Mittwoch, 23. März 2011

Premium Management Immobilien Anlagen: Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht macht Schadenersatzansprüche gegen die Commerzbank AG geltend – Verjährung droht!

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Mathias NIttel
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank-
und Kapitalmarktrecht

Tel.: 06221-915770

Die Heidelberger Anlegerkanzlei Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht hat die Vertretung zahlreicher Anleger übernommen, die sich auf Anraten der Commerzbank AG an dem offenen Immobilienfonds Premium Management Immobilien Anlagen (WKN A0ND6C) beteiligt haben. Die Commerzbank hat seit der Auflage des Fonds am 19. Mai 2008 rund 1,7 Mrd. € Anlegergelder eingeworben.


Für die Durchsetzung der Schadenersatzansprüche sehen wir gute Chancen. Die gegen die Commerzbank erhobenen Vorwürfe basieren in der Regel auf typischen, mehr oder weniger in allen Fällen identischen Fehlern bei der Beratung im Vorfeld der Investition in offene Immobilienfonds.

So gab keiner unserer Mandanten an, in der Beratung darüber informiert worden zu sein, dass es zu einer Aussetzung der Rücknahme der Anteile von bis zu 2 Jahren kommen könne und dass in dieser Zeit keine regelmäßigen Entnahmen, beispielsweise zur Aufbesserung der Altersrente möglich sind.

Keiner unserer Mandanten wurde nach seiner Schilderung von seinem Commerzbank-Berater darauf hingewiesen, wie lange die Aussetzung der Rücknahme andauern könne und welche Folgen es hätte, wenn die jeweilige Fondsgesellschaft nach 2 Jahren den Fonds abwickeln müsste. So wurden den Anlegern möglicher Weise aus Unkenntnis der jeweiligen Berater die bei offenen Immobilienfonds gegebenen Verlustrisiken verschwiegen. Stattdessen schildern alle unsere Mandanten, dass ihnen gegenüber die vermeintliche Sicherheit des Fonds herausgestellt und ihnen eine risikofreie Anlage suggeriert wurde.

Keinem unserer Mandanten war bekannt, dass der Fonds KanAm US-Grundinvest, in den die Fondsgesellschaft Premium Management Immobilien Anlage investiert hat, bereits Anfang 2006 für knapp drei Monate die Rücknahme von Anteilen ausgesetzt hatte. In unseren Augen ein Beratungsfehler.

Einigen unserer Mandanten wurde noch nach dem 26. Oktober 2008 beziehungsweise 27. Oktober 2008 von der Commerzbank zur Investition in den Fonds geraten. Ein Hinweis darauf, dass zwei Zielinvestments, in die der Dachfonds investiert, nämlich die offenen Immobilienfonds Morgan Stanley P2 Value und KanAm US-Grundinvest die Rücknahme von Anteilen ausgesetzt hatten, ist in keinem der uns bekannten Fälle erteilt worden.

Außerdem wusste keiner unserer Mandanten, dass die Commerzbank das Agio sowie Teile der laufenden Verwaltungsvergütung als Vertriebsprovision erhält und so ein ganz erhebliches wirtschaftliches Eigeninteresse hinter ihrer Anlageempfehlung stand. Ein klarer Verstoß gegen die Kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.

All diese Punkte begründen einzeln und gemeinsam eine Verletzung von Aufklärungs- oder Beratungspflichten durch die Commerzbank. Wir sind daher beauftragt, für unsere Mandanten als Schadenersatz die Rückzahlung der geleisteten Einlage nebst Agio zu fordern und eine angemessene Verzinsung als entgangenen Gewinn. Im Gegenzug erhält die Commerzbank die Fondsanteile.

Verjährung droht

Schadenersatzansprüche wegen nicht vorsätzlicher Falschberatung im Zusammenhang mit dem Erwerb von derartigen Fondsanteilen und Wertpapieren verjähren, wenn der Erwerb bis zum 4. August 2009 erfolgte, mit einer Frist von drei Jahren ab Kaufdatum. Das bedeutet, dass für eine Vielzahl von Anlegern, denen durch die Commerzbank beginnend im Mai 2008 zur Anlage in den Premium Management Immobilien Anlage geraten wurde, Schadenersatzansprüche in wenigen Wochen verjähren. Hier ist dringend ein Fachanwalt zu konsultieren.

www.nittel.co

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