beteiligung empfohlen haben, nicht offengelegt. In einem für eine Commerzbank Kundin geführten Rechtsstreit lies die Bank beispielsweise vortragen, ihr sei noch im Jahr 2008 gar nicht bekannt gewesen, dass sie verpflichtet sei, über diese Provisionseinnahmen (so genannte kickbacks) aufzuklären. Unterblieb die Aufklärung über die Provisionen, hat der Anleger Schadenersatzansprüche gegen seine Bank oder Sparkasse.
  • Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet: Viele Mandanten berichten, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.
Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

Möchten Sie als Anleger des DS-Fonds Nr. 123 - DS Sapphire wissen, ob Ihnen Schadenersatzansprüche zustehen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihr Ansprechpartner

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DS Fonds Nr. 118 - DS Dominion: Chartereinnahmen weit unter Plan, weiterhin keine Ausschüttungen an Anleger

28. November 2012 - Schwere Zeiten für die über 700 Anleger des vom Emissionshaus Dr. Peters im Jahr 2006 aufgelegten DS-Fonds Nr. 118 - DS Dominion. Das für einen Preis von 80 Mio. US-Dollar gekaufte im Jahr 2001 in Dienst gestellte Containerschiffe erzielt weniger als 70% der prospektierten Chartereinnahmen. Im Jahr 2011 waren dies, wie der Leistungsbilanz des Emissionshauses zu entnehmen ist, gerade einmal 7.594.000 € anstelle der prospektierten 11.125.000 €. Das Betriebsergebnis von 737.000 € reicht nicht aus, um die vertraglich vereinbarten Tilgungsleistungen gegenüber der finanzierenden Bank vollständig zu erbringen.

Wie werden sich die Chartereinnahmen der Schiffe entwickeln?

Ob die Einnahmen ausreichen werden, um das Überleben des Schiffsfonds dauerhaft zu sichern, ist angesichts der schwierigen Marktverhältnisse fraglich. Ausweislich der Prognosen der HSH Nordbank, einem der größten Schiffsfinanzierer ist eine Erholung des Chartermarktes nicht vor 2014 zu erwarten. In seinem Marktbericht "Shipping Monthly Container" von Anfang September 2012 schreibt die Bank: Nachfrage bleibt hinter den Erwartungen zurück, hohe Bunkerpreise belasten Ergebnisse der Linienreedereien, Charterraten tendierten zuletzt wieder abwärts, Unsere Prognose: Ab 2014 allmähliche Rückkehr auf ein auskömmliches Charterratenniveau.

Legt man diese Prognose zu Grunde, ist auch für das Jahr 2013 nicht mit einem signifikanten Anstieg der Charterraten zu rechnen und erst ab 2014 mit einem "allmählichen" Anstieg zu rechnen.

Realistische Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen

Anleger des DS-Fonds Nr. 118 - DS Dominion stehen nun vor der Frage, ob sie der Situation tatenlos zusehen wollen, oder ob sie ihre bestehenden Chancen nutzen wollen, ihre Beteiligung im Wege des Schadenersatzes - wirtschaftlich betrachtet - "rückabzuwickeln". Die Chancen hierfür stehen in der Regel gut, da von die Beratung durch die Bankberater in vielerlei Hinsicht regelmäßig fehlerhaft war.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht beziehungsweise nicht vollständig informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.
  • Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen: Die Anleger des DS-Fonds Nr. 118 - DS Dominion können die Beteiligung erst nach einer langen Bindungszeit kündigen. Vorher besteht keine Chance, an ihr Geld zu kommen. Da es keinen geregelten Zweitmarkt für gebrauchte Fondsbeteiligungen gibt ist eine Veräußerung nahezu ausgeschlossen. Außerdem ist äußerst unwahrscheinlich, dass sie, sollte ein Käufer gefunden werden, das investierte Kapital als Preis erhalten. Hier sind regelmäßig erhebliche Abstriche hinzunehmen.
  • Keine Informationen über drohenden Verfall der Charterraten: Bereits im Jahr 2007 häuften sich Berichte in der seriösen Wirtschaftspresse, wonach der massive Ausbau der weltweiten Containerflotte zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck und damit zu sinkenden Charterraten führen würde. Diese negativen Prognosen hätten die Anlageberater zum Anlass nehmen müssen, ihren Kunden nicht den Mund mit den aktuell außergewöhnlich hohen Charterraten wässrig zu machen. Es wäre Aufgabe des Beraters gewesen, auf das Risiko hinzuweisen, was dem Fonds und damit den Anlegern droht, wenn die Einnahmen nach dieser Zeit hinter den dem Prospekt zugrunde gelegten Annahmen zurückbleiben. Dies ist, so unsere Erfahrung aus zwischenzeitlich zahlreichen mit Anlegern geführten Gesprächen, nicht geschehen.
  • Hohe Vertriebsprovisionen verschwiegen: Beratende Banken und Sparkassen haben für den Vertrieb von Schiffsfondsanteilen hohe Provisionen erhalten, dies aber gegenüber ihren Kunden, denen sie die Beteiligung empfohlen haben, nicht offengelegt. In einem für eine Commerzbank Kundin geführten Rechtsstreit lies die Bank beispielsweise vortragen, ihr sei noch im Jahr 2008 gar nicht bekannt gewesen, dass sie verpflichtet sei, über diese Provisionseinnahmen (so genannte kickbacks) aufzuklären. Unterblieb die Aufklärung über die Provisionen, hat der Anleger Schadenersatzansprüche gegen seine Bank oder Sparkasse.
  • Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet: Viele Mandanten berichten, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.
Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

Möchten Sie als Anleger des DS-Fonds Nr. 118 - DS Dominion wissen, ob Ihnen Schadenersatzansprüche zustehen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

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DS Fonds Nr. 127 - VLCC Younara Glory: Chartereinnahmen weit unter Plan, Ausschüttungen ausgesetzt

26. November 2012 - Schwere Zeiten für die über 1.500 Anleger des vom Emissionshaus Dr. Peters im Jahr 2007 aufgelegten DS-Fonds Nr. 127 - VLCC Younara Glory. Der für einen Preis von 130 Mio. US-Dollar gekaufte Rohöltanker erzielt trotz einer auf 10 Jahre ausgelegten Festcharter derzeit nur die am Spotmarkt erzielbaren Chartereinnahmen. Im Jahr 2011 waren dies, wie der Leistungsbilanz des Emissionshauses zu entnehmen ist, gerade einmal 5.970.000 € anstelle der vereinbarten 19.224.000 €. Ein kostendeckender Betrieb des Schiffes ist damit, wie das veröffentlichte Betriebsergebnis von -219.000 € zeigt, offenbar nicht möglich.

Ob der Charterer oder der Chartergarant die aufgelaufenen Charterrückstände, die spätestens Ende 2014 zur Zahlung fällig werden sollen, begleicht, steht in den Sternen. Der Chartergarant hat auch für zahlreiche andere Schiffe der Dr. Peters VLCC Glory-Reihe eine entsprechende Garantie ausgelobt. Auch dort bestehen erhebliche Charterrückstände.

Mehr Informationen zur Situation der Dr. Peters "VLCC-Glory"-Schiffe

Anleger sollten nicht untätig zuwarten. Die Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen stehen für die Anleger gut.

Mehr Informationen zu Schadenersatzansprüchen für Anleger des DS Fonds 127 - VLCC "Younara Glory"

Möchten Sie als Anleger des DS Rendite-Fonds Nr. 127 VLCC Younara Glory wissen, ob Ihnen Schadenersatzansprüche zustehen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

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Nordcapital Bulkerflotte 1 in Schwierigkeiten: Fachanwälte setzen Schadenersatz für Anleger durch

26. November 2012 - Der im Jahr 2008 platzierte Dachfonds Nordcapital Bulkerflotte 1 (Nordcapital Bulkerflotte 1 mbH & Co. KG) steckt in Schwierigkeiten. Der aus acht Supramax-Bulkcarriern bestehende Dachfonds erwartet für das Jahr 2012 trotz der umgesetzten Sanierung ein deutlich unter Plan liegendes Betriebsergebnis. Ausschüttungen können bereits seit längerer Zeit nicht mehr gezahlt werden, die von den Anlegern investierten rund 178 Mio. € sind in Gefahr.

Angesichts der unerfreulichen Entwicklung, die der Schiffsfonds genommen hat, ist es für betroffene Anleger des Nordcapital Bulkerflotte 1 umso wichtiger, die Möglichkeit der Erlangung von Schadenersatz in Betracht zu ziehen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Doch die Beratungen, mit denen wir uns für unsere Mandanten bislang befasst haben weisen erhebliche Aufklärungspflichtverletzungen auf, von denen nachfolgend einige wenige genannt werden:
  • Kein Hinweis auf Totalverlustrisiko: Ein Schiffsfonds ist eine unternehmerische Beteiligung. Als "Mitunternehmer" tragen die Fondsanleger unternehmerische Risiken, die bis hin zum Totalverlust des investierten Kapitals gehen. Nur ein geringer Teil der uns bekannten Schiffsfondsanleger wurde über diesen bedeutsamen Umstand informiert.
  • Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet: Viele Mandanten berichten, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.
  • Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen: Für Anteile an geschlossene Fonds gibt es keinen geregelten Zweitmarkt. Eine Veräußerung der Anteile ist daher in der Regel gar nicht oder nur mit erheblichen Preisabschlägen möglich. Hierüber wurden die uns bekannten Anleger mehrheitlich nicht informiert.
  • Keine Informationen über Risiken schwankender Charterraten: Der massive Ausbau der weltweiten Schiffsflotte hat zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck und damit zu sinkenden Charterraten geführt. Dies ist kein außergewöhnliches Phänomen. Charterraten schwanken entsprechend der weltweiten Konjunkturentwicklung regelmäßig. Diesen Umstand hätten die Anlageberater zum Anlass nehmen müssen, ihre Kunden darauf hinzuweisen, was dem Fonds und damit den Anlegern drohen kann, wenn die Charterraten hinter den dem Prospekt zugrunde gelegten Annahmen zurückbleiben. Dies ist, so unsere Erfahrung aus zwischenzeitlich zahlreichen mit Anlegern geführten Gesprächen, nicht geschehen.
  • Hohe Weichkosten verschwiegen: Das von den Anlegern in den Fonds investierte Geld ist nicht nur für den Kauf des Fondsschiffes aufgewandt worden. Ein nicht unerheblicher Teil floss in nicht investive Verwendungen, also diverse Dienstleistungsvergütungen (einschließlich Vertriebskosten), Zwischenfinanzierungszinsen und Gründungskosten. Die Berater der Anleger, mit denen wir gesprochen haben, haben sie nicht über die geplante Mittelverwendung informiert.
  • Risiko des Wiederauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen: Als Kommanditist haften die Schiffsfondsanleger grundsätzlich nur in Höhe ihrer Einlage. Ist diese geleistet, erlischt die Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten. Sie lebt jedoch wieder auf, wenn Ausschüttungen gezahlt werden, bei denen es sich nicht um Bilanzgewinne der Gesellschaft handelt. Dies ist bei Schiffsfonds regelmäßig der Fall. Aus diesem Grund müssen Schiffsfondsanleger im Falle der Insolvenz der Fondsgesellschaft in der Regel die gesamten Ausschüttungen an den Insolvenzverwalter zurückzahlen. Auf diesen Umstand wurden die wenigsten Schiffsfondsanleger hingewiesen.
  • Kein Hinweis auf Höhe der Vertriebsprovisionen (Kickbacks): Die im Vertrieb tätigen Anlageberater wären verpflichtet gewesen, die Anleger darauf hinzuweisen, welcher Anteil der von ihnen investierten Gelder tatsächlich für Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der Schiffe fließt und welcher für nicht investive Zwecke verwendet wird. Dies ist in den uns bekannten Fällen regelmäßig nicht geschehen. Außerdem wurde nicht ausdrücklich darüber informiert, wie hoch die Vertriebskosten sind und welcher Anteil davon an die beratende Deutsche Bank als Provision (so genannte Kickbacks) fließt.
Falschberatung und Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche der Anleger

Die im Vertrieb des Nordcapital Bulkerflotte 1 beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am Nordcapital Bulkerflotte 1? Möchten Sie wissen, wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen?

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König & Cie. Suezmax-Tanker Flottenfonds II in Schwierigkeiten: Fonds kann weiterhin keine Ausschüttungen leisten

26. November 2012 - Der im Jahr 2005 emittierte König & Cie. Suezmax-Tanker Flottenfonds II steckt in Schwierigkeiten. Aufgrund der unter den Prospektannahmen liegenden Pooleinnahmen konnten auch für das Jahr 2011 abermals keine Auszahlungen geleistet werden. Für die Anleger, die insgesamt rund 125 Mio. € in den Fonds und damit in die Schiffe MT "Cape Bari", MT "Cape Brindisi", MT "Cape Bastia" und MT "Cape Bonny" investiert haben, dürfte angesichts der auch weiterhin trüben Aussichten auf den weltweiten Schifffahrtsmärkten wenig Aussicht auf Besserung bestehen.

Angesichts der unerfreulichen Entwicklung, die der Schiffsfonds genommen hat, ist es für betroffene Anleger des König & Cie. Suezmax-Tanker Flottenfonds II umso wichtiger, die Möglichkeit der Erlangung von Schadenersatz in Betracht zu ziehen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Doch die Beratungen, mit denen wir uns für unsere Mandanten bislang befasst haben weisen erhebliche Aufklärungspflichtverletzungen auf, von denen nachfolgend einige wenige genannt werden:
  • Kein Hinweis auf Totalverlustrisiko: Ein Schiffsfonds ist eine unternehmerische Beteiligung. Als "Mitunternehmer" tragen die Fondsanleger unternehmerische Risiken, die bis hin zum Totalverlust des investierten Kapitals gehen. Nur ein geringer Teil der uns bekannten Schiffsfondsanleger wurde über diesen bedeutsamen Umstand informiert.
  • Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet: Viele Mandanten berichten, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.
  • Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen: Für Anteile an geschlossene Fonds gibt es keinen geregelten Zweitmarkt. Eine Veräußerung der Anteile ist daher in der Regel gar nicht oder nur mit erheblichen Preisabschlägen möglich. Hierüber wurden die uns bekannten Anleger mehrheitlich nicht informiert.
  • Keine Informationen über Risiken schwankender Charterraten: Der massive Ausbau der weltweiten Schiffsflotte hat zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck und damit zu sinkenden Charterraten geführt. Dies ist kein außergewöhnliches Phänomen. Charterraten schwanken entsprechend der weltweiten Konjunkturentwicklung regelmäßig. Diesen Umstand hätten die Anlageberater zum Anlass nehmen müssen, ihre Kunden darauf hinzuweisen, was dem Fonds und damit den Anlegern drohen kann, wenn die Charterraten hinter den dem Prospekt zugrunde gelegten Annahmen zurückbleiben. Dies ist, so unsere Erfahrung aus zwischenzeitlich zahlreichen mit Anlegern geführten Gesprächen, nicht geschehen.
  • Hohe Weichkosten verschwiegen: Das von den Anlegern in den Fonds investierte Geld ist nicht nur für den Kauf des Fondsschiffes aufgewandt worden. Ein nicht unerheblicher Teil floss in nicht investive Verwendungen, also diverse Dienstleistungsvergütungen (einschließlich Vertriebskosten), Zwischenfinanzierungszinsen und Gründungskosten. Die Berater der Anleger, mit denen wir gesprochen haben, haben sie nicht über die geplante Mittelverwendung informiert.
  • Risiko des Wiederauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen: Als Kommanditist haften die Schiffsfondsanleger grundsätzlich nur in Höhe ihrer Einlage. Ist diese geleistet, erlischt die Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten. Sie lebt jedoch wieder auf, wenn Ausschüttungen gezahlt werden, bei denen es sich nicht um Bilanzgewinne der Gesellschaft handelt. Dies ist bei Schiffsfonds regelmäßig der Fall. Aus diesem Grund müssen Schiffsfondsanleger im Falle der Insolvenz der Fondsgesellschaft in der Regel die gesamten Ausschüttungen an den Insolvenzverwalter zurückzahlen. Auf diesen Umstand wurden die wenigsten Schiffsfondsanleger hingewiesen.
  • Kein Hinweis auf Höhe der Vertriebsprovisionen (Kickbacks): Die im Vertrieb tätigen Anlageberater wären verpflichtet gewesen, die Anleger darauf hinzuweisen, welcher Anteil der von ihnen investierten Gelder tatsächlich für Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der Schiffe fließt und welcher für nicht investive Zwecke verwendet wird. Dies ist in den uns bekannten Fällen regelmäßig nicht geschehen. Außerdem wurde nicht ausdrücklich darüber informiert, wie hoch die Vertriebskosten sind und welcher Anteil davon an die beratende Bank als Provision (so genannte Kickbacks) fließt.
Falschberatung und Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche der Anleger

Die im Vertrieb des König & Cie. Suezmax-Tanker Flottenfonds II Renditefonds 44 beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am König & Cie. Suezmax-Tanker Flottenfonds II - Renditefonds 44? Möchten Sie wissen, wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen?

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MPC Leben plus - Rechtsanwälte gehen wegen Prospektfehlern gegen die Gründungsgesellschafter vor

Im Jahr 2002 wurde die MPC Rendite-Fonds Leben plus GmbH & Co. KG aufgelegt, als erste einer Reihe von zunächst insgesamt sieben Fonds, der in deutsche Lebensversicherungspolicen, die am sogenannten Zweitmarkt gekauft wurden, investierte. Bis 2003 wurden für den Fonds über 28 Mio. € Eigenkapital eingesammelt und über 59 Mio. € Kredite aufgenommen. Trotz angeblich hoher Sicherheit konnten sich die Anleger bisher aber nur zweimal über Ausschüttungen freuen; seit 2008 sind sie gänzlich ausgeblieben. Auf dem Zweitmarkt können Anleger bestenfalls noch 2% für ihre Beteiligung erzielen. Viele Anleger, die nach der Beratung durch ihre Bank oder ihren Anlageberater glaubten, in eine "todsichere" Sache investieren zu können, fürchten den Totalverlust ihrer Beteiligung.

Erste Schadenersatzklage gegen Gründungsgesellschafter des Fonds

Im Auftrag von Mandanten haben wir die Gründungsgesellschafter dieses Fonds erstmals durch Klage auf Schadenersatz in Anspruch genommen. Ziel ist, dass die Verantwortlichen die Beteiligung rückabwickeln müssen, die Anleger also ihr Geld zurück erhalten. Grundlage der Klage ist, dass nach unserer Meinung der Emissionsprospekt in vielerlei Hinsicht fehlerhaft ist. Gründungsgesellschafter haften nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs den beitretenden Anlegern nach den Grundsätzen der Prospekthaftung im weiteren Sinne, weil sie deren Vertragspartner beim Beitritt zur Fondsgesellschaft sind. Die Rechtsprechung sieht sie in der Pflicht, auf Prospektfehler und im Vergleich zum aktuellen Prospekt geänderte Verhältnisse hinzuweisen.

Als sichere Anlage beworben

Ein von uns vertretener Anleger wollte seine Altersvorsorge aufbessern. Aufgrund der Finanzkrise nach dem 11. September 2001 war er stark verunsichert und mochte nicht mehr in Aktien- und Mischfonds investieren. Insofern vertraute er auf die Anpreisungen des Emissionshauses, das den Fonds mit Schlagworten wie Sicherheit, Mindestrendite und garantierte Mindestverzinsung beworben hatte. Nachdem der Kläger sich näher dafür interessierte, erhielt er den Prospekt übersandt. Im Begleitschreiben wurde erneut ziemlich auf den Putz gehauen. Es war die Sprache von einer "Rendite mit Sicherheit" und einem "minimalen Investitionsrisiko". Unserem Mandanten wurde der Eindruck vermittelt, er täte mit einer Beteiligung genau das Richtige, denn jetzt habe man sehr günstig einkaufen können und bei dem zu erwartenden Anziehen der Kapitalmärkte zahle sich das dann mit "ansehnlichen Renditen" aus.

Absolute Verjährung von Ansprüchen droht

Allen Anlegern in diesem Fonds sei dringend angeraten, umgehend von einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen, ob sie gegen ihre Bank, Sparkasse oder Finanzberater Schadensersatzansprüche geltend machen können. Die Zeit drängt, denn die taggenau zu berechnende sogenannte Totalverjährung von 10 Jahren ab dem Datum der Zeichnung droht! Die in der Regel kostengünstige Beratung dürfte ihr Geld jedenfalls wert sein, bevor Ansprüche gar nicht mehr geltend gemacht werden können.

Michael Minderjahn
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MPC Leben plus IV - Rechtsanwälte gehen gegen die Gründungsgesellschafter wegen Prospektfehlern vor

Die MPC Rendite-Fonds Leben plus IV GmbH & Co. KG war - 2004 aufgelegt und 2005 geschlossen - der zweite einer Reihe von zunächst insgesamt sieben Fonds, der in deutsche Lebensversicherungspolicen, die am sog. Zweitmarkt gekauft wurden, investierte. Es wurden über 48 Mio. € Eigenkapital eingesammelt und fast 116 Mio. € Kredite aufgenommen. Trotz angeblich hoher Sicherheit konnten die Anleger bisher aber nur zweimal sich über Ausschüttungen freuen, wobei schon da die Prognosen nicht erfüllt werden konnten; seit 2010 sind Auszahlungen völlig ausgeblieben. Auf dem Zweitmarkt können Anleger bestenfalls noch 15% (Stand: November 2012) für ihre Beteiligung erzielen. Viele Anleger, die glaubten in eine sozusagen "todsichere" (so ein Mandant) Sache investieren zu können, fürchten den Totalverlust ihrer Beteiligung.

Erste Schadenersatzklage gegen Gründungsgesellschafter des Fonds

Im Auftrag von Mandanten hat Michael Minderjahn, der die Anleger der MPC Leben plus-Fonds bei Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht betreut, die Gründungsgesellschafter dieses Fonds erstmals durch Klage in Anspruch genommen. Ziel ist, dass die Verantwortlichen die Beteiligung rückabwickeln müssen, die Anleger also ihr Geld zurück erhalten. Grundlage der Klage ist, dass nach unserer Meinung der Emissionsprospekt in vielerlei Hinsicht fehlerhaft ist, weil Ausgaben falsch zugeordnet wurde, Risiken verharmlost oder die Darstellungen unrichtig sind.

Gründungsgesellschafter haften nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs den beitretenden Anlegern nach den Grundsätzen der Prospekthaftung im weiteren Sinne, weil sie deren Vertragspartner beim Beitritt zur Fondsgesellschaft sind. Die Rechtsprechung sieht sie in der Pflicht, auf Prospektfehler und im Vergleich zum aktuellen Prospekt geänderte Verhältnisse hinzuweisen.

Als sichere Anlage beworben

Beispiel: Eine von uns vertretene Anlegerin wollte ihre Altersvorsorge aufbessern. Aufgrund der Finanzkrise nach dem 11. September 2001 war sie stark verunsichert und mochte nicht mehr in festverzinsliche Wertpapiere, Aktien- und Mischfonds investieren. Insofern vertraute sie auf die Anpreisungen des Emissionshauses, das den Fonds mit Schlagworten wie Sicherheit, Mindestrendite und garantierte Mindestverzinsung beworben hatte.

Auch die Berater haften daneben

Zumeist können neben den Gründungsgesellschaftern auch die Berater deswegen in Anspruch genommen werden, weil sie im Rahmen ihrer Prüfungspflichten die Prospektfehler hätten bemerken und ihre Kunden darauf hinweisen müssen. Gerade Banken trifft hier eine große Verantwortung, da ihnen von der Rechtsprechung wegen den bei ihnen zu vermutenden Kenntnissen ein hohes Niveau abverlangt wird. Aber auch über die Rückvergütungen hätten sie aufklären müssen, was - so Minderjahn weiter - regelmäßig nicht geschehen sei. So hätten diverse Banken schon mitgeteilt, dass sie in erheblichem Masse die sog. Kickbacks erhalten haben. Auch die Risikoaufklärung hätten alle Berater gerade deshalb leisten müssen, weil sie im Prospekt so unzureichend enthalten ist. Immerhin beläuft sich der Fremdkapitalanteil an den Kaufpreisen der Lebensversicherungen auf immerhin fast 77%, also über 10 Punkte weniger als man nach dem Prospekt glauben soll.

Verjährung von Ansprüchen droht

Allen Anlegern in diesem Fonds sei - so Minderjahn weiter - dringend angeraten, umgehend von einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen, ob sie gegen ihre Bank, Sparkasse oder Finanzberater Schadensersatzansprüche geltend machen können. Die Zeit drängt, denn die Regelverjährung der Schadensersatzansprüche droht! Die zumeist kostengünstige Beratung dürfte ihr Geld jedenfalls wert sein, bevor Ansprüche gar nicht mehr geltend gemacht werden können.

Michael Minderjahn
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Michael Minderjahn, Rechtsanwalt
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König & Cie. Produktentanker-Fonds III in Schwierigkeiten: Fonds kann weiterhin keine Ausschüttungen leisten

23. November 2012 - Der im Jahr 2008 emittierte König & Cie. Produktentanker-Fonds III steckt in Schwierigkeiten. Aufgrund der geringen Einnahmen des MT "King Duncan" und der "immer restriktiveren Auslegung der Schiffshypotheken-darlehensverträge", wie es in der aktuellen Leistungsbilanz des Emissionshauses einmal mehr heißt, können für 2011, wie bereits in den Vorjahren, keine Ausschüttungen geleistet werden. Für die Anleger, die insgesamt rund 45,5 Mio. € in den Fonds und damit in die Schiffe MT "King Duncan" und MT "King Darius" investiert haben, dürfte angesichts der auch weiterhin trüben Aussichten auf den weltweiten Schifffahrtsmärkten wenig Aussicht auf Besserung bestehen.

Angesichts der unerfreulichen Entwicklung, die der Schiffsfonds genommen hat, ist es für betroffene Anleger des König & Cie. Produktentanker-Fonds III umso wichtiger, die Möglichkeit der Erlangung von Schadenersatz in Betracht zu ziehen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Schiffsfonds König & Cie. Produktentanker-Fonds III verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Doch die Beratungen, mit denen wir uns für unsere Mandanten bislang befasst haben weisen erhebliche Aufklärungspflichtverletzungen auf, von denen nachfolgend einige wenige genannt werden:
  • Kein Hinweis auf Totalverlustrisiko: Ein Schiffsfonds ist eine unternehmerische Beteiligung. Als "Mitunternehmer" tragen die Fondsanleger unternehmerische Risiken, die bis hin zum Totalverlust des investierten Kapitals gehen. Nur ein geringer Teil der uns bekannten Schiffsfondsanleger wurde über diesen bedeutsamen Umstand informiert.
  • Schiffsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet: Viele Mandanten berichten, dass ihnen die Schiffsbeteiligung als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine Schiffsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.
  • Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsanteile: Für Anteile an geschlossene Fonds gibt es keinen geregelten Zweitmarkt. Eine Veräußerung der Anteile ist daher in der Regel gar nicht oder nur mit erheblichen Preisabschlägen möglich. Hierüber wurden die uns bekannten Anleger mehrheitlich nicht informiert.
  • Keine Informationen über Risiken schwankender Charterraten: Der massive Ausbau der weltweiten Schiffsflotte hat zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck und damit zu sinkenden Charterraten geführt. Dies ist kein außergewöhnliches Phänomen. Charterraten schwanken entsprechend der weltweiten Konjunkturentwicklung regelmäßig. Diesen Umstand hätten die Anlageberater zum Anlass nehmen müssen, ihre Kunden darauf hinzuweisen, was dem Fonds und damit den Anlegern drohen kann, wenn die Charterraten hinter den dem Prospekt zugrunde gelegten Annahmen zurückbleiben. Dies ist, so unsere Erfahrung aus zwischenzeitlich zahlreichen mit Anlegern geführten Gesprächen, nicht geschehen.
  • Hohe Weichkosten verschwiegen: Das von den Anlegern in den Fonds investierte Geld ist nicht nur für den Kauf des Fondsschiffes aufgewandt worden. Ein nicht unerheblicher Teil floss in nicht investive Verwendungen, also diverse Dienstleistungsvergütungen (einschließlich Vertriebskosten), Zwischenfinanzierungszinsen und Gründungskosten. Die Berater der Anleger, mit denen wir gesprochen haben, haben sie nicht über die geplante Mittelverwendung informiert.
  • Hohes Risiko durch Kreditaufnahme in Japanischem Yen: Da ein Teil der vom König & Cie. Produktentanker-Fonds III aufzunehmenden Kreditmittel in Japanischen Yen (JPY) aufgenommen wurde, die Einnahmen des Fonds aber in US$ erzielt werden, besteht ein erhebliches Währungsrisiko. Steigt der Wert des Yen gegenüber dem US-$, was in den zurückliegenden Jahren der Fall war, muss der Fonds deutlich mehr US-$ für Zinsen und eventuelle Tilgungen aufwenden, als geplant. Im Ergebnis wurde der gesamten Kalkulation des Fonds der Boden entzogen. Auf diese Risiken hätten die Berater die Anleger des König & Cie. Produktentanker-Fonds III ausdrücklich hinweisen müssen.
  • Risiko des Wiederauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen: Als Kommanditist haften die Schiffsfondsanleger grundsätzlich nur in Höhe ihrer Einlage. Ist diese geleistet, erlischt die Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten. Sie lebt jedoch wieder auf, wenn Ausschüttungen gezahlt werden, bei denen es sich nicht um Bilanzgewinne der Gesellschaft handelt. Dies ist bei Schiffsfonds regelmäßig der Fall. Aus diesem Grund müssen Schiffsfondsanleger im Falle der Insolvenz der Fondsgesellschaft in der Regel die gesamten Ausschüttungen an den Insolvenzverwalter zurückzahlen. Auf diesen Umstand wurden die wenigsten Schiffsfondsanleger hingewiesen.
  • Kein Hinweis auf Höhe der Vertriebsprovisionen (Kickbacks): Die im Vertrieb tätigen Anlageberater wären verpflichtet gewesen, die Anleger darauf hinzuweisen, welcher Anteil der von ihnen investierten Gelder tatsächlich für Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der Schiffe fließt und welcher für nicht investive Zwecke verwendet wird. Dies ist in den uns bekannten Fällen regelmäßig nicht geschehen. Außerdem wurde nicht ausdrücklich darüber informiert, wie hoch die Vertriebskosten sind und welcher Anteil davon an die beratende Bank als Provision (so genannte Kickbacks) fließt.
Falschberatung und Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche der Anleger

Die im Vertrieb des König & Cie. Produktentanker-Fonds III beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am König & Cie. Produktentanker-Fonds III? Möchten Sie wissen, wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen?

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Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/koenig-cie-produktentanker-fonds-iii-in-schwierigkeiten-weiterhin-keine-ausschuettungen.html

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DS Rendite Fonds Nr. 116 DS National: Chartereinnahmen weit unter Plan, Ausschüttungen bleiben ausgesetzt

23. November 2012 - Schwere Zeiten für die 1.400 Anleger des vom Emissionshaus Dr. Peters im Jahr 2006 aufgelegten DS-Fonds Nr. 116 - DS National. Das für einen Preis von 80 Mio. US-Dollar gekaufte und im Jahr 2001 in Dienst gestellte Containerschiffe erzielte lediglich 67,5% der prospektierten Chartereinnahmen. Im Jahr 2011 waren dies, wie der Leistungsbilanz des Emissionshauses zu entnehmen ist, gerade einmal 7.587.000 € anstelle der prospektierten 11.241.000 €. Das Betriebsergebnis von 2.286.000 € reicht nicht aus, um die prospektierten Ausschüttungen zu zahlen. Gerade einmal 16% des Kapitals wurden bislang ausbezahlt, anstatt der prospektierten 39%.

Wie werden sich die Chartereinnahmen der Schiffe entwickeln?

Ob die Einnahmen ausreichen werden, um auf absehbare Zeit wieder Ausschüttungen zu ermöglichen, ist angesichts der schwierigen Marktverhältnisse fraglich. Ausweislich der Prognosen der HSH Nordbank, einem der größten Schiffsfinanzierer ist eine Erholung des Chartermarktes nicht vor 2014 zu erwarten. In seinem Marktbericht "Shipping Monthly Container" von Anfang September 2012 schreibt die Bank: Nachfrage bleibt hinter den Erwartungen zurück, hohe Bunkerpreise belasten Ergebnisse der Linienreedereien, Charterraten tendierten zuletzt wieder abwärts, Unsere Prognose: Ab 2014 allmähliche Rückkehr auf ein auskömmliches Charterratenniveau.

Legt man diese Prognose zu Grunde, ist auch für das Jahr 2013 nicht mit einem signifikanten Anstieg der Charterraten zu rechnen und erst ab 2014 mit einem "allmählichen" Anstieg zu rechnen.

Realistische Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen

Anleger des DS-Fonds Nr. 116 - DS National stehen nun vor der Frage, ob sie der Situation tatenlos zusehen wollen, oder ob sie ihre bestehenden Chancen nutzen wollen, ihre Beteiligung im Wege des Schadenersatzes - wirtschaftlich betrachtet - "rückabzuwickeln". Die Chancen hierfür stehen in der Regel gut, da die Beratung durch die Bankberater in vielerlei Hinsicht regelmäßig fehlerhaft war.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht beziehungsweise nicht vollständig informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.
  • Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen: Die Anleger des DS-Fonds Nr. 116 - DS National können die Beteiligung erst nach einer langen Bindungszeit kündigen. Vorher besteht keine Chance, an ihr Geld zu kommen. Da es keinen geregelten Zweitmarkt für gebrauchte Fondsbeteiligungen gibt ist eine Veräußerung nahezu ausgeschlossen. Außerdem ist äußerst unwahrscheinlich, dass sie, sollte ein Käufer gefunden werden, das investierte Kapital als Preis erhalten. Hier sind regelmäßig erhebliche Abstriche hinzunehmen.
  • Hohe Vertriebsprovisionen verschwiegen: Beratende Banken und Sparkassen haben für den Vertrieb von Schiffsfondsanteilen hohe Provisionen erhalten, dies aber gegenüber ihren Kunden, denen sie die Beteiligung empfohlen haben, nicht offengelegt. In einem für eine Commerzbank Kundin geführten Rechtsstreit lies die Bank beispielsweise vortragen, ihr sei noch im Jahr 2008 gar nicht bekannt gewesen, dass sie verpflichtet sei, über diese Provisionseinnahmen (so genannte kickbacks) aufzuklären. Unterblieb die Aufklärung über die Provisionen, hat der Anleger Schadenersatzansprüche gegen seine Bank oder Sparkasse.
  • Schiffsfonds als Altersvorsorge nicht geeignet: Viele Mandanten berichten, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.
Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

Möchten Sie als Anleger des DS-Fonds Nr. 116 - DS National wissen, ob Ihnen Schadenersatzansprüche zustehen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

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GEBAB Ocean Shipping I in der Krise: Annahmen des Betriebsfortführungskonzepts nicht erfüllt

23. November 2012 - Der im Jahr 2008 emittierte Schiffs-Dachfonds GEBAB Ocean Shipping I kommt nicht zur Ruhe. Gerade erst haben die Gesellschafter mit rund 7 Mio. € die durch deutlich hinter den Erwartungen zurückbleibende Einnahmen bei zwei der drei Schiffe entstandenen Löcher gestopft, kommt die nächste Hiobsbotschaft für die Anleger. Wie der aktuellen Leistungsbilanz des Emissionshauses zu entnehmen ist, haben sich die Pooleinnahmen der beiden Fondsschiffe MS "Najade" und MT "Nordic Saturn" nicht so entwickelt, wie angenommen. Denn die Gesamteinnahmen der drei Fondsschiffe werden, wie es dort heißt, im Jahr 2012 voraussichtlich hinter den Annahmen des Betriebsfortführungskonzepts zurück bleiben.

Ob das gerade umgesetzte "Betriebsfortführungskonzept" angesichts dessen ausreichen wird, um die Zeit, bis auskömmliche Pooleinnahmen erzielt werden können, zu überbrücken, ist offen. Die HSH Nordbank, einer der großen Schiffsfinanzierer, rechnet mit einer Wende auf dem Tankermarkt nicht vor Ende 2013 und erst ab 2014 mit einer langsamen Rückkehr auf auskömmliches Charterniveau. Reichen die Einnahmen des Fonds auf Dauer nicht aus, um die Verbindlichkeiten zu decken, wäre es wenig überraschend, wenn die finanzierende Bank auch bei diesem Schiffsfonds die Reißleine zieht und Darlehen kündigt. Die Insolvenz von Schiffsgesellschaften wäre dann die Folge. Für die Anleger könnte dies schnell den Verlust des in den Fonds investierten Kapitals in Höhe von rund 65 Mio. € bedeuten.

Schadenersatz als realistische Option für Fondsanleger

Angesichts der unerfreulichen Entwicklung, die der Schiffsfonds genommen hat, ist es für betroffene Anleger des GEBAB Ocean Shipping I umso wichtiger, die Möglichkeit der Erlangung von Schadenersatz in Betracht zu ziehen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. V ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Doch die Beratungen, mit denen wir uns für unsere Mandanten bislang befasst haben weisen erhebliche Aufklärungspflichtverletzungen auf, von denen nachfolgend einige wenige genannt werden:
  • Kein Hinweis auf Totalverlustrisiko: Ein Schiffsfonds ist eine unternehmerische Beteiligung. Als "Mitunternehmer" tragen die Fondsanleger unternehmerische Risiken, die bis hin zum Totalverlust des investierten Kapitals gehen. Nur ein geringer Teil der uns bekannten Schiffsfondsanleger wurde über diesen bedeutsamen Umstand informiert.
  • Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet: Viele Mandanten berichten, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.
  • Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen: Für Anteile an geschlossene Fonds gibt es keinen geregelten Zweitmarkt. Eine Veräußerung der Anteile ist daher in der Regel gar nicht oder nur mit erheblichen Preisabschlägen möglich. Hierüber wurden die uns bekannten Anleger mehrheitlich nicht informiert.
  • Keine Informationen über Risiken schwankender Charterraten: Der massive Ausbau der weltweiten Schiffsflotte hat zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck und damit zu sinkenden Charterraten geführt. Dies ist kein außergewöhnliches Phänomen. Charterraten schwanken entsprechend der weltweiten Konjunkturentwicklung regelmäßig. Diesen Umstand hätten die Anlageberater zum Anlass nehmen müssen, ihre Kunden darauf hinzuweisen, was dem Fonds und damit den Anlegern drohen kann, wenn die Charterraten hinter den dem Prospekt zugrunde gelegten Annahmen zurückbleiben. Dies ist, so unsere Erfahrung aus zwischenzeitlich zahlreichen mit Anlegern geführten Gesprächen, nicht geschehen.
  • Hohe Vertriebskosten verschwiegen: Das von den Anlegern in den Fonds investierte Geld ist nicht nur für den Kauf des Fondsschiffes aufgewandt worden. Ein nicht unerheblicher Teil floss in nicht investive Verwendungen, also diverse Dienstleistungsvergütungen (einschließlich Vertriebskosten), Zwischenfinanzierungszinsen und Gründungskosten. Die Berater der Anleger, mit welchen wir gesprochen haben, haben sie nicht über die geplante Mittelverwendung informiert.
  • Risiko der teilweisen Finanzierung in Japanischen Yen verschwiegen: Ein Teil der für die Finanzierung der Schiffe aufgenommenen Darlehen wurde in japanischen Yen aufgenommen. Der US-Dollar hat gegenüber dem Yen, bereits seit 2007 beginnend, dramatisch an Wert verloren. Dies hat zur Folge, dass ein deutlich höherer Anteil der in US-Dollar erzielten Einnahmen der Schiffe für die in Yen zu leistenden Zins- und Tilgungszahlungen verwendet werden muss. Die angesichts niedriger Einnahmen bereits angespannte Liquiditätssituation der Schiffe wird so zusätzlich belastet. Über dieses spezifische Währungsrisiko hätte aufgeklärt werden müssen.
  • Risiko des Wiederauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen: Als Kommanditist haften die Schiffsfondsanleger grundsätzlich nur in Höhe ihrer Einlage. Ist diese geleistet, erlischt die Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten.Sie lebt jedoch wieder auf, wenn Ausschüttungen gezahlt werden, bei denen es sich nicht um Bilanzgewinne der Gesellschaft handelt. Dies ist bei Schiffsfonds regelmäßig der Fall. Aus diesem Grund müssen Schiffsfondsanleger im Falle der Insolvenz der Fondsgesellschaft in der Regel die gesamten Ausschüttungen an den Insolvenzverwalter zurückzahlen. Auf diesen Umstand wurden die wenigsten Schiffsfondsanleger hingewiesen.
  • Kein Hinweis auf Höhe der Weichkosten und auf Vertriebsprovisionen (Kickbacks): Die im Vertrieb tätigen Anlageberater wären verpflichtet gewesen, die Anleger darauf hinzuweisen, welcher Anteil der von ihnen investierten Gelder tatsächlich für Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der Schiffe fließt und welcher für nicht investive Zwecke verwendet wird. Dies ist in den uns bekannten Fällen regelmäßig nicht geschehen. Außerdem wurde nicht ausdrücklich darüber informiert, wie hoch die Vertriebskosten sind und welcher Anteil davon an die beratende Bank als Provision (so genannte Kickbacks) fließt.
Falschberatung und Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche der Anleger

Die im Vertrieb des GEBAB Ocean Shipping I beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

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Nordcapital Hanse Twin Feeder Fonds in Schwierigkeiten - Fachanwälte setzen Schadenersatz für Anleger durch

21. November 2012 - Der im Jahr 2008 platzierte Dachfonds Nordcapital Hanse Twin Feeder (Hanse Twin Feeder Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG) steckt in Schwierigkeiten. Der aus zwei Containerschiffen (MS "Hanse Confidence" und MS "Hanse Courage") bestehende Twinfonds erwartet für das Jahr 2012 ein deutlich negatives Betriebsergebnis. Die Folge: Bankverbindlichkeiten können nicht in voller Höhe bedient werden, so dass die Geschäftsführung mit den finanzierenden Banken über Tilgungsstundungen verhandelt und eine Tilgungsaussetzung bis Ende 2013 erreicht hat, wie der Leistungsbilanz des Emissionshauses Nordcapital zu entnehmen ist. Ausschüttungen können bereits seit längerer Zeit nicht mehr gezahlt werden, die von den Anlegern investierten 14,2 Mio. € sind in Gefahr.

Angesichts der unerfreulichen Entwicklung, die der Schiffsfonds genommen hat, ist es für betroffene Anleger des Nordcapital Fonds Hanse Twin Feeder umso wichtiger, die Möglichkeit der Erlangung von Schadenersatz in Betracht zu ziehen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Doch die Beratungen, mit denen wir uns für unsere Mandanten bislang befasst haben weisen erhebliche Aufklärungspflichtverletzungen auf, von denen nachfolgend einige wenige genannt werden:
  • Kein Hinweis auf Totalverlustrisiko: Ein Schiffsfonds ist eine unternehmerische Beteiligung. Als "Mitunternehmer" tragen die Fondsanleger unternehmerische Risiken, die bis hin zum Totalverlust des investierten Kapitals gehen. Nur ein geringer Teil der uns bekannten Schiffsfondsanleger wurde über diesen bedeutsamen Umstand informiert.
  • Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet: Viele Mandanten berichten, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.
  • Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen: Für Anteile an geschlossene Fonds gibt es keinen geregelten Zweitmarkt. Eine Veräußerung der Anteile ist daher in der Regel gar nicht oder nur mit erheblichen Preisabschlägen möglich. Hierüber wurden die uns bekannten Anleger mehrheitlich nicht informiert.
  • Keine Informationen über Risiken schwankender Charterraten: Der massive Ausbau der weltweiten Containerflotte hat zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck und damit zu sinkenden Charterraten geführt. Dies ist kein außergewöhnliches Phänomen. Charterraten schwanken entsprechend der weltweiten Konjunkturentwicklung regelmäßig. Auf diesen Umstand hätten die Anlageberater zum Anlass nehmen müssen, ihre Kunden darauf hinzuweisen, was der Beteiligung am Nordcapital Hanse Twin Feeder und damit den Anlegern drohen kann, wenn die Charterraten hinter den dem Prospekt zugrunde gelegten Annahmen zurückbleiben. Dies ist, so unsere Erfahrung aus zwischenzeitlich zahlreichen mit Anlegern geführten Gesprächen, nicht geschehen.
  • Keine Information über Presseberichte, die vor einem Überangebot an Containerschiffen und sinkenden Charterraten warnten: Seit 2007 wurde in zahlreichen Presseberichten in der Wirtschaftspresse vor einem Überangebot an Containerschiffen und infolgedessen sinkenden Charterraten gewarnt. Über diesen Umstand wurden die uns bekannten Anleger von ihren Beratern nicht informiert.
  • Risiko des Wiederauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen: Als Kommanditist haften die Schiffsfondsanleger grundsätzlich nur in Höhe ihrer Einlage. Ist diese geleistet, erlischt die Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten. Sie lebt jedoch wieder auf, wenn Ausschüttungen gezahlt werden, bei denen es sich nicht um Bilanzgewinne der Gesellschaft handelt. Dies ist bei Schiffsfonds regelmäßig der Fall. Aus diesem Grund müssen Schiffsfondsanleger im Falle der Insolvenz der Fondsgesellschaft in der Regel die gesamten Ausschüttungen an den Insolvenzverwalter zurückzahlen. Auf diesen Umstand wurden die wenigsten Schiffsfondsanleger hingewiesen.
  • Kein Hinweis auf Höhe der Weichkosten und auf Vertriebsprovisionen (Kickbacks): Die im Vertrieb tätigen Anlageberater wären verpflichtet gewesen, die Anleger darauf hinzuweisen, welcher Anteil der von ihnen investierten Gelder tatsächlich für Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der Schiffe fließt und welcher für nicht investive Zwecke verwendet wird. Dies ist in den uns bekannten Fällen regelmäßig nicht geschehen. Außerdem wurde nicht darüber informiert, wie hoch die Vertriebskosten sind und welcher Anteil davon an die beratende Bank/Sparkasse als Provision (so genannte Kickbacks) fließt.
Falschberatung und Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche der Anleger

Die im Vertrieb des Fonds Nordcapital Hanse Twin Feeder beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht

Zum Ende des Jahres 2012 drohen viele Schadenersatzansprüche von Schiffsfondsanlegern zu verjähren. Hintergrund ist, dass in zahlreichen Schiffsfonds im Jahr 2009 erstmals Ausschüttungen ausgesetzt, Sanierungskonzepte entwickelt und Anleger zu Nachschüssen oder Sanierungsbeiträgen aufgefordert wurden. Dadurch wurde den Anlegern bekannt, dass es sich bei einer Schiffsfondsbeteiligung keineswegs um eine so sichere und risikolose Beteiligung handelt, als die sie ihnen im Beratungsgespräch dargestellt wurde. Diese Kenntnis setzt möglicher Weise den Lauf von dreijährigen Verjährungsfristen in Gang, die die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nach 2012 erschweren oder unmöglich machen.

Mehr Informationen zur Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei geschlossenen Fonds erfahren Sie hier: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/verjaehrung-von-schadenersatzanspruechen-von-anlegern-geschlossener-fonds.html

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GEBAB MT "Baltic Sea" in der Krise: Weitere Nachschüsse der Gesellschafter erforderlich

21. November 2012 - Der im Jahr 2003 emittierte Schiffsfonds GEBAB MT "Baltic Sea" steckt in großen Schwierigkeiten. Hintergrund ist, dass die Ausschüttungen aus dem Charterpool, dem das Schiff seit dem Auslaufen der Festcharter angehört, nach wie vor deutlich hinter den Prospektannahmen zurückbleiben. Hinzu kommt, dass die Ausgaben für Schiffsbetriebskosten höher als kalkuliert lagen. Wie das Emissionshaus GEBAB in seiner aktuellen Leistungsbilanz mitteilt, reichen die für 2012 zu erwarteten Pooleinnahmen nicht aus, um die volle Jahrestilgung auf das Schiffshypothekendarlehen zu leisten. Die zum 31.12.2011 fällige Rückzahlung des Darlehens des Erstcharterers konnte nicht geleistet werden. Zwar sei die finanzierende Bank zur Stundung von Tilgungsraten bereit, dies setze aber voraus, dass die Gesellschafter weitere Liquidität bereitstellten.

Ob das angekündigte "Betriebsfortführungskonzept" ausreichen wird, um die Zeit, bis auskömmliche Pooleinnahmen erzielt werden können, zu überbrücken, ist offen. Die HSH Nordbank, einer der großen Schiffsfinanzierer, rechnet mit einer Wende auf dem Tankermarkt nicht vor Ende 2013 und erst ab 2014 mit einer langsamen Rückkehr auf auskömmliches Charterniveau. Reichen die Einnahmen des Fonds auf Dauer nicht aus, um die Verbindlichkeiten zu decken, wäre es wenig überraschend, wenn die finanzierende Bank auch bei diesem Schiffsfonds die Reißleine zieht und das Darlehen kündigt. Die Insolvenz der Schiffsgesellschaft wäre dann die Folge. Für die Anleger würde dies den Verlust des in den Fonds investierten Kapitals in Höhe von rund 11,5 Mio. € bedeuten.

Schadenersatz als realistische Option für Fondsanleger

Angesichts der unerfreulichen Entwicklung, die der Schiffsfonds genommen hat, ist es für betroffene Anleger des GEBAB MT "Baltic Sea" umso wichtiger, die Möglichkeit der Erlangung von Schadenersatz in Betracht zu ziehen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. V ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Doch die Beratungen, mit denen wir uns für unsere Mandanten bislang befasst haben weisen erhebliche Aufklärungspflichtverletzungen auf, von denen nachfolgend einige wenige genannt werden:
  • Kein Hinweis auf Totalverlustrisiko: Ein Schiffsfonds ist eine unternehmerische Beteiligung. Als "Mitunternehmer" tragen die Fondsanleger unternehmerische Risiken, die bis hin zum Totalverlust des investierten Kapitals gehen. Nur ein geringer Teil der uns bekannten Schiffsfondsanleger wurde über diesen bedeutsamen Umstand informiert.
  • Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet: Viele Mandanten berichten, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.
  • Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen: Für Anteile an geschlossene Fonds gibt es keinen geregelten Zweitmarkt. Eine Veräußerung der Anteile ist daher in der Regel gar nicht oder nur mit erheblichen Preisabschlägen möglich. Hierüber wurden die uns bekannten Anleger mehrheitlich nicht informiert.
  • Keine Informationen über Risiken schwankender Charterraten: Der massive Ausbau der weltweiten Schiffsflotte hat zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck und damit zu sinkenden Charterraten geführt. Dies ist kein außergewöhnliches Phänomen. Charterraten schwanken entsprechend der weltweiten Konjunkturentwicklung regelmäßig. Auf diesen Umstand hätten die Anlageberater zum Anlass nehmen müssen, ihre Kunden darauf hinzuweisen, was dem Fonds und damit den Anlegern drohen kann, wenn die Charterraten hinter den dem Prospekt zugrunde gelegten Annahmen zurückbleiben. Dies ist, so unsere Erfahrung aus zwischenzeitlich zahlreichen mit Anlegern geführten Gesprächen, nicht geschehen.
  • Keine Aufklärung über Mittelverwendung: Das von den Anlegern in den Fonds investierte Geld ist nicht nur für den Kauf des Fondsschiffes aufgewandt worden. Ein nicht unerheblicher Teil floss in nicht investive Verwendungen, also diverse Dienstleistungsvergütungen (einschließlich Vertriebskosten), Zwischenfinanzierungszinsen und Gründungskosten. Die Berater der Anleger, mit denen wir gesprochen haben, haben sie nicht über die geplante Mittelverwendung informiert.
  • Risiko des Wiederauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen: Als Kommanditist haften die Schiffsfondsanleger grundsätzlich nur in Höhe ihrer Einlage. Ist diese geleistet, erlischt die Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten. Sie lebt jedoch wieder auf, wenn Ausschüttungen gezahlt werden, bei denen es sich nicht um Bilanzgewinne der Gesellschaft handelt. Dies ist bei Schiffsfonds regelmäßig der Fall. Aus diesem Grund müssen Schiffsfondsanleger im Falle der Insolvenz der Fondsgesellschaft in der Regel die gesamten Ausschüttungen an den Insolvenzverwalter zurückzahlen. Auf diesen Umstand wurden die wenigsten Schiffsfondsanleger hingewiesen.
  • Kein Hinweis auf Höhe der Weichkosten und auf Vertriebsprovisionen (Kickbacks): Die im Vertrieb tätigen Anlageberater wären verpflichtet gewesen, die Anleger darauf hinzuweisen, welcher Anteil der von ihnen investierten Gelder tatsächlich für Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der Schiffe fließt und welcher für nicht investive Zwecke verwendet wird. Dies ist in den uns bekannten Fällen regelmäßig nicht geschehen. Außerdem wurde nicht ausdrücklich darüber informiert, wie hoch die Vertriebskosten sind und welcher Anteil davon an die beratende Bank als Provision (so genannte Kickbacks) fließt.
Falschberatung und Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche der Anleger

Die im Vertrieb des Schiffsfonds GEBAB MT "Baltic Sea" beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am Schiffsfonds GEBAB MT Baltic Sea? Möchten Sie wissen, wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen?

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Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/gebab-mt-baltic-sea-weitere-nachschuesse-der-gesellschafter-erforderlich.html

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GEBAB MT Arctic Bridge: Schiffsfonds kann weiter keine Ausschüttungen leisten

21. November 2012 - Der im Jahr 2007 emittierte GEBAB Schiffsfonds MT "Arctic Bridge" steckt in Schwierigkeiten. Hintergrund ist, dass die Ausschüttungen aus dem Charterpool deutlich hinter den Prospektannahmen zurückbleiben, während gleichzeitig die Schiffsbetriebskosten im Jahr 2011 die Planungen überschritten haben. Ob die von den Gesellschaftern im Jahr 2012 zur Verfügung gestellten weiteren 2,5 Mio. € ausreichen werden, um die Zeit, bis wieder auskömmliche Pooleinnahmen erzielt werden können, zu überbrücken, ist offen.

Reichen die Einnahmen des Fonds auf Dauer nicht aus, um die Verbindlichkeiten zu decken, wäre es wenig überraschend, wenn die finanzierende Bank auch bei diesem Schiffsfonds die Reißleine zieht und das Darlehen kündigt. Die Insolvenz der Schiffsgesellschaft wäre dann die Folge. Für die Anleger würde dies den Verlust des in den Fonds investierten Kapitals in Höhe von mehr als 20 Mio. € bedeuten.

Schadenersatz als realistische Option für Fondsanleger

Angesichts der unerfreulichen Entwicklung, die der Schiffsfonds genommen hat, ist es für betroffene Anleger des GEBAB Schiffsfonds MT "Arctic Bridge" umso wichtiger, die Möglichkeit der Erlangung von Schadenersatz in Betracht zu ziehen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Schiffsfonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. V ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Doch die Beratungen, mit denen wir uns für unsere Mandanten bislang befasst haben weisen erhebliche Aufklärungspflichtverletzungen auf, von denen nachfolgend einige wenige genannt werden:
  • Kein Hinweis auf Totalverlustrisiko: Ein Schiffsfonds ist eine unternehmerische Beteiligung. Als "Mitunternehmer" tragen die Fondsanleger unternehmerische Risiken, die bis hin zum Totalverlust des investierten Kapitals gehen. Nur ein geringer Teil der uns bekannten Schiffsfondsanleger wurde über diesen bedeutsamen Umstand informiert.
  • Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet: Viele Mandanten berichten, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.
  • Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen: Für Anteile an geschlossene Fonds gibt es keinen geregelten Zweitmarkt. Eine Veräußerung der Anteile ist daher in der Regel gar nicht oder nur mit erheblichen Preisabschlägen möglich. Hierüber wurden die uns bekannten Anleger mehrheitlich nicht informiert.
  • Keine Informationen über Risiken schwankender Charterraten: Der massive Ausbau der weltweiten Schiffsflotte hat zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck und damit zu sinkenden Charterraten geführt. Dies ist kein außergewöhnliches Phänomen. Charterraten schwanken entsprechend der weltweiten Konjunkturentwicklung regelmäßig. Diesen Umstand hätten die Anlageberater zum Anlass nehmen müssen, ihre Kunden darauf hinzuweisen, was dem Fonds und damit den Anlegern drohen kann, wenn die Charterraten hinter den dem Prospekt zugrunde gelegten Annahmen zurückbleiben. Dies ist, so unsere Erfahrung aus zwischenzeitlich zahlreichen mit Anlegern geführten Gesprächen, nicht geschehen.
  • Keine Aufklärung über Mittelverwendung: Das von den Anlegern in den Fonds investierte Geld ist nicht nur für den Kauf des Fondsschiffes aufgewandt worden. Ein nicht unerheblicher Teil floss in nicht investive Verwendungen, also diverse Dienstleistungsvergütungen (einschließlich Vertriebskosten), Zwischenfinanzierungszinsen und Gründungskosten. Die Berater der Anleger, mit denen wir gesprochen haben, haben sie nicht über die geplante Mittelverwendung informiert.
  • Risiko des Wiederauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen: Als Kommanditist haften die Schiffsfondsanleger grundsätzlich nur in Höhe ihrer Einlage. Ist diese geleistet, erlischt die Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten. Sie lebt jedoch wieder auf, wenn Ausschüttungen gezahlt werden, bei denen es sich nicht um Bilanzgewinne der Gesellschaft handelt. Dies ist bei Schiffsfonds regelmäßig der Fall. Aus diesem Grund müssen Schiffsfondsanleger im Falle der Insolvenz der Fondsgesellschaft in der Regel die gesamten Ausschüttungen an den Insolvenzverwalter zurückzahlen. Auf diesen Umstand wurden die wenigsten Schiffsfondsanleger hingewiesen.
  • Kein Hinweis auf Höhe der Weichkosten und auf Vertriebsprovisionen (Kickbacks): Die im Vertrieb tätigen Anlageberater wären verpflichtet gewesen, die Anleger darauf hinzuweisen, welcher Anteil der von ihnen investierten Gelder tatsächlich für Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der Schiffe fließt und welcher für nicht investive Zwecke verwendet wird. Dies ist in den uns bekannten Fällen regelmäßig nicht geschehen. Außerdem wurde nicht ausdrücklich darüber informiert, wie hoch die Vertriebskosten sind und welcher Anteil davon an die beratende Bank als Provision (so genannte Kickbacks) fließt.
Falschberatung und Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche der Anleger

Die im Vertrieb des GEBAB Schiffsfonds MT "Arctic Bridge" beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am GEBAB Schiffsfonds MT "Arctic Bridge"? Möchten Sie wissen, wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen?

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Dr. Peters DS Rendite Fonds Nr. 115 - DS Kingdom: Chartereinnahmen weit unter Plan, Ausschüttungen bleiben ausgesetzt

Fachanwälte setzen Schadenersatz für Anleger durch

20. November 2012 - Schwere Zeiten für die 485 Anleger des vom Emissionshaus Dr. Peters im Jahr 2006 aufgelegten DS-Fonds Nr. 115 - DS Kingdom. Das für einen Preis von 80 Mio. US-Dollar gekaufte im Jahr 2001 in Dienst gestellte Containerschiff erzielte lediglich 66,5% der prospektierten Chartereinnahmen. Im Jahr 2011 waren dies, wie der Leistungsbilanz des Emissionshauses zu entnehmen ist, gerade einmal 7.546.000 € anstelle der prospektierten 11.352.000 €. Das Betriebsergebnis von 1.480.000 € reicht nicht aus, um die prospektierten Ausschüttungen zu zahlen. Auch einen Teil der vertraglich geschuldeten Tilgung der Schiffshypothekendarlehen kann mit dem erwirtschafteten Überschuss nicht gezahlt werden.

Wie werden sich die Chartereinnahmen der Schiffe entwickeln?

Ob die Einnahmen ausreichen werden, um auf absehbare Zeit wieder voll zu tilgen und Ausschüttungen zu ermöglichen, ist angesichts der schwierigen Marktverhältnisse fraglich. Ausweislich der Prognosen der HSH Nordbank, einem der größten Schiffsfinanzierer ist eine Erholung des Chartermarktes nicht vor 2014 zu erwarten. In seinem Marktbericht "Shipping Monthly Container" von Anfang September 2012 schreibt die Bank: Nachfrage bleibt hinter den Erwartungen zurück, hohe Bunkerpreise belasten Ergebnisse der Linienreedereien, Charterraten tendierten zuletzt wieder abwärts, Unsere Prognose: Ab 2014 allmähliche Rückkehr auf ein auskömmliches Charterratenniveau.
Legt man diese Prognose zu Grunde, ist auch für das Jahr 2013 nicht mit einem signifikanten Anstieg der Charterraten zu rechnen und erst ab 2014 mit einem "allmählichen" Anstieg zu rechnen.

Realistische Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen

Anleger des DS-Fonds Nr. 115 - DS Kingdom stehen nun vor der Frage, ob sie der Situation tatenlos zusehen wollen, oder ob sie ihre bestehenden Chancen nutzen wollen, ihre Beteiligung im Wege des Schadenersatzes - wirtschaftlich betrachtet - "rückabzuwickeln". Die Chancen hierfür stehen in der Regel gut, da die Beratung durch die Bankberater in vielerlei Hinsicht regelmäßig fehlerhaft war.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Rendite-Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht beziehungsweise nicht vollständig informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.
  • Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen: Die Anleger des DS-Fonds Nr. 115 - DS Kingdom können die Beteiligung erst nach einer langen Bindungszeit kündigen. Vorher besteht keine Chance, an ihr Geld zu kommen. Da es keinen geregelten Zweitmarkt für gebrauchte Fondsbeteiligungen gibt ist eine Veräußerung nahezu ausgeschlossen. Außerdem ist äußerst unwahrscheinlich, dass sie, sollte ein Käufer gefunden werden, das investierte Kapital als Preis erhalten. Hier sind regelmäßig erhebliche Abstriche hinzunehmen.
  • Hohe Vertriebsprovisionen verschwiegen: Beratende Banken und Sparkassen haben für den Vertrieb von Schiffsfondsanteilen hohe Provisionen erhalten, dies aber gegenüber ihren Kunden, denen sie die Beteiligung empfohlen haben, nicht offengelegt. In einem für eine Commerzbank Kundin geführten Rechtsstreit lies die Bank beispielsweise vortragen, ihr sei noch im Jahr 2008 gar nicht bekannt gewesen, dass sie verpflichtet sei, über diese Provisionseinnahmen (so genannte kickbacks) aufzuklären. Unterblieb die Aufklärung über die Provisionen, hat der Anleger Schadenersatzansprüche gegen seine Bank oder Sparkasse.
  • Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet: Viele Mandanten berichten, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.
Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

Möchten Sie als Anleger des DS-Fonds Nr. 115 - DS Kingdom wissen, ob Ihnen Schadenersatzansprüche zustehen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

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Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/ds-rendite-fonds-115-ds-kingdom-chartereinnahmen-weit-unter-plan-ausschuettungen-bleiben-ausgesetzt.html

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MPC Fonds MS Rio Alster insolvent: Fachanwälte setzen Schadenersatz für Anleger durch

20. November 2012 - Ein weiterer Schiffsfonds des Emissionshauses Münchmeyer Petersen (MPC) ist der Schifffahrtskrise zum Opfer gefallen. Der in den Jahren 2004/2005 platzierte MPC Fonds 234 MS "Rio Alster" musste Insolvenz beantragen. Das Vollcontainerschiff, in das Anleger knapp 20 Mio. € investiert haben, erzielte nicht mehr genügend Einnahmen, um die laufenden Kosten zu decken und die aufgenommenen Schiffshypothekendarlehen vereinbarungsgemäß zu tilgen. Außerdem lagen die Schiffsbetriebskosten deutlich über den Prospektannahmen. Für die Anleger bedeutet diese Entwicklung den Totalverlust ihres investierten Kapitals.

Schadenersatz als realistische Alternative

Angesichts der unerfreulichen Entwicklung, die der Schiffsfonds genommen hat, ist es für betroffene Anleger des MPC Fonds MS "Rio Alster" umso wichtiger, die Möglichkeit der Erlangung von Schadenersatz in Betracht zu ziehen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Doch die Beratungen, mit denen wir uns für unsere Mandanten bislang befasst haben weisen erhebliche Aufklärungspflichtverletzungen auf, von denen nachfolgend einige wenige genannt werden:
  • Kein Hinweis auf Totalverlustrisiko: Ein Schiffsfonds ist eine unternehmerische Beteiligung. Als "Mitunternehmer" tragen die Fondsanleger unternehmerische Risiken, die bis hin zum Totalverlust des investierten Kapitals gehen. Nur ein geringer Teil der uns bekannten Schiffsfondsanleger wurde über diesen bedeutsamen Umstand informiert.
  • Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet: Viele Mandanten berichten, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.
  • Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen: Für Anteile an geschlossene Fonds gibt es keinen geregelten Zweitmarkt. Eine Veräußerung der Anteile ist daher in der Regel gar nicht oder nur mit erheblichen Preisabschlägen möglich. Hierüber wurden die uns bekannten Anleger mehrheitlich nicht informiert.
  • Keine Informationen über Risiken schwankender Charterraten: Der massive Ausbau der weltweiten Containerflotte hat zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck und damit zu sinkenden Charterraten geführt. Dies ist kein außergewöhnliches Phänomen. Charterraten schwanken entsprechend der weltweiten Konjunkturentwicklung regelmäßig. Auf diesen Umstand hätten die Anlageberater zum Anlass nehmen müssen, ihre Kunden darauf hinzuweisen, was dem Fonds und damit den Anlegern drohen kann, wenn die Einnahmen hinter den dem Prospekt zugrunde gelegten Annahmen zurückbleiben. Dies ist, so unsere Erfahrung aus zwischenzeitlich zahlreichen mit Anlegern geführten Gesprächen, nicht geschehen.
  • Mittelverwendung verschwiegen: Das von den Anlegern in den Fonds investierte Geld ist nicht nur für den Kauf des Fondsschiffes aufgewandt worden. Ein nicht unerheblicher Teil floss in nicht investive Verwendungen, also diverse Dienstleistungsvergütungen (einschließlich Vertriebskosten), Zwischenfinanzierungszinsen und Gründungskosten. Die Berater der Anleger, mit denen wir gesprochen haben, haben sie nicht über die geplante Mittelverwendung informiert.
  • Risiko des Wiederauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen: Als Kommanditist haften die Schiffsfondsanleger grundsätzlich nur in Höhe ihrer Einlage. Ist diese geleistet, erlischt die Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten. Sie lebt jedoch wieder auf, wenn Ausschüttungen gezahlt werden, bei denen es sich nicht um Bilanzgewinne der Gesellschaft handelt. Dies ist bei Schiffsfonds regelmäßig der Fall. Aus diesem Grund müssen Schiffsfondsanleger im Falle der Insolvenz der Fondsgesellschaft in der Regel die gesamten Ausschüttungen an den Insolvenzverwalter zurückzahlen. Auf diesen Umstand wurden die wenigsten Schiffsfondsanleger hingewiesen.
  • Hohes Risiko durch Kreditaufnahme in Japanischem Yen: Da ein Teil der vom MPC Fonds MS „Rio Alster“aufzunehmenden Kreditmittel in Japanischen Yen (JPY) aufgenommen wurde, die Einnahmen des Fonds aber in US$ erzielt werden, besteht ein erhebliches Währungsrisiko. Steigt der Wert des Yen gegenüber dem US-$, was in den zurückliegenden Jahren der Fall war, muss der Fonds deutlich mehr US-$ für Zinsen und eventuelle Tilgungen aufwenden, als geplant. Im Ergebnis wurde der gesamten Kalkulation des Fonds der Boden entzogen. Auf diese Risiken hätten die Berater die Anleger des MPC Fonds MS „Rio Alster“ ausdrücklich hinweisen müssen.
  • Kein Hinweis auf Höhe der Weichkosten und auf Vertriebsprovisionen (Kickbacks): Die im Vertrieb tätigen Anlageberater wären verpflichtet gewesen, die Anleger darauf hinzuweisen, welcher Anteil der von ihnen investierten Gelder tatsächlich für Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der Schiffe fließt und welcher für nicht investive Zwecke verwendet wird. Dies ist in den uns bekannten Fällen regelmäßig nicht geschehen. Außerdem wurde nicht darüber informiert, wie hoch die Vertriebskosten sind und welcher Anteil davon an die beratende Bank/Sparkasse als Provision (so genannte Kickbacks) fließt.
Falschberatung und Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche der Anleger

Die im Vertrieb des MPC Fonds MS "Rio Alster" beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht

Zum Ende des Jahres 2012 drohen viele Schadenersatzansprüche von Schiffsfondsanlegern zu verjähren. Hintergrund ist, dass in zahlreichen Schiffsfonds im Jahr 2009 erstmals Ausschüttungen ausgesetzt, Sanierungskonzepte entwickelt und Anleger zu Nachschüssen oder Sanierungsbeiträgen aufgefordert wurden. Dadurch wurde den Anlegern bekannt, dass es sich bei einer Schiffsfondsbeteiligung keineswegs um eine so sichere und risikolose Beteiligung handelt, als die sie ihnen im Beratungsgespräch dargestellt wurde. Diese Kenntnis setzt möglicher Weise den lauf von dreijährigen Verjährungsfristen in Gang, die die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nach 2012 erschweren oder unmöglich machen.

Mehr Informationen zur Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei geschlossenen Fonds erfahren Sie hier: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/verjaehrung-von-schadenersatzanspruechen-von-anlegern-geschlossener-fonds.html

Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am MPC Fonds MS "Rio Alster"? Möchten Sie wissen, wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

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Michael Minderjahn, Rechtsanwalt

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Leipzig:
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Tel.: 0341 - 21 8296 00 | Fax: 0341 - 21 8296 01

Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/mpc-ms-rio-alster-insolvent-fachanwaelte-setzen-schadenersatz-fuer-anleger-durch.html


Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter www.nittel.co oder www.schiffsfonds-anleger.de.

GEBAB MS Nona in Schwierigkeiten: Fonds kann Dezembertilgung nicht zahlen

Fachanwälte setzen Schadenersatz für Anleger durch

20. November 2012 - Der im Jahr 2006 platzierte Schiffsfonds GEBAB MS "Nona" steckt in Schwierigkeiten. Das Containerschiff erwartet für das Jahr 2012 ein deutlich unter Plan liegendes Betriebsergebnis. Die Folge: Bankverbindlichkeiten können nicht in voller Höhe bedient werden, so dass die Geschäftsführung mit der finanzierenden Bank über die Stundung der im Dezember 2012 fälligen Tilgung verhandelt, wie der Leistungsbilanz des Emissionshauses zu entnehmen ist. Das im Jahr 2010 umgesetzte "Betriebsfortführungskonzept" hat angesichts der desaströsen Einnahmesituation auf dem Containerschifffahrtsmarkt offenbar nur eine kurze Zeit für Entspannung gesorgt. Ausschüttungen können bereits seit längerer Zeit nicht mehr gezahlt werden, die von den Anlegern investierten 18,5 Mio. € sind in Gefahr. Denn ob und unter welchen Bedingungen die Banken in der gegenwärtigen Krise zu einem Entgegenkommen bereit sind und welcher Beitrag von den Anlegern erwartet wird, ist völlig offen.

Die Charterraten bleiben auch weiterhin niedrig

Davon, dass die Krise weiter anhalten wird, gehen die seriösen Marktteilnehmer aus. Die HSH Nordbank, einer der größten Schiffsfinanzierer beschreibt die derzeitige Situation wie folgt: Nachfrage bleibt hinter den Erwartungen zurück, hohe Bunkerpreise belasten Ergebnisse der Linienreedereien, Charterraten tendierten zuletzt wieder abwärts. Unsere Prognose: Ab 2014 allmähliche Rückkehr auf ein auskömmliches Charterratenniveau. Ob angesichts solcher düsteren Prognosen tatsächlich eine realistische Fortführungsperspektive für den Schiffsfonds besteht, wird sich zeigen.

Schadenersatz als realistische Alternative

Angesichts der unerfreulichen Entwicklung, die der Schiffsfonds genommen hat, ist es für betroffene Anleger des Schiffsfonds GEBAB MS "Nona" umso wichtiger, die Möglichkeit der Erlangung von Schadenersatz in Betracht zu ziehen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Doch die Beratungen, mit denen wir uns für unsere Mandanten bislang befasst haben weisen erhebliche Aufklärungspflichtverletzungen auf, von denen nachfolgend einige wenige genannt werden:
  • Kein Hinweis auf Totalverlustrisiko: Ein Schiffsfonds ist eine unternehmerische Beteiligung. Als "Mitunternehmer" tragen die Fondsanleger unternehmerische Risiken, die bis hin zum Totalverlust des investierten Kapitals gehen. Nur ein geringer Teil der uns bekannten Schiffsfondsanleger wurde über diesen bedeutsamen Umstand informiert.
  • Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet: Viele Mandanten berichten, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.
  • Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen: Für Anteile an geschlossene Fonds gibt es keinen geregelten Zweitmarkt. Eine Veräußerung der Anteile ist daher in der Regel gar nicht oder nur mit erheblichen Preisabschlägen möglich. Hierüber wurden die uns bekannten Anleger mehrheitlich nicht informiert.
  • Keine Informationen über Risiken schwankender Charterraten: Der massive Ausbau der weltweiten Containerflotte hat zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck und damit zu sinkenden Charterraten geführt. Dies ist kein außergewöhnliches Phänomen. Charterraten schwanken entsprechend der weltweiten Konjunkturentwicklung regelmäßig. Auf diesen Umstand hätten die Anlageberater zum Anlass nehmen müssen, ihre Kunden darauf hinzuweisen, was dem Fonds und damit den Anlegern drohen kann, wenn die Einnahmen hinter den dem Prospekt zugrunde gelegten Annahmen zurückbleiben. Dies ist, so unsere Erfahrung aus zwischenzeitlich zahlreichen mit Anlegern geführten Gesprächen, nicht geschehen.
  • Hohe Vertriebskosten verschwiegen: Das von den Anlegern in den Fonds investierte Geld ist nicht nur für den Kauf des Fondsschiffes aufgewandt worden. Ein nicht unerheblicher Teil floss in nicht investive Verwendungen, also diverse Dienstleistungsvergütungen (einschließlich Vertriebskosten), Zwischenfinanzierungszinsen und Gründungskosten. Die Berater der Anleger, mit denen wir gesprochen haben, haben sie nicht über die geplante Mittelverwendung informiert.
  • Risiko des Wiederauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen: Als Kommanditist haften die Schiffsfondsanleger grundsätzlich nur in Höhe ihrer Einlage. Ist diese geleistet, erlischt die Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten. Sie lebt jedoch wieder auf, wenn Ausschüttungen gezahlt werden, bei denen es sich nicht um Bilanzgewinne der Gesellschaft handelt. Dies ist bei Schiffsfonds regelmäßig der Fall. Aus diesem Grund müssen Schiffsfondsanleger im Falle der Insolvenz der Fondsgesellschaft in der Regel die gesamten Ausschüttungen an den Insolvenzverwalter zurückzahlen. Auf diesen Umstand wurden die wenigsten Schiffsfondsanleger hingewiesen.
  • Kein Hinweis auf Höhe der Weichkosten und auf Vertriebsprovisionen (Kickbacks): Die im Vertrieb tätigen Anlageberater wären verpflichtet gewesen, die Anleger darauf hinzuweisen, welcher Anteil der von ihnen investierten Gelder tatsächlich für Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der Schiffe fließt und welcher für nicht investive Zwecke verwendet wird. Dies ist in den uns bekannten Fällen regelmäßig nicht geschehen. Außerdem wurde nicht darüber informiert, wie hoch die Vertriebskosten sind und welcher Anteil davon an die beratende Bank/Sparkasse als Provision (so genannte Kickbacks) fließt.
Falschberatung und Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche der Anleger

Die im Vertrieb des Schiffsfonds GEBAB MS "Nona" beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht

Zum Ende des Jahres 2012 drohen viele Schadenersatzansprüche von Schiffsfondsanlegern zu verjähren. Hintergrund ist, dass in zahlreichen Schiffsfonds im Jahr 2009 erstmals Ausschüttungen ausgesetzt, Sanierungskonzepte entwickelt und Anleger zu Nachschüssen oder Sanierungsbeiträgen aufgefordert wurden. Dadurch wurde den Anlegern bekannt, dass es sich bei einer Schiffsfondsbeteiligung keineswegs um eine so sichere und risikolose Beteiligung handelt, als die sie ihnen im Beratungsgespräch dargestellt wurde. Diese Kenntnis setzt möglicher Weise den lauf von dreijährigen Verjährungsfristen in Gang, die die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nach 2012 erschweren oder unmöglich machen.

Mehr Informationen zur Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei geschlossenen Fonds erfahren Sie hier: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/verjaehrung-von-schadenersatzanspruechen-von-anlegern-geschlossener-fonds.html

Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am Schiffsfonds GEBAB MS "Nona"? Möchten Sie wissen, wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

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Schadenersatz für Anleger des insolventen ATLANTIC Fonds MS Saylemoon Rickmers/MS Nina Rickmers

Fachanwälte setzen Schadenersatz für Fondsanleger durch

16. November 2012 - Nach dem bekanntwerden der Insolvenz der beiden Schiffe des in den Jahren 2004/2005 platzierten Atlantic Twinfonds MS "Saylemoon Rickmers" und MS "Nina Rickmers" sind die Anleger schockiert. Infolge des seit Herbst 2008 anhaltenden Verfalls der Charterraten waren die beiden Containerschiffe in wirtschaftliche Schieflage geraten und konnte ihre Verbindlichkeiten nicht mehr bedienen. Mit den beiden in den Jahren 2010 und 2011 umgesetzten Liquiditätssicherungskonzepten, so die Annahme der Anleger, schien das wirtschaftliche Überleben der Schiffe gesichert. Doch das Gegenteil war der Fall. Anhaltend niedrige Charterraten führten geradewegs in die Zahlungsunfähigkeit. Für die Anleger bedeutet diese Entwicklung den wirtschaftlichen Totalverlust der von ihnen getätigten Investitionen in Höhe von insgesamt rund 20 Mio. €.

Schadenersatz als realistische Alternative

Angesichts der unerfreulichen Entwicklung, die der Schiffsfonds genommen hat, ist es für betroffene Anleger des ATLANTIC Fonds MS “Saylemoon Rickmers“ - MS "Nina Rickmers“ umso wichtiger, die Möglichkeit der Erlangung von Schadenersatz in Betracht zu ziehen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht. Denn aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden.

Die im Vertrieb des ATLANTIC Fonds MS “Saylemoon Rickmers" und MS "Nina Rickmers“ beteiligten Berater haben die Anleger, mit denen wir bislang gesprochen haben, über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.
  • Kein Hinweis auf Totalverlustrisiko
  • Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet
  • Kein Zweitmarkt für "gebrauchte“ Fondsbeteiligungen
  • Keine Informationen über Risiken schwankender Charterraten
  • Risiko des Widerauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen
  • Kein Hinweis auf Höhe der Weichkosten und auf Vertriebsprovisionen (Kickbacks)
Mehr Informationen zu Beratungsfehlern beim ATLANTIC Fonds MS "Saylemoon Rickmers" - MS "Nina Rickmers"

Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht

Zum Ende des Jahres 2012 drohen viele Schadenersatzansprüche von Schiffsfondsanlegern zu verjähren. Daher ist in jedem Fall Eile geboten. Mehr Informationen zur Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei geschlossenen Fonds erfahren Sie hier: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/verjaehrung-von-schadenersatzanspruechen-von-anlegern-geschlossener-fonds.html

Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am ATLANTIC Fonds MS “Saylemoon Rickmers MS „Nina Rickmers“? Möchten Sie wissen, wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

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Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/atlantic-fonds-ms-saylemoon-rickmers-ms-nina-rickmers-beide-fondsschiffe-insolvent.html

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GEBAB MT Baltic Adonia in der Krise: Weitere Nachschüsse der Gesellschafter erforderlich

16. November 2012 - Der im Jahr 2003 emittierte GEBAB Schiffsfonds MT "Baltic Adonia" steckt in großen Schwierigkeiten. Hintergrund ist, dass die Ausschüttungen aus dem Charterpool deutlich hinter den Prospektannahmen zurückbleiben. Das von den Gesellschaftern des Fonds zur Verfügung gestellte Darlehen in Höhe von 1,4 Mio. € hat nur für eine kurze Linderung der Situation gesorgt. Wie das Emissionshaus GEBAB in seiner aktuellen Leistungsbilanz mitteilt, werde auf Basis der erwarteten Pooleinnahmen zum Jahresende 2012 eine Liquiditätsunterdeckung verbleiben. Zudem könne das Restdarlehen des Erstcharterers nicht getilgt werden. Zwar sei die finanzierende Bank zur Stundung von Tilgungsraten bereit, dies setze aber voraus, dass die Gesellschafter weitere Liquidität bereitstellten.

Ob das angekündigte "Betriebsfortführungskonzept" ausreichen wird, um die Zeit, bis auskömmliche Pooleinnahmen erzielt werden können, zu überbrücken, ist offen. Die HSH Nordbank, einer der großen Schiffsfinanzierer, rechnet mit einer Wende auf dem Tankermarkt nicht vor Ende 2013 und erst ab 2014 mit einer langsamen Rückkehr auf auskömmliches Charterniveau. Reichen die Einnahmen des Fonds auf Dauer nicht aus, um die Verbindlichkeiten zu decken, wäre es wenig überraschend, wenn die finanzierende Bank auch bei diesem Schiffsfonds die Reißleine zieht und das Darlehen kündigt. Die Insolvenz der Schiffsgesellschaft wäre dann die Folge. Für die Anleger würde dies den Verlust des in den Fonds investierten Kapitals in Höhe von mehr als 12 Mio. € bedeuten.

Schadenersatz als realistische Option für Fondsanleger

Angesichts der unerfreulichen Entwicklung, die der Schiffsfonds genommen hat, ist es für betroffene Anleger des GEBAB Schiffsfonds MT "Baltic Adonia" umso wichtiger, die Möglichkeit der Erlangung von Schadenersatz in Betracht zu ziehen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. V ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen, die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Doch die Beratungen, mit denen wir uns für unsere Mandanten bislang befasst haben weisen erhebliche Aufklärungspflichtverletzungen auf, von denen nachfolgend einige wenige genannt werden:
  • Kein Hinweis auf Totalverlustrisiko: Ein Schiffsfonds ist eine unternehmerische Beteiligung. Als "Mitunternehmer" tragen die Fondsanleger unternehmerische Risiken, die bis hin zum Totalverlust des investierten Kapitals gehen. Nur ein geringer Teil der uns bekannten Schiffsfondsanleger wurde über diesen bedeutsamen Umstand informiert.
  • Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet: Viele Mandanten berichten, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.
  • Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen: Für Anteile an geschlossene Fonds gibt es keinen geregelten Zweitmarkt. Eine Veräußerung der Anteile ist daher in der Regel gar nicht oder nur mit erheblichen Preisabschlägen möglich. Hierüber wurden die uns bekannten Anleger mehrheitlich nicht informiert.
  • Keine Informationen über Risiken schwankender Charterraten: Der massive Ausbau der weltweiten Schiffsflotte hat zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck und damit zu sinkenden Charterraten geführt. Dies ist kein außergewöhnliches Phänomen. Charterraten schwanken entsprechend der weltweiten Konjunkturentwicklung regelmäßig. Diesen Umstand hätten die Anlageberater zum Anlass nehmen müssen, ihre Kunden darauf hinzuweisen, was dem Fonds und damit den Anlegern drohen kann, wenn die Charterraten hinter den dem Prospekt zugrunde gelegten Annahmen zurückbleiben. Dies ist, so unsere Erfahrung aus zwischenzeitlich zahlreichen mit Anlegern geführten Gesprächen, nicht geschehen.
  • Risiko des Wiederauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen: Als Kommanditist haften die Schiffsfondsanleger grundsätzlich nur in Höhe ihrer Einlage. Ist diese geleistet, erlischt die Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten. Sie lebt jedoch wieder auf, wenn Ausschüttungen gezahlt werden, bei denen es sich nicht um Bilanzgewinne der Gesellschaft handelt. Dies ist bei Schiffsfonds regelmäßig der Fall. Aus diesem Grund müssen Schiffsfondsanleger im Falle der Insolvenz der Fondsgesellschaft in der Regel die gesamten Ausschüttungen an den Insolvenzverwalter zurückzahlen. Auf diesen Umstand wurden die wenigsten Schiffsfondsanleger hingewiesen.
  • Kein Hinweis auf Höhe der Weichkosten und auf Vertriebsprovisionen (Kickbacks): Die im Vertrieb tätigen Anlageberater wären verpflichtet gewesen, die Anleger darauf hinzuweisen, welcher Anteil der von ihnen investierten Gelder tatsächlich für Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der Schiffe fließt und welcher für nicht investive Zwecke verwendet wird. Dies ist in den uns bekannten Fällen regelmäßig nicht geschehen. Außerdem wurde nicht ausdrücklich darüber informiert, wie hoch die Vertriebskosten sind und welcher Anteil davon an die beratende Bank als Provision (so genannte Kickbacks) fließt.
Falschberatung und Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche der Anleger

Die im Vertrieb des GEBAB Schiffsfonds MT "Baltic Adonia" beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

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DS Fonds Nr. 114 VLCC Artemis Glory: Chartereinnahmen weit unter Plan, Ausschüttungen ausgesetzt

16. November 2012 - Schwere Zeiten für die über 1.000 Anleger des vom Emissionshaus Dr. Peters im Jahr 2006 aufgelegten DS-Fonds Nr. 114 - VLCC Artemis Glory. Der für einen Preis von 115,3 Mio. US-Dollar gekaufte Rohöltanker erzielt trotz einer auf 10 Jahre ausgelegten Festcharter derzeit nur die am Spotmarkt erzielbaren Chartereinnahmen. Im Jahr 2011 waren dies, wie der Leistungsbilanz des Emissionshauses zu entnehmen ist, gerade einmal 10.913.000 € anstelle der vereinbarten 18.688.000 € - gerade einmal 58%. Ausschüttungen sind mit dem Betriebsergebnis von 4.615.000 € (statt prospektierter mehr als 10 Mio. €) nicht möglich.

Ob der Charterer oder der Chartergarant die aufgelaufenen Charterrückstände, die spätestens Ende 2014 zur Zahlung fällig werden sollen, begleicht, steht in den Sternen. Der Chartergarant hat auch für zahlreiche andere Schiffe der Dr. Peters VLCC Glory-Reihe eine entsprechende Garantie ausgelobt. Auch dort bestehen erhebliche Charterrückstände.

Mehr Informationen zur Situation der Dr. Peters "VLCC-Glory"-Schiffe

Anleger sollten nicht untätig zuwarten. Die Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen stehen für die Anleger gut.

Mehr Informationen zu Schadenersatzansprüchen für Anleger des DS Fonds 114 - VLCC Artemis Glory

Möchten Sie als Anleger des DS Renditefonds Nr. 114 VLCC Artemis Glory wissen, ob Ihnen Schadenersatzansprüche zustehen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

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Hannover Leasing Nr. 169 Maritime Werte 1 in Schwierigkeiten: Fonds kann Tilgungen nicht zahlen

15. November 2012 - Der im Jahr 2006 platzierte Schiffsfonds Hannover Leasing Fonds Nr. 169 Maritime Werte 1 - Containerschiff MS Merkur Gulf steckt in Schwierigkeiten. Das Containerschiff erwartet für das Jahr 2012 ein deutlich unter Plan liegendes Betriebsergebnis. Die Folge: Bankverbindlichkeiten können nicht in voller Höhe bedient werden, so dass die Geschäftsführung mit der finanzierenden Bank bereits die Stundung von 2 Quartalstilgungen verhandelt hat, wie der Leistungsbilanz des Emissionshauses zu entnehmen ist.

Die aktuellen Chartereinnahmen in Höhe von 7.250 US-Dollar pro Tag - zum Vergleich: im Prospekt ging man nach Auslaufen der bis Oktober 2010 vereinbarten Festcharter von Einnahmen in Höhe von 21.000 USD/Tag aus - reichen nicht aus, um alle Kosten einschließlich Zins und Tilgung aus der Fremdfinanzierung zu decken. Die Liquiditätsreserve reduzierte sich dadurch weiter. Hinzu kommt, dass die Schiffsbetriebskosten insbesondere wegen der hohen Kosten für Personal und Schmierstoffe um rund 50% über dem Prognosewert liegen.

Davon, dass sich die Situation im nächsten Jahr nicht verbessern wird, geht auch das Emissionshaus Hannover Leasing aus. Für 2013 seien "voraussichtlich weitere Maßnahmen erforderlich" lautet verklausuliert der Ausblick. Blickt man auf andere Schiffsfonds, wird schnell klar, was dies bedeutet. Bei unverändert niedrigen Chartereinnahmen wird die MS Merkur Gulf nicht genügend Einnahmen erwirtschaften, um daraus die Kosten einschließlich Zins- und Tilgung zu bezahlen. Ob und unter welchen Bedingungen die finanzierende Bank zu einem weiteren Entgegenkommen bereit sein und Tilgungsraten stunden wird, ist völlig offen. Ohne erhebliche Beiträge der Gesellschafter, die entsprechende Nachschüsse leisten müssten, wird es der HL Fonds 169 Maritime Werte 1 schwer haben, das Jahr 2013 zu überstehen.

Die Charterraten bleiben auch weiterhin niedrig

Eine Sanierung des Fondsschiffes wird noch dadurch erschwert, dass die Krise der Containerschiffe auch über das Jahr 2013 hinaus anhalten wird. Die HSH Nordbank, einer der größten Schiffsfinanzierer beschreibt die derzeitige Situation wie folgt: "Nachfrage bleibt hinter den Erwartungen zurück, hohe Bunkerpreise belasten Ergebnisse der Linienreedereien, Charterraten tendierten zuletzt wieder abwärts. Unsere Prognose: Ab 2014 allmähliche Rückkehr auf ein auskömmliches Charterratenniveau." Ob angesichts solcher düsteren Prognosen tatsächlich eine realistische Fortführungsperspektive für den Schiffsfonds besteht, wird sich zeigen.

Schadenersatz als realistische Alternative

Angesichts der unerfreulichen Entwicklung, die der Schiffsfonds genommen hat, ist es für betroffene Anleger des Schiffsfonds HL Fonds 169 Maritime Werte 1 umso wichtiger, die Möglichkeit der Erlangung von Schadenersatz in Betracht zu ziehen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Schiffsfonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Doch die Beratungen, mit denen wir uns für unsere Mandanten bislang befasst haben weisen erhebliche Aufklärungspflichtverletzungen auf, von denen nachfolgend einige wenige genannt werden:
  • Kein Hinweis auf Totalverlustrisiko: Ein Schiffsfonds ist eine unternehmerische Beteiligung. Als "Mitunternehmer" tragen die Fondsanleger unternehmerische Risiken, die bis hin zum Totalverlust des investierten Kapitals gehen. Nur ein geringer Teil der uns bekannten Schiffsfondsanleger wurde über diesen bedeutsamen Umstand informiert.
  • Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet: Viele Mandanten berichten, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.
  • Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen: Für Anteile an geschlossene Fonds gibt es keinen geregelten Zweitmarkt. Eine Veräußerung der Anteile ist daher in der Regel gar nicht oder nur mit erheblichen Preisabschlägen möglich. Hierüber wurden die uns bekannten Anleger mehrheitlich nicht informiert.
  • Keine Informationen über Risiken schwankender Charterraten: Der massive Ausbau der weltweiten Containerflotte hat zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck und damit zu sinkenden Charterraten geführt. Dies ist kein außergewöhnliches Phänomen. Charterraten schwanken entsprechend der weltweiten Konjunkturentwicklung regelmäßig. Diesen Umstand hätten die Anlageberater zum Anlass nehmen müssen, ihre Kunden darauf hinzuweisen, was dem Fonds und damit den Anlegern drohen kann, wenn die Einnahmen nach Auslaufen der Festcharter hinter den dem Prospekt zugrunde gelegten Annahmen zurückbleiben. Dies ist, so unsere Erfahrung aus zwischenzeitlich zahlreichen mit Anlegern geführten Gesprächen, nicht geschehen.
  • Hohe Weichkosten verschwiegen: Das von den Anlegern in den Fonds investierte Geld ist nicht nur für den Kauf des Fondsschiffes aufgewandt worden. Ein nicht unerheblicher Teil floss in nicht investive Verwendungen, also diverse Dienstleistungsvergütungen (einschließlich Vertriebskosten), Zwischenfinanzierungszinsen und Gründungskosten. Die Berater der Anleger, mit denen wir gesprochen haben, haben sie nicht über die geplante Mittelverwendung informiert.
  • Risiko des Wiederauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen: Als Kommanditist haften die Schiffsfondsanleger grundsätzlich nur in Höhe ihrer Einlage. Ist diese geleistet, erlischt die Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten. Sie lebt jedoch wieder auf, wenn Ausschüttungen gezahlt werden, bei denen es sich nicht um Bilanzgewinne der Gesellschaft handelt. Dies ist bei Schiffsfonds regelmäßig der Fall. Aus diesem Grund müssen Schiffsfondsanleger im Falle der Insolvenz der Fondsgesellschaft in der Regel die gesamten Ausschüttungen an den Insolvenzverwalter zurückzahlen. Auf diesen Umstand wurden die wenigsten Schiffsfondsanleger hingewiesen.
  • Kein Hinweis auf Höhe der Anschaffungskosten und auf Vertriebsprovisionen (Kickbacks): Die im Vertrieb tätigen Anlageberater wären verpflichtet gewesen, die Anleger darauf hinzuweisen, welcher Anteil der von ihnen investierten Gelder tatsächlich für Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der Schiffe fließt und welcher für nicht investive Zwecke verwendet wird. Dies ist in den uns bekannten Fällen regelmäßig nicht geschehen. Außerdem wurde nicht darüber informiert, wie hoch die Vertriebskosten sind und welcher Anteil davon an die beratende Bank/Sparkasse als Provision (so genannte Kickbacks) fließt.
Falschberatung und Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche der Anleger

Die im Vertrieb des Schiffsfonds HL Fonds 169 Maritime Werte 1 beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen

Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht

Zum Ende des Jahres 2012 drohen viele Schadenersatzansprüche von Schiffsfondsanlegern zu verjähren. Hintergrund ist, dass in zahlreichen Schiffsfonds im Jahr 2009 erstmals Ausschüttungen ausgesetzt, Sanierungskonzepte entwickelt und Anleger zu Nachschüssen oder Sanierungsbeiträgen aufgefordert wurden. Dadurch wurde den Anlegern bekannt, dass es sich bei einer Schiffsfondsbeteiligung keineswegs um eine so sichere und risikolose Beteiligung handelt, als die sie ihnen im Beratungsgespräch dargestellt wurde. Diese Kenntnis setzt möglicher Weise den lauf von dreijährigen Verjährungsfristen in Gang, die die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nach 2012 erschweren oder unmöglich machen.

Mehr Informationen zur Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei geschlossenen Fonds erfahren Sie hier: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/verjaehrung-von-schadenersatzanspruechen-von-anlegern-geschlossener-fonds.html

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Schwarzer Tag für Atlantic Schiffsfonds: 4 Containerschiffe insolvent

Für das zur Rickmers Gruppe gehörende Emissionshaus Atlantic war der 13. November 2012 ein ganz schwarzer Tag, auch ohne ein Freitag zu sein. Gleich vier Containerschiffe aus drei Fonds mussten ihr wirtschaftliches Scheitern eingestehen und Insolvenzantrag stellen. Mehr als 40 Mio. € Anlegergelder sind damit aller Wahrscheinlichkeit nach verloren, für die Anleger dürfte der Totalverlust eingetreten sein. Die in den Jahren 2004 und 2005 vertriebenen Fondsschiffe MS "Saylemoon Rickmers", MS "Nina Rickmers", MS "Jacky Rickmers" und MS "Aruni Rickmers" gerieten nach Auslaufen von Charterverträgen vollständig in den Sog der im Herbst 2008 beginnenden und bis heute andauernden Krise der Containerschifffahrt. Unauskömmliche Charterraten, Schwierigkeiten bei der Bedienung von Bankverbindlichkeiten, zwei "Liquiditätssicherungskonzepte" in den Jahren 2010 und 2011. Doch die Einnahmen der im Harper Petersen 1.850-Pool fahrenden vier Containerschiffe blieben auch in 2012 zu niedrig. Der im Markt für Containerschiffe angesichts einer ständig steigenden Zahl von immer größeren Schiffen und damit fortlaufenden Kapazitätsausweitung zu beobachtende Verdrängungswettbewerb, bei dem auch größere Schiffe in immer stärkerem Maße in Konkurrenz zu kleineren Schiffen treten, hat jetzt vier weitere Opfer gefordert.

Gute Aussichten für die Durchsetzung von Schadenersatz

Den betroffenen Anlegern, die viel Geld verloren haben, bleibt nur die Wahl, ihren individuellen Verlust zu akzeptieren, oder um ihr Geld zu kämpfen. Aus zahlreichen Gesprächen wissen wir, dass die Beratung der Anleger im Vorfeld der Beteiligung alles andere als optimal war. Angefangen bei der fehlenden Aufklärung über das Provisionsinteresse der beratenden Banken - von einer Volksbank haben wir positive Kenntnis von Provisionen im zweistelligen Bereich - über die fehlende Aufklärung über Risiken, die Empfehlung als Altersvorsorge bis hin zu im jeweiligen Fondsprospekt aufgeführten wichtigen Details der Beteiligungskonzepte. Ansatzpunkte für Schadenersatzansprüche gibt es in den allermeisten Fällen viele.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Doch die Beratungen, mit denen wir uns für unsere Mandanten bislang befasst haben weisen erhebliche Aufklärungspflichtverletzungen auf, von denen nachfolgend einige wenige genannt werden:
  • Kein Hinweis auf Totalverlustrisiko: Ein Schiffsfonds ist eine unternehmerische Beteiligung. Als "Mitunternehmer" tragen die Fondsanleger unternehmerische Risiken, die bis hin zum Totalverlust des investierten Kapitals gehen. Nur ein geringer Teil der uns bekannten Schiffsfondsanleger wurde über diesen bedeutsamen Umstand informiert.
  • Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet: Viele Mandanten berichten, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.
  • Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen: Für Anteile an geschlossene Fonds gibt es keinen geregelten Zweitmarkt. Eine Veräußerung der Anteile ist daher in der Regel gar nicht oder nur mit erheblichen Preisabschlägen möglich. Hierüber wurden die uns bekannten Anleger mehrheitlich nicht informiert.
  • Keine Informationen über Risiken schwankender Charterraten: Der massive Ausbau der weltweiten Containerflotte hat zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck und damit zu sinkenden Charterraten geführt. Dies ist kein außergewöhnliches Phänomen. Charterraten schwanken entsprechend der weltweiten Konjunkturentwicklung regelmäßig. Auf diesen Umstand hätten die Anlageberater zum Anlass nehmen müssen, ihre Kunden darauf hinzuweisen, was dem Fonds und damit den Anlegern drohen kann, wenn die Einnahmen hinter den dem Prospekt zugrunde gelegten Annahmen zurückbleiben. Dies ist, so unsere Erfahrung aus zwischenzeitlich zahlreichen mit Anlegern geführten Gesprächen, nicht geschehen.
  • Hohe Weichkosten verschwiegen: Das von den Anlegern in den Fonds investierte Geld ist nicht nur für den Kauf des Fondsschiffes aufgewandt worden. Ein nicht unerheblicher Teil floss in nicht investive Verwendungen, also diverse Dienstleistungsvergütungen (einschließlich Vertriebskosten), Zwischenfinanzierungszinsen und Gründungskosten. Die Berater der Anleger, mit denen wir gesprochen haben, haben sie nicht über die geplante Mittelverwendung informiert.
  • Risiko des Wiederauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen: Als Kommanditist haften die Schiffsfondsanleger grundsätzlich nur in Höhe ihrer Einlage. Ist diese geleistet, erlischt die Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten. Sie lebt jedoch wieder auf, wenn Ausschüttungen gezahlt werden, bei denen es sich nicht um Bilanzgewinne der Gesellschaft handelt. Dies ist bei Schiffsfonds regelmäßig der Fall. Aus diesem Grund müssen Schiffsfondsanleger im Falle der Insolvenz der Fondsgesellschaft in der Regel die gesamten Ausschüttungen an den Insolvenzverwalter zurückzahlen. Auf diesen Umstand wurden die wenigsten Schiffsfondsanleger hingewiesen.
  • Kein Hinweis auf Höhe der Anschaffungskosten und auf Vertriebsprovisionen (Kickbacks): Die im Vertrieb tätigen Anlageberater wären verpflichtet gewesen, die Anleger darauf hinzuweisen, welcher Anteil der von ihnen investierten Gelder tatsächlich für Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der Schiffe fließt und welcher für nicht investive Zwecke verwendet wird. Dies ist in den uns bekannten Fällen regelmäßig nicht geschehen. Außerdem wurde nicht darüber informiert, wie hoch die Vertriebskosten sind und welcher Anteil davon an die beratende Bank/Sparkasse als Provision (so genannte Kickbacks) fließt. So hat eine Volksbank aus Baden-Württemberg zwischenzeitlich eingeräumt, für die Vermittlung des Twinfonds Saylemoon Rickmers / Nina Rickmers, eine zweistellige Provision erhalten zu haben.
Falschberatung und Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche der Anleger

Die im Vertrieb der Atlantic Schiffsfonds beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

Verjährung von Schadenersatzansprüchen

Einem Teil der guten Argumente droht zum Jahresende die Verjährung. Ursache hierfür ist, dass die Verjährung an der Kenntnis des Anlegers anknüpft, die er von Umständen hatte, die nicht dem Bild entsprachen, das in seiner Beratung von dem Fonds geweckt wurde. Überall dort, wo der Anleger erkennt, dass etwas nicht so ist, wie es in der Beratung dargestellt wurde, beginnt mit dem auf das Erkennen folgenden Jahresende eine dreijährige Verjährungsfrist. Dies gilt auch in jenen Fällen, in denen der Anleger eigentlich hätte erkennen müssen, dass etwas nicht so läuft, wie es ihm in der Beratung dargestellt wurde. Punkte, über die der Anleger nicht oder falsch beraten wurde, bezüglich derer der Anleger weder Kenntnis hat, noch haben müsste, sind aber weiterhin geeignet, Schadenersatzansprüche zu begründen. Jeder einzelne Beratungsfehler (jeder Punkt, über den falsch oder nicht beraten wurde) hat also seine eigene Verjährungsfrist. Insofern kann man nicht von einer starren Verjährung der Schadenersatzansprüche zum Jahresende 2012 sprechen.

Je früher allerdings Ansprüche in einem Güteverfahren oder gerichtlich geltend gemacht werden, um so mehr Argumente können für die Begründung des Schadenersatzanspruchs in Feld geführt werden. Daher ist es für betroffene Anleger der drei Atlantic-Fonds wichtig, schnell zu handeln, um sich die bestmöglichen Chancen für die Durchsetzung ihrer Schadenersatzansprüche zu sichern.

Haben Sie Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Beteiligung an den Atlantic Fonds MS "Saylemoon Rickmers" und MS "Nina Rickmers", MS "Jacky Rickmers" sowie MS "Aruni Rickmers"? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.


Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihre Ansprechpartner
Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Michael Minderjahn, Rechtsanwalt
info@nittel.co

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Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/schwarzer-tag-fuer-das-emissionshaus-atlantic-4-containerschiffe-insolvent.html


Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter www.nittel.co oder www.schiffsfonds-anleger.de.

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